Rechtsausschuss, am 11. November 2015 Entwurf für eine Vorlage des Rechtsausschusses:
Menschen auf der Flucht: Herausforderungen gemeinsam bewältigen Kriegsvertriebene aus Syrien und anderen Krisenregionen suchen derzeit auch in Europa in großer Zahl nach Schutz und Sicherheit. Die Perspektive auf eine baldige Rückkehr in ihre Heimatländer haben diese Menschen zum größten Teil verloren. Das enorme Verständnis und die große Unterstützung der Vorarlberger Bevölkerung sind die Voraussetzung dafür, dass Vorarlberg derzeit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingssituation leisten kann. Dafür gebührt den Bürgerinnen und Bürgern, den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie den Verantwortungsträgern und Mitarbeitern in Land und Gemeinden Dank und Anerkennung. Das Ziel muss es sein, auch weiterhin – aufbauend auf der großen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung – gemeinsam nach Lösungen im Land zu suchen. Gleichzeitig müssen die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst genommen und bei allen Maßnahmen, die zu setzen sind, berücksichtigt werden. Parallel dazu gilt es natürlich auch, den Ursachen der Flüchtlingsbewegungen entgegenzuwirken. Langfristig muss es das Ziel sein, die Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge zu verbessern und vor Ort Lebensbedingungen zu schaffen, die niemanden zur Flucht zwingen. Zur Bewältigung der aktuellen Situation braucht es einen Schulterschluss aller EUMitgliedsstaaten. Kein Land kann die aktuellen Herausforderungen im Bereich Asyl und Migration alleine bewältigen. Es gilt vordringlich jenen zu helfen, die nach Schutz vor Verfolgung, Gewalt und Terror suchen. Zweifellos kann Europa nicht alle Probleme lösen, die durch Kriege und Krisen weltweit entstehen. Genauso wenig kann Europa alle Menschen, die sich auf der Flucht befinden, aufnehmen. Aber wir können und müssen unseren Beitrag leisten. Es braucht eine gesamteuropäische Asylstrategie, die jedenfalls folgende Schritte beinhaltet: - Unterstützung jener Organisationen (etwa UNHCR), die derzeit in den Nachbarländern Syriens (Libanon, Jordanien, Türkei), die überwiegende Zahl der Kriegsflüchtlinge betreuen, - Erarbeitung eines Masterplans zur Stabilisierung der Kriegs- und Krisengebiete sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort (etwa auch durch die Erhöhung der EZA-Mittel), - Schaffung einheitlicher europäischer Asyl-Rahmenbedingungen, - Geordneter Zugang zum Asylverfahren (etwa durch Aufnahmezentren an der EUAußengrenze oder in konsularischen Vertretungen), - Gerechte, faire und geordnete Verteilung der Kriegsflüchtlinge auf die ganze EU - Kontrolle und Sicherung der EU-Außengrenzen und Bekämpfung des „Schlepperwesens“; dazu müssen alle EU-Mitglieder einen wirkungsvollen Beitrag leisten, um die hauptbetroffenen Staaten zu entlasten. Vor diesem Hintergrund stellt der Rechtsausschuss deshalb gemäß § 20 Abs 4 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags den
A N T R A G: Der Vorarlberger Landtag möge beschließen: