Tremla Walenstadt

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zentral wohnen in naturnaher Umgebung
Neue Miet- und Eigentumswohnungen in Walenstadt –
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Stimmig eingebettet in Gemeinde und Landschaft

Viel Licht und Raum vermitteln ein angenehmes Wohngefühl

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Inhalt 1 Überblick 4 Die Lage 6 Die Wohnungen 18 Baubeschrieb 26 Kontakt Moderne Architektur mit eleganten Holzfassaden 4
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Ihr neues

Zuhause auf einen Blick.

Miet- und Eigentumswohnungen für Menschen aller Generationen, die eine hohe Wohnqualität schätzen.

Zentral und doch ruhig wohnen –willkommen in der Tremla

in Walenstadt.

− 3 Mehrfamilienhäuser mit gefälliger Holzfassade und Giebeldächern

− 24 Miet- und 8 Eigentumswohnungen mit 2½ bis 5½ Zimmern

− am süd-östlichen Ortseingang von Walenstadt gelegen

− stimmig ins Ortsbild und die Umgebung integriert

− barrierefreier Zugang

− grosszügige Gartensitzplätze oder gedeckte Balkone

− gut besonnte Aussenräume mit Spielplatz

− ökologische und ökonomische Energieversorgung mit Fernwärme und Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern

− Parkplätze in der Tiefgarage; ebenso Abstellplätze für Besucher

− Vorinstallation für Ladestationen für E-Fahrzeuge

1 Überblick
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Elegante Holzfassaden als stimmiger Kontrast zu den majestätischen Churfirsten.

3 Überblick

Die Lage

Walenstadt schmuckes Städtchen im Sarganserland mit einmaliger Kulisse, zeitgemässer Infrastruktur und verkehrsgünstiger Lage.

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Am Fuss der eindrucksvollen Churfirsten, auf 426 m.ü.M. gelegen, ist Walenstadt ein sehr attraktiver Wohnort. Die rund 6000 Einwohner schätzen die Nähe zum fjordähnlichen Walensee und den Skiund Wandergebieten in den Churfirsten, am Flumserberg und am Pizol.

Walenstadt liegt an der Hauptverkehrsachse Zürich-Chur und ist auch mit dem öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossen. Ab der Tremlastrasse sind die Ortsmitte, verschiedene Geschäfte und der Bahnhof in Gehdistanz zu erreichen.

Die Gemeinde zeichnet sich aus durch Schulen mit Tagesstruktur, das Spital, diverse Einkaufsmöglichkeiten und ein mannigfaltiges Sport-, Kulturund Freizeitangebot.

5 Die Lage

Die Wohnungen

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Die lichtdurchfluteten Räume bestechen durch klare Linien und die harmonische Integration von Holzelementen.

Das durchdachte Farb- und Materialkonzept erzeugt hohe Wohnqualität.

7 Die Wohnungen
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Die hellen, barrierefrei zugänglichen Wohnungen beeindrucken durch einen gehobenen Ausbaustandard. Moderne Küchen mit hochwertigen Geräten, Sanitärräume in zeitlosem Design und viele praktische Details wie elektrisch betriebene Sonnenstoren, MultimediaSteckdosen, Video-Gegensprechanlage tragen zu optimaler Wohnqualität bei.

Zu den Wohnungen gehören Parkplätze in der Tiefgarage, wo auch Abstellplätze für Besucher zur Verfügung stehen. Zudem sind Vorinstallationen für Ladestationen für E-Fahrzeuge vorhanden.

9 Die Wohnungen
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13 Die Wohnungen
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Grosszügige, gut besonnte Gartensitzplätze oder gedeckte Balkone erweitern die Wohnfläche. Die schöne Aussicht lädt zum Verweilen ein.

17 Die Wohnungen

Baubeschrieb

Allgemeine Bestimmungen zum Baubeschrieb

Dieser Baubeschrieb ist Bestandteil des Kaufvertrages und geht den Plänen vor. Nicht im Standard- Grundausbau und Kostenvoranschlag enthalten und somit nicht Bestandteil dieses Baubeschriebs sind sämtliche nicht fest eingebauten Einrichtungen, sofern nicht explizit im Baubeschrieb aufgeführt sowie Einbauten und Ausbauten, Möblierungen, Topfbepflanzungen innerhalb der Gebäude und auf den Terrassen. Änderungen, die gegenüber diesem Baubeschrieb sowie den bewilligten Plänen aus technischen und architektonischen Gegebenheiten vorgenommen werden und das Bauwerk nicht negativ beeinflussen, bleiben vorbehalten. Behördliche Entscheide und Auflagen aus der Baubewilligung und den Nebeneingaben, die den konstruktiven oder technischen Aufbau betreffen, werden umgesetzt.

Gesetzliche Grundlagen

Für die Planung und Bauausführung gelten die zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Baubewilligung gültigen:

− Gesetze und Bauvorschriften der Gemeinde Walenstadt, des Kantons sowie des Bundes.

− allgemeinen und speziellen Normen, Bedingungen und Messvorschriften des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-Normen).

− allgemeinen und speziellen Normen der Fachverbände.

Termine

Es gilt das detaillierte Bauprogramm. Für Stockwerkeigentum sind die Termine und Vereinbarungen des Kaufvertrages gültig. Es sind keine Winterbaumassnahmen vorgesehen. Im Ereignisfall ruhen die Arbeiten.

Masse

Kleine Plan- und Materialänderungen, sowie Massänderungen (bis 3%) bleiben aufgrund der Bautoleranzen vorbehalten. Änderungen oder Anpassungen der Projekt- und Bauausführung betreffend statischen Erfordernissen nach Angaben Bauingenieur, Bauphysiker, Fachplaner HLSE sowie Projektoptimierungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Masse in den Planunterlagen sind Rohmasse.

Material- und Farbkonzept

Das Material- und Farbkonzept wird von der Bauherrschaft und dem Architekten vorgegeben und nach dem behördlich bewilligten Material- und Farbkonzept umgesetzt. Sämtliche Materialien und Farben des allgemeinen und äusseren Hausbereichs sind definiert und können durch die Käuferschaft nicht geändert werden. Bei den im Baubeschrieb aufgeführten Materialien und

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Produkten handelt es sich lediglich um Qualitätsnormen. Daraus kann kein Anspruch auf die Verwendung dieser Materialien und Produkte im Rahmen der Bauausführung abgeleitet werden.

Lampen- und Beleuchtungskonzept

Das Lampen- und Beleuchtungskonzept der Allgemeinbeleuchtung (Untergeschosse, Nebenräume, Treppenhäuser, Balkone, Loggien und Terrasse sowie der Umgebung, etc.) wird durch die Bauherrschaft und den Architekten in Zusammenarbeit mit dem Elektroplaner/Beleuchtungsplaner erstellt und kann durch die Käuferschaft nicht geändert werden.

Schallschutz

Der Schutz gegen Luft-, Tritt- und Körperschallübertragung im Gebäude, insbesondere von haustechnischen Anlagen, sowie der Immissionen von Aussen her, wird mit entsprechenden konstruktiven Massnahmen gewährleistet. Maschinen, Apparate, etc., bzw. deren Standorte, sind gegen Luft- und Körperschallübertragungen isoliert. Massgebend ist der Schallschutznachweis des Bauphysikers basierend auf der SIA-Norm 181, « Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2006 ». Es gelten die erhöhten Anforderungen für Eigentumswohnungen. Spezielle Aus- und Einbauten, die schallschutztechnischen Einfluss auf weitere Wohneinheiten haben

(Bsp. Einbauten und Installationen in Wohnungstrennwänden, Whirlpool-Wannen, spezielle Duschen etc.) werden durch den Bauphysiker/ Akustiker vor der Ausführung geprüft und freigegeben. Diese Aufwendungen des Bauphysikers gehen zu Lasten des Käufers.

Rügefristen

Rügefristen sind im Detail im Kaufvertrag geregelt.

Mängel

Nicht unter die Mängelhaftung fallen Eigenleistungen des Eigentümers sowie Schäden, die nach der Bauabnahme, durch höhere Gewalt, normale Abnutzung, mangelhaften Unterhalt, nicht sachgemässen Gebrauch, umweltbedingte Folgeerscheinungen oder durch Dritte verursacht werden. Nicht als Mängel gelten geringfügige Unvollkommenheiten (z.B. Haarrisse in Mauerwerk oder Beton, in Verputz, sowie bei Materialübergängen; unbedeutende Material-, Farbton- und Oberflächenunterschiede aus der Handwerksarbeit, Feuchtigkeits- und Salpeterspuren in Nebenräumen), sofern sie den vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Objekt zugemutet werden können. Bei hochwertigen Naturprodukten wie Vollholz, Holzfurnieren oder bearbeiteten Naturprodukten wie keramischen

19 Baubeschrieb

Baubeschrieb

Platten, Natursteinen oder ähnlichen Produkten können Schwankungen in der Maserung, in der Färbung oder im sonstigen Aussehen auftreten. Soweit diese Abweichungen den üblichen Rahmen nicht deutlich überschreiten, kann kein Austausch der betroffenen Materialien verlangt werden. Für die Beurteilung eventueller Mängel wie Rissbildungen, Scheibenkratzer und dgl. gelten ausdrücklich die Richtlinien der SIA sowie, wo keine vorhanden, die Richtlinien der jeweiligen Fachverbände. Das eventuelle Beschlagen der Fenster auf der Aussenseite ist ein Zeichen für gute Wärmedämmeigenschaften. Es handelt sich um einen natürlichen physikalischen Effekt und nicht um einen Mangel am Fenster oder der Verglasung.

Feuchtigkeitshaushalt in Neubauten

Grundwasserabdichtung gemäss Norm SIA 271 und Abdichtungskonzept Bauingenieur. Aufenthalts- und Nebenräume: Klasse 1 vollständig trocken, Keller und Einstellhalle: Klasse 2 trocken bis leicht feucht.

Neubauten werden grösstenteils mit mineralischen Baustoffen erstellt, welche für die Verarbeitung mit Wasser angemacht werden (Beispiel: Beton, Mauerwerksmörtel, Unterlagsboden, Grund- und Deckputze etc.). Ein Teil des Wassers wird chemisch gebunden, ein Teil der Restfeuchtigkeit wird im Verlauf der ersten Jahre langsam austrocknen. Diese Feuchtigkeit wird an die Raumluft abgegeben und als

Baufeuchtigkeit wahrgenommen. Der verbleibenden Baufeuchtigkeit muss von den Eigentümern mit vermehrtem und richtigem Lüften begegnet werden. Die Kellerräume sind nicht beheizt. Durch den Kontakt mit dem umliegenden Erdreich sind diese Räume auch im Sommer relativ kühl. Die in den Keller gelangende, warme und feuchte Aussenluft wird dort abgekühlt. Obwohl der absolute Wassergehalt der Luft (ca. 13 g/m3) nicht ansteigt, kann die relative Feuchtigkeit im Sommer bis zu 85 % betragen. Der Feuchtigkeitsgehalt dieser Luft wird an den kühlen, erdberührten Aussenbauteilen noch gesteigert und kann empfindliche Lagergüter beschädigen. Dieser Vorgang ist physikalisch bedingt und stellt keinen Baumangel dar. Alle Keller sind ohne spezielle Massnahmen (Entfeuchter) nur zur Lagerung von nicht organischen und unempfindlichen Waren geeignet. Benutzerseitig muss darauf geachtet werden, dass die Luftzirkulation nicht behindert wird und alle eingelagerten Güter zur Aussenwand und zum Boden einen Abstand von 5 cm halten. Offene Gestelle sind besser geeignet als geschlossene Schränke. Nicht in den Keller gehören Papier, Textilien, Lederwaren, Fotoalben etc.

Für die Lagerung von empfindlichen Gütern muss der Raum mit einem Entfeuchtungsgerät ausgestattet werden. Für den Erwerb, Betrieb und Unterhalt eines solchen Geräts ist der Eigentümer verantwortlich.

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Unterhaltsverträge und Pflichten

Mit der Abnahme und Übergabe des Werkes geht der Unterhalt an die Eigentümerschaft/Bauherrschaft über. Garantierechte schützen den Eigentümer und Nutzer nicht vor fehlendem oder mangelhaftem Unterhalt des Werkes oder der Werkteile. Fehlende Unterhaltsverträge und nicht sachgemäss ausgeführter Unterhalt können zu Verlust von Garantieansprüchen führen. Elastische Fugen in Acryl, Silikon oder Hybridkitt sind nicht der Baugarantie unterworfen und vom Eigentümer regelmässig auf Ihren Zustand zu prüfen (Wartungsfugen).

Bei starkem Wind müssen die grossflächigen Storen hochgefahren werden.

Es empfiehlt sich für folgende Werke oder Werkteile Unterhaltsverträge

durch die Eigentümerschaft abzuschliessen:

− Wartungsarbeiten des Daches (Reinigung der PV-Anlage und Dachrinnen, Entfernung von Moos, Kontrolle der Abläufe, Abschlüsse u.dgl.)

− Haustechnikanlage (Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen und deren Bestandteile)

− Liftanlagen

− Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

− Kittfugen

− Gartenanlage

Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Materialisierung

Die Materialisierung und Farbgebung der gesamten Fassaden, Aussenbauteile, Fenster, Türen und Dächer sind durch ein einheitliches Materialkonzept definiert.

Schallschutz

Für sämtliche Konstruktionen und Einbauten gelten die erhöhten Anforderungen gem. SIA Norm 181.

Konstruktion

Beton- und Stahlbetonarbeiten gem. den gültigen SIA Normen. Betonqualität und Stärken (inkl. Armierung) nach Angaben des Bauingenieurs, inkl. evtl. notwendiger Zuschlagstoffe. Ausführung der Betonwände in Ortbeton, Stützen als vorfabrizierte Fertigteile.

Wände im Untergeschoss in Stahlbeton. Kellerabteiltrennwände in Kalksandstein auf Sicht gemauert. Aussenwände abgedichtet gem. Nutzungsvereinbarung Bauingenieur. Obergeschosse in Stahlbeton oder Backstein. Aussenwandelemente in Bereich Loggia, tragend in Stahlbeton und Holz im Dachgeschoss.

Decken in Stahlbeton, mit Trittschalldämmung, Wärmedämmung und schwimmendem Unterlagsboden, im Estrich ohne Trittschalldämmung, Wärmedämmung und schwimmendem Unterlagsboden.

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Baubeschrieb

Sämtliche Dimensionen gem. Angabe Statiker.

Dach

Satteldach als vorfabriziertes Holzelementdach mit integriertem Photovoltaik-Dachsystem. Dimensionierungen der Tragkonstruktion gemäss Angaben des Holz-Bauingenieurs.

Dämmung gemäss Vorgabe Energienachweis.

Decke der Einstellhalle und eingeschossigem Gebäudeteil mit Bitumenabdichtung, Drainagematte mit Schutzvlies und Humusüberdeckung oder Pflästerung.

Fassade

Hinterlüftete Fassadenkonstruktion aus Holz. 18 cm Wärmedämmung nach Vorgabe Energieausweis.

Fenster

Holz-Metall-Fenster, innen aus Fichte, geölt oder weiss lackiert. Aussen einbrennlackiert. 3-fach-Isolierverglasung gem. Anforderungen Energieausweis.

Fenster und Fenstertüren mit Drehkippbeschlägen, wo notwendig VSG/ESG Gläser nach Vorgabe SIGAB Richtlinie.

Fensterbänke und Brüstungsabdeckungen aus Metall, Oberfläche dito Fenster.

Alle Fenster im Erdgeschoss mit Einbruchschutzklasse RC 2.

Aussentüren

Haupteingangstüren aus Glas-Metall mit wärmegedämmten Alu- oder Stahlprofilen, wo notwendig VSG/ESG Gläser nach Vorgabe SIGAB Richtlinie. Stossgriff aussen, Türschliesser und elektrischer Türöffner.

Tore

Einstellhalle mit offener Zufahrt im Haus A. Besucherparkplätze zum Teil in der Tiefgarage.

Sonnenschutz

Bei allen Fenstern Verbundraffstoren aus Aluminium, z.B. Typ VR90, elektrisch bedienbar. Rollenmarkisen in Loggien und im Erdgeschoss, elektrisch. Im Bereich der Dachgiebelfenster ohne Storen. Position gem. Ausführungspläne Architekt.

Metallbau

Briefkastenanlage mit integrierter Sonnerie bei Haupteingangstüren.

Spenglerarbeiten

Dachrand Aluminium, Abschlussbleche, Fensterbänke und Brüstungsabdeckungen aus z.B. Aluminium einbrenn la ckiert. Einbau von Speier und Notüberlauf bei Loggien und Terrassen, Wetterschutzhüte der haustechnischen Installationen aus Aluminium. Sockelbleche, wo notwendig beim Übergang ins Erdreich aus Kupfer oder Aluminium.

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Bodenbeläge

Wohnungen: sämtliche Zimmer inkl. Küche mit Parkett, Nasszellen und Abstellräume mit keramischen Plattenbelägen. Die definitive Auswahl bleibt den Käufern vorbehalten. Budget gem. separater Liste. Loggien und Terrassen mit Feinsteinzeugplatten. Budget gem. separater Liste.

Treppenhaus und Gang: Plattenbelag, bei Eingängen mit Schmutzschleusen aus Teppich.

Untergeschoss: Beton monofinish in Kellerräumen. Garage mit Hartbetonüberzug. Budget gem. separater Liste.

Wandbeläge

Wohnungen: Abrieb 1.0 mm Körnung, weiss gestrichen. Budget gem. separater Liste.

Nasszellen: Wände mit Feinsteinzeugplatten, Abdichtungen gem. einschlägigen Normen. Budget gem. separater Liste.

Treppenhaus: sichtbar bleibender Beton, Schalung Typ 2, lasiert.

Untergeschoss: Beton roh, lasiert und z.T. Dämmung mit Grundputz, gestrichen.

Decken

Obergeschosse: Weissputz, gestrichen.

Dachgeschoss: 3-Schicht-Platte Fichte

Treppenhaus: sichtbar bleibender Beton, Schalung Typ 2, lasiert.

Untergeschoss: Beton roh oder Dämmung, gestrichen/gespritzt.

Schreinerarbeiten

Zimmer- und Wohnungseingangstüren mit Stahlzagen, Zarge gestrichen mit dreiseitiger Gummidichtung. Türblatt kunstharzbelegt, unifarben.

Einsteckschloss mit Buntbartschlüssel in Zimmern. Wohnungseingangstüren mit Spion, KABA-Ausschnitt und Dreipunktverriegelung, wo notwendig Brandschutz und Klimatüren.

Drücker und Rosetten Edelstahl matt gebürstet, Typ Glutz Topaz oder gleichwertig.

Einbaugarderobe in allen Wohnungen, gem. Plan Architekt, kunstharzbelegt, unifarben.

Fensterbänke aus Holz, Fichte oder MDF.

Vorhangschienen, 2-fach, in Weissputz eingelassen, bei sämtlichen Fenstern der Wohnungen, ausser Nasszellen, Dachgeschoss wo notwendig mit Vorhangbrett.

Schliessanlage

Wohnungstüren, Haustüre, Briefkasten und Kellertüre mit KABA 20.

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Baubeschrieb

Küche

Kücheneinteilung, Anordnung, Materialisierung und Geräte gemäss separatem Plan Architekt und Standardofferte Küche.

Oberflächen kunstharzbelegt. Die definitive Auswahl der Küchen bleibt den Käufern vorbehalten.

Budget gem. separater Liste.

Elektroanlage

Alle Installationen nach Vorschrift des EW bzw. des eidgenössischen Stro minspektorats. Hauptverteilungen: Elektrozuleitungen bis Hauptverteilung geführt. Zählerplätze mit Sicherungs-, Fehlerstromschutz und Regelautomaten für allgemeine Raumzonen. Unterverteilung: Zuführung der Wohnungsleitungen von der HV zur UV in zugewiesener Steigzone oder eingelegt.

Allgemein: sämtliche Installationen unter Putz, ausser im UG. Erdungen im Fundament.

Pro Wohn- und Schlafraum zwei 3-fach Steckdosen.1 Multimediaanschluss pro Schlafzimmer leerverrohrt, 1xMultimediaanschluss pro Wohnzimmer ausgebaut. Ein-/Aufbauleuchten in Allgemeinräumen, Treppenhäusern, Korridoren, Nasszellen, Küchen, Kellerabteilen und Einstellhalle gemäss Elektropläne. Ampelanlage rot/grün bei Einfahrt und Ausfahrt Einstellhalle. Stromverbrauch von zugeordnetem Keller / Nebenräumen über jeweiligen Wohnungszähler.

Video-Gegensprechanlage und elektrische Türöffner.

Heizungsanlage

Die Wärmeversorgung erfolgt ab der Fernwärme. Anschluss an den Wärmeverbund Walenstadt « Holz Energie Delta AG ». Abgabe von Wärme an die Haustation. Der Verbrauch für Heizung und Warmwasser erfolgt über Wärmeübergabestation. Die Wärmeverteilung erfolgt über die Bodenheizung und ist regulierbar über elektrische Raumthermostate. Massgebend sind die SIA-Normen.

Ausführung gemäss Vorschrift und Detailplanung Heizungsingenieur.

Lüftung

Dezentrale Kleinlüfter in gefangenen Räumen und Nasszellen in den Wohnungen, z.B. Limodor.

Küchenabzüge mit Umluft.

Natürliche Belüftung in der Einstellhalle und mechanische Belüftung der Kellerräume.

Sanitärapparate

Auswahl Sanitärapparate gemäss Detailpläne Nasszellen und Vorauswahl in Standardofferte. Die definitive Auswahl für die sanitären Apparate bleibt den Käufern vorbehalten. Budget gem. separater Liste.

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Lift

Personenaufzug, behindertengerecht, min. 630 kg/8 Personen mit elektromechanischem Antrieb.

Umgebung

Hauszugang, Vorplatz, Zufahrt und oberirdische Parkplätze mit BetonSickersteinen. Randabschlüsse mit Beton- oder Granitsteinen, Kiesstreifen entlang dem Gebäude.

Humusieren und Herauslesen grösserer Steine. Feinplanie und Ansaat der Grünflächen und Böschungen durch den Gärtner.

Bepflanzung gemäss Umgebungskonzept mit standortgerechten Bäumen und Gehölzen und Blumenwiese.

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Verkauf und Erstvermietung

Daniel Keller von Immoverita informiert Sie gerne detailliert.

Daniel Keller

Immoverita Treuhand AG

St. Galler Strasse 46

9470 Buchs SG

T 081 740 05 05

M 079 349 47 70

daniel.keller@immoverita.ch

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27 Kontakt
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