Innenbekleidungen

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Lignatec Innenbekleidungen

Figur 48: Bauteilanschluss Wand – Wand: 1 Fugenspachtel 2 auf Trennstreifen

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3.2.15 Ausschreibung und Gewährleistung Um die Verantwortlichkeiten sinnvoll zu regeln, sollte die komplette Montage eines Bauteiles mit Fermacell-Gipsfaserbeplankung – bestehend aus der Unterkonstruktion und der Beplankung inklusive der Fugenausbildung – an einen einzigen Unternehmer vergeben werden. In der Ausschreibung ist insbesondere die Schnittstelle zwischen Plattenmontage und Oberflächenbehandlung klar zu definieren. Zur Plattenmontage gehören auch folgende Arbeiten: • Fugenausbildung gemäss Herstellerangaben • Spachteln der Fugenbereiche und der Befestigungsmittel • Ausführen von Anschlüssen, Innen- und Aussenecken gemäss Herstellerangaben. Die oben beschriebene Vorgehensweise bietet folgende Vorteile: • Alle Unternehmer rechnen den gleichen Arbeitsumfang (die Offerten werden vergleichbar). • Diese Schnittstellenregelung gewährleistet einen reibungs- und diskussionslosen Arbeitsablauf auf der Baustelle. • Der Nachfolgeunternehmer findet einen Untergrund vor, der keiner zusätzlichen Nacharbeiten (z. B. Versenken von vorstehenden Befestigungsmitteln, Entfernen von Kleberresten) mehr bedarf. • Die Ausbildung der Anschlüsse wird nicht dem Zufall überlassen. Sie wird geplant und mit der Plattenmontage ausgeführt. Mit dem Arbeitsgang der Verspachtelung des Fugenbereiches und der Befestigungsmittel ist die Plattenmontage abgeschlossen. Das heisst aber nicht, dass die Flächen nun schon ohne weitere Vorarbeiten bereit sind für die Oberflächenbehandlung. Beim Holzbauer eine malerfertige Oberfläche auszuschreiben oder sie von ihm zu verlangen, ist nicht sinnvoll und hat sich in der Praxis nicht bewährt. Was sich sehr gut bewährt hat, ist das Vergeben der Spachtelarbeiten vom Holzbauer an den Gipser. Der

Holzbauer muss jedoch wissen, dass nur er gegenüber dem Bauherrn die Gewährleistung für eine funktionsfähige Beplankung tragen kann. Entsprechend wichtig ist die Auswahl des Gipsers. 3.2.16 Zusammenfassung Im folgenden sind nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst, welche beim Einsatz von Fermacell-Gipsfaserplatten beachtet werden sollten: • Um die Verantwortlichkeiten sinnvoll zu regeln, sollte die komplette Montage eines Bauteiles mit Fermacell-Gipsfaserbeplankung – Unterkonstruktion und Beplankung inklusive Fugenausbildung – an einen einzigen Unternehmer vergeben werden. • Die Verfugung darf erst nach Akklimatisierung der Fermacell-Gipsfaserplatten erfolgen. • Anschlüsse und Inneneckausbildungen sind zu planen. • Die maximale Breite der Klebefuge darf 1 mm nicht überschreiten. • Alle Befestigungsmittel müssen ausreichend gegen Korrosion geschützt sein. • Bei aussteifenden Wandscheiben sind horizontale Spachtelungen nicht zulässig.

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