Causa-Albert-Hofer

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Zusammenstellung Umwidmung GST-NR 4372/1 in Lustenau Datum 26.08.2008

Antrag der MG Lustenau auf Genehmigung Mitteilung vom 22.08.2008, dass in GV-Sitzung vom 17.04.2008 die Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Gst-Nr. 4372/1, im Ausmaß von ca. 1.440 m², von FL in BW beschlossen wurde

09.09.2008

Genehmigungsbescheid über Teiländerung 4372/1 vom 22.08.2008 (1.446 m² von FL in BW)

30.10.2009

Mitteilung der MG Lustenau vom 30.10.2009, dass sie die Umwidmung einer weiteren Teilfläche von 4372/1 von FL in BW beabsichtigt

09.12.2009

Handschriftlicher Vermerk VIIa auf dem Schriftstück vom 30.10.2009 bezüglich Gespräch mit der MG Lustenau über „Blauzone“ (gemeindeintern)

04.11.2009

StN Wasserwirtschaft an MG (nachrichtlich VIIa und IVe), dass Umwidmung in Hinblick auf eine mögliche zukünftige Realisierung der Notentlastung kritisch beurteilt wird

05.11.2009

IVe-Ersuchen um Beurteilung betr. Umwelterheblichkeitsprüfung. Die Umwelterheblichkeitsprüfung ist nicht erforderlich (anschließend an Siedlungsrand) und wurde auch seitens der Abt. IVe nicht mehr weiter betrieben.

26.05.2010

E-Mail Mag. Albert Hofer an VIIa; A. Hofer erkundigt sich nach dem Stand der Umwidmung der Liegenschaft, da er sie kaufen wolle 27.05.2010: VIIa erkundigt sich bei A. Hofer mit Antwort-Mail nach der Gst-Nr. 28.05.2010: A. Hofer gibt Gst-Nr. mit Antwort-Mail bekannt Telefonat VIIa 27.05.: Es liegt kein Antrag auf Genehmigung vor. Er solle sich an die MG Lustenau wenden.

09.06.2010

Antrag der MG Lustenau auf Genehmigung Mitteilung vom 08.06.2010, dass in GV-Sitzung vom 25.02.2010 die Änderung des Flächenwidmungsplanes ua. betreffend das Gst-Nr. 4372/1, Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.250 m², von FL in BW beschlossen wurde.

Juni 2010

Telefonat mit der MG Lustenau, dass hinsichtlich 4372/1 kein Bedarf und kein Erschließungskonzept vorliege.

01.07.2010

Genehmigung eines Teils der beantragten Umwidmungen; Bescheid enthält den Hinweis, dass der Antrag auf Umwidmung der Teilfläche 4372/1 gesondert geprüft und beurteilt werde.

09.05.2011

Antrag der MG Lustenau auf Genehmigung ua. der angrenzenden Liegenschaft Gst-Nr. 4372/9 von FF in BW (Mitteilung der MG Lustenau vom 05.05.2011). Dem Antrag ist zu entnehmen, dass „der Antrag auf Genehmigung (Anm.: vom 09.06.2010) von der Landesregierung versagt wurde“, da der Beschluss den Raumplanungszielen widerspräche. Ein entsprechender Baulandbedarf sei nur zum Teil nachgewiesen. Darüber hinaus fehle ein schlüssiges Erschließungskonzept für die Teilfläche.

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