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Gemeinde Wettingen: Baubewilligung Umbau Bibliothek, Kunstwerke
Gut geplant und das Baugesuch korrekt und vollständig ausgefüllt, bekommt Ihr Bauprojekt schneller eine Bewilligung.
DER WEG ZUR BAUBEWILLIGUNG
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Das Bundesgesetz über die Raumplanung setzt den Grundstein für die Bewilligungspflicht von Bauten und definiert die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung: Zonenkonformität und Landerschliessung. Kantonale und kommunale Erlasse detaillieren die Rahmenbedingungen des Raumplanungsgesetzes hinunter bis zur einzelnen Parzelle. Text: Sandra Thut Bilder: istock
Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Bauten, die eine feste Verbindung mit dem Boden aufweisen, bewilligungspflichtig. Aber auch Fahrnisbauten wie Zelte und Hütten benötigen eine Baubewilligung, wenn sie länger als zwei Monate stehen bleiben. Im Hausinnern sind Bauvorhaben bewilligungspflichtig, die mit einer Nutzungsänderung verbunden sind oder Einfluss auf die Brandsicherheit eines Gebäudes haben.
Auch energetische Sanierungen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Seit das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft ist, brauchen Photovoltaik-Panels auf dem Dach, sofern sie den Vorgaben entsprechen, keine Baubewilligung mehr. Sie können abgekürzt im Meldeverfahren bei der Gemeindeverwaltung eingegeben werden. Für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone ist der Kanton zuständig, trotzdem muss das Baugesuch bei der Gemeinde eingereicht werden. Für welche Bauten keine Bewilligung notwendig ist, legt das kantonale Baugesetz fest. Baubewilligungspflicht und Baubewilligungsverfahren Die Baubewilligungspflicht in der Schweiz ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Neben den eidgenössischen Bestimmungen finden Sie Vorschriften in den jeweiligen kantonalen Baugesetzgebungen mit den jeweiligen Verordnungen, aber auch in den kommunalen Bau- und Zonenreglementen. Diese Vorschriften sind für Laien nicht immer einfach verständlich. Im Baubewilligungsverfahren wird geprüft, ob die Vorschriften des Bau- und Planungsrechts sowie andere massgebliche Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehalten werden. Privatrechtliche Einwände wie Bauverbotsdienstbarkeiten werden im Verfahren nicht beachtet und müssen beim Zivilgericht geltend gemacht werden.
Ein Baugesuch ist bei der Gemeindeverwaltung – in Wettingen bei der Abteilung Bau und Planung – mit Baugesuchsformular und den geforderten Unterlagen einzureichen. Die allenfalls not-
wendige Weiterleitung an kantonale Fachstellen geschieht durch die Gemeinde. Im sogenannten ordentlichen Verfahren liegen die Unterlagen nach der formellen Prüfung öffentlich zur Einsicht auf. In Wettingen erfolgt dies komplett digital über die gemeindeeigene Webseite. Die Publikation informiert über das Bauprojekt hinaus auch über die geltenden Einsprachefristen. Im vereinfachten Verfahren können kleine Bauvorhaben bewilligt werden, wenn die Bauherrschaft zusammen mit dem Gesuch das schriftliche Einverständnis der betroffenen Nachbarn zum Bauvorhaben einreicht. Dazu können die Nachbarn die Plangrundlagen mitunterzeichnen, oder eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen. Dadurch kann der Bewilligungsprozess oft markant verkürzt werden.
Das Baugesuch richtig stellen Planen Sie Ihr Bauprojekt umfassend und detailliert, denn mit einem vollständigen, reglementskonformen und plausibel dargestellten Baugesuch kann das Baubewilligungsverfahren schneller durchgeführt werden, als wenn viele Rückfragen und Nachlieferungen den Prozess verzögern. Meist sind qualifizierte Unterlagen einzureichen, die an eine bestimmte Darstellungsform gebunden sind und nicht in jedem Fall selbst erstellt werden können. Häufig ist der Beizug eines Architekturbüros nötig.
Umgang mit Behörden und Involvierten Wer ein Baugesuch einreicht, muss die Spielregeln genau kennen, sonst droht der administrative Aufwand auszuufern. Es empfiehlt sich deshalb, in einer frühen Phase der Planung mit den lokalen Baubehörden in Kontakt zu treten und die entsprechenden Vorschriften und Anforderungen in Bezug auf das Bauvorhaben im Detail zu klären. Sollte Ihr Vorhaben bewilligungspflichtig sein, klären Sie vorab auch den Bewilligungsprozess, die darin involvierten Gremien, die Entscheidungsträger und die Form der einzureichenden Unterlagen. So erkennen Sie mögliche Stolpersteine frühzeitig und können abschätzen, bis wann Sie mit einer rechtskräftigen Baubewilligung rechnen dürfen.
Ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn und eine offene Kommunikation können entscheidende Faktoren für einen schlanken Bewilligungsprozess sein. Es ist wichtig, vor Eingabe des Baugesuchs auf die Nachbarn zuzugehen und zu prüfen, ob im Grundbuch allenfalls nachbarrechtliche Dienstbarkeiten oder Auflagen eingetragen sind. Gelingt es Ihnen, Missverständnisse frühzeitig aus dem Weg zu räumen und die Nachbarschaft für das Vorhaben zu gewinnen, ist die grösste Hürde meist bereits genommen.
Gültigkeit einer Baubewilligung Im Kanton Aargau sind Baubewilligungen zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Nach Ablauf der Frist ist die Baubewilligung nicht mehr rechtskräftig und ein verspäteter Baubeginn dadurch widerrechtlich.
Widerrechtliche Bauten Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss für sein unbewilligtes Bauvorhaben mit weitreichenden Folgen rechnen. Es ist in jedem Fall ein nachträgliches baurechtliches Verfahren durchzuführen. Sofern das Projekt grundsätzlich bewilligungsfähig ist, wird die Bewilligungsbehörde eine nachträgliche Baubewilligung erteilen. Ein vorsätzlicher Verstoss gegen das Planungs- und Baugesetz ist strafbar und der Gemeinderat ist berechtigt, Bussen auszusprechen. Wenn die Behörde die getroffenen Massnahmen nicht bewilligen kann, sind diese rückgängig zu machen und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.

Meist sind qualifizierte Unterlagen für ein Baugesuch einzureichen.
CHECKLISTE UND TIPPS ZUM BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN
Im Voraus das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen.
Die Hilfe von Fachpersonen in Anspruch nehmen.
Das Verfahren kann beschleunigt werden, indem die Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Wichtig sind fachmännisch erstellte Plangrundlagen.
Auf der Homepage der Gemeinde können die erforderlichen Formulare sowie Informationen rund um das Baubewilligungsverfahren bezogen werden.
Werden keine besonderen behördlichen Auflagen oder Interessen von Nachbarn tangiert, kann das Vorhaben im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden und muss damit nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Im ordentlichen Bewilligungsverfahren wird das Vorhaben öffentlich ausgeschrieben und auch vor Ort ausgesteckt (Bauprofil). Das ordentliche Verfahren bietet Nachbarn die Möglichkeit, sich zu informieren und gegebenenfalls ihre Interessen zu vertreten.
Fristen und Verfahrensdauer sind je nach Fall sehr unterschiedlich, drei Monate sollten Sie aber mindestens einkalkulieren. Einwendungen von Berechtigten und weiterführenden Abklärungen bei kantonalen Fachstellen oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen führen.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn der Bauentscheid der zuständigen Behörde rechtskräftig ist und die Baufreigabe vorliegt. Die Rechtskraft beginnt 30 Tage nach der Ausstellung des Bewilligungsentscheids, sofern keine Beschwerde eingereicht wurde.

Die bestehende Theke wird ersetzt und nach hinten versetzt. Der dadurch neu gewonnene Raum kann künftig auf kreative und vielfältige Weise genutzt werden.
BIBLIOTHEK WETTINGEN IM AUFBRUCH
Nach langer Vorlaufzeit und mehrmaliger Verschiebung ist es so weit: Die Bibliothek der Gemeinde Wettingen erhält ein zeitgemässes Ausleihsystem und eine neue Theke. Lange Schlangen bei der Ausleihe sind dadurch künftig passé. Gleichzeitig kann sich das Personal stärker beratend und unterstützend einbringen und der wachsenden Komplexität des Bibliothekalltags gerecht werden. Text und Bild: Sabine Hofmann
RFID-Labels und Selbstverbuchungsstationen Bibliotheken sind dynamische Institutionen, die vielfältige Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft übernehmen. Die Ausleihe von Medien ist dabei nur eine von vielen Tätigkeiten, die das Bibliothekspersonal täglich ausführt. Schlanke Ausleihprozesse und das selbständige Verbuchen gehören heute in vielen Bibliotheken bereits zum Standard. Etliche Bibliotheksbesuche und Gespräche im Laufe der letzten Monate haben sich für die Leiterin der Bibliothek Wettingen für die Entscheidungsprozesse und Planung als ausserordentlich wertvoll erwiesen. Wie wollen wir unsere Kundschaft in Zukunft bedienen? Diese Frage stand im Zentrum. Schnell war innerhalb des Teams der Bibliothek klar: Wir möchten den Kontakt zu den Besucherinnen und Besuchern auch mit einem Selbstverbuchungssystem weiterhin pflegen. Gleichzeitig besteht ein zentrales Anliegen darin, die Ausleihprozesse zu beschleunigen und denjenigen mehr Autonomie zu ermöglichen, die das möchten. Bevor das Realität wird, steht aber noch eine Menge Arbeit an: Da sämtliche Medien der Bibliothek mit RFID-Labels ausgestattet werden müssen, um kompatibel mit dem neuen Ausleihsystem zu sein, wird das Bibliotheksteam im Oktober den gesamten Bestand (ca. 30´000 Medien) mit Labels versehen. Die Bibliothek bleibt deshalb vom 3. bis zum 29. Oktober geschlossen.
Eine rundum-Erneuerung für die Theke Die bestehende Theke in der Bibliothek Wettingen hat ihre Zwecke viele Jahre ganz im Dienste des Bücher-Verbuchens zur vollen Zufriedenheit der Kundschaft und des Personals erfüllt. Nun brechen neue Zeiten an. Die alte Theke wird abgebaut und durch eine neue ersetzt. Die Farbgebung wird aufgefrischt, bleibt aber derjenigen der Vorgängerin treu. Neu hat die Theke im hinteren Bibliotheksbereich ihren Platz. Sie gibt damit Raum frei, der zukünftig auf kreative und vielfältige Weise genutzt, belesen oder bespielt werden kann. Kurzum: Die Theke weicht und macht grossen und kleinen Besucherinnen und Besuchern Platz. Es gibt sie aber weiterhin! Und damit natürlich auch das Personal, das in Zukunft präsent und bei Bedarf beratend und unterstützend zur Seite stehen wird. Und das ohne lange Anstehzeiten. Wir freuen uns darauf.
HERR ÜBER 1´108 KUNSTWERKE
Wer kennt das markante Riegelhaus im Wettinger Dorfkern nicht. Regelmässig stellen Kunstschaffende im Gluri Suter Huus ihre Werke aus. Eine Person, die man dort häufig antrifft, ist Stefan Meier. Er ist Kultursekretär und Verwalter der Wettinger Kunst. Text: Rahel Bruderer Bild: Sandra Thut
Seit Sommer 2016 arbeitet Stefan Meier in einem 50-Prozent-Pensum als Kultursekretär für die Gemeinde Wettingen. Kunst auszustellen und zu vermitteln, begleitet ihn schon viele Jahre, da er früher selbst eine Kunstgalerie betrieben hat. Er schätzt die Gratwanderung des Anspruchs, ein Angebot zu schaffen, welches sowohl Kunstexperten gerecht wird, wie auch kunstfremden, neugierigen Personen unvergessliche Momente und Eindrücke vermittelt. Das Gluri Suter Huus beherbergt die Gemeindegalerie, welche dieses Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum feiert. Fünf bis sechs Ausstellungen werden im Jahr darin durchgeführt, welche rund dreitausend Besucherinnen und Besucher anlocken.
Ein festes Highlight im Jahresprogramm ist die Kunst Schau 5430, welche sämtlichen Wettinger Kunstschaffenden jeweils vom Dezember bis im Januar die Möglichkeit bietet, ihre Kunst auszustellen. Das jeweilige Jahresprogramm wird vom Fachbereich Bildende Kunst (Sarah Merten, Leiterin und Kuratorin; Philippe Rey, zuständiger Gemeinderat und Präsident der Kulturkommission und Stefan Meier) erstellt. Die Anmeldefrist für die diesjährige Kunstschau endet am 12. November 2022. Interessierte finden Informationen dazu auf der Webseite des Gluri Suter Huus: https://glurisuterhuus.ch/kunst-schau/.
Neben der Geschäftsführertätigkeit im Gluri Suter Huus verwaltet er das historische Fotoarchiv mit rund 1´800 Fotografien. Durch eine Privatinitiative von Eugen Meier (1922-2016) entstand eine digitales, verschlagwortetes Fotoarchiv mit Ansichten der Jahre 1890-1950 von Wettingen. Leider veraltete in der Zwischenzeit die Software,

Kultursekretät Stefan Meier arbeitet für die Gemeinde Wettingen in einem 50-Prozent-Pensum. Als Geschäftsführer des Gluri Suter Huus, verwaltet er auch das historische Fotoarchiv mit über 1´800 Fotografien.
auf welcher die Datenbank basierte und wurde daher vom Provider aus dem Netz genommen. Stefan Meiers Ziel ist es, die Bilddatenbank bald wieder im Netz für Interessierte zugängig zu machen und in einem zukünftigen Schritt diese bis zur Jahrtausendwende zu erweitern. In der Kulturkommission ist der Kultursekretär als Aktuar tätig. Dort ist er Ansprechperson für Kulturaktivisten, führt das Protokoll und koordiniert die Termine und die Zahlungen der gesprochenen Fördergelder. Ebenfalls gehört die Vermittlung und Pflege der Kultursammlung zu seinem Aufgabengebiet, wodurch er in vielen öffentlichen Gebäuden anzutreffen ist. Über 1´100 Kunstwerke liegen unter seiner Obhut, davon ist knapp die Hälfte momentan im Aushang. Diese Vielseitigkeit sowie die Spontanität seines Berufs schätzt er sehr, ebenso die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden, externen Personen und Kunstschaffenden. Auch wenn das Kultursekretariat eher klein dotiert ist, ist der Bezug zur Bevölkerung und den Mitarbeitenden vorhanden. Stefan Meier leistet einen enorm wichtigen Beitrag zur Atmosphäre des Arbeitsplatzes sowie zur Erhaltung der Wettinger Kunst.
LEBENSRETTER IN IHRER NÄHE
Ein AED-Gerät (automatisch externer Defibrillator) kann im Notfall Herz und Leben retten. Es gibt einen kontrollierten Stromstoss ab zur Wiederbelebung bei einem plötzlichen Herzstillstand. Ein AED sieht ähnlich aus wie ein Verbandskasten oder ein kleiner Werkzeugkoffer. Viele Firmen, öffentliche Plätze und Gebäude sind mittlerweile mit automatisierten externen Defibrillatoren zur Ersten Hilfe ausgestattet. Die Geräte sind so gestaltet, dass Laien damit problemlos umgehen können. Wo sich ein Defibrillator befindet, ist durch die Abkürzung «AED» und / oder ein grünes Hinweisschild mit Herz-Symbol erkennbar.
Die stetig aktualisierten AEDStandorte in Wettingen finden Sie über den QR-Code.