ARGE Karpfen im Rahmen des Arterhaltungsprogrammes



Fischotter in NÖ

K A R P F E N - Kleine Teichanlagen rundum vor Prädatoren freihalten durch Einzäunung
Endbericht



Leo Kirchmaier und Melanie Haslauer
St. Pölten, Juli 2020
Impressum
Herausgeber: NÖ Teichwirteverband, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, ZVR-Zahl 548588841
In Zusammenarbeit mit der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz
Erstellt von: Leo Kirchmaier (Projektleitung), Melanie Haslauer
Auftraggeber:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz

Landhausplatz 1, Haus 16 | 3109 St. Pölten
Tel.: 02742 9005-15215 | post.ru5@noel.gv.at | www.noel.gv.at
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Grundsätzlich gelten die entsprechenden Begriffe im Sinne der Gleichbehandlung natürlich für alle Geschlechter.












Vorwort der ARGE Karpfen
Mit ihrer mehr als 700-jährigen Geschichte blickt die Teichwirtschaft in Niederösterreich auf eine lange Tradition zurück. Die Fischproduktion ist eine landwirtschaftliche Sparte und trägt damit auch wesentlich zur Ernährungssicherheit der Bevölkerung im Bundesland Niederösterreich bei, das zeigt sich gerade in Zeiten der Corona-Krise ganz deutlich. Immer mehr wird aber auch der Wert der Teiche seitens der Gesellschaft und der Wissenschaft - Stichwort Ökosystemdienstleistungen – erkannt. Die Teichwirtschaft bietet neben wertvollem Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten damit auch Antworten auf den Klimawandel. Der Umgang mit geschützten Arten, wie dem Fischotter wird auch zukunftsweisend für den Fortbestand der Teichwirtschaften und Fischzuchten sein, da der negative Einfluss auf die Fischproduktion immer mehr zunimmt. Das Projekt der ARGE Karpfen unter der Federführung des NÖ Teichwirteverbandes hat durch die errichteten Fischotterzäune dazu beigetragen, die Fischproduktion an den geförderten Teichen zu sichern, die Ausfraßschäden zu reduzieren und somit ein Nebeneinander der traditionellen Fischproduktion und des Fischotters besser zu bewerkstelligen. Der Schutz der Fischbestände ist unbedingt notwendig, um die traditionelle Bewirtschaftung der Teiche zu erhalten. Diesen Schutz für einen Teil der bestehenden Teiche zu realisieren und die Leistungen dieser Teiche zu bewahren, waren die Beweggründe das vorliegende Förderprojekt über die Projektdauer von rund viereinhalb Jahren zu betreuen und durchzuführen. Die ARGE Karpfen bzw. der Niederösterreichische Teichwirteverband bedankt sich bei der Landes-Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LK NÖ) von wo aus die Verbandsarbeit und auch die Projektabwicklung erfolgt. Unser spezieller Dank gilt hier Präsident Abg.z.NR Johannes Schmuckenschlager für die Unterstützung der ARGE Karpfen und die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der LK NÖ und dem NÖ Teichwirteverband. Weiters danken wir der Ökologischen Station Waldviertel vom Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) für die fachlich fundierte Beratung der Teichwirte. Das Netzwerk und Knowhow, der beteiligten Stellen - NÖ Teichwirteverband, LK NÖ und BAW hat sich im Rahmen der Förderumsetzung jedenfalls bestens bewährt.

Kurzfassung
Der Niederösterreichische (NÖ) Teichwirteverband hat mit Teichwirten die ARGE Karpfen gegründet um die Errichtung von Fischotterzäunen in der Fischzucht/Aquakultur durch Fördermittel im Rahmen des Österr. Programmes für die ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Naturschutz-Projektförderung, finanziert aus Fördermittel der EU und des Landes Niederösterreich) zu unterstützen. Insbesondere an kleineren Teichanlagen können so Schäden in der Fischzucht/Aquakultur durch Fischotterausfraß abgewehrt bzw. minimiert werden. Dadurch kann unter Berücksichtigung des günstigen ökologischen Erhaltungszustandes die Fischotterpopulation weiterhin gesichert werden und gleichzeitig auch eine nachhaltige Minimierung der Schäden erzielt werden.
Das Förderprojekt wurde beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz eingereicht und mit der Projektlaufzeit von 13.05.2015 bis letztlich 31.12.2019 bewilligt (Projektvolumen: € 165.000,-). Ergänzend zur Förderung der Material- und Errichtungskosten von technischen Lösungen der Fischotterzäune wurden auch Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu den Projekthintergründen und zur Bekanntmachung des Projektes gefördert. Die Teichwirte konnten um Förderung in der Größenordnung von 75 % für die Errichtung der Zäune ansuchen, wobei je nach technischer Ausführung eine Deckelung der maximalen Fördersumme pro Teich stattfand. Technisch aufwändigere Fixzäune wurden mit maximal € 5.000,-, Elektrozäune mit maximal € 1.000,- der Nettokosten gefördert.

Wurde zu Projektlaufzeitbeginn noch wenig Förderung in Anspruch genommen, so zeigte sich insbesondere gegen Laufzeitende des Projektes ein hohes Interesse am Förderprogramm, was sich auch in den Fallzahlen der gewährten Förderungen widerspiegelt. Die anfänglich niedrige Zahl an Fördereinreichungen konnte durch zusätzliche Informationsmaßnahmen zur Bewerbung der Fischotter-Zaunförderung, allen voran Inserate und Fachartikel in Tageszeitungen und Fachmedien, stark gesteigert werden. Insbesondere die organisatorisch enge Vernetzung der Abwicklungsstelle (NÖ Teichwirteverband, mit Sitz bei der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer) und der Ökologischen Station Waldviertel vom Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) hat sich bei der Abwicklung des Förderprojektes bewährt und stellte sich als Erfolgsmodell heraus. So konnten im Rahmen der Beratung praxisnahe Lösungen für die jeweilige Situation am Fischteich gefunden werden. Insgesamt konnten an 81 niederösterreichischen Fischteichen Zaunanlagen errichtet werden (49 Elektrozäune und 32 Fixzäune).
Schwerpunktmäßig wurden Fischteiche im Waldviertel gefördert (78 % der geförderten Teiche), da sich hier auch die meisten Teiche in Niederösterreich befinden. Weitere Teiche lagen im Mostviertel (20 %) und im Industrieviertel (2 %).
Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgte innerhalb der Projektlaufzeit von 55,5 Monaten im Rahmen von sieben Zahlungsaufträgen. In Summe wurden € 137 809,29 an Fördermittel ausbezahlt und rund 21 km Zaun errichtet
1. Einleitung


Teiche bieten einerseits einer Vielzahl an geschützten Tieren und Pflanzen wertvollen Lebensraum in der heutigen Kulturlandschaft, andererseits gibt es aus Sicht der Bewirtschaftung gerade mit dem Naturund Artenschutz die größten Spannungsfelder. Teiche bieten neben der Fischproduktion und Sicherung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen ländlichen Regionen aber eine Vielzahl weiterer Leistungen für die Allgemeinheit, etwa die günstige Beeinflussung des Kleinklimas, denWasserrückhalt in der Landschaft, die Bereicherung des Landschaftsbildes und viele mehr. Man spricht hier von Ökosystemdienstleistungen der Teiche. Sie sind wahre ökologische Hot-Spots in der Landschaft und fungieren heute in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft als Ersatzfeuchtlebensräume. Davon profitieren auch die streng geschützten Fischotter, da ihnen Fischteiche neben Lebensraum auch reichlich Nahrung bieten. Die Teichwirtschaft und Fischzucht Niederösterreichs hat damit auch zur raschen Wiederausbreitung des Fischotters beigetragen und somit die Erreichung des günstigen Erhaltungszustands in der kontinentalen Region in Österreich unterstützt. Die Teichwirte sind in den letzten Jahren aber massiv durch den Fischausfraß durch Fischotter unter finanziellen Druck geraten. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Teiche diese zuvor genannten Funktionen aber nur erfüllen können, wenn sie auch fachgerecht bewirtschaftet werden. Eine Möglichkeit sowohl den Artenschutz der streng geschützten Fischotter als auch die landwirtschaftliche Fischproduktion weiterhin gemeinsam zu ermöglichen, sind präventive Maßnahmen zur Abwehr von Ausfraßschäden an Fischteichen, allen voran die Errichtung von Fischotterzäunen. Der Endbericht des gegenständlichen Projektes der ARGE Karpfen befasst sich mit dem Errichten von Fischotterzäunen an Fischteichen unter Gewährung einer finanziellen Förderung durch Mittel der Ländlichen Entwicklung (LE 2014 – 2020).
Ausgangslage und Projektziel
Im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020, NaturschutzProjektförderungen (Fördergegenstand „3.2.3 Investitionen zum Schutz der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum“) hat die ARGE Karpfen („Kleine TeichAnlagen Rundum vor Prädatoren Freihalten durch EiNzäunung“), eine Arbeitsgemeinschaft aus Teichwirten und dem NÖ Teichwirteverband als Koordinierungs- und Abwicklungsstelle um Förderung für die Errichtung von Fischotterzäunen beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz angesucht. Mithilfe der Förderungen wurden technische Präventionsmaßnahmen, kurz „Fischotterzäune“, an Teichen, die zum Zwecke der Fischzucht wasserrechtlich genehmigt sind, errichtet.
Dabei wurde mit dem Genehmigungsschreiben vom 22.12.2015 ein Fördervolumen von insgesamt € 165.000,- an anrechenbaren Kosten genehmigt. Die ursprüngliche Projektlaufzeit war von 13.05.2015
bis 01.03.2018 befristet und wurde zweimal, bis zum 31.12.2018 und in weitere Folge bis zum 31.12.2019 verlängert. Mit der ersten Projektlaufzeitverlängerung ging auch eine Verschiebung der Kostenpositionen bzw. Fördergegenstände einher. So wurde ergänzend zu den investiven Kosten (3.2.3.) nun auch Kosten der Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung (3.2.2.) bewilligt.
Teiche als wertvoller Lebensraum in der heutigen Kulturlandschaft
Teiche können in der heutigen vom Menschen geprägten Kulturlandschaft Europas aus Sicht des Naturund Artenschutzes als wichtige Ersatzfeuchtlebensräume angesehen werden. Die RAMSAR Convention (Convention on Wetlands of International Importance) definiert auch Teiche, die der Fischzucht dienen, neben anderen wichtigen Lebensraumtypen wie Sümpfen oder Küstengebieten als Feuchtgebiet (‚wetland‘). Gerade in Mitteleuropa bilden Teiche für die Fischzucht, allen voran Karpfenteiche, das Rückgrat der Natura 2000 Gebiete Europas. Auch Niederösterreich hat mit dem Natura 2000 Gebiet „Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft“, ein Gebiet wo Fischteiche eingebunden sind, ausgewiesen. Diese Teichlandschaft ist aber eine vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft die oftmals auf den ersten Blick von der Öffentlichkeit aufgrund des naturnahen Erscheinungsbildes nicht als künstlicher Lebensraum wahrgenommen wird. Daher wird auch die Notwendigkeit und Voraussetzung für den Erhalt dieser auch aus ökologischen Gesichtspunkten wertvollen Landschaft, nämlich die fachgerechte Bewirtschaftung der Teiche, nicht immer wahrgenommen und entsprechend wertgeschätzt. Unter fachgerechter Bewirtschaftung wird unter anderem der Fischbesatz, das regelmäßige Abfischen inkl. Teichentleeren, die Dammerhaltung und das Wiederbefüllen mit Wasser (Bespannen) verstanden.

Konfliktpotential Teichwirtschaft – Fischotter
Aufgrund der hohen Anzahl an Fischteichen in Niederösterreich ist die Nahrungsgrundlage in erheblicher Weise zu Gunsten des Otters verbessert und bietet ihm eine Fülle einfach zu jagender Beute. Dies führt zu finanziellen Einbußen in der Teichbewirtschaftung und teils auch zu Akzeptanzproblemen, insbesondere bei Teichwirten. Der Anwesenheit von Fischottern werden in Teichen neben direkten Fraßschäden auch Ausfälle an Fischen aufgrund von Beunruhigung in den Wintermonaten zugerechnet (Adámek et al. 2003). Das Nahrungsüberangebot in den Teichen kann den Fischotter in manchen Fällen dazu veranlassen mehr Fische zu töten, als er fressen kann (sogenanntes surplus killing (Kruuk 2006)). Die Verlustraten in der Speisekarpfenproduktion liegen bei geringerer Prädatorendichte als heute durchschnittlich zwischen 2 bis max. 5 % (vgl. Bauer et al. 2017, Gratzl 2014). In Teichwirtschaftsgebieten mit Prädatorendruck sind diese nun weitaus höher und können bis hin zum Totalausfall der Fischproduktion führen (vgl. NÖ Teichwirteverband 2014, Umweltbundesamt in prep.). Aktuell befindet sich die österreichische Fischotterpopulation in der kontinentalen Region und somit auch im Großteil Niederösterreichs in einem günstigen Erhaltungszustand, wobei die aktuelle Bestandserhebung eine Population von etwa 1000 - 1550 Individuen schätzt (Art. 17 FFH-RL 2019).
Projektziel

Vorrangiges Ziel ist die Minimierung von Ausfraßschäden durch Fischotter an, vor allem kleineren geeigneten Fischteichen mithilfe präventiver Maßnahmen, als dem gelindesten zum Ziel führenden Mittel. Das geeignetste Mittel dafür ist die Errichtung von Fischotterzäunen, da sich andere Maßnahmen wie akustische oder optische Abschreckungen bzw. auch Duftstoffe als nur sehr eingeschränkt bewährt bzw. als ungeeignet in der teichwirtschaftlichen Praxis herausgestellt haben. Dadurch wird gleichzeitig auch eine Reduktion der verfügbaren Nahrung für den Fischotter in der Landschaft erreicht. Der NÖ Teichwirteverband hat daher mit betroffenen Teichwirten die ARGE Karpfen zur Abwicklung der Förderung gegründet. Durch die gesetzten Maßnahmen kann unter Berücksichtigung des günstigen ökologischen Erhaltungszustandes einerseits die Fischotterpopulation in Niederösterreich gesichert und gleichzeitig auch eine nachhaltige Minimierung von Schäden in der Teichwirtschaft, sowie eine Akzeptanzsteigerung erzielt werden.
Projektgebiet und Bezug zu Prioritäten im Naturschutz
Landesweiter Projektbezug

Das Projektgebiet umfasste das gesamte Bundesland Niederösterreich wobei Fischotterzäune nur an Teichen gefördert wurden, die auch wasserrechtlich für die Nutzung der Fischzucht bewilligt wurden. Dezidiert ausgenommen sind etwa Landschaftsteiche oder Teiche mit einer anderen wasserrechtlich genehmigten Nutzungsart wie z.B. Löschteiche.
Bezug zu Prioritäten im Naturschutz
Das gegenständliche Projekt für das Artenmanagement großer Prädatoren, wie dem Fischotter, trägt zum Schutz von Lebensräumen und Arten wie z.B. in der Waldviertler Teich-, Moor- und Heidelandschaft oder der Biodiversitätsstrategie 2020 bei. Es berücksichtigt auch das Handlungsfeld „Biodiversität erhalten und entwickeln“ z.B. unter dem Ziel 10 sowie das Handlungsfeld „Biodiversität nachhaltig nutzen“.
Die übergeordneten Ziele mit Naturschutzbezug sind:
► der Erhalt der EU-weit geschützten Art Fischotter (Lutra lutra)
► der Erhalt EU-weit geschützter Lebensraumtypen
► der Erhalt und die Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes
2. Material und Methoden
Ziel der Förderung ist es, vorrangig wirksame Maßnahmen zur Schadensvorbeugung bei Teichen zu fördern und so Fraßschäden zu reduzieren. Das Förderprojekt startete ab 13. Mai 2015, wurde zweimal bis 31. Dezember 2019 verlängert und beinhaltet Investitionsmaßnahmen und geringfügige Kosten der Projektbetreuung durch die ARGE Karpfen (als Koordinierungs- und Abwicklungsstelle) sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Investitionsförderung


Allgemeine Voraussetzungen für die Präventionsförderung
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt der Investitionsförderung zur Neuerrichtung von Fischotterzäunen sind in den nachfolgenden drei Punkten zusammengefasst:
► Zur Feststellung einer Förderfähigkeit ist vor der Zaunerrichtung eine Beratung erforderlich. Diese erfolgt durch die Ökologische Station Waldviertel in Gebharts, welche Teil des Bundesamtes für Wasserwirtschaft ist (in weitere Folge als BAW bezeichnet).
► Der Teich muss wasserrechtlich für die Zwecke der Fischzucht bewilligt sein.
► Es besteht keine Fördermöglichkeit für Hälterteiche bzw. –anlagen.
Gegenstand der Förderung sind belegte Materialkosten bzw. Errichtungskosten für Elektro-Einzellitzenzäune oder Fixzäune in Kombination mit oder ohne abschließender stromführender Elektrolitze. In Sonderfällen kann diese Förderung auch bei der Erweiterung mit stromführenden Elektrolitzen an einem bestehenden Fixzaun erfolgen. Ein Neuantrag für eine Präventionsförderung kann frühestens nach 5 Jahren erfolgen.
Abweichungen von technischen Standardfällen laut Förderrichtlinie wurden immer gesondert mit der NÖ Naturschutzabteilung als Förderstelle fachlich abgeklärt. Dies war insbesonders notwendig bei Ersatzinvestitionen, Nachrüstungen, Erdkabelverlegung zur Stromversorgung, Gesamtareal-Einzäunung bei Kettenteichanlage, etc.
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 75 % der Errichtungskosten (Netto Material- und Errichtungskosten) für Fischotterzäune, wobei es abhängig vom Zaunsystem eine Deckelung der maximalen Fördersumme von € 1.000,bei Elektrozäunen und € 5.000,- bei Fixzäunen pro Teich gibt. Gefördert werden Neuerrichtungen für folgende Zauntypen bzw. -systeme:

► Elektrozaun - der maximale Förderbetrag für die Errichtung eines Elektrozauns beträgt 75 % der Materialkosten (Nettokosten). Die maximale Fördersumme ist mit € 1.000,- gedeckelt.
► Fixzaun - für einen Fixzaun (mit oder ohne abschließender Elektrolitze) gilt ebenfalls ein maximaler Förderbetrag von 75 % der Materialkosten (Nettokosten), wobei die maximale Fördersumme € 5.000,- beträgt.

Der Ablauf von der Beantragung zur Auszahlung der Förderung
Vor Errichtung eines Fischotterzaunes:
► Vor Errichtung eines Fischotterzaunes wird vom Teichwirt eine fachliche Beratung zur korrekten Aufstellung eines Fischotterzaunes (Elektrozaun oder Fixzaun) beim BAW, eingeholt.
► Anhand des Beratungsgespräches werden die formalen Voraussetzungen für einen Förderungsanspruch durch Mitarbeiter des BAW geprüft. Die Prüfung der formalen Voraussetzungen wird am Antragsformular (siehe Anhang) durch das BAW bestätigt.
► Der Teichwirt sucht schriftlich mithilfe des Antragsformulars und unterschriebener Beitrittserklärung um Förderung bei der ARGE Karpfen an. Durch die Unterschrift der Beitrittserklärung wird die Mitgliedschaft in der ARGE Karpfen bestätigt. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen werden an die Verbandsadresse des NÖ Teichwirteverbandes gesendet.

► Das für die Einzäunung benötigte Material muss den Fördervorgaben entsprechen (siehe Anhang 5 – Technische Hinweise für die Zaunmontage) und wird vom Teichwirt eingekauft.
Nach Errichtung:
Nach Abschluss der Errichtung muss dem BAW eine Fertigstellungsmeldung samt Fotos vorgelegt werden. Dadurch bestätigt der Teichwirt, dass der Fischotterzaun ordnungsgemäß am Teich errichtet worden ist. Das BAW kontrolliert stichprobenartig. Der Teichwirt reicht das Abrechnungsformular für die von ihm bezahlten Materialrechnungen bei der ARGE Karpfen ein.
Auszahlung der Förderung:
Die Abrechnungsunterlagen werden zusammen mit den Fertigstellungsbestätigungen des BAW von der ARGE Karpfen gesammelt der bewilligenden Stelle zur Abrechnung vorgelegt (pro Abrechnung wurden im Durchschnitt 11 Anträge von Teichwirten zusammengefasst). Nach Überprüfung der eingereichten Abrechnungsbelege durch die bewilligende Stelle (Abt. Naturschutz) erfolgt in weiterer Folge die Auszahlung der Förderung durch die Agrarmarkt Austria (AMA).
Hilfestellungen für Antragsteller
Die Antragsteller, also die Teichwirte, erhalten neben der Beratung durch das BAW weitere Hilfestellungen für die fachgerechte Errichtung von Einzäunungen. So werden gemeinsam mit dem Antragsformular dem Antragsteller auch umfangreiche Unterlagen mit Fachwissen zur Zaunerrichtung zur Verfügung gestellt (siehe Anhang 5 - Technische Hinweise für die Zaunmontage).
Weiters werden als Faustzahlen für die Kostenschätzung den Interessenten zur Hilfestellung je Zauntyp genannt:
► Elektrozaun: € 3,30 pro Laufmeter

► Fixzaun: € 25,- pro Laufmeter
► Fixzaun mit Elektrolitze: € 30,- pro Laufmeter
Beratungsvideos zum Thema Fischotter und Otterzaunerrichtung
Es konnten Synergien mit dem österreichweiten Bildungs- und Informationsprojekt Aquakultur, dass von Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014-2020 finanziert wird und von Ländlichen Fortbildungsinstitut Niederösterreich (LFI NÖ) abgewickelt wird, genutzt werden. Hier wurden zum Thema Fischotterzaunerrichtung umfassende Beratungsvideos in Form von sechs Modulen filmisch aufbereitet und online zugänglich gemacht. So konnten die Antragsteller ebenfalls bestmöglich unterstützt, praktische Tipps weitergegeben und oft gemachte Fehler vermieden werden. Die Beratungsvideos sind auf den Webseiten der Landwirtschaftskammern unter folgendem Link (https://noe.lko.at/beratungsvideoszum-thema-fischotter-und-otterzaunerrichtung+2500+2718210) frei zugänglich.

3. Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Im Rahmen des Projektes Arterhaltungsprogramm Fischotter in Niederösterreich wurden Fischotterzäune errichtet (Kapitel 3.1), Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Fördermöglichkeit bewerkstelligt (Kapitel 3.2) und die Projektbetreuung finanziert (Kapitel 3.3). Der gesamte Vorhabenszeitraum ersteckte sich von Mai 2015 bis Dezember 2019.

Übersicht der geförderten Fischotterzäune
Innerhalb der Laufzeit des Förderprogrammes wurden in Summe 89 Anträge gestellt, wobei 82 eingereicht wurden und 81 Anträge den Förderungskriterien entsprochen und daher eine Förderung erhalten haben. Insgesamt nahmen 66 Teichbewirtschafter bzw. Teichbewirtschaftungsbetriebe eine Förderung in Anspruch (manche Teichwirte besitzen mehrere Teichanlagen).
Von den 81 bewilligten Anträgen entfallen 80 auf die Errichtung von Zaunanlagen. Bei einem Antrag wurde nach Abklärung mit der Förderstelle, die Verlegung eines Erdkabels zur Stromversorgung von einem Elektrozaun bewilligt In Summe konnten also 81 Teiche bzw. Teichanlagen gefördert und somit vor dem Fischotter geschützt werden. Davon entfallen 49 auf Elektrozäune und 32 auf Fixzäune (davon 15 mit einer Elektrolitze). Prozentuell sind dies 60 % Elektrozäune und 40 % Fixzäune (Abbildung 1).
Beispielfotos für die einzelnen Zaunsysteme sind in Abbildung 2, Abbildung 3, Abbildung 4 und Abbildung 5 dargestellt.
Es konnten rund 27,5 ha Teichfläche eingezäunt werden, wobei der Großteil der Fläche, nämlich ca. 72 % mit Elektrozäunen eingefasst wurde. In Summe wurden 20,8 km Zaunmaterial verlegt.
Tabelle 1: Anzahl der geförderten Fischteiche nach Zauntyp mit eingezäunter Teichfläche und verlegtem Material

Abbildung 3: Beispiel für einen Elektrozaun mit Geflügelnetz (links). Die Stromversorgung muss am Teich gewährleistet werden (rechts) © Günther Gratzl/Archiv Aqua






Abbildung 4: Beispiel für einen Fixzaun mit gespanntem Draht bei dem die umgeknickten Zaunfelder anschließend eingeschottert werden, um ein Untergraben zu verhindern (links). Die Torsteher und seitlichen Stützstreben müssen hier der Bespannung standhalten und dahingehend ausgestaltet sein (rechts). © Günther Gratzl/Archiv Aqua

Abbildung 5: Als Abschluss kann der Fixzaun optional auf der Außenseite etwa im Bereich der Zaunmitte bzw. knapp unter der Zaunmitte (auf einer Höhe von ca. 40-60 cm) mit einer nahe am Zaun befindlichen Elektrolitze umspannt werden (siehe rote Linie) um eine zusätzliche Absicherung gegen ein Überklettern zu bieten. © Günther Gratzl/Archiv Aqua

In Tabelle 2 und Abbildung 6 sind die geförderten Fischteiche nach Zauntyp und Größenklasse (in ha) getrennt ausgewertet. 74 der eingezäunten Teiche, das sind 91,4 %, waren unter einer Größe von 0,75 ha. Oft werden in der Praxis 0,65 ha als Richtwert für eine umsetzbare Einzäunung genannt. Eine gesonderte Auswertung der Daten dahingehend hat gezeigt, dass 71 Fischteiche, das sind 87,7 % der eingezäunten Teiche unter dieser Größe lag. 55,6 %, also mehr als die Hälfte der Teiche, hatte eine Fläche unter 0,25 ha. In dieser Größenklasse (< 0,25 ha) halten sich auch die errichteten Zaunsysteme in etwa die Waage, da von den 45 Fischotterzäunen 24 Elektrozäune und 21 Fixzäune errichtet wurden Dieses Verhältnis verschiebt sich mit zunehmender Teichgröße zugunsten der technisch einfacher umsetzbaren und kostengünstigeren Elektrozäune.
Der größte Teich, der im Rahmen der vorliegenden Förderung abgewickelt wurde, hatte 3,49 ha und wurde mit einem Elektrozaun eingefasst. Der zweitgrößte Teich wurde ebenfalls mit einem Elektrozaun versehen und hatte eine Größe von 1,30 ha. Fixzäune kamen vielmehr an den kleineren Teichen zum Einsatz.

Tabelle

Abbildung 6: Geförderte Fischteiche nach Zauntyp und Größenklasse (in ha)
Abbildung 7 zeigt die Anzahl der geförderten Fischteiche nach ihrer Lage in den Niederösterreichischen Viertel. 63 Fischteiche, das sind rund 78 % befinden sich im Waldviertel, 16 im Mostviertel, das sind rund 20 % und 2 im Industrieviertel, das sind rund 2 %.
2 Teiche, 2 %
16
Teiche, 20 %
63 Teiche, 78 %
Abbildung 7: Lage der geförderten Teiche nach Niederösterreichischen Vierteln

Die geförderten Fischteiche liegen in insgesamt 11 Bezirken (Tabelle 3, Abbildung 8). Die meisten Teiche liegen im Bezirk Gmünd (31 bzw. 38 %), Zwettl (14 bzw. 17 %) und Waidhofen an der Thaya (13 bzw. 16 %). Diese drei Bezirke beherbergen 71 % der geförderten Teiche.


Tabelle 3: Anzahl der geförderten Fischteiche nach Bezirken und Niederösterreichischen Vierteln

Abbildung 8: Anzahl der geförderten Teiche nach den Bezirken
Exkurs: Warum liegen so viele der geförderten Fischteiche im Waldviertel bzw. im Waldviertler Bezirk Gmünd?
Niederösterreichweit gibt es mehr als 6.200 Teiche, davon werden rund 4.200 für die Fischproduktion genutzt. Der Großteil der Teiche, nämlich über 3.000, liegt im Waldviertel. Der Bezirk Gmünd nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da sich hier fast die Hälfte der Waldviertler Teiche befinden (Teichdatenbank Bundesamt für Wasserwirtschaft,
2020).

Öffentlichkeitsarbeit
Zu Projektbeginn hat sich gezeigt, dass die Nachfrage nach Förderungen für Einzäunungen sehr gering ist. Erst die Möglichkeit, begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu fördern, konnte hier eine Wirkung erzielen und das Wissen über die Fördermöglichkeit unter den Teichbewirtschaftern verbreiten, was in weiterer Folge zu einem Anstieg der Nachfrage bei der Koordinierung- und Abwicklungsstelle führte.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden Inserate geschaltet, Fachartikel verfasst und in verschiedenen Medien online und in Printform veröffentlicht. Das Ziel der Medienarbeit war, die Fördermöglichkeit bekannt zu machen:
► Einseitiges Inserat in der NÖN Printversion, Woche 18/2017, Seite 25: „Fische vor den Ottern schützen“
► Einseitiges Inserat in der NÖN Printversion, Woche 24/2017, Seite 25: „Gute Beratung im Vorfeld ist das Um und Auf“
► Einseitiges Inserat in der NÖN Printversion, Woche 14/2018, Seite 21: „Frühjahr für Förderprogramm für Fischotterzäune nutzen“

► Inserate in der Tips Zeitung, NÖ Printversion KW 24/2017 (auf unterschiedlichen Seiten erschienen je nach Regionalausgabe - St. Pölten, Bucklige Welt, Krems, Scheibbs, Ybbstal, Waidhofen/Thaya, Horn, Melk, Wiener Neustadt, Wiener-Neustadt Land, Gmünd, Zwettl, St. Pölten Land): „Fischotterzaun-Förderung“
► Inserat im Meisterkurier Nr. 3/2017, Seite 15: „Förderprogramm für FISCHOTTERZÄUNE wurde ausgebaut“
► Artikel im Rundschreiben des NÖ Teichwirteverbandes, darunter:
4/2015, Seite 5-7 „Fischotterschäden – Beihilfe für Prävention oder Ausfraß 2015 – 2018“

6/2015, Seite 2 „Fischotterbeihilfe in NÖ - jetzt Teiche noch vor dem Winter sicher vor Fischottern schützen“
7/2015, Seite 5 – Ankündigung Kleinteichwirterunde mit Bericht zur Fischotterbeihilfe
1/2017, Seite 3-6 „Neue Managementmaßnahmen des Landes NÖ starten für Teichwirte - NÖ Beihilfenmodelle 2017+“
2/2017, Seite 7-9 „Zaunförderung – NÖ Fischotterbeihilfe 2017+“
3/2017, Seite 5 – „Zaunförderung“
1/2018, Seite 7 – „NÖ Fischotterbeihilfe 2017+“
1/2019, Seite 8 – „Heuer noch das Förderprogramm für Fischotterzäune nutzen“
► Amtsblatt Gmünd Nr.5/2018, Seite 2 „Das Frühjahr für das Förderprogramm für Fischotterzäune nutzen!“
► Mehrmals in der Zeitschrift „Die Landwirtschaft“: Die Landwirtschaft Nov. 2015, Seite 14 – „Fischotter in NÖ Teiche vor Schäden schützen – Beihilfe für Ausfraß und für Schutz“
Die Landwirtschaft Nov. 2017 Schwerpunkt Aquakultur, Seite 56 – „NÖ Teichwirteverband starker Partner für Teichwirte und Fischzüchter - Fischotter, Förderung und Werbung“
Die Landwirtschaft Feb. 2019, Seite 8 „Fischotterzäune Beihilfe bis 31.12.2019 beantragen - Förderlaufzeit verlängert“
Die Landwirtschaft Apr. 2017, Seite 14 „Fischotter – Das wird gefördert“
Auch bei Vorträgen, wurde über die Fördermöglichkeit berichtet (hier konnten Synergien mit der Vortragstätigkeit des Projektleiters genutzt werden, da die Vorträge nicht im Rahmen der Projektförderung finanziert werden mussten):

► Forellenzüchterrunde am 31.10.2018: „Wie schütze ich meine Fischbestände effektiv vor Fischottern“
► Grundkurs „Karpfenteichwirtschaft - Die Fischproduktion in Österreich“ 9. Mai 2019
► Filmpräsentation 15.03.2018 – „Wir bauen einen Otterzaun“
► Teichwirte- und Fischzüchtertagung 07.05.2019 und 08.05.2018 – Aktuelles aus der Fischereipolitik (EMFF, Flächenprämien, Fischotterzaunförderung)
Zudem gab es eine dauerhafte Darstellung der Fördermöglichkeit für Fischotterzäune inklusive Downloadmöglichkeit der Antragsformulare und der Kontaktdaten, von den am Projekt beteiligten Projektpartnern, auf der Webseite des NÖ Teichwirteverbandes unter der Rubrik Förderungen (https://www.teichwirteverband-noe.at/fischottersch%C3%A4den-beihilfe-des-landes-n%C3%B6-f%C3%BCr-teichwirtebei-anwesenheit-des-fischotters-n%C3%B6-beihilfenmodelle-2017+2500+2183183).
Wie viele Personen letztendlich davon profitiert haben, kann nur grob abgeschätzt werden. Jedenfalls wurden vor März 2018, also vor den begleitenden Öffentlichkeitsarbeiten weniger Anträge eingereicht (20 Anträge in knapp 34 Monaten), als danach (61 Anträge innerhalb 21 Monate). Eine Auswertung der Websitezugriffe zeigt, dass ab etwa Dezember 2018 verstärkt auf die Informationen zum Förderprojekt zugegriffen wurde (Abbildung 9). Dies ist sicherlich auf die durchgeführte Medienarbeit zurückzuführen.
Abbildung 9: Auswertung der Website-Zugriffe auf die Informationen zum Förderprojekt (Artikel zur Zaunförderung, Artikel zur Verlängerung der Zaunförderung, Beratungsvideos zum Thema Zaunerrichtung)
Projektabwicklung und Kosten der Projektbetreuung
Die Projektabwicklung erfolgte bei der Koordinierungs- und Abwicklungsstelle, der ARGE Karpfen – NÖ Teichwirteverband, mit Sitz bei der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer.

Die Förderwerber, also Teichbewirtschafter und Teichwirtschaftsbetriebe der 81 abgewickelten Förderanträge wurden umfassend betreut. Neben diesen wurden im Rahmen des Projektes viele Anfragen von Interessenten beantwortet. Darüber hinaus gab es weitere acht Förderungsanträge, die schlussendlich nicht den Förderungskriterien entsprochen haben und daher nicht zur Förderung eingereicht werden konnten. Die Gründe hierfür waren unter anderem Probleme beim zeitgerechten Finalisieren, fehlende behördliche Genehmigungen oder andere, insbesondere technische Aspekte der Aufstellung. Diese Anträge wurden nach erfolgter Beratung durch die ARGE Karpfen von den Förderungswerbern zurückgezogen.
Kostendarstellung


Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgte innerhalb der Projektlaufzeit von 55,5 Monaten in sieben Zahlungsaufträgen. In Summe wurden Projektgesamtkosten in der Höhe von € 137 809,29 gefördert. Die Sachkosten für die Bewusstseinsbildung betrugen brutto € 10 647,74, davon wurden € 8.960,45 abgerechnet und anerkannt (6,5 % der Gesamtprojektkosten). Abgerechnete und anerkannte Kosten der Projektbetreuung beliefen sich auf € 12.690,23 (9,2 % der Gesamtprojektkosten).

Schlussfolgerungen und Fazit

Nach einem anfänglich sehr langsamen Anlaufen bei der Inanspruchnahme der Förderung konnte nach Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit und verstärkter Implementierung im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen des LFI NÖ bzw. der Branchenverbände ein rascher Anstieg der Anträge verzeichnet werden. Vermutlich ist das späte Anlaufen der Inanspruchnahme auch auf die mündliche Informationsweitergabe durch die Teichwirte selbst zu erklären („Mundpropaganda“) und nach erhöhter Bekanntheit der Fischotter Zaunförderung ist auch die Nachfrage seitens der Teichbewirtschafter ungebrochen und selbst nach Projektende langen noch laufend Anfragen von Interessenten bei der Abwicklungsstelle bzw. dem NÖ Teichwirteverband ein.
Bewährt hat sich auch das Netzwerk und Knowhow, der beteiligten Stellen – BAW und NÖ Teichwirteverband als Branchenverband sowie der Niederösterreichischen Landes- Landwirtschaftskammer, als eine der ersten Kontaktstellen in der bäuerlichen Beratung. Eine weitere Synergie war unter anderem die Zusammenarbeit mit dem bestehenden Kurswesen der beteiligten Stellen (u.a. LFI NÖ) und dem in der Bildung und der Beratung bestehenden Struktur. Auch konnten durch die Fachberatung des BAW praxisnahe Lösungen für jeden Einzelfall gesucht werden. In der Fachberatung hat man im Rahmen der vorliegenden Förderung daran gearbeitet, brauchbare Einzäunungslösungen für den jeweiligen Teich zu finden. Herausfordernd ist hier die Zufahrt mit der entsprechenden Anordnung der Tore oder auch die Gewährleistung funktionsfähiger Zäune, indem sie im Winter von Schnee frei zu räumen, oder im Sommer von hohem Gras aus zu mähen sind. Die für die Bewirtschaftung erforderlichen Zufahrtsmöglichkeiten mit Toren haben die Einzelzäunungen mitunter sehr teuer gemacht.
Gesteckte Ziele wurden erreicht
Die Förderung von Fischotterzäunen ist ein wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung der traditionellen, extensiven Teichwirtschaft und somit zur Landschaftspflege der Teichwirtschaftsregionen, welche zum Großteil im Waldviertel liegen. Das vorrangige Ziel der Fischotter Zaunförderung, wirksame Maßnahmen zur Schadensvorbeugung bei Teichen durch Errichtung von Zäunungen zu fördern, um einen Ausfraß durch Fischotter zu verringern und gleichzeitig die Koexistenz des Fischotters in unserer Kulturlandschaft zu ermöglichen, wurde erreicht. In Summe konnten 81 Fischteichanlagen in Niederösterreich finanziell durch Abwehrmaßnahmen, also Fischotterzäune gefördert werden. Dadurch konnte der Einzäunungsgrad von Fischteichen in NÖ maßgeblich gesteigert und ein wesentlicher Beitrag bei der Umsetzung des NÖ Fischottermanagementplans geleistet werden.
Bei dem Projekt wurden rund 17 % der genehmigten Fördermittel für Investitionen nicht ausgeschöpft (rund € 27.000,-). Dies lag daran, dass vorab nicht im Detail abschätzbar war, wie viele Projektanträge einlangen werden.

Nicht alle Fischteiche sind sinnvoll einzäunbar
Die Einzäunungen, wie sie im vorliegenden Förderprogramm umgesetzt wurden, ergeben vorrangig bei Kleinteichen Sinn. Dies zeigt sich auch in der Auswertung der geförderten Teichgröße, wo hauptsächlich Kleinteiche aufscheinen (Abbildung 6). Rund 91 % der eingezäunten Fischteiche waren kleiner als 0,75 ha. Größere Teiche sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll einzäunbar. Die Auswertung auch hat gezeigt, dass nur in wenigen Ausnahmefällen größere Fischteiche mit mehr als 0,75 ha eingezäunt wurden. Diese Einzelfälle müssen als geländemäßige Grundvoraussetzung, insbesondere ein flaches Ufer und ein entsprechend gestaltetes Umgehungsgerinne bzw. Einlaufbauwerk aufweisen, damit eine Einzäunung überhaupt möglich ist.

Anhand der tabellarischen Auswertung (Tabelle 2) zeigt sich weiters, dass der finanzielle Aufwand für die Errichtung eines Fixzaunes (mit oder ohne abschließender Elektrolitze) ab einer Teichgröße von etwa 0,5 ha den finanziellen Anreiz durch die Förderung übersteigt. Dadurch ist es für die Teichwirte zu wenig attraktiv eine Förderung in Anspruch zu nehmen bzw. könnte auch die technische Machbarkeit in vielen Fällen nicht gegeben sein.
Bei den Kleinteichen gibt es viele Spezialfälle die gegen eine Einzäunung sprechen, wie beispielsweise Geländeunebenheiten, der Lage an Straßen mit nötigem Platz für die Schneeräumung und für überbreite Transportfahrzeuge, welche beispielsweise beim Holztransport eingesetzt werden oder die Lage im Hochwasserabflussbereich. Bei Letzteren kommt es zu Problemen mit der Wasserrechtsbehörde, wenn durch einen Zaun der Abfluss einer möglichen Hochwasserwelle behindert wäre, denn der Hochwasserschutz muss gewährleistet sein. Die Kleinteiche machen zwar anzahlmäßig den Großteil aus, jedoch sind die eingezäunten Flächen als untergeordnet anzusehen. Rund 80 % der Fischteichfläche des Waldviertels dürfte aus den genannten Gründen nicht einzäunbar sein (Experteneinschätzung mit Berücksichtigung der teichwirtschaftlichen Praxis).
Die im Rahmen der Förderung umgesetzten Zäune haben daher maßgeblich dazu beigetragen, den möglichen Umsetzungsgrad für Einzäunungen auszubauen und Fischteiche, bei denen eine Einzäunung möglich ist, vor dem Fischotter zu schützen.
Rückmeldungen der Antragsteller zur Fischotter Zaunförderung
Generell wurde das Förderprogramm von den Teichwirten als positiv wahrgenommen. Dies betraf vor allem die Beantragung und die Abwicklung. Besonders positiv wurden das schlank gehaltene Antragsformular und die unkomplizierte Antragstellung hervorgehoben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der NÖ Teichwirteverband die weitere direkte Förderabwicklung im Rahmen der LE 2014-2020 mit der Förderstelle als Serviceleistung übernommen hat. Negative Aspekte wurden in Einzelfällen in Bezug auf die (teilweise) längere Wartezeit von mehreren Monaten bei der Auszahlung der Fördergelder genannt. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der NÖ Teichwirteverband als Abwicklungsstelle bei
der Förderstelle immer nur anhand von Zwischenabrechnungen und bei Vorliegen vollständiger Unterlagen durch die Teichwirte sowie einer gewissen Abrechnungssumme für eine Zwischenabrechnung einreichen konnte. Sehr oft wurde seitens der Teichbewirtschafter auch anhand konkreter Rückmeldungen der Arbeitsaufwand bei der Errichtung der Zäune, allen voran bei Fixzäunen, unterschätzt.
Teilweise gab es Verwirrung unter den Teichwirten über die genauen Fördermöglichkeiten von Fischotterzäunen, da in anderen Bundesländern hier teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltete Förderprogramme angeboten werden. Auch in der Fachberatung bzw. in der Weiterbildung musste dieser Aspekt immer entsprechend kommuniziert werden.
Rückmeldung des NÖ Teichwirteverbandes zur Fischotter Zaunförderung
Der NÖ Teichwirteverband hat das Förderprogramm für alle Teichbewirtschafter unabhängig einer etwaigen Mitgliedschaft beim NÖ Teichwirteverband selbst als zwischengeschaltete Abwicklungsstelle koordiniert und betreut. Das führte teilweise zu sehr hohen Arbeitsbelastungen im Verbandsbüro. Obwohl das Fachpersonal des Verbandsbüros generell mit der Projektabwicklung vertraut ist, so ergaben sich im laufenden Abwicklungsbetrieb immer wieder fördertechnische Fragestellungen, die ohne Konsultation der Förderstelle nicht beantwortet werden konnten. Der NÖ Teichwirteverband empfiehlt daher dringend, mögliche zukünftige Förderprogramme wesentlich in der Abwicklung zu vereinfachen.

Ausblick
Das umgesetzte Projekt zeigt die vorrangige Realisierbarkeit für Kleinteiche (Abbildung 6). Von den insgesamt eingezäunten Teichflächen im Umfang von etwa 27,5 ha wurden knapp drei Viertel mit Elektrozäunen vor Fischotterausfraß geschützt (Tabelle 1). Gerade bei Elektrozäunen sind laufend Instandhaltungsmaßnahmen und Nachrüstungen nötig, weshalb dies auch bei künftigen Förderprojekten weiterhin berücksichtigt werden müsste. Der zeitliche und personelle Aufwand für die Zaunaufstellung wurde als einer der Hauptschwierigkeiten, vor allem bei Fixzäunen genannt. Darüber hinaus wären detaillierte Studien zur Erhebung des Einzäunungspotentiales wünschenswert, auch wenn es erste Einschätzungen seitens Fachexperten gibt (Gratzl und Bauer, 2018).
Literaturverzeichnis / Abbildungsverzeichnis / Tabellenverzeichnis
Abkürzungen bzw. Erklärung von verwendeten Begriffen
► BAW: Im vorliegenden Endbericht wird damit die Ökologische Station Waldviertel in Gebharts bezeichnet, welche Teil des Instituts für Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft des Bundesamtes für Wasserwirtschaft ist
► Bewilligende Stelle bzw. Förderstelle: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz (im Text auch als NÖ Naturschutzabteilung bezeichnet)
► Fischteich: Unter dem umgangssprachlichen Begriff des Fischteiches wird gemäß den Förderrichtlinien ein wasserrechtlich für die Zwecke der Fischzucht bewilligter Teich verstanden, welcher der Fischproduktion dient.
► Koordinierungs- und Abwicklungsstelle: Im vorliegenden Förderprojekt ist dies die ARGE Karpfen, welche aus einem Zusammenschluss von Teichwirten mit dem NÖ Teichwirteverband besteht.
► LFI NÖ: Ländliches Fortbildungsinstitut Niederösterreich (Bildungseinrichtung der LK NÖ)
► LK NÖ: Landes-Landwirtschaftskammer Niederösterreich

Literaturverzeichnis
Adámek, Z., Kortan, D., Lepič, P. & Andreji, J. (2003): Impacts of otter (Lutra lutra L.) on fishponds: a study of fish remains at ponds in the Czech Republic. Aquaculture International 11: 389– 396.
Bauer C., Gratzl G., Fichtenbauer M. (2017): Karpfenteichwirtschaft 2017. Skriptum zum Grundkurs. 85.
Gratzl G. (2014): Fallbeispiele von Problemen durch eindringende Fischotter (Lutra lutra) bei fix eingezäunten Fischteichen und Hälterbecken. Tipps zur Vermeidung von Schwachstellen – Österreichs Fischerei
67: 184 - 188.
Gratzl G., Bauer C. (2018): Der Einzäunungsgrad von Waldviertler Teichen. Österreichs Fischerei, 71 (10): 272-275.
Kirchmaier L., Haslauer, M., Bauer C., Gratzl G., Salzmann S. (2020): Karpfen und deren Vermarktung neu aufgerollt: Besonderheiten, Einfluss von Branchenverbänden, geschichtliche Entwicklung und Ausblick mit Schwerpunkt Niederösterreich - Teil 2. Österreichs Fischerei: 73 (7): 190-203.
NÖ Teichwirteverband (Hrsg.) (2014): Synopse Fischotter. Eigenverlag. 106.
Umweltbundesamt (in prep.): Pilotstudie 4 - Umweltdaten der Aquakultur. Endbericht gefördert im Rahmen des europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF 2014-2020.
Kruuk H. (2006): Otters: ecology, behaviour and conservation. Oxford University Press, Oxford, UK. 265.
Internetquellen:

Beratungsvideos zum Thema Fischotter und Otterzaunerrichtung
URL: https://www.teichwirteverband-noe.at/beratungsvideos-zum-thema-fischotter-und-otterzaunerrichtung+2500+2720922
URL: https://noe.lko.at/videos-fische+2500++2690924
Information zum Förderprojekt:
(https://www.teichwirteverband-noe.at/fischottersch%C3%A4den-beihilfe-des-landes-n%C3%B6f%C3%BCr-teichwirte-bei-anwesenheit-des-fischotters-n%C3%B6-beihilfenmodelle2017+2500+2183183).
mit
4: Beispiel für einen Fixzaun mit gespanntem Draht bei dem die umgeknickten Zaunfelder anschließend eingeschottert werden, um ein Untergraben zu verhindern (links). Die Torsteher und seitlichen

5: Als Abschluss kann der Fixzaun optional auf der Außenseite etwa im Bereich der Zaunmitte
knapp unter der Zaunmitte (auf einer Höhe von ca. 40-60 cm) mit einer nahe am Zaun befindlichen
rote Linie) um eine zusätzliche Absicherung gegen ein
Anhang mit Antrags- und Abrechnungsformular
Anhang 1 – Antragsformular mit ARGE Karpfen-Beitrittserklärung
Das Antragsformular ist in der Letztversion 5 2018 im Rahmen des Projektes Artenerhaltungsprogramm Fischotter in Niederösterreich, Projektteil ARGE Karpfen nachfolgend dargestellt.




Anhang 2 – Verpflichtungserklärung


Anhang










Anhang 5 – Technische Hinweise für die Zaunmontage














Anhang 6 - Abrechnungsformular
Das Abrechnungsformular ist im Folgenden dargestellt:



