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Fußball-News - 2. Bundesliga
from Magdeburger-News.de
by mdnews18


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1. FC Magdeburg trifft am 27. Januar auswärts auf Fortuna Düsseldorf
18. Spieltag der 2. Bundesliga
Freitag, 27. Januar 2023, 18.30 Uhr
Fortuna Düsseldorf –1. FC Magdeburg

Karlsruher SC –SC Paderborn 07
Samstag, 28. Januar 2023, 13 Uhr
SV Darmstadt 98 –Jahn Regensburg
1. FC Heidenheim –Hansa Rostock
Holstein Kiel –SpVGG Greuther Fürth
Samstag, 28. Januar 2023, 13 Uhr
Hannover 96 –1. FC Kaiserslautern
Sonntag, 29. Januar 2023, 13.30 Uhr
Arminia Bielefeld –SV Sandhausen
Hamburger SV –Eintracht Braunschweig
1. FC Nürnberg –FC St. Pauli
20. Spieltag der 3. Liga

Freitag, 27. Januar 2023, 19 Uhr
SV Elversberg –Rot-Weiss Essen
Samstag, 28. Januar 2023, 14 Uhr
Erzgebirge Aue –SC Freiburg II
MSV Duisburg –VfL Osnabrück
SV Meppen –VfB Oldenburg
Hallescher FC –FSV Zwickau
SV Verl –1. FC Saarbrücken
SpVgg Bayreuth –FC Ingolstadt 04
Sonntag, 29. Januar 2023, 13 Uhr
FC Viktoria Köln –SV Waldhof Mannheim
Bor. Dortmund II –SV Wehen W. (14 Uhr)
Montag, 30. Januar 2023, 19 Uhr
TSV 1860 München –Dynamo Dresden
18. Spieltag der Fußball-Bundesliga
Freitag, 27. Januar 2023, 20.30 Uhr
RB Leipzig –VfB Stuttgart
Samstag, 28. Januar 2023, 15.30 Uhr
SC Freiburg –FC Augsburg
1. FSV Mains 05 –VfL Bochum
TSG Hoffenheim –Bor. Mönchengladbach
Hertha BSC –1. FC Union Berlin
Werder Bremen –VfL Wolfsburg
Bayern München –Eintr. Frankfurt (18.30 Uhr)
Sonntag, 29. Januar 2023, 15.30 Uhr

FC Schalke 04 –1. FC Köln
Bayer 04 Leverk. –Bor. Dortmund (17.30 Uhr)
Alles beim Alten oder alles auf links?
Tipps zum Durchhalten guter Vorsätze
Düsseldorf/Magdeburg (eb). Laut Statista starten mehr als ein Drittel aller Deutschen mit guten Vorsätzen ins Neue Jahr. Dabei wollen die mit Abstand meisten Menschen gesünder essen und mehr Sport treiben. Doch unter den Top Ten der guten Vorsätze finden sich auch solche, die die Umwelt oder das gesellschaftliche Miteinander betreffen. Leider ist die Quote der GuteVorsätze-Abbrecher mit knapp 40 Prozent extrem hoch. Wie man es schafft, möglichst lange daran festzuhalten oder tatsächlich langfristig etwas zu verändern, verraten die ARAG Experten.
Nach gesünderem Essen (49 Prozent) und mehr Sport treiben (48 Prozent) gehört Sparen mit 46 Prozent zu den am häufigsten genannten Vorsätzen. 43 Prozent haben sich vorgenommen, mehr Zeit mit der Familie oder mit Freunden zu verbringen. Abnehmen will mit 36 Prozent gut ein Drittel. Auf Platz acht findet sich ein weiterer Klassiker unter den guten Vorsätzen: 20 Prozent der Befragten des Statista Global Consumer Survey wollen im nächsten Jahr mit dem Rauchen aufhören.
So vielfältig und ernst gemeint sie auch sein mögen: Nur 20 Prozent der Menschen schaffen es, auch langfristig an den guten Vorsätzen festzuhalten. Knapp ein Drittel bleibt immerhin rund zwei Monate am Ball, knapp 40 Prozent geben aber im Laufe der ersten vier Wochen wieder auf. Dabei dauert es rund zwei Monate , damit neue Ge- wohnheiten zur Routine werden. Daher raten die ARAG Experten, sich am Anfang nicht selbst zu überfordern und sich besser einige wenige, dafür aber realistische, erreichbare Ziele zu setzen. Wer beispielsweise mehr Sport treiben möchte, bisher aber eher zur Fraktion der Couchpotatos gehörte, sollte mit kurzen, dafür aber regelmäßigen Spaziergängen beginnen und diese dann ausweiten. Sobald man merkt, dass eine Grundkondition aufgebaut wurde, kann eine erste kurze Laufeinheit pro Woche einen der Spaziergänge ersetzen. Wer sich vorgenommen hat, gesünder zu essen, sollte nicht gleich seinen gewohnten Speiseplan komplett auf den Kopf stellen. Vielleicht genügt es im ersten Schritt, täglich etwas Obst und Gemüse zu essen und pro Woche ein neues, gesundes Gericht auszuprobieren.
Ob am Computer, mit einer App oder auf einem Blatt Papier erstellt: Ein Zeitplan kann helfen, sich die nötige Zeit für die guten Vorsätze freizuschaufeln. Eine realistische Tagesstruktur hilft dabei, die Vorsätze umzusetzen. Die richtigen Fragen lauten hier: Wann, wie viel Zeit und mit welchem Ziel? Die ARAG Experten raten, die Ziele so genau wie möglich zu formulieren und einen Zeitpunkt zu definieren, bis wann das Ziel erreicht werden soll. Denn nur so bleiben die Vorsätze messbar. Für Motivation kann eine Art Tagebuch sorgen, in dem man seine Fortschritte und auch Rückfälle dokumentiert.
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Neujahrsgrüße
Der „gelbe Zettel“ hat ausgedient. Seit 1. Januar gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Foto: pixabay
Vom Regen in die Traufe?
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Januar

Magdeburg (eb). Neben vielen anderen Gesetzesänderungen trat zum 1. Januar 2023 auch eine Änderung bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern in Kraft. Diese Arbeitnehmer erhalten zukünftig bei einer Krankheit von ihrem Arzt keine Ausfertigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihren Arbeitgeber mehr (gelbe Ausfertigung). Gesetzlich besteht nur noch die Pflicht, dem Arbeitgeber (formlos) den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Weitere Informationen hierzu Interessierte auch auf der Internetseite der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.


Hinweis: Sofern in dem mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag eine hiervon abweichende Regelung vereinbart worden sein sollte, sprechen Betroffene bitte mit ihrem Rechtsanwalt, welche Konsequenzen sich aus der Gesetzesänderung für den Einzelfall konkret ergeben.
Im Gegenzug zum Wegfall der Arbeitgeberausfertigung wird dem Arbeitgeber ermöglicht, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abzurufen. Dies kann er entweder selbst tun (z. B. über die Internetseite sv.net) oder einen Dienstleister damit beauftragen.
Empfehlung: Derzeit gibt es eine Vielzahl an Fehlermeldungen bei den Abrufen der eAU. Für eine Übergangszeit kann es daher sinnvoll sein, mit dem Arbeitnehmer eine weitere Einreichung der ihm in Papierform ausgestellten AU-Bescheinigung zu vereinbaren.
Mandanten der ETL Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH können die Arbeitsunfähigkeiten ihrer Arbeitnehmer künftig über ein entsprechendes Formular melden.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in den kommenden Wochen und Monaten noch zu vielen Fragen organisatorischer und arbeitsrechtlicher Umsetzung sowie zur Umstrukturierung gewohnter Prozesse führen. Einige Fragen wurden bereits von den Rechtsanwälten der ETL in den „FAQ zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ beantwortet und werden laufend aktualisiert.
Text: ETL Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Alles neu macht 2023?
Magdeburg (eb). Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch 2023 eine Reihe von Änderungen, die sich im positiven wie auch im negativen Sinne auf den Geldbeutel von Immobilienbesitzern und Bauherren auswirken werden. Anlass einiger Neuerungen sind dabei nicht zuletzt die gestiegenen Energiekosten und die Inflation. Die wichtigsten neuen Gesetze und Regelungen rund um Immobilien und Finanzen fasst Schwäbisch HallExpertin Kathrin Milich zusammen:

Gute Nachrichten für Fotovoltaik-Besitzer: Ab 2023 sind kleinere Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern für Eigentümer und Mieter von der Einkommen- und der Umsatzsteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern entfallen die Steuern bei Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Die Einkommensteuer-Regelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen oder Dividenden bei der Einkommensteuer steuerfrei, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. 2023 erhöht sich der Sparerpauschbetrag erstmals seit der EuroEinführung von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Verheiratete. Finanzinstitute erhöhen bereits erteilte Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 Prozent.
Die 2023 anstehende CO2Preis-Erhöhung für die fossilen Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wird um ein Jahr verschoben. Außerdem werden Mieter ab dem kommenden Jahr bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet: Der Vermieter trägt ab sofort einen Teil der CO2-Abgabe. Für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes –der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche – maßgeblich. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters.
Im Rahmen der Wohngeldreform sollen zum 1. Januar 2023 mehr Haushalte mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte, die bisher nicht die nötigen Anforderungen erfüllt haben, hinzukommen. Außerdem soll das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro im Monat aufgestockt werden. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ein Antrag kann bei der kommunalen Wohngeldbehörde gestellt werden.
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Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen Kunden und Geschäftspartnern ein gesundes Jahr 2023.
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Umweltbonus und Führerscheintausch

Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2023
(DEKRA). Das Jahr 2023 bringt im Automobilbereich eine ganze Reihe von Änderungen von Rechtsvorschriften mit sich. Darauf macht der Leiter der DEKRA Niederlassung Magdeburg, Mario Schwarz, aufmerksam und nennt exemplarisch fünf Neuerungen:
„Gaststätte „Alte Schmiede“



Ursprünglich war ab 1. Januar 2023 eine höhere CO2-Abgabe geplant. Das hätte eine Erhöhung der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. Doch der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 bleibt vorerst bei 30 Euro und wird erst Anfang 2024 auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das dann einen Aufschlag auf den Liter Benzin beziehungsweise Diesel von rund 1,5 Cent.
Am 1. Januar 2023 ist die reformierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft getreten. Mit dem neu gestalteten Umweltbonus werden ab sofort nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Der Bundesanteil beim Umweltbonus beträgt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro.
Ab 1. Januar 2024 sinkt dann der Bundesanteil auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells. Plug-In-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr mit dem Umweltbonus gefördert. Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine austauschen. Dies muss bis zum 19. Januar 2023 geschehen sein. Nach diesem Datum ist das Dokument ungültig, so dass bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro droht. Auch im Ausland könnte es Probleme mit einem abgelaufenen Führerschein geben. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein hat, kann beruhigt sein, sofern dieser nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Neu verkaufte Verbandskästen für Autos müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken enthalten. Das verlangt eine neue DIN-Norm, deren Übergansgfrist am 31. Januar 2023 ausläuft. Alte Verbandskästen dürfen aber weiter genutzt werden. Es müssten auch keine Masken dazugelegt werden.
Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen ist zum Jahresanfang gestiegen. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Durch eine neue EU-Richtlinie ist es möglich, bei der Berechnung der Mautsätze die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker zu berücksichtigen. Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll rund 8,3 Milliarden Euro betragen. 2021 lagen sie bei rund 7,6 Milliarden Euro. Bei der geplanten Mautreform zum 1. Januar 2024 soll es eine Ausdehnung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Differenzierung geben. Foto: pixabay
Wärmende Kombination: aktiv sein in der frischen Winterluft und anschließend entspannen im heilkräftigen Thermalwasser.
Foto: djd/Bad Griesbach/www.pedagrafie.de