Um in den erlauchten Kreis der Stiftsherren aufgenommen zu werden, mussten Kanoniker mehrere Bedingungen erfĂŒllen. Sie mussten ehelich sein, ohne Behinderung und mindestens 18 Jahre alt sein. Aber selbst das garantierte nicht automatisch den Zugang zu Einfluss und PfrĂŒnde, denn die Zahl der Mitglieder war auf 45-48 begrenzt. Die Zusammensetzung Ă€nderte sich nur durch Tod eines Kanonikers oder sein Verzicht auf das Amt. Mit seiner Aufnahme erhielt er BezĂŒge in Form von Naturalien und Geld. Nur BegĂŒterte konnten sich um ein Kanonikat bewerben, da er in den ersten vier Jahren noch auf die Einnahmen verzichten musste. Das Amt galt als gute Versorgung fĂŒr adlige Nachgeborene und Söhne groĂbĂŒrgerlicher Familien bzw. sorgte bei hohen Beamten in der Kirchenhierarchie fĂŒr zusĂ€tzliche Einnahmen. Kanoniker waren der Gerichtsgewalt des Stifts unterworfen. Ihre Anwesenheit war Pflicht, von der sie nur in Ausnahmen wie Studium, Verwandtenbesuch, Bildungsreisen und Pilgerfahrten befreit waren. Auf eine Ehe mussten sie verzichten.
Foto: © Uwe Strauch
Die Kanoniker
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