SELBSTBESTIMMT ALT WERDEN Abt. 13 – Gesellschaft und Integration
10. Tipps für Vorsorgebevollmächtigte und Erwachsenenvertreter 10.1 Tipps für Vorsorgebevollmächtigte Oft müssen sich Bevollmächtigte vor Familienangehörigen – oder nach dem Tod vor den Erben – der betroffenen Person für ihre Tätigkeit rechtfertigen. Um solche Situationen zu vermeiden oder dem Bevollmächtigten die Rechtfertigung zu erleichtern, sollten folgende Tipps beachtet werden: Was Sie als Vorsorgebevollmächtigter tun dürfen, ergibt sich aus dem Inhalt der Vorsorgevollmacht. Ihnen werden die Abgrenzung Ihres Tätigkeitsbereiches und die Rechtfertigung vor Angehörigen leichter fallen, wenn die betroffene Person die Aufgaben in der Vorsorgevollmacht klar umschrieben hat.
Darüber hinaus kann die betroffene Person Sie absichern, indem in der Vorsorgevollmacht verfügt wird, dass wichtige Entscheidungen nur gemeinsam mit einem zweiten Bevollmächtigten getroffen werden können („Vier-Augen-Prinzip“). Im Bereich der finanziellen Angelegenheiten ist es unbedingt zu empfehlen, eine Einnahmen-/ Ausgabenrechnung zu führen. Nur so können Sie nachweisen, wofür Sie das Geld der betroffenen Person ausgegeben haben und so allfällige Anschuldigungen entkräften. Außerdem sollten Sie die Angehörigen der betroffenen Person über Ihre Tätigkeit informieren und versuchen, mit den Angehörigen Einvernehmen zu erzielen.
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