52
4.5.2 452-1
Loggia mit Brüstung und brennbarer Aussenwandbekleidung 1 Schnitt A-A 2 Grundriss
Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen
Loggia
452-1
452-2
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Loggia mit nicht brennbarem Geländer 1 Schnitt A-A 2 Grundriss
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Loggiabreite
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Loggiabreite
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Aussenwandbekleidung in Holz Brandschutzmassnahme gemäss Lochfassade (Tab. 331-1) Fassadenebene Brüstung EI 30 Feuerwiderstand von Aussenwand und Decke wie Anforderungen an das Gebäude
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Aussenwandbekleidung in Holz im Bereich der Deckenstirne Brandschutzmassnahme gemäss Lochfassade (Tab. 331-1) Fassadenebene Geländer nicht brennbar Feuerwiderstand von Aussenwand und Decke wie Anforderungen an das Gebäude
Die Loggia ist ein von der Fassadenebene einspringender Gebäudebereich mit Aussenklima. Brandschutztechnisch wird die Loggia wie ein Raum mit geöffneten Fenstern betrachtet. Bezüglich der erforderlichen Brandschutzmassnahmen wird die Loggia der Lochfassade zugeordnet (siehe Kap. 3 bzw. 3.3.1).
Die Brüstung kann folgendermassen ausgebildet werden: • Geschlossen mit Feuerwiderstand EI 30 und Holz-Aussenwandbekleidung (Abb. 452-1) • Nicht brennbare Geländerkonstruktion (Abb. 452-2) Für die umfassenden Bauteile der Loggia gelten die Feuerwiderstandsanforderungen, welche für das Gebäude (Tragwerk und/oder brandabschnittsbildende Bauteile) erforderlich sind. Beträgt die Breite einer Loggia weniger als 2,0 m, ist die Deckenuntersicht nicht brennbar auszuführen.