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Weniger Einkommenssteuer und mehr Geld im Jahr 2023

Lohi. Die Bundesregierung hat aufgrund der zuletzt sehr hohen Preissteigerungen beschlossen, ungewollte steuerliche Belastungen bei den Steuerzahlern abzuwenden. Das Inflationsausgleichgesetz wurde im November 2022 ins Leben gerufen und ist am 1. Januar in Kraft getreten. Für 48 Millionen Steuerpflichtige bedeutet das, dass die Besteuerung an die Inflation angepasst wurde. Durch einen Ausgleich der sogenannten kalten Progression kommen Lohnerhöhungen auch tatsächlich bei den Arbeitnehmenden an und werden nicht durch die progressive Einkommensbesteuerung aufgefressen. Insgesamt soll das Inflationspaket laut Bundesfinanzministerium die Steuerzahlenden im Jahr 2023 mit mehr als 18,6 Milliarden Euro entlasten.

Zunächst wurde der für den Einkommensteuertarif relevante Grundfreibetrag – wie jedes Jahr – angepasst. Dies ist der Freibetrag, der das verfassungsrechtliche Existenzminimum garantieren muss und bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Er wurde um 561 Euro jährlich auf 10.908 Euro erhöht. Hierbei kann man von einer überdurchschnittlich hohen Anpassung sprechen. Damit einhergehend wurde ebenfalls der Unterhaltshöchstbetrag auf dasselbe Niveau festgelegt. Diese Änderungen reduzieren bei zahlreichen Menschen, insbesondere Rentenbeziehern mit geringem Einkommen, zudem den Verwaltungsaufwand, da für sie unter dem Grundfreibetrag die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung regelmäßig entfällt.

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Des Weiteren wurden die anderen Tarifeckwerte verschoben. So wurde der Eingangssteuersatz auf Einkommen von 14.926 Euro bis zu 15.786 Euro ausgeweitet und der Spitzensteuersatz von 42 Prozent von 58.597 Euro auf Einkommen ab 62.810 Euro verschoben. Bewusst ausgenommen wurden Menschen mit besonders hohen Einkommen, auf die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent zutrifft. Er greift unverändert ab 277.826 Euro Jahreseinkommen.

Auch die Grenze für das Anfallen des Solidaritätszuschlags, der nur mehr für bestimmte Einkommensgruppen erhoben wird, wurde angehoben. Der Freibetrag stieg von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro bei Einzelveranlagung und den doppelten Wert bei Zusammenveranlagung. Somit wird vermieden, dass mehr Steuerzahler inflationsbedingt von diesem betroffen sind und sichergestellt, dass weiterhin rund 90 Prozent der Steuerzahler von ihm befreit sind.

Bei der Besteuerung von Familien darf ein Einkommensbetrag in Höhe des sachlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Dies soll durch den Kinderfreibetrag oder durch das Kindergeld sichergestellt werden. Um Familien vor den schleichenden Steuererhöhungen zu schützen, wurde das Kindergeld mit Jahresbeginn einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht, unabhängig davon, ob es sich um das erste oder vierte Kind in einer Familie handelt. Allein dadurch entstehen dem Bund Mehrausgaben in Höhe von zirka 27 Millionen Euro jährlich. Auch der zusätzliche Kinderzuschlag, eine Sozialleistung für Familien, deren geringes Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, wurde auf 250 Euro monatlich angehoben.

Text: Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

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Tagesaktuelle Nachrichten

aus Haldensleben und Wolmirstedt

Gaststätte „Alte Schmiede“

Mit einem Mausklick ins Amt

Schekatz verstärkt ab sofort Kreiskirchenrat

Haldensleben. Auf Vorschlag des evangelischen Kreiskirchenrates Haldensleben-Wolmirstedt wurde Michael Schekatz (Foto) in den Kreistag als Mitglied des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde bestellt.

Der studierte Ingenieur für Automatisierungstechnik und Elektronik ist seit 2020 im Ruhestand. Zuletzt war Schekatz beim Hermes Versandzentrum Hermes Fulfilment für Technik und Instandhaltung verantwortlich. Nun ist er Ruheständler und möchte sich ehrenamtlich engagieren.

Der Kreisseniorenrat soll durch die für die Arbeit definierte Zielstellung seinen Sachverstand in die kommunalpolitische Arbeit des Kreistages einbringen. Er tritt für Interessen älterer Menschen im Kreisgebiet ein und ist im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements überparteilich, konfessionell neutral, verbandsunabhängig, generationenübergreifend, selbstlos und gemeinnützig tätig.

Haldensleben. Im Zuge der Digitalisierung stellt die Stadtverwaltung in Haldensleben den Bürgerinnen und Bürgern jetzt mehrere neue OnlineServices zur Verfügung. Unter anderem ist es ab sofort möglich, sich bequem von Zuhause aus direkt ins Bürgerbüro zu klicken, einen Bewohnerparkausweis online zu beantragen, eine einfache Melderegisterauskunft anzufordern oder den Bearbeitungsstatus eines Personalausweises oder eines Reisepasses einzusehen. Ebenfalls neu eingerichtet: die elektronische Beantragung von einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen sowie die Einrichtung von Übermittlungssperren – für diese Leistungen ist jedoch ein Identitätsnachweis erforderlich, der mithilfe eines Service-Kontos und einem elektronischen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erfolgen muss. Darüber hinaus wurde die Online-Terminvergabe durch die Anschaffung einer neuen Software modernisiert.

Die neuen digitalen Dienste reihen sich in die bereits bestehenden Angebote ein, wie z. B. der Online-Beantragung von Personenstandsurkunden oder von Wahlunterlagen, dem elektronischen Fundbüro oder der digitalen An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes.

Für Haldenslebens Bürgermeister Bernhard Hieber ist damit ein weiterer wichtiger Schritt getan, um die Verwaltung effizienter und bürokratieärmer zu gestalten. Für ihn steht fest: „Den Weg zu benutzerfreundlichen Online-Angeboten und zur Digitalisierung verwaltungsinterner Prozesse werden wir konsequent wei- tergehen, auch wenn die Umsetzung durch die zwingende Einhaltung von Datenschutz und Verwaltungsrecht eine sehr ambitionierte Aufgabe ist. Ziel der Verwaltung ist es, schlussendlich die Vorteile des Bürgerbüros als Präsensort mit den Vorteilen der Digitalisierung zu verbinden. Damit stärken wir Altbewährtes, fördern das Neue und schaffen so ‚Neubewährtes‘. An dieser Stelle möchte ich auch einmal Dank aussprechen an die Mitarbeiter der Stabsstelle „Digitalisierung“ Herr Pessel und Herr Radeck, die dieses Projekt überaus motiviert vorantreiben. Gleiches gilt für Frau Groß, der Leiterin des Bürgerbüros, und ihrem Team, die alle neuen Funktionen vorab mit viel Elan getestet und bewertet haben, sowie allen Mitarbeitern des Rathauses, die der Digitalisierung und allen damit verbundenen Neuerungen sehr aufgeschlossen und positiv gegenüberstehen.“

Mit Blick auf die DigitalisierungsPläne der Stadtverwaltung wird 2023 ein ereignisreiches Jahr werden. Unter anderem sollen Abläufe im Rechnungswesen weiter digitalisiert werden und mehr als 30 weitere Onlinedienste eingerichtet werden.

Wo sind die digitalen Angebote zu finden?

Mit einem einfachen Klick auf die Schaltfläche „Anliegen A-Z“ auf der Startseite der städtischen Internetseite (www.haldensleben.de) werden Nutzer in den Dienstleistungsbereich weitergeleitet. Die am häufigsten ausgewählten Dienstleistungen sind in einer Übersicht zusammengefasst.

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