Auskünfte: Kurt Gräßl, 4. Stock, Zimmer 423, Tel Nr 05574-4951/52214 Zahl: BHBR-II-4101-6/2018-10 Bregenz, am 23.04.2018
K U N D M A C H U N G Die Gemeinde Kennelbach beabsichtigt, nach dem Abbruch von Bestandsgebäuden auf Gst 1556/3, KG Kennelbach (nordöstlich des Postamtsgebäudes in der Bregenzer Straße 10), einen Neubau für den örtlichen Kindergarten und die Kleinkinderbetreuung zu errichten. Das teilunterkellerte Gebäude mit zwei oberirdischen Geschossen weist eine grundrissliche Ausdehnung von ca 23 x 22,5 m bei einer Höhe (ohne Stiegenhauskuppel) von rund 7,73 m auf. In der nordöstlichen Grundstücksecke ist nach Maßgabe des Liegenschaftsszuschnittes ein Nebengebäude vorgesehen. An relevanten Gewerken sind die Installierung einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage, die Beheizung und Kühlung mittels Erdsonden sowie die Errichtung einer PV-Anlage (liegende Module auf dem Flachdach) nennenswert. Die Gemeinde Kennelbach hat für dieses Vorhaben mit Eingabe vom 20.04.2018, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 23.04.2018, einen Bauantrag gestellt. Im Hinblick auf die Berührung des Hochwasserabflussbereiches (HQ30) des „Luxerbach“ beinhaltet die Eingabe unter einem noch ein wasserrechtliches Gesuch und ein Ansuchen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Nach Maßgabe der vom Büro „HEIN architekten“, Bregenz, ausgearbeiteten bzw zusammengestellten Plan- und Beschreibungsunterlagen mit diversen technischen Detailprojekten (Datumsvermerk auf dem Deckblatt: 23.04.2018) wird über diese Ansuchen hiemit eine mündliche Verhandlung auf Donnerstag, den 17. Mai 2018, Beginn 13.30 Uhr, Treffpunkt im obergeschossigen Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Kennelbach (Friedrich-Schindler-Straße 1) anberaumt.
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