Peiner Blitz 37KW

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Ausgabe 37/2011

Fördergemeinschaft Jung und Alt Abbensen e.V. Babybasar, Bücherflohmarkt und Kürbiswettbewerb

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Am 24.09.2011 ab 14 Uhr veranstaltet die Fördergemeinschaft Jung und Alt Abbensen e.V. im Dorfgemeinschaftshaus wieder einen Flohmarkt mit günstiger Baby- und Kinderbekleidung und Spielzeug. Parallel dazu gibt es Bücher von „alt“ bis „neu“. Standanmeldungen: Telefonisch bei Barbara Kobbe, Tel. 0 51 77/15 42 oder per E-Mail

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an Kontakt@FGAbbensen.de Bei trockenem Wetter können Kinder vor dem DGH kostenlos ihr Spielzeug auf Decken anbieten. Fürs leibliche Wohl ist wie immer mit herzhaften und süßen Speisen, Getränken und Snacks reichhaltig gesorgt. Mit dem Erlös dieser Veranstaltung setzt die Förder-

gemeinschaft die Tradition fort, sich im Ort für Kinder-, Jugend- und Senioren-Projekte einzusetzen. Beim Wettbewerb um den größten Kürbis erhält jedes teilnehmen de Kind einen Preis. Für Erwachsene gibt es drei Hauptpreise. Die Preisverteilung ist um 15 Uhr. Text: Der Vorstand

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n e g a r f r e u e t S Bei n e g a r f n e t r e p - Ex Einkommensteuererklärung 2010 – Steueränderungen ab 2011 Die Steuererklärungen für das Jahr 2010 waren bis zum 31.05.2011 beim Finanzamt auf Formularen und online einzureichen. Werden die Erklärungen durch einen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, kann die Abgabefrist bis zum 31.12.2011 verlängert werden. Werden die Erklärungen zu spät der Finanzbehörde übermittelt, darf die Finanzbehörde einen Verspätungszuschlag festsetzen. Jeder Bürger, egal welcher Nationalität, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Jeder ist verpflichtet, sobald Einnahmen erzielen werden, zu überprüfen, ob diese zu einer Steuererklärungspflicht führen. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht: Bei Nichtabgabe

· Kapitaleinkünfte, wie Zinsen unterliegen auf Antrag der tariflichen und nicht der Abgeltungssteuer, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt. Dieses setzt aber voraus, dass sämtliche Einkünfte in der Erklärung erfasst werden. · Ab 2009 gilt bei Verkauf eines privaten Grundstückes eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Diese kann im Einzelfall verfassungswidrig sein. · Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer rückwirkend ab dem 01.08.2001 dieselbe Steuerklasse und die gleichen Freibeträge wie Ehegatten. · Bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern fällt - genauso wie bei Ehegatten - keine Grunderwerbssteuer mehr an. · Die Lohnsteuerkarte war bis 2010 die Grundlage für den Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn; sie enthielt alle für die Besteuerung wesentlichen Merkmale des Arbeitnehmers. Ab dem Kalenderjahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten ausgestellt. Deshalb behalten zunächst die Lohnsteuerkarten 2010 ihre Gültigkeit bei. Ersatzweise stellt das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 ("Ersatzbescheinigung für 2011") aus, für Auszubildende gilt eine Vereinfachungsregelung. · Der Arbeitnehmerpauschbetrag sollte rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2011 von 920,00 auf 1.000,00 € angehoben werden. Der „normale“ Arbeitnehmer hätte diese positive Veränderung ggf. noch in diesem Jahr bei seiner Gehaltsabrechnung im Dezember bemerkt. Leider hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert, so dass diese Änderung zunächst nicht wirksam werden kann. · Geplant ist auch, dass der Bürger zukünftig wahlweise nur noch alle

Beratungsstelle: zertifiziert nach DIN 77700: Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kotulla Kantstr. 3 (am Schützenpl.) • 31224 Peine • Tel. (0 51 71) 1 80 88 E-Mail: wolfgang.kotulla@vlh.de • www.vlh.de/bst/3025

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Achten Sie auf die rechtzeitige Abgabe Ihrer Unterlagen beim zuständigen Finanzamt. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de der Erklärung gilt der Tatbestand der Steuerhinterziehung mit all seinen Konsequenzen als erfüllt. Ob eine Steuer- und eine Abgabepflicht bestehen, kann mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins geklärt und erledigt werden. Lohnsteuerhilfevereine dürfen allerdings beratend im Rahmen der zulässigen Bereiche und Grenzen tätig werden. Die sogenannten Steuerfachleute übernehmen neben der Erstellung der Steuererklärungen unter Berücksichtigung der sämtlicher Möglichkeiten auch die Beratung optimaler Gestaltungen, damit eine unnötige Steuerbelastung vermieden wird. Die entstehenden Gebühren und Beiträge können dann teilweise als Ausgabe in folgenden Erklärungen berücksichtigt werden. Losgelöst von der Abzugsfähigkeit der Kosten sind die Dienstleistungen oft eine günstigere Lösung, als sich ohne fachkundige Hilfe im Steuerdschungel zu bewegen.

Wer beim Ausfüllen der Formulare auf Nummer sicher gehen will, sollte dies einem Steuerexperten überlassen. Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Nachfolgend aufgeführte Gesetzesänderungen können dieses verdeutlichen: · Ein Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers kann steuerfrei gezahlt werden, wenn dieser zusätzlich zum Arbeitslohn entrichtet wird. · Für berufsbedingte Umzüge können ab 2010 höhere Pauschalen in der Erklärung geltend gemacht werden. · Für das Jahr 2010 können Arbeitnehmer bis zu insgesamt 2.640 EUR steuer- und sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Dieses ist auch mit einer Gehaltsumwandlung möglich.

2 Jahre eine Steuererklärung abgeben kann. Die Vereinfachung gilt nur für „nicht unternehmerisch tätige Bürger, deren wirtschaftliche Verhältnisse über die Jahre relativ gleich bleiben“, weil bei diesen die steuerrelevanten Sachverhalte überschaubar sind. Und wissen Sie, welche Gesetze beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegen und was zu tun ist, falls eine Entscheidung sich auch positiv auf Ihre Steuerbelastung auswirkt? Sprechen Sie mit einem Steuerexperten in Ihrer Nähe...! Text: Michaela Block, Celle, Dipl.-Finanzwirtin (FH) + Steuerberaterin

Tel.: 0 51 28/40 42 99, E-Mail: Doris, Cramer-Meisoll@LHRD.com

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