Unsyncbar 01/2019

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R A B C N Y S N U Journal für die Schauspielbranche Ausgabe 2019 / 01

Themis gründet erste Vertrauensstelle Mutter – Vater – Schauspielkind Vereinbarkeit von Familie & Beruf

© AA+W / Fotolia.com

Unständig? Unverständlich? Umständlich? – Umdenken!


Über den Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS): BFFS steht für Bühne, Film, Fernsehen, Sprache. Gegründet 2006 ist der BFFS mit seinen rund 3.400 Schauspielerinnen und Schauspielern inzwischen die mitgliederstärkste Berufsvertretung – Verband und Gewerkschaft – der deutschen Film-, Fernseh- und Theaterlandschaft und die größte nationale Schauspielerorganisation. Der BFFS vertritt die berufsständischen sowie die gewerkschaftlichen Interessen der Schauspielerinnen und Schauspieler in Deutschland. Er will die kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen, tariflichen und sozialen Rahmenbedingungen verbessern bzw. schaffen, die sowohl den einzigartigen Schauspielberuf schützen, bewahren und fördern als auch die besondere Lebens- und Erwerbsituation der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigen, die diesen Schauspielberuf ausüben.

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Editorial Wir sind echt perplex! So eine Beteiligung an der Umfrage zum neuen Namen des BBFS-Magazins (bisher Unsyncbar) hätten wir nicht für möglich gehalten. Dieses Interesse ist beeindruckend und schön. Uns haben zahlreiche Vorschläge erreicht und die Beteiligung an dem Meinungsbild zur engeren Auswahl war überwältigend! Nun werden wir als Redaktion weiter brainstormen und im Laufe der nächsten Monate die neue Zeitung des BFFS gestalten und mit Inhalt füllen. So lange werden wir dem „alten IVS-Design“ treu bleiben und hier und da Themen des gesamten Verbandes mit aufnehmen. Es ist bereits über ein Jahr her, dass sich, auf Initiative des BFFS, 17 Branchenverbände und Sender zusammengesetzt und im Mai 2018 schließlich gemeinsam die Themis gegründet haben. Grund genug, der Themis den Titel dieser Ausgabe zu widmen. Einen informativen Artikel dazu gibt es von der neuen Mitarbeiterin der BFFS-Geschäftsstelle, Julia Rahmann. Auch über die Wahl des neuen Vorstands gibt es noch mal etwas zu lesen und wir haben zwei erste Interviews geführt, um den Mitgliedern des BFFS die einzelnen Vorstandsmitglieder etwas näher vorzustellen. Den Anfang machen Leslie Malton, als Vorstandsvorsitzende, und Klara Deutschmann, als Vertreterin für die Ressorts

Inhalt Titelthema: Themis gründet erste Vetrauensstelle 4 Die Wahl des BFFS-Vorstandes 7 Des Pudels (Marken-)Kern 9 Interview: Leslie Malton 10 Stammtische 12 Neues von der GVL 14 Alles nur Theater 15 Interview: Klara Deutschmann 16 Mutter – Vater – Schauspielkind 18 Unständig? Unverständlich? Umständlich? Umdenken! 20 ALG 1: Wir haben dran gedreht – mit Erfolg! 24 Privates Schiedsgericht 26 Aus dem Off: Ausgesprochen richtig? 28 Aus dem Off: Werktreu 29 In memoriam... 30 Schon gewusst? 31

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Ilona Brokowski, Denise Kanty, Stefan Krause Bühne und Gleichstellung. Die weiteren Vorstandsmitglieder sollen in den folgenden Ausgaben vorgestellt werden. Außerdem hat sich Heinrich Schafmeister darangesetzt und das Thema „unständige Versicherung“ näher erklärt und anschaulichen dargestellt. Als Experte und Vorstandsmitglied für das Ressort „Sozialer Schutz“ gibt es zusätzlich auch noch einen Artikel zum Thema Arbeitslosengeld von ihm: Wir haben dran gedreht – mit Erfolg! In weiteren Artikeln und Kommentaren hoffen wir, alle Mitglieder und Interessierte zu informieren und freuen uns über Feedback und Kommentare, aber auch über Ideen zu neuen Artikeln.

Eure Unsyncbare Redaktion.

Impressum Bundesverband Schauspiel e.V. Kurfürstenstraße 130 10785 Berlin Geschäftszeiten Telefon Fax E-Mail Internet

Mo– Fr / 9–17 Uhr +49 30 225 02 79 30 +49 30 225 02 79 39 info@bffs.de www.bffs.de

Redaktion Ilona Brokowski, Denise Kanty, Stefan Krause, Antoine Monot, Jr. AutorInnen Anna Böger, Julia Rahmann, Heinrich Schafmeister, Till Völger, Simone Wagner Verantwortlich Antoine Monot, Jr. Design & Satz Kaja Kummer, KUMR.de

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Themis-Vertrauensstelle Film, Fernsehen und Bühne gründen erste überbetriebliche, unabhängige Vertrauensstelle für Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt in der Kulturbranche Machtmissbrauch, Alltagssexismus, Überschreitung von persönlichen Grenzen – das Hashtag #MeToo stieß mit dem Skandal rund um Harvey Weinstein im Oktober 2017 auch in Deutschland auf große Resonanz. Ein in der Vergangenheit vorwiegend verdrängtes Thema rückte in das öffentliche Bewusstsein. Eine Debatte zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wurde angestoßen und ist inzwischen ein wichtiger Bestandteil der Diskussion über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die im Rahmen der MeToo-Debatte in der öffentlichen Berichterstattung bekannt gewordenen Fälle sexueller Belästigung in der Film- und Fernsehbranche warfen beim BFFS die Frage auf: Wie können wir als Verband Betroffenen von sexueller Belästigung und Gewalt helfen?

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Offensichtlich war, dass Betroffene über Erlebtes jahrelang geschwiegen hatten und es nicht wagten, sich den zuständigen und verantwortlichen Stellen anzuvertrauen. Hatten sie aber doch den Mut hierzu, wurde den Beschwerden und Vorgängen oftmals nicht in angemessener Weise nachgegangen. Noch schlimmer, Betroffene fürchteten im Fall ihrer Beschwerde, negative berufliche Konsequenzen. Die Angst sich als Betroffene zu offenbaren, die Angst des Nicht-Besetzt-Werdens, grundsätzlich die Furcht vor negativen beruflichen Folgen war und ist oftmals zu groß. Welcher Beitrag müsste geleistet werden, damit solche Missstände in unserer Branche abgeschafft werden können? Offenbar genießen innerbetriebliche Beschwerdestellen bei Arbeitgebern kein Vertrauen. Sie können im Sinne der Betroffenen nicht das leisten, was dringend notwendig wäre: Aufklärung

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von Vorfällen, konsequentes Handeln, damit Betroffene künftig an ihrem Arbeitsplatz in der Film-, Fernseh- und Theaterbranche belästigungsfrei arbeiten können. Beim BFFS wurde 2017 die Idee geboren, diese wichtigen Aufgaben durch eine überbetriebliche unabhängige Vertrauensstelle wahrzunehmen. Eine Stelle, die die Akzeptanz der relevanten Berufsverbände, der Senderinstitutionen und der Arbeitgeberseite genießt, und die nicht Gefahr läuft, aufgrund von Eigeninteressen Missstände unter den Teppich zu kehren. Mit diesem Ansatz lud der BFFS am 29. November 2017 mehr als 17 Branchenverbände der Film- und Fernsehbranche sowie Sender und Produzenten zu einem Runden Tisch in der BFFS-Geschäftsstelle ein. Das Konzept einer unabhängigen und überbetrieblichen Vertrauensstelle durch die Initiative des BFFS wurde gemeinsam entwickelt. Nach acht Monaten dauernden Verhandlungen kam es am 31. Mai 2018 zur Gründung der Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V. Starke Unterstützung erfuhr dieses Gründungsvorhaben auch von Hon.-Prof. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien. „Das Schweigen muss ein Ende haben“, so Grütters. Sie wird diese wichtige Stelle für die Dauer von 3 Jahren im Rahmen einer Anschubfinanzierung unterstützen. Die Gründungsmitglieder sind: die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Pro Quote Film, der Bundesverband Schauspiel, der Interessenverband Synchronschauspieler, der Bundesverband Regie, der Bundesvereinigung Maskenbild, der Bundesverband Casting, die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten, der Deutsche Bühnenverein/Bundesverband der Theater und Orchester, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen, der Verband Privater Medien, die Deutsche Filmakademie, der Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater, die Deutsche Akademie für Fernsehen und der Verband Deutscher Nachwuchsagenturen. Alle tragen die Themis-Vertrauensstelle, wodurch große Hoffnung auf Akzeptanz entsteht.

Grundlage und Fundament für die Arbeitsweise der Vertrauensstelle bildet das sogenannte “Eckpunktepapier“. Bernhard F. Störkmann, Justiziar des BFFS und Barbara Rohm, Vorsitzende von Pro Quote Film bilden den ehrenamtlichen Vorstand der Themis. Politische und finanzielle Unterstützung gibt es ebenfalls: Bis einschließlich 2020 erhält die Vertrauensstelle bis zu 215.000,- Euro jährlich: 100.000,- Euro vom Bundesministerium für Kultur und Medien, 55.000,- Euro von den öffentlichrechtlichen Sendeanstalten, 15.000,- Euro vom Verband Privater Medien, 10.000,- Euro von der Produzentenallianz, 20.000,- Euro von der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten, 15.000,- Euro vom Deutschen Bühnenverein. Das soll aber bitte erst der Anfang sein!

Start und Arbeit von Themis Am 1. Oktober 2018 nahm die überbetriebliche, unabhängige Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V. ihre Arbeit auf. Seitdem erhalten Betroffene aus der Film-, Fernseh- und Theaterbranche dort unentgeltlich juristische und psychologische Beratung und Unterstützung bei der Beschwerdeführung. Im Vordergrund steht schnelle und professionelle Hilfe für die Betroffenen. Nichts geschieht dabei ohne das Einverständnis der Betroffenen. Strikte Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit anonym zu bleiben.

„Das Schweigen muss ein Ende haben“

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Für die telefonische Beratung sind die Themis-Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 030/23632020 erreichbar. Persönliche Sprechstunden finden montags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs und donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Termine für eine persönliche Beratung erhält man unter der Rufnummer 030/236320210.

Alle, die in der Film-, Fernseh und Theaterbranche tätig sind, können sich melden: Beschäftigte bei Film- oder Theaterproduktionen, Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis, Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist, Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen von Filmproduktionsprojek-

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Stärkung der Prävention Neben der Beratung Betroffener verfolgt Themis einen weiteren, präventiven Ansatz: Neben Gesprächsleitfäden sollen daher auch Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Workshops zum AGG (das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) und zum Thema Abgrenzung und verbale Selbstverteidigung erarbeitet und angeboten werden. Auch eine empirische Studie zum Thema sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kulturbranche wird Themis erstellen, da bisher valide Daten zu diesem Thema fehlen. Bereiche, in denen Betroffene besonders gefährdet sind, können auf diese Weise evaluiert und daraus wiederum neue Präventionsstrategien abgeleitet werden. Themis schließt Wissenslücken, da oft weder die Rechte von Betroffenen, noch die Pflichten von Arbeitgebern bekannt sind, berät, klärt und sorgt die Themis für Präventions- und Fortbildungsmaßnahmen, um strukturellem Machtbissbrauch entgegenzuwirken. „Ziel ist es mittel- bis langfristig einen Kulturwandel und eine Bewusstseinsbildung für eine gewalt- und angstfreie Arbeitskultur zu schaffen. Letztlich aus unserer Sicht ein wichtiger und notwendiger Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit“, so Bernhard F. Störkmann. Die Themis-Vertrauensstelle wurde in den ersten Monaten gut angenommen. Es melden sich täglich Betroffene, die Rat suchen. Zahlen wird die Themis erst nach Ablauf eines Jahres evaluieren und nennen. Bis dahin wird es unter anderem wesentliche Aufgabe der Branchenverbände sein, die Themis als Vertrauensstelle für Betroffene bekannt zu machen.

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Julia Rahmann

Barbara Rohm

© Kornelia Boje

© Orsino Rohm

ten als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder arbeitnehmerähnliche Personen erwerbstätig werden wollen und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der geschützte Raum steht jeder und jedem aus der Branche zur Verfügung. Der Name der Vertrauensstelle Themis ist der griechischen Mythologie entliehen: Themis ist die Göttin der Gerechtigkeit, der Ordnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Bernhard F. Störkmann

Barbara Rohm ist Regisseurin und Fotografin. Als Vorstand von Pro Quote Film engagiert sie sich gegen Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen – nicht nur in der Film- und Kulturbranche. Sie setzt sich u.a. dafür ein, dass die Präsenz von Frauen in den kreativen Schlüsselpositionen in der Film- und Fernsehbranche erhöht wird und dass Aufträge und Fördergelder geschlechtergerecht verteilt werden. Barbara Rohm hat für Pro Quote Film die Themis im Mai 2018 mitgegründet. Bernhard F. Störkmann ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig und berät den BFFS. Seit der Gründung der Themis steht er gemeinsam mit Barbara Rohm ehrenamtlich als Vorstand der Themis vor.

Themis-Vertrauensstelle Schöneberger Ufer 71 • 10785 Berlin beratung@themis-vertrauensstelle.de Telefonische Beratung: 030/23632020. Mo., Mi., Do.: 10.00 – 12.00 Uhr Mi. + Do.: 15.00 – 17.00 Uhr Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch: 030/236320210 Mo. – Fr.: 10.00 - 15.00 Uhr

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BFFS ALLGEMEIN

Die Wahl des BFFS-Vorstands Im Dezember 2018 war es so weit: Nach erfolgreicher Verschmelzung der beiden Schauspielverbände BFFS und IVS wurde ein neuer Vorstand gewählt!

Nach vielen Gesprächen und Diskussionen wurde in der Eichstädter Einigung das neue Wahlprozedere geboren: Online und somit für alle Mitglieder durchführbar, auch wenn man keine Zeit oder die finanziellen Mittel hat, um zur Wahlversammlung anzureisen. Mit Unterteilung in die verschiedenen Schwerpunktfelder, so dass die „schwächeren“ weil mitgliederärmeren Schwerpunktfelder Bühne und Synchron gewichtet werden konnten. Und mit Wahlteams, die sich zur Wahl stellen und vorstellen konnten und deren Zusammensetzung sowohl eine Geschlechterparität gewährleisten als auch die Repräsentanz der drei Schwerpunktfelder Bühne, Film/Fernsehen und Sprache/Synchron sicherstellen musste. Zur Vorstandswahl zugelassen sind Teams, denen so viele Einzelkandidaten angehören, wie Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Hierzu können bzw. müssen sich jeweils sieben ordentliche Mitglieder zu einem Vorstandskandidaturteam zusammenfinden und als solches Team gemeinschaftlich zur Vorstandswahl antreten und kandidieren. Die ordentlichen Mitglieder, die einem Vorstandskandidaturteam angehören, müssen die Voraussetzungen nach Satzung des BFFS, insbesondere nach § 12 Abs.5 bis 9 der aktuellen Satzung, erfüllen. Die aktuelle Satzung des BFFS und die Wahlordnung sind unter www.bffs.de einsehbar. In der Satzung sind auch die Aufgaben und Pflichten geregelt, die mit der Übernahme eins Vorstandsamtes im BFFS verbunden sind. (aus dem Schreiben an die Mitglieder vom 11.10.2018) Nach der gültigen Wahlordnung hatten die Mitglieder bis zum 9. November 2018 Zeit ein eigenes Vorstandskandidaturteam nach den Maßgaben der Satzung auf-

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zustellen. In dem Zeitraum hat sich ein Team gefunden und nachdem es vom gewählten Wahlvorstand aus Christian Senger, Sven Rothkirch und Ilona Brokowski geprüft wurde, wurde es offiziell den Mitgliedern vorgestellt. Das Team – bestehend aus Leslie Malton, Hans-Werner Meyer, Simone Wagner, Heinrich Schafmeister, Klara Deutschmann, Antoine Monot, Jr. und Till Valentin Völger – hat alle formellen Voraussetzungen erfüllt und enthielt außerdem auch einige Vorstands-Neulinge. Um dem Team zusätzlich die Möglichkeit zu geben, sich selbst vor- und sich den Fragen der Mitglieder zu stellen, wurde eine außerordentliche Mitgliederversammlung für den 25. November 2018 einberufen. Es wurde eine interessante Veranstaltung, die bei den anwesenden ehemaligen IVS-Mitgliedern teilweise für Staunen sorgte, da es einen Wahlkampf wie diesen in der IVS-Geschichte nicht gegeben hat. Da möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme an der Wahl ermöglicht werden sollte, wurde die eigentliche Wahlphase vom Wahlvorstand auf den Zeitraum vom 7. Bis 17. Dezember 2018 festgelegt. Da Mitgliedern ohne Internetzugang bzw. auf Antrag auch anderen die Briefwahl offenstand, konnte das amtliche Endergebnis der Wahl erst am Freitag, dem 21. Dezember 2018 verkündet werden (da der Postweg berücksichtigt werden musste). Das Ergebnis konnte sich sehen lassen: Mit einer Wahlbeteiligung von fast 30% (in Zahlen 981 Mitglieder, 29,97%) ist zwar noch Luft nach oben, aber so viel Rückhalt der Mitglieder konnte keiner der bisherigen Vorstände für sich verzeichnen.

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© Michael Ruscheinsky, jeannedegraa und Linda Rosa Saal

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Für das kandidierende Team unter Leitung von Leslie Malton haben 873 Mitglieder gestimmt, dagegen 108 Mitglieder. Nach satzungsgemäßer Wichtung der Schwerpunktfelder entspricht dies 89,13 % Zustimmung und 10,87 % Ablehnung. Dieses Team ist damit mit großer Mehrheit gewählt und hat der Wahlleitung gegenüber die Wahl bereits angenommen. Die Amtszeit des neu gewählten Vorstands beginnt am 01.01.2019. (aus der Email an die Mitglieder vom 21.12.2018) Auch wenn es im Vorfeld und auch während der Wahl zu teils kontroversen Diskussionen kam, hat dieses Vorstandsteam den deutlichen Auftrag der Mitglieder bekommen, den Verband in den kommenden vier Jahren zu führen und zu leiten und die anstehenden Aufgaben für die Mitglieder und den Verband zu bewältigen. Seit dem 1. Januar 2019 bildet das obengenannte Team deshalb den neuen Vorstand des BFFS. Die Felder, die es zu beackern gibt, die selbstgesteckten Ziele und auch Probleme, die durch Mitglieder an den Vorstand herangetragen werden, sind zahlreich und scheinen nie abzunehmen. Aber die Mitglieder des BFFS haben einen motivierten Vorstand gewählt, der durch die Erfahrung, das Wissen und das Herzblut aller Vorstandsmitglieder vieles für den Verband leisten kann und leisten will. Und die Erfahrungen der letzten Monate haben auch gezeigt, dass ein grunddemokratisches Element wie die Online-Wahl von einer Vielzahl der Mitglieder angenommen und genutzt wird.

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Zwölf Jahre, seit Gründung unseres BFFS, fanden nur behutsame Wechsel im Vorstandsteam statt. Die neuen Regeln, die unser Verband sich im Mai (2018) selbst auferlegt hat, u. a. eine Geschlechterquote und jeweils eine Repräsentanz für „Bühne“, „Film/Fernsehen“ und „Sprache/Synchron“ machten nun eine größere Umstellung im Vorstand erforderlich. Vom „alten Stamm“ bleiben nur drei Vorstände (Hans-Werner Meyer, Antoine Monot, Jr. und Heinrich Schafmeister), eine Kollegin ist erst seit zweieinhalb Jahren dabei (Simone Wagner), hinzukommen nun drei „Neue“ (Klara Deutschmann, Till Völger und ich). Wir sind zuversichtlich, dass die „Neuen“ von den „Alten“ lernen werden und die „Alten“ von den „Neuen“, dass sie sich vertragen, ertragen und alle gemeinsam von den Kolleginnen und Kollegen unseres Verbandes getragen werden. Die hohe Zustimmung bei der Wahl jedenfalls bekundet einen tragfähigen Rückhalt der Mitgliedschaft für unser Team, für unsere künftige Arbeit, für unseren BFFS. (aus dem offenen Brief von Leslie Malton, Vorstandsvorsitzende des BFFS vom 21.12.2018)

Ilona Brokowski

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ZUR DISKUSSION

Des Pudels (Marken-)Kern 2019 – und erstmalig sind wir nach dem Zusammenschluss mit einem frisch gewählten Vorstand in ein neues Jahr gerauscht. Wir sind viele, aber noch lange nicht genug. Und viele haben sich an der Wahl des neuen Vorstands beteiligt – aber noch lange nicht genug. Daraus kann man zwei Konsequenzen ziehen: Wir brauchen mehr Mitglieder, müssen bei unseren Kollegen und Kolleginnen bekannt(er) und (an)erkannter werden, um sie zu überzeugen, sich dem BFFS anzuschließen. Zum anderen müssen wir dafür sorgen, dass die, die schon Mitglieder sind, aktiv werden, am viel beschworenen „Verbandsleben“ teilzunehmen: Vor Ort sein, zuhören, das Wort ergreifen, zum Stammtisch kommen, mitdiskutieren, Vorschläge machen, schreiben und nicht zuletzt: wählen, wo das Votum Aller gefragt ist. Kurzum: Wir müssen mehr für unsere Sache Werben und wir müssen überzeugen, dass es sich lohnt, mehr als nur den Mitgliedbeitrag in den BFFS zu investieren. Und dann fällt im Gespräch über Ideen zu diesem Thema der Satz: „Wir müssen uns besser verkaufen!“ Das klingt gut und zupackend – keine Einwände. Also haben sich anscheinend alle daran gewöhnt, dass Organisationen, Vereine, Parteien und Verbände sich genauso „verkaufen“ sollen wie Produkte!? Und deshalb werden Werbefirmen und PR-Agenturen nicht nur gebraucht, um Konsumartikel zu vermarkten, sondern lassen sich ebenso dafür bezahlen, das Image und den Marken-Kern* von nicht kommerziellen „Produkten“ heraus zu arbeiten.

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Dabei sieht die Realität doch ganz anders aus: Wir sind es, die sich in unserem Berufsfeld (Film, TV, Bühne, Synchron-Studio, Radio, Werbung) verkaufen müssen – unsere Arbeit, unsere Kreativität, unsere Zeit! Und unser Verband, der BFFS, soll uns dabei helfen, unsere Arbeit zu den bestmöglichen Bedingungen zu veräußern. Den BFFS in jeder Hinsicht „nach vorn“ zu bringen ist das Ziel. Das Mittel dafür nennt man korrekterweise Öffentlichkeitsarbeit. Das klingt zwar nicht so schick wie PR oder gar „Branding“, aber es trifft des Pudels Kern. Denn es ist eben nicht dasselbe, für eine Sache, eine Idee, eine Haltung zu werben wie für ein Produkt. Dass auch Gesinnung immer häufiger als eine Ware angesehen wird, ist zwar üblich geworden, aber richtig wird das deshalb nicht. Und man soll doch nicht jeden Mist mitmachen, bloß weil es so viele andere auch tun. Und: man muss es auch nicht.

Stefan Krause

* ein weiteres hässliches Wort aus der Neusprech-Hölle!

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INTERVIEW

Der neue Vorstand stellt sich vor… Fragen an Leslie Malton

Ilona Brokowski stellt Leslie einige Fragen, damit die BFFS-Mitglieder sie noch etwas besser kennenlernen können.

© Michael Ruscheinsky

Liebe Leslie, ich gratuliere Dir herzlich zur Wahl. Was war das für ein Gefühl: die Vorstellung auf der Homepage und bei der Mitgliederversammlung in Berlin, die 10-tägige Wahlphase und dann der (erlösende?) Anruf des Wahlteams?

Leslie Malton wurde als Mitglied der ersten Stunde (Mitglieds-Nr. 5!) im Dezember mit ihrem Team zur Vorsitzenden des BFFS gewählt. Mit einer überwältigenden Zustimmung von knapp 90% in der ersten Online-Wahl des BFFS, hat das Team mit Leslie Malton an der Spitze eine breite Mehrheit der Mitglieder hinter sich. Mit Leslie Malton hat der BFFS eine „Vorstands-Novizin“ an der Spitze, aber gleichzeitig eine erfahrene Kollegin, die sowohl durch berufliche als auch Lebenserfahrung Wissen, Kompetenz und auch neue Impulse in die Vorstandsarbeit einbringen kann und wird.

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Leslie: Vielen Dank! Mit einigen der Kollegen durfte ich schon arbeiten und fühle mich immer noch, sehr geehrt, dass sie mir diese verantwortungsvolle Position zutrauen. Die Kollegen und das, was sie über die Jahre bewirkt haben, beeindrucken mich sehr; die enorme Arbeit, die sie ehrenamtlich leisten, sowie all die wichtigen Errungenschaften die sie in den Jahren für uns Schauspielerinnen und Schauspieler und unseren Berufsstand erbracht haben. Da ziehe ich den Hut vor. Welche Ziele hast Du Dir persönlich für Deine Arbeit im Vorstand gesetzt? Leslie: Das erste Ziel ist, mich als „Vorstands-Novizin“ in die verschiedenen Ressorts einzuarbeiten, sowie auch im Beruf offen zu bleiben. Selbstverständlich werde ich mein Bestes tun den BFFS würdig zu repräsentieren. Meine Neugier ist groß auf all das, was in den nächsten Jahren auf den Vorstand und uns Schauspielerinnen und Schauspieler zukommen wird. Unsere Spielflächen ändern sich, und so müssen auch wir bereit sein, uns zu ändern.

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Hättest Du Dir damals bei der Gründung vorstellen können, dass der BFFS jetzt, fast 13 Jahre später, einmal so erfolgreich und auch einflussreich sein würde? Leslie: Gehofft hatte ich es natürlich, denn ich fand es höchste Zeit, dass es endlich einen Verband der Schauspielerinnen und Schauspieler gibt. Meines Erachtens hat das in Deutschland schmerzlich gefehlt. Für viele Kolleginnen und Kollegen, wie auch für mich gab es damals bei Gründung des BFFS Brennpunktthemen. Das war vor allem das Thema sozialer Schutz sowie unsere Beschäftigungssituation, insbesondere die Gagenentwicklung. Da hatten wir natürlich irgendwie gehofft, dass wir etwas für uns durch so einen Verband verbessern können. Heute aber sehe ich auf wieviel Baustellen der BFFS die Interessen seiner Mitglieder vertritt und aktiv ist. Denken wir nur an all die Themen, in denen der BFFS nun „mitmischt“: Unsere urheberechtliche Belange als ausübende Künstler, das Engagement von BFFS-Mitgliedern im Beirat der GVL, die mittlerweile zahlreichen Tarifabschlüsse des BFFS. Der BFFS kann sich als einer der ersten Berufsverbände der Film- und Fernsehbranche auf die Fahne schreiben, mit privaten Fernsehsendern sogenannte gemeinsame Vergütungsregeln abgeschlossen zu haben. Ein Erfolg, der sich ganz konkret im Portemonnaie von vielen Kolleginnen und Kollegen bemerkbar gemacht hat. Die vom BFFS gegründete Deutsche Schauspielkasse konnte hierdurch in den letzten Jahren an unsere Kolleginnen und Kollegen mehr als 4 Millionen Euro Vergütung ausschütten und verteilen. Auch beim Thema Altersvorsorge profitieren wir heute von den Erfolgen, siehe die Pensionskasse. Unser Verband hat in den letzten Jahren wichtige Lösungen zwischen Arbeitnehmervertretungen, Sender und Produzenten und Pensionskasse moderiert und mitverhandelt. Bei der Verbesserung des Arbeitslosengeldbezuges hat der BFFS in ungeheurem Maße wichtige politische Lobbyarbeit geleistet, damit sich hier etwas bewegt.

gangenheit ausruhen. Es gilt vielmehr, dass wir unseren Verband in den nächsten Jahren weiterentwickeln und weiter für dringend benötigte Verbesserungen auf all diesen Gebieten kämpfen. Worin liegt Deiner Meinung nach der Erfolg des BFFS begründet? Leslie: Weil es ein Haus mit Dach ist, worin es eine gemeinsame Sprache, ein Verständnis für unsere Belange gibt, wo wir geschützt sind. Wir stehen nicht mehr allein draußen vor der Tür, sondern können als Verband viel mehr für uns bewegen, zum Beispiel bei den Politikern, den Gewerkschaften und in der Branche. Wir sind mit ihnen auf Augenhöhe und das ist ein eine große Kraft, die nicht mehr zu übersehen ist. Die Gender(un)gerechtigkeit, die #MeToo-Debatte, ungleiche Bezahlung. Jetzt ist eine Frau Kopf des BFFS-Vorstandes – welches Signal möchtest Du damit senden? Leslie: Mein Wunsch und Ziel ist es, dass diese Frage nicht mehr gestellt wird, dass sie in der Gesellschaft keine Bedeutung mehr hat. Die Tatsache, dass eine Frau eine Führungsposition übernimmt, sollte nicht in den Vordergrund gestellt werden, sondern Normalität sein. Gibt es etwas, das Du heute anders machen würdest als vor zwanzig, dreißig Jahren? Bzw. was würdest Du Kolleginnen und Kollegen am Anfang ihrer Karriere raten? Leslie: Selbstverständlich, einiges! Würde ich heute genauso handeln wie vor 20, 30 Jahren hätte ich mich nicht weiterentwickelt und das wäre der blanke Horror! Es wird immer geraten, auf sich selbst zu hören, das finde ich auch richtig. In jungen Jahren fand ich das schwierig, mittlerweile kann ich es. Am liebsten zitiere ich Hamlet, „Bereitsein ist alles.“ Vielen Dank für Deine Antworten, liebe Leslie.

Ilona Brokowski

Dass wir nach über 12 Jahren eine so wichtige Rolle in der Branche einnehmen würden, das habe ich mir damals sicherlich nicht vorgestellt. Natürlich dürfen wir uns in all diesen Themen nicht auf Erfolgen der Ver-

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© BenAkkaya

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Hilfe!!! Der Schauspiel-Dschungel erdrückt mich Die BFFS Regional Stammtische – Hier wird Ihnen geholfen! Das klingt ein bisschen wie eine Selbsthilfegruppe. Ist es manchmal auch. Allerdings im positivsten Sinne. Jeden ersten Montag im Monat um 19 Uhr finden auf regionaler Ebene BFFS-Stammtische statt, die unsere Schauspielbranche betreffen. Von Hamburg bis München werden von 2 bis 10 ehrenamtlichen Regionalpaten Themen mit den dazugehörigen Gästen organisiert. Dies kann entweder „Selbstmarketing“ betreffen oder „Sozialversicherungen“ und geht bis hin zu „E-Casting – Wie geht’s“. Hierzu sind alle Mitglieder, teilweise auch Interessierte oder Branchenkolleginnen und -kollegen herzlich eingeladen. Aber nicht nur das: Die Regional-

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paten haben für die Sorgen, Ängste und Nöte der Kolleginnen und Kollegen immer ein offenes Ohr. Darüber hinaus werden Verbandsthemen brandaktuell an die Mitglieder weitergegeben. Gerade die Regionalität mit ihren dazugehörigen Strukturen, helfen unseren Schauspielberuf besser zu verstehen und auf lokaler Ebene Verbesserungen für unseren Berufsstand herbeizuführen. Das Schöne: Wir haben dabei auch viel Spaß!!! Liebe Schauspielerinnen und Schauspieler, ob Sie auf einer Bühne, vor einer Kamera oder einem Mikrofon stehen, Sie sind jederzeit aufs herzlichste Willkommen.

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UNSERE STAMMTISCHE Die Stammtische finden in der Regel jeden ersten Montag im Monat statt. Die aktuellen Termine können hier entnommen werden: www.bffs.de/stammtische

Berlin

Köln

Cafe Filmbühne am Steinplatz Hardenbergstraße 12 10623 Berlin Die Regionalpaten vor Ort: Andreas Berg, Florian Federl, Birte Flint, Anja Karmanski

Brasserie aller Kolör Alteburgerstraße 15a 50678 Köln Die Regionalpaten vor Ort: Marcel Batangtaris, Beka Bediana, Jeanette Buhren

Frankfurt

München

Theater Alte Brücke Kleine Brückenstraße 5 63594 Frankfurt Die Regionalpaten vor Ort: Alexander Beck, Sandra Fleckenstein, Christoph Stein, Simone Wagner

Hamburg

Cantina 33 (Kantine von der SCHULE FÜR SCHAUSPIEL) Oelkersallee 33 22769 Hamburg Die Regionalpaten vor Ort: Clarissa Börner, Tommaso Cacciapuoti, Sebastian Hermann, Martin May, Esther Roling, Lara Maria Wichels, Michael Wittenborn

Leipzig

Galerie des Restaurants Telegraph Dittrichring 18-20 04109 Leipzig Die Regionalpaten vor Ort: Jan Hasenfuß, Anna Hopperdietz

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Das „Wassermann“ in Neuhausen Elvirastrasse 19 80636 München Die Regionalpaten vor Ort: Markus Baumeister, Katrin Filzen, Patrick Finger, Andreas Heinzel , Matthias Kupfer, Stephanie Lexer, Julian Manuel, Sina Wilke

Stuttgart

Theater Akademie Stuttgart Fuchseckstr. 7 70188 Stuttgart Die Regionalpaten vor Ort: Ben Akkaya, Sandra Willmann

Alle Mitglieder werden per E-Mail über die jeweiligen Treffpunkte und Themen vorab informiert. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Für das Ressort „Stammtisch“ ist Vorstandsmitglied Simone Wagner verantwortlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an simone.wagner@bffs.de

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Neues von der GVL der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten In den vergangenen Wochen hat die GVL mit weiteren Ausschüttungen begonnen. Den Informationen auf der GVL-Seite lautet die Planung für 2019 folgendermaßen: • Im Januar/Februar 2019 sollen die ZPÜ-Nachzahlungen (für Mobiltelefone und PCs) für die Verteilungsjahre bis 2009 erfolgen. • Im Anschluss ab Mitte Februar 2019 soll die Erstverteilung 2017 (Wiederholungsrepertoire Film- und Fernsehproduktionen/AV, Videoclipproduktionen) und die Folgeverteilungen 2013-2016 (alle Verteilungsbudgets, Radioeigenproduktionen nur 2013-2015) vorgenommen werden. • Außerdem hat die GVL im Dezember 2018 mit der Erstverteilung für Tonträgerproduktionen für das Jahr 2017 begonnen (Wiederholungsrepertoire). Zusätzlich dazu sind folgende zentralen Verteilungen geplant: • Im 2./3. Quartal 2019 soll die Schlussverteilung 2013 stattfinden. • Voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2019 erfolgt die Erstverteilung 2016/2017 für Radioeigenproduktionen. • Voraussichtlich Ende September 2019 wird mit der Erstverteilung für 2018 begonnen. • Und voraussichtlich Ende 2019 wird dann die Schlussverteilung für 2014 durchgeführt. Über Aktualisierungen und Änderungen zu den Verteilungen informiert die GVL die Berechtigten auf ihrer Homepage. Bei allen Fragen rund um die Verteilung können sich die Berechtigten an das Support-Team der GVL wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind per E-Mail unter artsys@gvl.de oder unter der Telefonnummer +49 30 48483-677 erreichbar.

Filmproduzenten melden Mitwirkungen der Schauspielerinnen und Schauspieler selbstständig an die GVL Im Schauspieltarifvertrag hatten sich die Filmproduzenten der Produzentenallianz dazu verpflichtet, die für die GVL relevanten Daten der Schauspielerinnen und Schauspieler an die Verwertungsgesellschaft zu melden. Nun konnte gemeinsam mit der GVL durchgesetzt werden, dass diese Vereinbarung auch gelebt wird! Künftig werden Filmproduzenten der Produzentenallianz der GVL selbstständig mitteilen, welche Schauspielerinnen und Schauspieler bei welchem Projekt mit welcher konkreten Anzahl von Drehtagen mitgewirkt haben. Das verschafft allen Schauspielerinnen und Schauspielern eine enorme Erleichterung! Für Produktionen, die von Mitgliedern der Produzenten-Allianz produziert wurden, werden der GVL ab dem Jahr 2019 die Drehtage-Meldelisten zur Verfügung gestellt. Sobald ein Film / eine Serie dann gesendet wurde, muss die einzelne Schauspielerin bzw. der einzelne Schauspieler also perspektivisch ihre bereits anhand der Produktionsdaten erfolgte Meldung nur noch bestätigen, damit diese verifiziert werden kann. Konkret heißt das, dass es nicht mehr erforderlich sein wird, der GVL Nachweise darüber einzureichen, ob man bei Produktion XY auch tatsächlich oder in dem angegebenen Umfang beteiligt war, denn schließlich sind die Daten der Produzenten ohnehin viel „valider“ als alles, was wir einreichen könnten – bestenfalls sind es auch nur eben jene Informationen, die wir von den Produzenten bekommen. Das schließt aber natürlich nicht aus, dass die Berechtigten eine Korrektur verlangen können, sollten die von den Produzenten gelieferten Daten einmal ungenau oder unvollständig sein. Die hier beschriebene Verwendung der Produktionsdaten wird nur ein erster Schritt sein. Ziel ist es, auch im Synchronbereich individuelle Meldungen überflüssig zu machen, sodass lediglich zu Kontrollzwecken ein individuelles Tätigwerden erforderlich sein kann.

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Till Völger & Ilona Brokowski

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BÜHNE

Alles nur Theater? Die Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) präsentierte im Februar eine Broschüre mit dem Titel „Alles nur Theater? Zum Umgang mit dem Kulturkampf von rechts“. Immer häufiger werden kulturelle Veranstaltungen aller Art von Rechtsextremen gestört, in Theater, Radio und Fernsehen. RechtspopulistInnen sprechen von einer „Entsiffung des Kulturbetriebs“, fordern die Streichung der Gelder für politisch missliebige staatlich finanzierte Kultureinrichtungen und pochen stattdessen auf eine „deutsche Leitkultur“. Der Kulturkampf von rechts findet nicht in ferner Zukunft statt – er ist bereits in vollem Gange.

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Hier setzt die neue Broschüre der MBR an und gibt konkrete Tipps zum Umgang mit rechten Veranstaltungsstörungen, öffentlichen Provokationen, Drohungen oder parlamentarischen Anfragen. „Die Kunstfreiheit wird in Frage gestellt… Und dagegen müssen wir uns wehren“, betonte Ulrich Khuon, Intendant des Deutschen Theaters, der gemeinsam mit dem Berliner Kultursenator Klaus Lederer die Broschüre vorstellte. Die Broschüre gibt es als Download unter www.mbr-berlin.de Printexemplare können kostenlos bestellt werden über info@mbr-berlin.de

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BÜHNE

INTERVIEW

Der neue Vorstand stellt sich vor… Fragen an Klara Deutschmann

Ilona Brokowski möchte an dieser Stelle Klara ein paar Fragen stellen und sie allen, die sie noch nicht kennenlernen konnten, etwas näher vorstellen.

© Linda Rosa Saal

Liebe Klara, herzlichen Glückwunsch zur Wahl. Was genau hast Du Dir vorgenommen?

Klara Deutschmann wurde als jüngstes Mitglied des neuen Vorstands gewählt und ist im Vorstandsteam für die Sparte Bühne zuständig. Außerdem repräsentiert sie gemeinsam mit Antoine Monot, Jr. das Ressort Gleichstellung.

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Klara: Vielen Dank! Ich freue mich sehr über die Herausforderung mich in die Wogen der Vorstandsarbeit zu stürzen und bin auch ein bisschen aufgeregt. Meine Vorstandskollegen haben in den letzten 12 Jahre fantastische Arbeit geleistet und uns mit ihrem Engagement das Arbeiten mit und in unserem Beruf erleichtert. Ich freue mich darauf, meine Erfahrungen und Erlebnisse in den BFFS einfließen lassen zu können und in den Austausch mit anderen Schauspielern, Kulturschaffenden und Politikern zu treten. Meine Erfahrung im Festengagement und als Gast am Theater wird auch einen neuen Impuls in die Verbandsarbeit zu bringen. Du bist das „Küken“ im Vorstandsteam, aber dennoch hast Du schon reichlich Erfahrung und viel Arbeit hinter Dir. Ganz grob: Was hast Du schon alles gemacht? Klara: Ich habe auf jeden Fall schon ein paar Städte gesehen, seit ich in Leipzig auf der Schauspielschule war... Ich bin nach vier Jahren Studium und den ersten sehr prägenden Theatererfahrungen als Studiomitglied am Leipziger Theater, ins Erstengagement nach Düsseldorf gegangen. Sowohl in Leipzig als auch in Düsseldorf habe ich die Erfahrung gemacht, dass es großartige

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Möglichkeiten bietet, Teil eines Ensembles am Theater zu sein, auf der anderen Seite aber auch eine kompromisslose Hingabe erfordert, die die eigenen Kräfte stark strapazieren kann. Meine nächste Station war das Schauspielhaus in Hannover, wo ich in einigen Stücken als Gast gespielt habe. Parallel dazu habe ich angefangen zu drehen. Mittlerweile bin ich nach Berlin gezogen und reise von hier in die Städte in denen ich drehe oder Theater spiele. Gibt es etwas, dass Dir am meisten Spaß macht? (also Theater, Film/Fernsehen?) Klara: Gerade die Mischung aus beidem bereichert mich sehr! In einem Probenprozess die Szenen in alle Richtungen auszuprobieren, mit der Figur zu scheitern und zu wachsen ist großartig. Genauso fasziniert mich aber auch das Brennglas durch das man beim Drehen schaut, die geballte Konzentration auf den Moment, der am Ende des Tages dann im Kasten ist. Wie können wir, als Redaktion, der Vorstand und die Mitglieder den BFFS auch im Bereich Bühne noch bekannter und attraktiver machen? Klara: Im Festengagement ist es fast unmöglich sich in einem Verband aktiv einzubringen. Allein Stammtische oder Informationsveranstaltungen sind in der laufenden Spielzeit wegen der Abendproben und Vorstellungen kaum zu schaffen. Ich glaube wir müssen ganz gezielt mit den Ensemblesprechern der Theater ins Gespräch kommen, um ihnen vom BFFS zu berichten und ihre Anliegen und Wünsche zu hören. Viele haben noch nicht mitbekommen, was der BFFS eigentlich macht oder denken, dass er sich ausschließlich mit der Filmbranche befasst.

Gibt es spezielle Probleme, die Kolleginnen und Kollegen an den Theatern erleben? Was wollt Ihr dagegen bzw. für diese Kolleginnen und Kollegen tun? Klara: Ja, die unregelmäßigen, meist sehr langen Arbeitszeiten und die ständige Verfügbarkeit der festangestellten Schauspieler ist ein ziemliches Problem. Vor allem wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. An den Privattheatern gibt es großen Handlungsbedarf was Gagen und Arbeitsrecht betrifft. Und ganz übergreifend sind ungleiche Bezahlung, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe nach wie vor ein großes Thema! Es gibt bereits erste Arbeitsgruppen, die sich mit den oben genannten Themen beschäftigen, wir tauschen uns über unsere Erfahrungen aus, suchen den Kontakt zu Intendanten und Politikern und arbeiten gemeinsam an Lösungsvorschlägen. Und natürlich ist die vom BFFS initiierte Gründung der Vertrauensstelle Themis ein Meilenstein für alle Schauspielerinnen und Schauspieler. Gibt es Dinge, die Dir besonders am Herzen liegen, die Du mit Deinem Vorstandsteam gern angehen möchtest? Klara: Ich möchte mich dafür einsetzen, einen Raum für unser künstlerisches Arbeiten zu schaffen, in dem es möglich ist, ohne existenzielle Ängste, kreativ sein zu können. Dafür bedarf es Fairness und Respekt. Das liegt mir sehr am Herzen! Liebe Klara, vielen Dank für das Gespräch!

Ilona Brokowski

Auch ein intensiver Austausch mit dem Ensemblenetzwerk, das in den letzten Jahren großartige Arbeit an den Theatern geleistet hat, praktiziert der Vorstand seit Jahren, diesen werde ich ebenfalls intensiv weiterführen. Und wichtig ist natürlich auch, in unseren Artikeln und E-Mails darauf hinzuweisen, dass die Bühne nicht nur ein großer Bestandteil des BFFS ist, sondern, durch mich, jetzt auch eine Repräsentanz im Vorstand hat.

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© Susanne Gaida

BÜHNE

Mutter – Vater – Schauspielkind Was darf's denn sein … mit oder ohne? von Simone Wagner Was hier ein bisschen wie die nette Bedienung in einer Metzgerei unseres Vertrauens klingt, ist die Frage, wie wir gerne unsere Verpflegung bei der bzw. nach der Ausübung unseres Berufs hätten. Aber wenn es darum geht, wie wir Kinder und Karriere unter einen Hut bekommen, ist die Stille – ohrenbetäubend. Was machen wir als Vater und Mutter, wenn am Theater Abendprobe auf dem Programm steht oder unser Nachwuchs mit Scharlach zuhause auf der Couch liegt? Im besten Fall gibt’s ’ne Oma. Aber was passiert, wenn ich im wahrsten Sinne des Wortes mutterseelenallein in Cottbus am Staatstheater gastiere? Wie sehr freuen wir uns, wenn wir nach dem Elternjahr wieder eine Episodenrolle an einer prämierten Vorabendserie ergattern konnten. Wie schön, wenn wir wieder im Studio stehen dürfen und nicht nur, „butzibutzibuh...ei, wer ist denn da?“ ins Mikrophon schmettern dürfen. Aber teilweise sind das alles nur Wunschgedanken, denn das Elternsein und im Beruf stehen ist mehr als schwierig. Der BFFS will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf realisieren, damit der Wunsch Wirklichkeit wird.

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„Mit Kind kannst du deine Schauspielkarriere vergessen!“ von Anna Böger Es klopft ganz vorsichtig an der Tür meines Wohnmobils. Bela, der Regieassistent fragt von draußen, wie lange wir noch brauchen. Wegen der Lichtstimmung. Die Sonne geht nämlich in den nächsten 30 Minuten unter. Wir, das sind meine 3 Monate alte Tochter und ich. Es ist der erste Job, den ich nach der Geburt angenommen habe: Dreharbeiten in Ungarn. Gerade wird die Schlussszene gedreht. In einem Steinbruch, irgendwo. Aber meine Tochter hat Hunger und verweigert kategorisch und konsequent das Fläschchen. Außerdem tun meine Brüste weh und das Kostüm hat jetzt ein paar Spuren von Charlottes Mahlzeit aufzuweisen. Als wir fertig sind, ist die Sonne weg. Irgendwie hat es dann doch alles funktioniert. Und das tut es seitdem immer wieder. Irgendwie. Aber dieses „Irgendwie“ nervt.

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BÜHNE

Schnell wurde an dem Abend in Frankfurt deutlich, dass das für ganz viele von uns ein sehr wichtiges Thema ist. Nach einem regen Austausch, Ideensammlungen und eindeutigen Ansagen war klar, hier muss noch einiges passieren. Egal ob für Mann oder Frau. Es kann doch nicht sein, dass wir zwar bei Dreharbeiten genau gefragt werden, wie wir das Catering gerne hätten: Mit oder ohne Fleisch, Laktose ja / nein? Gluten, Farb- und Konservierungsstoffe? Aber sobald unsere Kinder ins Spiel kommen herrscht Funkstille?! Im schlimmsten Fall hören wir Tipps von Kolleginnen oder Kollegen, die einem abraten, das Wort Kind auch nur ansatzweise zu erwähnen. Einmal schwanger – immer schwanger. „Mit Kind kannst du deine Schauspielkarriere vergessen!“, so eine erfahrene Schauspielerin. Übrigens, eine ohne Kind. Ach echt? Mit dieser Mär und auch der gähnenden Leere, äh, ich meine Stille um dieses Thema, sind wir als Mütter und Väter allein gelassen. Fazit: Macht jeder halt irgendwie für sich alleine! Da ist es wieder das Wort: „Irgendwie“. Wir wollen das ändern! Wir möchten nicht mehr nur „Irgendwie“. Nein, wir wollen Struktur, klare Regeln und wir wollen mehr Selbstbestimmung. Und zwar mit Kind und Karriere. Wir möchten das zusammen. Im BFFS, da draußen in der Welt. Schritt für Schritt. Im ersten Schritt wollen wir wissen, was wird gebraucht, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen? Was sind die Bedürfnisse der Eltern / Mütter / Väter, die in der Film- und Theaterbranche arbeiten, wenn es darum geht, Karriere und Familie zu vereinbaren? Aufenthaltsraum für Mutter / Vater und Kind bei Dreharbeiten, Babysittervermittlung durch Sender / Produktionsfirmen vor Ort, mobile Kitas, Kinderbetreuung am Theater, Notfallbabysitter, mehr Verständnis von Kollegen und Kolleginnen ohne Kinder, Änderungen beim Elterngeld, überhaupt tarifvertragliche Verbesserungen für Beschäftigte mit Kindern und, und, und.

teiligen: Keine Sorge, diese Umfrage ist anonym und beansprucht nur ein paar Minuten. Wir vom Team „Vereinbarkeit von Beruf & Familie“ möchten die Ergebnisse der Umfrage kategorisieren und priorisieren, um dann zu überlegen, welche konkreten Forderungen sich daraus ergeben, die unser BFFS künftig gegenüber Politik, Arbeitgeber und Sender stellen kann. Wir sagen jetzt schon vielen Dank und werden natürlich alle auf dem Laufenden halten.

© Lisa Folkens

Deswegen hatten Vorstandsmitglied Simone Wagner und ich die Idee, einen BFFS-Stammtisch zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu organisieren: „Mutter – Vater – Schauspieler?“

Anna Böger

Anna Böger ist Schauspielerin und Mutter einer dreijährigen Tochter. Anna Böger wurde 1977 in München geboren. Ihre Schauspielausbildung erlangte sie zwischen 1999 und 2001 am Max Reinhardt Seminar in Wien. 2001 hatte sie ein Engagement am Schauspielhaus Zürich. Weitere Stationen ihrer Bühnentätigkeit waren das Berliner Ensemble, die Münchner Kammerspiele und das Theater Freiburg. Ihr Filmdebüt gab Anna Böger in dem 2006 erschienenen Spielfilm „Shoppen“. Die Schauspielerin lebt in Frankfurt und ist neue BFFS Regionalpatin für die Rhein-Main Region. Sie unterstützt das von den Vorstandsmitgliedern Klara Deutschmann und Antoine Monot Jr. geleitete Ressort „Gleichstellung“ beim Thema „Vereinbarkeit von Beruf & Familie“. Dieses Anliegen liegt ihr schon seit langem am Herzen und sie hat geholfen, dazu eine Arbeitsgruppe einzurichten.

Darum bittet unser BFFS alle Mitglieder und alle Kollegen und Kolleginnen, sich an der Umfrage „Was hilft mir mit meinem Kind beim Arbeiten?“, welche bei uns auf der Homepage: www.bffs.de zu finden ist, zu be-

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FILM/FERNSEHEN

Unständig? Unverständlich? Umständlich? Umdenken! Wenn unsere Film- und Fernsehbranche ein Unwort für das Jahr 2018 wählen dürfte, wäre der sozialversicherungsrechtliche Begriff „Unständig“ der absolute Topfavorit. Verunsicherte Produzenten führen aus Unkenntnis lieber zu viel als zu wenige Sozialbeiträge ab. Beunruhigte Agenturen argwöhnen, wie lange ihre Klienten sich unter den Bedingungen die Provisionen noch leisten können. Unzählige Kolleginnen und Kollegen sind wütend, weil von ihrer Dreh-Gage unerträglich wenig unterm Strich übrig bleibt und nicht einmal Anwartschaftszeit für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch erworben wird. Sie rennen hilfesuchend unserem BFFS die Bude ein, werden auch Mitglied – das ist allerdings erfreulich. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat in zwei Urteilen (am 31.03.2017 Az.: B 12 KR 16/14 R und am 14.03.2018 Az.: B 12 KR 17/16 R) die rechtliche Anwendbarkeit, „unständig“ zu versichern, viel großzügiger interpretiert, als die Sozialgerichtsbarkeit dies zuvor getan hat. Den Sozialversicherungsträgern – das sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Agentur für Arbeit und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen – blieb nichts anderes übrig, als die entsprechenden Schlussfolgerungen aus den Urteilen zu ziehen und sie in einem Rundschreiben und ihren sogenannten „Besprechungsergebnissen“ festzuhalten. Sie wurden nach gründlichen, über ein halbes Jahr andauernden Beratungen am 21.11.2018 beschlossen und werden von nun an die sozialversicherungsrechtlichen Maßstäbe setzen. Die Produzenten müssen sogar damit rechnen, auch andere Filmschaffende, die nur tageweise eingesetzt werden – etwa Aushilfen bei Maske, Beleuchtung, oder an der Kamera –, unständig zu versichern.

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Wie müssen wir künftig versichert werden? Das zuletzt praktizierte Modell mit Drehtagen plus Zusatzleistungstagen ist nicht weiter anwendbar. Das Bundessozialgericht bestreitet nicht, dass wir Schauspielerinnen und Schauspieler neben der eigentlichen Drehtätigkeit auch Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten erledigen müssen. Doch zum einen sind jetzt Zusatzleistungen wie z. B. Rollenfindung und Szenenstudium nicht mehr sozialversicherungsrechtlich relevant, da der Produzent sie zeitlich nicht näher bestimmt. Zum anderen müssen aber jene Zusatzleistungen, die vom Produzenten durchaus zeitlich bestimmten werden (also: An- und Abreise, Kostüm-, Maske-, Lese-, Szenenproben, Regiebesprechungen, Spezialtraining, Castinghilfe, Fotovorproduktion, Pressetermine, Nachsynchronisationen), konkret an den Tagen sozialversicherungsrechtlich berücksichtigt werden, an denen sie tatsächlich stattfinden. Diese Zusatzleistungen dürfen nicht pauschalisiert bzw. an anderen Tagen verrechnet werden. In Zukunft muss jeder unserer Vertragszeiträume eines Drehprojekts – nennen wir sie mal „Beschäftigungsinsel“ – isoliert betrachtet und je nach Versicherungszweig und Schwerpunkt des Erwerbslebens unterschiedlich abgerechnet werden. Das kann für dasselbe Drehprojekt je nach Beschäftigungsinsel zu drei Varianten führen: a) eine Beschäftigungsinsel wird „normal“ versichert, b) eine andere Beschäftigungsinsel wird unständig versichert ohne „berufsmäßige“ Unständigkeit und c) eine weitere Beschäftigungsinsel wird unständig versichert mit „berufsmäßiger“ Unständigkeit.

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FILM/FERNSEHEN

BEWERTUNGSSCHEMA Schauspiel-Dreh-Engagement

Jeder Vertragszeitraum bildet eine Beschäftigungs-Insel, die eine nach der anderen einzeln zu betrachten und gesondert zu bewerten ist

Nein

Hat die Insel weniger als 7 prioritäre / exklusive aufeinanderfolgende Tage?

Ja

Unständige Beschäftigungsinsel

„Normale“ Beschäftigungsinsel

Für RV gilt die BBG aller betreffenden KALENDERMONATE der Insel

Nein

Ist die Schauspielperson im betreffenden Kalendermonat „berufsmäßig“ unständig?

Für KV, PV gilt die BBG aller betreffenden KALENDERMONATE der Insel

Für KV, PV & AV gelten die BBGs aller betreffenden TAGE der Insel

Nein

Gibt es noch weitere Inseln?

Ja

Für AV keine Beiträge

Ja

SV-Bewertung des Schauspiel-DrehEngagements ist beendet Bewertungsschema, wann „normal“, unständig mit berufsmäßiger Unständigkeit oder unständig ohne berufsmäßige Unständigkeit versichert werden muss.

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FILM/FERNSEHEN

Wann gilt die „normale“ Versicherungspflicht? Wenn bei einem Drehprojekt eine der Beschäftigungsinseln mindestens eine Woche dauert und ich dem Produzenten dort prioritär bzw. exklusiv zur Verfügung stehen muss, dann wird diese Beschäftigungsinsel „normal“ versichert. Die Beiträge fließen in alle Versicherungszweige und beschränken sich genau auf die Anzahl der Tage dieser Beschäftigungsinsel – also mindestens sieben Tage. Und wenn dies auf alle Beschäftigungsinseln des Drehprojekts zutrifft, sie alle meine Einsatztage (also die, an denen ich drehe oder vom Produzenten zeitlich bestimmte Zusatzleistungen erledige), dazugehörige Wochenendtage und tarifliche Urlaubstage enthalten, dann bleibt alles beim alten. Ich werde überhaupt nicht unständig versichert. Im Vergleich zu früher sammle ich deutlich mehr Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, auch für meine Rente wird besser vorgesorgt. Trotzdem: Für den Produzenten ist das wesentlich günstiger, als wenn er mich unständig versichern müsste.

Wann gilt die unständige Versicherungspflicht? Aber wenn auch nur eine Beschäftigungsinsel auf weniger als eine Woche befristet ist, oder ich während ihr weder exklusiv noch prioritär verpflichtet bin, ist sie unständig. Das hat Konsequenzen zunächst für die Rentenversicherung: Für sie gilt die Beitragsbemessungsgrenze der ganzen betreffenden Kalendermonate – ungeachtet meiner bis zu vier Beschäftigungstage, unabhängig vom Schwerpunkt meines Berufslebens, losgelöst von den anderen Beschäftigungsinseln. Ein Beispiel: Ich habe an drei aufeinanderfolgenden Tagen, dem 31.03., 01.04. und 02.04.2019, insgesamt 7.000 € verdient. Dann gilt nicht eine dreitägige Beitragsbemessungsgrenze von (6.700 € ÷ 30 × 3 =) 670 €, von denen der Produzent und ich jeweils die 9,3-prozentigen Beiträge in Höhe von 62,31 € zahlen müssten. Vielmehr besteht eine zweimonatige Beitragsbemessungsgren-

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ze von 13.400 € (6.700 € für März + 6.700 € für April). Das heißt, von meinen vollen 7.000 € werden mir 9,3% Rentenbeiträge abgezogen und 9,3% zahlt der Produzent. Das wären von beiden jeweils 651,00 € – mehr als das 10-fache der „normalen“ tagesgenauen Rentenversicherungspflicht.

Was passiert bei berufsmäßiger bzw. nicht berufsmäßiger Unständigkeit? Wenn im Kalendermonat, in dem ich eine unständige Beschäftigung(sinsel) habe, mein Erwerbsleben wirtschaftlich und zeitlich gesehen ebenfalls eindeutig von unständigen Beschäftigungen geprägt ist, übe ich die unständige Beschäftigung – so heißt das im juristischen Fachjargon – „berufsmäßig“ aus. Liegt meine unständige Beschäftigung am Anfang eines Kalendermonats, von dem ich noch gar nicht weiß, was sich da noch erwerbsmäßig abspielen wird, muss der Arbeitgeber prognostizieren, ob es bei mir im Kalendermonat unständig weitergeht oder nicht. Bin ich so gesehen berufsmäßig unständig, gilt auch für die Kranken- und Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze der ganzen betreffenden Kalendermonate. In die Arbeitslosenversicherung wird allerdings nichts abgeführt, ich sammele in diesem Fall keine Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Ist jedoch der Schwerpunkt meines Erwerbslebens in den betreffenden Kalendermonaten trotz meiner unständigen Beschäftigung(sinsel) insgesamt nicht von unständigen Beschäftigungen geprägt, vielleicht weil ich überwiegend „normal“ beschäftigt oder selbständig tätig bin, dann bin ich kein „berufsmäßig Unständiger“ und gerate in eine neue Versicherungssituation, die vor den beiden Bundessozialgerichtsurteilen völlig ausgeschlossen war: Für die Kranken-, Pflege- und – Achtung! – auch für die Arbeitslosenversicherung gelten die Beitragsbemessungsgrenzen der konkreten ein bis vier Tage meiner Beschäftigung(sinsel), obwohl für die Rentenversicherung, wie gesagt, die Beitragsbemessungsgrenze der ganzen betreffenden Kalendermonate zum Zuge kommt.

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FILM/FERNSEHEN

Genau diese Differenzierung ist jetzt rechtlich zwingend vorgeschrieben, datentechnisch aber von den meisten Abrechnungssystemen der Arbeitgeber und denen der gesetzlichen Krankenkassen (als Einzugsstellen aller Sozialabgaben) noch nicht durchführbar. Eine besonders für Produzenten recht unangenehme Situation! Sie müssen jetzt ohnehin mehr Sozialabgaben abführen, müssen sich neu orientieren, wann unständig zu versichern ist, und falls ja, ob eine berufsmäßige Unständigkeit vorliegt oder nicht. Das ist kompliziert und ziemlich fehleranfällig. Läuft es schief, haften die Produzenten – auch für die fehlenden Sozialbeiträge ihrer Arbeitnehmer. Die Probleme der Beitragsüberzahlungen, die durch die Überlappung mehrerer unständiger Beschäftigungen hervorgerufen werden können, wollen wir hier erst gar nicht weiter ausführen.

Darf die Versicherungsart nach Belieben ausgewählt werden? Ganz klar: Nein! Die Sozialversicherung ist – wie die Steuer – kein Wunschkonzert, sondern muss sich streng an das Recht und an die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse halten. Wie so vieles im Leben sind manche Tatsachen unveränderbar, andere hingegen lassen sich gestalten. Mein Arbeitgeber und ich können in einem gewissen Maße bei meiner Beschäftigung Tatsachen schaffen. So z. B. die Höhe meiner Gage und auch in welchen Zeiträumen ich dem Arbeitgeber prioritär zur Verfügung stehen muss. Erstes Beispiel: Ich bin Synchronschauspieler, werde dort zu Recht dauernd unständig versichert, bin auch berufsmäßig unständig und bekomme nun ein Drehangebot mit ein paar weit verstreuten Drehtagen. Wenn die Filmproduktion und ich uns darauf einigen und vertraglich festhalten, dass ich tatsächlich nur an den vereinzelten Drehtagen und an den Tagen zur Verfügung stehen muss, an denen ich sonstige Zusatzleistungen erledigen muss, ist die unständige Sozialversicherung als berufsmäßiger Unständiger zwingend. Und das würde auch besser zu meinen sonstigen unständigen Beschäftigungen in der Synchronbranche passen.

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Zweites Beispiel: Ich bin eher ein Bühnenschauspieler, werde dort ebenfalls zu Recht stets „normal“ versichert und bekomme das gleiche besagte Drehangebot. Wenn die Filmproduktion und ich – schriftlich‼! – vereinbaren, dass all meine vereinzelten Drehtage sowie exakt die Tage, an denen ich sonstige Zusatzleistungen erledigen muss, von mindestens einwöchigen Vertragszeiträumen ummantelt werden, in denen ich der Filmproduktion wirklich prioritär zur Verfügung zu stehen habe, ist die „normale“ Sozialversicherungspflicht zwingend. In alle Versicherungszweige fließen Beiträge, ihre Bemessungsgrenzen beschränken sich auf die Vertragszeiträume und ich sammle bei diesen Dreharbeiten Anwartschaftszeittage für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch. Zusammen mit meinen anderen Schauspielengagements habe ich eine echte Chance, bei Bedarf auch diese „Stütze“ zu bekommen.

Das Ende vom Lied Die beiden Bundessozialgerichtsurteile waren ein Paukenschlag für unsere Film- und Fernsehlandschaft. Die Produktionsfirmen waren dadurch zunächst völlig aus dem Takt geraten, jede versicherte uns irgendwie anders. Kurz vor Weihnachten reagierten die Sozialversicherungsträger auf die Urteile und dirigierten unsere Branche in die rechtlich korrekte Richtung. Viele Produzenten scheinen sich schnell auf den neuen Rhythmus einzustellen. Vertragszeiträume von mindestens einer Woche werden immer beliebter. So halten die Produzenten finanzielle, logistische und rechtliche Dissonanzen von sich fern. Und am Ende werden dadurch auch wir Schauspielerinnen und Schauspieler eine kontinuierlichere und harmonischere soziale Absicherung erlangen.

Heinrich Schafmeister

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© Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio.de

FILM/FERNSEHEN

Wir haben dran gedreht – mit Erfolg! Wir bekommen bald bessere Chancen auf Arbeitslosengeld 1 Schröder und seine Agenda 2010 haben uns damals einen Doppelschlag versetzt: Zack – Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre runter, Arbeitslosengeld passé. Zack – Arbeitslosenhilfe tot, ausgerechnet die Stütze, mit der sich die meisten von uns über Wasser hielten. Was blieb? Der freie Fall in Hartz IV – Knockout! Eine Niederlage, die uns traf wie der Blitz aus heiterem Himmel. Vielleicht haben wir sie gebraucht, um unsere Lektion zu lernen. Jedenfalls ließ der Hartz-IV-Schock den Funken überspringen. Wir waren so elektrisiert, dass wir im Frühjahr 2006 die Kraft fanden, endlich etwas ins Leben zu rufen, was uns hierzulande schon immer bitter fehlte: Eine eigene wirksame Berufsvertretung für Schauspielerinnen und Schauspieler, unseren BFFS. Das Arbeitslosengeld-1-Trauma ließ uns natürlich nicht los und unser BFFS kümmerte sich darum von Anfang an. Im Jahr 2008 gelang ihm der „Erste Schritt“, bei Dreharbeiten mehr Versicherungszeiten und damit auch mehr Anwartschaftszeiten für unseren Arbeitslosengeld-1-Anspruch sammeln zu können. Das brachte die Politiker dazu, den BFFS und seine Forderungen ernst zu nehmen. Denn offensichtlich argumentierten

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hier Schauspielerinnen und Schauspieler, die sich nicht vor ihrer Sozialversicherungspflicht drücken wollten. Aber sie verlangten zu Recht, wenn sie schon in das Sozialsystem einzahlen müssen, auch im Bedarfsfall Anspruch auf sozialen Schutz zu bekommen. Wir verlangten eine Regelung, die Leuten wie uns, die sich aus beruflichen Gründen immer nur in kurz befristeten Engagements bewegen, eine faire Chance bietet, den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erarbeiten. Eine solche gesetzliche Regelung wurde auf unser und auf das Drängen von ver.di im Jahre 2009 geschaffen: Die von zwölf auf sechs Monate verkürzte Anwartschaftszeit – eigens für kurz befristet Beschäftigte. Aber das Gesetz hatte auch einen gewaltigen Haken – genaugenommen zwei: Es war viel zu halbherzig! Vor lauter Angst, ganze Völkerstämme würden womöglich Trittbrett fahren, Arbeitslosengeld schmarotzen und ein tiefes Loch von mehreren Millionen Euro in die Kasse der Agentur für Arbeit reißen, wurden weitere Anspruchsvoraussetzungen festgelegt, die letztlich die erhoffte Wirkung des Gesetzes abwürgten. Denn auf die verkürzte Anwartschaftszeit durften sich nur diejenigen berufen,

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1. die eine Anwartschaftszeit aufweisen konnten, die überwiegend aus Beschäftigungen von unter 6 Wochen stammte, und 2. die im Jahr vor der Arbeitslosmeldung weniger als die Bezugsgröße West (damals 30.240 €, heute 36.540 €) verdient hatten. Vor allem unsere Engagements an den Theatern sowie die Vertragsdauer der Filmschaffenden dauern im Schnitt 14 Wochen. Und wer in zwei Jahren 180 sozialversicherte Tage für seine Anwartschaftszeit sammeln kann, wird im Zweifel mehr verdienen als die Bezugsgröße West. Unser BFFS und ver.di hatten schon bei Einführung des Gesetzes darauf gedrungen, von mindestens 14-wöchigen Beschäftigungen auszugehen und die Verdienstgrenze zu streichen oder zumindest auf die Beitragsbemessungsgrenze West der Arbeitslosenversicherung anzuheben. Zwar wurde auf unser Drängen hin im Jahre 2012 das 6-Wochen-Kriterium auf 10 Wochen verlängert, aber auch das entsprach nie unserer Erwerbsbiographie und die Verdienstgrenze auf Höhe der Bezugsgröße West bremste sowieso die meisten von uns aus. Statt in unserem Sinne Verbesserungen vorzunehmen, gab es in der Regierung sogar starke Bestrebungen, die verkürzte Anwartschaftszeit wieder gänzlich abzuschaffen. BFFS, ver.di und andere Verbände hatten große Mühe, den Gesetzgeber von diesem Rückschritt abzuhalten. Auch im Bündel des jüngsten Regierungsentwurfes zum Qualifizierungschancengesetz war ursprünglich nur geplant, die unwirksame Regelung zur verkürzten Anwartschaftszeit ohne jegliche Verbesserung bis Ende 2022 weiter dümpeln zu lassen. Immerhin wurde mit Blick auf andere Arbeitnehmer beschlossen, die Rahmenfrist von 2 auf 2½ Jahre zu verlängern. Eine Maßnahme, die für uns nur eine Hilfe darstellte, wenn auch die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit an unsere Erwerbsbiografie angepasst würden. Genau das wurde immer wieder in Koalitionsvereinbarungen versprochen, aber im realen Koalitionsalltag nie umgesetzt. Neun Jahre investierten wir in einen zähen Kampf, neun Jahre ließ uns die Politik im Regen stehen, neun Jahre stellte sich die Sinnfrage, ob es sich für so eine kleine Berufsgruppe wie die 15.000 Schauspielerinnen und Schauspieler in Deutschland überhaupt lohnt, eine Gewerkschaft auf die Beine zu stellen, um die Politik auf unsere Probleme aufmerksam zu machen und zu Fortschritten zu bewegen.

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Diese quälenden Zweifel sind nun beseitigt. Der Knoten ist geplatzt. Und warum? Weil BFFS und ver.di nie aufgaben, weil die „alten“ Kämpfer im BFFS hartnäckig blieben und weil sie frische Unterstützung von engagierten Kolleginnen und Kollegen bekamen. An dieser Stelle seien Mitglieder wie z. B. Paule Klink genannt, die der Presse gegenüber eindrücklich ihre Berufssituation schilderten, oder Klara Deutschmann, die sich mit Politikern traf, um die BFFS-Forderungen zu unterstreichen. Aber auch zahlreiche andere Mitglieder haben sich mit ihren persönlichen Briefen an bestimmte Politiker gewandt und sich mächtig für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Wir haben gemeinsam an unserer politischen Zukunft gedreht – mit Erfolg. Denn Ende November hat die Koalition – wie von uns jahrelang gefordert – sich endlich durchgerungen, verkürzte Anwartschaftszeiten zu akzeptieren, deren Tage überwiegend aus Beschäftigungen stammen, die bis zu 14 Wochen dauern, und die Verdienstgrenze wenigstens auf das Anderthalbfache der Bezugsgröße West zu erhöhen. Das wären derzeit 54.810 € im Jahr. In Kombination mit der neuen 2½ jährigen Rahmenfrist sind diese Maßnahmen für uns ein echter Durchbruch. Wer im Jahr durchschnittlich 72 sozialversicherte Tage sammeln kann, wird eine reelle Chance haben, Arbeitslosengeld 1 beanspruchen zu können. Diese neuen Regelungen – 2½ Jahre Rahmenfrist, 14-Wochen-Kriterium, deutlich erhöhte Verdienstgrenze – werden allerdings erst Anfang 2020 in Kraft treten, weil sie so schnell, bis zu diesem Jahreswechsel, von den Behörden nicht umgesetzt werden können. In diesem Jahr ist uns wieder so einiges gelungen: Die beiden maßgeblichen Schauspielverbände zu vereinen, Themis, die Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt ins Leben zu rufen und als krönenden Abschluss nun einen wesentlichen Fortschritt bei der 12 Jahre quälenden Arbeitslosengeld-1-Ungerechtigkeit zu erzielen. Darauf dürfen wir ruhig ein bisschen stolz sein. Aber wir sollten uns auch ermahnen, weiterhin durchzuhalten, all unsere Kräfte zu bündeln, um geschlossen unsere Interessen nach außen vertreten zu können. Nur dann werden wir für unseren Berufsstand noch so manches erfolgreich drehen.

Heinrich Schafmeister

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SYNCHRON/SPRACHE

Privates Schiedsgericht Ordentlicher Rechtsweg ausgeschlossen!? Du willst das Recht des Staates nicht, dann gründ’ Dein eignes Schiedsgericht Und schreib in die Verträge rein: Ihr habt kein Recht, das Recht ist mein! Diesen Reim haben sich offensichtlich die Berliner Synchron GmbH (BSG) und ihr Kunde Sony auf die Fahne geschrieben. Denn in ihren Verträgen finden sich neuerdings Klauseln, mit denen wir verpflichtet werden sollen, die uns zustehenden Ansprüche vor einem privaten Schiedsgericht geltend machen zu müssen. Ein Versuch, der darauf gerichtet ist, uns die Möglichkeit zu nehmen, den ordentlichen Rechtsweg, also unsere Rechte vor ordentlichen unabhängigen Gerichten, durchzusetzen. Denn diese ordentlichen Gerichte haben uns Schauspielerinnen und Schauspielern zunehmend Recht gegeben, wenn wir eine angemessene und

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faire Vergütung eingeklagt haben. Das scheint den Produzenten ein Dorn im Auge zu sein. Wir brauchen ohnehin viel Kraft und viel Mut, wenn wir die uns zustehenden Rechte, die uns vorenthalten werden, durchsetzen wollen. Das gilt vor allem, wenn es ums Geld geht. Wer traut sich schon, gegenüber dem Arbeitgeber auf sein Recht zu pochen, oder gar den Klageweg zu beschreiten. Wir kennen alle die Konsequenzen. So schwer es ist, rein zu kommen ins Synchrongeschäft, rausfliegen geht ganz schnell …

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SYNCHRON/SPRACHE

Nun haben es dennoch in der Vergangenheit einige wenige Kolleginnen und Kollegen von uns in die Hand genommen, sich für das Recht der angemessenen Vergütung einzusetzen – sie haben den Klageweg beschritten und eine angemessene Vergütung nach § 32a des Urheberrechtsgesetzes gefordert. Neben Mut und Kraft bedarf es dann auch noch entsprechender finanzieller Mittel, denn solch ein Prozess nimmt viel Zeit in Anspruch und ist nicht gerade günstig. Hier konnten unsere Berufsverbände IVS und BFFS Hilfestellung leisten. Über die Jahre (beinahe Jahrzehnte) hat sich für die Synchronbranche bei den Gerichten nunmehr eine Spruchpraxis entwickelt – eine von den Gerichten einheitlich entwickelte Vorgehensweise zu bestimmten Fragen – die einigermaßen eindeutige Signale in die Branche sendet, wie mit derartigen Vergütungsansprüchen umzugehen ist und wie sie zu berechnen sind. Eine Spruchpraxis, die für Rechtssicherheit sorgt, wenn wir einen eigenen Anspruch geltend machen wollen, schließlich sind dann schon belastbare Anhaltspunkte gegeben, die Orientierung bieten. Sie zeigen auf, dass in der Synchronbranche generell ein Missverhältnis bei der Vergütung besteht. So stellte das Landgericht München kürzlich fest, dass die gezahlten Gagen in dieser Branche grundsätzlich unangemessen niedrig sind. Eine Feststellung, der sich die Synchronproduzenten, Verleiher und Sender nur zu gerne entziehen wollen. Und die Berliner Synchron GmbH (BSG) meint nun, einen Weg gefunden zu haben, sich dieser Spruchpraxis zu entziehen: In Verträgen mit Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspielern, die sich auf Projekte für Sony beziehen, hat die BSG eine sogenannte „Schiedsklausel“ aufgenommen. Danach dürfen Ansprüche auf eine angemessene Vergütung nach § 32a des Urheberrechtsgesetzes nur noch vor einem privaten Schiedsgericht geltend gemacht werden, das aus einem „Einzelschiedsrichter“ bestehen soll. Ein Klageverfahren vor den staatlichen Gerichten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Damit ist der Weg zu eben den Gerichten, die die besagte Spruchpraxis entwickelt haben, versperrt!

werden, die dann nicht von einer höheren Instanz überprüft werden – denn eine solche gibt es dann schlichtweg nicht. Hinzu kommt, dass die Kosten allein für die Anrufung des Schiedsgerichts um ein Vielfaches höher sind, als es bei den staatlichen Gerichten der Fall ist. Geht man bspw. von einer Forderung von 20.000 Euro aus (zur Erinnerung: Für die Blockbuster „Fluch der Karibik“ wurde dem Kollegen Marcus Off aufgrund des außerordentlichen Erfolges der Filme knapp 100.000 Euro von den Gerichten zugesprochen), so können allein die Kosten für die Schiedsgerichtsbarkeit nach der entsprechenden Schiedsordnung mindestens 2.500 Euro, bei mehreren Parteien auf der Gegenseite (was in Verfahren nach § 32a UrhG nicht unüblich ist) jedoch bis zu 20.000 Euro betragen – und dabei sind die Kosten der Rechtsanwälte noch nicht berücksichtigt. Bei einem staatlichen Gericht betragen die Gerichtskosten für die erste Instanz dagegen gerade einmal etwas über 1.000 Euro. Klar, die BSG wird diese Klausel nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund einer Vorgabe durch ihren Kunden (Sony) aufgenommen haben. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen, das sich selbst zu „seriösen Zahlungsmodalitäten“ und hohen Qualitätsstandards verpflichtet, nicht auch die Belange derjenigen im Blick haben sollte, die für dieses Unternehmen tätig werden. Und uns stellt sich die Frage, wenn die Klausel nicht verschwindet, welchen Reim wir uns auf die Fahnen schreiben!

Heinrich Schafmeister & Till Völger

Damit aber noch nicht genug: Ein privates Schiedsgericht ist an eine derartige Spruchpraxis nicht gebunden! Es können vollkommen andere Maßstäbe angesetzt

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SYNCHRON/SPRACHE

Aus dem Off...

Ausgesprochen richtig? Von Sex, sechs und den 3 Könichen Am Ende des 17. Bond-Films „Goldeneye“ ruft der CIAKumpel seinem Freund James im Hubschraubergetöse zu: „Wir sehen uns in ‚Guantanamo!’“ Natürlich heißt es korrekterweise Guantanamo, aber 1995 gab es ja noch nicht die Möglichkeit, das schnell mal im Internet zu recherchieren. Andererseits: Auch Duden und Lexika enthielten schon damals interessante Informationen über Bedeutung und Aussprache von Namen und Begriffen. In den Synchron-Frühzeiten wurde vieles geradezu über-korrekt ausgesprochen, aber deshalb nicht immer unbedingt richtig. Das fremde Englisch, aber auch andere europäische Sprachen, mussten den Deutschen in der Nachkriegszeit sehr vorsichtig nahegebracht werden: Ein „Mister Smith“ hieß da erst mal Herr Smith und eine Miss wurde natürlich zum Fräulein gemacht. Auch später gab es immer wieder Aussprache-Pannen, und das Internet ist heutzutage voll mit diversen “Best of’s“ solcher Fehler in Kino und TV-Produktionen. Spricht Harrison Ford in „Krieg der Sterne“ von „Jabba, dem Hutten“, heißt dieser später „Jabba, the Hut“ – dann natürlich engl. ausgesprochen. Neben dem Problem der richtigen Aussprache und Betonung von (Fremd-) Wörtern gab(gibt?) es gelegentlich auch gewisse Nord-Süd-Konflikte, die sich zum Beispiel um die Verwendung bzw. Verwechslung des weichen und scharfen s-Lauts drehten. Ein anderer Streitpunkt: War oder hatte man an der Haltestelle gestanden? Fatalerweise ist das „korrekte Deutsch“ in den überwiegenden Fällen die „preußische Variante“, weshalb ein König eben ein Könich und kein Könick ist. Und unlogischerweise sind dann mehrere davon wiederum Könige und keine Köniche. Das ist hundsgemein, aber so steht es halt im Regelwerk. Es scheint jedoch (zum Glück!), dass in globalisierten Zeiten die Auseinandersetzungen entlang des Weißwurst-Äquators an Schärfe verloren haben… Nicht erst seit #metoo verschwimmt auch immer häufiger die korrekte Aussprache* von Sex (scharfes s) und sexistisch/Sexismus (weiches s). Die üblichen

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Verdächtigen (Politiker und Politikerinnen, Prominente und leider oft genug auch Medien-Menschen) sprechen diese Begriffe wiederholt falsch aus, und am Ende ist es wieder mal egal, dass ein weiterer feiner Unterschied glattgebügelt wurde. Den Schaupielerinnen und Schauspielern und anderen sprechenden Berufen kommt hier die bedeutungsvolle Aufgabe zu, tapfer die letzten Bastionen des Hochdeutschs zu repräsentieren – und gegebenenfalls zu verteidigen. Das gilt natürlich nicht für alles mundartliche Lokalkolorit. Denn da soll sich ja gerade der Reichtum unserer deutschen Dialekte zeigen und wird seit Jahrzehnten gern in „Tatort“ und anderen Publikums-Rennern praktiziert. Was mir bisher niemand erklären konnte: Warum hört man von synchronisierenden Kindern immer öfter Sachen wie: „Was Du alles von mir leanst!“/ „Ja, Mama, sehr geane!“/ „Oh, die Keaze ist ausgegangen!“ Hallo? Haben die alle bei Bill Kaulitz von TOKIO HOTEL Sprechunterricht genommen? Oder fällt es Kindern einfach zunehmend schwer, ein stimmloses è herzustellen? Und die Synchronregie hat nach der 10. Aufnahme schlichtweg aufgegeben? Es ist schon eine schwierige Sache mit der (Aus-)Sprache: Wir wollen keine Gscheidhaferl/Klugscheißer/ Klooksnacker sein, aber wir sollen in unserer Arbeit auch möglichst kein „falscher Deutsch“ verbreiten. Das passiert schon überall & ringsumher, wo eine „knorke Außenwerbung“ angepriesen oder über „okayen Sex“ geredet wird. Wir können nicht überall sein, um das Schlimmste zu verhindern. Und selbst eine massive Aufstockung der „Synchronpolizei“ würde nur wenig ausrichten können, um der vertrackten Lage Herr zu werden. Das ist zwar ausgesprochen traurig, aber leider auch ein bisschen wahr. Stefan Krause P.S.: Der Autor wurde in den letzten Jahren immer mal wieder auf gewisse Berliner „Töne“ hingewiesen. Das ist insofern unmöglich, da in Berlin ja bekanntermaßen das reinste Hochdeutsch gesprochen wird. * ganz zu schweigen von der Bedeutung dieser Begriffe!

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SYNCHRON/SPRACHE

Aus dem Off...

Werktreu „Nehmen Sie sofort die Vorderhufe von der jungen Dame, sonst können Sie Ihr Frühstück aus der Schnabeltasse lutschen!“ („Die 2“/ Dialoge: R. Brandt)

Fast jeder Zeitungsartikel, der sich mit deutscher Synchronisation beschäftigt, zitiert die Texte der britischen Serie „Die 2“ aus den 70er-Jahren. Entweder, um zu betonen, dass die Serie ohne die deutsche Synchro (trotz Roger Moore und Tony Curtis in den Hauptrollen) nur todlangweilig gewesen wäre oder um damit die These zu untermauern, dass Synchronisation jegliches Original verfälscht, entstellt und deshalb grundsätzlich abzulehnen sei. Es gab später noch weitere Serien und sogar Filme, bei denen versucht wurde, diese „Masche“ anzuwenden, d.h. sich ohne Rücksicht auf Verluste vom Original zu entfernen, um lahme Gags lustig und holprige Dramaturgie halbwegs logisch zu machen. Da hieß dann die Aufgabe für Text und Regie: „Der Film ist großer Mist, aber wir müssen ihn bringen. Also macht da mal was draus!“ Daraufhin wurde dann Einiges getextet, aber oft genug der größte Teil der Dialoge im Atelier improvisiert. Motto: „Du kannst den Text, der dasteht, vergessen. Sag’ mal Folgendes...!“ Das war dann eine gute Übung fürs Ultra-Kurzzeitgedächtnis bzw. notgedrungene Stenografie. In der kritischen Rückschau erscheint diese Phase aber eher als Niedergang denn als Blütezeit des Synchron, und die Kalauer-Klasse eines Rainer Brandt hatten eh’ nur wenige seiner „follower“. Wenn ein wichtiger Grundsatz unseres Metiers lautet „So nah am Original wie möglich!“, dann ist damit nicht genau definiert oder in Prozentzahlen festgelegt, wie viel Platz da noch für „Abweichendes“ bleibt. Was ist zum Beispiel mit Namen, die im Land des Originals jedes Kind kennt, die bei uns jedoch nur Eingeweihten geläufig sind? Da wurde schon mal aus Dick Cavett ein Rudi Carell gemacht, damit der Gag auf einen Talkmaster bei uns „rüberkam“. Aber auch das sind eher Sünden der Vergangenheit. Abgesehen von der Möglichkeit,

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in Sekundenschnelle jedes Wort und jeden Begriff zu „guurgeln“, wird seit einiger Zeit dem Publikum doch eher mehr an Allgemeinwissen zugetraut – dem Infotainment sei Dank! Auf der anderen Seite steht die sog. „Werktreu-Fraktion“, einerseits repräsentiert durch Auftraggeber, die Alles(!) genau so haben wollen wie im Original – nur eben deutsch! Aber ansonsten: möglichst ähnliche Stimme, Intonation und Modulation. Wenn sich da jemand passendes findet – gut. Wenn nicht, gerät Synchronisation leicht zur mehr oder weniger gelungenen Stimmenimitation. Ein Genre, das ja eigentlich eher zu Kabarett und Comedy gehört. Um nicht missverstanden zu werden: Das Original ist und bleibt die Referenz und ist in den meisten Fällen die Orientierungsschnur für eine Rolle. Doch zuweilen treibt die Werktreue auch merkwürdige Blüten, wenn selbst offensichtlich Falsches (aller Art) ins Deutsche „mitgenommen“ wird. Da kann man – je nach Temperament – aufbegehren, insistieren oder auch… …resignieren. Zumindest sind solche Momente ein schlagender Beweis, dass wir in unserer Arbeit weisungsgebunden sind, auch wenn unser eventueller Protest im Cutter oder Cutterinnen-Buch dokumentiert wird. „Werktreu“ kann zweierlei bedeuten: Ganz nah dran oder haarscharf daneben. Das liegt aber auch immer in Auge und Ohr des Betrachters. Auf alle Fälle bedeutet es für unsere Arbeit nicht, das eigene Wissen und den persönlichen Geschmack an der Garderobe abzugeben. Respekt vor dem guten Original ist da genau so selbstverständlich wie berechtigte Kritik am schlechten.

Stefan Krause

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BFFS ALLGEMEIN

In memoriam… Evelyn Gressmann * 1. Dezember 1938 † 28. Dezember 2018

Ursula Karusseit

* 2. August 1939 † 1. Februar 2019

Bruno Ganz

* 22. März 1941 † 16. Februar 2019

Franziska Pigulla

* 6. Mai 1964 † 23. Februar 2019

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Schon gewusst? Die Mitgliedsbeiträge, die man an Berufsverbände und Gewerkschaften zahlt, sind als Werbungskosten voll von der Steuer absetzbar. Am Anfang jeden Jahres erhalten alle Mitglieder des BFFS eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt zugesandt.

www.bffs.de

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Ich bin dabei Ich mach mit und möchte Mitglied und werde Mitglied BFFS! im BFFSim werden! Aufnahmeantragsformular

Zur Person Frau Herr Titel ........................................................................ Vorname ........................................................................ Nachname Künstlername................................................................ Geburtstag (TT/MM/JJJJ) Kontakt Zur Person Frau Herr Titel ..................................................................... Adresse.......................................................................... PLZ ........................................................................ Ort ................................................................................. Land ....................................................................... Vorname ........................................................... Nachname ........................................................... Telefon ........................................................................... Mobiltelefon ........................................................... E-Mail ............................................................................ Homepage .............................................................

Künstlername ...................................................Geburtstag (TT/MM/JJJJ) ................................... Zusätzliche Information

Ich wurde geworben vom BFFS-Mitglied (falls zutreffend) Kontakt

Vorname ........................................................................ Nachname .............................................................

Adresse ................................................................ .................... PLZ .............................................. Mein schauspielerischer Schwerpunkt liegt Ich bin in der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von

momentan im Bereich [1] Bühne (inklusive

Pensionskasse Rundfunk (betriebliche

[2] Film/Fernsehen (inklusive Werbe-, Imagefilm-

ständig, also „frei“ arbeitende Fernseh- bzw.

[3] Synchron (inklusive Sprecher-, Hörbuch-,

Ort .................................................................... Land ..................................................................... Lesungen), Leistungsschutzrechten) bereich),........................................................ für befristet oder selbst- Mobiltelefon Telefon Altersversorgung ..............................................................

Hörfunkbereich) oder Rundfunkschaffende) E-Mail ............................................................... Homepage ........................................................... Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen

(verpflichtende Bühnenversorgung für Jahresmitgliedsbeitrag Bühnentätige)

[0] wegen Schauspielausbildung noch in keinem dieser Bereiche (bitte entsprechende Ziffer eintragen)

Pflichtversicherung 12 €KSK für(Künstlersozialkasse, Schauspielschülerinnen und -schüler (nur mit Immatrikulationsbescheinigung) für selbstständig tätige Künstler)

120 € (bei bis zu 20 Drehtagen bzw. bis zu 50.000 € brutto im Jahr) Jahresmitgliedsbeitrag 240 € (bei mehr als 20 Drehtagen bzw. mehr als 50.000 € brutto im Jahr)

20 € für Schauspielschülerinnen und -schüler (nur mit Immatrikulationsbescheinigung) 150 € (bei bis zu 50.000 € brutto im Jahr) 288 € (bei mehr als 50.000 € brutto im Jahr) Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschrift 420ermächtige € (bei mehr 90.000 €diebrutto Hiermit ich Sieals widerruflich, von mirim zu Jahr) entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos

360 € (bei mehr als 40 Drehtagen bzw. mehr als 90.000 € brutto im Jahr)

durchErmächtigung Lastschrift einzuziehen. zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschrift

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Kontoinhaber ............................................... Name der Bank ........................................................

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