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Für einige Leitungsarten schreiben die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1] die Führung in Schächten vor, die als Brandabschnitte ausgebildet sind (z. B. Abgasanlagen oder brennbare Abwasserleitungen in bestimmten Fällen). Ansonsten existieren keine direkten Bestimmungen, wann Installationen in Schächten zu führen sind. Grundsätzlich gilt jedoch:
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Übersicht Installationsführung
Haustechnik – Installationen und Abschottungen
In mehrgeschossigen Bauten mit mehreren Brandabschnitten sollte die vertikale Leitungsführung in Schächten erfolgen, die als Brandabschnitte ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Leitungen oder unterschiedliche Medien miteinander geführt werden oder wenn die Leitungen grosse Querschnitte aufweisen. Vertikale Installationen sollten nur in Einzelfällen (oder als Ergänzung zur Vertikalerschliessung in Schächten) offen geführt werden.
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Installationen in Schächten
Offen geführte Installationen mit Abschottung
Merkmale Merkmale – Installationen in feuerwiderstands- – Installationen offen oder in Vorsatzschalen oder Schächten fähigen, als Brandabschnitte ohne Feuerwiderstand geführt ausgebildeten Schächten – Schachtein-/-austritte abgeschottet – Durchdringungen durch brandabschnittsbildende Bauteile abgeschottet Anwendung Anwendung – In Einzelfällen – Standardfall für vertikale – als Ergänzung zur InstallationsInstallationsführung führung in Schächten Verweise Verweise – Gewerksweise Anforderungen – Schachtkonzeption gemäss in Kap. 3.3 bis 6 Kap. 2.2.2 – Abschottung gemäss Kap. 8 – Gewerksweise Anforderungen in Kap. 3.3 bis 6 – Schachteintritte/-austritte abgeschottet gemäss Kap. 8
mit Ummantelung
Merkmale – Installationen offen oder in Vorsatzschalen oder Schächten ohne Feuerwiderstand geführt – Leitungen selbst feuerwiderstandsfähig oder feuerwiderstandsfähig ummantelt Anwendung – In Einzelfällen – als Ergänzung zur Installationsführung in Schächten Verweise – Gewerksweise Anforderungen in Kap. 3.3 bis 6 – Abschottung gemäss Kap. 8