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Cannabis und Cannabinoid-Medizin Zum Stand der medizinischen Versorgung in Deutschland 2015
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Fra n j o G rote n h e r m e n
In Deutschland können heute einige Medikamente heiten sind allerdings noch nicht bekannt. Die zu auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelre- erwartenden Änderungen werden in der kommenzept verschrieben werden. Zudem besteht die Mög- den Ausgabe näher vorgestellt. lichkeit einer Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Verschreibung mit BTM-Rezept Fertigarzneimittel Anfang Februar 2015 hat die Bundesregie- mit den Wirkstoffen Nabilon (Cesamet®) und Drorung Erleichterungen bei der medizinischen Ver- nabinol (Marinol®) sind in den USA und Großbritanwendung von Cannabisprodukten angekündigt, nien sowie anderen Ländern im Verkehr und können insbesondere im Hinblick auf die Kostenübernahme auf Grundlage von § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz durch die Krankenkassen. Das Gesetz soll noch in (AMG) auch in Deutschland rezeptiert werden. Die diesem Jahr verabschiedet werden, genaue Einzel- Kosten für das Fertigarzneimittel Marinol ® sind
Cannabis – die sanfte und wirkungsvolle Medizinalpflanze. FOTO: MB