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NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
1.) Nachtschichtzulage I. Für jede voll geleistete Nachtarbeitsschicht gebührt eine Zulage von
Kz. 907301
15,07 EUR
II. Die gleiche Zulage erhalten die im Bereitschaftsnachtdienst Beschäftigten, wenn sie in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer manuellen Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner solchen oder zu einer manuellen Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht
Kz. 907401
7,58 EUR
Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn der Nachtdienst in Überstunden geleistet wird, ist keine Nachtschichtzulage zu verrechnen. Die in diesem Punkt getroffene Regelung findet dann keine Anwendung, wenn in den anderen Beilagen etwas anderes bestimmt ist; auf den Fahrdienst der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG findet sie keine Anwendung.
NACHTARBEITSZUSCHLAG
2.) Leistungszulage für Bedienstete der Verwendungsgruppe 1, 2 oder 3P, die einen Beruf im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes erlernt haben oder Kenntnisse aufweisen, die nach der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 diesen erlernten Beruf ersetzen, und die auf einem Dienstposten verwendet werden, für den dieser erlernte Beruf (diese Kenntnisse) Voraussetzung sind, sowie für Bedienstete der Verwendungsgruppe 3A, 3 oder 4, die mit solchen Bediensteten zusammenarbeiten. Die Leistungszulage beträgt bei einem Punktewert von 0,13 EUR je Punkt monatlich: in den Verwendungsgruppen 1 und 2
1.018
Punkte
793
Punkte
438
Punkte
höchstens in den Verwendungsgruppen 3P, 3A und 3 höchstens in den Verwendungsgruppen 4 höchstens
Kz. 897101 Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für September 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die nach dem 31. Dezember 1993 in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden.
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ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.
3.) Pauschalierte Weggebühr Bei Überstundenleistungen, die nicht im Anschluss an die normale Arbeitszeit erfolgen, wird unter nachstehenden Bedingungen eine pauschalierte Weggebühr gewährt:
Wenn sich bei Störungen oder anderen unvorhergesehenen Betriebsereignissen die Notwendigkeit von Überstunden in einem Zeitpunkt ergibt, in dem der/die Bedienstete seine/ihre Arbeitsstätte bereits verlassen hat, sodass er/sie von seiner/ihrer Wohnung geholt werden muss, erhält er/sie für den nochmaligen Weg zur Arbeitsstätte bzw. Dienststelle und zurück eine pauschalierte Weggebühr. Diese Abgeltung gebührt: a) wenn der Dienstantritt bis 23 Uhr zu erfolgen hat bei einer Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstät-
im Ausmaß von 1 Überstunde im Ausmaß von 2 Überstunden
te bzw. Dienststelle von mehr als 10 km b) wenn der Dienstantritt nach 23 Uhr und vor 6 Uhr früh
im Ausmaß von 2 Überstunden
zu erfolgen hat
Hiebei ist für die Frage, ob von Tag- oder Nachtüberstunden auszugehen ist, der Dienstantritt maßgebend. Erfolgt dieser ab 6 Uhr bis vor 22 Uhr, ist von Tagüberstunden, bei Dienstantritt ab 22 Uhr bis vor 6 Uhr von Nachtüberstunden auszugehen.
KZ 989201 KZ 989301
Die Weggebühr wird auch dann gewährt, wenn der/die Bedienstete für denselben Tag, an dem er/sie bereits im Dienst stand, oder bis längstens 6 Uhr früh des folgenden Tages nochmals zu einer Dienstleistung bestellt wird und zwischen der Beendigung der letzten Arbeit und dem Beginn der Überstundenleistung ein Zeitraum von mehr als 1 Stunde liegt. Für den/die in der Fünftagewoche stehenden/stehende Bediensteten/Bedienstete gilt der Sonntag als der dem Freitag folgende Tag.
Wenn im Anschluss an die Überstunden die normale Arbeitszeit des/der Bediensteten beginnt, verringert sich die Weggebühr auf die Hälfte.
Ein Anspruch auf die Weggebühr besteht nicht, wenn es sich um die Vorverlegung einer Schicht handelt, er besteht weiter nicht im Fahrdienst der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, für welchen die Regelung der Dienst- und Betriebsvorschrift gilt.
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
4.) Wechseldienstentschädigung Den im Wechseldienst stehenden Bediensteten werden die über 173 Stunden im Monat hinausgehenden Mehrstunden bei einer Einreihung in Verwendungsgruppe 1 mit einem Stundensatz von
Kz. 847101
10,98 EUR
Kz. 847201
9,84 EUR
Kz. 847301
9,58 EUR
Kz. 847401
9,50 EUR
Kz. 847601
9,28 EUR
Kz. 847701
8,90 EUR
in Verwendungsgruppe 2 mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 3P mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 3A mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 3 mit einem Stundensatz von in Verwendungsgruppe 4 mit einem Stundensatz von vergütet.
Neben dieser Entschädigung ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.
55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT
zusätzlicher Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung (1 Einheit = 1 EUR) zusätzlicher Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung Abzug von Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung Wechseldienst bei speziellem Bereitschaftsdienst (zB not-
Kz. 992601 Kz. 992701 Kz. 992901
standspolizeiliche Maßnahmen)
Kz. 992801
Vertreter/Vertreterin bis 1 Monat
5.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind und die in den Dienststellen beschäftigt werden, die im Aufsichtsbereich des Heizkontrollors liegen, sofern in den Beilagen E - J nicht anderes bestimmt ist, a) für die Beheizung von Einzelöfen in Objekten mit Aufzug je Ofen monatlich
Kz. 899401
14,89 EUR
teilb. Bed. Kz. 8936 je Ofen täglich
Kz. 900401 teilb. Bed. Kz. 9856
0,49 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III b) für die Beheizung von Einzelöfen in Objekten ohne Aufzug, je Ofen monatlich
Kz. 899501
19,08 EUR
teilb. Bed. Kz. 8937 je Ofen täglich
Kz. 900501
0,65 EUR
teilb. Bed. Kz. 9857
80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % ERSCHWERNISZULAGE c) für die Bedienung von Gasöfen und Ölöfen je Ofen monatlich je Ofen täglich
Kz. 899601 Kz. 900601
3,62 EUR
Kz. 899701
12,37 EUR
0,14 EUR
LEISTUNGSENTGELT d) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3) monatlich
teilb. Bed. Kz. 8938 je Einheit (200 m3) täglich
Kz. 900701
0,42 EUR
teilb. Bed. Kz. 9858 e) bei einer fernbeheizten Anlage monatlich je Einheit (200 m3) monatlich
Kz. 899301
7,21 EUR
teilb. Bed. Kz. 8939 je Einheit (200 m3) täglich
Kz. 900301
0,25 EUR
teilb. Bed. Kz. 9859
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT
6.) Gefahrenzulage für das bei Fensterreinigungsarbeiten notwendige Aus- und Einhängen der Oberlichten sowie für die Reinigung der Oberlichten, soweit dies freistehend auf Leitern durchzuführen ist, für Fensterreinigungsarbeiten mittels Fassadenlift, für Arbeiten auf steilen Dächern, Türmen, in den Kabel- und Aufzugschächten, für Reinigungsarbeiten in der Hochspannungs- und Umformeranlage und an Lustern in den Repräsentationsräumen, je Arbeitsstunde
Kz. 977201
0,68 EUR
7.) Schmutzzulage für besonders schmutzige Arbeiten nach Maurer-, Maler-, Anstreicher- und Rauchfangkehrerarbeiten sowie bei Übersiedlungen und Ausmalen von Arbeitsräumen, je Arbeitsstunde
Kz. 909901
0,68 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
8.) Feiertagsablöse für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Dienstleistungen an Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, monatlich
Kz. 840001
53,83 EUR
FEIERTAGSZUSCHLAG
9.) Gift- und Gefahrenzulage für Bedienstete, die infolge ihrer Arbeit mit Blei, Quecksilber, aromatischen Kohlenwasserstoffen und Säuren in Berührung kommen oder unter ständiger Einwirkung von Ammoniakdämpfen stehen, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung, je Arbeitsstunde
Kz. 977901
0,68 EUR
Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Nitrolacken, Perchloräthylen, Trichloräthylen oder Chlorgas durchführen oder mit Glaswolle isolieren. Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Desinfektionsmitteln, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd, Reinsauerstoff bzw. Ozon an den Wasserversorgungsanlagen der MA 31, die Wartung der Abwasserreinigungs- bzw. -entsorgungsanlagen an den Außenstrecken (Infektionsgefahr) sowie Gefahrenguttransporte durchführen.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage E – I/III/31, Pkt. 1 sowie Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, 35 und 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
10.) Tonnagezulage Bediensteten der Verwendungsgruppe 3P, 3A oder 3 gebührt für jede Arbeitsstunde, während der sie als Lenker/Lenkerinnen eines Kraftfahrzeuges eingeteilt sind, eine Zulage. Diese Zulage beträgt a) für Lenker/Lenkerinnen von Autobussen außerhalb des Linienverkehrs sowie von Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 16 t, je Arbeitsstunde
Kz. 915801
0,59 EUR
b) für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit Anhängern und Spezialkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 8 t bis einschließlich 16 t,
Kz. 915901
0,53 EUR
je Arbeitsstunde c) für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit Anhängern und Spezialkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis einschließlich 8 t, je Arbeitsstunde
Kz. 916001
0,39 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
d) für Lenker/Lenkerinnen von Last-, Spezial- und Kombinationskraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t, je Arbeitsstunde
Kz. 916101
0,22 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Diese Zulage gebührt auch Bediensteten, die nicht den im ersten Absatz angeführten Verwendungsgruppen angehören, jedoch gemäß Punkt 12 eine Ausgleichszulage erhalten, wenn im Übrigen die Voraussetzungen für diese Zulage gegeben sind. Das Gleiche gilt für die Arbeiter/Arbeiterinnen des Fuhrwerksbetriebes, wenn sie zur Lenkung von Kraftwagen herangezogen werden.
11.) Leistungszulage für Bedienstete, die einer der nachstehend angeführten Bedienstetengruppen angehören
Kz. 801301
monatlich
22,63 EUR
Verw.Gr. 3P
Fachgehilfen/Fachgehilfinnen
3
Aufseher/Aufseherinnen, Niederdruckheizer/Niederdruckheizerinnen, Ordinationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen, Telefonisten/Telefonistinnen, Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen) in den Anstalten
4
Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen (ausgenommen MA 48), Arbeiter/Arbeiterinnen des Friedhofsbetriebes, Elektrokarrenfahrer/Elektrokarrenfahrerinnen des Magistrates, Hausarbeiter sowie Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, in den Anstalten, Heizerhelfer/Heizerhelferinnen, Kindergartenassistent/Kindergartenassistentinnen, Marktgehilfen/Marktgehilfinnen, Rettungshelfer/Rettungshelferinnen, Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen
Die Leistungszulage gebührt nur Bediensteten, die vor dem 1. Jänner 1994 in eine der genannten Bedienstetengruppen eingereiht waren und seither nicht die Leistungszulage gemäß Punkt 2 oder 19 der Beilage A- I/III/Allg. bezogen haben.
12.) Ausgleichszulage Bediensteten, die vorübergehend auf einem höher bewerteten Dienstposten verwendet werden, gebührt, wenn diese Verwendung ununterbrochen mindestens sechs Kalendertage dauert und der/die Bedienstete die für die Überstellung in die höhere Verwendungsgruppe vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, je Tag der Verwendung folgende Entschädigung:
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BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
Verwendung auf einem Dienstposten der
bei einer
Verwendungsgruppe
Einreihung in Verwendungsgruppe
1 2 3P 3A 3 4
4,77 EUR
2
3P
3A
3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
6,19 EUR
1,41 EUR
9,49 EUR
4,71 EUR
3,30 EUR
10,80 EUR
6,03 EUR
4,62 EUR
1,32 EUR
13,00 EUR
8,23 EUR
6,82 EUR
3,52 EUR
2,20 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 903501
1 Einheit = 1 EUR
13.) Gefahren- und Schmutzzulage für die überwiegend mit Tischlerarbeiten beschäftigten Bediensteten in den Tischlereiwerkstätten der Museen der Stadt Wien, MA 13, MA 31, MA 34, MA 42, MA 68, des Technik-Centers der MA 48, des Werkstättenbetriebes des Zentrallagers der MA 54 sowie für Bedienstete der MA 34 - Infrastrukturdienste, drei im Entsorgungslager der MA 54 beschäftigte Bedienstete und für 6 Bedienstete der MA 44,
Kz. 801501
monatlich
59,46 EUR
50 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8015) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8367)
14.) Zulage a) für Bedienstete, die nicht der Beamtengruppe Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen angehören und denen ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 48 oder WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, monatlich
Kz. 835301
101,33 EUR
LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt ab 1. Jänner eines Jahres, wenn mit dem Dienstkraftfahrzeug im Vorjahr eine Fahrleistung von mindestens 6.000 km erbracht wurde.
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BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
Bediensteten, denen ein Dienstkraftfahrzeug im Laufe eines Jahres zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird und deren Fahrleistung weniger als 6.000 km beträgt, gebührt die Zulage ab 1. Jänner des folgenden Jahres, wenn sie im Vorjahr die für die Gebührlichkeit der Zulage geforderte Mindestfahrleistung im aliquoten Ausmaß erbracht haben.
b) für Bedienstete, die nicht der Beamtengruppe Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen angehören und denen fallweise ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 48 oder der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, pro Arbeitstag
Kz. 905201
5,34 EUR
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und 41, schließt den Bezug der Zulage gemäß lit. b aus.
LEISTUNGSENTGELT Bei Erreichen der Fahrleistung von mindestens 6.000 km pro Jahr gebührt ab 1. Jänner des folgenden Jahres die Zulage gemäß lit. a).
15.) Zulage für Bedienstete, die im Zuge des U-Bahnbaues zu Arbeiten unter Druckluft herangezogen werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen gesundheitlichen Gefährdung und besonderen Erschwernis a) für die 1. bis 10. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleu-
26,93 EUR
sung b) ab der 11. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleusung
33,68 EUR
Hierzu gebührt ein Zuschlag, der bei einem Druck über 1,2 atü
20 %
und über 1,8 atü
30 %
beträgt.
1 Einheit = 1 EUR
Bei mehreren Schleusungen pro Tag gebührt dem/der Bediensteten hiezu ein weiterer Zuschlag in der Höhe von
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
Kz. 907101 30 %
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
16.) Sonn- und Feiertagszulage a) für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnusdienst oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben und in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je voller Stunde einer solchen Normal-
Kz. 963901
3,50 EUR
dienstleistung b) für die Portiere/Portierinnen der Zentralfeuerwache und die Rettungshelfer/Rettungshelferinnen, die einen 24-stündigen Wechseldienst versehen, monatlich
Kz. 840501
155,42 EUR
SONN- und FEIERTAGSZUSCHLAG
17.) Entschädigung für den Parteienverkehr in den Nachmittagsstunden Den Bediensteten, welche im Rahmen des Parteienverkehrs in den Nachmittagsstunden zu Dienstleistungen über das Ende der Normalarbeitszeit bis 18 Uhr herangezogen werden, gebührt, sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird, eine Entschädigung. Die Entschädigung beträgt für jeden verlängerten Dienst
Kz. 992501
33,15 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
18.) Zulage für Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen, die überwiegend an Bildschirmgeräten tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, pro Arbeitstag
Kz. 974901
3,38 EUR
LEISTUNGSENTGELT
19.) Leistungszulage für Bedienstete, die einer der nachstehenden Bedienstetengruppen angehören, zur Abgeltung qualitativer Mehrleistungen a) nach einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1.1. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 1: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A bis D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 und Garagenmeister/Garagenmeisterinnen der Direktion der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG 1.2. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 2: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A, B (ausgenommen Schulwarte/Schulwartinnen), C, D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Partieführer/Partieführerinnen der Abteilung
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
Bahnbau der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung, Ausmesser/Ausmesserinnen mit Spezialkenntnissen monatlich
Kz. 897801
109,63 EUR
2. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3P: Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Heizer/Heizerinnen, Köche/Köchinnen, Magazineure/Magazineurinnen, Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen), Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf, Arbeiter/Arbeiterinnen an OffsetDruckmaschinen, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Laboranten/Laborantinnen, Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen, Maschinwäscher/Maschinwäscherinnen, Oberwäscher/Oberwäscherinnen, Zahnärztliche Ordinationshilfen, Kabelaufseher/Kabelaufseherinnen, Zählerableser/Zählerableserinnen mit Uhrenkontrolle, Kesselreiniger/Kesselreinigerinnen, Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen der WStW, alle Bedienstetengruppen nach Abschnitt D der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Partieführer/Partieführerinnen der Abteilung Bahnbau der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung monatlich
Kz. 851001
97,41 EUR
3.1. für die Bediensteten folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3P: Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen (ausgenommen WIENER LINIEN GmbH & Co. KG), Telefonisten/Telefonistinnen, Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, sofern nicht Z 2 gilt, Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen, Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen, Platzmeister/Platzmeisterinnen, Wäschemanipulanten/Wäschemanipulantinnen, Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen, Kranführer/Kranführerinnen, Schreiber/Schreiberinnen, Betriebsgehilfen/Betriebsgehilfinnen der BESTATTUNG WIEN GmbH, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen für Bestattungsdurchführungen
3.2. für die Bediensteten folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3A: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A (ausgenommen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG), B, C, D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Kassengehilfen/Kassengehilfinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung im Revisions- und Werkstättendienst der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG (ausgenommen Zentralwerkstätte, Abteilung Elektro- und Maschinentechnik und Revisionswerkstätten), Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen, Schreiber/Schreiberinnen
3.3. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 3: alle Bedienstetengruppen nach den Abschnitten A (ausgenommen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG), B (ausgenommen Müllaufleger/Müllauflegerinnen), C, D und F der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Ausmesser/Ausmesserinnen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, Bürohelfer/Bürohelferinnen, Elektrokarrenfahrer/Elektrokarren-
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
fahrerinnen der Abteilung Oberbau und Geodäsie, Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen, Kassengehilfen/Kassengehilfinnen, Kranführer/Kranführerinnen, Schreiber/Schreiberinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung der Abteilung Oberbau und Geodäsie, der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung, des Bauhofes und der Abteilung Bahnbau, Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, Schweißer/Schweißerinnen monatlich
Kz. 896601
46,63 EUR
4. für die Bediensteten aller Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe 4: monatlich
Kz. 851401
15,15 EUR
b) nach dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe an Stelle der Leistungszulage gemäß lit. a bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 1 monatlich
Kz. 897901
136,99 EUR
Kz. 851101
121,84 EUR
Kz. 896801
58,21 EUR
Kz. 851501
30,49 EUR
2. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 2 monatlich 3. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 3 monatlich 4. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 4 monatlich
Auf die Wartezeit werden angerechnet: 1. Dienstzeiten, die nach der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 Voraussetzung für die Einreihung in die nunmehrige Bedienstetengruppe waren, 2. bei Bediensteten gemäß Z 1 und 2 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 und 2 oder der Z 1 bis 6 des Punktes 19 der Beilage A - II/IV/Allg., 3. bei Bediensteten gemäß Z 3 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 3 oder der Z 1 bis 6 des Punktes 19 der Beilage A - II/IV/Allg. sowie unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in der Verwendungsgruppe 4, für die dem Bediensteten die Leistungszulage gemäß Punkt 2 der Beilage A - I/III/Allg., Punkt I der Beilage F - I/III/WS, Punkt 1 der Beilage G -I/III/WG oder Punkt 3 der Beilage H - I/III/WL gebührte, 4. bei Bediensteten gemäß Z 4 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 4 oder der Z 1 bis 7 des Punktes 19 der Beilage A - II/IV/Allg.
Präsenz- oder Ausbildungsdienst, Zivildienst und Karenzurlaube, die allein oder unmittelbar aufeinander folgend insgesamt länger als einen Monat dauern, werden auf die Wartefrist nicht angerechnet.
Bediensteten, die in eine Bedienstetengruppe gemäß Z 1 bis 4 überstellt werden, bis zur Überstellung eine Leistungszulage gemäß lit. a oder b oder gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. bezogen haben und die trotz der Anrechnungsbestimmungen in der neuen Bedienstetengruppe eine Dienstzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, gebührt die Leistungszulage in der bisherigen Höhe bis zu einem Jahr weiter.
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
Den der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Bediensteten ist die Leistungsprämie gemäß Punkt 8 lit. b der Beilage J - I/III/BE auf die Leistungszulage anzurechnen.
Für Bedienstete, denen für September 1993 die Leistungszulage gemäß Punkt 2 der Beilage A - I/III/Allg. zustand, kommt die für sie neue Leistungszulage gemäß lit. a oder b nur dann in Betracht, wenn sie die unwiderrufliche Erklärung abgeben, dass sie die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. des Nebengebührenkataloges in Anspruch nehmen wollen. Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben. Die neue Leistungszulage gebührt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ab dem der Erklärung folgenden Monatsersten. Bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die nach dem 31. Dezember 1993 in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden, entfällt das Erfordernis der Erklärung. Gleiches gilt für Bedienstete, denen für Dezember 1993 die Leistungszulage gemäß Punkt I der Beilage F - I/III/WS, Punkt 1 der Beilage G - I/III/WG oder Punkt 3 der Beilage H - I/III/WL zustand.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, Pkt. 26 und Pkt. 41 schließt den Bezug dieser Zulage aus.
20.) Zulage für Telefonisten/Telefonistinnen und die Portiere/Portierinnen des TZ Ybbs/Donau, GZ St. Andrä/Traisen, GZ Klosterneuburg des SMZ Floridsdorf mit GZ, des Orthopädischen KH Gersthof, des SMZ Sophienspital, des GZ Baumgarten und des GZ Liesing, die überwiegend an bildschirmunterstützten Vermittlungseinrichtungen tätig sind, zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse, pro Arbeitstag (Schicht)
Kz. 912801
5,38 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
21.) Zulage für die Bediensteten, die im Rahmen des Integrierten Büroverwaltungssystems (IBS) oder eines gleichzuhaltenden Systems (z.B. Personal Computer) mindestens vier Stunden täglich Geräte der automatischen Datenverarbeitung in Dialogform bedienen, zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse. Die Zulage beträgt bei einer täglichen Arbeitszeit an den Geräten der automatischen Datenverarbeitung von a) mehr als sechs Stunden, je Arbeitstag (Schicht)
Kz. 974301
9,67 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III (Höchstanzahl: ein Bediensteter/eine Bedienstete pro Gerät) b) vier bis sechs Stunden, je Arbeitstag
Kz. 974401
7,12 EUR
(Schicht) (Höchstanzahl: zwei Bedienstete pro Gerät)
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Punkt 18 aus.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
22.) Außendienstzulage für Bedienstete der MA 22, 31 und 39, die mobilen Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen, Facharbeiter/Facharbeiterinnen und deren Helfer/Helferinnen der MA 11, die mobilen Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen, deren Helfer/Helferinnen und Hauswarte/Hauswartinnen der MA 10, Bedienstete der Media Wien, Bedienstete der Werkstätte der MA 34 für Arbeiten außerhalb der Werkstätten (bei Arbeiten im Umkreis von 2 km des Amtshauses Muthgasse gebührt keine Außendienstzulage), Bedienstete der MA 37, die zu Vermessungsarbeiten herangezogen werden, den Oberaufseher/die Oberaufseherin und die Ausmesser/Ausmesserinnen und Vermessungsgehilfen/Vermessungsgehilfinnen der MA 41, Bedienstete des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, der Organisationseinheit Werkstätte und Lager, sowie für jene Bediensteten der MA 42, die Kontrolltätigkeiten (Waste Watcher) im Außendienst durchführen, der Betriebswerkstätte der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete für Arbeiten außerhalb der Werkstätten, für Oberaufseher/Oberaufseherinnen der Straßenreinigung und Müllabfuhr und für Bedienstete der MA 48, die Montage-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie Kontrolltätigkeiten (Waste Watcher) im Außendienst durchführen, Bedienstete der Werkstätten und die Transportarbeiter der MA 54, die zu Arbeiten außerhalb der Werkstätte bzw. der Dienststelle herangezogen werden, Bedienstete der Werkstätten und des Lagers der MA 56 und die im Referat Ordnungsberatung der Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen tätigen Betriebsassistenten/Betriebsassistentinnen bei einer Dauer der Außendienstleistung
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III a) von 5 1/2 bis 7 1/2 Stunden je Arbeitstag
Kz. 910001
2,76 EUR
Kz. 910101
5,08 EUR
b) von mehr als 7 1/2 Stunden je Arbeitstag
TAGESGELD Bei Anspruch auf eine Reisezulage nach der Reisengebührenvorschrift entfällt die Außendienstzulage.
23.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst der Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen der MA 15, eines/einer Bediensteten der Betriebsgruppe der MA 34, und von Bediensteten der MA 28, die der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost überlassen wurden, der Bediensteten der MA 31 und 42, eines/einer der Betriebswerkstätte der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten, eines/einer Bediensteten der Biogasanlage der MA 48, der Bediensteten der MA 49, die im Rahmen der FORSTAUFSICHT der MA 49 als Forst- und Jagdschutzorgan samstags, sonntags oder feiertags zwischen 6.00 Uhr und max. 22.00 Uhr (Sommerzeit) bzw. zwischen 6.00 Uhr und max. 18.00 Uhr (Winterzeit) Bereitschaftsdienst leisten, der Bediensteten der Unternehmung Wien Kanal und der von der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes im konkreten Fall angeordnet und genehmigt wird,
a)
an Werktagen,
je Stunde
b)
Kz. 904901
1,23 EUR
Kz. 905001
2,09 EUR
an Sonn- und Feiertagen,
je Stunde
für den Wohnungsbereitschaftsdienst durch die Bediensteten der MA 34 - Infrastrukturdienste, die nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse im Winterdienst (1. November bis 31. März) an Samstagen, Sonnund Feiertagen zur Schneeräumung und zum Streudienst herangezogen werden
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
a)
an Samstagen,
je Stunde b)
Kz. 904901
1,23 EUR
Kz. 905001
2,09 EUR
an Sonn- und Feiertagen,
je Stunde
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
24.) Schmutzzulage für die Raumpfleger/Raumpflegerinnen und deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen der Museen der Stadt Wien, der MA 13, einschließlich der der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten, der MA 34, MA 48 (Höchstanzahl: 8 Bedienstete), MA 60, MA 68 und MA 70, die Raumpfleger/Raumpflegerinnen der MA 15, vier Bedienstete im Material- und Ersatzteillager der Werkstätte und für Arbeiter/Arbeiterinnen der MA 42, die mit der Reinigung der Amtsräume in den Gartenbezirken, in der Werkstätte und in den Betrieben beschäftigt sind (Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-I/III/42, Pkt. 6 aus), einen Raumpfleger/eine Raumpflegerin der MA 45 auf die Dauer der Bauarbeiten betreffend das Vorhaben „Der Neue Wienfluss“, die Raumpfleger/Raumpflegerinnen und deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen der MA 51 sowie die Aufseher/Aufseherinnen und Platzmeister/Platzmeisterinnen der Sportanlagen, auf denen keine Raumpfleger/Raumpflegerinnen beschäftigt werden, die Raumpfleger/Raumpflegerinnen sowie die Marktgehilfen/Marktgehilfinnen der MA 59, die in den Marktamtsabteilungen für den 2., 4. bis 7., 10., 16. und 21. Bezirk beschäftigt sind und die Reinigung der Räume in den Marktamtsabteilungen durchführen, sowie für die Raumpfleger/Raumpflegerinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und Marktgehilfen/Marktgehilfinnen, die im Marktbetrieb St. Marx beschäftigt sind zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung, monatlich
Kz. 834701
31,72 EUR
25.) Schmutzzulage für die mit der Vorbehandlung von Anstaltswäsche oder mit der Wäscheverwahrung im Ausbildungszentrum der MAG ELF-Lindenhof beschäftigten Bediensteten, Bedienstete der MA 11 für Kaminuntersuchungen, Kaminkehrungen, Reinigung von Rauchfüchsen, für Innenreinigung und Innenanstrich von Reservoiren und für autogene Schweißarbeiten, Bedienstete der MA 34 für die Grundreinigung von Kunststoffböden und für Kaminuntersuchungen, Kesselkehrungen, Reinigung von Rauchfüchsen, Luftschächten, Heizregister mit Pressluft,
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
Kastenventilatoren, Vogelschutzgittern, Ölbrennern und Filtern, Innenreinigung und Innenanstrich von Boilern, Speichern und Wärmetauschern, sowie für Schweißarbeiten, Bedienstete der MA 42 für die Kesselreinigung sowie für die mechanische Reinigung von Gartenmobiliar in der Werkstätte Hirschstetten sowie für Reinigungs-, Revisions- und Reparaturarbeiten in den technischen Abteilungen des Reservegartens Hirschstetten und der zugehörigen Gärtnerei Eßling, der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete für Reparaturen von Beerdigungstreppen und Leichenversenkungsapparaten sowie der WC-Anlagen und für autogene Schweißarbeiten und für die Reinigung aller WC-Anlagen des Friedhofsbetriebes, Bedienstete der MA 48 für die Grundreinigung von Kunststoffböden, Bedienstete des Zentrallagers der MA 54 zur Abgeltung der mit der Rückholung von Mehrwegebinden und Sonderabfällen verbundenen Verschmutzung (Höchstanzahl: 250 Stunden monatlich), Bedienstete der MA 70, die mit der Manipulation der Dienstbekleidung beschäftigt sind und folgende Bedienstete des KAV: für die Bediensteten, welche mit der Vorbehandlung von Spitalswäsche, der Reinigung der PatientInnenkleidung, von Gefäßen in den Anstaltslaboratorien, von med.-techn. Geräten im med.techn. Lager und der med.-techn. Werkstätten der Abteilung Medizintechnik im AKH, dem Entleeren und Füllen von Matratzen beschäftigt sind, sowie für die Bediensteten der Straßen- und Kanalaufsicht des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ und des Geriatriezentrums St. Andrä für die Reinigung der Haupt- und Pavillonskanäle und der Senkkastenkübel, sowie für Innenreinigung von Reservoiren, für Schweißarbeiten und für die Innenreinigung der Klimazentralen und der Filteranlagen im Allgemeinen Krankenhaus, im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, im SMZ-Ost – Donauspital und im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ, sowie für Bedienstete der Serviceeinheit Wäsche und Reinigung für Arbeiten an stark verschmutzten Maschinen, für Schweißarbeiten und für das Reinigen von Klimaanlagen und Filtern je Arbeitsstunde in der sie diese Tätig-
Kz. 912001
0,68 EUR
keiten verrichten
26.) Gefahrenzulage zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung für die Bediensteten der MA 6 – BA 23, für den Elektriker/die Elektrikerin, der/die der Anstalt Museen der Stadt Wien zugewiesen ist, die zahnärztlichen Ordinationshilfen der MA 15, für die Beilage A-I/III/Allg., Pkt. 28, nicht gilt, die abgeordneten Fachassistenten/Fachassistentinnen der MA 40, die Bediensteten der MA 70, die in der Wäscherei, Näherei und im Magazin beschäftigt sind und folgende Bedienstete im KAV: für die Bediensteten im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PKH Baumgartner Höhe mit PH Sanatoriumstrasse) sowie im PKH Ybbs/Donau und GZ Ybbs/Donau,
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
für das Hauspersonal der Psychiatrischen Universitätsklinik, der Universitätskinderklinik – Heilpädagogik, der Neuropsychiatrischen Universitätsklinik des Kindes- und Jugendalters, der psychiatrischen und neurologischen Abteilungen und Stationen sowie den Stationen 15 und 18 der Internen Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals, für Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen, für Installateure/Installateurinnen und Installateurhelfer/Installateurhelferinnen der Gebäudeerhaltung, für Elektriker/Elektrikerinnen und Elektrikerhelfer/Elektrikerhelferinnen der Gebäudeerhaltung in den Krankenanstalten und im GZ Am Wienerwald, für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen und Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, die auf Stationen (Abteilungen) Verwendung finden, wo für das Pflegepersonal die Gefahrenzulage vorgesehen ist, für die zahnärztlichen Ordinationshilfen, für einen Amtsgehilfen/eine Amtsgehilfin der Universitätsklinik für Psychiatrie des AKH monatlich
Kz. 801201
51,15 EUR
teilb. Bed. 36 Wochenstunden kz.8427
27.) Gefahrenzulage für die Bediensteten der MA 13 – Media Wien, die als Fotografen/Fotografinnen oder Kameraleute verwendet werden, die Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen, die Ordinationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen des Fachbereiches Medizinische Begutachtungen und der Geschlechtskrankenberatung, für drei zahnärztliche Ordinationshilfen der Jugendzahnkliniken-Narkosestation, eine zahnärztliche Ordinationshilfe, welche die Sonderschule Wien 18., Währinger Straße betreut, und für Bedienstete, die ständig mit Infektionskranken in Berührung kommen oder ständig mit infektiösem Material arbeiten, die Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen der Unternehmung Wien Kanal, einen Klärwärter/eine Klärwärterin der MA 31 der Kläranlage in Tullnerbach-Preßbaum, Bedienstete des Marktbetriebes St. Marx der MA 59, wenn sie am 1. Jänner 1998 in diesem Betrieb beschäftigt waren und seither dort beschäftigt sind und Bedienstete der MA 60 zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung) monatlich
Kz. 801401
84,21 EUR
28.) Gefahrenzulage für Bedienstete der MA 10 und MA 11 für die Durchführung von Desinfektionsarbeiten, Bedienstete der MA 34 für Arbeiten auf steilen Dächern, Türmen, in den Kabel- und Aufzugsschächten, für Reinigungsarbeiten in Hochspannungs- und Umformungsanlagen und bei Lustern, soweit mit Gebläse gearbeitet wird,
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
das Montagepersonal der Betriebsgruppe der MA 33 und den Kraftwagenlenkern zur Abgeltung der erhöhten Gefährdung bei Instandhaltungsmaßnahmen an der öffentlichen Beleuchtung der Wiener Stadtautobahnen, Bedienstete der MA 42, die mit der Pflege der Hängepelargonien in den an der Rathausfassade angebrachten Fensterkisten betraut sind (Höchstanzahl: 800 Stunden jährlich) und der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete für Arbeiten in Kabel-Aufzügen und ähnlichen Schächten sowie für Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, je Arbeitsstunde
Kz. 977301
0,68 EUR
29.) Erschwerniszulage für Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckmaschinen der MA 11 und im KAV, zur Abgeltung der mit dem Umbau von Mehrzweckmaschinen verbundenen Erschwernis, die zum Transport von Büromöbeln, Kulissen und Instrumenten und die zum Aufstellen der Orchesterbestuhlung herangezogenen Bediensteten der MA 13 und für zwei Bedienstete der Modeschule der Stadt Wien, die zum Transport von Büromöbeln, Nähmaschinen, Bügelanlagen, Unterrichtsmöbeln, Geräten sowie Laufstegelementen herangezogen werden, die zum Transport herangezogenen Bediensteten der Zentrallager der MA 14, MA 54 und MA 56, Bedienstete der MA 34 für Transportarbeiten bei Ämterübersiedlungen, Möbelüberführungen und Veranstaltungen, die mit der Bedienung des Klein-Traktors und der Straßenkehrmaschine betrauten Bediensteten der MA 34, Bedienstete der MA 34 (Die Verrechnung der Erschwerniszulage schließt den Bezug der Schmutzzulage gemäß Punkt 26 aus. Diese Ausschlussbestimmung gilt nicht für zwei Bedienstete der Servicegruppe der MA 34) für die Reinigung von Luftwäschern und Befeuchtern unter folgenden Voraussetzungen: bei Arbeiten, die einen dauernden Aufenthalt in gebückter Haltung erfordern, bei Reinigung von Klima- und Lüftungsanlagen, die von ihnen begangen werden müssen, bei Arbeiten in Räumlichkeiten, wenn die Raumtemperaturen infolge der wärmetechnischen Einrichtungen im Durchschnitt 40 Grad C betragen, in Räumlichkeiten, wenn der Schallpegel im Durchschnitt über 80 dB liegt, bei Demontage von alten Rohrleitungen, Kesselanlagen und Isolierungen, in der MA 42 tätige Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckmaschinen, Bedienstete die Topfmaschinen bedienen, Bedienstete, die zu Schmiede- und Schweißarbeiten herangezogen werden und Bedienstete die zum Transport zur Aufstellung und zum Abbau von Dekorationen herangezogen werden, wenn bei der Dekoration Pflanzen verwendet werden, die einschließlich der Behälter mehr als 50 kg wiegen. Diese Zulage gebührt auch für den Transport ballierter Pflanzen mit einem Gewicht von mehr als 50 kg, die der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesenen Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckmaschinenund Mehrzweckfahrzeugen (Fräsen, Erddämpfer, Traktoren, Stapler u. dgl.), und
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III
die in der Schmutzwäschenannahme der Serviceeinheit Wäsche & Reinigung und der AT/KBWaschstraße sowie in der Zentralsterilisation des AKH beschäftigten Bediensteten des KAV zur Abgeltung der mit diesen Tätigkeiten verbundenen Erschwernisse,
je Arbeitsstunde in der sie die Tätig-
Kz. 911301
0,68 EUR
keit verrichten
30.) Kassierzulage für die Bediensteten, die im Parteienverkehr ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen betraut sind, zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs entstehenden Verlustgefahr, sofern in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je nach der Einreihung der Kasse in eine der Gefahrenklassen.
Sie beträgt in der Gefahrenklasse I (Jahresbruttobargeldumsatz über 5,48 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820101 u. Kz. 8339
151,35 EUR
in der Gefahrenklasse II (Jahresbruttobargeldumsatz von 2,73 Millionen EUR bis 5,48 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820201 u. Kz. 8339
121,04 EUR
in der Gefahrenklasse III (Jahresbruttobargeldumsatz von 1,32 Millionen EUR bis 2,73 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820301 u. Kz. 8339
100,89 EUR
in der Gefahrenklasse IV (Jahresbruttobargeldumsatz von 660.000 EUR bis 1,32 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820401 u. Kz. 8339
80,66 EUR
in der Gefahrenklasse V (Jahresbruttobargeldumsatz von 320.000 EUR bis 660.000 EUR) monatlich
Kz. 820501 u. Kz. 8339
60,50 EUR
in der Gefahrenklasse VI (Jahresbruttobargeldumsatz von 110.000 EUR bis 320.000 EUR) monatlich
Kz. 820601 u. Kz. 8339
45,45 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-I/III/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA I/III in der Gefahrenklasse VII (Jahresbruttobargeldumsatz von 60.000 EUR bis 110.000 EUR) monatlich
Kz. 820701 u. Kz. 8339
30,32 EUR
in der Gefahrenklasse VIII (Jahresbruttobargeldumsatz von 20.000 EUR bis 60.000 EUR) monatlich
Kz. 820801 u. Kz. 8339
15,15 EUR
Bei Vertretung bis zu einem monatlichen Betrag von 14,53 EUR
Kz. 971301
1 E = 1 EUR
bis zu einem monatlichen Betrag über 14,53 EUR
Kz. 971901
1 E = 1 EUR
Die Höchstgrenzen für das Mietzinsinkasso betragen in der Gefahrenklasse I
über 4,34 Millionen EUR
in der Gefahrenklasse II
über 2,13 Millionen EUR
in der Gefahrenklasse III
über 1,09 Millionen EUR
in der Gefahrenklasse IV
über 540.000 EUR
in der Gefahrenklasse V
über 110.000 EUR
FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG
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STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
1.) Bauzulagen Bedienstete der Stadtbaudirektion oder von Magistratsabteilungen, die mit der Leitung oder Aufsicht eines oder mehrerer Neu-, Zu- und Umbauten oder von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Bauführungen der Gemeinde Wien betraut sind, erhalten, wenn sie diese Tätigkeit ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt und länger als 1 Monat währt, für die Zeit der Bauführung eine Bauzulage als Mehrdienstleistungsvergütung in der Höhe von monatlich bis zu
Kz.890301
30 Überstunden
ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Nachtschichtzulage a) Für jede geleistete Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird gebührt eine Zulage von
Kz. 901401
15,07 EUR
b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden; wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht
Kz. 901501
7,58 EUR
Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu. Die in diesem Punkt getroffene Regelung findet keine Anwendung, wenn in den Beilagen etwas anderes bestimmt ist. NACHTARBEITSZUSCHLAG
3.) Wechseldienstentschädigung Den im Wechseldienst stehenden Bediensteten werden die über 173 Stunden im Monat hinausgehenden Mehrstunden bei einer Einreihung in Verwendungsgruppe A mit einem Stundensatz von
18,66 EUR
Verwendungsgruppe B mit einem Stundensatz von
13,34 EUR
Verwendungsgruppe C mit einem Stundensatz von
10,98 EUR
Verwendungsgruppe D1 mit einem Stundensatz von
9,84 EUR
Verwendungsgruppe D mit einem Stundensatz von
9,58 EUR
Verwendungsgruppe E1 mit einem Stundensatz von
9,28 EUR
Verwendungsgruppe E mit einem Stundensatz von
8,90 EUR
vergütet.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Bei einer Einreihung in den Schemata II K/IV K, Verwendungsgruppe K 6, gebührt diese Wechseldienstentschädigung mit einem Stundensatz von 1/173 des Gehaltes. Neben dieser Entschädigung ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen. 55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT
pauschaliert Verwendungsgruppe A
Kz. 876601
Verwendungsgruppe B
Kz. 876701
Verwendungsgruppe C
Kz. 876801
Verwendungsgruppe D1
Kz. 879101
Verwendungsgruppe D
Kz. 876901
Verwendungsgruppe E1
Kz. 879201
Verwendungsgruppe E
Kz. 877401
zusätzlicher Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung
Kz. 992601 (1 E = 1 EUR)
Abzug von Wechseldienst bei pauschaler Verrechnung
Kz. 992701 (1 E = 1 EUR)
Wechseldienst bei speziellem Bereitschaftsdienst (zB notstandspolizeiliche Maßnahmen)
Kz. 992901 (1 E = 1 EUR)
Vertreter/Vertreterin bis 1 Monat
Kz. 992801 (1 E = 1 EUR)
4.) Außendienstzulage für die überwiegend im Außendienst tätigen Bediensteten zur Abgeltung des durch diesen Dienst entstehenden unvermeidlichen Mehraufwandes, sofern in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, monatlich
TAGESGELD
Kz. 839601
93,39 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Gebührt neben der Außendienstzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist von der Außendienstzulage 1/30 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen. Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
5.) Kassierzulage für die Bediensteten, die im Parteienverkehr ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen betraut sind, zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs entstehenden Verlustgefahr, sofern in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je nach der Einreihung der Kasse in eine der Gefahrenklassen. Sie beträgt in der Gefahrenklasse I (Jahresbruttobargeldumsatz über 5,48 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820101 u. Kz. 8339
151,35 EUR
in der Gefahrenklasse II (Jahresbruttobargeldumsatz von 2,73 Millionen EUR bis 5,48 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820201 u. Kz. 8339
121,04 EUR
in der Gefahrenklasse III (Jahresbruttobargeldumsatz von 1,32 Millionen EUR bis 2,73 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820301 u. Kz. 8339
100,89 EUR
in der Gefahrenklasse IV (Jahresbruttobargeldumsatz von 660.000 EUR bis 1,32 Millionen EUR) monatlich
Kz. 820401 u. Kz. 8339
80,66 EUR
in der Gefahrenklasse V (Jahresbruttobargeldumsatz von 320.000 EUR bis 660.000 EUR) monatlich
Kz. 820501 u. Kz. 8339
60,50 EUR
in der Gefahrenklasse VI (Jahresbruttobargeldumsatz von 110.000 EUR bis 320.000 EUR) monatlich
Kz. 820601 u. Kz. 8339
45,45 EUR
in der Gefahrenklasse VII (Jahresbruttobargeldumsatz von 60.000 EUR bis 110.000 EUR) monatlich
Kz. 820701 u. Kz. 8339
30,32 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL in der Gefahrenklasse VIII (Jahresbruttobargeldumsatz von 20.000 EUR bis 60.000 EUR) monatlich
15,15 EUR
Kz. 820801 u. Kz. 8339
Bei Vertretung bis zu einem monatlichen Betrag von 14,53 EUR
Kz. 971301 1 E = 1 EUR
bis zu einem monatlichen Betrag über 14,53 EUR
Kz. 971901 1 E = 1 EUR
Die Höchstgrenzen für das Mietzinsinkasso betragen In der Gefahrenklasse I
über 4,34 Millionen EUR
In der Gefahrenklasse II
über 2,13 Millionen EUR
In der Gefahrenklasse III
über 1,09 Millionen EUR
In der Gefahrenklasse IV
über 540.000 EUR
In der Gefahrenklasse V
über 110.000 EUR
FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG
6.) Zulage a) für Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung oder an elektrischen Rechengeräten oder an Buchungsmaschinen mit elektrischem Antrieb, soferne mit diesen Rechengeräten oder Buchungsmaschinen maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden, tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, je Arbeitstag
Kz. 979901
4,72 EUR
Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage.
b) für Bedienstete, die ausschließlich an Maschinen der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, monatlich
Kz. 891101
131,76 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage sowie während des Bezuges der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 9, Beilage E - II/IV/11 Punkt 2, Beilage E - II/IV/15 Punkt 2, Beilage E - II/IV/KAV Punkt 2, Beilage E - II/IV/FSW Punkt 10 oder Beilage H - II/IV/WL Punkt 6 sowie Punkt 19. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
7.) Leistungszulagen Den für die automatische Datenverarbeitung tätigen Bediensteten wird zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit eine besondere Entschädigung zuerkannt. Sie beträgt für Bedienstete: a) wenn sie überwiegend Geräte zur Datenerfassung bedienen, je Arbeitstag
4,00 EUR
b) wenn sie ausschließlich Geräte zur Datenerfassung bedienen, monatlich
111,48 EUR
c) wenn sie überwiegend an Maschinen der automatischen Datenverarbeitung oder an elektrischen Rechengeräten oder an Buchungsmaschinen mit elektrischem Antrieb, sofern mit diesen Rechengeräten maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden, tätig sind, je Arbeitstag
4,51 EUR
d) wenn sie ausschließlich an Maschinen der automatischen Datenverarbeitung oder an elektrischen Rechengeräten oder an Buchungsmaschinen mit elektrischem Antrieb, soferne mit diesen Rechengeräten maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden, tätig sind, monatlich
133,72 EUR
e) wenn sie Hilfsmaschinen zur automatischen Datenverarbeitung bedienen, monatlich
168,63 EUR
f) wenn sie als Operator/Operatorin, das sind Personen, die zentrale oder dezentrale EDV-Anlagen betreiben, oder als Betriebsführer/Betriebsführerin, die darüber hinaus EDV-Systeme und EDVProdukte in den laufenden Produktionsbetrieb übernehmen, tätig sind, monatlich
Kz. 891401
236,10 EUR
Die Entschädigung erhöht sich bei besonders qualifizierter Tätigkeit auf Grund einer Arbeitsintensivierung bei einem an Werktagen durchlaufenden Schichtbetrieb um monatlich
Kz. 892801
133,69 EUR
bei einem auch an Sonn- und Feiertagen durchlaufenden Schichtbetrieb um weitere monatlich
Kz. 892201
119,08 EUR
g) wenn sie als Hardwaretechniker/Hardwaretechnikerin die Wartung, Störungsbehebung und Installation von Maschinen der automatischen Datenverarbeitung durchführen, monatlich
Kz. 891501
269,88 EUR
h) wenn sie als Arbeitsvorbereiter/Arbeitsvorbereiterin, das sind Personen, die mit der Übernahme und der Durchführung von Projekten und Produkten beschäftigt sind, als Fachbereichsbetreuer/Fachbereichsbetreuerin, das sind Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für den EDV-Benutzer/die EDV-Benutzerin in allen EDV-Belangen der Fachbereiche, oder als Systemtrainer/Systemtrainerin, das sind Personen, die Anwender/Anwenderinnen in ADV-Systeme und Produkte einschulen und Handbücher verfassen, tätig sind, monatlich
Kz. 891601
337,36 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Die Leistungszulage gemäß lit. f, g und h erhöht sich um eine zusätzliche Entschädigung, die je nach Aufgabengebiet und Leistung, monatlich
Kz. 881201
101,15 EUR
monatlich
Kz. 881301
202,49 EUR
monatlich
Kz. 881401
337,36 EUR
beträgt, i) wenn sie als Programmierer/Programmiererin (Parametrierer/Parametriererin) tätig sind, monatlich
Kz. 891602
337,36 EUR
wenn sie als EDV-Organisator/EDV-Organisatorin, das sind Personen die mehrere Programmiersprachen in Theorie und Praxis beherrschen und die Planung und Durchführung zugewiesener EDVProjekte bezüglich Voruntersuchung, Problemanalyse, Systemplanung, Detailorganisation sowie EDVSystemeinführung durchführen (Systemanalytiker/Systemanalytikerin oder Systembetreuer/Systembetreuerin), tätig sind, monatlich
Kz. 891701
472,38 EUR
mit jeweils einer zusätzlichen Entschädigung, die je nach Aufgabengebiet und Leistung monatlich
Kz. 881501
101,15 EUR
monatlich
Kz. 893301
202,49 EUR
monatlich
Kz. 893401
337,36 EUR
monatlich
Kz. 893501
472,38 EUR
monatlich
Kz. 891801
539,82 EUR
monatlich
Kz. 891901
607,40 EUR
monatlich
Kz. 892001
674,78 EUR
monatlich
Kz. 881601
742,16 EUR
monatlich
Kz. 881701
809,55 EUR
beträgt.
Die Leistungszulage gemäß lit. i vermindert sich bei einem/einer Sondervertragsbediensteten um 80 % der ihm/ihr gebührenden Zulage gemäß Punkt 2 der Beilage C - KAV, gemäß Pkt. 6 der Beilage A - II/IV/Allg. bzw. gemäß Zulage der Beilage E - II/IV/14 (in diesem Fall treten an die Stelle der Kz. 891601 und 891701 die Kz. 889001 und 890001). Die unter lit. a bis i angeführten Zulagen gebühren nicht während der Einschulungszeit.
Die Leistungszulage gemäß lit. a bis e gebührt nur den den Wiener Stadtwerke zur Dienstleistung zugewiesenen Bediensteten.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 sowie Pkt. 19, schließt den Bezug der Leistungszulage gemäß lit. a bis e aus.
8.) Feiertagsablöse für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst als Pauschalabgeltung für Dienstleistungen an Feiertagen, so weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, monatlich
Kz. 840001
53,83 EUR
teilb. Bed. Kz. 8403 FEIERTAGSZUSCHLAG
9.) Zulage a) für Kanzleibedienstete, die überwiegend als Stenotypisten/Stenotypistinnen verwendet werden oder überwiegend zu Maschinschreibarbeiten oder Arbeiten an Rechenmaschinen herangezogen werden, monatlich
Kz. 840701
79,72 EUR
teilb. Bed. Kz. 8417 b) für Kanzleibedienstete, die überwiegend mit Arbeiten an Buchungsmaschinen betraut sind, monatlich
Kz. 839701
105,30 EUR
Die Zulage in der Höhe von
79,72 EUR gebührt auch dann, wenn Maschinschreibarbeiten und Arbeiten an Rechenmaschinen (mind. 2 Stunden täglich) oder Arbeiten an Buchungsmaschinen und Arbeiten an Rechenmaschinen (mind. 2 Stunden täglich) oder Maschinschreibarbeiten und Arbeiten an Buchungsmaschinen zusammen überwiegend ausgeführt werden. LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 sowie Pkt. 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
10.) Leistungszulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, Schlachthofmeister/Schlachthofmeisterinnen und Werkmeister/Werkmeisterinnen zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Arbeitsbelastung und Erschwernisse sowie der Verantwortung, monatlich
Kz. 838701
45,79 EUR
Die Leistungszulage gebührt nur Bediensteten, die vor dem 1. Jänner 1994 in eine der genannten Bedienstetengruppen eingereiht waren und nicht die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. beziehen.
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STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
11.) Gift- und Gefahrenzulage für Bedienstete, die infolge ihrer Arbeit mit Blei, Quecksilber, aromatischen Kohlenwasserstoffen und Säuren in Berührung kommen oder unter ständiger Einwirkung von Ammoniakdämpfen stehen, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung, je Arbeitsstunde
Kz. 977901
0,68 EUR
Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Nitrolacken, Perchloräthylen, Trichloräthylen, oder Chlorgas durchführen oder mit Glaswolle isolieren. Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe Bediensteten, die Arbeiten mit Desinfektionsmitteln, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd, Reinsauerstoff bzw. Ozon an den Wasserversorgungsanlagen der MA 31, die Wartung der Abwasserreinigungs- bzw. -entsorgungsanlagen an den Außenstrecken (Infektionsgefahr) sowie Gefahrenguttransporte durchführen.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage E – II/IV/31, Pkt. 1 sowie Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6, 18 und 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
12.) Zulage a) für Bedienstete, denen ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 68 und 70 oder WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, monatlich
Kz. 835301
101,33 EUR
LEISTUNGSENTGELT Diese Zulage gebührt ab 1. Jänner eines Jahres, wenn mit dem Dienstkraftfahrzeug im Vorjahr eine Fahrleistung von mindestens 6.000 km erbracht wurde. Bedienstete, denen ein Dienstkraftfahrzeug im Laufe eines Jahres zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird und deren Fahrleistung weniger als 6.000 km beträgt, gebührt die Zulage ab 1. Jänner des folgenden Jahres, wenn sie im Vorjahr die für die Gebührlichkeit der Zulage geforderte Mindestfahrleistung im aliquoten Ausmaß erbracht haben.
b) für Bedienstete, denen fallweise ein Dienstkraftfahrzeug zur selbstständigen Lenkung zugewiesen wird (Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen), ausgenommen jene Bediensteten, zu deren Dienstobliegenheiten die Lenkung eines Dienstkraftfahrzeuges dem Grunde nach gehört, z.B. Bedienstete der MA 68 und 70 oder WIENER LINIEN GmbH & Co. KG pro Arbeitstag
Kz. 905201
5,34 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19, schließt den Bezug der Zulage gemäß Pkt. 12 aus. LEISTUNGSENTGELT Bei Erreichen der Fahrleistung von mindestens 6.000 km pro Jahr gebührt ab 1. Jänner des folgenden Jahres die Zulage gemäß lit. a.
13.) Zulage für Bedienstete, die im Zuge des U-Bahnbaues zu Arbeiten unter Druckluft herangezogen werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen gesundheitlichen Gefährdung und besonderen Erschwernis a) für die 1. bis 10. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleu-
26,93 EUR
sung b) ab der 11. Schleusung im Kalendermonat, pro Schleusung
33,68 EUR
Hierzu gebührt ein Zuschlag, der bei einem Druck über 1,2 atü
20 %
und über 1,8 atü
30 %
beträgt. 1 Einheit = 1 EUR
Kz. 907101
Bei mehreren Schleusungen pro Tag gebührt dem Bediensteten
30 %
hierzu ein weiterer Zuschlag in der Höhe von 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
14.) Zulage Den Bediensteten, die Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, wird zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit eine Entschädigung zuerkannt. Sie beträgt für Bedienstete: a) wenn sie ausschließlich Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, monatlich
Kz. 812101
192,29 EUR
teilb. Bed. Kz. 8122 Höchstanzahl: 1 Bediensteter/Bedienstete pro Maschine b) wenn sie überwiegend (einschließlich der erforderlichen Vor- und Nacharbeiten) Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, monatlich
Kz. 892401
135,90 EUR
Höchstanzahl: 2 Bedienstete pro Maschine c) Bedienstete, welche fallweise oder vertretungsweise zu Arbeiten an automatischen Maschinen der Textverarbeitung herangezogen werden und die bereits die Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Punkt 9 beziehen, erhalten, wenn sie ausschließlich Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, pro Arbeitstag
4,72 EUR
Kz. 973101
wenn sie überwiegend (einschließlich der erforderlichen Vor- und Nacharbeiten) Maschinen der automatischen Textverarbeitung bedienen, pro Arbeitstag
2,40 EUR
Kz. 973201
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug einer Zulage nach lit. a oder b schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 9 aus. Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19, schließt den Bezug dieser Zulage gemäß lit. a bis c aus.
15.) Sonn- und Feiertagszulage a) für Bedienstete bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben und in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je voller Stunde einer solchen Normal-
Kz. 963901
3,50 EUR
dienstleistung b) für die Bediensteten der Feuerwehr, die Stationsleiter/Stationsleiterinnen, Stations- und Protokollführer/Stations- und Protokollführerinnen sowie die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die einen 24-stündigen Wechseldienst versehen, monatlich
Kz. 840501
155,42 EUR
SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG
16.) Entschädigung für Bedienstete, die an den im Rahmen der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung in den Abendstunden eingerichteten MieterInnenversammlungen, an BürgerInnenversammlungen oder gleichartigen Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit den Bürgern/Bürgerinnen in den Abendstunden teilnehmen, als Abgeltung aller damit verbundenen Mehrdienstleistungen und des Aufwandes, a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe A pro Person und Einsatz
91 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 9 % TAGESGELD
Kz. 919501
122,80 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
b) für Bedienstete der Verwendungsgruppe B und Hausinspektoren im Sondervertrag der Stadt Wien – Wiener Wohnen pro Person und Einsatz
Kz. 919601
94,76 EUR
89 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % TAGESGELD
c) für Bedienstete der Verwendungsgruppen C, D, D1 und E pro Person und Einsatz
Kz. 919701
77,29 EUR
86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 14 % TAGESGELD
17.) Entschädigung für Parteienverkehr in den Nachmittagsstunden Den Bediensteten, welche im Rahmen des Parteienverkehrs in den Nachmittagsstunden zu Dienstleistungen über das Ende der Normalarbeitszeit bis 18 Uhr herangezogen werden, gebührt, sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird, eine Entschädigung. Die Entschädigung beträgt a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe A für jeden verlängerten Dienst
Kz. 992201
69,79 EUR
b) für Bedienstete der Verwendungsgruppe B und für Hausinspektoren/Hausinspektorinnen im Sondervertrag der Stadt Wien – Wiener Wohnen für jeden verlängerten Dienst
Kz. 992301
52,68 EUR
c) für Bedienstete der Verwendungsgruppen C, D, D1 und E für jeden verlängerten Dienst
Kz. 992401
41,63 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
18.) Zulage Den Bediensteten der Schemata II, IIKA, IIL, IV, IVKA und IVL, die im Rahmen des Integrierten Büroverwaltungssystems (IBS) oder einem gleichzuhaltenden System (z.B. Personal Computer), mindestens vier Stunden täglich Geräte der automatischen Datenverarbeitung in Dialogform bedienen, wird zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse eine besondere Entschädigung zuerkannt. Sie beträgt bei einem täglichen Arbeitsausmaß an den Geräten der automatischen Datenverarbeitung von a) mehr als sechs Stunden, je Arbeitstag (Schicht)
Kz. 974301
(Höchstanzahl: ein Bediensteter/eine Bedienstete pro Gerät)
9,67 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
b) vier bis sechs Stunden, je Arbeitstag (Schicht)
Kz. 974401
7,12 EUR
(Höchstanzahl: zwei Bedienstete pro Gerät) LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19 und der Bezug einer Marktwertzulage schließen den Bezug dieser Zulage aus. Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 6, 7 oder 14 aus. Bei Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 9 oder Beilage E - II/IV/Stadt Wien – Wiener Wohnen, Punkt 2, vermindert sich die Zulage gemäß lit. a und b um
4,00 EUR (lit. a)
Kz. 974501 lit. b)
Kz. 974601 19.) Leistungszulage für Bedienstete, die einer der nachstehenden Bedienstetengruppen angehören, zur Abgeltung qualitativer Mehrleistungen a) nach einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe A: Bedienstete des höheren technischen Dienstes, Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes, Rechtskundige Bedienstete, Apotheker/Apothekerinnen, Bedienstete der Feuerwehr im höheren Dienst, Bedienstete des höheren Archivdienstes, Bedienstete des höheren Bibliotheksdienstes, Bedienstete des höheren Dienstes in den Museen, Bedienstete des höheren Forstdienstes, Physikatsärzte/Physikatsärztinnen, Psychologen/Psychologinnen der MA 3, 10, 11, 15, 57, in der Mobbingberatungsstelle beim/bei der unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten und in der Generaldirektion der Unternehmung KAV, Tierärzte/Tierärztinnen, Direktions(Betriebs)ärzte/Direktions(Betriebs)ärztinnen der WStW, monatlich
Kz. 897401
176,20 EUR
2. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe B: Fachbedienstete des technischen Dienstes, Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes, Chemiker/Chemikerinnen, Fachbedienstete der Feuerwehr, Fachbedienstete des Büchereidienstes, Fachbedienstete des Forstdienstes, Fachbedienstete des Stadtgartenamtes, Restauratoren/Restauratorinnen, monatlich
Kz. 897601
138,95 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
3. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe C: Bedienstete des technischen Dienstes, Kanzleibedienstete, Werkmeister/Werkmeisterinnen, Bedienstete der elektronischen Datenverarbeitung, Behindertenfachbetreuer/Behindertenfachbetreuerinnen, Büchereibedienstete, Chemisch-technische Assistenten/Assistentinnen, Hausinspektoren/Hausinspektorinnen, Laboratoriumsleiter/Laboratoriumsleiterinnen der Landesbildstelle, Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen, Leiter/Leiterin der Telefonanlage des Rathauses, Leitende pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen und Stationsführer/Stationsführerinnen in der Zentrale des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, Restauratoren/Restauratorinnen, Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen, Revisoren/Revisorinnen der WStW, Gas- und Stromkassiere/Gas- und Stromkassierinnen, Organisten/Organistinnen, Betriebsbedienstete, Küchenleiter/Küchenleiterinnen, Marktmeister/Marktmeisterinnen, Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen und Schlachthofmeister/Schlachthofmeisterinnen mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule oder Bauhandwerkerschule bzw. abgelegter Meister- oder Konzessionsprüfung, monatlich
Kz. 897801
109,63 EUR
4. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe C: Betriebsbedienstete, Küchenleiter/Küchenleiterinnen, Marktmeister/Marktmeisterinnen, Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen und Schlachthofmeister/Schlachthofmeisterinnen, welche die Voraussetzungen der Z 3 nicht erfüllen, Sanitätsoberrevisoren/Sanitätsoberrevisorinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, monatlich
Kz. 851801
65,77 EUR
5. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe D und D1: Bedienstete des technischen Dienstes (auch Verw.gr. E), Kanzleibedienstete (auch Verw.gr. E), Bedienstete der elektronischen Datenverarbeitung, Behindertenbetreuer/Behindertenbetreuerinnen, Büchereibedienstete, Heimhelfer/Heimhelferinnen, Horthelfer/Horthelferinnen, Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, Restauratoren/Restauratorinnen, Gas- und Stromkassiere/Gas- und Stromkassierinnen, Betriebsbedienstete und Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und abgelegter Meister- oder Konzessionsprüfung, Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr, Überwachungsorgane für Kurzparkzonen, monatlich
Kz. 851001
97,41 EUR
6. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe D und D1: Betriebsbedienstete und Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen, welche die Voraussetzungen der Z 5 nicht erfüllen, monatlich
Kz. 852201
58,37 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
7. für Bedienstete folgender Bedienstetengruppen der Verwendungsgruppe E und E1: Behindertenbetreuer/Behindertenbetreuerinnen, Heimhelfer/Heimhelferinnen, Horthelfer/Horthelferinnen, Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr, Überwachungsorgane für Kurzparkzonen monatlich
Kz. 851401
15,15 EUR
b) nach dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Bedienstetengruppe an Stelle der Leistungszulage gemäß lit. a bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 1 monatlich
Kz. 897501
220,11 EUR
Kz. 897701
173,52 EUR
Kz. 897901
136,99 EUR
Kz. 851901
82,16 EUR
Kz. 851101
121,84 EUR
Kz. 852301
73,09 EUR
Kz. 851501
30,49 EUR
2. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 2 monatlich 3. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 3 monatlich 4. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 4 monatlich 5. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 5 monatlich 6. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 6 monatlich 7. für die Bediensteten gemäß lit. a Z 7 monatlich
Auf die Wartezeit werden angerechnet: 1.) Dienstzeiten, die nach der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 Voraussetzung für die Einreihung in die nunmehrige Bedienstetengruppe waren, 2.) bei Bediensteten gemäß Z 1 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1, bei Physikatsärzten/Physikatsärztinnen überdies unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten als Arzt/Ärztin oder sondervertragsmäßiger Physikatsarzt/sondervertragsmäßige Physikatsärztin, 3.) bei Bediensteten gemäß Z 2 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 und 2, 4.) bei Bediensteten gemäß Z 3 bis 6 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 6 oder der Z 1 und 2 des Punktes 19 der Beilage A - I/III/Allg., bei den Protokollführern/Protokollführerinnen und den Stationsführern/Stationsführerinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes bzw. bei den Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten als Sanitätsgehilfe/Sanitätsgehilfin bzw. (Erster)Desinfektionsgehilfe/(Erste)Desinfektionsgehilfin der Verwendungsgruppe K 6,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
5.) bei Bediensteten gemäß Z 7 unmittelbar vorangegangene Dienstzeiten in einer anderen Bedienstetengruppe der Z 1 bis 7 oder der Z 1 bis 4 des Punktes 19 der Beilage A - I/III/Allg.
Präsenz- oder Ausbildungsdienst, Zivildienst und Karenzurlaube, die allein oder unmittelbar aufeinander folgend insgesamt länger als einen Monat dauern, werden auf die Wartefrist nicht angerechnet.
Bediensteten, die in eine Bedienstetengruppe gemäß Z 1 bis 7 überstellt werden, bis zur Überstellung eine Leistungszulage gemäß lit. a oder b oder gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. bezogen haben und die trotz der Anrechnungsbestimmungen in der neuen Bedienstetengruppe eine Dienstzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, gebührt die Leistungszulage in der bisherigen Höhe bis zu einem Jahr weiter.
Bediensteten der MA 39, die eine Zulage gemäß Punkt 5 der Beilage E - II/IV/39 beziehen, ist diese Zulage auf die Leistungszulage anzurechnen.
Bediensteten der MA 40, die eine Zulage gemäß Punkt 2 der Beilage E - II/IV/40 beziehen, ist diese Zulage auf die Leistungszulage anzurechnen.
Die Leistungszulage gebührt nicht:
Beamten/Beamtinnen mit einem Gehalt gemäß § 13 Abs. 5 BO 1994 oder mit Dienstzulage gemäß § 45 Abs. 2 BO 1994, Bediensteten, die eine Nebengebühr nach dem Beschluss des Stadtsenats vom 2. März 1977, Pr.Z. 614, beziehen, Bediensteten, die eine Leistungszulage gemäß Punkt 7 lit. e bis i der Beilage A - II/IV/Allg. oder die Marktwertzulage beziehen, Bediensteten, die eine Entschädigung gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19 oder Beilage J - II/IV/BE, Punkt 4, beziehen, Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, die eine Funktionszulage gemäß § 8 des Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes 1995 beziehen.
20.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst für rechtskundige Bedienstete für jede vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Rufbereitschaft, eines Bediensteten/einer Bediensteten der MD-Präsidialabteilung, von Bediensteten der MD-Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit – Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen, und für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Akutbetreuung Wien, der Bediensteten der MA 14, der Bediensteten der MA 15, eines Technikers/einer Technikerin der MA 22 entsprechend der Wetterlage, zur Überprüfung der Messgeräte bei überhöhten Ozonwerten und
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STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
eines/einer technischen Bediensteten zur Feststellung von Geruchsemittenten für jede vom Dienstende bis Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Bereitschaft, der Bediensteten der Unternehmung Wien Kanal, der Bediensteten der MA 31, eines/einer schaltungsberechtigten Bediensteten des Fachbereiches Betrieb und technisches Service, eines/einer Bediensteten des Fachbereiches Infrastrukturdienste der MA 34, eines/einer technischen Bediensteten der MA 36 zur Feststellung von Geruchsemittenten für jede vom Dienstende bis Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Bereitschaft, einen Fachbediensteten/eine Fachbedienstete oder einen Betriebsbeamten/eine Betriebsbeamtin der MA 42 in der Zeit vom 15. Mai bis 31. Juli (montags bis freitags zwischen 15.30 Uhr und 21.30 Uhr bzw. samstags, sonntags und feiertags zwischen 7.00 Uhr und 21.30 Uhr) für die Sachverständigentätigkeit im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, eines/einer Bediensteten der MA 45 Gruppe-Gewässeraufsicht und eines/einer Bediensteten für den HochwasserbereitschaftsdienstWienfluss (gilt auch für Bedienstete des Schemas I/III), eines/einer Bediensteten der MA 45 für den Bereitschaftsdienst des Bedienungsweges im Flussbett des Wienflusses (gilt auch für Bedienstete des Schemas I/III) von montags bis freitags zwischen 15.30 Uhr und max. 22.00 Uhr bzw. samstags, sonntags und feiertags zwischen 8.00 Uhr und max. 22.00 Uhr, für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des IKT-Referates und eines/einer Bediensteten der Biogasanlage der MA 48, der Bediensteten der MA 49, die im Rahmen der FORSTAUFSICHT der MA 49 als Forst- und Jagdschutzorgan samstags, sonntags oder feiertags zwischen 6.00 Uhr und max. 22.00 Uhr (Sommerzeit) bzw. zwischen 6.00 Uhr und max. 18.00 Uhr (Winterzeit) Bereitschaftsdienst leisten, eines/einer Bediensteten der MA 55, eines/einer Bediensteten der MA 57, für Ärzte/Ärztinnen, Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen sowie Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
der Bediensteten des Referats Hausverwaltungssysteme der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ für im Zusammenhang mit einem Releasewechsel bei SAP anfallende Bereitschaftsdienste, einer beim Fonds Soziales Wien tätigen Dipl. Krankenpflegeperson der Hauskrankenpflege (montags bis freitags zwischen 15.30 Uhr und 20.00 Uhr) und der von der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes im konkreten Fall angeordnet und genehmigt wird a) an Werktagen je Stunde
Kz. 971201
1,97 EUR
Kz. 971101
3,25 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
21.) Bereitschaftsdienstzulage für die von der MD-BD eingeteilten Bediensteten des höheren technischen Dienstes und des rechtskundigen Dienstes, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonnund Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag je Dienst
Kz. 977701
268,80 EUR
Kz. 977801
462,92 EUR
Kz. 978801
462,92 EUR
14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen, je Dienst
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
22.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Aufsichtsdienst für die gänzlich außerhalb der normalen Arbeitszeit beginnenden und durchgeführten behördlichen Überwachungen oder Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz bei Überwachung der gesamten Veranstaltung und einer Dauer der Überwachung einschließlich der Überprüfung der Veranstaltungsstätte durch die von der MD-BD eingeteilten Bediensteten des höheren technischen Dienstes bis zu 4 Stunden
Kz. 985301
119,43 EUR
Kz. 985401
59,72 EUR
9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr als 15 Minuten bis zu 2 Stunden 9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG) 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Endet die Dienstleistung zwischen 0 Uhr und 6 Uhr, gebührt zusätzlich eine weitere Aufwandentschädigung von
Kz. 987501
17,29 EUR
Innerhalb der normalen Arbeitszeit beginnende behördliche Überwachungen und Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz schließen den Bezug dieser Gebühr aus und werden nach den allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden abgegolten.
23.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Reservedienst für die von der MD-BD zum Reservedienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen eingeteilten Bediensteten des höheren technischen Dienstes je Dienst
Kz. 977501
41,79 EUR
24.) Entschädigung für die beim Informationszentrum für die Wiener Wirtschaft (Wiener Wirtschaftsförderungsfonds) als Berater/Beraterinnen eingesetzten Bediensteten als Abgeltung aller damit verbundenen Mehrdienstleistungen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
und des Aufwandes pro Einsatz und Person, wenn dabei pro Einsatz die regelmäßige Arbeitszeit um durchschnittlich drei Stunden überschritten wird a) für Akademiker/Akademikerinnen
Kz. 921701
82,63 EUR
b) für Nichtakademiker/Nicht-
Kz. 921801
61,94 EUR
akademikerinnen
a) 15 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 85 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) 15 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 85 % ÜBERSTUNDENENTGELT)
25.) Zulage für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen der MA 10, MA 11, MA 15, MA 40, im Bereich des KAV, für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen die dem Fonds Soziales Wien zugewiesen sind, für einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft und für Bedienstete der MA 57, die im Rahmen des „24-Stunden-Frauennotrufes“ Dienst versehen
monatlich
Kz. 831901
34,42 EUR
TAGESGELD
Der Bezug der Außendienstzulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg., Pkt. 4, schließt das Tagesgeld aus.
26.) Gefahrenzulage zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung für die Bediensteten der MA 6 – BA 23, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen der MA 11, die im Verbindungsdienst zur Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters verwendet werden (der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/11, Punkt 8 aus), einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin der MAG ELF, der/die im Verbindungsdienst zur „Nathaniel Freiherr von Rothschild`schen Stiftung für Nervenkranke – Neurologisches Zentrum der Stadt Wien Rosenhügel“, Neuropsychiatrische Abteilung für Kinder und Jugendliche mit Behindertenzentrum (Pav. C) verwendet wird (Der Bezug der Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/11, Punkt 8 aus),
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
ALLGEMEINE ZULAGEN SCHEMA II/IV,IIK/IVK, IIL/IVL
BEILAGE A-II/IV/ALLG.
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen des Referates „Betreuung behinderter Dienstnehmer im Rahmen der Sonderaktion“, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen mit Klienten- und Patientenbetreuung/Klientinnen- und Patientinnenbetreuung, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Krankenpflegepersonal im Bereich Mobile Pflege und Betreuung und ein Psychologe/eine Psychologin des Begutachtungsteams des Fachbereiches Behindertenarbeit, die dem Fonds Soziales Wien zugewiesen sind monatlich
Kz. 801201
51,15 EUR
27.) Gefahrenzulage für in der MA 15 und der MA 40 mit den Agenden der Tbc-Vorsorge bzw. -Hilfe befasste Bedienstete, zwei Klärwärter/Klärwärtinnen der Kläranlage der MA 31 in Tullnerbach-Preßbaum, für die dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Gesundheits- und Krankenpflegepersonen des Fachbereiches Aufnahme in Wohn- und Pflegeheime des Fonds Soziales Wien (diese Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Gefahrenzulage gemäß Punkt 26 der Beilage A-II/IV/Allg. aus), zwei Marktmeister/Marktmeisterinnen und zwei Werkmeister/Werkmeisterinnen des Marktbetriebes St. Marx der MA 59, Tierärzte/Tierärztinnen der MA 60 und den ärztlichen Leiter/die ärztliche Leiterin, die Ärzte/Ärztinnen, die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sowie die Stationsführer/Stationsführerinnen der Rettungsstation Arsenal der MA 70 zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung) monatlich
Kz. 801401
84,21 EUR
28.) Zulage für Bedienstete, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung des Berufes als klinische Psychologen/klinische Psychologinnen erfüllen und als solche verwendet werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen besonderen Arbeitsbelastung und Erschwernisse, monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 805801
92,96 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN
Beilage C/MA 6 MA 6 - Rechnungsamt
Sonderzulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit einer mindestens zweijährigen Dienstzeit im Rechnungsamt, die auf einem mit B/III bewerteten Dienstposten verwendet werden, wenn sie mit der Revision des Zahlungsverkehrs beauftragt und zeichnungsberechtigt sind, zur Abgeltung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen, monatlich Höchstanzahl: 127 Bedienstete
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 887001
137,26 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN Beilage
C/MA 6- Erhebungs- und Vollstreckungsdienst
Sonderzulage a) für Bedienstete, die erstmalig im Erhebungs- und Vollstreckungsdienst tätig sind und sich überwiegend im Außendienst befinden sowie regelmäßig Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit erbringen, während eines Zeitraumes von einem Jahr monatlich
33 % TAGESGELD
Kz. 846101
293,22 EUR
(Kz. 8871)
67 % ÜBERSTUNDENENTGELT (Kz. 8461) b) für Bedienstete, die länger als ein Jahr im Erhebungs- und Vollstreckungsdienst tätig sind und sich überwiegend im Außendienst befinden sowie regelmäßig Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit erbringen monatlich
18 % TAGESGELD
Kz. 846201
538,67 EUR
(Kz. 8872)
82 % ÜBERSTUNDENENTGELT (Kz. 8462) c) für Bedienstete, die überwiegend im Außendienst tätig sind und regelmäßig zu Mehrdienstleistungen in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen herangezogen werden, monatlich
Kz. 846301
685,19 EUR
Höchstanzahl: 6 Bedienstete 14 % TAGESGELD
(Kz. 8873)
61 % ÜBERSTUNDENENTGELT
(Kz. 8463)
25 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT d) für Bedienstete, die mit der Vollstreckung von verwaltungsbehördlichen Bescheiden befasst sind, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen besonderen Erschwernisse und Verschmutzung monatlich
Kz. 802701
67,57 EUR
50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8027) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8072)
Gebührt neben der Sonderzulage gemäß lit. a bis c eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN
Beilage C/MA 11
MA 11 - Amt für Jugend und Familie Sonderzulagen für Bedienstete der MA 11 als Abgeltung für die über die Diensteinteilung hinausgehenden Mehrdienstleistungen gemäß der nachstehenden Aufstellung
1.) Verwaltungs- und Kanzleipersonal der sozialpädagogischen (Über-) Regionen und der Heime: a) höchstens 8 Bedienstete
Kz. 884101
182,18 EUR
b) höchstens 5 Bedienstete
Kz. 884201
227,90 EUR
Kz. 884701
341,53 EUR
Kz. 883301
585,73 EUR
2.) Pädagogische Leiter/Leiterinnen:
3.) Regionalleiter/Regionalleiterinnen: höchstens 7 Bedienstete
4.) Koordinatorische Leiter/Leiterinnen eines Krisenzentrums: monatlich
ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 884601
170,85 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN
Beilage C/MA 15
MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien Sonderzulagen für zusätzliche Dienstleistungen für vollbeschäftigte Ärzte/Ärztinnen und Fachärzte/Fachärztinnen, welche außerhalb der ihnen auf Grund ihres Dienstpostens obliegenden Dienstverpflichtungen in den Einrichtungen der MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet werden. Sie beträgt einschließlich der Abgeltung der zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlichen Wegzeit
a) für Ärzte/Ärztinnen pro zweistündiger Dienstleistung
Kz. 989401
102,93 EUR
monatlich
Kz. 874001
445,69 EUR
pro dreistündiger Dienstleistung
Kz. 989501
118,27 EUR
monatlich
Kz. 874101
512,11 EUR
pro vierstündiger Dienstleistung
Kz. 989601
133,77 EUR
monatlich
Kz. 874201
579,22 EUR
pro fünfstündiger Dienstleistung
Kz. 922401
146,80 EUR
monatlich
Kz. 886501
635,64 EUR
pro zweistündiger Dienstleistung
Kz. 989701
123,45 EUR
monatlich
Kz. 874301
534,54 EUR
pro dreistündiger Dienstleistung
Kz. 989801
142,77 EUR
monatlich
Kz. 874401
618,19 EUR
pro vierstündiger Dienstleistung
Kz. 989901
162,12 EUR
monatlich
Kz. 874501
701,98 EUR
b) für Fachärzte/Fachärztinnen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN
Beilage C/MA 15
pro fünfstündiger Dienstleistung
Kz. 922501
178,15 EUR
monatlich
Kz. 886601
771,39 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN
Beilage C/KAV
KAV - Krankenanstaltenverbund 1.) Sonderzulage für die Bediensteten des KAV mit ständigen Mehrdienstleistungen gemäß der nachstehenden Aufstellung
Ressort Küchenregie
Zulage
AKH Anzahl
Betrag
Kz. 888801
351,08 EUR
1
Kz. 888901
254,88 EUR
2
80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT AKH Anzahl
Ressort
Zulage
Wirtschaft
Kz. 889501
414,61 EUR
1
Kz. 889201
318,90 EUR
1
Kz. 889101
254,88 EUR
1
Kz. 889101
254,88 EUR
1
Pflegege-
Betrag
bührenstelle ÜBERSTUNDENENTGELT
Ressort Küchenregie
Zulage Kz. 888801 Kz. 888901
KAR 351,08 EUR 1
Betrag
254,88 EUR
2
OWS 1
80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT
Ressort Wirtschaft
Zulage Kz. 889201
Pflegegebühren-
Kz. 889301
318,90 EUR
OWS 1
351,08 EUR
1
Betrag
stelle ÜBERSTUNDENENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
SONDERZULAGEN
Beilage C/KAV
2.) Zulage für Bedienstete der Abteilung EDV der Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Informatikkoordinatoren in den Anstalten sowie für Bedienstete der Abteilungen KAV-EMB und IGV, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, monatlich
74,13 EUR
Kz. 890901
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Die Zulage gebührt Bediensteten der Schemata II K/IV K und Bediensteten, die eine Marktwertzulage beziehen, nicht. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.
3.) Sonderzulage als Entschädigung für ständige Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit für die Apothekenleiter/Apothekenleiterinnen monatlich im (in der)
760,87 EUR
Kz. 885001 Anzahl der anspruchsberechtigten Personen
SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital
1
mit PZ KA Rudolfstiftung
1
Wilhelminenspital
1
ÜBERSTUNDENENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Vortragshonorare
BEILAGE D
1.) Entschädigung für die Vortragenden der Vorbereitungskurse für die Dienstprüfungen, der Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildung der Lehrlinge bzw. der Lehrlingsausbilder/Lehrlingsausbilderinnen, der Verwaltungsakademie, des Fortbildungszentrums der MAG ELF und des KAV, ausgenommen jene Bedienstete, die Anspruch auf die Entschädigung gemäß Punkt 4 oder gemäß Beilage E - II/IV/KAV Punkt 18 haben, sowie für die Vortragenden fachbezogener Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen von Wiener Wohnen, der MA 3, der MA 6, der MA 10, der MA 15, der MA 40 und aus dem Kreis der dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Bediensteten und für die Vortragenden der Ausbildungskurse für Trichinenuntersucher/Trichinenuntersucherinnen, je Vortragsstunde für Dienstprüfung je Vortragsstunde für die Ausbildung
Kz. 795001 Kz. 795201
40,93 EUR
Kz. 795101
40,93 EUR
40,93 EUR
der Lehrlinge bzw. der Lehrlingsausbilder/Lehrlingsausbilderinnen je Vortragsstunde für Sonstiges
2.) Entschädigung für die Vortragenden an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe, bei den von der MA 10 und MA 11 abgehaltenen Elternschulungskursen sowie Elternrunden, je Vortragsstunde
Kz. 795501
34,42 EUR
wenn der Vortragende Akademiker/Akademikerin ist, je Vortragsstunde
Kz. 795301
40,93 EUR
für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die in Ambulanzen für Entwicklungsförderung Förderstunden außerhalb der Dienstzeit leisten, je Vortragsstunde
Kz. 795701
40,93 EUR
3.) Entschädigung für die Vortragenden in den Kursen zur Schulung des im Desinfektions- und Seuchendienst stehenden nichtärztlichen Sanitätspersonals des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, der Veranstaltungen des Schulungs- und Ausbildungszentrums der Wiener Stadtwerke, der Vorbereitungslehrgänge für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen und Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen bzw. für Bahnmeister/Bahnmeisterinnen, in den Kursen zur Schulung der Monteure/Monteurinnen im Außendienst der WIENGAS GmbH sowie zur Ablegung der Prüfung für die Erlangung der Schaltberechtigung im Hochspannungsnetz der WIENSTROM GmbH, in Ausbildungs- und Übungskursen in erster Hilfeleistung gemäß der „Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung“ bei der WIENSTROM GmbH, und in Kursen zur Schulung für den Betriebsbeamten- bzw. Werkmeisterdienst in den Bahnhöfen oder Garagen der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG sowie für sonstige Fachschulungen der Wiener Stadtwerke, die auf den
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STAND AM: 1.1.2011
Vortragshonorare
BEILAGE D
notwendigen Erwerb teilunternehmensspezifischer Fachkenntnisse gerichtet sind (nach Maßgabe einer Genehmigung durch die Magistratsdirektion-Personalstelle Wiener Stadtwerke), je Vortragsstunde je Vortragsstunde
Kz. 796001 Kz. 795401
24,69 EUR 40,93 EUR
wenn der/die Vortragende in den Kursen zur Schulung des nicht ärztlichen Sanitätspersonals bzw. in den Kursen für die erste Hilfeleistung Akademiker/Akademikerin ist.
4.) Entschädigung für die Vortragenden an den im Bereich des KAV und der MA 70 eingerichteten Schulen/Ausbildungsstätten, Akademien, Aus- und Fortbildungskursen sowie an Fortbildungsveranstaltungen in den Anstalten (Innerbetriebliche Fortbildung), ausgenommen jene Bediensteten, die Anspruch auf die Entschädigung gemäß Beilage E - II/IV/KAV Punkt 18 haben a) Akademiker/Akademikerinnen je Vortragsstunde
Kz. 796301
50,98 EUR
Kz. 796401
31,00 EUR
b) Nichtakademiker/Nichtakademikerinnen je Vortragsstunde
5.) Entschädigung für die Durchführenden der von der MA 13 – Büchereien Wien abgehaltenen Animationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche je Veranstaltung
Kz. 796201
46,26 EUR
6.) Entschädigung für Vortragende, die der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesen sind, im Rahmen der Verkehrserziehung der Bundespolizeidirektion Wien sowie im Rahmen der von der Stadt Wien beauftragten Verkehrserziehungsschulungen,
24,69 EUR
je Vortragsstunde
7.) Entschädigung für die bei den Rundfahrten "Modernes Wien" als Führer/Führerinnen eingesetzten Bediensteten der Stadt Wien je Führung in Deutsch je Führung in einer Fremdsprache
Kz. 972401 Kz. 972501
72,11 EUR 108,09 EUR
Die Entschädigungen erhöhen sich für Führungen an Samstagen um einen Überstundenzuschlag von 50 % und an Sonn- und Feiertagen um einen Zuschlag von 100 % für Sonn- und Feiertagsüberstunden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Vortragshonorare
BEILAGE D
8.) Entschädigung für die Vortragenden in Lehrgängen der Verwaltungsakademie und im Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, sofern die Lehrgänge überwiegend in den Abendstunden sowie an Wochenenden stattfinden, einen modulartigen Aufbau im Rahmen eines Gesamtkonzeptes aufweisen und bei denen lehrgangsbegleitend eine formelle Überprüfung des Lernerfolges durch Test oder Prüfung vorgesehen ist, zur Abgeltung der damit verbundenen erhöhten Aufwendungen je Vortragsstunde
Kz. 795601
61,77 EUR
Während der Vortragszeit in diesen Lehrgängen ist der gleichzeitige Bezug der Entschädigungen nach Punkt 1 und 4 der Beilage D ausgeschlossen.
9.) Entschädigung für die Abhaltung von kommissionellen Dienstprüfungen
je kommissioneller Prüfung und Mitglied
Kz. 960101
33,28 EUR
der Prüfungskommission
Die Entschädigung gebührt nicht für Prüfungen, die im Rahmen der im Pkt. 8 genannten Lehrgänge abgehalten werden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/MD-OS
Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen 1.) Mehrdienstleistungspauschale für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Dezernates Fahrservice als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Pauschale I: Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, der amtsführenden Stadträte/Stadträtinnen, der Präsidenten/Präsidentinnen des Wiener Landtages, der Gemeinderatsklubs, des Magistratsdirektors/der Magistratsdirektorin, des Stadtbaudirektors/der Stadtbaudirektorin, des Kontrollamtsdirektors/der Kontrollamtsdirektorin, der Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Strategie – Gruppe Allgemeine Angelegenheiten, des/der Amtsführenden Präsidenten/Präsidentin des Stadtschulrates, des Österreichischen Städtebundes und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden, monatlich
Kz. 805701
980,24 EUR
70 % ÜBERSTUNDENENTGELT 30 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden. Pauschale II: alle übrigen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen monatlich
Kz. 805901
540,92 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 56. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden. Vertretung bis zu einem Monat
Kz. 916901
(1 E = 1 EUR)
2.) Wechseldienstzulage je Schicht
Kz. 931301
7,41 EUR
Bediensteten, die im Bezug dieser Zulage stehen und fallweise als Lenker/Lenkerin herangezogen werden, gebührt die Wechseldienstzulage neben den entsprechenden Lenkerzulagen. LEISTUNGSENTGELT
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DER WISSENSCHAFTLICHEN ANSTALT ÖFFENTLICHEN RECHTS „MUSEEN DER STADT WIEN“ ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/Museen der Stadt Wien Museen der Stadt Wien
1.) Feiertagsablöse für den Betreuer/die Betreuerin des Zentraldepots der Museen der Stadt Wien, als Abgeltung der Dienste an Sonn- und Feiertagen, monatlich
Kz. 840001
53,83 EUR
FEIERTAGSZUSCHLAG
2.) Pauschale für den Betreuer/die Betreuerin des Zentraldepots der Museen der Stadt Wien, als Abgeltung für Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 811601
349,48 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Entschädigung für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die allgemeine Führungen durch das Uhrenmuseum durchführt, zur Abgeltung der mit dieser Dienstleistung verbundenen Mehrdienstleistung, je Führung
Kz. 933101
20,24 EUR
LEISTUNGSENTGELT
4.) Entschädigung für Bedienstete, die mit Kassiergeschäften betraut sind, einmal jährlich je nach Jahresumsatz
Kz. 703001 , 1 E = 1 EUR
Die den Bediensteten der Museen einmal jährlich gebührende Entschädigung ist jeweils mit 1. Februar auf Grund des Verkaufsumsatzes des Vorjahres festzusetzen.
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/10
Magistratsabteilung 10 1.) Entschädigung für die Kindergartenhauswarte/Kindergartenhauswartinnen und Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, in deren Kindergärten Elternrunden oder Elternabende durch die MA 10 abgehalten werden, je Veranstaltung
Kz. 912501
4,27 EUR
LEISTUNGSENTGELT
2.) Entschädigung für die gesonderte Reinigung bei Führungen von Gästen der Stadt Wien in Kindergärten, Integrationskindergärten, Horten, Integrationshorten und in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, sofern die Führungen von der MA 10 angeordnet oder bewilligt wurden, je Führung
Kz. 915502
10,50 EUR
LEISTUNGSENTGELT
3.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind, sofern die für den Bezug der Heizzulage (Beilage A, Unterabteilung I/III/Allg.) erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind a) für Bedienung von Gasöfen und Ölöfen,
je Ofen monatlich je Ofen täglich
Kz. 899601 Kz. 900601
3,62 EUR 0,14 EUR
LEISTUNGSENTGELT b) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3)
monatlich
Kz. 887902
12,37 EUR
teilb. Bed. Kz. 8897 täglich
Kz. 927902
0,42 EUR
teilb. Bed. Kz. 9267 3
c) bei einer fernbeheizten Anlage je Einheit (200 m )
monatlich
Kz. 888001
7,21 EUR
teilb. Bed. Kz. 8898 täglich
Kz. 928001 teilb. Bed. Kz. 9268
0,25 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/10
d) Außerhalb der Heizperiode gebührt für die Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen in den
Kindergärten der MA 10 je Einheit (200 m3) monatlich 30 % der in lit. b bzw. lit. c) festgesetzten Gebühren. 80% ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT Die Hauswarte/Hauswartinnen, Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen und Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen der MA 10 erhalten während der normalen Heizperiode, d.i. vom 15. Oktober bis 15. April, einen Zuschlag im Ausmaß von 50 % des einzelnen Ansatzes.
4.) Entschädigung für Hauswarte/Hauswartinnen und Bedienstete, die vertretungsweise die Reinigung und Betreuung der Gehsteige bei den Kindergärten besorgen, bei einer Länge des Gehsteiges bis zu 100 m, monatlich
Kz. 841001
28,96 EUR
80 % ÜBESTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT
5.) Schmutzzulage für Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen und Raumpfleger/Raumpflegerinnen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung: monatlich
Kz. 834702
31,72 EUR
teilb. Bed. Kz. 8044 Neben dieser monatlichen Schmutzzulage darf zusätzlich eine für andere Tätigkeiten pro Arbeitsstunde festgesetzte Schmutzzulage höchstens bis zum Differenzbetrag zwischen dieser monatlichen Schmutzzulage und dem Betrag von
125,60 EUR
monatlich verrechnet werden.
6.) Reinigungsgebühr nach amtlicher Desinfektion Der mit der Reinigung der Räume und Gegenstände nach Desinfektionen beauftragten Person (Kindergartenassistent/Kindergartenassistentin oder Hauswart/Hauswartin) gebührt, sofern die Dienstleistung während der normalen Arbeitszeit erbracht wird, je behandelter Kindergartengruppe eine Entschädigung von
50 % SCHMUTZZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 925801
18,53 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/10
7.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Kindergärten, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Kindergartenassistenten/einer Kindergartenassistentin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Kindergartenassistenten/abwesender Kindergartenassistentin, je Arbeitstag
Kz. 915001
4,27 EUR
Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem Ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.
LEISTUNGSENTGELT
8.) Erschwerniszulage für in Integrationskindergärten, Übungskindergärten, Integrationshorten, Heilpädagogischen Hortgruppen, Heilpädagogischen Kindergartengruppen, Integrationsgruppen, integrativ geführten Gruppen oder in Gruppen mit nachweislich mehr als 30 % nicht deutsch sprechenden Kindern tätige Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, sofern sie in ganztägig geführten Gruppen eingesetzt werden, als Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis monatlich
Kz. 839801
45,79 EUR
Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, die in Halbtagsgruppen eingesetzt werden, gebührt diese Zulage monatlich
Kz. 837401
22,91 EUR
9.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, die als Vertretung eines Kindergartenpädagogen/einer Kindergartenpädagogin im Kinderdienst eingesetzt werden, wenn der nach dem Dienstplan vorgesehene Dienst des Kindergartenpädagogen/der Kindergartenpädagogin zur Gänze übernommen wird, jedenfalls aber bei einer zumindest sechsstündigen Vertretungsdauer, die auch durch mehrere dienstplanmäßige Vertretungstätigkeiten innerhalb einer Woche erbracht werden kann je Dienst
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 920201
10,19 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/11
Magistratsabteilung 11 1.) Sonderregelung für Dienstleistungen an Feiertagen und an Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit a) Die allgemeinen Bestimmungen über die Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen und an Werk-
tagen mit verkürzter Arbeitszeit finden keine Anwendung auf alle im Wechseldienst stehenden Bediensteten, auf die Telefonisten/Telefonistinnen, auf das zum Hausarbeiter/HausarbeiterinnenPermanenzdienst herangezogene Personal sowie auf Bedienstete, welche diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Mehrdienstleistungen mit einer monatlichen Zulage abgegolten erhalten. b) Sie erhalten jedoch für die Dienstleistungen an Feiertagen, ausgenommen die im Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen-Permanenzdienst stehenden Bediensteten, eine Abgeltung in Form einer Zulage von monatlich
Kz. 840002
53,83 EUR
(Feiertagsablöse), auf die Dauer der Gebührlichkeit von für die aufgezählten Dienstleistungen zustehenden Nebenbezügen. FEIERTAGSZUSCHLAG
Die zu diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbaren Mehrdienstleistungen bzw. zur Hausaufsicht verwendeten Bediensteten erhalten, sofern für sie ein Monatspauschale festgesetzt ist, für Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen Abgeltung in Freizeit im gleichen Stundenausmaß. Vertretung bis zu einem Monat
Kz. 905301 , 1 E = 1 EUR
2.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind, sofern die für den Bezug der Heizzulage (Beilage A, Unterabteilung I/III/Allg.) erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind a) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3) monatlich
Kz. 887901
12,37 EUR
teilb. Bed. Kz. 8897 täglich
Kz. 927901
0,42 EUR
teilb. Bed. Kz. 9267 b) Außerhalb der Heizperiode gebührt für die Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen im Haus
Zohmanngasse, Haus Aichhorngasse, Heim für Kinder und Jugendliche Döbling, Heim für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, Haus Pötzleinsdorf, Heim für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, Krisenzentrum der Stadt Wien für Mädchen - Nußdorf, je Einheit (200 m3) monatlich 30 % der in lit. a) festgesetzten Gebühren.
80% ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/11
3.) Erschwerniszulage für das Küchenpersonal zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis monatlich
Kz. 802301
43,48 EUR
4.) Schmutzzulage für die Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen in den sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11, für die Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen (ausgenommen Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen in Verw.Gr. 3P) der Stadt Wien, zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung: für Bedienstete, die in der 5-Tage-Woche stehen, monatlich
Kz. 834702
31,72 EUR
teilb. Bed. Kz. 8044 Neben dieser monatlichen Schmutzzulage darf zusätzlich eine für andere Tätigkeiten pro Arbeitsstunde festgesetzte Schmutzzulage höchstens bis zum Differenzbetrag zwischen dieser monatlichen Schmutzzulage und dem Betrag von
125,60 EUR
monatlich verrechnet werden.
5.) Erschwerniszulage für die Lehrwerkstättengehilfen/Lehrwerkstättengehilfinnen des Ausbildungszentrums der MAG ELF Lindenhof und des Heimes für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, monatlich
Kz. 803101
79,85 EUR
6.) Erschwerniszulage für die in einer sozialpädagogischen Integrationseinrichtung oder in einem Krisenzentrum der MA 11 tätigen Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen als Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis monatlich
Kz. 839803
45,79 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/13
Magistratsabteilung 13 1.) Pauschalentschädigung für den Schulwart/die Schulwartin der Musikschule 5., Bräuhausgasse 50, für die Besorgung aller einem Schulwart/einer Schulwartin zukommenden Nebentätigkeiten, monatlich
Kz. 897001
256,06 EUR
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT
2.) Entschädigung für den/die der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Schulwart/zugewiesene Schulwartin für die außerhalb der Heizperiode bei der Bedienung der Warmwasserbereitungsanlage anfallenden Mehrdienstleistungen und Erschwernisse, für die Zeit Mai bis September, monatlich
Kz. 896301
82,77 EUR
80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT
3.) Schmutzzulage für je einen Portier/eine Portierin der Musikschulen 9., D'Orsay-Gasse 8, 10., Stockholmer Platz 18, 16., Thaliastraße 44 und 22., Schüttaustraße 2 zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung pro Arbeitstag
Kz. 930501
1,34 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/14
Magistratsabteilung 14 1.) Zulage für die mit der Warenübernahme und deren Ausfolgung beschäftigten Bediensteten zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis pro Arbeitstag
Kz. 902801
3,03 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
2.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten pro Arbeitstag
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 902701
3,03 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/21A
Magistratsabteilung 21A Zulage für die mit der Bedienung der Druckmaschinen betrauten Bediensteten, pro Arbeitstag Höchstanzahl: 5 Bedienstete
SCHMUTZZULAGE
Kz. 910801
2,27 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/28
Magistratsabteilung 28 1.) Streckenzulage für die Maschinisten/Maschinistinnen, Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Motorgraderführer/Motorgraderführerinnen und Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Straßenwalzenbetriebes, je Tag des Außendienstes
Kz. 910401
9,18 EUR
60 % SCHMUTZZULAGE 40 % TAGESGELD
2.) Schmutzzulage für die Maschinisten/Maschinistinnen, Facharbeiter/Facharbeiterinnen und Motorgraderführer/Motorgraderführerinnen des Straßenwalzenbetriebes zur Abgeltung der mit der Reparatur der Straßenwalzen in der Werkstätte und der Reinigung der Reparaturfahrzeuge sowie der Aufbauten verbundenen besonderen Verschmutzung, je Arbeitstag (mindestens 8 Stunden)
Kz. 910701
2,95 EUR
3.) Entschädigung für die Bediensteten der MA 28, die der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost überlassen wurden, sowie für die Bediensteten des Stützpunktes Wien-Nord, als Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen Erschwernisse und Gefährdung, je Dienst
Kz. 912401
20,93 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 14 aus.
4.) Zulage für einen Bediensteten/eine Bedienstete zur Abgeltung der mit dem Transport von Geräten mit dem gemeindeeigenen Tieflader verbundenen Erschwernissen, je Arbeitsstunde (maximal 4 Std. täglich)
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 920801
2,58 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/29
Magistratsabteilung 29 Entschädigung für die Bediensteten der Brückenmeisterei, als Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen Erschwernisse und Gefährdung, je Dienst
Kz. 912402
20,93 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 14 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/Wien Kanal
Wien Kanal 1.) A) Kanaldienstzulage für Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen, je Schicht
Kz. 925001
7,58 EUR
47 % LEISTUNGSENTGELT 53 % SCHMUTZZULAGE)
B) Erschwerniszulage für Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, deren Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen und (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen zur Abgeltung der besonderen Erschwernis a) bei Räumung von schliefbaren Hauskanälen, Hauptunratskanälen und Senkgruben sowie bei der
Fasshauarbeit bzw. Fassarbeit mit Handzug, bei Arbeiten in den Kläranlagen und Pumpwerken der Unternehmung Wien Kanal sowie für Professionisten/Professionistinnen, je Schicht
Kz. 925101
7,67 EUR
b) bei Verwendung in den Hauptsammelkanälen oder bei Räumung von Mineralölabscheidern,
je Schicht
Kz. 925201
15,15 EUR
c) 1) bei Arbeiten mit Räumwagen in den Bezirken, 2) bei der Räumung von Schotter-, Senk- oder Sickergruben und Kläranlagen mittels Kran- oder
Handzug, 3) bei Räumungsarbeiten von Abwasserkanälen im Rückstaubereich von Abwasserhebewerken,
je Schicht
Kz. 925301
8,92 EUR
2.) Gefahrenzulage für die der Abteilung zugeteilten Spezialfacharbeiter/Spezialfacharbeiterinnen und Facharbeiter/Facharbeiterinnen, zur Abgeltung der bei den Reparaturarbeiten auftretenden besonderen gesundheitlichen Gefährdung und Infektionsgefahr, monatlich
Kz. 803201
54,56 EUR
3.) Zulage für die Abgeltung aller Mehrdienstleistungen und Erschwernisse sowie der besonderen Verschmutzung beim Einsatz mit dem Hochdruck-, dem Senkgrubenräumfahrzeug, dem Hauptsammelkanalbus und dem Kanalfernaugewagen, für a) den Kanal- oder Facharbeiter/die Kanal- oder Facharbeiterin, der/die gleichzeitig mit der Lenkung betraut ist, pro Arbeitstag 72 % LEISTUNGSENTGELT 28 % SCHMUTZZULAGE)
Kz. 925401
21,14 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/Wien Kanal
b) den zweiten Kanal- oder Facharbeiter/die zweite Kanal- oder Facharbeiterin, pro Arbeitstag
Kz. 925501
4,10 EUR
LEISTUNGSENTGELT
4.) Zulage für die Abgeltung aller Mehrdienstleistungen und Erschwernisse sowie der besonderen Verschmutzung bei folgenden Tätigkeiten a) den Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen, die mit dem Funkwagen bei Verstopfungseinsätzen oder
mit Laborwagen tätig sind, den Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen, Facharbeitern/Facharbeiterinnen, Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen und Spezialfacharbeitern/Spezialfacharbeiterinnen, die mit der Lenkung eines Unimogs, eines Traktors mit Hydraulik oder eines Lastfahrzeuges mit Kanalkran betraut werden, je Arbeitstag
Kz. 903601
13,20 EUR
b) dem/der zweiten Kanalarbeiter/Kanalarbeiterin, Facharbeiter/Facharbeiterin, Vorarbeiter/Vorar-
beiterin oder Spezialfacharbeiter/Spezialfacharbeiterin je Arbeitstag
Kz. 913201
6,88 EUR
c) den Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen, Facharbeitern/Facharbeiterinnen, Spezialfacharbei-
tern/Spezialfacharbeiterinnen und Oberaufsehern/Oberaufseherinnen für die Erbringung zusätzlicher, vor allem qualitativer Mehrleistungen bei unter spezifischen Arbeitsbedingungen (liegende Arbeitsposition mit gegenüber der gewöhnlichen Tätigkeit im Kanal wesentlich eingeschränkter Bewegungsfreiheit unter Verwendung von spezifischen Arbeitsgeräten und Steuerung der Fahrund Bohreinheiten) erfolgender Trassenlegung und Installation von Telekommunikationsleitungen je Schicht
Kz. 901301
15,15 EUR
LEISTUNGSENTGELT
5.) Schmutzzulage für die der Abteilung zugeteilten Professionisten/Professionistinnen und für den Magazineur/die Magazineurin, je Schicht
Kz. 901201
2,64 EUR
6.) Feiertagsablöse für die im Schichtdienst im Werksverband der Hauptkläranlage und des Pumpwerkes - Linker Donausammelkanal stehenden Bediensteten, je Schicht FEIERTAGSZUSCHLAG
Kz. 920601
3,57 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/Wien Kanal
Bei Schichten zu zwölf Stunden erhöhen sich die in den Punkten 1, 3, 4 und 5 angeführten Nebengebühren um 50 %.
7.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten, pro Schicht
Kz. 902704
3,03 EUR
Höchstanzahl: 5 Bedienstete
LEISTUNGSENTGELT
Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe und bei unveränderter Höchstanzahl den mit diesen Aufgaben betrauten Bediensteten der Schemata II/IV.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/31
Magistratsabteilung 31 1.) Gefahrenzulage für die im Wechseldienst zu Arbeiten mit Chlorgas, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd und mit weiteren vergleichbaren Desinfektionsmitteln herangezogenen Bediensteten,
Kz. 904401
je Dienst
3,46 EUR
2.) Schmutzzulage für die bei der Reinigung der Wassermesser in der Wassermesserreparaturwerkstätte Spengergasse und bei Arbeiten im Lager der Wassermesserverwaltung beschäftigten Bediensteten,
Kz. 904501
je Tag der Verwendung
1,46 EUR
3.) Zulage für Bedienstete, die mit Arbeiten oder der Beaufsichtigung von Arbeitern/Arbeiterinnen in den Stollen (Kanälen) oder Dükern der I. und II. Wiener Hochquellenwasserleitung sowie in den Wasserkammern der Wasserbehälter beauftragt sind, a) in der sie sich im Stollen (Kanal) oder in der Wasserkammer befinden je Stunde
Kz. 904601
2,28 EUR
Kz. 903401
4,45 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
b) in der sie sich im Düker befinden je Stunde
75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE)
4.) Zulage für Bedienstete, die in der Schieberpartie (Höchstanzahl: 3 Bedienstete – gesamt Schema I/III und II/IV), in der Lastverteilungszentrale vertretungsweise, im Rohrlager der MA 31 (Höchstanzahl: 3 Bedienstete – Schema I/III), im Fuhrpark der Zentrale (Höchstanzahl: 1 Bediensteter/Bedienstete – Schema I/III) und an der I. und II. Hochquellenleitung (Höchstanzahl: je 3 Bedienstete – jeweils gesamt Schema I/III und II/IV) beschäftigt werden, je Tag der Verwendung
Kz. 905101
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
1 E = 1 Tag
3,43 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/31
5.) Prämie für Bedienstete der Zählerreparaturwerkstätte für jeden über die Soll-Jahresmenge (Mann-Tage x 6,3) reparierten Wasserzähler, jährliche Prämie,
Kz. 904301
pro Zähler
1 E = 1 Zähler
3,34 EUR
Als Leistungszeitraum gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. September.
6.) Zulage für jede ab 22 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen in der Dauer von mindestens drei Arbeitsstunden geleistete Netzkontrolle (Gebrechensuchdienst), je Dienst
Kz. 907901
85,75 EUR
91 % NACHTÜBERSTUNDENENTGELT 9 % TAGESGELD Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 3 aus.
7.) Zulage für die zu Programmgestaltungs-, Wartungs- und Servicearbeiten an den Prozessrechnern bzw. frei programmierbaren Steuerungen der Hebewerke, Pumpwerke und Zentrale Grabnergasse herangezogenen Bediensteten, pro Arbeitstag
Kz. 918701
13,46 EUR
LEISTUNGSENTGELT
8.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen, je Arbeitstag
Kz. 968901
14,07 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/31
9.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend zu Arbeiten mit Motorrasenmähern und Mähmaschinen herangezogen werden,
Kz. 920501
je Arbeitstag
3,43 EUR
70 % LEISTUNGSENTGELT 30 % GEFAHRENZULAGE
10.) Wassermesserprämie A) für Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen, bei einem Tagessoll von 70 abzulesenden Wassermessern,
Kz. 905401
pro Arbeitstag
3,95 EUR
67 % LEISTUNGSENTGELT 33 % SCHMUTZZULAGE
Hiezu gebührt den Wassermesserablesern/Wassermesserableserinnen eine zusätzliche Entschädigung von
Kz. 845201
monatlich
55,54 EUR
wenn der Durchschnitt der in einem Quartal nicht abgelesenen Wassermesser weniger als 10 vH beträgt.
67 % LEISTUNGSENTGELT (Kz. 8452) 33 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8046)
Ergibt der Durchschnitt der in einem Quartal nicht abgelesenen Wassermesser weniger als 8 %, so erhöht sich die zusätzliche Entschädigung auf
Kz. 845301
monatlich
111,05 EUR
67 % LEISTUNGSENTGELT (Kz. 8453) 33 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8047)
B) für Kontrollableser/Kontrollableserinnen und als Kontrollableser/Kontrollableserinnen verwendete Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen je Arbeitstag
66 % LEISTUNGSENTGELT 34 % SCHMUTZZULAGE
Kz. 905501
7,95 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/33
Magistratsabteilung 33 1.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Obermagazineure/Obermagazineurinnen und Magazineure/Magazineurinnen monatlich
Kz. 898501
63,55 EUR
Kz. 845501
157,13 EUR
LEISTUNGSENTGELT
2.) Entschädigung für das Montagepersonal der Betriebsgruppe monatlich
34 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8455) 33 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8457)
33 % TAGESGELD
(Kz. 8456)
3.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen, je Arbeitstag
Kz. 968902
14,07 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/34
Magistratsabteilung 34 1.) Pauschale für die Hauswarte/Hauswartinnen in Amtshäusern als Abgeltung für die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 5.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie die durch die Gehsteigbetreuung zu erbringenden Mehrdienstleistungen
Kz. 840101
monatlich
738,31 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Entschädigung für Hauswarte/Hauswartinnen in Amtshäusern als Abgeltung für die aus nachstehend angeführten Gründen außerhalb der in Punkt 4 genannten Zeiten zu erbringenden Mehrdienstleistungen: Amtsstunden von Dienststellen, Öffnungszeiten von Beratungsstellen, Kindergärten, PensionistInnenklubs, Sprechstunden, Sitzungen, Kurse, Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Veranstaltungen, udgl. Die Entschädigung beträgt je Stunde bei einer Einreihung
Kz. 986301 oder Kz. 986601 Kz. 986401 oder Kz. 986701
in Verwendungsgruppe 3A
in Verwendungsgruppe 3
9,50 EUR 9,28 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT oder S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
für die Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen je voller Stunde einer solchen Dienstleistung
Kz. 963901
zusätzlich
3,50 EUR
SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG
3.) Vertretungsgebühr für Hauswarte/Hauswartinnen, wenn sie für die Vertretung im Erkrankungsfalle oder während des Urlaubes selbst sorgen a) bei voller Vertretung (0 Uhr bis 24 Uhr), monatlich täglich
Kz. 735301, 1 E = 1 EUR Kz. 735301, 1 E = 1 EUR
642,33 EUR 21,40 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/34
b) bei teilweiser Vertretung (16 Uhr bis 7 Uhr)
monatlich täglich
Kz. 735301, 1 E = 1 EUR Kz. 735301, 1 E = 1 EUR
385,82 EUR 12,85 EUR
AUSLAGENERSATZ
4.) Infektions(Gefahren)zulage als Abgeltung für die gesundheitliche Gefährdung des Reinigungspersonals im Dezernat VII – Sozialzentren, im Dezernat VII – Sozialreferate in den Bezirken, im Dezernat I – Impfstelle für Auslandsreisende, im Referat I/2 – Infektionskrankheiten, Schutzimpfungen, im Referat I/3 –Tuberkulosebekämpfung, im Referat I/4 – Ambulatorium zur Diagnose und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten und im Dezernat VI/1 – Amtsärztliche Begutachtungsstelle, welches einer ständigen Infektionsgefährdung ausgesetzt ist
je Arbeitsstunde
Kz. 967701
0,49 EUR
5.) Heizzulage für Bedienstete, die nicht schon auf Grund ihres Dienstverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung zur Verrichtung von Heizarbeiten verpflichtet sind a) für die Bedienung von Gasöfen und fernversorgten Ölöfen
je Ofen täglich
Kz. 904201
0,13 EUR
LEISTUNGSENTGELT
b) für die Bedienung von Zentralheizanlagen je Einheit (200 m3) monatlich
Kz. 899701
12,37 EUR
teilb. Bed. Kz. 8938 täglich
Kz. 900701 teilb. Bed. Kz. 9858
0,42 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/34
c) bei einer fernbeheizten Anlage je Einheit (200 m3) monatlich
Kz. 899301
7,21 EUR
teilb. Bed. Kz. 8939 täglich
Kz. 900301
0,25 EUR
teilb. Bed. Kz. 9859
d) für die Bedienung von Warmwasserbereitungsanlagen der Amtshäuser außerhalb der Heizperiode je Einheit (200 m3) bei fernbeheizten Anlagen 30 %, bei den übrigen Anlagen monatlich 25 % der Heizzulage gemäß lit. c
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT
6.) Pauschalierte Weggebühr Bei Überstundenleistungen, die an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen, wird eine Weggebühr
Kz. 989201
im Ausmaß von 2 Tagüberstunden gewährt
, sofern die Abgeltung der Überstunden und die Weggebühr insgesamt maximal 6 Stunden beträgt. Ein Anspruch auf die Weggebühr besteht nicht, wenn die Bestimmungen des Punktes 3 der Beilage A-I/III/Allg. anzuwenden sind oder wenn Anspruch auf die Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst gegeben ist. AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
7.) Zulage für den Bereitschaftsdienst des Fachbereiches Betrieb und technisches Service für den Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden a) an Werktagen (Montag bis Freitag)
Kz. 903101
147,84 EUR
Kz. 903201
197,22 EUR
20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/34
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG
c) an Sonn- und Feiertagen
Kz. 903301
271,40 EUR
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Höchstanzahl: 1 Bediensteter/Bedienstete Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtwächterzulage oder der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.
8.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst für Bedienstete des Fachbereiches Infrastrukturdienste und des Fachbereiches Betrieb und technisches Service a) an Werktagen je Stunde
Kz. 971202
1,97 EUR
Kz. 971102
3,25 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
9.) Entschädigung für die als Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Zustellfahrzeuges eingesetzten Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen des Fachbereiches Infrastrukturdienste pro Arbeitstag
Kz. 912301
1,03 EUR
LEISTUNGSENTGELT Höchstanzahl: 4 Bedienstete
10.) Entschädigung für Bedienstete des Fachbereiches Betrieb und technisches Service, die regelmäßige Dienstfahrten mit einem Personenkraftwagen durchführen, über den ihnen ein Verfügungsrecht zusteht, und hiebei die erforderlichen Werkzeuge und Geräte mitführen, monatlich
Kz. 821201
226,84 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/34
TAGESGELD
Auf die Dauer des Bezuges dieser Entschädigung besteht kein Anspruch auf einzelverrechnetes Kilometergeld, auf die Beistellung einer Jahresnetzkarte oder die Verrechnung eines Fahrtkostenpauschales nach der Dienstanweisung über die Gebarung von Fahrscheinen sowie bei Dienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag auf die Außendienstzulage gemäß Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 22. Auf die Dauer des Anspruches auf eine Reisezulage für eine Dienstreise außerhalb des Dienstortes vermindert sich diese Entschädigung täglich um den Betrag der Außendienstzulage gemäß Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 22 lit. b.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/35
Magistratsabteilung 35 Entschädigung für Bedienstete der Verwendungsgruppen 3P und 3, die bei der Durchführung von Trauungen außerhalb der Amtsräume der Wiener Standesämter behilflich sind, zur Abgeltung aller damit verbundenen Mehrleistungen und des Aufwandes D bei einer Trauung an Werktagen von Montag bis Freitag außerhalb der normalen Arbeitszeit pro Trauung
Kz. 971601
82,63 EUR
Kz. 965001
123,78 EUR
42 % ÜBERSTUNDENENTGELT 17 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 10 % TAGESGELD 31 % LEISTUNGSENTGELT
b) bei einer Trauung an Samstagen pro Trauung
40 % ÜBERSTUNDENENTGELT 22 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 7 % TAGESGELD 31 % LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/38
Magistratsabteilung 38 Infektions(Gefahren)zulage für die Bediensteten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung), monatlich
Kz. 833401
126,19 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/39
Magistratsabteilung 39 1.) Zulage für Bedienstete des Hochbau-, Tiefbau- und Bauphysiklabors zur Abgeltung von überwiegenden Tätigkeiten mit besonderer Erschwernis und Verschmutzung, monatlich
Kz. 805401
41,89 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
2.) Gefahren(Infektions)zulage für Laborgehilfen/Laborgehilfinnen, die überwiegend mit der Untersuchung von Sediment und Wasser der Neuen Donau und der Proben des Ablaufes der Hauptkläranlage befasst sind bzw. im Bereich von Abwasserbeseitigungsanlagen tätig sind oder die überwiegend mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, Säuren oder anderen gesundheitsschädlichen Chemikalien arbeiten, sowie für das in diesen Bereichen eingesetzte Reinigungspersonal, für strahlenexponierte Bedienstete und Bedienstete im bauphysikalischen Bereich, die überwiegend bei Brandprüfungen arbeiten, monatlich
Kz. 836402
126,19 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/40
Magistratsabteilung 40 1.) Erschwerniszulage für Fachassistenten/Fachassistentinnen, monatlich
Kz. 839804
45,79 EUR
2.) Pauschale für Fachassistenten/Fachassistentinnen, die als Arbeitstherapeuten/Arbeitstherapeutinnen verwendet werden und an 14-tägigen Erholungsaufenthalten für Körperbehinderte teilnehmen, als Abgeltung aller mit der Teilnahme verbundenen Mehrleistungen und des Mehraufwandes, je 14-tägigem Erholungsaufenthalt
Kz. 925902
559,81 EUR
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % TAGESGELD
Der Bezug des Pauschales schließt die Inanspruchnahme eines Ersatzes des Mehraufwandes (ausgenommen Reisekostenvergütung) nach der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien aus.
3.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe, der Stabsstelle Servicestelle und jene Bediensteten der Stabsstelle Kanzlei, die mit Tätigkeiten im Frontoffice betraut sind, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung, monatlich
Kz. 805504
67,47 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/41
Magistratsabteilung 41 1.) Zulage für Bedienstete, die mit Vermessungsarbeiten in den Stollen der Wiener Hochquellwasserleitungen oder in den Kanälen beauftragt sind, je Stunde, in der sie sich im Stollen oder im
Kz. 904602
2,28 EUR
Kanal befinden 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
2.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Vermessungsarbeiten im Mindestausmaß von 75 %der monatlichen Arbeitszeit herangezogen werden, monatlich
Kz. 802401
135,01 EUR
50 % GEFAHREN- und ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8026)
Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der Dienstaufsichtsstelle über Antrag der MA 41 vorgenommen.
3.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, monatlich
Kz. 801902
236,10 EUR
29 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8019) 42 % LEISTUNGSENTGELT 29 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8030)
Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 802802
135,01 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/42
Magistratsabteilung 42 1.) Zulage a) für Baumschnittarbeiten mit der Motorsäge ab einer Höhe von 2 m, für Baumschnittarbeiten mit
der Handsäge ab einer Höhe von 2 m, frei im Baum stehend, je Arbeitstag
Kz. 902502
11,58 EUR
Kz. 902601
5,78 EUR
b) für sonstige Arbeiten mit der Motorsäge je Arbeitstag
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE c) für Arbeiten mit ätzenden und anderen gesundheitsschädigenden Chemikalien, je Arbeitsstunde
Kz. 914802
0,82 EUR
Darunter fallen in erster Linie die Spritzarbeiten zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen. GEFAHRENZULAGE
2.) Schmutzzulage für Arbeiten mit dem Sandstrahlgerät, je Arbeitsstunde
Kz. 911801
0,82 EUR
3.) Schmutzzulage für die Bediensteten, die in den Blumengärten Hirschstetten, im Gartenbezirk VII – Donaupark und im Gartenbezirk III - Kurpark Laaerberg sowie im Gartenbezirk VI die dort untergebrachten Tiere betreuen täglich
Kz. 921601, 1 E = 1 EUR
2,06 EUR
4.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend zu Arbeiten mit Motorrasenmähern herangezogen werden,
je Arbeitstag
Kz. 920502
3,43 EUR
70 % LEISTUNGSENTGELT 30 % GEFAHRENZULAGE
5.) Schmutzzulage für Bedienstete, die überwiegend zu SchlosserInnen- und MechanikerInnenarbeiten herangezogen werden, monatlich
Kz. 805601
45,27 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/42
6.) Schmutzzulage für Bedienstete, die zu Grünflächenreinigungsarbeiten herangezogen werden, je Tag der Verwendung
Kz. 909401
3,66 EUR
7.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten je Arbeitstag
Kz. 902401
3,03 EUR
Höchstanzahl: 2 Bedienstete LEISTUNGSENTGELT
8.) Erschwerniszulage für Bedienstete der drei mobilen Arbeitsgruppen, die Arbeiten unter besonders schweren körperlichen Belastungen zu verrichten haben, monatlich
Kz. 810301
164,98 EUR
9.) Erschwerniszulage für Bedienstete, die an den Glashäusern des Reservegartens Hirschstetten, der Baumschule und im Schulgarten Glaserarbeiten durchführen, je Arbeitsstunde
Kz. 930601
1,34 EUR
10.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran oder Hubarbeitsbühne ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen, je Arbeitstag
Kz. 968901
14,07 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 aus.
11.) Pauschalierte Weggebühr Bei Überstundenleistungen, die an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen, wird eine Weggebühr im Ausmaß von 2 Tagüberstunden gewährt
Kz. 989202
,sofern die Abgeltung der Überstunden und die Weggebühr insgesamt maximal 6 Stunden beträgt.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/42
Ein Anspruch auf die Weggebühr besteht nicht, wenn die Bestimmungen des Punktes 3 der Beilage A - I/III/Allg. anzuwenden sind oder wenn Anspruch auf die Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst gegeben ist.
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
12.) Gefahrenzulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die im Rahmen der Aktion „Saubere Stadt“ als Waste Watcher eingesetzt sind pro Arbeitstag
Kz. 900902
5,54 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/44
Magistratsabteilung 44 1.) Zulage für Badewarte/Badewartinnen, die die entsprechenden Verwendungserfordernisse (Kassadienstprüfung, Kassadiensterfahrung) erfüllen und in der Zeit während des Badebetriebes jeden Jahres zur Führung einer Badekasse in einem Sommerbad, dem Sommerbadbereich eines Bezirkshallenbades (jeweils höchstens zwei Bedienstete pro Bad) oder in der Zentrale der Kinderfreibäder (höchstens ein Bediensteter/eine Bedienstete) herangezogen werden, bei Einreihung in Verwendungsgruppe 4
je Arbeitstag
Kz. 950601
6,15 EUR
Kz. 950701
4,65 EUR
in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag
LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt nur während des Badebetriebes.
2.) Zulage für Bedienstete, die die entsprechenden Verwendungserfordernisse (Facharbeiter/Facharbeiterin, Bassinaufseher/Bassinaufseherin oder Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin ohne Prüfung, Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin oder Maschinisten/Maschinistin mit Prüfung) erfüllen und in der Zeit während des Badebetriebes jeden Jahres entsprechend dieser Ausbildung in Sommerbädern (ausgenommen Gänsehäufel und Kongreßbad), in denen keine zusätzlichen Dienstposten zur Unterstützung des Betriebsbeamten/der Betriebsbeamtin systemisiert sind, verwendet werden (höchstens ein Bediensteter/eine Bedienstete pro Sommerbad) mit Ausbildung und Verwendung a) als Facharbeiter/Facharbeiterin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 4 je Arbeitstag
Kz. 950901
9,26 EUR
Kz. 951101
7,67 EUR
in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag
b) als Bassinaufseher/Bassinaufseherin und Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin ohne Prüfung bei Einreihung in Verwendungsgruppe 4 je Arbeitstag
Kz. 951201
12,29 EUR
Kz. 951301
10,80 EUR
in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/44
in Verwendungsgruppe 3P je Arbeitstag
Kz. 951401
9,26 EUR
c) als Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin mit Prüfung oder Maschinist/Maschinistin mit Prüfung bei Einreihung in den Gehaltsstufen 1 bis 14 in Verwendungsgruppe 4 je Arbeitstag
Kz. 951501
16,93 EUR
Kz. 951601
15,42 EUR
Kz. 951701
13,81 EUR
Kz. 951801
12,29 EUR
in Verwendungsgruppe 3 je Arbeitstag in Verwendungsgruppe 3P je Arbeitstag in Verwendungsgruppe 2 je Arbeitstag
d) als Schwimmlehrer/Schwimmlehrerin mit Prüfung oder Maschinist/Maschinistin mit Prüfung bei Einreihung in den Gehaltsstufen 15 bis 20 in den Verwendungsgruppen 3 und 4 je Arbeitstag
Kz. 951901
23,10 EUR
Kz. 952001
21,45 EUR
Kz. 952101
19,97 EUR
in Verwendungsgruppe 3P je Arbeitstag in Verwendungsgruppe 2 je Arbeitstag
LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt nur während des Badebetriebes.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/45
Magistratsabteilung 45 1.) Außendienstzulage für die Ausmesser/Ausmesserinnen des hydrografischen Dienstes und die Facharbeiter/Facharbeiterinnen, die zur Dienstleistung bei der Wiener Gewässer Management GmbH abgeordnet sind und in dieser Gesellschaft im Geschäftsbereich Betrieb und Nachsorge überwiegend im Außendienst eingesetzt werden monatlich
Kz. 839101
93,39 EUR
TAGESGELD
Gebührt neben der Außendienstzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist von der Außendienstzulage 1/30 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
2.) Entschädigung für die mit der Bedienung der Mähboote und des Transportkranes betrauten Bediensteten je Arbeitsstunde des Einsatzes
Kz. 912601
1,03 EUR
LEISTUNGSENTGELT
3.) Zulage für den Transport und die Entleerung der Multilift-Müllcontainer je Arbeitsstunde
Kz. 927701
3,43 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
4.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen mit Ladekran ohne Mitfahrer/Mitfahrerinnen je Arbeitstag
Kz. 968904
14,07 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A-I/III/Allg., Punkt 10 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/45
5.) Gefahrenzulage für zur Dienstleistung bei der Wiener Gewässer Management GmbH abgeordnete Bedienstete, die zu Nachsorgemaßnahmen auf den abgesicherten Altlasten herangezogen werden, je Arbeitstag Kz. 980701
Höchstanzahl: 5 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV.
1,55 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
Magistratsabteilung 48 1.) Schweißzulage monatlich
Kz. 801801
32,72 EUR
Diese Zulage wird den in der Behälter-Reparatur- und -waschanlage zeitweise zu Schweißarbeiten herangezogenen Bediensteten auf die Dauer dieser Tätigkeit gewährt je Arbeitstag
Kz. 932701
1,10 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
2.) Zulage für das Ladepersonal, für Lenker/Lenkerinnen von offenen Lastkraftwagen und umgebauten Müllwagen (Straßenkehricht, Streumaterial, Schlacke, Sand, Schnee und Sonstiges), sowie für Lenker/Lenkerinnen von Sicherungsfahrzeugen, je Arbeitstag
Kz. 935401
5,34 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
3.) Entschädigung für jeden Belader/jede Beladerin eines Müll- oder Altstoffsammelfahrzeuges (Zug), für das Heraustragen bzw. Herausführen, Entleeren und Rückstellen der Gefäße als Abgeltung der damit verbundenen Mehrdienstleistungen, der besonderen Erschwernis und Leistungen. Sie beträgt für jeden Belader/jede Beladerin a) eines 5-Mann-Zuges der Müllabfuhr für 120 l bzw.240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung
von durchschnittlich 700 Gefäßen eines 2-Mann-Zuges der Müllabfuhr für 120 l bzw. 240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 660 Gefäßen, eines Zuges der Altstoffsammlung je Arbeitstag
Kz. 937101
58,56 EUR
35 % ERSCHWERNISZULAGE 55 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) eines 2-Mann-Zuges der Müllabfuhr für 770 l bzw. 1100 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung
von durchschnittlich 180 Gefäßen eines 2-Mann-Containerzuges der Müllabfuhr für 770 l bzw. 1100 l Gefäße bei einer Gesamtleistung von durchschnittlich 180 Gefäßen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
eines 2-Mann-Containerzuges der Müllabfuhr mit 2,2 m³ bzw. 4,4 m³ Gefäßen bei einer Gesamtleistung von durchschnittlich 140 Gefäßen und bei Sondereinsätzen (zB Christbaumsammlung, Donauinselfest) je Arbeitstag
Kz. 936101
55,09 EUR
35 % ERSCHWERNISZULAGE 55 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT c) eines Tauschzuges (Besetzung 4 Mann) bzw. des Einzeltauschzuges und Einzelnachstellzuges (Besetzung 3 Mann) je Arbeitstag
Kz. 936301
37,53 EUR
20 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Der Bezug dieser Entschädigung schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.
4.) Einarbeitsprämie a) für jeden Belader/jede Beladerin eines Zuges bei Ausfall eines/einer Bediensteten während
eines Drittels des Arbeitstages
Kz. 936401
6,42 EUR
Kz. 936501
12,92 EUR
Kz. 936601
19,34 EUR
während zweier Drittel des Arbeitstages während des ganzen Arbeitstages
Bei Aufgrabungen größeren Ausmaßes kann der Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin die Einarbeitsprämie den Beladern/Beladerinnen gewähren. b) für die Übernahme von Mehrleistungen auf Grund der Vertretung eines/einer abwesenden Ober-
aufsehers/Oberaufseherin der Müllabfuhr, pro Arbeitstag und vertretungsweise übernommene Strecke
ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 934701
6,42 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
5.) Zulage für Lenker/Lenkerinnen von Müll- und Altstoffsammelfahrzeugen, des Tauschzuges und für die Lenkung und Bedienung des Brückeninspektionsfahrzeuges „SKY-LIFT“ bei einem Einsatz von mindestens 5 Stunden pro Arbeitstag
Kz. 935201
48,49 EUR
20 % ERSCHWERNISZULAGE 65 % LEISTUNGSENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19.
6.) Zulage für Bedienstete auf Planierungen, in den Abfallbehandlungsanlagen, Kompostwerken und der Biogasanlage (ausgenommen Portiere/Portierinnen) je Arbeitstag
Kz. 932601
25,58 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
7.) Zulage a) für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen eingesetzt
werden, für Lenker/Lenkerinnen von Wasserlaufreinigern, Straßenwaschmaschinen, Lastkraftwagen mit Ladekran, Multilift-Fahrzeugen, von Autobussen, mit denen behinderte Kinder befördert werden, sowie für Lenker/Lenkerinnen von Sprengregnern bei Bewässerungsarbeiten für die MA 42 und für Lenker/Lenkerinnen von Fahrzeugen, die bei Trinkwassereinsätzen mit Pumpe für die MA 31 eingesetzt werden, b) für Mitfahrer/Mitfahrerinnen, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen oder bei der Wasserlauf-
reinigung eingesetzt werden, je Arbeitsstunde
Kz. 927801
4,72 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 10 und 19 und der Zulagen gemäß Beilage E - I/III/48, Pkt. 8 und 14 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
8.) Zulage für Lastkraftwagenmitfahrer/Lastkraftwagenmitfahrerinnen je Arbeitstag
Kz. 930701
1,62 EUR
LEISTUNGSENTGELT
9.) Zulage für Oberaufseher/Oberaufseherinnen der Straßenreinigung und Müllabfuhr zur Abgeltung qualitativer Mehrleistungen bei mindestens sehr guter Dienstleistung monatlich
Kz. 897901
136,99 EUR
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. aus.
10.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Mehrzweckfahrzeugen bei der Straßenreinigung, je Arbeitstag
Kz. 934801
18,44 EUR
80 % ERSCHWERNISZULAGE 20 % ÜBERSTUNDENENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19 und Beilage E - I/III/48, Punkt 11 aus.
11.) Entschädigung für fallweise als Lenker/Lenkerinnen herangezogene Bedienstete der Verw.Gr. 4, so weit eine Ausgleichszulage gemäß Beilage A - I/III/Allg. Punkt 12 nicht anfällt, je Arbeitsstunde
Kz. 930102
0,84 EUR
LEISTUNGSENTGELT
12.) Schmutzzulage a) für Bedienstete im Magazin des Dienstkraftwagenbetriebes
je Arbeitstag
Kz. 932201
1,27 EUR
b) für die Professionisten/Professionistinnen und Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen der Behälter-
Reparatur- und -waschanlage, des Dienstkraftwagenbetriebes, des 48er-Bazars, für Bedienstete der Abschleppgruppe, die mit Platzarbeitstätigkeiten befasst sind und für die Professionis-
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
ten/Professionistinnen des Baureferates, wenn sie Reparaturarbeiten in öffentlichen Bedürfnisanstalten, besonders verschmutzten Werkstätten- und Garagenhallen durchführen, je Arbeitstag
Kz. 932301
2,64 EUR
13.) Zulage für die der Betriebsabteilung Straßenreinigung zugeteilten Arbeiter/Arbeiterinnen zur Abgeltung der mit nachfolgend aufgezählten Tätigkeiten verbundenen Erschwernisse, der Verschmutzung, der gesundheitlichen Gefährdung und der Leistungsintensivierung:
Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen mit Handwerkzeugen, einschließlich Splitt- und Laubeinkehrung, Händische Winterdienstarbeiten wie Aufstellen von Schneezäunen, Streu- und Räumarbeiten, Einziehen von Schneezäunen, Bedienung von Kleingeräten auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Schnürlmäher, Laubgebläse, Rasenmäher, Mähbalkenmäher, Motorsäge, Moty, Häcksler, motorbetriebene Handkehrmaschine, Hilfsarbeiten auf Lagerplätzen (Platzarbeiter/Platzarbeiterinnen) Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im Straßenraum der Bediensteten des Bereitschaftsdienstes für notstandspolizeiliche Maßnahmen a) je Arbeitsstunde
Kz. 970101
1,55 EUR
50 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE 25 % LEISTUNGSZULAGE b) zusätzlich zur Zulage gemäß lit. a für höchstens 50 % der Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage,
die eine den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg übersteigende Leistung erbringen je Arbeitsstunde
Kz. 971801
0,58 EUR
LEISTUNGSENTGELT c) zusätzlich zur Zulage gemäß lit. a für höchstens 20 % der Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage,
die eine den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg erheblich übersteigende Leistung erbringen je Arbeitsstunde
Kz. 972201
1,15 EUR
LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gemäß lit. b oder c kommt für Saisonarbeiter/Saisonarbeiterinnen während der ersten drei Monate nicht in Betracht. Der Bezug der Zulage gemäß lit. a schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
14.) Zulage für Mitfahrer/Mitfahrerinnen von Kraftfahrzeugen, je Arbeitsstunde
Kz. 930301
0,14 EUR
LEISTUNGSENTGELT
15.) Erschwerniszulage für die Bediensteten der Behälter-Reparatur- und -waschanlage je Arbeitstag
Kz. 930901
4,45 EUR
16.) Zulage a) für Lenker/Lenkerinnen von Kehrmaschinen und Sattelschleppern je Arbeitsstunde
Kz. 929401
4,79 EUR
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT b) für Lenker/Lenkerinnen von Böschungsmähern und von Schneefräsen mit je einem Mitfah-
rer/einer Mitfahrerin, je Arbeitsstunde
Kz. 969201
3,30 EUR
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT c) für Lenker/Lenkerinnen von Winterdienstfahrzeugen während des Einsatzes ohne Mitfahrer/Mit-
fahrerinnen, je Arbeitsstunde
Kz. 969301
5,25 EUR
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug der unter lit. a) bis c) angeführten Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß der Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19 aus.
17.) Zulage für die Lenker/Lenkerinnen von Frontladern, je Arbeitstag
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 969401
19,34 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10 und 19 und Beilage E - I/III/48, Punkt 2 und 11 aus.
18.) Zulage für die bei der Müllabfuhr als Oberaufseher eingesetzten Bediensteten als Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Mehrdienstleistungen je Arbeitstag
Kz. 986001
17,44 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
19.) Wohnungsbereitschaftspauschale als Abgeltung aller anlässlich des Winterdienstes erbrachten Wohnungsbereitschaftsdienste a) für die Einsatzzentrale monatlich
Kz. 894701
147,84 EUR
(Höchstanzahl: 10 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV) b) für die Kehrbezirksleiter/Kehrbezirksleiterinnen monatlich
Kz. 894801
246,27 EUR
(Höchstanzahl: 13 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV) c) für die Funkwagenfahrer/Funkwagenfahrerinnen monatlich
Kz. 895701
93,60 EUR
(Höchstanzahl: 30 Bedienstete einschließlich solcher im Schema II/IV) ÜBERSTUNDENENTGELT
Das Pauschale gebührt jeweils für die Monate von November bis März. Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
20.) Gefahrenzulage für Bedienstete der Handlese-Sortierstation, der Behandlungsanlage für Verbrennungsrückstände, der Sortieranlage für Haus- und Sperrmüll, der Bahnverladung von Müll- und Altstoffen, im Sortierflur, bei den Eisenabscheidern, an den Container- und Ballenpressen, bei der Containermanipulation unter den Förderbändern der Vorsortieranlage und bei der Kühlgerätebehandlung und Bildschirmauftrennung, für Facharbeiter/Facharbeiterinnen an den Förder- und Sortieranlagen, für Laboranten/Laborantinnen und Einweiser/Einweiserinnen der Abfallbehandlungsanlage, für Bedienstete der Kompostieranlagen Lobau und Schafflerhof und der Biogasanlage, für Einweiser/Einweiserinnen und Baumaschinenfahrer/Baumaschinenfahrerinnen der Planierung Rautenweg, für die mit der Reinigung der Müllgefäße befassten Bediensteten der Behälter-Reparatur- und -waschanlage, für Bedienstete des 48er-Bazars, für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Aktion „Saubere Stadt“, die im Rahmen des Projektes „Moskito“ eingesetzt sind pro Arbeitstag
Kz. 900901
5,54 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
21.) Zulage a) für die ständig im Werkstättenbereich der Garagen und des Technik-Centers verwendeten Be-
diensteten, ausgenommen Lenker/Lenkerinnen, Arbeiter-Lenker/Arbeiterinnen-Lenkerinnen und Mitfahrer/Mitfahrerinnen im Wechseldienst monatlich
Kz. 809401
247,61 EUR
Kz. 809501
129,95 EUR
30 % ERSCHWERNISZULAGE 70 % LEISTUNGSENTGELT
außerhalb des Wechseldienstes monatlich
60 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 2, 7, 9 und 12 aus. b) Zur Zulage gemäß lit. a gebührt ein monatlicher Zuschlag
in der Höhe von
bei Zugehörigkeit zur Einsatzgruppe 0
Kz. 818101 Kz. 818201 Kz. 818301 Kz. 818401 Kz. 818501
Einsatzgruppe 1 Einsatzgruppe 2 Einsatzgruppe 3 Einsatzgruppe 4 Einsatzgruppe 5
0 Einheiten 1 Einheit 2 Einheiten 3 Einheiten 4 Einheiten 4 Einheiten
In den Einsatzgruppen 1 bis 5 darf die Anzahl der Bediensteten je Einsatzgruppe 50 Personen nicht übersteigen.
31,00 EUR
Eine Einheit beträgt
LEISTUNGSENTGELT c) Zur Zulage gemäß lit. a gebührt eine Prämie, deren Höhe von den Bewertungspunkten und dem
Faktor abhängig ist. Die Anzahl der errechneten Bewertungspunkte darf pro Bediensteten und Monat das Dreifache seiner Arbeitstage und 60 nicht übersteigen. Die Anzahl der Bewertungspunkte darf pro Einsatzgruppe und Monat in den Monaten in den Monaten in den Monaten in den Monaten
Jänner - März April - Juni Juli - September Oktober - Dezember
2000 1800 1600 1800
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
nicht übersteigen. Der Faktor beträgt in der
0 Einheiten 10,3 Einheiten 15,5 Einheiten 20,6 Einheiten 27,4 Einheiten 34,4 Einheiten
Einsatzgruppe 0 Einsatzgruppe 1 Einsatzgruppe 2 Einsatzgruppe 3 Einsatzgruppe 4 Einsatzgruppe 5
Die Anzahl der Einheiten ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen, durch die Dienststelle errechneten Bewertungspunkte mit dem Faktor. Eine Einheit beträgt
Kz. 918601
0,14 EUR
Der Bezug des Zuschlages gemäß lit. b und der Prämie gemäß lit. c schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.
22.) Schmutzzulage für die ständig im Werkstättenbereich der Garagen und des Technik-Centers verwendeten Bediensteten, ausgenommen Portiere/Portierinnen, Lenker/Lenkerinnen, Arbeiter-Lenker/ArbeiterinnenLenkerinnen und Mitfahrer/Mitfahrerinnen, deren Höhe von der Anzahl der Arbeitsstunden im Werkstättenbereich, ausgenommen Bereitschaften, und dem Faktor abhängig ist. Der Faktor beträgt in der
0 Einheiten 1,5 Einheiten 2,25 Einheiten 3 Einheiten 4 Einheiten 5 Einheiten
Einsatzgruppe 0 Einsatzgruppe 1 Einsatzgruppe 2 Einsatzgruppe 3 Einsatzgruppe 4 Einsatzgruppe 5
Die Anzahl der Einheiten ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen angerechneten Arbeitsstunden mit dem Faktor. Eine Einheit beträgt
Kz. 919401
0,14 EUR
23.) Nachtschichtzulage a) Für die Bediensteten der MA 48 – Straßenreinigung, die ausschließlich im Nachtdienst verwendet werden, sofern nicht der gesamte Dienst eine Mehrdienstleistung darstellt je Dienst
Kz. 901601
16,68 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
b) Für die im Rahmen des Winterdienstes eingesetzten Bediensteten des Fuhrparks, deren Normalarbeitszeit an Werktagen um 18.00 Uhr beginnt, sofern nicht der gesamte Dienst eine Mehrdienstleistung darstellt je Dienst
NACHTARBEITSZUSCHLAG
Kz. 920101
8,15 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/49
Magistratsabteilung 49 1.) Außendienstzulage für die überwiegend im Außendienst tätigen Bediensteten zur Abgeltung des durch diesen Dienst entstehenden unvermeidlichen Mehraufwandes, monatlich
Kz. 844401
93,39 EUR
TAGESGELD
Gebührt neben der Außendienstzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist von der Außendienstzulage 1/30 pro Tag in Abzug zu bringen, eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
2.) Mehrdienstleistungspauschale für zwei Portiere/Portierinnen des Lainzer Tores des Lainzer Tiergartens zur Abgeltung für die während der Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag zu erbringenden Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 840201
291,26 EUR
80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Schussgeld für die im Forstdienst tätigen Bediensteten als Abgeltung für folgende qualifizierte Tätigkeiten bei der Jagdausübung: Abschuss durch den Bediensteten/die Bedienstete selbst oder unter seiner/ihrer Pirschführung durch einen Jagdpächter/eine Jagdpächterin, Abschussnehmer/Abschussnehmerin oder Jagdgast, Aufbrechen, Ausweiden und Versorgung des Wildes am Erlegungsort, Abschlagen und Auskochen der Trophäe, Versandfertigmachung und Übergabe an den Käufer/die Käuferin, Fallwildsicherstellung, Lebendfang, Lieferung des Wildes, sofern nicht eine Lieferprämie vorgesehen ist. Das Schussgeld beträgt pro Stück Rot- und Damwild
18,72 EUR
Gams-, Muffel-, Reh-, Stein- und Schwarzwild
13,20 EUR
pro Einheit
Kz. 938901 , 1 E = 1 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/49
50 % LEISTUNGSENTGELT (1 E = 0,50 EUR) 50 % SCHMUTZZULAGE
(1 E = 0,50 EUR)
Für Haarraubwild wird kein Schussgeld entrichtet. Dem Erleger/Der Erlegerin gebührt der Balg bzw. die Schwarte oder eine allfällige Prämie im Zuge der Tollwutbekämpfung.
4.) Lieferprämie für die Lieferung des erlegten Schalenwildes und der Tarpane mit einem Gewicht pro Stück
10,16 EUR
über 100 kg über 25 bis 100 kg
5,17 EUR
von 10 bis 25 Kg
4,10 EUR
Kz. 939101 , 1 E = 1 EUR
pro Einheit
70 % ERSCHWERNISZULAGE (1 E = 0,70 EUR) 30 % SCHMUTZZULAGE
(1 E = 0,30 EUR)
In den Quellenschutzforsten erhöht sich die Lieferprämie bei einem Gewicht pro Stück über 25 kg um 100 vH pro Einheit
Kz. 939301 , 1 E = 1 EUR
von 10 bis 25 kg um 50 vH
ERSCHWERNISZULAGE
Die Lieferung umfasst das Verbringen des Wildkörpers (Tragen, Streifen) vom Erlegungsort bis zu der durch die Jagdleitung festgelegten sicheren Verwahrungsstelle (Jagdhütte, Wildkeller) durch den/die erlegenden/erlegende oder pirschführenden/pirschführende Bediensteten/Bedienstete. Bei Zuhilfenahme eines Transportmittels (KFZ, Seilbahn) gilt diese Leistung mit der Erreichung des/der dem Erlegungsort nächstgelegenen Forstweges oder Seilbahnstation als erbracht. Bei einem Stückgewicht über 40 kg ist der/die erlegende oder pirschführende Bedienstete nur bei Vorliegen günstiger Geländeverhältnisse verpflichtet, das Verbringen des Wildkörpers allein zu bewerkstelligen. Die Lieferprämie gebührt ihm/ihr dennoch, wenn er/sie sich am Verbringen des Stückes beteiligt oder Teile des erlegten Wildes (z.B. Haupt mit Trophäe) bringt.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/51
Magistratsabteilung 51 1.) Vertretungsgebühr für teilbeschäftigte Sport- und Spielplatzaufseher/Sport- und Spielplatzaufseherinnen der öffentlichen Spielplätze und Jugendsportanlagen, wenn sie während des Urlaubes oder im Erkrankungsfall für ihre Vertretung selbst sorgen, je Tag der Vertretung
Kz. 735302 1 E = 1 EUR
13,11 EUR
2.) Zulage für Bedienstete, die auf der Hohen Wand-Wiese die zur Erzeugung von künstlichem Schnee aufgestellten Geräte bedienen, je Stunde der tatsächlichen Bedienung
Kz. 908001
2,22 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
3.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend zu Arbeiten mit Motorrasenmähern herangezogen werden, pro Arbeitstag
70 % LEISTUNGSENTGELT 30 % GEFAHRENZULAGE
Kz. 920503
3,43 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/53
Magistratsabteilung 53 Zulage für die mit der Bedienung der Druckmaschinen betrauten Bediensteten, pro Arbeitstag Höchstanzahl: 6 Bedienstete SCHMUTZZULAGE
Kz. 910802
2,27 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/54
Magistratsabteilung 54 1.) Erschwerniszulage für Bedienstete, die überwiegend zu Schmiede- und Schweißarbeiten herangezogen werden, monatlich
Kz. 801802
32,72 EUR
Höchstanzahl der Bezieher: 2 Bedienstete
2.) Zulage für Facharbeiter/Facharbeiterinnen, die Schätzgutachten in Schlichtungsverfahren erstellen, je Gutachten
Kz. 969001
6,50 EUR
LEISTUNGSENTGELT
3.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten pro Arbeitstag
Kz. 902702
3,03 EUR
Höchstanzahl: 3 Bedienstete LEISTUNGSENTGELT
4.) Zulage für die mit der Warenübernahme und deren Ausfolgung beschäftigten Bediensteten des Zentrallagers zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis pro Arbeitstag
Kz. 902802
3,03 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
5.) Entschädigung für Bedienstete des Werkstättenbetriebes des Zentrallagers, die regelmäßige Dienstfahrten mit einem Personenkraftwagen durchführen, über den ihnen ein Verfügungsrecht zusteht, und hiebei die erforderlichen Werkzeuge und Geräte mitführen, monatlich
Kz. 821202
226,84 EUR
TAGESGELD
Auf die Dauer des Bezuges dieser Entschädigung besteht kein Anspruch auf einzelverrechnetes Kilometergeld, auf die Beistellung einer Jahresnetzkarte oder die Verrechnung eines Fahrtkostenpauschales nach der Dienstanweisung über die Gebarung von Fahrscheinen.
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
Magistratsabteilung 56 Die in den Abschnitten A bis D ausgewiesenen Hundertstel-Grundeinheiten dienen der Berechnung des Pauschalnebengebührenwertes. Nebengebührenwert = Summe der Hundertstel-Grundeinheiten umgerechnet auf Grundeinheiten (jeweils für die Nebengebührengruppen der Abschnitte A, B, C und D).
20,68 EUR
1 Grundeinheit
Kz. 810001 oder Kz. 919001 Kz. 810101 oder Kz. 919201 Kz. 913501 Kz. 913701
Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
KZ für Abschnitt A,
B,
C,
D,
8100 - 9190
8101 - 9192
9135
9137
8048 - 9191
8049 - 9193
9136
9138
10 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 10 % SCHMUTZZULAGE
Allgemeines: a) Schulwarte/Schulwartinnen, denen städtische Bedienstete zur Unterstützung beigestellt sind, er-
halten die Nebengebühren anteilsmäßig zu den ihnen verbleibenden Obliegenheiten. b) Bei Schulwarten/Schulwartinnen mit einer Normalarbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden verrin-
gern sich die Zulagen gemäß den Punkten 1, 2 und 4 bis 20 um das Überstundenentgelt. Auf diese Schulwarte/Schulwartinnen sind die Stadtsenatsbeschlüsse vom 8. Jänner 1974, Pr.Z. 10, vom 7. Jänner 1975, Pr.Z. 4190, und vom 10. August 1977, Pr.Z. 2864, nicht anzuwenden.
Kz. 810901 oder Kz. 931101 Kz. 811201 oder Kz. 933701 Kz. 935901 Kz. 937801
Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
KZ für Abschnitt A,
B,
C,
D,
60 % LEISTUNGSENTGELT
8109 - 9311
8112 - 9337
9359
9378
20 % SCHMUTZZULAGE
8114 - 9336
8115 - 9357
9375
9379
20 % ERSCHWERNISZULAGE
c) Die in den Punkten 1 bis 20 angeführten Zulagen werden unter den dort angeführten Vorausset-
zungen und im gleichen Ausmaß den Schulbedienern/Schulbedienerinnen gewährt.
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
Abschnitt A (12 mal jährlich)
1.) Zulage für die laufende Reinigung Reinigung
2 x wöchentlich 3 x wöchentlich
täglich
58,000
83,000
132,000
98,000
140,000
220,000
c) eines Zeichen- oder Turnsaales
117,000
167,000
265,000
d) eines Turnsaales im Ausmaß von mehr als
232,000
333,000
529,000
a) eines Lehrzimmers oder einer Turnsaalgarderobe b) eines Physik- oder eines Handarbeitssaales
300 m2 (43 Kehrungen bzw. bei Schulwarten/Schulwartinnen in der 40-Stunden-Woche 65 Kehrungen sind
durch den Gehalt abgegolten.) Findet in Schulen ein Wechselunterricht statt oder dauert der Unterricht mindestens bis 16 Uhr, so gebührt zu den unter lit. a - d angeführten Zulagen ein Zuschlag: Reinigung
2 x wöchentlich 3 x wöchentlich
täglich
lit. a)
24,167
34,583
61,342
lit. b)
40,833
58,333
101,935
lit. c)
48,750
69,583
122,683
lit. d)
96,667
138,750
245,367
2.) Reinigungsgebühr für die Reinigung eines Schulbades a) mit einem Nebenraum b) mit zwei oder mehr Nebenräumen
81,667 116,667
3.) Pauschale für die Hauswartung für die Besorgung der Hauswartung, wozu die Reinigung und Bespritzung der Gehsteige vor dem Schulgebäude im Sommer, deren Säuberung und Bestreuung im Winter, weiters die Reinigung und Bespritzung der Schulhöfe und Spielplätze und der allenfalls beim Schulhof bestehenden Vorgärten, ferner die Reinigung der Schulkeller, Böden, Stiegen, Gänge, Aborte und der so genannten Nebenräume (Kanzlei-, Lehrmittel-, Konferenzzimmer und dgl.) gehört, gebührt je nach Größe der Schulgebäude
368,000 398,000 428,000 486,000 516,000
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
4.) A) Entschädigung für die Schulwarte/Schulwartinnen der Sonderschule Wien 18., Währinger Straße 173 - 181 a) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung des gesamten Schulgebäudes, für Warmwasserbereitung des Therapie- und Schulbades und für die Bedienung der Klimaanlage, je Schulwart/Schulwartin
2.125,833
b) Reinigungspauschale für die tägliche Reinigung des gesamten Verwaltungstraktes einschließlich des Turnsaales und des Gymnastikzimmers, je Schulwart/Schulwartin
340,000
c) Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades, je Schulwart/Schulwartin
566,666
d) Pauschale für die Hauswartung für die im Punkt 3 angeführten Tätigkeiten
207,000
B) Entschädigung für die Schulwarte/Schulwarinnen der Sonderschule Wien 23., Kanitzgasse 8 a) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung des gesamten Schulgebäudes und für die Bedienung der Be- und Entlüftungsanlage, je Schulwart/Schulwartin
1.971,666
b) Reinigungspauschale für die tägliche Reinigung des gesamten Verwaltungstraktes, einschließlich des Turnsaales, der Gymnastikräume, des Festsaales, einer Klasse, einer Schulküche, zweier Werkstätten und einer Therapiewohnung je Schulwart/Schulwartin
882,000
c) Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades je Schulwart/Schulwartin
566,666
d) Pauschale für die Hauswartung für die im Punkt 3 angeführten Tätigkeiten
258,000
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
C) Entschädigung für den Schulwart/die Schulwartin der Sonderschule Wien 21., Herchenhahngasse 6 Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades
566,666
D) Entschädigung für den Schulwart/die Schulwartin der Sonderschule Wien 17., Hernalser Hauptstraße 220-222 Reinigungspauschale für die Reinigung des Therapie- und Schulbades
850,000
5.) Entschädigung für Mehrleistungen für jene Schulwarte/Schulwartinnen, in deren Schulen Zweiganstalten der Musikschule untergebracht sind, für die Mehrleistung an Reinigung und Beheizung a) bei Betreuung von 1 bis 2 Räumen
87,500
b) bei Betreuung von 3 bis 5 Räumen
263,333
c) bei Betreuung von über 5 Räumen
350,000
Bei Benützung über 16 Uhr hinaus gebührt pro Raum ein Zuschlag von 50 vH der in Punkt 10 angeführten Entschädigungen und der in Punkt 1 angeführte Zuschlag.
6.) Entschädigung für jene Schulwarte/Schulwartinnen, in deren Schulen Kindersingkurse abgehalten werden, für die Mehrleistung an Reinigung und Beheizung a) bei Abhaltung von 1 bis 2 Kursen wöchentlich
18,417
b) bei Abhaltung von 3 bis 4 Kursen wöchentlich
23,000
c) bei Abhaltung von über 4 Kursen wöchentlich
27,667
für Kindersingkurse, die über 18 Uhr hinausgehen, kommen zu obigen Entschädigungen folgende Pauschalentschädigungen: a)
14,750
b)
18,417
c)
22,167
7.) Als Entschädigung für Mehrdienstleistungen und Verschmutzung durch die Reinigung und Beheizung der Expositur Südost der Media-Wien im Schulgebäude 3, Hörnesgasse 12, gebühren die unter Punkt 1 und 10 für die städtischen Schulwarte/Schulwartinnen festgesetzten Reinigungs- und Heizzulagen im jeweils vollen Ausmaß.
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
8.) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung des gesamten Schulgebäudes, der Warmwasserbereitung für die Lehrwerkstätten und die Bedienung der Klimaanlage, nach den Ansätzen des Punktes 10/ Abschnitt B a) für die Schulwarte/Schulwartinnen des III. Zentralberufsschulgebäudes 12., Längenfeldgasse 13-15, auf der Basis von 151 Zentralheizungseinheiten
4.404,167
b) für die Schulwarte/Schulwartinnen der Berufsschule für Friseure/Friseurinnen,14., Goldschlagstra-
ße 137 auf der Basis von 68 Zentralheizungseinheiten
3.683,333
c) für die Schulwarte/Schulwartinnen des IV. Zentralberufsschulgebäudes 7., Apollogasse 1 auf der Basis von 90 Zentralheizungseinheiten
2.625,000
d) für den Schulwart/die Schulwartin des V. Zentralberufsschulgebäudes 21., Scheydgasse 40 auf der Basis von 106 Zentralheizungseinheiten
3.710,000
9.) Entschädigung für die außerhalb der Heizperiode bei der Bedienung einer Warmwasseraufbereitungsanlage anfallenden Mehrdienstleistungen und Erschwernisse je Schule und damit befassten Bediensteten
167,667
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
Abschnitt B (X bis IV) 10.) Heizpauschale für die Besorgung der Beheizung der Schulräume. Die Schulwarte/Schulwartinnen erhalten für die Heizperiode, d.i. vom 1. Oktober bis 30. April jedes Jahres, folgende Zulagen: a) für einen Gasofen oder Ölofen
17,400
b) für eine Zentralheizungseinheit (als Einheit gelten Lehrzimmer oder Nebenräume) bei einer öl- oder gasbefeuerten Anlage
65,000
bei einer elektro- oder fernbeheizten Anlage
35,000
Findet in Schulen ein Wechselunterricht statt oder dauert der Unterricht oder ein in einem Schulgebäude durchgeführter Kindergarten- oder Hortbetrieb bis mindestens 16 Uhr, so gebührt zu diesen Zulagen ein Zuschlag im Ausmaß von 50 %.
Weicht die effektive Heizdauer um mehr als 3 Tage von der angeführten Heizperiode (7 Monate) ab, so erfolgt eine Nachzahlung der noch gebührenden Heizpauschale bzw. die zu viel angewiesenen Heizpauschale werden vom nächsten Bezug einbehalten.
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
Abschnitt C (2 mal jährlich) 11.) Zulage für die einmalige Reinigung der Fenster und Türen, die jeweils im Sommer- und Winterhalbjahr vorzunehmen ist a) für Türen und Windfänger, je Stück
2,310
b) für Oberlichten und Glaswände, je m2
1,330
c) für ein einfaches Fenster bis zu 0,5 m2
1,280
von 0,5 m² bis 3,25 m2
2,570
von 3,25 m2 bis 7 m2
6,700
über 7 m2
9,700
d) die Reinigung eines Doppelfensters bis zu 3,25 m2
16,700
von 3,25 m2 bis 7 m2
27,000
über 7 m2
36,000
e) für die Verbundfenster im 3. und 4. Zentralberufsschulgebäude, je Stück
41,000
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
Abschnitt D 12.) Zulage für das Einlassen der Fußböden a) für einen Turnsaalfußboden
52,000
b) für einen Lehrzimmerfußboden
19,700
c) für einen Zeichen(Physik)saalfußboden je nach
29,500
Größe das 1 1/2fache oder 2fache des Betrages für einen Lehrzimmerfußboden oder d) für den Fußboden eines Nebenraumes (Kanzlei,
39,000 13,100
Konferenzzimmer etc.) e) für das Reiben eines Turnsaalfußbodens
71,000
f) für das Reiben eines Lehrzimmerfußbodens
32,500
g) für das Reinigen eines Terrazzofußbodens,
0,370
je m2 h) für das Reinigen eines Kunststoff- oder Linoleumfußbodens (Waschen, Reiben, Einlassen) oder eines Teppichfußbodens (Putzen, Shamponieren, Saugen) je m2
2,640
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
Abschnitt E Einzeln anzufordernde Nebengebühren Diese Nebengebühren werden nach ihren Eurowerten ausgewiesen und sind dementsprechend (Betrag bzw. Einheiten) anzufordern.
13.) Entschädigung für Schulwarte/Schulwartinnen, die die Reinigung und den Anwesenheitsdienst in Schulgebäuden besorgen, in denen von der MA 10 zur Unterbringung von Kindergartengruppen Räumlichkeiten mitbenutzt werden,
0,70 EUR
je Gruppe und Tag der Mitbenützung
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE
Kz. 914001, 1 E = 1 EUR Kz. 914101, 1 E = 1 EUR
14.) Entschädigung für Schulwarte/Schulwartinnen, die die Reinigung und den Anwesenheitsdienst in Schulgebäuden besorgen, in denen Turnsäle von Kindergärten, Horten, den Fachschulen der Stadt Wien, den Krankenpflegeschulen des KAV oder für das Haltungsturnen benützt werden,
1,92 EUR
je Tag der Benützung und je Turnsaal
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE
Kz. 914001, 1 E = 1 EUR Kz. 914101, 1 E = 1 EUR
15.) Vertretungsgebühr für die Vertretung der Schulwarte/Schulwartinnen mit Dienstwohnung durch Familienangehörige oder andere, von der MA 56 zugelassene Personen a) im Falle der Dienstverhinderung durch Erkrankung oder Urlaub, wenn die MA 56 nicht selbst für
die Vertretung sorgt,
923,80 EUR
monatlich
30,74 EUR
täglich b) wenn während der Semesterferien Dienstfreistellung gewährt wird,
täglich
21,45 EUR
Kz. 735303 , 1 E = 1 EUR
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
16.) Reinigungsgebühr nach amtlicher Desinfektion a) für das Ausreiben bzw. die Reinigung eines Abortes
1,61 EUR
Lehrzimmers
4,45 EUR
Nebenraumes(Kanzlei, Konferenzzimmer, Vor-
1,61 EUR
raum, Gang, Garderobe) Turnsaales
9,73 EUR
Zeichen(Physik)saales, klein
6,70 EUR
Zeichen(Physik)saales, groß
9,00 EUR
b) für das Ausölen bzw. Einlassen eines
Lehrzimmers
2,68 EUR
Nebenraumes(Kanzlei, Konferenzzimmer, Vor-
1,79 EUR
raum, Gang, Garderobe) Turnsaales
7,21 EUR
Zeichen(Physik)saales, klein
4,07 EUR
Zeichen(Physik)saales, groß
5,34 EUR
c) für das Ausreiben (Reinigung) bzw. Ausölen oder Einlassen
8,75 EUR
von Klassen und Abort
12,21 EUR
Klasse, Nebenraum und Abort Linoleum je m2
0,56 EUR
Terrazzo je m2
0,11 EUR
Kz. 913901 , 1 E = 1 EUR 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
17.) Reinigungsgebühr für Turnsäle nach Festveranstaltungen für das Aufwaschen und Einlassen eines Turnsaales und der dazugehörigen Garderobe und Gerätekammer nach Festveranstaltungen, je m2
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE
0,70 EUR
Kz. 914001, 1 E = 1 EUR Kz. 914101, 1 E = 1 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
18.) Führungsgebühr für die Schulwarte/Schulwartinnen als Entschädigung für den Anwesenheitsdienst und die gesonderte Reinigung bei Führung von Gästen der Stadt Wien oder des Stadtschulrates in den Schulhausneubauten, vorausgesetzt, dass die Führungen von der MA 56 angeordnet oder bewilligt wurden,
10,50 EUR
je Führung LEISTUNGSENTGELT
Kz. 917001, 1 E = 1 EUR
19.) Entschädigung für Schulwarte/Schulwartinnen, denen während der Semesterferien keine Dienstfreistellung gewährt wird,
Kz. 921201
201,60 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
20.) Erschwerniszulage für die Bediensteten, die den Transport der körperbehinderten Kinder besorgen, monatlich
Kz. 802501
76,99 EUR
21.) Erschwerniszulage für die Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Sonderschulen, monatlich
Kz. 802501
76,99 EUR
22.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Sonderschulen, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Kindergartenassistenten/einer Kindergartenassistentin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Kindergartenassistenten/abwesender Kindergartenassistentin, je Arbeitstag
Kz. 915002
4,27 EUR
Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.
LEISTUNGSENTGELT
23.) Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, die als Vertretung eines Hortpädagogen/einer Hortpädagogin in der Betreuung eingesetzt werden, wenn der nach dem Dienstplan vorge
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/56
sehene Dienst des Hortpädagogen/der Hortpädagogin zur Gänze übernommen wird, jedenfalls aber bei einer zumindest sechsstündigen Vertretungsdauer, die auch durch mehrere dienstplanmäßige Vertretungstätigkeiten innerhalb einer Woche erbracht werden kann
Kz. 920202
je Dienst
10,19 EUR
LEISTUNGSENTGELT
24.) Zulage für Schulwarte/Schulwartinnen, die in der Vegetationsperiode April bis Oktober mit der Bewässerung von Grünflächen auf einem Schulgrundstück betraut sind bis 100 m² jährlich 101 m² - 300 m² jährlich 301 m² - 500 m² jährlich über 500 m² monatlich
Kz. 980001 Kz. 980201 Kz. 980401 Kz. 812001, 1 E = 1 EUR
57,67 EUR 76,99 EUR 96,18 EUR 0,04 EUR
Kz. 980601
bei Vertretung
Bei einer Rasenfläche bis zu 500 m2 erfolgt die Auszahlung der Zulage einmal jährlich mit Stichtag 31. Oktober. Bei einer Rasenfläche über 500 m2 erfolgt die Auszahlung monatlich für die Leistungsmonate April bis Oktober. Für Schulwarte/Schulwartinnen, die die Bewässerung von Grünflächen mit automatischer Unterflurbewässerung betreiben, vermindern sich die obgenannten Beträge auf ein Drittel, wobei die Wartung der Bewässerungsanlage inkludiert ist bis 100 m² jährlich 101 m² - 300 m² jährlich 301 m² - 500 m² jährlich über 500 m² monatlich
Kz. 980101 Kz. 980301 Kz. 980501 Kz. 812001, 1 E = 1 EUR
bei Vertretung
19,16 EUR 25,66 EUR 32,00 EUR 0,01 EUR
Kz. 980601
Den Schulwarten/Schulwartinnen, die die Bewässerung von Grünflächen nur in Teilen der Vegetationsperiode ausüben, gebührt die Zulage aliquot.
LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/59
Magistratsabteilung 59 1.) HausaufseherInnenpauschale Pauschale Abgeltung für Leistungen von Oberaufsehern/Oberaufseherinnen, die in der Markthalle Landstraßer Markt und auf dem Großmarkt Wien Inzersdorf die Funktion von Hausaufsehern/Hausaufseherinnen ausüben, und zwar für Arbeiten, die vom Tätigkeitsprofil eines Oberaufsehers/einer Oberaufseherin nicht erfasst sind und im Wesentlichen in der Betreuung der Gebäude, der kälte-, klima-, lüftungs- und heizungstechnischen Einrichtungen sowie in Instandhaltungsarbeiten und einfachen Reparaturarbeiten bestehen. Darüber hinaus sind jene Mehrdienstleistungen abgegolten, die im Zusammenhang mit der Hausaufsicht erbracht werden.
Kz. 805201
monatlich
191,45 EUR
Höchstanzahl: 3 Bedienstete Diese Zulage gebührt auch Bediensteten der Schemata II/IV (Marktmeister/Marktmeisterinnen, Erste Marktmeister/Erste Marktmeisterinnen), wenn sie die Funktion von Hausaufsehern/Hausaufseherinnen ausüben.
60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % NACHTARBEITSZUSCHLAG
2.) Erschwerniszulage für die in der Marktamtsabteilung Großmarkt Wien-Inzersdorf tätigen (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen und Marktgehilfen/Marktgehilfinnen,
Kz. 835101
monatlich
195,08 EUR
30 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8351) 70 % ERSCHWERNISZULAGE
(Kz. 8345)
3.) Erschwerniszulage für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die die Kehrsaugmaschine im Blumengroßmarkt bedient, je Schicht
Kz. 906701
3,62 EUR
4.) Entschädigung für die auf dem Landstraßer Markt tätigen Bediensteten, als Abgeltung der mit dem Be- und Entladen von Großraummüllbehältern, deren Transport zum Müllraum, mit der Bedienung der Müllpresse sowie mit sämtlichen in diesem Zusammenhang anfallenden Reinigungs- und Wartungsarbeiten gegebenen besonderen Erschwernis und Leistung, monatlich
Höchstanzahl: 10 Bedienstete
Kz. 834401
71,12 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/59
65 % LEISTUNGSENTGELT 35 % ERSCHWERNISZULAGE
5.) Zulage für Bedienstete, die an Samstagen (Werktagen) eine mindestens vierstündige Kontrolltätigkeit auf dem Flohmarkt ausüben, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernis und Gefährdung je Dienst
Kz. 920901
49,46 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
6.) Zulage für Facharbeiter/Facharbeiterinnen, die im Rahmen ihres Schichtdienstes in der Energiezentrale des Marktbetriebes St. Marx die Überwachung und die Wartung der Dampfkesselanlage und der Umformerstation der Fernwärme Wien durchführen, auf die Dauer ihrer Einreihung in Verwendungsgruppe 3P, monatlich
Kz. 806002
51,72 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Höchstanzahl: 4 Bedienstete
7.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten, je Arbeitstag
Höchstanzahl 2 Bedienstete
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 902705
3,03 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/68
Magistratsabteilung 68 1.) Schmutzzulage für die Facharbeiter/Facharbeiterinnen und Arbeiter/Arbeiterinnen, die in der Werkstätte Floridsdorf zu Arbeiten in den Putzgruben herangezogen werden a) bei einer ganztägigen Arbeitsschicht mindestens 8 Stunden
Kz. 900101
2,64 EUR
Kz. 900201
1,31 EUR
b) bei einer halbtägigen Arbeitsschicht mindestens 4 Stunden
2.) Schmutzzulage für vier Bedienstete in der Bekleidungskammer zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung, pro Arbeitstag
Kz. 900201
1,31 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/70
Magistratsabteilung 70 1.) Mehrdienstleistungszulage für die über die normale Arbeitszeit eingesetzten Rettungshelfer/Rettungshelferinnen je Arbeitstag
Kz. 906301
3,70 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
Die Mehrdienstleistungszulage gebührt nicht bei Bezug einer Zulage gemäß Punkt 4 der Beilage A-I/III/ALLG., Punkt 3 oder Punkt 5 der Beilage E-I/III/70.
2.) Vertretungsgebühr für die Rettungshelfer/Rettungshelferinnen, die zur Ausübung eines Sanitätsdienstes als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin oder als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin berechtigt sind und vorübergehend auf dem Dienstposten eines Rettungssanitäters/einer Rettungssanitäterin oder eines Notfallsanitäters/einer Notfallsanitäterin verwendet werden, wenn diese Verwendung ununterbrochen mindestens sechs Kalendertage dauert, je Tag der Verwendung
Kz. 913202
6,88 EUR
LEISTUNGSENTGELT
3.) Wechseldienstentschädigung Den Rettungshelfern/Rettungshelferinnen, die zur Ausübung eines Sanitätsdienstes als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin oder als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin berechtigt sind, probeweise auf dem Dienstposten eines Rettungssanitäters/einer Rettungssanitäterin oder eines Notfallsanitäters/einer Notfallsanitäterin verwendet werden und im Wechseldienst stehen, werden die über 173 Stunden im Monat hinausgehenden Mehrstunden bei einer Einreihung in Verwendungsgruppe 4 mit einem Stundensatz von
Kz. 847801
9,34 EUR
vergütet.
Neben dieser Entschädigung ist die Verrechnung der Zulagen gemäß Punkt 1 der Beilage A-I/III/ALLG. und Punkt 4 der Beilage E – I/III/70 zum Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ausgeschlossen.
55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Vertreter bis 1 Monat
Kz. 992801, 1 E = 1 EUR
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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/70
4.) Nachtdienstzulage für Rettungshelfer/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen je Nachtdienst Kz. 972801
28,07 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung.
5.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt den Rettungshelfern/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Diese beträgt bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich 41 Stunden 42 Stunden 43 Stunden 44 Stunden 45 Stunden 46 Stunden 47 Stunden ab 48 Stunden
Kz. 817101 Kz. 817201 Kz. 817301 Kz. 817401 Kz. 817501 Kz. 817601 Kz. 817701 Kz. 817801
57,81 EUR 115,74 EUR 173,55 EUR 231,36 EUR 289,29 EUR 347,10 EUR 404,91 EUR 462,84 EUR
60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT Die Mehrstundenentschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung oder, wenn die Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K abgegolten oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
6.) Zulage für Rettungshelfer/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die als Lenker/Lenkerin eines Rettungswagens, eines Notarztwagens, eines Notarzteinsatzfahrzeuges oder eines Fahrzeuges des Katastrophenzuges eingesetzt werden je Dienst
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 996801
5,10 EUR
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ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/70
Wenn der Rettungswagen nur mit zwei bzw. der Notarztwagen nur mit drei Bediensteten besetzt ist je Dienst
Kz. 996901
10,19 EUR
LEISTUNGSENTGELT
7.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst der Rettungshelfer/Rettungshelferinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes a) an Werktagen je Stunde
Kz. 971203
1,97 EUR
Kz. 971103
3,25 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen je Stunde
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
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Beilage E-I/III/KAV
Krankenanstaltenverbund 1.) Sonderregelungen für Dienstleistungen an Feiertagen und an Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit a) Die allgemeinen Bestimmungen über die Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen und an
Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit finden keine Anwendung auf alle im Wechseldienst stehenden Bediensteten, auf die Telefonisten/Telefonistinnen, auf das zum HausarbeiterPermanenzdienst oder technischen Inspektionsdienst herangezogene Personal, sowie auf Bedienstete, welche diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Mehrdienstleistungen mit einer monatlichen Zulage abgegolten erhalten. b) Sie erhalten jedoch für die Dienstleistungen an Feiertagen mit den nachstehenden Ausnah-
men eine Abgeltung in Form einer monatlichen Zulage von monatlich
Kz. 840001
53,83 EUR
(Feiertagsablöse) auf die Dauer der Gebührlichkeit eines für die aufgezählten Dienstleistungen zustehenden Nebenbezuges. FEIERTAGSZUSCHLAG
Vertretung bis einem Monat
Kz. 905301, 1 E = 1 EUR
Keine Feiertagsablöse erhalten die im Hausarbeiter-Permanenzdienst stehenden Bediensteten und die zum technischen Inspektionsdienst herangezogenen Facharbeiter/Facharbeiterinnen, da für diese die Abgeltung der Sonn- und Feiertagsdienste gesondert geregelt ist. Gleiches gilt für die in den Heizanlagen im kontinuierlichen Schichtdienst stehenden Bediensteten, denen für jede diensteinteilungsmäßig an einem Feiertag geleistete Arbeitsstunde ein Feiertagszuschlag im Ausmaß von 100 vH des Normalstundensatzes gemäß Beilage K gebührt. Die zu diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbaren Mehrdienstleistungen, für die Hausaufsicht, für den Gartenbetrieb, für den Straßenaufsichtsdienst im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ, für die Betreuung von Pump- und elektrischen Anlagen in den auswärtigen Anstalten, für den Magazinsdienst und für den Stadtgang in außerhalb Wiens gelegene Anstalten verwendeten Bediensteten erhalten, sofern für sie ein Monatspauschale festgesetzt ist, für Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen Abgeltung in Freizeit im gleichen Stundenausmaß.
2.) Besondere Infektions(Gefahren)zulage a) für Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen, für Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet
werden, und Laborgehilfen/Laborgehilfinnen an Prosekturen, wo Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen vorgesehen sind, sowie für die Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, der Klinischen Abteilung für Ultrastrukturpathologie und Zellbiologie am Institut für Klinische Pa-
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Beilage E-I/III/KAV
thologie im AKH, sowie für Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden am Klinischen Institut für Pathologie-Gynäkopathologie
b) für Laboranten/Laborantinnen der Anstaltsapotheke des AKH, welche in der Zentralen-
Zytostatika-Zubereitung ganztägig mit dem Lösen und Zubereiten von Zytostatika-Infusionen beschäftigt sind, monatlich
Kz. 802901
126,19 EUR
c) für Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen am Pathologisch-bakteriologischen Institut des SMZ
Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital monatlich
Kz. 839501
190,73 EUR
GEFAHRENZULAGE Vertretung bis einem Monat
Kz. 903901, 1 E = 1 EUR teilb. Bed. Kz. 8426
3.) Gefahren(Infektions-, Desinfektions-)zulage Der Anspruch besteht bei ständiger und ausschließlicher Verwendung, und zwar für a) Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen, Kin-
die in OP-Sälen, Kreißsälen und auf Statio-
dergartenassistenten/Kindergarten-
nen (Abteilungen) Verwendung finden, wo
assistentinnen, Sanitätsgehilfen/Sanitäts-
für das Pflegepersonal die Infektions(Ge-
gehilfinnen, Hausarbeiter, die als Hausbetreuer
fahren)zulage oder für Hebammen die
verwendet werden
Kreißsaalzulage vorgesehen ist
Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen
auf Infektionsabteilungen oder Tbc-Abtei-
Fachgehilfen/Fachgehilfinnen
lungen (Stationen),
Hausarbeiter
in den serodiagnostischen Instituten (Sta-
Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet
tionen)
werden Laborgehilfen/Laborgehilfinnen Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen Bedienstete im Zentrallaboratorium, sofern sie überwiegend mit infektiösem Material beschäftigt sind Bedienstete auf Röntgenabteilungen (Stationen), welche zum Auflegen der Patienten/Patientinnen verwendet werden
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Laborgehilfen/Laborgehilfinnen in Pathologischbakteriologischen (anatomischen) Instituten und Laboratorien der Tbc- und Infektionsabteilungen (Stationen) Hausarbeiter, welche auf Infektionsaufnahmen verwendet werden Hauspersonal (Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen und Hausarbeiter) die als Desinfektionsarbeiter/Desinfektionsarbeiterinnen oder als Leichendiener(träger)/Leichendienerinnen(trägerinnen) verwendet werden Bedienstete, welche ständig und ausschließlich auf Isotopeninstituten (Stationen), auf strahlentherapeutischen Kliniken (Stationen bzw. Laboratorien) verwendet werden, sofern die Nuklearmedizin zur Anwendung kommt und diese Bediensteten strahlenexponiert sind Bedienstete in der Zentralsterilisation des Allgemeinen Krankenhauses, des Wilhelminenspitals, des SMZ-Ost – Donauspital und der Krankenanstalt Rudolfstiftung Bedienstete für die Betreuung der Versuchstiere Bedienstete in Anstalten ohne Prosekturen, wenn sie die Tätigkeit des Prosekturgehilfen/der Prosekturgehilfin ausüben Bedienstete der internen Lungenabteilungen und der lungenchirurgischen Station des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital Bedienstete der Medizintechnik, die Prüf-, Einstellungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, bei denen sie strahlenexponiert oder infektionsgefährdet sind für Fachgehilfen/Fachgehilfinnen und Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen, die sich im Schaltraum des Unfallröntgens der I. Chir. Abteilung des Wilhelminenspitals ständig aufhalten für Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen, die mit der zentralen Zytostatikazubereitung betraut sind für (Spezial)facharbeiter/(Spezial)facharbeiterinnen (Arbeitstherapie bzw. Drogeninstitut) des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital für zahnärztliche Ordinationshilfen bzw. für Zahntechniker/Zahntechnikerinnen des SMZ-Ost – Donauspital für zahnärztliche Ordinationshilfen des Krankenhauses Hietzing mit NZ Rosenhügel für zahnärztliche Ordinationshilfen des AKH
monatlich
Kz. 801407
84,21 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8414, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8415. Für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen an der Univ. Klinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Wiederherstellende und Plastische Chirurgie, Intensivpflegestation für Brandverletzte des AKH erhöht sich die Zulage um 75 %. Das sind:
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
Kz. 807401
monatlich
147,39 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8075, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8093. Für die an der Univ. Klinik für Dermatologie Süd B I-HIV, Süd B N-HIV und Süd B Ambulanz HIV des AKH, im Pavillon 34 der II. Internen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital und der zum Pavillon 34 gehörenden Ambulanz sowie im Pav. Wienerwald/Parterre tätigen Bediensteten erhöht sich die Zulage um 100 %. Das sind:
Kz. 807601
monatlich
168,46 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8077, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8078. b) die übrigen Bediensteten des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PUL, ausge-
nommen Küchenpersonal) sowie für die Bediensteten des Pavillons XV des GZ Am Wienerwald
Kz. 837701
monatlich
51,15 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8378, teilb. Bed. 36 Wochenstunden, Kz. 8379.
Kz. 903901, 1 E = 1 EUR
Vertretung bis einem Monat
4.) Nachtdienstzulage für Telefonisten/Telefonistinnen für jeden diensteinteilungsmäßig erforderlichen Nachtdienst, sofern Anspruch auf die Wechseldienstentschädigung besteht, je Nacht
Kz. 906201
5,00 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG
5.) Mehrdienstleistungsentschädigung für diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Anwesenheits- oder Mehrdienstleistungen, welche den Wechseldienstleistungen wesensähnlich sind. Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der NachtwächterInnenzulage, der Nachtschichtzulage und der Zulage gemäß Beilage E-I/III/KAV, Pkt. 29 ausgeschlossen. a) für (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen und (Ober)gärtner/(Ober)gärtnerinnen, für Hausauf-
sichtsdienste, saisonbedingte Mehrleistungen im Gartenbetrieb oder Straßenaufsichtsdienst im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital oder für die Hausaufsicht in auswärtigen Anstalten, soweit damit die Betreuung von Pumpen und elektrischen Anlagen verbunden ist: 50 vH der sich für den 24-Stundendienst bei 15 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg. Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
b) für (Ober)Magazineure/(Ober)Magazineurinnen, Magazinsgehilfen/Magazinsgehilfinnen, Flei-
scher/Fleischerinnen und Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen (Stadtgeher/Stadtgeherinnen) für die Übernahme von Lebensmittellieferungen und Magazinierung außerhalb der Dienstzeit sowie für Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen (Stadtgeher/Stadtgeherinnen) der außerhalb Wiens gelegenen Krankenanstalten: 1/3 der sich für den 24-Stundendienst bei 15 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A I/III/Allg. Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung
Kz. 848202, 1 E = 1 EUR Kz. 968702, 1 E = 1 EUR
Vertretung bis zu einem Monat
ÜBERSTUNDENENTGELT
6.) Zulage für den Permanenzdienst des Hauspersonals für geeignete Bedienstete, die weder im Schicht-, Turnus- oder Wechseldienst stehen noch ein Mehrdienstleistungspauschale beziehen, für jeden Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden a) an Werktagen von Montag bis Frei-
Kz. 916401
135,48 EUR
Kz. 916501
182,72 EUR
Kz. 916601
253,02 EUR
tag
20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG
c) an Sonn- und Feiertagen
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen. Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a bzw.
Kz. 903701
67,74 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
75 % des Betrages gemäß lit. c
Kz. 904801
189,77 EUR
7.) Nachtschichtzulage a) für Maschinisten/Maschinistinnen, Hochdruck- und Niederdruckheizer/Hochdruck- und Niederdruckheizerinnen, Maschinenarbeiter/Maschinenarbeiterinnen und Heizerhelfer/Heizerhelferinnen (Arbeiter/Arbeiterinnen), einen Facharbeiter/eine Facharbeiterin des Automatischen Transportsystems im SMZ-Ost – Donauspital, das Küchenpersonal sowie für Hausarbeiter der Univ. Klinik für Unfallchirurgie im Allgemeinen Krankenhaus, für jede in der Zeit von 22 Uhr bis
Kz. 901401
15,07 EUR
6 Uhr geleistete Schicht
b) für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, wenn ein Teil der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleisteten Schicht
in die Normalarbeitszeit fällt und die restlichen Stunden der Schicht in Überstunden abgegolten werden, je Arbeitsstunde
Kz. 916702
1,92 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG
8.) Zulage für den technischen Inspektionsdienst der Facharbeiter/Facharbeiterinnen und für einen Apothekenlaboranten/eine Apothekenlaborantin in der Apotheke des AKH für jeden Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden
a) an Werktagen, von Montag bis Frei-
Kz. 903102
147,84 EUR
Kz. 903202
197,22 EUR
Kz. 903302
271,40 EUR
tag
20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG
c) an Sonn- und Feiertagen
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen. Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a
Kz. 906001
73,92 EUR
Kz. 907501
203,55 EUR
bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c
9.) Prämie für Krankenträger/Krankenträgerinnen und Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen des Geriatriezentrums Liesing, des Geriatriezentrums Baumgarten, des Geriatriezentrums St. Andrä und des Therapiezentrums Ybbs/Donau für Fahrten außerhalb der Anstalten zum Zwecke des Krankentransportes je Patient/Patientin und Fahrt
Kz. 905601
0,39 EUR
LEISTUNGSENTGELT
10.) Entschädigung für Bedienstete, die als Lenker/Lenkerinnen des Leichenwagens des GZ Am Wienerwald, des Wilhelminenspitals, des Franz Josefs Spitals und des SMZ-Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital verwendet wurden je Dienst
Kz. 905701
5,34 EUR
LEISTUNGSENTGELT
11.) Gefahrenzulage für Arbeiten mit ätzenden und anderen gesundheitsschädigenden Chemikalien, je Arbeitsstunde
Kz. 914804
0,82 EUR
Darunter fallen in erster Linie die Spritzarbeiten zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen.
12.) Erschwerniszulage für das Küchenpersonal, monatlich
Kz. 802302
43,48 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8425
13.) Schmutzzulage für die Hausarbeiter, die als Hausbetreuer verwendet werden, in den Anstalten, für zwei Bedienstete im Kleidermagazin des AKH, für Hausarbeiter an der Küchen-Abwaschstraße in der KA Rudolfstif
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
tung und im SMZ Floridsdorf mit PZ sowie für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen besonderen Verschmutzung: a) für Bedienstete, deren Diensteinteilung eine 5-Tage-Woche bzw. ein wechselweises verlängertes
Wochenende vorsieht,
Kz. 834712
monatlich
31,72 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8044 b) für Bedienstete, die im Turnusdienst stehen,
monatlich
Kz. 834602
55,62 EUR
teilb. Bed. 30 Wochenstunden, Kz. 8045
Neben dieser monatlichen Schmutzzulage darf zusätzlich eine für andere Tätigkeiten pro Arbeitsstunde festgesetzte Schmutzzulage höchstens bis zum Differenzbetrag zwischen dieser monatlichen Schmutzzulage und dem Betrag
125,60 EUR
von monatlich verrechnet werden.
14.) Entschädigung a) für die Versorgung der in den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren Verstorbenen,
pro Fall
Kz. 908101
21,92 EUR
b) für die Versorgung der in das gerichtsmedizinische Institut im Allgemeinen Krankenhaus gebrach-
ten Verstorbenen pro Fall
Kz. 908201
32,97 EUR
LEISTUNGSENTGELT
15.) Schmutzzulage für die in der SWR tätigen Wäschemanipulanten/Wäschemanipulantinnen, zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Verschmutzung, monatlich
Kz. 804001
95,26 EUR
16.) Zulage für Bedienstete, die als Lenker/Lenkerinnen von Citybussen eingeteilt sind, für jede Arbeitsstunde in dieser Einteilung
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 915701
0,59 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 10, aus.
17.) Zulage für Beerdigungsarbeiten für ein neu anzulegendes Grab unter Einsatz von zwei Bediensteten, pro Bediensteten/Bediensteter
Kz. 902201, 1 E = 1 EUR
22,01 EUR
und Beerdigung
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % ERSCHWERNISZULAGE
Feuchtigkeitszuschlag Bei stark durchfeuchtetem oder nassem Erdreich wird die Beerdigungszulage um 10 vH erhöht.
Frostzulage Bei gefrorenem Boden wird die Beerdigungszulage um 25 % erhöht.
In der Zulage für Beerdigungsarbeiten ist das Verziehen des Aushubmaterials, das Ein- und Abgerüsten, die eventuelle Sicherung der Grube sowie das Wegstellen des Beerdigungsapparates und das Aufrichten des Hügels mit inbegriffen.
18.) Erschwerniszulage a) für die im Schichtdienst in den Kesselhäusern eingesetzten Hochdruckheizer/Hochdruck-
heizerinnen und Niederdruckheizer/Niederdruckheizerinnen des Wilhelminenspitals, Maschinisten/Maschinistinnen der Krankenanstalt Rudolfstiftung sowie Hochdruckheizer/Hochdruckheizerinnen und Maschinisten/Maschinistinnen des SMZ Baumgartner Höhe – Otto WagnerSpital, zur Abgeltung der durch Lärmeinwirkungen erschwerten Arbeitsbedingungen, monatlich
Kz. 804301
40,55 EUR
b) für Bedienstete, welche die in lit. a angeführten Bediensteten im Schichtdienst vertreten,
je Arbeitsschicht
Kz. 937201
2,76 EUR
c) für die sonstigen Bediensteten, die zu Arbeiten während des Betriebes der Hochdruckheizungen
in den in lit. a angeführten Kesselhäusern herangezogen werden, je Arbeitsstunde
Kz. 937301
0,23 EUR
19.) Zulage für den Lenker/die Lenkerin des Lastkraftwagens mit Ladekran im AKH und im Wilhelminenspital, der ohne Mitfahrer/Mitfahrerin eingesetzt wird und für Lenker/Lenkerinnen von Lastkraftwagen, die auch bei der internen Müllentsorgung mitwirken
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
je Arbeitsstunde
Kz. 927703
3,43 EUR
25 % SCHMUTZZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 10 aus.
20.) Schmutzzulage für Bedienstete der Serviceeinheit Wäsche & Reinigung für die mit dem Transport schmutziger Spitalswäsche beschäftigten Bediensteten,
monatlich
Kz. 804201
84,21 EUR
21.) Entschädigung für Bedienstete, die überwiegend mit der Mikroverfilmung von Krankengeschichten beschäftigt sind, pro Arbeitstag
Kz. 911702
6,50 EUR
75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT
22.) Schmutzzulage für die Professionisten/Professionistinnen in der KFZ-Werkstätte des Allgemeinen Krankenhauses, je Arbeitstag
Kz. 932302
2,64 EUR
Kz. 929402
4,79 EUR
23.) Zulage für Lenker/Lenkerinnen von Kehrmaschinen, je Arbeitsstunde
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT
24.) Entschädigung für Bedienstete, die nur fallweise an Feiertagen Dienst zu versehen haben, je Arbeitsstunde einer solchen Normaldienstleistung
FEIERTAGSZUSCHLAG
Kz. 913101
13,64 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
25.) Zulage für Bedienstete, die schaltberechtigt sind und Schaltmaßnahmen durchführen, monatlich
Im Vertretungsfalle bis zu einem
Kz. 818701
64,00 EUR
Kz. 946101, 1E = 1 EURO
Monat
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
26.) Zulage für die mit der Handhabung der Hubstapler betrauten Bediensteten des GZ Am Wienerwald pro Arbeitstag
Kz. 902703
3,03 EUR
LEISTUNGSENTGELT
27.) Entwesungsprämie für Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen des AKH für die Durchführung von Entwesungen sowie für Körperentlausungen (mit Ausnahme von Kopfentlausungen) pro Entwesung
Kz. 918402
30,93 EUR
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % GEFAHRENZULAGE
28.) Nachtdienstzulage für Bedienstete im Rahmen des Wiener Arbeitszeitmodells für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen, je Arbeitsstunde
Kz. 914301
3,50 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG
29.) Zulage für diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Anwesenheits- oder Mehrdienstleistungen, welche den Wechseldienstleistungen wesensähnlich sind.
in der Verwendungsgruppe bzw. Gehaltsstufe VG 1 (Gehaltsstufen 1-12)
Kz. 853001
717,75 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
38 % LEISTUNGSENTGELT 62 % ÜBERSTUNDENENTGELT
VG 1 (Gehaltsstufen 13-20)
Kz. 853101
840,98 EUR
Kz. 853201
647,54 EUR
Kz. 853301
735,89 EUR
Kz. 853401 Kz. 853501 Kz. 853601 Kz. 853701 Kz. 853801
426,47 EUR
33 % LEISTUNGSENTGELT 67 % ÜBERSTUNDENENTGELT
VG 2 (Gehaltsstufen 1-15)
33 % LEISTUNGSENTGELT 67 % ÜBERSTUNDENENTGELT
VG 2 (Gehaltsstufen 16-20)
29 % LEISTUNGSENTGELT 71 % ÜBERSTUNDENENTGELT
VG 3P (Gehaltsstufen 1-15) VG 3P (Gehaltsstufen 16-20) VG 3A (Gehaltsstufen 1-20) VG 3 (Gehaltsstufen 1-20) VG 4 (Gehaltsstufen 1-20)
518,08 EUR 422,09 EUR 412,27 EUR 393,74 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der NachtwächterInnenzulage, der Nachtschichtzulage und der Mehrdienstleistungsentschädigung gemäß Beilage E-I/III/KAV, Pkt. 5 ausgeschlossen.
30.) Zulage a) für Baumabschnittarbeiten mit der Motorsäge ab einer Höhe von 2 m, für Baumschnittarbeiten mit der Handsäge ab einer Höhe von 2 m, frei im Baum stehend, je Arbeitstag
Kz. 902503
11,58 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
b)
für sonstige Arbeiten mit der Motorsäge
Kz. 902602
je Arbeitstag
5,78 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE c)
für Mäharbeiten mit Motorrasenmähern und Motorsensen an Grünanlagen, Wegen, Böschungen und in Waldflächen
aa) mit Motorsense und –peitsche pro Arbeitstag und Bediensteten/Be-
Kz. 906402
3,43 EUR
Kz. 906502
0,30 EUR
diensteter bb) mit Motorrasenmähern ab 45 cm Breite für 100 m2
LEISTUNGSENTGELT
31.) Leistungszulage für Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen, die in nachstehenden Einrichtungen des KAV beschäftigt werden und ständigen engen beruflichen Kontakt mit den geriatrischen Patienten/Patientinnen haben Haus
KHR
Abteilung Abteilung für Palliativmedizin
KHR
Abteilung für Akutgeriatrie
KFJ
Abteilung für Akutgeriatrie
GZSüd
gesamtes Geriatriezentrum
FLO
Abteilung für Akutgeriatrie
GZFlo
gesamtes Geriatriezentrum
SSG
gesamtes Geriatriezentrum
GZD
gesamtes Geriatriezentrum
OWSG
gesamtes Geriatriezentrum (inkl. Zentrum Förderpädagogik)
GZW
gesamtes Geriatriezentrum
GZB
gesamtes Geriatriezentrum
GZL
gesamtes Geriatriezentrum
GZA
gesamtes Geriatriezentrum
GZK
gesamtes Geriatriezentrum
Ybbs
Geriatriezentrum und Sozialtherapeutisches Zentrum
DSP
Abteilung für Akutgeriatrie
SMZ OWS – KH
Abteilung für Akutgeriatrie
SSK
Abteilung für Akutgeriatrie/Remobilisation, ausgenommen die Bereiche der Internen-, der HNO-, der Chirurgischen-, der Gynäkologischen- und der Urologischen Ambulanzen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/KAV
PLE
gesamtes Pflegewohnhaus
PIN
gesamtes Pflegewohnhaus
PME
gesamtes Pflegewohnhaus
monatlich
Kz. 812501
52,56 EUR
32.) Mehrdienstleistungspauschale für den Kraftwagenlenker/die Kraftwagenlenkerin des Generaldirektors/der Generaldirektorin als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr monatlich
Kz. 805702
980,24 EUR
70 % ÜBERSTUNDENENTGELT 30 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/FSW
Fonds Soziales Wien 1.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Wohnungslosenhilfe, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung,
monatlich
Kz. 805503
67,47 EUR
2.) Sonderregelung für Bedienstete der Häuser für Obdachlose Die allgemeinen Bestimmungen über die Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen mit verkürzter Arbeitszeit finden keine Anwendung auf alle im Wechseldienst stehenden Bediensteten. Sie erhalten jedoch für Dienstleistungen an Feiertagen eine Abgeltung in Form einer
monatlichen Zulage von
Kz. 840003
53,83 EUR
FEIERTAGSZUSCHLAG Vertretung bis 1 Monat
Kz. 905302, 1 E = 1 EUR
3.) Mehrdienstleistungsentschädigung für diensteinteilungsmäßig nicht abgrenzbare Mehrdienstleistungen der Bediensteten des Fachbereiches Wohnungslosenhilfe, und zwar a) Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen und Betreuer/Betreuerinnen des anstaltseigenen LKW: 60 % der sich für den 24-Stunden-dienst bei 13 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung b) für mit der Hausaufsicht betraute (Ober)aufseher/(Ober)aufseherinnen und Magazineure/Magazineurinnen: 50 % der sich für den 24-Stundendienst bei 13 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung c) für Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen und Hausarbeiter: 1/3 der sich für
den 24-Stundendienst bei 13 solchen Diensten im Monat gemäß Beilage A - I/III/Allg., Punkt 4 jeweils ergebenden Entschädigung 55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/MDZ
Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Recht Gruppe Zivil- und Strafrecht Zulage für Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Verwaltungsdienstes, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des mit dem Außendienst verbundenen Mehraufwandes und der zusätzlichen Leistungen
monatlich
Kz. 831601
50 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8359) 50 % LEISTUNGSENTGELT
(Kz. 8316)
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus. Höchstanzahl: 2 Bedienstete
72,99 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-PR
Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision 1.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:
In der Leistungsanforderungsgruppe I
Kz. 824002
2.067,61 EUR
II
Kz. 824102
1.681,42 EUR
III
Kz. 824202
1.183,61 EUR
IV
Kz. 824302
1.053,74 EUR
V
Kz. 824402
936,40 EUR
VI
Kz. 824502
889,71 EUR
VII
Kz. 824602
733,63 EUR
VIII
Kz. 824702
606,04 EUR
IX
Kz. 824802
487,58 EUR
X
Kz. 825501
354,30 EUR
XI
Kz. 825402
221,00 EUR
2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:
Funktion 2.1. Leiter/Leiterinnen von Einrichtungen der Internen Revision in der Verwendungsgruppe A, deren Prüftätigkeit sich grundsätzlich auf alle Dienststellen des Magistrats erstreckt.
Leistungsanforderungsgruppe I oder II
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-PR 2.2. Leiter/Leiterinnen von fachlich spezialisier-
III, IV oder V
ten Organisationseinheiten innerhalb der Internen Revision in der VG A, deren Prüftätigkeit sich grundsätzlich auf alle Dienststellen des Magistrats erstreckt. 2.3. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
IV, V, VI, VII oder VIII
mit besonderen Spezialkenntnissen, Spezial- oder Führungsaufgaben. 2.4. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
VII, VIII, IX oder X
mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.5. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
XI
3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.
4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.
reduzierte Leistungszulage
Kz. 824902
1 E = 1 EUR
5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2006 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe XI entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.
7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.
2.) Aufwandentschädigung für die hauptamtlich als interne Revisoren/interne Revisorinnen tätigen Bediensteten zur Abgeltung der typischer Weise mit der Tätigkeit von Revisoren/Revisorinnen verbundenen Aufwendungen je nach Aufgabengebiet:
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-PR monatlich
Kz. 825002
215,11 EUR
monatlich
Kz. 825102
161,33 EUR
monatlich
Kz. 825202
107,55 EUR
monatlich
Kz. 825302
53,77 EUR
Die Festlegung der Betragshöhe erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Aufwandes durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin.
Der Bezug dieser Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Außendienstzulage sowie den Ersatz des Mehraufwandes für Dienstreisen im Dienstort nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-OS Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit Gruppe Informations- und Kommunikationstechnologie Zulage für Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse,
monatlich
Kz. 890901
74,13 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/MD-KS Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen Entschädigung für Bedienstete der Stadt Wien, die Tätigkeiten im Rahmen der Akutbetreuung Wien ausüben, für die damit verbundenen Mehrdienstleistungen und Erschwernisse
a) an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr je Stunde
Kz. 922001
27,03 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Werktagen von 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen je Stunde
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 922101
36,04 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/2
Magistratsabteilung 2 1.) Entschädigung für die mit dem Wiener integrierten Personalinformationssystem (WIPIS) befassten Bediensteten zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse bei der Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und bei den damit zusammenhängenden Terminarbeiten.
Die Entschädigung beträgt für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Verwendungsgruppen B, C, D1 und D monatlich in der
Funktions-
Dienst-
gruppe
posten
Mindesteinreihung
I
C/III
D/III
Kz. 823001
105,09 EUR
II
C/IV
C/III
Kz. 823101
119,51 EUR
III
C/V
C/III + AZ auf C/V
Kz. 823201
126,84 EUR
IV
B/III
C/III + AZ auf C/V
Kz. 823301
139,22 EUR
B/VI
C/IV + AZ auf C/V
Kz. 823401
154,27 EUR
C/V + EZ
B/III + AZ auf B/VI
Kz. 823501
169,44 EUR
Kz. 823601
184,51 EUR
C/V V
C/V VI
B/VI
C/V
B/VII
B/III + AZ auf B/VI
C/V + EZ VII
B/VII
B/III + AZ auf B/VII
Vor dem Abschluss der Probezeit (mindestens einjährige Verwendung in der MA 2 oder ehemaligen MA 3 und Abschluss einer internen Fachprüfung) gebührt die Nebengebühr nicht.
Die Nebengebühr gebührt überdies nur jenen Bediensteten, die am Tag der Kundmachung des Beschlusses des Stadtsenates vom 24. Juni 2005, Pr.Z 02780-2005/0001-GIF im Amtsblatt der Stadt Wien Anspruch auf diese Nebengebühr (gehabt) haben und nicht bis längstens 30. November 2005 die unwiderrufliche Erklärung abgegeben haben, nach Pkt. 4 besoldet zu werden.
Diese Entschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage.
LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/2
2.) Leistungsprämie Bediensteten, die sich für das Leistungsprämienmodell unwiderruflich entschieden haben und mit denen eine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde, ist nach Maßgabe der Zielerreichung eine Leistungsprämie bis zu der Höhe der von ihnen für das Kalenderjahr 2004 nach Pkt. 2 der Beilage E – II/IV des Nebengebührenkataloges 2004, ABl. der Stadt Wien Nr. 7 höchstmöglich erzielbaren Leistungsprämie vom Dienststellenleiter/von der Dienststellenleiterin zuzuerkennen. Eine Zielvereinbarung ist erstmals für jenes Kalenderjahr möglich, welches dem Kalenderjahr folgt, in welchem die monatliche Entschädigung gemäß Pkt. 1 zuerkannt wurde. Wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen, ist im Jänner des Folgejahres vom Dienststellenleiter/von der Dienststellenleiterin über die Zuerkennung zu entscheiden. Werden Zielvereinbarungen nur teilweise eingehalten, können die Prämien im Verhältnis der Zielerreichung zuerkannt werden.
Die Nebengebühr gebührt nur jenen Bediensteten, die am Tag der Kundmachung des Beschlusses des Stadtsenates vom 24. Juni 2005, Pr.Z 02780-2005/0001-GIF im Amtsblatt der Stadt Wien eine den Anspruch auf die Entschädigung gemäß Pkt. 1 begründende Tätigkeit ausgeübt haben und nicht bis längstens 30. November 2005 die unwiderrufliche Erklärung abgegeben haben, nach Pkt. 4 besoldet zu werden.
Diese Leistungsprämie gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage.
jährliche Prämie
Kz. 921001
1 E = 1 EUR
3.) Entschädigung für die mit der Verrechnung und Überprüfung der Bezüge und Nebengebühren der städtischen Bediensteten und/oder Landeslehrer/Landeslehrerinnen befassten Bediensteten zur Abgeltung a) der über die Normalarbeitszeit hinausgehenden Mehrdienstleistungen und b) der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse bei der Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und bei den termingebundenen Vorarbeiten für Stapelverarbeitungen der automatischen Datenverarbeitung.
Die Entschädigung beträgt
a) für die Bediensteten der Verwendungsgruppe B monatlich
Kz. 888201
818,22 EUR
b) für die Bediensteten der Verwendungsgruppen C, D und D1 monatlich
Kz. 888101
727,48 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/2
47 % LEISTUNGSENTGELT 53 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Bei Bediensteten, die am 30. Juni 2001 Anspruch auf diese Entschädigung hatten, bleibt der Anspruch auf die Dauer ihrer Verwendung in der MA 2 gewahrt.
Der Bezug dieser Entschädigung schließt den Bezug einer der Zulagen gemäß Pkt. 1, 2 und 4 sowie der Zulagen gemäß Beilage A – II/IV/ Allg. Pkt. 6, 9 und 18 aus. Diese Entschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Eine Zulage gemäß Beilage A – II/IV/ Allg. Pkt. 7 lit. f bis i reduziert sich im Ausmaß von 50 % des Grundbetrages der Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt. 7 lit. h.
4.) Leistungszulage Den in der MA 2 beschäftigten Bediensteten der Verwendungsgruppen B, C, D1 und D, mit denen mit dem Ziel der Optimierung der Kundenorientierung/Kundinnenorientierung und des Ressourceneinsatzes schriftliche Leistungsvereinbarungen getroffen wurden, gebührt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Leistungszulage:
1. Das monatliche Höchstausmaß der Leistungszulage berechnet sich nach folgender Formel: 13 Ü x 11 x 0,12 –13Ü H = V - 13Ü – 172,61 – 12 H = mtl. Höchstausmaß der Leistungszulage V = Entschädigung gemäß Pkt. 3 für das Jahr, für das die Leistungsvereinbarung gilt Ü = individuelles Überstundenentgelt im Ausmaß von 150 % gemäß Beilage K für das Jahr, für das die Leistungsvereinbarung gilt
Für Bedienstete, die nach dem 31. Dezember 2003 erstmals oder neuerlich in der MA 2 in einer der obg. Verwendungsgruppen beschäftigt werden (wurden), gebührt die Leistungszulage im Ausmaß von 50 %.
2. Den Bediensteten gebührt der sich nach Z 1 ergebende Betrag entsprechend dem Grad der Zielerreichung.
3. Im Jahr 2005 gebührt die Leistungszulage auch dann, wenn für das Jahr 2004 keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, jedoch eine zumindest sehr gute Dienstleistung erbracht worden ist.
4. Die nach Beilage E – II/IV/2 Pkt. 1 bis 3 für Zeiträume ab 1. Jänner 2004 bereits ausbezahlten Nebengebühren sind auf die gebührende Leistungszulage anzurechnen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/2
5. Das Enden der Beschäftigung in der MA 2 hat keinen Einfluss auf die Gebührlichkeit der Leistungszulage, solange das jährliche Höchstausmaß der Leistungszulage noch nicht ausbezahlt worden ist. Ist das jährliche Höchstausmaß erreicht, erlischt der Auszahlungsanspruch auf die Leistungszulage. Scheidet der/die Bedienstete – aus welchem Grund immer – aus der Magistratsabteilung 2 bzw. aus dem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien aus, wird der noch nicht ausbezahlte Teil der für das Kalenderjahr gebührenden Leistungszulage mit dem dem Ausscheiden folgenden Monatsersten fällig.
6. Leistungsvereinbarungen, welche jeweils für ein Kalenderjahr abzuschließen sind, haben die zu erreichenden Ziele und die Bewertungskriterien zu enthalten.
7. Der Bezug der Leistungszulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt. 6 und 9 und Beilage E – II/IV/2 Pkt. 1 bis 3 sowie den Bezug von pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen aus. Diese Leistungszulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Eine Zulage gemäß Beilage A – II/IV/ Allg. Pkt. 7 lit. f bis i reduziert sich im Ausmaß von 50 % des Grundbetrages der Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt. 7 lit. h, die Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Pkt 18 gebührt einheitlich im Ausmaß von 172,61 Euro (Kz. 888301) monatlich.
monatlich
Kz. 888401
1 E = 1 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/3
Magistratsabteilung 3 Gefahren(Infektions)zulage für die Ärzte/Ärztinnen, welche als Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerinnen verwendet werden, zur Abgeltung des mit ihrer Tätigkeit verbundenen Infektionsrisikos, täglich
Kz. 904002
2,81 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/6
Magistratsabteilung 6 1.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des qualitativen und quantitativen Mehraufwandes je Prozesstag
Kz. 928701
13,33 EUR
LEISTUNGSENTGELT
2.) Zulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit einer mindestens einjährigen Dienstzeit in der MA 6 (vormals MA 4) und einer sehr guten Dienstleistung, wenn sie ausschließlich mit der Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren betraut sind, zur Abgeltung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 898001
139,81 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DER WISSENSCHAFTLICHEN ANSTALT ÖFFENTLICHEN RECHTS „MUSEEN DER STADT WIEN“ ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/Museen der Stadt Wien Museen der Stadt Wien
1.) Entschädigung a) für Bedienstete, die allgemeine Führungen durch das Historische Museum der Stadt Wien oder
die Römischen Ruinen unter dem Hohen Markt durchführen, je Führung
55,62 EUR
Kz. 976901
b) für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die allgemeine Führungen durch das Uhrenmuseum
durchführt, je Führung
25,85 EUR
Kz. 976801
LEISTUNGSENTGELT
2.) Zulage für den Archäologen/die Archäologin, der/die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen wird, monatlich
168,63 EUR
Kz. 836101
20 % LEISTUNGSENTGELT 40 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8361) 40 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8352)
3.) Entschädigung für Bedienstete, die mit Kassiergeschäften betraut sind, einmal jährlich je nach Jahresumsatz
Kz. 703001, 1 E = 1 EUR
Die den Bediensteten der Museen einmal jährlich gebührende Entschädigung ist jeweils mit 1. Februar auf Grund des Verkaufsumsatzes des Vorjahres festzusetzen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/10
Magistratsabteilung 10 1.) Zulage für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.-techn. Dienste, sofern im Einzelfall nicht eine Personal- oder Sonderzulage gebührt, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 836507
155,98 EUR
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 836607
177,47 EUR
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Erschwerniszulage für Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen, Leiter/Leiterinnen mit überwiegendem Kinderdienst und in Ausbildung befindliche vollbeschäftigte Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, die in ganztägig geführten Heilpädagogischen Gruppen, ganztägig geführten Integrationsgruppen, ganztägig integrativ geführten Gruppen oder in ganztägig geführten Gruppen mit nachweislich mehr als 30 % nicht deutsch sprechender Kinder tätig sind, sowie für Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, die als Sprachheilpädagogen/Sprachheilpädagoginnen eingesetzt sind und für pädagogisches Fachpersonal, welches im Fachbereich Mobile Entwicklungsförderung eingesetzt ist, monatlich
Kz. 836001
55,09 EUR
Bediensteten, die in Halbtagsgruppen eingesetzt werden, gebührt diese Zulage monatlich
Kz. 837501
27,54 EUR
3.) Zulage für die Kindergartenleiter/Kindergartenleiterinnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, in Ausbildung befindliche vollbeschäftigte Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen, Kinderkranken- und Säuglingspfleger/Kinder-
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/10
kranken- und Säuglingsschwestern in den Kindergärten als Abgeltung für die zusätzliche Belastung, die sich aus Gruppenzusammenlegungen bzw. Auflösung von Doppelbesetzungen von Krippen und Heilpädagogische Gruppen infolge der Dienstabwesenheit eines/einer Kindergartenleiters/Kindergartenleiterin, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagogin, in Ausbildung befindlichen vollbeschäftigten Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagogin, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagogin, Kinderkranken- oder Säuglingspfleger/Kinderkranken- oder Säuglingsschwester im Kindergarten ergibt, je abwesende/n Bedienstete/n,
je Arbeitstag
Kz. 969001
6,50 EUR
Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung im Kinderdienst unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.
LEISTUNGSENTGELT
4.) Entschädigung für die Leiter/Leiterinnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen und Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen der Kindergärten 21., Schloßhoferstraße 33, und 21., Schwanngasse 11, zur Abgeltung der besonderen Leistung und Verantwortung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Übungskindergartens, monatlich
Kz. 831001
164,69 EUR
LEISTUNGSENTGELT
5.) Projektzulage Für Leiter/Leiterinnen von Kindergärten und pädagogisches Fachpersonal, die in Projektarbeit Konzepte ausarbeiten, die zur Weiterentwicklung der gesamten Berufsgruppe bezüglich der pädagogischen Angebote in den städtischen Kindergärten beitragen monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 822001
73,79 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/10
6.) Zulage für einen Bediensteten/eine Bedienstete, welcher/welche den Leiter/die Leiterin des Kindergartens bei dessen/deren Abwesenheit vertritt, jeweils ab dem 3. Arbeitstag der Vertretung, zur Abgeltung der damit verbundenen zusätzlichen Mehrdienstleistung und Belastung je Arbeitstag
Kz. 973701
6,50 EUR
Kz. 822101
27,71 EUR
Kz. 822201
41,54 EUR
Kz. 822301
41,54 EUR
LEISTUNGSENTGELT
7.) Zulage für Leiter/Leiterinnen von Kindergärten für Regelgruppen monatlich, je Gruppe für Integrationsgruppen monatlich, je Gruppe für Heilpädagogische Gruppen monatlich, je Gruppe
bei Bestehen von mindestens einer integrativ geführten Gruppe im Haus monatlich, je Haus
Kz. 822401
27,71 EUR
bei Bestehen von mindestens einer Gruppe mit nachweislich mehr als 30 % nicht deutsch sprechenden Kindern im Haus monatlich, je Haus
Kz. 822501
27,71 EUR
LEISTUNGSENTGELT
8.) Entschädigung für die Kursleiter/Kursleiterinnen (Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen und Hortpädagogen/Hortpädagoginnen) der speziellen Sprachförderungskurse des Projektes „Frühe Sprachförderung“ je Einsatzstunde, außerhalb der Dienstzeit
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 996601
18,51 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/11
Magistratsabteilung 11 1.) Zulage für das Pflegepersonal und für die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D, sofern im Einzelfall nicht eine Personal- oder Sonderzulage gebührt, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 836501
155,98 EUR
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, und in Verwendungsgruppe C oder D, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 836601
177,47 EUR
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Zulage für die Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen des Ausbildungszentrums der MAG ELF Lindenhof und des Heimes für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg, monatlich
Kz. 834301
111,77 EUR
70 % ERSCHWERNISZULAGE 30 % ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Sie beträgt für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die Regionalleiter/Regionalleiterinnen, die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D und die leitenden Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen des Ausbildungszentrums der MAG ELF - Lindenhof und des Heimes für Kinder und Jugendliche Klosterneuburg bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/11
43 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII
I Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301 Kz. 815301
II Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301 Kz. 814301
186,81 EUR 225,42 EUR 191,88 EUR 229,71 EUR 205,14 EUR 251,55 EUR 304,59 EUR 363,87 EUR 465,27 EUR
45 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII
I Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501 Kz. 815501
II Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501 Kz. 814501
311,40 EUR 375,76 EUR 319,85 EUR 382,91 EUR 341,95 EUR 419,31 EUR 507,73 EUR 606,54 EUR 775,57 EUR
46 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII
I Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601 Kz. 815601
II Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601 Kz. 814601
373,62 EUR 450,84 EUR 383,76 EUR 459,42 EUR 410,28 EUR 503,10 EUR 609,18 EUR 727,74 EUR 930,54 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/11
48 und mehr Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) B/III (Gehaltsstufen 1-6) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) B/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII
I Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801 Kz. 815801
II Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801 Kz. 814801
498,21 EUR 601,18 EUR 511,73 EUR 612,62 EUR 547,09 EUR 670,86 EUR 812,32 EUR 970,41 EUR 1.240,84 EUR
I. ohne regelmäßige Sonntags- und Nachtdienste ÜBERSTUNDENENTGELT
II. mit regelmäßigen Sonntags- und Nachtdiensten 60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
4.) Nachtdienstzulage für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D sowie für das Pflegepersonal, für jeden diensteinteilungsmäßig er-
Kz. 901401
15,07 EUR
Kz. 901501
7,58 EUR
forderlichen Nachtdienst ohne Schlaferlaubnis mit Schlaferlaubnis
NACHTARBEITSZUSCHLAG
5.) Zulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes im Amt für Jugend und Familie, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des mit dem Außendienst verbundenen Mehraufwandes und der zusätzlichen Leistungen, monatlich
Kz. 807301
105,34 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV 21 % TAGESGELD
Beilage E-II/IV/11
(Kz. 8073)
29 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8318) 50 % LEISTUNGSENTGELT
(Kz. 8354)
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage und Personalzulage aus.
6.) Unterrichtshonorar für die Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen im Ausbildungszentrum der MAG ELF Lindenhof, für die Erteilung des Berufsschulnachhilfeunterrichtes während der Dienstzeit, je Monatswochenstunde
Kz. 844801
31,63 EUR
LEISTUNGSENTGELT
7.) Zulage für leitende Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und leitende Rechtsfürsorger/Rechtsfürsorgerinnen während der Probezeit und für Stellvertreter/Stellvertreterinnen von leitenden Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen und leitenden Rechtsfürsorgern/Rechtsfürsorgerinnen in den Ämtern für Jugend und Familie, monatlich
Kz. 802101
93,30 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.
8.) Erschwerniszulage für die in einer sozialpädagogischen Integrationseinrichtung oder in einem Krisenzentrum der MA 11 tätigen Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, als Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernisse monatlich
Kz. 836002
55,09 EUR
9.) Funktionszulage Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen der MA 11, die schwerpunktmäßig im Bereich der „Mobilen Arbeit mit Familien (MAF)“ eingesetzt werden, gebührt zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen fachspezifischen Anforderungen und der qualifizierten Arbeit
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/11
sowie des mit der Außendiensttätigkeit verbundenen Aufwandes eine monatliche Funktionszulage in der aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Höhe. Funktion
Stufe 1
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen
Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die in der Dienstklasse III, Gehaltsstufe 1-6, eingereiht sind Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die
Stufe 2
55,78 EUR
114,75 EUR
Kz. 850301 +Kz. 850601 152,28 EUR
Kz. 850301 +Kz. 850701 211,25 EUR
Kz. 850401 +Kz. 850601 187,04 EUR
Kz. 850401 +Kz. 850701 246,01 EUR
Kz. 850501 +Kz. 850601
Kz. 850501 +Kz.850701
in der Dienstklasse III, in der Gehaltsstufe 7-20, oder in der Dienstklasse VI oder VII eingereiht sind
Der in diesen Zulagenbeträgen enthaltene Anteil der Abgeltung des mit der Außendiensttätigkeit verbundenen unvermeidlichen Mehraufwandes beträgt in der Stufe 1 in der Stufe 2
34,42 EUR 93,39 EUR
Kz. 850601 Kz. 850701
100 % TAGESGELD 100 % TAGESGELD
Für die Stufe 2 ist eine überwiegende Außendiensttätigkeit, für die Stufe 1 eine Außendiensttätigkeit im Ausmaß von zumindest 20 Stunden pro Monat, die in Einheiten von jeweils mehr als drei zusammenhängenden Stunden zu erbringen sind, erforderlich. Bediensteten, die weniger als die für die Stufe 1 erforderliche Zeit im Außendienst tätig sind, gebührt der auf die Entlohnungsart Tagesgeld entfallende Teil der Zulagenbeträge nicht.
Die Differenzbeträge zwischen den Zulagenbeträgen und dem Tagesgeld sind LEISTUNGSENTGELT.
Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug einer Nebengebühr gemäß Punkt 4, Punkt 18 und Punkt 25 der Beilage A – II/IV/ALLG. ausgeschlossen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/13
Magistratsabteilung 13 1.) Zulage für die am Bildungsbus eingesetzten Büchereibediensteten pro Tag
Kz. 902901
6,06 EUR
LEISTUNGSENTGELT
2.) Lektorenzulage für die Bediensteten, die in der dienstfreien Zeit auf dienstlichem Auftrag Buchbesprechungen durchführen, je Buch
ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 976701
64,98 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/14
Magistratsabteilung 14 Zulage für Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, monatlich
Kz. 890902
74,13 EUR
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/15
Magistratsabteilung 15 1.) Gefahren(Infektions)zulage a) für die radiologisch-techn. Assistenten/Assistentinnen, die med.-techn. Fachkräfte und zehn Ordi-
nationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen des Fachbereiches Infektionsvorsorge, die med.-techn. Analytiker/Analytikerinnen, die mit Sputumuntersuchungen befasst oder im Team Tbc-Vorsorge tätig sind, monatlich
Kz. 836401
126,19 EUR
b) für die MitarbeiterInnen
des Teams Amts- und fachärztliche Begutachtungen, welche amtsärztliche Untersuchungen durchführen (Physikatsärzte), des Teams Impfservice und reisemedizinische Beratung, der Desinfektionsanstalt, des Teams Tbc-Vorsorge, für die lit. a nicht gilt, des Teams STD-Ambulatorium und der Bezirksgesundheitsämter, die ständig mit Infektionskranken in Berührung kommen oder ständig mit infektiösem Material arbeiten, monatlich
Kz. 801402
84,21 EUR
täglich
Kz. 904001
2,81 EUR
c) für die MitarbeiterInnen
des Teams Begutachtungsmanagement, welche unmittelbar mit den Physikatsärzten des Teams Amts- und fachärztliche Begutachtungen zusammenarbeiten, des Teams Tbc-Vorsorge, des Teams STD-Ambulatorium und der Bezirksgesundheitsämter, die mit Infektionskranken in Berührung kommen oder mit infektiösem Material arbeiten, für die aber lit. a und b nicht gelten, monatlich
Kz. 801205
51,15 EUR
2.) Zulage für die Bediensteten der med.-techn. Dienste zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen, monatlich
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 836503
155,98 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/15
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 836603
177,47 EUR
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Pauschale als Abgeltung für Mehrleistungen und den Mehraufwand, die sich aus der ärztlichen Betreuung der der MA 68 zugeteilten Bediensteten ergeben, monatlich
78 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 882801
797,14 EUR
(Kz. 8828)
22 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8315)
4.) Zulage für leitende Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen im Fachbereich Infektionsvorsorge, Team Tbc-Vorsorge, Fachbereich Infektionsvorsorge, Team STD-Ambulatorium, Fachbereich Behandlung und Betreuung, Team Sonderpädagogische Zentren, monatlich
Kz. 802103
93,30 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.
5.) Zulage für die als mobile Hebammen verwendeten Bediensteten, soweit für diese nicht eine Personal- oder Sonderzulage zuerkannt ist, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und zusätzlichen Belastung, monatlich
Kz. 849001 teilb. Bed. Kz. 8491
155,98 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/15
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % LEISTUNGSENTGELT
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 2 bis K 4 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 849201
177,47 EUR
teilb. Bed. Kz. 8493
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % LEISTUNGSENTGELT
6.) Erschwerniszulage für zehn Ordinationsgehilfen/Ordinationsgehilfinnen des Fachbereiches Infektionsvorsorge, Team Tbc-Vorsorge, monatlich
Kz. 809601
101,33 EUR
7.) Zulage für Erste Desinfektionsgehilfen/Erste Desinfektionsgehilfinnen, Erste Prosekturgehilfen/Erste Prosekturgehilfinnen und Leitende Prosekturgehilfen/Leitende Prosekturgehilfinnen bei jeweils weniger als 10 unterstellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen monatlich
Kz. 851102
121,84 EUR
LEISTUNGSENTGELT
8.) Entwesungsprämie für Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen und (Erste) Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen für die Durchführung von Entwesungen in Wohnungen oder Objekten sowie für Körperentlausungen (mit Ausnahme von Kopfentlausungen) pro Bediensteten/Bediensteter und
Kz. 918401
30,93 EUR
Entwesung 50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % GEFAHRENZULAGE
9.) Zulage für die (Ersten) Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen im Totenbeschaudienst, pro Totenbeschau
Kz. 904101
2,22 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/15
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
10.) Besondere Infektions(Strahlengefährdungs)zulage für die (Leitenden, Ersten) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen, als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Infektions- und Strahlengefährdung, monatlich
Kz. 833403
126,19 EUR
teilb. Bed. Kz. 8331 Vertretung bis zu einem Monat
Kz. 903902, 1 E = 1 EUR
11.) Entschädigung für (Leitende, Erste) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen für die Versorgung der in das gerichtsmedizinische Institut im Allgemeinen Krankenhaus eingebrachten Verstorbenen,
Kz. 908202
pro Fall
32,97 EUR
LEISTUNGSENTGELT
12.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:
In der Leistungsanforderungsgruppe
I
Kz. 825506
354,30 EUR
II
Kz. 825406
221,00 EUR
2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:
Funktion 2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
Leistungsanforderungsgruppe I II
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/15
3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.
4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.
reduzierte Leistungszulage
Kz. 824906
1 E = 1 EUR
5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe II entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.
7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/28
Magistratsabteilung 28 1.) Straßenmeisterzulage für die Straßenmeister/Straßenmeisterinnen, deren Aufgabengebiet in den Anwendungsbereich der Wegehalterhaftung des § 1319a ABGB fällt, monatlich
Kz. 832001
165,68 EUR
TAGESGELD Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus. Gebührt neben der Straßenmeisterzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
2.) Wohnungsbereitschaftspauschale als Abgeltung aller anlässlich des Winterdienstes erbrachten Wohnungsbereitschaftsdienste für vier Bedienstete, die der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost überlassen wurden, je Bediensteten/Bediensteter monat-
Kz. 895601
246,36 EUR
lich
Das Pauschale gebührt jeweils für die Monate November bis März und für die übrigen Monate im Ausmaß von 50 %.
Kz. 895602 Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
3.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen herangezogen werden, monatlich
Kz. 802404
135,01 EUR
50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50% SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8026)
Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 28 vorgenommen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/29
Magistratsabteilung 29 1.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit bzw. im Zusammenhang mit schwierigen Brückenüberprüfungen, Brückenwartungen und schwierigen Baugrunduntersuchungen zu Dienstverrichtungen herangezogen werden, monatlich
Kz. 802401
135,01 EUR
50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8026)
Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 29 vorgenommen.
2.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, monatlich
Kz. 801902
236,10 EUR
29 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT
(Kz. 8019)
29 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8030)
Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 802802
135,01 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/Wien Kanal
Wien Kanal 1.) Zulage a) für die Bediensteten des höheren technischen Dienstes, die Fachbediensteten des technischen
Dienstes, die Chemiker/Chemikerinnen mit Reifeprüfung und die Bauwerkmeister/Bauwerkmeisterinnen, die mit der Planung und Durchführung von Kanalbauten und Kanalinstandsetzungen, mit der Betriebsführung der Kanal- und Senkgrubenräumung oder mit der Überwachung der Betriebsanlagen betraut sind, monatlich
Kz. 832901
93,30 EUR
50 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8329) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8369)
b) für die Betriebswerkmeister/Betriebswerkmeisterinnen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen,
Chemiewerkmeister/Chemiewerkmeisterinnen und Chemiebetriebsbeamten/Chemiebetriebsbeamtinnen, die zur Führung von Kanal- oder Senkgrubenräumung, zur technischen oder chemischen Kanal- oder Kläranlagenbetreuung oder zu baupolizeilichen Erhebungen herangezogen werden, monatlich
Kz. 832801
131,11 EUR
50 % GEFAHRENZULAGE (Kz. 8328) 50 % SCHMUTZZULAGE (Kz. 8384) c) für die unter lit. a angeführten Bauwerkmeister/Bauwerkmeisterinnen sowie für die unter lit. b an-
geführten Bediensteten zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Erschwernis, monatlich
Kz. 838801
79,42 EUR
58 % LEISTUNGSENTGELT 42 % ERSCHWERNISZULAGE
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 10 aus.
2.) Bereitschaftsdienstzulage für den aufsichtshabenden Bediensteten/die aufsichtshabende Bedienstete in der Zentrale, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je
Dienst 14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 972001
98,13 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV b) an Samstagen, je Dienst
Beilage E-II/IV/Wien Kanal
Kz. 972301
182,99 EUR
Kz. 972101
182,99 EUR
51 % ÜBERSTUNDENENTGELT 46 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 3 % S/F-ZUSCHLAG c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
93 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 7 % S/F-ZUSCHLAG
3.) Feiertagsablöse für die im Schichtdienst im Werksverband der Hauptkläranlage und des Pumpwerkes - Linker Donausammelkanal stehenden Bediensteten, je Schicht
Kz. 920601
3,57 EUR
FEIERTAGSZUSCHLAG
4.) Entschädigung für Bedienstete, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabelnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, monatlich
50 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 802001
79,85 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/31
Magistratsabteilung 31 1.) Gefahrenzulage für die im Wechseldienst zu Arbeiten mit Chlorgas, Natriumchlorit, Hypochloritlauge, Wasserstoffperoxyd und mit weiteren vergleichbaren Desinfektionsmitteln herangezogenen Bediensteten, je Dienst
Kz. 904401
3,46 EUR
2.) Bereitschaftsdienstzulage für die Bediensteten des höheren technischen Dienstes, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je
Kz. 971001
251,60 EUR
Kz. 970901
431,27 EUR
Kz. 973901
431,27 EUR
Dienst
14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen, je Dienst
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Zulage für Bedienstete, die mit Arbeiten oder der Beaufsichtigung von Arbeitern/Arbeiterinnen in den Stollen (Kanälen) oder Dükern der I. und II. Wiener Hochquellenwasserleitung sowie in den Wasserkammern der Wasserbehälter beauftragt sind, je Stunde a) in der sie sich im Stollen (Kanal) oder in
der Wasserkammer befinden
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
Kz. 904601
2,28 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/31
b) in der sie sich im Düker befinden
Kz. 903401
4,45 EUR
75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE
4.) Zulage für Bedienstete, die in der Schieberpartie (Höchstanzahl: 3 Bedienstete – gesamt Schema I/III und II/IV), in der Lastverteilungszentrale (Höchstanzahl: 4 Bedienstete – Schema II/IV) und an der I. und II. Hochquellenleitung (Höchstanzahl: je 3 Bedienstete – jeweils gesamt Schema I/III und II/IV) beschäftigt werden, je Tag der Verwendung
Kz. 905101
3,43 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE
5.) Zulage für jede ab 22 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen in der Dauer von mindestens drei Arbeitsstunden geleistete Netzkontrolle (Gebrechensuchdienst), je Dienst
Kz. 907901
85,75 EUR
91 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 9 % TAGESGELD
6.) Prämie für Bedienstete der Zählerreparaturwerkstätte für jeden über die Soll-Jahresmenge (Mann-Tage x 6,3) reparierten Wasserzähler, jährliche Prämie, pro Zähler
Kz. 904301, 1 E = 1 Zähler
Als Leistungszeitraum gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30 September.
3,34 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/31
7.) Zulage für die zu Programmgestaltungs-, Wartungs- und Servicearbeiten an den Prozessrechnern bzw. frei programmierbaren Steuerungen der Hebewerke, Pumpwerke und Zentrale Grabnergasse herangezogenen Bediensteten, pro Arbeitstag
Kz. 918701
13,46 EUR
LEISTUNGSENTGELT
8.) Entschädigung für zur Kontrollablesertätigkeit herangezogene Bedienstete, je Arbeitstag
Kz. 905501
7,95 EUR
66 % LEISTUNGSENTGELT 34 % SCHMUTZZULAGE
Diese Zulage darf nur für zwei Bedienstete bis zu einem Höchstausmaß von je 10 Arbeitstagen im Monat zur Gebühr gestellt werden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/34
Magistratsabteilung 34 Entschädigung für den Bereitschaftsdienst für Fachbeamte/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes und Werkmeister/Werkmeisterinnen der MA 34 – Betrieb und technisches Service, die im Störungsdienst verwendet werden a) an Werktagen von Montag bis Freitag von
Kz. 931401
216,05 EUR
Kz. 932501
274,43 EUR
Kz. 933201
329,33 EUR
17 Uhr bis 6 Uhr, je Dienst
14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen, je Dienst
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
Während der Zeit des Bereitschaftsdienstes ist der Bezug gemäß Beilage A-II/IV, Pkte. 12 und 18 ausgeschlossen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/35
Magistratsabteilung 35 1.) Aufwandentschädigung für Standesbeamte/Standesbeamtinnen und die mit Einbürgerungen befassten Fachbediensteten und die zwei Bediensteten der Fachaufsicht monatlich
Kz. 839201
80,30 EUR
2.) Entschädigung für Bedienstete, die mit der Durchführung von Trauungen außerhalb der Amtsräume der Wiener Standesämter befasst sind, zur Abgeltung aller damit verbundenen Mehrleistungen und des Aufwandes D bei einer Trauung an Werktagen von Montag bis Freitag außerhalb der normalen Arbeitszeit - für Bedienstete der Verwendungsgruppe B pro Trauung
Kz. 965301
110,26 EUR
48 % ÜBERSTUNDENENTGELT 13 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 8 % TAGESGELD 31 % LEISTUNGSENTGELT - für Bedienstete der Verwendungsgruppe C, D1 und D pro Trauung
Kz. 969101
82,63 EUR
Kz. 973001
165,41 EUR
47 % ÜBERSTUNDENENTGELT 17 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 10 % TAGESGELD 26 % LEISTUNGSENTGELT E bei einer Trauung an Samstagen - für Bedienstete der Verwendungsgruppe B pro Trauung
45 % ÜBERSTUNDENENTGELT 17 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 5 % TAGESGELD 33 % LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/35
- für Bedienstete der Verwendungsgruppe C, D1 und D pro Trauung
44 % ÜBERSTUNDENENTGELT 22 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 7 % TAGESGELD 27 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 973301
123,78 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/36
Magistratsabteilung 36 1.) Kapazitätsprobenvergütung für die Überprüfung der Notbeleuchtungsanlagen in Theatern, Kinos und Vergnügungsstätten in den Abendstunden außerhalb der normalen Arbeitszeit, je Probe a) für den Ingenieur/die Ingenieurin
Kz. 974701
36,54 EUR
b) für den Werkmeister/die Werkmeisterin
Kz. 974801
54,90 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Kinorevisionsgebühr für die mit der Durchführung der regelmäßigen Kinorevision außerhalb der normalen Arbeitszeit betrauten Bediensteten des höheren technischen Dienstes
15 % TAGESGELD
85 % ÜBERSTUNDEN-
für die Überprüfung eines Kinos
ENTGELT
mit einem überprüften Saal
23,89 EUR
Kz. 983501
Kz. 906601
mit 2 bis 5 überprüften Sälen mit 6 bis 10 überprüften Sälen mit 11 bis 16 überprüften Sälen mit 17 bis 23 überprüften Sälen mit 24 bis 31 überprüften Sälen
47,76 EUR
Kz. 988501
Kz. 908601
71,66 EUR
Kz. 988701
Kz. 909601
95,54 EUR
Kz. 991501
Kz. 909701
119,43 EUR
Kz. 991601
Kz. 909801
143,32 EUR
Kz. 994501
Kz. 921501
Anspruch auf diese Gebühr besteht erst nach erfolgter Überprüfung des gesamten Kinos mit allen Sälen (inklusive Nebenräume) durch den Bediensteten/die Bedienstete.
3.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Aufsichtsdienst für die gänzlich außerhalb der normalen Arbeitszeit beginnenden und durchgeführten behördlichen Überwachungen oder Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz a) bei Überwachung der gesamten Veranstaltung und einer Dauer der Überwachung einschließlich
der Überprüfung der Veranstaltungsstätten durch Bedienstete des höheren technischen Dienstes bis zu 4 Stunden
Kz. 985303
119,43 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/36
9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG) 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr
Kz. 985403
59,72 EUR
als 15 Minuten bis zu 2 Stunden
9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Die teilweise Überwachung einer Ballveranstaltung vom Beginn des Rundganges bis mindestens 24 Uhr ist der Überwachung einer gesamten Veranstaltung gleichzuhalten.
b) wenn nicht die gesamte Veranstaltung überwacht wird, je überprüfter Veranstaltungsstätte
für Bedienstete des höheren technischen
Kz. 983702
59,72 EUR
Dienstes
9 % TAGESGELD 6 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
c) wenn nicht die gesamte Veranstaltung überwacht wird, je zwei überprüfter Veranstaltungsstätten
für Werkmeister/Werkmeisterinnen
12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 985502
44,75 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/36
a), b) und c) endet die Dienstleistung zwischen 0 Uhr und
Kz. 987504
17,29 EUR
6 Uhr gebührt zusätzlich
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG Die Überprüfung einer Dekoration ist der Überprüfung einer Veranstaltungsstätte gleichzuhalten. Innerhalb der normalen Arbeitszeit beginnende behördliche Überwachungen und Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz schließen den Bezug dieser Gebühr aus und werden nach den allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden abgegolten.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/37
Magistratsabteilung 37
Zulage 1. Bediensteten, die eine der in Z 2 angeführten Funktionen ausüben, gebührt eine Funktionszulage in der aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Höhe.
Leistungsstufe 1
Leistungsstufe 2
Leistungsstufe 3
525,20 EUR
474,70 EUR
363,60 EUR
Kz. 854001 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 854301 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 854601 + Kz. 854101 + Kz. 854201
494,90 EUR
444,40 EUR
323,20 EUR
Kz. 854901 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 855201 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 855501 + Kz. 854101 + Kz. 854201
444,40 EUR
383,80 EUR
282,80 EUR
Kz. 855801 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 856101 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 856401 + Kz. 854101 + Kz. 854201
383,80 EUR
323,20 EUR
242,40 EUR
Kz. 856701 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 857001 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 857301 + Kz. 854101 + Kz. 854201
323,20 EUR
262,60 EUR
202,00 EUR
Kz. 857601 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 857901 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 858201 + Kz. 854101 + Kz. 854201
262,60 EUR
202,00 EUR
156,55 EUR
Kz. 858501 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 858801 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Kz. 859101 + Kz. 854101 + Kz. 854201
Funktionsstufe 1
Funktionsstufe 2
Funktionsstufe 3
Funktionsstufe 4
Funktionsstufe 5
Funktionsstufe 6
In diesen Zulagenbeträgen sind als Abgeltung des durch die Außendiensttätigkeit entstehenden unvermeidlichen Mehraufwandes sowie der damit verbundenen Verschmutzung und Gefahren jeweils Teilbeträge in Höhe von
53,33 EUR 6,06 EUR 6,06 EUR
Kz. 854101 Kz. 854201
100 % TAGESGELD 100 % SCHMUTZZULAGE 100 % GEFAHRENZULAGE
enthalten. Die Differenzbeträge zwischen den Zulagenbeträgen einerseits und dem Tagesgeld, der Schmutzzulage sowie der Gefahrenzulage andererseits sind jeweils LEISTUNGSENTGELT.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/37
2. Die Zuordnung zu den Funktionsstufen bestimmt sich wie folgt:
Funktionsstufe
Funktion Dezernatsleiter/Dezernatsleiterinnen (Leiter/Leiterinnen der Gebietsgruppen, der Bezirksstellen und der Fachgruppen), die Leiter/Leiterinnen der Referate
1
„Budget, Controlling“ und „Rechtsangelegenheiten“ sowie der Leiter/die Leiterin der Stabsstelle Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Leiter/Leiterinnen der Funktionsstufe 1, Leiter/Leiterinnen der Referate „Informations- und Kommunikationstechnolo-
2
gie“, „Qualitätsmanagement“ und „Gebäude und Wohnungsregister“ sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Sonderaufgaben Bedienstete des höheren technischen Dienstes und Fachbedienstete des technischen Dienstes, die nach bestandener Dienstprüfung und abgeschlos-
3
sener Grundausbildung als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen verwendet werden Bedienstete des höheren technischen Dienstes und Fachbedienstete des technischen Dienstes, die nach einjähriger Tätigkeit in der MA 37 als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 3 nicht erfüllen;
4
Bedienstete, die nach bestandener Dienstprüfung und nach abgeschlossener Grundausbildung als Werkmeister/Werkmeisterinnen oder als Gehsteigreferenten/Gehsteigreferentinnen verwendet werden sowie Bedienstete, die nach bestandener Dienstprüfung im Referat „Gebäude und Wohnungsregister“ als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Außendienst verwendet werden Bedienstete, die nach einjähriger Tätigkeit in der MA 37 als Werkmeister/Werkmeisterinnen oder als Gehsteigreferenten/Gehsteigreferentinnen
5
oder im Referat „Gebäude und Wohnungsregister“ als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Außendienst verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 4 nicht erfüllen Bedienstete des höheren technischen Dienstes und Fachbedienstete des technischen Dienstes, die als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 4 (oder höher) nicht erfüllen;
6
Bedienstete, die als Werkmeister/Werkmeisterinnen oder als Gehsteigreferenten/Gehsteigreferentinnen oder im Referat „Gebäude und Wohnungsregister“ als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Außendienst verwendet werden und die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Funktionsstufe 5 (oder höher) nicht erfüllen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/37
3. Für die Einreihung in die Leistungsstufen ist das Ergebnis der letzten Dienstbeurteilung maßgebend, wobei für die Leistungsstufe 1 eine mit „ausgezeichnet“, für die Leistungsstufe 2 eine mit „sehr gut“ und für die Leistungsstufe 3 eine mit „Normleistung“ bewertete Dienstleistung erforderlich ist.
4. Bei einer schlechter als mit Normleistung bewerteten Dienstleistung gebührt – vorbehaltlich der Z 5 – nur der auf die Entlohnungsarten Tagesgeld, Schmutz- und Gefahrenzulage entfallende Teil der in Z 1 angeführten Zulagenbeträge.
5. Bediensteten, die an weniger als 28 Stunden pro Monat, die in Einheiten von jeweils mehr als drei zusammenhängenden Stunden zu erbringen sind, im Außendienst tätig sind, gebührt der auf die Entlohnungsarten Tagesgeld, Schmutz- und Gefahrenzulage entfallende Teil der in Z 1 angeführten Zulagenbeträge nicht.
6. Änderungen der gemäß Z 2 bis 5 für die Ermittlung der Zulagenhöhe heranzuziehenden Grundlagen sind mit dem auf den Tag, an dem die Änderung eingetreten ist, folgenden Monat zu berücksichtigen.
7. Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug einer Nebengebühr gemäß Punkt 4, Punkt 18 und Punkt 19 der Beilage A – II/IV/ALLG. ausgeschlossen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/38
Magistratsabteilung 38 1.) Zulage für die Amtstierärzte/Amtstierärztinnen, die ständig zu Mehrdienstleistungen über die normale Arbeitszeit herangezogen werden, monatlich
Kz. 882001
679,25 EUR
Höchstanzahl: 9 Bedienstete
ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Infektions(Gefahren)zulage für die Bediensteten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen Infektionsgefahr (Gefährdung), monatlich
Kz. 833401
126,19 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/39
Magistratsabteilung 39 1.) Zulage für Bedienstete des Hochbau-, Tiefbau- und Bauphysiklabors zur Abgeltung von überwiegenden Tätigkeiten mit besonderer Erschwernis und Verschmutzung, monatlich
Kz. 805401
41,89 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
2.) Gefahren(Infektions)zulage für Bedienstete im chemischen Bereich, die überwiegend mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, Säuren oder anderen gesundheitsschädlichen Chemikalien arbeiten, im bauphysikalischen Bereich, die überwiegend bei Brandprüfungen arbeiten, für radiologisch-techn. Assistenten/Assistentinnen, med.-techn. Fachkräfte und Bedienstete, die strahlenexponiert sind sowie (Physikats-)Ärzte/Ärztinnen und Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes, die im bakteriologischen Laboratorium mit der Untersuchung von menschlichem Auswurf und menschlichen Ausscheidungen befasst sind, für (Physikats-)Ärzte/Ärztinnen und Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes, die in der virologischen Abteilung mit der Untersuchung von Sediment und Wasser der Neuen Donau und der Proben des Ablaufes der Hauptkläranlage befasst sind, für med.-techn. Analytiker/Analytikerinnen, chem.-techn. Assistenten/Assistentinnen, Laborgehilfen/Laborgehilfinnen sowie Bedienstete, die im Bereich von Abwasserbeseitigungsanlagen tätig sind, monatlich
Kz. 836402
126,19 EUR
3.) Zulage für die Bediensteten der med.-techn. Dienste zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 836509
155,98 EUR
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 2 bis K 6, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Kz. 836609
177,47 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/39
4.) Gefahrenzulage für die Durchführung der behördlichen Untersuchungen der Abwasserbeseitigungsanlagen, a) für den Biologen/die Biologin, pro
Kz. 917802
12,37 EUR
Kz. 917902
5,54 EUR
Untersuchung b) für den Chemiker/die Chemikerin, pro Untersuchung
5.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend als Prüfer/Prüferinnen mit radiologischen Prüfungen in Verbindung mit der Gutachtenserstellung beschäftigt sind,
monatlich LEISTUNGSENTGELT
Kz. 885301
114,27 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/40
Magistratsabteilung 40 1.) Zulage für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, die als Gruppensozialarbeiter/Gruppensozialarbeiterinnen verwendet werden, monatlich
Kz. 802105
93,30 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.
2.) Zulage für die in den Sozialzentren, in der Zentrale des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe und mit den Agenden der Tbc-Hilfe befassten Bediensteten a) Fachbediensteten des Verwaltungsdienstes, b) Kanzleibediensteten, sofern sie als Referenten Dienst versehen, nach erfolgreicher Einschulung, monatlich
Kz. 892602
125,60 EUR
LEISTUNGSENTGELT
3.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe, der Stabsstelle Servicestelle und jene Bediensteten der Stabsstelle Kanzlei, die mit Tätigkeiten im Frontoffice betraut sind, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung, monatlich
Kz. 805504
67,47 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/41
Magistratsabteilung 41 1.) Erschwerniszulage für Bedienstete, die am Luftbildauswertegerät beschäftigt werden, monatlich
Kz. 836201
115,43 EUR
2.) Zulage für Bedienstete, die mit Vermessungsarbeiten in den Stollen der Wiener Hochquellenwasserleitungen oder in den Kanälen beauftragt sind, je Stunde, in der sie sich im Stollen oder im
Kz. 904601
2,28 EUR
Kanal befinden
50 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 9046) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 9260)
3.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Vermessungsarbeiten im Mindestausmaß von 75 % der monatlichen Arbeitszeit herangezogen werden, monatlich
Kz. 802402
50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE
(Kz. 8024)
50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8026)
135,01 EUR
Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 41 vorgenommen.
4.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit überwiegend zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, monatlich
Kz. 801904
236,10 EUR
29 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT
(Kz. 8019)
29 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8030)
Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 802804
135,01 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/42
Magistratsabteilung 42 1.) Entschädigung für den Wohnungsbereitschaftsdienst a) an Samstagen
je Stunde
Kz. 904901
1,23 EUR
Kz. 905001
2,09 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen
je Stunde
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
2.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 6 folgende Leistungszulage:
In der Leistungsanforderungsgruppe I
Kz. 825505
354,30 EUR
II
Kz. 825407
221,00 EUR
2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:
Funktion
Leistungsanforderungsgruppe
2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit
I
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
II
3. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.
reduzierte Leistungszulage
Kz. 824905
1 E = 1 EUR
4. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/42
5. In der Leistungsanforderungsgruppe II entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1. 6. Anspruch auf diese Leistungszulage haben nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A – II/IV/ALLG. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/44
Magistratsabteilung 44
1.) Betriebszulage für Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen a) des Amalien- und Floridsdorfer Hallenba-
Kz. 878101
250,99 EUR
des, monatlich b) des Theresien- und Jörgerbades
Kz. 878501
in der Zeit vom 1. April bis 30. September
313,74 EUR
in den übrigen Monaten
250,99 EUR
2.) Betriebszulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen a) des Amalien- und Floridsdorfer Hallen-
Kz. 878201
376,56 EUR
Kz. 878301
313,74 EUR
bades, monatlich b) des Apostel-, Einsiedler-, Hermann- und Währingerbades, monatlich c) des Theresienbades, monatlich
Kz. 878601
in der Zeit vom 1. April bis 30. September
813,28 EUR
in den übrigen Monaten
376,56 EUR
d) des Ottakringerbades, der Bezirkshallen-
Kz. 879001
und Sommerbäder Hietzing, Großfeldsiedlung, Döbling und Simmering, monatlich in der Zeit vom 1. April bis 30. September
813,28 EUR
in den übrigen Monaten
313,74 EUR
e) des Bades Donaustadt, des Jörgerba-
Kz. 877501
des, des Penzingerbades sowie der Hallenbäder Brigittenau und Hütteldorf, monatlich in der Zeit vom 1. April bis 30. September
677,98 EUR
in den übrigen Monaten
313,74 EUR
f)
des Strandbades Gänsehäufel vom 1. April bis 30. September, monatlich
Kz. 877801
1.077,08 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/44
g) der Sommerbäder Kongressbad, Laaer-
Kz. 877901
813,28 EUR
Kz. 877701
677,98 EUR
bergbad, Schafbergbad, Höpflerbad, Krapfenwaldlbad und des Strandbades Alte Donau vom 1. April bis 30. September, monatlich h) der übrigen Sommerbäder und Familienbäder vom 1. April bis 30. September, monatlich
ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Pauschale als Abgeltung aller Mehrdienstleistungen, die von Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen oder Maschinenmeistern/Maschinenmeisterinnen an öffentlichen Badetagen in der Zeit von 19 Uhr bis 22 Uhr erbracht werden, je Abend und Bediensteten/Bediensteter
Kz. 924001
30,93 EUR
N-ÜBERSTUNDENENTGELT
4.) Entschädigung für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen bei ständiger Mitführung eines weiteren Bades, zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Verantwortung, monatlich
Kz. 892101
94,11 EUR
für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, die fallweise als Vertretung auf einem systemisierten Betriebsbeamtenposten/Betriebsbeamtinnenposten verwendet werden, zur Abgeltung der mit dieser Dienstleistung verbundenen Verantwortung, je Tag der Verwendung
Kz. 937001
4,19 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Der Anspruch auf die Entschädigung bei fallweiser Vertretung entsteht erst nach einer mindestens sieben Tage dauernden ununterbrochenen Vertretung.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/45
Magistratsabteilung 45 1.) Zulage für Bedienstete, die auf besonderen Baustellen während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen herangezogen werden, monatlich
135,01 EUR
Kz. 802403
50 % GEFAHREN- UND ERSCHWERNISZULAGE (Kz. 8024) 50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8026)
Die Bezeichnung als besondere Baustelle wird von der MD-BD über Antrag der MA 45 vorgenommen.
2.) Gefahrenzulage für zur Dienstleistung bei der Wiener Gewässer Management GmbH abgeordnete Bedienstete, die zu Nachsorgemaßnahmen auf den abgesicherten Altlasten herangezogen werden, je Arbeitstag
1,55 EUR
Kz. 980701
Höchstanzahl: 5 Bedienstete einschließlich solcher im Schema I/III.
3.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage: In der Leistungsanforderungsgruppe I
Kz. 824804
487,58 EUR
II
Kz. 825507
354,30 EUR
III
Kz. 825408
221,00 EUR
2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:
Funktion 2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis sowie besonderen Spezialkenntnissen, Spezial- oder Führungsaufgaben
Leistungsanforderungsgruppe I
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision mit
Beilage E-II/IV/45 II
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.3. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
III
3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.
4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.
reduzierte Leistungszulage
Kz. 824907
1 E = 1 EUR
5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe III entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.
7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/46
Magistratsabteilung 46 Schmutzzulage für zwölf Bedienstete der Gruppe 5 – Fahrzeugtechnik und Gefahrguttransporte, monatlich
Kz. 839001
86,64 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/48
Magistratsabteilung 48 1.) Kontrollzulage für die bei der Außenreparaturkontrolle und als Objektsleiter auf den Planierungen tätigen Bediensteten, monatlich
Kz. 835001
146,43 EUR
TAGESGELD Der Bezug der Kontrollzulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus. Gebührt neben der Kontrollzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Kontrollzulage pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
2.) Wohnungsbereitschaftspauschale als Abgeltung aller anlässlich des Winterdienstes erbrachten Wohnungsbereitschaftsdienste a) für die Winterdiensteinsatzleiter/Winter-
Kz. 895501
295,73 EUR
Kz. 894701
147,84 EUR
diensteinsatzleiterinnen monatlich Höchstanzahl: 5 Bedienstete b) für die Einsatzzentrale
monatlich Höchstanzahl: 10 Bedienstete einschließlich solcher im Schema I/III c) für die Kehrbezirksleiter/Kehrbezirks-
Kz. 894801
246,27 EUR
leiterinnen monatlich Höchstanzahl: 13 Bedienstete einschließlich solcher in Schema I/III d) für die Funkwagenfahrer/Funkwagen-
Kz. 895701
93,60 EUR
fahrerinnen monatlich Höchstanzahl: 30 Bedienstete einschließlich solcher im Schema I/III e) für die Betriebskassa
Kz. 895801
89,83 EUR
monatlich ÜBERSTUNDENENTGELT Das Pauschale gebührt jeweils für die Monate von November bis März. Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/48
3.) Zulage für die ständig im Werkstättenbereich der Garagen und des Technik-Centers verwendeten Bediensteten, im Wechseldienst monatlich
Kz. 809401
247,61 EUR
Kz. 809501
129,95 EUR
Kz. 840401
101,15 EUR
30 % ERSCHWERNISZULAGE 70 % LEISTUNGSENTGELT
außerhalb des Wechseldienstes monatlich
60 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % LEISTUNGSENTGELT
4.) Zulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen monatlich
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 10 aus.
5.) Zulage für Chemiker/Chemikerinnen und Chemie-Werkmeister/Chemie-Werkmeisterinnen der Abfallbehandlungsanlage und für den Leiter/die Leiterin der Eingangskontrolle der Deponie Rautenweg bzw. bei dessen/deren Abwesenheit für den Stellvertreter/die Stellvertreterin und für den Leiter/die Leiterin der Biogasanlage pro Arbeitstag
Kz. 931001
24,88 EUR
20 % GEFAHRENZULAGE 40 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % SCHMUTZZULAGE Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Kontrollzulage gemäß Punkt 1 aus.
6.) Zulage für den Betriebsleiterstellvertreter/die Betriebsleiterstellvertreterin, Werkstättenleiter (-stellvertreter)/Werkstättenleiterin (-stellvertreterin), zwei Arbeitsgruppenleiter/Arbeitsgruppenleiterinnen, den
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/48
Baustellenleiter/die Baustellenleiterin der Abfallbehandlungsanlage, den Leiter/die Leiterin des 48erBazars und den Leiter/die Leiterin der Schlackenbehandlung, monatlich
253,02 EUR
Kz. 810601
50 % ERSCHWERNISZULAGE
(Kz. 8106)
50 % SCHMUTZZULAGE
(Kz. 8107)
7.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:
In der Leistungsanforderungsgruppe
I
Kz. 825504
354,30 EUR
II
Kz. 825404
221,00 EUR
2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:
Funktion
Leistungsanforderungsgruppe
2.1. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
I
mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
II
3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.
4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.
reduzierte Leistungszulage
Kz. 824904
1 E = 1 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/48
5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe II entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.
7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete, die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.
8.) Nachtschichtzulage für die Bediensteten der MA 48 – Straßenreinigung, die ausschließlich im Nachtdienst verwendet werden, sofern nicht der gesamte Dienst eine Mehrdienstleistung darstellt je Dienst
NACHTARBEITSZUSCHLAG
Kz. 901601
16,68 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/49
Magistratsabteilung 49 1.) Schussgeld für die im Forstdienst tätigen Bediensteten als Abgeltung für folgende qualifizierte Tätigkeiten bei der Jagdausübung: Abschuss durch den Bediensteten/die Bedienstete selbst oder unter seiner/ihrer Pirschführung durch einen Jagdpächter/eine Jagdpächterin, Abschussnehmer/Abschussnehmerin oder Jagdgast, Aufbrechen, Ausweiden und Versorgung des Wildes am Erlegungsort, Abschlagen und Auskochen der Trophäe, Versandfertigmachung und Übergabe an den Käufer/die Käuferin, Fallwildsicherstellung, Lebendfang, Lieferung des Wildes, sofern nicht eine Lieferprämie vorgesehen ist. Das Schussgeld beträgt pro Stück Rot- und Damwild
18,72 EUR
Gams-, Muffel-, Reh-, Stein- und Schwarzwild
13,20 EUR
pro Einheit 50 % LEISTUNGSENTGELT
1 E = 0,50 EUR
50 % SCHMUTZZULAGE
1 E = 0,50 EUR
Für Haarraubwild wird kein Schussgeld entrichtet. Dem Erleger/Der Erlegerin gebührt der Balg bzw. die Schwarte oder eine allfällige Prämie im Zuge der Tollwutbekämpfung.
2.) Lieferprämie für die Lieferung des erlegten Schalenwildes und der Tarpane mit einem Gewicht pro Stück über 100 kg
10,16 EUR
über 25 bis 100 kg
5,17 EUR
von 10 bis 25 Kg
4,10 EUR
pro Einheit 70 % ERSCHWERNISZULAGE
1 E = 0,70 EUR
30 % SCHMUTZZULAGE
1 E = 0,30 EUR
In den Quellenschutzforsten erhöht sich die Lieferprämie bei einem Gewicht pro Stück über 25 kg um 100 vH pro Einheit von 10 bis 25 kg um 50 vH
Kz. 939301 , 1 E = 1 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/49
ERSCHWERNISZULAGE
Die Lieferung umfasst das Verbringen des Wildkörpers (Tragen, Streifen) vom Erlegungsort bis zu der durch die Jagdleitung festgelegten sicheren Verwahrungsstelle (Jagdhütte, Wildkeller) durch den erlegenden oder pirschführenden Bediensteten/die erlegende oder pirschführende Bedienstete. Bei Zuhilfenahme eines Transportmittels (KFZ, Seilbahn) gilt diese Leistung mit der Erreichung des/der dem Erlegungsort nächstgelegenen Forstweges oder Seilbahnstation als erbracht. Bei einem Stückgewicht über 40 kg ist der/die erlegende oder pirschführende Bedienstete nur bei Vorliegen günstiger Geländeverhältnisse verpflichtet, das Verbringen des Wildkörpers allein zu bewerkstelligen. Die Lieferprämie gebührt ihm/ihr dennoch, wenn er/sie sich am Verbringen des Stückes beteiligt oder Teile des erlegten Wildes (z.B. Haupt mit Trophäe) bringt.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/54
Magistratsabteilung 54 Zulage für Werkmeister/Werkmeisterinnen, die Schätzgutachten in Schlichtungsverfahren erstellen, je Gutachten
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 969002
6,50 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/56
Magistratsabteilung 56 1.) Erschwerniszulage für in Sonderschulen tätige Hortpädagogen/Hortpädagoginnen und Horthelfer/Horthelferinnen, monatlich
Kz. 839802
45,79 EUR
2.) Zulage für Horthelfer/Horthelferinnen in den Sonderschulen, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Horthelfers/einer Horthelferin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Horthelfer/abwesender Hort-
Kz. 915001
4,27 EUR
helferin, je Arbeitstag LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Horthelfers/Horthelferin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.
3.) Entschädigung für je einen Hortpädagogen/eine Hortpädagogin (Horthelfer/Horthelferin) in den Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder, für körperbehinderte Kinder und für schwerhörige Kinder als Abgeltung für die administrativen Arbeiten und die damit verbundenen Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 834901
233,88 EUR
67 % LEISTUNGSENTGELT 33 % ÜBERSTUNDENENTGELT Die Entschädigung gebührt jeweils für die Monate September bis Juni.
4.) Zulage für Hortpädagogen/Hortpädagoginnen und Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen in den Sonderschulen, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Hortpädagogen/einer Hortpädagogin oder Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin bedingten zusätzlichen Belastung für jeden abwesenden Bediensteten/jede abwesende Bedienstete, je Arbeitstag
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 969003
6,50 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/56
Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Hortpädagogen/Hortpädagogin oder Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/57
Magistratsabteilung 57 Zulage für Bedienstete der MA 11, 15, des KAV und vom Fonds Soziales Wien abgeordnete Bedienstete, die den im Rahmen des "24-Stunden-Frauennotrufs" eingerichteten Bereitschaftsdienst versehen a) für jeden geleisteten Samstagsdienst von
Kz. 911501
182,79 EUR
Kz. 911601
196,25 EUR
Kz. 909001
204,80 EUR
8 Uhr bis 20 Uhr ÜBERSTUNDENENTGELT b) für jeden geleisteten Sonn- und Feier-
tagsdienst von 8 Uhr bis 20 Uhr 93 % ÜBERSTUNDENENTGELT 7 % S/F-ZUSCHLAG c) für jeden geleisteten Nachtdienst von
18.30 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages oder von 21 Uhr bis 9.30 Uhr des Folgetages 36 % ÜBERSTUNDENENTGELT 64 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/59
Magistratsabteilung 59 Zulage für Bedienstete, die überwiegend im Außendienst tätig sind und ständig über die normale Arbeitszeit hinaus Mehrdienstleistungen erbringen, a) in den Marktamtsabteilungen 1 bis 23 und in der Marktamtsdirektion
monatlich
20 % TAGESGELD
Kz. 846501
485,91 EUR
(Kz. 8930)
30 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % ÜBERSTUNDENENTGELT
(Kz. 8465)
Höchstanzahl: 69 Bedienstete b) in der Marktamtsabteilung Großmarkt Wien-Inzersdorf,
monatlich
Kz. 846601
16 % TAGESGELD
(Kz. 8932)
84 % ÜBERSTUNDENENTGELT
(Kz. 8466)
594,99 EUR
Höchstanzahl: 5 Bedienstete Gebührt neben der Sonderzulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
c) für die an Samstagen (Werktagen) mindestens vierstündige Kontrolltätigkeit auf dem Flohmarkt,
zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernis und Gefährdung je Dienst
ERSCHWERNISZULAGE
Kz. 920901
49,46 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/60
Magistratsabteilung 60 Bereitschaftsdienstzulage für die zum Permanenzdienst eingeteilten Amtstierärzte/Amtstierärztinnen, für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst,
a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je
Kz. 977701
268,80 EUR
Kz. 977801
462,92 EUR
Kz. 978801
462,92 EUR
Dienst
14 % ÜBERSTUNDENENTGELT 86 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) an Samstagen, je Dienst
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT
c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/67
Magistratsabteilung 67 1.) Zulage für Bedienstete, die überwiegend im Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs oder der Kurzparkzonen herangezogen werden, monatlich
Kz. 810501
248,21 EUR
TAGESGELD Gebührt neben der Zulage eine Reisezulage nach der Reisegebührenvorschrift, so ist 1/30 des Betrages der Außendienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 4 pro Tag in Abzug zu bringen. Eine Reisezulage in der Höhe eines Drittels der Tagesgebühr ist dabei außer Acht zu lassen.
2.) Zulage für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit einer mindestens einjährigen Dienstzeit in der MA 67 und einer sehr guten Dienstleistung, wenn sie ausschließlich mit der Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren betraut sind, zur Abgeltung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen monatlich
Kz. 898002
139,81 EUR
LEISTUNGSENTGELT Diese Zulage gebührt in gleicher Höhe den mit diesen Aufgaben betrauten Bediensteten der Schemata I/III.
3.) Zulage a) für die Bediensteten, die mit der Überwachung der Kurzparkzonen betraut sind, für jeden Tag, an dem die Normalarbeitszeit nicht vor 22 Uhr endet: täglich
Kz. 914401
11,27 EUR
b) für Bedienstete, die mit der Überwachung der Kurzparkzonen betraut sind, für den Teil der Normalarbeitszeit, der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleistet wird je Arbeitsstunde
NACHTARBEITSZUSCHLAG
Kz. 914302
3,50 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/68
Magistratsabteilung 68 1.) Ballgebühr für die bei Ballveranstaltungen zu Aufsichtsdiensten herangezogenen Bediensteten, je Dienst
58,56 EUR
Kz. 979201
59 % TAGESGELD 41 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
2.) Branddienstzulage für im Branddienst verwendeten Bediensteten als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit sowie als Entschädigung für die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren bei einer Einreihung a) in die Verwendungsgruppe A
monatlich
Kz. 819101
228,10 EUR
83 % GEFAHRENZULAGE 17 % LEISTUNGSENTGELT
b) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 10 bis 20), VI und VII monatlich
Kz. 819201
221,96 EUR
85 % GEFAHRENZULAGE 15 % LEISTUNGSENTGELT
c) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 1 bis 9) monatlich
Kz. 819301
217,37 EUR
87 % GEFAHRENZULAGE 13 % LEISTUNGSENTGELT
d) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 13 bis 20), IV und V monatlich
87 % GEFAHRENZULAGE 13 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 819401
216,46 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/68
e) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklasse III (Gehaltsstufen 1 bis 12), 1. wenn die Bediensteten vor dem 1. Jänner 1988 in den Dienst der Feuerwehr getreten sind oder im Jänner 1994 Löschmeister/Löschmeisterin bzw. Inspektions-Rauchfangkehrer/ Inspektions-Rauchfangkehrerin waren und ihnen eine Feuerwehr-Chargenzulage gebührt monatlich
Kz. 819501
212,58 EUR
Kz. 819601
210,61 EUR
Kz. 819701
209,78 EUR
89 % GEFAHRENZULAGE 11 % LEISTUNGSENTGELT 2. wenn keine Zulage gemäß Z 1 gebührt monatlich
90 % GEFAHRENZULAGE 10 % LEISTUNGSENTGELT
f) in die Verwendungsgruppe D monatlich
90 % GEFAHRENZULAGE 10 % LEISTUNGSENTGELT
3.) Filmaufsichtsdienstgebühr für die bei Filmaufnahmen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu Aufsichtsdiensten von mindestens zweistündiger Dauer herangezogenen Bediensteten der Feuerwehr, je Dienst
Kz. 979001
31,56 EUR
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
4.) Gebühr für den Veranstaltungsstätten-Aufsichtsdienst für die außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführten behördlichen Überwachungen oder Überprüfungen von Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz bei Überwachung der gesamten Veranstaltung einschließlich der Überprüfung der Veranstaltungsstätte oder Heranziehung zum Absperr- und Ordnungsdienst und einer Dauer für die Kommandanten/Kommandantinnen des Brandsicherheitswachdienstes bis zu 4 Stunden
Kz. 946401
112,22 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/68
12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr
Kz. 946701
55,96 EUR
Kz. 984101
89,39 EUR
Kz. 984201
44,56 EUR
Kz. 986901
74,42 EUR
Kz. 987001
37,16 EUR
als 15 Minuten bis zu 2 Stunden 12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für Feuerwehrbedienstete der Verwendungsgruppe C bis zu 4 Stunden 12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr als 15 Minuten bis zu 2 Stunden 12 % TAGESGELD 3 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für Feuerwehrbedienstete der Verwendungsgruppe D bis zu 4 Stunden 15 % TAGESGELD 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT für jeden zusätzlichen Zeitraum von mehr als 15 Minuten bis zu 2 Stunden
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/68
15 % TAGESGELD 70 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 15 % ÜBERSTUNDENENTGELT Endet die Dienstleistung zwischen 0 Uhr
17,29 EUR
Kz. 987501
und 6 Uhr, gebührt eine weitere Aufwandentschädigung
5.) Wachdienstzulage für die Bediensteten der Feuerwehr – Wache Rathaus, sofern sie im Wachdienst verwendet werden, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit sowie als Entschädigung für die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren bei einer Einreihung a) in die Verwendungsgruppe A monatlich
Kz. 819801
228,10 EUR
25 % GEFAHRENZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
b) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 10 bis 20), VI und VII monatlich
Kz. 819901
221,96 EUR
26 % GEFAHRENZULAGE 74 % LEISTUNGSENTGELT
c) in die Verwendungsgruppe B, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 1 bis 9) monatlich
Kz. 829101
217,37 EUR
26 % GEFAHRENZULAGE 74 % LEISTUNGSENTGELT
d) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklassen III (Gehaltsstufen 13 bis 20), IV und V monatlich
26 % GEFAHRENZULAGE 74 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 829201
216,46 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/68
e) in die Verwendungsgruppe C, Dienstklasse III (Gehaltsstufen 1 bis 12), 1. wenn die Bediensteten vor dem 1. Jänner 1988 in den Dienst der Feuerwehr getreten sind oder im Jänner 1994 Löschmeister/Löschmeisterin bzw. Inspektions-Rauchfangkehrer/InspektionsRauchfangkehrerin waren und ihnen eine Feuerwehr-Chargenzulage gebührt
monatlich
Kz. 829301
212,58 EUR
Kz. 829401
210,61 EUR
Kz. 829501
209,78 EUR
27 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT 2. wenn keine Zulage gemäß Z 1 gebührt monatlich
27 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT
f) in die Verwendungsgruppe D
monatlich
27 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT
6.) Werkstättenzulage für die im Branddienst stehenden Bediensteten der Feuerwehr, die während dieses Dienstes auch zum Werkstättendienst herangezogen werden, als Entschädigung für ihre Mehrdienstleistung, je Tag der Verwendung
Kz. 979401
10,07 EUR
LEISTUNGSENTGELT
7.) Entschädigung Bediensteten die im Wechseldienst stehen und die bei Katastropheneinsätzen während ihrer dienstfreien Zeit zu Dienstleistungen herangezogen werden, gebührt die Überstundenentschädigung gemäß Beilage K.
8.) Wechseldienstentschädigung Abweichend vom Punkt 3 der Beilage A - II/IV/Allg. beträgt der Stundensatz der Wechseldienstentschädigung
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/68
a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe C in der Dienstklas-
9,98 EUR
se III (Gehaltsstufen 1-12) für Bedienstete der Verwendungsgruppe C in der Dienstklas-
12,90 EUR
se III (Gehaltsstufen 13-20) und ab der Dienstklasse IV b) für Bedienstete der Verwendungsgruppe B ab der Dienstklas-
15,62 EUR
se III/ Gehaltsstufe 10
pauschaliert Verwendungsgruppe C, Dkl. III
Kz. 876001
(Gehaltsstufen 1-12) Verwendungsgruppe C, Dkl. III
Kz. 876101
(Gehaltsstufen 13-20) und ab der Dkl. IV Verwendungsgruppe B, ab Dkl. III/
Kz. 876201
Gehaltsstufe 10
Bei Bediensteten der Verwendungsgruppe C, welche vor dem 1. Jänner 1988 in den Dienst der Feuerwehr getreten sind oder im Jänner 1994 Löschmeister bzw. Inspektions-Rauchfangkehrer waren und denen eine Feuerwehr-Chargenzulage gebührt, beträgt der Stundensatz der Wechseldienstentschädigung in der Dkl. III (Gehaltsstufen 1-12)
Kz. 877201
10,98 EUR
55 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 45 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Die Zeiten der Dienstübergabe sind mit der Wechseldienstentschädigung abgegolten.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
Magistratsabteilung 70 1.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen, zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 896901
428,16 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Nachtdienstzulage für die Ärzte/Ärztinnen für jeden in der Zeit vom Dienstende des einen bis zum Dienstbeginn des nächstfolgenden Tages auf Grund der Diensteinteilung geleisteten Nachtdienst, je Nachtdienst
Kz. 974101
64,09 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG
3.) Mehrstundenentschädigung für die Ärzte/Ärztinnen als Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) hinausgehenden Mehrstunden, je Nachtdienst
Kz. 986201
124,68 EUR
44 % ÜBERSTUNDENENTGELT 56 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
4.) Entschädigung für die in der dienstfreien Zeit geleisteten zusätzlichen Dienste der Ärzte/Ärztinnen bei Betrieb des Rettungshubschraubers, pro Dienst
Kz. 912101
422,02 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
5.) Entschädigung für Ärzte/Ärztinnen, die in der dienstfreien Zeit als Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerinnen für die MA 70 verwendet werden, wenn sie hiezu die Berechtigung gemäß § 79 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes nachweisen,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV je Arbeitsstunde
Kz. 925601
Beilage E-II/IV/70
40,63 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
6.) Prämienablöse für den ärztl. Leiter/die ärztl. Leiterin, die Ärzte/Ärztinnen, den Wiener Rettungsdienstleiter/die Wiener Rettungsdienstleiterin sowie die Stations- und Protokollführer/Stations- und Protokollführerinnen, monatlich
Kz. 882501
63,10 EUR
Sofern die Ausfahrten des Rettungsdienstes im Jahr 24.000 übersteigen bzw. 20.000 unterschreiten, wird für das kommende Jahr für je angefangene 1.100 Ausfahrten die Prämienablöse um je
2,95 EUR erhöht bzw. vermindert. Tagsatz
Kz. 963801, 1 Tag = 1 E
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
7.) Entschädigung für den in der dienstfreien Zeit geleisteten Ambulanzdienst a) für den ärztlichen Leiter/die ärztliche Leiterin und die Ärzte/Ärztinnen je Stunde an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
Kz. 973401
28,34 EUR
Kz. 973501
37,53 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
je Stunde in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen
S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
b) für die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfall-
Beilage K
sanitäter/Notfallsanitäterinnen
8.) Leistungszulage für die Stationsleiter/Stationsleiterinnen zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit an EDV-Anlagen monatlich
Kz. 894101
337,36 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
9.) Entschädigung für die in der Zentrale tätigen Protokollführer/Protokollführerinnen und für die Stationsführer/Stationsführerinnen und für die in den Exposituren tätigen Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, die Geräte der Datenfernübertragung bedienen, zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit sowie der durch die Arbeit an Bildschirmgeräten bedingten Erschwernisse
a) für die Protokollführer/Protokoll-
führerinnen pro Geschäftsfall b) für die als Leitende Protokollfüh-
rer/Protokollführerinnen verwendeten Protokollführer/Protokoll-
Kz. 806101,
0,62 EUR
1 E = 1 EUR Kz. 928801,
0,62 EUR
1 E = 1 EUR
führerinnen in Höhe eines Zehntels des Monatsbetrages pro Dienst in Verwendung als Protokollführer/Protokollführerin c) für die Stationsführer/Stations-
Kz. 909201
0,43 EUR
führerinnen und für die Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen der Exposituren des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes pro Geschäftsfall
LEISTUNGSENTGELT
Der den einzelnen Bediensteten/die einzelne Bedienstete pro Monat gebührende Betrag ist a) bei den Protokollführern/Protokollführerinnen mit 1. Jänner auf Grund der Anzahl der Rettungs-
und Krankenbeförderungseinsätze des Vorjahres b) bei den als Leitende Protokollführer/Protokollführerinnen eingesetzten Protokollführern/Protokoll-
führerinnen mit 1. Jänner auf Grund der Anzahl der Rettungs- und Krankenbeförderungseinsätze des Vorjahres c) bei den Stationsführern/Stationsführerinnen sowie bei den Rettungssanitätern/Rettungs-
sanitäterinnen und Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen der Exposituren auf Grund der Einsätze im Leistungsmonat, die auf die Station (Expositur) entfielen, zu bemessen. Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 6, 7 und 18 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
10.) Vertretungsgebühr für Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen bei einer länger als einen Monat dauernden Verwendung als Stations- oder Protokollführer/Stations- oder Protokollführerin täglich
Kz. 937001
4,19 EUR
LEISTUNGSENTGELT
11.) Zulage für Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen und Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten besonderen Erschwernisse und der Mehrdienstleistungen durch die Übergabezeiten, die außerhalb der diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit liegen, monatlich
Kz. 836505
155,98 EUR
teil. Bed. Kz. 8305
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 6, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 836605
177,47 EUR
teil. Bed. Kz. 8306
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
12.) Leistungszulage für die als Leitende Protokollführer/Protokollführerinnen verwendeten Protokollführer/Protokollführerinnen der MA 70 zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit und Verantwortung in der Zeit dieser Verwendung pro Dienst
Kz. 928901
58,26 EUR
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/70 Punkt 9 für den Zeitraum der Verrechnung aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
13.) Entschädigung für den Modulleiter/die Modulleiterin des Ausbildungszentrums der MA 70 zur Abgeltung der Lehrtätigkeit monatlich
Kz. 808103
244,21 EUR
LEISTUNGSENTGELT
14.) Zulage für den Modulleiter/die Modulleiterin des Ausbildungszentrums der MA 70 zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit
monatlich
Kz. 800001
320,15 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/70 Punkt 8 sowie der Leistungszulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 19 aus.“
15.) Leistungszulage Den in der EDV- und Telefonanlagenbetreuung sowie in der System- und Anwender- bzw. Anwenderinnenbetreuung tätigen Bediensteten, die erstmals nach dem 1. Jänner 2009 als Journalleiter/Journalleiterin des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes verwendet werden, gebührt zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeit und der damit verbundenen Leistungsanforderungen unter den nachstehend angeführten Voraussetzungen und der weiteren Voraussetzung einer mindestens sehr guten Dienstleistung eine Leistungszulage. Diese beträgt
a) nach mindestens zweijähriger Tätigkeit als Journalleiter/Journalleiterin bei einer Einreihung in die Bedienstetengruppe der Protokollführer/Protokollführerinnen oder nach mindestens dreijähriger Tätigkeit als Journalleiter/Journalleiterin bei einer Einreihung in die Bedienstetengruppen der Stationsleiter/Stationsleiterinnen bzw. Stationsführer/Stationsführerinnen sowie jeweils nach erfolgreichem Abschluss der Führungskräfteausbildung der Magistratsabteilung 70 oder einer vergleichbaren externen Führungskräfteausbildung monatlich
Kz. 887401
687,89 EUR
b) nach mindestens fünfjährigem Bezug der Leistungszulage gemäß lit. a, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung zum Qualitätsmanager/zur Qualitätsmanagerin oder zum/zur Qualitäts-
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
sicherungsbeauftragten im Bereich medizinischer Abfragesysteme sowie bei Vorliegen einer positiven Bewertung des Führungsverhaltens durch eine externe Einrichtung monatlich
784,70 EUR
Kz. 887501
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 6, 7, 18 und 19 und der Marktwertzulage aus.
16.) Nachtdienstzulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen sowie Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen je Nachtdienst
28,07 EUR
Kz. 972801
NACHTARBEITSZUSCHLAG
Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung.
17.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Sie beträgt für Ärzte/Ärztinnen, Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Stationsführer/Stationsführerinnen, Protokollführer/Protokollführerinnen sowie Stationsleiter/Stationsleiterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich
41 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) A/VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103 Kz. 814103
83,79 EUR 101,45 EUR 121,20 EUR 154,97 EUR 64,82 EUR
Kz. 814103 Kz. 813103
101,45 EUR
83,79 EUR 3,75% des Gehalts
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
42 Stunden in der Verwendungsgruppe bzw., Gehaltsstufe Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) A/VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203 Kz. 814203
167,76 EUR 203,14 EUR 242,67 EUR 310,30 EUR 129,79 EUR
Kz. 814203 Kz. 813203
203,14 EUR
167,76 EUR 7,5% des Gehalts
43 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) A/VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303 Kz. 814303
251,55 EUR 304,59 EUR 363,87 EUR 465,27 EUR 194,61 EUR
Kz. 814303 Kz. 813303
304,59 EUR
251,55 EUR 11,25% des Gehalts
44 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403 Kz. 814403
335,34 EUR 406,04 EUR 485,07 EUR 620,24 EUR 259,43 EUR
Kz. 814403 Kz. 813403
406,04 EUR
335,34 EUR 15% des Gehalts
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
45 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503 Kz. 814503
419,31 EUR 507,73 EUR 606,54 EUR 775,57 EUR 324,40 EUR
Kz. 814503 Kz. 813503
507,73 EUR
419,31 EUR 18,75% des Gehalts
46 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603 Kz. 814603
503,10 EUR 609,18 EUR 727,74 EUR 930,54 EUR 389,22 EUR
Kz. 814603 Kz. 813603
609,18 EUR
503,10 EUR 22,5% des Gehalts
47 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703 Kz. 814703
586,89 EUR 710,63 EUR 848,94 EUR 1.085,51 EUR 454,04 EUR
Kz. 814703 Kz. 813703
710,63 EUR
586,89 EUR 26,25% des Gehalts
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
48 und mehr Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
A/III (Gehaltsstufen 1-6) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 9-20) VII C/III (Gehaltsstufen 1-12) C/III (Gehaltsstufen 13-20) IV V K6
Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803 Kz. 814803
670,86 EUR 812,32 EUR 970,41 EUR 1.240,84 EUR 519,01 EUR
Kz. 814803 Kz. 813803
812,32 EUR
670,86 EUR 30% des Gehalts
60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
Die Mehrstundenentschädigung gebührt nicht bei Bezug einer Wechseldienstentschädigung oder einer Zulage gemäß Punkt 3. der Beilage E-II/II/70. Sie gebührt weiters nicht, wenn die Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K abgegolten oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
18.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich
Kz. 887601
356,68 EUR
LEISTUNGSENTGELT
19.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, welche die Ausbildung in den Notfallkompetenzen „Arzneimittellehre“ und „Venenzugang und Infusion“ (§§ 38 bis 40 Sanitätergesetz – SanG, BGBl. I Nr. 30/2002, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 57/2008), erfolgreich abgeschlossen haben, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 886701
45,86 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
20.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, welche die Ausbildung in der Besonderen Notfallkompetenz „Beatmung und Intubation“ (§ 42 SanG) erfolgreich abgeschlossen haben, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich
Kz. 886801
71,34 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug der Zulage gemäß Punkt 19.) der Beilage E-II/IV/70 zum Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ausgeschlossen.
21.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen des Rettungsund Krankenbeförderungsdienstes, die als Lenker/Lenkerin eines Rettungswagens, eines Notarztwagens, eines Notarzteinsatzfahrzeuges oder eines Fahrzeuges des Katastrophenzuges eingesetzt werden je Dienst
Kz. 996801
5,10 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Wenn der Rettungswagen nur mit zwei bzw. der Notarztwagen nur mit drei Bediensteten besetzt ist je Dienst
Kz. 996901
10,19 EUR
LEISTUNGSENTGELT
22.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die Dienst am Rettungshubschrauber versehen, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit je Dienst
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 997001
50,95 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/70
23.) Zulage für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, die als Lehrsanitäterinnen und Lehrsanitäter im Sinn des § 47 SanG eingesetzt werden, als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich
Kz. 887701
519,74 EUR
83 % LEISTUNGSENTGELT 17 % GEFAHRENZULAGE
Bedienstete, die diese Zulage beziehen, sind vom Bezug der Zulagen gemäß Punkt 18 bis 20 der Beilage E-II/IV/70 sowie Punkt 27 der Beilage A-II/IV/ALLG. zum Nebengebührenkatalog für den Magistrat der Stadt Wien ausgeschlossen.
24.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes als Abgeltung für die qualitativen Leistungen und die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 887801
509,55 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KA
Kontrollamt 1.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die auf einem Dienstposten des Schemas II/IV KA verwendet werden und für ihre Prüftätigkeit entsprechend ausgebildet sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage: In der Leistungsanforderungsgruppe I
Kz. 824001
2.067,61 EUR
II
Kz. 824101
1.681,42 EUR
III
Kz. 824201
1.183,61 EUR
IV
Kz. 824301
1.053,74 EUR
V
Kz. 824401
936,40 EUR
VI
Kz. 824501
889,71 EUR
VII
Kz. 824601
733,63 EUR
VIII
Kz. 824701
606,04 EUR
IX
Kz. 824801
487,58 EUR
X
Kz. 825401
221,00 EUR
2. Die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe bestimmt sich wie folgt:
Bedienstetengruppe/Funktion
Leistungsanforderungsgruppe
2.1. Bedienstete der Verwendungsgruppe KA 1 und Leiter/Leiterinnen von Prüfgruppen des Kontrollamtes, die zusätzlich umfangreiche eigenverantwortliche Son-
I
deraufgaben wahrzunehmen haben 2.2. Leiter/Leiterinnen von Prüfgruppen des Kontrollamtes, soweit sie nicht unter Pkt. 2.1. fallen
II
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KA
2.3. Stellvertreter/Stellvertreterinnen von unter Pkt. 2.1. und 2.2. genannten Bediensteten, soweit sie nicht bereits einer höheren
IV
Leistungsanforderungsgruppe angehören 2.4. Prüfer/Prüferinnen der Verwendungsgruppe KA 2
III, V oder VIII
2.5. Prüfer/Prüferinnen der Verwendungsgruppe KA 3
VI, VII, IX oder X
3. Im ersten Jahr gebührt die Leistungszulage im vollen Ausmaß, in den Folgejahren im Ausmaß des Grades der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr.
reduzierte Leistungszulage
Kz. 824901
1 E = 1 EUR
4. Die nach Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 7 und 19 für ab 1. Jänner 2005 liegende Zeiträume bereits ausbezahlten Nebengebühren sind auf die gebührende Leistungszulage anzurechnen.
5. Soweit für Bedienstetengruppen des Schemas II/IV/KA mehrere Leistungsanforderungsgruppen in Frage kommen, hat die Zuordnung zu einer der möglichen Leistungsanforderungsgruppen durch den Kontrollamtsdirektor/die Kontrollamtsdirektorin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie und die organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.
6. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
7. Bediensteten, die auf einem Dienstposten des Schemas II/IV KA verwendet werden und für ihre Prüftätigkeit entsprechend ausgebildet sind, gebühren keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 und 19 sowie keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen.
2.) Aufwandentschädigung für die hauptamtlich als Revisoren/Revisorinnen tätigen Bediensteten zur Abgeltung der typischerweise mit der Tätigkeit von Revisoren/Revisorinnen verbundenen Aufwendungen je nach Aufgabengebiet:
monatlich
Kz. 825001
215,11 EUR
monatlich
Kz. 825101
161,33 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KA
monatlich
Kz. 825201
107,55 EUR
monatlich
Kz. 825301
53,77 EUR
Die Festlegung der Betragshöhe erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Aufwandes durch den Kontrollamtsdirektor/die Kontrollamtsdirektorin.
Der Bezug dieser Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Außendienstzulage sowie des amtlichen Kilometergeldes aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
Krankenanstaltenverbund 1.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren, ausgenommen die befristet mit der Leitung einer städtischen Krankenanstalt, eines Geriatriezentrums, einer Abteilung oder eines Institutes betrauten Ärzte/Ärztinnen und die betriebseigenen Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerinnen, zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten Erschwernisse und Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 896903
428,16 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Zulage a) für das Pflegepersonal, die Bediensteten der med.-techn. Dienste, Kardiotechniker/Kardio-
technikerinnen, Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen, Medizinische Masseure/Medizinische Masseurinnen, Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen, für die Erzieher/Erzieherinnen der Verwendungsgruppe D, die muttersprachlichen Berater/Beraterinnen sowie für die Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen in den Psychiatrischen Krankenhäusern, psychiatrischen Abteilungen, im TZ-Ybbs und in der Kriseninterventionsstation der Internen Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, sofern im Einzelfall nicht eine Personal- oder Sonderzulage gebührt, zur Abgeltung der durch den Dienst bedingten besonderen Erschwernisse und der Mehrdienstleistungen bis zu einer Viertelstunde pro Dienst, monatlich
Kz. 836506
155,98 EUR
teil. Bed. Kz. 8305
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 1 bis K 6,Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, in Verwendungsgruppe B, C oder D, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 836606
177,47 EUR
teil. Bed. Kz. 8306
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) Werden Mehrdienstleistungen der unter lit. a angeführten Bediensteten durch die Wechseldienst-
entschädigung gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Punkt 3, abgegolten, so gebührt an Stelle der Zulage gemäß lit. a eine Zulage von
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
monatlich
Beilage E-II/IV/KAV
Kz. 809602
101,33 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
3.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt eine monatliche Mehrstundenentschädigung. Sie beträgt für Ärzte/Ärztinnen, für die der Punkt 24 nicht gilt, für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.-techn. Dienste, für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, für die Kardiotechniker/Kardiotechnikerinnen, für die Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen, sofern nicht eine Wechseldienstentschädigung gebührt, sowie für die Physiker/Physikerinnen und Chemiker/Chemikerinnen, die Fachbediensteten des technischen Dienstes und die Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abklinganlagen des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und des SMZ-Ost – Donauspital bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich 41 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 815102
II Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 814102
57,81 EUR 62,22 EUR 75,08 EUR 63,91 EUR 76,51 EUR 64,82 EUR 68,33 EUR 83,79 EUR
Kz. 815102
Kz. 814102
101,45 EUR
Kz. 815102
Kz. 814102
121,20 EUR
Kz. 815102 Kz. 815102 Kz. 816102
Kz. 814102 Kz. 814102 Kz. 813102
154,97 EUR 94,05 EUR 3,75% des Gehalts
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
42 Stunden in der Verwendungsgruppe bzw., Gehaltsstufe Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 815202
II Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 814202
115,74 EUR 124,59 EUR 150,34 EUR 127,97 EUR 153,20 EUR 129,79 EUR 136,81 EUR 167,76 EUR
Kz. 815202
Kz. 814202
203,14 EUR
Kz. 815202
Kz. 814202
242,67 EUR
Kz. 815202 Kz. 815202 Kz. 816202
Kz. 814202 Kz. 814202 Kz. 813202
310,30 EUR 188,31 EUR 7,5% des Gehalts
43 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 815302
II Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 814302
173,55 EUR 186,81 EUR 225,42 EUR 191,88 EUR 229,71 EUR 194,61 EUR 205,14 EUR 251,55 EUR
Kz. 815302
Kz. 814302
304,59 EUR
Kz. 815302
Kz. 814302
363,87 EUR
Kz. 815302 Kz. 815302 Kz. 816302
Kz. 814302 Kz. 814302 Kz. 813302
465,27 EUR 282,36 EUR 11,25% des Gehalts
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
44 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 815402
II Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 814402
231,36 EUR 249,03 EUR 300,50 EUR 255,79 EUR 306,22 EUR 259,43 EUR 273,47 EUR 335,34 EUR
Kz. 815402
Kz. 814402
406,04 EUR
Kz. 815402
Kz. 814402
485,07 EUR
Kz. 815402 Kz. 815402 Kz. 816402
Kz. 814402 Kz. 814402 Kz. 813402
620,24 EUR 376,41 EUR 15% des Gehalts
45 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 815502
II Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 814502
289,29 EUR 311,40 EUR 375,76 EUR 319,85 EUR 382,91 EUR 324,40 EUR 341,95 EUR 419,31 EUR
Kz. 815502
Kz. 814502
507,73 EUR
Kz. 815502
Kz. 814502
606,54 EUR
Kz. 815502 Kz. 815502 Kz. 816502
Kz. 814502 Kz. 814502 Kz. 813502
775,57 EUR 470,67 EUR 18,75% des Gehalts
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
46 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 815602
II Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 814602
347,10 EUR 373,62 EUR 450,84 EUR 383,76 EUR 459,42 EUR 389,22 EUR 410,28 EUR 503,10 EUR
Kz. 815602
Kz. 814602
609,18 EUR
Kz. 815602
Kz. 814602
727,74 EUR
Kz. 815602 Kz. 815602 Kz. 816602
Kz. 814602 Kz. 814602 Kz. 813602
930,54 EUR 564,72 EUR 22,5% des Gehalts
47 Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 815702
II Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 814702
404,91 EUR 435,84 EUR 525,92 EUR 447,67 EUR 535,93 EUR 454,04 EUR 478,61 EUR 586,89 EUR
Kz. 815702
Kz. 814702
710,63 EUR
Kz. 815702
Kz. 814702
848,94 EUR
Kz. 815702 Kz. 815702 Kz. 816702
Kz. 814702 Kz. 814702 Kz. 813702
1.085,51 EUR 658,77 EUR 26,25% des Gehalts
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
48 und mehr Stunden in der Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe bzw. Dienstklasse
E/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1-6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII LKP K 1 - K 6 und A 3
I Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 815802
II Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 814802
462,84 EUR 498,21 EUR 601,18 EUR 511,73 EUR 612,62 EUR 519,01 EUR 547,09 EUR 670,86 EUR
Kz. 815802
Kz. 814802
812,32 EUR
Kz. 815802
Kz. 814802
970,41 EUR
Kz. 815802 Kz. 815802 Kz. 816802
Kz. 814802 Kz. 814802 Kz. 813802
1.240,84 EUR 753,03 EUR 30% des Gehalts
I. außerhalb des Tourendienstes (ohne regelmäßige Sonntags- und Nachtdienste) ÜBERSTUNDENENTGELT
II. im Tourendienst (mit regelmäßigen Sonntags- und Nachtdiensten) 60 % ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
Die Mehrstundenentschädigung gebührt nicht, wenn die Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K oder durch Freizeit abgegolten werden.
4.) Nachtdienstzulage a) für Ärzte/Ärztinnen sowie für die Physiker/Physikerinnen und Chemiker/Chemikerinnen der Abklinganlagen des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und des SMZ-Ost – Donauspital für jeden in der Zeit vom Dienstende des einen bis zum Dienstbeginn des nächstfolgenden Tages auf Grund der Diensteinteilung geleisteten Nachtdienst,
je Nachtdienst
Kz. 974102
64,09 EUR
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
b)
für Ärzte/Ärztinnen der Neurologischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, deren Mehrdienstleistungen durch einzelverrechnete Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K oder durch Freizeit abgegolten werden, gebührt für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen,
je Arbeitsstunde
Kz. 996701
8,01 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG
5.) Erschwerniszulage für Ärzte/Ärztinnen an Röntgeninstituten oder pathologisch-bakteriologischen Instituten, an strahlentherapeutischen Abteilungen/Instituten und an den nuklearmedizinischen Instituten/Stationen, monatlich
Kz. 833301
124,33 EUR
6.) Nachtdienstzulage a) für das Pflegepersonal, die Bediensteten der med.-techn. Dienste, die OP-Gehilfen/OP-Ge-
hilfinnen, die Laborgehilfen/Laborgehilfinnen, die Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen sowie die Fachbeamten/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes, die Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abklinganlage des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und des SMZ-Ost – Donauspital, die Werkmeister der Leitstelle des SMZ-Ost – Donauspital und das Leitstellenpersonal des AKH für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, je Nachtdienst
Kz. 972702
28,07 EUR
b) Werden Mehrdienstleistungen der unter lit. a angeführten Bediensteten durch einzelverrechnete
Mehrdienstleistungsvergütungen gemäß Beilage K oder durch Freizeit abgegolten, so gebührt an Stelle der Zulage gemäß lit. a eine Zulage für Nachtdienste (22 Uhr bis 6 Uhr), soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen, je Arbeitsstunde
Kz. 914301
3,50 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG
7.) Entschädigung für Ärzte/Ärztinnen, die in theoretischen Fächern an physikalisch-therapeutischen oder medizinischchemischen Instituten tätig sind,
monatlich
Kz. 834001
55,34 EUR
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für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
GEFAHRENZULAGE
8.) Besondere Infektions(Strahlengefährdungs)zulage a) für Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, Ärztliche Abteilungs-(Instituts-)vorstände, Ärzte/Ärztinnen,
Chemiker/Chemikerinnen und Physiker/Physikerinnen, die mindestens einen Monat ununterbrochen überwiegend an Instituten (Stationen, Laboratorien) tätig und strahlenexponiert sind, für die Ärzte/Ärztinnen der Unfallchirurgischen Abteilung und der 1.Chirurgischen Abteilung mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie des Wilhelminenspitals, für die Ärzte/Ärztinnen der Unfallchirurgischen Abteilung im SMZ-Ost – Donauspital sowie für die Ärzte/Ärztinnen an der 1. Chirurgischen Abteilung mit gefäßchirurgischem Zentrum des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,
für die an Prosekturen (Pathologisch-bakteriologischen-anatomischen Instituten) oder am gerichtsmedizinischen Institut zum Dienst eingeteilten Ärzte/Ärztinnen,
für die in einer ständigen Verwendung in Laboratorien überwiegend mit bakteriologischen oder virologisch-serologischen Untersuchungen beschäftigten Ärzte/Ärztinnen,
für Ärztliche Abteilungsvorstände und Ärzte/Ärztinnen der Abteilungen für Anästhesiologie und Intensivmedizin,
b) für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.-techn. Dienste sowie sonstige Bedienstete,
welche bei einer ständigen Verwendung an Instituten (Stationen) sowie in Laboratorien ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind, oder überwiegend bakteriologische sowie virologisch-serologische Untersuchungen durchführen bzw. auf ihrem Arbeitsplatz besonders infektionsgefährdet sind, für Bedienstete der med.-techn. Dienste des Institutes für Hormonanalytik der I. Univ. Frauenklinik,
für die (Leitenden, Ersten) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen,
für die Bediensteten des Instituts für Krankenhausphysik im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,
für Bedienstete der Medizintechnik, die überwiegend Prüf-, Einstellungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, bei denen sie sich im Strahlenbereich befinden und deshalb strahlenexponiert sind,
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
für zwei Fachbedienstete des technischen Dienstes des zentralen Abfalllagers im Strahlenzentrum des AKH,
für die Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen des OKH-Gersthof, des Wilhelminenspitals, 1. chirurgischer und unfallchirurgischer OP-Bereich, der Orthopädischen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital, der Orthopädischen und Unfallchirurgischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, im Orthopädischen Fachbereich im AKH und an der 1. Chirurgischen Abteilung mit gefäßchirurgischem Zentrum am Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel
als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Infektions- und Strahlengefährdung,
monatlich
Kz. 833402
126,19 EUR
teilb. Bed. Kz. 8331
Vertretung bis zu einem Monat
Kz. 903901, 1 E = 1 EUR
c) für den Ärztlichen Institutsvorstand, die Ärzte/Ärztinnen, die Bediensteten der med.-techn. Dienste
und die (Ersten)Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen am Pathologisch-bakteriologischen Institut des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital monatlich
Kz. 839502
190,73 EUR
9.) Infektions(Gefahren)zulage a) für Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, Ärztliche Abteilungs-(Instituts-)vorstände und Ärz-
te/Ärztinnen, die mindestens einen Monat ununterbrochen an Tbc-, Infektions-, Kinderinfektionsabteilungen (Stationen), Onkologischen Abteilungen (Stationen), Internen Abteilungen mit Dialyseoder Intensivstation oder an der Transfusionsmedizin des Allgemeinen Krankenhauses tätig sind, für Ärztl. Abteilungs-(Instituts-)vorstände, Ärzte/Ärztinnen, Biologen/Biologinnen und Chemiker/Chemikerinnen in Laboratorien und bis zu zehn Ärzte/Ärztinnen der 4. med. Abteilung des Wilhelminenspitals, welche überwiegend mit infektiösem Material beschäftigt sind, für die gesamte Dauer der Verwendung, für Fachärzte/Fachärztinnen, einschließlich Abteilungs-(Instituts-)vorstände, für Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen, in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für HNO stehende Ärzte/Ärztinnen und Fachärzte/Fachärztinnen, einschließlich Abteilungs-(Instituts-)vorstände für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
für Apotheker/Apothekerinnen, die mit der zentralen Zytostatikazubereitung betraut sind, für 6 Ärzte/Ärztinnen der Intensivstation der Kinderchirurgischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, für Ärzte/Ärztinnen der Intermediate-Care-Station der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing – des Wilhelminenspitals b) für Operations- und Anästhesiepfleger/Operations- und Anästhesieschwestern, c) für das Pflegepersonal, die Bediensteten der med.-techn.Dienste, die Operationsgehil-
fen/Operationsgehilfinnen, die Medizinischen Masseure/Medizinischen Masseurinnen sowie die Laborgehilfen/Laborgehilfinnen der Tbc-, Infektions- und Kinderinfektionsabteilungen (Stationen), der Transfusionsmedizin des Allgemeinen Krankenhauses, der Univ. Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie -Station 27 und 120, am Wasserbett und der Verbrennungsstation im AKH, der Ambulanz der 4. med. Abteilung und der Entgiftungsstation des Institutes für Anästhesiologie des Wilhelminenspitals, der Station D/Nord der Nephrologischen Abteilung des Wilhelminenspitals, der Ambulanz und den Stationen E 8 und E 10 der Universitätskinderklinik,
der Dialyse-, Intensiv- und Überwachungsstationen, der Station 12 B der 2. Med. Abteilung der KA Rudolfstiftung in Zentrallaboratorien, in serodiagnostischen Instituten (Stationen), auf Hepatitisstationen, der Hepatitisambulanz des Allgemeinen Krankenhauses, der Ambulanzen und Stationen mit hoher Frequenz an zytostatisch behandelten Tumorpatienten, der Ambulanzen mit hoher Frequenz an Patienten, die an Bluterkrankungen oder chronischen Nierenerkrankungen leiden, in Zentralsterilisationen,
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
in Speziallaboratorien, soweit sie mit der Durchführung der Tests an den Versuchstieren befasst sind, für Bedienstete der Medizintechnik, die überwiegend Instandsetzungsarbeiten durchführen, bei denen sie einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, für Bedienstete auf Kardiologischen Stationen, wenn sie die maschinelle Überwachung durchführen, für die Bediensteten der med.-techn. Dienste an der Abteilung für Arbeitsmedizin im AKH, für das Pflegepersonal und die Bediensteten der med.- techn. Dienste, die in jenem Bereich tätig sind, in dem überwiegend endoskopische Untersuchungen bzw. endoskopische Eingriffe vorgenommen werden,
für Pflegepersonen, die ständig oder vertretungsweise ununterbrochen mindestens sieben Tage im Überwachungszimmer der ersten Station der Neurologischen Abteilung des GZ Am Wienerwald tätig sind,
für Pflegepersonen der Intermediärstation der II. Neurologischen Abteilung des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,
für zwei Biomed. Analytiker/Analytikerinnen der Univ. Klinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Herz-Thoraxchirurgie,
für einen/eine Biomed. Analytiker/Analytikerin der Knochenbank der Orthopädischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital,
für Biomed. Analytiker/Analytikerinnen des Labors für Invitro Fertilisation an der Univ.Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe,
für zwei Biomed. Analytiker/Analytikerinnen der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde des AKH, für Kardiotechniker/Kardiotechnikerinnen,
für das Krankenpflegepersonal und Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen der IntermediateCare-Station der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing des Wilhelminenspitals,
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
für die Bediensteten der internen Lungenabteilungen und der lungenchirurgischen Station des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital sowie die auf Infektions-(Tbc-)Abteilungen der anderen Anstalten tätigen Aufnahme- und Kanzleibeamten/Aufnahme- und Kanzleibeamtinnen,
für die Bediensteten (Ärzte/Ärztinnen, Pflegepersonal) der 11. Medizinischen Abteilung, Pavillon XV, 1 rechts und 1 links, Langzeitbeatmungsstation sowie der Ebene 2 des GZW,
für das Krankenpflegepersonal am Department für Neonatologie in der KA Rudolfstiftung
als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Gefährdung, monatlich
Kz. 833502
105,09 EUR
teilb. Bed. Kz. 8307 Für das Pflegepersonal, einen/eine Physiotherapeuten/Physiotherapeutin und einen/eine BiomedAnalytiker/Analytikerin an der Univ. Klinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Wiederherstellende und Plastische Chirurgie, Intensivpflegestation für Brandverletzte des AKH erhöht sich die Zulage um 75 %
Kz. 822601
183,89 EUR
teilb. Bed. Kz. 8227 Für an der Univ. Klinik für Dermatologie Süd B I-HIV, Süd B N-HIV, Süd B-HIV-Labor und der Süd B Ambulanz HIV des AKH einschließlich des HIV-Labors Ebene 4P des AKH, im Pavillon 34 der II. Internen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital und der zum Pavillon 34 gehörenden Ambulanz sowie im Pav. Wienerwald/Parterre tätigen Bediensteten erhöht sich die Zulage um 100 %.
Kz. 807901
210,17 EUR
teilb. Bed. Kz. 8080 d) für die übrigen Bediensteten des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PUL,
ausgenommen Küchenpersonal) sowie für die Bediensteten des Pavillons 15 des GZ Am Wienerwald, monatlich
Kz. 837101
51,16 EUR
teilb. Bed. Kz. 8381 Vertretung bis zu einem Monat
Kz. 903901, 1 E = 1 EUR
e) für Leitende pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen und für Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen der Anstaltsapotheke des AKH, welche in der zentralen Zytostatikazubereitung ganztägig mit dem Lösen und Zubereiten von Zytostatika-Infusionen beschäftigt sind,
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STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV monatlich
Beilage E-II/IV/KAV
Kz. 802901
126,19 EUR
10.) Gefahrenzulage a) für Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, Ärztliche Abteilungsvorstände, Ärzte/Ärztinnen und Psycho-
logen/Psychologinnen der psychiatrischen Krankenhäuser, der psychiatrischen Abteilungen und Stationen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, der FrühNeurorehabilitationsstation des SMZ Süd – KFJ mit PRE, für die Psychologen/Psychologinnen des Allgemeinen Krankenhauses, für Pädagogen/Pädagoginnen an der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,
die mindestens einen Monat ununterbrochen in diesen Dienststellen tätig sind, für die gesamte Dauer der Verwendung, b) für das Pflegepersonal, die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die Bediensteten der med.-
techn. Dienste, die Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, die Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen, die Medizinischen Masseure/Medizinischen Masseurinnen sowie die Laborgehilfen/Laborgehilfinnen in psychiatrischen Abteilungen und Stationen, in der Neurologischen Universitätsklinik, in der Neurochirurgischen Universitätsklinik, in der Neurochirurgischen Abteilung der KA Rudolfstiftung und des SMZ-Ost – Donauspital, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, in den Stationen 15 und 18 der Internen Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals, in der Früh-Neurorehabilitationsstation des SMZ Süd – KFJ mit PRE, in der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Neuropädiatrische Funktionsdiagnostik – Epilepsie-Monitoring, bei der Unterwassertherapie, in der Univ. Kl. f. Unfallchirurgie des Allgemeinen Krankenhauses, Stationen 19B, 19C, 19D, und 19E in den Stationen der Unfallchirurgie des Wilhelminenspitals und des SMZ-Ost – Donauspital, c) für die Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen und Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen im SMZ
Baumgartner Höhe – Otto Wagner- Spital mit PZ und im TZ Ybbs/Donau - PKH, in der Internen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
Kinderabteilung mit Psychosomatik des Wilhelminenspitals und in der psychiatrischen Abteilung des SMZ-Ost – Donauspital, für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen an der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel und an der Früh-Neurorehabilitationsstation des SMZ Süd – KFJ mit PRE,
für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen an der Univ. Klinik für Psychiatrie des Allgemeinen Krankenhauses,
für einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin an der Psychiatrischen Abteilung des Kaiser-FranzJosef-Spitals, für zwei Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ, d) für die Bediensteten der Aufnahmestationen im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zent-
rum Rosenhügel, GZ Am Wienerwald, Pav. V und XV, KFJ-Spital, in der KA Rudolfstiftung, im SMZ-Ost – Donauspital, im Wilhelminenspital und in der Notfallambulanz des KES, für die Bediensteten der Universitätskinderklinik- Heilpädagogik,
als Entschädigung für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Gefährdung, monatlich
Kz. 833502
105,09 EUR
teilb. Bed. Kz. 8307
e) für (Erste) Operationsgehilfen/Operationsgehilfinnen und (Erste) Desinfektionsgehil-
fen/Desinfektionsgehilfinnen sowie den Sanitätsrevisor/die Sanitätsrevisorin im AKH, für Leitende pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, für Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, die mit der zentralen Zytostatikazubereitung betraut sind und für einen Stationsassistenten/eine Stationsassistentin (med. techn. Bereich) an der Zentraldesinfektion des AKH, monatlich
Kz. 801402
84,21 EUR
f) für die sonstigen Bediensteten
der psychiatrischen Krankenhäuser, der psychiatrischen Abteilungen und Stationen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene mit Ambulanz des Krankenhauses Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
für Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen und das Pflegepersonal auf neurologischen Abteilungen (Stationen), für Ärzte/Ärztinnen im Zentrum Förderpädagogik des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital – Pflegezentrum, für die Bediensteten im Pflegezentrum des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital, 2. Abteilung, (PH Sanatoriumstraße) und im GZ Ybbs/Donau, für die Bediensteten der med.-techn. Dienste sowie die Medizinischen Masseure/Medizinischen Masseurinnen auf neurologischen Abteilungen (Stationen) nur dann, wenn sie mit neurologischen Patienten unmittelbar arbeiten, für das Pflegepersonal der Kinderabteilung des SMZ-Ost – Donauspital und der Stationen, die über Risiko- und Aufwachzimmer verfügen, monatlich
Kz. 801207
51,15 EUR
teilb. Bed. Kz. 8304 Der Bezug einer der unter Punkt 7 bis 10 angeführten Zulagen schließt den Bezug einer anderen dieser Zulagen aus.
11.) Zulage für Ärzte/Ärztinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren für jeden diensteinteilungsmäßig oder vertretungsweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen geleisteten vollen Dienst, der zwischen zwei Nachtdiensten liegt, je Dienst
Kz. 970401
31,37 EUR
Diese Zulage gebührt auch dann, wenn dem Sonntag unmittelbar gesetzliche Feiertage folgen oder solche dem Sonntag unmittelbar vorausgehen bzw. aneinander unmittelbar anschließen, für jeden Tag, an dem ein voller Dienst zwischen zwei Nachtdiensten geleistet wird. SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG
12.) Zulage zur Abgeltung der mit nachstehenden Dienstleistungen verbundenen Mehrdienstleistungen und zwar: Für den Inspektionsdienst des Verwaltungs- und Kanzleipersonals, den Bereitschaftsdienst der Bediensteten der med.-techn. Dienste, in der II. Chirurg. Universitätsklinik und im Institut für Blutgruppenserologie des Allgemeinen Krankenhauses, das ist der vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden dauernde Dienst,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je
Beilage E-II/IV/KAV
Kz. 978001
154,53 EUR
Kz. 978101
205,27 EUR
Kz. 978201
281,54 EUR
Dienst 20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Samstagen, je Dienst
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a
Kz. 907601
77,27 EUR
Kz. 907701
211,16 EUR
bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage E-II/IV/KAV, Punkt 6 aus.
13.) Bereitschaftsdienstzulage für die Apotheker/Apothekerinnen des Allgemeinen Krankenhauses für jeden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währenden Dienst, a) an Werktagen von Montag bis Freitag, je
Kz. 975201
200,27 EUR
Kz. 975301
259,54 EUR
Dienst 20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Samstagen, je Dienst
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV c) an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
Kz. 975401
Beilage E-II/IV/KAV 350,11 EUR
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a
Kz. 907801
100,14 EUR
Kz. 908801
262,58 EUR
Kz. 878701
94,76 EUR
bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c
14.) Mehrdienstleistungspauschale für den Küchenleiter/die Küchenleiterin, monatlich
ÜBERSTUNDENENTGELT
15.) Entschädigung für Krankenpfleger/Krankenschwestern, Hebammen oder Bedienstete der gehobenen med.-techn. Dienste, die probeweise oder vorübergehend auf einem systemisierten Dienstposten für Stationspfleger/Stationsschwestern, Stationspflegervertreter/Stationsschwesternvertreter, Lehrer/Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege, Stationshebammen, Stationshebammenvertreter/Stationshebammenvertreterinnen, Stationsassistenten/Stationsassistentinnen oder Lehrassistenten/Lehrassistentinnen verwendet werden, a) täglich
Kz. 970302
5,08 EUR
b) wenn jedoch die Verwendung voraus-
Kz. 970202
10,16 EUR
sichtlich mindestens sechs Monate dauert, täglich
LEISTUNGSENTGELT Der Anspruch auf die Entschädigung entsteht erst nach einer mindestens sieben Tage dauernden ununterbrochenen Vertretung.
16.) Entschädigung für Ärzte/Ärztinnen als Abgeltung für die nach der Vereinbarung vom 13. April 1994 gutgeschriebenen und nicht durch Freizeit ausgeglichenen Tagdienste
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV pro Tagdienst
Beilage E-II/IV/KAV
Kz. 975001
148,47 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
17.) Zulage für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in Spezialverwendung zur Abgeltung der mit dieser Dienstleistung verbundenen besonderen Arbeitsbelastung und Erschwernisse sowie der großen Verantwortung. Diese Zulage beträgt für Intensivpflege- und Dialysepfleger/Intensivpflege- und Dialyseschwestern,
monatlich
Kz. 833601
168,63 EUR
teilb. Bed. Kz. 8098
für Anästhesie- und Operationspfleger/Anästhesie- und Operationsschwestern,
monatlich
Kz. 833701
118,00 EUR
teilb. Bed. Kz. 8308 Die Zulage für Anästhesiepfleger/Anästhesieschwestern gebührt diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit Sonderausbildung im Modul Intensiv- oder Anästhesiepflege nach erfolgreich abgelegter Prüfung. Die Zulage für Intensivpflege-, Dialyse- oder Operationspfleger/Intensivpflege-, Dialyse- oder Operationsschwestern gebührt diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit Sonderausbildung im jeweiligen Modul nach erfolgreich abgelegter Prüfung. Die Zulage gebührt diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ohne Sonderausbildung nach mindestens sechsmonatiger zufrieden stellender Verwendung als Intensivpflege-, Dialyse-, Anästhesieoder Operationspfleger/Intensivpflege-, Dialyse-, Anästhesie- oder Operationsschwester. Die Bestätigung des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau gemäß § 108 Abs. 2 GuKG ist der erfolgreichen Absolvierung einer Sonderausbildung für Intensiv-, Dialyse-, Anästhesie- oder Operationspflege gleichzustellen. 50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
18.) Entschädigung für Leitende Lehrassistenten/Lehrassistentinnen, Lehrassistenten/Lehrassistentinnen, Lehrvorsteher/Schuloberinnen, Lehrer/Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege und Lehrhebammen sowie für Bedienstete, die probe- oder vertretungsweise die Lehrtätigkeit ausüben,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV monatlich
Kz. 808101
Beilage E-II/IV/KAV 244,21 EUR
LEISTUNGSENTGELT
19.) Erschwerniszulage für die Bediensteten im SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ und im Therapiezentrum Ybbs/Donau, welche den Verwendungsgruppen K 3, K 4 und K 6 angehören und überwiegend im Rahmen der Arbeitstherapie verwendet werden, monatlich
Kz. 839803
45,79 EUR
Höchstanzahl der Bezieher: 90 Bedienstete
20.) Entschädigung für (Leitende, Erste) Prosekturgehilfen/Prosekturgehilfinnen a) für die Versorgung der in den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren Verstorbenen, pro Fall
Kz. 908101
21,92 EUR
b) für die Versorgung der in das gerichtsmedizinische Institut im Allgemeinen Krankenhaus eingebrach-
ten Verstorbenen, pro Fall
Kz. 908201
32,97 EUR
LEISTUNGSENTGELT
21.) Entwesungsprämie für Desinfektionsgehilfen/Desinfektionsgehilfinnen des AKH für die Durchführung von Entwesungen sowie für Körperentlausungen (mit Ausnahme von Kopfentlausungen) pro Entwesung
Kz. 918401
30,93 EUR
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % GEFAHRENZULAGE
22.) Erschwerniszulage für Psychologen/Psychologinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren, monatlich
Kz. 842401
105,25 EUR
23.) Entschädigung für die vollbeschäftigten Psychologen/Psychologinnen im Allgemeinen Krankenhaus, SMZ-Ost – Donauspital, SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (ausgenommen PUL), Psychiatri-
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
schen Krankenhaus Ybbs/Donau, Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, Kaiser-Franz-Josef-Spital, Wilhelminenspital, in der KA Rudolfstiftung, im Sozialtherapeutischen Zentrum Ybbs/Donau und im GZ Am Wienerwald zur Abgeltung der mit diesem Dienst verbundenen ständigen Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 842301
278,70 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT
24.) Mehrstundenentschädigung für Ärzte/Ärztinnen an den städtischen Krankenanstalten und Geriatriezentren die im Rahmen der Diensteinteilung regelmäßig zu Nachtdiensten herangezogen werden, als Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) hinausgehenden Mehrstunden für den vierten und jeden weiteren tatsächlich geleisteten Nachtdienst im Kalendermonat, je Nachtdienst (bis zu 24 Stunden)
Kz. 986101
363,73 EUR
44 % ÜBERSTUNDENENTGELT 56 % S/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
25.) Entschädigung für Bedienstete des Pflegedienstes und der med.-techn. Dienste sowie für die Fachbediensteten des Verwaltungsdienstes und die Kanzleibediensteten in der Aufnahmekanzlei des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (PUL), die nur fallweise an Feiertagen Dienst zu versehen haben, je Arbeitsstunde einer solchen Normal-
Kz. 913101
13,64 EUR
dienstleistung FEIERTAGSZUSCHLAG
26.) Kreißsaalzulage für die Hebammen, die überwiegend im Kreißsaal oder an Stationen einer Gynäkologischen geburtshilflichen Abteilung/Klinik (nicht in der Ambulanz) tätig sind, wo Patienten/Patientinnen außerhalb des Kreißsaales prä- und postpartal betreut werden, für die mit der Dienstleistung verbundene besondere Infektionsgefahr, monatlich
Kz. 842801
105,09 EUR
GEFAHRENZULAGE Vertretung bis zu einem Monat
Kz. 903901, 1 E = 1 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
27.) Zulage für Angehörige des multifunktionalen Personals des Sozialtherapeutischen Zentrums Ybbs/Donau sowie des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital mit PZ (Förderpädagogik und Drogeninstitut), die auf Dienstposten von Stationspflegern/Stationsschwestern oder Stationsassistenten/Stationsassistentinnen verwendet werden und keinen Anspruch auf die PflegedienstChargenzulage haben, monatlich
Kz. 838901
252,68 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Die Zulage wird bei Beförderung in die Dienstklasse VI eingestellt. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.
28.) Zulagen für das multifunktionale Personal Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die als multifunktionales Personal in Psychiatrischen Abteilungen, Kinderund Jugendpsychiatrischen Abteilungen, Kinderneuropsychiatrischen Abteilungen, Kinderneurologischen Abteilungen und Kinderneurorehabilitations-Abteilungen, im Sozialtherapeutischen Zentrum oder im Zentrum Förderpädagogik verwendet werden, haben Anspruch auf für das Pflegepersonal vorgesehene Nebengebühren, wenn sie die für den Anspruch auf diese Nebengebühren geltenden Voraussetzungen, wie gleiche Belastungen, Gefährdungen udgl. erfüllen.
29.) Zulage für Erste Desinfektionsgehilfen/Erste Desinfektionsgehilfinnen, Erste Medizinische Masseure/Erste Medizinische Masseurinnen, Erste Operationsgehilfen/Erste Operationsgehilfinnen, Erste Prosekturgehilfen/Erste Prosekturgehilfinnen und für Leitende Prosekturgehilfen/Leitende Prosekturgehilfinnen bei weniger als 10 unterstellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen monatlich
Kz. 851101
121,84 EUR
LEISTUNGSENTGELT
30.) Zulage zur Abgeltung der Mehrleistungen auf Grund des Journaldienstes in der Generaldirektion des KAV, das ist der vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden dauernde Dienste,
an Werktagen von Montag bis Freitag, je Dienst
Kz. 926901
205,01 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT an Samstagen, je Dienst
Kz. 927001
335,54 EUR
Kz. 927101
363,46 EUR
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG an Sonn- und Feiertagen, je Dienst
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG
31.) Zulage für das Pflegepersonal der Univ. Klinik für Dermatologie Süd B I-HIV, Süd B N-HIV und der Süd B Ambulanz HIV des AKH, im Pavillon 34 der II. Internen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital und der zum Pav. 34 gehörenden Ambulanz sowie im Pav. Wienerwald/ Parterre des SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner-Spital, monatlich
Kz. 810401
385,11 EUR
50 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Punkt 8 bis 10 und 17 aus.
32.) Zulage für Bedienstete die schaltberechtigt sind und Schaltmaßnahmen durchführen, monatlich
Im Vertretungsfalle bis zu einem Monat
Kz. 818601
79,96 EUR
Kz. 946101, 1 E = 1 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
33.) Entschädigung für Stationsärzte/Stationsärztinnen für die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr erbrachte Dienstleistung, sofern diese nicht im Rahmen eines Nachtdienstes erfolgt,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV je Stunde
Beilage E-II/IV/KAV
28,34 EUR
Kz. 973402
ÜBERSTUNDENENTGELT
34.) Leistungszulage Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes wird ermächtigt, den Verwaltungsdirektoren/Verwaltungsdirektorinnen und den Administrativen Leitern/Leiterinnen der Verwendungsgruppen A und B bis einschließlich der Dienstklasse VIII eine Leistungszulage jeweils für ein Jahr zuzuerkennen. Die Höhe der einzelnen Leistungszulagen ist nach der Bedeutung des Aufgabengebietes und der individuellen Leistung festzusetzen. Bei der Zuerkennung der Leistungszulagen sind folgende Obergrenzen zu beachten:
a) Die Leistungszulage
1.319,17 EUR b) Die Summe der Leistungszulagen
Kz. 811001
darf höchstens
monatlich betragen.
156.250 EUR
nicht übersteigen.
darf pro Kalenderjahr den Betrag von
Die Leistungszulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Zulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. aus.
35.) Entschädigung für Bedienstete, die als Lenker/Lenkerinnen des Leichenwagens des GZ Am Wienerwald, des Wilhelminenspitals, des Franz Josefs Spitals und des SMZ-Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital verwendet wurden je Dienst
Kz. 905701
5,34 EUR
LEISTUNGSENTGELT
36.) Nachtschichtzulage a) für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Unternehmung Krankenanstaltenverbund, für jede in der Zeit von 22 Uhr bis
Kz. 901402
15,07 EUR
6 Uhr geleistete Schicht
a) für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, wenn ein Teil der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleisteten Schicht in die Normalarbeitszeit fällt und die restlichen Stunden der Schicht in Überstunde abgegolten werden,
je Arbeitsstunde
Kz. 916701
1,92 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
NACHTARBEITSZUSCHLAG
37.) Zulage für medizinisch-wissenschaftliche Leiter/Leiterinnen von Ausbildungsstätten für den Krankenpflegefachdienst, die med.-techn. Dienste und die Hebammen, bei einer Schülerzahl/Schülerinnenzahl bis 100 Schü-
196,62 EUR
ler/Schülerinnen bei einer Schülerzahl/Schülerinnenzahl von mehr als 100 Schü-
294,84 EUR
lern/Schülerinnen bis 200 Schüler/Schülerinnen bei einer Schülerzahl/Schülerinnenzahl über 200 Schü-
393,31 EUR
ler/Schülerinnen monatlich
Kz. 809901, 1 E = 1 EUR
LEISTUNGSENTGELT Bei gemeinsamer medizinisch-wissenschaftlicher Leitung mehrerer Ausbildungsstätten gebührt die Zulage a) nur einmal entsprechend der Gesamtschülerzahl/Gesamtschülerinnenzahl, wenn die Ausbil-
dungsstätten organisatorisch an derselben Krankenanstalt eingerichtet sind, b) andernfalls mehrfach entsprechend den jeweiligen Gesamtschülerzahlen/Gesamt-
schülerinnenzahlen der Ausbildungsstätten an den Krankenanstalten.
38.) Nachtdienstzulage für die Ärzte/Ärztinnen der Aufnahmestation der Krankenanstalt Rudolfstiftung für jeden in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr des nächstfolgenden Tages (25-Stunden-Dienst) auf Grund der Diensteinteilung geleisteten Nachtdienst,
je Nachtdienst
Kz. 917401
188,96 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG Der Bezug der Nachtdienstzulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Punkt 4, 16 und 24 aus.
39.) Entschädigung für die von den Ärzten/Ärztinnen der Aufnahmestation der Krankenanstalt Rudolfstiftung außerhalb der Diensteinteilung in der sonst dienstfreien Zeit geleisteten Ambulanzzeiten
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV je Stunde an Werktagen von
Beilage E-II/IV/KAV
Kz. 973402
28,34 EUR
Kz. 973502
37,53 EUR
6 Uhr bis 22 Uhr ÜBERSTUNDENENTGELT je Stunde in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT
40.) Zulage für Bedienstete, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung des Berufes als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen erfüllen und als solche verwendet werden, zur Abgeltung der mit ihrer Dienstleistung verbundenen besonderen Arbeitsbelastung, Mehrdienstleistungen und Erschwernisse monatlich
Für Bedienstete der Verwendungsgruppe A
Kz. 886001 15 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT Für Bedienstete der Verwendungsgruppe B
Kz. 886101 15 % ERSCHWERNISZULAGE 28 % ÜBERSTUNDENENTGELT 57 % LEISTUNGSENTGELT Für Bedienstete der Verwendungsgruppe K2
Kz. 886201 15 % ERSCHWERNISZULAGE 24 % ÜBERSTUNDENENTGELT 61 % LEISTUNGSENTGELT
738,14 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
Für Bedienstete der Verwendungsgruppe K4
Kz. 886301 15 % ERSCHWERNISZULAGE 22 % ÜBERSTUNDENENTGELT 63 % LEISTUNGSENTGELT
Bedienstete, die zur Ausübung des Berufes als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen berechtigt sind und vom KAV den Auftrag erhalten, neben ihrer eigentlichen Dienstverpflichtung den Beruf als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen auszuüben, gebührt die Zulage gemäß ihrer Verwendungsgruppe aliquot der Wochenstundenverpflichtung als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, wobei die bei ihren eigentlichen Dienstverpflichtungen gebührenden Zulagen in dem Ausmaß vermindert werden, indem die Zulage für die Dienstleistung als Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen gebührt.
Eine allfällig gemäß §§ 24 bis 26 BO 1995 gebührende Dienstzulage ist auf die gegenständliche Zulage anzurechnen. Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug von sonstigen Nebengebühren (ausgenommen eine allfällig gebührende Gefahrenzulage und die Abgeltung zusätzlich notwendiger einzelverrechneter Überstunden) aus.
41.) Leistungszulage Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes wird ermächtigt, den Technischen Direktoren/Technischen Direktorinnen und dem Leiter/der Leiterin der Technischen Angelegenheiten der Verwendungsgruppen A und B bis einschließlich der Dienstklasse VIII eine Leistungszulage jeweils für ein Jahr zuzuerkennen. Die Höhe der einzelnen Leistungszulagen ist nach der Bedeutung des Aufgabengebietes, der individuellen Leistung und unter Berücksichtigung allfälliger Mitbetreuungen anderer Anstalten festzusetzen. Bei der Zuerkennung der Leistungszulagen sind folgende Obergrenzen zu beachten: a) Die Leistungszulage
1.119,28 EUR b) Die Summe der Leistungszulagen
Kz. 811001
darf höchstens
monatlich betragen.
70.000 EUR
nicht übersteigen.
darf pro Kalenderjahr den Betrag von
Für den Technischen Direktor/die Technische Direktorin, dem/der auch die Betreuung des GZW übertragen ist, kann der monatliche Höchstbetrag der Leistungszulage gemäß lit. a um bis zu 5 % überschritten werden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
Die Leistungszulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Zulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - II/IV/Allg. aus.
42.) Zulage für den technischen Inspektionsdienst für einen Leitenden pharmazeutischen Assistenten/eine Leitende pharmazeutische Assistenin oder für einen Pharmazeutischen Assistenten/eine Pharmazeutische Assistentin der Anstaltsapotheke des AKH für jeden Dienst vom Dienstende bis Dienstbeginn am nächsten Tag, an Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden a) an Werktagen von Montag bis Freitag
Kz. 903102
147,84 EUR
Kz. 903202
197,22 EUR
Kz. 903302
271,40 EUR
20 % ÜBERSTUNDENENTGELT 80 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Samstagen
27 % ÜBERSTUNDENENTGELT 62 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 11 % S-ZUSCHLAG c) an Sonn- und Feiertagen
80 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % S/F-ZUSCHLAG Neben dieser Zulage ist die Verrechnung der Nachtschichtzulage ausgeschlossen.
Wenn die auf Grund des KA-AZG am nächsten Tag entfallende Arbeitszeit nicht eingearbeitet wird, gebühren nur 50 % des Betrages gemäß lit. a
Kz. 906001
73,92 EUR
Kz. 907501
203,55 EUR
bzw. 75 % des Betrages gemäß lit. c
43.) Leistungszulage a) für Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenschwestern, Ständige Stationspflegevertreter/-vertreterinnen, Ständige Stationsschwesternvertreter/-vertreterinnen, Pflegehelfer/Pflegerhelferinnen und Behinderten(fach)betreuer/-betreuerinnen des Sozialmedizini-
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
schen Zentrums Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital – Pflegezentrum – Sozialpädagogisches Zentrum, deren Tätigkeit mit jener von Pflegehelfern/Pflegehelferinnen vergleichbar ist (wobei diesfalls der Anspruch auf die Erschwerniszulage gemäß Beilage E – II/IV/KAV, Pkt. 19 entfällt), die in nachstehenden Einrichtungen des KAV ständig mit der Pflege der geriatrischen Patienten/Patientinnen betraut sind. Für Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenschwestern, die teilweise als Hygienefachkraft tätig sind, ist die Zulage aliquot dem Ausmaß der Tätigkeit als Hygienefachkraft zu vermindern. Haus
Abteilung
KHR
Abteilung für Palliativmedizin
KHR
Abteilung für Akutgeriatrie
KFJ
Abteilung für Akutgeriatrie
GZSüd
gesamtes Geriatriezentrum
FLO
Abteilung für Akutgeriatrie
GZFlo
gesamtes Geriatriezentrum
SSG
gesamtes Geriatriezentrum
GZD
gesamtes Geriatriezentrum
OWSG
gesamtes Geriatriezentrum (inkl. Zentrum Förderpädagogik)
GZW
gesamtes Geriatriezentrum
GZB
gesamtes Geriatriezentrum
GZL
gesamtes Geriatriezentrum
GZA
gesamtes Geriatriezentrum
GZK
gesamtes Geriatriezentrum
Ybbs
Geriatriezentrum und Sozialtherapeutisches Zentrum
DSP
Abteilung für Akutgeriatrie
SMZ OWS – KH
Abteilung für Akutgeriatrie
SSK
PLE
Abteilung für Akutgeriatrie/Remobilisation, ausgenommen die Bereiche der Internen-, der HNO-, der Chirurgischen-, der Gynäkologischen- und der Urologischen Ambulanzen gesamtes Pflegewohnhaus
PIN
gesamtes Pflegewohnhaus
PME
gesamtes Pflegewohnhaus
monatlich
Kz. 812301
105,12 EUR
b) für Stationspfleger/Stationsschwestern, Medizinische Masseure/Medizinische Masseurinnen, Heilmasseure/Heilmasseurinnen, und – sofern sie in der Therapie tätig sind – Bedienstete der gehobenen medizinischen-technischen Dienste (Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen, Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Logopäden/Logopädinnen, Diätologen/Diätologinnen), medizinsch-technische Fachkräfte und den Stationsassistenten/die Stationsassistentin für Physiotherapie im Geriatriezentrum Baumgarten, bei Vorliegen der in lit. a genannten Voraussetzungen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
monatlich
c)
Kz. 812401
78,84 EUR
je eine medizinisch-technische Fachkraft, die als Physiotherapeut/Physiotherapeutin im Geriatriezentrum Klosterneuburg und im Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen verwendet wird
monatlich 50 % des Betrages ge-
Kz. 812601
39,42 EUR
mäß lit. b
44.) Leistungszulage 1. Bediensteten, die eine Ausbildung als interner Revisor/interne Revisorin erfolgreich abgeschlossen haben und hauptamtlich als interner Revisor/interne Revisorin tätig sind, gebührt monatlich zur Abgeltung der im Zusammenhang mit der konkret auszuübenden Tätigkeit verbundenen Leistungsanforderungen gemäß den Z 2 bis 7 folgende Leistungszulage:
In der Leistungsanforderungsgruppe I
Kz. 824303
1.053,74 EUR
II
Kz. 824403
936,40 EUR
III
Kz. 824503
889,71 EUR
IV
Kz. 824603
733,63 EUR
V
Kz. 824703
606,04 EUR
VI
Kz. 824803
487,58 EUR
VII
Kz. 825503
354,30 EUR
VIII
Kz. 825403
221,00 EUR
2. Auf Grund der Organisations- und Aufgabenstruktur der betreffenden Organisationseinheiten bestimmt sich die Zuordnung zu einer Leistungsanforderungsgruppe wie folgt:
Funktion 2.1. Leiter/Leiterinnen von Einrichtungen der Internen Revision in der Verwendungsgruppe A, deren Prüftätigkeit sich grundsätzlich auf alle Dienststellen des KAV erstreckt.
Leistungsanforderungsgruppe I oder II
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV 2.2. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
Beilage E-II/IV/KAV III, IV oder V
mit besonderen Spezialkenntnissen, Spezial- oder Führungsaufgaben. 2.3. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
V, VI oder VII
mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis 2.4. Prüfer/Prüferinnen der Internen Revision
VIII
3. Die Zuordnung einer Funktion zu einer für diese vorgesehenen Leistungsanforderungsgruppe hat durch den Generaldirektor/die Generaldirektorin im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen. Hiebei sind insbesondere der Umfang des Prüfgebietes, die Komplexität der zu prüfenden Materie, die organisatorischen Anforderungen sowie die auf dem Gebiet der Innenrevision bereits vorhandenen Erfahrungen des Inhabers/der Inhaberin der Funktion zu berücksichtigen. Die Zuordnung erfolgt längstens auf ein Kalenderjahr.
4. Bei Weitergewährung der Leistungszulage im jeweils folgenden Kalenderjahr gebührt diese im Ausmaß der Aufgabenerfüllung im vorangegangenen Kalenderjahr. reduzierte Leistungszulage
Kz. 824903
1 E = 1 EUR
5. Die Evaluierung des Grades der Aufgabenerfüllung soll bis längstens 31. Jänner des dem Beurteilungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.
6. Für Inhaber/Inhaberinnen einer Funktion gemäß Z 2, die am 1. Jänner 2007 bereits eine mehrjährige erfolgreiche Revisionstätigkeit nachweisen können, sowie in der Leistungsanforderungsgruppe VIII entfällt das Erfordernis des Ausbildungsnachweises nach Z 1.
7. Anspruch auf diese Leistungszulage haben überdies nur Bedienstete die keine Nebengebühren gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 6, 7 oder 19, keine pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen und keine Marktwertzulage beziehen.
45.) Aufwandentschädigung zur Abgeltung der typischerweise mit der Tätigkeit von hauptamtlichen internen Revisoren/Revisorinnen verbundenen Aufwendungen: monatlich
Kz. 825003
215,11 EUR
monatlich
Kz. 825103
161,33 EUR
monatlich
Kz. 825203
107,55 EUR
monatlich
Kz. 825303
53,77 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/KAV
Die Festlegung der Betragshöhe erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Aufwandes durch den Generaldirektor/die Generaldirektorin.
Der Bezug dieser Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Außendienstzulage sowie den Ersatz des Mehraufwandes für Dienstreisen im Dienstort nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien aus.
46.) Zulage für Medizinische Masseure/Medizinische Masseurinnen und Heilmasseure/Heilmasseurinnen, die zur Ausübung der Spezialqualifikation Elektrotherapie nach dem Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, berechtigt sind und zumindest 50 elektrotherapeutische Behandlungen pro Monat durchführen monatlich
Kz. 889601
101,91 EUR
Die Zulage beträgt ab 100 elektrotherapeutischen Behandlungen pro Monat monatlich
Kz. 889901
203,82 EUR
LEISTUNGSENTGELT
47.) Zulage für die in einer Krankenanstalt des Krankenanstaltenverbundes der Stadt Wien eingesetzten Hebammen, Oberhebammen, Lehrhebammen, Leitenden Lehrhebammen, Stationshebammen und Ständigen Stationshebammenvertreter/Stationshebammenvertreterinnen als zusätzliche Abgeltung für die verantwortungsvolle Tätigkeit monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 896001
135,00 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/Stadt Wien - Wiener Wohnen Stadt Wien - Wiener Wohnen 1.) Zulage für Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Verwaltungsdienstes und maximal 35 Kanzleibedienstete, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des mit dem Außendienst verbundenen Mehraufwandes und der zusätzlichen Leistungen, monatlich
Kz. 831602
72,99 EUR
50 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG (Kz. 8359) 50 % LEISTUNGSENTGELT
(Kz. 8316)
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Außendienstzulage aus.
2.) Sonderzulage für die mit der Verrechnung und Überprüfung der Bezüge der Hausbesorger/Hausbesorgerinnen, Hausbesorgerheizer/Hausbesorgerheizerinnen, Badebetreuer/Badebetreuerinnen, Gartenbetreuer/Gartenbetreuerinnen und winterlichen Gehsteigreiniger/Gehsteigreinigerinnen in städtischen Wohnhausanlagen befassten Bediensteten zur Abgeltung der über die normale Arbeitszeit hinausgehenden Mehrdienstleistungen und Erschwernisse a) für Kanzleibedienstete, monatlich
Kz. 885101
323,63 EUR
Kz. 885201
356,15 EUR
80 % ÜBERSTUNDENENTGELT 20 % LEISTUNGSENTGELT
b) für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes, monatlich
ÜBERSTUNDENENTGELT
3.) Zulage für maximal 5 Bedienstete, die überwiegend an Geräten der automatischen Datenverarbeitung tätig sind, während der Dauer ihrer Verwendung im MOVE-Team, zur Abgeltung der damit verbundenen Erschwernisse, monatlich
LEISTUNGSENTGELT
Kz. 890903
74,13 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA II/IV Beilage E-II/IV/Stadt Wien - Wiener Wohnen Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug einer Zulage gemäß Beilage A – II/IV/Allg., Punkt 6, 9, 14 oder 18 aus. Diese Zulage gebührt nicht bei Bezug einer Marktwertzulage. Bediensteten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Juli 2009 neben einer Marktwertzulage bezogen haben, gebührt diese Zulage unter den bisher geltenden Voraussetzungen weiter.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/FSW Fonds Soziales Wien
1.) Entschädigung für die in der Beratungsstelle für Behinderte, im Kontaktbesuchsdienst sowie für die im Rahmen des Club 21 und der Trainingswohnungen mit der Beratung und Betreuung behinderter Menschen befassten Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, pro Einsatz
a) für rechtskundige Bedienstete
Kz. 928402
82,56 EUR
6 % TAGESGELD 94 % ÜBERSTUNDENENTGELT
b) für Fachbedienstete des Verwaltungsdiens-
Kz. 928502
61,94 EUR
Kz. 928602
49,73 EUR
tes, Fachbedienstete des technischen Dienstes und Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen (Sozialarbeitsassistenten/Sozialarbeitsassistentinnen)
9 % TAGESGELD 91 % ÜBERSTUNDENENTGELT
c) für Kanzleibedienstete
11 % TAGESGELD 89 % ÜBERSTUNDENENTGELT
2.) Zulage für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, die als Gruppensozialarbeiter/Gruppensozialarbeiterinnen verwendet werden, sowie ein Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin, der/die mit der Koordination der räumlichen Planung und Adaptierung der Einrichtungen der Abteilung (insbesondere Gesundheits- und Sozialzentren, Geriatrische Tageszentren, bzw. die Wohnheimprojekte) betraut ist, monatlich
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
Kz. 802104
93,30 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/FSW
Bediensteten, die in die Dienstklasse VI befördert werden, gebührt diese Zulage solange und in dem Ausmaß, als durch diese Beförderung bei gleichzeitiger Einstellung dieser Zulage eine Minderung in den Bezügen einschließlich allfälliger Nebengebühren eintreten würde. Diese Regelung gilt auch für Bedienstete, denen eine 100 %ige Ausgleichszulage auf die Dienstklasse VI gebührt.
3.) Zulage für die Bediensteten des gehobenen med.-techn. Dienstes zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen monatlich
Kz. 836508
155,98 EUR
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K2, Gehaltsstufe 8,zweites Jahr, monatlich
Kz. 836608
177,47 EUR
teil. Bed. Kz. 8306
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
4.) Mehrstundenentschädigung Zur Abgeltung der über die Normalarbeitszeit (173 Stunden monatlich) regelmäßig hinausgehenden Mehrstunden gebührt den Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die im Fachbereich Behindertenarbeit für die Betreuung geistig Behinderter eingesetzt sind, bei einer diensteinteilungsmäßigen Arbeitszeit von wöchentlich 45 Stunden eine monatliche Entschädigung in derselben Höhe wie den Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen der MA 11 gemäß Beilage E - II/IV/11, Pkt. 4. monatlich
Kz. 814502
40 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT 60 % ÜBERSTUNDENENTGELT
5.) Nachtdienstzulage für die Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen in einer Wohngemeinschaft für geistig Behinderte für jeden diensteinteilungsmäßig erforderlichen
Nachtdienst mit Schlaferlaubnis
Kz. 901502
7,58 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/FSW
NACHTARBEITSZUSCHLAG
6.) Gefahrenzulage für die Bediensteten des Fachbereiches Wohnungslosenhilfe, der Tageszentren Wohnungslosenhilfe und des Flüchtlingsreferates, zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung, monatlich
Kz. 805503
67,47 EUR
7.) Sonderzulage für im Journaldienst der Häuser für Obdachlose verwendete Bedienstete als Abgeltung der Mehrdienstleistungen, monatlich
Kz. 894001
533,68 EUR
Höchstanzahl: 5 Bedienstete
ÜBERSTUNDENENTGELT
8.) Zulage für die in den geriatrischen Tageszentren tätigen Bediensteten des gehobenen med.-techn. Dienstes zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und Mehrdienstleistungen monatlich
Kz. 836504
155,98 EUR
teilb. Bed. Kz. 8305
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K2, Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 836604 teilb. Bed. Kz. 8306
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % ÜBERSTUNDENENTGELT
177,47 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/FSW
9.) Zulage für das in der Mobilen Hauskrankenpflege, im Casemanagement des Kunden- und Kundinnenservices sowie in den Tageszentren für Seniorinnen und Senioren eingesetzte diplomierte Krankenpflegepersonal, soweit für dieses nicht eine Personalzulage zuerkannt ist, zur Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten Erschwernis und zusätzlichen Belastung,
monatlich
Kz. 849002
155,98 EUR
teilb. Bed. Kz. 8491
65 % ERSCHWERNISZULAGE 35 % LEISTUNGSENTGELT
Ab einer Einreihung in Verwendungsgruppe K 2 bis K 4 Gehaltsstufe 8, zweites Jahr, monatlich
Kz. 849202
177,47 EUR
teilb. Bed. Kz. 8493
57 % ERSCHWERNISZULAGE 43 % LEISTUNGSENTGELT
10.) Entschädigung für die als teilzeitbeschäftigte mobile Krankenpfleger/Krankenschwestern verwendeten Bediensteten für jede zusätzliche Dienstleistung an einem a) Samstag
für die ersten 4 Stunden
Kz. 917501
69,88 EUR
für jede weitere Stunde
Kz. 916201
17,44 EUR
für die ersten 4 Stunden
Kz. 917601
92,96 EUR
für jede weitere Stunde
Kz. 916301
23,26 EUR
LEISTUNGSENTGELT
b) Sonntag oder Feiertag
55 % LEISTUNGSENTGELT 45 % SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DIE DEM FONDS SOZIALES WIEN ZUGEWIESENE BEDIENSTETE
SCHEMA II/IV
Beilage E-II/IV/FSW
11.) Entschädigung für Krankenpfleger/Krankenschwestern die probe- oder vertretungsweise auf einem systemisierten Dienstposten für Stationspfleger/Stationsschwestern und für Dipl. Krankenpflegepersonen, welche als Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Stationspfleger/Stationsschwestern verwendet werden,
a) täglich
Kz. 970301
5,08 EUR
b) wenn jedoch die Vertretung auf Grund
Kz. 970201
10,16 EUR
eines Karenzurlaubes von voraussichtlich mindestens 6 Monaten erfolgt, täglich LEISTUNGSENTGELT
Der Anspruch auf die Entschädigung entsteht erst nach einer mindestens sieben Tage dauernden ununterbrochenen Vertretung.
12.) Entschädigung für einen Lehrer/eine Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege, der/die mit der Organisation und Durchführung der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung der Abteilung betraut ist, monatlich
Kz. 808102
244,21 EUR
LEISTUNGSENTGELT
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Vortragshonorare gemäß Beilage D Punkt 1 bis 4 aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I BIS IV/WS
1.) Funktionszulage Den der Wienstrom GmbH zugewiesenen Bediensteten kann eine monatliche Funktionszulage gewährt werden, welche für die
KN 141.
KN 142.
KN 143.
Leistungsstufe 1
Leistungsstufe 2
Leistungsstufe 3
Zulagenstufe 1
28,53 EUR
100,89 EUR
173,25 EUR
Zulagenstufe 2
100,89 EUR
173,25 EUR
245,60 EUR
Zulagenstufe 3
173,25 EUR
245,60 EUR
317,96 EUR
Zulagenstufe 4
245,60 EUR
317,96 EUR
390,31 EUR
Zulagenstufe 5
317,96 EUR
390,31 EUR
462,67 EUR
Zulagenstufe 6
390,31 EUR
462,67 EUR
535,03 EUR
Zulagenstufe 7
462,67 EUR
535,03 EUR
607,37 EUR
Zulagenstufe 8
535,03 EUR
607,37 EUR
679,73 EUR
Zulagenstufe 9
607,37 EUR
679,73 EUR
752,09 EUR
Zulagenstufe 10
679,73 EUR
752,09 EUR
824,44 EUR
Zulagenstufe 11
752,09 EUR
824,44 EUR
896,80 EUR
Zulagenstufe 12
824,44 EUR
896,80 EUR
969,16 EUR
Zulagenstufe 13
896,80 EUR
969,16 EUR
1.041,51 EUR
Zulagenstufe 14
969,16 EUR
1.041,51 EUR
1.113,87 EUR
Zulagenstufe 15
1.041,51 EUR
1.113,87 EUR
1.186,22 EUR
Zulagenstufe 16
1.113,87 EUR
1.186,22 EUR
1.258,58 EUR
Zulagenstufe 17
1.186,22 EUR
1.258,58 EUR
1.330,93 EUR
Zulagenstufe 18
1.258,58 EUR
1.330,93 EUR
1.403,28 EUR
Zulagenstufe 19
1.330,93 EUR
1.403,28 EUR
1.475,64 EUR
Zulagenstufe 20
1.403,28 EUR
1.475,64 EUR
1.548,00 EUR
Zulagenstufe 21
1.475,64 EUR
1.548,00 EUR
1.620,35 EUR
Zulagenstufe 22
1.548,00 EUR
1.620,35 EUR
1.692,71 EUR
Zulagenstufe 23
1.620,35 EUR
1.692,71 EUR
1.765,07 EUR
Zulagenstufe 24
1.692,71 EUR
1.765,07 EUR
1.837,42 EUR
Zulagenstufe 25
1.765,07 EUR
1.837,42 EUR
1.909,78 EUR
beträgt. Bezieher/Bezieherinnen dieser Funktionszulage haben keinen Anspruch auf Bezug der Zulagen gemäß der Beilagen A-I/III/Allg., A-II/IV/Allg., F-I/III/WS und F-II/IV/WS.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I BIS IV/WS
Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan. Für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 3 ist eine mindestens sehr gute, für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 2 eine mindestens gute Dienstleistung Voraussetzung.
Während angeordneter Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit erhöht sich die Funktionszulage: a) bei Tätigkeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen um 1,16 % je Stunde, b) sonst um 0,86 % je Stunde.
Als Abgeltung einer außerordentlichen zwangsläufigen Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefährdung wird jeweils folgender Teilbetrag der Funktionszulage angesetzt:
Grad der Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefahr
Betrag
Mehr als 75 %
Stufe 1
178,35 EUR
Mehr als 50 % bis 75 %
Stufe 2
117,71 EUR
Mehr als 25 % bis 50 %
Stufe 3
58,85 EUR
100 % SCHMUTZZULAGE
KN 150.
100 % ERSCHWERNISZULAGE
KN 151.
100 % GEFAHRENZULAGE
KN 152.
Sofern in den Zulagenstufen das Risiko der Geldgebarung berücksichtigt wird, ist eine Fehlgeldentschädigung nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geltend machbar.
Fehlgeldentschädigung (bis 14,53 EUR SV-frei)
KN 153.
Fehlgeldentschädigung (über 14,53 EUR SV-pflichtig
KN 154.
Die Differenzbeträge zu den Beträgen der 25 Zulagenstufen und 3 Leistungsstufen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.
2.) Zulage für die Rufbereitschaft Bediensteten, für die die Geschäftsführung der Wienstrom GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, gebührt eine Zulage in der Höhe von: Für Schema I und III: an Werktagen je Stunde
KN 661.
1,21 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 662.
2,03 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I BIS IV/WS
Für Schema II und IV: an Werktagen je Stunde
KN 664.
1,92 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 665.
3,19 EUR
Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
LEISTUNGSENTGELT 3.) Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten im Versorgungsgebiet bzw. für werksbedingte Inlandsdienstreisen Als Abgeltung für den unvermeidlichen Mehraufwand in Folge der erforderlichen Reise-, Außendienst- bzw. Montagetätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versorgungsgebiet gebührt Beziehern/Bezieherinnen der Funktionszulage gemäß Punkt 1.) monatlich:
Ausmaß des Außendienstes
KN 155.
Dauernd
Stufe 1
422,93 EUR
Mehr als 75 %
Stufe 2
317,19 EUR
Mehr als 50 % bis 75 %
Stufe 3
211,46 EUR
Mehr als 25 % bis 50 %
Stufe 4
105,73 EUR
Betrag
Ein weiterer gesonderter Anspruch auf Tagesgelder nach den Bestimmungen der Reisgebührenvorschrift der Stadt Wien besteht für Bezieher/Bezieherinnen dieser Aufwandentschädigung nicht.
TAGGELD 4.) Nachtschichtzulage a) Für jede Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird, gebührt eine Zulage von
KN 400.
15,07 EUR
b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht
KN 401.
7,58 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I BIS IV/WS
Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen.
Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu.
NACHTARBEITSZUSCHLAG 5.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben je voller Stunde einer solchen Normaldienstleistung
SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG
KN 440.
3,50 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
I.) Leistungszulage
KN 407., 517. Zu den festgesetzten Normalbezügen kann nach Maßgabe der persönlichen Leistung und Verwendung eine Leistungszulage gewährt werden. Diese beträgt in den Verwendungsgruppen 1 und 2
1.018
Punkte
793
Punkte
438
Punkte
bis zu in den Verwendungsgruppen 3P, 3A und 3 bis zu in der Verwendungsgruppe 4 bis zu
Die Erhöhung der Leistungszulage findet einmal im Jahre, und zwar im Laufe des Monats Jänner statt. Ein Punkt beträgt 0,13 EUR monatlich.
LEISTUNGSENTGELT Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für Dezember 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer nach dem 30. September 1993 neu anfallenden Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden. Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.
II.) Montagezulage 1.) Das im Außendienst für den Betrieb und die Instandhaltung von Transformatorenstationen und Leitungsnetzen sowie für Installationsarbeiten und Zählermontagen verwendete Montagepersonal, ferner Bedienstete, die außerhalb ihrer Betriebsstätte zu außergewöhnlichen Arbeiten verwendet werden, erhalten für die auswärts tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden folgende Montagezulagen: a) die Bediensteten der Wiener Betriebe bei Verwendung innerhalb des Polizeirayons Wien bzw. die Bediensteten der anderen Werksanlagen bei auswärtiger Verwendung im Umkreis von einer Wegstunde (5 km) Entfernung von der Betriebsstätte je Stunde
3 Stunden oder länger
KN 010., KN 018.
unter 3 Stunden
KN 020., KN 035.
0,70 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
b) bei Verwendung an Orten, die von der Grenze obiger Rayons nicht mehr als 10 km entfernt sind, wenn während der Arbeitszeit einschließlich der Reisezeit keine Hauptmahlzeiten eingenommen werden müssen, je Stunde
3 Stunden oder länger
KN 010., KN 018.
unter 3 Stunden
KN 020., KN 035.
0,70 EUR
wenn während der Arbeitszeit einschließlich der Reisezeit eine Hauptmahlzeit eingenommen werden muss, aber die Abwesenheit vom Dienstort nicht mehr als einen Tag beträgt je Stunde
3 Stunden oder länger
KN 012.
unter 3 Stunden
KN 021.
1,46 EUR
wenn die Arbeit länger als einen Tag dauert je Tag
KN 013.
11,32 EUR
c) bei Verwendung an Orten, die von der Grenze obiger Rayons mehr als 10 km entfernt sind je Tag
KN 013.
11,32 EUR
2.) Es erhalten die Werkstättenmonteure/Werkstättenmonteurinnen und Hilfsmonteure/Hilfsmonteurinnen, welche in der Regel in Werkstätten beschäftigt sind, bei Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitsstätte, wie auch Kabelmonteure/Kabelmonteurinnen bei Neumontagen in den Leitungsnetzen und bei Montagen und Demontagen von Kabelarmaturen im Netz sowie bei Überwachung der damit zusammenhängenden Grab- und Verlegungsarbeiten, ferner Transformatorenmonteure/Transformatorenmonteurinnen bei Neumontagen von Transformatorenstationen sowie bei Transformatorenaustausch und bei Instandhaltungsarbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen folgende Montagezulagen: a) bei Montagen im Außendienst innerhalb obiger Rayons je Stundenzulage
3 Stunden oder länger
KN 011.
von
unter 3 Stunden
KN 037.
0,89 EUR
b) bei Montagen an Orten, die außerhalb der Grenze obiger Rayons liegen je Tag
KN 014.
19,08 EUR
3.) für Bedienstete der Zähler-, Kabel- und Transformatorenabteilung, welche Inspektionsdienst halten, wird die während des Inspektionsdienstes infolge von Außendienst sich ergebende Montagezulage
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete pauschaliert je
3 Stunden oder länger
KN 026., KN 027.
Tag
unter 3 Stunden
KN 096., KN 097.
BEILAGE F-I/III/WS 5,42 EUR
4.) Die in den Punkten 1 und 2 angeführten Montagezulagen von je Stunde
1,46 EUR 11,32 EUR und
je Tag
19,08 EUR
gebühren nicht, wenn für die in diesen Punkten angeführten Tätigkeiten Reisegebühren auf Grund der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien ausbezahlt werden. In einem solchen Fall wird für die in Punkt 1 angeführten Tätigkeiten eine Montagezulage von
0,70 EUR
KN 020.
je Stunde
für die in Punkt 2 angeführten Tätigkeiten eine Montagezulage von
0,89 EUR
KN 037.
je Stunde
gewährt. 3 Stunden oder länger
unter 3 Stunden
50 % TAGESGELD
20 % ERSCHWERNISZULAGE
20 % ERSCHWERNISZULAGE
20 % GEFAHRENZULAGE
20 % GEFAHRENZULAGE
60 LEISTUNGSENTGELT
10 % LEISTUNGSENTGELT
KN 020., 021., 037., 096., 097.
KN 010., 011., 012., 013., 014., 026., 027. für Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen 3 Stunden oder länger
unter 3 Stunden
50 % TAGESGELD
100 % LEISTUNGSENTGELT
50 % LEISTUNGSENTGELT
KN 035.
KN 018.
III.) Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse (für Verschmutzung, Erschwernis und Gefahr) Gruppe 1, je Stunde
KN 016.
0,25 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Gruppe 2, je Stunde
KN 017.
0,19 EUR
Gruppe 3, je Stunde
KN 019.
0,15 EUR
Gruppe 4, je Stunde
KN 022.
0,09 EUR
Die angeführten Zulagen werden vom Zeitpunkt dieser Arbeitsleistung an und nur auf die Dauer derselben gewährt. Für die angeführten Arbeiten wird jeweils nur eine Zulage bezahlt. a) In den Kraft- und Unterwerken Gruppe 1 Hilfsheizer/Hilfsheizerinnen, Rußreinigen in den Feuerzügen Gruppe 2 Innere Kesselreinigung Maschinenreinigung mittels Kompressoren Arbeiten in Akkumulatorenräumen, in welchen sich in Säure stehende Batterien befinden Schweißer/Schweißerinnen geprüfte Kesselheizer/Kesselheizerinnen Schmiede/Schmiedinnen und deren Helfer/Helferinnen Gruppe 3 Elektriker/Elektrikerinnen Maschinisten/Maschinistinnen Isolierer/Isoliererinnen Kranführer/Krankführerinnen Professionisten/Professionistinnen und deren Helfer/Helferinnen bei Revisions- und Instandhaltungsarbeiten für die Betriebsanlagen; dies gilt auch für Facharbeiter/Facharbeiterinnen der Hauswerkstätte, die solche Arbeiten für die Kraft- und Unterwerke durchführen, für die Dauer dieser Arbeiten. (Wenn die Betreffenden solche Arbeiten nicht in der Hauptwerkstätte, sondern in den Kraft- und Unterwerken durchführen, erhalten sie gegebenenfalls die Montagezulage, jedoch nicht die obige.) Schmierer/Schmiererinnen, Motorenwärter/Motorenwärterinnen (mit Ausnahme der Dynamowärter/Dynamowärterinnen), Ölfiltrierer/Ölfiltriererinnen, und zwar nur jene, die die Manipulation mit der Regeneration des Öles zu besorgen haben. Gruppe 4 Wartung und Reinigung von Betriebsmitteln b) in der Transformatorenwerkstätte Gruppe 2 Schweißer/Schweißerinnen Bedienstete, die mit schwierigen Transporten von Transformatoren beschäftigt sind
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Gruppe 3 Kranführer/Kranführerinnen, Professionisten/Professionistinnen und deren Helfer/Helferinnen bei Revisionen und Instandsetzungsarbeiten der Betriebsanlagen. (Dies gilt jedoch nur für die dort ständig Beschäftigten). c) in der Kraftwagenwerkstätte Gruppe 2 Schweißer/Schweißerinnen Bedienstete, die ständig Reparaturen an Akkumulatoren für Kraftwagen durchführen. Gruppe 3 Kranführer/Kranführerinnen, Professionisten/Professionistinnen und deren Helfer/Helferinnen bei Revisionen und Instandsetzungsarbeiten der Betriebsanlagen. (Dies gilt jedoch nur für die dort ständig Beschäftigten).
22 % ERSCHWERNISZULAGE 23 % GEFAHRENZULAGE 22 % SCHMUTZZULAGE 33 % LEISTUNGSENTGELT IV.) Zulagen und Prämien Nr. 1, 2, 3, 4 und 20
betr.
Kraft-, Umspann-, Unter- und Wasserkraftwerke,
Nr. 5 - 7 und 20 - 21
betr.
Leitungsnetze,
Nr. 8 - 16 und 18
betr.
Kundendienst,
Nr. 22
betr.
Kraftwagenbetrieb
Nr. 1 Bereitschaftszulagen für Wehrwärter/Wehrwärterinnen der Wasserkraftwerke Monatspauschale für den Bereitschaftsdienst und alle anderen sich aus dem Dienst ergebenden Mehrleistungen Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3
KN 622.
123,45 EUR
Verwendungsgruppe 4
KN 622.
115,07 EUR
60 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 40 % ÜBERSTUNDEN
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Nr. 2 Ölentladung im Kraftwerk Simmering und Donaustadt a) je Tonne eingelaufenen und entladenen Heizöles (auf-
KN 101.
0,07 EUR
KN 122.
0,11 EUR
zuteilen auf alle bei der Ölmanipulation Beschäftigten)
LEISTUNGSENTGELT
b) zusätzlich je Tonne entladenen Öles (aufzuteilen auf die bei der Entladung dieser Ölmenge unmittelbar Beschäftigten)
SCHMUTZZULAGE
Nr. 3 Kesselreinigung in den Kraftwerken Bedienstete der Kraftwerke mit Blockanlagen, die zur Reinigung der Kesselanlagen herangezogen werden, erhalten je nach Umfang und Intensität der Arbeit und dem Grad der Verschmutzung eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit Stufe 1
KN 105.
117,83 EUR
Stufe 2
KN 105.
56,51 EUR
Stufe 3
KN 105.
28,18 EUR
Bei der Revision eines Blockkraftwerkes darf die Zulagenanzahl in der Stufe 1 von 16 Zulagen in der Stufe 2 von 5 Zulagen in der Stufe 3 von 5 Zulagen bei der Revision des Blockversorgungsbetriebes bzw. der Hilfsdampfversorgung in der Stufe 2 von 5 Zulagen in der Stufe 3 von 5 Zulagen nicht überschritten werden.
50 % LEISTUNGSENTGELT 50 % SCHMUTZZULAGE
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Nr. 4 Hitzezulage in den Kraftwerken Bedienstete, die in den Blockanlagen beim Kesselbetrieb oder bei der Kesselinstandhaltung im Kesselhaus sowie beim Betrieb oder der Instandhaltung der Turbogeneratoren im Maschinenhaus ständig beschäftigt sind, erhalten ab 15. Juni bis 30. September (ohne Rücksicht auf die Höhe der Außentemperaturen im Freien) je Stunde
KN 031.
0,14 EUR
Die Hitzezulage entfällt, wenn die Kesselanlagen oder die Turbogeneratoren nicht in Betrieb stehen.
ERSCHWERNISZULAGE
Nr. 5 Außergewöhnlich dringende und schwierige Störungsbehebungen an Schaltanlagen im Wiener Leitungsnetz je Arbeit Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3
KN 121.
14,34 EUR
Verwendungsgruppe 4
KN 121.
8,55 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
Nr. 6 Außergewöhnliche und schwierige Störungsbehebungen im Kabel- und Freileitungsnetz je Arbeit Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3
KN 121.
14,34 EUR
Verwendungsgruppe 4
KN 121.
12,92 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Nr. 7 Arbeiten im Transformatorenprüffeld unter Hochspannung je Stunde
Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3 und 4
KN 009.
0,40 EUR
33 % ERSCHWERNISZULAGE 34 % GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE Nr. 8 Funktionszulage für Zählermonteure/Zählermonteurinnen, Bedienstete der Zählerwerkstätte und des Zählermagazins der Abteilung Messtechnik und Datenmanagement sowie Kundenbetreuer/Kundenbetreuerinnen der Abteilung Verkauf und Kundenservice Den mit der Zählermontage, der Instandhaltung sowie Lagerhaltung von Zählern befassten Bediensteten der Abteilung Messtechnik und Datenmanagement bzw. den Kundenbetreuern/Kundenbetreuerinnen der Abteilung Verkauf und Kundenservice gebührt eine monatliche Zulage, die je nach Aufgabengebiet und Leistung
Leistungsstufe 1
Leistungsstufe 2
Leistungsstufe 3
Qualifikationsstufe 1
364,83 EUR
434,13 EUR
502,41 EUR
Qualifikationsstufe 2
476,93 EUR
545,22 EUR
614,51 EUR
Qualifikationsstufe 3
573,75 EUR
642,03 EUR
711,32 EUR
Qualifikationsstufe 4
618,58 EUR
686,87 EUR
755,15 EUR
Qualifikationsstufe 5
662,41 EUR
730,68 EUR
799,99 EUR
beträgt.
Bei Bezug dieser Zulage ist die gleichzeitige Verrechnung der Zulagen gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A – I/III/Allg. Punkt 2, Punkt 19 und Punkt 21 sowie der Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage F – I/III/WS Punkt I nicht zugelassen.
LEISTUNGSENTGELT
KN 102.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Nr. 9 Zählerableseprämie a) Bedienstete, welche bei Großkonsumenten/Großkonsumentinnen sowie bei gemeindeeigenen und staatlichen Anlagen den Zählerstand ablesen, gebühren je Tag
KN 030.
2,27 EUR
TAGESGELD b) erfolgt die Ablesung überwiegend mit einem mobilen Ablesegerät der automatischen Datenerfassung, so gebühren zusätzlich je Tag
KN 034.
3,79 EUR
LEISTUNGSENTGELT Nr. 10 Zulage für den Bereitschaftsdienst in der Wohnung (bei jenen Betriebsdiensten, für die die Direktion einen derartigen Bereitschaftsdienst genehmigt hat), für Bedienstete aller Kategorien an Wochentagen je Stunde
KN 661.
1,21 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 662.
2,03 EUR
Bei Durchführung von tatsächlichen Arbeiten erfolgt zusätzliche Bezahlung der Überstunden.
LEISTUNGSENTGELT
Nr. 11 Zulage für Bereitschaftsdienst in den Betriebsstellen der Ortsnetze, Dauer an Wochentagen und Sonntagen je 5 Stunden(bei längerer oder kürzerer Dauer des Bereitschaftsdienstes ändern sich die folgenden Sätze aliquot) an Wochentagen außer Samstag Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3
KN 621.
22,55 EUR
Verwendungsgruppe 4
KN 621.
18,02 EUR
Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3
KN 621.
26,83 EUR
Verwendungsgruppe 4
KN 621.
22,46 EUR
an Samstagen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
an Sonntagen Verwendungsgruppe 1, 2, 3P, 3A, 3
KN 638.
34,21 EUR
Verwendungsgruppe 4
KN 638.
29,25 EUR
Ausrückungen während des Bereitschaftsdienstes werden gesondert als Überstunden entlohnt, wobei sich die Bereitschaftszulage um die betreffende Stundenzahl aliquot vermindert. Bei Ausrückungen wird überdies gegebenenfalls Montagezulage vergütet, sofern nicht bereits Tagesgebühren verrechnet wurden. Zu den Ansätzen, die gemäß den Bestimmungen dieser Prämie für den Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, wird eine weitere Zulage in der Höhe einer Sonntagsüberstunde je Dienst gewährt.
25 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT
Nr. 12 Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung I.) Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt für a) Blockheizer/Blockheizerinnen, Blockmaschinisten/Blockmaschinistinnen, Blockelektriker/Blockelektrikerinnen, Reparaturschlosser/Reparaturschlosserinnen,
Schichtf. Aufsichtselektriker/Aufsichtselektrikerinnen, Kessel- und Turbinenwärter/Kessel- und Turbinenwärterinnen, die 12-stündigen Schichtdienst leisten je Schicht
KN 001.
18,90 EUR
b) Hochdruckheizer/Hochdruckheizerinnen, Hochdruckmaschinisten/Hochdruckmaschinistinnen, Hilfsmaschinisten/Hilfsmaschinistinnen, Hilfsheizer/Hilfsheizerinnen, Schichtf. Aufsichtsheizer/Aufsichtsheizerinnen, Revisionselektriker/Revisionselektrikerinnen, Betriebselektriker/Betriebselektrikerinnen, die 12-stündigen Schichtdienst leisten je Schicht
KN 002.
17,56 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
c) die übrigen Bediensteten, die 12-stündigen Schichtdienst leisten je Schicht
KN 003.
16,21 EUR
d) Bedienstete im Tagdienst, sowie Schichtdienstpersonal, das bei Stilllegung von Blockanlagen im Tagdienst verwendet wird, je Tag
KN 004.
12,67 EUR
LEISTUNGSENTGELT II.) Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung erhalten eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit
KN 006.
12,06 EUR
Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat (Verrechnungszeitraum) für die Bediensteten an den Blockanlagen, im Anlagenbetrieb, in der Elektroabteilung, in den
21
Werkstätten im Laboratorium, im Magazin und für die Portiere/Portierinnen im Schichtdienst Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE für Portiere/Portierinnen, Telefonisten/Telefonistinnen, Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen, Betriebsschreiber/Betriebsschreiberinnen und Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen
LEISTUNGSENTGELT
KN 005.
8
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Nr. 13 Bedienstete erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabel- bzw. Hochspannungsfreileitungsnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, bzw. zu Schaltungen herangezogen werden, eine Zulage in der Höhe von monatlich
KN 107.
64,00 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE
Nr. 14 Die Bediensteten des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“ bzw. „Telekommunikation“ erhalten bei Arbeiten auf Freileitungsmasten bzw. Funkmasten eine Zulage. Bei Arbeiten auf Funkmasten gebühren die Zulagensätze in sinngemäßer Anwendung nur nach lit. a) und lit. b). Diese Zulage beträgt bei einer Masthöhe a) von 10 bis 30 m, je Stunde
KN 121.
0,47 EUR
b) über 30 bis 50 m, je Stunde
KN 121.
1,03 EUR
c) über 50 m, je Stunde
KN 121.
1,37 EUR
GEFAHRENZULAGE
Nr. 15 a) Die im Grubendienst der Autowerkstätte be-
KN 038.
0,43 EUR
KN 039.
0,31 EUR
schäftigten Bediensteten erhalten für jede im Grubendienst geleistete Arbeitsstunde, während der sie einer ganz besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind b) Die Bediensteten der Autowerkstätte erhalten für jede geleistete Arbeitsstunde, während der sie einer besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind
SCHMUTZZULAGE
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-I/III/WS
Nr. 16 Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes „Übertragung“ Die Zulage beträgt je Arbeit
KN 007.
12,13 EUR
Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat 21 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.
15 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT 10 % SCHMUTZZULAGE Nr. 17 Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, pro Arbeitstag
KN 436.
10,42 EUR
34 % LEISTUNGSENTGELT 33 % SCHMUTZZULAGE 33 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so beträgt die Zulage pro Arbeitstag
KN 445.
5,25 EUR
33 % ERSCHWERNISZULAGE 67 % LEISTUNGSENTGELT Nr. 18 Mehrdienstleistungspauschale als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Samstagen in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der Wiener Stadtwerke und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden,
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete monatlich
KN 672.
BEILAGE F-I/III/WS 980,24 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
Nr. 19 Zulage für Bedienstete im Störungs(Bereitschafts)dienst des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“ mit kombiniertem Einsatz für Energie und Telekommunikation, je Tag (Dienst)
LEISTUNGSENTGELT
KN 092.
12,13 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-II/IV/WS
1.) Zulage für die im Betriebsdienst der Kraftwerke, in der Gruppe Betrieb und Ausbau der Kabel- und Freileitungsnetze und in den Ortsnetzen beschäftigten, ferner für die im technischen KundInnendienst für Tarif- und Großabnehmeranlagen zu Arbeiten in den Netzstationen herangezogenen Fachbeamten/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes (bzw. Beamten/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes) und Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen sowie für die in den Umspann- und Unterwerken bzw. Wasserkraftwerken im Betriebsdienst und die in den Werkstätten beschäftigten Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen zur Abgeltung des je nach dem Grad der Verschmutzung entstehenden Mehraufwandes sowie zur Abgeltung der qualifizierten Arbeitsleistung Stufe 1 monatlich
KN 503.
80,47 EUR
Stufe 2 monatlich
KN 503.
70,34 EUR
Stufe 3 monatlich
KN 503.
60,34 EUR
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT 2.) Inkassantenzulage für Inkassanten/Inkassantinnen, die im Außendienst mit der Annahme von Barzahlungen bei der gemeinsamen Strom- und Gasverbrauchsabrechnung betraut sind, monatlich
32,37 EUR
Den Revisoren/Revisiorinnen gebührt die Inkassantenzulage im halben Ausmaß
FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG bis 14,53 EUR
KN 506.
über 14,53 EUR
KN 526.
3.) Inspektionsdienstzulage für den 24-stündigen Inspektionsdienst an Werk-, Sonn- und Feiertagen im Kraftwerk Simmering, je Dienst
75 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 15 % S/F/N-ÜBERSTUNDENENTGELT 10 % ÜBERSTUNDENENTGELT
KN 623.
32,08 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-II/IV/WS
4.) Schaltzulage Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen mit erlerntem einschlägigen Handwerk und absolvierter Werkmeisterschule nach Ablegung betriebseigener Prüfungen erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabelfreileitungsnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, eine Zulage. Die Zulage beträgt monatlich
KN 504.
79,96 EUR
75 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 5.) Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung I) Bedienstete des Geschäftsfeldes Erzeugung erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt für a) Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, die 12-stündigen
KN 420.
18,90 EUR
KN 421.
12,67 EUR
KN 422.
7,95 EUR
Schichtdienst leisten, je Schicht b) Fachbeamte/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes), an Stelle bisher gewährter Vergütungen, sowie für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen im Tagdienst und für Schichtdienstpersonal, das bei Stilllegung von Blockanlagen im Tagdienst verwendet wird, je Tag c) sonstige Bedienstete, anstelle bisher gewährter Vergütungen, je Tag
LEISTUNGSENTGELT II) Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen des Geschäftsfeldes Erzeugung erhalten anstelle bisher gewährter Vergütungen eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit
KN 424.
12,13 EUR
Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat 21 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-II/IV/WS
6.) a) Zulage für den Bereitschaftsdienst in der Wohnung der Fachbeamten/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes) und der Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen (bei jenen Betriebsdiensten, für die die Direktion einen derartigen Bereitschaftsdienst genehmigt hat), für Bedienstete aller Kategorien an Wochentagen je Stunde
KN 664.
1,92 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 665.
3,19 EUR
Bei Durchführung von tatsächlichen Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und während der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr erfolgt zusätzliche Bezahlung der Überstunden.
LEISTUNGSENTGELT b) Zulage für den Bereitschaftsdienst der Bediensteten des Rechenzentrums in der Wohnung bei der Betreuung des Netzwerkes der Wiener Stadtwerke werktags von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztags an Werktagen je Stunde
KN 666.
2,01 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 667.
3,30 EUR
Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen und während der Zeit von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr erfolgt eine zusätzliche Bezahlung von Überstunden.
LEISTUNGSENTGELT 7.) Fachbeamte/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes) erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen oder beim Hochspannungskabelnetz bzw. Hochspannungsfreileitungsnetz beschäftigt und schaltberechtigt sind, eine Zulage in der Höhe von monatlich
KN 504.
75 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT
79,96 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-II/IV/WS
8.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen des U-Bahnbaues während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, monatlich
KN 524.
236,10 EUR
29 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT 29 % SCHMUTZZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt eine Zulage in der Höhe von monatlich
KN 527.
135,01 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT 9.) Zulage für Bedienstete, die mit Arbeiten oder der Beaufsichtigung von Arbeitern in den Stollen der Wasserkraftwerke Opponitz und Gaming beschäftigt sind je Stunde in der sie sich im Stollen be-
KN 015.
2,40 EUR
KN 428.
7,87 EUR
finden
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE 10.) Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes „Übertragung“ I) Die Zulage beträgt für a) die Fachbeamten/Fachbeamtinnen des techn. Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes) dieses Geschäftsfeldes je Tag
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete b) die sonstigen Bediensteten (ausge-
BEILAGE F-II/IV/WS
KN 429.
4,92 EUR
nommen die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen) dieses Geschäftsfeldes je Tag
LEISTUNGSENTGELT II) Die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen dieser Abteilung erhalten anstelle bisher gewährter Vergütungen eine Zulage.
Die Zulage beträgt je Arbeit
KN 430.
12,13 EUR
Die Anzahl dieser Zulagen darf im Monat 21 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT 11.) Zulage Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, mit Ausnahme jener der Kraftwerke mit Blockanlagen des Geschäftsfeldes „Übertragung“ und des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“, erhalten anstelle bisher gewährter Vergütung eine Zulage. Die Zulage beträgt je Arbeit
KN 431.
12,13 EUR
Die Anzahl dieser Zulagen darf abteilungsbezogen im Monat 10 Zulagen je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen.
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT 12.) Zulage für Bedienstete des Geschäftsfeldes „Verteilnetz“ anstelle bisher gewährter Vergütungen.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENSTROM GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE F-II/IV/WS
Die Zulage gebührt für a) die Fachbeamten/Fachbeamtinnen
KN 092.
12,13 EUR
KN 093.
6,05 EUR
des techn. Dienstes (bzw. Beamten/Beamtinnen des höheren techn. Dienstes und b) die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen, je Tag c) für die sonstigen Bediensteten, je Tag
Die Anzahl der Zulagen darf im Monat je Bediensteten/Bediensteter im Durchschnitt nicht übersteigen a) 15 Zulagen b) 15 Zulagen c) 10 Zulagen
LEISTUNGSENTGELT
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I BIS IV/WG
1.) Funktionszulage Den der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Bediensteten kann eine monatliche Zulage gewährt werden, welche für die
KN 141.
KN 142.
KN 143.
Leistungsstufe 1
Leistungsstufe 2
Leistungsstufe 3
Zulagenstufe 1
28,53 EUR
100,89 EUR
173,25 EUR
Zulagenstufe 2
100,89 EUR
173,25 EUR
245,60 EUR
Zulagenstufe 3
173,25 EUR
245,60 EUR
317,96 EUR
Zulagenstufe 4
245,60 EUR
317,96 EUR
390,31 EUR
Zulagenstufe 5
317,96 EUR
390,31 EUR
462,67 EUR
Zulagenstufe 6
390,31 EUR
462,67 EUR
535,03 EUR
Zulagenstufe 7
462,67 EUR
535,03 EUR
607,37 EUR
Zulagenstufe 8
535,03 EUR
607,37 EUR
679,73 EUR
Zulagenstufe 9
607,37 EUR
679,73 EUR
752,09 EUR
Zulagenstufe 10
679,73 EUR
752,09 EUR
824,44 EUR
Zulagenstufe 11
752,09 EUR
824,44 EUR
896,80 EUR
Zulagenstufe 12
824,44 EUR
896,80 EUR
969,16 EUR
Zulagenstufe 13
896,80 EUR
969,16 EUR
1.041,51 EUR
Zulagenstufe 14
969,16 EUR
1.041,51 EUR
1.113,87 EUR
Zulagenstufe 15
1.041,51 EUR
1.113,87 EUR
1.186,22 EUR
Zulagenstufe 16
1.113,87 EUR
1.186,22 EUR
1.258,58 EUR
Zulagenstufe 17
1.186,22 EUR
1.258,58 EUR
1.330,93 EUR
Zulagenstufe 18
1.258,58 EUR
1.330,93 EUR
1.403,28 EUR
Zulagenstufe 19
1.330,93 EUR
1.403,28 EUR
1.475,64 EUR
Zulagenstufe 20
1.403,28 EUR
1.475,64 EUR
1.548,00 EUR
Zulagenstufe 21
1.475,64 EUR
1.548,00 EUR
1.620,35 EUR
Zulagenstufe 22
1.548,00 EUR
1.620,35 EUR
1.692,71 EUR
Zulagenstufe 23
1.620,35 EUR
1.692,71 EUR
1.765,07 EUR
Zulagenstufe 24
1.692,71 EUR
1.765,07 EUR
1.837,42 EUR
Zulagenstufe 25
1.765,07 EUR
1.837,42 EUR
1.909,78 EUR
beträgt. Bezieher/Bezieherinnen dieser Funktionszulage haben keinen Anspruch auf Bezug der Zulagen gemäß der Beilagen A-I/III/Allg., A-II/IV/Allg., G-I/III/WG und G-II/IV/WG.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I BIS IV/WG
Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan. Für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 3 ist eine mindestens sehr gute, für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 2 eine mindestens gute Dienstleistung Voraussetzung.
Während angeordneter Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit erhöht sich die Funktionszulage: a) bei Tätigkeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen um 1,16 % je Stunde, b) sonst um 0,86 % je Stunde.
Als Abgeltung einer außerordentlichen zwangsläufigen Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefährdung wird jeweils folgender Teilbetrag der Funktionszulage angesetzt:
Grad der Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefahr
Betrag
Mehr als 75 %
Stufe 1
178,35 EUR
Mehr als 50 % bis 75 %
Stufe 2
117,71 EUR
Mehr als 25 % bis 50 %
Stufe 3
58,85 EUR
100 % SCHMUTZZULAGE
KN 150.
100 % ERSCHWERNISZULAGE
KN 151.
100 % GEFAHRENZULAGE
KN 152.
Sofern in den Zulagenstufen das Risiko der Geldgebarung berücksichtigt wird, ist eine Fehlgeldentschädigung nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geltend machbar.
Fehlgeldentschädigung (bis 14,53 EUR SV-frei)
KN 153.
Fehlgeldentschädigung (über 14,53 EUR SV-pflichtig
KN 154.
Die Differenzbeträge zu den Beträgen der 25 Zulagenstufen und 3 Leistungsstufen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.
2.) Zulage für die Rufbereitschaft Bediensteten, für die die Geschäftsführung der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, gebührt eine Zulage in der Höhe von: an Werktagen je Stunde
KN 670.
1,97 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 680.
3,25 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I BIS IV/WG
Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
LEISTUNGSENTGELT 3.) Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten im Versorgungsgebiet Als Abgeltung für den unvermeidlichen Mehraufwand in Folge der erforderlichen Reise-, Außendienst- bzw. Montagetätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versorgungsgebiet gebührt Beziehern/Bezieherinnen der Funktionszulage gemäß Punkt 1.) monatlich:
Ausmaß des Außendienstes
KN 155.
Dauernd
Stufe 1
422,93 EUR
Mehr als 75 %
Stufe 2
317,19 EUR
Mehr als 50 % bis 75 %
Stufe 3
211,46 EUR
Mehr als 25 % bis 50 %
Stufe 4
105,73 EUR
Betrag
Ein weiterer gesonderter Anspruch auf Tagesgelder nach den Bestimmungen der Reisgebührenvorschrift der Stadt Wien besteht für Bezieher/Bezieherinnen dieser Aufwandentschädigung nicht.
TAGGELD 4.) Nachtschichtzulage a) Für jede Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird, gebührt eine Zulage von
KN 400.
15,07 EUR
b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschafts-
KN 401.
7,58 EUR
nachtschicht
Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen.
Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu.
NACHTARBEITSZUSCHLAG
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I BIS IV/WG
5.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben je voller Stunde einer solchen Normal-
KN 440.
3,50 EUR
dienstleistung
SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG 6.) Zulage für Bedienstete des Störungsdienstes mit (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung je Schichtstunde
KN 069.
1,13 EUR
LEISTUNGSENTGELT 7.) Prämie für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die einen unrechtmäßigen Gasbezug feststellt, in Höhe von höchstens 10 % je Rechnungsbetrag der Schadensgutmachung, mindestens aber
KN 120.
23,00 EUR
LEISTUNGSENTGELT 8.) Leistungsprämie a) Bedienstete der Gaszählermontage, die bei der Wechselung, Wegnahme und Neuaufstellung von Gaszählern eine über den Durchschnitt hinausgehende Arbeitsleistung erbringen, erhalten eine Leistungsprämie.
Die Arbeitsleistung wird in Abhängigkeit von der Gaszählergröße mit Leistungspunkten wie folgt bewertet:
Gaszählergröße
Leistungspunkte
G 2,5
10
G4
10
G6
11
G 10
17
G 16
17
G 25
27
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I BIS IV/WG
Bei Einsatz außerhalb der systematischen Rayonseinteilung zur Durchführung des Eichgesetzes werden die Leistungspunkte verdoppelt. Erreicht die tägliche Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit 99 Leistungspunkte,
so erhält der Bedienstete/die Bedienste-
KN 048.
1,07 EUR
te
LEISTUNGSENTGELT b) Für jeden weiteren Leistungspunkt je Arbeitstag in der Normalarbeitszeit erhöht sich die Prämie
um
LEISTUNGSENTGELT
KN 049.
0,14 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
1.) Zuschlag zum Normallohn (Leistungszulage)
KN 407., KN 517. Für die Bediensteten in den Verwendungsgruppen 1 und 2
1.018
Punkten
793
Punkten
438
Punkten
bis zu in den Verwendungsgruppen 3P, 3A und 3 bis zu der Verwendungsgruppe 4 bis zu
Ein Punkt beträgt 0,13 EUR monatlich. Die Leistungszulagen werden jährlich einmal neu festgesetzt.
LEISTUNGSENTGELT Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für Dezember 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer nach dem 30. September 1993 neu anfallenden Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden. Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.
2.) Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse (für Verschmutzung, Erschwernis und Gefahr) Gruppe 2 ......... je Stunde
KN 042.
0,19 EUR
Gruppe 3 ......... je Stunde
KN 043.
0,17 EUR
Gruppe 4 ......... je Stunde
KN 044.
0,15 EUR
Gruppe 2 Bedienstete, die über ein gültiges Schweißprüfungszeugnis verfügen und zu Schweißarbeiten herangezogen werden, soweit ihnen nicht die Zulage für Schweißer/Schweißerinnen der Rohlegung zukommt, sowie Bedienstete der Abteilung WPS-Servicemanagement.
33 % SCHMUTZZULAGE 34 % ERSCHWERNISZULAGE 33 % GEFAHRENZULAGE
KN 042.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
Gruppe 3 Aufsichtspersonal und Monteure/Monteurinnen der Gaszählermontage, Bleiarbeiter/Bleiarbeiterinnen des Magazins der Abt 56 sowie Bedienstete im Beglaubigungsraum Gruppe 4 Bedienstete der behördlich autorisierten Versuchsanstalt für Gas- und Feuerungstechnik, Bedienstete der Zentralwerkstätte und des Erdgasdispatchings, soweit ihnen nicht bereits infolge einer besonders im Verzeichnis genannten Verwendung eine andere Zulage zukommt.
33 % LEISTUNGSENTGELT 23 % ERSCHWERNISZULAGE
(KN 043. u. KN 044.)
22 % SCHMUTZZULAGE 22 % GEFAHRENZULAGE 3.) Montagezulage a) Bedienstete, die ohne abgegrenzten Arbeitsbereich im ganzen Gemeindegebiet von Wien Arbeiten leisten und solche, die außerhalb ihres gewöhnlichen Arbeitsbereiches oder außerhalb des Bereitschaftsortes zu einer länger als 4 Stunden (mit Geh- und Fahrzeit) dauernden Arbeit verwendet werden, erhalten eine Montagezulage, pro Arbeitstag
KN 060.
5,08 EUR
Bedienstete, die dauernd im Außendienst stehen, erhalten je Woche
KN 062.,
29,76 EUR
KN 064. b) bei Verwendung in den außerhalb der Wiener Stadtgrenze von 1938 gelegenen Gebieten unter den in Punkt a) angeführten Vor-
KN 061.
7,67 EUR
aussetzungen
c) im Außendienst tätige Bedienstete erhalten, wenn sie anschließend an die normale im Außendienst verbrachte Arbeitszeit unter den gleichen Bedingungen Überzeitarbeit im Ausmaß von mehr als 4 Stunden leisten müssen,
eine zweite Montagezulage in gleicher Höhe
(KN 063., KN 067.)
50 % TAGESGELD 25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE
(KN 062. u. KN 063.)
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
für Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die in der Anlagenwartung und Prüfung tätig sind, Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen und Kanzleiboten/Kanzleibotinnen
50 % TAGESGELD
(KN 060., KN 064.,
25 %LEISTUNGSENTGELT
KN 061., KN 067.)
25 % GEFAHRENZULAGE 4.) Hitzezulage für Bedienstete des Erdgasdispatchers bzw. der Zentralwerkstätte, die an in Betriebe stehenden Kesselhäusern in der Zeit von der 22. bis einschließlich 38. Kalenderwoche Arbeiten durchführen je dafür aufgewendeter Stunde
KN 066.
0,28 EUR
ERSCHWERNISZULAGE 5.) Schmutzzulage für Regler- und Schieberreinigung für den Ausbau und die Reinigung eines Reglers oder die Reinigung eines Schiebers und der angrenzenden Rohrstücke von Flugrost, je Arbeit
KN 122.
4,92 EUR
SCHMUTZZULAGE 6.) Prämie für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die einen unrechtmäßigen Gasbezug feststellt, in Höhe von höchstens 10 % je Rechnungsbetrag der Schadensgutmachung, mindestens aber
KN 120.
23,00 EUR
LEISTUNGSENTGELT 7.) Zulage für Bohrarbeiten mit Kompressoren beim Gasspürdienst Diese Zulage gebührt 2 Bediensteten einer Arbeitspartie, die im Gasspürdienst mit Kompressorbohrgeräten arbeiten, bei einer Arbeitsdauer von mindestens 2 bis 5 Stunden je Arbeitstag in der Höhe von
KN 058.
1,38 EUR
KN 059.
2,81 EUR
bzw. bei einer Arbeitsdauer von über 5 Stunden je Arbeitstag in der Höhe von
ERSCHWERNISZULAGE
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
8.) Schweißer/Schweißerinnen der Rohrlegung und Rohrlegermonteure/Rohrlegermonteurinnen sowie deren Aufsicht erhalten eine Zulage Diese beträgt a) für Rohrlegermonteure/Rohrlegermonteurinnen und deren Aufsichtspersonal je Stunde
KN 046.
0,77 EUR
b) für Schweißer/Schweißerinnen der Rohrlegung sowie für Rohrlegermonteure/Rohrlegermonteurinnen und deren Aufsichtspersonal (jedoch nur, wenn diese zu der Rohrlegung herangezogen werden und über ein gültiges Schweißprüfzeugnis verfügen, gegen Entfall der Zulage gem. lit. a) und der Zulage G-I/III/WG, Pkt. 2) je Stunde
KN 050.
1,07 EUR
33 % ERSCHWERNISZULAGE 34 % GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE 9.) Gasspürdienstzulage Die Zulage gebührt den Bediensteten der Arbeitspartien im Gasspürdienst je Bediensteten/Bediensteter und Stun-
KN 047.
0,19 EUR
de
LEISTUNGSENTGELT 10.) Bedienstete der Zentralwerkstätte bzw. des Erdgasdispatchers erhalten, wenn sie an im Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen beschäftigt und schaltberechtigt sind bzw. zu Schaltungen herangezogen werden, eine Zulage in der Höhe von monatlich
KN 107.
64,00 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE 11.) Zulage für Arbeiten an Gasbehältern ab dem dritten Aufstieg bei einer Arbeitshöhe von mehr als 35 Metern je Stunde
GEFAHRENZULAGE
KN 032.
1,02 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
12.) I. Bedienstete, die im Erdgasdispatching und in der Zentralwerkstätte Dienst leisten, erhalten eine Zulage, ausgenommen sind die Bediensteten der Bedienstetengruppen Telefonisten/Telefonistinnen und Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen. Diese Zulage beträgt je Arbeit
KN 028.
12,13 EUR
Die Anzahl der Zulage beträgt für die Bediensteten der Gebäudeerhal-
KN 028.
19,
KN 028.
15,5.
KN 023.
9.
tung und der Zentralwerkstätte, im Durchschnitt für die Bediensteten, die die Zulage 13 II, im Durchschnitt
25 % ERSCHWERNISENTGELT 25 % GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 25 % SCHMUTZZULAGE Für Portiere/Portierinnen, Torwarte/Torwartinnen, Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen und Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen beträgt die Anzahl im Durchschnitt
LEISTUNGSENTGELT II. a) Bedienstete, die im Erdgasdispatching und in der Zentralwerkstätte im 12-stündigen Schichtdienst stehen, erhalten eine Zulage, je Schicht
KN 024.
13,46 EUR
b) Bedienstete, die im Tagdienst in den Heißwasserbereitungsanlagen, Gasförderanlagen und im Gasdispatcher Dienst leisten, sowie die Portiere/Portierinnen oder Torwarte/Torwartinnen im 8-Stunden(Schicht-)Dienst erhalten eine Zulage, je Arbeitstag
LEISTUNGSENTGELT
KN 025.
11,49 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
Der Bezug dieser Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß den Punkten 3,5 und 8 der Beilage G - I/III/WG des Nebengebührenkataloges aus.
13.) Leistungsprämie a) Bedienstete der Gaszählermontage, die bei der Wechselung, Wegnahme und Neuaufstellung von Gaszählern eine über den Durchschnitt hinausgehende Arbeitsleistung erbringen, erhalten eine Leistungsprämie. Die Arbeitsleistung wird in Abhängigkeit von der Gaszählergröße mit Leistungspunkten wie folgt bewertet: Gaszählergröße
/HLVWXQJVSXQNWH
G 2,5
G4
G6
G 10
G 16
G 25
Bei Einsatz außerhalb der systematischen Rayonseinteilung zur Durchführung des Eichgesetzes werden die Leistungspunkte verdoppelt. Erreicht die tägliche Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit 99 Leistungspunkte, so erhält der Bedienstete/die Bedienste-
KN 048.
1,07 EUR
te
LEISTUNGSENTGELT b) Für jeden weiteren Leistungspunkt je Arbeitstag in der Normalarbeitszeit erhöht sich die Prämie um
KN 049.
0,14 EUR
LEISTUNGSENTGELT c) Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen jener Arbeitspartien (2 Bedienstete je Partie), die den Gaszählerwechseldienst mittels selbstzulenkenden Dienstkraftwagen erledigen, erhalten eine Zulage unabhängig vom Anfall einer Zulage nach lit. a und/oder lit. b je Arbeitsstunde in der Höhe von 70 % des Zulagensatzes nach lit. a
KN 051.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg. Punkt 14 aus.
Erfolgt der Einsatz aus Sicherheitsgründen außerhalb der Normalarbeitszeit, so wird die betreffende Arbeitsleistung bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Während der Einschulungszeit gebührt keine Leistungsprämie.
14.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Störungsdienstes je Stunde
KN 029.
1,83 EUR
30 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % GEFAHRENZULAGE 30 % LEISTUNGSENTGELT sowie bei (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung zusätzlich je Schichtstunde
KN 069.
1,13 EUR
LEISTUNGSENTGELT 15.) Mehrdienstleistungspauschale als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Samstagen in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der Wiener Stadtwerke und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden, monatlich
KN 672.
980,24 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
16.) Wassertopfwartungszulage Den zu einer Tankwagenmannschaft gehörenden Bediensteten der Wassertopfwartung gebührt für die Wartung und Reinigung von Wassertöpfen eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Arbeitsstunde
KN 036.
0,43 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % GEFAHRENZULAGE 50 % SCHMUTZZULAGE 17.) Leistungszulage a) Bedienstete, die im Lager der Abteilung Beschaffung und Lagerwesen sowie im Dienstkleiderlager Dienst leisten, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Normalarbeitsstunde
KN 053.
0,55 EUR
b) Bedienstete der Abt 42, die bei der Gaszähleruntersuchung oder der Gaszählerreinigung Dienst leisten, sowie Bedienstete, die im Beglaubigungsraum des Referates "Staatlich akkreditierte Beglaubigungsstelle für Balgengaszähler" tätig sind, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Normalarbeitsstunde
KN 054.
0,68 EUR
LEISTUNGSENTGELT 18.) Leistungszulage Monteure/Monteurinnen und Laboratoriumsgehilfen/Laboratoriumsgehilfinnen, die in der "behördlich autorisierten Versuchsanstalt für Gas- und Feuerungstechnik" Dienst leisten, erhalten eine Zulage. Diese Zulage beträgt je Normalarbeitsstunde
KN 055.
0,68 EUR
LEISTUNGSENTGELT 19.) Zulage für die in der Mikrofilmanlage tätigen Bediensteten, wenn sie in verdunkelten Räumen zu arbeiten haben, je Arbeitsstunde
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT
KN 057.
0,82 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
20.) Zulage für Bereitschaftsdienst in den Dienststellen der Gasregelstationen und deren angeschlossenen Werkstätten. Dauer an Wochentagen 16, Samstag, Sonntag und Feiertag 24 Stunden, je Stunde an Wochentagen außer Samstag
KN 621.
4,45 EUR
an Samstagen
KN 621.
5,42 EUR
an Sonn- und Feiertagen
KN 638.
6,88 EUR
Bei Durchführung von tatsächlichen Arbeiten tritt an Stelle der Bezahlung der Bereitschaftszulage die Bezahlung von Überstunden. Zu den Ansätzen, die gemäß den Bestimmungen dieser Prämie für den Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, wird eine weitere Zulage in der Höhe einer Sonntagsüberstunde je Dienst gewährt.
25 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 75 % ÜBERSTUNDENENTGELT 21.) Funktionszulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Erdgasdispatchers Technische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche in der Abteilung Erdgasdispatcher Dienst versehen und für die Bereiche Dispatching bzw. Systembetreuung entscheidungsbefugt sind, erhalten eine Zulage
Stufe 1: monatlich Stufe 2: monatlich Stufe 3: monatlich
KN 529. KN 529. KN 529.
263,82 EUR 527,63 EUR 791,47 EUR
LEISTUNGSENTGELT Voraussetzung für Stufe 1 ist die zumindest dreijährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH, die Absolvierung von mindestens 3 Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, Verwendung in einem der beiden Bereiche als zweiter entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/zweite entscheidungsbefugte technische Bedienstete sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.
Voraussetzung für Stufe 2 ist die zumindest dreieinhalbjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, mindestens einjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.
Voraussetzung für Stufe 3 ist die zumindest fünfjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Sys-
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-I/III/WG
tembetreuung, mindestens eineinhalbjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.
22.) Zulage für den Rufbereitschaftsdienst für Bedienstete der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH an Werktagen je Stunde
KN 653.
1,97 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 654.
3,25 EUR
LEISTUNGSENTGELT Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-II/IV/WG
1.) Zulage für die in der staatlich akkreditierten Prüf- und Versuchsanstalt für Gas- und Feuerungstechnik beschäftigten Fachbeamten/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes (bzw. Beamten/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes) und Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen sowie für Bedienstete im Erdgasdispatching und in der Zentralwerkstätte zur Abgeltung des je nach dem Grad der Verschmutzung entstehenden Mehraufwandes sowie zur Abgeltung der qualifizierten Arbeitsleistung für die 1. Stufe monatlich
KN 503.
80,47 EUR
für die 2. Stufe monatlich
KN 503.
70,34 EUR
für die 3. Stufe monatlich
KN 503.
60,34 EUR
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT 2.) Zulage für Bedienstete des technischen Dienstes im Störungsdienst je Schichtstunde
KN 652.
4,75 EUR
12 % ERSCHWERNISZULAGE 15 % GEFAHRENZULAGE 73 % LEISTUNGSENTGELT Darin bereits enthalten ist die Abgeltung für die Leistung eines (teil-)kontinuierlichen Schichtdienstes.
2a.) Inspektionsdienstzulage in den Erdgasgroßregler-, Verteiler- und Speicheranlagen Simmering und Leopoldau, je Dienst von Montag bis Freitag
KN 614.
118,17 EUR
an Samstagen
KN 614.
153,47 EUR
KN 615.
224,35 EUR
30 % LEISTUNGSENTGELT 35 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT an Sonn- und Feiertagen
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-II/IV/WG
30 % LEISTUNGSENTGELT 70 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT Neben dieser Zulage gebührt keine Nachtschichtzulage
3.) Inkassantenzulage für Inkassanten/Inkassantinnen, die im Außendienst mit der Annahme von Barzahlungen bei der Gasverbrauchsabrechnung betraut sind, monatlich
22,01 EUR
FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG bis 14,53 EUR
KN 506.
über 14,53 EUR
KN 526.
4.) Fachbeamte/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes (bzw. Beamte/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes) und Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen der Zentralwerkstätte bzw. der Erdgasdispatchers erhalten, wenn sie an in Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen Schaltungen durchführen und schaltberechtigt sind, eine Zulage. Diese Zulage beträgt monatlich
KN 504.
79,96 EUR
75 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 5.) I) Betriebsbedienstete, die im Erdgasdispatching und der Zentralwerkstätte Dienst leisten, erhalten eine Zulage, pro Arbeitstag von
KN 423.
11,49 EUR
II) Betriebsbedienstete im Erdgasdispatching und der Zentralwerkstätte im 12-stündigen Schichtdienst erhalten eine Zulage, je Schicht
LEISTUNGSENTGELT
KN 425.
16,05 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-II/IV/WG
6.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Störungsdienstes je Stunde
KN 033.
1,83 EUR
KN 069.
1,13 EUR
20 % ERSCHWERNISZULAGE 40 % LEISTUNGSENTGELT 40 % GEFAHRENZULAGE sowie bei (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung zusätzlich je Schichtstunde
LEISTUNGSENTGELT 7.) Den Betriebsbediensteten, die im Schichtdienst mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung tätig sind und bei denen die Voraussetzungen für die Leistungszulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 19 lit. a Z 4 bzw. lit. b Z 4 vorliegen, gebührt stattdessen die Leistungszulage gemäß lit. a Z 3 bzw. lit. b Z 3 dieser Regelung.
8.) Funktionszulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Erdgasdispatchers Technische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche in der Abteilung Erdgasdispatcher Dienst versehen und für die Bereiche Dispatching bzw. Systembetreuung entscheidungsbefugt sind, erhalten eine Zulage
Stufe 1: monatlich Stufe 2: monatlich Stufe 3: monatlich
KN 529. KN 529. KN 529.
263,82 EUR 527,63 EUR 791,46 EUR
LEISTUNGSENTGELT Voraussetzung für Stufe 1 ist die zumindest dreijährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH, die Absolvierung von mindestens 3 Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, Verwendung in einem der beiden Bereiche als zweiter entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/zweite entscheidungsbefugte technische Bedienstete sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.
Voraussetzung für Stufe 2 ist die zumindest dreieinhalbjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, mindestens einjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE G-II/IV/WG
technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.
Voraussetzung für Stufe 3 ist die zumindest fünfjährige Tätigkeit im Erdgasdispatcher der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH sowie die Absolvierung von allen Fachmodulen für die Dispatchingbereitschaft oder Systembetreuung, mindestens eineinhalbjährige Erfahrung als entscheidungsbefugter technischer Bediensteter/entscheidungsbefugte technische Bedienstete in der Dispatchingbereitschaft bzw. Systembetreuung, Berechtigung und Befähigung zur selbstständigen Dienstverrichtung in einem dieser Bereiche sowie eine zumindest sehr gute Dienstbeschreibung.
9.) Zulage für den Rufbereitschaftsdienst für Bedienstete der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH an Werktagen je Stunde
KN 653.
1,97 EUR
an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN 654.
3,25 EUR
LEISTUNGSENTGELT Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
1.) Fahrdienstzulage und Fahrdienstanwärterzulage A) Fahrdienstzulage
a) Im Fahrdienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin und Autobuslenker/Autobuslenkerin verwendete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten eine Zulage. Diese beträgt je voller halber Rolldienststunde
KN 201.
3,33 EUR
10 % ERSCHWERNISZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT Als Rolldienst gilt die sich aus dem Fahrplan ergebende Fahrzeit. Abweichend davon werden unabhängig von der sich aus dem Fahrplan ergebenden Fahrzeit im Autobus- und U-Bahn-Nachtverkehr 293 min. Rolldienst verrechnet.
Diese Zulage gebührt bei Reservediensten und bei Anordnung einer anderweitigen Tätigkeit durch den Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin oder einen/eine von ihm/ihr beauftragten Vorgesetzten/beauftragte Vorgesetzte, sofern den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin an dieser Verwendungsänderung kein Verschulden trifft, sowie bei unverschuldeter Vorstellung beim Direktionsarzt/bei der Direktionsärztin, Zeugenladung vor Gerichts- bzw. Sicherheitsbehörden oder unverschuldetem Bahnhofsdienst im Ausmaß von 75 Prozent (KN 202.) der Anwesenheit gegen Entfall einer allfällig für diese Tätigkeiten jeweils gebührenden Zulage.
Bei durch die Magistratsdirektion – Personalstelle Wiener Stadtwerke oder durch die WIENER LINIEN GmbH & Co KG angeordneten Fahrdienstleistungen außerhalb der WIENER LINIEN GmbH & Co KG werden 75 Prozent (KN 202.) der Anwesenheit verrechnet.
Die in einer Dienstschicht anfallenden Minutenreste an Rolldienst, die bei der Verrechnung dieser Zulage nicht Berücksichtigung finden, werden am Monatsende summiert und auf die nächste volle halbe Stunde aufgerundet.
Im Falle einer unverschuldeten Abziehung vom Fahrdienst aus gesundheitlichen Gründen wird die rolldienstabhängige Zulage befristet im Ausmaß von 3 Stunden pro Schicht weiter bezahlt. Diese Zahlung erfolgt – je nach Dauer der Fahrdiensttätigkeit gerechnet ab 6. September 2004 – nach erfolgter schriftlicher Bekanntgabe der Abziehung vom Fahrdienst: bei Fahrdiensttätigkeit unter 3 Jahren in der Dauer von bis zu 2 Monaten, bei Fahrdiensttätigkeit von 3 bis 5 Jahren in der Dauer von bis zu 3 Monaten, bei Fahrdiensttätigkeit über 5 bis 10 Jahre in der Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Fahrdiensttätigkeit über 10 bis 15 Jahre in der Dauer von bis zu 9 Monaten und bei Fahrdiensttätigkeit über 15 Jahre bis zu 12 Monate lang.
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
Bei Bezug einer anderen tätigkeitsbezogenen Zulage oder einer Leistungsabgeltung wird diese der weiter bezahlten rolldienstabhängigen Zulage gegengerechnet.
Vor der schriftlichen Bekanntgabe gilt Abs. 3 letzter Satz.
b) Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Verwendung in mehreren Bereichen, das sind Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerinnen, Autobuslenker/Autobuslenkerinnen und U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen mit Fahrberechtigungen in zwei oder mehreren Betriebsbereichen mit Verwendung als Expeditor/Expeditorinnen, Fahrscheinprüfer/Fahrscheinprüferinnen, Springer/Springerinnen in der Abteilung KundInnendienst, Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen oder Stationswart/Stationswartinnen, Lehrer/Lehrerinnen für Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerinnen, für Autobuslenker/Autobuslenkerinnen und für U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen sowie U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen mit Fahrberechtigung für beide U-Bahnzweige, erhalten auf Dauer dieser Berechtigung. pro Monat
KN 327.
18,44 EUR
LEISTUNGSENTGELT B) Fahrdienstzulage für Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen (ausgenommen Autobuslenker/Autobuslenkerinnen) und Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen Für jede als Aufsichtsorgan, Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin (ausgenommen Autobuslenker/Autobuslenkerin) oder Verschubfahrer/Verschubfahrerin geleistete volle Schicht oder unverschuldet verkürzte Normaldienstschicht erhalten die angeführten Bediensteten eine Fahrdienstzulage im folgenden Ausmaß: a) Aufsichtsorgane, Kraftwagenlen-
KN 200.
2,58 EUR
KN 281.
5,71 EUR
ker/Kraftwagenlenkerinnen (ausgenommen Autobuslenker/Autobuslenkerinnen) b) Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen (ausgenommen Bedienstete der Revisionswerkstätten) Als Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen oder Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen verwendete Bedienstete anderer Dienstzweige (ausgenommen Straßenbahn-, U-Bahnfahrer/Straßenbahn-, U-Bahnfahrerinnen und Autobuslenker/Autobuslenkerinnen) erhalten die ihrer jeweiligen Verwendung entsprechende Fahrdienstzulage, bei Verwendung im Normaldienst gegen Entfall der Leistungszulage (Pkt. 3 bzw. Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19), der Schmutzzulage (Pkt. 10) und der Revisionszulage (Pkt. 26).
LEISTUNGSENTGELT
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
C) Kontrollore/Kontrollorinnen der Abteilung Betriebslenkung erhalten eine Zulage. Diese beträgt pro als Kontrollor/Kontrollorin geleisteter Schicht
a) in der Grundstufe
KN 203.
11,66 EUR
b) anstelle der Grundstufe in der erhöh-
KN 204.
14,57 EUR
ten Stufe
Mit dieser Zulage ist auch der durch die dienstliche Nutzung der Privatkleidung entstehende Aufwand abgegolten.
Die Zulage sublit. b) ist an die überdurchschnittliche Erfüllung der vorgegebenen Kennzahlen im Kalender-Vorjahr gebunden. Diese Kennzahlen werden einvernehmlich zwischen der Geschäftsführung der WIENER LINIEN GmbH & Co KG und der Magistratsdirektion – Personalstelle Wiener Stadtwerke festgelegt.
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen anderer Dienstzweige erhalten bei fallweiser Verwendung als Kontrollor/Kontrollorin (Fahrscheinprüfer/Fahrscheinprüferin) der Betriebslenkung die Zulage sublit. a).
zu a)
92,027730 % LEISTUNGSENTGELT 7,972270 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG zu b)
93,624394 % LEISTUNGSENTGELT 6,375606 % AUFWANDENTSCHÄDIGUNG D) Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Betrieblichen Qualitätssicherung erhalten eine Zulage. Diese beträgt
pro geleisteter Schicht
LEISTUNGSENTGELT
KN 206.
10,03 EUR
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
2.) Zulage für Dienstunterbrechungen a) für jeden geteilten Dienst gemäß § 5
KN 297.
5,17 EUR
KN 297.
5,17 EUR
Abs. 7 der Dienst- und Betriebsvorschrift und für jeden Unterbrecher im Fahr-, Expeditions- und VerkehrsführerInnendienst
LEISTUNGSENTGELT b) für jeden Unterbrecher im StationswartInnen- und StellwerkswärterInnendienst Diese Zulage erhöht sich ab dem 6. Unterbrecherdienst innerhalb von 14 Tagen um 50 %.
LEISTUNGSENTGELT 3.) Leistungszulage
KN 407., 517. für Bedienstete mit manuellen Arbeiten in den Werkstätten ausgenommen Revisionswerkstätten und anderen Dienststellen je Punkt 0,13 EUR monatlich Die Leistungszulage wird auf Grund einer alljährlich einmal, und zwar mit Wirksamkeit vom 1. Jänner vorzunehmenden Qualifikation nach Punkten über Vorschlag eines Ausschusses zuerkannt. Der Ausschuss besteht aus dem Hauptabteilungsleiter/der Hauptabteilungsleiterin, dem Abteilungsleiter/der Abteilungsleiterin, dem/der unmittelbaren Vorgesetzten, einem Mitglied der Personalvertretung sowie aus zwei Bediensteten, die der Dienststelle oder Hauptabteilung der zu beurteilenden Bediensteten angehören sollen. Jeder Dienststelle steht für die Qualifikation eine Höchstzahl von Punkten zur Verfügung. Diese Kopfquoten betragen:
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE Schema I
H-I/III/WL
Höchstpunkteanzahl
(Schema III) Verwendungsgruppe 1 und 2
1.018
3P, 3A und 3
793
4
438
Bei Nichterreichen der nach Beratung mit dem Qualifikationsausschuss festgesetzten Arbeitsleistung kann die zuerkannte Leistungszulage einem/einer einzelnen Bediensteten oder einer Arbeitspartie nach vorhergehender Verwarnung befristet entzogen werden. Die Qualifikation der in den Verwendungsgruppen 1 und 2 des Schemas I eingestuften Bediensteten erfolgt durch die Magistratsdirektion-Personalstelle Wiener Stadtwerke und wird der Aufwand hiefür vom Unternehmen gesondert getragen. Sie zählen daher bei der Ermittlung der Punktesummen der Dienststellen nicht mit. Die Leistungszulage für jeden einzelnen Bediensteten/jede einzelne Bedienstete wird nach seiner/ihrer individuellen Arbeitsleistung bestimmt.
LEISTUNGSENTGELT Die Leistungszulage kommt nur für Bedienstete in Betracht, denen sie für Dezember 1993 gebührte und die keine Erklärung abgegeben haben, die Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. in Anspruch nehmen zu wollen. Die Leistungszulage entfällt bei Bezug einer Leistungszulage gemäß Punkt 19 der Beilage A - I/III/Allg. und bei Bediensteten der Verwendungsgruppe 4, die in eine andere Verwendungsgruppe überstellt werden.
Bediensteten, die in Verwendungsgruppe 4 eingereiht sind und die Leistungszulage beziehen, gebührt bei der Überstellung in Verwendungsgruppe 3P diese Leistungszulage bis zu einem Jahr weiter.
Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17, Pkt. 26 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
4.) Schichtzulage a) Bedienstete der Verwendungsgrup-
KN 235.
4,37 EUR
KN 236.
4,10 EUR
pen 1, 2 und 3P b) Bedienstete der Verwendungsgruppen 3A, 3 und 4
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
Die Schichtzulage gebührt jedem/jeder Bediensteten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung (ausgenommen die Bediensteten der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten), der Abteilung Oberbau und Geodäsie (ausgenommen jene Bediensteten, die mit Arbeiten auf Gleisanlagen auf nicht eigenem Bahnkörper befasst sind), der Abteilung Hoch- und Tiefbau und der Abteilung Technische Prüfstelle.
67 % ERSCHWERNISZULAGE 33 % LEISTUNGSENTGELT Sie dient zur Abgeltung des durch diesen Dienst entstehenden, unvermeidlichen Mehraufwandes gegen Entfall der Fahrt- und Gehzeiten und der Entfernungszulage und erhöht sich um 50 % bei Verwendung außerhalb der Gemeindegrenze. Zur Schichtzulage gebührt jedem/jeder außerhalb der Dienststelle verwendeten Bediensteten einschließlich der Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen dieser Abteilungen dafür, dass sie zum festgesetzten Arbeitsbeginn bereits an der Arbeitsstelle arbeiten,
ein Zuschlag von
KN 241.
0,93 EUR
je Schicht.
Für den Fall, dass der/die Bedienstete diese Verpflichtung öfter als einmal innerhalb einer Monatsfrist nicht erfüllt, gebührt ihm/ihr der Zuschlag für diese Monatsfrist nicht.
TAGESGELD Die Bediensteten der Abteilung Oberbau und Geodäsie, die mit Arbeiten auf Gleisanlagen auf nicht eigenem Gleiskörper befasst sind, erhalten die Schichtzulage unter den gleichen Voraussetzungen im doppelten Ausmaße.
3 Stunden oder länger
unter 3 Stunden
im Außendienst Bedienstete der Verwendungs-
KN 238.
KN 288.
KN 239.
KN 289.
gruppen 1, 2 und 3P Bedienstete der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % TAGESGELD
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT
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H-I/III/WL
5.) Zulage für Störungspartie für Signalanlagen Im Hinblick auf die Erschwernis dieses Dienstes erhalten die Bediensteten der Störungspartie für Signalanlagen anstelle der unter 4.) genannten Schichtzulage unter den gleichen Voraussetzungen für Ausfahrten und Arbeiten auf der Strecke folgende Zulage:
3 Stunden oder länger
unter 3 Stunden
im Außendienst a) Bedienstete der Verwen-
KN 242.
KN 262.
6,32 EUR
KN 243.
KN 263.
5,78 EUR
dungsgruppen 1, 2, und 3P b) Bedienstete der Verwendungsgruppen 3A, 3 und 4
70 % TAGESGELD 70 % LEISTUNGSENT30 % ERSCHWERNISGELT ZULAGE 30 % ERSCHWERNISZULAGE
6.) Zeugwärterzulage für die Bediensteten der Abteilung Bahnbau für jede volle Dienstschicht als Zeugwär-
KN 245.
1,09 EUR
ter/Zeugwärterin
ERSCHWERNISZULAGE 7.) Prämie für Auffindung eines Radreifenbruches oder eines losen Radreifens für jeden Bediensteten/jede Bedienstete,
KN 219.
11,49 EUR
der/die ein solches Gebrechen als Erster/Erste feststellt und vorschriftsmäßig meldet
LEISTUNGSENTGELT
8.) Prämie für Auffindung eines Vignolschienenbruches für jeden Bediensteten/jede Bedienstete, der/die ein solches Gebrechen als Erster/Erste feststellt und vorschriftsmäßig meldet
LEISTUNGSENTGELT
KN 220.
22,91 EUR
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
9.) Entfernungszulage (Außendienstzulage) Nicht im Fahrdienst stehenden Bediensteten gebührt bei einer Verwendung im fremden Dienstbereich von mehr als 4 Stunden, wenn die Mittagspause oder die in der vorverschobenen Schicht liegende halbstündige bezahlte Pause nicht im Heimatdienstbereich angetreten werden kann
KN 287.
3,79 EUR
Die Zulage entfällt, wenn den Bediensteten außer der für die Hin- und Rückfahrt erforderliche Zeit eine mindestens einstündige Mittagspause in der Heimatdienststelle eingeräumt wird.
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
10.) Schmutzzulage a) die Bediensteten der Abteilung Hoch- und Tiefbau (ausgenommen der Bediensteten der Brückenerhaltung) erhalten für jede geleistete Arbeitsstunde, wäh-
KN 248.
0,74 EUR
rend der sie einer ganz besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind
b) Die Bediensteten der Abteilung Hoch- und Tiefbau, der Abteilung Oberbau und Geodäsie, der Signalwerkstätte und der Telefon- und Funkwerkstätte der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung und die Bediensteten der Abteilung Bahnbau, soweit sie in Tunnelbereichen der Straßenbahnlinien mit Unterpflasterstrecken und der U-Bahn eingesetzt sind, sowie der Druckerei der Abteilung Interne Dienste und der Arbeitsgruppe für Wartehallen- und Haltestellenservice der Abteilung Fahrplan erhalten
für jede geleistete Arbeitsstunde, wäh-
KN 249.
0,35 EUR
rend der sie einer besonderen Verschmutzung ausgesetzt sind
85 % SCHMUTZZULAGE 15 % LEISTUNGSENTGELT 11.) Antrittsgebühr für Einzelfahrten im Fahrdienst an Tagen, an denen der/die Bedienstete seine/ihre normale Fahrdienstschicht leistet, sofern zwischen dem Ende des Schichtdienstes und dem Beginn der Einzelfahrt
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
oder zwischen dem Ende der Einzelfahrt und dem Beginn des Schichtdienstes ein Zeitraum von mehr als 30 Minuten liegt, je Einzelfahrt
KN 208.
4,92 EUR
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 12.) Zulage für die Führung von Schienenhobelwagen in der betriebslosen Zeit, des Wagens zur Messung der Schienenstöße und der nächtlichen Materialtransporte für die Fahrer/Fahrerinnen und Mitfahrer/Mitfahrerinnen der Schienenhobelwagen (KN 210.) und des Wagens zur Messung der Schienenstöße (KN 212.) sowie für die Fahrer/Fahrerinnen und Begleiter/Begleiterinnen nächtlicher Materialtransporte (KN 213.)
8,92 EUR
für jede geleistete Nachtschicht, soweit diesen Bediensteten nicht die Nachtschichtzulage gebührt
NACHTSCHICHTZUSCHLAG
13.) Zulage für Schienentransporte mit Verladearbeiten auf Vollbahnhöfen Diese Zulage gebührt den mit Verladearbeiten auf Vollbahnhöfen bei Schienentransporten beschäftigten Bediensteten in der Dauer bis zu 4 Stunden
KN 216.
2,09 EUR
bzw. über 4 Stunden
KN 217.
4,10 EUR
ERSCHWERNISZULAGE
14.) Erschwerniszulage für Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen Diese Zulage gebührt den mit Pressluftwerkzeugen arbeitenden Bediensteten bei einer Arbeitsdauer von mindestens 2 Stunden bis zu 5 Stunden, je Schicht
KN 225.
1,48 EUR
bzw. bei einer Arbeitsdauer von über 5 Stunden bis zur vollen Schicht, je Schicht
KN 226.
2,98 EUR
ERSCHWERNISZULAGE Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41 , schließt den Bezug dieser Zulage aus.
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
15.) Nachtzulage im Fahrdienst Für Fahrdienstleistungen im Personenverkehr außerhalb der normalen Betriebsdauer, gleichgültig, ob sie im Straßenbahn-, U-Bahn- oder Autobusbetrieb geleistet werden gebührt in der Zeit von 1.31 Uhr bis zum norma-
KN 218.
11,49 EUR
len Betriebsbeginn eine Nachtzulage von Den Fahrdienstleistungen im Personenverkehr gleichzuhalten sind die Dienstleistungen der Standschaffner/Standschaffnerinnen, Kontrollore/Kontrollorinnen und Expeditore/Expeditorinnen.
NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Verrechnung dieser Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H – I/III/WL, Pkt. 38 ist nicht zulässig.
16.) Aufwandentschädigung für die Benützung von Zivilkleidung für Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen auf die Dauer der Verwendung, monatlich
KN 305.
28,07 EUR
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 17.) Zentralwerkstättenzulage A) Ergiebigkeitsprämie Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird: Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von
KN 494.
92,24 EUR
Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.
LEISTUNGSENTGELT B) Hauptwerkstättenzulage Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt:
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
1. zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Werkstättendienst sowie der damit verbundenen besonderen Verschmutzung und Gefährdung, ferner für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von
92,24 EUR 60 % SCHMUTZZULAGE
KN 350.
20 % GEFAHRENZULAGE
KN 351.
20 % LEISTUNGSENTGELT
KN 351.
2. Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage.
Diese beträgt: a. bei mindestens guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe 4
Stufe 1
KN 352.
55,34 EUR
2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A
Stufe 2
KN 352.
92,24 EUR
3) in der Verwendungsgruppe 3P
Stufe 3
KN 352.
147,60 EUR
4) in der Verwendungsgruppe 2
Stufe 4
KN 352.
184,60 EUR
5) in der Verwendungsgruppe 1
Stufe 5
KN 352.
221,48 EUR
1) in der Verwendungsgruppe 4
Stufe 1
KN 353.
83,05 EUR
2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A
Stufe 2
KN 353.
119,97 EUR
3) in der Verwendungsgruppe 3P
Stufe 3
KN 353.
193,85 EUR
4) in der Verwendungsgruppe 2
Stufe 4
KN 353.
276,81 EUR
5) in der Verwendungsgruppe 1
Stufe 5
KN 353.
350,63 EUR
1) in der Verwendungsgruppe 4
Stufe 1
KN 354.
129,14 EUR
2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A
Stufe 2
KN 354.
184,60 EUR
3) in der Verwendungsgruppe 3P
Stufe 3
KN 354.
276,81 EUR
b. bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten
c. bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
4) in der Verwendungsgruppe 2
Stufe 4
KN 354.
350,63 EUR
5) in der Verwendungsgruppe 1
Stufe 5
KN 354.
433,69 EUR
LEISTUNGSENTGELT 3. Bei Mitarbeit in Projekten, die eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Zentralwerkstätte zum Ziel haben, so ferne damit eine Verwendung in verschiedenen fachlichen Bereichen verbunden ist, kann darüber hinaus ein monatlicher Zuschlag von
KN 355.
73,79 EUR
gewährt werden.
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Hauptwerkstättenzulage gemäß lit. B) schließt die Verrechnung von Geh- und Fahrzeiten innerhalb des Wiener Stadtgebietes und den Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/WL Pkt. 1) lit. B sublit. a) und b) aus.
18.) Zulage für Rüstwagen der Wagenrevisions-, Garagenrevisionswerkstätten und der Signalwerkstätte a) Bedienstete der Wagenrevisions-, Garagenrevisionswerkstätten und der Signalwerkstätte, die nicht der BeamtInnengruppe der Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen angehören, erhalten
für jede Schicht, in der sie für den Dienst
KN 227.
1,76 EUR
als Rüstwagenlenker/Rüstwagenlenkerinnen eingeteilt sind, sofern nicht Anspruch auf eine Zulage gemäß Beilage A, Unterabteilung I/III/Allg., Punkt 14 besteht
LEISTUNGSZULAGE b) Bedienstete der Straßenbahn- und U-Bahnwagenrevisionswerkstätten (ausgenommen Bedienstete, denen eine Zulage gemäß lit. a gebührt) erhalten bei Heranziehung zu einem Rüstwageneinsatz während der Einsatzdauer je Stunde
ERSCHWERNISZULAGE
KN 275.
0,95 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
19.) Frequenzzählerzulage für die Bediensteten der Zählergruppe der Abteilung Angebot für jede volle Dienstschicht als Fre-
KN 228.
2,33 EUR
quenzzähler/Frequenzzählerinnen
LEISTUNGSENTGELT 20.) Mehrfachverwendungszulage Nicht ständig im Fahrdienst verwendeten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gebührt für die Dauer der im dienstlichen Interesse gelegenen Verwendung als Straßenbahnfahrer/Straßenbahn-
KN 322.
56,51 EUR
fahrerin oder Autobuslenker/Autobuslenkerin, monatlich
LEISTUNGSENTGELT 21.) Zulage für Krankenkontrollore/Krankenkontrollorinnen der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe für die Bediensteten des Krankenkontrolldienstes der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe mit geteilter Arbeitszeit, monatlich
KN 314.
56,24 EUR
LEISTUNGSENTGELT 22.) Zulage für zu Schweißarbeiten herangezogene Bedienstete (Schweißzulage) Bedienstete, die zu Schweißarbeiten herangezogen werden, erhalten je Stunde dieser Verwendung
KN 290.
0,18 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % GEFAHRENZULAGE Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
23.) Zulage Die Bediensteten der Garagenrevisionswerkstätten mit abgelegter Prüfung in Flüssiggastankstellenverwaltung erhalten für die Betankung der Fahrzeuge mit
KN 205.
0,48 EUR
Flüssiggas je halbe Stunde
20 % GEFAHRENZULAGE 80 % LEISTUNGSZULAGE
24.) Hitzezulage für Arbeiten an heißen Öfen in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September je Stunde
KN 273.
0,35 EUR
ERSCHWERNISZULAGE Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 17 und Pkt. 41, schließt den Bezug dieser Zulage aus.
25.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen der Abteilung Neubau, U-Bahn-Planung während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, pro Arbeitstag
KN 436.
10,42 EUR
34 % LEISTUNGSENTGELT 33 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so beträgt die Zulage pro Arbeitstag
KN 445.
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß H-I/III/WL, Pkt. 41, aus.
33 % ERSCHWERNISZULAGE 67 % LEISTUNGSENTGELT
5,25 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
26.) Zulage für die Bediensteten der Revisionswerkstätten A) I) Den Bediensteten der Revisionswerkstätten gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Revisionsdienst, sowie zur Abgeltung der mit der Arbeit im Revisionsdienst verbundenen besonderen Verschmutzung eine monatliche Zulage. Diese beträgt monatlich
KN 330.
221,32 EUR
20 % SCHMUTZZULAGE 80 % LEISTUNGSENTGELT Darüber hinaus gebührt abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit im Rahmen der Revisionswerkstätten (Berufsausbildung, Interne Ausbildung, Fahrberechtigung, Turnusflexibilität) sowie von der Einreihung der Bediensteten eine Leistungszulage. Diese beträgt II) bei mindestens guter Dienstleistung 1) für Bedienstete ohne Fahrberechti-
KN 331. - Stufe 1
28,87 EUR
KN 331. - Stufe 2
67,31 EUR
KN 331. - Stufe 3
144,30 EUR
KN 331. - Stufe 4
182,79 EUR
gung der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4 ausgenommen Schreiber/Schreiberinnen, monatlich 2) für Bedienstete mit Fahrberechtigung der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4 sowie für Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen) mit unterstellten Bediensteten der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4 ausgenommen Schreiber/Schreiberinnen, monatlich 3) für Bedienstete der Verwendungsgruppe 3P (ausgenommen Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen) mit unterstellten Bediensteten der Verwendungsgruppe 3A, 3 und 4) und Schreiber/Schreiberinnen, monatlich 4) für Bedienstete der Verwendungsgruppe 2 ausgenommen Schreiber/Schreiberinnen und Facharbeiter/Facharbeiterinnen, monatlich
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE 5) für Bedienstete der Verwendungs-
H-I/III/WL
KN 331. - Stufe 5
211,61 EUR
KN 332. - Stufe 1
67,31 EUR
KN 332. - Stufe 2
105,80 EUR
KN 332. - Stufe 3
182,79 EUR
KN 332. - Stufe 4
259,72 EUR
KN 332. - Stufe 5
355,87 EUR
KN 333. - Stufe 1
105,80 EUR
KN 333. - Stufe 2
144,30 EUR
KN 333. - Stufe 3
259,72 EUR
KN 333. - Stufe 4
355,87 EUR
KN 333. - Stufe 5
451,93 EUR
gruppe 1, monatlich III) bei mindestens sehr guter Dienstleistung 1) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 1, monatlich 2) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 2, monatlich 3) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 3, monatlich 4) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 4, monatlich 5) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 5, monatlich
IV) bei ausgezeichneter Dienstleistung 1) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 1, monatlich 2) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 2, monatlich 3) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 3, monatlich 4) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 4, monatlich 5) für die Bediensteten gemäß Abs. II Z 5, monatlich Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 10 und 19 sowie gemäß Beilage H - I/III/WL, Pkt. 1 lit. B sublit. b und Punkt 3 aus.
LEISTUNGSENTGELT B) Die Bediensteten der Revisionswerkstätten ohne durchgehenden Rüstwagendienst, die während der Nachtschicht zusätzlich zu ihrer normalen Tätigkeit die Entscheidung in den den Betrieb und die Revision betreffenden unaufschiebbaren Fällen übernehmen, erhalten zusätzlich je Schicht
LEISTUNGSENTGELT
KN 414.
10,33 EUR
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
27.) Zulage für Wagen-(Garagen-)revisionsbedienstete der WIENER LINIEN GesmbH & Co KG für Fahrdienstleistung im Normaldienst a) bei einer Einreihung in der Verwendungsgruppe 4, wenn sie Dienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin, Autobuslenker/Autobuslenkerin, Fahrer/Fahrerin oder Schaffner/Schaffnerin bzw. bei einer Einreihung in den Verwendungsgruppen 3 oder 3A, wenn sie Dienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin oder Autobuslenker/Autobuslenkerin leisten, je Schicht
KN 438.
5,97 EUR
b) bei einer Einreihung in den Verwendungsgruppen 3 oder 3A, wenn sie Dienst als Fahrer/Fahrerinnen oder Schaffner/Schaffnerin bzw. bei einer Einreihung in der Verwendungsgruppe 3P, wenn sie Dienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin oder Autobuslenker/Autobuslenkerin leisten, je Schicht
KN 439.
1,84 EUR
c) Stationswarte/Stationswartinnen erhalten im Normaldienst, wenn sie als U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin tätig werden, je halber Stunde
KN 437.
0,38 EUR
LEISTUNGSENTGELT 28.) Mehrdienstleistungspauschale als Abgeltung für ständige Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Samstagen in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr a) für die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der Wiener Stadtwerke und die Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, die zur Vertretung solcher Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen herangezogen werden, monatlich
KN 672.
980,24 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 91. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
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H-I/III/WL
b) alle übrigen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Direktion der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG, monatlich
KN 672.
540,92 EUR
ÜBERSTUNDENENTGELT Bei Mehrdienstleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 Uhr bis 22 Uhr gelten ab der 56. Überstunde im Monat die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
29.) Rufbereitschaftsdienstzulage Für Rufbereitschaftsdienste außerhalb der Normalarbeitszeit erhalten eine Zulage: 1. Bedienstete der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung zur Behebung von Störungen im Bereich der Funk- und Telefonanlagen, 2. Bedienstete der U-Bahnwagenrevisionswerkstätten (Springer im Aufsichtsdienst) zur Behebung von Störungen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, 3. zur Reinigungskontrolle eingeteilte Bedienstete der Abteilung Hoch- und Tiefbau, 4. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Referates Sonderwagen der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling der Hauptabteilung Betrieb und Kundendienst.
Die Zulage beträgt: a) an Wochentagen, je Stunde
KN 631.
1,19 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen, je Stunde
KN 632.
2,01 EUR
LEISTUNGSENTGELT Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden, die gleichzeitige Verrechnung dieser Zulage ist nicht zulässig.
30.) Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse A) Die Bediensteten der Telefon- und Funkwerkstätte sowie der Signalwerkstätte der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung erhalten a) für Arbeiten auf Leitern bis 8 m je Stunde
KN 442.
0,14 EUR
über 8 m zusätzlich je Stunde
KN 441.
0,19 EUR
GEFAHRENZULAGE
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
b) für Arbeiten an unter Spannung stehenden
KN 444.
4,10 EUR
Fahrdrähten vom Turmwagen (Hebekanzel) aus, je Schicht
33 % ERSCHWERNISZULAGE 34 % GEFAHRENZULAGE 33 % SCHMUTZZULAGE B) Die Bediensteten der Abteilung Hoch- und Tiefbau erhalten für Arbeiten auf Steildächern, auf Leitern, Fassaden und Gerüsten, sofern diese Arbeiten in einer Höhe über 8 m durchgeführt werden, je Stunde
KN 441.
0,19 EUR
GEFAHRENZULAGE C) Die Bediensteten der Abteilung Oberbau und Geodäsie erhalten für die Reparatur und Revision der Bockkräne, sofern diese Arbeiten in einer Höhe über 8 m durchgeführt werden, je Stunde
KN 441.
0,19 EUR
GEFAHRENZULAGE 31.) Zulage a) Lenker/Lenkerinnen von Sonderkraftfahrzeugen mit Ladekran bzw. Vorrichtungen zum Transport von Schienen der Abteilung Oberbau und Geodäsie, der Abteilung Bahnbau und der Garage Vorgarten sowie Lenker/Lenkerinnen von Schienenreinigungs- und Schlammsaugewagen der Abteilung Bahnbau erhalten je Schicht
KN 412.
3,92 EUR
b) Lenker/Lenkerinnen von dieselelektrischen Lokomotiven, dieselelektrischen Rüstwagen und dieselelektrischen Gleisbettreinigungswagen der U-Bahn erhalten je Stunde
KN 411.
1,35 EUR
c) Lenker/Lenkerinnen von dieselhydraulischen Draisinen der U-Bahn erhalten je Stunde
KN 413.
0,49 EUR
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulge gemäß Beilage H-I/III/WL, Pkt. 41 aus.
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
32.) Zulage für Stationswarte/Stationswartinnen der U-Bahn a) Die stationär eingesetzten Stationswarte/Stationswartinnen der U-Bahnhaltestellen erhalten je Schicht
KN 416.
3,66 EUR
b) Die mobil eingesetzten Stationswarte/Stationswartinnen der U-Bahnhaltestellen sowie die in Nachtschichten des 24-Stunden-U-Bahn-Betriebes stationär eingesetzten Stationswarte/Stationswartinnen erhalten je Schicht
KN 417.
6,62 EUR
LEISTUNGSENTGELT 33.) Zulage für Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der U-Bahn Als Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der U-Bahn tätige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten eine Zulage. Die Zulage beträgt je Schicht a) für Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen in den
KN 419.
8,55 EUR
KN 432.
18,19 EUR
Ortsstellwerken b) für Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen in der Zentralen Leitstelle U-Bahn Den Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der Ortsstellwerke mit ExpeditionsschaffnerInnentätigkeit gebührt die Zulage lit. a) im doppelten Ausmaß.
LEISTUNGSENTGELT 34.) Zulage Die Bediensteten der Arbeitsgruppe der Abteilung Cashmanagement und Treasury für die Betreuung der Fahrschein- und Münzwechselautomaten auf der U-Bahn und Ostbahn erhalten je Schicht
KN 435.
3,95 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % TAGESGELD 25 % LEISTUNGSENTGELT 35.) Zulage Den Bediensteten der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit sowie zur Abgeltung der infolge der Arbeit mit Substanzen im Sinne der Gift- und Gefahrenzulage ge-
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STAND AM: 1.1.2011
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H-I/III/WL
mäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg. verbundenen gesundheitlichen Gefährdung eine Zulage in der Höhe von monatlich
KN 380.
189,19 EUR
30 % GEFAHRENZULAGE 70 % LEISTUNGSZULAGE 36.) Prämie für Kontrollorgane Kontrollorgane, die Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis die Entrichtung einer Mehrgebühr vorschreiben oder Zeitkarten wegen missbräuchlicher Verwendung abnehmen, erhalten, sofern innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen die (Teil-)Zahlung der Mehrgebührenvorschreibung erfolgt, pro Fall eine Prämie in der Höhe von
KN 278.
4,77 EUR
Mit dieser Zulage ist der Anteil verspäteter Zahlungen aus Mehrgebührenvorschreibungen abgegolten.
37.) Zulage für Bedienstete der Druckerei der Abteilung Interne Dienste die überwiegend an Fotolichtsatzmaschinen tätig sind, je Arbeitstag
KN 269.
6,50 EUR
75 % ERSCHWERNISZULAGE 25 % LEISTUNGSENTGELT 38.) Zulage für den Autobus- und U-Bahnnachtverkehr Autobuslenkern/Autobuslenkerinnen sowie U-Bahn-
KN 221.
26,54 EUR
fahrern/U-Bahnfahrerinnen gebührt für jede geleistete Normaldienstschicht im Autobus- bzw. U-Bahnnachtverkehr eine Zulage von
NACHTARBEITSZUSCHLAG Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage sind vom Bezug der Zulagen gemäß Punkt 1 Z I der Beilage A – I/III/ALLG. sowie gemäß Punkt 15 und Punkt 39 der Beilage H – I/III/WL ausgeschlossen.
39.) Nachtdienstzulage im Fahr-, Verkehrs-, Bahnhofs- , Revisions- und Werkstättendienst Fahrdienstleistenden Bediensteten, den Bediensteten des Verkehrs- und Bahnhofsdienstes im Sinne des § 2 Z 2 der Dienst- und Betriebsvorschrift gemäß Beschluss des Stadtsenates vom 8.1.1985,
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
Pr.Z. 70, (ausgenommen Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen) sowie Bediensteten der Revisionswerkstätten und des Werkstättendienstes gebührt während ihrer Dienstleistung im Normaldienst zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh pro angefangener halber Stunde eine
KN 240., KN 270.
0,95 EUR
Nachtdienstzulage von
NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Gewährung der Nachtdienstzulage gemäß Beilage A - I/III/Allg. Pkt. 1.) a) I), der Nachtzulage im Fahrdienst gemäß Beilage H - I/III/WL Pkt. 15.) sowie der Zulage im Autobusnachtverkehr gemäß Beilage H - I/III/WL Pkt. 38.) ist ausgeschlossen.
40.) Kassawagenzulage für den Fahrer/die Fahrerin und Mitfahrer/Mitfahrerin des Kassawagens bei Durchführung von Geldtransporten je Schicht
KN 207.
18,02 EUR
65 % LEISTUNGSENTGELT 35 % ERSCHWERNISZULAGE 41.) Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik I) Den Bediensteten der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik gebührt: 1) Zur Abgeltung der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, der besonderen Gefährdung, Verschmutzung sowie gesundheitlichen Gefährdung, die mit der Tätigkeit in der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik verbunden sind, für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung sowie für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von
154,31 EUR 72 % ERSCHWERNISZULAGE
KN 390.
15 % SCHMUTZZULAGE
KN 398.
10 % LEISTUNGSENTGELT
KN 390.
3 % GEFAHRENZULAGE
KN 390.
2) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
Diese beträgt: a) bei mindestens guter Dienstleistung für Posten
1) in der Verwendungsgruppe 4
Stufe 1
35,60 EUR
2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A
Stufe 2
71,23 EUR
3) in der Verwendungsgruppe 3P
Stufe 3
130,56 EUR
4) in der Verwendungsgruppe 2
Stufe 4
154,31 EUR
5) in der Verwendungsgruppe 1
Stufe 5
195,85 EUR
LEISTUNGSENTGELT
KN 391.
b) bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe 4
Stufe 1
83,09 EUR
2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A
Stufe 2
130,56 EUR
3) in der Verwendungsgruppe 3P
Stufe 3
255,21 EUR
4) in der Verwendungsgruppe 2
Stufe 4
272,99 EUR
5) in der Verwendungsgruppe 1
Stufe 5
296,74 EUR
LEISTUNGSENTGELT
KN 392.
c) bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe 4
Stufe 1
130,56 EUR
2) in der Verwendungsgruppe 3 und 3A
Stufe 2
178,04 EUR
3) in der Verwendungsgruppe 3P
Stufe 3
296,74 EUR
4) in der Verwendungsgruppe 2
Stufe 4
320,48 EUR
5) in der Verwendungsgruppe 1
Stufe 5
356,08 EUR
LEISTUNGSENTGELT
KN 393.
II) Zuschlag für Schalthandlungen an Hochspannungsanlagen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik mit nachgewiesenen facheinschlägigen Kenntnissen, entsprechender Ausbildung und abgelegter abteilungsinterner Prü-
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
fung, die im Rahmen eines Leitstellendienstes an in Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen (inkl. Leitungsnetz und Schaltanlagen) beschäftigt und schaltauftrags- bzw. schaltberechtigt sind, kann darüber hinaus auf die Dauer der Schaltauftrags- bzw. Schaltberechtigung ein monatlicher Zuschlag von
77,14 EUR gewährt werden.
LEISTUNGSENTGELT
KN 394.
Der Bezug der Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik schließt den Bezug anderer Zulagen, ausgenommen die Sonn- und Feiertagszulage (Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 16 lit. a), die Nachtschichtzulage (Beilage A-I/III/Allg. Pkt. 1 I und II), Nachtdienstzulage (Beilage HI/III/WL Pkt. 39), sowie allfälliger Wegabgeltungen aus.
42.) Funktionszulage für Prozessmeister/Prozessmeisterinnen der Abteilung Bahnbau Als Prozessmeister/Prozessmeisterinnen verwendete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Abteilung Bahnbau erhalten als Abgeltung der aus dieser Tätigkeit entstehenden besonderen Anforderungen auf Dauer dieser Verwendung eine Zulage. Diese beträgt pro Monat
LEISTUNGSENTGELT
KN 310.
163,16 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
1.) Zulage KN 505. für die ausschließlich im Werkstättendienst ausgenommen Revisionswerkstätten beschäftigten, nicht uniformierten Bediensteten, zur Abgeltung des durch Verschmutzung entstehenden Aufwandes, je nach dem Grad der Verschmutzung Stufe 1 monatlich
80,47 EUR
Stufe 2 monatlich
70,34 EUR
Stufe 3 monatlich
60,34 EUR
10 % SCHMUTZZULAGE 90 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Zulagen gemäß Beilage H - II/IV/WL, Pkt. 6 und Pkt. 19 , schließt den Bezug dieser Zulage aus.
2.) Inspektionsdienstzulage a) an Werktagen
KN 614.
70,14 EUR
KN 615.
113,63 EUR
30 % LEISTUNGSENTGELT 35 % N-ÜBERSTUNDENENTGELT 35 % ÜBERSTUNDENENTGELT b) an Sonn- und Feiertagen
30 % LEISTUNGSENTGELT 70 % S/F-ÜBERSTUNDENENTGELT für den 24-stündigen Inspektionsdienst an Werk-, Sonn- und Feiertagen in der Betriebsleitung und in der Abteilung Bahnbau je Dienst. Eine Nachtschichtzulage steht nicht zu.
3.) Cashmanagementzulage für die Bediensteten der Geldzählerei der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zur Abgeltung der durch die Manipulation mit Geldkassetten verursachten erschwerten Dienstleistung je Schicht
LEISTUNGSENTGELT
KN 450.
3,03 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
4.) Zulage für von Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen geleistete, vorverschobene Schichten (gegen Entfall der allgemeinen Nachtzulage) je Stunde
KN 260.
12,37 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG 5.) derzeit nicht vergeben 6.) Zentralwerkstättenzulage A) Ergiebigkeitsprämie Den Bediensteten der Hauptabteilung Fahrzeugtechnik, ausgenommen Bedienstete der Wagen- und Garagenrevision, der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung sowie Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird: Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von
KN 494.
92,24 EUR
Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.
LEISTUNGSENTGELT B) Hauptwerkstättenzulage Den Bediensteten der Hauptabteilung Fahrzeugtechnik, ausgenommen Bedienstete der Wagen- und Garagenrevision, der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung sowie Lehrlinge gebührt: 1. zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Werkstättendienst sowie der damit verbundenen besonderen Verschmutzung und Gefährdung, ferner für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von
KN 360.
92,24 EUR
90 % LEISTUNGSENTGELT 10 % SCHMUTZZULAGE 2. Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
Diese beträgt: a. bei mindestens guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
KN 361.
147,60 EUR
2) der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
KN 361.
221,48 EUR
3) von Betriebsbeamten/Betriebs-
Stufe 3
KN 361.
249,20 EUR
4) der Verwendungsgruppe B
Stufe 4
KN 361.
341,45 EUR
5) der Bewertung A/B
Stufe 5
KN 361.
369,07 EUR
6) der Bewertungen: B VI; B VII;
Stufe 6
KN 361.
396,79 EUR
1) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
KN 362.
193,85 EUR
2) der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
KN 362.
350,63 EUR
3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-
Stufe 3
KN 362.
378,37 EUR
4) der Verwendungsgruppe B
Stufe 4
KN 362.
433,69 EUR
5) der Bewertung A/B
Stufe 5
KN 362.
461,43 EUR
6) der Bewertungen: B VI; B VII;
Stufe 6
KN 362.
489,12 EUR
1) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
KN 363.
276,81 EUR
2) der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
KN 363.
433,69 EUR
3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-
Stufe 3
KN 363.
461,43 EUR
4) der Verwendungsgruppe B
Stufe 4
KN 363.
489,12 EUR
5) der Bewertung A/B
Stufe 5
KN 363.
516,75 EUR
6) der Bewertungen: B VI; B VII;
Stufe 6
KN 363.
553,65 EUR
beamtinnen der Verw.gr. D, D1 und C
A; A VII; A VIII; b. bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten
amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C
A; A VII; A VIII; c. bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten
amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C
A; A VII; A VIII;
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
LEISTUNGSENTGELT 3. Bei Mitarbeit in Projekten, die eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Zentralwerkstätte zum Ziel haben, so ferne damit eine Verwendung in verschiedenen fachlichen Bereichen verbunden ist, kann Bediensteten auf Posten gemäß Abs. 2, Z. 1) bis 5) darüber hinaus ein monatlicher Zuschlag von
KN 355.
73,79 EUR
gewährt werden.
LEISTUNGSENTGELT Der Bezug der Hauptwerkstättenzulage gemäß lit. B) schließt die Verrechnung von Geh- und Fahrzeiten innerhalb des Wiener Stadtgebietes aus.
7.) Sonderzulage für die mit der Verrechnung und Überprüfung der Bezüge und Nebengebühren der Bediensteten und Pensionsparteien der Wiener Stadtwerke im Ressort Gehaltsverrechnungsangelegenheiten und im Ressort Pensionsangelegenheiten der Magistratsdirektion – Personalstelle Wiener Stadtwerke befassten Bediensteten 1. zur Abgeltung der über die normale Arbeitszeit hinausgehenden Mehrdienstleistungen a) für Kanzleibedienstete monatlich
KN 636.
323,63 EUR
b) für Fachbedienstete des Verwal-
KN 636.
356,15 EUR
tungsdienstes monatlich
ÜBERSTUNDENENTGELT 2. zur Abgeltung für die Bedienung der elektronischen Datenverarbeitung pro Arbeitstag
KN 470.
12,06 EUR
Zur Abgeltung der qualifizierten Tätigkeiten bei den termingebundenen Arbeiten erhöht sich diese Zulage nach a) einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei mindestens sehr guter Dienstleistung
für Kanzleibedienstete um das 0,8 fache
KN 471.
21,69 EUR
für Fachbedienstete des Verwaltungs-
KN 472.
25,31 EUR
dienstes um das 1,1 fache b) einjähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei guter Dienstleistung für Kanzleibedienstete um das 0,4 fache
KN 473.
16,88 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete für Fachbedienstete des Verwaltungs-
BEILAGE H-II/IV/WL
KN 474.
19,29 EUR
dienstes um das 0,6 fache c) dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Kanzleibedienstete um das 1,1 fache
KN 472.
25,31 EUR
für Fachbedienstete des Verwaltungs-
KN 476.
28,94 EUR
dienstes um das 1,4 fache d) dreijähriger Zugehörigkeit zu der entsprechenden Abteilung bei guter Dienstleistung für Kanzleibedienstete um das 0,6 fache
KN 474.
19,29 EUR
für Fachbedienstete des Verwaltungs-
KN 471.
21,69 EUR
dienstes um das 0,8 fache
LEISTUNGSENTGELT Präsenzdienst, Zivildienst und Karenzurlaube, die allein oder unmittelbar aufeinander folgend insgesamt länger als einen Monat dauern, werden auf die Wartefrist nicht angerechnet. Diese Entschädigung gebührt nicht während der Einschulungszeit. Der Bezug dieser Entschädigung schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg., Pkt. 6, 7, 9, 14, 18 und 19 aus.
8.) Zulage a) für in Verwendungsgruppe C eingereihte Verkehrsführer/Verkehrsführerinnen und Diensteinteiler/Diensteinteilerinnen sowie Verkehrsführer/Verkehrsführerinnen- und Diensteinteiler/Diensteinteilerinnen-Springer/Springerinnen in den Bahnhöfen und Garagen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung KundInnendienst, der Abteilung Betriebliche Ausbildung, der Abteilung Straßenbahnbetrieb und der Abteilung U-Bahnbetrieb (ausgenommen Aufsicht und Zuglenkung der Zentralen Leitstelle),
je Schicht
KN 230.
6,88 EUR
b) für in Verwendungsgruppe C eingereihte Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Fahrplan, der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling (V46) und der Abteilung Autobusbetrieb sowie in Verwendungsgruppe C eingereihte Bedienstete, die mit der Fahrplangestaltung befasst sind, je Stunde
KN 223.
0,86 EUR
c) für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen der Zentralen Leitstelle der U-Bahn (ausgenommen Information), je Schicht
KN 233.
3,34 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
d) für in Verwendungsgruppe D und D1 eingereihte Expeditoren/Expeditorinnen der Bahnhöfe und Garagen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung KundInnendienst, der Abteilung Marketing und Medien, der Abteilung Betriebliche Ausbildung, der Abteilung Straßenbahnbetrieb und der Abteilung-U-Bahnbetrieb , je Schicht
KN 232.
4,14 EUR
e) für in Verwendungsgruppe D und D1 eingereihte Werkmeister/Werkmeisterinnen der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung je Schicht
KN 233.
3,34 EUR
f) für in Verwendungsgruppe D1 eingereihte Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Fahrplan, der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling (V46) und der Abteilung Autobusbetrieb sowie in Verwendungsgruppe D und D1 eingereihte Bedienstete, die mit der Fahrplangestaltung befasst sind, je Stunde
KN 224.
0,51 EUR
Der Bezug dieser Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage H – II/IV/WL Pkt. 22 aus.
LEISTUNGSENTGELT 9.) Zulage für Bedienstete, die auf Baustellen der Abteilung Neubau, U-Bahn-Planung während der Bauzeit zu Dienstverrichtungen im Zusammenhang mit Arbeiten in geschlossenen Profilen herangezogen werden, als Abgeltung der durch diesen Dienst bedingten gesundheitlichen Gefährdung, besonderen Verschmutzung sowie der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse,
monatlich
KN 524.
236,10 EUR
29 % ERSCHWERNIS-UND GEFAHRENZULAGE 42 % LEISTUNGSENTGELT 29 % SCHMUTZZULAGE Erfolgen die Arbeiten nicht in geschlossenen Profilen, so gebührt die Zulage in der Höhe von monatlich
KN 527.
135,01 EUR
25 % ERSCHWERNISZULAGE 75 % LEISTUNGSENTGELT Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage H-II/IV/WL, Pkt. 19, aus.
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
10.) Zulage für Dienstunterbrechungen Für jeden Unterbrecher im Expeditions-
KN 297.
5,17 EUR
und Verkehrsführerdienst
LEISTUNGSENTGELT 11.) Zulage A) Verkehrsführern/Verkehrsführerinnen, Diensteinteilern/Diensteinteilerinnen, Verkehrsführer- und Diensteinteilerspringern/Verkehrsführer- und Diensteinteilerspringerinnen sowie Expeditoren/Expeditorinnen der Bahnhöfe und Garagen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Betriebslenkung, der Abteilung Straßenbahnbetrieb, der Abteilung Betriebliche Ausbildung und der Abteilung Autobusbetrieb sowie Werkmeistern/Werkmeisterinnen der Wagen- und Garagenrevisionen gebührt auf die Dauer der Verwendung als: Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin,
KN 322.
56,51 EUR
Autobuslenker/Autobuslenkerin
LEISTUNGSENTGELT B) Im Normaldienst als Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerin, U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerin und Autobuslenker/Autobuslenkerin verwendete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten eine Zulage. Diese beträgt je voller halber Rolldienststunde
KN 201.
3,33 EUR
Als Rolldienst gilt die sich aus dem Fahrplan ergebende Fahrzeit.
90 % LEISTUNGSENTGELT 10 % ERSCHWERNISZULAGE 12.) Revisionszulage A) Die Werkmeister/Werkmeisterinnen der Wagen- und Garagenrevisionswerkstätten sowie der Sonderwerkstätten der Abteilung Schienenfahrzeuge und der Abteilung Kraftfahrzeuge erhalten für die besonderen Anforderungen im Revisionsdienst, für die mit dieser Dienstleistung verbundenen Mehrdienstleistungen sowie für die Abgeltung des durch die Verschmutzung entstehenden Aufwandes monatlich
KN 340.
70 % LEISTUNGSENTGELT 20 % MEHRDIENSTLEISTUNGSVERGÜTUNG 10 % SCHMUTZZULAGE
548,31 EUR
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BEILAGE H-II/IV/WL
B) Darüber hinaus erhalten die unter lit. A genannten Bediensteten bei Verwendung auf Dienstposten, die mit über das normale Ausmaß hinausgehenden Anforderungen verbunden sind, für die besonderen Anforderungen, die für sie in ihrer konkreten Tätigkeit erwachsen, und die damit verbundenen Mehrdienstleistungen je nach den an sie gestellten Anforderungen auf dem konkreten Dienstposten 1) monatlich
KN 341. - Stufe 1
577,19 EUR
2) monatlich
KN 341. - Stufe 2
480,93 EUR
3) monatlich
KN 341. - Stufe 3
384,86 EUR
4) monatlich
KN 341. - Stufe 4
288,51 EUR
5) monatlich
KN 341. - Stufe 5
192,33 EUR
6) monatlich
KN 341. - Stufe 6
96,18 EUR
7) monatlich
KN 341. - Stufe 7
48,12 EUR
75 % LEISTUNGSENTGELT 25 % MEHRDIENSTLEISTUNGSVERGÜTUNG 13.) Rufbereitschaftsdienstzulage Für Rufbereitschaftsdienste erhalten eine Zulage: 1. Werkmeister/Werkmeisterinnen der U-Bahnwagenrevisionswerkstätte in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, 2. Bedienstete der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung inklusive der Signalwerkstätte zur Behebung von Störungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 15 Uhr bis 7 Uhr, an Samstagen, Sonnund Feiertagen ganztägig, 3. Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik zur Behebung von Störungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 14 Uhr bis 6 Uhr bzw. 15 Uhr bis 7 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, 4. Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abteilung Hoch- und Tiefbau (ausgenommen Brückenerhaltung) zur Behebung von Störungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, bzw. an den diesen Tagen vorangehenden Werktagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und nachfolgenden Werktagen von 0 Uhr bis 7 Uhr, 5. Bedienstete der Abteilung IT-Management und Services zur Behebung von Störungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, 6. Bedienstete des Aufsichtsdienstes der Mobilen Verkehrsadministration (Funkwagen) der Abteilung Betriebslenkung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 5 Uhr bis 13 Uhr, 7. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Referates Sonderwagen der Abteilung Kaufmännische Dienste und Controlling der Hauptabteilung Betrieb und Kundendienst außerhalb der Bürozeiten. 8. Ingenieure/Ingenieurinnen und Werkmeister/Werkmeisterinnen der Technischen Prüfstelle zur Überwachung von Bauarbeiten im Gefährdungsbereich von U-Bahnen und Ustrab gemäß § 43 Abs. 4 EisbG 1957 bei Erreichen von Vorwarnwerten gemäß BauKG in der Zeit von Montag bis Freitag von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
Die Zulage beträgt: a) an allen Tagen (ausgenommen an Sonn- und Feiertagen bzw. im kontinuierlichen Schichtwechseldienst an freien Tagen und an Feiertagen) je Stunde
KN 668.
1,97 EUR
b) an Sonn- und Feiertagen bzw. im kontinuierlichen Schichtwechseldienst an freien Tagen und an Feiertagen je Stunde
KN 669.
3,25 EUR
LEISTUNGSENTGELT Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
14.) Zulage für in Stellwerken der U-Bahn tätigen Betriebsmeistern/Betriebsmeisterinnen Den in Stellwerken der U-Bahn dienstleistenden Betriebsmeistern/Betriebsmeisterinnen gebührt eine Zulage. Sie beträgt je Schicht a) für die Bedienung der Ortsstellwerke
KN 419.
8,55 EUR
b) für die Bedienung der Zentralen Betriebsan-
KN 447.
18,19 EUR
lage (Zuglenkung und Aufsicht)
Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der Ortsstellwerke mit ExpeditionsschaffnerInnentätigkeit gebührt die Zulage lit. a) im doppelten Ausmaß.
Die gleichzeitige Verrechnung der Zulage gemäß Nebengebührenkatalog H – II/IV/WL Punkt 8 lit. a) und Punkt 14 lit. b) ist ausgeschlossen.
LEISTUNGSENTGELT 15.) Prämie für Kontrollorgane Kontrollorgane, die Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis die Entrichtung einer Mehrgebühr vorschreiben oder Zeitkarten wegen missbräuchlicher Verwendung abnehmen, erhalten, sofern innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen die (Teil-)Zahlung der Mehrgebührenvorschreibung erfolgt, pro Fall eine Prämie in der Höhe von
KN 278.
4,77 EUR
LEISTUNGSENTGELT Mit dieser Zulage ist der Anteil verspäteter Zahlungen aus Mehrgebührenvorschreibungen abgegolten.
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BEILAGE H-II/IV/WL
16.) Vorverkaufszulage Den Bediensteten, die im Vorverkauf tätig sind, gebührt für die erhöhten Anforderungen im KundInnendienst sowie zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Verkaufes von Fahr- und Zeitkarten entstehenden Verlustgefahr (Fehlgeldentschädigung) in Vorverkaufsstellen mit einem Jahresbruttoumsatz
a) von über 610.500 EUR je Schicht
16,31 EUR
b) von 298.000 EUR bis 610.500 EUR je Schicht
14,53 EUR
c) und bis 298.000 EUR je Schicht
10,89 EUR
95 % LEISTUNGSENTGELT
KN 291., KN 292., KN 293.
5 % FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG KN 501. bzw. 528. Diese Zulage gebührt auch dann, wenn aus dienstlichen Gründen eine vorübergehende Verwendung in der Verkaufsstellenverwaltung erfolgt.
Diese Zulage schließt den gleichzeitigen Bezug der Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 5, gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 6 und gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 7 sowie gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Punkt 18 aus.
17.) Nachtdienstzulage im Fahrdienst und im Verkehrs- und Bahnhofsdienst Den Verkehrsführern/Verkehrsführerinnen, Diensteinteilern/Diensteinteilerinnen, Expeditoren/Expeditorinnen, Revisoren/Revisorinnen, Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen des Informationsdienstes, Instruktoren/Instruktorinnen und Hilfsinstruktoren/Hilfsinstruktorinnen sowie Werkmeistern/Werkmeisterinnen der Revisionswerkstätten gebührt während ihrer Dienstleistung im Normaldienst zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh
pro angefangener halber Stunde eine Nacht-
KN 240., KN 270
0,95 EUR
dienstzulage von
NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Gewährung der Nachtdienstzulage gemäß Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 2.) a) ist ausgeschlossen.
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BEILAGE H-II/IV/WL
18.) Zulage Den Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen (Werkmeistern/Werkmeisterinnen) der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit eine Zulage in der Höhe von monatlich
KN 381.
200,27 EUR
LEISTUNGSENTGELT 19.) Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik I) Den Bediensteten der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik gebührt: 1) zur Abgeltung der durch die Arbeitsintensivierung bedingten Erschwernisse, der besonderen Gefährung und Verschmutzung, die mit der Tätigkeit in der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik verbunden sind, für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung sowie für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von
154,31 EUR 72 % ERSCHWERNISZULAGE
KN 390.
15 % SCHMUTZZULAGE
KN 398.
10 % LEISTUNGSENTGELT
KN 390.
3 % GEFAHRENZULAGE
KN 390.
2) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des/der Bediensteten sowie der Bewertung seines/ihres Postens, eine monatliche Leistungszulage.
Diese beträgt: a) bei mindestens guter Dienstleistung für Posten
1) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
123,45 EUR
2) der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
185,16 EUR
3) von Betriebsbeamten/Betriebs-
Stufe 3
208,31 EUR
4) der Verwendungsgruppe B
Stufe 4
285,46 EUR
5) der Bewertung A/B
Stufe 5
308,61 EUR
beamtinnen der Verw.gr. D, D1 und C
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete 6) der Bewertungen: B VI; B VII;
Stufe 6
BEILAGE H-II/IV/WL
331,74 EUR
A; A VII; A VIII;
LEISTUNGSENTGELT
KN 395.
b) bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
162,02 EUR
2) der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
293,17 EUR
3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-
Stufe 3
316,31 EUR
4) der Verwendungsgruppe B
Stufe 4
362,60 EUR
5) der Bewertung A/B
Stufe 5
385,75 EUR
6) der Bewertungen: B VI; B VII;
Stufe 6
408,90 EUR
amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C
A; A VII; A VIII;
LEISTUNGSENTGELT
KN 396.
c) bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten 1) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
231,46 EUR
2) der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
362,60 EUR
3) von Betriebsbeamten/Betriebsbe-
Stufe 3
385,75 EUR
4) der Verwendungsgruppe B
Stufe 4
408,90 EUR
5) der Bewertung A/B
Stufe 5
432,04 EUR
6) der Bewertungen: B VI; B VII;
Stufe 6
462,91 EUR
amtinnen der Verw.gr. D, D1 und C
A; A VII; A VIII;
LEISTUNGSENTGELT
KN 397.
II. Zuschlag für Schalthandlungen an Hochspannungsanlagen
Bediensteten des technischen bzw. höheren technischen Dienstes, Fachbediensteten und Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik mit nachgewiesenen facheinschlägigen Kenntnissen, entsprechender Ausbildung (wie höhere technische Ausbildung bzw. Werkmeisterschule) und abgelegter abteilungsinterner Prüfung, die im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes oder eines Leit-
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
stellendienstes an in Betrieb befindlichen Hochspannungsanlagen (inkl. Leitungsnetz und Schaltanlagen) beschäftigt und schaltauftrags- bzw. schaltberechtigt sind, kann darüber hinaus auf Dauer der Schaltauftrags- bzw. Schaltberechtigung ein monatlicher Zuschlag von
77,14 EUR gewährt werden.
LEISTUNGSENTGELT
KN 394.
Der Bezug der Zulage für Bedienstete der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik schließt den Bezug anderer Zulagen, ausgenommen die Sonn- und Feiertagszulage (Beilage A - II/IV/Allg. Pkt. 15 lit. a), die Nachtschichtzulage (Beilage A-II/IV/Allg. Pkt. 2 lit. a und lit. b), Zulage für vorverschobene Schichten (H-II/IV/WL Pkt. 4) sowie die Bereitschaftsdienstzulage (H-II/IV/WL Pkt. 13), aus.
20.) Funktionszulage für Streckenober- und Prozessmeister/Streckenober- und Prozessmeisterinnen der Abteilung Bahnbau a) Streckenobermeister/Streckenobermeisterinnen der Abteilung Bahnbau sowie im Vertretungsfalle deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen erhalten als Abgeltung der aus dieser Tätigkeit entstehenden besonderen Anforderungen eine Zulage: Diese beträgt pro Schicht
KN 234.
20,98 EUR
b) Als Prozessmeister/Prozessmeisterinnen verwendete Werkmeister/Werkmeisterinnen der Abteilung Bahnbau erhalten als Abgeltung der aus dieser Tätigkeit entstehenden besonderen Anforderungen auf Dauer dieser Verwendung eine Zulage. Diese beträgt pro Monat
KN 310.
163,16 EUR
LEISTUNGSENTGELT 21.) Zulage für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Hauptabteilungen „Personal und Recht (P2)“ und „Finanzen und Angebot (K3)“ A) Den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Hauptabteilungen Personal und Recht (P2) und Finanzen und Angebot (K3) gebührt zur Abgeltung der spezifischen Erfordernisse des Verwaltungsdienstes eine monatliche Zulage in Höhe von
KN 300.
159,49 EUR
Dieser Teil der Zulage gebührt nicht jenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die die Zulagen gemäß Beilage H-II/IV/WL Punkt 16 (Vorverkaufszulage) beziehen.
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
B) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und Verwendbarkeit der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, eine monatliche Leistungszulage. Diese beträgt: 1) bei guter Dienstleistung für Bedienstete a) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
KN 301.
145,82 EUR
b)
der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
KN 301.
161,76 EUR
c)
der Verwendungsgruppe B
Stufe 3
KN 301.
179,98 EUR
d)
der Verwendungsgruppe A
Stufe 4
KN 301.
199,36 EUR
2) bei sehr guter Dienstleistung für Bedienstete a) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
KN 302.
208,46 EUR
b)
der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
KN 302.
231,25 EUR
c)
der Verwendungsgruppe B
Stufe 3
KN 302.
256,32 EUR
d)
der Verwendungsgruppe A
Stufe 4
KN 302.
284,80 EUR
3) bei ausgezeichneter Dienstleistung für Bedienstete a) in der Verwendungsgruppe D, D1
Stufe 1
KN 303.
271,11 EUR
b)
der Verwendungsgruppe C
Stufe 2
KN 303.
300,75 EUR
c)
der Verwendungsgruppe B
Stufe 3
KN 303.
333,78 EUR
d)
der Verwendungsgruppe A
Stufe 4
KN 303.
370,23 EUR
Durch den Bezug dieser Zulage ist der Bezug der Zulagen gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 4, Punkt 6, Punkt 7 a, b, c, d, e und Punkt 9 sowie Punkt 19 ausgeschlossen.
Die Zulage gebührt nicht jenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die die Zulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 7 f, g, h oder i beziehen sowie den Hauptabteilungsleitern/Hauptabteilungsleiterinnen.
LEISTUNGSENTGELT 22.) Betriebslenkungszulage a) Betriebsmeistern/Betriebsmeisterinnen der Abteilung Betriebslenkung, ausgenommen Referat Straßenbahnmuseum und Dienstvorschriften, Film- und Lichtbildstelle sowie Betriebsinspektion (einschließlich Information) und Fachkoordination Störungsmanagement, erhalten zur Abgeltung der mit der gesamtheitlichen und übergeordneten Lenkung des Betriebes aller drei Betriebszweige verbundenen Leistungen, Anforderungen und Erschwernisse eine Zulage.
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
Diese beträgt pro geleisteter Schicht
KN 252.
12,57 EUR
b) In der mobilen Verkehrsadministration (Funkwagen) tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten als Abgeltung der verantwortungsvollen und selbständigen Tätigkeit im Funkwagendienst, für das Lenken des Funkwagens sowie des mit der Fahrzeugübernahme und -betreuung verbundenen vermehrten Zeitaufwandes neben der Zulage lit. a) eine weitere Zulage. Diese beträgt pro geleisteter Schicht
KN 253.
17,68 EUR
Mit dieser Zulage ist die mit dieser Dienstleistung verbundene Mehrleistung von 1 Stunde pro Schicht, höchstens jedoch 20 Stunden im Monat, abgegolten.
Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A – II/IV/Allg. Punkt 12 (Zulagen für Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen) aus.
Bei Leistung von 12-stündigen Schichten gebühren die Zulagen lit. a) (KN 255.) und lit. b) (KN 254.) in eineinhalbfachen Ausmaß.
c) In der Betriebsinspektion (einschließlich Information) und der Fachkoordination Störungsmanagement tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten anstelle der Zulage gemäß lit. a) als Abgeltung der verantwortungsvollen und selbständigen Tätigkeit eine Zulage. Diese beträgt pro geleisteter Stunde
KN 237.
1,28 EUR
pro geleisteter Normaldienststunde im Inspekti-
KN 256.
3,50 EUR
onsdienst und in der Fachkoordination Störungsmanagement d) In der Qualitätssicherung (Zivilkontrolle) tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten zur Zulage lit. a) einen Zuschlag als Abgeltung des durch die Benützung der Zivilkleidung entstehenden Mehraufwandes. Dieser Zuschlag beträgt pro geleisteter Schicht
KN 266.
0,93 EUR
e) Im Referat Straßenbahnmuseum und Dienstvorschriften sowie in der Film- und Lichtbildstelle tätige Betriebsmeister/Betriebsmeisterinnen erhalten eine Zulage. Diese beträgt pro geleisteter Schicht
KN 230.
6,88 EUR
Der Bezug dieser Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage H – II/IV/WL Punkt 8 aus.
lit. a, b, c, e LEISTUNGSENTGELT lit. d
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
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BEILAGE H-II/IV/WL
23.) Zulage für Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen und Kanzleibeamte/ Kanzleibeamtinnen der Verwendungsgruppe C, D und D1 der Hauptabteilung ‚Betrieb und Kundendienst’ Ausgenommen sind die Betriebsbeamten/Betriebsbeamtinnen und Kanzleibeamten/Kanzleibeamtinnen der Abteilung ‚Marketing & Medien’, die Bediensteten der Abteilung ‚Betriebslenkung’ (ausgenommen das Referat Betriebsinspektion und das Referat Projektierung) sowie die Mitarbeiterinnen der (Haupt-)Abteilungssekretariate und -kanzleien.
A) Funktionszulage Sie gilt die mit der jeweiligen (Aufsichtsdienst-)Funktion verbundene fachspezifische Leistung ab. a.) Für den Betriebsaufsichtsdienst der Abteilungen Straßenbahn-, Autobus- und U-Bahnbetrieb sowie die Betriebsinspektion der Abteilung "Betriebslenkung" beträgt sie pro halber Stunde Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11
KN 16H. KN 17H. KN 18H. KN 26H. KN 21H. KN 27H. KN 22H. KN 23H. KN 28H. KN 24H. KN 25H.
2,89 EUR 2,63 EUR 1,92 EUR 1,24 EUR 1,18 EUR 1,13 EUR 1,07 EUR 0,80 EUR 0,76 EUR 0,56 EUR 0,46 EUR
Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan. Bei ganztägiger Abwesenheit des Funktionsinhabers/der Funktionsinhaberin gebührt diese Zulage auch dem Vertreter/der Vertreterin.
b.) Für die sonstigen von der Zulage gemäß Punkt 23 der Beilage H – II/IV/WL umfassten Tätigkeiten im Betriebsbeamten-/Betriebsbeamtinnen- bzw. Kanzleidienst der Hauptabteilung ‚Betrieb und Kundendienst’ beträgt sie pro Monat Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10
KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 37H. KN 38H. KN 38H. KN 38H.
977,31 EUR 894,76 EUR 789,80 EUR 707,25 EUR 602,28 EUR 577,82 EUR 491,20 EUR 382,16 EUR 299,62 EUR 156,94 EUR
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Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan.
Mit dem Bezug der Funktionszulage gemäß Punkt 23 A lit. b der Beilage H – II/IV/WL, Stufe 1 bis 7, sind mit der Normaldienstleistung verbundene Mehrdienstleistungen (Überstunden zu 150%) abgegolten.
Der Bezug der Funktionszulage gemäß Punkt 23 A lit. b der Beilage H – II/IV/WL schließt den Bezug der Personalverantwortungszulage gemäß Punkt 23 B der Beilage H – II/IV/WL aus.
B) Personalverantwortungszulage Für die mit der Personalführung und -betreuung unmittelbar verbundenen besonderen Anforderungen gebührt eine Zulage. Sie beträgt pro Monat für Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11
KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 36H. KN 33H. bzw. KN 36H. KN 33H.
1.011,96 EUR 812,21 EUR 715,47 EUR 603,30 EUR 501,25 EUR 482,25 EUR 367,89 EUR 310,25 EUR 263,82 EUR 155,13 EUR 112,40 EUR
Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan.
Mit dem Bezug der Personalverantwortungszulage gemäß Punkt 23 B der Beilage H – II/IV/WL sind mit der Normaldienstleistung verbundene Mehrdienstleistungen (Überstunden zu 150%) abgegolten.
Im Fall einer zumindest zweimonatigen Vertretung infolge Abwesenheit des Funktionsinhabers/der Funktionsinhaberin vom Dienst ist diese Zulage auch dem vertretenden Mitarbeiter/der vertretenden Mitarbeiterin zu verrechnen.
C) Zulage für Teamleistung für den Betriebsaufsichtsdienst der Abteilungen Straßenbahn-, Autobus- und U-Bahnbetrieb Aus dem Verhältnis Verwaltungsaufwand je Dienststelle zur gesamten Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnenanzahl je Dienststelle ergibt sich der Verwaltungsaufwand je Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Für die damit
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
verbundenen administrativen Tätigkeiten gebührt Obermeistern/Obermeisterinnen, Diensteinteilern/Diensteinteilerinnen, Verkehrsführern/Verkehrsführerinnen und Springern/Springerinnen eine Zulage. Sie errechnet sich wie folgt:
Verwaltungsstundenleistung der Dienststelle laut Schichtplan multipliziert mit dem Faktor 4,3 (ergibt den durchschnittlichen monatlichen Stundenaufwand der Verwaltung), dividiert durch die gesamte Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Abhängig von diesem Wert gebührt den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen entsprechend der unten angeführten Tabelle eine Zulage. Sie beträgt pro Monat bei einem Koeffizienten
bis 0,9 von 1 bis 2,9 von 3 bis 4,9 von 5 bis 6,9 von 7 bis 8,9 von 9 bis 10,9 von 11 bis 12,9 von 13 bis 14,9 von 15 bis 16,9 ab 17
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10
KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H. KN 30H.
110,81 EUR 100,25 EUR 89,70 EUR 79,14 EUR 68,60 EUR 58,03 EUR 47,49 EUR 36,94 EUR 26,38 EUR 15,83 EUR
Eine unterjährige Änderung der Bewertung ist bei großen organisatorischen Veränderungen einmal pro Jahr möglich.
D) Zulage für persönliche Leistung Auf der Basis einer jährlichen Leistungsbewertung im Rahmen eines Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnenorientierungsgespräches erhalten Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen und Kanzleibeamte/Kanzleibeamtinnen eine monatliche Zulage für ein Kalenderjahr.
Auf einer neunteiligen Bewertungsskala beginnt diese Zulage ab einem Bewertungsdurchschnitt von 5 und ist nach Zehntel der Bewertung steigend so abgestuft, dass a.) für den Betriebsaufsichtsdienst der Abteilungen Straßenbahn-, Autobus- und U-Bahnbetrieb sowie die Betriebsinspektion der Abteilung ‚Betriebslenkung’ zwischen den Stufen 5,1 und 8,0 je Zehntel eine Erhöhung um 4,48 EUR und ab 8,1 je Zehntel eine Steigerung um 3,69 EUR erfolgt.
b.) für die sonstigen von dieser Zulage umfassten Tätigkeiten im Betriebsbeamten-/Betriebsbeamtinnen- bzw. Kanzleidienst der Hauptabteilung ‚Betrieb und Kundendienst’ zwischen den Stufen 5,1 und 8,0 je Zehntel eine Erhöhung um 7,42 EUR und ab Stufe 8,1 je Zehntel eine Steigerung um 6,64 EUR erfolgt. Bei Abschluss einer Zielvereinbarung entfällt die betragsmäßige Differenz zu lit. a. sinngemäß auf diese Zielvereinbarung. Der Bewertungsdurchschnitt ist mit Stufe 7,9 begrenzt.
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete
BEILAGE H-II/IV/WL
Diese Zulage beträgt monatlich bei einer Bewertung mit 5
KN 31H. bzw.
23,48 EUR
KN 39H. E) Zulage für Dienstzeitlagerung Für Normaldienstleistung (ausgenommen vorverschobene Schichten und Gleitzeit) in der Zeit von Montag bis Freitag vor 06.00 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und Feiertag ganztägig gebührt eine Zulage. Sie beträgt pro halber Stunde
KN 19H.
0,52 EUR
Bei Bezug der Zulagen gemäß Punkt 23 der Beilage H – II/IV/WL ist die gleichzeitige Verrechnung der Zulagen gemäß den Punkten 8, 14 und 22 der Beilage H – II/IV/WL sowie gemäß den Punkten 4, 6, 7, 18, 19 und 21 der Beilage A - II/IV/ALLG. sowie von pauschalierten Mehrdienstleistungsvergütungen (Personalzulagen) ausgeschlossen.
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Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete
STAND AM: 1.1.2011
BEILAGE J-I BIS IV/BE
1.) Spesenvergütung für die in den Filialen mit der Aufnahme von Bestattungsaufträgen betrauten Bediensteten, zur Abgeltung der Kosten der auf den einzelnen Bestattungsauftrag entfallenden unverrechenbaren Spesen und Aufwendungen, Mehrdienste an Werktagen, persönliche Betreuung von Trauerfeiern vor Ort, Verlustgefahr im Zahlungsverkehr.
Die Spesenvergütung berechnet sich aus den eigenen Leistungen der Bestattung Wien GmbH, wofür sie 1 % und den Fremdleistungen, wofür sie 0,75 % beträgt. Was unter Fremdleistungen zu verstehen ist, bedarf einer Vereinbarung zwischen der MD-PWS, der Geschäftsführung und der Personalvertretung.
Bei Überführungen, Exhumierungen, für welche eine Bewilligung der Gesundheitsbehörde erforderlich ist, und bei Urnenbestattungen wird die Spesenvergütung mit einem Mindestsatz von 21,66 EURfestgesetzt.
Bei Aufnahme von Aufträgen für künftige Bestattungsdurchführungen („Depoterläge“) wird die Spesenvergütung sowohl bei der Aufnahme als auch bei der Durchführung der Bestattungsleistung gewährt.
Die Aufnahme für Zeitungsparten, für welche dem Unternehmen Rabatt gewährt wird, werden in die Berechnungsgrundlage der Spesenvergütung einbezogen.
Die Verrechnung der Spesenvergütung erfolgt monatlich im Nachhinein in einer Summe für jede Filiale, die Aufteilung auf die dort tätigen Bediensteten nach einem von der MD-PWS mit der Geschäftsführung nach Anhörung der Personalvertretung festzulegenden Schlüssel, sodass dem Filialleiter ein höherer Anteil zukommt.
Soweit die Spesenvergütung mit fixen Sätzen festgelegt ist, unterliegen diese den gleichen Veränderungen, welche alle anderen Nebengebühren jeweils erfahren.
Sofern sich in Einzelfällen die Notwendigkeit ergibt, Spesen zu vergüten, die aus einem Konkurrenzgeschäftsfall resultieren, werden diese in einer von der MD-PWS mit der Geschäftsführung unter Anlegung des strengsten Maßstabes zu bestimmenden Höhe außerhalb der vorstehenden Regelung vergütet.
Diese Nebengebühr schließt die Gewährung einer allfälligen EDV-Zulage aus.
Den mit dem Vertrieb von Särgen, Sargverzierungen, Aufbahrungshüllen und sonstigen Bestattungsartikeln in den Bundesländern beauftragten Bediensteten wird neben der Reisekostenvergütung ein Spesenersatz in der Höhe von 0,45 % des Umsatzes gewährt (KN 581.).
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/BE
2.) Zulage für Totenabholung A) Für die besonderen Erfordernisse beim Transport von Verstorbenen monatlich
KN 01B.
KN 02B.
KN 03B.
Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 1) Partieführer/Partieführerin
310,02 EUR
368,23 EUR
447,01 EUR
2) Betriebsgehilfe/Betriebsgehilfin
310,02 EUR
339,13 EUR
368,23 EUR
Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 bei mindestens sehr guter Dienstleistung.
In den angeführten Beträgen sind jeweils 121,22 EUR(KN 04B.) Gefahrenzulage enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.
B) Für die erschwerte Abholung Verstorbener und aller damit verbundenen erschwerten Arbeitsleistungen je Arbeitspartie (Topfzulage) jeweils a) im behördlichen Auftrag
KN 109.
7,74 EUR
je weiteren/weiterer Bediensteten
KN 109.
2,58 EUR
GEFAHRENZULAGE b) von Wohnhäusern, Anatomie, Krankenanstalten bzw. Beisetzkammern, wo die Arbeitsleistungen Waschen, Ankleiden, Rasieren oder Frisieren erbracht werden
KN 123.
23,62 EUR
90 % ERSCHWERNISZULAGE 10 % LEISTUNGSENTGELT
c) mit Hartholz- oder Metallsarg
KN 118.
LEISTUNGSENTGELT
3,43 EUR
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/BE
C) Je Sargverlötung unter Ausschluss einer weiteren Giftzulage
KN 073.
5,23 EUR
95 % LEISTUNGSENTGELT 5 % GEFAHRENZULAGE D) Für die mit der Aufnahme von Todesfällen betrauten Bediensteten, sofern diese zur Intervention in Dunkelheit bestellt werden, als Entschädigung für den dadurch entstehenden unvermeidlichen Mehraufwand je Fall
KN 481.
22,46 EUR
NACHTARBEITSZUSCHLAG E) Für die Veranlassung der Abholung der Verstorbenen aus Wohnhäusern an Werktagen nach Dienstschluss in den Filialen pro Dienst
KN 482.
10,26 EUR
LEISTUNGSENTGELT F) Reisezulage für Überführungen je Kilometer
KN 618.
0,29 EUR
je Kilometer bei Mitfahrern/Mitfahrerinnen
KN 618.
0,25 EUR
Mit dieser Nebengebühr sind an Werktagen von Montag bis Freitag etwa anfallende Überstunden abgegolten und entfällt die Tagesgebühr nach der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien.
95 % DIENSTREISEENTSCHÄDIGUNG 5 % ÜBERSTUNDENENTGELT 3.) Zulage für den Kondukt monatlich
KN 05B.
KN 06B.
KN 07B.
Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 a) Konduktpersonal
187,44 EUR
216,53 EUR
245,64 EUR
b) Fachgehilfe/Fachgehilfinnen, Par-
221,03 EUR
250,14 EUR
279,24 EUR
tieführer/Partieführerinnen von Trägerpartie
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STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete c) Lenker/Lenkerinnen für Kondukt-
BEILAGE J-I BIS IV/BE
200,89 EUR
230,00 EUR
259,11 EUR
d) Kfz-Lenker/Kfz-Lenkerinnen
239,99 EUR
269,09 EUR
298,19 EUR
e) Aufseher/Aufseherinnen
199,57 EUR
268,06 EUR
336,55 EUR
fahrzeuge
Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 bei mindestens sehr guter Dienstleistung.
Bei Konduktpersonal, Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Partieführer/Partieführerinnen von Trägerpartien und Lenkern/Lenkerinnen für Konduktfahrzeuge und Aufsehern/Aufseherinnen sind in den angeführten Beträgen jeweils 99,38 EUR(KN 08B., Stufe 1) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Bei Kfz-Lenkern/Kfz-Lenkerinnen sind in den angeführten Beträgen 49,56 EUR(KN 09B.) GEFAHRENZULAGE und 56,51 EUR(KN 08B., Stufe 2) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.
4.) Zulage für die Sargerzeugung Atzgersdorf A) für besondere Arbeitserfordernisse monatlich
KN 10B.
KN 11B.
KN 12B.
Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 1) VGr. 1, 2, 3 P
165,25 EUR
196,76 EUR
239,21 EUR
2) VGr. 3 A, 3, 4
148,70 EUR
171,95 EUR
195,18 EUR
Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 bei mindestens sehr guter Dienstleistung.
In den angeführten Beträgen sind 56,51 EUR(KN 13B.) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet.
B) Zeitakkorde für die Sargerzeugung Atzgersdorf, monatlich:
Für die in der Serienproduktion beschäftigten Bediensteten des Sargerzeugungsbetriebes werden Zeitakkorde und Prämien bezahlt. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Differenz zwischen den auf Grund von Zeitstudien ermittelten Vorgabezeiten und den tatsächlich verbrauchten Zeiten mit dem jeweiligen individuellen Stundenlohn. Für Arbeiten, für die eine Akkordberechnung nach den im vorstehenden Absatz angeführten Grundsätzen nicht möglich ist, können Akkordvergütungen in Form von prozentuellen Zuschlägen im entsprechenden Ausmaß gewährt werden.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/BE
Die Zeitakkorde und Prämien sind bei Änderungen der Arbeitsmethoden oder -bedingungen auf Grund von Zeitstudien neu festzulegen.
KN 113., KN 133., KN 125. LEISTUNGSENTGELT 5.) Spartenübergreifende Zulage zur Abgeltung der besonderen Arbeitserfordernisse monatlich
KN 14B.
KN 15B.
KN 16B.
Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 a) Für Lade- und Lagerarbeiten
56,51 EUR
85,62 EUR
114,72 EUR
108,46 EUR
123,70 EUR
138,96 EUR
89,21 EUR
157,70 EUR
226,20 EUR
132,35 EUR
200,84 EUR
269,34 EUR
e) Für Kfz-Werkstättenarbeiten
155,61 EUR
216,53 EUR
277,45 EUR
f) Für Garderobenaufsicht
171,28 EUR
239,77 EUR
308,26 EUR
g) Für Kfz-Werkstättenaufsicht
206,58 EUR
275,07 EUR
343,56 EUR
h) Für Betreuung elektr. Anlagen und
223,70 EUR
292,19 EUR
360,69 EUR
b) Für Reinigungsarbeiten c) Für Haus- und Hauseinrichtungsbetreuung, Portiere/Portierinnen d) Für Lagerbetreuung außerh. SE Atzgersdorf
Heizungsanlagen
Leistungsstufe 2 gebührt bei mindestens guter, Leistungsstufe 3 gebührt bei mindestens sehr guter Dienstleistung.
Bei Reinigungsarbeiten sind in den angeführten Beträgen jeweils 11,36 EUR(KN 17B., Stufe 1) GEFAHRENZULAGE und 42,87 EUR(KN 18B., Stufe 1) ERSCHWERNISZULAGE enthalten, bei der Zulage für Kfz-Werkstättenarbeiten und Kfz-Werkstättenaufsicht sind 49,56 EUR(KN 17B., Stufe 2) GEFAHRENZULAGE enthalten. In allen o.a. angeführten spartenübergreifenden Zulagen sind, außer für Reinigungsarbeiten, 56,51 EUR(KN 18B., Stufe 2) ERSCHWERNISZULAGE enthalten. Die Differenzbeträge zu den o.a. Beträgen sind als LEISTUNGSENTGELT bewertet. Der Bezug der unter Punkt 2.) bis 5.) angeführten Zulagen schließt den Bezug der Zulagen gemäß Punkt 10 und 19 der Beilagen A-I/III/Allg. und A-II/IV/Allg. aus.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/FH
Mit Bezug der in der Beilage J-I bis IV/FH angeführten Zulagen besteht kein Anspruch auf Bezug der Zulagen der Beilagen A-I/III/Allg. und A-II/IV/Allg. ausgenommen: Beilage A-I/III/Allg. Punkt 2, 11,12, 19 bis 21 und 30 bzw. Beilage A-II/IV/Allg. Punkt 4 bis 7, 10 bis 12, 18 und 19.
1.) Zulage für Beerdigungsarbeiten je Arbeitspartie gebührt (inkl. aller Nebenarbeiten) A) für das händische Öffnen einer Grabstelle a) auf den Zentralfriedhöfen
KN C01.
21,76 EUR
b) auf den Friedhöfen Baumgarten,
KN C02.
43,82 EUR
KN C03.
29,44 EUR
a) auf den Zentralfriedhöfen
KN C04.
7,85 EUR
b) auf den übrigen Friedhöfen
KN C05.
13,50 EUR
Hietzing und Neustift c) auf den übrigen Friedhöfen
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT B) für das händische Schließen einer Grabstelle
50 % ERSCHWERNISZULAGE 50 % LEISTUNGSENTGELT C) bei gefrorenem Boden werden über Anordnung der zuständigen Fachdienststelle die Zulagensätze gem. A) und B) um 25 % erhöht D) für das maschinelle Öffnen und Schließen einer Grabstelle
KN C06.
19,82 EUR
LEISTUNGSENTGELT E) für das Herausnehmen (des Restes) einer Leiche aus einem Sarg und die eventuelle Umlegung in einen anderen Sarg oder Räumung bzw. Tieferlegung einer Leiche, wobei bereits einmal in einem Sarg zusammengelegte Leichen als eine Leiche gelten, je Leiche
KN C07.
43,69 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/FH
GEFAHRENZULAGE 2.) Zulage für gärtnerische Arbeiten A) in den Monaten April bis Oktober gebührt für die Grabbetreuung pro Grab und Arbeitspartie, monat-
KN C08.
0,23 EUR
KN C09.
0,31 EUR
lich
B) für Blumenbindearbeiten je 7,27 EUR (excl. MwSt.) Verkaufswert der Gebinde gebührt
C) für das Aufstellen und Abräumen pro Dekoration und Arbeitspartie pro Dekoration und Arbeitspartie
KN C10.
1,42 EUR
D) für Heckenschnitt sowie Mäharbeiten, die nicht von lit. A erfasst sind, inkl. der dazugehörigen Nebentätigkeiten, je Arbeitsstunde
KN C11.
0,65 EUR
LEISTUNGSENTGELT E) für Baumschnitt, das Entfernen von Bäumen und Sträuchern inkl. aller Nebentätigkeiten, je Arbeitsstunde
KN C12.
1,09 EUR
KN C13.
0,45 EUR
KN C14.
0,10 EUR
KN C15.
43,79 EUR
GEFAHRENZULAGE 3.) Zulage für Steinmetzarbeiten A) für das Gravieren pro Schriftzeichen
B) für das Vergolden bzw. Färben pro Schriftzeichen
C) für Schleiftätigkeiten 2
pro m
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/FH
D) für das Aufstellen und Abtragen von Steinmaterial 3
pro m und Arbeitspartie
KN C16.
22,82 EUR
LEISTUNGSENTGELT E) für Montagearbeiten, Arbeiten mit Steinsäge und Steinfräse sowie Deckel öffnen und schließen, je Arbeitsstunde oder Deckel
KN C17.
1,60 EUR
50 % ERSCHWERNISZULAGE 20 % SCHMUTZZULAGE 30 %LEISTUNGSENTGELT 4.) Zulage für betriebswerkstättliche Arbeiten A) a) für Arbeiten außerhalb des Werkstättenstandortes,
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG
KN C18.
b) für Reparaturen von Versenkungsapparaten, Beerdigungstreppen, WC-Anlagen, für autogene Schweißarbeiten
SCHMUTZZULAGE
KN C19.
c) für Arbeiten in Kabel-Aufzügen und ähnlichen Schächten sowie für Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
GEFAHRENZULAGE
KN C20.
je Arbeitsstunde
0,75 EUR
B) Heiz- und Warmwasseraufbereitung monatlich
50 % ÜBERSTUNDENENTGELT 50 % LEISTUNGSENTGELT
KN C21.
30,57 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/FH
5.) Zulage für spartenübergreifende Arbeiten A) a) für Reinigungsarbeiten mit außerordentlicher Verschmutzung (WC-Anlagen und nach Maler-, Maurer- und Rauchfangkehrerarbeiten)
SCHMUTZZULAGE
KN C22.
b) für Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Chemikalien
GEFAHRENZULAGE
KN C23.
c) für das Ladepersonal von Lastwagen mit Müll, Straßenkehricht und Streumaterial
50 % ERSCHERNISZULAGE
KN C24.
50 % SCHMUTZZULAGE d) für das Lenken von Kehrzügen, Mehrzweck- und Schneeräumungsmaschinen sowie für sonstige Lenktätigkeiten
58 % ERSCHERNISZULAGE
KN C25.
42 % LEISTUNGSENTGELT je Arbeitsstunde
0,75 EUR
B) Für das Abtragen von Steinmaterial und die Lagerung auf der Deponie 3
pro m und Arbeitspartie
KN C26.
11,49 EUR
ERSCHWERNISZULAGE 6.) Zulage für die Rufbereitschaft Bediensteten, für die die Geschäftsführung der Friedhöfe Wien GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, gebührt eine Zulage in der Höhe von A) an Werktagen je Stunde
KN C27.
1,23 EUR
B) an Sonn- und Feiertagen je Stunde
KN C28.
2,09 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
Zulagenverzeichnis für der Friedhöfe Wien GmbH zugewiesene Bedienstete
BEILAGE J-I BIS IV/FH
Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.
LEISTUNGSENTGELT 7.) Nachtschichtzulage A) Für jede voll geleistete Nachtarbeitsschicht gebührt eine Zulage von
KN C29.
15,07 EUR
B) Die gleiche Zulage erhalten die im Bereitschaftsnachtdienst Beschäftigten, wenn sie in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschafts-
KN C30.
7,58 EUR
nachtschicht
Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu.
NACHTARBEITZUSCHLAG 8.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben und in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist, je voller Stunde einer solchen Normaldienstleistung
SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG
KN C31.
3,50 EUR
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Mehrdienstleistungsvergütungen
BEILAGE K
1.) Für Bedienstete der Schemata I und III a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995
in der Verwendungs-
Normalstundensatz
gruppe
Überstundensatz für jede Überstunde an Werksonstige Überstunde tagen von 6 bis 22 Uhr (Normalstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 100 % zuzüglich 50 % ÜberSonntags-, Feiertagsstundenzuschlag) und Nachtzuschlag)
Euro
Euro
Euro
1 (Gehaltsstufen 1 - 12)
9,98 EUR
14,97 EUR
19,96 EUR
1 (Gehaltsstufen 13-20)
12,90 EUR
19,35 EUR
25,80 EUR
9,84 EUR
14,76 EUR
19,68 EUR
2 (Gehaltsstufen 16-20)
11,78 EUR
17,67 EUR
23,56 EUR
3P (Gehaltsstufen 1-15)
9,58 EUR
14,37 EUR
19,16 EUR
11,56 EUR
17,34 EUR
23,12 EUR
3A
9,50 EUR
14,25 EUR
19,00 EUR
3
9,28 EUR
13,92 EUR
18,56 EUR
4
8,90 EUR
13,35 EUR
17,80 EUR
2 (Gehaltsstufen 1-15)
3P (Gehaltsstufen 16-20)
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Mehrdienstleistungsvergütungen
BEILAGE K
2.) Für Bedienstete der Schemata II und IV a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995
in den Dienstklassen
Normalstundensatz
Überstundensatz für jede Überstunde an Werk- sonstige Überstunde tagen von 6 bis 22 (Normalstundensatz Uhr (Normalstunden- zuzüglich 100 % satz zuzüglich 50 % Sonntags-, FeiertagsÜberstundenzuund Nachtzuschlag) schlag)
Euro
E/III E1/III D/III (Gehaltsstufen 1-15) D/III (Gehaltsstufen 16-20) D1/III (Gehaltsstufen 1-15) D1/III (Gehaltsstufen 16-20) C/III (Gehaltsstufen 1-12) B/III (Gehaltsstufen 1-6) C/III (Gehaltsstufen 13-20) B/III (Gehaltsstufen 7 und 8) A/III (Gehaltsstufen 1 bis 6) IV B/III (Gehaltsstufen 9-20) A/III (Gehaltsstufen 7 und 8) V A/III (Gehaltsstufen 9-20) VI VII VIII IX
Euro
Euro
8,90 EUR 9,28 EUR 9,58 EUR 11,56 EUR 9,84 EUR 11,78 EUR 9,98 EUR 10,52 EUR 12,90 EUR
13,35 EUR 13,92 EUR 14,37 EUR 17,34 EUR 14,76 EUR 17,67 EUR 14,97 EUR 15,78 EUR 19,35 EUR
17,80 EUR 18,56 EUR 19,16 EUR 23,12 EUR 19,68 EUR 23,56 EUR 19,96 EUR 21,04 EUR 25,80 EUR
15,62 EUR
23,43 EUR
31,24 EUR
18,66 EUR
27,99 EUR
37,32 EUR
23,86 EUR 32,08 EUR 41,72 EUR
35,79 EUR 48,12 EUR 62,58 EUR
47,72 EUR 64,16 EUR 83,44 EUR
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.
NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Mehrdienstleistungsvergütungen
BEILAGE K
3.) Für Bedienstete der Schemata IIK und IVK a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995
Normalstundensatz: Überstundensatz für jede Überstunde an Werktagen von 06:00 bis 22:00 Uhr Überstundensatz für jede sonstige Überstunde:
Bei gleichzeitigem Anspruch auf die Feiertagsablöse gemäß Beilage
1/173 des Gehaltes Normalstundensatz zuzüglich 50 % Überstundenzuschlag Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag Normalstundensatz zuzüglich 50 % Feiertagszuschlag
A-II/IV/Allg., Punkt 8, beträgt der Überstundensatz für jede Tagüberstunde an Feiertagen:
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.
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Mehrdienstleistungsvergütungen
BEILAGE K
4.) Für Bedienstete der Schemata IIL und IVL a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995
aa) für Unterrichtsleistungen an Schulen
in der Verwendungsgruppe
pro Unterrichtsstunde mit der Werteinheit 1,000 Normalstundensatz Überstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 50 % Überstundenzuschlag) Euro
Euro
L3
18,54 EUR
27,81 EUR
L2b1
22,02 EUR
33,03 EUR
L2a1
26,10 EUR
39,15 EUR
L2a2
28,70 EUR
43,05 EUR
L1
34,80 EUR
52,20 EUR
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Mehrdienstleistungsvergütungen
BEILAGE K
bb) für sonstige Dienstleistungen
in der Verwendungs-
Normalstundensatz
gruppe
Überstundensatz für jede Überstunde an Werktasonstige Überstunde gen von 6 bis 22 Uhr (Normalstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonnzuzüglich 50 % Übertags-, Feiertags- und stundenzuschlag) Nachtzuschlag)
Euro
Euro
Euro
LKS
13,80 EUR
20,70 EUR
27,60 EUR
LKP
14,48 EUR
21,72 EUR
28,96 EUR
L3
10,82 EUR
16,23 EUR
21,64 EUR
L2b1
12,86 EUR
19,29 EUR
25,72 EUR
L2a1
15,24 EUR
22,86 EUR
30,48 EUR
L2a2
16,76 EUR
25,14 EUR
33,52 EUR
L1
20,32 EUR
30,48 EUR
40,64 EUR
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.
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STAND AM: 1.1.2011
Mehrdienstleistungsvergütungen
BEILAGE K
5.) Für Bedienstete der Schemata II KAV und IV KAV a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995
1/173 des Gehaltes
Normalstundensatz: Überstundensatz für jede Überstunde an
Normalstundensatz zuzüglich 50 % Überstundezuschlag
Werktagen von 06:00 bis 22:00 Uhr Überstundensatz für jede sonstige Überstunde:
Normalstundensatz zuzüglich 100 % Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag
Bei gleichzeitigem Anspruch auf die Feier-
Normalstundensatz zuzüglich
tagsablöse gemäß Beilage
50 % Feiertagszuschlag
A-II/IV/Allg., Pkt. 8, beträgt der Überstundensatz für jede Tagüberstunde an Feiertagen:
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertages- oder Nachtzuschlag.
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BEILAGE K
6.) Für Bedienstete des Schemas KA a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 2 VBO 1995
in den Verwendungs-
Normalstundensatz
gruppen
Euro
KA 3 (Gehaltsstufe 1-6) KA 1 (Gehaltsstufe 1-3) KA 2 (Gehaltsstufe 1-6) KA 3 (Gehaltsstufe 7-9) KA 1 (Gehaltsstufe 4-6) KA 2 (Gehaltsstufe 7-9) KA 3 (Gehaltsstufe 10-20) KA 1 (Gehaltsstufe 7-12) KA 2 (Gehaltsstufe 10-20) KA 1 (Gehaltsstufen 13-20)
Überstundensatz für jede Überstunde an Werksonstige Überstunde tagen von 6 bis 22 Uhr (Normalstundensatz (Normalstundensatz zuzüglich 100 % zuzüglich 50 % ÜberSonntags-, Feiertagsstundenzuschlag) und Nachtzuschlag) Euro
Euro
10,52 EUR 12,90 EUR
15,78 EUR 19,35 EUR
21,04 EUR 25,80 EUR
18,66 EUR 23,86 EUR
27,99 EUR 35,79 EUR
37,32 EUR 47,72 EUR
32,08 EUR
48,12 EUR
64,16 EUR
41,72 EUR
62,58 EUR
83,44 EUR
b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs. 3 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs. 3 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw. der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag.
Die für ab 1. Jänner 2005 liegende Zeiträume bereits ausbezahlten Personalzulagen und Zuschläge zu Personalzulagen sind abzuziehen.