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BACKSTAGE

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NOTLÜGEN IN BEWERBUNGSGESPRÄCHEN ERLAUBT?

Meistens fährt man mit der Wahrheit besser als mit Lügen. Dennoch wäre unser Zusammenleben ohne die vielen kleinen alltäglichen Lügen gar nicht vorstellbar, da wir uns ständig unnötig beleidigen würden.

WIE IST ES BEI VORSTELLUNGSGESPRÄCHEN?

Zumindest gesetzlich sind Bewerbern und Bewerberinnen, die eine berufliche Beschäftigung suchen, im Bewerbungsgespräch sogenannte Notlügen erlaubt. Aber nur als eine Art Notwehr bei völlig unzulässigen Fragen in Sachen „Privatsphäre“. Es ist sicher besser, eine geschickte Notlüge zu erfinden, als die Antwort im Vorstellungsgespräch zu verweigern. Denn wer dies tut, macht sich irgendwie verdächtig und setzt mitunter einen lukrativen Job aufs Spiel. Deshalb sind Notlügen im Prinzip bei unerlaubten Fragen in Bewerbungsgesprächen erlaubt. Wann und wo aber genau? Als Faustregel gilt: Die Privatsphäre darf immer geschützt werden, denn diese geht den künftigen Arbeitgeber nichts an.

Es ist sicher besser, eine geschickte Notlüge zu erfinden, als die Antwort im Vorstellungsgespräch zu verweigern. FOLGENDE FRAGEN SIND IN VORSTELLUNGSGESPRÄCHEN TABU:

Bewerber und Bewerberinnen dürfen derart persönliche Fragen stets mit einer Notlüge beantworten oder den Arbeitgeber freundlich darauf hinweisen, dass diese Frage in Vorstellungsgesprächen nicht beantwortet werden muss.

• Indiskrete Fragen zum Lebenspartner • Fragen zu Heiratsabsichten • Fragen zur Familienplanung (Schwangerschaft,

Kinderwunsch)

• Fragen zu Religion und Konfession • Fragen zur Parteizugehörigkeit • Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit

• Fragen zum bisherigen Einkommen • Fragen zur sexuellen Neigung

ABER ACHTUNG - ES GIBT AUSNAHMEN!

Ist die Information für den Job relevant, dann müssen auch solche Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier sind drei Beispiele:

• Fragen zu den Vermögensverhältnissen, insbesondere Schulden (etwa bei Bankangestellten,

Kassierern) • Fragen zu Vorstrafen (etwa bei Juristen oder angehenden (Polizei)Beamten) • Fragen zu ansteckenden Krankheiten (etwa in medizinischen Berufen, in der Gastronomie und

Lebensmittelindustrie)

Zu den Ausnahmen gehört sogar auch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft. Dann nämlich, wenn es sich um einen Job handelt, bei dem Schwangere nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden können, weil ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet wären. Nicht vergessen werden darf, dass jede Notlüge zumindest einen Kern Wahrheit enthalten sollte. Ansonsten wirkt man auffällig unglaubwürdig – und das kann im schlimmsten Fall den neuen Traumjob kosten. Daher möchten wir von ländlejob.at allen Bewerberinnen und

Bewerbern ans Herz legen, alle Fragen in Jede Notlüge sollte einen Bewerbungsgesprä- wahren kern enthalten chen – wenn möglich – ehrlich, freundlich und joborientiert zu beantworten. Eine gute Vorbereitung ist zudem die halbe Miete und daher ist es unerlässlich, zuvor auf der Firmen-Website nach brauchbaren Informationen über den Arbeitgeber und die Branche zu suchen. Viele nützliche Tipps für das Bewerbungsgespräch finden sich zudem online. Text: Evelyn Bereuter und Dr. Simon Bertl

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