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Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache
from Magdeburger-News.de
by mdnews18
Experten der ARAG informieren über gesunde Arbeitsplätze
Magdeburg. Fachkräftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kümmert, riskiert das Wohl der Mitarbeiter des Unternehmens. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG-Experten geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.
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Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprägt. Die Folge sind körperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispiels- weise mit Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen kämpfen. Gleichzeitig findet oft eine Überforderung auf psychischer Ebene statt, denn Zeitdruck und Arbeitstempo steigen, die Kommunikationsgeschwindigkeit nimmt zu, Privatund Arbeitsleben können oft nicht krankungen: Rund 15 Prozent aller Fehltage gehen auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern. mehr klar voneinander getrennt werden. So sind laut Bundesgesundheitsministerium in der Europäischen Union rund 50 Millionen Menschen von Depressionen, Erschöpfung und Suchterkrankungen betroffen. Der Hauptgrund für teilweise lange Fehlzeiten sind psychische Er-
Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern, die in einem Jahr mehr als 42 Tage arbeitsunfähig waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt sowohl für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, als auch für mehrere aufeinander folgende Kurzzeiterkrankungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. Laut ARAG-Experten sind Betroffene auch nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die ärztliche Diagnose mitzuteilen. Unterlässt ein Arbeitgeber, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM-Verfahren anzubieten und kündigt er ihm krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er tatsächlich alles unternommen hat, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
