Landwirtschaftliche Mitteilungen Nr.19/2012

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Markt & Wirtschaft

Landwirtschaftliche Mitteilungen

Staatspreis für Forst

Offene Stellen In der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft wird die Stelle eines/r

Steirischer Preisträger kommt aus dem Almenland

Büromitarbeiters/In in der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle

ubert Klammler zeich­ net sich durch eine be­ sonders vielfältige Tä­ tigkeit im Bereich Waldwirt­ schaft und Bioenergie aus. Er verfügt nicht nur über ein gro­ ßes praktisches Wissen, son­ dern ist auch maßgeblich bei einer Vielzahl an Projekten be­ teiligt. Beeindruckend ist die Bandbreite seiner Tätigkeit: Sie reicht von Waldwirtschafts­ plänen zum Selbermachen über Forstkurse für Waldbäuerinnen bis zu Bioenergieprojekten in Japan.

H

als Karenzvertretung im Ausmaß von 30 Wochenstunden ausgeschrieben. Ihre Aufgaben: • Durchführung von allgemeinen Büroarbeiten wie Telefonservice, Schriftverkehr und Ablage • Verwaltung der Kunden- und Adressdateien • Unterstützung bei der Administration der Meister Innenausbildung (Kurseinladungen, Kursabrechnung, Kursabschlüssen) • Mithilfe bei der Förderungsabrechnung • Erstellen von Statistiken, Berichtswesen, Aktenvermerke und Protokolle • Dokumentenerstellung (Bestätigungen, MeisterInnenbriefe und -zeugnisse, Facharbeiter Innenbriefe) • Öffentlichkeitsarbeit (Betreuung der Homepage und des Veranstaltungsmangements)

Familienbetrieb Die Familie Klammler bewirt­ schaftet einen Betrieb mit ins­ gesamt 36 Hektar, davon sind 15 Hektar Wald. Seit 30 Jah­ ren gibt es im Wald der Familie Klammler keinen Kahlschlag.

Voraussetzungen: • Bevorzugt HAK-, eventuell auch Handelsschul oder sonstiger gleichwertiger Abschluss • Sehr gute MS-Office Kenntnisse • Sehr gute Rechtschreibkenntnisse • Erfahrung im Sekretariatsbereich von Vorteil • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, Flexibilität • Teamfähigkeit • Führerschein B • Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst Dienstort: Graz, Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden Gehalt: ab 1.455 € brutto pro Monat gemäß der Dienst- und Besoldungsord-nung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark Landwirtschaftskammer Steiermark 8010 GRAZ, Hamerlinggasse 3 Tel: +43 (316) 8050-1252, Fax: +43 (316) 8050-1516 Mail: office@lk-stmk.at

Familie Klammler erhielt den Forst-Staatspreis

Besonders gefragt waren die Einsteller mit einem Durchschnittsgewicht von knapp 300 kg. Bei steigendem Angebot auf den Märkten blieb der Kuhpreis ebenfalls auf der Höhe des letzten Marktes. aufgetr.

verkauft

Stierkälber bis 120 kg 206 205 Stierkälber 121-200 kg 121 120 Stierkälber 201-250 kg 27 27 Stierkälber über 250 kg 15 15 Summe Stierkälber 369 367 Kuhkälber bis 120 kg 46 45 Kuhkälber 121-200 kg 36 35 Kuhkälber 201-250 kg 10 10 Summe Kuhkälber 92 90 Einsteller 24 24 Ochsen 1 1 Kühe – trächtig 1 1 Kühe – nicht trächtig 44 44 Kalbinnen – bis 12 Monate 7 7 Kalbinnen – über 12 Monate 4 4

Die Nutzung erfolgt einzel­ stammweise, wobei es durch die gezielte Auflichtung zu einer fast flächendeckenden Na­ turverjüngung aller im Altbe­ stand vorhandenen Baumarten kommt. Hubert Klammler ist Obmann der Waldwirtschafts­ gemeinschaft (WWG) Almen­ land. Diese WWG hat 1.013 Mitglieder. Ein besonderes An­ liegen ist die Vermittlung von forstlichem Wissen. So wer­ den von der WWG Almenland regelmäßig Stammtische und Praxistage veranstaltet. Eine Besonderheit sind die Stamm­ tische für Forstfrauen. Da in diesem Gebiet 90 Prozent der Betriebe im Nebenerwerb ge­ führt werden, kommt den Bäue­ rinnen auch bei der Waldwirt­ schaft eine wichtige Rolle zu. Klammler ist auch Praxislehrer

in der Fast Pichl. Eine sehr er­ folgreiche Initiative ist – in Zu­ sammenarbeit mit der Land­ wirtschaftskammer Steiermark – das Projekt „Waldwirt­schafts­ plan zum Selbermachen“. Da­ bei wird in kleinen Gruppen von acht bis zehn Personen von jedem Teilnehmer für den eigenen Betrieb ein einfacher Waldwirtschaftsplan erarbeitet. Dieser Waldwirtschaftsplan ist eine wichtige Grundlage für die jährliche Nutzungsplanung.

Bioenergie Klammler ist auch Obmann mehrerer Biomasseheizwer­ ke der Region. Im Rahmen der WWG Almenland hat er ein Energieholzprojekt gestartet. Dabei sollten die vielen unpro­ duktiven Kleinflächen durch Bepflanzung mit heimischen Baumarten wie beispielsweise Eberesche oder Vogelkirsche einerseits zur Gewinnung von Energieholz, anderseits aber auch zur Verbesserung der Bio­ diversität, beitragen.

Jurybegründung

Kälber- und Nutzrindermarkt Greinbach am 4. 9.

Kategorie

1. Oktober 2012

D.K.-preis netto

5,74 4,60 3,78 3,14 4,84 3,91 3,06 2,62 3,27 2,92 3,10 1,64 1,55 2,06 1,76

Broschüre ­Wald-Saatgut Die neue Praxisinformation Nr. 29 des BWF macht Wald­ saatgut zum Thema. Nur all­ zu oft würde vergessen wer­ den, dass die Leistungen der großen Bäume aus einem klei­ nen Saatkorn entstehen. Des­ halb werden darin Aufgaben und Fragestellungen zu Forst­ saatgut und Forstpflanzen be­ handelt. Dabei geht es auch um Naturverjüngung. Gedruckte Exemplare können für vier Eu­ ro unter Tel. 01/87838-1216, bibliothek@bfw.gv.at bestellt oder herunter geladen werden: http://bfw.ac.at/rz/bfwcms. web?dok=4008

Lisa Mathis

„Es ist eine beispielhafte Leis­ tung von Hubert Klammler, unterstützt von seiner Familie, sein Wissen und seine Erfah­ rung nicht nur bei der Bewirt­ schaftung des eigenen Betrie­ bes einzusetzen, sondern dar­ über hinaus bei einer Vielzahl von Projekten eine außerge­ wöhnliche Kommunikationsund Integrationsfähigkeit zu entwickeln.“

Tagungsband bestellen

musch

Erfolgreiches ­Hirsesymposium Eine fachlich auf höchstem Niveau verlaufene Tagung zu Körner- und Biomassehir­ se ist von hundert interessier­ ten Landwirten, Firmen- und Beratungskräften gut besucht worden. Referenten aus Fran­ kreich und Deutschland be­ stätigten den Trend, dass Hir­ se ein großes Anbaupotenzial hat. Zentrales Problem beider Länder ist die Zulassung von wirksamen Herbiziden einer­ seits und von Herbiziden gegen Unkrauthirse in der Kulturhirse anderseits. Mit Safener-Beizen kann das Problem entschärft, aber nicht beseitigt werden. In­ teressenten der, von der Ver­ suchstätigkeit des Landes, dem fortschrittlichen Landwirt, der Landwirtschaftskammer Stei­ ermark, den Saatgutfirmen RAGT und KWS gestalteten Tagung, haben die Möglichkeit einen Tagungsband bei Frau Margarete Rumpel, Redaktion fortschrittlicher Landwirt, Tel. 0316/821636144 oder Edith Kern, Landwirtschaftskammer, Tel.: 0316/8050-1284 zu be­ Karl Mayer stellen.

Herbst-Antrag abgeben Begrünung im Öpul 2007: Antragsfrist läuft noch bis 15. Oktober itte August wurde den Begrünungsteilneh­ mern im Öpul 2007 ein Herbstantrag zugesandt. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2012. Wer noch nicht abgegeben hat, sollte dies um­ gehend in der zuständigen Be­ zirkskammer erledigen.

M

Voraussetzungen Im Bauernjournal, das den Landwirtschaftlichen Mittei­ lungen zum 1. August beige­ legt war, sind die Förderungs­ voraussetzungen für die Begrü­

nungsmaßnahme ausführlich beschrieben. Im Folgenden die wesentlichsten Fördervoraus­ setzungen für die Begrünungs­ teilnehmer im Öpul 2007:

25 Prozent Begrünung u Es müssen mindestens 25

Prozent der Ackerfläche, über die der Betrieb am 1. Oktober 2012 verfügt, begrünt werden. u Hat sich das Ausmaß der bewirtschafteten Ackerfläche gegenüber dem Mehrfachan­ trag-Flächen 2012 verändert, so sind mit dem Herbstantrag

der aktuelle Flächenbogen und die BHK-Blätter abzugeben. u Grundlage für die Flächen­ bögen beziehungsweise BHKBlätter bildet eine aktuelle Di­ gitalisierung, welche in der Be­ zirkskammer zu erfolgen hat.

Begrünungskulturen Zulässige Begrünungskulturen sind abfrostende Gründecken wie zum Beispiel Senf, Phaze­ lia, Öllein, Erbse, Alexandri­ nerklee und winterharte Begrü­ nungen. (Tabelle, unten). August Strasser

Begrünungsvarianten Variante A1 abfrostend A abfrostend; winterhart

späteste Anlage

31. Juli 20. August

B abfrostend

20. September

C winterhart

15. Oktober

C1 winterhart

15. Oktober

D abfrostend

31. August

D1 winterhart

31. August

H Hauptfrucht

15. Oktober

frühest möglicher Umbruch Bemerkungen

verpflichtender Anbau von Wintergetreide ab 16.10.; 16. Oktober Herbizideinsatz verboten aktive Anlage abfrostender oder winterharter Gründecken; 16.November Herbizideinsatz verboten aktive Anlage 2. März abfrostender Gründecken zulässige Kulturen: Grünschnittroggen, Winterwicke, engl. Raygras, Perko, 2. März Winterrübsen, Ackerfutter, Winterraps, Wintermohn, Winterkümmel, Blühfläche zulässige Kulturen: Grünschnittroggen, Winterwicke, engl. Raygras, Perko, 2. März Winterrübsen; Herbizideinsatz verboten aktive Anlage von mind. 2 Begrünungskulturen; aktive Anlage einer Folgekultur im Mulch- bzw. Direktsaatverfahren verpflichtend; 2. März Kulturen wie Ackerfutter, GLÖZ A oder Blühfläche als Folgekultur nicht zulässig aktive Anlage von mind. 2 Begrünungskulturen; aktive Anlage einer Folgekultur verpflichtend; Kulturen wie Ackerfutter, 2. März GLÖZ A oder Blühfläche als Folgekultur nicht zulässig; Herbizideinsatz verboten Hauptfrucht Ackerfutter wie Wechselwiese, Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser; Grünschnittroggen, engl. Raygras, Perko, im Mehrfachantrag 2011 Winterrübsen, Winterraps, Wintermohn, Winterkümmel, Bodengesundungsflächen, Blühflächen,

Prämie €/ha

160 160 130 130 160 190 190 130


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