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Die beliebte Familienausgabe
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21. Januar 2012
Ratgeber Recht ANWALTSKANZLEI
Änderungen 2012
Heinemann
Tipps vom Rechtsanwalt
WIR SORGEN FÜR IHR RECHT!
Wolfram Barth Rechtsanwalt
Abgemahnt gleich abgezockt? Magdeburg (eb). Fast jeder Internet-Nutzer kennt sie: Abmahnungen. Damit gehen Plattenfirmen, Musiker aber auch Fotografen und Bildagenturen nach Urheberrechtsverletzungen vor. Sie verlangen zukünftige Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird Schadensersatz gefordert. Eine Unterlassungserklärung, womöglich sogar ein Muster des Abmahners, sollten Sie nie ungeprüft unterzeichnen. Nicht selten ist die vom Abmahner mitgeschickte Vorlage nämlich mit üblen Tricks gespickt! So werden oft viel zu
weit gehende Verpflichtungen gefordert. Besonders bei Abmahnungen wegen Tauschbörsen-Nutzung beschreibt die vorgegebene Unterlassungspflicht nur selten das abgemahnte Verhalten. Häufig wird auch versucht, das entscheidende Wörtchen „zukünftig“ hinsichtlich des Verstoßes wegzulassen. Dann ist eine Strafe schon bei Unterzeichnung fällig! Recht beliebt ist schließlich der Versuch, keine feste StrafSumme zu fordern. Die StrafSumme soll vielmehr im Ermessen des Abmahners stehen und eine Überprüfung durch das Landgericht möglich sein.
Durch die Einschaltung dieser Instanz wäre aber schon eine Vertragsstrafe von mehr als 5.000 Euro fällig! Schadensersatzforderungen sind oftmals schwindelerregend hoch. Hier stellt sich die Frage, ob die Kosten wirklich in dieser Höhe gefordert werden können. Dabei kommt es zum einen auf Art, Umfang und Dauer des abgemahnten Rechtsverstoßes an. Zum anderen stellt sich die Frage, ob nicht die gesetzliche 100-EuroDeckelung der Erstattung von Rechsanwaltskosten greift. Gern beraten und vertreten wir Sie nach Erhalt einer Abmahnung. Eine Unterlassungs-
erklärung formulieren wir für Sie so, dass Sie so viel wie nötig aber auch so wenig wie möglich zugestehen. Finanziellen Schaden versuchen wir so gering wie möglich zu halten. Unsere Vergütung orientieren wir an einem Wirtschaftlichkeitsfaktor: Unser Tätigwerden für Sie soll auch in finanzieller Hinsicht vorteilhaft sein. Probieren Sie es aus: Rufen Sie uns doch einfach an (0391/744 61 40). Die Schilderung Ihres Sachverhalts und die Erstellung eines Angebots kostet bei uns nichts. Anwaltskanzlei Heinemann – wir sorgen für Ihr Recht! - Anzeige -
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Riester-Rente: Ab 2012 müssen Bundesbürger einen Grundbetrag in Höhe von 60 Euro in den Vorsorgevertrag einzahlen, sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für Zulagenberechtigte, auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind nicht mehr möglich. Rürup-Rente: 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro können steuerlich abgesetzt werden. Ergo können Rürup-Sparer bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen. Übrigens gelten für Verheiratete diesbezüglich doppelte Steuerboni. Lebensversicherung: Der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen sinkt von 2,25 auf 1,75 Prozent. Die Absenkung betrifft ebenfalls Riester- und Rürup-Vertragsabschlüsse. Betreuungskosten für Kinder: Ab sofort gestaltet sich das steuerliche Absetzen von Kinderbetreuungskosten einfacher. So können Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind von der Steuer absetzen. Die Änderung gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, ist bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt und gilt bis maximal 4.000 Euro. Altersvorsorge: Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (in der gesetzlichen Rentenversicherung) können Beschäftigte in eine Direktversicherung oder in Pensionsfonds überweisen. Die Bezugsgröße steigt ab 1. Januar auf 67.200 Euro, damit bleiben Einzahlungen von bis zu 2.688 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
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einen und sonstigen Institutionen: ³ Verkehrsrecht ‚ Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht
³ Mietrecht ³ Vertragsrecht Harnackstraße 5 (0391) 53 20 00 ³ Jahresabschlusserstellung, ³ Allgemeines Zivilrecht 39104 Magdeburg Fax (0391) 53 200 90 39167 Niederndodeleben Fax (039204) 55 58 110 Steuererklärungen ³ Sozialrecht ³ Betriebswirtschaftliche Beratung & Kanzlei Burg ³ Baurecht Existenzgründerberatung ³ (Steuer-) Strafrecht Breiter Weg 21 ³ Beratung bei Unternehmenskauf, ³ Ordnungswidrigkeiten 39288 Burg -verkauf und -sanierung ³ Handels- und Gesellschaftsrecht Telefon (0 39 21) 92 44 0 ³ Unternehmensberatung & Rating ³ Insolvenzrecht
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Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Gliemer Wirtschaftsprüfer Steuerberater (bis 1998) Peter Behrbohm Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Stephan Krüger Steuerberater
Henning Stoltz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Frank Müller Steuerberater Klaus-Henning Wachsmuth Steuerberater (§ 58StBerG)
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