BRANDSCHUTZ
Geprüfte R90-Abschottungssysteme Prüfzeugnis/Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) genannt. Wenn keine Angabe vorhanden ist, gilt ein Mindestabstand von 50 mm.
Wir empfehlen die Verwendung von geprüften R90Abschottungssystemen wie z. B. vom Hersteller Rockwool. Einige Beispiele von geprüften Systemen sind hier abgebildet. Alle Prüfungen wurden mit RapidVerbindern wie z. B. dem Dükorapid Norma durchgeführt; CV-Verbinder sind hier nicht zulässig.
Alle nachfolgend abgebildeten Lösungen sind für Nullabstand geprüft, das heißt, neben einer anderen, ebenfalls auf Nullabstand geprüften Lösung muss kein Abstand eingehalten werden.
Der zulässige Mindestabstand zwischen den Rohrisolierungen im Bereich der Deckendurchführung ist im jeweiligen ABP/ABZ (Allgemeines bauaufsichtliches
Ausführungsvarianten entsprechend Rockwool-ABP P-3725/4130-MPA BS (für 0 mm Abstand zugelassen)
C
DK 100 88° Ü
Düker SML EN 877 DK DIN Ü Made in Germany
C
7 DK DIN Ü Made in Germany
Düker SML EN 877 D
SML Rohre bis DN 150
SML Rohre bis DN 150
SML Rohr bis DN 100
SML Rohr DN 125 bis DN 150
Achtung: Bei der hier gezeigten Lösung dürfen oberhalb 300 mm OKFFB keine brennbaren Rohrleitungen an den Fallstrang angeschlossen werden. Kunststoffrohre müssen hinter einer Vorwand mit mindestens 12,5 mm Gipskartonplatte oder Mauerwerk liegen.
SML Rohr bis DN 100
SML Rohr DN 125 bis DN 150
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ABP der Firma Rockwool. 10