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Betriebshilfe Steiermark

SCHNELLE HILFE IST DOPPELTE HILFE

Resnicek: „Die Betriebshilfe funktionierte superschnell und war unkompliziert und unbürokratisch zu beantragen. Ich hätte ohne Betriebshelfer meine Kunden nicht weiter betreuen und beraten können.“

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Die Unternehmensberaterin ist ein gutes Beispiel dafür, dass schnelle Hilfe doppelte Hilfe ist und am effektivsten über Krisensituationen hinweghilft. Sie findet es darüberhinaus positiv, dass Frau in der Wirtschaft bei allen Veranstaltungen auf die Betriebshilfe hinweist und diese sich daher mittlerweile großer Bekanntheit erfreut. Und: „Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass einem im Notfall geholfen wird und die eigene Firma weiterlaufen kann“, sagt Resnicek.

Vor allem für Klein- und Kleinstbetriebe sind Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ein großes Problem. Bietet sich niemand an, der den Betrieb in der Zwischenzeit weiterführt, kann die Existenz des Unternehmens plötzlich gefährdet sein. Hier kann die Betriebshilfe einspringen. Sie ist eine Initiative von Frau in der Wirtschaft Steiermark und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. In bereits über 1.800 Betriebshilfefällen konnte steirischen Unternehmerinnen und Unternehmern in schwierigen Zeiten eine wichtige Hilfestellung gegeben werden.

WIE SIEHT DIE BETRIEBSHILFE AUS?

Über den Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ kann eine Ersatzarbeitskraft angestellt werden, wodurch für den Unternehmer/die Unternehmerin keine Kosten entstehen.

WER KANN BETRIEBSHILFE BEANSPRUCHEN?

• Jede steirische Unternehmerin/jeder steirische Unternehmer

• Bei Krankheit/Unfall bzw. Spitalsaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren:

• Einkommensgrenze: € 21.869,28 Jahreseinkommen lt. Einkommensteuerbescheid (Wert 2022*)

• bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit

• für maximal 70 Arbeitstage (40 Wochenstunden) pro Kalenderjahr

• Bei Mutterschaft:

• Für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Normalfall acht Wochen vor und nach der Geburt)

• Es gilt bei Mutterschaft keine Einkommensgrenze (Achtung: Wenn ein Betriebshelfer/eine Betriebshelferin über den Verein beigestellt wird, gebührt kein Wochengeld!)

* Dieser Wert wird jährlich valorisiert und geringfügig erhöht.

Nähere Informationen: Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“

Körblergasse 111–113, 8010 Graz Tel. 0316 601–727 betriebshilfe@wkstmk.at www.wko.at/stmk/betriebshilfe