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NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

1.) Nachtschichtzulage I. Für jede voll geleistete Nachtarbeitsschicht gebührt eine Zulage von

Kz. 907301

15,07 EUR

II. Die gleiche Zulage erhalten die im Bereitschaftsnachtdienst Beschäftigten, wenn sie in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer manuellen Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner solchen oder zu einer manuellen Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht

Kz. 907401

7,58 EUR

Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn der Nachtdienst in Überstunden geleistet wird, ist keine Nachtschichtzulage zu verrechnen. Die in diesem Punkt getroffene Regelung findet dann keine Anwendung, wenn in den anderen Beilagen etwas anderes bestimmt ist; auf den Fahrdienst der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG findet sie keine Anwendung.

NACHTARBEITSZUSCHLAG

2.) Leistungszulage für Bedienstete der Verwendungsgruppe 1, 2 oder 3P, die einen Beruf im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes erlernt haben oder Kenntnisse aufweisen, die nach der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 diesen erlernten Beruf ersetzen, und die auf einem Dienstposten verwendet werden, für den dieser erlernte Beruf (diese Kenntnisse) Voraussetzung sind, sowie für Bedienstete der Verwendungsgruppe 3A, 3 oder 4, die mit solchen Bediensteten zusammenarbeiten. Die Leistungszulage beträgt bei einem Punktewert von 0,13 EUR je Punkt monatlich: in den Verwendungsgruppen 1 und 2

1.018

Punkte

793

Punkte

438

Punkte

höchstens in den Verwendungsgruppen 3P, 3A und 3 höchstens in den Verwendungsgruppen 4 höchstens

Kz. 897101 Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für September 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die nach dem 31. Dezember 1993 in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden.


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ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.

3.) Pauschalierte Weggebühr Bei Überstundenleistungen, die nicht im Anschluss an die normale Arbeitszeit erfolgen, wird unter nachstehenden Bedingungen eine pauschalierte Weggebühr gewährt:

Wenn sich bei Störungen oder anderen unvorhergesehenen Betriebsereignissen die Notwendigkeit von Überstunden in einem Zeitpunkt ergibt, in dem der/die Bedienstete seine/ihre Arbeitsstätte bereits verlassen hat, sodass er/sie von seiner/ihrer Wohnung geholt werden muss, erhält er/sie für den nochmaligen Weg zur Arbeitsstätte bzw. Dienststelle und zurück eine pauschalierte Weggebühr. Diese Abgeltung gebührt: a) wenn der Dienstantritt bis 23 Uhr zu erfolgen hat bei einer Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstät-

im Ausmaß von 1 Überstunde im Ausmaß von 2 Überstunden

te bzw. Dienststelle von mehr als 10 km b) wenn der Dienstantritt nach 23 Uhr und vor 6 Uhr früh

im Ausmaß von 2 Überstunden

zu erfolgen hat

Hiebei ist für die Frage, ob von Tag- oder Nachtüberstunden auszugehen ist, der Dienstantritt maßgebend. Erfolgt dieser ab 6 Uhr bis vor 22 Uhr, ist von Tagüberstunden, bei Dienstantritt ab 22 Uhr bis vor 6 Uhr von Nachtüberstunden auszugehen.

KZ 989201 KZ 989301

Die Weggebühr wird auch dann gewährt, wenn der/die Bedienstete für denselben Tag, an dem er/sie bereits im Dienst stand, oder bis längstens 6 Uhr früh des folgenden Tages nochmals zu einer Dienstleistung bestellt wird und zwischen der Beendigung der letzten Arbeit und dem Beginn der Überstundenleistung ein Zeitraum von mehr als 1 Stunde liegt. Für den/die in der Fünftagewoche stehenden/stehende Bediensteten/Bedienstete gilt der Sonntag als der dem Freitag folgende Tag.

Wenn im Anschluss an die Überstunden die normale Arbeitszeit des/der Bediensteten beginnt, verringert sich die Weggebühr auf die Hälfte.

Ein Anspruch auf die Weggebühr besteht nicht, wenn es sich um die Vorverlegung einer Schicht handelt, er besteht weiter nicht im Fahrdienst der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, für welchen die Regelung der Dienst- und Betriebsvorschrift gilt.

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG


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BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

4.) Wechseldienstentschädigung Den im Wechseldienst stehenden Bediensteten werden die über 173 Stunden im Monat hinausgehenden Mehrstunden bei einer Einreihung in Verwendungsgruppe 1 mit einem Stundensatz von

Kz. 847101

10,98 EUR

Kz. 847201

9,84 EUR

Kz. 847301

9,58 EUR

Kz. 847401

9,50 EUR

Kz. 847601

9,28 EUR

Kz. 847701

8,90 EUR

in Verwendungsgruppe 2 mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 3P mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 3A mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 3 mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 4 mit einem Stundensatz von vergütet.

Neben dieser Entschädigung ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.

55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT

zusätzlicher Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung (1 Einheit = 1 EUR) zusätzlicher Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung Abzug von Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung Wechseldienst bei speziellem Bereitschaftsdienst (zB not-

Kz. 992601 Kz. 992701 Kz. 992901

standspolizeiliche Maßnahmen)

Kz. 992801

Vertreter/Vertreterin bis 1 Monat

5.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind und die in den Dienststellen beschäftigt werden, die im Aufsichtsbereich des Heizkontrollors liegen, sofern in den Beilagen E - J nicht anderes bestimmt ist, a) für die Beheizung von Einzelöfen in Objekten mit Aufzug je Ofen monatlich

Kz. 899401

14,89 EUR

teilb. Bed. Kz. 8936 je Ofen täglich

Kz. 900401 teilb. Bed. Kz. 9856

0,49 EUR


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BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III b) für die Beheizung von Einzelöfen in Objekten ohne Aufzug, je Ofen monatlich

Kz. 899501

19,08 EUR

teilb. Bed. Kz. 8937 je Ofen täglich

Kz. 900501

0,65 EUR

teilb. Bed. Kz. 9857

80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % ERSCHWERNISZULAGE c) für die Bedienung von Gasöfen und Ölöfen je Ofen monatlich je Ofen täglich

Kz. 899601 Kz. 900601

3,62 EUR

Kz. 899701

12,37 EUR

0,14 EUR

LEISTUNGSENTGELT d) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3) monatlich

teilb. Bed. Kz. 8938 je Einheit (200 m3) täglich

Kz. 900701

0,42 EUR

teilb. Bed. Kz. 9858 e) bei einer fernbeheizten Anlage monatlich je Einheit (200 m3) monatlich

Kz. 899301

7,21 EUR

teilb. Bed. Kz. 8939 je Einheit (200 m3) täglich

Kz. 900301

0,25 EUR

teilb. Bed. Kz. 9859

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT

6.) Gefahrenzulage für das bei Fensterreinigungsarbeiten notwendige Aus- und Einhängen der Oberlichten sowie für die Reinigung der Oberlichten, soweit dies freistehend auf Leitern durchzuführen ist, für Fensterreinigungsarbeiten mittels Fassadenlift, für Arbeiten auf steilen Dächern, Türmen, in den Kabel- und Aufzugschächten, für Reinigungsarbeiten in der Hochspannungs- und Umformeranlage und an Lustern in den Repräsentationsräumen, je Arbeitsstunde

Kz. 977201

0,68 EUR

7.) Schmutzzulage für besonders schmutzige Arbeiten nach Maurer-, Maler-, Anstreicher- und Rauchfangkehrerarbeiten sowie bei Übersiedlungen und Ausmalen von Arbeitsräumen, je Arbeitsstunde

Kz. 909901

0,68 EUR


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BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

8.) Feiertagsablöse für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Dienstleistungen an Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, monatlich

Kz. 840001

53,83 EUR

FEIERTAGSZUSCHLAG

9.) Gift- und Gefahrenzulage für Bedienstete, die infolge ihrer Arbeit mit Blei, Quecksilber, aromatischen Kohlenwasserstoffen und Säuren in Berührung kommen oder unter ständiger Einwirkung von Ammoniakdämpfen stehen, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung, je Arbeitsstunde

Kz. 977901

0,68 EUR

Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Nitrolacken, Perchloräthylen, Trichloräthylen oder Chlorgas durchführen oder mit Glaswolle isolieren. Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Desinfektionsmitteln, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd, Reinsauerstoff bzw. Ozon an den Wasserversorgungsanlagen der MA 31, die Wartung der Abwasserreinigungs- bzw. -entsorgungsanlagen an den Außenstrecken (Infektionsgefahr) sowie Gefahrenguttransporte durchführen.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage E – I/III/31, Pkt. 1 sowie Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, 35 und 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

10.) Tonnagezulage Bediensteten der Verwendungsgruppe 3P, 3A oder 3 gebührt für jede Arbeitsstunde, während der sie als Lenker/Lenkerinnen eines Kraftfahrzeuges eingeteilt sind, eine Zulage. Diese Zulage beträgt a) für Lenker/Lenkerinnen von Autobussen außerhalb des Linienverkehrs sowie von Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 16 t, je Arbeitsstunde

Kz. 915801

0,59 EUR

b) für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit Anhängern und Spezialkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 8 t bis einschließlich 16 t,

Kz. 915901

0,53 EUR

je Arbeitsstunde c) für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit Anhängern und Spezialkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis einschließlich 8 t, je Arbeitsstunde

Kz. 916001

0,39 EUR


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BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

d) für Lenker/Lenkerinnen von Last-, Spezial- und Kombinationskraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t, je Arbeitsstunde

Kz. 916101

0,22 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Diese Zulage gebührt auch Bediensteten, die nicht den im ersten Absatz angeführten Verwendungsgruppen angehören, jedoch gemäß Punkt 12 eine Ausgleichszulage erhalten, wenn im Übrigen die Voraussetzungen für diese Zulage gegeben sind. Das Gleiche gilt für die Arbeiter/Arbeiterinnen des Fuhrwerksbetriebes, wenn sie zur Lenkung von Kraftwagen herangezogen werden.

11.) Leistungszulage für Bedienstete, die einer der nachstehend angeführten Bedienstetengruppen angehören

Kz. 801301

monatlich

22,63 EUR

Verw.Gr. 3P

Fachgehilfen/Fachgehilfinnen

3

Aufseher/Aufseherinnen, Niederdruckheizer/Niederdruckheizerinnen, Ordinationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen, Telefonisten/Telefonistinnen, Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen) in den Anstalten

4

Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen (ausgenommen MA 48), Arbeiter/Arbeiterinnen des Friedhofsbetriebes, Elektrokarrenfahrer/Elektrokarrenfahrerinnen des Magistrates, Hausarbeiter sowie Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, in den Anstalten, Heizerhelfer/Heizerhelferinnen, Kindergartenassistent/Kindergartenassistentinnen, Marktgehilfen/Marktgehilfinnen, Rettungshelfer/Rettungshelferinnen, Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen

Die Leistungszulage gebührt nur Bediensteten, die vor dem 1. Jänner 1994 in eine der genannten Bedienstetengruppen eingereiht waren und seither nicht die Leistungszulage gemäß Punkt 2 oder 19 der Beilage A- I/III/Allg. bezogen haben.

12.) Ausgleichszulage Bediensteten, die vorübergehend auf einem höher bewerteten Dienstposten verwendet werden, gebührt, wenn diese Verwendung ununterbrochen mindestens sechs Kalendertage dauert und der/die Bedienstete die für die Überstellung in die höhere Verwendungsgruppe vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, je Tag der Verwendung folgende Entschädigung:


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ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

Verwendung auf einem Dienstposten der

bei einer

Verwendungsgruppe

Einreihung in Verwendungsgruppe

1 2 3P 3A 3 4

4,77 EUR

2

3P

3A

3

-

-

-

-

-

-

-

-

-

6,19 EUR

1,41 EUR

9,49 EUR

4,71 EUR

3,30 EUR

10,80 EUR

6,03 EUR

4,62 EUR

1,32 EUR

13,00 EUR

8,23 EUR

6,82 EUR

3,52 EUR

2,20 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 903501

1 Einheit = 1 EUR

13.) Gefahren- und Schmutzzulage für die überwiegend mit Tischlerarbeiten beschäftigten Bediensteten in den Tischlereiwerkstätten der Museen der Stadt Wien, MA 13, MA 31, MA 34, MA 42, MA 68, des Technik-Centers der MA 48, des Werkstättenbetriebes des Zentrallagers der MA 54 sowie für Bedienstete der MA 34 - Infrastrukturdienste, drei im Entsorgungslager der MA 54 beschäftigte Bedienstete und für 6 Bedienstete der MA 44,

Kz. 801501

monatlich

59,46 EUR

50 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8015) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8367)

14.) Zulage a) für Bedienstete, die nicht der Beamtengruppe Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen angehören und denen ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 48 oder WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, monatlich

Kz. 835301

101,33 EUR

LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt ab 1. Jänner eines Jahres, wenn mit dem Dienstkraftfahrzeug im Vorjahr eine Fahrleistung von mindestens 6.000 km erbracht wurde.


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ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

Bediensteten, denen ein Dienstkraftfahrzeug im Laufe eines Jahres zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird und deren Fahrleistung weniger als 6.000 km beträgt, gebührt die Zulage ab 1. Jänner des folgenden Jahres, wenn sie im Vorjahr die für die Gebührlichkeit der Zulage geforderte Mindestfahrleistung im aliquoten Ausmaß erbracht haben.

b) für Bedienstete, die nicht der Beamtengruppe Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen angehören und denen fallweise ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 48 oder der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, pro Arbeitstag

Kz. 905201

5,34 EUR

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und 41, schließt den Bezug der Zulage gemäß lit. b aus.

LEISTUNGSENTGELT Bei Erreichen der Fahrleistung von mindestens 6.000 km pro Jahr gebührt ab 1. Jänner des folgenden Jahres die Zulage gemäß lit. a).

15.) Zulage für Bedienstete, die im Zuge des U-Bahnbaues zu Arbeiten unter Druckluft herangezogen werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen gesundheitlichen Gefährdung und besonderen Erschwernis a) für die 1. bis 10. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleu-

26,93 EUR

sung b) ab der 11. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleusung

33,68 EUR

Hierzu gebührt ein Zuschlag, der bei einem Druck über 1,2 atü

20 %

und über 1,8 atü

30 %

beträgt.

1 Einheit = 1 EUR

Bei mehreren Schleusungen pro Tag gebührt dem/der Bediensteten hiezu ein weiterer Zuschlag in der Höhe von

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

Kz. 907101 30 %


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ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

16.) Sonn- und Feiertagszulage a) für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnusdienst oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben und in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je voller Stunde einer solchen Normal-

Kz. 963901

3,50 EUR

dienstleistung b) für die Portiere/Portierinnen der Zentralfeuerwache und die Rettungshelfer/Rettungshelferinnen, die einen 24-stündigen Wechseldienst versehen, monatlich

Kz. 840501

155,42 EUR

SONN- und FEIERTAGSZUSCHLAG

17.) Entschädigung für den Parteienverkehr in den Nachmittagsstunden Den Bediensteten, welche im Rahmen des Parteienverkehrs in den Nachmittagsstunden zu Dienstleistungen über das Ende der Normalarbeitszeit bis 18 Uhr herangezogen werden, gebührt, sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird, eine Entschädigung. Die Entschädigung beträgt für jeden verlängerten Dienst

Kz. 992501

33,15 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

18.) Zulage für Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen, die überwiegend an Bildschirmgeräten tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, pro Arbeitstag

Kz. 974901

3,38 EUR

LEISTUNGSENTGELT

19.) Leistungszulage für Bedienstete, die einer der nachstehenden Bedienstetengruppen angehören, zur Abgeltung qualitativer Mehrleistungen a) nach einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1.1. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 1: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A bis D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 und Garagenmeister/Garagenmeisterinnen der Direktion der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG 1.2. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 2: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A, B (ausgenommen Schulwarte/Schulwartinnen), C, D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Partieführer/Partieführerinnen der Abteilung


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

Bahnbau der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung, Ausmesser/Ausmesserinnen mit Spezialkenntnissen monatlich

Kz. 897801

109,63 EUR

2. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3P: Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Heizer/Heizerinnen, Köche/Köchinnen, Magazineure/Magazineurinnen, Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen), Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf, Arbeiter/Arbeiterinnen an OffsetDruckmaschinen, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Laboranten/Laborantinnen, Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen, Maschinwäscher/Maschinwäscherinnen, Oberwäscher/Oberwäscherinnen, Zahnärztliche Ordinationshilfen, Kabelaufseher/Kabelaufseherinnen, Zählerableser/Zählerableserinnen mit Uhrenkontrolle, Kesselreiniger/Kesselreinigerinnen, Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen der WStW, alle Bedienstetengruppen nach Abschnitt D der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Partieführer/Partieführerinnen der Abteilung Bahnbau der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung monatlich

Kz. 851001

97,41 EUR

3.1. für die Bediensteten folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3P: Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen (ausgenommen WIENER LINIEN GmbH & Co. KG), Telefonisten/Telefonistinnen, Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, sofern nicht Z 2 gilt, Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen, Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen, Platzmeister/Platzmeisterinnen, Wäschemanipulanten/Wäschemanipulantinnen, Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen, Kranführer/Kranführerinnen, Schreiber/Schreiberinnen, Betriebsgehilfen/Betriebsgehilfinnen der BESTATTUNG WIEN GmbH, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen für Bestattungsdurchführungen

3.2. für die Bediensteten folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3A: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A (ausgenommen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG), B, C, D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Kassengehilfen/Kassengehilfinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung im Revisions- und Werkstättendienst der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG (ausgenommen Zentralwerkstätte, Abteilung Elektro- und Maschinentechnik und Revisionswerkstätten), Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen, Schreiber/Schreiberinnen

3.3. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A (ausgenommen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG), B (ausgenommen Müllaufleger/Müllauflegerinnen), C, D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Ausmesser/Ausmesserinnen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, Bürohelfer/Bürohelferinnen, Elektrokarrenfahrer/Elektrokarren-


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

fahrerinnen der Abteilung Oberbau und Geodäsie, Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen, Kassengehilfen/Kassengehilfinnen, Kranführer/Kranführerinnen, Schreiber/Schreiberinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung der Abteilung Oberbau und Geodäsie, der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung, des Bauhofes und der Abteilung Bahnbau, Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, Schweißer/Schweißerinnen monatlich

Kz. 896601

46,63 EUR

4. für die Bediensteten aller Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 4: monatlich

Kz. 851401

15,15 EUR

b) nach dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe an Stelle der Leistungszulage gemäß lit. a bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 1 monatlich

Kz. 897901

136,99 EUR

Kz. 851101

121,84 EUR

Kz. 896801

58,21 EUR

Kz. 851501

30,49 EUR

2. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 2 monatlich 3. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 3 monatlich 4. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 4 monatlich

Auf die Wartezeit werden angerechnet: 1. Dienstzeiten, die nach der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 Voraussetzung für die Einreihung in die nunmehrige Bedienstetengruppe waren, 2. bei Bediensteten gemäß Z 1 und 2 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 und 2 oder der Z 1 bis 6 des Punktes 19 der Beilage A - II/IV/Allg., 3. bei Bediensteten gemäß Z 3 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 3 oder der Z 1 bis 6 des Punktes 19 der Beilage A - II/IV/Allg. sowie unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in der Verwendungsgruppe 4, für die dem Bediensteten die Leistungszulage gemäß Punkt 2 der Beilage A - I/III/Allg., Punkt I der Beilage F - I/III/WS, Punkt 1 der Beilage G -I/III/WG oder Punkt 3 der Beilage H - I/III/WL gebührte, 4. bei Bediensteten gemäß Z 4 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 4 oder der Z 1 bis 7 des Punktes 19 der Beilage A - II/IV/Allg.

Präsenz- oder Ausbildungsdienst, Zivildienst und Karenzurlaube, die allein oder unmittelbar aufeinander folgend insgesamt länger als einen Monat dauern, werden auf die Wartefrist nicht angerechnet.

Bediensteten, die in eine Bedienstetengruppe gemäß Z 1 bis 4 überstellt werden, bis zur Überstellung eine Leistungszulage gemäß lit. a oder b oder gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. bezogen haben und die trotz der Anrechnungsbestimmungen in der neuen Bedienstetengruppe eine Dienstzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, gebührt die Leistungszulage in der bisherigen Höhe bis zu einem Jahr weiter.


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

Den der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Bediensteten ist die Leistungsprämie gemäß Punkt 8 lit. b der Beilage J - I/III/BE auf die Leistungszulage anzurechnen.

Für Bedienstete, denen für September 1993 die Leistungszulage gemäß Punkt 2 der Beilage A - I/III/Allg. zustand, kommt die für sie neue Leistungszulage gemäß lit. a oder b nur dann in Betracht, wenn sie die unwiderrufliche Erklärung abgeben, dass sie die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. des Nebengebührenkataloges in Anspruch nehmen wollen. Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben. Die neue Leistungszulage gebührt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ab dem der Erklärung folgenden Monatsersten. Bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die nach dem 31. Dezember 1993 in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden, entfällt das Erfordernis der Erklärung. Gleiches gilt für Bedienstete, denen für Dezember 1993 die Leistungszulage gemäß Punkt I der Beilage F - I/III/WS, Punkt 1 der Beilage G - I/III/WG oder Punkt 3 der Beilage H - I/III/WL zustand.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, Pkt. 26 und Pkt. 41 schließt den Bezug dieser Zulage aus.

20.) Zulage für Telefonisten/Telefonistinnen und die Portiere/Portierinnen des TZ Ybbs/Donau, GZ St. Andrä/Traisen, GZ Klosterneuburg des SMZ Floridsdorf mit GZ, des Orthopädischen KH Gersthof, des SMZ Sophienspital, des GZ Baumgarten und des GZ Liesing, die überwiegend an bildschirmunterstützten Vermittlungseinrichtungen tätig sind, zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse, pro Arbeitstag (Schicht)

Kz. 912801

5,38 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

21.) Zulage für die Bediensteten, die im Rahmen des Integrierten Büroverwaltungssystems (IBS) oder eines gleichzuhaltenden Systems (z.B. Personal Computer) mindestens vier Stunden täglich Geräte der automatischen Datenverarbeitung in Dialogform bedienen, zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse. Die Zulage beträgt bei einer täglichen Arbeitszeit an den Geräten der automatischen Datenverarbeitung von a) mehr als sechs Stunden, je Arbeitstag (Schicht)

Kz. 974301

9,67 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III (Höchstanzahl: ein Bediensteter/eine Bedienstete pro Gerät) b) vier bis sechs Stunden, je Arbeitstag

Kz. 974401

7,12 EUR

(Schicht) (Höchstanzahl: zwei Bedienstete pro Gerät)

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Punkt 18 aus.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

22.) Außendienstzulage für Bedienstete der MA 22, 31 und 39, die mobilen Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen, Facharbeiter/Facharbeiterinnen und deren Helfer/Helferinnen der MA 11, die mobilen Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen, deren Helfer/Helferinnen und Hauswarte/Hauswartinnen der MA 10, Bedienstete der Media Wien, Bedienstete der Werkstätte der MA 34 für Arbeiten außerhalb der Werkstätten (bei Arbeiten im Umkreis von 2 km des Amtshauses Muthgasse gebührt keine Außendienstzulage), Bedienstete der MA 37, die zu Vermessungsarbeiten herangezogen werden, den Oberaufseher/die Oberaufseherin und die Ausmesser/Ausmesserinnen und Vermessungsgehilfen/Vermessungsgehilfinnen der MA 41, Bedienstete des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, der Organisationseinheit Werkstätte und Lager, sowie für jene Bediensteten der MA 42, die Kontrolltätigkeiten (Waste Watcher) im Außendienst durchführen, der Betriebswerkstätte der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete für Arbeiten außerhalb der Werkstätten, für Oberaufseher/Oberaufseherinnen der Straßenreinigung und Müllabfuhr und für Bedienstete der MA 48, die Montage-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie Kontrolltätigkeiten (Waste Watcher) im Außendienst durchführen, Bedienstete der Werkstätten und die Transportarbeiter der MA 54, die zu Arbeiten außerhalb der Werkstätte bzw. der Dienststelle herangezogen werden, Bedienstete der Werkstätten und des Lagers der MA 56 und die im Referat Ordnungsberatung der Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen tätigen Betriebsassistenten/Betriebsassistentinnen bei einer Dauer der Außendienstleistung


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III a) von 5 1/2 bis 7 1/2 Stunden je Arbeitstag

Kz. 910001

2,76 EUR

Kz. 910101

5,08 EUR

b) von mehr als 7 1/2 Stunden je Arbeitstag

TAGESGELD Bei Anspruch auf eine Reisezulage nach der Reisengebührenvorschrift entfällt die Außendienstzulage.

23.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst der Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen der MA 15, eines/einer Bediensteten der Betriebsgruppe der MA 34, und von Bediensteten der MA 28, die der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost überlassen wurden, der Bediensteten der MA 31 und 42, eines/einer der Betriebswerkstätte der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten, eines/einer Bediensteten der Biogasanlage der MA 48, der Bediensteten der MA 49, die im Rahmen der FORSTAUFSICHT der MA 49 als Forst- und Jagdschutzorgan samstags, sonntags oder feiertags zwischen 6.00 Uhr und max. 22.00 Uhr (Sommerzeit) bzw. zwischen 6.00 Uhr und max. 18.00 Uhr (Winterzeit) Bereitschaftsdienst leisten, der Bediensteten der Unternehmung Wien Kanal und der von der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes im konkreten Fall angeordnet und genehmigt wird,

a)

an Werktagen,

je Stunde

b)

Kz. 904901

1,23 EUR

Kz. 905001

2,09 EUR

an Sonn- und Feiertagen,

je Stunde

für den Wohnungsbereitschaftsdienst durch die Bediensteten der MA 34 - Infrastrukturdienste, die nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse im Winterdienst (1. November bis 31. März) an Samstagen, Sonnund Feiertagen zur Schneeräumung und zum Streudienst herangezogen werden


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

a)

an Samstagen,

je Stunde b)

Kz. 904901

1,23 EUR

Kz. 905001

2,09 EUR

an Sonn- und Feiertagen,

je Stunde

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

24.) Schmutzzulage für die Raumpfleger/Raumpflegerinnen und deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen der Museen der Stadt Wien, der MA 13, einschließlich der der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten, der MA 34, MA 48 (Höchstanzahl: 8 Bedienstete), MA 60, MA 68 und MA 70, die Raumpfleger/Raumpflegerinnen der MA 15, vier Bedienstete im Material- und Ersatzteillager der Werkstätte und für Arbeiter/Arbeiterinnen der MA 42, die mit der Reinigung der Amtsräume in den Gartenbezirken, in der Werkstätte und in den Betrieben beschäftigt sind (Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-I/III/42, Pkt. 6 aus), einen Raumpfleger/eine Raumpflegerin der MA 45 auf die Dauer der Bauarbeiten betreffend das Vorhaben „Der Neue Wienfluss“, die Raumpfleger/Raumpflegerinnen und deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen der MA 51 sowie die Aufseher/Aufseherinnen und Platzmeister/Platzmeisterinnen der Sportanlagen, auf denen keine Raumpfleger/Raumpflegerinnen beschäftigt werden, die Raumpfleger/Raumpflegerinnen sowie die Marktgehilfen/Marktgehilfinnen der MA 59, die in den Marktamtsabteilungen für den 2., 4. bis 7., 10., 16. und 21. Bezirk beschäftigt sind und die Reinigung der Räume in den Marktamtsabteilungen durchführen, sowie für die Raumpfleger/Raumpflegerinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und Marktgehilfen/Marktgehilfinnen, die im Marktbetrieb St. Marx beschäftigt sind zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung, monatlich

Kz. 834701

31,72 EUR

25.) Schmutzzulage für die mit der Vorbehandlung von Anstaltswäsche oder mit der Wäscheverwahrung im Ausbildungszentrum der MAG ELF-Lindenhof beschäftigten Bediensteten, Bedienstete der MA 11 für Kaminuntersuchungen, Kaminkehrungen, Reinigung von Rauchfüchsen, für Innenreinigung und Innenanstrich von Reservoiren und für autogene Schweißarbeiten, Bedienstete der MA 34 für die Grundreinigung von Kunststoffböden und für Kaminuntersuchungen, Kesselkehrungen, Reinigung von Rauchfüchsen, Luftschächten, Heizregister mit Pressluft,


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

Kastenventilatoren, Vogelschutzgittern, Ölbrennern und Filtern, Innenreinigung und Innenanstrich von Boilern, Speichern und Wärmetauschern, sowie für Schweißarbeiten, Bedienstete der MA 42 für die Kesselreinigung sowie für die mechanische Reinigung von Gartenmobiliar in der Werkstätte Hirschstetten sowie für Reinigungs-, Revisions- und Reparaturarbeiten in den technischen Abteilungen des Reservegartens Hirschstetten und der zugehörigen Gärtnerei Eßling, der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete für Reparaturen von Beerdigungstreppen und Leichenversenkungsapparaten sowie der WC-Anlagen und für autogene Schweißarbeiten und für die Reinigung aller WC-Anlagen des Friedhofsbetriebes, Bedienstete der MA 48 für die Grundreinigung von Kunststoffböden, Bedienstete des Zentrallagers der MA 54 zur Abgeltung der mit der Rückholung von Mehrwegebinden und Sonderabfällen verbundenen Verschmutzung (Höchstanzahl: 250 Stunden monatlich), Bedienstete der MA 70, die mit der Manipulation der Dienstbekleidung beschäftigt sind und folgende Bedienstete des KAV: für die Bediensteten, welche mit der Vorbehandlung von Spitalswäsche, der Reinigung der PatientInnenkleidung, von Gefäßen in den Anstaltslaboratorien, von med.-techn. Geräten im med.techn. Lager und der med.-techn. Werkstätten der Abteilung Medizintechnik im AKH, dem Entleeren und Füllen von Matratzen beschäftigt sind, sowie für die Bediensteten der Straßen- und Kanalaufsicht des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ und des Geriatriezentrums St. Andrä für die Reinigung der Haupt- und Pavillonskanäle und der Senkkastenkübel, sowie für Innenreinigung von Reservoiren, für Schweißarbeiten und für die Innenreinigung der Klimazentralen und der Filteranlagen im Allgemeinen Krankenhaus, im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, im SMZ-Ost – Donauspital und im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ, sowie für Bedienstete der Serviceeinheit Wäsche und Reinigung für Arbeiten an stark verschmutzten Maschinen, für Schweißarbeiten und für das Reinigen von Klimaanlagen und Filtern je Arbeitsstunde in der sie diese Tätig-

Kz. 912001

0,68 EUR

keiten verrichten

26.) Gefahrenzulage zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung für die Bediensteten der MA 6 – BA 23, für den Elektriker/die Elektrikerin, der/die der Anstalt Museen der Stadt Wien zugewiesen ist, die zahnärztlichen Ordinationshilfen der MA 15, für die Beilage A-I/III/Allg., Pkt. 28, nicht gilt, die abgeordneten Fachassistenten/Fachassistentinnen der MA 40, die Bediensteten der MA 70, die in der Wäscherei, Näherei und im Magazin beschäftigt sind und folgende Bedienstete im KAV: für die Bediensteten im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PKH Baumgartner Höhe mit PH Sanatoriumstrasse) sowie im PKH Ybbs/Donau und GZ Ybbs/Donau,


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BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

für das Hauspersonal der Psychiatrischen Universitätsklinik, der Universitätskinderklinik – Heilpädagogik, der Neuropsychiatrischen Universitätsklinik des Kindes- und Jugendalters, der psychiatrischen und neurologischen Abteilungen und Stationen sowie den Stationen 15 und 18 der Internen Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals, für Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen, für Installateure/Installateurinnen und Installateurhelfer/Installateurhelferinnen der Gebäudeerhaltung, für Elektriker/Elektrikerinnen und Elektrikerhelfer/Elektrikerhelferinnen der Gebäudeerhaltung in den Krankenanstalten und im GZ Am Wienerwald, für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen und Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, die auf Stationen (Abteilungen) Verwendung finden, wo für das Pflegepersonal die Gefahrenzulage vorgesehen ist, für die zahnärztlichen Ordinationshilfen, für einen Amtsgehilfen/eine Amtsgehilfin der Universitätsklinik für Psychiatrie des AKH monatlich

Kz. 801201

51,15 EUR

teilb. Bed. 36 Wochenstunden kz.8427

27.) Gefahrenzulage für die Bediensteten der MA 13 – Media Wien, die als Fotografen/Fotografinnen oder Kameraleute verwendet werden, die Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen, die Ordinationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen des Fachbereiches Medizinische Begutachtungen und der Geschlechtskrankenberatung, für drei zahnärztliche Ordinationshilfen der Jugendzahnkliniken-Narkosestation, eine zahnärztliche Ordinationshilfe, welche die Sonderschule Wien 18., Währinger Straße betreut, und für Bedienstete, die ständig mit Infektionskranken in Berührung kommen oder ständig mit infektiösem Material arbeiten, die Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen der Unternehmung Wien Kanal, einen Klärwärter/eine Klärwärterin der MA 31 der Kläranlage in Tullnerbach-Preßbaum, Bedienstete des Marktbetriebes St. Marx der MA 59, wenn sie am 1. Jänner 1998 in diesem Betrieb beschäftigt waren und seither dort beschäftigt sind und Bedienstete der MA 60 zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung) monatlich

Kz. 801401

84,21 EUR

28.) Gefahrenzulage für Bedienstete der MA 10 und MA 11 für die Durchführung von Desinfektionsarbeiten, Bedienstete der MA 34 für Arbeiten auf steilen Dächern, Türmen, in den Kabel- und Aufzugsschächten, für Reinigungsarbeiten in Hochspannungs- und Umformungsanlagen und bei Lustern, soweit mit Gebläse gearbeitet wird,


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

das Montagepersonal der Betriebsgruppe der MA 33 und den Kraftwagenlenkern zur Abgeltung der erhöhten Gefährdung bei Instandhaltungsmaßnahmen an der öffentlichen Beleuchtung der Wiener Stadtautobahnen, Bedienstete der MA 42, die mit der Pflege der Hängepelargonien in den an der Rathausfassade angebrachten Fensterkisten betraut sind (Höchstanzahl: 800 Stunden jährlich) und der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete für Arbeiten in Kabel-Aufzügen und ähnlichen Schächten sowie für Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, je Arbeitsstunde

Kz. 977301

0,68 EUR

29.) Erschwerniszulage für Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckmaschinen der MA 11 und im KAV, zur Abgeltung der mit dem Umbau von Mehrzweckmaschinen verbundenen Erschwernis, die zum Transport von Büromöbeln, Kulissen und Instrumenten und die zum Aufstellen der Orchesterbestuhlung herangezogenen Bediensteten der MA 13 und für zwei Bedienstete der Modeschule der Stadt Wien, die zum Transport von Büromöbeln, Nähmaschinen, Bügelanlagen, Unterrichtsmöbeln, Geräten sowie Laufstegelementen herangezogen werden, die zum Transport herangezogenen Bediensteten der Zentrallager der MA 14, MA 54 und MA 56, Bedienstete der MA 34 für Transportarbeiten bei Ämterübersiedlungen, Möbelüberführungen und Veranstaltungen, die mit der Bedienung des Klein-Traktors und der Straßenkehrmaschine betrauten Bediensteten der MA 34, Bedienstete der MA 34 (Die Verrechnung der Erschwerniszulage schließt den Bezug der Schmutzzulage gemäß Punkt 26 aus. Diese Ausschlussbestimmung gilt nicht für zwei Bedienstete der Servicegruppe der MA 34) für die Reinigung von Luftwäschern und Befeuchtern unter folgenden Voraussetzungen: bei Arbeiten, die einen dauernden Aufenthalt in gebückter Haltung erfordern, bei Reinigung von Klima- und Lüftungsanlagen, die von ihnen begangen werden müssen, bei Arbeiten in Räumlichkeiten, wenn die Raumtemperaturen infolge der wärmetechnischen Einrichtungen im Durchschnitt 40 Grad C betragen, in Räumlichkeiten, wenn der Schallpegel im Durchschnitt über 80 dB liegt, bei Demontage von alten Rohrleitungen, Kesselanlagen und Isolierungen, in der MA 42 tätige Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckmaschinen, Bedienstete die Topfmaschinen bedienen, Bedienstete, die zu Schmiede- und Schweißarbeiten herangezogen werden und Bedienstete die zum Transport zur Aufstellung und zum Abbau von Dekorationen herangezogen werden, wenn bei der Dekoration Pflanzen verwendet werden, die einschließlich der Behälter mehr als 50 kg wiegen. Diese Zulage gebührt auch für den Transport ballierter Pflanzen mit einem Gewicht von mehr als 50 kg, die der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesenen Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckmaschinenund Mehrzweckfahrzeugen (Fräsen, Erddämpfer, Traktoren, Stapler u. dgl.), und


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III

die in der Schmutzwäschenannahme der Serviceeinheit Wäsche & Reinigung und der AT/KBWaschstraße sowie in der Zentralsterilisation des AKH beschäftigten Bediensteten des KAV zur Abgeltung der mit diesen Tätigkeiten verbundenen Erschwernisse,

je Arbeitsstunde in der sie die Tätig-

Kz. 911301

0,68 EUR

keit verrichten

30.) Kassierzulage für die Bediensteten, die im Parteienverkehr ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen betraut sind, zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs entstehenden Verlustgefahr, sofern in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je nach der Einreihung der Kasse in eine der Gefahrenklassen.

Sie beträgt in der Gefahrenklasse I (Jahresbruttobargeldumsatz über 5,48 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820101 u. Kz. 8339

151,35 EUR

in der Gefahrenklasse II (Jahresbruttobargeldumsatz von 2,73 Millionen EUR bis 5,48 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820201 u. Kz. 8339

121,04 EUR

in der Gefahrenklasse III (Jahresbruttobargeldumsatz von 1,32 Millionen EUR bis 2,73 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820301 u. Kz. 8339

100,89 EUR

in der Gefahrenklasse IV (Jahresbruttobargeldumsatz von 660.000 EUR bis 1,32 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820401 u. Kz. 8339

80,66 EUR

in der Gefahrenklasse V (Jahresbruttobargeldumsatz von 320.000 EUR bis 660.000 EUR) monatlich

Kz. 820501 u. Kz. 8339

60,50 EUR

in der Gefahrenklasse VI (Jahresbruttobargeldumsatz von 110.000 EUR bis 320.000 EUR) monatlich

Kz. 820601 u. Kz. 8339

45,45 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-I/III/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III in der Gefahrenklasse VII (Jahresbruttobargeldumsatz von 60.000 EUR bis 110.000 EUR) monatlich

Kz. 820701 u. Kz. 8339

30,32 EUR

in der Gefahrenklasse VIII (Jahresbruttobargeldumsatz von 20.000 EUR bis 60.000 EUR) monatlich

Kz. 820801 u. Kz. 8339

15,15 EUR

Bei Vertretung bis zu einem monatlichen Betrag von 14,53 EUR

Kz. 971301

1 E = 1 EUR

bis zu einem monatlichen Betrag über 14,53 EUR

Kz. 971901

1 E = 1 EUR

Die Höchstgrenzen für das Mietzinsinkasso betragen in der Gefahrenklasse I

über 4,34 Millionen EUR

in der Gefahrenklasse II

über 2,13 Millionen EUR

in der Gefahrenklasse III

über 1,09 Millionen EUR

in der Gefahrenklasse IV

über 540.000 EUR

in der Gefahrenklasse V

über 110.000 EUR

FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

1.) Bauzulagen Bedienstete der Stadtbaudirektion oder von Magistratsabteilungen, die mit der Leitung oder Aufsicht eines oder mehrerer Neu-, Zu- und Umbauten oder von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Bauführungen der Gemeinde Wien betraut sind, erhalten, wenn sie diese Tätigkeit ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt und länger als 1 Monat währt, für die Zeit der Bauführung eine Bauzulage als Mehrdienstleistungsvergütung in der Höhe von monatlich bis zu

Kz.890301

30 Überstunden

ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Nachtschichtzulage a) Für jede geleistete Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird gebührt eine Zulage von

Kz. 901401

15,07 EUR

b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden; wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht

Kz. 901501

7,58 EUR

Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu. Die in diesem Punkt getroffene Regelung findet keine Anwendung, wenn in den Beilagen etwas anderes bestimmt ist. NACHTARBEITSZUSCHLAG

3.) Wechseldienstentschädigung Den im Wechseldienst stehenden Bediensteten werden die über 173 Stunden im Monat hinausgehenden Mehrstunden bei einer Einreihung in Verwendungsgruppe A mit einem Stundensatz von

18,66 EUR

Verwendungsgruppe B mit einem Stundensatz von

13,34 EUR

Verwendungsgruppe C mit einem Stundensatz von

10,98 EUR

Verwendungsgruppe D1 mit einem Stundensatz von

9,84 EUR

Verwendungsgruppe D mit einem Stundensatz von

9,58 EUR

Verwendungsgruppe E1 mit einem Stundensatz von

9,28 EUR

Verwendungsgruppe E mit einem Stundensatz von

8,90 EUR

vergütet.


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Bei einer Einreihung in den Schemata II K/IV K, Verwendungsgruppe K 6, gebührt diese Wechseldienstentschädigung mit einem Stundensatz von 1/173 des Gehaltes. Neben dieser Entschädigung ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen. 55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT

pauschaliert Verwendungsgruppe A

Kz. 876601

Verwendungsgruppe B

Kz. 876701

Verwendungsgruppe C

Kz. 876801

Verwendungsgruppe D1

Kz. 879101

Verwendungsgruppe D

Kz. 876901

Verwendungsgruppe E1

Kz. 879201

Verwendungsgruppe E

Kz. 877401

zusätzlicher Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung

Kz. 992601 (1 E = 1 EUR)

Abzug von Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung

Kz. 992701 (1 E = 1 EUR)

Wechseldienst bei speziellem Bereitschaftsdienst (zB notstandspolizeiliche Maßnahmen)

Kz. 992901 (1 E = 1 EUR)

Vertreter/Vertreterin bis 1 Monat

Kz. 992801 (1 E = 1 EUR)

4.) Außendienstzulage für die überwiegend im Außendienst tätigen Bediensteten zur Abgeltung des durch diesen Dienst entstehenden unvermeidlichen Mehraufwandes, sofern in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, monatlich

TAGESGELD

Kz. 839601

93,39 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Gebührt neben der Außendienstzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist von der Außendienstzulage 1/30 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen. Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

5.) Kassierzulage für die Bediensteten, die im Parteienverkehr ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen betraut sind, zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs entstehenden Verlustgefahr, sofern in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je nach der Einreihung der Kasse in eine der Gefahrenklassen. Sie beträgt in der Gefahrenklasse I (Jahresbruttobargeldumsatz über 5,48 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820101 u. Kz. 8339

151,35 EUR

in der Gefahrenklasse II (Jahresbruttobargeldumsatz von 2,73 Millionen EUR bis 5,48 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820201 u. Kz. 8339

121,04 EUR

in der Gefahrenklasse III (Jahresbruttobargeldumsatz von 1,32 Millionen EUR bis 2,73 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820301 u. Kz. 8339

100,89 EUR

in der Gefahrenklasse IV (Jahresbruttobargeldumsatz von 660.000 EUR bis 1,32 Millionen EUR) monatlich

Kz. 820401 u. Kz. 8339

80,66 EUR

in der Gefahrenklasse V (Jahresbruttobargeldumsatz von 320.000 EUR bis 660.000 EUR) monatlich

Kz. 820501 u. Kz. 8339

60,50 EUR

in der Gefahrenklasse VI (Jahresbruttobargeldumsatz von 110.000 EUR bis 320.000 EUR) monatlich

Kz. 820601 u. Kz. 8339

45,45 EUR

in der Gefahrenklasse VII (Jahresbruttobargeldumsatz von 60.000 EUR bis 110.000 EUR) monatlich

Kz. 820701 u. Kz. 8339

30,32 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL in der Gefahrenklasse VIII (Jahresbruttobargeldumsatz von 20.000 EUR bis 60.000 EUR) monatlich

15,15 EUR

Kz. 820801 u. Kz. 8339

Bei Vertretung bis zu einem monatlichen Betrag von 14,53 EUR

Kz. 971301 1 E = 1 EUR

bis zu einem monatlichen Betrag über 14,53 EUR

Kz. 971901 1 E = 1 EUR

Die Höchstgrenzen für das Mietzinsinkasso betragen In der Gefahrenklasse I

über 4,34 Millionen EUR

In der Gefahrenklasse II

über 2,13 Millionen EUR

In der Gefahrenklasse III

über 1,09 Millionen EUR

In der Gefahrenklasse IV

über 540.000 EUR

In der Gefahrenklasse V

über 110.000 EUR

FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG

6.) Zulage a) für Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung oder an elektrischen Rechengeräten oder an Buchungsmaschinen mit elektrischem Antrieb, soferne mit diesen Rechengeräten oder Buchungsmaschinen maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden, tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, je Arbeitstag

Kz. 979901

4,72 EUR

Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage.

b) für Bedienstete, die ausschließlich an Maschinen der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, monatlich

Kz. 891101

131,76 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage sowie während des Bezuges der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 9, Beilage E - II/IV/11 Punkt 2, Beilage E - II/IV/15 Punkt 2, Beilage E - II/IV/KAV Punkt 2, Beilage E - II/IV/FSW Punkt 10 oder Beilage H - II/IV/WL Punkt 6 sowie Punkt 19. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

7.) Leistungszulagen Den für die automatische Datenverarbeitung tätigen Bediensteten wird zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit eine besondere Entschädigung zuerkannt. Sie beträgt für Bedienstete: a) wenn sie überwiegend Geräte zur Datenerfassung bedienen, je Arbeitstag

4,00 EUR

b) wenn sie ausschließlich Geräte zur Datenerfassung bedienen, monatlich

111,48 EUR

c) wenn sie überwiegend an Maschinen der automatischen Datenverarbeitung oder an elektrischen Rechengeräten oder an Buchungsmaschinen mit elektrischem Antrieb, sofern mit diesen Rechengeräten maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden, tätig sind, je Arbeitstag

4,51 EUR

d) wenn sie ausschließlich an Maschinen der automatischen Datenverarbeitung oder an elektrischen Rechengeräten oder an Buchungsmaschinen mit elektrischem Antrieb, soferne mit diesen Rechengeräten maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden, tätig sind, monatlich

133,72 EUR

e) wenn sie Hilfsmaschinen zur automatischen Datenverarbeitung bedienen, monatlich

168,63 EUR

f) wenn sie als Operator/Operatorin, das sind Personen, die zentrale oder dezentrale EDV-Anlagen betreiben, oder als Betriebsführer/Betriebsführerin, die darüber hinaus EDV-Systeme und EDVProdukte in den laufenden Produktionsbetrieb übernehmen, tätig sind, monatlich

Kz. 891401

236,10 EUR

Die Entschädigung erhöht sich bei besonders qualifizierter Tätigkeit auf Grund einer Arbeitsintensivierung bei einem an Werktagen durchlaufenden Schichtbetrieb um monatlich

Kz. 892801

133,69 EUR

bei einem auch an Sonn- und Feiertagen durchlaufenden Schichtbetrieb um weitere monatlich

Kz. 892201

119,08 EUR

g) wenn sie als Hardwaretechniker/Hardwaretechnikerin die Wartung, Störungsbehebung und Installation von Maschinen der automatischen Datenverarbeitung durchführen, monatlich

Kz. 891501

269,88 EUR

h) wenn sie als Arbeitsvorbereiter/Arbeitsvorbereiterin, das sind Personen, die mit der Übernahme und der Durchführung von Projekten und Produkten beschäftigt sind, als Fachbereichsbetreuer/Fachbereichsbetreuerin, das sind Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für den EDV-Benutzer/die EDV-Benutzerin in allen EDV-Belangen der Fachbereiche, oder als Systemtrainer/Systemtrainerin, das sind Personen, die Anwender/Anwenderinnen in ADV-Systeme und Produkte einschulen und Handbücher verfassen, tätig sind, monatlich

Kz. 891601

337,36 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Die Leistungszulage gemäß lit. f, g und h erhöht sich um eine zusätzliche Entschädigung, die je nach Aufgabengebiet und Leistung, monatlich

Kz. 881201

101,15 EUR

monatlich

Kz. 881301

202,49 EUR

monatlich

Kz. 881401

337,36 EUR

beträgt, i) wenn sie als Programmierer/Programmiererin (Parametrierer/Parametriererin) tätig sind, monatlich

Kz. 891602

337,36 EUR

wenn sie als EDV-Organisator/EDV-Organisatorin, das sind Personen die mehrere Programmiersprachen in Theorie und Praxis beherrschen und die Planung und Durchführung zugewiesener EDVProjekte bezüglich Voruntersuchung, Problemanalyse, Systemplanung, Detailorganisation sowie EDVSystemeinführung durchführen (Systemanalytiker/Systemanalytikerin oder Systembetreuer/Systembetreuerin), tätig sind, monatlich

Kz. 891701

472,38 EUR

mit jeweils einer zusätzlichen Entschädigung, die je nach Aufgabengebiet und Leistung monatlich

Kz. 881501

101,15 EUR

monatlich

Kz. 893301

202,49 EUR

monatlich

Kz. 893401

337,36 EUR

monatlich

Kz. 893501

472,38 EUR

monatlich

Kz. 891801

539,82 EUR

monatlich

Kz. 891901

607,40 EUR

monatlich

Kz. 892001

674,78 EUR

monatlich

Kz. 881601

742,16 EUR

monatlich

Kz. 881701

809,55 EUR

beträgt.

Die Leistungszulage gemäß lit. i vermindert sich bei einem/einer Sondervertragsbediensteten um 80 % der ihm/ihr gebührenden Zulage gemäß Punkt 2 der Beilage C - KAV, gemäß Pkt. 6 der Beilage A - II/IV/Allg. bzw. gemäß Zulage der Beilage E - II/IV/14 (in diesem Fall treten an die Stelle der Kz. 891601 und 891701 die Kz. 889001 und 890001). Die unter lit. a bis i angeführten Zulagen gebühren nicht während der Einschulungszeit.

Die Leistungszulage gemäß lit. a bis e gebührt nur den den Wiener Stadtwerke zur Dienstleistung zugewiesenen Bediensteten.


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 sowie Pkt. 19, schließt den Bezug der Leistungszulage gemäß lit. a bis e aus.

8.) Feiertagsablöse für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Dienstleistungen an Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, monatlich

Kz. 840001

53,83 EUR

teilb. Bed. Kz. 8403 FEIERTAGSZUSCHLAG

9.) Zulage a) für Kanzleibedienstete, die überwiegend als Stenotypisten/Stenotypistinnen verwendet werden oder überwiegend zu Maschinschreibarbeiten oder Arbeiten an Rechenmaschinen herangezogen werden, monatlich

Kz. 840701

79,72 EUR

teilb. Bed. Kz. 8417 b) für Kanzleibedienstete, die überwiegend mit Arbeiten an Buchungsmaschinen betraut sind, monatlich

Kz. 839701

105,30 EUR

Die Zulage in der Höhe von

79,72 EUR gebührt auch dann, wenn Maschinschreibarbeiten und Arbeiten an Rechenmaschinen (mind. 2 Stunden täglich) oder Arbeiten an Buchungsmaschinen und Arbeiten an Rechenmaschinen (mind. 2 Stunden täglich) oder Maschinschreibarbeiten und Arbeiten an Buchungsmaschinen zusammen überwiegend ausgeführt werden. LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 sowie Pkt. 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

10.) Leistungszulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, Schlachthofmeister/Schlachthofmeisterinnen und Werkmeister/Werkmeisterinnen zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Arbeitsbelastung und Erschwernisse sowie der Verantwortung, monatlich

Kz. 838701

45,79 EUR

Die Leistungszulage gebührt nur Bediensteten, die vor dem 1. Jänner 1994 in eine der genannten Bedienstetengruppen eingereiht waren und nicht die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. beziehen.


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

11.) Gift- und Gefahrenzulage für Bedienstete, die infolge ihrer Arbeit mit Blei, Quecksilber, aromatischen Kohlenwasserstoffen und Säuren in Berührung kommen oder unter ständiger Einwirkung von Ammoniakdämpfen stehen, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung, je Arbeitsstunde

Kz. 977901

0,68 EUR

Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Nitrolacken, Perchloräthylen, Trichloräthylen, oder Chlorgas durchführen oder mit Glaswolle isolieren. Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Desinfektionsmitteln, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd, Reinsauerstoff bzw. Ozon an den Wasserversorgungsanlagen der MA 31, die Wartung der Abwasserreinigungs- bzw. -entsorgungsanlagen an den Außenstrecken (Infektionsgefahr) sowie Gefahrenguttransporte durchführen.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage E – II/IV/31, Pkt. 1 sowie Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6, 18 und 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

12.) Zulage a) für Bedienstete, denen ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 68 und 70 oder WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, monatlich

Kz. 835301

101,33 EUR

LEISTUNGSENTGELT Diese Zulage gebührt ab 1. Jänner eines Jahres, wenn mit dem Dienstkraftfahrzeug im Vorjahr eine Fahrleistung von mindestens 6.000 km erbracht wurde. Bedienstete, denen ein Dienstkraftfahrzeug im Laufe eines Jahres zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird und deren Fahrleistung weniger als 6.000 km beträgt, gebührt die Zulage ab 1. Jänner des folgenden Jahres, wenn sie im Vorjahr die für die Gebührlichkeit der Zulage geforderte Mindestfahrleistung im aliquoten Ausmaß erbracht haben.

b) für Bedienstete, denen fallweise ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 68 und 70 oder WIENER LINIEN GmbH & Co. KG pro Arbeitstag

Kz. 905201

5,34 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19, schließt den Bezug der Zulage gemäß Pkt. 12 aus. LEISTUNGSENTGELT Bei Erreichen der Fahrleistung von mindestens 6.000 km pro Jahr gebührt ab 1. Jänner des folgenden Jahres die Zulage gemäß lit. a.

13.) Zulage für Bedienstete, die im Zuge des U-Bahnbaues zu Arbeiten unter Druckluft herangezogen werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen gesundheitlichen Gefährdung und besonderen Erschwernis a) für die 1. bis 10. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleu-

26,93 EUR

sung b) ab der 11. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleusung

33,68 EUR

Hierzu gebührt ein Zuschlag, der bei einem Druck über 1,2 atü

20 %

und über 1,8 atü

30 %

beträgt. 1 Einheit = 1 EUR

Kz. 907101

Bei mehreren Schleusungen pro Tag gebührt dem Bediensteten

30 %

hierzu ein weiterer Zuschlag in der Höhe von 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

14.) Zulage Den Bediensteten, die Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, wird zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit eine Entschädigung zuerkannt. Sie beträgt für Bedienstete: a) wenn sie ausschließlich Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, monatlich

Kz. 812101

192,29 EUR

teilb. Bed. Kz. 8122 Höchstanzahl: 1 Bediensteter/Bedienstete pro Maschine b) wenn sie überwiegend (einschließlich der erforderlichen Vor- und Nacharbeiten) Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, monatlich

Kz. 892401

135,90 EUR

Höchstanzahl: 2 Bedienstete pro Maschine c) Bedienstete, welche fallweise oder vertretungsweise zu Arbeiten an automatischen Maschinen der Textverarbeitung herangezogen werden und die bereits die Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg.


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Punkt 9 beziehen, erhalten, wenn sie ausschließlich Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, pro Arbeitstag

4,72 EUR

Kz. 973101

wenn sie überwiegend (einschließlich der erforderlichen Vor- und Nacharbeiten) Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, pro Arbeitstag

2,40 EUR

Kz. 973201

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug einer Zulage nach lit. a oder b schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 9 aus. Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19, schließt den Bezug dieser Zulage gemäß lit. a bis c aus.

15.) Sonn- und Feiertagszulage a) für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben und in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je voller Stunde einer solchen Normal-

Kz. 963901

3,50 EUR

dienstleistung b) für die Bediensteten der Feuerwehr, die Stationsleiter/Stationsleiterinnen, Stations- und Protokollführer/Stations- und Protokollführerinnen sowie die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die einen 24-stündigen Wechseldienst versehen, monatlich

Kz. 840501

155,42 EUR

SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG

16.) Entschädigung für Bedienstete, die an den im Rahmen der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung in den Abendstunden eingerichteten MieterInnenversammlungen, an BürgerInnenversammlungen oder gleichartigen Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit den Bürgern/Bürgerinnen in den Abendstunden teilnehmen, als Abgeltung aller damit verbundenen Mehrdienstleistungen und des Aufwandes, a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe A pro Person und Einsatz

91 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 9 % TAGESGELD

Kz. 919501

122,80 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

b) für Bedienstete der Verwendungsgruppe B und Hausinspektoren im Sondervertrag der Stadt Wien – Wiener Wohnen pro Person und Einsatz

Kz. 919601

94,76 EUR

89 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % TAGESGELD

c) für Bedienstete der Verwendungsgruppen C, D, D1 und E pro Person und Einsatz

Kz. 919701

77,29 EUR

86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 14 % TAGESGELD

17.) Entschädigung für Parteienverkehr in den Nachmittagsstunden Den Bediensteten, welche im Rahmen des Parteienverkehrs in den Nachmittagsstunden zu Dienstleistungen über das Ende der Normalarbeitszeit bis 18 Uhr herangezogen werden, gebührt, sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird, eine Entschädigung. Die Entschädigung beträgt a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe A für jeden verlängerten Dienst

Kz. 992201

69,79 EUR

b) für Bedienstete der Verwendungsgruppe B und für Hausinspektoren/Hausinspektorinnen im Sondervertrag der Stadt Wien – Wiener Wohnen für jeden verlängerten Dienst

Kz. 992301

52,68 EUR

c) für Bedienstete der Verwendungsgruppen C, D, D1 und E für jeden verlängerten Dienst

Kz. 992401

41,63 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

18.) Zulage Den Bediensteten der Schemata II, IIKA, IIL, IV, IVKA und IVL, die im Rahmen des Integrierten Büroverwaltungssystems (IBS) oder einem gleichzuhaltenden System (z.B. Personal Computer), mindestens vier Stunden täglich Geräte der automatischen Datenverarbeitung in Dialogform bedienen, wird zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse eine besondere Entschädigung zuerkannt. Sie beträgt bei einem täglichen Arbeitsausmaß an den Geräten der automatischen Datenverarbeitung von a) mehr als sechs Stunden, je Arbeitstag (Schicht)

Kz. 974301

(Höchstanzahl: ein Bediensteter/eine Bedienstete pro Gerät)

9,67 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

b) vier bis sechs Stunden, je Arbeitstag (Schicht)

Kz. 974401

7,12 EUR

(Höchstanzahl: zwei Bedienstete pro Gerät) LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19 und der Bezug einer Marktwertzulage schließen den Bezug dieser Zulage aus. Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 6, 7 oder 14 aus. Bei Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 9 oder Beilage E - II/IV/Stadt Wien – Wiener Wohnen, Punkt 2, vermindert sich die Zulage gemäß lit. a und b um

4,00 EUR (lit. a)

Kz. 974501 lit. b)

Kz. 974601 19.) Leistungszulage für Bedienstete, die einer der nachstehenden Bedienstetengruppen angehören, zur Abgeltung qualitativer Mehrleistungen a) nach einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe A: Bedienstete des höheren technischen Dienstes, Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes, Rechtskundige Bedienstete, Apotheker/Apothekerinnen, Bedienstete der Feuerwehr im höheren Dienst, Bedienstete des höheren Archivdienstes, Bedienstete des höheren Bibliotheksdienstes, Bedienstete des höheren Dienstes in den Museen, Bedienstete des höheren Forstdienstes, Physikatsärzte/Physikatsärztinnen, Psychologen/Psychologinnen der MA 3, 10, 11, 15, 57, in der Mobbingberatungsstelle beim/bei der unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten und in der Generaldirektion der Unternehmung KAV, Tierärzte/Tierärztinnen, Direktions(Betriebs)ärzte/Direktions(Betriebs)ärztinnen der WStW, monatlich

Kz. 897401

176,20 EUR

2. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe B: Fachbedienstete des technischen Dienstes, Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes, Chemiker/Chemikerinnen, Fachbedienstete der Feuerwehr, Fachbedienstete des Büchereidienstes, Fachbedienstete des Forstdienstes, Fachbedienstete des Stadtgartenamtes, Restauratoren/Restauratorinnen, monatlich

Kz. 897601

138,95 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

3. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe C: Bedienstete des technischen Dienstes, Kanzleibedienstete, Werkmeister/Werkmeisterinnen, Bedienstete der elektronischen Datenverarbeitung, Behindertenfachbetreuer/Behindertenfachbetreuerinnen, Büchereibedienstete, Chemisch-technische Assistenten/Assistentinnen, Hausinspektoren/Hausinspektorinnen, Laboratoriumsleiter/Laboratoriumsleiterinnen der Landesbildstelle, Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen, Leiter/Leiterin der Telefonanlage des Rathauses, Leitende pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen und Stationsführer/Stationsführerinnen in der Zentrale des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, Restauratoren/Restauratorinnen, Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen, Revisoren/Revisorinnen der WStW, Gas- und Stromkassiere/Gas- und Stromkassierinnen, Organisten/Organistinnen, Betriebsbedienstete, Küchenleiter/Küchenleiterinnen, Marktmeister/Marktmeisterinnen, Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen und Schlachthofmeister/Schlachthofmeisterinnen mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule oder Bauhandwerkerschule bzw. abgelegter Meister- oder Konzessionsprüfung, monatlich

Kz. 897801

109,63 EUR

4. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe C: Betriebsbedienstete, Küchenleiter/Küchenleiterinnen, Marktmeister/Marktmeisterinnen, Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen und Schlachthofmeister/Schlachthofmeisterinnen, welche die Voraussetzungen der Z 3 nicht erfüllen, Sanitätsoberrevisoren/Sanitätsoberrevisorinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, monatlich

Kz. 851801

65,77 EUR

5. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe D und D1: Bedienstete des technischen Dienstes (auch Verw.gr. E), Kanzleibedienstete (auch Verw.gr. E), Bedienstete der elektronischen Datenverarbeitung, Behindertenbetreuer/Behindertenbetreuerinnen, Büchereibedienstete, Heimhelfer/Heimhelferinnen, Horthelfer/Horthelferinnen, Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, Restauratoren/Restauratorinnen, Gas- und Stromkassiere/Gas- und Stromkassierinnen, Betriebsbedienstete und Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und abgelegter Meister- oder Konzessionsprüfung, Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr, Überwachungsorgane für Kurzparkzonen, monatlich

Kz. 851001

97,41 EUR

6. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe D und D1: Betriebsbedienstete und Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen, welche die Voraussetzungen der Z 5 nicht erfüllen, monatlich

Kz. 852201

58,37 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

7. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe E und E1: Behindertenbetreuer/Behindertenbetreuerinnen, Heimhelfer/Heimhelferinnen, Horthelfer/Horthelferinnen, Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr, Überwachungsorgane für Kurzparkzonen monatlich

Kz. 851401

15,15 EUR

b) nach dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe an Stelle der Leistungszulage gemäß lit. a bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 1 monatlich

Kz. 897501

220,11 EUR

Kz. 897701

173,52 EUR

Kz. 897901

136,99 EUR

Kz. 851901

82,16 EUR

Kz. 851101

121,84 EUR

Kz. 852301

73,09 EUR

Kz. 851501

30,49 EUR

2. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 2 monatlich 3. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 3 monatlich 4. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 4 monatlich 5. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 5 monatlich 6. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 6 monatlich 7. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 7 monatlich

Auf die Wartezeit werden angerechnet: 1.) Dienstzeiten, die nach der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 Voraussetzung für die Einreihung in die nunmehrige Bedienstetengruppe waren, 2.) bei Bediensteten gemäß Z 1 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1, bei Physikatsärzten/Physikatsärztinnen überdies unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten als Arzt/Ärztin oder sondervertragsmäßiger Physikatsarzt/sondervertragsmäßige Physikatsärztin, 3.) bei Bediensteten gemäß Z 2 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 und 2, 4.) bei Bediensteten gemäß Z 3 bis 6 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 6 oder der Z 1 und 2 des Punktes 19 der Beilage A - I/III/Allg., bei den Protokollführern/Protokollführerinnen und den Stationsführern/Stationsführerinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes bzw. bei den Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten als Sanitätsgehilfe/Sanitätsgehilfin bzw. (Erster)Desinfektionsgehilfe/(Erste)Desinfektionsgehilfin der Verwendungsgruppe K 6,


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

5.) bei Bediensteten gemäß Z 7 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 7 oder der Z 1 bis 4 des Punktes 19 der Beilage A - I/III/Allg.

Präsenz- oder Ausbildungsdienst, Zivildienst und Karenzurlaube, die allein oder unmittelbar aufeinander folgend insgesamt länger als einen Monat dauern, werden auf die Wartefrist nicht angerechnet.

Bediensteten, die in eine Bedienstetengruppe gemäß Z 1 bis 7 überstellt werden, bis zur Überstellung eine Leistungszulage gemäß lit. a oder b oder gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. bezogen haben und die trotz der Anrechnungsbestimmungen in der neuen Bedienstetengruppe eine Dienstzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, gebührt die Leistungszulage in der bisherigen Höhe bis zu einem Jahr weiter.

Bediensteten der MA 39, die eine Zulage gemäß Punkt 5 der Beilage E - II/IV/39 beziehen, ist diese Zulage auf die Leistungszulage anzurechnen.

Bediensteten der MA 40, die eine Zulage gemäß Punkt 2 der Beilage E - II/IV/40 beziehen, ist diese Zulage auf die Leistungszulage anzurechnen.

Die Leistungszulage gebührt nicht:

Beamten/Beamtinnen mit einem Gehalt gemäß § 13 Abs. 5 BO 1994 oder mit Dienstzulage gemäß § 45 Abs. 2 BO 1994, Bediensteten, die eine Nebengebühr nach dem Beschluss des Stadtsenats vom 2. März 1977, Pr.Z. 614, beziehen, Bediensteten, die eine Leistungszulage gemäß Punkt 7 lit. e bis i der Beilage A - II/IV/Allg. oder die Marktwertzulage beziehen, Bediensteten, die eine Entschädigung gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19 oder Beilage J - II/IV/BE, Punkt 4, beziehen, Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, die eine Funktionszulage gemäß § 8 des Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes 1995 beziehen.

20.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst für rechtskundige Bedienstete für jede vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Rufbereitschaft, eines Bediensteten/einer Bediensteten der MD-Präsidialabteilung, von Bediensteten der MD-Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit – Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen, und für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Akutbetreuung Wien, der Bediensteten der MA 14, der Bediensteten der MA 15, eines Technikers/einer Technikerin der MA 22 entsprechend der Wetterlage, zur Überprüfung der Messgeräte bei überhöhten Ozonwerten und


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

eines/einer technischen Bediensteten zur Feststellung von Geruchsemittenten für jede vom Dienstende bis Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Bereitschaft, der Bediensteten der Unternehmung Wien Kanal, der Bediensteten der MA 31, eines/einer schaltungsberechtigten Bediensteten des Fachbereiches Betrieb und technisches Service, eines/einer Bediensteten des Fachbereiches Infrastrukturdienste der MA 34, eines/einer technischen Bediensteten der MA 36 zur Feststellung von Geruchsemittenten für jede vom Dienstende bis Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Bereitschaft, einen Fachbediensteten/eine Fachbedienstete oder einen Betriebsbeamten/eine Betriebsbeamtin der MA 42 in der Zeit vom 15. Mai bis 31. Juli (montags bis freitags zwischen 15.30 Uhr und 21.30 Uhr bzw. samstags, sonntags und feiertags zwischen 7.00 Uhr und 21.30 Uhr) für die Sachverständigentätigkeit im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, eines/einer Bediensteten der MA 45 Gruppe-Gewässeraufsicht und eines/einer Bediensteten für den HochwasserbereitschaftsdienstWienfluss (gilt auch für Bedienstete des Schemas I/III), eines/einer Bediensteten der MA 45 für den Bereitschaftsdienst des Bedienungsweges im Flussbett des Wienflusses (gilt auch für Bedienstete des Schemas I/III) von montags bis freitags zwischen 15.30 Uhr und max. 22.00 Uhr bzw. samstags, sonntags und feiertags zwischen 8.00 Uhr und max. 22.00 Uhr, für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des IKT-Referates und eines/einer Bediensteten der Biogasanlage der MA 48, der Bediensteten der MA 49, die im Rahmen der FORSTAUFSICHT der MA 49 als Forst- und Jagdschutzorgan samstags, sonntags oder feiertags zwischen 6.00 Uhr und max. 22.00 Uhr (Sommerzeit) bzw. zwischen 6.00 Uhr und max. 18.00 Uhr (Winterzeit) Bereitschaftsdienst leisten, eines/einer Bediensteten der MA 55, eines/einer Bediensteten der MA 57, für Ärzte/Ärztinnen, Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen sowie Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes,


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STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

der Bediensteten des Referats Hausverwaltungssysteme der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ für im Zusammenhang mit einem Releasewechsel bei SAP anfallende Bereitschaftsdienste, einer beim Fonds Soziales Wien tätigen Dipl. Krankenpflegeperson der Hauskrankenpflege (montags bis freitags zwischen 15.30 Uhr und 20.00 Uhr) und der von der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes im konkreten Fall angeordnet und genehmigt wird a) an Werktagen je Stunde

Kz. 971201

1,97 EUR

Kz. 971101

3,25 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

21.) Bereitschaftsdienstzulage für die von der MD-BD eingeteilten Bediensteten des höheren technischen Dienstes und des rechtskundigen Dienstes, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonnund Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag je Dienst

Kz. 977701

268,80 EUR

Kz. 977801

462,92 EUR

Kz. 978801

462,92 EUR

14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen, je Dienst

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

22.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Aufsichtsdienst für die gänzlich außerhalb der normalen Arbeitszeit beginnenden und durchgeführten behördlichen Überwachungen oder Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz bei Überwachung der gesamten Veranstaltung und einer Dauer der Überwachung einschließlich der Überprüfung der Veranstaltungsstätte durch die von der MD-BD eingeteilten Bediensteten des höheren technischen Dienstes bis zu 4 Stunden

Kz. 985301

119,43 EUR

Kz. 985401

59,72 EUR

9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr als 15 Minuten bis zu 2 Stunden 9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG) 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Endet die Dienstleistung zwischen 0 Uhr und 6 Uhr, gebührt zusätzlich eine weitere Aufwandentschädigung von

Kz. 987501

17,29 EUR

Innerhalb der normalen Arbeitszeit beginnende behördliche Überwachungen und Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz schließen den Bezug dieser Gebühr aus und werden nach den allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden abgegolten.

23.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Reservedienst für die von der MD-BD zum Reservedienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen eingeteilten Bediensteten des höheren technischen Dienstes je Dienst

Kz. 977501

41,79 EUR

24.) Entschädigung für die beim Informationszentrum für die Wiener Wirtschaft (Wiener Wirtschaftsförderungsfonds) als Berater/Beraterinnen eingesetzten Bediensteten als Abgeltung aller damit verbundenen Mehrdienstleistungen


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

und des Aufwandes pro Einsatz und Person, wenn dabei pro Einsatz die regelmäßige Arbeitszeit um durchschnittlich drei Stunden überschritten wird a) für Akademiker/Akademikerinnen

Kz. 921701

82,63 EUR

b) für Nichtakademiker/Nicht-

Kz. 921801

61,94 EUR

akademikerinnen

a) 15 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 85 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) 15 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 85 % ÜBERSTUNDENENTGELT)

25.) Zulage für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen der MA 10, MA 11, MA 15, MA 40, im Bereich des KAV, für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen die dem Fonds Soziales Wien zugewiesen sind, für einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft und für Bedienstete der MA 57, die im Rahmen des „24-Stunden-Frauennotrufes“ Dienst versehen

monatlich

Kz. 831901

34,42 EUR

TAGESGELD

Der Bezug der Außendienstzulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg., Pkt. 4, schließt das Tagesgeld aus.

26.) Gefahrenzulage zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung für die Bediensteten der MA 6 – BA 23, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen der MA 11, die im Verbindungsdienst zur Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters verwendet werden (der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/11, Punkt 8 aus), einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin der MAG ELF, der/die im Verbindungsdienst zur „Nathaniel Freiherr von Rothschild`schen Stiftung für Nervenkranke – Neurologisches Zentrum der Stadt Wien Rosenhügel“, Neuropsychiatrische Abteilung für Kinder und Jugendliche mit Behindertenzentrum (Pav. C) verwendet wird (Der Bezug der Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/11, Punkt 8 aus),


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL

BEILAGE A-II/IV/ALLG.

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen des Referates „Betreuung behinderter Dienstnehmer im Rahmen der Sonderaktion“, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen mit Klienten- und Patientenbetreuung/Klientinnen- und Patientinnenbetreuung, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Krankenpflegepersonal im Bereich Mobile Pflege und Betreuung und ein Psychologe/eine Psychologin des Begutachtungsteams des Fachbereiches Behindertenarbeit, die dem Fonds Soziales Wien zugewiesen sind monatlich

Kz. 801201

51,15 EUR

27.) Gefahrenzulage für in der MA 15 und der MA 40 mit den Agenden der Tbc-Vorsorge bzw. -Hilfe befasste Bedienstete, zwei Klärwärter/Klärwärtinnen der Kläranlage der MA 31 in Tullnerbach-Preßbaum, für die dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Gesundheits- und Krankenpflegepersonen des Fachbereiches Aufnahme in Wohn- und Pflegeheime des Fonds Soziales Wien (diese Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Gefahrenzulage gemäß Punkt 26 der Beilage A-II/IV/Allg. aus), zwei Marktmeister/Marktmeisterinnen und zwei Werkmeister/Werkmeisterinnen des Marktbetriebes St. Marx der MA 59, Tierärzte/Tierärztinnen der MA 60 und den ärztlichen Leiter/die ärztliche Leiterin, die Ärzte/Ärztinnen, die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sowie die Stationsführer/Stationsführerinnen der Rettungsstation Arsenal der MA 70 zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung) monatlich

Kz. 801401

84,21 EUR

28.) Zulage für Bedienstete, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung des Berufes als klinische Psychologen/klinische Psychologinnen erfüllen und als solche verwendet werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen besonderen Arbeitsbelastung und Erschwernisse, monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 805801

92,96 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN

Beilage C/MA 6 MA 6 - Rechnungsamt

Sonderzulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit einer mindestens zweijährigen Dienstzeit im Rechnungsamt, die auf einem mit B/III bewerteten Dienstposten verwendet werden, wenn sie mit der Revision des Zahlungsverkehrs beauftragt und zeichnungsberechtigt sind, zur Abgeltung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen, monatlich Höchstanzahl: 127 Bedienstete

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 887001

137,26 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN Beilage

C/MA 6- Erhebungs- und Vollstreckungsdienst

Sonderzulage a) für Bedienstete, die erstmalig im Erhebungs- und Vollstreckungsdienst tätig sind und sich überwiegend im Außendienst befinden sowie regelmäßig Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit erbringen, während eines Zeitraumes von einem Jahr monatlich

33 % TAGESGELD

Kz. 846101

293,22 EUR

(Kz. 8871)

67 % ÜBERSTUNDENENTGELT (Kz. 8461) b) für Bedienstete, die länger als ein Jahr im Erhebungs- und Vollstreckungsdienst tätig sind und sich überwiegend im Außendienst befinden sowie regelmäßig Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit erbringen monatlich

18 % TAGESGELD

Kz. 846201

538,67 EUR

(Kz. 8872)

82 % ÜBERSTUNDENENTGELT (Kz. 8462) c) für Bedienstete, die überwiegend im Außendienst tätig sind und regelmäßig zu Mehrdienstleistungen in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen herangezogen werden, monatlich

Kz. 846301

685,19 EUR

Höchstanzahl: 6 Bedienstete 14 % TAGESGELD

(Kz. 8873)

61 % ÜBERSTUNDENENTGELT

(Kz. 8463)

25 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT d) für Bedienstete, die mit der Vollstreckung von verwaltungsbehördlichen Bescheiden befasst sind, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen besonderen Erschwernisse und Verschmutzung monatlich

Kz. 802701

67,57 EUR

50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8027) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8072)

Gebührt neben der Sonderzulage gemäß lit. a bis c eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN

Beilage C/MA 11

MA 11 - Amt für Jugend und Familie Sonderzulagen für Bedienstete der MA 11 als Abgeltung für die über die Diensteinteilung hinausgehenden Mehrdienstleistungen gemäß der nachstehenden Aufstellung

1.) Verwaltungs- und Kanzleipersonal der sozialpädagogischen (Über-) Regionen und der Heime: a) höchstens 8 Bedienstete

Kz. 884101

182,18 EUR

b) höchstens 5 Bedienstete

Kz. 884201

227,90 EUR

Kz. 884701

341,53 EUR

Kz. 883301

585,73 EUR

2.) Pädagogische Leiter/Leiterinnen:

3.) Regionalleiter/Regionalleiterinnen: höchstens 7 Bedienstete

4.) Koordinatorische Leiter/Leiterinnen eines Krisenzentrums: monatlich

ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 884601

170,85 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN

Beilage C/MA 15

MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien Sonderzulagen für zusätzliche Dienstleistungen für vollbeschäftigte Ärzte/Ärztinnen und Fachärzte/Fachärztinnen, welche außerhalb der ihnen auf Grund ihres Dienstpostens obliegenden Dienstverpflichtungen in den Einrichtungen der MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet werden. Sie beträgt einschließlich der Abgeltung der zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlichen Wegzeit

a) für Ärzte/Ärztinnen pro zweistündiger Dienstleistung

Kz. 989401

102,93 EUR

monatlich

Kz. 874001

445,69 EUR

pro dreistündiger Dienstleistung

Kz. 989501

118,27 EUR

monatlich

Kz. 874101

512,11 EUR

pro vierstündiger Dienstleistung

Kz. 989601

133,77 EUR

monatlich

Kz. 874201

579,22 EUR

pro fünfstündiger Dienstleistung

Kz. 922401

146,80 EUR

monatlich

Kz. 886501

635,64 EUR

pro zweistündiger Dienstleistung

Kz. 989701

123,45 EUR

monatlich

Kz. 874301

534,54 EUR

pro dreistündiger Dienstleistung

Kz. 989801

142,77 EUR

monatlich

Kz. 874401

618,19 EUR

pro vierstündiger Dienstleistung

Kz. 989901

162,12 EUR

monatlich

Kz. 874501

701,98 EUR

b) für Fachärzte/Fachärztinnen


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN

Beilage C/MA 15

pro fünfstündiger Dienstleistung

Kz. 922501

178,15 EUR

monatlich

Kz. 886601

771,39 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN

Beilage C/KAV

KAV - Krankenanstaltenverbund 1.) Sonderzulage für die Bediensteten des KAV mit ständigen Mehrdienstleistungen gemäß der nachstehenden Aufstellung

Ressort Küchenregie

Zulage

AKH Anzahl

Betrag

Kz. 888801

351,08 EUR

1

Kz. 888901

254,88 EUR

2

80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT AKH Anzahl

Ressort

Zulage

Wirtschaft

Kz. 889501

414,61 EUR

1

Kz. 889201

318,90 EUR

1

Kz. 889101

254,88 EUR

1

Kz. 889101

254,88 EUR

1

Pflegege-

Betrag

bührenstelle ÜBERSTUNDENENTGELT

Ressort Küchenregie

Zulage Kz. 888801 Kz. 888901

KAR 351,08 EUR 1

Betrag

254,88 EUR

2

OWS 1

80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT

Ressort Wirtschaft

Zulage Kz. 889201

Pflegegebühren-

Kz. 889301

318,90 EUR

OWS 1

351,08 EUR

1

Betrag

stelle ÜBERSTUNDENENTGELT


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STAND AM: 1.1.2011

SONDERZULAGEN

Beilage C/KAV

2.) Zulage für Bedienstete der Abteilung EDV der Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Informatikkoordinatoren in den Anstalten sowie für Bedienstete der Abteilungen KAV-EMB und IGV, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, monatlich

74,13 EUR

Kz. 890901

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Die Zulage gebührt Bediensteten der Schemata II K/IV K und Bediensteten, die eine Marktwertzulage beziehen, nicht. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.

3.) Sonderzulage als Entschädigung für ständige Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit für die Apothekenleiter/Apothekenleiterinnen monatlich im (in der)

760,87 EUR

Kz. 885001 Anzahl der anspruchsberechtigten Personen

SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital

1

mit PZ KA Rudolfstiftung

1

Wilhelminenspital

1

ÜBERSTUNDENENTGELT


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STAND AM: 1.1.2011

Vortragshonorare

BEILAGE D

1.) Entschädigung für die Vortragenden der Vorbereitungskurse für die Dienstprüfungen, der Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildung der Lehrlinge bzw. der Lehrlingsausbilder/Lehrlingsausbilderinnen, der Verwaltungsakademie, des Fortbildungszentrums der MAG ELF und des KAV, ausgenommen jene Bedienstete, die Anspruch auf die Entschädigung gemäß Punkt 4 oder gemäß Beilage E - II/IV/KAV Punkt 18 haben, sowie für die Vortragenden fachbezogener Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen von Wiener Wohnen, der MA 3, der MA 6, der MA 10, der MA 15, der MA 40 und aus dem Kreis der dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Bediensteten und für die Vortragenden der Ausbildungskurse für Trichinenuntersucher/Trichinenuntersucherinnen, je Vortragsstunde für Dienstprüfung je Vortragsstunde für die Ausbildung

Kz. 795001 Kz. 795201

40,93 EUR

Kz. 795101

40,93 EUR

40,93 EUR

der Lehrlinge bzw. der Lehrlingsausbilder/Lehrlingsausbilderinnen je Vortragsstunde für Sonstiges

2.) Entschädigung für die Vortragenden an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe, bei den von der MA 10 und MA 11 abgehaltenen Elternschulungskursen sowie Elternrunden, je Vortragsstunde

Kz. 795501

34,42 EUR

wenn der Vortragende Akademiker/Akademikerin ist, je Vortragsstunde

Kz. 795301

40,93 EUR

für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die in Ambulanzen für Entwicklungsförderung Förderstunden außerhalb der Dienstzeit leisten, je Vortragsstunde

Kz. 795701

40,93 EUR

3.) Entschädigung für die Vortragenden in den Kursen zur Schulung des im Desinfektions- und Seuchendienst stehenden nichtärztlichen Sanitätspersonals des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, der Veranstaltungen des Schulungs- und Ausbildungszentrums der Wiener Stadtwerke, der Vorbereitungslehrgänge für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen und Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen bzw. für Bahnmeister/Bahnmeisterinnen, in den Kursen zur Schulung der Monteure/Monteurinnen im Außendienst der WIENGAS GmbH sowie zur Ablegung der Prüfung für die Erlangung der Schaltberechtigung im Hochspannungsnetz der WIENSTROM GmbH, in Ausbildungs- und Übungskursen in erster Hilfeleistung gemäß der „Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung“ bei der WIENSTROM GmbH, und in Kursen zur Schulung für den Betriebsbeamten- bzw. Werkmeisterdienst in den Bahnhöfen oder Garagen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG sowie für sonstige Fachschulungen der Wiener Stadtwerke, die auf den


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Vortragshonorare

BEILAGE D

notwendigen Erwerb teilunternehmensspezifischer Fachkenntnisse gerichtet sind (nach Maßgabe einer Genehmigung durch die Magistratsdirektion-Personalstelle Wiener Stadtwerke), je Vortragsstunde je Vortragsstunde

Kz. 796001 Kz. 795401

24,69 EUR 40,93 EUR

wenn der/die Vortragende in den Kursen zur Schulung des nicht ärztlichen Sanitätspersonals bzw. in den Kursen für die erste Hilfeleistung Akademiker/Akademikerin ist.

4.) Entschädigung für die Vortragenden an den im Bereich des KAV und der MA 70 eingerichteten Schulen/Ausbildungsstätten, Akademien, Aus- und Fortbildungskursen sowie an Fortbildungsveranstaltungen in den Anstalten (Innerbetriebliche Fortbildung), ausgenommen jene Bediensteten, die Anspruch auf die Entschädigung gemäß Beilage E - II/IV/KAV Punkt 18 haben a) Akademiker/Akademikerinnen je Vortragsstunde

Kz. 796301

50,98 EUR

Kz. 796401

31,00 EUR

b) Nichtakademiker/Nichtakademikerinnen je Vortragsstunde

5.) Entschädigung für die Durchführenden der von der MA 13 – Büchereien Wien abgehaltenen Animationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche je Veranstaltung

Kz. 796201

46,26 EUR

6.) Entschädigung für Vortragende, die der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesen sind, im Rahmen der Verkehrserziehung der Bundespolizeidirektion Wien sowie im Rahmen der von der Stadt Wien beauftragten Verkehrserziehungsschulungen,

24,69 EUR

je Vortragsstunde

7.) Entschädigung für die bei den Rundfahrten "Modernes Wien" als Führer/Führerinnen eingesetzten Bediensteten der Stadt Wien je Führung in Deutsch je Führung in einer Fremdsprache

Kz. 972401 Kz. 972501

72,11 EUR 108,09 EUR

Die Entschädigungen erhöhen sich für Führungen an Samstagen um einen Überstundenzuschlag von 50 % und an Sonn- und Feiertagen um einen Zuschlag von 100 % für Sonn- und Feiertagsüberstunden.


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Vortragshonorare

BEILAGE D

8.) Entschädigung für die Vortragenden in Lehrgängen der Verwaltungsakademie und im Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, sofern die Lehrgänge überwiegend in den Abendstunden sowie an Wochenenden stattfinden, einen modulartigen Aufbau im Rahmen eines Gesamtkonzeptes aufweisen und bei denen lehrgangsbegleitend eine formelle Überprüfung des Lernerfolges durch Test oder Prüfung vorgesehen ist, zur Abgeltung der damit verbundenen erhöhten Aufwendungen je Vortragsstunde

Kz. 795601

61,77 EUR

Während der Vortragszeit in diesen Lehrgängen ist der gleichzeitige Bezug der Entschädigungen nach Punkt 1 und 4 der Beilage D ausgeschlossen.

9.) Entschädigung für die Abhaltung von kommissionellen Dienstprüfungen

je kommissioneller Prüfung und Mitglied

Kz. 960101

33,28 EUR

der Prüfungskommission

Die Entschädigung gebührt nicht für Prüfungen, die im Rahmen der im Pkt. 8 genannten Lehrgänge abgehalten werden.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/MD-OS

Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen 1.) Mehrdienstleistungspauschale für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Dezernates Fahrservice als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Pauschale I: Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, der amtsführenden Stadträte/Stadträtinnen, der Präsidenten/Präsidentinnen des Wiener Landtages, der Gemeinderatsklubs, des Magistratsdirektors/der Magistratsdirektorin, des Stadtbaudirektors/der Stadtbaudirektorin, des Kontrollamtsdirektors/der Kontrollamtsdirektorin, der Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Strategie – Gruppe Allgemeine Angelegenheiten, des/der Amtsführenden Präsidenten/Präsidentin des Stadtschulrates, des Österreichischen Städtebundes und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden, monatlich

Kz. 805701

980,24 EUR

70 % ÜBERSTUNDENENTGELT 30 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden. Pauschale II: alle übrigen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen monatlich

Kz. 805901

540,92 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 56. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden. Vertretung bis zu einem Monat

Kz. 916901

(1 E = 1 EUR)

2.) Wechseldienstzulage je Schicht

Kz. 931301

7,41 EUR

Bediensteten, die im Bezug dieser Zulage stehen und fallweise als Lenker/Lenkerin herangezogen werden, gebührt die Wechseldienstzulage neben den entsprechenden Lenkerzulagen. LEISTUNGSENTGELT


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ZULAGEN FÜR DER WISSENSCHAFTLICHEN ANSTALT ÖFFENTLICHEN RECHTS „MUSEEN DER STADT WIEN“ ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/Museen der Stadt Wien Museen der Stadt Wien

1.) Feiertagsablöse für den Betreuer/die Betreuerin des Zentraldepots der Museen der Stadt Wien, als Abgeltung der Dienste an Sonn- und Feiertagen, monatlich

Kz. 840001

53,83 EUR

FEIERTAGSZUSCHLAG

2.) Pauschale für den Betreuer/die Betreuerin des Zentraldepots der Museen der Stadt Wien, als Abgeltung für Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 811601

349,48 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Entschädigung für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die allgemeine Führungen durch das Uhrenmuseum durchführt, zur Abgeltung der mit dieser Dienstleistung verbundenen Mehrdienstleistung, je Führung

Kz. 933101

20,24 EUR

LEISTUNGSENTGELT

4.) Entschädigung für Bedienstete, die mit Kassiergeschäften betraut sind, einmal jährlich je nach Jahresumsatz

Kz. 703001 , 1 E = 1 EUR

Die den Bediensteten der Museen einmal jährlich gebührende Entschädigung ist jeweils mit 1. Februar auf Grund des Verkaufsumsatzes des Vorjahres festzusetzen.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/10

Magistratsabteilung 10 1.) Entschädigung für die Kindergartenhauswarte/Kindergartenhauswartinnen und Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, in deren Kindergärten Elternrunden oder Elternabende durch die MA 10 abgehalten werden, je Veranstaltung

Kz. 912501

4,27 EUR

LEISTUNGSENTGELT

2.) Entschädigung für die gesonderte Reinigung bei Führungen von Gästen der Stadt Wien in Kindergärten, Integrationskindergärten, Horten, Integrationshorten und in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, sofern die Führungen von der MA 10 angeordnet oder bewilligt wurden, je Führung

Kz. 915502

10,50 EUR

LEISTUNGSENTGELT

3.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind, sofern die für den Bezug der Heizzulage (Beilage A, Unterabteilung I/III/Allg.) erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind a) für Bedienung von Gasöfen und Ölöfen,

je Ofen monatlich je Ofen täglich

Kz. 899601 Kz. 900601

3,62 EUR 0,14 EUR

LEISTUNGSENTGELT b) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3)

monatlich

Kz. 887902

12,37 EUR

teilb. Bed. Kz. 8897 täglich

Kz. 927902

0,42 EUR

teilb. Bed. Kz. 9267 3

c) bei einer fernbeheizten Anlage je Einheit (200 m )

monatlich

Kz. 888001

7,21 EUR

teilb. Bed. Kz. 8898 täglich

Kz. 928001 teilb. Bed. Kz. 9268

0,25 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/10

d) Außerhalb der Heizperiode gebührt für die Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen in den

Kindergärten der MA 10 je Einheit (200 m3) monatlich 30 % der in lit. b bzw. lit. c) festgesetzten Gebühren. 80% ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT Die Hauswarte/Hauswartinnen, Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen und Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen der MA 10 erhalten während der normalen Heizperiode, d.i. vom 15. Oktober bis 15. April, einen Zuschlag im Ausmaß von 50 % des einzelnen Ansatzes.

4.) Entschädigung für Hauswarte/Hauswartinnen und Bedienstete, die vertretungsweise die Reinigung und Betreuung der Gehsteige bei den Kindergärten besorgen, bei einer Länge des Gehsteiges bis zu 100 m, monatlich

Kz. 841001

28,96 EUR

80 % ÜBESTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT

5.) Schmutzzulage für Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen und Raumpfleger/Raumpflegerinnen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung: monatlich

Kz. 834702

31,72 EUR

teilb. Bed. Kz. 8044 Neben dieser monatlichen Schmutzzulage darf zusätzlich eine für andere Tätigkeiten pro Arbeitsstunde festgesetzte Schmutzzulage höchstens bis zum Differenzbetrag zwischen dieser monatlichen Schmutzzulage und dem Betrag von

125,60 EUR

monatlich verrechnet werden.

6.) Reinigungsgebühr nach amtlicher Desinfektion Der mit der Reinigung der Räume und Gegenstände nach Desinfektionen beauftragten Person (Kindergartenassistent/Kindergartenassistentin oder Hauswart/Hauswartin) gebührt, sofern die Dienstleistung während der normalen Arbeitszeit erbracht wird, je behandelter Kindergartengruppe eine Entschädigung von

50 % SCHMUTZZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 925801

18,53 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/10

7.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Kindergärten, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Kindergartenassistenten/einer Kindergartenassistentin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Kindergartenassistenten/abwesender Kindergartenassistentin, je Arbeitstag

Kz. 915001

4,27 EUR

Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem Ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.

LEISTUNGSENTGELT

8.) Erschwerniszulage für in Integrationskindergärten, Übungskindergärten, Integrationshorten, Heilpädagogischen Hortgruppen, Heilpädagogischen Kindergartengruppen, Integrationsgruppen, integrativ geführten Gruppen oder in Gruppen mit nachweislich mehr als 30 % nicht deutsch sprechenden Kindern tätige Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, sofern sie in ganztägig geführten Gruppen eingesetzt werden, als Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis monatlich

Kz. 839801

45,79 EUR

Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, die in Halbtagsgruppen eingesetzt werden, gebührt diese Zulage monatlich

Kz. 837401

22,91 EUR

9.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, die als Vertretung eines Kindergartenpädagogen/einer Kindergartenpädagogin im Kinderdienst eingesetzt werden, wenn der nach dem Dienstplan vorgesehene Dienst des Kindergartenpädagogen/der Kindergartenpädagogin zur Gänze übernommen wird, jedenfalls aber bei einer zumindest sechsstündigen Vertretungsdauer, die auch durch mehrere dienstplanmäßige Vertretungstätigkeiten innerhalb einer Woche erbracht werden kann je Dienst

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 920201

10,19 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/11

Magistratsabteilung 11 1.) Sonderregelung für Dienstleistungen an Feiertagen und an Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit a) Die allgemeinen Bestimmungen über die Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen und an Werk-

tagen mit verkürzter Arbeitszeit finden keine Anwendung auf alle im Wechseldienst stehenden Bediensteten, auf die Telefonisten/Telefonistinnen, auf das zum Hausarbeiter/HausarbeiterinnenPermanenzdienst herangezogene Personal sowie auf Bedienstete, welche diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Mehrdienstleistungen mit einer monatlichen Zulage abgegolten erhalten. b) Sie erhalten jedoch für die Dienstleistungen an Feiertagen, ausgenommen die im Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen-Permanenzdienst stehenden Bediensteten, eine Abgeltung in Form einer Zulage von monatlich

Kz. 840002

53,83 EUR

(Feiertagsablöse), auf die Dauer der Gebührlichkeit von für die aufgezählten Dienstleistungen zustehenden Nebenbezügen. FEIERTAGSZUSCHLAG

Die zu diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbaren Mehrdienstleistungen bzw. zur Hausaufsicht verwendeten Bediensteten erhalten, sofern für sie ein Monatspauschale festgesetzt ist, für Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen Abgeltung in Freizeit im gleichen Stundenausmaß. Vertretung bis zu einem Monat

Kz. 905301 , 1 E = 1 EUR

2.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind, sofern die für den Bezug der Heizzulage (Beilage A, Unterabteilung I/III/Allg.) erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind a) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3) monatlich

Kz. 887901

12,37 EUR

teilb. Bed. Kz. 8897 täglich

Kz. 927901

0,42 EUR

teilb. Bed. Kz. 9267 b) Außerhalb der Heizperiode gebührt für die Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen im Haus

Zohmanngasse, Haus Aichhorngasse, Heim für Kinder und Jugendliche Döbling, Heim für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, Haus Pötzleinsdorf, Heim für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, Krisenzentrum der Stadt Wien für Mädchen - Nußdorf, je Einheit (200 m3) monatlich 30 % der in lit. a) festgesetzten Gebühren.

80% ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/11

3.) Erschwerniszulage für das Küchenpersonal zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis monatlich

Kz. 802301

43,48 EUR

4.) Schmutzzulage für die Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen in den sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11, für die Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen (ausgenommen Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen in Verw.Gr. 3P) der Stadt Wien, zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung: für Bedienstete, die in der 5-Tage-Woche stehen, monatlich

Kz. 834702

31,72 EUR

teilb. Bed. Kz. 8044 Neben dieser monatlichen Schmutzzulage darf zusätzlich eine für andere Tätigkeiten pro Arbeitsstunde festgesetzte Schmutzzulage höchstens bis zum Differenzbetrag zwischen dieser monatlichen Schmutzzulage und dem Betrag von

125,60 EUR

monatlich verrechnet werden.

5.) Erschwerniszulage für die Lehrwerkstättengehilfen/Lehrwerkstättengehilfinnen des Ausbildungszentrums der MAG ELF Lindenhof und des Heimes für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, monatlich

Kz. 803101

79,85 EUR

6.) Erschwerniszulage für die in einer sozialpädagogischen Integrationseinrichtung oder in einem Krisenzentrum der MA 11 tätigen Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen als Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis monatlich

Kz. 839803

45,79 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/13

Magistratsabteilung 13 1.) Pauschalentschädigung für den Schulwart/die Schulwartin der Musikschule 5., Bräuhausgasse 50, für die Besorgung aller einem Schulwart/einer Schulwartin zukommenden Nebentätigkeiten, monatlich

Kz. 897001

256,06 EUR

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT

2.) Entschädigung für den/die der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Schulwart/zugewiesene Schulwartin für die außerhalb der Heizperiode bei der Bedienung der Warmwasserbereitungsanlage anfallenden Mehrdienstleistungen und Erschwernisse, für die Zeit Mai bis September, monatlich

Kz. 896301

82,77 EUR

80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT

3.) Schmutzzulage für je einen Portier/eine Portierin der Musikschulen 9., D'Orsay-Gasse 8, 10., Stockholmer Platz 18, 16., Thaliastraße 44 und 22., Schüttaustraße 2 zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung pro Arbeitstag

Kz. 930501

1,34 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/14

Magistratsabteilung 14 1.) Zulage für die mit der Warenübernahme und deren Ausfolgung beschäftigten Bediensteten zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis pro Arbeitstag

Kz. 902801

3,03 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

2.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten pro Arbeitstag

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 902701

3,03 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/21A

Magistratsabteilung 21A Zulage für die mit der Bedienung der Druckmaschinen betrauten Bediensteten, pro Arbeitstag Höchstanzahl: 5 Bedienstete

SCHMUTZZULAGE

Kz. 910801

2,27 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/28

Magistratsabteilung 28 1.) Streckenzulage für die Maschinisten/Maschinistinnen, Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Motorgraderführer/Motorgraderführerinnen und Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Straßenwalzenbetriebes, je Tag des Außendienstes

Kz. 910401

9,18 EUR

60 % SCHMUTZZULAGE 40 % TAGESGELD

2.) Schmutzzulage für die Maschinisten/Maschinistinnen, Facharbeiter/Facharbeiterinnen und Motorgraderführer/Motorgraderführerinnen des Straßenwalzenbetriebes zur Abgeltung der mit der Reparatur der Straßenwalzen in der Werkstätte und der Reinigung der Reparaturfahrzeuge sowie der Aufbauten verbundenen besonderen Verschmutzung, je Arbeitstag (mindestens 8 Stunden)

Kz. 910701

2,95 EUR

3.) Entschädigung für die Bediensteten der MA 28, die der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost überlassen wurden, sowie für die Bediensteten des Stützpunktes Wien-Nord, als Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen Erschwernisse und Gefährdung, je Dienst

Kz. 912401

20,93 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 14 aus.

4.) Zulage für einen Bediensteten/eine Bedienstete zur Abgeltung der mit dem Transport von Geräten mit dem gemeindeeigenen Tieflader verbundenen Erschwernissen, je Arbeitsstunde (maximal 4 Std. täglich)

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 920801

2,58 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/29

Magistratsabteilung 29 Entschädigung für die Bediensteten der Brückenmeisterei, als Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen Erschwernisse und Gefährdung, je Dienst

Kz. 912402

20,93 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 14 aus.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/Wien Kanal

Wien Kanal 1.) A) Kanaldienstzulage für Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen, je Schicht

Kz. 925001

7,58 EUR

47 % LEISTUNGSENTGELT 53 % SCHMUTZZULAGE)

B) Erschwerniszulage für Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen zur Abgeltung der besonderen Erschwernis a) bei Räumung von schliefbaren Hauskanälen, Hauptunratskanälen und Senkgruben sowie bei der

Fasshauarbeit bzw. Fassarbeit mit Handzug, bei Arbeiten in den Kläranlagen und Pumpwerken der Unternehmung Wien Kanal sowie für Professionisten/Professionistinnen, je Schicht

Kz. 925101

7,67 EUR

b) bei Verwendung in den Hauptsammelkanälen oder bei Räumung von Mineralölabscheidern,

je Schicht

Kz. 925201

15,15 EUR

c) 1) bei Arbeiten mit Räumwagen in den Bezirken, 2) bei der Räumung von Schotter-, Senk- oder Sickergruben und Kläranlagen mittels Kran- oder

Handzug, 3) bei Räumungsarbeiten von Abwasserkanälen im Rückstaubereich von Abwasserhebewerken,

je Schicht

Kz. 925301

8,92 EUR

2.) Gefahrenzulage für die der Abteilung zugeteilten Spezialfacharbeiter/Spezialfacharbeiterinnen und Facharbeiter/Facharbeiterinnen, zur Abgeltung der bei den Reparaturarbeiten auftretenden besonderen gesundheitlichen Gefährdung und Infektionsgefahr, monatlich

Kz. 803201

54,56 EUR

3.) Zulage für die Abgeltung aller Mehrdienstleistungen und Erschwernisse sowie der besonderen Verschmutzung beim Einsatz mit dem Hochdruck-, dem Senkgrubenräumfahrzeug, dem Hauptsammelkanalbus und dem Kanalfernaugewagen, für a) den Kanal- oder Facharbeiter/die Kanal- oder Facharbeiterin, der/die gleichzeitig mit der Lenkung betraut ist, pro Arbeitstag 72 % LEISTUNGSENTGELT 28 % SCHMUTZZULAGE)

Kz. 925401

21,14 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/Wien Kanal

b) den zweiten Kanal- oder Facharbeiter/die zweite Kanal- oder Facharbeiterin, pro Arbeitstag

Kz. 925501

4,10 EUR

LEISTUNGSENTGELT

4.) Zulage für die Abgeltung aller Mehrdienstleistungen und Erschwernisse sowie der besonderen Verschmutzung bei folgenden Tätigkeiten a) den Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen, die mit dem Funkwagen bei Verstopfungseinsätzen oder

mit Laborwagen tätig sind, den Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen, Facharbeitern/Facharbeiterinnen, Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen und Spezialfacharbeitern/Spezialfacharbeiterinnen, die mit der Lenkung eines Unimogs, eines Traktors mit Hydraulik oder eines Lastfahrzeuges mit Kanalkran betraut werden, je Arbeitstag

Kz. 903601

13,20 EUR

b) dem/der zweiten Kanalarbeiter/Kanalarbeiterin, Facharbeiter/Facharbeiterin, Vorarbeiter/Vorar-

beiterin oder Spezialfacharbeiter/Spezialfacharbeiterin je Arbeitstag

Kz. 913201

6,88 EUR

c) den Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen, Facharbeitern/Facharbeiterinnen, Spezialfacharbei-

tern/Spezialfacharbeiterinnen und Oberaufsehern/Oberaufseherinnen für die Erbringung zusätzlicher, vor allem qualitativer Mehrleistungen bei unter spezifischen Arbeitsbedingungen (liegende Arbeitsposition mit gegenüber der gewöhnlichen Tätigkeit im Kanal wesentlich eingeschränkter Bewegungsfreiheit unter Verwendung von spezifischen Arbeitsgeräten und Steuerung der Fahrund Bohreinheiten) erfolgender Trassenlegung und Installation von Telekommunikationsleitungen je Schicht

Kz. 901301

15,15 EUR

LEISTUNGSENTGELT

5.) Schmutzzulage für die der Abteilung zugeteilten Professionisten/Professionistinnen und für den Magazineur/die Magazineurin, je Schicht

Kz. 901201

2,64 EUR

6.) Feiertagsablöse für die im Schichtdienst im Werksverband der Hauptkläranlage und des Pumpwerkes - Linker Donausammelkanal stehenden Bediensteten, je Schicht FEIERTAGSZUSCHLAG

Kz. 920601

3,57 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/Wien Kanal

Bei Schichten zu zwölf Stunden erhöhen sich die in den Punkten 1, 3, 4 und 5 angeführten Nebengebühren um 50 %.

7.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten, pro Schicht

Kz. 902704

3,03 EUR

Höchstanzahl: 5 Bedienstete

LEISTUNGSENTGELT

Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe und bei unveränderter Höchstanzahl den mit diesen Aufgaben betrauten Bediensteten der Schemata II/IV.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/31

Magistratsabteilung 31 1.) Gefahrenzulage für die im Wechseldienst zu Arbeiten mit Chlorgas, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd und mit weiteren vergleichbaren Desinfektionsmitteln herangezogenen Bediensteten,

Kz. 904401

je Dienst

3,46 EUR

2.) Schmutzzulage für die bei der Reinigung der Wassermesser in der Wassermesserreparaturwerkstätte Spengergasse und bei Arbeiten im Lager der Wassermesserverwaltung beschäftigten Bediensteten,

Kz. 904501

je Tag der Verwendung

1,46 EUR

3.) Zulage für Bedienstete, die mit Arbeiten oder der Beaufsichtigung von Arbeitern/Arbeiterinnen in den Stollen (Kanälen) oder Dükern der I. und II. Wiener Hochquellenwasserleitung sowie in den Wasserkammern der Wasserbehälter beauftragt sind, a) in der sie sich im Stollen (Kanal) oder in der Wasserkammer befinden je Stunde

Kz. 904601

2,28 EUR

Kz. 903401

4,45 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

b) in der sie sich im Düker befinden je Stunde

75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE)

4.) Zulage für Bedienstete, die in der Schieberpartie (Höchstanzahl: 3 Bedienstete – gesamt Schema I/III und II/IV), in der Lastverteilungszentrale vertretungsweise, im Rohrlager der MA 31 (Höchstanzahl: 3 Bedienstete – Schema I/III), im Fuhrpark der Zentrale (Höchstanzahl: 1 Bediensteter/Bedienstete – Schema I/III) und an der I. und II. Hochquellenleitung (Höchstanzahl: je 3 Bedienstete – jeweils gesamt Schema I/III und II/IV) beschäftigt werden, je Tag der Verwendung

Kz. 905101

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

1 E = 1 Tag

3,43 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/31

5.) Prämie für Bedienstete der Zählerreparaturwerkstätte für jeden über die Soll-Jahresmenge (Mann-Tage x 6,3) reparierten Wasserzähler, jährliche Prämie,

Kz. 904301

pro Zähler

1 E = 1 Zähler

3,34 EUR

Als Leistungszeitraum gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. September.

6.) Zulage für jede ab 22 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen in der Dauer von mindestens drei Arbeitsstunden geleistete Netzkontrolle (Gebrechensuchdienst), je Dienst

Kz. 907901

85,75 EUR

91 % NACHTÜBERSTUNDENENTGELT 9 % TAGESGELD Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 3 aus.

7.) Zulage für die zu Programmgestaltungs-, Wartungs- und Servicearbeiten an den Prozessrechnern bzw. frei programmierbaren Steuerungen der Hebewerke, Pumpwerke und Zentrale Grabnergasse herangezogenen Bediensteten, pro Arbeitstag

Kz. 918701

13,46 EUR

LEISTUNGSENTGELT

8.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen, je Arbeitstag

Kz. 968901

14,07 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 aus.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/31

9.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend zu Arbeiten mit Motorrasenmähern und Mähmaschinen herangezogen werden,

Kz. 920501

je Arbeitstag

3,43 EUR

70 % LEISTUNGSENTGELT 30 % GEFAHRENZULAGE

10.) Wassermesserprämie A) für Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen, bei einem Tagessoll von 70 abzulesenden Wassermessern,

Kz. 905401

pro Arbeitstag

3,95 EUR

67 % LEISTUNGSENTGELT 33 % SCHMUTZZULAGE

Hiezu gebührt den Wassermesserablesern/Wassermesserableserinnen eine zusätzliche Entschädigung von

Kz. 845201

monatlich

55,54 EUR

wenn der Durchschnitt der in einem Quartal nicht abgelesenen Wassermesser weniger als 10 vH beträgt.

67 % LEISTUNGSENTGELT (Kz. 8452) 33 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8046)

Ergibt der Durchschnitt der in einem Quartal nicht abgelesenen Wassermesser weniger als 8 %, so erhöht sich die zusätzliche Entschädigung auf

Kz. 845301

monatlich

111,05 EUR

67 % LEISTUNGSENTGELT (Kz. 8453) 33 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8047)

B) für Kontrollableser/Kontrollableserinnen und als Kontrollableser/Kontrollableserinnen verwendete Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen je Arbeitstag

66 % LEISTUNGSENTGELT 34 % SCHMUTZZULAGE

Kz. 905501

7,95 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/33

Magistratsabteilung 33 1.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Obermagazineure/Obermagazineurinnen und Magazineure/Magazineurinnen monatlich

Kz. 898501

63,55 EUR

Kz. 845501

157,13 EUR

LEISTUNGSENTGELT

2.) Entschädigung für das Montagepersonal der Betriebsgruppe monatlich

34 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8455) 33 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8457)

33 % TAGESGELD

(Kz. 8456)

3.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen, je Arbeitstag

Kz. 968902

14,07 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 aus.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/34

Magistratsabteilung 34 1.) Pauschale für die Hauswarte/Hauswartinnen in Amtshäusern als Abgeltung für die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 5.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie die durch die Gehsteigbetreuung zu erbringenden Mehrdienstleistungen

Kz. 840101

monatlich

738,31 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Entschädigung für Hauswarte/Hauswartinnen in Amtshäusern als Abgeltung für die aus nachstehend angeführten Gründen außerhalb der in Punkt 4 genannten Zeiten zu erbringenden Mehrdienstleistungen: Amtsstunden von Dienststellen, Öffnungszeiten von Beratungsstellen, Kindergärten, PensionistInnenklubs, Sprechstunden, Sitzungen, Kurse, Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Veranstaltungen, udgl. Die Entschädigung beträgt je Stunde bei einer Einreihung

Kz. 986301 oder Kz. 986601 Kz. 986401 oder Kz. 986701

in Verwendungsgruppe 3A

in Verwendungsgruppe 3

9,50 EUR 9,28 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT oder S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

für die Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen je voller Stunde einer solchen Dienstleistung

Kz. 963901

zusätzlich

3,50 EUR

SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG

3.) Vertretungsgebühr für Hauswarte/Hauswartinnen, wenn sie für die Vertretung im Erkrankungsfalle oder während des Urlaubes selbst sorgen a) bei voller Vertretung (0 Uhr bis 24 Uhr), monatlich täglich

Kz. 735301, 1 E = 1 EUR Kz. 735301, 1 E = 1 EUR

642,33 EUR 21,40 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/34

b) bei teilweiser Vertretung (16 Uhr bis 7 Uhr)

monatlich täglich

Kz. 735301, 1 E = 1 EUR Kz. 735301, 1 E = 1 EUR

385,82 EUR 12,85 EUR

AUSLAGENERSATZ

4.) Infektions(Gefahren)zulage als Abgeltung für die gesundheitliche Gefährdung des Reinigungspersonals im Dezernat VII – Sozialzentren, im Dezernat VII – Sozialreferate in den Bezirken, im Dezernat I – Impfstelle für Auslandsreisende, im Referat I/2 – Infektionskrankheiten, Schutzimpfungen, im Referat I/3 –Tuberkulosebekämpfung, im Referat I/4 – Ambulatorium zur Diagnose und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten und im Dezernat VI/1 – Amtsärztliche Begutachtungsstelle, welches einer ständigen Infektionsgefährdung ausgesetzt ist

je Arbeitsstunde

Kz. 967701

0,49 EUR

5.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind a) für die Bedienung von Gasöfen und fernversorgten Ölöfen

je Ofen täglich

Kz. 904201

0,13 EUR

LEISTUNGSENTGELT

b) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3) monatlich

Kz. 899701

12,37 EUR

teilb. Bed. Kz. 8938 täglich

Kz. 900701 teilb. Bed. Kz. 9858

0,42 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/34

c) bei einer fernbeheizten Anlage je Einheit (200 m3) monatlich

Kz. 899301

7,21 EUR

teilb. Bed. Kz. 8939 täglich

Kz. 900301

0,25 EUR

teilb. Bed. Kz. 9859

d) für die Bedienung von Warmwasserbereitungsanlagen der Amtshäuser außerhalb der Heizperiode je Einheit (200 m3) bei fernbeheizten Anlagen 30 %, bei den übrigen Anlagen monatlich 25 % der Heizzulage gemäß lit. c

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT

6.) Pauschalierte Weggebühr Bei Überstundenleistungen, die an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen, wird eine Weggebühr

Kz. 989201

im Ausmaß von 2 Tagüberstunden gewährt

, sofern die Abgeltung der Überstunden und die Weggebühr insgesamt maximal 6 Stunden beträgt. Ein Anspruch auf die Weggebühr besteht nicht, wenn die Bestimmungen des Punktes 3 der Beilage A-I/III/Allg. anzuwenden sind oder wenn Anspruch auf die Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst gegeben ist. AUFWANDENTSCHÄDIGUNG

7.) Zulage für den Bereitschaftsdienst des Fachbereiches Betrieb und technisches Service für den Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden a) an Werktagen (Montag bis Freitag)

Kz. 903101

147,84 EUR

Kz. 903201

197,22 EUR

20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/34

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG

c) an Sonn- und Feiertagen

Kz. 903301

271,40 EUR

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Höchstanzahl: 1 Bediensteter/Bedienstete Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtwächterzulage oder der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.

8.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst für Bedienstete des Fachbereiches Infrastrukturdienste und des Fachbereiches Betrieb und technisches Service a) an Werktagen je Stunde

Kz. 971202

1,97 EUR

Kz. 971102

3,25 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

9.) Entschädigung für die als Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Zustellfahrzeuges eingesetzten Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen des Fachbereiches Infrastrukturdienste pro Arbeitstag

Kz. 912301

1,03 EUR

LEISTUNGSENTGELT Höchstanzahl: 4 Bedienstete

10.) Entschädigung für Bedienstete des Fachbereiches Betrieb und technisches Service, die regelmäßige Dienstfahrten mit einem Personenkraftwagen durchführen, über den ihnen ein Verfügungsrecht zusteht, und hiebei die erforderlichen Werkzeuge und Geräte mitführen, monatlich

Kz. 821201

226,84 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/34

TAGESGELD

Auf die Dauer des Bezuges dieser Entschädigung besteht kein Anspruch auf einzelverrechnetes Kilometergeld, auf die Beistellung einer Jahresnetzkarte oder die Verrechnung eines Fahrtkostenpauschales nach der Dienstanweisung über die Gebarung von Fahrscheinen sowie bei Dienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag auf die Außendienstzulage gemäß Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 22. Auf die Dauer des Anspruches auf eine Reisezulage für eine Dienstreise außerhalb des Dienstortes vermindert sich diese Entschädigung täglich um den Betrag der Außendienstzulage gemäß Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 22 lit. b.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/35

Magistratsabteilung 35 Entschädigung für Bedienstete der Verwendungsgruppen 3P und 3, die bei der Durchführung von Trauungen außerhalb der Amtsräume der Wiener Standesämter behilflich sind, zur Abgeltung aller damit verbundenen Mehrleistungen und des Aufwandes D bei einer Trauung an Werktagen von Montag bis Freitag außerhalb der normalen Arbeitszeit pro Trauung

Kz. 971601

82,63 EUR

Kz. 965001

123,78 EUR

42 % ÜBERSTUNDENENTGELT 17 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 10 % TAGESGELD 31 % LEISTUNGSENTGELT

b) bei einer Trauung an Samstagen pro Trauung

40 % ÜBERSTUNDENENTGELT 22 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 7 % TAGESGELD 31 % LEISTUNGSENTGELT


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/38

Magistratsabteilung 38 Infektions(Gefahren)zulage für die Bediensteten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung), monatlich

Kz. 833401

126,19 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/39

Magistratsabteilung 39 1.) Zulage für Bedienstete des Hochbau-, Tiefbau- und Bauphysiklabors zur Abgeltung von überwiegenden Tätigkeiten mit besonderer Erschwernis und Verschmutzung, monatlich

Kz. 805401

41,89 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

2.) Gefahren(Infektions)zulage für Laborgehilfen/Laborgehilfinnen, die überwiegend mit der Untersuchung von Sediment und Wasser der Neuen Donau und der Proben des Ablaufes der Hauptkläranlage befasst sind bzw. im Bereich von Abwasserbeseitigungsanlagen tätig sind oder die überwiegend mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, Säuren oder anderen gesundheitsschädlichen Chemikalien arbeiten, sowie für das in diesen Bereichen eingesetzte Reinigungspersonal, für strahlenexponierte Bedienstete und Bedienstete im bauphysikalischen Bereich, die überwiegend bei Brandprüfungen arbeiten, monatlich

Kz. 836402

126,19 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/40

Magistratsabteilung 40 1.) Erschwerniszulage für Fachassistenten/Fachassistentinnen, monatlich

Kz. 839804

45,79 EUR

2.) Pauschale für Fachassistenten/Fachassistentinnen, die als Arbeitstherapeuten/Arbeitstherapeutinnen verwendet werden und an 14-tägigen Erholungsaufenthalten für Körperbehinderte teilnehmen, als Abgeltung aller mit der Teilnahme verbundenen Mehrleistungen und des Mehraufwandes, je 14-tägigem Erholungsaufenthalt

Kz. 925902

559,81 EUR

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % TAGESGELD

Der Bezug des Pauschales schließt die Inanspruchnahme eines Ersatzes des Mehraufwandes (ausgenommen Reisekostenvergütung) nach der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien aus.

3.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe, der Stabsstelle Servicestelle und jene Bediensteten der Stabsstelle Kanzlei, die mit Tätigkeiten im Frontoffice betraut sind, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung, monatlich

Kz. 805504

67,47 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/41

Magistratsabteilung 41 1.) Zulage für Bedienstete, die mit Vermessungsarbeiten in den Stollen der Wiener Hochquellwasserleitungen oder in den Kanälen beauftragt sind, je Stunde, in der sie sich im Stollen oder im

Kz. 904602

2,28 EUR

Kanal befinden 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

2.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Vermessungsarbeiten im Mindestausmaß von 75 %der monatlichen Arbeitszeit herangezogen werden, monatlich

Kz. 802401

135,01 EUR

50 % GEFAHREN- und ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8026)

Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der Dienstaufsichtsstelle über Antrag der MA 41 vorgenommen.

3.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, monatlich

Kz. 801902

236,10 EUR

29 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8019) 42 % LEISTUNGSENTGELT 29 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8030)

Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 802802

135,01 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/42

Magistratsabteilung 42 1.) Zulage a) für Baumschnittarbeiten mit der Motorsäge ab einer Höhe von 2 m, für Baumschnittarbeiten mit

der Handsäge ab einer Höhe von 2 m, frei im Baum stehend, je Arbeitstag

Kz. 902502

11,58 EUR

Kz. 902601

5,78 EUR

b) für sonstige Arbeiten mit der Motorsäge je Arbeitstag

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE c) für Arbeiten mit ätzenden und anderen gesundheitsschädigenden Chemikalien, je Arbeitsstunde

Kz. 914802

0,82 EUR

Darunter fallen in erster Linie die Spritzarbeiten zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen. GEFAHRENZULAGE

2.) Schmutzzulage für Arbeiten mit dem Sandstrahlgerät, je Arbeitsstunde

Kz. 911801

0,82 EUR

3.) Schmutzzulage für die Bediensteten, die in den Blumengärten Hirschstetten, im Gartenbezirk VII – Donaupark und im Gartenbezirk III - Kurpark Laaerberg sowie im Gartenbezirk VI die dort untergebrachten Tiere betreuen täglich

Kz. 921601, 1 E = 1 EUR

2,06 EUR

4.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend zu Arbeiten mit Motorrasenmähern herangezogen werden,

je Arbeitstag

Kz. 920502

3,43 EUR

70 % LEISTUNGSENTGELT 30 % GEFAHRENZULAGE

5.) Schmutzzulage für Bedienstete, die überwiegend zu SchlosserInnen- und MechanikerInnenarbeiten herangezogen werden, monatlich

Kz. 805601

45,27 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/42

6.) Schmutzzulage für Bedienstete, die zu Grünflächenreinigungsarbeiten herangezogen werden, je Tag der Verwendung

Kz. 909401

3,66 EUR

7.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten je Arbeitstag

Kz. 902401

3,03 EUR

Höchstanzahl: 2 Bedienstete LEISTUNGSENTGELT

8.) Erschwerniszulage für Bedienstete der drei mobilen Arbeitsgruppen, die Arbeiten unter besonders schweren körperlichen Belastungen zu verrichten haben, monatlich

Kz. 810301

164,98 EUR

9.) Erschwerniszulage für Bedienstete, die an den Glashäusern des Reservegartens Hirschstetten, der Baumschule und im Schulgarten Glaserarbeiten durchführen, je Arbeitsstunde

Kz. 930601

1,34 EUR

10.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran oder Hubarbeitsbühne ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen, je Arbeitstag

Kz. 968901

14,07 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 aus.

11.) Pauschalierte Weggebühr Bei Überstundenleistungen, die an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen, wird eine Weggebühr im Ausmaß von 2 Tagüberstunden gewährt

Kz. 989202

,sofern die Abgeltung der Überstunden und die Weggebühr insgesamt maximal 6 Stunden beträgt.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/42

Ein Anspruch auf die Weggebühr besteht nicht, wenn die Bestimmungen des Punktes 3 der Beilage A - I/III/Allg. anzuwenden sind oder wenn Anspruch auf die Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst gegeben ist.

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG

12.) Gefahrenzulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die im Rahmen der Aktion „Saubere Stadt“ als Waste Watcher eingesetzt sind pro Arbeitstag

Kz. 900902

5,54 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/44

Magistratsabteilung 44 1.) Zulage für Badewarte/Badewartinnen, die die entsprechenden Verwendungserfordernisse (Kassadienstprüfung, Kassadiensterfahrung) erfüllen und in der Zeit während des Badebetriebes jeden Jahres zur Führung einer Badekasse in einem Sommerbad, dem Sommerbadbereich eines Bezirkshallenbades (jeweils höchstens zwei Bedienstete pro Bad) oder in der Zentrale der Kinderfreibäder (höchstens ein Bediensteter/eine Bedienstete) herangezogen werden, bei Einreihung in Verwendungsgruppe 4

je Arbeitstag

Kz. 950601

6,15 EUR

Kz. 950701

4,65 EUR

in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag

LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt nur während des Badebetriebes.

2.) Zulage für Bedienstete, die die entsprechenden Verwendungserfordernisse (Facharbeiter/Facharbeiterin, Bassinaufseher/Bassinaufseherin oder Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin ohne Prüfung, Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin oder Maschinisten/Maschinistin mit Prüfung) erfüllen und in der Zeit während des Badebetriebes jeden Jahres entsprechend dieser Ausbildung in Sommerbädern (ausgenommen Gänsehäufel und Kongreßbad), in denen keine zusätzlichen Dienstposten zur Unterstützung des Betriebsbeamten/der Betriebsbeamtin systemisiert sind, verwendet werden (höchstens ein Bediensteter/eine Bedienstete pro Sommerbad) mit Ausbildung und Verwendung a) als Facharbeiter/Facharbeiterin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 4 je Arbeitstag

Kz. 950901

9,26 EUR

Kz. 951101

7,67 EUR

in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag

b) als Bassinaufseher/Bassinaufseherin und Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin ohne Prüfung bei Einreihung in Verwendungsgruppe 4 je Arbeitstag

Kz. 951201

12,29 EUR

Kz. 951301

10,80 EUR

in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/44

in Verwendungsgruppe 3P je Arbeitstag

Kz. 951401

9,26 EUR

c) als Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin mit Prüfung oder Maschinist/Maschinistin mit Prüfung bei Einreihung in den Gehaltsstufen 1 bis 14 in Verwendungsgruppe 4 je Arbeitstag

Kz. 951501

16,93 EUR

Kz. 951601

15,42 EUR

Kz. 951701

13,81 EUR

Kz. 951801

12,29 EUR

in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag in Verwendungsgruppe 3P je Arbeitstag in Verwendungsgruppe 2 je Arbeitstag

d) als Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin mit Prüfung oder Maschinist/Maschinistin mit Prüfung bei Einreihung in den Gehaltsstufen 15 bis 20 in den Verwendungsgruppen 3 und 4 je Arbeitstag

Kz. 951901

23,10 EUR

Kz. 952001

21,45 EUR

Kz. 952101

19,97 EUR

in Verwendungsgruppe 3P je Arbeitstag in Verwendungsgruppe 2 je Arbeitstag

LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt nur während des Badebetriebes.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/45

Magistratsabteilung 45 1.) Außendienstzulage für die Ausmesser/Ausmesserinnen des hydrografischen Dienstes und die Facharbeiter/Facharbeiterinnen, die zur Dienstleistung bei der Wiener Gewässer Management GmbH abgeordnet sind und in dieser Gesellschaft im Geschäftsbereich Betrieb und Nachsorge überwiegend im Außendienst eingesetzt werden monatlich

Kz. 839101

93,39 EUR

TAGESGELD

Gebührt neben der Außendienstzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist von der Außendienstzulage 1/30 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.

2.) Entschädigung für die mit der Bedienung der Mähboote und des Transportkranes betrauten Bediensteten je Arbeitsstunde des Einsatzes

Kz. 912601

1,03 EUR

LEISTUNGSENTGELT

3.) Zulage für den Transport und die Entleerung der Multilift-Müllcontainer je Arbeitsstunde

Kz. 927701

3,43 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

4.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen je Arbeitstag

Kz. 968904

14,07 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A-I/III/Allg., Punkt 10 aus.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/45

5.) Gefahrenzulage für zur Dienstleistung bei der Wiener Gewässer Management GmbH abgeordnete Bedienstete, die zu Nachsorgemaßnahmen auf den abgesicherten Altlasten herangezogen werden, je Arbeitstag Kz. 980701

Höchstanzahl: 5 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV.

1,55 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

Magistratsabteilung 48 1.) Schweißzulage monatlich

Kz. 801801

32,72 EUR

Diese Zulage wird den in der Behälter-Reparatur- und -waschanlage zeitweise zu Schweißarbeiten herangezogenen Bediensteten auf die Dauer dieser Tätigkeit gewährt je Arbeitstag

Kz. 932701

1,10 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

2.) Zulage für das Ladepersonal, für Lenker/Lenkerinnen von offenen Lastkraftwagen und umgebauten Müllwagen (Straßenkehricht, Streumaterial, Schlacke, Sand, Schnee und Sonstiges), sowie für Lenker/Lenkerinnen von Sicherungsfahrzeugen, je Arbeitstag

Kz. 935401

5,34 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

3.) Entschädigung für jeden Belader/jede Beladerin eines Müll- oder Altstoffsammelfahrzeuges (Zug), für das Heraustragen bzw. Herausführen, Entleeren und Rückstellen der Gefäße als Abgeltung der damit verbundenen Mehrdienstleistungen, der besonderen Erschwernis und Leistungen. Sie beträgt für jeden Belader/jede Beladerin a) eines 5-Mann-Zuges der Müllabfuhr für 120 l bzw.240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung

von durchschnittlich 700 Gefäßen eines 2-Mann-Zuges der Müllabfuhr für 120 l bzw. 240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 660 Gefäßen, eines Zuges der Altstoffsammlung je Arbeitstag

Kz. 937101

58,56 EUR

35 % ERSCHWERNISZULAGE 55 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) eines 2-Mann-Zuges der Müllabfuhr für 770 l bzw. 1100 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung

von durchschnittlich 180 Gefäßen eines 2-Mann-Containerzuges der Müllabfuhr für 770 l bzw. 1100 l Gefäße bei einer Gesamtleistung von durchschnittlich 180 Gefäßen


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

eines 2-Mann-Containerzuges der Müllabfuhr mit 2,2 m³ bzw. 4,4 m³ Gefäßen bei einer Gesamtleistung von durchschnittlich 140 Gefäßen und bei Sondereinsätzen (zB Christbaumsammlung, Donauinselfest) je Arbeitstag

Kz. 936101

55,09 EUR

35 % ERSCHWERNISZULAGE 55 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT c) eines Tauschzuges (Besetzung 4 Mann) bzw. des Einzeltauschzuges und Einzelnachstellzuges (Besetzung 3 Mann) je Arbeitstag

Kz. 936301

37,53 EUR

20 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Der Bezug dieser Entschädigung schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.

4.) Einarbeitsprämie a) für jeden Belader/jede Beladerin eines Zuges bei Ausfall eines/einer Bediensteten während

eines Drittels des Arbeitstages

Kz. 936401

6,42 EUR

Kz. 936501

12,92 EUR

Kz. 936601

19,34 EUR

während zweier Drittel des Arbeitstages während des ganzen Arbeitstages

Bei Aufgrabungen größeren Ausmaßes kann der Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin die Einarbeitsprämie den Beladern/Beladerinnen gewähren. b) für die Übernahme von Mehrleistungen auf Grund der Vertretung eines/einer abwesenden Ober-

aufsehers/Oberaufseherin der Müllabfuhr, pro Arbeitstag und vertretungsweise übernommene Strecke

ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 934701

6,42 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

5.) Zulage für Lenker/Lenkerinnen von Müll- und Altstoffsammelfahrzeugen, des Tauschzuges und für die Lenkung und Bedienung des Brückeninspektionsfahrzeuges „SKY-LIFT“ bei einem Einsatz von mindestens 5 Stunden pro Arbeitstag

Kz. 935201

48,49 EUR

20 % ERSCHWERNISZULAGE 65 % LEISTUNGSENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19.

6.) Zulage für Bedienstete auf Planierungen, in den Abfallbehandlungsanlagen, Kompostwerken und der Biogasanlage (ausgenommen Portiere/Portierinnen) je Arbeitstag

Kz. 932601

25,58 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

7.) Zulage a) für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen eingesetzt

werden, für Lenker/Lenkerinnen von Wasserlaufreinigern, Straßenwaschmaschinen, Lastkraftwagen mit Ladekran, Multilift-Fahrzeugen, von Autobussen, mit denen behinderte Kinder befördert werden, sowie für Lenker/Lenkerinnen von Sprengregnern bei Bewässerungsarbeiten für die MA 42 und für Lenker/Lenkerinnen von Fahrzeugen, die bei Trinkwassereinsätzen mit Pumpe für die MA 31 eingesetzt werden, b) für Mitfahrer/Mitfahrerinnen, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen oder bei der Wasserlauf-

reinigung eingesetzt werden, je Arbeitsstunde

Kz. 927801

4,72 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 10 und 19 und der Zulagen gemäß Beilage E - I/III/48, Pkt. 8 und 14 aus.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

8.) Zulage für Lastkraftwagenmitfahrer/Lastkraftwagenmitfahrerinnen je Arbeitstag

Kz. 930701

1,62 EUR

LEISTUNGSENTGELT

9.) Zulage für Oberaufseher/Oberaufseherinnen der Straßenreinigung und Müllabfuhr zur Abgeltung qualitativer Mehrleistungen bei mindestens sehr guter Dienstleistung monatlich

Kz. 897901

136,99 EUR

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. aus.

10.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckfahrzeugen bei der Straßenreinigung, je Arbeitstag

Kz. 934801

18,44 EUR

80 % ERSCHWERNISZULAGE 20 % ÜBERSTUNDENENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19 und Beilage E - I/III/48, Punkt 11 aus.

11.) Entschädigung für fallweise als Lenker/Lenkerinnen herangezogene Bedienstete der Verw.Gr. 4, so weit eine Ausgleichszulage gemäß Beilage A - I/III/Allg. Punkt 12 nicht anfällt, je Arbeitsstunde

Kz. 930102

0,84 EUR

LEISTUNGSENTGELT

12.) Schmutzzulage a) für Bedienstete im Magazin des Dienstkraftwagenbetriebes

je Arbeitstag

Kz. 932201

1,27 EUR

b) für die Professionisten/Professionistinnen und Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen der Behälter-

Reparatur- und -waschanlage, des Dienstkraftwagenbetriebes, des 48er-Bazars, für Bedienstete der Abschleppgruppe, die mit Platzarbeitstätigkeiten befasst sind und für die Professionis-


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

ten/Professionistinnen des Baureferates, wenn sie Reparaturarbeiten in öffentlichen Bedürfnisanstalten, besonders verschmutzten Werkstätten- und Garagenhallen durchführen, je Arbeitstag

Kz. 932301

2,64 EUR

13.) Zulage für die der Betriebsabteilung Straßenreinigung zugeteilten Arbeiter/Arbeiterinnen zur Abgeltung der mit nachfolgend aufgezählten Tätigkeiten verbundenen Erschwernisse, der Verschmutzung, der gesundheitlichen Gefährdung und der Leistungsintensivierung:

Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen mit Handwerkzeugen, einschließlich Splitt- und Laubeinkehrung, Händische Winterdienstarbeiten wie Aufstellen von Schneezäunen, Streu- und Räumarbeiten, Einziehen von Schneezäunen, Bedienung von Kleingeräten auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Schnürlmäher, Laubgebläse, Rasenmäher, Mähbalkenmäher, Motorsäge, Moty, Häcksler, motorbetriebene Handkehrmaschine, Hilfsarbeiten auf Lagerplätzen (Platzarbeiter/Platzarbeiterinnen) Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im Straßenraum der Bediensteten des Bereitschaftsdienstes für notstandspolizeiliche Maßnahmen a) je Arbeitsstunde

Kz. 970101

1,55 EUR

50 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE 25 % LEISTUNGSZULAGE b) zusätzlich zur Zulage gemäß lit. a für höchstens 50 % der Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage,

die eine den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg übersteigende Leistung erbringen je Arbeitsstunde

Kz. 971801

0,58 EUR

LEISTUNGSENTGELT c) zusätzlich zur Zulage gemäß lit. a für höchstens 20 % der Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage,

die eine den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg erheblich übersteigende Leistung erbringen je Arbeitsstunde

Kz. 972201

1,15 EUR

LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gemäß lit. b oder c kommt für Saisonarbeiter/Saisonarbeiterinnen während der ersten drei Monate nicht in Betracht. Der Bezug der Zulage gemäß lit. a schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

14.) Zulage für Mitfahrer/Mitfahrerinnen von Kraftfahrzeugen, je Arbeitsstunde

Kz. 930301

0,14 EUR

LEISTUNGSENTGELT

15.) Erschwerniszulage für die Bediensteten der Behälter-Reparatur- und -waschanlage je Arbeitstag

Kz. 930901

4,45 EUR

16.) Zulage a) für Lenker/Lenkerinnen von Kehrmaschinen und Sattelschleppern je Arbeitsstunde

Kz. 929401

4,79 EUR

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT b) für Lenker/Lenkerinnen von Böschungsmähern und von Schneefräsen mit je einem Mitfah-

rer/einer Mitfahrerin, je Arbeitsstunde

Kz. 969201

3,30 EUR

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT c) für Lenker/Lenkerinnen von Winterdienstfahrzeugen während des Einsatzes ohne Mitfahrer/Mit-

fahrerinnen, je Arbeitsstunde

Kz. 969301

5,25 EUR

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug der unter lit. a) bis c) angeführten Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß der Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19 aus.

17.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Frontladern, je Arbeitstag

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 969401

19,34 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19 und Beilage E - I/III/48, Punkt 2 und 11 aus.

18.) Zulage für die bei der Müllabfuhr als Oberaufseher eingesetzten Bediensteten als Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Mehrdienstleistungen je Arbeitstag

Kz. 986001

17,44 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

19.) Wohnungsbereitschaftspauschale als Abgeltung aller anlässlich des Winterdienstes erbrachten Wohnungsbereitschaftsdienste a) für die Einsatzzentrale monatlich

Kz. 894701

147,84 EUR

(Höchstanzahl: 10 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV) b) für die Kehrbezirksleiter/Kehrbezirksleiterinnen monatlich

Kz. 894801

246,27 EUR

(Höchstanzahl: 13 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV) c) für die Funkwagenfahrer/Funkwagenfahrerinnen monatlich

Kz. 895701

93,60 EUR

(Höchstanzahl: 30 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV) ÜBERSTUNDENENTGELT

Das Pauschale gebührt jeweils für die Monate von November bis März. Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

20.) Gefahrenzulage für Bedienstete der Handlese-Sortierstation, der Behandlungsanlage für Verbrennungsrückstände, der Sortieranlage für Haus- und Sperrmüll, der Bahnverladung von Müll- und Altstoffen, im Sortierflur, bei den Eisenabscheidern, an den Container- und Ballenpressen, bei der Containermanipulation unter den Förderbändern der Vorsortieranlage und bei der Kühlgerätebehandlung und Bildschirmauftrennung, für Facharbeiter/Facharbeiterinnen an den Förder- und Sortieranlagen, für Laboranten/Laborantinnen und Einweiser/Einweiserinnen der Abfallbehandlungsanlage, für Bedienstete der Kompostieranlagen Lobau und Schafflerhof und der Biogasanlage, für Einweiser/Einweiserinnen und Baumaschinenfahrer/Baumaschinenfahrerinnen der Planierung Rautenweg, für die mit der Reinigung der Müllgefäße befassten Bediensteten der Behälter-Reparatur- und -waschanlage, für Bedienstete des 48er-Bazars, für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Aktion „Saubere Stadt“, die im Rahmen des Projektes „Moskito“ eingesetzt sind pro Arbeitstag

Kz. 900901

5,54 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

21.) Zulage a) für die ständig im Werkstättenbereich der Garagen und des Technik-Centers verwendeten Be-

diensteten, ausgenommen Lenker/Lenkerinnen, Arbeiter-Lenker/Arbeiterinnen-Lenkerinnen und Mitfahrer/Mitfahrerinnen im Wechseldienst monatlich

Kz. 809401

247,61 EUR

Kz. 809501

129,95 EUR

30 % ERSCHWERNISZULAGE 70 % LEISTUNGSENTGELT

außerhalb des Wechseldienstes monatlich

60 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 2, 7, 9 und 12 aus. b) Zur Zulage gemäß lit. a gebührt ein monatlicher Zuschlag

in der Höhe von

bei Zugehörigkeit zur Einsatzgruppe 0

Kz. 818101 Kz. 818201 Kz. 818301 Kz. 818401 Kz. 818501

Einsatzgruppe 1 Einsatzgruppe 2 Einsatzgruppe 3 Einsatzgruppe 4 Einsatzgruppe 5

0 Einheiten 1 Einheit 2 Einheiten 3 Einheiten 4 Einheiten 4 Einheiten

In den Einsatzgruppen 1 bis 5 darf die Anzahl der Bediensteten je Einsatzgruppe 50 Personen nicht übersteigen.

31,00 EUR

Eine Einheit beträgt

LEISTUNGSENTGELT c) Zur Zulage gemäß lit. a gebührt eine Prämie, deren Höhe von den Bewertungspunkten und dem

Faktor abhängig ist. Die Anzahl der errechneten Bewertungspunkte darf pro Bediensteten und Monat das Dreifache seiner Arbeitstage und 60 nicht übersteigen. Die Anzahl der Bewertungspunkte darf pro Einsatzgruppe und Monat in den Monaten in den Monaten in den Monaten in den Monaten

Jänner - März April - Juni Juli - September Oktober - Dezember

2000 1800 1600 1800


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

nicht übersteigen. Der Faktor beträgt in der

0 Einheiten 10,3 Einheiten 15,5 Einheiten 20,6 Einheiten 27,4 Einheiten 34,4 Einheiten

Einsatzgruppe 0 Einsatzgruppe 1 Einsatzgruppe 2 Einsatzgruppe 3 Einsatzgruppe 4 Einsatzgruppe 5

Die Anzahl der Einheiten ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen, durch die Dienststelle errechneten Bewertungspunkte mit dem Faktor. Eine Einheit beträgt

Kz. 918601

0,14 EUR

Der Bezug des Zuschlages gemäß lit. b und der Prämie gemäß lit. c schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.

22.) Schmutzzulage für die ständig im Werkstättenbereich der Garagen und des Technik-Centers verwendeten Bediensteten, ausgenommen Portiere/Portierinnen, Lenker/Lenkerinnen, Arbeiter-Lenker/ArbeiterinnenLenkerinnen und Mitfahrer/Mitfahrerinnen, deren Höhe von der Anzahl der Arbeitsstunden im Werkstättenbereich, ausgenommen Bereitschaften, und dem Faktor abhängig ist. Der Faktor beträgt in der

0 Einheiten 1,5 Einheiten 2,25 Einheiten 3 Einheiten 4 Einheiten 5 Einheiten

Einsatzgruppe 0 Einsatzgruppe 1 Einsatzgruppe 2 Einsatzgruppe 3 Einsatzgruppe 4 Einsatzgruppe 5

Die Anzahl der Einheiten ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen angerechneten Arbeitsstunden mit dem Faktor. Eine Einheit beträgt

Kz. 919401

0,14 EUR

23.) Nachtschichtzulage a) Für die Bediensteten der MA 48 – Straßenreinigung, die ausschließlich im Nachtdienst verwendet werden, sofern nicht der gesamte Dienst eine Mehrdienstleistung darstellt je Dienst

Kz. 901601

16,68 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/48

b) Für die im Rahmen des Winterdienstes eingesetzten Bediensteten des Fuhrparks, deren Normalarbeitszeit an Werktagen um 18.00 Uhr beginnt, sofern nicht der gesamte Dienst eine Mehrdienstleistung darstellt je Dienst

NACHTARBEITSZUSCHLAG

Kz. 920101

8,15 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/49

Magistratsabteilung 49 1.) Außendienstzulage für die überwiegend im Außendienst tätigen Bediensteten zur Abgeltung des durch diesen Dienst entstehenden unvermeidlichen Mehraufwandes, monatlich

Kz. 844401

93,39 EUR

TAGESGELD

Gebührt neben der Außendienstzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist von der Außendienstzulage 1/30 pro Tag in Abzug zu bringen, eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.

2.) Mehrdienstleistungspauschale für zwei Portiere/Portierinnen des Lainzer Tores des Lainzer Tiergartens zur Abgeltung für die während der Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag zu erbringenden Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 840201

291,26 EUR

80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Schussgeld für die im Forstdienst tätigen Bediensteten als Abgeltung für folgende qualifizierte Tätigkeiten bei der Jagdausübung: Abschuss durch den Bediensteten/die Bedienstete selbst oder unter seiner/ihrer Pirschführung durch einen Jagdpächter/eine Jagdpächterin, Abschussnehmer/Abschussnehmerin oder Jagdgast, Aufbrechen, Ausweiden und Versorgung des Wildes am Erlegungsort, Abschlagen und Auskochen der Trophäe, Versandfertigmachung und Übergabe an den Käufer/die Käuferin, Fallwildsicherstellung, Lebendfang, Lieferung des Wildes, sofern nicht eine Lieferprämie vorgesehen ist. Das Schussgeld beträgt pro Stück Rot- und Damwild

18,72 EUR

Gams-, Muffel-, Reh-, Stein- und Schwarzwild

13,20 EUR

pro Einheit

Kz. 938901 , 1 E = 1 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/49

50 % LEISTUNGSENTGELT (1 E = 0,50 EUR) 50 % SCHMUTZZULAGE

(1 E = 0,50 EUR)

Für Haarraubwild wird kein Schussgeld entrichtet. Dem Erleger/Der Erlegerin gebührt der Balg bzw. die Schwarte oder eine allfällige Prämie im Zuge der Tollwutbekämpfung.

4.) Lieferprämie für die Lieferung des erlegten Schalenwildes und der Tarpane mit einem Gewicht pro Stück

10,16 EUR

über 100 kg über 25 bis 100 kg

5,17 EUR

von 10 bis 25 Kg

4,10 EUR

Kz. 939101 , 1 E = 1 EUR

pro Einheit

70 % ERSCHWERNISZULAGE (1 E = 0,70 EUR) 30 % SCHMUTZZULAGE

(1 E = 0,30 EUR)

In den Quellenschutzforsten erhöht sich die Lieferprämie bei einem Gewicht pro Stück über 25 kg um 100 vH pro Einheit

Kz. 939301 , 1 E = 1 EUR

von 10 bis 25 kg um 50 vH

ERSCHWERNISZULAGE

Die Lieferung umfasst das Verbringen des Wildkörpers (Tragen, Streifen) vom Erlegungsort bis zu der durch die Jagdleitung festgelegten sicheren Verwahrungsstelle (Jagdhütte, Wildkeller) durch den/die erlegenden/erlegende oder pirschführenden/pirschführende Bediensteten/Bedienstete. Bei Zuhilfenahme eines Transportmittels (KFZ, Seilbahn) gilt diese Leistung mit der Erreichung des/der dem Erlegungsort nächstgelegenen Forstweges oder Seilbahnstation als erbracht. Bei einem Stückgewicht über 40 kg ist der/die erlegende oder pirschführende Bedienstete nur bei Vorliegen günstiger Geländeverhältnisse verpflichtet, das Verbringen des Wildkörpers allein zu bewerkstelligen. Die Lieferprämie gebührt ihm/ihr dennoch, wenn er/sie sich am Verbringen des Stückes beteiligt oder Teile des erlegten Wildes (z.B. Haupt mit Trophäe) bringt.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/51

Magistratsabteilung 51 1.) Vertretungsgebühr für teilbeschäftigte Sport- und Spielplatzaufseher/Sport- und Spielplatzaufseherinnen der öffentlichen Spielplätze und Jugendsportanlagen, wenn sie während des Urlaubes oder im Erkrankungsfall für ihre Vertretung selbst sorgen, je Tag der Vertretung

Kz. 735302 1 E = 1 EUR

13,11 EUR

2.) Zulage für Bedienstete, die auf der Hohen Wand-Wiese die zur Erzeugung von künstlichem Schnee aufgestellten Geräte bedienen, je Stunde der tatsächlichen Bedienung

Kz. 908001

2,22 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

3.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend zu Arbeiten mit Motorrasenmähern herangezogen werden, pro Arbeitstag

70 % LEISTUNGSENTGELT 30 % GEFAHRENZULAGE

Kz. 920503

3,43 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/53

Magistratsabteilung 53 Zulage für die mit der Bedienung der Druckmaschinen betrauten Bediensteten, pro Arbeitstag Höchstanzahl: 6 Bedienstete SCHMUTZZULAGE

Kz. 910802

2,27 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/54

Magistratsabteilung 54 1.) Erschwerniszulage für Bedienstete, die überwiegend zu Schmiede- und Schweißarbeiten herangezogen werden, monatlich

Kz. 801802

32,72 EUR

Höchstanzahl der Bezieher: 2 Bedienstete

2.) Zulage für Facharbeiter/Facharbeiterinnen, die Schätzgutachten in Schlichtungsverfahren erstellen, je Gutachten

Kz. 969001

6,50 EUR

LEISTUNGSENTGELT

3.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten pro Arbeitstag

Kz. 902702

3,03 EUR

Höchstanzahl: 3 Bedienstete LEISTUNGSENTGELT

4.) Zulage für die mit der Warenübernahme und deren Ausfolgung beschäftigten Bediensteten des Zentrallagers zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis pro Arbeitstag

Kz. 902802

3,03 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

5.) Entschädigung für Bedienstete des Werkstättenbetriebes des Zentrallagers, die regelmäßige Dienstfahrten mit einem Personenkraftwagen durchführen, über den ihnen ein Verfügungsrecht zusteht, und hiebei die erforderlichen Werkzeuge und Geräte mitführen, monatlich

Kz. 821202

226,84 EUR

TAGESGELD

Auf die Dauer des Bezuges dieser Entschädigung besteht kein Anspruch auf einzelverrechnetes Kilometergeld, auf die Beistellung einer Jahresnetzkarte oder die Verrechnung eines Fahrtkostenpauschales nach der Dienstanweisung über die Gebarung von Fahrscheinen.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

Magistratsabteilung 56 Die in den Abschnitten A bis D ausgewiesenen Hundertstel-Grundeinheiten dienen der Berechnung des Pauschalnebengebührenwertes. Nebengebührenwert = Summe der Hundertstel-Grundeinheiten umgerechnet auf Grundeinheiten (jeweils für die Nebengebührengruppen der Abschnitte A, B, C und D).

20,68 EUR

1 Grundeinheit

Kz. 810001 oder Kz. 919001 Kz. 810101 oder Kz. 919201 Kz. 913501 Kz. 913701

Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D

KZ für Abschnitt A,

B,

C,

D,

8100 - 9190

8101 - 9192

9135

9137

8048 - 9191

8049 - 9193

9136

9138

10 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 10 % SCHMUTZZULAGE

Allgemeines: a) Schulwarte/Schulwartinnen, denen städtische Bedienstete zur Unterstützung beigestellt sind, er-

halten die Nebengebühren anteilsmäßig zu den ihnen verbleibenden Obliegenheiten. b) Bei Schulwarten/Schulwartinnen mit einer Normalarbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden verrin-

gern sich die Zulagen gemäß den Punkten 1, 2 und 4 bis 20 um das Überstundenentgelt. Auf diese Schulwarte/Schulwartinnen sind die Stadtsenatsbeschlüsse vom 8. Jänner 1974, Pr.Z. 10, vom 7. Jänner 1975, Pr.Z. 4190, und vom 10. August 1977, Pr.Z. 2864, nicht anzuwenden.

Kz. 810901 oder Kz. 931101 Kz. 811201 oder Kz. 933701 Kz. 935901 Kz. 937801

Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D

KZ für Abschnitt A,

B,

C,

D,

60 % LEISTUNGSENTGELT

8109 - 9311

8112 - 9337

9359

9378

20 % SCHMUTZZULAGE

8114 - 9336

8115 - 9357

9375

9379

20 % ERSCHWERNISZULAGE

c) Die in den Punkten 1 bis 20 angeführten Zulagen werden unter den dort angeführten Vorausset-

zungen und im gleichen Ausmaß den Schulbedienern/Schulbedienerinnen gewährt.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

Abschnitt A (12 mal jährlich)

1.) Zulage für die laufende Reinigung Reinigung

2 x wöchentlich 3 x wöchentlich

täglich

58,000

83,000

132,000

98,000

140,000

220,000

c) eines Zeichen- oder Turnsaales

117,000

167,000

265,000

d) eines Turnsaales im Ausmaß von mehr als

232,000

333,000

529,000

a) eines Lehrzimmers oder einer Turnsaalgarderobe b) eines Physik- oder eines Handarbeitssaales

300 m2 (43 Kehrungen bzw. bei Schulwarten/Schulwartinnen in der 40-Stunden-Woche 65 Kehrungen sind

durch den Gehalt abgegolten.) Findet in Schulen ein Wechselunterricht statt oder dauert der Unterricht mindestens bis 16 Uhr, so gebührt zu den unter lit. a - d angeführten Zulagen ein Zuschlag: Reinigung

2 x wöchentlich 3 x wöchentlich

täglich

lit. a)

24,167

34,583

61,342

lit. b)

40,833

58,333

101,935

lit. c)

48,750

69,583

122,683

lit. d)

96,667

138,750

245,367

2.) Reinigungsgebühr für die Reinigung eines Schulbades a) mit einem Nebenraum b) mit zwei oder mehr Nebenräumen

81,667 116,667

3.) Pauschale für die Hauswartung für die Besorgung der Hauswartung, wozu die Reinigung und Bespritzung der Gehsteige vor dem Schulgebäude im Sommer, deren Säuberung und Bestreuung im Winter, weiters die Reinigung und Bespritzung der Schulhöfe und Spielplätze und der allenfalls beim Schulhof bestehenden Vorgärten, ferner die Reinigung der Schulkeller, Böden, Stiegen, Gänge, Aborte und der so genannten Nebenräume (Kanzlei-, Lehrmittel-, Konferenzzimmer und dgl.) gehört, gebührt je nach Größe der Schulgebäude

368,000 398,000 428,000 486,000 516,000


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Beilage E-I/III/56

4.) A) Entschädigung für die Schulwarte/Schulwartinnen der Sonderschule Wien 18., Währinger Straße 173 - 181 a) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung des gesamten Schulgebäudes, für Warmwasserbereitung des Therapie- und Schulbades und für die Bedienung der Klimaanlage, je Schulwart/Schulwartin

2.125,833

b) Reinigungspauschale für die tägliche Reinigung des gesamten Verwaltungstraktes einschließlich des Turnsaales und des Gymnastikzimmers, je Schulwart/Schulwartin

340,000

c) Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades, je Schulwart/Schulwartin

566,666

d) Pauschale für die Hauswartung für die im Punkt 3 angeführten Tätigkeiten

207,000

B) Entschädigung für die Schulwarte/Schulwarinnen der Sonderschule Wien 23., Kanitzgasse 8 a) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung des gesamten Schulgebäudes und für die Bedienung der Be- und Entlüftungsanlage, je Schulwart/Schulwartin

1.971,666

b) Reinigungspauschale für die tägliche Reinigung des gesamten Verwaltungstraktes, einschließlich des Turnsaales, der Gymnastikräume, des Festsaales, einer Klasse, einer Schulküche, zweier Werkstätten und einer Therapiewohnung je Schulwart/Schulwartin

882,000

c) Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades je Schulwart/Schulwartin

566,666

d) Pauschale für die Hauswartung für die im Punkt 3 angeführten Tätigkeiten

258,000


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Beilage E-I/III/56

C) Entschädigung für den Schulwart/die Schulwartin der Sonderschule Wien 21., Herchenhahngasse 6 Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades

566,666

D) Entschädigung für den Schulwart/die Schulwartin der Sonderschule Wien 17., Hernalser Hauptstraße 220-222 Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades

850,000

5.) Entschädigung für Mehrleistungen für jene Schulwarte/Schulwartinnen, in deren Schulen Zweiganstalten der Musikschule untergebracht sind, für die Mehrleistung an Reinigung und Beheizung a) bei Betreuung von 1 bis 2 Räumen

87,500

b) bei Betreuung von 3 bis 5 Räumen

263,333

c) bei Betreuung von über 5 Räumen

350,000

Bei Benützung über 16 Uhr hinaus gebührt pro Raum ein Zuschlag von 50 vH der in Punkt 10 angeführten Entschädigungen und der in Punkt 1 angeführte Zuschlag.

6.) Entschädigung für jene Schulwarte/Schulwartinnen, in deren Schulen Kindersingkurse abgehalten werden, für die Mehrleistung an Reinigung und Beheizung a) bei Abhaltung von 1 bis 2 Kursen wöchentlich

18,417

b) bei Abhaltung von 3 bis 4 Kursen wöchentlich

23,000

c) bei Abhaltung von über 4 Kursen wöchentlich

27,667

für Kindersingkurse, die über 18 Uhr hinausgehen, kommen zu obigen Entschädigungen folgende Pauschalentschädigungen: a)

14,750

b)

18,417

c)

22,167

7.) Als Entschädigung für Mehrdienstleistungen und Verschmutzung durch die Reinigung und Beheizung der Expositur Südost der Media-Wien im Schulgebäude 3, Hörnesgasse 12, gebühren die unter Punkt 1 und 10 für die städtischen Schulwarte/Schulwartinnen festgesetzten Reinigungs- und Heizzulagen im jeweils vollen Ausmaß.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

8.) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung des gesamten Schulgebäudes, der Warmwasserbereitung für die Lehrwerkstätten und die Bedienung der Klimaanlage, nach den Ansätzen des Punktes 10/ Abschnitt B a) für die Schulwarte/Schulwartinnen des III. Zentralberufsschulgebäudes 12., Längenfeldgasse 13-15, auf der Basis von 151 Zentralheizungseinheiten

4.404,167

b) für die Schulwarte/Schulwartinnen der Berufsschule für Friseure/Friseurinnen,14., Goldschlagstra-

ße 137 auf der Basis von 68 Zentralheizungseinheiten

3.683,333

c) für die Schulwarte/Schulwartinnen des IV. Zentralberufsschulgebäudes 7., Apollogasse 1 auf der Basis von 90 Zentralheizungseinheiten

2.625,000

d) für den Schulwart/die Schulwartin des V. Zentralberufsschulgebäudes 21., Scheydgasse 40 auf der Basis von 106 Zentralheizungseinheiten

3.710,000

9.) Entschädigung für die außerhalb der Heizperiode bei der Bedienung einer Warmwasseraufbereitungsanlage anfallenden Mehrdienstleistungen und Erschwernisse je Schule und damit befassten Bediensteten

167,667


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

Abschnitt B (X bis IV) 10.) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung der Schulräume. Die Schulwarte/Schulwartinnen erhalten für die Heizperiode, d.i. vom 1. Oktober bis 30. April jedes Jahres, folgende Zulagen: a) für einen Gasofen oder Ölofen

17,400

b) für eine Zentralheizungseinheit (als Einheit gelten Lehrzimmer oder Nebenräume) bei einer öl- oder gasbefeuerten Anlage

65,000

bei einer elektro- oder fernbeheizten Anlage

35,000

Findet in Schulen ein Wechselunterricht statt oder dauert der Unterricht oder ein in einem Schulgebäude durchgeführter Kindergarten- oder Hortbetrieb bis mindestens 16 Uhr, so gebührt zu diesen Zulagen ein Zuschlag im Ausmaß von 50 %.

Weicht die effektive Heizdauer um mehr als 3 Tage von der angeführten Heizperiode (7 Monate) ab, so erfolgt eine Nachzahlung der noch gebührenden Heizpauschale bzw. die zu viel angewiesenen Heizpauschale werden vom nächsten Bezug einbehalten.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

Abschnitt C (2 mal jährlich) 11.) Zulage für die einmalige Reinigung der Fenster und Türen, die jeweils im Sommer- und Winterhalbjahr vorzunehmen ist a) für Türen und Windfänger, je Stück

2,310

b) für Oberlichten und Glaswände, je m2

1,330

c) für ein einfaches Fenster bis zu 0,5 m2

1,280

von 0,5 m² bis 3,25 m2

2,570

von 3,25 m2 bis 7 m2

6,700

über 7 m2

9,700

d) die Reinigung eines Doppelfensters bis zu 3,25 m2

16,700

von 3,25 m2 bis 7 m2

27,000

über 7 m2

36,000

e) für die Verbundfenster im 3. und 4. Zentralberufsschulgebäude, je Stück

41,000


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

Abschnitt D 12.) Zulage für das Einlassen der Fußböden a) für einen Turnsaalfußboden

52,000

b) für einen Lehrzimmerfußboden

19,700

c) für einen Zeichen(Physik)saalfußboden je nach

29,500

Größe das 1 1/2fache oder 2fache des Betrages für einen Lehrzimmerfußboden oder d) für den Fußboden eines Nebenraumes (Kanzlei,

39,000 13,100

Konferenzzimmer etc.) e) für das Reiben eines Turnsaalfußbodens

71,000

f) für das Reiben eines Lehrzimmerfußbodens

32,500

g) für das Reinigen eines Terrazzofußbodens,

0,370

je m2 h) für das Reinigen eines Kunststoff- oder Linoleumfußbodens (Waschen, Reiben, Einlassen) oder eines Teppichfußbodens (Putzen, Shamponieren, Saugen) je m2

2,640


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

Abschnitt E Einzeln anzufordernde Nebengebühren Diese Nebengebühren werden nach ihren Eurowerten ausgewiesen und sind dementsprechend (Betrag bzw. Einheiten) anzufordern.

13.) Entschädigung für Schulwarte/Schulwartinnen, die die Reinigung und den Anwesenheitsdienst in Schulgebäuden besorgen, in denen von der MA 10 zur Unterbringung von Kindergartengruppen Räumlichkeiten mitbenutzt werden,

0,70 EUR

je Gruppe und Tag der Mitbenützung

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE

Kz. 914001, 1 E = 1 EUR Kz. 914101, 1 E = 1 EUR

14.) Entschädigung für Schulwarte/Schulwartinnen, die die Reinigung und den Anwesenheitsdienst in Schulgebäuden besorgen, in denen Turnsäle von Kindergärten, Horten, den Fachschulen der Stadt Wien, den Krankenpflegeschulen des KAV oder für das Haltungsturnen benützt werden,

1,92 EUR

je Tag der Benützung und je Turnsaal

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE

Kz. 914001, 1 E = 1 EUR Kz. 914101, 1 E = 1 EUR

15.) Vertretungsgebühr für die Vertretung der Schulwarte/Schulwartinnen mit Dienstwohnung durch Familienangehörige oder andere, von der MA 56 zugelassene Personen a) im Falle der Dienstverhinderung durch Erkrankung oder Urlaub, wenn die MA 56 nicht selbst für

die Vertretung sorgt,

923,80 EUR

monatlich

30,74 EUR

täglich b) wenn während der Semesterferien Dienstfreistellung gewährt wird,

täglich

21,45 EUR

Kz. 735303 , 1 E = 1 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

16.) Reinigungsgebühr nach amtlicher Desinfektion a) für das Ausreiben bzw. die Reinigung eines Abortes

1,61 EUR

Lehrzimmers

4,45 EUR

Nebenraumes(Kanzlei, Konferenzzimmer, Vor-

1,61 EUR

raum, Gang, Garderobe) Turnsaales

9,73 EUR

Zeichen(Physik)saales, klein

6,70 EUR

Zeichen(Physik)saales, groß

9,00 EUR

b) für das Ausölen bzw. Einlassen eines

Lehrzimmers

2,68 EUR

Nebenraumes(Kanzlei, Konferenzzimmer, Vor-

1,79 EUR

raum, Gang, Garderobe) Turnsaales

7,21 EUR

Zeichen(Physik)saales, klein

4,07 EUR

Zeichen(Physik)saales, groß

5,34 EUR

c) für das Ausreiben (Reinigung) bzw. Ausölen oder Einlassen

8,75 EUR

von Klassen und Abort

12,21 EUR

Klasse, Nebenraum und Abort Linoleum je m2

0,56 EUR

Terrazzo je m2

0,11 EUR

Kz. 913901 , 1 E = 1 EUR 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT

17.) Reinigungsgebühr für Turnsäle nach Festveranstaltungen für das Aufwaschen und Einlassen eines Turnsaales und der dazugehörigen Garderobe und Gerätekammer nach Festveranstaltungen, je m2

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE

0,70 EUR

Kz. 914001, 1 E = 1 EUR Kz. 914101, 1 E = 1 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

18.) Führungsgebühr für die Schulwarte/Schulwartinnen als Entschädigung für den Anwesenheitsdienst und die gesonderte Reinigung bei Führung von Gästen der Stadt Wien oder des Stadtschulrates in den Schulhausneubauten, vorausgesetzt, dass die Führungen von der MA 56 angeordnet oder bewilligt wurden,

10,50 EUR

je Führung LEISTUNGSENTGELT

Kz. 917001, 1 E = 1 EUR

19.) Entschädigung für Schulwarte/Schulwartinnen, denen während der Semesterferien keine Dienstfreistellung gewährt wird,

Kz. 921201

201,60 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

20.) Erschwerniszulage für die Bediensteten, die den Transport der körperbehinderten Kinder besorgen, monatlich

Kz. 802501

76,99 EUR

21.) Erschwerniszulage für die Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Sonderschulen, monatlich

Kz. 802501

76,99 EUR

22.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Sonderschulen, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Kindergartenassistenten/einer Kindergartenassistentin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Kindergartenassistenten/abwesender Kindergartenassistentin, je Arbeitstag

Kz. 915002

4,27 EUR

Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.

LEISTUNGSENTGELT

23.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, die als Vertretung eines Hortpädagogen/einer Hortpädagogin in der Betreuung eingesetzt werden, wenn der nach dem Dienstplan vorge


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/56

sehene Dienst des Hortpädagogen/der Hortpädagogin zur Gänze übernommen wird, jedenfalls aber bei einer zumindest sechsstündigen Vertretungsdauer, die auch durch mehrere dienstplanmäßige Vertretungstätigkeiten innerhalb einer Woche erbracht werden kann

Kz. 920202

je Dienst

10,19 EUR

LEISTUNGSENTGELT

24.) Zulage für Schulwarte/Schulwartinnen, die in der Vegetationsperiode April bis Oktober mit der Bewässerung von Grünflächen auf einem Schulgrundstück betraut sind bis 100 m² jährlich 101 m² - 300 m² jährlich 301 m² - 500 m² jährlich über 500 m² monatlich

Kz. 980001 Kz. 980201 Kz. 980401 Kz. 812001, 1 E = 1 EUR

57,67 EUR 76,99 EUR 96,18 EUR 0,04 EUR

Kz. 980601

bei Vertretung

Bei einer Rasenfläche bis zu 500 m2 erfolgt die Auszahlung der Zulage einmal jährlich mit Stichtag 31. Oktober. Bei einer Rasenfläche über 500 m2 erfolgt die Auszahlung monatlich für die Leistungsmonate April bis Oktober. Für Schulwarte/Schulwartinnen, die die Bewässerung von Grünflächen mit automatischer Unterflurbewässerung betreiben, vermindern sich die obgenannten Beträge auf ein Drittel, wobei die Wartung der Bewässerungsanlage inkludiert ist bis 100 m² jährlich 101 m² - 300 m² jährlich 301 m² - 500 m² jährlich über 500 m² monatlich

Kz. 980101 Kz. 980301 Kz. 980501 Kz. 812001, 1 E = 1 EUR

bei Vertretung

19,16 EUR 25,66 EUR 32,00 EUR 0,01 EUR

Kz. 980601

Den Schulwarten/Schulwartinnen, die die Bewässerung von Grünflächen nur in Teilen der Vegetationsperiode ausüben, gebührt die Zulage aliquot.

LEISTUNGSENTGELT


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/59

Magistratsabteilung 59 1.) HausaufseherInnenpauschale Pauschale Abgeltung für Leistungen von Oberaufsehern/Oberaufseherinnen, die in der Markthalle Landstraßer Markt und auf dem Großmarkt Wien Inzersdorf die Funktion von Hausaufsehern/Hausaufseherinnen ausüben, und zwar für Arbeiten, die vom Tätigkeitsprofil eines Oberaufsehers/einer Oberaufseherin nicht erfasst sind und im Wesentlichen in der Betreuung der Gebäude, der kälte-, klima-, lüftungs- und heizungstechnischen Einrichtungen sowie in Instandhaltungsarbeiten und einfachen Reparaturarbeiten bestehen. Darüber hinaus sind jene Mehrdienstleistungen abgegolten, die im Zusammenhang mit der Hausaufsicht erbracht werden.

Kz. 805201

monatlich

191,45 EUR

Höchstanzahl: 3 Bedienstete Diese Zulage gebührt auch Bediensteten der Schemata II/IV (Marktmeister/Marktmeisterinnen, Erste Marktmeister/Erste Marktmeisterinnen), wenn sie die Funktion von Hausaufsehern/Hausaufseherinnen ausüben.

60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % NACHTARBEITSZUSCHLAG

2.) Erschwerniszulage für die in der Marktamtsabteilung Großmarkt Wien-Inzersdorf tätigen (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen und Marktgehilfen/Marktgehilfinnen,

Kz. 835101

monatlich

195,08 EUR

30 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8351) 70 % ERSCHWERNISZULAGE

(Kz. 8345)

3.) Erschwerniszulage für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die die Kehrsaugmaschine im Blumengroßmarkt bedient, je Schicht

Kz. 906701

3,62 EUR

4.) Entschädigung für die auf dem Landstraßer Markt tätigen Bediensteten, als Abgeltung der mit dem Be- und Entladen von Großraummüllbehältern, deren Transport zum Müllraum, mit der Bedienung der Müllpresse sowie mit sämtlichen in diesem Zusammenhang anfallenden Reinigungs- und Wartungsarbeiten gegebenen besonderen Erschwernis und Leistung, monatlich

Höchstanzahl: 10 Bedienstete

Kz. 834401

71,12 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/59

65 % LEISTUNGSENTGELT 35 % ERSCHWERNISZULAGE

5.) Zulage für Bedienstete, die an Samstagen (Werktagen) eine mindestens vierstündige Kontrolltätigkeit auf dem Flohmarkt ausüben, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernis und Gefährdung je Dienst

Kz. 920901

49,46 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

6.) Zulage für Facharbeiter/Facharbeiterinnen, die im Rahmen ihres Schichtdienstes in der Energiezentrale des Marktbetriebes St. Marx die Überwachung und die Wartung der Dampfkesselanlage und der Umformerstation der Fernwärme Wien durchführen, auf die Dauer ihrer Einreihung in Verwendungsgruppe 3P, monatlich

Kz. 806002

51,72 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Höchstanzahl: 4 Bedienstete

7.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten, je Arbeitstag

Höchstanzahl 2 Bedienstete

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 902705

3,03 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/68

Magistratsabteilung 68 1.) Schmutzzulage für die Facharbeiter/Facharbeiterinnen und Arbeiter/Arbeiterinnen, die in der Werkstätte Floridsdorf zu Arbeiten in den Putzgruben herangezogen werden a) bei einer ganztägigen Arbeitsschicht mindestens 8 Stunden

Kz. 900101

2,64 EUR

Kz. 900201

1,31 EUR

b) bei einer halbtägigen Arbeitsschicht mindestens 4 Stunden

2.) Schmutzzulage für vier Bedienstete in der Bekleidungskammer zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung, pro Arbeitstag

Kz. 900201

1,31 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/70

Magistratsabteilung 70 1.) Mehrdienstleistungszulage für die über die normale Arbeitszeit eingesetzten Rettungshelfer/Rettungshelferinnen je Arbeitstag

Kz. 906301

3,70 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

Die Mehrdienstleistungszulage gebührt nicht bei Bezug einer Zulage gemäß Punkt 4 der Beilage A-I/III/ALLG., Punkt 3 oder Punkt 5 der Beilage E-I/III/70.

2.) Vertretungsgebühr für die Rettungshelfer/Rettungshelferinnen, die zur Ausübung eines Sanitätsdienstes als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin oder als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin berechtigt sind und vorübergehend auf dem Dienstposten eines Rettungssanitäters/einer Rettungssanitäterin oder eines Notfallsanitäters/einer Notfallsanitäterin verwendet werden, wenn diese Verwendung ununterbrochen mindestens sechs Kalendertage dauert, je Tag der Verwendung

Kz. 913202

6,88 EUR

LEISTUNGSENTGELT

3.) Wechseldienstentschädigung Den Rettungshelfern/Rettungshelferinnen, die zur Ausübung eines Sanitätsdienstes als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin oder als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin berechtigt sind, probeweise auf dem Dienstposten eines Rettungssanitäters/einer Rettungssanitäterin oder eines Notfallsanitäters/einer Notfallsanitäterin verwendet werden und im Wechseldienst stehen, werden die über 173 Stunden im Monat hinausgehenden Mehrstunden bei einer Einreihung in Verwendungsgruppe 4 mit einem Stundensatz von

Kz. 847801

9,34 EUR

vergütet.

Neben dieser Entschädigung ist die Verrechnung der Zulagen gemäß Punkt 1 der Beilage A-I/III/ALLG. und Punkt 4 der Beilage E – I/III/70 zum Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ausgeschlossen.

55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Vertreter bis 1 Monat

Kz. 992801, 1 E = 1 EUR


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Beilage E-I/III/70

4.) Nachtdienstzulage für Rettungshelfer/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen je Nachtdienst Kz. 972801

28,07 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung.

5.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt den Rettungshelfern/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Diese beträgt bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich 41 Stunden 42 Stunden 43 Stunden 44 Stunden 45 Stunden 46 Stunden 47 Stunden ab 48 Stunden

Kz. 817101 Kz. 817201 Kz. 817301 Kz. 817401 Kz. 817501 Kz. 817601 Kz. 817701 Kz. 817801

57,81 EUR 115,74 EUR 173,55 EUR 231,36 EUR 289,29 EUR 347,10 EUR 404,91 EUR 462,84 EUR

60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT Die Mehrstundenentschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung oder, wenn die Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K abgegolten oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

6.) Zulage für Rettungshelfer/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die als Lenker/Lenkerin eines Rettungswagens, eines Notarztwagens, eines Notarzteinsatzfahrzeuges oder eines Fahrzeuges des Katastrophenzuges eingesetzt werden je Dienst

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 996801

5,10 EUR


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Beilage E-I/III/70

Wenn der Rettungswagen nur mit zwei bzw. der Notarztwagen nur mit drei Bediensteten besetzt ist je Dienst

Kz. 996901

10,19 EUR

LEISTUNGSENTGELT

7.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst der Rettungshelfer/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes a) an Werktagen je Stunde

Kz. 971203

1,97 EUR

Kz. 971103

3,25 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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Beilage E-I/III/KAV

Krankenanstaltenverbund 1.) Sonderregelungen für Dienstleistungen an Feiertagen und an Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit a) Die allgemeinen Bestimmungen über die Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen und an

Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit finden keine Anwendung auf alle im Wechseldienst stehenden Bediensteten, auf die Telefonisten/Telefonistinnen, auf das zum HausarbeiterPermanenzdienst oder technischen Inspektionsdienst herangezogene Personal, sowie auf Bedienstete, welche diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Mehrdienstleistungen mit einer monatlichen Zulage abgegolten erhalten. b) Sie erhalten jedoch für die Dienstleistungen an Feiertagen mit den nachstehenden Ausnah-

men eine Abgeltung in Form einer monatlichen Zulage von monatlich

Kz. 840001

53,83 EUR

(Feiertagsablöse) auf die Dauer der Gebührlichkeit eines für die aufgezählten Dienstleistungen zustehenden Nebenbezuges. FEIERTAGSZUSCHLAG

Vertretung bis einem Monat

Kz. 905301, 1 E = 1 EUR

Keine Feiertagsablöse erhalten die im Hausarbeiter-Permanenzdienst stehenden Bediensteten und die zum technischen Inspektionsdienst herangezogenen Facharbeiter/Facharbeiterinnen, da für diese die Abgeltung der Sonn- und Feiertagsdienste gesondert geregelt ist. Gleiches gilt für die in den Heizanlagen im kontinuierlichen Schichtdienst stehenden Bediensteten, denen für jede diensteinteilungsmäßig an einem Feiertag geleistete Arbeitsstunde ein Feiertagszuschlag im Ausmaß von 100 vH des Normalstundensatzes gemäß Beilage K gebührt. Die zu diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbaren Mehrdienstleistungen, für die Hausaufsicht, für den Gartenbetrieb, für den Straßenaufsichtsdienst im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ, für die Betreuung von Pump- und elektrischen Anlagen in den auswärtigen Anstalten, für den Magazinsdienst und für den Stadtgang in außerhalb Wiens gelegene Anstalten verwendeten Bediensteten erhalten, sofern für sie ein Monatspauschale festgesetzt ist, für Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen Abgeltung in Freizeit im gleichen Stundenausmaß.

2.) Besondere Infektions(Gefahren)zulage a) für Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen, für Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet

werden, und Laborgehilfen/Laborgehilfinnen an Prosekturen, wo Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen vorgesehen sind, sowie für die Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, der Klinischen Abteilung für Ultrastrukturpathologie und Zellbiologie am Institut für Klinische Pa-


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Beilage E-I/III/KAV

thologie im AKH, sowie für Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden am Klinischen Institut für Pathologie-Gynäkopathologie

b) für Laboranten/Laborantinnen der Anstaltsapotheke des AKH, welche in der Zentralen-

Zytostatika-Zubereitung ganztägig mit dem Lösen und Zubereiten von Zytostatika-Infusionen beschäftigt sind, monatlich

Kz. 802901

126,19 EUR

c) für Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen am Pathologisch-bakteriologischen Institut des SMZ

Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital monatlich

Kz. 839501

190,73 EUR

GEFAHRENZULAGE Vertretung bis einem Monat

Kz. 903901, 1 E = 1 EUR teilb. Bed. Kz. 8426

3.) Gefahren(Infektions-, Desinfektions-)zulage Der Anspruch besteht bei ständiger und ausschließlicher Verwendung, und zwar für a) Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen, Kin-

die in OP-Sälen, Kreißsälen und auf Statio-

dergartenassistenten/Kindergarten-

nen (Abteilungen) Verwendung finden, wo

assistentinnen, Sanitätsgehilfen/Sanitäts-

für das Pflegepersonal die Infektions(Ge-

gehilfinnen, Hausarbeiter, die als Hausbetreuer

fahren)zulage oder für Hebammen die

verwendet werden

Kreißsaalzulage vorgesehen ist

Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen

auf Infektionsabteilungen oder Tbc-Abtei-

Fachgehilfen/Fachgehilfinnen

lungen (Stationen),

Hausarbeiter

in den serodiagnostischen Instituten (Sta-

Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet

tionen)

werden Laborgehilfen/Laborgehilfinnen Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen Bedienstete im Zentrallaboratorium, sofern sie überwiegend mit infektiösem Material beschäftigt sind Bedienstete auf Röntgenabteilungen (Stationen), welche zum Auflegen der Patienten/Patientinnen verwendet werden


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Beilage E-I/III/KAV

Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Laborgehilfen/Laborgehilfinnen in Pathologischbakteriologischen (anatomischen) Instituten und Laboratorien der Tbc- und Infektionsabteilungen (Stationen) Hausarbeiter, welche auf Infektionsaufnahmen verwendet werden Hauspersonal (Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen und Hausarbeiter) die als Desinfektionsarbeiter/Desinfektionsarbeiterinnen oder als Leichendiener(träger)/Leichendienerinnen(trägerinnen) verwendet werden Bedienstete, welche ständig und ausschließlich auf Isotopeninstituten (Stationen), auf strahlentherapeutischen Kliniken (Stationen bzw. Laboratorien) verwendet werden, sofern die Nuklearmedizin zur Anwendung kommt und diese Bediensteten strahlenexponiert sind Bedienstete in der Zentralsterilisation des Allgemeinen Krankenhauses, des Wilhelminenspitals, des SMZ-Ost – Donauspital und der Krankenanstalt Rudolfstiftung Bedienstete für die Betreuung der Versuchstiere Bedienstete in Anstalten ohne Prosekturen, wenn sie die Tätigkeit des Prosekturgehilfen/der Prosekturgehilfin ausüben Bedienstete der internen Lungenabteilungen und der lungenchirurgischen Station des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital Bedienstete der Medizintechnik, die Prüf-, Einstellungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, bei denen sie strahlenexponiert oder infektionsgefährdet sind für Fachgehilfen/Fachgehilfinnen und Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen, die sich im Schaltraum des Unfallröntgens der I. Chir. Abteilung des Wilhelminenspitals ständig aufhalten für Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen, die mit der zentralen Zytostatikazubereitung betraut sind für (Spezial)facharbeiter/(Spezial)facharbeiterinnen (Arbeitstherapie bzw. Drogeninstitut) des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital für zahnärztliche Ordinationshilfen bzw. für Zahntechniker/Zahntechnikerinnen des SMZ-Ost – Donauspital für zahnärztliche Ordinationshilfen des Krankenhauses Hietzing mit NZ Rosenhügel für zahnärztliche Ordinationshilfen des AKH

monatlich

Kz. 801407

84,21 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8414, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8415. Für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen an der Univ. Klinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Wiederherstellende und Plastische Chirurgie, Intensivpflegestation für Brandverletzte des AKH erhöht sich die Zulage um 75 %. Das sind:


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Beilage E-I/III/KAV

Kz. 807401

monatlich

147,39 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8075, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8093. Für die an der Univ. Klinik für Dermatologie Süd B I-HIV, Süd B N-HIV und Süd B Ambulanz HIV des AKH, im Pavillon 34 der II. Internen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital und der zum Pavillon 34 gehörenden Ambulanz sowie im Pav. Wienerwald/Parterre tätigen Bediensteten erhöht sich die Zulage um 100 %. Das sind:

Kz. 807601

monatlich

168,46 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8077, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8078. b) die übrigen Bediensteten des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PUL, ausge-

nommen Küchenpersonal) sowie für die Bediensteten des Pavillons XV des GZ Am Wienerwald

Kz. 837701

monatlich

51,15 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8378, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8379.

Kz. 903901, 1 E = 1 EUR

Vertretung bis einem Monat

4.) Nachtdienstzulage für Telefonisten/Telefonistinnen für jeden diensteinteilungsmäßig erforderlichen Nachtdienst, sofern Anspruch auf die Wechseldienstentschädigung besteht, je Nacht

Kz. 906201

5,00 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG

5.) Mehrdienstleistungsentschädigung für diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Anwesenheits- oder Mehrdienstleistungen, welche den Wechseldienstleistungen wesensähnlich sind. Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der NachtwächterInnenzulage, der Nachtschichtzulage und der Zulage gemäß Beilage E-I/III/KAV, Pkt. 29 ausgeschlossen. a) für (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen und (Ober)gärtner/(Ober)gärtnerinnen, für Hausauf-

sichtsdienste, saisonbedingte Mehrleistungen im Gartenbetrieb oder Straßenaufsichtsdienst im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital oder für die Hausaufsicht in auswärtigen Anstalten, soweit damit die Betreuung von Pumpen und elektrischen Anlagen verbunden ist: 50 vH der sich für den 24-Stundendienst bei 15 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg. Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

b) für (Ober)Magazineure/(Ober)Magazineurinnen, Magazinsgehilfen/Magazinsgehilfinnen, Flei-

scher/Fleischerinnen und Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen (Stadtgeher/Stadtgeherinnen) für die Übernahme von Lebensmittellieferungen und Magazinierung außerhalb der Dienstzeit sowie für Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen (Stadtgeher/Stadtgeherinnen) der außerhalb Wiens gelegenen Krankenanstalten: 1/3 der sich für den 24-Stundendienst bei 15 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A I/III/Allg. Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung

Kz. 848202, 1 E = 1 EUR Kz. 968702, 1 E = 1 EUR

Vertretung bis zu einem Monat

ÜBERSTUNDENENTGELT

6.) Zulage für den Permanenzdienst des Hauspersonals für geeignete Bedienstete, die weder im Schicht-, Turnus- oder Wechseldienst stehen noch ein Mehrdienstleistungspauschale beziehen, für jeden Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden a) an Werktagen von Montag bis Frei-

Kz. 916401

135,48 EUR

Kz. 916501

182,72 EUR

Kz. 916601

253,02 EUR

tag

20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG

c) an Sonn- und Feiertagen

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen. Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a bzw.

Kz. 903701

67,74 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

75 % des Betrages gemäß lit. c

Kz. 904801

189,77 EUR

7.) Nachtschichtzulage a) für Maschinisten/Maschinistinnen, Hochdruck- und Niederdruckheizer/Hochdruck- und Niederdruckheizerinnen, Maschinenarbeiter/Maschinenarbeiterinnen und Heizerhelfer/Heizerhelferinnen (Arbeiter/Arbeiterinnen), einen Facharbeiter/eine Facharbeiterin des Automatischen Transportsystems im SMZ-Ost – Donauspital, das Küchenpersonal sowie für Hausarbeiter der Univ. Klinik für Unfallchirurgie im Allgemeinen Krankenhaus, für jede in der Zeit von 22 Uhr bis

Kz. 901401

15,07 EUR

6 Uhr geleistete Schicht

b) für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, wenn ein Teil der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleisteten Schicht

in die Normalarbeitszeit fällt und die restlichen Stunden der Schicht in Überstunden abgegolten werden, je Arbeitsstunde

Kz. 916702

1,92 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG

8.) Zulage für den technischen Inspektionsdienst der Facharbeiter/Facharbeiterinnen und für einen Apothekenlaboranten/eine Apothekenlaborantin in der Apotheke des AKH für jeden Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden

a) an Werktagen, von Montag bis Frei-

Kz. 903102

147,84 EUR

Kz. 903202

197,22 EUR

Kz. 903302

271,40 EUR

tag

20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG

c) an Sonn- und Feiertagen


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen. Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a

Kz. 906001

73,92 EUR

Kz. 907501

203,55 EUR

bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c

9.) Prämie für Krankenträger/Krankenträgerinnen und Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Geriatriezentrums Liesing, des Geriatriezentrums Baumgarten, des Geriatriezentrums St. Andrä und des Therapiezentrums Ybbs/Donau für Fahrten außerhalb der Anstalten zum Zwecke des Krankentransportes je Patient/Patientin und Fahrt

Kz. 905601

0,39 EUR

LEISTUNGSENTGELT

10.) Entschädigung für Bedienstete, die als Lenker/Lenkerinnen des Leichenwagens des GZ Am Wienerwald, des Wilhelminenspitals, des Franz Josefs Spitals und des SMZ-Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital verwendet wurden je Dienst

Kz. 905701

5,34 EUR

LEISTUNGSENTGELT

11.) Gefahrenzulage für Arbeiten mit ätzenden und anderen gesundheitsschädigenden Chemikalien, je Arbeitsstunde

Kz. 914804

0,82 EUR

Darunter fallen in erster Linie die Spritzarbeiten zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen.

12.) Erschwerniszulage für das Küchenpersonal, monatlich

Kz. 802302

43,48 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8425

13.) Schmutzzulage für die Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, in den Anstalten, für zwei Bedienstete im Kleidermagazin des AKH, für Hausarbeiter an der Küchen-Abwaschstraße in der KA Rudolfstif


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Beilage E-I/III/KAV

tung und im SMZ Floridsdorf mit PZ sowie für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung: a) für Bedienstete, deren Diensteinteilung eine 5-Tage-Woche bzw. ein wechselweises verlängertes

Wochenende vorsieht,

Kz. 834712

monatlich

31,72 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8044 b) für Bedienstete, die im Turnusdienst stehen,

monatlich

Kz. 834602

55,62 EUR

teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8045

Neben dieser monatlichen Schmutzzulage darf zusätzlich eine für andere Tätigkeiten pro Arbeitsstunde festgesetzte Schmutzzulage höchstens bis zum Differenzbetrag zwischen dieser monatlichen Schmutzzulage und dem Betrag

125,60 EUR

von monatlich verrechnet werden.

14.) Entschädigung a) für die Versorgung der in den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren Verstorbenen,

pro Fall

Kz. 908101

21,92 EUR

b) für die Versorgung der in das gerichtsmedizinische Institut im Allgemeinen Krankenhaus gebrach-

ten Verstorbenen pro Fall

Kz. 908201

32,97 EUR

LEISTUNGSENTGELT

15.) Schmutzzulage für die in der SWR tätigen Wäschemanipulanten/Wäschemanipulantinnen, zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Verschmutzung, monatlich

Kz. 804001

95,26 EUR

16.) Zulage für Bedienstete, die als Lenker/Lenkerinnen von Citybussen eingeteilt sind, für jede Arbeitsstunde in dieser Einteilung

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 915701

0,59 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10, aus.

17.) Zulage für Beerdigungsarbeiten für ein neu anzulegendes Grab unter Einsatz von zwei Bediensteten, pro Bediensteten/Bediensteter

Kz. 902201, 1 E = 1 EUR

22,01 EUR

und Beerdigung

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ERSCHWERNISZULAGE

Feuchtigkeitszuschlag Bei stark durchfeuchtetem oder nassem Erdreich wird die Beerdigungszulage um 10 vH erhöht.

Frostzulage Bei gefrorenem Boden wird die Beerdigungszulage um 25 % erhöht.

In der Zulage für Beerdigungsarbeiten ist das Verziehen des Aushubmaterials, das Ein- und Abgerüsten, die eventuelle Sicherung der Grube sowie das Wegstellen des Beerdigungsapparates und das Aufrichten des Hügels mit inbegriffen.

18.) Erschwerniszulage a) für die im Schichtdienst in den Kesselhäusern eingesetzten Hochdruckheizer/Hochdruck-

heizerinnen und Niederdruckheizer/Niederdruckheizerinnen des Wilhelminenspitals, Maschinisten/Maschinistinnen der Krankenanstalt Rudolfstiftung sowie Hochdruckheizer/Hochdruckheizerinnen und Maschinisten/Maschinistinnen des SMZ Baumgartner Höhe – Otto WagnerSpital, zur Abgeltung der durch Lärmeinwirkungen erschwerten Arbeitsbedingungen, monatlich

Kz. 804301

40,55 EUR

b) für Bedienstete, welche die in lit. a angeführten Bediensteten im Schichtdienst vertreten,

je Arbeitsschicht

Kz. 937201

2,76 EUR

c) für die sonstigen Bediensteten, die zu Arbeiten während des Betriebes der Hochdruckheizungen

in den in lit. a angeführten Kesselhäusern herangezogen werden, je Arbeitsstunde

Kz. 937301

0,23 EUR

19.) Zulage für den Lenker/die Lenkerin des Lastkraftwagens mit Ladekran im AKH und im Wilhelminenspital, der ohne Mitfahrer/Mitfahrerin eingesetzt wird und für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, die auch bei der internen Müllentsorgung mitwirken


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

je Arbeitsstunde

Kz. 927703

3,43 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 10 aus.

20.) Schmutzzulage für Bedienstete der Serviceeinheit Wäsche & Reinigung für die mit dem Transport schmutziger Spitalswäsche beschäftigten Bediensteten,

monatlich

Kz. 804201

84,21 EUR

21.) Entschädigung für Bedienstete, die überwiegend mit der Mikroverfilmung von Krankengeschichten beschäftigt sind, pro Arbeitstag

Kz. 911702

6,50 EUR

75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT

22.) Schmutzzulage für die Professionisten/Professionistinnen in der KFZ-Werkstätte des Allgemeinen Krankenhauses, je Arbeitstag

Kz. 932302

2,64 EUR

Kz. 929402

4,79 EUR

23.) Zulage für Lenker/Lenkerinnen von Kehrmaschinen, je Arbeitsstunde

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT

24.) Entschädigung für Bedienstete, die nur fallweise an Feiertagen Dienst zu versehen haben, je Arbeitsstunde einer solchen Normaldienstleistung

FEIERTAGSZUSCHLAG

Kz. 913101

13,64 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

25.) Zulage für Bedienstete, die schaltberechtigt sind und Schaltmaßnahmen durchführen, monatlich

Im Vertretungsfalle bis zu einem

Kz. 818701

64,00 EUR

Kz. 946101, 1E = 1 EURO

Monat

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

26.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten des GZ Am Wienerwald pro Arbeitstag

Kz. 902703

3,03 EUR

LEISTUNGSENTGELT

27.) Entwesungsprämie für Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen des AKH für die Durchführung von Entwesungen sowie für Körperentlausungen (mit Ausnahme von Kopfentlausungen) pro Entwesung

Kz. 918402

30,93 EUR

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % GEFAHRENZULAGE

28.) Nachtdienstzulage für Bedienstete im Rahmen des Wiener Arbeitszeitmodells für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen, je Arbeitsstunde

Kz. 914301

3,50 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG

29.) Zulage für diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Anwesenheits- oder Mehrdienstleistungen, welche den Wechseldienstleistungen wesensähnlich sind.

in der Verwendungsgruppe bzw. Gehaltsstufe VG 1 (Gehaltsstufen 1-12)

Kz. 853001

717,75 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

38 % LEISTUNGSENTGELT 62 % ÜBERSTUNDENENTGELT

VG 1 (Gehaltsstufen 13-20)

Kz. 853101

840,98 EUR

Kz. 853201

647,54 EUR

Kz. 853301

735,89 EUR

Kz. 853401 Kz. 853501 Kz. 853601 Kz. 853701 Kz. 853801

426,47 EUR

33 % LEISTUNGSENTGELT 67 % ÜBERSTUNDENENTGELT

VG 2 (Gehaltsstufen 1-15)

33 % LEISTUNGSENTGELT 67 % ÜBERSTUNDENENTGELT

VG 2 (Gehaltsstufen 16-20)

29 % LEISTUNGSENTGELT 71 % ÜBERSTUNDENENTGELT

VG 3P (Gehaltsstufen 1-15) VG 3P (Gehaltsstufen 16-20) VG 3A (Gehaltsstufen 1-20) VG 3 (Gehaltsstufen 1-20) VG 4 (Gehaltsstufen 1-20)

518,08 EUR 422,09 EUR 412,27 EUR 393,74 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der NachtwächterInnenzulage, der Nachtschichtzulage und der Mehrdienstleistungsentschädigung gemäß Beilage E-I/III/KAV, Pkt. 5 ausgeschlossen.

30.) Zulage a) für Baumabschnittarbeiten mit der Motorsäge ab einer Höhe von 2 m, für Baumschnittarbeiten mit der Handsäge ab einer Höhe von 2 m, frei im Baum stehend, je Arbeitstag

Kz. 902503

11,58 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

b)

für sonstige Arbeiten mit der Motorsäge

Kz. 902602

je Arbeitstag

5,78 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE c)

für Mäharbeiten mit Motorrasenmähern und Motorsensen an Grünanlagen, Wegen, Böschungen und in Waldflächen

aa) mit Motorsense und –peitsche pro Arbeitstag und Bediensteten/Be-

Kz. 906402

3,43 EUR

Kz. 906502

0,30 EUR

diensteter bb) mit Motorrasenmähern ab 45 cm Breite für 100 m2

LEISTUNGSENTGELT

31.) Leistungszulage für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen, die in nachstehenden Einrichtungen des KAV beschäftigt werden und ständigen engen beruflichen Kontakt mit den geriatrischen Patienten/Patientinnen haben Haus

KHR

Abteilung Abteilung für Palliativmedizin

KHR

Abteilung für Akutgeriatrie

KFJ

Abteilung für Akutgeriatrie

GZSüd

gesamtes Geriatriezentrum

FLO

Abteilung für Akutgeriatrie

GZFlo

gesamtes Geriatriezentrum

SSG

gesamtes Geriatriezentrum

GZD

gesamtes Geriatriezentrum

OWSG

gesamtes Geriatriezentrum (inkl. Zentrum Förderpädagogik)

GZW

gesamtes Geriatriezentrum

GZB

gesamtes Geriatriezentrum

GZL

gesamtes Geriatriezentrum

GZA

gesamtes Geriatriezentrum

GZK

gesamtes Geriatriezentrum

Ybbs

Geriatriezentrum und Sozialtherapeutisches Zentrum

DSP

Abteilung für Akutgeriatrie

SMZ OWS – KH

Abteilung für Akutgeriatrie

SSK

Abteilung für Akutgeriatrie/Remobilisation, ausgenommen die Bereiche der Internen-, der HNO-, der Chirurgischen-, der Gynäkologischen- und der Urologischen Ambulanzen


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/KAV

PLE

gesamtes Pflegewohnhaus

PIN

gesamtes Pflegewohnhaus

PME

gesamtes Pflegewohnhaus

monatlich

Kz. 812501

52,56 EUR

32.) Mehrdienstleistungspauschale für den Kraftwagenlenker/die Kraftwagenlenkerin des Generaldirektors/der Generaldirektorin als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr monatlich

Kz. 805702

980,24 EUR

70 % ÜBERSTUNDENENTGELT 30 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA I/III

Beilage E-I/III/FSW

Fonds Soziales Wien 1.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Wohnungslosenhilfe, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung,

monatlich

Kz. 805503

67,47 EUR

2.) Sonderregelung für Bedienstete der Häuser für Obdachlose Die allgemeinen Bestimmungen über die Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit finden keine Anwendung auf alle im Wechseldienst stehenden Bediensteten. Sie erhalten jedoch für Dienstleistungen an Feiertagen eine Abgeltung in Form einer

monatlichen Zulage von

Kz. 840003

53,83 EUR

FEIERTAGSZUSCHLAG Vertretung bis 1 Monat

Kz. 905302, 1 E = 1 EUR

3.) Mehrdienstleistungsentschädigung für diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Mehrdienstleistungen der Bediensteten des Fachbereiches Wohnungslosenhilfe, und zwar a) Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen und Betreuer/Betreuerinnen des anstaltseigenen LKW: 60 % der sich für den 24-Stunden-dienst bei 13 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung b) für mit der Hausaufsicht betraute (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen und Magazineure/Magazineurinnen: 50 % der sich für den 24-Stundendienst bei 13 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung c) für Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen und Hausarbeiter: 1/3 der sich für

den 24-Stundendienst bei 13 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung 55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/MDZ

Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Recht Gruppe Zivil- und Strafrecht Zulage für Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Verwaltungsdienstes, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des mit dem Außendienst verbundenen Mehraufwandes und der zusätzlichen Leistungen

monatlich

Kz. 831601

50 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8359) 50 % LEISTUNGSENTGELT

(Kz. 8316)

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus. Höchstanzahl: 2 Bedienstete

72,99 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-PR

Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision 1.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:

In der Leistungsanforderungsgruppe I

Kz. 824002

2.067,61 EUR

II

Kz. 824102

1.681,42 EUR

III

Kz. 824202

1.183,61 EUR

IV

Kz. 824302

1.053,74 EUR

V

Kz. 824402

936,40 EUR

VI

Kz. 824502

889,71 EUR

VII

Kz. 824602

733,63 EUR

VIII

Kz. 824702

606,04 EUR

IX

Kz. 824802

487,58 EUR

X

Kz. 825501

354,30 EUR

XI

Kz. 825402

221,00 EUR

2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:

Funktion 2.1. Leiter/Leiterinnen von Einrichtungen der Internen Revision in der Verwendungsgruppe A, deren Prüftätigkeit sich grundsätzlich auf alle Dienststellen des Magistrats erstreckt.

Leistungsanforderungsgruppe I oder II


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-PR 2.2. Leiter/Leiterinnen von fachlich spezialisier-

III, IV oder V

ten Organisationseinheiten innerhalb der Internen Revision in der VG A, deren Prüftätigkeit sich grundsätzlich auf alle Dienststellen des Magistrats erstreckt. 2.3. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

IV, V, VI, VII oder VIII

mit besonderen Spezialkenntnissen, Spezial- oder Führungsaufgaben. 2.4. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

VII, VIII, IX oder X

mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.5. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

XI

3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.

4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.

reduzierte Leistungszulage

Kz. 824902

1 E = 1 EUR

5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2006 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe XI entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.

7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.

2.) Aufwandentschädigung für die hauptamtlich als interne Revisoren/interne Revisorinnen tätigen Bediensteten zur Abgeltung der typischer Weise mit der Tätigkeit von Revisoren/Revisorinnen verbundenen Aufwendungen je nach Aufgabengebiet:


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-PR monatlich

Kz. 825002

215,11 EUR

monatlich

Kz. 825102

161,33 EUR

monatlich

Kz. 825202

107,55 EUR

monatlich

Kz. 825302

53,77 EUR

Die Festlegung der Betragshöhe erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Aufwandes durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin.

Der Bezug dieser Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Außendienstzulage sowie den Ersatz des Mehraufwandes für Dienstreisen im Dienstort nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien aus.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-OS Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit Gruppe Informations- und Kommunikationstechnologie Zulage für Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse,

monatlich

Kz. 890901

74,13 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-KS Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen Entschädigung für Bedienstete der Stadt Wien, die Tätigkeiten im Rahmen der Akutbetreuung Wien ausüben, für die damit verbundenen Mehrdienstleistungen und Erschwernisse

a) an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr je Stunde

Kz. 922001

27,03 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Werktagen von 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen je Stunde

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 922101

36,04 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/2

Magistratsabteilung 2 1.) Entschädigung für die mit dem Wiener integrierten Personalinformationssystem (WIPIS) befassten Bediensteten zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse bei der Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und bei den damit zusammenhängenden Terminarbeiten.

Die Entschädigung beträgt für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Verwendungsgruppen B, C, D1 und D monatlich in der

Funktions-

Dienst-

gruppe

posten

Mindesteinreihung

I

C/III

D/III

Kz. 823001

105,09 EUR

II

C/IV

C/III

Kz. 823101

119,51 EUR

III

C/V

C/III + AZ auf C/V

Kz. 823201

126,84 EUR

IV

B/III

C/III + AZ auf C/V

Kz. 823301

139,22 EUR

B/VI

C/IV + AZ auf C/V

Kz. 823401

154,27 EUR

C/V + EZ

B/III + AZ auf B/VI

Kz. 823501

169,44 EUR

Kz. 823601

184,51 EUR

C/V V

C/V VI

B/VI

C/V

B/VII

B/III + AZ auf B/VI

C/V + EZ VII

B/VII

B/III + AZ auf B/VII

Vor dem Abschluss der Probezeit (mindestens einjährige Verwendung in der MA 2 oder ehemaligen MA 3 und Abschluss einer internen Fachprüfung) gebührt die Nebengebühr nicht.

Die Nebengebühr gebührt überdies nur jenen Bediensteten, die am Tag der Kundmachung des Beschlusses des Stadtsenates vom 24. Juni 2005, Pr.Z 02780-2005/0001-GIF im Amtsblatt der Stadt Wien Anspruch auf diese Nebengebühr (gehabt) haben und nicht bis längstens 30. November 2005 die unwiderrufliche Erklärung abgegeben haben, nach Pkt. 4 besoldet zu werden.

Diese Entschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage.

LEISTUNGSENTGELT


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/2

2.) Leistungsprämie Bediensteten, die sich für das Leistungsprämienmodell unwiderruflich entschieden haben und mit denen eine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde, ist nach Maßgabe der Zielerreichung eine Leistungsprämie bis zu der Höhe der von ihnen für das Kalenderjahr 2004 nach Pkt. 2 der Beilage E – II/IV des Nebengebührenkataloges 2004, ABl. der Stadt Wien Nr. 7 höchstmöglich erzielbaren Leistungsprämie vom Dienststellenleiter/von der Dienststellenleiterin zuzuerkennen. Eine Zielvereinbarung ist erstmals für jenes Kalenderjahr möglich, welches dem Kalenderjahr folgt, in welchem die monatliche Entschädigung gemäß Pkt. 1 zuerkannt wurde. Wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen, ist im Jänner des Folgejahres vom Dienststellenleiter/von der Dienststellenleiterin über die Zuerkennung zu entscheiden. Werden Zielvereinbarungen nur teilweise eingehalten, können die Prämien im Verhältnis der Zielerreichung zuerkannt werden.

Die Nebengebühr gebührt nur jenen Bediensteten, die am Tag der Kundmachung des Beschlusses des Stadtsenates vom 24. Juni 2005, Pr.Z 02780-2005/0001-GIF im Amtsblatt der Stadt Wien eine den Anspruch auf die Entschädigung gemäß Pkt. 1 begründende Tätigkeit ausgeübt haben und nicht bis längstens 30. November 2005 die unwiderrufliche Erklärung abgegeben haben, nach Pkt. 4 besoldet zu werden.

Diese Leistungsprämie gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage.

jährliche Prämie

Kz. 921001

1 E = 1 EUR

3.) Entschädigung für die mit der Verrechnung und Überprüfung der Bezüge und Nebengebühren der städtischen Bediensteten und/oder Landeslehrer/Landeslehrerinnen befassten Bediensteten zur Abgeltung a) der über die Normalarbeitszeit hinausgehenden Mehrdienstleistungen und b) der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse bei der Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und bei den termingebundenen Vorarbeiten für Stapelverarbeitungen der automatischen Datenverarbeitung.

Die Entschädigung beträgt

a) für die Bediensteten der Verwendungsgruppe B monatlich

Kz. 888201

818,22 EUR

b) für die Bediensteten der Verwendungsgruppen C, D und D1 monatlich

Kz. 888101

727,48 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/2

47 % LEISTUNGSENTGELT 53 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Bei Bediensteten, die am 30. Juni 2001 Anspruch auf diese Entschädigung hatten, bleibt der Anspruch auf die Dauer ihrer Verwendung in der MA 2 gewahrt.

Der Bezug dieser Entschädigung schließt den Bezug einer der Zulagen gemäß Pkt. 1, 2 und 4 sowie der Zulagen gemäß Beilage A – II/IV/ Allg. Pkt. 6, 9 und 18 aus. Diese Entschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Eine Zulage gemäß Beilage A – II/IV/ Allg. Pkt. 7 lit. f bis i reduziert sich im Ausmaß von 50 % des Grundbetrages der Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt. 7 lit. h.

4.) Leistungszulage Den in der MA 2 beschäftigten Bediensteten der Verwendungsgruppen B, C, D1 und D, mit denen mit dem Ziel der Optimierung der Kundenorientierung/Kundinnenorientierung und des Ressourceneinsatzes schriftliche Leistungsvereinbarungen getroffen wurden, gebührt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Leistungszulage:

1. Das monatliche Höchstausmaß der Leistungszulage berechnet sich nach folgender Formel: 13 Ü x 11 x 0,12 –13Ü H = V - 13Ü – 172,61 – 12 H = mtl. Höchstausmaß der Leistungszulage V = Entschädigung gemäß Pkt. 3 für das Jahr, für das die Leistungsvereinbarung gilt Ü = individuelles Überstundenentgelt im Ausmaß von 150 % gemäß Beilage K für das Jahr, für das die Leistungsvereinbarung gilt

Für Bedienstete, die nach dem 31. Dezember 2003 erstmals oder neuerlich in der MA 2 in einer der obg. Verwendungsgruppen beschäftigt werden (wurden), gebührt die Leistungszulage im Ausmaß von 50 %.

2. Den Bediensteten gebührt der sich nach Z 1 ergebende Betrag entsprechend dem Grad der Zielerreichung.

3. Im Jahr 2005 gebührt die Leistungszulage auch dann, wenn für das Jahr 2004 keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, jedoch eine zumindest sehr gute Dienstleistung erbracht worden ist.

4. Die nach Beilage E – II/IV/2 Pkt. 1 bis 3 für Zeiträume ab 1. Jänner 2004 bereits ausbezahlten Nebengebühren sind auf die gebührende Leistungszulage anzurechnen.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/2

5. Das Enden der Beschäftigung in der MA 2 hat keinen Einfluss auf die Gebührlichkeit der Leistungszulage, solange das jährliche Höchstausmaß der Leistungszulage noch nicht ausbezahlt worden ist. Ist das jährliche Höchstausmaß erreicht, erlischt der Auszahlungsanspruch auf die Leistungszulage. Scheidet der/die Bedienstete – aus welchem Grund immer – aus der Magistratsabteilung 2 bzw. aus dem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien aus, wird der noch nicht ausbezahlte Teil der für das Kalenderjahr gebührenden Leistungszulage mit dem dem Ausscheiden folgenden Monatsersten fällig.

6. Leistungsvereinbarungen, welche jeweils für ein Kalenderjahr abzuschließen sind, haben die zu erreichenden Ziele und die Bewertungskriterien zu enthalten.

7. Der Bezug der Leistungszulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt. 6 und 9 und Beilage E – II/IV/2 Pkt. 1 bis 3 sowie den Bezug von pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen aus. Diese Leistungszulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Eine Zulage gemäß Beilage A – II/IV/ Allg. Pkt. 7 lit. f bis i reduziert sich im Ausmaß von 50 % des Grundbetrages der Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt. 7 lit. h, die Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt 18 gebührt einheitlich im Ausmaß von 172,61 Euro (Kz. 888301) monatlich.

monatlich

Kz. 888401

1 E = 1 EUR


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/3

Magistratsabteilung 3 Gefahren(Infektions)zulage für die Ärzte/Ärztinnen, welche als Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerinnen verwendet werden, zur Abgeltung des mit ihrer Tätigkeit verbundenen Infektionsrisikos, täglich

Kz. 904002

2,81 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/6

Magistratsabteilung 6 1.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des qualitativen und quantitativen Mehraufwandes je Prozesstag

Kz. 928701

13,33 EUR

LEISTUNGSENTGELT

2.) Zulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit einer mindestens einjährigen Dienstzeit in der MA 6 (vormals MA 4) und einer sehr guten Dienstleistung, wenn sie ausschließlich mit der Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren betraut sind, zur Abgeltung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 898001

139,81 EUR


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ZULAGEN FÜR DER WISSENSCHAFTLICHEN ANSTALT ÖFFENTLICHEN RECHTS „MUSEEN DER STADT WIEN“ ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/Museen der Stadt Wien Museen der Stadt Wien

1.) Entschädigung a) für Bedienstete, die allgemeine Führungen durch das Historische Museum der Stadt Wien oder

die Römischen Ruinen unter dem Hohen Markt durchführen, je Führung

55,62 EUR

Kz. 976901

b) für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die allgemeine Führungen durch das Uhrenmuseum

durchführt, je Führung

25,85 EUR

Kz. 976801

LEISTUNGSENTGELT

2.) Zulage für den Archäologen/die Archäologin, der/die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen wird, monatlich

168,63 EUR

Kz. 836101

20 % LEISTUNGSENTGELT 40 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8361) 40 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8352)

3.) Entschädigung für Bedienstete, die mit Kassiergeschäften betraut sind, einmal jährlich je nach Jahresumsatz

Kz. 703001, 1 E = 1 EUR

Die den Bediensteten der Museen einmal jährlich gebührende Entschädigung ist jeweils mit 1. Februar auf Grund des Verkaufsumsatzes des Vorjahres festzusetzen.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/10

Magistratsabteilung 10 1.) Zulage für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.-techn. Dienste, sofern im Einzelfall nicht eine Personal- oder Sonderzulage gebührt, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 836507

155,98 EUR

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 836607

177,47 EUR

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Erschwerniszulage für Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen, Leiter/Leiterinnen mit überwiegendem Kinderdienst und in Ausbildung befindliche vollbeschäftigte Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, die in ganztägig geführten Heilpädagogischen Gruppen, ganztägig geführten Integrationsgruppen, ganztägig integrativ geführten Gruppen oder in ganztägig geführten Gruppen mit nachweislich mehr als 30 % nicht deutsch sprechender Kinder tätig sind, sowie für Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, die als Sprachheilpädagogen/Sprachheilpädagoginnen eingesetzt sind und für pädagogisches Fachpersonal, welches im Fachbereich Mobile Entwicklungsförderung eingesetzt ist, monatlich

Kz. 836001

55,09 EUR

Bediensteten, die in Halbtagsgruppen eingesetzt werden, gebührt diese Zulage monatlich

Kz. 837501

27,54 EUR

3.) Zulage für die Kindergartenleiter/Kindergartenleiterinnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, in Ausbildung befindliche vollbeschäftigte Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen, Kinderkranken- und Säuglingspfleger/Kinder-


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/10

kranken- und Säuglingsschwestern in den Kindergärten als Abgeltung für die zusätzliche Belastung, die sich aus Gruppenzusammenlegungen bzw. Auflösung von Doppelbesetzungen von Krippen und Heilpädagogische Gruppen infolge der Dienstabwesenheit eines/einer Kindergartenleiters/Kindergartenleiterin, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagogin, in Ausbildung befindlichen vollbeschäftigten Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagogin, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagogin, Kinderkranken- oder Säuglingspfleger/Kinderkranken- oder Säuglingsschwester im Kindergarten ergibt, je abwesende/n Bedienstete/n,

je Arbeitstag

Kz. 969001

6,50 EUR

Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung im Kinderdienst unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.

LEISTUNGSENTGELT

4.) Entschädigung für die Leiter/Leiterinnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen und Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen der Kindergärten 21., Schloßhoferstraße 33, und 21., Schwanngasse 11, zur Abgeltung der besonderen Leistung und Verantwortung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Übungskindergartens, monatlich

Kz. 831001

164,69 EUR

LEISTUNGSENTGELT

5.) Projektzulage Für Leiter/Leiterinnen von Kindergärten und pädagogisches Fachpersonal, die in Projektarbeit Konzepte ausarbeiten, die zur Weiterentwicklung der gesamten Berufsgruppe bezüglich der pädagogischen Angebote in den städtischen Kindergärten beitragen monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 822001

73,79 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/10

6.) Zulage für einen Bediensteten/eine Bedienstete, welcher/welche den Leiter/die Leiterin des Kindergartens bei dessen/deren Abwesenheit vertritt, jeweils ab dem 3. Arbeitstag der Vertretung, zur Abgeltung der damit verbundenen zusätzlichen Mehrdienstleistung und Belastung je Arbeitstag

Kz. 973701

6,50 EUR

Kz. 822101

27,71 EUR

Kz. 822201

41,54 EUR

Kz. 822301

41,54 EUR

LEISTUNGSENTGELT

7.) Zulage für Leiter/Leiterinnen von Kindergärten für Regelgruppen monatlich, je Gruppe für Integrationsgruppen monatlich, je Gruppe für Heilpädagogische Gruppen monatlich, je Gruppe

bei Bestehen von mindestens einer integrativ geführten Gruppe im Haus monatlich, je Haus

Kz. 822401

27,71 EUR

bei Bestehen von mindestens einer Gruppe mit nachweislich mehr als 30 % nicht deutsch sprechenden Kindern im Haus monatlich, je Haus

Kz. 822501

27,71 EUR

LEISTUNGSENTGELT

8.) Entschädigung für die Kursleiter/Kursleiterinnen (Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen und Hortpädagogen/Hortpädagoginnen) der speziellen Sprachförderungskurse des Projektes „Frühe Sprachförderung“ je Einsatzstunde, außerhalb der Dienstzeit

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 996601

18,51 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/11

Magistratsabteilung 11 1.) Zulage für das Pflegepersonal und für die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D, sofern im Einzelfall nicht eine Personal- oder Sonderzulage gebührt, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 836501

155,98 EUR

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, und in Verwendungsgruppe C oder D, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 836601

177,47 EUR

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Zulage für die Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen des Ausbildungszentrums der MAG ELF Lindenhof und des Heimes für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, monatlich

Kz. 834301

111,77 EUR

70 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Sie beträgt für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die Regionalleiter/Regionalleiterinnen, die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D und die leitenden Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen des Ausbildungszentrums der MAG ELF - Lindenhof und des Heimes für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/11

43 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII

I Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301

II Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301

186,81 EUR 225,42 EUR 191,88 EUR 229,71 EUR 205,14 EUR 251,55 EUR 304,59 EUR 363,87 EUR 465,27 EUR

45 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII

I Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501

II Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501

311,40 EUR 375,76 EUR 319,85 EUR 382,91 EUR 341,95 EUR 419,31 EUR 507,73 EUR 606,54 EUR 775,57 EUR

46 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII

I Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601

II Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601

373,62 EUR 450,84 EUR 383,76 EUR 459,42 EUR 410,28 EUR 503,10 EUR 609,18 EUR 727,74 EUR 930,54 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/11

48 und mehr Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII

I Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801

II Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801

498,21 EUR 601,18 EUR 511,73 EUR 612,62 EUR 547,09 EUR 670,86 EUR 812,32 EUR 970,41 EUR 1.240,84 EUR

I. ohne regelmäßige Sonntags- und Nachtdienste ÜBERSTUNDENENTGELT

II. mit regelmäßigen Sonntags- und Nachtdiensten 60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

4.) Nachtdienstzulage für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D sowie für das Pflegepersonal, für jeden diensteinteilungsmäßig er-

Kz. 901401

15,07 EUR

Kz. 901501

7,58 EUR

forderlichen Nachtdienst ohne Schlaferlaubnis mit Schlaferlaubnis

NACHTARBEITSZUSCHLAG

5.) Zulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes im Amt für Jugend und Familie, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des mit dem Außendienst verbundenen Mehraufwandes und der zusätzlichen Leistungen, monatlich

Kz. 807301

105,34 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV 21 % TAGESGELD

Beilage E-II/IV/11

(Kz. 8073)

29 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8318) 50 % LEISTUNGSENTGELT

(Kz. 8354)

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage und Personalzulage aus.

6.) Unterrichtshonorar für die Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen im Ausbildungszentrum der MAG ELF Lindenhof, für die Erteilung des Berufsschulnachhilfeunterrichtes während der Dienstzeit, je Monatswochenstunde

Kz. 844801

31,63 EUR

LEISTUNGSENTGELT

7.) Zulage für leitende Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und leitende Rechtsfürsorger/Rechtsfürsorgerinnen während der Probezeit und für Stellvertreter/Stellvertreterinnen von leitenden Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen und leitenden Rechtsfürsorgern/Rechtsfürsorgerinnen in den Ämtern für Jugend und Familie, monatlich

Kz. 802101

93,30 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.

8.) Erschwerniszulage für die in einer sozialpädagogischen Integrationseinrichtung oder in einem Krisenzentrum der MA 11 tätigen Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, als Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernisse monatlich

Kz. 836002

55,09 EUR

9.) Funktionszulage Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen der MA 11, die schwerpunktmäßig im Bereich der „Mobilen Arbeit mit Familien (MAF)“ eingesetzt werden, gebührt zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen fachspezifischen Anforderungen und der qualifizierten Arbeit


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/11

sowie des mit der Außendiensttätigkeit verbundenen Aufwandes eine monatliche Funktionszulage in der aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Höhe. Funktion

Stufe 1

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen

Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die in der Dienstklasse III, Gehaltsstufe 1-6, eingereiht sind Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die

Stufe 2

55,78 EUR

114,75 EUR

Kz. 850301 +Kz. 850601 152,28 EUR

Kz. 850301 +Kz. 850701 211,25 EUR

Kz. 850401 +Kz. 850601 187,04 EUR

Kz. 850401 +Kz. 850701 246,01 EUR

Kz. 850501 +Kz. 850601

Kz. 850501 +Kz.850701

in der Dienstklasse III, in der Gehaltsstufe 7-20, oder in der Dienstklasse VI oder VII eingereiht sind

Der in diesen Zulagenbeträgen enthaltene Anteil der Abgeltung des mit der Außendiensttätigkeit verbundenen unvermeidlichen Mehraufwandes beträgt in der Stufe 1 in der Stufe 2

34,42 EUR 93,39 EUR

Kz. 850601 Kz. 850701

100 % TAGESGELD 100 % TAGESGELD

Für die Stufe 2 ist eine überwiegende Außendiensttätigkeit, für die Stufe 1 eine Außendiensttätigkeit im Ausmaß von zumindest 20 Stunden pro Monat, die in Einheiten von jeweils mehr als drei zusammenhängenden Stunden zu erbringen sind, erforderlich. Bediensteten, die weniger als die für die Stufe 1 erforderliche Zeit im Außendienst tätig sind, gebührt der auf die Entlohnungsart Tagesgeld entfallende Teil der Zulagenbeträge nicht.

Die Differenzbeträge zwischen den Zulagenbeträgen und dem Tagesgeld sind LEISTUNGSENTGELT.

Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug einer Nebengebühr gemäß Punkt 4, Punkt 18 und Punkt 25 der Beilage A – II/IV/ALLG. ausgeschlossen.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/13

Magistratsabteilung 13 1.) Zulage für die am Bildungsbus eingesetzten Büchereibediensteten pro Tag

Kz. 902901

6,06 EUR

LEISTUNGSENTGELT

2.) Lektorenzulage für die Bediensteten, die in der dienstfreien Zeit auf dienstlichem Auftrag Buchbesprechungen durchführen, je Buch

ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 976701

64,98 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/14

Magistratsabteilung 14 Zulage für Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, monatlich

Kz. 890902

74,13 EUR

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/15

Magistratsabteilung 15 1.) Gefahren(Infektions)zulage a) für die radiologisch-techn. Assistenten/Assistentinnen, die med.-techn. Fachkräfte und zehn Ordi-

nationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen des Fachbereiches Infektionsvorsorge, die med.-techn. Analytiker/Analytikerinnen, die mit Sputumuntersuchungen befasst oder im Team Tbc-Vorsorge tätig sind, monatlich

Kz. 836401

126,19 EUR

b) für die MitarbeiterInnen

des Teams Amts- und fachärztliche Begutachtungen, welche amtsärztliche Untersuchungen durchführen (Physikatsärzte), des Teams Impfservice und reisemedizinische Beratung, der Desinfektionsanstalt, des Teams Tbc-Vorsorge, für die lit. a nicht gilt, des Teams STD-Ambulatorium und der Bezirksgesundheitsämter, die ständig mit Infektionskranken in Berührung kommen oder ständig mit infektiösem Material arbeiten, monatlich

Kz. 801402

84,21 EUR

täglich

Kz. 904001

2,81 EUR

c) für die MitarbeiterInnen

des Teams Begutachtungsmanagement, welche unmittelbar mit den Physikatsärzten des Teams Amts- und fachärztliche Begutachtungen zusammenarbeiten, des Teams Tbc-Vorsorge, des Teams STD-Ambulatorium und der Bezirksgesundheitsämter, die mit Infektionskranken in Berührung kommen oder mit infektiösem Material arbeiten, für die aber lit. a und b nicht gelten, monatlich

Kz. 801205

51,15 EUR

2.) Zulage für die Bediensteten der med.-techn. Dienste zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen, monatlich

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 836503

155,98 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/15

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 836603

177,47 EUR

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Pauschale als Abgeltung für Mehrleistungen und den Mehraufwand, die sich aus der ärztlichen Betreuung der der MA 68 zugeteilten Bediensteten ergeben, monatlich

78 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 882801

797,14 EUR

(Kz. 8828)

22 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8315)

4.) Zulage für leitende Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen im Fachbereich Infektionsvorsorge, Team Tbc-Vorsorge, Fachbereich Infektionsvorsorge, Team STD-Ambulatorium, Fachbereich Behandlung und Betreuung, Team Sonderpädagogische Zentren, monatlich

Kz. 802103

93,30 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.

5.) Zulage für die als mobile Hebammen verwendeten Bediensteten, soweit für diese nicht eine Personal- oder Sonderzulage zuerkannt ist, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und zusätzlichen Belastung, monatlich

Kz. 849001 teilb. Bed. Kz. 8491

155,98 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/15

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % LEISTUNGSENTGELT

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 2 bis K 4 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 849201

177,47 EUR

teilb. Bed. Kz. 8493

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % LEISTUNGSENTGELT

6.) Erschwerniszulage für zehn Ordinationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen des Fachbereiches Infektionsvorsorge, Team Tbc-Vorsorge, monatlich

Kz. 809601

101,33 EUR

7.) Zulage für Erste Desinfektionsgehilfen/Erste Desinfektionsgehilfinnen, Erste Prosekturgehilfen/Erste Prosekturgehilfinnen und Leitende Prosekturgehilfen/Leitende Prosekturgehilfinnen bei jeweils weniger als 10 unterstellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen monatlich

Kz. 851102

121,84 EUR

LEISTUNGSENTGELT

8.) Entwesungsprämie für Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen und (Erste) Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen für die Durchführung von Entwesungen in Wohnungen oder Objekten sowie für Körperentlausungen (mit Ausnahme von Kopfentlausungen) pro Bediensteten/Bediensteter und

Kz. 918401

30,93 EUR

Entwesung 50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % GEFAHRENZULAGE

9.) Zulage für die (Ersten) Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen im Totenbeschaudienst, pro Totenbeschau

Kz. 904101

2,22 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/15

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

10.) Besondere Infektions(Strahlengefährdungs)zulage für die (Leitenden, Ersten) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen, als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Infektions- und Strahlengefährdung, monatlich

Kz. 833403

126,19 EUR

teilb. Bed. Kz. 8331 Vertretung bis zu einem Monat

Kz. 903902, 1 E = 1 EUR

11.) Entschädigung für (Leitende, Erste) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen für die Versorgung der in das gerichtsmedizinische Institut im Allgemeinen Krankenhaus eingebrachten Verstorbenen,

Kz. 908202

pro Fall

32,97 EUR

LEISTUNGSENTGELT

12.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:

In der Leistungsanforderungsgruppe

I

Kz. 825506

354,30 EUR

II

Kz. 825406

221,00 EUR

2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:

Funktion 2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

Leistungsanforderungsgruppe I II


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/15

3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.

4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.

reduzierte Leistungszulage

Kz. 824906

1 E = 1 EUR

5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe II entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.

7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/28

Magistratsabteilung 28 1.) Straßenmeisterzulage für die Straßenmeister/Straßenmeisterinnen, deren Aufgabengebiet in den Anwendungsbereich der Wegehalterhaftung des § 1319a ABGB fällt, monatlich

Kz. 832001

165,68 EUR

TAGESGELD Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus. Gebührt neben der Straßenmeisterzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.

2.) Wohnungsbereitschaftspauschale als Abgeltung aller anlässlich des Winterdienstes erbrachten Wohnungsbereitschaftsdienste für vier Bedienstete, die der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost überlassen wurden, je Bediensteten/Bediensteter monat-

Kz. 895601

246,36 EUR

lich

Das Pauschale gebührt jeweils für die Monate November bis März und für die übrigen Monate im Ausmaß von 50 %.

Kz. 895602 Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

3.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen herangezogen werden, monatlich

Kz. 802404

135,01 EUR

50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50% SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8026)

Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 28 vorgenommen.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/29

Magistratsabteilung 29 1.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit bzw. im Zusammenhang mit schwierigen Brückenüberprüfungen, Brückenwartungen und schwierigen Baugrunduntersuchungen zu Dienstverrichtungen herangezogen werden, monatlich

Kz. 802401

135,01 EUR

50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8026)

Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 29 vorgenommen.

2.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, monatlich

Kz. 801902

236,10 EUR

29 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT

(Kz. 8019)

29 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8030)

Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 802802

135,01 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/Wien Kanal

Wien Kanal 1.) Zulage a) für die Bediensteten des höheren technischen Dienstes, die Fachbediensteten des technischen

Dienstes, die Chemiker/Chemikerinnen mit Reifeprüfung und die Bauwerkmeister/Bauwerkmeisterinnen, die mit der Planung und Durchführung von Kanalbauten und Kanalinstandsetzungen, mit der Betriebsführung der Kanal- und Senkgrubenräumung oder mit der Überwachung der Betriebsanlagen betraut sind, monatlich

Kz. 832901

93,30 EUR

50 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8329) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8369)

b) für die Betriebswerkmeister/Betriebswerkmeisterinnen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen,

Chemiewerkmeister/Chemiewerkmeisterinnen und Chemiebetriebsbeamten/Chemiebetriebsbeamtinnen, die zur Führung von Kanal- oder Senkgrubenräumung, zur technischen oder chemischen Kanal- oder Kläranlagenbetreuung oder zu baupolizeilichen Erhebungen herangezogen werden, monatlich

Kz. 832801

131,11 EUR

50 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8328) 50 % SCHMUTZZULAGE (Kz. 8384) c) für die unter lit. a angeführten Bauwerkmeister/Bauwerkmeisterinnen sowie für die unter lit. b an-

geführten Bediensteten zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis, monatlich

Kz. 838801

79,42 EUR

58 % LEISTUNGSENTGELT 42 % ERSCHWERNISZULAGE

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 10 aus.

2.) Bereitschaftsdienstzulage für den aufsichtshabenden Bediensteten/die aufsichtshabende Bedienstete in der Zentrale, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je

Dienst 14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 972001

98,13 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV b) an Samstagen, je Dienst

Beilage E-II/IV/Wien Kanal

Kz. 972301

182,99 EUR

Kz. 972101

182,99 EUR

51 % ÜBERSTUNDENENTGELT 46 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 3 % S/F-ZUSCHLAG c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

93 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 7 % S/F-ZUSCHLAG

3.) Feiertagsablöse für die im Schichtdienst im Werksverband der Hauptkläranlage und des Pumpwerkes - Linker Donausammelkanal stehenden Bediensteten, je Schicht

Kz. 920601

3,57 EUR

FEIERTAGSZUSCHLAG

4.) Entschädigung für Bedienstete, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabelnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, monatlich

50 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 802001

79,85 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/31

Magistratsabteilung 31 1.) Gefahrenzulage für die im Wechseldienst zu Arbeiten mit Chlorgas, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd und mit weiteren vergleichbaren Desinfektionsmitteln herangezogenen Bediensteten, je Dienst

Kz. 904401

3,46 EUR

2.) Bereitschaftsdienstzulage für die Bediensteten des höheren technischen Dienstes, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je

Kz. 971001

251,60 EUR

Kz. 970901

431,27 EUR

Kz. 973901

431,27 EUR

Dienst

14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen, je Dienst

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Zulage für Bedienstete, die mit Arbeiten oder der Beaufsichtigung von Arbeitern/Arbeiterinnen in den Stollen (Kanälen) oder Dükern der I. und II. Wiener Hochquellenwasserleitung sowie in den Wasserkammern der Wasserbehälter beauftragt sind, je Stunde a) in der sie sich im Stollen (Kanal) oder in

der Wasserkammer befinden

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

Kz. 904601

2,28 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/31

b) in der sie sich im Düker befinden

Kz. 903401

4,45 EUR

75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE

4.) Zulage für Bedienstete, die in der Schieberpartie (Höchstanzahl: 3 Bedienstete – gesamt Schema I/III und II/IV), in der Lastverteilungszentrale (Höchstanzahl: 4 Bedienstete – Schema II/IV) und an der I. und II. Hochquellenleitung (Höchstanzahl: je 3 Bedienstete – jeweils gesamt Schema I/III und II/IV) beschäftigt werden, je Tag der Verwendung

Kz. 905101

3,43 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE

5.) Zulage für jede ab 22 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen in der Dauer von mindestens drei Arbeitsstunden geleistete Netzkontrolle (Gebrechensuchdienst), je Dienst

Kz. 907901

85,75 EUR

91 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 9 % TAGESGELD

6.) Prämie für Bedienstete der Zählerreparaturwerkstätte für jeden über die Soll-Jahresmenge (Mann-Tage x 6,3) reparierten Wasserzähler, jährliche Prämie, pro Zähler

Kz. 904301, 1 E = 1 Zähler

Als Leistungszeitraum gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30 September.

3,34 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/31

7.) Zulage für die zu Programmgestaltungs-, Wartungs- und Servicearbeiten an den Prozessrechnern bzw. frei programmierbaren Steuerungen der Hebewerke, Pumpwerke und Zentrale Grabnergasse herangezogenen Bediensteten, pro Arbeitstag

Kz. 918701

13,46 EUR

LEISTUNGSENTGELT

8.) Entschädigung für zur Kontrollablesertätigkeit herangezogene Bedienstete, je Arbeitstag

Kz. 905501

7,95 EUR

66 % LEISTUNGSENTGELT 34 % SCHMUTZZULAGE

Diese Zulage darf nur für zwei Bedienstete bis zu einem Höchstausmaß von je 10 Arbeitstagen im Monat zur Gebühr gestellt werden.


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/34

Magistratsabteilung 34 Entschädigung für den Bereitschaftsdienst für Fachbeamte/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes und Werkmeister/Werkmeisterinnen der MA 34 – Betrieb und technisches Service, die im Störungsdienst verwendet werden a) an Werktagen von Montag bis Freitag von

Kz. 931401

216,05 EUR

Kz. 932501

274,43 EUR

Kz. 933201

329,33 EUR

17 Uhr bis 6 Uhr, je Dienst

14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen, je Dienst

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

Während der Zeit des Bereitschaftsdienstes ist der Bezug gemäß Beilage A-II/IV, Pkte. 12 und 18 ausgeschlossen.


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/35

Magistratsabteilung 35 1.) Aufwandentschädigung für Standesbeamte/Standesbeamtinnen und die mit Einbürgerungen befassten Fachbediensteten und die zwei Bediensteten der Fachaufsicht monatlich

Kz. 839201

80,30 EUR

2.) Entschädigung für Bedienstete, die mit der Durchführung von Trauungen außerhalb der Amtsräume der Wiener Standesämter befasst sind, zur Abgeltung aller damit verbundenen Mehrleistungen und des Aufwandes D bei einer Trauung an Werktagen von Montag bis Freitag außerhalb der normalen Arbeitszeit - für Bedienstete der Verwendungsgruppe B pro Trauung

Kz. 965301

110,26 EUR

48 % ÜBERSTUNDENENTGELT 13 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 8 % TAGESGELD 31 % LEISTUNGSENTGELT - für Bedienstete der Verwendungsgruppe C, D1 und D pro Trauung

Kz. 969101

82,63 EUR

Kz. 973001

165,41 EUR

47 % ÜBERSTUNDENENTGELT 17 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 10 % TAGESGELD 26 % LEISTUNGSENTGELT E bei einer Trauung an Samstagen - für Bedienstete der Verwendungsgruppe B pro Trauung

45 % ÜBERSTUNDENENTGELT 17 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 5 % TAGESGELD 33 % LEISTUNGSENTGELT


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/35

- für Bedienstete der Verwendungsgruppe C, D1 und D pro Trauung

44 % ÜBERSTUNDENENTGELT 22 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 7 % TAGESGELD 27 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 973301

123,78 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/36

Magistratsabteilung 36 1.) Kapazitätsprobenvergütung für die Überprüfung der Notbeleuchtungsanlagen in Theatern, Kinos und Vergnügungsstätten in den Abendstunden außerhalb der normalen Arbeitszeit, je Probe a) für den Ingenieur/die Ingenieurin

Kz. 974701

36,54 EUR

b) für den Werkmeister/die Werkmeisterin

Kz. 974801

54,90 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Kinorevisionsgebühr für die mit der Durchführung der regelmäßigen Kinorevision außerhalb der normalen Arbeitszeit betrauten Bediensteten des höheren technischen Dienstes

15 % TAGESGELD

85 % ÜBERSTUNDEN-

für die Überprüfung eines Kinos

ENTGELT

mit einem überprüften Saal

23,89 EUR

Kz. 983501

Kz. 906601

mit 2 bis 5 überprüften Sälen mit 6 bis 10 überprüften Sälen mit 11 bis 16 überprüften Sälen mit 17 bis 23 überprüften Sälen mit 24 bis 31 überprüften Sälen

47,76 EUR

Kz. 988501

Kz. 908601

71,66 EUR

Kz. 988701

Kz. 909601

95,54 EUR

Kz. 991501

Kz. 909701

119,43 EUR

Kz. 991601

Kz. 909801

143,32 EUR

Kz. 994501

Kz. 921501

Anspruch auf diese Gebühr besteht erst nach erfolgter Überprüfung des gesamten Kinos mit allen Sälen (inklusive Nebenräume) durch den Bediensteten/die Bedienstete.

3.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Aufsichtsdienst für die gänzlich außerhalb der normalen Arbeitszeit beginnenden und durchgeführten behördlichen Überwachungen oder Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz a) bei Überwachung der gesamten Veranstaltung und einer Dauer der Überwachung einschließlich

der Überprüfung der Veranstaltungsstätten durch Bedienstete des höheren technischen Dienstes bis zu 4 Stunden

Kz. 985303

119,43 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/36

9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG) 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr

Kz. 985403

59,72 EUR

als 15 Minuten bis zu 2 Stunden

9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Die teilweise Überwachung einer Ballveranstaltung vom Beginn des Rundganges bis mindestens 24 Uhr ist der Überwachung einer gesamten Veranstaltung gleichzuhalten.

b) wenn nicht die gesamte Veranstaltung überwacht wird, je überprüfter Veranstaltungsstätte

für Bedienstete des höheren technischen

Kz. 983702

59,72 EUR

Dienstes

9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

c) wenn nicht die gesamte Veranstaltung überwacht wird, je zwei überprüfter Veranstaltungsstätten

für Werkmeister/Werkmeisterinnen

12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 985502

44,75 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/36

a), b) und c) endet die Dienstleistung zwischen 0 Uhr und

Kz. 987504

17,29 EUR

6 Uhr gebührt zusätzlich

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG Die Überprüfung einer Dekoration ist der Überprüfung einer Veranstaltungsstätte gleichzuhalten. Innerhalb der normalen Arbeitszeit beginnende behördliche Überwachungen und Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz schließen den Bezug dieser Gebühr aus und werden nach den allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden abgegolten.


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/37

Magistratsabteilung 37

Zulage 1. Bediensteten, die eine der in Z 2 angeführten Funktionen ausüben, gebührt eine Funktionszulage in der aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Höhe.

Leistungsstufe 1

Leistungsstufe 2

Leistungsstufe 3

525,20 EUR

474,70 EUR

363,60 EUR

Kz. 854001 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 854301 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 854601 + Kz. 854101 + Kz. 854201

494,90 EUR

444,40 EUR

323,20 EUR

Kz. 854901 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 855201 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 855501 + Kz. 854101 + Kz. 854201

444,40 EUR

383,80 EUR

282,80 EUR

Kz. 855801 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 856101 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 856401 + Kz. 854101 + Kz. 854201

383,80 EUR

323,20 EUR

242,40 EUR

Kz. 856701 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 857001 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 857301 + Kz. 854101 + Kz. 854201

323,20 EUR

262,60 EUR

202,00 EUR

Kz. 857601 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 857901 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 858201 + Kz. 854101 + Kz. 854201

262,60 EUR

202,00 EUR

156,55 EUR

Kz. 858501 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 858801 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Kz. 859101 + Kz. 854101 + Kz. 854201

Funktionsstufe 1

Funktionsstufe 2

Funktionsstufe 3

Funktionsstufe 4

Funktionsstufe 5

Funktionsstufe 6

In diesen Zulagenbeträgen sind als Abgeltung des durch die Außendiensttätigkeit entstehenden unvermeidlichen Mehraufwandes sowie der damit verbundenen Verschmutzung und Gefahren jeweils Teilbeträge in Höhe von

53,33 EUR 6,06 EUR 6,06 EUR

Kz. 854101 Kz. 854201

100 % TAGESGELD 100 % SCHMUTZZULAGE 100 % GEFAHRENZULAGE

enthalten. Die Differenzbeträge zwischen den Zulagenbeträgen einerseits und dem Tagesgeld, der Schmutzzulage sowie der Gefahrenzulage andererseits sind jeweils LEISTUNGSENTGELT.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/37

2. Die Zuordnung zu den Funktionsstufen bestimmt sich wie folgt:

Funktionsstufe

Funktion Dezernatsleiter/Dezernatsleiterinnen (Leiter/Leiterinnen der Gebietsgruppen, der Bezirksstellen und der Fachgruppen), die Leiter/Leiterinnen der Referate

1

„Budget, Controlling“ und „Rechtsangelegenheiten“ sowie der Leiter/die Leiterin der Stabsstelle Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Leiter/Leiterinnen der Funktionsstufe 1, Leiter/Leiterinnen der Referate „Informations- und Kommunikationstechnolo-

2

gie“, „Qualitätsmanagement“ und „Gebäude und Wohnungsregister“ sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Sonderaufgaben Bedienstete des höheren technischen Dienstes und Fachbedienstete des technischen Dienstes, die nach bestandener Dienstprüfung und abgeschlos-

3

sener Grundausbildung als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen verwendet werden Bedienstete des höheren technischen Dienstes und Fachbedienstete des technischen Dienstes, die nach einjähriger Tätigkeit in der MA 37 als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 3 nicht erfüllen;

4

Bedienstete, die nach bestandener Dienstprüfung und nach abgeschlossener Grundausbildung als Werkmeister/Werkmeisterinnen oder als Gehsteigreferenten/Gehsteigreferentinnen verwendet werden sowie Bedienstete, die nach bestandener Dienstprüfung im Referat „Gebäude und Wohnungsregister“ als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Außendienst verwendet werden Bedienstete, die nach einjähriger Tätigkeit in der MA 37 als Werkmeister/Werkmeisterinnen oder als Gehsteigreferenten/Gehsteigreferentinnen

5

oder im Referat „Gebäude und Wohnungsregister“ als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Außendienst verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 4 nicht erfüllen Bedienstete des höheren technischen Dienstes und Fachbedienstete des technischen Dienstes, die als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 4 (oder höher) nicht erfüllen;

6

Bedienstete, die als Werkmeister/Werkmeisterinnen oder als Gehsteigreferenten/Gehsteigreferentinnen oder im Referat „Gebäude und Wohnungsregister“ als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Außendienst verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 5 (oder höher) nicht erfüllen


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/37

3. Für die Einreihung in die Leistungsstufen ist das Ergebnis der letzten Dienstbeurteilung maßgebend, wobei für die Leistungsstufe 1 eine mit „ausgezeichnet“, für die Leistungsstufe 2 eine mit „sehr gut“ und für die Leistungsstufe 3 eine mit „Normleistung“ bewertete Dienstleistung erforderlich ist.

4. Bei einer schlechter als mit Normleistung bewerteten Dienstleistung gebührt – vorbehaltlich der Z 5 – nur der auf die Entlohnungsarten Tagesgeld, Schmutz- und Gefahrenzulage entfallende Teil der in Z 1 angeführten Zulagenbeträge.

5. Bediensteten, die an weniger als 28 Stunden pro Monat, die in Einheiten von jeweils mehr als drei zusammenhängenden Stunden zu erbringen sind, im Außendienst tätig sind, gebührt der auf die Entlohnungsarten Tagesgeld, Schmutz- und Gefahrenzulage entfallende Teil der in Z 1 angeführten Zulagenbeträge nicht.

6. Änderungen der gemäß Z 2 bis 5 für die Ermittlung der Zulagenhöhe heranzuziehenden Grundlagen sind mit dem auf den Tag, an dem die Änderung eingetreten ist, folgenden Monat zu berücksichtigen.

7. Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug einer Nebengebühr gemäß Punkt 4, Punkt 18 und Punkt 19 der Beilage A – II/IV/ALLG. ausgeschlossen.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/38

Magistratsabteilung 38 1.) Zulage für die Amtstierärzte/Amtstierärztinnen, die ständig zu Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit herangezogen werden, monatlich

Kz. 882001

679,25 EUR

Höchstanzahl: 9 Bedienstete

ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Infektions(Gefahren)zulage für die Bediensteten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung), monatlich

Kz. 833401

126,19 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/39

Magistratsabteilung 39 1.) Zulage für Bedienstete des Hochbau-, Tiefbau- und Bauphysiklabors zur Abgeltung von überwiegenden Tätigkeiten mit besonderer Erschwernis und Verschmutzung, monatlich

Kz. 805401

41,89 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

2.) Gefahren(Infektions)zulage für Bedienstete im chemischen Bereich, die überwiegend mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, Säuren oder anderen gesundheitsschädlichen Chemikalien arbeiten, im bauphysikalischen Bereich, die überwiegend bei Brandprüfungen arbeiten, für radiologisch-techn. Assistenten/Assistentinnen, med.-techn. Fachkräfte und Bedienstete, die strahlenexponiert sind sowie (Physikats-)Ärzte/Ärztinnen und Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes, die im bakteriologischen Laboratorium mit der Untersuchung von menschlichem Auswurf und menschlichen Ausscheidungen befasst sind, für (Physikats-)Ärzte/Ärztinnen und Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes, die in der virologischen Abteilung mit der Untersuchung von Sediment und Wasser der Neuen Donau und der Proben des Ablaufes der Hauptkläranlage befasst sind, für med.-techn. Analytiker/Analytikerinnen, chem.-techn. Assistenten/Assistentinnen, Laborgehilfen/Laborgehilfinnen sowie Bedienstete, die im Bereich von Abwasserbeseitigungsanlagen tätig sind, monatlich

Kz. 836402

126,19 EUR

3.) Zulage für die Bediensteten der med.-techn. Dienste zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 836509

155,98 EUR

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 2 bis K 6, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Kz. 836609

177,47 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/39

4.) Gefahrenzulage für die Durchführung der behördlichen Untersuchungen der Abwasserbeseitigungsanlagen, a) für den Biologen/die Biologin, pro

Kz. 917802

12,37 EUR

Kz. 917902

5,54 EUR

Untersuchung b) für den Chemiker/die Chemikerin, pro Untersuchung

5.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend als Prüfer/Prüferinnen mit radiologischen Prüfungen in Verbindung mit der Gutachtenserstellung beschäftigt sind,

monatlich LEISTUNGSENTGELT

Kz. 885301

114,27 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/40

Magistratsabteilung 40 1.) Zulage für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, die als Gruppensozialarbeiter/Gruppensozialarbeiterinnen verwendet werden, monatlich

Kz. 802105

93,30 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.

2.) Zulage für die in den Sozialzentren, in der Zentrale des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe und mit den Agenden der Tbc-Hilfe befassten Bediensteten a) Fachbediensteten des Verwaltungsdienstes, b) Kanzleibediensteten, sofern sie als Referenten Dienst versehen, nach erfolgreicher Einschulung, monatlich

Kz. 892602

125,60 EUR

LEISTUNGSENTGELT

3.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe, der Stabsstelle Servicestelle und jene Bediensteten der Stabsstelle Kanzlei, die mit Tätigkeiten im Frontoffice betraut sind, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung, monatlich

Kz. 805504

67,47 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/41

Magistratsabteilung 41 1.) Erschwerniszulage für Bedienstete, die am Luftbildauswertegerät beschäftigt werden, monatlich

Kz. 836201

115,43 EUR

2.) Zulage für Bedienstete, die mit Vermessungsarbeiten in den Stollen der Wiener Hochquellenwasserleitungen oder in den Kanälen beauftragt sind, je Stunde, in der sie sich im Stollen oder im

Kz. 904601

2,28 EUR

Kanal befinden

50 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 9046) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 9260)

3.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Vermessungsarbeiten im Mindestausmaß von 75 % der monatlichen Arbeitszeit herangezogen werden, monatlich

Kz. 802402

50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE

(Kz. 8024)

50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8026)

135,01 EUR

Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 41 vorgenommen.

4.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, monatlich

Kz. 801904

236,10 EUR

29 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT

(Kz. 8019)

29 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8030)

Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 802804

135,01 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/42

Magistratsabteilung 42 1.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst a) an Samstagen

je Stunde

Kz. 904901

1,23 EUR

Kz. 905001

2,09 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen

je Stunde

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

2.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 6 folgende Leistungszulage:

In der Leistungsanforderungsgruppe I

Kz. 825505

354,30 EUR

II

Kz. 825407

221,00 EUR

2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:

Funktion

Leistungsanforderungsgruppe

2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit

I

Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

II

3. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.

reduzierte Leistungszulage

Kz. 824905

1 E = 1 EUR

4. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/42

5. In der Leistungsanforderungsgruppe II entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1. 6. Anspruch auf diese Leistungszulage haben nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A – II/IV/ALLG. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/44

Magistratsabteilung 44

1.) Betriebszulage für Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen a) des Amalien- und Floridsdorfer Hallenba-

Kz. 878101

250,99 EUR

des, monatlich b) des Theresien- und Jörgerbades

Kz. 878501

in der Zeit vom 1. April bis 30. September

313,74 EUR

in den übrigen Monaten

250,99 EUR

2.) Betriebszulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen a) des Amalien- und Floridsdorfer Hallen-

Kz. 878201

376,56 EUR

Kz. 878301

313,74 EUR

bades, monatlich b) des Apostel-, Einsiedler-, Hermann- und Währingerbades, monatlich c) des Theresienbades, monatlich

Kz. 878601

in der Zeit vom 1. April bis 30. September

813,28 EUR

in den übrigen Monaten

376,56 EUR

d) des Ottakringerbades, der Bezirkshallen-

Kz. 879001

und Sommerbäder Hietzing, Großfeldsiedlung, Döbling und Simmering, monatlich in der Zeit vom 1. April bis 30. September

813,28 EUR

in den übrigen Monaten

313,74 EUR

e) des Bades Donaustadt, des Jörgerba-

Kz. 877501

des, des Penzingerbades sowie der Hallenbäder Brigittenau und Hütteldorf, monatlich in der Zeit vom 1. April bis 30. September

677,98 EUR

in den übrigen Monaten

313,74 EUR

f)

des Strandbades Gänsehäufel vom 1. April bis 30. September, monatlich

Kz. 877801

1.077,08 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/44

g) der Sommerbäder Kongressbad, Laaer-

Kz. 877901

813,28 EUR

Kz. 877701

677,98 EUR

bergbad, Schafbergbad, Höpflerbad, Krapfenwaldlbad und des Strandbades Alte Donau vom 1. April bis 30. September, monatlich h) der übrigen Sommerbäder und Familienbäder vom 1. April bis 30. September, monatlich

ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Pauschale als Abgeltung aller Mehrdienstleistungen, die von Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen oder Maschinenmeistern/Maschinenmeisterinnen an öffentlichen Badetagen in der Zeit von 19 Uhr bis 22 Uhr erbracht werden, je Abend und Bediensteten/Bediensteter

Kz. 924001

30,93 EUR

N-ÜBERSTUNDENENTGELT

4.) Entschädigung für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen bei ständiger Mitführung eines weiteren Bades, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Verantwortung, monatlich

Kz. 892101

94,11 EUR

für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, die fallweise als Vertretung auf einem systemisierten Betriebsbeamtenposten/Betriebsbeamtinnenposten verwendet werden, zur Abgeltung der mit dieser Dienstleistung verbundenen Verantwortung, je Tag der Verwendung

Kz. 937001

4,19 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Der Anspruch auf die Entschädigung bei fallweiser Vertretung entsteht erst nach einer mindestens sieben Tage dauernden ununterbrochenen Vertretung.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/45

Magistratsabteilung 45 1.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen herangezogen werden, monatlich

135,01 EUR

Kz. 802403

50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8026)

Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 45 vorgenommen.

2.) Gefahrenzulage für zur Dienstleistung bei der Wiener Gewässer Management GmbH abgeordnete Bedienstete, die zu Nachsorgemaßnahmen auf den abgesicherten Altlasten herangezogen werden, je Arbeitstag

1,55 EUR

Kz. 980701

Höchstanzahl: 5 Bedienstete einschließlich solcher im Schema I/III.

3.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage: In der Leistungsanforderungsgruppe I

Kz. 824804

487,58 EUR

II

Kz. 825507

354,30 EUR

III

Kz. 825408

221,00 EUR

2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:

Funktion 2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis sowie besonderen Spezialkenntnissen, Spezial- oder Führungsaufgaben

Leistungsanforderungsgruppe I


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit

Beilage E-II/IV/45 II

Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.3. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

III

3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.

4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.

reduzierte Leistungszulage

Kz. 824907

1 E = 1 EUR

5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe III entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.

7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/46

Magistratsabteilung 46 Schmutzzulage für zwölf Bedienstete der Gruppe 5 – Fahrzeugtechnik und Gefahrguttransporte, monatlich

Kz. 839001

86,64 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/48

Magistratsabteilung 48 1.) Kontrollzulage für die bei der Außenreparaturkontrolle und als Objektsleiter auf den Planierungen tätigen Bediensteten, monatlich

Kz. 835001

146,43 EUR

TAGESGELD Der Bezug der Kontrollzulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus. Gebührt neben der Kontrollzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Kontrollzulage pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.

2.) Wohnungsbereitschaftspauschale als Abgeltung aller anlässlich des Winterdienstes erbrachten Wohnungsbereitschaftsdienste a) für die Winterdiensteinsatzleiter/Winter-

Kz. 895501

295,73 EUR

Kz. 894701

147,84 EUR

diensteinsatzleiterinnen monatlich Höchstanzahl: 5 Bedienstete b) für die Einsatzzentrale

monatlich Höchstanzahl: 10 Bedienstete einschließlich solcher im Schema I/III c) für die Kehrbezirksleiter/Kehrbezirks-

Kz. 894801

246,27 EUR

leiterinnen monatlich Höchstanzahl: 13 Bedienstete einschließlich solcher in Schema I/III d) für die Funkwagenfahrer/Funkwagen-

Kz. 895701

93,60 EUR

fahrerinnen monatlich Höchstanzahl: 30 Bedienstete einschließlich solcher im Schema I/III e) für die Betriebskassa

Kz. 895801

89,83 EUR

monatlich ÜBERSTUNDENENTGELT Das Pauschale gebührt jeweils für die Monate von November bis März. Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/48

3.) Zulage für die ständig im Werkstättenbereich der Garagen und des Technik-Centers verwendeten Bediensteten, im Wechseldienst monatlich

Kz. 809401

247,61 EUR

Kz. 809501

129,95 EUR

Kz. 840401

101,15 EUR

30 % ERSCHWERNISZULAGE 70 % LEISTUNGSENTGELT

außerhalb des Wechseldienstes monatlich

60 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % LEISTUNGSENTGELT

4.) Zulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen monatlich

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 10 aus.

5.) Zulage für Chemiker/Chemikerinnen und Chemie-Werkmeister/Chemie-Werkmeisterinnen der Abfallbehandlungsanlage und für den Leiter/die Leiterin der Eingangskontrolle der Deponie Rautenweg bzw. bei dessen/deren Abwesenheit für den Stellvertreter/die Stellvertreterin und für den Leiter/die Leiterin der Biogasanlage pro Arbeitstag

Kz. 931001

24,88 EUR

20 % GEFAHRENZULAGE 40 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % SCHMUTZZULAGE Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Kontrollzulage gemäß Punkt 1 aus.

6.) Zulage für den Betriebsleiterstellvertreter/die Betriebsleiterstellvertreterin, Werkstättenleiter (-stellvertreter)/Werkstättenleiterin (-stellvertreterin), zwei Arbeitsgruppenleiter/Arbeitsgruppenleiterinnen, den


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/48

Baustellenleiter/die Baustellenleiterin der Abfallbehandlungsanlage, den Leiter/die Leiterin des 48erBazars und den Leiter/die Leiterin der Schlackenbehandlung, monatlich

253,02 EUR

Kz. 810601

50 % ERSCHWERNISZULAGE

(Kz. 8106)

50 % SCHMUTZZULAGE

(Kz. 8107)

7.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:

In der Leistungsanforderungsgruppe

I

Kz. 825504

354,30 EUR

II

Kz. 825404

221,00 EUR

2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:

Funktion

Leistungsanforderungsgruppe

2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

I

mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

II

3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.

4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.

reduzierte Leistungszulage

Kz. 824904

1 E = 1 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/48

5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe II entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.

7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.

8.) Nachtschichtzulage für die Bediensteten der MA 48 – Straßenreinigung, die ausschließlich im Nachtdienst verwendet werden, sofern nicht der gesamte Dienst eine Mehrdienstleistung darstellt je Dienst

NACHTARBEITSZUSCHLAG

Kz. 901601

16,68 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/49

Magistratsabteilung 49 1.) Schussgeld für die im Forstdienst tätigen Bediensteten als Abgeltung für folgende qualifizierte Tätigkeiten bei der Jagdausübung: Abschuss durch den Bediensteten/die Bedienstete selbst oder unter seiner/ihrer Pirschführung durch einen Jagdpächter/eine Jagdpächterin, Abschussnehmer/Abschussnehmerin oder Jagdgast, Aufbrechen, Ausweiden und Versorgung des Wildes am Erlegungsort, Abschlagen und Auskochen der Trophäe, Versandfertigmachung und Übergabe an den Käufer/die Käuferin, Fallwildsicherstellung, Lebendfang, Lieferung des Wildes, sofern nicht eine Lieferprämie vorgesehen ist. Das Schussgeld beträgt pro Stück Rot- und Damwild

18,72 EUR

Gams-, Muffel-, Reh-, Stein- und Schwarzwild

13,20 EUR

pro Einheit 50 % LEISTUNGSENTGELT

1 E = 0,50 EUR

50 % SCHMUTZZULAGE

1 E = 0,50 EUR

Für Haarraubwild wird kein Schussgeld entrichtet. Dem Erleger/Der Erlegerin gebührt der Balg bzw. die Schwarte oder eine allfällige Prämie im Zuge der Tollwutbekämpfung.

2.) Lieferprämie für die Lieferung des erlegten Schalenwildes und der Tarpane mit einem Gewicht pro Stück über 100 kg

10,16 EUR

über 25 bis 100 kg

5,17 EUR

von 10 bis 25 Kg

4,10 EUR

pro Einheit 70 % ERSCHWERNISZULAGE

1 E = 0,70 EUR

30 % SCHMUTZZULAGE

1 E = 0,30 EUR

In den Quellenschutzforsten erhöht sich die Lieferprämie bei einem Gewicht pro Stück über 25 kg um 100 vH pro Einheit von 10 bis 25 kg um 50 vH

Kz. 939301 , 1 E = 1 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/49

ERSCHWERNISZULAGE

Die Lieferung umfasst das Verbringen des Wildkörpers (Tragen, Streifen) vom Erlegungsort bis zu der durch die Jagdleitung festgelegten sicheren Verwahrungsstelle (Jagdhütte, Wildkeller) durch den erlegenden oder pirschführenden Bediensteten/die erlegende oder pirschführende Bedienstete. Bei Zuhilfenahme eines Transportmittels (KFZ, Seilbahn) gilt diese Leistung mit der Erreichung des/der dem Erlegungsort nächstgelegenen Forstweges oder Seilbahnstation als erbracht. Bei einem Stückgewicht über 40 kg ist der/die erlegende oder pirschführende Bedienstete nur bei Vorliegen günstiger Geländeverhältnisse verpflichtet, das Verbringen des Wildkörpers allein zu bewerkstelligen. Die Lieferprämie gebührt ihm/ihr dennoch, wenn er/sie sich am Verbringen des Stückes beteiligt oder Teile des erlegten Wildes (z.B. Haupt mit Trophäe) bringt.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/54

Magistratsabteilung 54 Zulage für Werkmeister/Werkmeisterinnen, die Schätzgutachten in Schlichtungsverfahren erstellen, je Gutachten

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 969002

6,50 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/56

Magistratsabteilung 56 1.) Erschwerniszulage für in Sonderschulen tätige Hortpädagogen/Hortpädagoginnen und Horthelfer/Horthelferinnen, monatlich

Kz. 839802

45,79 EUR

2.) Zulage für Horthelfer/Horthelferinnen in den Sonderschulen, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Horthelfers/einer Horthelferin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Horthelfer/abwesender Hort-

Kz. 915001

4,27 EUR

helferin, je Arbeitstag LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Horthelfers/Horthelferin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.

3.) Entschädigung für je einen Hortpädagogen/eine Hortpädagogin (Horthelfer/Horthelferin) in den Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder, für körperbehinderte Kinder und für schwerhörige Kinder als Abgeltung für die administrativen Arbeiten und die damit verbundenen Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 834901

233,88 EUR

67 % LEISTUNGSENTGELT 33 % ÜBERSTUNDENENTGELT Die Entschädigung gebührt jeweils für die Monate September bis Juni.

4.) Zulage für Hortpädagogen/Hortpädagoginnen und Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen in den Sonderschulen, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Hortpädagogen/einer Hortpädagogin oder Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin bedingten zusätzlichen Belastung für jeden abwesenden Bediensteten/jede abwesende Bedienstete, je Arbeitstag

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 969003

6,50 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/56

Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Hortpädagogen/Hortpädagogin oder Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/57

Magistratsabteilung 57 Zulage für Bedienstete der MA 11, 15, des KAV und vom Fonds Soziales Wien abgeordnete Bedienstete, die den im Rahmen des "24-Stunden-Frauennotrufs" eingerichteten Bereitschaftsdienst versehen a) für jeden geleisteten Samstagsdienst von

Kz. 911501

182,79 EUR

Kz. 911601

196,25 EUR

Kz. 909001

204,80 EUR

8 Uhr bis 20 Uhr ÜBERSTUNDENENTGELT b) für jeden geleisteten Sonn- und Feier-

tagsdienst von 8 Uhr bis 20 Uhr 93 % ÜBERSTUNDENENTGELT 7 % S/F-ZUSCHLAG c) für jeden geleisteten Nachtdienst von

18.30 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages oder von 21 Uhr bis 9.30 Uhr des Folgetages 36 % ÜBERSTUNDENENTGELT 64 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/59

Magistratsabteilung 59 Zulage für Bedienstete, die überwiegend im Außendienst tätig sind und ständig über die normale Arbeitszeit hinaus Mehrdienstleistungen erbringen, a) in den Marktamtsabteilungen 1 bis 23 und in der Marktamtsdirektion

monatlich

20 % TAGESGELD

Kz. 846501

485,91 EUR

(Kz. 8930)

30 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT

(Kz. 8465)

Höchstanzahl: 69 Bedienstete b) in der Marktamtsabteilung Großmarkt Wien-Inzersdorf,

monatlich

Kz. 846601

16 % TAGESGELD

(Kz. 8932)

84 % ÜBERSTUNDENENTGELT

(Kz. 8466)

594,99 EUR

Höchstanzahl: 5 Bedienstete Gebührt neben der Sonderzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.

c) für die an Samstagen (Werktagen) mindestens vierstündige Kontrolltätigkeit auf dem Flohmarkt,

zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernis und Gefährdung je Dienst

ERSCHWERNISZULAGE

Kz. 920901

49,46 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/60

Magistratsabteilung 60 Bereitschaftsdienstzulage für die zum Permanenzdienst eingeteilten Amtstierärzte/Amtstierärztinnen, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst,

a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je

Kz. 977701

268,80 EUR

Kz. 977801

462,92 EUR

Kz. 978801

462,92 EUR

Dienst

14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) an Samstagen, je Dienst

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT

c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/67

Magistratsabteilung 67 1.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend im Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs oder der Kurzparkzonen herangezogen werden, monatlich

Kz. 810501

248,21 EUR

TAGESGELD Gebührt neben der Zulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.

2.) Zulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit einer mindestens einjährigen Dienstzeit in der MA 67 und einer sehr guten Dienstleistung, wenn sie ausschließlich mit der Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren betraut sind, zur Abgeltung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen monatlich

Kz. 898002

139,81 EUR

LEISTUNGSENTGELT Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe den mit diesen Aufgaben betrauten Bediensteten der Schemata I/III.

3.) Zulage a) für die Bediensteten, die mit der Überwachung der Kurzparkzonen betraut sind, für jeden Tag, an dem die Normalarbeitszeit nicht vor 22 Uhr endet: täglich

Kz. 914401

11,27 EUR

b) für Bedienstete, die mit der Überwachung der Kurzparkzonen betraut sind, für den Teil der Normalarbeitszeit, der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleistet wird je Arbeitsstunde

NACHTARBEITSZUSCHLAG

Kz. 914302

3,50 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/68

Magistratsabteilung 68 1.) Ballgebühr für die bei Ballveranstaltungen zu Aufsichtsdiensten herangezogenen Bediensteten, je Dienst

58,56 EUR

Kz. 979201

59 % TAGESGELD 41 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG

2.) Branddienstzulage für im Branddienst verwendeten Bediensteten als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit sowie als Entschädigung für die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren bei einer Einreihung a) in die Verwendungsgruppe A

monatlich

Kz. 819101

228,10 EUR

83 % GEFAHRENZULAGE 17 % LEISTUNGSENTGELT

b) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 10 bis 20), VI und VII monatlich

Kz. 819201

221,96 EUR

85 % GEFAHRENZULAGE 15 % LEISTUNGSENTGELT

c) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 1 bis 9) monatlich

Kz. 819301

217,37 EUR

87 % GEFAHRENZULAGE 13 % LEISTUNGSENTGELT

d) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 13 bis 20), IV und V monatlich

87 % GEFAHRENZULAGE 13 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 819401

216,46 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/68

e) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklasse III (Gehaltsstufen 1 bis 12), 1. wenn die Bediensteten vor dem 1. Jänner 1988 in den Dienst der Feuerwehr getreten sind oder im Jänner 1994 Löschmeister/Löschmeisterin bzw. Inspektions-Rauchfangkehrer/ Inspektions-Rauchfangkehrerin waren und ihnen eine Feuerwehr-Chargenzulage gebührt monatlich

Kz. 819501

212,58 EUR

Kz. 819601

210,61 EUR

Kz. 819701

209,78 EUR

89 % GEFAHRENZULAGE 11 % LEISTUNGSENTGELT 2. wenn keine Zulage gemäß Z 1 gebührt monatlich

90 % GEFAHRENZULAGE 10 % LEISTUNGSENTGELT

f) in die Verwendungsgruppe D monatlich

90 % GEFAHRENZULAGE 10 % LEISTUNGSENTGELT

3.) Filmaufsichtsdienstgebühr für die bei Filmaufnahmen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu Aufsichtsdiensten von mindestens zweistündiger Dauer herangezogenen Bediensteten der Feuerwehr, je Dienst

Kz. 979001

31,56 EUR

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG

4.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Aufsichtsdienst für die außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführten behördlichen Überwachungen oder Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz bei Überwachung der gesamten Veranstaltung einschließlich der Überprüfung der Veranstaltungsstätte oder Heranziehung zum Absperr- und Ordnungsdienst und einer Dauer für die Kommandanten/Kommandantinnen des Brandsicherheitswachdienstes bis zu 4 Stunden

Kz. 946401

112,22 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/68

12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr

Kz. 946701

55,96 EUR

Kz. 984101

89,39 EUR

Kz. 984201

44,56 EUR

Kz. 986901

74,42 EUR

Kz. 987001

37,16 EUR

als 15 Minuten bis zu 2 Stunden 12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für Feuerwehrbedienstete der Verwendungsgruppe C bis zu 4 Stunden 12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr als 15 Minuten bis zu 2 Stunden 12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für Feuerwehrbedienstete der Verwendungsgruppe D bis zu 4 Stunden 15 % TAGESGELD 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr als 15 Minuten bis zu 2 Stunden


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/68

15 % TAGESGELD 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT Endet die Dienstleistung zwischen 0 Uhr

17,29 EUR

Kz. 987501

und 6 Uhr, gebührt eine weitere Aufwandentschädigung

5.) Wachdienstzulage für die Bediensteten der Feuerwehr – Wache Rathaus, sofern sie im Wachdienst verwendet werden, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit sowie als Entschädigung für die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren bei einer Einreihung a) in die Verwendungsgruppe A monatlich

Kz. 819801

228,10 EUR

25 % GEFAHRENZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

b) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 10 bis 20), VI und VII monatlich

Kz. 819901

221,96 EUR

26 % GEFAHRENZULAGE 74 % LEISTUNGSENTGELT

c) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 1 bis 9) monatlich

Kz. 829101

217,37 EUR

26 % GEFAHRENZULAGE 74 % LEISTUNGSENTGELT

d) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 13 bis 20), IV und V monatlich

26 % GEFAHRENZULAGE 74 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 829201

216,46 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/68

e) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklasse III (Gehaltsstufen 1 bis 12), 1. wenn die Bediensteten vor dem 1. Jänner 1988 in den Dienst der Feuerwehr getreten sind oder im Jänner 1994 Löschmeister/Löschmeisterin bzw. Inspektions-Rauchfangkehrer/InspektionsRauchfangkehrerin waren und ihnen eine Feuerwehr-Chargenzulage gebührt

monatlich

Kz. 829301

212,58 EUR

Kz. 829401

210,61 EUR

Kz. 829501

209,78 EUR

27 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT 2. wenn keine Zulage gemäß Z 1 gebührt monatlich

27 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT

f) in die Verwendungsgruppe D

monatlich

27 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT

6.) Werkstättenzulage für die im Branddienst stehenden Bediensteten der Feuerwehr, die während dieses Dienstes auch zum Werkstättendienst herangezogen werden, als Entschädigung für ihre Mehrdienstleistung, je Tag der Verwendung

Kz. 979401

10,07 EUR

LEISTUNGSENTGELT

7.) Entschädigung Bediensteten die im Wechseldienst stehen und die bei Katastropheneinsätzen während ihrer dienstfreien Zeit zu Dienstleistungen herangezogen werden, gebührt die Überstundenentschädigung gemäß Beilage K.

8.) Wechseldienstentschädigung Abweichend vom Punkt 3 der Beilage A - II/IV/Allg. beträgt der Stundensatz der Wechseldienstentschädigung


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/68

a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe C in der Dienstklas-

9,98 EUR

se III (Gehaltsstufen 1-12) für Bedienstete der Verwendungsgruppe C in der Dienstklas-

12,90 EUR

se III (Gehaltsstufen 13-20) und ab der Dienstklasse IV b) für Bedienstete der Verwendungsgruppe B ab der Dienstklas-

15,62 EUR

se III/ Gehaltsstufe 10

pauschaliert Verwendungsgruppe C, Dkl. III

Kz. 876001

(Gehaltsstufen 1-12) Verwendungsgruppe C, Dkl. III

Kz. 876101

(Gehaltsstufen 13-20) und ab der Dkl. IV Verwendungsgruppe B, ab Dkl. III/

Kz. 876201

Gehaltsstufe 10

Bei Bediensteten der Verwendungsgruppe C, welche vor dem 1. Jänner 1988 in den Dienst der Feuerwehr getreten sind oder im Jänner 1994 Löschmeister bzw. Inspektions-Rauchfangkehrer waren und denen eine Feuerwehr-Chargenzulage gebührt, beträgt der Stundensatz der Wechseldienstentschädigung in der Dkl. III (Gehaltsstufen 1-12)

Kz. 877201

10,98 EUR

55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Die Zeiten der Dienstübergabe sind mit der Wechseldienstentschädigung abgegolten.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

Magistratsabteilung 70 1.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen, zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 896901

428,16 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Nachtdienstzulage für die Ärzte/Ärztinnen für jeden in der Zeit vom Dienstende des einen bis zum Dienstbeginn des nächstfolgenden Tages auf Grund der Diensteinteilung geleisteten Nachtdienst, je Nachtdienst

Kz. 974101

64,09 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG

3.) Mehrstundenentschädigung für die Ärzte/Ärztinnen als Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) hinausgehenden Mehrstunden, je Nachtdienst

Kz. 986201

124,68 EUR

44 % ÜBERSTUNDENENTGELT 56 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

4.) Entschädigung für die in der dienstfreien Zeit geleisteten zusätzlichen Dienste der Ärzte/Ärztinnen bei Betrieb des Rettungshubschraubers, pro Dienst

Kz. 912101

422,02 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

5.) Entschädigung für Ärzte/Ärztinnen, die in der dienstfreien Zeit als Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerinnen für die MA 70 verwendet werden, wenn sie hiezu die Berechtigung gemäß § 79 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes nachweisen,


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV je Arbeitsstunde

Kz. 925601

Beilage E-II/IV/70

40,63 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

6.) Prämienablöse für den ärztl. Leiter/die ärztl. Leiterin, die Ärzte/Ärztinnen, den Wiener Rettungsdienstleiter/die Wiener Rettungsdienstleiterin sowie die Stations- und Protokollführer/Stations- und Protokollführerinnen, monatlich

Kz. 882501

63,10 EUR

Sofern die Ausfahrten des Rettungsdienstes im Jahr 24.000 übersteigen bzw. 20.000 unterschreiten, wird für das kommende Jahr für je angefangene 1.100 Ausfahrten die Prämienablöse um je

2,95 EUR erhöht bzw. vermindert. Tagsatz

Kz. 963801, 1 Tag = 1 E

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT

7.) Entschädigung für den in der dienstfreien Zeit geleisteten Ambulanzdienst a) für den ärztlichen Leiter/die ärztliche Leiterin und die Ärzte/Ärztinnen je Stunde an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr

Kz. 973401

28,34 EUR

Kz. 973501

37,53 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

je Stunde in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen

S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

b) für die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfall-

Beilage K

sanitäter/Notfallsanitäterinnen

8.) Leistungszulage für die Stationsleiter/Stationsleiterinnen zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit an EDV-Anlagen monatlich

Kz. 894101

337,36 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

9.) Entschädigung für die in der Zentrale tätigen Protokollführer/Protokollführerinnen und für die Stationsführer/Stationsführerinnen und für die in den Exposituren tätigen Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, die Geräte der Datenfernübertragung bedienen, zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit sowie der durch die Arbeit an Bildschirmgeräten bedingten Erschwernisse

a) für die Protokollführer/Protokoll-

führerinnen pro Geschäftsfall b) für die als Leitende Protokollfüh-

rer/Protokollführerinnen verwendeten Protokollführer/Protokoll-

Kz. 806101,

0,62 EUR

1 E = 1 EUR Kz. 928801,

0,62 EUR

1 E = 1 EUR

führerinnen in Höhe eines Zehntels des Monatsbetrages pro Dienst in Verwendung als Protokollführer/Protokollführerin c) für die Stationsführer/Stations-

Kz. 909201

0,43 EUR

führerinnen und für die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen der Exposituren des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes pro Geschäftsfall

LEISTUNGSENTGELT

Der den einzelnen Bediensteten/die einzelne Bedienstete pro Monat gebührende Betrag ist a) bei den Protokollführern/Protokollführerinnen mit 1. Jänner auf Grund der Anzahl der Rettungs-

und Krankenbeförderungseinsätze des Vorjahres b) bei den als Leitende Protokollführer/Protokollführerinnen eingesetzten Protokollführern/Protokoll-

führerinnen mit 1. Jänner auf Grund der Anzahl der Rettungs- und Krankenbeförderungseinsätze des Vorjahres c) bei den Stationsführern/Stationsführerinnen sowie bei den Rettungssanitätern/Rettungs-

sanitäterinnen und Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen der Exposituren auf Grund der Einsätze im Leistungsmonat, die auf die Station (Expositur) entfielen, zu bemessen. Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 6, 7 und 18 aus.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

10.) Vertretungsgebühr für Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen bei einer länger als einen Monat dauernden Verwendung als Stations- oder Protokollführer/Stations- oder Protokollführerin täglich

Kz. 937001

4,19 EUR

LEISTUNGSENTGELT

11.) Zulage für Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten besonderen Erschwernisse und der Mehrdienstleistungen durch die Übergabezeiten, die außerhalb der diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit liegen, monatlich

Kz. 836505

155,98 EUR

teil. Bed. Kz. 8305

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 6, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 836605

177,47 EUR

teil. Bed. Kz. 8306

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

12.) Leistungszulage für die als Leitende Protokollführer/Protokollführerinnen verwendeten Protokollführer/Protokollführerinnen der MA 70 zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit und Verantwortung in der Zeit dieser Verwendung pro Dienst

Kz. 928901

58,26 EUR

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/70 Punkt 9 für den Zeitraum der Verrechnung aus.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

13.) Entschädigung für den Modulleiter/die Modulleiterin des Ausbildungszentrums der MA 70 zur Abgeltung der Lehrtätigkeit monatlich

Kz. 808103

244,21 EUR

LEISTUNGSENTGELT

14.) Zulage für den Modulleiter/die Modulleiterin des Ausbildungszentrums der MA 70 zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit

monatlich

Kz. 800001

320,15 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/70 Punkt 8 sowie der Leistungszulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 19 aus.“

15.) Leistungszulage Den in der EDV- und Telefonanlagenbetreuung sowie in der System- und Anwender- bzw. Anwenderinnenbetreuung tätigen Bediensteten, die erstmals nach dem 1. Jänner 2009 als Journalleiter/Journalleiterin des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes verwendet werden, gebührt zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit und der damit verbundenen Leistungsanforderungen unter den nachstehend angeführten Voraussetzungen und der weiteren Voraussetzung einer mindestens sehr guten Dienstleistung eine Leistungszulage. Diese beträgt

a) nach mindestens zweijähriger Tätigkeit als Journalleiter/Journalleiterin bei einer Einreihung in die Bedienstetengruppe der Protokollführer/Protokollführerinnen oder nach mindestens dreijähriger Tätigkeit als Journalleiter/Journalleiterin bei einer Einreihung in die Bedienstetengruppen der Stationsleiter/Stationsleiterinnen bzw. Stationsführer/Stationsführerinnen sowie jeweils nach erfolgreichem Abschluss der Führungskräfteausbildung der Magistratsabteilung 70 oder einer vergleichbaren externen Führungskräfteausbildung monatlich

Kz. 887401

687,89 EUR

b) nach mindestens fünfjährigem Bezug der Leistungszulage gemäß lit. a, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung zum Qualitätsmanager/zur Qualitätsmanagerin oder zum/zur Qualitäts-


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

sicherungsbeauftragten im Bereich medizinischer Abfragesysteme sowie bei Vorliegen einer positiven Bewertung des Führungsverhaltens durch eine externe Einrichtung monatlich

784,70 EUR

Kz. 887501

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 6, 7, 18 und 19 und der Marktwertzulage aus.

16.) Nachtdienstzulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen sowie Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen je Nachtdienst

28,07 EUR

Kz. 972801

NACHTARBEITSZUSCHLAG

Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung.

17.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Sie beträgt für Ärzte/Ärztinnen, Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen sowie Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich

41 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) A/VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103

83,79 EUR 101,45 EUR 121,20 EUR 154,97 EUR 64,82 EUR

Kz. 814103 Kz. 813103

101,45 EUR

83,79 EUR 3,75% des Gehalts


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

42 Stunden in der Verwendungsgruppe bzw., Gehaltsstufe Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) A/VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203

167,76 EUR 203,14 EUR 242,67 EUR 310,30 EUR 129,79 EUR

Kz. 814203 Kz. 813203

203,14 EUR

167,76 EUR 7,5% des Gehalts

43 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) A/VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303

251,55 EUR 304,59 EUR 363,87 EUR 465,27 EUR 194,61 EUR

Kz. 814303 Kz. 813303

304,59 EUR

251,55 EUR 11,25% des Gehalts

44 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403

335,34 EUR 406,04 EUR 485,07 EUR 620,24 EUR 259,43 EUR

Kz. 814403 Kz. 813403

406,04 EUR

335,34 EUR 15% des Gehalts


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

45 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503

419,31 EUR 507,73 EUR 606,54 EUR 775,57 EUR 324,40 EUR

Kz. 814503 Kz. 813503

507,73 EUR

419,31 EUR 18,75% des Gehalts

46 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603

503,10 EUR 609,18 EUR 727,74 EUR 930,54 EUR 389,22 EUR

Kz. 814603 Kz. 813603

609,18 EUR

503,10 EUR 22,5% des Gehalts

47 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703

586,89 EUR 710,63 EUR 848,94 EUR 1.085,51 EUR 454,04 EUR

Kz. 814703 Kz. 813703

710,63 EUR

586,89 EUR 26,25% des Gehalts


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

48 und mehr Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6

Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803

670,86 EUR 812,32 EUR 970,41 EUR 1.240,84 EUR 519,01 EUR

Kz. 814803 Kz. 813803

812,32 EUR

670,86 EUR 30% des Gehalts

60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

Die Mehrstundenentschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung oder einer Zulage gemäß Punkt 3. der Beilage E-II/II/70. Sie gebührt weiters nicht, wenn die Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K abgegolten oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

18.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich

Kz. 887601

356,68 EUR

LEISTUNGSENTGELT

19.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, welche die Ausbildung in den Notfallkompetenzen „Arzneimittellehre“ und „Venenzugang und Infusion“ (§§ 38 bis 40 Sanitätergesetz – SanG, BGBl. I Nr. 30/2002, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 57/2008), erfolgreich abgeschlossen haben, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 886701

45,86 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

20.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, welche die Ausbildung in der Besonderen Notfallkompetenz „Beatmung und Intubation“ (§ 42 SanG) erfolgreich abgeschlossen haben, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich

Kz. 886801

71,34 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug der Zulage gemäß Punkt 19.) der Beilage E-II/IV/70 zum Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ausgeschlossen.

21.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, die als Lenker/Lenkerin eines Rettungswagens, eines Notarztwagens, eines Notarzteinsatzfahrzeuges oder eines Fahrzeuges des Katastrophenzuges eingesetzt werden je Dienst

Kz. 996801

5,10 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Wenn der Rettungswagen nur mit zwei bzw. der Notarztwagen nur mit drei Bediensteten besetzt ist je Dienst

Kz. 996901

10,19 EUR

LEISTUNGSENTGELT

22.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die Dienst am Rettungshubschrauber versehen, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit je Dienst

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 997001

50,95 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/70

23.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die als Lehrsanitäterinnen und Lehrsanitäter im Sinn des § 47 SanG eingesetzt werden, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich

Kz. 887701

519,74 EUR

83 % LEISTUNGSENTGELT 17 % GEFAHRENZULAGE

Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug der Zulagen gemäß Punkt 18 bis 20 der Beilage E-II/IV/70 sowie Punkt 27 der Beilage A-II/IV/ALLG. zum Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ausgeschlossen.

24.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 887801

509,55 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KA

Kontrollamt 1.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die auf einem Dienstposten des Schemas II/IV KA verwendet werden und für ihre Prüftätigkeit entsprechend ausgebildet sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage: In der Leistungsanforderungsgruppe I

Kz. 824001

2.067,61 EUR

II

Kz. 824101

1.681,42 EUR

III

Kz. 824201

1.183,61 EUR

IV

Kz. 824301

1.053,74 EUR

V

Kz. 824401

936,40 EUR

VI

Kz. 824501

889,71 EUR

VII

Kz. 824601

733,63 EUR

VIII

Kz. 824701

606,04 EUR

IX

Kz. 824801

487,58 EUR

X

Kz. 825401

221,00 EUR

2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:

Bedienstetengruppe/Funktion

Leistungsanforderungsgruppe

2.1. Bedienstete der Verwendungsgruppe KA 1 und Leiter/Leiterinnen von Prüfgruppen des Kontrollamtes, die zusätzlich umfangreiche eigenverantwortliche Son-

I

deraufgaben wahrzunehmen haben 2.2. Leiter/Leiterinnen von Prüfgruppen des Kontrollamtes, soweit sie nicht unter Pkt. 2.1. fallen

II


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KA

2.3. Stellvertreter/Stellvertreterinnen von unter Pkt. 2.1. und 2.2. genannten Bediensteten, soweit sie nicht bereits einer höheren

IV

Leistungsanforderungsgruppe angehören 2.4. Prüfer/Prüferinnen der Verwendungsgruppe KA 2

III, V oder VIII

2.5. Prüfer/Prüferinnen der Verwendungsgruppe KA 3

VI, VII, IX oder X

3. Im ersten Jahr gebührt die Leistungszulage im vollen Ausmaß, in den Folgejahren im Ausmaß des Grades der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.

reduzierte Leistungszulage

Kz. 824901

1 E = 1 EUR

4. Die nach Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 7 und 19 für ab 1. Jänner 2005 liegende Zeiträume bereits ausbezahlten Nebengebühren sind auf die gebührende Leistungszulage anzurechnen.

5. Soweit für Bedienstetengruppen des Schemas II/IV/KA mehrere Leistungsanforderungsgruppen in Frage kommen, hat die Zuordnung zu einer der möglichen Leistungsanforderungsgruppen durch den Kontrollamtsdirektor/die Kontrollamtsdirektorin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie und die organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.

6. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

7. Bediensteten, die auf einem Dienstposten des Schemas II/IV KA verwendet werden und für ihre Prüftätigkeit entsprechend ausgebildet sind, gebühren keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 und 19 sowie keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen.

2.) Aufwandentschädigung für die hauptamtlich als Revisoren/Revisorinnen tätigen Bediensteten zur Abgeltung der typischerweise mit der Tätigkeit von Revisoren/Revisorinnen verbundenen Aufwendungen je nach Aufgabengebiet:

monatlich

Kz. 825001

215,11 EUR

monatlich

Kz. 825101

161,33 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KA

monatlich

Kz. 825201

107,55 EUR

monatlich

Kz. 825301

53,77 EUR

Die Festlegung der Betragshöhe erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Aufwandes durch den Kontrollamtsdirektor/die Kontrollamtsdirektorin.

Der Bezug dieser Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Außendienstzulage sowie des amtlichen Kilometergeldes aus.


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

Krankenanstaltenverbund 1.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren, ausgenommen die befristet mit der Leitung einer städtischen Krankenanstalt, eines Geriatriezentrums, einer Abteilung oder eines Institutes betrauten Ärzte/Ärztinnen und die betriebseigenen Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerinnen, zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 896903

428,16 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Zulage a) für das Pflegepersonal, die Bediensteten der med.-techn. Dienste, Kardiotechniker/Kardio-

technikerinnen, Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen, Medizinische Masseure/Medizinische Masseurinnen, Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen, für die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D, die muttersprachlichen Berater/Beraterinnen sowie für die Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen in den Psychiatrischen Krankenhäusern, psychiatrischen Abteilungen, im TZ-Ybbs und in der Kriseninterventionsstation der Internen Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, sofern im Einzelfall nicht eine Personal- oder Sonderzulage gebührt, zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten besonderen Erschwernisse und der Mehrdienstleistungen bis zu einer Viertelstunde pro Dienst, monatlich

Kz. 836506

155,98 EUR

teil. Bed. Kz. 8305

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6,Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, in Verwendungsgruppe B, C oder D, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 836606

177,47 EUR

teil. Bed. Kz. 8306

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) Werden Mehrdienstleistungen der unter lit. a angeführten Bediensteten durch die Wechseldienst-

entschädigung gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 3, abgegolten, so gebührt an Stelle der Zulage gemäß lit. a eine Zulage von


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

monatlich

Beilage E-II/IV/KAV

Kz. 809602

101,33 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

3.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Sie beträgt für Ärzte/Ärztinnen, für die der Punkt 24 nicht gilt, für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.-techn. Dienste, für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, für die Kardiotechniker/Kardiotechnikerinnen, für die Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen, sofern nicht eine Wechseldienstentschädigung gebührt, sowie für die Physiker/Physikerinnen und Chemiker/Chemikerinnen, die Fachbediensteten des technischen Dienstes und die Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abklinganlagen des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und des SMZ-Ost – Donauspital bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich 41 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102

II Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102

57,81 EUR 62,22 EUR 75,08 EUR 63,91 EUR 76,51 EUR 64,82 EUR 68,33 EUR 83,79 EUR

Kz. 815102

Kz. 814102

101,45 EUR

Kz. 815102

Kz. 814102

121,20 EUR

Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 816102

Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 813102

154,97 EUR 94,05 EUR 3,75% des Gehalts


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

42 Stunden in der Verwendungsgruppe bzw., Gehaltsstufe Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202

II Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202

115,74 EUR 124,59 EUR 150,34 EUR 127,97 EUR 153,20 EUR 129,79 EUR 136,81 EUR 167,76 EUR

Kz. 815202

Kz. 814202

203,14 EUR

Kz. 815202

Kz. 814202

242,67 EUR

Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 816202

Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 813202

310,30 EUR 188,31 EUR 7,5% des Gehalts

43 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302

II Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302

173,55 EUR 186,81 EUR 225,42 EUR 191,88 EUR 229,71 EUR 194,61 EUR 205,14 EUR 251,55 EUR

Kz. 815302

Kz. 814302

304,59 EUR

Kz. 815302

Kz. 814302

363,87 EUR

Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 816302

Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 813302

465,27 EUR 282,36 EUR 11,25% des Gehalts


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

44 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402

II Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402

231,36 EUR 249,03 EUR 300,50 EUR 255,79 EUR 306,22 EUR 259,43 EUR 273,47 EUR 335,34 EUR

Kz. 815402

Kz. 814402

406,04 EUR

Kz. 815402

Kz. 814402

485,07 EUR

Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 816402

Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 813402

620,24 EUR 376,41 EUR 15% des Gehalts

45 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502

II Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502

289,29 EUR 311,40 EUR 375,76 EUR 319,85 EUR 382,91 EUR 324,40 EUR 341,95 EUR 419,31 EUR

Kz. 815502

Kz. 814502

507,73 EUR

Kz. 815502

Kz. 814502

606,54 EUR

Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 816502

Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 813502

775,57 EUR 470,67 EUR 18,75% des Gehalts


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

46 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602

II Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602

347,10 EUR 373,62 EUR 450,84 EUR 383,76 EUR 459,42 EUR 389,22 EUR 410,28 EUR 503,10 EUR

Kz. 815602

Kz. 814602

609,18 EUR

Kz. 815602

Kz. 814602

727,74 EUR

Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 816602

Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 813602

930,54 EUR 564,72 EUR 22,5% des Gehalts

47 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702

II Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702

404,91 EUR 435,84 EUR 525,92 EUR 447,67 EUR 535,93 EUR 454,04 EUR 478,61 EUR 586,89 EUR

Kz. 815702

Kz. 814702

710,63 EUR

Kz. 815702

Kz. 814702

848,94 EUR

Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 816702

Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 813702

1.085,51 EUR 658,77 EUR 26,25% des Gehalts


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

48 und mehr Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse

E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3

I Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802

II Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802

462,84 EUR 498,21 EUR 601,18 EUR 511,73 EUR 612,62 EUR 519,01 EUR 547,09 EUR 670,86 EUR

Kz. 815802

Kz. 814802

812,32 EUR

Kz. 815802

Kz. 814802

970,41 EUR

Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 816802

Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 813802

1.240,84 EUR 753,03 EUR 30% des Gehalts

I. außerhalb des Tourendienstes (ohne regelmäßige Sonntags- und Nachtdienste) ÜBERSTUNDENENTGELT

II. im Tourendienst (mit regelmäßigen Sonntags- und Nachtdiensten) 60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

Die Mehrstundenentschädigung gebührt nicht, wenn die Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K oder durch Freizeit abgegolten werden.

4.) Nachtdienstzulage a) für Ärzte/Ärztinnen sowie für die Physiker/Physikerinnen und Chemiker/Chemikerinnen der Abklinganlagen des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und des SMZ-Ost – Donauspital für jeden in der Zeit vom Dienstende des einen bis zum Dienstbeginn des nächstfolgenden Tages auf Grund der Diensteinteilung geleisteten Nachtdienst,

je Nachtdienst

Kz. 974102

64,09 EUR


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Beilage E-II/IV/KAV

b)

für Ärzte/Ärztinnen der Neurologischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, deren Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K oder durch Freizeit abgegolten werden, gebührt für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen,

je Arbeitsstunde

Kz. 996701

8,01 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG

5.) Erschwerniszulage für Ärzte/Ärztinnen an Röntgeninstituten oder pathologisch-bakteriologischen Instituten, an strahlentherapeutischen Abteilungen/Instituten und an den nuklearmedizinischen Instituten/Stationen, monatlich

Kz. 833301

124,33 EUR

6.) Nachtdienstzulage a) für das Pflegepersonal, die Bediensteten der med.-techn. Dienste, die OP-Gehilfen/OP-Ge-

hilfinnen, die Laborgehilfen/Laborgehilfinnen, die Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen sowie die Fachbeamten/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes, die Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abklinganlage des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und des SMZ-Ost – Donauspital, die Werkmeister der Leitstelle des SMZ-Ost – Donauspital und das Leitstellenpersonal des AKH für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, je Nachtdienst

Kz. 972702

28,07 EUR

b) Werden Mehrdienstleistungen der unter lit. a angeführten Bediensteten durch einzelverrechnete

Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K oder durch Freizeit abgegolten, so gebührt an Stelle der Zulage gemäß lit. a eine Zulage für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen, je Arbeitsstunde

Kz. 914301

3,50 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG

7.) Entschädigung für Ärzte/Ärztinnen, die in theoretischen Fächern an physikalisch-therapeutischen oder medizinischchemischen Instituten tätig sind,

monatlich

Kz. 834001

55,34 EUR


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Beilage E-II/IV/KAV

GEFAHRENZULAGE

8.) Besondere Infektions(Strahlengefährdungs)zulage a) für Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, Ärztliche Abteilungs-(Instituts-)vorstände, Ärzte/Ärztinnen,

Chemiker/Chemikerinnen und Physiker/Physikerinnen, die mindestens einen Monat ununterbrochen überwiegend an Instituten (Stationen, Laboratorien) tätig und strahlenexponiert sind, für die Ärzte/Ärztinnen der Unfallchirurgischen Abteilung und der 1.Chirurgischen Abteilung mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie des Wilhelminenspitals, für die Ärzte/Ärztinnen der Unfallchirurgischen Abteilung im SMZ-Ost – Donauspital sowie für die Ärzte/Ärztinnen an der 1. Chirurgischen Abteilung mit gefäßchirurgischem Zentrum des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,

für die an Prosekturen (Pathologisch-bakteriologischen-anatomischen Instituten) oder am gerichtsmedizinischen Institut zum Dienst eingeteilten Ärzte/Ärztinnen,

für die in einer ständigen Verwendung in Laboratorien überwiegend mit bakteriologischen oder virologisch-serologischen Untersuchungen beschäftigten Ärzte/Ärztinnen,

für Ärztliche Abteilungsvorstände und Ärzte/Ärztinnen der Abteilungen für Anästhesiologie und Intensivmedizin,

b) für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.-techn. Dienste sowie sonstige Bedienstete,

welche bei einer ständigen Verwendung an Instituten (Stationen) sowie in Laboratorien ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind, oder überwiegend bakteriologische sowie virologisch-serologische Untersuchungen durchführen bzw. auf ihrem Arbeitsplatz besonders infektionsgefährdet sind, für Bedienstete der med.-techn. Dienste des Institutes für Hormonanalytik der I. Univ. Frauenklinik,

für die (Leitenden, Ersten) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen,

für die Bediensteten des Instituts für Krankenhausphysik im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,

für Bedienstete der Medizintechnik, die überwiegend Prüf-, Einstellungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, bei denen sie sich im Strahlenbereich befinden und deshalb strahlenexponiert sind,


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Beilage E-II/IV/KAV

für zwei Fachbedienstete des technischen Dienstes des zentralen Abfalllagers im Strahlenzentrum des AKH,

für die Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen des OKH-Gersthof, des Wilhelminenspitals, 1. chirurgischer und unfallchirurgischer OP-Bereich, der Orthopädischen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital, der Orthopädischen und Unfallchirurgischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, im Orthopädischen Fachbereich im AKH und an der 1. Chirurgischen Abteilung mit gefäßchirurgischem Zentrum am Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel

als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Infektions- und Strahlengefährdung,

monatlich

Kz. 833402

126,19 EUR

teilb. Bed. Kz. 8331

Vertretung bis zu einem Monat

Kz. 903901, 1 E = 1 EUR

c) für den Ärztlichen Institutsvorstand, die Ärzte/Ärztinnen, die Bediensteten der med.-techn. Dienste

und die (Ersten)Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen am Pathologisch-bakteriologischen Institut des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital monatlich

Kz. 839502

190,73 EUR

9.) Infektions(Gefahren)zulage a) für Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, Ärztliche Abteilungs-(Instituts-)vorstände und Ärz-

te/Ärztinnen, die mindestens einen Monat ununterbrochen an Tbc-, Infektions-, Kinderinfektionsabteilungen (Stationen), Onkologischen Abteilungen (Stationen), Internen Abteilungen mit Dialyseoder Intensivstation oder an der Transfusionsmedizin des Allgemeinen Krankenhauses tätig sind, für Ärztl. Abteilungs-(Instituts-)vorstände, Ärzte/Ärztinnen, Biologen/Biologinnen und Chemiker/Chemikerinnen in Laboratorien und bis zu zehn Ärzte/Ärztinnen der 4. med. Abteilung des Wilhelminenspitals, welche überwiegend mit infektiösem Material beschäftigt sind, für die gesamte Dauer der Verwendung, für Fachärzte/Fachärztinnen, einschließlich Abteilungs-(Instituts-)vorstände, für Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen, in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für HNO stehende Ärzte/Ärztinnen und Fachärzte/Fachärztinnen, einschließlich Abteilungs-(Instituts-)vorstände für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,


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Beilage E-II/IV/KAV

für Apotheker/Apothekerinnen, die mit der zentralen Zytostatikazubereitung betraut sind, für 6 Ärzte/Ärztinnen der Intensivstation der Kinderchirurgischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, für Ärzte/Ärztinnen der Intermediate-Care-Station der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing – des Wilhelminenspitals b) für Operations- und Anästhesiepfleger/Operations- und Anästhesieschwestern, c) für das Pflegepersonal, die Bediensteten der med.-techn.Dienste, die Operationsgehil-

fen/Operationsgehilfinnen, die Medizinischen Masseure/Medizinischen Masseurinnen sowie die Laborgehilfen/Laborgehilfinnen der Tbc-, Infektions- und Kinderinfektionsabteilungen (Stationen), der Transfusionsmedizin des Allgemeinen Krankenhauses, der Univ. Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie -Station 27 und 120, am Wasserbett und der Verbrennungsstation im AKH, der Ambulanz der 4. med. Abteilung und der Entgiftungsstation des Institutes für Anästhesiologie des Wilhelminenspitals, der Station D/Nord der Nephrologischen Abteilung des Wilhelminenspitals, der Ambulanz und den Stationen E 8 und E 10 der Universitätskinderklinik,

der Dialyse-, Intensiv- und Überwachungsstationen, der Station 12 B der 2. Med. Abteilung der KA Rudolfstiftung in Zentrallaboratorien, in serodiagnostischen Instituten (Stationen), auf Hepatitisstationen, der Hepatitisambulanz des Allgemeinen Krankenhauses, der Ambulanzen und Stationen mit hoher Frequenz an zytostatisch behandelten Tumorpatienten, der Ambulanzen mit hoher Frequenz an Patienten, die an Bluterkrankungen oder chronischen Nierenerkrankungen leiden, in Zentralsterilisationen,


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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

in Speziallaboratorien, soweit sie mit der Durchführung der Tests an den Versuchstieren befasst sind, für Bedienstete der Medizintechnik, die überwiegend Instandsetzungsarbeiten durchführen, bei denen sie einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, für Bedienstete auf Kardiologischen Stationen, wenn sie die maschinelle Überwachung durchführen, für die Bediensteten der med.-techn. Dienste an der Abteilung für Arbeitsmedizin im AKH, für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.- techn. Dienste, die in jenem Bereich tätig sind, in dem überwiegend endoskopische Untersuchungen bzw. endoskopische Eingriffe vorgenommen werden,

für Pflegepersonen, die ständig oder vertretungsweise ununterbrochen mindestens sieben Tage im Überwachungszimmer der ersten Station der Neurologischen Abteilung des GZ Am Wienerwald tätig sind,

für Pflegepersonen der Intermediärstation der II. Neurologischen Abteilung des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,

für zwei Biomed. Analytiker/Analytikerinnen der Univ. Klinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Herz-Thoraxchirurgie,

für einen/eine Biomed. Analytiker/Analytikerin der Knochenbank der Orthopädischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital,

für Biomed. Analytiker/Analytikerinnen des Labors für Invitro Fertilisation an der Univ.Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe,

für zwei Biomed. Analytiker/Analytikerinnen der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde des AKH, für Kardiotechniker/Kardiotechnikerinnen,

für das Krankenpflegepersonal und Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen der IntermediateCare-Station der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing des Wilhelminenspitals,


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

für die Bediensteten der internen Lungenabteilungen und der lungenchirurgischen Station des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital sowie die auf Infektions-(Tbc-)Abteilungen der anderen Anstalten tätigen Aufnahme- und Kanzleibeamten/Aufnahme- und Kanzleibeamtinnen,

für die Bediensteten (Ärzte/Ärztinnen, Pflegepersonal) der 11. Medizinischen Abteilung, Pavillon XV, 1 rechts und 1 links, Langzeitbeatmungsstation sowie der Ebene 2 des GZW,

für das Krankenpflegepersonal am Department für Neonatologie in der KA Rudolfstiftung

als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Gefährdung, monatlich

Kz. 833502

105,09 EUR

teilb. Bed. Kz. 8307 Für das Pflegepersonal, einen/eine Physiotherapeuten/Physiotherapeutin und einen/eine BiomedAnalytiker/Analytikerin an der Univ. Klinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Wiederherstellende und Plastische Chirurgie, Intensivpflegestation für Brandverletzte des AKH erhöht sich die Zulage um 75 %

Kz. 822601

183,89 EUR

teilb. Bed. Kz. 8227 Für an der Univ. Klinik für Dermatologie Süd B I-HIV, Süd B N-HIV, Süd B-HIV-Labor und der Süd B Ambulanz HIV des AKH einschließlich des HIV-Labors Ebene 4P des AKH, im Pavillon 34 der II. Internen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital und der zum Pavillon 34 gehörenden Ambulanz sowie im Pav. Wienerwald/Parterre tätigen Bediensteten erhöht sich die Zulage um 100 %.

Kz. 807901

210,17 EUR

teilb. Bed. Kz. 8080 d) für die übrigen Bediensteten des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PUL,

ausgenommen Küchenpersonal) sowie für die Bediensteten des Pavillons 15 des GZ Am Wienerwald, monatlich

Kz. 837101

51,16 EUR

teilb. Bed. Kz. 8381 Vertretung bis zu einem Monat

Kz. 903901, 1 E = 1 EUR

e) für Leitende pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen und für Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen der Anstaltsapotheke des AKH, welche in der zentralen Zytostatikazubereitung ganztägig mit dem Lösen und Zubereiten von Zytostatika-Infusionen beschäftigt sind,


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV monatlich

Beilage E-II/IV/KAV

Kz. 802901

126,19 EUR

10.) Gefahrenzulage a) für Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, Ärztliche Abteilungsvorstände, Ärzte/Ärztinnen und Psycho-

logen/Psychologinnen der psychiatrischen Krankenhäuser, der psychiatrischen Abteilungen und Stationen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, der FrühNeurorehabilitationsstation des SMZ Süd – KFJ mit PRE, für die Psychologen/Psychologinnen des Allgemeinen Krankenhauses, für Pädagogen/Pädagoginnen an der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,

die mindestens einen Monat ununterbrochen in diesen Dienststellen tätig sind, für die gesamte Dauer der Verwendung, b) für das Pflegepersonal, die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die Bediensteten der med.-

techn. Dienste, die Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, die Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen, die Medizinischen Masseure/Medizinischen Masseurinnen sowie die Laborgehilfen/Laborgehilfinnen in psychiatrischen Abteilungen und Stationen, in der Neurologischen Universitätsklinik, in der Neurochirurgischen Universitätsklinik, in der Neurochirurgischen Abteilung der KA Rudolfstiftung und des SMZ-Ost – Donauspital, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, in den Stationen 15 und 18 der Internen Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals, in der Früh-Neurorehabilitationsstation des SMZ Süd – KFJ mit PRE, in der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Neuropädiatrische Funktionsdiagnostik – Epilepsie-Monitoring, bei der Unterwassertherapie, in der Univ. Kl. f. Unfallchirurgie des Allgemeinen Krankenhauses, Stationen 19B, 19C, 19D, und 19E in den Stationen der Unfallchirurgie des Wilhelminenspitals und des SMZ-Ost – Donauspital, c) für die Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen und Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen im SMZ

Baumgartner Höhe – Otto Wagner- Spital mit PZ und im TZ Ybbs/Donau - PKH, in der Internen


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals und in der psychiatrischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen an der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und an der Früh-Neurorehabilitationsstation des SMZ Süd – KFJ mit PRE,

für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen an der Univ. Klinik für Psychiatrie des Allgemeinen Krankenhauses,

für einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin an der Psychiatrischen Abteilung des Kaiser-FranzJosef-Spitals, für zwei Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ, d) für die Bediensteten der Aufnahmestationen im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zent-

rum Rosenhügel, GZ Am Wienerwald, Pav. V und XV, KFJ-Spital, in der KA Rudolfstiftung, im SMZ-Ost – Donauspital, im Wilhelminenspital und in der Notfallambulanz des KES, für die Bediensteten der Universitätskinderklinik- Heilpädagogik,

als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Gefährdung, monatlich

Kz. 833502

105,09 EUR

teilb. Bed. Kz. 8307

e) für (Erste) Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen und (Erste) Desinfektionsgehil-

fen/Desinfektionsgehilfinnen sowie den Sanitätsrevisor/die Sanitätsrevisorin im AKH, für Leitende pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, für Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, die mit der zentralen Zytostatikazubereitung betraut sind und für einen Stationsassistenten/eine Stationsassistentin (med. techn. Bereich) an der Zentraldesinfektion des AKH, monatlich

Kz. 801402

84,21 EUR

f) für die sonstigen Bediensteten

der psychiatrischen Krankenhäuser, der psychiatrischen Abteilungen und Stationen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

für Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen und das Pflegepersonal auf neurologischen Abteilungen (Stationen), für Ärzte/Ärztinnen im Zentrum Förderpädagogik des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital – Pflegezentrum, für die Bediensteten im Pflegezentrum des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital, 2. Abteilung, (PH Sanatoriumstraße) und im GZ Ybbs/Donau, für die Bediensteten der med.-techn. Dienste sowie die Medizinischen Masseure/Medizinischen Masseurinnen auf neurologischen Abteilungen (Stationen) nur dann, wenn sie mit neurologischen Patienten unmittelbar arbeiten, für das Pflegepersonal der Kinderabteilung des SMZ-Ost – Donauspital und der Stationen, die über Risiko- und Aufwachzimmer verfügen, monatlich

Kz. 801207

51,15 EUR

teilb. Bed. Kz. 8304 Der Bezug einer der unter Punkt 7 bis 10 angeführten Zulagen schließt den Bezug einer anderen dieser Zulagen aus.

11.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren für jeden diensteinteilungsmäßig oder vertretungsweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen geleisteten vollen Dienst, der zwischen zwei Nachtdiensten liegt, je Dienst

Kz. 970401

31,37 EUR

Diese Zulage gebührt auch dann, wenn dem Sonntag unmittelbar gesetzliche Feiertage folgen oder solche dem Sonntag unmittelbar vorausgehen bzw. aneinander unmittelbar anschließen, für jeden Tag, an dem ein voller Dienst zwischen zwei Nachtdiensten geleistet wird. SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG

12.) Zulage zur Abgeltung der mit nachstehenden Dienstleistungen verbundenen Mehrdienstleistungen und zwar: Für den Inspektionsdienst des Verwaltungs- und Kanzleipersonals, den Bereitschaftsdienst der Bediensteten der med.-techn. Dienste, in der II. Chirurg. Universitätsklinik und im Institut für Blutgruppenserologie des Allgemeinen Krankenhauses, das ist der vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden dauernde Dienst,


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je

Beilage E-II/IV/KAV

Kz. 978001

154,53 EUR

Kz. 978101

205,27 EUR

Kz. 978201

281,54 EUR

Dienst 20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Samstagen, je Dienst

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a

Kz. 907601

77,27 EUR

Kz. 907701

211,16 EUR

bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/KAV, Punkt 6 aus.

13.) Bereitschaftsdienstzulage für die Apotheker/Apothekerinnen des Allgemeinen Krankenhauses für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je

Kz. 975201

200,27 EUR

Kz. 975301

259,54 EUR

Dienst 20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Samstagen, je Dienst

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

Kz. 975401

Beilage E-II/IV/KAV 350,11 EUR

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a

Kz. 907801

100,14 EUR

Kz. 908801

262,58 EUR

Kz. 878701

94,76 EUR

bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c

14.) Mehrdienstleistungspauschale für den Küchenleiter/die Küchenleiterin, monatlich

ÜBERSTUNDENENTGELT

15.) Entschädigung für Krankenpfleger/Krankenschwestern, Hebammen oder Bedienstete der gehobenen med.-techn. Dienste, die probeweise oder vorübergehend auf einem systemisierten Dienstposten für Stationspfleger/Stationsschwestern, Stationspflegervertreter/Stationsschwesternvertreter, Lehrer/Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege, Stationshebammen, Stationshebammenvertreter/Stationshebammenvertreterinnen, Stationsassistenten/Stationsassistentinnen oder Lehrassistenten/Lehrassistentinnen verwendet werden, a) täglich

Kz. 970302

5,08 EUR

b) wenn jedoch die Verwendung voraus-

Kz. 970202

10,16 EUR

sichtlich mindestens sechs Monate dauert, täglich

LEISTUNGSENTGELT Der Anspruch auf die Entschädigung entsteht erst nach einer mindestens sieben Tage dauernden ununterbrochenen Vertretung.

16.) Entschädigung für Ärzte/Ärztinnen als Abgeltung für die nach der Vereinbarung vom 13. April 1994 gutgeschriebenen und nicht durch Freizeit ausgeglichenen Tagdienste


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV pro Tagdienst

Beilage E-II/IV/KAV

Kz. 975001

148,47 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

17.) Zulage für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in Spezialverwendung zur Abgeltung der mit dieser Dienstleistung verbundenen besonderen Arbeitsbelastung und Erschwernisse sowie der großen Verantwortung. Diese Zulage beträgt für Intensivpflege- und Dialysepfleger/Intensivpflege- und Dialyseschwestern,

monatlich

Kz. 833601

168,63 EUR

teilb. Bed. Kz. 8098

für Anästhesie- und Operationspfleger/Anästhesie- und Operationsschwestern,

monatlich

Kz. 833701

118,00 EUR

teilb. Bed. Kz. 8308 Die Zulage für Anästhesiepfleger/Anästhesieschwestern gebührt diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit Sonderausbildung im Modul Intensiv- oder Anästhesiepflege nach erfolgreich abgelegter Prüfung. Die Zulage für Intensivpflege-, Dialyse- oder Operationspfleger/Intensivpflege-, Dialyse- oder Operationsschwestern gebührt diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit Sonderausbildung im jeweiligen Modul nach erfolgreich abgelegter Prüfung. Die Zulage gebührt diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ohne Sonderausbildung nach mindestens sechsmonatiger zufrieden stellender Verwendung als Intensivpflege-, Dialyse-, Anästhesieoder Operationspfleger/Intensivpflege-, Dialyse-, Anästhesie- oder Operationsschwester. Die Bestätigung des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau gemäß § 108 Abs. 2 GuKG ist der erfolgreichen Absolvierung einer Sonderausbildung für Intensiv-, Dialyse-, Anästhesie- oder Operationspflege gleichzustellen. 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT

18.) Entschädigung für Leitende Lehrassistenten/Lehrassistentinnen, Lehrassistenten/Lehrassistentinnen, Lehrvorsteher/Schuloberinnen, Lehrer/Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege und Lehrhebammen sowie für Bedienstete, die probe- oder vertretungsweise die Lehrtätigkeit ausüben,


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV monatlich

Kz. 808101

Beilage E-II/IV/KAV 244,21 EUR

LEISTUNGSENTGELT

19.) Erschwerniszulage für die Bediensteten im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ und im Therapiezentrum Ybbs/Donau, welche den Verwendungsgruppen K 3, K 4 und K 6 angehören und überwiegend im Rahmen der Arbeitstherapie verwendet werden, monatlich

Kz. 839803

45,79 EUR

Höchstanzahl der Bezieher: 90 Bedienstete

20.) Entschädigung für (Leitende, Erste) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen a) für die Versorgung der in den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren Verstorbenen, pro Fall

Kz. 908101

21,92 EUR

b) für die Versorgung der in das gerichtsmedizinische Institut im Allgemeinen Krankenhaus eingebrach-

ten Verstorbenen, pro Fall

Kz. 908201

32,97 EUR

LEISTUNGSENTGELT

21.) Entwesungsprämie für Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen des AKH für die Durchführung von Entwesungen sowie für Körperentlausungen (mit Ausnahme von Kopfentlausungen) pro Entwesung

Kz. 918401

30,93 EUR

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % GEFAHRENZULAGE

22.) Erschwerniszulage für Psychologen/Psychologinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren, monatlich

Kz. 842401

105,25 EUR

23.) Entschädigung für die vollbeschäftigten Psychologen/Psychologinnen im Allgemeinen Krankenhaus, SMZ-Ost – Donauspital, SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (ausgenommen PUL), Psychiatri-


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

schen Krankenhaus Ybbs/Donau, Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, Kaiser-Franz-Josef-Spital, Wilhelminenspital, in der KA Rudolfstiftung, im Sozialtherapeutischen Zentrum Ybbs/Donau und im GZ Am Wienerwald zur Abgeltung der mit diesem Dienst verbundenen ständigen Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 842301

278,70 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT

24.) Mehrstundenentschädigung für Ärzte/Ärztinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren die im Rahmen der Diensteinteilung regelmäßig zu Nachtdiensten herangezogen werden, als Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) hinausgehenden Mehrstunden für den vierten und jeden weiteren tatsächlich geleisteten Nachtdienst im Kalendermonat, je Nachtdienst (bis zu 24 Stunden)

Kz. 986101

363,73 EUR

44 % ÜBERSTUNDENENTGELT 56 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

25.) Entschädigung für Bedienstete des Pflegedienstes und der med.-techn. Dienste sowie für die Fachbediensteten des Verwaltungsdienstes und die Kanzleibediensteten in der Aufnahmekanzlei des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PUL), die nur fallweise an Feiertagen Dienst zu versehen haben, je Arbeitsstunde einer solchen Normal-

Kz. 913101

13,64 EUR

dienstleistung FEIERTAGSZUSCHLAG

26.) Kreißsaalzulage für die Hebammen, die überwiegend im Kreißsaal oder an Stationen einer Gynäkologischen geburtshilflichen Abteilung/Klinik (nicht in der Ambulanz) tätig sind, wo Patienten/Patientinnen außerhalb des Kreißsaales prä- und postpartal betreut werden, für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Infektionsgefahr, monatlich

Kz. 842801

105,09 EUR

GEFAHRENZULAGE Vertretung bis zu einem Monat

Kz. 903901, 1 E = 1 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

27.) Zulage für Angehörige des multifunktionalen Personals des Sozialtherapeutischen Zentrums Ybbs/Donau sowie des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (Förderpädagogik und Drogeninstitut), die auf Dienstposten von Stationspflegern/Stationsschwestern oder Stationsassistenten/Stationsassistentinnen verwendet werden und keinen Anspruch auf die PflegedienstChargenzulage haben, monatlich

Kz. 838901

252,68 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Die Zulage wird bei Beförderung in die Dienstklasse VI eingestellt. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.

28.) Zulagen für das multifunktionale Personal Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die als multifunktionales Personal in Psychiatrischen Abteilungen, Kinderund Jugendpsychiatrischen Abteilungen, Kinderneuropsychiatrischen Abteilungen, Kinderneurologischen Abteilungen und Kinderneurorehabilitations-Abteilungen, im Sozialtherapeutischen Zentrum oder im Zentrum Förderpädagogik verwendet werden, haben Anspruch auf für das Pflegepersonal vorgesehene Nebengebühren, wenn sie die für den Anspruch auf diese Nebengebühren geltenden Voraussetzungen, wie gleiche Belastungen, Gefährdungen udgl. erfüllen.

29.) Zulage für Erste Desinfektionsgehilfen/Erste Desinfektionsgehilfinnen, Erste Medizinische Masseure/Erste Medizinische Masseurinnen, Erste Operationsgehilfen/Erste Operationsgehilfinnen, Erste Prosekturgehilfen/Erste Prosekturgehilfinnen und für Leitende Prosekturgehilfen/Leitende Prosekturgehilfinnen bei weniger als 10 unterstellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen monatlich

Kz. 851101

121,84 EUR

LEISTUNGSENTGELT

30.) Zulage zur Abgeltung der Mehrleistungen auf Grund des Journaldienstes in der Generaldirektion des KAV, das ist der vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden dauernde Dienste,

an Werktagen von Montag bis Freitag, je Dienst

Kz. 926901

205,01 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT an Samstagen, je Dienst

Kz. 927001

335,54 EUR

Kz. 927101

363,46 EUR

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG an Sonn- und Feiertagen, je Dienst

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG

31.) Zulage für das Pflegepersonal der Univ. Klinik für Dermatologie Süd B I-HIV, Süd B N-HIV und der Süd B Ambulanz HIV des AKH, im Pavillon 34 der II. Internen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital und der zum Pav. 34 gehörenden Ambulanz sowie im Pav. Wienerwald/ Parterre des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital, monatlich

Kz. 810401

385,11 EUR

50 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Punkt 8 bis 10 und 17 aus.

32.) Zulage für Bedienstete die schaltberechtigt sind und Schaltmaßnahmen durchführen, monatlich

Im Vertretungsfalle bis zu einem Monat

Kz. 818601

79,96 EUR

Kz. 946101, 1 E = 1 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

33.) Entschädigung für Stationsärzte/Stationsärztinnen für die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr erbrachte Dienstleistung, sofern diese nicht im Rahmen eines Nachtdienstes erfolgt,


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV je Stunde

Beilage E-II/IV/KAV

28,34 EUR

Kz. 973402

ÜBERSTUNDENENTGELT

34.) Leistungszulage Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes wird ermächtigt, den Verwaltungsdirektoren/Verwaltungsdirektorinnen und den Administrativen Leitern/Leiterinnen der Verwendungsgruppen A und B bis einschließlich der Dienstklasse VIII eine Leistungszulage jeweils für ein Jahr zuzuerkennen. Die Höhe der einzelnen Leistungszulagen ist nach der Bedeutung des Aufgabengebietes und der individuellen Leistung festzusetzen. Bei der Zuerkennung der Leistungszulagen sind folgende Obergrenzen zu beachten:

a) Die Leistungszulage

1.319,17 EUR b) Die Summe der Leistungszulagen

Kz. 811001

darf höchstens

monatlich betragen.

156.250 EUR

nicht übersteigen.

darf pro Kalenderjahr den Betrag von

Die Leistungszulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Zulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. aus.

35.) Entschädigung für Bedienstete, die als Lenker/Lenkerinnen des Leichenwagens des GZ Am Wienerwald, des Wilhelminenspitals, des Franz Josefs Spitals und des SMZ-Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital verwendet wurden je Dienst

Kz. 905701

5,34 EUR

LEISTUNGSENTGELT

36.) Nachtschichtzulage a) für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Unternehmung Krankenanstaltenverbund, für jede in der Zeit von 22 Uhr bis

Kz. 901402

15,07 EUR

6 Uhr geleistete Schicht

a) für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, wenn ein Teil der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleisteten Schicht in die Normalarbeitszeit fällt und die restlichen Stunden der Schicht in Überstunde abgegolten werden,

je Arbeitsstunde

Kz. 916701

1,92 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

NACHTARBEITSZUSCHLAG

37.) Zulage für medizinisch-wissenschaftliche Leiter/Leiterinnen von Ausbildungsstätten für den Krankenpflegefachdienst, die med.-techn. Dienste und die Hebammen, bei einer Schülerzahl/Schülerinnenzahl bis 100 Schü-

196,62 EUR

ler/Schülerinnen bei einer Schülerzahl/Schülerinnenzahl von mehr als 100 Schü-

294,84 EUR

lern/Schülerinnen bis 200 Schüler/Schülerinnen bei einer Schülerzahl/Schülerinnenzahl über 200 Schü-

393,31 EUR

ler/Schülerinnen monatlich

Kz. 809901, 1 E = 1 EUR

LEISTUNGSENTGELT Bei gemeinsamer medizinisch-wissenschaftlicher Leitung mehrerer Ausbildungsstätten gebührt die Zulage a) nur einmal entsprechend der Gesamtschülerzahl/Gesamtschülerinnenzahl, wenn die Ausbil-

dungsstätten organisatorisch an derselben Krankenanstalt eingerichtet sind, b) andernfalls mehrfach entsprechend den jeweiligen Gesamtschülerzahlen/Gesamt-

schülerinnenzahlen der Ausbildungsstätten an den Krankenanstalten.

38.) Nachtdienstzulage für die Ärzte/Ärztinnen der Aufnahmestation der Krankenanstalt Rudolfstiftung für jeden in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr des nächstfolgenden Tages (25-Stunden-Dienst) auf Grund der Diensteinteilung geleisteten Nachtdienst,

je Nachtdienst

Kz. 917401

188,96 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG Der Bezug der Nachtdienstzulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Punkt 4, 16 und 24 aus.

39.) Entschädigung für die von den Ärzten/Ärztinnen der Aufnahmestation der Krankenanstalt Rudolfstiftung außerhalb der Diensteinteilung in der sonst dienstfreien Zeit geleisteten Ambulanzzeiten


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV je Stunde an Werktagen von

Beilage E-II/IV/KAV

Kz. 973402

28,34 EUR

Kz. 973502

37,53 EUR

6 Uhr bis 22 Uhr ÜBERSTUNDENENTGELT je Stunde in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT

40.) Zulage für Bedienstete, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung des Berufes als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen erfüllen und als solche verwendet werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen besonderen Arbeitsbelastung, Mehrdienstleistungen und Erschwernisse monatlich

Für Bedienstete der Verwendungsgruppe A

Kz. 886001 15 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT Für Bedienstete der Verwendungsgruppe B

Kz. 886101 15 % ERSCHWERNISZULAGE 28 % ÜBERSTUNDENENTGELT 57 % LEISTUNGSENTGELT Für Bedienstete der Verwendungsgruppe K2

Kz. 886201 15 % ERSCHWERNISZULAGE 24 % ÜBERSTUNDENENTGELT 61 % LEISTUNGSENTGELT

738,14 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

Für Bedienstete der Verwendungsgruppe K4

Kz. 886301 15 % ERSCHWERNISZULAGE 22 % ÜBERSTUNDENENTGELT 63 % LEISTUNGSENTGELT

Bedienstete, die zur Ausübung des Berufes als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen berechtigt sind und vom KAV den Auftrag erhalten, neben ihrer eigentlichen Dienstverpflichtung den Beruf als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen auszuüben, gebührt die Zulage gemäß ihrer Verwendungsgruppe aliquot der Wochenstundenverpflichtung als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, wobei die bei ihren eigentlichen Dienstverpflichtungen gebührenden Zulagen in dem Ausmaß vermindert werden, indem die Zulage für die Dienstleistung als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen gebührt.

Eine allfällig gemäß §§ 24 bis 26 BO 1995 gebührende Dienstzulage ist auf die gegenständliche Zulage anzurechnen. Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug von sonstigen Nebengebühren (ausgenommen eine allfällig gebührende Gefahrenzulage und die Abgeltung zusätzlich notwendiger einzelverrechneter Überstunden) aus.

41.) Leistungszulage Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes wird ermächtigt, den Technischen Direktoren/Technischen Direktorinnen und dem Leiter/der Leiterin der Technischen Angelegenheiten der Verwendungsgruppen A und B bis einschließlich der Dienstklasse VIII eine Leistungszulage jeweils für ein Jahr zuzuerkennen. Die Höhe der einzelnen Leistungszulagen ist nach der Bedeutung des Aufgabengebietes, der individuellen Leistung und unter Berücksichtigung allfälliger Mitbetreuungen anderer Anstalten festzusetzen. Bei der Zuerkennung der Leistungszulagen sind folgende Obergrenzen zu beachten: a) Die Leistungszulage

1.119,28 EUR b) Die Summe der Leistungszulagen

Kz. 811001

darf höchstens

monatlich betragen.

70.000 EUR

nicht übersteigen.

darf pro Kalenderjahr den Betrag von

Für den Technischen Direktor/die Technische Direktorin, dem/der auch die Betreuung des GZW übertragen ist, kann der monatliche Höchstbetrag der Leistungszulage gemäß lit. a um bis zu 5 % überschritten werden.


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

Die Leistungszulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Zulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. aus.

42.) Zulage für den technischen Inspektionsdienst für einen Leitenden pharmazeutischen Assistenten/eine Leitende pharmazeutische Assistenin oder für einen Pharmazeutischen Assistenten/eine Pharmazeutische Assistentin der Anstaltsapotheke des AKH für jeden Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden a) an Werktagen von Montag bis Freitag

Kz. 903102

147,84 EUR

Kz. 903202

197,22 EUR

Kz. 903302

271,40 EUR

20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Samstagen

27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG c) an Sonn- und Feiertagen

80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.

Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a

Kz. 906001

73,92 EUR

Kz. 907501

203,55 EUR

bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c

43.) Leistungszulage a) für Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenschwestern, Ständige Stationspflegevertreter/-vertreterinnen, Ständige Stationsschwesternvertreter/-vertreterinnen, Pflegehelfer/Pflegerhelferinnen und Behinderten(fach)betreuer/-betreuerinnen des Sozialmedizini-


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

schen Zentrums Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital – Pflegezentrum – Sozialpädagogisches Zentrum, deren Tätigkeit mit jener von Pflegehelfern/Pflegehelferinnen vergleichbar ist (wobei diesfalls der Anspruch auf die Erschwerniszulage gemäß Beilage E – II/IV/KAV, Pkt. 19 entfällt), die in nachstehenden Einrichtungen des KAV ständig mit der Pflege der geriatrischen Patienten/Patientinnen betraut sind. Für Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenschwestern, die teilweise als Hygienefachkraft tätig sind, ist die Zulage aliquot dem Ausmaß der Tätigkeit als Hygienefachkraft zu vermindern. Haus

Abteilung

KHR

Abteilung für Palliativmedizin

KHR

Abteilung für Akutgeriatrie

KFJ

Abteilung für Akutgeriatrie

GZSüd

gesamtes Geriatriezentrum

FLO

Abteilung für Akutgeriatrie

GZFlo

gesamtes Geriatriezentrum

SSG

gesamtes Geriatriezentrum

GZD

gesamtes Geriatriezentrum

OWSG

gesamtes Geriatriezentrum (inkl. Zentrum Förderpädagogik)

GZW

gesamtes Geriatriezentrum

GZB

gesamtes Geriatriezentrum

GZL

gesamtes Geriatriezentrum

GZA

gesamtes Geriatriezentrum

GZK

gesamtes Geriatriezentrum

Ybbs

Geriatriezentrum und Sozialtherapeutisches Zentrum

DSP

Abteilung für Akutgeriatrie

SMZ OWS – KH

Abteilung für Akutgeriatrie

SSK

PLE

Abteilung für Akutgeriatrie/Remobilisation, ausgenommen die Bereiche der Internen-, der HNO-, der Chirurgischen-, der Gynäkologischen- und der Urologischen Ambulanzen gesamtes Pflegewohnhaus

PIN

gesamtes Pflegewohnhaus

PME

gesamtes Pflegewohnhaus

monatlich

Kz. 812301

105,12 EUR

b) für Stationspfleger/Stationsschwestern, Medizinische Masseure/Medizinische Masseurinnen, Heilmasseure/Heilmasseurinnen, und – sofern sie in der Therapie tätig sind – Bedienstete der gehobenen medizinischen-technischen Dienste (Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen, Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Logopäden/Logopädinnen, Diätologen/Diätologinnen), medizinsch-technische Fachkräfte und den Stationsassistenten/die Stationsassistentin für Physiotherapie im Geriatriezentrum Baumgarten, bei Vorliegen der in lit. a genannten Voraussetzungen


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011

STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

monatlich

c)

Kz. 812401

78,84 EUR

je eine medizinisch-technische Fachkraft, die als Physiotherapeut/Physiotherapeutin im Geriatriezentrum Klosterneuburg und im Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen verwendet wird

monatlich 50 % des Betrages ge-

Kz. 812601

39,42 EUR

mäß lit. b

44.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:

In der Leistungsanforderungsgruppe I

Kz. 824303

1.053,74 EUR

II

Kz. 824403

936,40 EUR

III

Kz. 824503

889,71 EUR

IV

Kz. 824603

733,63 EUR

V

Kz. 824703

606,04 EUR

VI

Kz. 824803

487,58 EUR

VII

Kz. 825503

354,30 EUR

VIII

Kz. 825403

221,00 EUR

2. Auf Grund der Organisations- und Aufgabenstruktur der betreffenden Organisationseinheiten bestimmt sich die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe wie folgt:

Funktion 2.1. Leiter/Leiterinnen von Einrichtungen der Internen Revision in der Verwendungsgruppe A, deren Prüftätigkeit sich grundsätzlich auf alle Dienststellen des KAV erstreckt.

Leistungsanforderungsgruppe I oder II


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

Beilage E-II/IV/KAV III, IV oder V

mit besonderen Spezialkenntnissen, Spezial- oder Führungsaufgaben. 2.3. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

V, VI oder VII

mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.4. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision

VIII

3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Generaldirektor/die Generaldirektorin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.

4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr. reduzierte Leistungszulage

Kz. 824903

1 E = 1 EUR

5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe VIII entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.

7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.

45.) Aufwandentschädigung zur Abgeltung der typischerweise mit der Tätigkeit von hauptamtlichen internen Revisoren/Revisorinnen verbundenen Aufwendungen: monatlich

Kz. 825003

215,11 EUR

monatlich

Kz. 825103

161,33 EUR

monatlich

Kz. 825203

107,55 EUR

monatlich

Kz. 825303

53,77 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/KAV

Die Festlegung der Betragshöhe erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Aufwandes durch den Generaldirektor/die Generaldirektorin.

Der Bezug dieser Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Außendienstzulage sowie den Ersatz des Mehraufwandes für Dienstreisen im Dienstort nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien aus.

46.) Zulage für Medizinische Masseure/Medizinische Masseurinnen und Heilmasseure/Heilmasseurinnen, die zur Ausübung der Spezialqualifikation Elektrotherapie nach dem Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, berechtigt sind und zumindest 50 elektrotherapeutische Behandlungen pro Monat durchführen monatlich

Kz. 889601

101,91 EUR

Die Zulage beträgt ab 100 elektrotherapeutischen Behandlungen pro Monat monatlich

Kz. 889901

203,82 EUR

LEISTUNGSENTGELT

47.) Zulage für die in einer Krankenanstalt des Krankenanstaltenverbundes der Stadt Wien eingesetzten Hebammen, Oberhebammen, Lehrhebammen, Leitenden Lehrhebammen, Stationshebammen und Ständigen Stationshebammenvertreter/Stationshebammenvertreterinnen als zusätzliche Abgeltung für die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 896001

135,00 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/Stadt Wien - Wiener Wohnen Stadt Wien - Wiener Wohnen 1.) Zulage für Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Verwaltungsdienstes und maximal 35 Kanzleibedienstete, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des mit dem Außendienst verbundenen Mehraufwandes und der zusätzlichen Leistungen, monatlich

Kz. 831602

72,99 EUR

50 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8359) 50 % LEISTUNGSENTGELT

(Kz. 8316)

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus.

2.) Sonderzulage für die mit der Verrechnung und Überprüfung der Bezüge der Hausbesorger/Hausbesorgerinnen, Hausbesorgerheizer/Hausbesorgerheizerinnen, Badebetreuer/Badebetreuerinnen, Gartenbetreuer/Gartenbetreuerinnen und winterlichen Gehsteigreiniger/Gehsteigreinigerinnen in städtischen Wohnhausanlagen befassten Bediensteten zur Abgeltung der über die normale Arbeitszeit hinausgehenden Mehrdienstleistungen und Erschwernisse a) für Kanzleibedienstete, monatlich

Kz. 885101

323,63 EUR

Kz. 885201

356,15 EUR

80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT

b) für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes, monatlich

ÜBERSTUNDENENTGELT

3.) Zulage für maximal 5 Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, während der Dauer ihrer Verwendung im MOVE-Team, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, monatlich

LEISTUNGSENTGELT

Kz. 890903

74,13 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/Stadt Wien - Wiener Wohnen Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg., Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/FSW Fonds Soziales Wien

1.) Entschädigung für die in der Beratungsstelle für Behinderte, im Kontaktbesuchsdienst sowie für die im Rahmen des Club 21 und der Trainingswohnungen mit der Beratung und Betreuung behinderter Menschen befassten Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, pro Einsatz

a) für rechtskundige Bedienstete

Kz. 928402

82,56 EUR

6 % TAGESGELD 94 % ÜBERSTUNDENENTGELT

b) für Fachbedienstete des Verwaltungsdiens-

Kz. 928502

61,94 EUR

Kz. 928602

49,73 EUR

tes, Fachbedienstete des technischen Dienstes und Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen (Sozialarbeitsassistenten/Sozialarbeitsassistentinnen)

9 % TAGESGELD 91 % ÜBERSTUNDENENTGELT

c) für Kanzleibedienstete

11 % TAGESGELD 89 % ÜBERSTUNDENENTGELT

2.) Zulage für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, die als Gruppensozialarbeiter/Gruppensozialarbeiterinnen verwendet werden, sowie ein Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin, der/die mit der Koordination der räumlichen Planung und Adaptierung der Einrichtungen der Abteilung (insbesondere Gesundheits- und Sozialzentren, Geriatrische Tageszentren, bzw. die Wohnheimprojekte) betraut ist, monatlich

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT

Kz. 802104

93,30 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/FSW

Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.

3.) Zulage für die Bediensteten des gehobenen med.-techn. Dienstes zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen monatlich

Kz. 836508

155,98 EUR

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K2, Gehaltsstufe 8,zweites Jahr, monatlich

Kz. 836608

177,47 EUR

teil. Bed. Kz. 8306

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

4.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt den Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die im Fachbereich Behindertenarbeit für die Betreuung geistig Behinderter eingesetzt sind, bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich 45 Stunden eine monatliche Entschädigung in derselben Höhe wie den Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen der MA 11 gemäß Beilage E - II/IV/11, Pkt. 4. monatlich

Kz. 814502

40 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 60 % ÜBERSTUNDENENTGELT

5.) Nachtdienstzulage für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen in einer Wohngemeinschaft für geistig Behinderte für jeden diensteinteilungsmäßig erforderlichen

Nachtdienst mit Schlaferlaubnis

Kz. 901502

7,58 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/FSW

NACHTARBEITSZUSCHLAG

6.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Wohnungslosenhilfe, der Tageszentren Wohnungslosenhilfe und des Flüchtlingsreferates, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung, monatlich

Kz. 805503

67,47 EUR

7.) Sonderzulage für im Journaldienst der Häuser für Obdachlose verwendete Bedienstete als Abgeltung der Mehrdienstleistungen, monatlich

Kz. 894001

533,68 EUR

Höchstanzahl: 5 Bedienstete

ÜBERSTUNDENENTGELT

8.) Zulage für die in den geriatrischen Tageszentren tätigen Bediensteten des gehobenen med.-techn. Dienstes zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen monatlich

Kz. 836504

155,98 EUR

teilb. Bed. Kz. 8305

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K2, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 836604 teilb. Bed. Kz. 8306

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT

177,47 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/FSW

9.) Zulage für das in der Mobilen Hauskrankenpflege, im Casemanagement des Kunden- und Kundinnenservices sowie in den Tageszentren für Seniorinnen und Senioren eingesetzte diplomierte Krankenpflegepersonal, soweit für dieses nicht eine Personalzulage zuerkannt ist, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und zusätzlichen Belastung,

monatlich

Kz. 849002

155,98 EUR

teilb. Bed. Kz. 8491

65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % LEISTUNGSENTGELT

Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 2 bis K 4 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich

Kz. 849202

177,47 EUR

teilb. Bed. Kz. 8493

57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % LEISTUNGSENTGELT

10.) Entschädigung für die als teilzeitbeschäftigte mobile Krankenpfleger/Krankenschwestern verwendeten Bediensteten für jede zusätzliche Dienstleistung an einem a) Samstag

für die ersten 4 Stunden

Kz. 917501

69,88 EUR

für jede weitere Stunde

Kz. 916201

17,44 EUR

für die ersten 4 Stunden

Kz. 917601

92,96 EUR

für jede weitere Stunde

Kz. 916301

23,26 EUR

LEISTUNGSENTGELT

b) Sonntag oder Feiertag

55 % LEISTUNGSENTGELT 45 % SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE

SCHEMA II/IV

Beilage E-II/IV/FSW

11.) Entschädigung für Krankenpfleger/Krankenschwestern die probe- oder vertretungsweise auf einem systemisierten Dienstposten für Stationspfleger/Stationsschwestern und für Dipl. Krankenpflegepersonen, welche als Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Stationspfleger/Stationsschwestern verwendet werden,

a) täglich

Kz. 970301

5,08 EUR

b) wenn jedoch die Vertretung auf Grund

Kz. 970201

10,16 EUR

eines Karenzurlaubes von voraussichtlich mindestens 6 Monaten erfolgt, täglich LEISTUNGSENTGELT

Der Anspruch auf die Entschädigung entsteht erst nach einer mindestens sieben Tage dauernden ununterbrochenen Vertretung.

12.) Entschädigung für einen Lehrer/eine Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege, der/die mit der Organisation und Durchführung der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung der Abteilung betraut ist, monatlich

Kz. 808102

244,21 EUR

LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Vortragshonorare gemäß Beilage D Punkt 1 bis 4 aus.


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Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I BIS IV/WS

1.) Funktionszulage Den der Wienstrom GmbH zugewiesenen Bediensteten kann eine monatliche Funktionszulage gewährt werden, welche für die

KN 141.

KN 142.

KN 143.

Leistungsstufe 1

Leistungsstufe 2

Leistungsstufe 3

Zulagenstufe 1

28,53 EUR

100,89 EUR

173,25 EUR

Zulagenstufe 2

100,89 EUR

173,25 EUR

245,60 EUR

Zulagenstufe 3

173,25 EUR

245,60 EUR

317,96 EUR

Zulagenstufe 4

245,60 EUR

317,96 EUR

390,31 EUR

Zulagenstufe 5

317,96 EUR

390,31 EUR

462,67 EUR

Zulagenstufe 6

390,31 EUR

462,67 EUR

535,03 EUR

Zulagenstufe 7

462,67 EUR

535,03 EUR

607,37 EUR

Zulagenstufe 8

535,03 EUR

607,37 EUR

679,73 EUR

Zulagenstufe 9

607,37 EUR

679,73 EUR

752,09 EUR

Zulagenstufe 10

679,73 EUR

752,09 EUR

824,44 EUR

Zulagenstufe 11

752,09 EUR

824,44 EUR

896,80 EUR

Zulagenstufe 12

824,44 EUR

896,80 EUR

969,16 EUR

Zulagenstufe 13

896,80 EUR

969,16 EUR

1.041,51 EUR

Zulagenstufe 14

969,16 EUR

1.041,51 EUR

1.113,87 EUR

Zulagenstufe 15

1.041,51 EUR

1.113,87 EUR

1.186,22 EUR

Zulagenstufe 16

1.113,87 EUR

1.186,22 EUR

1.258,58 EUR

Zulagenstufe 17

1.186,22 EUR

1.258,58 EUR

1.330,93 EUR

Zulagenstufe 18

1.258,58 EUR

1.330,93 EUR

1.403,28 EUR

Zulagenstufe 19

1.330,93 EUR

1.403,28 EUR

1.475,64 EUR

Zulagenstufe 20

1.403,28 EUR

1.475,64 EUR

1.548,00 EUR

Zulagenstufe 21

1.475,64 EUR

1.548,00 EUR

1.620,35 EUR

Zulagenstufe 22

1.548,00 EUR

1.620,35 EUR

1.692,71 EUR

Zulagenstufe 23

1.620,35 EUR

1.692,71 EUR

1.765,07 EUR

Zulagenstufe 24

1.692,71 EUR

1.765,07 EUR

1.837,42 EUR

Zulagenstufe 25

1.765,07 EUR

1.837,42 EUR

1.909,78 EUR

beträgt. Bezieher/Bezieherinnen dieser Funktionszulage haben keinen Anspruch auf Bezug der Zulagen gemäß der Beilagen A-I/III/Allg., A-II/IV/Allg., F-I/III/WS und F-II/IV/WS.


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I BIS IV/WS

Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan. Für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 3 ist eine mindestens sehr gute, für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 2 eine mindestens gute Dienstleistung Voraussetzung.

Während angeordneter Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit erhöht sich die Funktionszulage: a) bei Tätigkeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen um 1,16 % je Stunde, b) sonst um 0,86 % je Stunde.

Als Abgeltung einer außerordentlichen zwangsläufigen Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefährdung wird jeweils folgender Teilbetrag der Funktionszulage angesetzt:

Grad der Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefahr

Betrag

Mehr als 75 %

Stufe 1

178,35 EUR

Mehr als 50 % bis 75 %

Stufe 2

117,71 EUR

Mehr als 25 % bis 50 %

Stufe 3

58,85 EUR

100 % SCHMUTZZULAGE

KN 150.

100 % ERSCHWERNISZULAGE

KN 151.

100 % GEFAHRENZULAGE

KN 152.

Sofern in den Zulagenstufen das Risiko der Geldgebarung berücksichtigt wird, ist eine Fehlgeldentschädigung nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geltend machbar.

Fehlgeldentschädigung (bis 14,53 EUR SV-frei)

KN 153.

Fehlgeldentschädigung (über 14,53 EUR SV-pflichtig

KN 154.

Die Differenzbeträge zu den Beträgen der 25 Zulagenstufen und 3 Leistungsstufen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.

2.) Zulage für die Rufbereitschaft Bediensteten, für die die Geschäftsführung der Wienstrom GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, gebührt eine Zulage in der Höhe von: Für Schema I und III: an Werktagen je Stunde

KN 661.

1,21 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 662.

2,03 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I BIS IV/WS

Für Schema II und IV: an Werktagen je Stunde

KN 664.

1,92 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 665.

3,19 EUR

Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

LEISTUNGSENTGELT 3.) Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten im Versorgungsgebiet bzw. für werksbedingte Inlandsdienstreisen Als Abgeltung für den unvermeidlichen Mehraufwand in Folge der erforderlichen Reise-, Außendienst- bzw. Montagetätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versorgungsgebiet gebührt Beziehern/Bezieherinnen der Funktionszulage gemäß Punkt 1.) monatlich:

Ausmaß des Außendienstes

KN 155.

Dauernd

Stufe 1

422,93 EUR

Mehr als 75 %

Stufe 2

317,19 EUR

Mehr als 50 % bis 75 %

Stufe 3

211,46 EUR

Mehr als 25 % bis 50 %

Stufe 4

105,73 EUR

Betrag

Ein weiterer gesonderter Anspruch auf Tagesgelder nach den Bestimmungen der Reisgebührenvorschrift der Stadt Wien besteht für Bezieher/Bezieherinnen dieser Aufwandentschädigung nicht.

TAGGELD 4.) Nachtschichtzulage a) Für jede Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird, gebührt eine Zulage von

KN 400.

15,07 EUR

b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht

KN 401.

7,58 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I BIS IV/WS

Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen.

Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu.

NACHTARBEITSZUSCHLAG 5.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben je voller Stunde einer solchen Normaldienstleistung

SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG

KN 440.

3,50 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

I.) Leistungszulage

KN 407., 517. Zu den festgesetzten Normalbezügen kann nach Maßgabe der persönlichen Leistung und Verwendung eine Leistungszulage gewährt werden. Diese beträgt in den Verwendungsgruppen 1 und 2

1.018

Punkte

793

Punkte

438

Punkte

bis zu in den Verwendungsgruppen 3P, 3A und 3 bis zu in der Verwendungsgruppe 4 bis zu

Die Erhöhung der Leistungszulage findet einmal im Jahre, und zwar im Laufe des Monats Jänner statt. Ein Punkt beträgt 0,13 EUR monatlich.

LEISTUNGSENTGELT Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für Dezember 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer nach dem 30. September 1993 neu anfallenden Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden. Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.

II.) Montagezulage 1.) Das im Außendienst für den Betrieb und die Instandhaltung von Transformatorenstationen und Leitungsnetzen sowie für Installationsarbeiten und Zählermontagen verwendete Montagepersonal, ferner Bedienstete, die außerhalb ihrer Betriebsstätte zu außergewöhnlichen Arbeiten verwendet werden, erhalten für die auswärts tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden folgende Montagezulagen: a) die Bediensteten der Wiener Betriebe bei Verwendung innerhalb des Polizeirayons Wien bzw. die Bediensteten der anderen Werksanlagen bei auswärtiger Verwendung im Umkreis von einer Wegstunde (5 km) Entfernung von der Betriebsstätte je Stunde

3 Stunden oder länger

KN 010., KN 018.

unter 3 Stunden

KN 020., KN 035.

0,70 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

b) bei Verwendung an Orten, die von der Grenze obiger Rayons nicht mehr als 10 km entfernt sind, wenn während der Arbeitszeit einschließlich der Reisezeit keine Hauptmahlzeiten eingenommen werden müssen, je Stunde

3 Stunden oder länger

KN 010., KN 018.

unter 3 Stunden

KN 020., KN 035.

0,70 EUR

wenn während der Arbeitszeit einschließlich der Reisezeit eine Hauptmahlzeit eingenommen werden muss, aber die Abwesenheit vom Dienstort nicht mehr als einen Tag beträgt je Stunde

3 Stunden oder länger

KN 012.

unter 3 Stunden

KN 021.

1,46 EUR

wenn die Arbeit länger als einen Tag dauert je Tag

KN 013.

11,32 EUR

c) bei Verwendung an Orten, die von der Grenze obiger Rayons mehr als 10 km entfernt sind je Tag

KN 013.

11,32 EUR

2.) Es erhalten die Werkstättenmonteure/Werkstättenmonteurinnen und Hilfsmonteure/Hilfsmonteurinnen, welche in der Regel in Werkstätten beschäftigt sind, bei Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitsstätte, wie auch Kabelmonteure/Kabelmonteurinnen bei Neumontagen in den Leitungsnetzen und bei Montagen und Demontagen von Kabelarmaturen im Netz sowie bei Überwachung der damit zusammenhängenden Grab- und Verlegungsarbeiten, ferner Transformatorenmonteure/Transformatorenmonteurinnen bei Neumontagen von Transformatorenstationen sowie bei Transformatorenaustausch und bei Instandhaltungsarbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen folgende Montagezulagen: a) bei Montagen im Außendienst innerhalb obiger Rayons je Stundenzulage

3 Stunden oder länger

KN 011.

von

unter 3 Stunden

KN 037.

0,89 EUR

b) bei Montagen an Orten, die außerhalb der Grenze obiger Rayons liegen je Tag

KN 014.

19,08 EUR

3.) für Bedienstete der Zähler-, Kabel- und Transformatorenabteilung, welche Inspektionsdienst halten, wird die während des Inspektionsdienstes infolge von Außendienst sich ergebende Montagezulage


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete pauschaliert je

3 Stunden oder länger

KN 026., KN 027.

Tag

unter 3 Stunden

KN 096., KN 097.

BEILAGE F-I/III/WS 5,42 EUR

4.) Die in den Punkten 1 und 2 angeführten Montagezulagen von je Stunde

1,46 EUR 11,32 EUR und

je Tag

19,08 EUR

gebühren nicht, wenn für die in diesen Punkten angeführten Tätigkeiten Reisegebühren auf Grund der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien ausbezahlt werden. In einem solchen Fall wird für die in Punkt 1 angeführten Tätigkeiten eine Montagezulage von

0,70 EUR

KN 020.

je Stunde

für die in Punkt 2 angeführten Tätigkeiten eine Montagezulage von

0,89 EUR

KN 037.

je Stunde

gewährt. 3 Stunden oder länger

unter 3 Stunden

50 % TAGESGELD

20 % ERSCHWERNISZULAGE

20 % ERSCHWERNISZULAGE

20 % GEFAHRENZULAGE

20 % GEFAHRENZULAGE

60 LEISTUNGSENTGELT

10 % LEISTUNGSENTGELT

KN 020., 021., 037., 096., 097.

KN 010., 011., 012., 013., 014., 026., 027. für Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen 3 Stunden oder länger

unter 3 Stunden

50 % TAGESGELD

100 % LEISTUNGSENTGELT

50 % LEISTUNGSENTGELT

KN 035.

KN 018.

III.) Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse (für Verschmutzung, Erschwernis und Gefahr) Gruppe 1, je Stunde

KN 016.

0,25 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Gruppe 2, je Stunde

KN 017.

0,19 EUR

Gruppe 3, je Stunde

KN 019.

0,15 EUR

Gruppe 4, je Stunde

KN 022.

0,09 EUR

Die angeführten Zulagen werden vom Zeitpunkt dieser Arbeitsleistung an und nur auf die Dauer derselben gewährt. Für die angeführten Arbeiten wird jeweils nur eine Zulage bezahlt. a) In den Kraft- und Unterwerken Gruppe 1 Hilfsheizer/Hilfsheizerinnen, Rußreinigen in den Feuerzügen Gruppe 2 Innere Kesselreinigung Maschinenreinigung mittels Kompressoren Arbeiten in Akkumulatorenräumen, in welchen sich in Säure stehende Batterien befinden Schweißer/Schweißerinnen geprüfte Kesselheizer/Kesselheizerinnen Schmiede/Schmiedinnen und deren Helfer/Helferinnen Gruppe 3 Elektriker/Elektrikerinnen Maschinisten/Maschinistinnen Isolierer/Isoliererinnen Kranführer/Krankführerinnen Professionisten/Professionistinnen und deren Helfer/Helferinnen bei Revisions- und Instandhaltungsarbeiten für die Betriebsanlagen; dies gilt auch für Facharbeiter/Facharbeiterinnen der Hauswerkstätte, die solche Arbeiten für die Kraft- und Unterwerke durchführen, für die Dauer dieser Arbeiten. (Wenn die Betreffenden solche Arbeiten nicht in der Hauptwerkstätte, sondern in den Kraft- und Unterwerken durchführen, erhalten sie gegebenenfalls die Montagezulage, jedoch nicht die obige.) Schmierer/Schmiererinnen, Motorenwärter/Motorenwärterinnen (mit Ausnahme der Dynamowärter/Dynamowärterinnen), Ölfiltrierer/Ölfiltriererinnen, und zwar nur jene, die die Manipulation mit der Regeneration des Öles zu besorgen haben. Gruppe 4 Wartung und Reinigung von Betriebsmitteln b) in der Transformatorenwerkstätte Gruppe 2 Schweißer/Schweißerinnen Bedienstete, die mit schwierigen Transporten von Transformatoren beschäftigt sind


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Gruppe 3 Kranführer/Kranführerinnen, Professionisten/Professionistinnen und deren Helfer/Helferinnen bei Revisionen und Instandsetzungsarbeiten der Betriebsanlagen. (Dies gilt jedoch nur für die dort ständig Beschäftigten). c) in der Kraftwagenwerkstätte Gruppe 2 Schweißer/Schweißerinnen Bedienstete, die ständig Reparaturen an Akkumulatoren für Kraftwagen durchführen. Gruppe 3 Kranführer/Kranführerinnen, Professionisten/Professionistinnen und deren Helfer/Helferinnen bei Revisionen und Instandsetzungsarbeiten der Betriebsanlagen. (Dies gilt jedoch nur für die dort ständig Beschäftigten).

22 % ERSCHWERNISZULAGE 23 % GEFAHRENZULAGE 22 % SCHMUTZZULAGE 33 % LEISTUNGSENTGELT IV.) Zulagen und Prämien Nr. 1, 2, 3, 4 und 20

betr.

Kraft-, Umspann-, Unter- und Wasserkraftwerke,

Nr. 5 - 7 und 20 - 21

betr.

Leitungsnetze,

Nr. 8 - 16 und 18

betr.

Kundendienst,

Nr. 22

betr.

Kraftwagenbetrieb

Nr. 1 Bereitschaftszulagen für Wehrwärter/Wehrwärterinnen der Wasserkraftwerke Monatspauschale für den Bereitschaftsdienst und alle anderen sich aus dem Dienst ergebenden Mehrleistungen Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3

KN 622.

123,45 EUR

Verwendungsgruppe 4

KN 622.

115,07 EUR

60 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % ÜBERSTUNDEN


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Nr. 2 Ölentladung im Kraftwerk Simmering und Donaustadt a) je Tonne eingelaufenen und entladenen Heizöles (auf-

KN 101.

0,07 EUR

KN 122.

0,11 EUR

zuteilen auf alle bei der Ölmanipulation Beschäftigten)

LEISTUNGSENTGELT

b) zusätzlich je Tonne entladenen Öles (aufzuteilen auf die bei der Entladung dieser Ölmenge unmittelbar Beschäftigten)

SCHMUTZZULAGE

Nr. 3 Kesselreinigung in den Kraftwerken Bedienstete der Kraftwerke mit Blockanlagen, die zur Reinigung der Kesselanlagen herangezogen werden, erhalten je nach Umfang und Intensität der Arbeit und dem Grad der Verschmutzung eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit Stufe 1

KN 105.

117,83 EUR

Stufe 2

KN 105.

56,51 EUR

Stufe 3

KN 105.

28,18 EUR

Bei der Revision eines Blockkraftwerkes darf die Zulagenanzahl in der Stufe 1 von 16 Zulagen in der Stufe 2 von 5 Zulagen in der Stufe 3 von 5 Zulagen bei der Revision des Blockversorgungsbetriebes bzw. der Hilfsdampfversorgung in der Stufe 2 von 5 Zulagen in der Stufe 3 von 5 Zulagen nicht überschritten werden.

50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Nr. 4 Hitzezulage in den Kraftwerken Bedienstete, die in den Blockanlagen beim Kesselbetrieb oder bei der Kesselinstandhaltung im Kesselhaus sowie beim Betrieb oder der Instandhaltung der Turbogeneratoren im Maschinenhaus ständig beschäftigt sind, erhalten ab 15. Juni bis 30. September (ohne Rücksicht auf die Höhe der Außentemperaturen im Freien) je Stunde

KN 031.

0,14 EUR

Die Hitzezulage entfällt, wenn die Kesselanlagen oder die Turbogeneratoren nicht in Betrieb stehen.

ERSCHWERNISZULAGE

Nr. 5 Außergewöhnlich dringende und schwierige Störungsbehebungen an Schaltanlagen im Wiener Leitungsnetz je Arbeit Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3

KN 121.

14,34 EUR

Verwendungsgruppe 4

KN 121.

8,55 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

Nr. 6 Außergewöhnliche und schwierige Störungsbehebungen im Kabel- und Freileitungsnetz je Arbeit Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3

KN 121.

14,34 EUR

Verwendungsgruppe 4

KN 121.

12,92 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Nr. 7 Arbeiten im Transformatorenprüffeld unter Hochspannung je Stunde

Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3 und 4

KN 009.

0,40 EUR

33 % ERSCHWERNISZULAGE 34 % GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE Nr. 8 Funktionszulage für Zählermonteure/Zählermonteurinnen, Bedienstete der Zählerwerkstätte und des Zählermagazins der Abteilung Messtechnik und Datenmanagement sowie Kundenbetreuer/Kundenbetreuerinnen der Abteilung Verkauf und Kundenservice Den mit der Zählermontage, der Instandhaltung sowie Lagerhaltung von Zählern befassten Bediensteten der Abteilung Messtechnik und Datenmanagement bzw. den Kundenbetreuern/Kundenbetreuerinnen der Abteilung Verkauf und Kundenservice gebührt eine monatliche Zulage, die je nach Aufgabengebiet und Leistung

Leistungsstufe 1

Leistungsstufe 2

Leistungsstufe 3

Qualifikationsstufe 1

364,83 EUR

434,13 EUR

502,41 EUR

Qualifikationsstufe 2

476,93 EUR

545,22 EUR

614,51 EUR

Qualifikationsstufe 3

573,75 EUR

642,03 EUR

711,32 EUR

Qualifikationsstufe 4

618,58 EUR

686,87 EUR

755,15 EUR

Qualifikationsstufe 5

662,41 EUR

730,68 EUR

799,99 EUR

beträgt.

Bei Bezug dieser Zulage ist die gleichzeitige Verrechnung der Zulagen gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A – I/III/Allg. Punkt 2, Punkt 19 und Punkt 21 sowie der Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage F – I/III/WS Punkt I nicht zugelassen.

LEISTUNGSENTGELT

KN 102.


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Nr. 9 Zählerableseprämie a) Bedienstete, welche bei Großkonsumenten/Großkonsumentinnen sowie bei gemeindeeigenen und staatlichen Anlagen den Zählerstand ablesen, gebühren je Tag

KN 030.

2,27 EUR

TAGESGELD b) erfolgt die Ablesung überwiegend mit einem mobilen Ablesegerät der automatischen Datenerfassung, so gebühren zusätzlich je Tag

KN 034.

3,79 EUR

LEISTUNGSENTGELT Nr. 10 Zulage für den Bereitschaftsdienst in der Wohnung (bei jenen Betriebsdiensten, für die die Direktion einen derartigen Bereitschaftsdienst genehmigt hat), für Bedienstete aller Kategorien an Wochentagen je Stunde

KN 661.

1,21 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 662.

2,03 EUR

Bei Durchführung von tatsächlichen Arbeiten erfolgt zusätzliche Bezahlung der Überstunden.

LEISTUNGSENTGELT

Nr. 11 Zulage für Bereitschaftsdienst in den Betriebsstellen der Ortsnetze, Dauer an Wochentagen und Sonntagen je 5 Stunden(bei längerer oder kürzerer Dauer des Bereitschaftsdienstes ändern sich die folgenden Sätze aliquot) an Wochentagen außer Samstag Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3

KN 621.

22,55 EUR

Verwendungsgruppe 4

KN 621.

18,02 EUR

Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3

KN 621.

26,83 EUR

Verwendungsgruppe 4

KN 621.

22,46 EUR

an Samstagen


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

an Sonntagen Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3

KN 638.

34,21 EUR

Verwendungsgruppe 4

KN 638.

29,25 EUR

Ausrückungen während des Bereitschaftsdienstes werden gesondert als Überstunden entlohnt, wobei sich die Bereitschaftszulage um die betreffende Stundenzahl aliquot vermindert. Bei Ausrückungen wird überdies gegebenenfalls Montagezulage vergütet, sofern nicht bereits Tagesgebühren verrechnet wurden. Zu den Ansätzen, die gemäß den Bestimmungen dieser Prämie für den Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, wird eine weitere Zulage in der Höhe einer Sonntagsüberstunde je Dienst gewährt.

25 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Nr. 12 Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung I.) Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt für a) Blockheizer/Blockheizerinnen, Blockmaschinisten/Blockmaschinistinnen, Blockelektriker/Blockelektrikerinnen, Reparaturschlosser/Reparaturschlosserinnen,

Schichtf. Aufsichtselektriker/Aufsichtselektrikerinnen, Kessel- und Turbinenwärter/Kessel- und Turbinenwärterinnen, die 12-stündigen Schichtdienst leisten je Schicht

KN 001.

18,90 EUR

b) Hochdruckheizer/Hochdruckheizerinnen, Hochdruckmaschinisten/Hochdruckmaschinistinnen, Hilfsmaschinisten/Hilfsmaschinistinnen, Hilfsheizer/Hilfsheizerinnen, Schichtf. Aufsichtsheizer/Aufsichtsheizerinnen, Revisionselektriker/Revisionselektrikerinnen, Betriebselektriker/Betriebselektrikerinnen, die 12-stündigen Schichtdienst leisten je Schicht

KN 002.

17,56 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

c) die übrigen Bediensteten, die 12-stündigen Schichtdienst leisten je Schicht

KN 003.

16,21 EUR

d) Bedienstete im Tagdienst, sowie Schichtdienstpersonal, das bei Stilllegung von Blockanlagen im Tagdienst verwendet wird, je Tag

KN 004.

12,67 EUR

LEISTUNGSENTGELT II.) Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung erhalten eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit

KN 006.

12,06 EUR

Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat (Verrechnungszeitraum) für die Bediensteten an den Blockanlagen, im Anlagenbetrieb, in der Elektroabteilung, in den

21

Werkstätten im Laboratorium, im Magazin und für die Portiere/Portierinnen im Schichtdienst Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE für Portiere/Portierinnen, Telefonisten/Telefonistinnen, Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen, Betriebsschreiber/Betriebsschreiberinnen und Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

LEISTUNGSENTGELT

KN 005.

8


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Nr. 13 Bedienstete erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabel- bzw. Hochspannungsfreileitungsnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, bzw. zu Schaltungen herangezogen werden, eine Zulage in der Höhe von monatlich

KN 107.

64,00 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE

Nr. 14 Die Bediensteten des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“ bzw. „Telekommunikation“ erhalten bei Arbeiten auf Freileitungsmasten bzw. Funkmasten eine Zulage. Bei Arbeiten auf Funkmasten gebühren die Zulagensätze in sinngemäßer Anwendung nur nach lit. a) und lit. b). Diese Zulage beträgt bei einer Masthöhe a) von 10 bis 30 m, je Stunde

KN 121.

0,47 EUR

b) über 30 bis 50 m, je Stunde

KN 121.

1,03 EUR

c) über 50 m, je Stunde

KN 121.

1,37 EUR

GEFAHRENZULAGE

Nr. 15 a) Die im Grubendienst der Autowerkstätte be-

KN 038.

0,43 EUR

KN 039.

0,31 EUR

schäftigten Bediensteten erhalten für jede im Grubendienst geleistete Arbeitsstunde, während der sie einer ganz besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind b) Die Bediensteten der Autowerkstätte erhalten für jede geleistete Arbeitsstunde, während der sie einer besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind

SCHMUTZZULAGE


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-I/III/WS

Nr. 16 Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes „Übertragung“ Die Zulage beträgt je Arbeit

KN 007.

12,13 EUR

Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat 21 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.

15 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT 10 % SCHMUTZZULAGE Nr. 17 Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, pro Arbeitstag

KN 436.

10,42 EUR

34 % LEISTUNGSENTGELT 33 % SCHMUTZZULAGE 33 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so beträgt die Zulage pro Arbeitstag

KN 445.

5,25 EUR

33 % ERSCHWERNISZULAGE 67 % LEISTUNGSENTGELT Nr. 18 Mehrdienstleistungspauschale als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Samstagen in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der Wiener Stadtwerke und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden,


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete monatlich

KN 672.

BEILAGE F-I/III/WS 980,24 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

Nr. 19 Zulage für Bedienstete im Störungs(Bereitschafts)dienst des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“ mit kombiniertem Einsatz für Energie und Telekommunikation, je Tag (Dienst)

LEISTUNGSENTGELT

KN 092.

12,13 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-II/IV/WS

1.) Zulage für die im Betriebsdienst der Kraftwerke, in der Gruppe Betrieb und Ausbau der Kabel- und Freileitungsnetze und in den Ortsnetzen beschäftigten, ferner für die im technischen KundInnendienst für Tarif- und Großabnehmeranlagen zu Arbeiten in den Netzstationen herangezogenen Fachbeamten/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes (bzw. Beamten/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes) und Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen sowie für die in den Umspann- und Unterwerken bzw. Wasserkraftwerken im Betriebsdienst und die in den Werkstätten beschäftigten Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen zur Abgeltung des je nach dem Grad der Verschmutzung entstehenden Mehraufwandes sowie zur Abgeltung der qualifizierten Arbeitsleistung Stufe 1 monatlich

KN 503.

80,47 EUR

Stufe 2 monatlich

KN 503.

70,34 EUR

Stufe 3 monatlich

KN 503.

60,34 EUR

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT 2.) Inkassantenzulage für Inkassanten/Inkassantinnen, die im Außendienst mit der Annahme von Barzahlungen bei der gemeinsamen Strom- und Gasverbrauchsabrechnung betraut sind, monatlich

32,37 EUR

Den Revisoren/Revisiorinnen gebührt die Inkassantenzulage im halben Ausmaß

FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG bis 14,53 EUR

KN 506.

über 14,53 EUR

KN 526.

3.) Inspektionsdienstzulage für den 24-stündigen Inspektionsdienst an Werk-, Sonn- und Feiertagen im Kraftwerk Simmering, je Dienst

75 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 15 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT

KN 623.

32,08 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-II/IV/WS

4.) Schaltzulage Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen mit erlerntem einschlägigen Handwerk und absolvierter Werkmeisterschule nach Ablegung betriebseigener Prüfungen erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabelfreileitungsnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, eine Zulage. Die Zulage beträgt monatlich

KN 504.

79,96 EUR

75 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 5.) Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung I) Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt für a) Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, die 12-stündigen

KN 420.

18,90 EUR

KN 421.

12,67 EUR

KN 422.

7,95 EUR

Schichtdienst leisten, je Schicht b) Fachbeamte/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes), an Stelle bisher gewährter Vergütungen, sowie für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen im Tagdienst und für Schichtdienstpersonal, das bei Stilllegung von Blockanlagen im Tagdienst verwendet wird, je Tag c) sonstige Bedienstete, anstelle bisher gewährter Vergütungen, je Tag

LEISTUNGSENTGELT II) Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen des Geschäftsfeldes Erzeugung erhalten anstelle bisher gewährter Vergütungen eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit

KN 424.

12,13 EUR

Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat 21 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-II/IV/WS

6.) a) Zulage für den Bereitschaftsdienst in der Wohnung der Fachbeamten/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes) und der Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen (bei jenen Betriebsdiensten, für die die Direktion einen derartigen Bereitschaftsdienst genehmigt hat), für Bedienstete aller Kategorien an Wochentagen je Stunde

KN 664.

1,92 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 665.

3,19 EUR

Bei Durchführung von tatsächlichen Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und während der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr erfolgt zusätzliche Bezahlung der Überstunden.

LEISTUNGSENTGELT b) Zulage für den Bereitschaftsdienst der Bediensteten des Rechenzentrums in der Wohnung bei der Betreuung des Netzwerkes der Wiener Stadtwerke werktags von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztags an Werktagen je Stunde

KN 666.

2,01 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 667.

3,30 EUR

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen und während der Zeit von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr erfolgt eine zusätzliche Bezahlung von Überstunden.

LEISTUNGSENTGELT 7.) Fachbeamte/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes) erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabelnetz bzw. Hochspannungsfreileitungsnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, eine Zulage in der Höhe von monatlich

KN 504.

75 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT

79,96 EUR


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-II/IV/WS

8.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, monatlich

KN 524.

236,10 EUR

29 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT 29 % SCHMUTZZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt eine Zulage in der Höhe von monatlich

KN 527.

135,01 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT 9.) Zulage für Bedienstete, die mit Arbeiten oder der Beaufsichtigung von Arbeitern in den Stollen der Wasserkraftwerke Opponitz und Gaming beschäftigt sind je Stunde in der sie sich im Stollen be-

KN 015.

2,40 EUR

KN 428.

7,87 EUR

finden

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE 10.) Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes „Übertragung“ I) Die Zulage beträgt für a) die Fachbeamten/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes) dieses Geschäftsfeldes je Tag


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete b) die sonstigen Bediensteten (ausge-

BEILAGE F-II/IV/WS

KN 429.

4,92 EUR

nommen die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen) dieses Geschäftsfeldes je Tag

LEISTUNGSENTGELT II) Die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen dieser Abteilung erhalten anstelle bisher gewährter Vergütungen eine Zulage.

Die Zulage beträgt je Arbeit

KN 430.

12,13 EUR

Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat 21 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT 11.) Zulage Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, mit Ausnahme jener der Kraftwerke mit Blockanlagen des Geschäftsfeldes „Übertragung“ und des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“, erhalten anstelle bisher gewährter Vergütung eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit

KN 431.

12,13 EUR

Die Anzahl dieser Zulagen darf abteilungsbezogen im Monat 10 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT 12.) Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“ anstelle bisher gewährter Vergütungen.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE F-II/IV/WS

Die Zulage gebührt für a) die Fachbeamten/Fachbeamtinnen

KN 092.

12,13 EUR

KN 093.

6,05 EUR

des techn. Dienstes (bzw. Beamten/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes und b) die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen, je Tag c) für die sonstigen Bediensteten, je Tag

Die Anzahl der Zulagen darf im Monat je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen a) 15 Zulagen b) 15 Zulagen c) 10 Zulagen

LEISTUNGSENTGELT


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I BIS IV/WG

1.) Funktionszulage Den der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Bediensteten kann eine monatliche Zulage gewährt werden, welche für die

KN 141.

KN 142.

KN 143.

Leistungsstufe 1

Leistungsstufe 2

Leistungsstufe 3

Zulagenstufe 1

28,53 EUR

100,89 EUR

173,25 EUR

Zulagenstufe 2

100,89 EUR

173,25 EUR

245,60 EUR

Zulagenstufe 3

173,25 EUR

245,60 EUR

317,96 EUR

Zulagenstufe 4

245,60 EUR

317,96 EUR

390,31 EUR

Zulagenstufe 5

317,96 EUR

390,31 EUR

462,67 EUR

Zulagenstufe 6

390,31 EUR

462,67 EUR

535,03 EUR

Zulagenstufe 7

462,67 EUR

535,03 EUR

607,37 EUR

Zulagenstufe 8

535,03 EUR

607,37 EUR

679,73 EUR

Zulagenstufe 9

607,37 EUR

679,73 EUR

752,09 EUR

Zulagenstufe 10

679,73 EUR

752,09 EUR

824,44 EUR

Zulagenstufe 11

752,09 EUR

824,44 EUR

896,80 EUR

Zulagenstufe 12

824,44 EUR

896,80 EUR

969,16 EUR

Zulagenstufe 13

896,80 EUR

969,16 EUR

1.041,51 EUR

Zulagenstufe 14

969,16 EUR

1.041,51 EUR

1.113,87 EUR

Zulagenstufe 15

1.041,51 EUR

1.113,87 EUR

1.186,22 EUR

Zulagenstufe 16

1.113,87 EUR

1.186,22 EUR

1.258,58 EUR

Zulagenstufe 17

1.186,22 EUR

1.258,58 EUR

1.330,93 EUR

Zulagenstufe 18

1.258,58 EUR

1.330,93 EUR

1.403,28 EUR

Zulagenstufe 19

1.330,93 EUR

1.403,28 EUR

1.475,64 EUR

Zulagenstufe 20

1.403,28 EUR

1.475,64 EUR

1.548,00 EUR

Zulagenstufe 21

1.475,64 EUR

1.548,00 EUR

1.620,35 EUR

Zulagenstufe 22

1.548,00 EUR

1.620,35 EUR

1.692,71 EUR

Zulagenstufe 23

1.620,35 EUR

1.692,71 EUR

1.765,07 EUR

Zulagenstufe 24

1.692,71 EUR

1.765,07 EUR

1.837,42 EUR

Zulagenstufe 25

1.765,07 EUR

1.837,42 EUR

1.909,78 EUR

beträgt. Bezieher/Bezieherinnen dieser Funktionszulage haben keinen Anspruch auf Bezug der Zulagen gemäß der Beilagen A-I/III/Allg., A-II/IV/Allg., G-I/III/WG und G-II/IV/WG.


NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien

STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I BIS IV/WG

Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan. Für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 3 ist eine mindestens sehr gute, für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 2 eine mindestens gute Dienstleistung Voraussetzung.

Während angeordneter Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit erhöht sich die Funktionszulage: a) bei Tätigkeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen um 1,16 % je Stunde, b) sonst um 0,86 % je Stunde.

Als Abgeltung einer außerordentlichen zwangsläufigen Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefährdung wird jeweils folgender Teilbetrag der Funktionszulage angesetzt:

Grad der Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefahr

Betrag

Mehr als 75 %

Stufe 1

178,35 EUR

Mehr als 50 % bis 75 %

Stufe 2

117,71 EUR

Mehr als 25 % bis 50 %

Stufe 3

58,85 EUR

100 % SCHMUTZZULAGE

KN 150.

100 % ERSCHWERNISZULAGE

KN 151.

100 % GEFAHRENZULAGE

KN 152.

Sofern in den Zulagenstufen das Risiko der Geldgebarung berücksichtigt wird, ist eine Fehlgeldentschädigung nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geltend machbar.

Fehlgeldentschädigung (bis 14,53 EUR SV-frei)

KN 153.

Fehlgeldentschädigung (über 14,53 EUR SV-pflichtig

KN 154.

Die Differenzbeträge zu den Beträgen der 25 Zulagenstufen und 3 Leistungsstufen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.

2.) Zulage für die Rufbereitschaft Bediensteten, für die die Geschäftsführung der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, gebührt eine Zulage in der Höhe von: an Werktagen je Stunde

KN 670.

1,97 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 680.

3,25 EUR


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BEILAGE G-I BIS IV/WG

Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

LEISTUNGSENTGELT 3.) Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten im Versorgungsgebiet Als Abgeltung für den unvermeidlichen Mehraufwand in Folge der erforderlichen Reise-, Außendienst- bzw. Montagetätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versorgungsgebiet gebührt Beziehern/Bezieherinnen der Funktionszulage gemäß Punkt 1.) monatlich:

Ausmaß des Außendienstes

KN 155.

Dauernd

Stufe 1

422,93 EUR

Mehr als 75 %

Stufe 2

317,19 EUR

Mehr als 50 % bis 75 %

Stufe 3

211,46 EUR

Mehr als 25 % bis 50 %

Stufe 4

105,73 EUR

Betrag

Ein weiterer gesonderter Anspruch auf Tagesgelder nach den Bestimmungen der Reisgebührenvorschrift der Stadt Wien besteht für Bezieher/Bezieherinnen dieser Aufwandentschädigung nicht.

TAGGELD 4.) Nachtschichtzulage a) Für jede Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird, gebührt eine Zulage von

KN 400.

15,07 EUR

b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschafts-

KN 401.

7,58 EUR

nachtschicht

Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen.

Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu.

NACHTARBEITSZUSCHLAG


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BEILAGE G-I BIS IV/WG

5.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben je voller Stunde einer solchen Normal-

KN 440.

3,50 EUR

dienstleistung

SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG 6.) Zulage für Bedienstete des Störungsdienstes mit (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung je Schichtstunde

KN 069.

1,13 EUR

LEISTUNGSENTGELT 7.) Prämie für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die einen unrechtmäßigen Gasbezug feststellt, in Höhe von höchstens 10 % je Rechnungsbetrag der Schadensgutmachung, mindestens aber

KN 120.

23,00 EUR

LEISTUNGSENTGELT 8.) Leistungsprämie a) Bedienstete der Gaszählermontage, die bei der Wechselung, Wegnahme und Neuaufstellung von Gaszählern eine über den Durchschnitt hinausgehende Arbeitsleistung erbringen, erhalten eine Leistungsprämie.

Die Arbeitsleistung wird in Abhängigkeit von der Gaszählergröße mit Leistungspunkten wie folgt bewertet:

Gaszählergröße

Leistungspunkte

G 2,5

10

G4

10

G6

11

G 10

17

G 16

17

G 25

27


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I BIS IV/WG

Bei Einsatz außerhalb der systematischen Rayonseinteilung zur Durchführung des Eichgesetzes werden die Leistungspunkte verdoppelt. Erreicht die tägliche Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit 99 Leistungspunkte,

so erhält der Bedienstete/die Bedienste-

KN 048.

1,07 EUR

te

LEISTUNGSENTGELT b) Für jeden weiteren Leistungspunkt je Arbeitstag in der Normalarbeitszeit erhöht sich die Prämie

um

LEISTUNGSENTGELT

KN 049.

0,14 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

1.) Zuschlag zum Normallohn (Leistungszulage)

KN 407., KN 517. Für die Bediensteten in den Verwendungsgruppen 1 und 2

1.018

Punkten

793

Punkten

438

Punkten

bis zu in den Verwendungsgruppen 3P, 3A und 3 bis zu der Verwendungsgruppe 4 bis zu

Ein Punkt beträgt 0,13 EUR monatlich. Die Leistungszulagen werden jährlich einmal neu festgesetzt.

LEISTUNGSENTGELT Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für Dezember 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer nach dem 30. September 1993 neu anfallenden Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden. Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.

2.) Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse (für Verschmutzung, Erschwernis und Gefahr) Gruppe 2 ......... je Stunde

KN 042.

0,19 EUR

Gruppe 3 ......... je Stunde

KN 043.

0,17 EUR

Gruppe 4 ......... je Stunde

KN 044.

0,15 EUR

Gruppe 2 Bedienstete, die über ein gültiges Schweißprüfungszeugnis verfügen und zu Schweißarbeiten herangezogen werden, soweit ihnen nicht die Zulage für Schweißer/Schweißerinnen der Rohlegung zukommt, sowie Bedienstete der Abteilung WPS-Servicemanagement.

33 % SCHMUTZZULAGE 34 % ERSCHWERNISZULAGE 33 % GEFAHRENZULAGE

KN 042.


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

Gruppe 3 Aufsichtspersonal und Monteure/Monteurinnen der Gaszählermontage, Bleiarbeiter/Bleiarbeiterinnen des Magazins der Abt 56 sowie Bedienstete im Beglaubigungsraum Gruppe 4 Bedienstete der behördlich autorisierten Versuchsanstalt für Gas- und Feuerungstechnik, Bedienstete der Zentralwerkstätte und des Erdgasdispatchings, soweit ihnen nicht bereits infolge einer besonders im Verzeichnis genannten Verwendung eine andere Zulage zukommt.

33 % LEISTUNGSENTGELT 23 % ERSCHWERNISZULAGE

(KN 043. u. KN 044.)

22 % SCHMUTZZULAGE 22 % GEFAHRENZULAGE 3.) Montagezulage a) Bedienstete, die ohne abgegrenzten Arbeitsbereich im ganzen Gemeindegebiet von Wien Arbeiten leisten und solche, die außerhalb ihres gewöhnlichen Arbeitsbereiches oder außerhalb des Bereitschaftsortes zu einer länger als 4 Stunden (mit Geh- und Fahrzeit) dauernden Arbeit verwendet werden, erhalten eine Montagezulage, pro Arbeitstag

KN 060.

5,08 EUR

Bedienstete, die dauernd im Außendienst stehen, erhalten je Woche

KN 062.,

29,76 EUR

KN 064. b) bei Verwendung in den außerhalb der Wiener Stadtgrenze von 1938 gelegenen Gebieten unter den in Punkt a) angeführten Vor-

KN 061.

7,67 EUR

aussetzungen

c) im Außendienst tätige Bedienstete erhalten, wenn sie anschließend an die normale im Außendienst verbrachte Arbeitszeit unter den gleichen Bedingungen Überzeitarbeit im Ausmaß von mehr als 4 Stunden leisten müssen,

eine zweite Montagezulage in gleicher Höhe

(KN 063., KN 067.)

50 % TAGESGELD 25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE

(KN 062. u. KN 063.)


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

für Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die in der Anlagenwartung und Prüfung tätig sind, Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen und Kanzleiboten/Kanzleibotinnen

50 % TAGESGELD

(KN 060., KN 064.,

25 %LEISTUNGSENTGELT

KN 061., KN 067.)

25 % GEFAHRENZULAGE 4.) Hitzezulage für Bedienstete des Erdgasdispatchers bzw. der Zentralwerkstätte, die an in Betriebe stehenden Kesselhäusern in der Zeit von der 22. bis einschließlich 38. Kalenderwoche Arbeiten durchführen je dafür aufgewendeter Stunde

KN 066.

0,28 EUR

ERSCHWERNISZULAGE 5.) Schmutzzulage für Regler- und Schieberreinigung für den Ausbau und die Reinigung eines Reglers oder die Reinigung eines Schiebers und der angrenzenden Rohrstücke von Flugrost, je Arbeit

KN 122.

4,92 EUR

SCHMUTZZULAGE 6.) Prämie für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die einen unrechtmäßigen Gasbezug feststellt, in Höhe von höchstens 10 % je Rechnungsbetrag der Schadensgutmachung, mindestens aber

KN 120.

23,00 EUR

LEISTUNGSENTGELT 7.) Zulage für Bohrarbeiten mit Kompressoren beim Gasspürdienst Diese Zulage gebührt 2 Bediensteten einer Arbeitspartie, die im Gasspürdienst mit Kompressorbohrgeräten arbeiten, bei einer Arbeitsdauer von mindestens 2 bis 5 Stunden je Arbeitstag in der Höhe von

KN 058.

1,38 EUR

KN 059.

2,81 EUR

bzw. bei einer Arbeitsdauer von über 5 Stunden je Arbeitstag in der Höhe von

ERSCHWERNISZULAGE


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

8.) Schweißer/Schweißerinnen der Rohrlegung und Rohrlegermonteure/Rohrlegermonteurinnen sowie deren Aufsicht erhalten eine Zulage Diese beträgt a) für Rohrlegermonteure/Rohrlegermonteurinnen und deren Aufsichtspersonal je Stunde

KN 046.

0,77 EUR

b) für Schweißer/Schweißerinnen der Rohrlegung sowie für Rohrlegermonteure/Rohrlegermonteurinnen und deren Aufsichtspersonal (jedoch nur, wenn diese zu der Rohrlegung herangezogen werden und über ein gültiges Schweißprüfzeugnis verfügen, gegen Entfall der Zulage gem. lit. a) und der Zulage G-I/III/WG, Pkt. 2) je Stunde

KN 050.

1,07 EUR

33 % ERSCHWERNISZULAGE 34 % GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE 9.) Gasspürdienstzulage Die Zulage gebührt den Bediensteten der Arbeitspartien im Gasspürdienst je Bediensteten/Bediensteter und Stun-

KN 047.

0,19 EUR

de

LEISTUNGSENTGELT 10.) Bedienstete der Zentralwerkstätte bzw. des Erdgasdispatchers erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen beschäftigt und schaltberechtigt sind bzw. zu Schaltungen herangezogen werden, eine Zulage in der Höhe von monatlich

KN 107.

64,00 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE 11.) Zulage für Arbeiten an Gasbehältern ab dem dritten Aufstieg bei einer Arbeitshöhe von mehr als 35 Metern je Stunde

GEFAHRENZULAGE

KN 032.

1,02 EUR


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BEILAGE G-I/III/WG

12.) I. Bedienstete, die im Erdgasdispatching und in der Zentralwerkstätte Dienst leisten, erhalten eine Zulage, ausgenommen sind die Bediensteten der Bedienstetengruppen Telefonisten/Telefonistinnen und Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen. Diese Zulage beträgt je Arbeit

KN 028.

12,13 EUR

Die Anzahl der Zulage beträgt für die Bediensteten der Gebäudeerhal-

KN 028.

19,

KN 028.

15,5.

KN 023.

9.

tung und der Zentralwerkstätte, im Durchschnitt für die Bediensteten, die die Zulage 13 II, im Durchschnitt

25 % ERSCHWERNISENTGELT 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE Für Portiere/Portierinnen, Torwarte/Torwartinnen, Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen und Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen beträgt die Anzahl im Durchschnitt

LEISTUNGSENTGELT II. a) Bedienstete, die im Erdgasdispatching und in der Zentralwerkstätte im 12-stündigen Schichtdienst stehen, erhalten eine Zulage, je Schicht

KN 024.

13,46 EUR

b) Bedienstete, die im Tagdienst in den Heißwasserbereitungsanlagen, Gasförderanlagen und im Gasdispatcher Dienst leisten, sowie die Portiere/Portierinnen oder Torwarte/Torwartinnen im 8-Stunden(Schicht-)Dienst erhalten eine Zulage, je Arbeitstag

LEISTUNGSENTGELT

KN 025.

11,49 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

Der Bezug dieser Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß den Punkten 3,5 und 8 der Beilage G - I/III/WG des Nebengebührenkataloges aus.

13.) Leistungsprämie a) Bedienstete der Gaszählermontage, die bei der Wechselung, Wegnahme und Neuaufstellung von Gaszählern eine über den Durchschnitt hinausgehende Arbeitsleistung erbringen, erhalten eine Leistungsprämie. Die Arbeitsleistung wird in Abhängigkeit von der Gaszählergröße mit Leistungspunkten wie folgt bewertet: Gaszählergröße

/HLVWXQJVSXQNWH

G 2,5

G4

G6

G 10

G 16

G 25

Bei Einsatz außerhalb der systematischen Rayonseinteilung zur Durchführung des Eichgesetzes werden die Leistungspunkte verdoppelt. Erreicht die tägliche Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit 99 Leistungspunkte, so erhält der Bedienstete/die Bedienste-

KN 048.

1,07 EUR

te

LEISTUNGSENTGELT b) Für jeden weiteren Leistungspunkt je Arbeitstag in der Normalarbeitszeit erhöht sich die Prämie um

KN 049.

0,14 EUR

LEISTUNGSENTGELT c) Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen jener Arbeitspartien (2 Bedienstete je Partie), die den Gaszählerwechseldienst mittels selbstzulenkenden Dienstkraftwagen erledigen, erhalten eine Zulage unabhängig vom Anfall einer Zulage nach lit. a und/oder lit. b je Arbeitsstunde in der Höhe von 70 % des Zulagensatzes nach lit. a

KN 051.


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg. Punkt 14 aus.

Erfolgt der Einsatz aus Sicherheitsgründen außerhalb der Normalarbeitszeit, so wird die betreffende Arbeitsleistung bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Während der Einschulungszeit gebührt keine Leistungsprämie.

14.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Störungsdienstes je Stunde

KN 029.

1,83 EUR

30 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % GEFAHRENZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT sowie bei (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung zusätzlich je Schichtstunde

KN 069.

1,13 EUR

LEISTUNGSENTGELT 15.) Mehrdienstleistungspauschale als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Samstagen in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der Wiener Stadtwerke und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden, monatlich

KN 672.

980,24 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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BEILAGE G-I/III/WG

16.) Wassertopfwartungszulage Den zu einer Tankwagenmannschaft gehörenden Bediensteten der Wassertopfwartung gebührt für die Wartung und Reinigung von Wassertöpfen eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Arbeitsstunde

KN 036.

0,43 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE 17.) Leistungszulage a) Bedienstete, die im Lager der Abteilung Beschaffung und Lagerwesen sowie im Dienstkleiderlager Dienst leisten, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Normalarbeitsstunde

KN 053.

0,55 EUR

b) Bedienstete der Abt 42, die bei der Gaszähleruntersuchung oder der Gaszählerreinigung Dienst leisten, sowie Bedienstete, die im Beglaubigungsraum des Referates "Staatlich akkreditierte Beglaubigungsstelle für Balgengaszähler" tätig sind, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Normalarbeitsstunde

KN 054.

0,68 EUR

LEISTUNGSENTGELT 18.) Leistungszulage Monteure/Monteurinnen und Laboratoriumsgehilfen/Laboratoriumsgehilfinnen, die in der "behördlich autorisierten Versuchsanstalt für Gas- und Feuerungstechnik" Dienst leisten, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Normalarbeitsstunde

KN 055.

0,68 EUR

LEISTUNGSENTGELT 19.) Zulage für die in der Mikrofilmanlage tätigen Bediensteten, wenn sie in verdunkelten Räumen zu arbeiten haben, je Arbeitsstunde

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT

KN 057.

0,82 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

20.) Zulage für Bereitschaftsdienst in den Dienststellen der Gasregelstationen und deren angeschlossenen Werkstätten. Dauer an Wochentagen 16, Samstag, Sonntag und Feiertag 24 Stunden, je Stunde an Wochentagen außer Samstag

KN 621.

4,45 EUR

an Samstagen

KN 621.

5,42 EUR

an Sonn- und Feiertagen

KN 638.

6,88 EUR

Bei Durchführung von tatsächlichen Arbeiten tritt an Stelle der Bezahlung der Bereitschaftszulage die Bezahlung von Überstunden. Zu den Ansätzen, die gemäß den Bestimmungen dieser Prämie für den Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, wird eine weitere Zulage in der Höhe einer Sonntagsüberstunde je Dienst gewährt.

25 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT 21.) Funktionszulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Erdgasdispatchers Technische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche in der Abteilung Erdgasdispatcher Dienst versehen und für die Bereiche Dispatching bzw. Systembetreuung entscheidungsbefugt sind, erhalten eine Zulage

Stufe 1: monatlich Stufe 2: monatlich Stufe 3: monatlich

KN 529. KN 529. KN 529.

263,82 EUR 527,63 EUR 791,47 EUR

LEISTUNGSENTGELT Voraussetzung für Stufe 1 ist die zumindest dreijährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH, die Absolvierung von mindestens 3 Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, Verwendung in einem der beiden Bereiche als zweiter entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/zweite entscheidungsbefugte technische Bedienstete sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.

Voraussetzung für Stufe 2 ist die zumindest dreieinhalbjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, mindestens einjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.

Voraussetzung für Stufe 3 ist die zumindest fünfjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Sys-


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-I/III/WG

tembetreuung, mindestens eineinhalbjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.

22.) Zulage für den Rufbereitschaftsdienst für Bedienstete der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH an Werktagen je Stunde

KN 653.

1,97 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 654.

3,25 EUR

LEISTUNGSENTGELT Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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BEILAGE G-II/IV/WG

1.) Zulage für die in der staatlich akkreditierten Prüf- und Versuchsanstalt für Gas- und Feuerungstechnik beschäftigten Fachbeamten/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes (bzw. Beamten/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes) und Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen sowie für Bedienstete im Erdgasdispatching und in der Zentralwerkstätte zur Abgeltung des je nach dem Grad der Verschmutzung entstehenden Mehraufwandes sowie zur Abgeltung der qualifizierten Arbeitsleistung für die 1. Stufe monatlich

KN 503.

80,47 EUR

für die 2. Stufe monatlich

KN 503.

70,34 EUR

für die 3. Stufe monatlich

KN 503.

60,34 EUR

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT 2.) Zulage für Bedienstete des technischen Dienstes im Störungsdienst je Schichtstunde

KN 652.

4,75 EUR

12 % ERSCHWERNISZULAGE 15 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT Darin bereits enthalten ist die Abgeltung für die Leistung eines (teil-)kontinuierlichen Schichtdienstes.

2a.) Inspektionsdienstzulage in den Erdgasgroßregler-, Verteiler- und Speicheranlagen Simmering und Leopoldau, je Dienst von Montag bis Freitag

KN 614.

118,17 EUR

an Samstagen

KN 614.

153,47 EUR

KN 615.

224,35 EUR

30 % LEISTUNGSENTGELT 35 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT an Sonn- und Feiertagen


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BEILAGE G-II/IV/WG

30 % LEISTUNGSENTGELT 70 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT Neben dieser Zulage gebührt keine Nachtschichtzulage

3.) Inkassantenzulage für Inkassanten/Inkassantinnen, die im Außendienst mit der Annahme von Barzahlungen bei der Gasverbrauchsabrechnung betraut sind, monatlich

22,01 EUR

FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG bis 14,53 EUR

KN 506.

über 14,53 EUR

KN 526.

4.) Fachbeamte/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes) und Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen der Zentralwerkstätte bzw. der Erdgasdispatchers erhalten, wenn sie an in Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen Schaltungen durchführen und schaltberechtigt sind, eine Zulage. Diese Zulage beträgt monatlich

KN 504.

79,96 EUR

75 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 5.) I) Betriebsbedienstete, die im Erdgasdispatching und der Zentralwerkstätte Dienst leisten, erhalten eine Zulage, pro Arbeitstag von

KN 423.

11,49 EUR

II) Betriebsbedienstete im Erdgasdispatching und der Zentralwerkstätte im 12-stündigen Schichtdienst erhalten eine Zulage, je Schicht

LEISTUNGSENTGELT

KN 425.

16,05 EUR


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BEILAGE G-II/IV/WG

6.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Störungsdienstes je Stunde

KN 033.

1,83 EUR

KN 069.

1,13 EUR

20 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % LEISTUNGSENTGELT 40 % GEFAHRENZULAGE sowie bei (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung zusätzlich je Schichtstunde

LEISTUNGSENTGELT 7.) Den Betriebsbediensteten, die im Schichtdienst mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung tätig sind und bei denen die Voraussetzungen für die Leistungszulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 19 lit. a Z 4 bzw. lit. b Z 4 vorliegen, gebührt stattdessen die Leistungszulage gemäß lit. a Z 3 bzw. lit. b Z 3 dieser Regelung.

8.) Funktionszulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Erdgasdispatchers Technische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche in der Abteilung Erdgasdispatcher Dienst versehen und für die Bereiche Dispatching bzw. Systembetreuung entscheidungsbefugt sind, erhalten eine Zulage

Stufe 1: monatlich Stufe 2: monatlich Stufe 3: monatlich

KN 529. KN 529. KN 529.

263,82 EUR 527,63 EUR 791,46 EUR

LEISTUNGSENTGELT Voraussetzung für Stufe 1 ist die zumindest dreijährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH, die Absolvierung von mindestens 3 Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, Verwendung in einem der beiden Bereiche als zweiter entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/zweite entscheidungsbefugte technische Bedienstete sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.

Voraussetzung für Stufe 2 ist die zumindest dreieinhalbjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, mindestens einjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter


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Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE G-II/IV/WG

technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.

Voraussetzung für Stufe 3 ist die zumindest fünfjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, mindestens eineinhalbjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.

9.) Zulage für den Rufbereitschaftsdienst für Bedienstete der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH an Werktagen je Stunde

KN 653.

1,97 EUR

an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN 654.

3,25 EUR

LEISTUNGSENTGELT Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

1.) Fahrdienstzulage und Fahrdienstanwärterzulage A) Fahrdienstzulage

a) Im Fahrdienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin und Autobuslenker/Autobuslenkerin verwendete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten eine Zulage. Diese beträgt je voller halber Rolldienststunde

KN 201.

3,33 EUR

10 % ERSCHWERNISZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT Als Rolldienst gilt die sich aus dem Fahrplan ergebende Fahrzeit. Abweichend davon werden unabhängig von der sich aus dem Fahrplan ergebenden Fahrzeit im Autobus- und U-Bahn-Nachtverkehr 293 min. Rolldienst verrechnet.

Diese Zulage gebührt bei Reservediensten und bei Anordnung einer anderweitigen Tätigkeit durch den Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin oder einen/eine von ihm/ihr beauftragten Vorgesetzten/beauftragte Vorgesetzte, sofern den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin an dieser Verwendungsänderung kein Verschulden trifft, sowie bei unverschuldeter Vorstellung beim Direktionsarzt/bei der Direktionsärztin, Zeugenladung vor Gerichts- bzw. Sicherheitsbehörden oder unverschuldetem Bahnhofsdienst im Ausmaß von 75 Prozent (KN 202.) der Anwesenheit gegen Entfall einer allfällig für diese Tätigkeiten jeweils gebührenden Zulage.

Bei durch die Magistratsdirektion – Personalstelle Wiener Stadtwerke oder durch die WIENER LINIEN GmbH & Co KG angeordneten Fahrdienstleistungen außerhalb der WIENER LINIEN GmbH & Co KG werden 75 Prozent (KN 202.) der Anwesenheit verrechnet.

Die in einer Dienstschicht anfallenden Minutenreste an Rolldienst, die bei der Verrechnung dieser Zulage nicht Berücksichtigung finden, werden am Monatsende summiert und auf die nächste volle halbe Stunde aufgerundet.

Im Falle einer unverschuldeten Abziehung vom Fahrdienst aus gesundheitlichen Gründen wird die rolldienstabhängige Zulage befristet im Ausmaß von 3 Stunden pro Schicht weiter bezahlt. Diese Zahlung erfolgt – je nach Dauer der Fahrdiensttätigkeit gerechnet ab 6. September 2004 – nach erfolgter schriftlicher Bekanntgabe der Abziehung vom Fahrdienst: bei Fahrdiensttätigkeit unter 3 Jahren in der Dauer von bis zu 2 Monaten, bei Fahrdiensttätigkeit von 3 bis 5 Jahren in der Dauer von bis zu 3 Monaten, bei Fahrdiensttätigkeit über 5 bis 10 Jahre in der Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Fahrdiensttätigkeit über 10 bis 15 Jahre in der Dauer von bis zu 9 Monaten und bei Fahrdiensttätigkeit über 15 Jahre bis zu 12 Monate lang.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

Bei Bezug einer anderen tätigkeitsbezogenen Zulage oder einer Leistungsabgeltung wird diese der weiter bezahlten rolldienstabhängigen Zulage gegengerechnet.

Vor der schriftlichen Bekanntgabe gilt Abs. 3 letzter Satz.

b) Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Verwendung in mehreren Bereichen, das sind Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerinnen, Autobuslenker/Autobuslenkerinnen und U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen mit Fahrberechtigungen in zwei oder mehreren Betriebsbereichen mit Verwendung als Expeditor/Expeditorinnen, Fahrscheinprüfer/Fahrscheinprüferinnen, Springer/Springerinnen in der Abteilung KundInnendienst, Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen oder Stationswart/Stationswartinnen, Lehrer/Lehrerinnen für Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerinnen, für Autobuslenker/Autobuslenkerinnen und für U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen sowie U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen mit Fahrberechtigung für beide U-Bahnzweige, erhalten auf Dauer dieser Berechtigung. pro Monat

KN 327.

18,44 EUR

LEISTUNGSENTGELT B) Fahrdienstzulage für Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen (ausgenommen Autobuslenker/Autobuslenkerinnen) und Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen Für jede als Aufsichtsorgan, Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin (ausgenommen Autobuslenker/Autobuslenkerin) oder Verschubfahrer/Verschubfahrerin geleistete volle Schicht oder unverschuldet verkürzte Normaldienstschicht erhalten die angeführten Bediensteten eine Fahrdienstzulage im folgenden Ausmaß: a) Aufsichtsorgane, Kraftwagenlen-

KN 200.

2,58 EUR

KN 281.

5,71 EUR

ker/Kraftwagenlenkerinnen (ausgenommen Autobuslenker/Autobuslenkerinnen) b) Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen (ausgenommen Bedienstete der Revisionswerkstätten) Als Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen oder Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen verwendete Bedienstete anderer Dienstzweige (ausgenommen Straßenbahn-, U-Bahnfahrer/Straßenbahn-, U-Bahnfahrerinnen und Autobuslenker/Autobuslenkerinnen) erhalten die ihrer jeweiligen Verwendung entsprechende Fahrdienstzulage, bei Verwendung im Normaldienst gegen Entfall der Leistungszulage (Pkt. 3 bzw. Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19), der Schmutzzulage (Pkt. 10) und der Revisionszulage (Pkt. 26).

LEISTUNGSENTGELT


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

C) Kontrollore/Kontrollorinnen der Abteilung Betriebslenkung erhalten eine Zulage. Diese beträgt pro als Kontrollor/Kontrollorin geleisteter Schicht

a) in der Grundstufe

KN 203.

11,66 EUR

b) anstelle der Grundstufe in der erhöh-

KN 204.

14,57 EUR

ten Stufe

Mit dieser Zulage ist auch der durch die dienstliche Nutzung der Privatkleidung entstehende Aufwand abgegolten.

Die Zulage sublit. b) ist an die überdurchschnittliche Erfüllung der vorgegebenen Kennzahlen im Kalender-Vorjahr gebunden. Diese Kennzahlen werden einvernehmlich zwischen der Geschäftsführung der WIENER LINIEN GmbH & Co KG und der Magistratsdirektion – Personalstelle Wiener Stadtwerke festgelegt.

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen anderer Dienstzweige erhalten bei fallweiser Verwendung als Kontrollor/Kontrollorin (Fahrscheinprüfer/Fahrscheinprüferin) der Betriebslenkung die Zulage sublit. a).

zu a)

92,027730 % LEISTUNGSENTGELT 7,972270 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG zu b)

93,624394 % LEISTUNGSENTGELT 6,375606 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG D) Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Betrieblichen Qualitätssicherung erhalten eine Zulage. Diese beträgt

pro geleisteter Schicht

LEISTUNGSENTGELT

KN 206.

10,03 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

2.) Zulage für Dienstunterbrechungen a) für jeden geteilten Dienst gemäß § 5

KN 297.

5,17 EUR

KN 297.

5,17 EUR

Abs. 7 der Dienst- und Betriebsvorschrift und für jeden Unterbrecher im Fahr-, Expeditions- und VerkehrsführerInnendienst

LEISTUNGSENTGELT b) für jeden Unterbrecher im StationswartInnen- und StellwerkswärterInnendienst Diese Zulage erhöht sich ab dem 6. Unterbrecherdienst innerhalb von 14 Tagen um 50 %.

LEISTUNGSENTGELT 3.) Leistungszulage

KN 407., 517. für Bedienstete mit manuellen Arbeiten in den Werkstätten ausgenommen Revisionswerkstätten und anderen Dienststellen je Punkt 0,13 EUR monatlich Die Leistungszulage wird auf Grund einer alljährlich einmal, und zwar mit Wirksamkeit vom 1. Jänner vorzunehmenden Qualifikation nach Punkten über Vorschlag eines Ausschusses zuerkannt. Der Ausschuss besteht aus dem Hauptabteilungsleiter/der Hauptabteilungsleiterin, dem Abteilungsleiter/der Abteilungsleiterin, dem/der unmittelbaren Vorgesetzten, einem Mitglied der Personalvertretung sowie aus zwei Bediensteten, die der Dienststelle oder Hauptabteilung der zu beurteilenden Bediensteten angehören sollen. Jeder Dienststelle steht für die Qualifikation eine Höchstzahl von Punkten zur Verfügung. Diese Kopfquoten betragen:


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE Schema I

H-I/III/WL

Höchstpunkteanzahl

(Schema III) Verwendungsgruppe 1 und 2

1.018

3P, 3A und 3

793

4

438

Bei Nichterreichen der nach Beratung mit dem Qualifikationsausschuss festgesetzten Arbeitsleistung kann die zuerkannte Leistungszulage einem/einer einzelnen Bediensteten oder einer Arbeitspartie nach vorhergehender Verwarnung befristet entzogen werden. Die Qualifikation der in den Verwendungsgruppen 1 und 2 des Schemas I eingestuften Bediensteten erfolgt durch die Magistratsdirektion-Personalstelle Wiener Stadtwerke und wird der Aufwand hiefür vom Unternehmen gesondert getragen. Sie zählen daher bei der Ermittlung der Punktesummen der Dienststellen nicht mit. Die Leistungszulage für jeden einzelnen Bediensteten/jede einzelne Bedienstete wird nach seiner/ihrer individuellen Arbeitsleistung bestimmt.

LEISTUNGSENTGELT Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für Dezember 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden.

Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.

Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, Pkt. 26 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

4.) Schichtzulage a) Bedienstete der Verwendungsgrup-

KN 235.

4,37 EUR

KN 236.

4,10 EUR

pen 1, 2 und 3P b) Bedienstete der Verwendungsgruppen 3A, 3 und 4


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

Die Schichtzulage gebührt jedem/jeder Bediensteten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung (ausgenommen die Bediensteten der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten), der Abteilung Oberbau und Geodäsie (ausgenommen jene Bediensteten, die mit Arbeiten auf Gleisanlagen auf nicht eigenem Bahnkörper befasst sind), der Abteilung Hoch- und Tiefbau und der Abteilung Technische Prüfstelle.

67 % ERSCHWERNISZULAGE 33 % LEISTUNGSENTGELT Sie dient zur Abgeltung des durch diesen Dienst entstehenden, unvermeidlichen Mehraufwandes gegen Entfall der Fahrt- und Gehzeiten und der Entfernungszulage und erhöht sich um 50 % bei Verwendung außerhalb der Gemeindegrenze. Zur Schichtzulage gebührt jedem/jeder außerhalb der Dienststelle verwendeten Bediensteten einschließlich der Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen dieser Abteilungen dafür, dass sie zum festgesetzten Arbeitsbeginn bereits an der Arbeitsstelle arbeiten,

ein Zuschlag von

KN 241.

0,93 EUR

je Schicht.

Für den Fall, dass der/die Bedienstete diese Verpflichtung öfter als einmal innerhalb einer Monatsfrist nicht erfüllt, gebührt ihm/ihr der Zuschlag für diese Monatsfrist nicht.

TAGESGELD Die Bediensteten der Abteilung Oberbau und Geodäsie, die mit Arbeiten auf Gleisanlagen auf nicht eigenem Gleiskörper befasst sind, erhalten die Schichtzulage unter den gleichen Voraussetzungen im doppelten Ausmaße.

3 Stunden oder länger

unter 3 Stunden

im Außendienst Bedienstete der Verwendungs-

KN 238.

KN 288.

KN 239.

KN 289.

gruppen 1, 2 und 3P Bedienstete der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % TAGESGELD

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

5.) Zulage für Störungspartie für Signalanlagen Im Hinblick auf die Erschwernis dieses Dienstes erhalten die Bediensteten der Störungspartie für Signalanlagen anstelle der unter 4.) genannten Schichtzulage unter den gleichen Voraussetzungen für Ausfahrten und Arbeiten auf der Strecke folgende Zulage:

3 Stunden oder länger

unter 3 Stunden

im Außendienst a) Bedienstete der Verwen-

KN 242.

KN 262.

6,32 EUR

KN 243.

KN 263.

5,78 EUR

dungsgruppen 1, 2, und 3P b) Bedienstete der Verwendungsgruppen 3A, 3 und 4

70 % TAGESGELD 70 % LEISTUNGSENT30 % ERSCHWERNISGELT ZULAGE 30 % ERSCHWERNISZULAGE

6.) Zeugwärterzulage für die Bediensteten der Abteilung Bahnbau für jede volle Dienstschicht als Zeugwär-

KN 245.

1,09 EUR

ter/Zeugwärterin

ERSCHWERNISZULAGE 7.) Prämie für Auffindung eines Radreifenbruches oder eines losen Radreifens für jeden Bediensteten/jede Bedienstete,

KN 219.

11,49 EUR

der/die ein solches Gebrechen als Erster/Erste feststellt und vorschriftsmäßig meldet

LEISTUNGSENTGELT

8.) Prämie für Auffindung eines Vignolschienenbruches für jeden Bediensteten/jede Bedienstete, der/die ein solches Gebrechen als Erster/Erste feststellt und vorschriftsmäßig meldet

LEISTUNGSENTGELT

KN 220.

22,91 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

9.) Entfernungszulage (Außendienstzulage) Nicht im Fahrdienst stehenden Bediensteten gebührt bei einer Verwendung im fremden Dienstbereich von mehr als 4 Stunden, wenn die Mittagspause oder die in der vorverschobenen Schicht liegende halbstündige bezahlte Pause nicht im Heimatdienstbereich angetreten werden kann

KN 287.

3,79 EUR

Die Zulage entfällt, wenn den Bediensteten außer der für die Hin- und Rückfahrt erforderliche Zeit eine mindestens einstündige Mittagspause in der Heimatdienststelle eingeräumt wird.

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

10.) Schmutzzulage a) die Bediensteten der Abteilung Hoch- und Tiefbau (ausgenommen der Bediensteten der Brückenerhaltung) erhalten für jede geleistete Arbeitsstunde, wäh-

KN 248.

0,74 EUR

rend der sie einer ganz besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind

b) Die Bediensteten der Abteilung Hoch- und Tiefbau, der Abteilung Oberbau und Geodäsie, der Signalwerkstätte und der Telefon- und Funkwerkstätte der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung und die Bediensteten der Abteilung Bahnbau, soweit sie in Tunnelbereichen der Straßenbahnlinien mit Unterpflasterstrecken und der U-Bahn eingesetzt sind, sowie der Druckerei der Abteilung Interne Dienste und der Arbeitsgruppe für Wartehallen- und Haltestellenservice der Abteilung Fahrplan erhalten

für jede geleistete Arbeitsstunde, wäh-

KN 249.

0,35 EUR

rend der sie einer besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind

85 % SCHMUTZZULAGE 15 % LEISTUNGSENTGELT 11.) Antrittsgebühr für Einzelfahrten im Fahrdienst an Tagen, an denen der/die Bedienstete seine/ihre normale Fahrdienstschicht leistet, sofern zwischen dem Ende des Schichtdienstes und dem Beginn der Einzelfahrt


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

oder zwischen dem Ende der Einzelfahrt und dem Beginn des Schichtdienstes ein Zeitraum von mehr als 30 Minuten liegt, je Einzelfahrt

KN 208.

4,92 EUR

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 12.) Zulage für die Führung von Schienenhobelwagen in der betriebslosen Zeit, des Wagens zur Messung der Schienenstöße und der nächtlichen Materialtransporte für die Fahrer/Fahrerinnen und Mitfahrer/Mitfahrerinnen der Schienenhobelwagen (KN 210.) und des Wagens zur Messung der Schienenstöße (KN 212.) sowie für die Fahrer/Fahrerinnen und Begleiter/Begleiterinnen nächtlicher Materialtransporte (KN 213.)

8,92 EUR

für jede geleistete Nachtschicht, soweit diesen Bediensteten nicht die Nachtschichtzulage gebührt

NACHTSCHICHTZUSCHLAG

13.) Zulage für Schienentransporte mit Verladearbeiten auf Vollbahnhöfen Diese Zulage gebührt den mit Verladearbeiten auf Vollbahnhöfen bei Schienentransporten beschäftigten Bediensteten in der Dauer bis zu 4 Stunden

KN 216.

2,09 EUR

bzw. über 4 Stunden

KN 217.

4,10 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

14.) Erschwerniszulage für Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen Diese Zulage gebührt den mit Pressluftwerkzeugen arbeitenden Bediensteten bei einer Arbeitsdauer von mindestens 2 Stunden bis zu 5 Stunden, je Schicht

KN 225.

1,48 EUR

bzw. bei einer Arbeitsdauer von über 5 Stunden bis zur vollen Schicht, je Schicht

KN 226.

2,98 EUR

ERSCHWERNISZULAGE Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41 , schließt den Bezug dieser Zulage aus.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

15.) Nachtzulage im Fahrdienst Für Fahrdienstleistungen im Personenverkehr außerhalb der normalen Betriebsdauer, gleichgültig, ob sie im Straßenbahn-, U-Bahn- oder Autobusbetrieb geleistet werden gebührt in der Zeit von 1.31 Uhr bis zum norma-

KN 218.

11,49 EUR

len Betriebsbeginn eine Nachtzulage von Den Fahrdienstleistungen im Personenverkehr gleichzuhalten sind die Dienstleistungen der Standschaffner/Standschaffnerinnen, Kontrollore/Kontrollorinnen und Expeditore/Expeditorinnen.

NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Verrechnung dieser Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H – I/III/WL, Pkt. 38 ist nicht zulässig.

16.) Aufwandentschädigung für die Benützung von Zivilkleidung für Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen auf die Dauer der Verwendung, monatlich

KN 305.

28,07 EUR

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 17.) Zentralwerkstättenzulage A) Ergiebigkeitsprämie Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird: Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von

KN 494.

92,24 EUR

Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.

LEISTUNGSENTGELT B) Hauptwerkstättenzulage Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt:


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

1. zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Werkstättendienst sowie der damit verbundenen besonderen Verschmutzung und Gefährdung, ferner für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von

92,24 EUR 60 % SCHMUTZZULAGE

KN 350.

20 % GEFAHRENZULAGE

KN 351.

20 % LEISTUNGSENTGELT

KN 351.

2. Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage.

Diese beträgt: a. bei mindestens guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe 4

Stufe 1

KN 352.

55,34 EUR

2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A

Stufe 2

KN 352.

92,24 EUR

3) in der Verwendungsgruppe 3P

Stufe 3

KN 352.

147,60 EUR

4) in der Verwendungsgruppe 2

Stufe 4

KN 352.

184,60 EUR

5) in der Verwendungsgruppe 1

Stufe 5

KN 352.

221,48 EUR

1) in der Verwendungsgruppe 4

Stufe 1

KN 353.

83,05 EUR

2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A

Stufe 2

KN 353.

119,97 EUR

3) in der Verwendungsgruppe 3P

Stufe 3

KN 353.

193,85 EUR

4) in der Verwendungsgruppe 2

Stufe 4

KN 353.

276,81 EUR

5) in der Verwendungsgruppe 1

Stufe 5

KN 353.

350,63 EUR

1) in der Verwendungsgruppe 4

Stufe 1

KN 354.

129,14 EUR

2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A

Stufe 2

KN 354.

184,60 EUR

3) in der Verwendungsgruppe 3P

Stufe 3

KN 354.

276,81 EUR

b. bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten

c. bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

4) in der Verwendungsgruppe 2

Stufe 4

KN 354.

350,63 EUR

5) in der Verwendungsgruppe 1

Stufe 5

KN 354.

433,69 EUR

LEISTUNGSENTGELT 3. Bei Mitarbeit in Projekten, die eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Zentralwerkstätte zum Ziel haben, so ferne damit eine Verwendung in verschiedenen fachlichen Bereichen verbunden ist, kann darüber hinaus ein monatlicher Zuschlag von

KN 355.

73,79 EUR

gewährt werden.

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Hauptwerkstättenzulage gemäß lit. B) schließt die Verrechnung von Geh- und Fahrzeiten innerhalb des Wiener Stadtgebietes und den Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/WL Pkt. 1) lit. B sublit. a) und b) aus.

18.) Zulage für Rüstwagen der Wagenrevisions-, Garagenrevisionswerkstätten und der Signalwerkstätte a) Bedienstete der Wagenrevisions-, Garagenrevisionswerkstätten und der Signalwerkstätte, die nicht der BeamtInnengruppe der Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen angehören, erhalten

für jede Schicht, in der sie für den Dienst

KN 227.

1,76 EUR

als Rüstwagenlenker/Rüstwagenlenkerinnen eingeteilt sind, sofern nicht Anspruch auf eine Zulage gemäß Beilage A, Unterabteilung I/III/Allg., Punkt 14 besteht

LEISTUNGSZULAGE b) Bedienstete der Straßenbahn- und U-Bahnwagenrevisionswerkstätten (ausgenommen Bedienstete, denen eine Zulage gemäß lit. a gebührt) erhalten bei Heranziehung zu einem Rüstwageneinsatz während der Einsatzdauer je Stunde

ERSCHWERNISZULAGE

KN 275.

0,95 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

19.) Frequenzzählerzulage für die Bediensteten der Zählergruppe der Abteilung Angebot für jede volle Dienstschicht als Fre-

KN 228.

2,33 EUR

quenzzähler/Frequenzzählerinnen

LEISTUNGSENTGELT 20.) Mehrfachverwendungszulage Nicht ständig im Fahrdienst verwendeten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gebührt für die Dauer der im dienstlichen Interesse gelegenen Verwendung als Straßenbahnfahrer/Straßenbahn-

KN 322.

56,51 EUR

fahrerin oder Autobuslenker/Autobuslenkerin, monatlich

LEISTUNGSENTGELT 21.) Zulage für Krankenkontrollore/Krankenkontrollorinnen der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe für die Bediensteten des Krankenkontrolldienstes der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe mit geteilter Arbeitszeit, monatlich

KN 314.

56,24 EUR

LEISTUNGSENTGELT 22.) Zulage für zu Schweißarbeiten herangezogene Bedienstete (Schweißzulage) Bedienstete, die zu Schweißarbeiten herangezogen werden, erhalten je Stunde dieser Verwendung

KN 290.

0,18 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

23.) Zulage Die Bediensteten der Garagenrevisionswerkstätten mit abgelegter Prüfung in Flüssiggastankstellenverwaltung erhalten für die Betankung der Fahrzeuge mit

KN 205.

0,48 EUR

Flüssiggas je halbe Stunde

20 % GEFAHRENZULAGE 80 % LEISTUNGSZULAGE

24.) Hitzezulage für Arbeiten an heißen Öfen in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September je Stunde

KN 273.

0,35 EUR

ERSCHWERNISZULAGE Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.

25.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen der Abteilung Neubau, U-Bahn-Planung während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, pro Arbeitstag

KN 436.

10,42 EUR

34 % LEISTUNGSENTGELT 33 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so beträgt die Zulage pro Arbeitstag

KN 445.

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß H-I/III/WL, Pkt. 41, aus.

33 % ERSCHWERNISZULAGE 67 % LEISTUNGSENTGELT

5,25 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

26.) Zulage für die Bediensteten der Revisionswerkstätten A) I) Den Bediensteten der Revisionswerkstätten gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Revisionsdienst, sowie zur Abgeltung der mit der Arbeit im Revisionsdienst verbundenen besonderen Verschmutzung eine monatliche Zulage. Diese beträgt monatlich

KN 330.

221,32 EUR

20 % SCHMUTZZULAGE 80 % LEISTUNGSENTGELT Darüber hinaus gebührt abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit im Rahmen der Revisionswerkstätten (Berufsausbildung, Interne Ausbildung, Fahrberechtigung, Turnusflexibilität) sowie von der Einreihung der Bediensteten eine Leistungszulage. Diese beträgt II) bei mindestens guter Dienstleistung 1) für Bedienstete ohne Fahrberechti-

KN 331. - Stufe 1

28,87 EUR

KN 331. - Stufe 2

67,31 EUR

KN 331. - Stufe 3

144,30 EUR

KN 331. - Stufe 4

182,79 EUR

gung der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4 ausgenommen Schreiber/Schreiberinnen, monatlich 2) für Bedienstete mit Fahrberechtigung der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4 sowie für Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen) mit unterstellten Bediensteten der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4 ausgenommen Schreiber/Schreiberinnen, monatlich 3) für Bedienstete der Verwendungsgruppe 3P (ausgenommen Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen) mit unterstellten Bediensteten der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4) und Schreiber/Schreiberinnen, monatlich 4) für Bedienstete der Verwendungsgruppe 2 ausgenommen Schreiber/Schreiberinnen und Facharbeiter/Facharbeiterinnen, monatlich


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE 5) für Bedienstete der Verwendungs-

H-I/III/WL

KN 331. - Stufe 5

211,61 EUR

KN 332. - Stufe 1

67,31 EUR

KN 332. - Stufe 2

105,80 EUR

KN 332. - Stufe 3

182,79 EUR

KN 332. - Stufe 4

259,72 EUR

KN 332. - Stufe 5

355,87 EUR

KN 333. - Stufe 1

105,80 EUR

KN 333. - Stufe 2

144,30 EUR

KN 333. - Stufe 3

259,72 EUR

KN 333. - Stufe 4

355,87 EUR

KN 333. - Stufe 5

451,93 EUR

gruppe 1, monatlich III) bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 1, monatlich 2) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 2, monatlich 3) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 3, monatlich 4) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 4, monatlich 5) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 5, monatlich

IV) bei ausgezeichneter Dienstleistung 1) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 1, monatlich 2) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 2, monatlich 3) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 3, monatlich 4) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 4, monatlich 5) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 5, monatlich Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 10 und 19 sowie gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 1 lit. B sublit. b und Punkt 3 aus.

LEISTUNGSENTGELT B) Die Bediensteten der Revisionswerkstätten ohne durchgehenden Rüstwagendienst, die während der Nachtschicht zusätzlich zu ihrer normalen Tätigkeit die Entscheidung in den den Betrieb und die Revision betreffenden unaufschiebbaren Fällen übernehmen, erhalten zusätzlich je Schicht

LEISTUNGSENTGELT

KN 414.

10,33 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

27.) Zulage für Wagen-(Garagen-)revisionsbedienstete der WIENER LINIEN GesmbH & Co KG für Fahrdienstleistung im Normaldienst a) bei einer Einreihung in der Verwendungsgruppe 4, wenn sie Dienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin, Autobuslenker/Autobuslenkerin, Fahrer/Fahrerin oder Schaffner/Schaffnerin bzw. bei einer Einreihung in den Verwendungsgruppen 3 oder 3A, wenn sie Dienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin oder Autobuslenker/Autobuslenkerin leisten, je Schicht

KN 438.

5,97 EUR

b) bei einer Einreihung in den Verwendungsgruppen 3 oder 3A, wenn sie Dienst als Fahrer/Fahrerinnen oder Schaffner/Schaffnerin bzw. bei einer Einreihung in der Verwendungsgruppe 3P, wenn sie Dienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin oder Autobuslenker/Autobuslenkerin leisten, je Schicht

KN 439.

1,84 EUR

c) Stationswarte/Stationswartinnen erhalten im Normaldienst, wenn sie als U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin tätig werden, je halber Stunde

KN 437.

0,38 EUR

LEISTUNGSENTGELT 28.) Mehrdienstleistungspauschale als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Samstagen in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr a) für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der Wiener Stadtwerke und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden, monatlich

KN 672.

980,24 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.


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H-I/III/WL

b) alle übrigen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Direktion der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, monatlich

KN 672.

540,92 EUR

ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 56. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

29.) Rufbereitschaftsdienstzulage Für Rufbereitschaftsdienste außerhalb der Normalarbeitszeit erhalten eine Zulage: 1. Bedienstete der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung zur Behebung von Störungen im Bereich der Funk- und Telefonanlagen, 2. Bedienstete der U-Bahnwagenrevisionswerkstätten (Springer im Aufsichtsdienst) zur Behebung von Störungen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, 3. zur Reinigungskontrolle eingeteilte Bedienstete der Abteilung Hoch- und Tiefbau, 4. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Referates Sonderwagen der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling der Hauptabteilung Betrieb und Kundendienst.

Die Zulage beträgt: a) an Wochentagen, je Stunde

KN 631.

1,19 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen, je Stunde

KN 632.

2,01 EUR

LEISTUNGSENTGELT Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden, die gleichzeitige Verrechnung dieser Zulage ist nicht zulässig.

30.) Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse A) Die Bediensteten der Telefon- und Funkwerkstätte sowie der Signalwerkstätte der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung erhalten a) für Arbeiten auf Leitern bis 8 m je Stunde

KN 442.

0,14 EUR

über 8 m zusätzlich je Stunde

KN 441.

0,19 EUR

GEFAHRENZULAGE


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H-I/III/WL

b) für Arbeiten an unter Spannung stehenden

KN 444.

4,10 EUR

Fahrdrähten vom Turmwagen (Hebekanzel) aus, je Schicht

33 % ERSCHWERNISZULAGE 34 % GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE B) Die Bediensteten der Abteilung Hoch- und Tiefbau erhalten für Arbeiten auf Steildächern, auf Leitern, Fassaden und Gerüsten, sofern diese Arbeiten in einer Höhe über 8 m durchgeführt werden, je Stunde

KN 441.

0,19 EUR

GEFAHRENZULAGE C) Die Bediensteten der Abteilung Oberbau und Geodäsie erhalten für die Reparatur und Revision der Bockkräne, sofern diese Arbeiten in einer Höhe über 8 m durchgeführt werden, je Stunde

KN 441.

0,19 EUR

GEFAHRENZULAGE 31.) Zulage a) Lenker/Lenkerinnen von Sonderkraftfahrzeugen mit Ladekran bzw. Vorrichtungen zum Transport von Schienen der Abteilung Oberbau und Geodäsie, der Abteilung Bahnbau und der Garage Vorgarten sowie Lenker/Lenkerinnen von Schienenreinigungs- und Schlammsaugewagen der Abteilung Bahnbau erhalten je Schicht

KN 412.

3,92 EUR

b) Lenker/Lenkerinnen von dieselelektrischen Lokomotiven, dieselelektrischen Rüstwagen und dieselelektrischen Gleisbettreinigungswagen der U-Bahn erhalten je Stunde

KN 411.

1,35 EUR

c) Lenker/Lenkerinnen von dieselhydraulischen Draisinen der U-Bahn erhalten je Stunde

KN 413.

0,49 EUR

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulge gemäß Beilage H-I/III/WL, Pkt. 41 aus.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

32.) Zulage für Stationswarte/Stationswartinnen der U-Bahn a) Die stationär eingesetzten Stationswarte/Stationswartinnen der U-Bahnhaltestellen erhalten je Schicht

KN 416.

3,66 EUR

b) Die mobil eingesetzten Stationswarte/Stationswartinnen der U-Bahnhaltestellen sowie die in Nachtschichten des 24-Stunden-U-Bahn-Betriebes stationär eingesetzten Stationswarte/Stationswartinnen erhalten je Schicht

KN 417.

6,62 EUR

LEISTUNGSENTGELT 33.) Zulage für Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der U-Bahn Als Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der U-Bahn tätige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten eine Zulage. Die Zulage beträgt je Schicht a) für Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen in den

KN 419.

8,55 EUR

KN 432.

18,19 EUR

Ortsstellwerken b) für Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen in der Zentralen Leitstelle U-Bahn Den Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der Ortsstellwerke mit ExpeditionsschaffnerInnentätigkeit gebührt die Zulage lit. a) im doppelten Ausmaß.

LEISTUNGSENTGELT 34.) Zulage Die Bediensteten der Arbeitsgruppe der Abteilung Cashmanagement und Treasury für die Betreuung der Fahrschein- und Münzwechselautomaten auf der U-Bahn und Ostbahn erhalten je Schicht

KN 435.

3,95 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % TAGESGELD 25 % LEISTUNGSENTGELT 35.) Zulage Den Bediensteten der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit sowie zur Abgeltung der infolge der Arbeit mit Substanzen im Sinne der Gift- und Gefahrenzulage ge-


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

mäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg. verbundenen gesundheitlichen Gefährdung eine Zulage in der Höhe von monatlich

KN 380.

189,19 EUR

30 % GEFAHRENZULAGE 70 % LEISTUNGSZULAGE 36.) Prämie für Kontrollorgane Kontrollorgane, die Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis die Entrichtung einer Mehrgebühr vorschreiben oder Zeitkarten wegen missbräuchlicher Verwendung abnehmen, erhalten, sofern innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen die (Teil-)Zahlung der Mehrgebührenvorschreibung erfolgt, pro Fall eine Prämie in der Höhe von

KN 278.

4,77 EUR

Mit dieser Zulage ist der Anteil verspäteter Zahlungen aus Mehrgebührenvorschreibungen abgegolten.

37.) Zulage für Bedienstete der Druckerei der Abteilung Interne Dienste die überwiegend an Fotolichtsatzmaschinen tätig sind, je Arbeitstag

KN 269.

6,50 EUR

75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 38.) Zulage für den Autobus- und U-Bahnnachtverkehr Autobuslenkern/Autobuslenkerinnen sowie U-Bahn-

KN 221.

26,54 EUR

fahrern/U-Bahnfahrerinnen gebührt für jede geleistete Normaldienstschicht im Autobus- bzw. U-Bahnnachtverkehr eine Zulage von

NACHTARBEITSZUSCHLAG Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage sind vom Bezug der Zulagen gemäß Punkt 1 Z I der Beilage A – I/III/ALLG. sowie gemäß Punkt 15 und Punkt 39 der Beilage H – I/III/WL ausgeschlossen.

39.) Nachtdienstzulage im Fahr-, Verkehrs-, Bahnhofs- , Revisions- und Werkstättendienst Fahrdienstleistenden Bediensteten, den Bediensteten des Verkehrs- und Bahnhofsdienstes im Sinne des § 2 Z 2 der Dienst- und Betriebsvorschrift gemäß Beschluss des Stadtsenates vom 8.1.1985,


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

Pr.Z. 70, (ausgenommen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen) sowie Bediensteten der Revisionswerkstätten und des Werkstättendienstes gebührt während ihrer Dienstleistung im Normaldienst zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh pro angefangener halber Stunde eine

KN 240., KN 270.

0,95 EUR

Nachtdienstzulage von

NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Gewährung der Nachtdienstzulage gemäß Beilage A - I/III/Allg. Pkt. 1.) a) I), der Nachtzulage im Fahrdienst gemäß Beilage H - I/III/WL Pkt. 15.) sowie der Zulage im Autobusnachtverkehr gemäß Beilage H - I/III/WL Pkt. 38.) ist ausgeschlossen.

40.) Kassawagenzulage für den Fahrer/die Fahrerin und Mitfahrer/Mitfahrerin des Kassawagens bei Durchführung von Geldtransporten je Schicht

KN 207.

18,02 EUR

65 % LEISTUNGSENTGELT 35 % ERSCHWERNISZULAGE 41.) Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik I) Den Bediensteten der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik gebührt: 1) Zur Abgeltung der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, der besonderen Gefährdung, Verschmutzung sowie gesundheitlichen Gefährdung, die mit der Tätigkeit in der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik verbunden sind, für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung sowie für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von

154,31 EUR 72 % ERSCHWERNISZULAGE

KN 390.

15 % SCHMUTZZULAGE

KN 398.

10 % LEISTUNGSENTGELT

KN 390.

3 % GEFAHRENZULAGE

KN 390.

2) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

Diese beträgt: a) bei mindestens guter Dienstleistung für Posten

1) in der Verwendungsgruppe 4

Stufe 1

35,60 EUR

2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A

Stufe 2

71,23 EUR

3) in der Verwendungsgruppe 3P

Stufe 3

130,56 EUR

4) in der Verwendungsgruppe 2

Stufe 4

154,31 EUR

5) in der Verwendungsgruppe 1

Stufe 5

195,85 EUR

LEISTUNGSENTGELT

KN 391.

b) bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe 4

Stufe 1

83,09 EUR

2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A

Stufe 2

130,56 EUR

3) in der Verwendungsgruppe 3P

Stufe 3

255,21 EUR

4) in der Verwendungsgruppe 2

Stufe 4

272,99 EUR

5) in der Verwendungsgruppe 1

Stufe 5

296,74 EUR

LEISTUNGSENTGELT

KN 392.

c) bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe 4

Stufe 1

130,56 EUR

2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A

Stufe 2

178,04 EUR

3) in der Verwendungsgruppe 3P

Stufe 3

296,74 EUR

4) in der Verwendungsgruppe 2

Stufe 4

320,48 EUR

5) in der Verwendungsgruppe 1

Stufe 5

356,08 EUR

LEISTUNGSENTGELT

KN 393.

II) Zuschlag für Schalthandlungen an Hochspannungsanlagen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik mit nachgewiesenen facheinschlägigen Kenntnissen, entsprechender Ausbildung und abgelegter abteilungsinterner Prü-


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE

H-I/III/WL

fung, die im Rahmen eines Leitstellendienstes an in Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen (inkl. Leitungsnetz und Schaltanlagen) beschäftigt und schaltauftrags- bzw. schaltberechtigt sind, kann darüber hinaus auf die Dauer der Schaltauftrags- bzw. Schaltberechtigung ein monatlicher Zuschlag von

77,14 EUR gewährt werden.

LEISTUNGSENTGELT

KN 394.

Der Bezug der Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik schließt den Bezug anderer Zulagen, ausgenommen die Sonn- und Feiertagszulage (Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 16 lit. a), die Nachtschichtzulage (Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 1 I und II), Nachtdienstzulage (Beilage HI/III/WL Pkt. 39), sowie allfälliger Wegabgeltungen aus.

42.) Funktionszulage für Prozessmeister/Prozessmeisterinnen der Abteilung Bahnbau Als Prozessmeister/Prozessmeisterinnen verwendete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Abteilung Bahnbau erhalten als Abgeltung der aus dieser Tätigkeit entstehenden besonderen Anforderungen auf Dauer dieser Verwendung eine Zulage. Diese beträgt pro Monat

LEISTUNGSENTGELT

KN 310.

163,16 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

1.) Zulage KN 505. für die ausschließlich im Werkstättendienst ausgenommen Revisionswerkstätten beschäftigten, nicht uniformierten Bediensteten, zur Abgeltung des durch Verschmutzung entstehenden Aufwandes, je nach dem Grad der Verschmutzung Stufe 1 monatlich

80,47 EUR

Stufe 2 monatlich

70,34 EUR

Stufe 3 monatlich

60,34 EUR

10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19 , schließt den Bezug dieser Zulage aus.

2.) Inspektionsdienstzulage a) an Werktagen

KN 614.

70,14 EUR

KN 615.

113,63 EUR

30 % LEISTUNGSENTGELT 35 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Sonn- und Feiertagen

30 % LEISTUNGSENTGELT 70 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT für den 24-stündigen Inspektionsdienst an Werk-, Sonn- und Feiertagen in der Betriebsleitung und in der Abteilung Bahnbau je Dienst. Eine Nachtschichtzulage steht nicht zu.

3.) Cashmanagementzulage für die Bediensteten der Geldzählerei der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zur Abgeltung der durch die Manipulation mit Geldkassetten verursachten erschwerten Dienstleistung je Schicht

LEISTUNGSENTGELT

KN 450.

3,03 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

4.) Zulage für von Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen geleistete, vorverschobene Schichten (gegen Entfall der allgemeinen Nachtzulage) je Stunde

KN 260.

12,37 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG 5.) derzeit nicht vergeben 6.) Zentralwerkstättenzulage A) Ergiebigkeitsprämie Den Bediensteten der Hauptabteilung Fahrzeugtechnik, ausgenommen Bedienstete der Wagen- und Garagenrevision, der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung sowie Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird: Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von

KN 494.

92,24 EUR

Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.

LEISTUNGSENTGELT B) Hauptwerkstättenzulage Den Bediensteten der Hauptabteilung Fahrzeugtechnik, ausgenommen Bedienstete der Wagen- und Garagenrevision, der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung sowie Lehrlinge gebührt: 1. zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Werkstättendienst sowie der damit verbundenen besonderen Verschmutzung und Gefährdung, ferner für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von

KN 360.

92,24 EUR

90 % LEISTUNGSENTGELT 10 % SCHMUTZZULAGE 2. Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage.


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

Diese beträgt: a. bei mindestens guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

KN 361.

147,60 EUR

2) der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

KN 361.

221,48 EUR

3) von Betriebsbeamten/Betriebs-

Stufe 3

KN 361.

249,20 EUR

4) der Verwendungsgruppe B

Stufe 4

KN 361.

341,45 EUR

5) der Bewertung A/B

Stufe 5

KN 361.

369,07 EUR

6) der Bewertungen: B VI; B VII;

Stufe 6

KN 361.

396,79 EUR

1) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

KN 362.

193,85 EUR

2) der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

KN 362.

350,63 EUR

3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-

Stufe 3

KN 362.

378,37 EUR

4) der Verwendungsgruppe B

Stufe 4

KN 362.

433,69 EUR

5) der Bewertung A/B

Stufe 5

KN 362.

461,43 EUR

6) der Bewertungen: B VI; B VII;

Stufe 6

KN 362.

489,12 EUR

1) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

KN 363.

276,81 EUR

2) der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

KN 363.

433,69 EUR

3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-

Stufe 3

KN 363.

461,43 EUR

4) der Verwendungsgruppe B

Stufe 4

KN 363.

489,12 EUR

5) der Bewertung A/B

Stufe 5

KN 363.

516,75 EUR

6) der Bewertungen: B VI; B VII;

Stufe 6

KN 363.

553,65 EUR

beamtinnen der Verw.gr. D, D1 und C

A; A VII; A VIII; b. bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten

amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C

A; A VII; A VIII; c. bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten

amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C

A; A VII; A VIII;


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STAND AM: 1.1.2011

Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

LEISTUNGSENTGELT 3. Bei Mitarbeit in Projekten, die eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Zentralwerkstätte zum Ziel haben, so ferne damit eine Verwendung in verschiedenen fachlichen Bereichen verbunden ist, kann Bediensteten auf Posten gemäß Abs. 2, Z. 1) bis 5) darüber hinaus ein monatlicher Zuschlag von

KN 355.

73,79 EUR

gewährt werden.

LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Hauptwerkstättenzulage gemäß lit. B) schließt die Verrechnung von Geh- und Fahrzeiten innerhalb des Wiener Stadtgebietes aus.

7.) Sonderzulage für die mit der Verrechnung und Überprüfung der Bezüge und Nebengebühren der Bediensteten und Pensionsparteien der Wiener Stadtwerke im Ressort Gehaltsverrechnungsangelegenheiten und im Ressort Pensionsangelegenheiten der Magistratsdirektion – Personalstelle Wiener Stadtwerke befassten Bediensteten 1. zur Abgeltung der über die normale Arbeitszeit hinausgehenden Mehrdienstleistungen a) für Kanzleibedienstete monatlich

KN 636.

323,63 EUR

b) für Fachbedienstete des Verwal-

KN 636.

356,15 EUR

tungsdienstes monatlich

ÜBERSTUNDENENTGELT 2. zur Abgeltung für die Bedienung der elektronischen Datenverarbeitung pro Arbeitstag

KN 470.

12,06 EUR

Zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeiten bei den termingebundenen Arbeiten erhöht sich diese Zulage nach a) einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei mindestens sehr guter Dienstleistung

für Kanzleibedienstete um das 0,8 fache

KN 471.

21,69 EUR

für Fachbedienstete des Verwaltungs-

KN 472.

25,31 EUR

dienstes um das 1,1 fache b) einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei guter Dienstleistung für Kanzleibedienstete um das 0,4 fache

KN 473.

16,88 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete für Fachbedienstete des Verwaltungs-

BEILAGE H-II/IV/WL

KN 474.

19,29 EUR

dienstes um das 0,6 fache c) dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Kanzleibedienstete um das 1,1 fache

KN 472.

25,31 EUR

für Fachbedienstete des Verwaltungs-

KN 476.

28,94 EUR

dienstes um das 1,4 fache d) dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei guter Dienstleistung für Kanzleibedienstete um das 0,6 fache

KN 474.

19,29 EUR

für Fachbedienstete des Verwaltungs-

KN 471.

21,69 EUR

dienstes um das 0,8 fache

LEISTUNGSENTGELT Präsenzdienst, Zivildienst und Karenzurlaube, die allein oder unmittelbar aufeinander folgend insgesamt länger als einen Monat dauern, werden auf die Wartefrist nicht angerechnet. Diese Entschädigung gebührt nicht während der Einschulungszeit. Der Bezug dieser Entschädigung schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Pkt. 6, 7, 9, 14, 18 und 19 aus.

8.) Zulage a) für in Verwendungsgruppe C eingereihte Verkehrsführer/Verkehrsführerinnen und Diensteinteiler/Diensteinteilerinnen sowie Verkehrsführer/Verkehrsführerinnen- und Diensteinteiler/Diensteinteilerinnen-Springer/Springerinnen in den Bahnhöfen und Garagen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung KundInnendienst, der Abteilung Betriebliche Ausbildung, der Abteilung Straßenbahnbetrieb und der Abteilung U-Bahnbetrieb (ausgenommen Aufsicht und Zuglenkung der Zentralen Leitstelle),

je Schicht

KN 230.

6,88 EUR

b) für in Verwendungsgruppe C eingereihte Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Fahrplan, der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling (V46) und der Abteilung Autobusbetrieb sowie in Verwendungsgruppe C eingereihte Bedienstete, die mit der Fahrplangestaltung befasst sind, je Stunde

KN 223.

0,86 EUR

c) für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen der Zentralen Leitstelle der U-Bahn (ausgenommen Information), je Schicht

KN 233.

3,34 EUR


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

d) für in Verwendungsgruppe D und D1 eingereihte Expeditoren/Expeditorinnen der Bahnhöfe und Garagen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung KundInnendienst, der Abteilung Marketing und Medien, der Abteilung Betriebliche Ausbildung, der Abteilung Straßenbahnbetrieb und der Abteilung-U-Bahnbetrieb , je Schicht

KN 232.

4,14 EUR

e) für in Verwendungsgruppe D und D1 eingereihte Werkmeister/Werkmeisterinnen der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung je Schicht

KN 233.

3,34 EUR

f) für in Verwendungsgruppe D1 eingereihte Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Fahrplan, der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling (V46) und der Abteilung Autobusbetrieb sowie in Verwendungsgruppe D und D1 eingereihte Bedienstete, die mit der Fahrplangestaltung befasst sind, je Stunde

KN 224.

0,51 EUR

Der Bezug dieser Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage H – II/IV/WL Pkt. 22 aus.

LEISTUNGSENTGELT 9.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen der Abteilung Neubau, U-Bahn-Planung während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse,

monatlich

KN 524.

236,10 EUR

29 % ERSCHWERNIS-UND GEFAHRENZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT 29 % SCHMUTZZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich

KN 527.

135,01 EUR

25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage H-II/IV/WL, Pkt. 19, aus.


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BEILAGE H-II/IV/WL

10.) Zulage für Dienstunterbrechungen Für jeden Unterbrecher im Expeditions-

KN 297.

5,17 EUR

und Verkehrsführerdienst

LEISTUNGSENTGELT 11.) Zulage A) Verkehrsführern/Verkehrsführerinnen, Diensteinteilern/Diensteinteilerinnen, Verkehrsführer- und Diensteinteilerspringern/Verkehrsführer- und Diensteinteilerspringerinnen sowie Expeditoren/Expeditorinnen der Bahnhöfe und Garagen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Betriebslenkung, der Abteilung Straßenbahnbetrieb, der Abteilung Betriebliche Ausbildung und der Abteilung Autobusbetrieb sowie Werkmeistern/Werkmeisterinnen der Wagen- und Garagenrevisionen gebührt auf die Dauer der Verwendung als: Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin,

KN 322.

56,51 EUR

Autobuslenker/Autobuslenkerin

LEISTUNGSENTGELT B) Im Normaldienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin und Autobuslenker/Autobuslenkerin verwendete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten eine Zulage. Diese beträgt je voller halber Rolldienststunde

KN 201.

3,33 EUR

Als Rolldienst gilt die sich aus dem Fahrplan ergebende Fahrzeit.

90 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ERSCHWERNISZULAGE 12.) Revisionszulage A) Die Werkmeister/Werkmeisterinnen der Wagen- und Garagenrevisionswerkstätten sowie der Sonderwerkstätten der Abteilung Schienenfahrzeuge und der Abteilung Kraftfahrzeuge erhalten für die besonderen Anforderungen im Revisionsdienst, für die mit dieser Dienstleistung verbundenen Mehrdienstleistungen sowie für die Abgeltung des durch die Verschmutzung entstehenden Aufwandes monatlich

KN 340.

70 % LEISTUNGSENTGELT 20 % MEHRDIENSTLEISTUNGSVERGÜTUNG 10 % SCHMUTZZULAGE

548,31 EUR


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BEILAGE H-II/IV/WL

B) Darüber hinaus erhalten die unter lit. A genannten Bediensteten bei Verwendung auf Dienstposten, die mit über das normale Ausmaß hinausgehenden Anforderungen verbunden sind, für die besonderen Anforderungen, die für sie in ihrer konkreten Tätigkeit erwachsen, und die damit verbundenen Mehrdienstleistungen je nach den an sie gestellten Anforderungen auf dem konkreten Dienstposten 1) monatlich

KN 341. - Stufe 1

577,19 EUR

2) monatlich

KN 341. - Stufe 2

480,93 EUR

3) monatlich

KN 341. - Stufe 3

384,86 EUR

4) monatlich

KN 341. - Stufe 4

288,51 EUR

5) monatlich

KN 341. - Stufe 5

192,33 EUR

6) monatlich

KN 341. - Stufe 6

96,18 EUR

7) monatlich

KN 341. - Stufe 7

48,12 EUR

75 % LEISTUNGSENTGELT 25 % MEHRDIENSTLEISTUNGSVERGÜTUNG 13.) Rufbereitschaftsdienstzulage Für Rufbereitschaftsdienste erhalten eine Zulage: 1. Werkmeister/Werkmeisterinnen der U-Bahnwagenrevisionswerkstätte in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, 2. Bedienstete der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung inklusive der Signalwerkstätte zur Behebung von Störungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 15 Uhr bis 7 Uhr, an Samstagen, Sonnund Feiertagen ganztägig, 3. Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik zur Behebung von Störungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 14 Uhr bis 6 Uhr bzw. 15 Uhr bis 7 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, 4. Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abteilung Hoch- und Tiefbau (ausgenommen Brückenerhaltung) zur Behebung von Störungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, bzw. an den diesen Tagen vorangehenden Werktagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und nachfolgenden Werktagen von 0 Uhr bis 7 Uhr, 5. Bedienstete der Abteilung IT-Management und Services zur Behebung von Störungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, 6. Bedienstete des Aufsichtsdienstes der Mobilen Verkehrsadministration (Funkwagen) der Abteilung Betriebslenkung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 5 Uhr bis 13 Uhr, 7. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Referates Sonderwagen der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling der Hauptabteilung Betrieb und Kundendienst außerhalb der Bürozeiten. 8. Ingenieure/Ingenieurinnen und Werkmeister/Werkmeisterinnen der Technischen Prüfstelle zur Überwachung von Bauarbeiten im Gefährdungsbereich von U-Bahnen und Ustrab gemäß § 43 Abs. 4 EisbG 1957 bei Erreichen von Vorwarnwerten gemäß BauKG in der Zeit von Montag bis Freitag von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

Die Zulage beträgt: a) an allen Tagen (ausgenommen an Sonn- und Feiertagen bzw. im kontinuierlichen Schichtwechseldienst an freien Tagen und an Feiertagen) je Stunde

KN 668.

1,97 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen bzw. im kontinuierlichen Schichtwechseldienst an freien Tagen und an Feiertagen je Stunde

KN 669.

3,25 EUR

LEISTUNGSENTGELT Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

14.) Zulage für in Stellwerken der U-Bahn tätigen Betriebsmeistern/Betriebsmeisterinnen Den in Stellwerken der U-Bahn dienstleistenden Betriebsmeistern/Betriebsmeisterinnen gebührt eine Zulage. Sie beträgt je Schicht a) für die Bedienung der Ortsstellwerke

KN 419.

8,55 EUR

b) für die Bedienung der Zentralen Betriebsan-

KN 447.

18,19 EUR

lage (Zuglenkung und Aufsicht)

Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der Ortsstellwerke mit ExpeditionsschaffnerInnentätigkeit gebührt die Zulage lit. a) im doppelten Ausmaß.

Die gleichzeitige Verrechnung der Zulage gemäß Nebengebührenkatalog H – II/IV/WL Punkt 8 lit. a) und Punkt 14 lit. b) ist ausgeschlossen.

LEISTUNGSENTGELT 15.) Prämie für Kontrollorgane Kontrollorgane, die Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis die Entrichtung einer Mehrgebühr vorschreiben oder Zeitkarten wegen missbräuchlicher Verwendung abnehmen, erhalten, sofern innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen die (Teil-)Zahlung der Mehrgebührenvorschreibung erfolgt, pro Fall eine Prämie in der Höhe von

KN 278.

4,77 EUR

LEISTUNGSENTGELT Mit dieser Zulage ist der Anteil verspäteter Zahlungen aus Mehrgebührenvorschreibungen abgegolten.


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BEILAGE H-II/IV/WL

16.) Vorverkaufszulage Den Bediensteten, die im Vorverkauf tätig sind, gebührt für die erhöhten Anforderungen im KundInnendienst sowie zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Verkaufes von Fahr- und Zeitkarten entstehenden Verlustgefahr (Fehlgeldentschädigung) in Vorverkaufsstellen mit einem Jahresbruttoumsatz

a) von über 610.500 EUR je Schicht

16,31 EUR

b) von 298.000 EUR bis 610.500 EUR je Schicht

14,53 EUR

c) und bis 298.000 EUR je Schicht

10,89 EUR

95 % LEISTUNGSENTGELT

KN 291., KN 292., KN 293.

5 % FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG KN 501. bzw. 528. Diese Zulage gebührt auch dann, wenn aus dienstlichen Gründen eine vorübergehende Verwendung in der Verkaufsstellenverwaltung erfolgt.

Diese Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 5, gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 6 und gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 7 sowie gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 18 aus.

17.) Nachtdienstzulage im Fahrdienst und im Verkehrs- und Bahnhofsdienst Den Verkehrsführern/Verkehrsführerinnen, Diensteinteilern/Diensteinteilerinnen, Expeditoren/Expeditorinnen, Revisoren/Revisorinnen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen des Informationsdienstes, Instruktoren/Instruktorinnen und Hilfsinstruktoren/Hilfsinstruktorinnen sowie Werkmeistern/Werkmeisterinnen der Revisionswerkstätten gebührt während ihrer Dienstleistung im Normaldienst zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh

pro angefangener halber Stunde eine Nacht-

KN 240., KN 270

0,95 EUR

dienstzulage von

NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Gewährung der Nachtdienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 2.) a) ist ausgeschlossen.


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BEILAGE H-II/IV/WL

18.) Zulage Den Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen (Werkmeistern/Werkmeisterinnen) der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit eine Zulage in der Höhe von monatlich

KN 381.

200,27 EUR

LEISTUNGSENTGELT 19.) Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik I) Den Bediensteten der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik gebührt: 1) zur Abgeltung der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, der besonderen Gefährung und Verschmutzung, die mit der Tätigkeit in der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik verbunden sind, für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung sowie für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von

154,31 EUR 72 % ERSCHWERNISZULAGE

KN 390.

15 % SCHMUTZZULAGE

KN 398.

10 % LEISTUNGSENTGELT

KN 390.

3 % GEFAHRENZULAGE

KN 390.

2) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage.

Diese beträgt: a) bei mindestens guter Dienstleistung für Posten

1) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

123,45 EUR

2) der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

185,16 EUR

3) von Betriebsbeamten/Betriebs-

Stufe 3

208,31 EUR

4) der Verwendungsgruppe B

Stufe 4

285,46 EUR

5) der Bewertung A/B

Stufe 5

308,61 EUR

beamtinnen der Verw.gr. D, D1 und C


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete 6) der Bewertungen: B VI; B VII;

Stufe 6

BEILAGE H-II/IV/WL

331,74 EUR

A; A VII; A VIII;

LEISTUNGSENTGELT

KN 395.

b) bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

162,02 EUR

2) der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

293,17 EUR

3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-

Stufe 3

316,31 EUR

4) der Verwendungsgruppe B

Stufe 4

362,60 EUR

5) der Bewertung A/B

Stufe 5

385,75 EUR

6) der Bewertungen: B VI; B VII;

Stufe 6

408,90 EUR

amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C

A; A VII; A VIII;

LEISTUNGSENTGELT

KN 396.

c) bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

231,46 EUR

2) der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

362,60 EUR

3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-

Stufe 3

385,75 EUR

4) der Verwendungsgruppe B

Stufe 4

408,90 EUR

5) der Bewertung A/B

Stufe 5

432,04 EUR

6) der Bewertungen: B VI; B VII;

Stufe 6

462,91 EUR

amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C

A; A VII; A VIII;

LEISTUNGSENTGELT

KN 397.

II. Zuschlag für Schalthandlungen an Hochspannungsanlagen

Bediensteten des technischen bzw. höheren technischen Dienstes, Fachbediensteten und Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik mit nachgewiesenen facheinschlägigen Kenntnissen, entsprechender Ausbildung (wie höhere technische Ausbildung bzw. Werkmeisterschule) und abgelegter abteilungsinterner Prüfung, die im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes oder eines Leit-


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BEILAGE H-II/IV/WL

stellendienstes an in Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen (inkl. Leitungsnetz und Schaltanlagen) beschäftigt und schaltauftrags- bzw. schaltberechtigt sind, kann darüber hinaus auf Dauer der Schaltauftrags- bzw. Schaltberechtigung ein monatlicher Zuschlag von

77,14 EUR gewährt werden.

LEISTUNGSENTGELT

KN 394.

Der Bezug der Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik schließt den Bezug anderer Zulagen, ausgenommen die Sonn- und Feiertagszulage (Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 15 lit. a), die Nachtschichtzulage (Beilage A-II/IV/Allg. Pkt. 2 lit. a und lit. b), Zulage für vorverschobene Schichten (H-II/IV/WL Pkt. 4) sowie die Bereitschaftsdienstzulage (H-II/IV/WL Pkt. 13), aus.

20.) Funktionszulage für Streckenober- und Prozessmeister/Streckenober- und Prozessmeisterinnen der Abteilung Bahnbau a) Streckenobermeister/Streckenobermeisterinnen der Abteilung Bahnbau sowie im Vertretungsfalle deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen erhalten als Abgeltung der aus dieser Tätigkeit entstehenden besonderen Anforderungen eine Zulage: Diese beträgt pro Schicht

KN 234.

20,98 EUR

b) Als Prozessmeister/Prozessmeisterinnen verwendete Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abteilung Bahnbau erhalten als Abgeltung der aus dieser Tätigkeit entstehenden besonderen Anforderungen auf Dauer dieser Verwendung eine Zulage. Diese beträgt pro Monat

KN 310.

163,16 EUR

LEISTUNGSENTGELT 21.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Hauptabteilungen „Personal und Recht (P2)“ und „Finanzen und Angebot (K3)“ A) Den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Hauptabteilungen Personal und Recht (P2) und Finanzen und Angebot (K3) gebührt zur Abgeltung der spezifischen Erfordernisse des Verwaltungsdienstes eine monatliche Zulage in Höhe von

KN 300.

159,49 EUR

Dieser Teil der Zulage gebührt nicht jenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die die Zulagen gemäß Beilage H-II/IV/WL Punkt 16 (Vorverkaufszulage) beziehen.


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BEILAGE H-II/IV/WL

B) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und Verwendbarkeit der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, eine monatliche Leistungszulage. Diese beträgt: 1) bei guter Dienstleistung für Bedienstete a) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

KN 301.

145,82 EUR

b)

der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

KN 301.

161,76 EUR

c)

der Verwendungsgruppe B

Stufe 3

KN 301.

179,98 EUR

d)

der Verwendungsgruppe A

Stufe 4

KN 301.

199,36 EUR

2) bei sehr guter Dienstleistung für Bedienstete a) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

KN 302.

208,46 EUR

b)

der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

KN 302.

231,25 EUR

c)

der Verwendungsgruppe B

Stufe 3

KN 302.

256,32 EUR

d)

der Verwendungsgruppe A

Stufe 4

KN 302.

284,80 EUR

3) bei ausgezeichneter Dienstleistung für Bedienstete a) in der Verwendungsgruppe D, D1

Stufe 1

KN 303.

271,11 EUR

b)

der Verwendungsgruppe C

Stufe 2

KN 303.

300,75 EUR

c)

der Verwendungsgruppe B

Stufe 3

KN 303.

333,78 EUR

d)

der Verwendungsgruppe A

Stufe 4

KN 303.

370,23 EUR

Durch den Bezug dieser Zulage ist der Bezug der Zulagen gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 4, Punkt 6, Punkt 7 a, b, c, d, e und Punkt 9 sowie Punkt 19 ausgeschlossen.

Die Zulage gebührt nicht jenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die die Zulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 7 f, g, h oder i beziehen sowie den Hauptabteilungsleitern/Hauptabteilungsleiterinnen.

LEISTUNGSENTGELT 22.) Betriebslenkungszulage a) Betriebsmeistern/Betriebsmeisterinnen der Abteilung Betriebslenkung, ausgenommen Referat Straßenbahnmuseum und Dienstvorschriften, Film- und Lichtbildstelle sowie Betriebsinspektion (einschließlich Information) und Fachkoordination Störungsmanagement, erhalten zur Abgeltung der mit der gesamtheitlichen und übergeordneten Lenkung des Betriebes aller drei Betriebszweige verbundenen Leistungen, Anforderungen und Erschwernisse eine Zulage.


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BEILAGE H-II/IV/WL

Diese beträgt pro geleisteter Schicht

KN 252.

12,57 EUR

b) In der mobilen Verkehrsadministration (Funkwagen) tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten als Abgeltung der verantwortungsvollen und selbständigen Tätigkeit im Funkwagendienst, für das Lenken des Funkwagens sowie des mit der Fahrzeugübernahme und -betreuung verbundenen vermehrten Zeitaufwandes neben der Zulage lit. a) eine weitere Zulage. Diese beträgt pro geleisteter Schicht

KN 253.

17,68 EUR

Mit dieser Zulage ist die mit dieser Dienstleistung verbundene Mehrleistung von 1 Stunde pro Schicht, höchstens jedoch 20 Stunden im Monat, abgegolten.

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Punkt 12 (Zulagen für Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen) aus.

Bei Leistung von 12-stündigen Schichten gebühren die Zulagen lit. a) (KN 255.) und lit. b) (KN 254.) in eineinhalbfachen Ausmaß.

c) In der Betriebsinspektion (einschließlich Information) und der Fachkoordination Störungsmanagement tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten anstelle der Zulage gemäß lit. a) als Abgeltung der verantwortungsvollen und selbständigen Tätigkeit eine Zulage. Diese beträgt pro geleisteter Stunde

KN 237.

1,28 EUR

pro geleisteter Normaldienststunde im Inspekti-

KN 256.

3,50 EUR

onsdienst und in der Fachkoordination Störungsmanagement d) In der Qualitätssicherung (Zivilkontrolle) tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten zur Zulage lit. a) einen Zuschlag als Abgeltung des durch die Benützung der Zivilkleidung entstehenden Mehraufwandes. Dieser Zuschlag beträgt pro geleisteter Schicht

KN 266.

0,93 EUR

e) Im Referat Straßenbahnmuseum und Dienstvorschriften sowie in der Film- und Lichtbildstelle tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten eine Zulage. Diese beträgt pro geleisteter Schicht

KN 230.

6,88 EUR

Der Bezug dieser Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage H – II/IV/WL Punkt 8 aus.

lit. a, b, c, e LEISTUNGSENTGELT lit. d

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG


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BEILAGE H-II/IV/WL

23.) Zulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen und Kanzleibeamte/ Kanzleibeamtinnen der Verwendungsgruppe C, D und D1 der Hauptabteilung ‚Betrieb und Kundendienst’ Ausgenommen sind die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen und Kanzleibeamten/Kanzleibeamtinnen der Abteilung ‚Marketing & Medien’, die Bediensteten der Abteilung ‚Betriebslenkung’ (ausgenommen das Referat Betriebsinspektion und das Referat Projektierung) sowie die Mitarbeiterinnen der (Haupt-)Abteilungssekretariate und -kanzleien.

A) Funktionszulage Sie gilt die mit der jeweiligen (Aufsichtsdienst-)Funktion verbundene fachspezifische Leistung ab. a.) Für den Betriebsaufsichtsdienst der Abteilungen Straßenbahn-, Autobus- und U-Bahnbetrieb sowie die Betriebsinspektion der Abteilung "Betriebslenkung" beträgt sie pro halber Stunde Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11

KN 16H. KN 17H. KN 18H. KN 26H. KN 21H. KN 27H. KN 22H. KN 23H. KN 28H. KN 24H. KN 25H.

2,89 EUR 2,63 EUR 1,92 EUR 1,24 EUR 1,18 EUR 1,13 EUR 1,07 EUR 0,80 EUR 0,76 EUR 0,56 EUR 0,46 EUR

Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan. Bei ganztägiger Abwesenheit des Funktionsinhabers/der Funktionsinhaberin gebührt diese Zulage auch dem Vertreter/der Vertreterin.

b.) Für die sonstigen von der Zulage gemäß Punkt 23 der Beilage H – II/IV/WL umfassten Tätigkeiten im Betriebsbeamten-/Betriebsbeamtinnen- bzw. Kanzleidienst der Hauptabteilung ‚Betrieb und Kundendienst’ beträgt sie pro Monat Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10

KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 38H. KN 38H. KN 38H.

977,31 EUR 894,76 EUR 789,80 EUR 707,25 EUR 602,28 EUR 577,82 EUR 491,20 EUR 382,16 EUR 299,62 EUR 156,94 EUR


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BEILAGE H-II/IV/WL

Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan.

Mit dem Bezug der Funktionszulage gemäß Punkt 23 A lit. b der Beilage H – II/IV/WL, Stufe 1 bis 7, sind mit der Normaldienstleistung verbundene Mehrdienstleistungen (Überstunden zu 150%) abgegolten.

Der Bezug der Funktionszulage gemäß Punkt 23 A lit. b der Beilage H – II/IV/WL schließt den Bezug der Personalverantwortungszulage gemäß Punkt 23 B der Beilage H – II/IV/WL aus.

B) Personalverantwortungszulage Für die mit der Personalführung und -betreuung unmittelbar verbundenen besonderen Anforderungen gebührt eine Zulage. Sie beträgt pro Monat für Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11

KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 33H. bzw. KN 36H. KN 33H.

1.011,96 EUR 812,21 EUR 715,47 EUR 603,30 EUR 501,25 EUR 482,25 EUR 367,89 EUR 310,25 EUR 263,82 EUR 155,13 EUR 112,40 EUR

Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan.

Mit dem Bezug der Personalverantwortungszulage gemäß Punkt 23 B der Beilage H – II/IV/WL sind mit der Normaldienstleistung verbundene Mehrdienstleistungen (Überstunden zu 150%) abgegolten.

Im Fall einer zumindest zweimonatigen Vertretung infolge Abwesenheit des Funktionsinhabers/der Funktionsinhaberin vom Dienst ist diese Zulage auch dem vertretenden Mitarbeiter/der vertretenden Mitarbeiterin zu verrechnen.

C) Zulage für Teamleistung für den Betriebsaufsichtsdienst der Abteilungen Straßenbahn-, Autobus- und U-Bahnbetrieb Aus dem Verhältnis Verwaltungsaufwand je Dienststelle zur gesamten Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnenanzahl je Dienststelle ergibt sich der Verwaltungsaufwand je Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Für die damit


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

verbundenen administrativen Tätigkeiten gebührt Obermeistern/Obermeisterinnen, Diensteinteilern/Diensteinteilerinnen, Verkehrsführern/Verkehrsführerinnen und Springern/Springerinnen eine Zulage. Sie errechnet sich wie folgt:

Verwaltungsstundenleistung der Dienststelle laut Schichtplan multipliziert mit dem Faktor 4,3 (ergibt den durchschnittlichen monatlichen Stundenaufwand der Verwaltung), dividiert durch die gesamte Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Abhängig von diesem Wert gebührt den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen entsprechend der unten angeführten Tabelle eine Zulage. Sie beträgt pro Monat bei einem Koeffizienten

bis 0,9 von 1 bis 2,9 von 3 bis 4,9 von 5 bis 6,9 von 7 bis 8,9 von 9 bis 10,9 von 11 bis 12,9 von 13 bis 14,9 von 15 bis 16,9 ab 17

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10

KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H.

110,81 EUR 100,25 EUR 89,70 EUR 79,14 EUR 68,60 EUR 58,03 EUR 47,49 EUR 36,94 EUR 26,38 EUR 15,83 EUR

Eine unterjährige Änderung der Bewertung ist bei großen organisatorischen Veränderungen einmal pro Jahr möglich.

D) Zulage für persönliche Leistung Auf der Basis einer jährlichen Leistungsbewertung im Rahmen eines Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnenorientierungsgespräches erhalten Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen und Kanzleibeamte/Kanzleibeamtinnen eine monatliche Zulage für ein Kalenderjahr.

Auf einer neunteiligen Bewertungsskala beginnt diese Zulage ab einem Bewertungsdurchschnitt von 5 und ist nach Zehntel der Bewertung steigend so abgestuft, dass a.) für den Betriebsaufsichtsdienst der Abteilungen Straßenbahn-, Autobus- und U-Bahnbetrieb sowie die Betriebsinspektion der Abteilung ‚Betriebslenkung’ zwischen den Stufen 5,1 und 8,0 je Zehntel eine Erhöhung um 4,48 EUR und ab 8,1 je Zehntel eine Steigerung um 3,69 EUR erfolgt.

b.) für die sonstigen von dieser Zulage umfassten Tätigkeiten im Betriebsbeamten-/Betriebsbeamtinnen- bzw. Kanzleidienst der Hauptabteilung ‚Betrieb und Kundendienst’ zwischen den Stufen 5,1 und 8,0 je Zehntel eine Erhöhung um 7,42 EUR und ab Stufe 8,1 je Zehntel eine Steigerung um 6,64 EUR erfolgt. Bei Abschluss einer Zielvereinbarung entfällt die betragsmäßige Differenz zu lit. a. sinngemäß auf diese Zielvereinbarung. Der Bewertungsdurchschnitt ist mit Stufe 7,9 begrenzt.


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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete

BEILAGE H-II/IV/WL

Diese Zulage beträgt monatlich bei einer Bewertung mit 5

KN 31H. bzw.

23,48 EUR

KN 39H. E) Zulage für Dienstzeitlagerung Für Normaldienstleistung (ausgenommen vorverschobene Schichten und Gleitzeit) in der Zeit von Montag bis Freitag vor 06.00 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und Feiertag ganztägig gebührt eine Zulage. Sie beträgt pro halber Stunde

KN 19H.

0,52 EUR

Bei Bezug der Zulagen gemäß Punkt 23 der Beilage H – II/IV/WL ist die gleichzeitige Verrechnung der Zulagen gemäß den Punkten 8, 14 und 22 der Beilage H – II/IV/WL sowie gemäß den Punkten 4, 6, 7, 18, 19 und 21 der Beilage A - II/IV/ALLG. sowie von pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen (Personalzulagen) ausgeschlossen.


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Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete

STAND AM: 1.1.2011

BEILAGE J-I BIS IV/BE

1.) Spesenvergütung für die in den Filialen mit der Aufnahme von Bestattungsaufträgen betrauten Bediensteten, zur Abgeltung der Kosten der auf den einzelnen Bestattungsauftrag entfallenden unverrechenbaren Spesen und Aufwendungen, Mehrdienste an Werktagen, persönliche Betreuung von Trauerfeiern vor Ort, Verlustgefahr im Zahlungsverkehr.

Die Spesenvergütung berechnet sich aus den eigenen Leistungen der Bestattung Wien GmbH, wofür sie 1 % und den Fremdleistungen, wofür sie 0,75 % beträgt. Was unter Fremdleistungen zu verstehen ist, bedarf einer Vereinbarung zwischen der MD-PWS, der Geschäftsführung und der Personalvertretung.

Bei Überführungen, Exhumierungen, für welche eine Bewilligung der Gesundheitsbehörde erforderlich ist, und bei Urnenbestattungen wird die Spesenvergütung mit einem Mindestsatz von 21,66 EURfestgesetzt.

Bei Aufnahme von Aufträgen für künftige Bestattungsdurchführungen („Depoterläge“) wird die Spesenvergütung sowohl bei der Aufnahme als auch bei der Durchführung der Bestattungsleistung gewährt.

Die Aufnahme für Zeitungsparten, für welche dem Unternehmen Rabatt gewährt wird, werden in die Berechnungsgrundlage der Spesenvergütung einbezogen.

Die Verrechnung der Spesenvergütung erfolgt monatlich im Nachhinein in einer Summe für jede Filiale, die Aufteilung auf die dort tätigen Bediensteten nach einem von der MD-PWS mit der Geschäftsführung nach Anhörung der Personalvertretung festzulegenden Schlüssel, sodass dem Filialleiter ein höherer Anteil zukommt.

Soweit die Spesenvergütung mit fixen Sätzen festgelegt ist, unterliegen diese den gleichen Veränderungen, welche alle anderen Nebengebühren jeweils erfahren.

Sofern sich in Einzelfällen die Notwendigkeit ergibt, Spesen zu vergüten, die aus einem Konkurrenzgeschäftsfall resultieren, werden diese in einer von der MD-PWS mit der Geschäftsführung unter Anlegung des strengsten Maßstabes zu bestimmenden Höhe außerhalb der vorstehenden Regelung vergütet.

Diese Nebengebühr schließt die Gewährung einer allfälligen EDV-Zulage aus.

Den mit dem Vertrieb von Särgen, Sargverzierungen, Aufbahrungshüllen und sonstigen Bestattungsartikeln in den Bundesländern beauftragten Bediensteten wird neben der Reisekostenvergütung ein Spesenersatz in der Höhe von 0,45 % des Umsatzes gewährt (KN 581.).


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Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/BE

2.) Zulage für Totenabholung A) Für die besonderen Erfordernisse beim Transport von Verstorbenen monatlich

KN 01B.

KN 02B.

KN 03B.

Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 1) Partieführer/Partieführerin

310,02 EUR

368,23 EUR

447,01 EUR

2) Betriebsgehilfe/Betriebsgehilfin

310,02 EUR

339,13 EUR

368,23 EUR

Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 bei mindestens sehr guter Dienstleistung.

In den angeführten Beträgen sind jeweils 121,22 EUR(KN 04B.) Gefahrenzulage enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.

B) Für die erschwerte Abholung Verstorbener und aller damit verbundenen erschwerten Arbeitsleistungen je Arbeitspartie (Topfzulage) jeweils a) im behördlichen Auftrag

KN 109.

7,74 EUR

je weiteren/weiterer Bediensteten

KN 109.

2,58 EUR

GEFAHRENZULAGE b) von Wohnhäusern, Anatomie, Krankenanstalten bzw. Beisetzkammern, wo die Arbeitsleistungen Waschen, Ankleiden, Rasieren oder Frisieren erbracht werden

KN 123.

23,62 EUR

90 % ERSCHWERNISZULAGE 10 % LEISTUNGSENTGELT

c) mit Hartholz- oder Metallsarg

KN 118.

LEISTUNGSENTGELT

3,43 EUR


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Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/BE

C) Je Sargverlötung unter Ausschluss einer weiteren Giftzulage

KN 073.

5,23 EUR

95 % LEISTUNGSENTGELT 5 % GEFAHRENZULAGE D) Für die mit der Aufnahme von Todesfällen betrauten Bediensteten, sofern diese zur Intervention in Dunkelheit bestellt werden, als Entschädigung für den dadurch entstehenden unvermeidlichen Mehraufwand je Fall

KN 481.

22,46 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG E) Für die Veranlassung der Abholung der Verstorbenen aus Wohnhäusern an Werktagen nach Dienstschluss in den Filialen pro Dienst

KN 482.

10,26 EUR

LEISTUNGSENTGELT F) Reisezulage für Überführungen je Kilometer

KN 618.

0,29 EUR

je Kilometer bei Mitfahrern/Mitfahrerinnen

KN 618.

0,25 EUR

Mit dieser Nebengebühr sind an Werktagen von Montag bis Freitag etwa anfallende Überstunden abgegolten und entfällt die Tagesgebühr nach der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien.

95 % DIENSTREISEENTSCHÄDIGUNG 5 % ÜBERSTUNDENENTGELT 3.) Zulage für den Kondukt monatlich

KN 05B.

KN 06B.

KN 07B.

Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 a) Konduktpersonal

187,44 EUR

216,53 EUR

245,64 EUR

b) Fachgehilfe/Fachgehilfinnen, Par-

221,03 EUR

250,14 EUR

279,24 EUR

tieführer/Partieführerinnen von Trägerpartie


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Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete c) Lenker/Lenkerinnen für Kondukt-

BEILAGE J-I BIS IV/BE

200,89 EUR

230,00 EUR

259,11 EUR

d) Kfz-Lenker/Kfz-Lenkerinnen

239,99 EUR

269,09 EUR

298,19 EUR

e) Aufseher/Aufseherinnen

199,57 EUR

268,06 EUR

336,55 EUR

fahrzeuge

Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 bei mindestens sehr guter Dienstleistung.

Bei Konduktpersonal, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Partieführer/Partieführerinnen von Trägerpartien und Lenkern/Lenkerinnen für Konduktfahrzeuge und Aufsehern/Aufseherinnen sind in den angeführten Beträgen jeweils 99,38 EUR(KN 08B., Stufe 1) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Bei Kfz-Lenkern/Kfz-Lenkerinnen sind in den angeführten Beträgen 49,56 EUR(KN 09B.) GEFAHRENZULAGE und 56,51 EUR(KN 08B., Stufe 2) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.

4.) Zulage für die Sargerzeugung Atzgersdorf A) für besondere Arbeitserfordernisse monatlich

KN 10B.

KN 11B.

KN 12B.

Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 1) VGr. 1, 2, 3 P

165,25 EUR

196,76 EUR

239,21 EUR

2) VGr. 3 A, 3, 4

148,70 EUR

171,95 EUR

195,18 EUR

Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 bei mindestens sehr guter Dienstleistung.

In den angeführten Beträgen sind 56,51 EUR(KN 13B.) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.

B) Zeitakkorde für die Sargerzeugung Atzgersdorf, monatlich:

Für die in der Serienproduktion beschäftigten Bediensteten des Sargerzeugungsbetriebes werden Zeitakkorde und Prämien bezahlt. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Differenz zwischen den auf Grund von Zeitstudien ermittelten Vorgabezeiten und den tatsächlich verbrauchten Zeiten mit dem jeweiligen individuellen Stundenlohn. Für Arbeiten, für die eine Akkordberechnung nach den im vorstehenden Absatz angeführten Grundsätzen nicht möglich ist, können Akkordvergütungen in Form von prozentuellen Zuschlägen im entsprechenden Ausmaß gewährt werden.


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Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/BE

Die Zeitakkorde und Prämien sind bei Änderungen der Arbeitsmethoden oder -bedingungen auf Grund von Zeitstudien neu festzulegen.

KN 113., KN 133., KN 125. LEISTUNGSENTGELT 5.) Spartenübergreifende Zulage zur Abgeltung der besonderen Arbeitserfordernisse monatlich

KN 14B.

KN 15B.

KN 16B.

Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 a) Für Lade- und Lagerarbeiten

56,51 EUR

85,62 EUR

114,72 EUR

108,46 EUR

123,70 EUR

138,96 EUR

89,21 EUR

157,70 EUR

226,20 EUR

132,35 EUR

200,84 EUR

269,34 EUR

e) Für Kfz-Werkstättenarbeiten

155,61 EUR

216,53 EUR

277,45 EUR

f) Für Garderobenaufsicht

171,28 EUR

239,77 EUR

308,26 EUR

g) Für Kfz-Werkstättenaufsicht

206,58 EUR

275,07 EUR

343,56 EUR

h) Für Betreuung elektr. Anlagen und

223,70 EUR

292,19 EUR

360,69 EUR

b) Für Reinigungsarbeiten c) Für Haus- und Hauseinrichtungsbetreuung, Portiere/Portierinnen d) Für Lagerbetreuung außerh. SE Atzgersdorf

Heizungsanlagen

Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 gebührt bei mindestens sehr guter Dienstleistung.

Bei Reinigungsarbeiten sind in den angeführten Beträgen jeweils 11,36 EUR(KN 17B., Stufe 1) GEFAHRENZULAGE und 42,87 EUR(KN 18B., Stufe 1) ERSCHWERNISZULAGE enthalten, bei der Zulage für Kfz-Werkstättenarbeiten und Kfz-Werkstättenaufsicht sind 49,56 EUR(KN 17B., Stufe 2) GEFAHRENZULAGE enthalten. In allen o.a. angeführten spartenübergreifenden Zulagen sind, außer für Reinigungsarbeiten, 56,51 EUR(KN 18B., Stufe 2) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet. Der Bezug der unter Punkt 2.) bis 5.) angeführten Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß Punkt 10 und 19 der Beilagen A-I/III/Allg. und A-II/IV/Allg. aus.


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für den Magistrat der Stadt Wien

Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/FH

Mit Bezug der in der Beilage J-I bis IV/FH angeführten Zulagen besteht kein Anspruch auf Bezug der Zulagen der Beilagen A-I/III/Allg. und A-II/IV/Allg. ausgenommen: Beilage A-I/III/Allg. Punkt 2, 11,12, 19 bis 21 und 30 bzw. Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 4 bis 7, 10 bis 12, 18 und 19.

1.) Zulage für Beerdigungsarbeiten je Arbeitspartie gebührt (inkl. aller Nebenarbeiten) A) für das händische Öffnen einer Grabstelle a) auf den Zentralfriedhöfen

KN C01.

21,76 EUR

b) auf den Friedhöfen Baumgarten,

KN C02.

43,82 EUR

KN C03.

29,44 EUR

a) auf den Zentralfriedhöfen

KN C04.

7,85 EUR

b) auf den übrigen Friedhöfen

KN C05.

13,50 EUR

Hietzing und Neustift c) auf den übrigen Friedhöfen

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT B) für das händische Schließen einer Grabstelle

50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT C) bei gefrorenem Boden werden über Anordnung der zuständigen Fachdienststelle die Zulagensätze gem. A) und B) um 25 % erhöht D) für das maschinelle Öffnen und Schließen einer Grabstelle

KN C06.

19,82 EUR

LEISTUNGSENTGELT E) für das Herausnehmen (des Restes) einer Leiche aus einem Sarg und die eventuelle Umlegung in einen anderen Sarg oder Räumung bzw. Tieferlegung einer Leiche, wobei bereits einmal in einem Sarg zusammengelegte Leichen als eine Leiche gelten, je Leiche

KN C07.

43,69 EUR


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für den Magistrat der Stadt Wien

Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/FH

GEFAHRENZULAGE 2.) Zulage für gärtnerische Arbeiten A) in den Monaten April bis Oktober gebührt für die Grabbetreuung pro Grab und Arbeitspartie, monat-

KN C08.

0,23 EUR

KN C09.

0,31 EUR

lich

B) für Blumenbindearbeiten je 7,27 EUR (excl. MwSt.) Verkaufswert der Gebinde gebührt

C) für das Aufstellen und Abräumen pro Dekoration und Arbeitspartie pro Dekoration und Arbeitspartie

KN C10.

1,42 EUR

D) für Heckenschnitt sowie Mäharbeiten, die nicht von lit. A erfasst sind, inkl. der dazugehörigen Nebentätigkeiten, je Arbeitsstunde

KN C11.

0,65 EUR

LEISTUNGSENTGELT E) für Baumschnitt, das Entfernen von Bäumen und Sträuchern inkl. aller Nebentätigkeiten, je Arbeitsstunde

KN C12.

1,09 EUR

KN C13.

0,45 EUR

KN C14.

0,10 EUR

KN C15.

43,79 EUR

GEFAHRENZULAGE 3.) Zulage für Steinmetzarbeiten A) für das Gravieren pro Schriftzeichen

B) für das Vergolden bzw. Färben pro Schriftzeichen

C) für Schleiftätigkeiten 2

pro m


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/FH

D) für das Aufstellen und Abtragen von Steinmaterial 3

pro m und Arbeitspartie

KN C16.

22,82 EUR

LEISTUNGSENTGELT E) für Montagearbeiten, Arbeiten mit Steinsäge und Steinfräse sowie Deckel öffnen und schließen, je Arbeitsstunde oder Deckel

KN C17.

1,60 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE 20 % SCHMUTZZULAGE 30 %LEISTUNGSENTGELT 4.) Zulage für betriebswerkstättliche Arbeiten A) a) für Arbeiten außerhalb des Werkstättenstandortes,

AUFWANDENTSCHÄDIGUNG

KN C18.

b) für Reparaturen von Versenkungsapparaten, Beerdigungstreppen, WC-Anlagen, für autogene Schweißarbeiten

SCHMUTZZULAGE

KN C19.

c) für Arbeiten in Kabel-Aufzügen und ähnlichen Schächten sowie für Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

GEFAHRENZULAGE

KN C20.

je Arbeitsstunde

0,75 EUR

B) Heiz- und Warmwasseraufbereitung monatlich

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT

KN C21.

30,57 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/FH

5.) Zulage für spartenübergreifende Arbeiten A) a) für Reinigungsarbeiten mit außerordentlicher Verschmutzung (WC-Anlagen und nach Maler-, Maurer- und Rauchfangkehrerarbeiten)

SCHMUTZZULAGE

KN C22.

b) für Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Chemikalien

GEFAHRENZULAGE

KN C23.

c) für das Ladepersonal von Lastwagen mit Müll, Straßenkehricht und Streumaterial

50 % ERSCHERNISZULAGE

KN C24.

50 % SCHMUTZZULAGE d) für das Lenken von Kehrzügen, Mehrzweck- und Schneeräumungsmaschinen sowie für sonstige Lenktätigkeiten

58 % ERSCHERNISZULAGE

KN C25.

42 % LEISTUNGSENTGELT je Arbeitsstunde

0,75 EUR

B) Für das Abtragen von Steinmaterial und die Lagerung auf der Deponie 3

pro m und Arbeitspartie

KN C26.

11,49 EUR

ERSCHWERNISZULAGE 6.) Zulage für die Rufbereitschaft Bediensteten, für die die Geschäftsführung der Friedhöfe Wien GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, gebührt eine Zulage in der Höhe von A) an Werktagen je Stunde

KN C27.

1,23 EUR

B) an Sonn- und Feiertagen je Stunde

KN C28.

2,09 EUR


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STAND AM: 1.1.2011

für den Magistrat der Stadt Wien

Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete

BEILAGE J-I BIS IV/FH

Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

LEISTUNGSENTGELT 7.) Nachtschichtzulage A) Für jede voll geleistete Nachtarbeitsschicht gebührt eine Zulage von

KN C29.

15,07 EUR

B) Die gleiche Zulage erhalten die im Bereitschaftsnachtdienst Beschäftigten, wenn sie in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschafts-

KN C30.

7,58 EUR

nachtschicht

Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu.

NACHTARBEITZUSCHLAG 8.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben und in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je voller Stunde einer solchen Normaldienstleistung

SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG

KN C31.

3,50 EUR


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Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

1.) Für Bedienstete der Schemata I und III a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995

in der Verwendungs-

Normalstundensatz

gruppe

Überstundensatz für jede Überstunde an Werksonstige Überstunde tagen von 6 bis 22 Uhr (Normalstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 100 % zuzüglich 50 % ÜberSonntags-, Feiertagsstundenzuschlag) und Nachtzuschlag)

Euro

Euro

Euro

1 (Gehaltsstufen 1 - 12)

9,98 EUR

14,97 EUR

19,96 EUR

1 (Gehaltsstufen 13-20)

12,90 EUR

19,35 EUR

25,80 EUR

9,84 EUR

14,76 EUR

19,68 EUR

2 (Gehaltsstufen 16-20)

11,78 EUR

17,67 EUR

23,56 EUR

3P (Gehaltsstufen 1-15)

9,58 EUR

14,37 EUR

19,16 EUR

11,56 EUR

17,34 EUR

23,12 EUR

3A

9,50 EUR

14,25 EUR

19,00 EUR

3

9,28 EUR

13,92 EUR

18,56 EUR

4

8,90 EUR

13,35 EUR

17,80 EUR

2 (Gehaltsstufen 1-15)

3P (Gehaltsstufen 16-20)

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.


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STAND AM: 1.1.2011

Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

2.) Für Bedienstete der Schemata II und IV a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995

in den Dienstklassen

Normalstundensatz

Überstundensatz für jede Überstunde an Werk- sonstige Überstunde tagen von 6 bis 22 (Normalstundensatz Uhr (Normalstunden- zuzüglich 100 % satz zuzüglich 50 % Sonntags-, FeiertagsÜberstundenzuund Nachtzuschlag) schlag)

Euro

E/III E1/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1 bis 6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII VIII IX

Euro

Euro

8,90 EUR 9,28 EUR 9,58 EUR 11,56 EUR 9,84 EUR 11,78 EUR 9,98 EUR 10,52 EUR 12,90 EUR

13,35 EUR 13,92 EUR 14,37 EUR 17,34 EUR 14,76 EUR 17,67 EUR 14,97 EUR 15,78 EUR 19,35 EUR

17,80 EUR 18,56 EUR 19,16 EUR 23,12 EUR 19,68 EUR 23,56 EUR 19,96 EUR 21,04 EUR 25,80 EUR

15,62 EUR

23,43 EUR

31,24 EUR

18,66 EUR

27,99 EUR

37,32 EUR

23,86 EUR 32,08 EUR 41,72 EUR

35,79 EUR 48,12 EUR 62,58 EUR

47,72 EUR 64,16 EUR 83,44 EUR

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.


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STAND AM: 1.1.2011

Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

3.) Für Bedienstete der Schemata IIK und IVK a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995

Normalstundensatz: Überstundensatz für jede Überstunde an Werktagen von 06:00 bis 22:00 Uhr Überstundensatz für jede sonstige Überstunde:

Bei gleichzeitigem Anspruch auf die Feiertagsablöse gemäß Beilage

1/173 des Gehaltes Normalstundensatz zuzüglich 50 % Überstundenzuschlag Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag Normalstundensatz zuzüglich 50 % Feiertagszuschlag

A-II/IV/Allg., Punkt 8, beträgt der Überstundensatz für jede Tagüberstunde an Feiertagen:

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.


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Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

4.) Für Bedienstete der Schemata IIL und IVL a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995

aa) für Unterrichtsleistungen an Schulen

in der Verwendungsgruppe

pro Unterrichtsstunde mit der Werteinheit 1,000 Normalstundensatz Überstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 50 % Überstundenzuschlag) Euro

Euro

L3

18,54 EUR

27,81 EUR

L2b1

22,02 EUR

33,03 EUR

L2a1

26,10 EUR

39,15 EUR

L2a2

28,70 EUR

43,05 EUR

L1

34,80 EUR

52,20 EUR


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Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

bb) für sonstige Dienstleistungen

in der Verwendungs-

Normalstundensatz

gruppe

Überstundensatz für jede Überstunde an Werktasonstige Überstunde gen von 6 bis 22 Uhr (Normalstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonnzuzüglich 50 % Übertags-, Feiertags- und stundenzuschlag) Nachtzuschlag)

Euro

Euro

Euro

LKS

13,80 EUR

20,70 EUR

27,60 EUR

LKP

14,48 EUR

21,72 EUR

28,96 EUR

L3

10,82 EUR

16,23 EUR

21,64 EUR

L2b1

12,86 EUR

19,29 EUR

25,72 EUR

L2a1

15,24 EUR

22,86 EUR

30,48 EUR

L2a2

16,76 EUR

25,14 EUR

33,52 EUR

L1

20,32 EUR

30,48 EUR

40,64 EUR

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.


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STAND AM: 1.1.2011

Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

5.) Für Bedienstete der Schemata II KAV und IV KAV a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995

1/173 des Gehaltes

Normalstundensatz: Überstundensatz für jede Überstunde an

Normalstundensatz zuzüglich 50 % Überstundezuschlag

Werktagen von 06:00 bis 22:00 Uhr Überstundensatz für jede sonstige Überstunde:

Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag

Bei gleichzeitigem Anspruch auf die Feier-

Normalstundensatz zuzüglich

tagsablöse gemäß Beilage

50 % Feiertagszuschlag

A-II/IV/Allg., Pkt. 8, beträgt der Überstundensatz für jede Tagüberstunde an Feiertagen:

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertages- oder Nachtzuschlag.


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Mehrdienstleistungsvergütungen

BEILAGE K

6.) Für Bedienstete des Schemas KA a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995

in den Verwendungs-

Normalstundensatz

gruppen

Euro

KA 3 (Gehaltsstufe 1-6) KA 1 (Gehaltsstufe 1-3) KA 2 (Gehaltsstufe 1-6) KA 3 (Gehaltsstufe 7-9) KA 1 (Gehaltsstufe 4-6) KA 2 (Gehaltsstufe 7-9) KA 3 (Gehaltsstufe 10-20) KA 1 (Gehaltsstufe 7-12) KA 2 (Gehaltsstufe 10-20) KA 1 (Gehaltsstufen 13-20)

Überstundensatz für jede Überstunde an Werksonstige Überstunde tagen von 6 bis 22 Uhr (Normalstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 100 % zuzüglich 50 % ÜberSonntags-, Feiertagsstundenzuschlag) und Nachtzuschlag) Euro

Euro

10,52 EUR 12,90 EUR

15,78 EUR 19,35 EUR

21,04 EUR 25,80 EUR

18,66 EUR 23,86 EUR

27,99 EUR 35,79 EUR

37,32 EUR 47,72 EUR

32,08 EUR

48,12 EUR

64,16 EUR

41,72 EUR

62,58 EUR

83,44 EUR

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.

Die für ab 1. Jänner 2005 liegende Zeiträume bereits ausbezahlten Personalzulagen und Zuschläge zu Personalzulagen sind abzuziehen.


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