Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen, BSV 2003

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Anschluss Balkonboden an Aussenwand 1 Brandschutzmassnahme durchgehend ausgeführt 2 Punktuelle Befestigung und durchlaufende Dichtung 3 Durchlaufende Auflagerlatte oder Stahlwinkel

Balkon und Loggia

Zu den Bereichen Balkon oder Loggia sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] keine speziellen Regelungen vorzufinden [3]. Die in Kapitel 4.5 festgehaltenen Angaben gelten somit nur im Zusammenhang mit Holz-Aussenwandbekleidungen. Brennbare Anteile bei Balkonen oder Loggien können einen Einfluss auf das Brandverhalten der Aussenwandbekleidung haben. Bei der Festlegung von erforderlichen Brandschutzmassnahmen ist dieser Einfluss zu berücksichtigen. Die Angaben in dieser Publikation gelten, wenn die Rahmenbedingungen gemäss Kapitel 4.5 bezüglich Konstruktion und Materialisierung eingehalten sind. Abweichungen von den Angaben in Kapitel 4.5 sind im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde möglich, sofern für die objektspezifische Situation die Haupteinflussfaktoren (Kap. 3.1) und die Erkenntnisse aus den Brandversuchen (Kap. 1.3.5) entsprechend berücksichtigt werden.

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4.5.1

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Balkon

Die in Kapitel 4.5.1 festgehaltenen Angaben sind Ergänzungen zu den Kapiteln 3.3.3 und 3.3.4. Die Angaben zur Materialisierung und Konstruktion gelten sinngemäss für Einzelbalkone und Balkonbänder. 4.5.1.1 Anschluss Balkonboden an Aussenwand Wird der Balkonboden nicht dicht an die Aussenwand angeschlossen und unterbricht somit die Hinterlüftung der Aussenwandbekleidung nicht, ist die horizontale Brandschutzmassnahme (Tab. 333-1) im Bereich des Balkons durchgehend zu montieren (Abb. 451-1; Variante 1). Wirkt der Balkonboden direkt als horizontale Brandschutzmassnahme, hat dieser mindestens den materialtechnischen Vorgaben einer Schürze (Kapitel 4.1.4) zu entsprechen. Die Abdichtung an die Aussenwand kann gemäss Abbildung 451-1 Variante 2 oder Variante 3 bzw. in Anlehnung an die Abbildung 412-1 erfolgen. Eine horizontale Brandschutzmassnahme in der Fassadenfläche direkt neben dem Balkon ist gemäss den Vorgaben für Längsstösse (Kap. 4.1.4 bis 4.1.6) seitlich an den Balkonboden anzuschliessen.

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4.5

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

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1 Geschlossene Balkonbodenplatte 2 Brandschutzmassnahme durchgehend gemäss Kap. 3.3.3 3 Dichter Anschluss der Balkonbodenplatte an Aussenwand, z. B. mit durchlaufendem Dichtungsband 4 Konsole lokal 5 Durchlaufende Auflagerlatte – Breite ≥ 30 mm – Höhe ≥ 50 mm oder Stahlwinkel – Blechdicke ≥ 4 mm – Schenkellänge ≥ 30 mm


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