presse-info_rauchverbot-nichtraucherschutz10_4_2015

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Pressekonferenz am 10. April 2015 mit Gesundheitsministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS und Vizekanzler und Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner

Generelles Rauchverbot in der Gastronomie Regierungs-Einigung stärkt Nichtraucherschutz in Österreich Übergangsfristen gewährleisten Vertrauensschutz und Rechtssicherheit für Gastronomie - "Nichtraucherschutz-Prämie" für Betriebe - Vorzeitige Abschreibung möglich Wien (BMG, BMWFW). Die gesetzlichen Regelungen für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie werden heute, Freitag, in Begutachtung geschickt und sollen noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Ab Mai 2018 haben gemäß der Novelle des Tabakgesetzes alle Gastronomiebetriebe Rauchfreiheit zu gewährleisten und entfallen die bisherigen Sonderregelungen. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner geeinigt. Im Detail soll das Rauchverbot künftig auch in Räumen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken gelten. Weiters soll auch in Mehrzweckhallen, Vereinslokalen und bei Zeltfesten zukünftig ein generelles Rauchverbot bestehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Davon abgesehen ist nur noch eine eigene Regelung für Hotels vorgesehen, die einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten können - jedoch ohne Service von Speisen und Getränken, die auch nicht mitgenommen werden dürfen. 1


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