Richtlinien-VOLT

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Qualifikationskriterien Olympia-, Leistungs- und Talentekaderförderung

Allgemeines Es werden nur solche Leistungen zur Beurteilung herangezogen, die sich auf die abgelaufene Saison beziehen. Insgesamt dürfen maximal 4 für die Einstufung relevante Ergebnisse genannt werden, die mit der Fachkommission im Vorjahr bestimmt worden sind. Die Reihenfolge OS, WM, WC, EM, vom ÖOC akkreditierte Wettkämpfe und Internationale Großveranstaltung (wenn keine Weltcup Veranstaltungen besucht werden konnten), muss beim Antrag berücksichtigt werden (Teilnahme von mind. 12 Sportlern und 6 Nationen).

Olympia A-Kader: Im Jahr nach den Olympischen Spielen werden Olympiateilnehmer berücksichtigt, sofern eine reelle Aussicht auf eine neuerliche Qualifikation besteht. In den drei Jahren vor den Olympischen Spielen werden jeweils jene Sportler berücksichtigt, die bei einem Wertungswettkampf des Vorjahres das erste Fünftel (ab 60 Teilnehmer gilt der 12. Platz als Qualifikation) erreicht haben.

Olympia B-Kader: Im Jahr nach den Olympischen Spielen werden jene Sportler berücksichtigt, die schon A-Kader-Limits erbracht haben, aber knapp an der Qualifikation für die Olympischen Spiele gescheitert sind. Sollte eine Aufnahme in den A-Kader für weitere 2 Jahre nicht gelingen, so wird die Fachkommission erneut die Zugehörigkeit zum B-Kader überprüfen. In den drei Jahren vor den Olympischen Spielen werden jeweils jene Sportler berücksichtigt, die bei einem Wertungswettkampf des Vorjahres das erste Drittel (ab 60 Teilnehmer gilt der 20. Platz als Qualifikation) erreicht haben.

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