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QUALIFIZIERUNG IM SPORT – ABER WIE?

INFORMATIONEN ZUR DOSB-LIZENZAUSBILDUNG Auf Grundlage der „Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)“ arbeitet der LandesSportBund (LSB) SachsenAnhalt e. V. mit seinen Gliederungen und Mitgliedern nach einer eigenen Bildungskonzeption. Sie bildet mit den verbandsspezifischen Konzeptionen der Landesfachverbände (LFV) die Basis für die Ausbildungsträger der DOSB-Lizenzausbildungen in Sachsen-Anhalt.

Um eine DOSB-Lizenz zu erhalten, muss auf den jeweiligen Lizenzstufen eine festgelegte Anzahl von Lerneinheiten (LE) absolviert werden. Eine LE umfasst 45 Minuten. Bei den angegebenen Umfängen in LE handelt es sich um Mindestumfänge. Die unterschiedlichen Lizenzstufen werden mit den entsprechenden, deutschlandweit gültigen DOSB-Lizenzen abgeschlossen.

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Im Zuge des steigenden Wettbewerbsdrucks, auch die Freizeitgestaltung betreffend, wird es für Vereine immer wichtiger, sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Freizeitanbietern zu verschaffen. Diese Vorteile können in unterschiedlichen Bereichen des Vereins geschaffen werden.

Anhand des Strukturbildes auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport informieren. Der Einstieg in eine Ausbildung erfolgt in der Regel mit einer Qualifizierung auf der 1. Lizenzstufe: „C“. Das sportartübergreifende Basismodul ist für angehende Übungsleiter*innen und Trainer*innen ein erster Baustein in die Lizenzausbildung, welches im LSB Sachsen-Anhalt von der Mehrheit der Landesfachverbände anerkannt wird.

Die Vorstufenqualifikation (Assistent*in) ist kein Bestandteil der Lizenzausbildung. Sie richtet sich an Interessierte, die zunächst als Helfer*in tätig werden wollen.

INFORMATIONEN ZUR DOSB-LIZENZGÜLTIGKEIT/-VERLÄNGERUNG

Wer eine DOSB-Lizenz erwirbt, schließt damit seinen Lernprozess nicht ab. Regelmäßige Fortbildungen sind verpflichtend, um zu gewährleisten, dass immer nach neusten Erkenntnissen und Anforderungen im Verein gearbeitet wird. Die DOSBLizenzen sind ein Qualitätsmerkmal der Vereinsarbeit, das es in dieser Form nur im organisierten Sport gibt und unsere Sportvereine von anderen Sportanbietern unterscheidet.

Die DOSB-Lizenzen sind in der Regel 4 Jahre gültig und werden durch die Teilnahme an einer zur Lizenzverlängerung ausgeschriebenen Fortbildung von insgesamt 15 LE (Mindestanzahl) um weitere 4 Jahre verlängert.

Die DOSB-Lizenzen sind im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Diese sind für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen/-verbänden oftmals Voraussetzung. Seit dem 01.01.2013 ist für alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen Pflicht, bei Lizenzerwerb bzw. –verlängerung, einen Ehrenkodex zu unterzeichnen. Für die Ausstellung und Verlängerung von sportartspezifischen Lizenzen sind die Landesfachverbände und deren Spitzenverbände zuständig.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Lizenzen sind in der Regel für folgende Zeiträume gültig: • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe „C“ vier Jahre • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe „B“ vier Jahre (Besonderheiten gelten für ÜL im

Rehabilitationssport) • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe „A“ zwei Jahre

Sonderregelung

• für den Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil „Sport in Herzgruppen“ muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung absolviert werden • für Diplom-Trainer*innen bietet die DOSB

Trainerakademie Fortbildungsveranstaltungen an

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch (bei notwendiger Einreichung durch den/die Lizenzinhaber*in) die niedrigere Lizenzstufe. Für die Lizenzverlängerung sind Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 LE innerhalb des vier- bzw. zweijährigen Gültigkeitszeitraums erforderlich. Der jeweilige Ausbildungsträger (LSB oder LFV) verlängert nach Vorlage der Teilnahmebestätigungen die Lizenz. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmenden jeweils höchsten Lizenzstufe zu erfolgen.

Was tun bei einer bereits ungültigen Lizenz? Bei Überschreiten der Gültigkeit gelten besondere Festlegungen zur Fortbildung: • im 1. Jahr nach Ablauf wird die Lizenz um 4

Jahre verlängert, wenn eine mindestens 15 LE währende Fortbildung absolviert wurde • im 2. und 3. Jahr nach Ablauf ist eine Fortbildung von 30 LE nachzuweisen; Verlängerung erfolgt um 4 Jahre • Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer über 3

Jahre: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von mindestens 45 LE für weitere 4 Jahre wiederhergestellt.

Fortbildung

Ergänzend zu den Ausbildungsangeboten bieten LSB, Sportjugend (SJ), Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/ SSB) und LFV eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen auch ohne DOSB-Lizenzierung an. Sie richten sich an interessierte Mitglieder, Übungsleiter*innen und Trainer*innen sowie Vereinsvorstände.

Aktuelle Themen aus der Vereinsarbeit z. B. für das Vereinsmanagement, den Leistungs-, Breiten- oder Gesundheitssport, speziell für Frauen oder Senioren sowie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen die Gestaltung einer zeitgemäßen Vereinsentwicklung.

Auf Grundlage der mitgebrachten Erfahrungen der Teilnehmer*innen werden deren Fähigkeiten zur Bewältigung der vielfältigen Vereinstätigkeiten erweitert und verstärkt.

Zahlreiche dieser Fortbildungsmaßnahmen werden durch die Träger der verschiedenen DOSB-Lizenzausbildungen zur Lizenzverlängerung anerkannt.