Haustechnik – Installationen und Abschottungen, BSV 2003

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Leibungsauskleidung ohne Kragen Ist es nicht möglich, bei der Auskleidung der Bauteilleibung den erforderlichen Versatz mit nicht brennbaren Beplankungen oder einem Kragen herzustellen, werden zwei VKF-anerkannte Brandschutzdichtungsbänder zwischen Bauteilleibung und Auskleidung eingelegt. Die Brandschutzdichtungsbänder müssen für eine Anwendung auf das Material der Auskleidung geeignet sein (Abb. 842-2).

842-2 1

3

EI tt

842-2

Fugenabdichtung bei Bauteilen mit brennbarer Oberfläche ohne Kragen

Haustechnik – Installationen und Abschottungen

2 1 VKF-anerkanntes Brandschutzdichtungsband 2 Auskleidung der Bauteilleibung mit Bekleidung mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb), Befestigung gemäss Kap. 8.4.1 3 Abschottung gemäss Kap. 8.3

8.5

Einzelleitungen

Bauteile aus zusammengesetzten Querschnitten Auf ein umlaufendes Füllholz mit Auskleidung der Bauteilleibung kann verzichtet werden (Abb. 850-1, Variante 1), wenn die folgenden Bedingungen eingehalten sind: • ganzer Hohlraum zwischen Beplankungen sowie Restöffnungen im Durchdringungsbereich ausgefüllt mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 26 kg/m3 • Abschluss der Durchdringung mit VKFanerkannter Brandschutzdichtmasse oder nicht brennbarer Spachtelmasse (z. B. Gips, Mörtel) dicht verschlossen Sicherheitsabstände von Leitungen zu brennbaren Materialien sind einzuhalten. Brennbare Rohrdämmungen sind im Bereich der Durchdringung zu unterbrechen. 850-1

Einzelleitung durch Bauteil aus 1 zusammengesetztem Querschnitt 2 Vollquerschnitt, Abschottung mit Mineralwolle 3 Vollquerschnitt, Abschottung mit VKF-anerkannter Brandschutzdichtmasse

Bauteile aus Vollquerschnitten Auf eine Auskleidung der Bauteilleibung kann verzichtet werden, wenn die Restöffnung im Durchdringungsbereich mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 26 kg/m3, ausgefüllt wird (Abb. 850-1, Variante 2), oder wenn die Durchdringung beidseitig mit VKF-anerkannter Brandschutzdichtmasse oder nicht brennbarer Spachtelmasse (z. B. Gips, Mörtel) dicht verschlossen wird (Abb. 850-1, Variante 3). Sicherheitsabstände von Leitungen zu brennbaren Materialien sind einzuhalten. Brennbare Rohrdämmungen sind im Bereich der Durchdringung zu unterbrechen.

850-1

1

1

2

EI tt

2

1 Hohlraum ausgefüllt mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 26 kg/m3 2 VKF-anerkannte Brandschutzdichtmasse oder nicht brennbare Spachtelmasse (z.B. Gips, Mörtel) 3 Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 26 kg/m3

3

EI tt

3

2

2

EI tt


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