Schöffmann Notariat - Selbstbestimmt alt werden

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SELBSTBESTIMMT ALT WERDEN Abt. 13 – Gesellschaft und Integration

2. Vollmacht Ich wähle meinen Vertreter selbst. Dieser kann mich sofort vertreten, auch wenn ich selbst noch entscheidungsfähig bin. Will ich, dass jemand für mich gewisse Angelegenheiten regelt, so besteht die Möglichkeit, diesen zu beauftragen. Der Bevollmächtigte darf nur dem Auftrag entsprechend handeln.

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BEISPIEL ZUR VOLLMACHT

Anton beauftragt seinen Freund Peter: „Behebe EUR 100 für mich von meinem Konto-Nr. AT01 1700 0000 0001 0001 bei der XY - Bank.“ Damit Peter das Geld beheben kann, wird er eine schriftliche Vollmacht benötigen. Die Bank wird eine vor dem Notar beglaubigt unterfertigte Spezialvollmacht verlangen.

Eine Vollmacht kann zu einer einzelnen, konkreten Handlung ermächtigen (Spezialvollmacht), sie kann aber auch allgemein ausgestellt sein. Damit Dritte, wie etwa die Bank oder eine Behörde, Kenntnis von der Vollmacht haben, wird sie schriftlich verfasst und unterschrieben. Nach Verlust der Entscheidungsfähigkeit kann keine Vollmacht mehr erteilt werden. Eine zuvor erteilte Vollmacht bleibt aber auch nach Verlust der Entscheidungsfähigkeit gültig.

TIPP Als Bevollmächtigter sollten Sie sich den Auftrag möglichst schriftlich erteilen lassen und die Erfüllung schriftlich bestätigen lassen. „Wer schreibt, der bleibt.“

Eine Vollmacht gilt - wenn nicht anders vereinbart – ab sofort. Die Vollmacht erlischt bei Ableben. 15


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