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09/2017

Regierung mit Leistungsvereinbarung im Jahre 1998 der Flüchtlingshilfe übertragen. Die bisherige Arbeitsgruppe «Flüchtlingshilfe» wurde im Rahmen des neuen Flüchtlingsgesetzes in den Verein «Flüchtlingshilfe Liechtenstein» überführt...» (Zitate aus der Homepage Flüchtlingshilfe)

Flüchtlingshilfe und Asylverfahren Seit dem Sommer 2010 wird das Aufnahmezentrum des Vereins Flüchtlingshilfe samt den dazuzurechnenden Aussenstellen von Thomas Lendi, vormals Schulleiter im benachbarten Wartau, als Geschäftsführer geleitet. Dem engagierten Chef, der sich praktisch mit jedem Flüchtling individuell befasst, stehen Peter Lampert (Administration, Betreuung), Werner Zogg (Buchhaltung) und Andrea Walser (Betreuerin, Hilfswerkvertretung) zur Seite. Für die Abwicklung von Asylanträgen ist das Ausländer- und Passamt zuständig. Die Leitung der Abteilung liegt in den Händen von Christian Blanc. Problemländer Serbien, Mazedonien und andere Dass die Liste der Asylwerber in Liechtenstein (von Januar bis Ende August 2017) von Gesuchstellern aus Serbien (46) und Mazedonien (15) mit grossem Abstand angeführt wird, ist einerseits aus wirtschaftlichen Gründen verständlich andererseits aber eine sinnlose Übung, die ausser der Arbeit, die sie dem Amt auf bürdet, nichts bringen kann. Denn weder in Serbien (rund 7 Mio. Einwohner, Hauptstand Belgrad) noch in Mazedonien (gut 2 Mio. Einwohner, Hauptstadt Skopje) herrschen politische Zustände, die als Voraussetzung für die Gewährung eines Asylgesuches notwendig sind. Die Liste der per Ende August vorliegenden Asylgesuchen enthält weitere Personen aus Staaten, die offiziell als «sichere Heimatund Herkunftsstaaten» gelten. Dazu gehören u.a. Albanien und Marokko mit je zwei Gesuchen

Eine Asylsuchende beim Eingang zum Aufnahmezentrum für Flüchtlinge.

um Aufnahme in den Asylanten-Status. Soweit diese Liste noch immer gültig ist, werden die erwähnten Asyl-Gesuchsteller zwangsläufig auf der Liste der Ausreisepflichtigen landen.

Entscheidungen fällt die Regierung In unserem Gespräch betont Christian Blanc, dass er und seine Mitarbeiter/innen, die im APA für die Aufarbeitung der Asylgesuche zuständig sind, vor allem für die Abklärung der einzelnen Personen zuständig sind. Mit Hilfe qualifizierter Dolmetscher werden Herkunft und Herweg

der einzelnen Gesuchsteller mit «professioneller Sachlichkeit» und unter Beobachtung eines Glaubwürdigkeitsverfahrens erarbeitet. Für jeden Gesuchsteller entsteht auf diese Weise ein Personalakt zu Handen der Regierung. Diese entscheidet dann ob einem Gesuch auf Asyl entsprochen wird, oder ob der oder die Antragstellerin zur Ausreise aufgefordert werden soll.

Asylgesuche schon in Afrika prüfen? Ende August 2017 fand in Paris ein vom französischen Präsidenten Emanuel Macron einberu-

fenes Treffen mit der deutschen Kanzlerin Merkel, den Regierungschefs Spaniens und Italiens, der EU-»Aussenministerin» Federica Moherini sowie den Staatschefs der westafrikanischen Länder Niger und Tschad statt. Thema der Konferenz war der Identifizierung von Asylsuchenden aus Afrika bereits in ihren Herkunftsländern bzw. auf ihren Routen jenseits des Mittelmeers durchzuführen. Für die Identifizierung der potentiellen Migranten in vorgelager-


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