59
841-2
1
1 3 4
2
5
3
c b
5
c 2
2
3
1
5
a b
842-1
Kragenaufdopplung zur Anpassung der Bauteildicke an die Abschottung
Die Bauteilleibungen sind mit Bekleidungen mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb) auszukleiden. Durchgehende Fugen ohne Versatz sind zu vermeiden. Bei Bauteilen mit nicht brennbaren Beplankungen kann der erforderliche Versatz wie in Abbildung 841-1 ausgebildet werden. Bei Bauteilen mit brennbaren Oberflächen wird der Versatz durch das Anbringen eines mindestens 50 mm breiten Kragens um die Bauteilleibung aus einer Bekleidung mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb) hergestellt (Abb. 841-2). Die Leibungsauskleidung muss über den gesamten brandschutztechnisch wirksamen Querschnitt des brandabschnittsbildenden Bauteils erfolgen. Beispielsweise ist bei Decken mit brandschutztechnisch wirksamem Bodenaufbau die Auskleidung bis Oberkante Bodenaufbau zu führen. In Konstruktionen aus zusammengesetzten Querschnitten (beplankten Wänden, beidseitig beplankten Balkendecken, Kasten- und Rippendecken) sind die Öffnungen zur Stabilisierung mit umlaufenden Füllhölzern zu umrahmen (Abb. 841-1). Die Befestigung der Leibungsauskleidung an das umlaufende Füllholz bzw. an den Bauteil selbst erfolgt mit Verbindungsmitteln in zwei Reihen mit einem Verbindungsmittelabstand von maximal 100 mm. Bei beplankten Konstruktionen ist die flächige Beplankung des Bauteils ebenfalls in einem Abstand von maximal 100 mm am Füllholz zu befestigen. Die Herstellerangaben zu den Zwischen- und Randabständen der Verbindungsmittel sind zu berücksichtigen.
a Verbindungsmittelabstand Befestigung Kragen und Beplankung-Füllholz: maximal 100 mm b Breite des umlaufenden Füllholzes: mindestens 40 mm c Breite des Kragens: mindestens 50 mm
8.4.2
Sonderfälle
Anpassung der Bauteildicke an das Abschottungssystem Bei Bauteilen, deren Dicke kleiner ist als die für die Abschottung geforderte Dicke, wird die erforderliche Bauteildicke erreicht, indem ein ein- oder mehrschichtiger, mindestens 50 mm breiter Kragen aus nicht brennbarer Bekleidung um die Bauteilöffnung aufgedoppelt wird (Abb. 842-1). 842-1 2 1
4
h
a a
1 Füllholz umlaufend, b ≥ 40 mm 2 Leibungsauskleidung aus Bekleidung mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb) 3 Kragen aus Bekleidung mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb), c ≥ 50 mm, a ≤ 100 mm 4 Fugenversatz 5 Abschottung gemäss Kap. 8.3
EI tt
b
c
c
b
3
4
EI tt
EI tt
841-2
Ausbildung der Bauteilleibung bei Bauteilen mit brennbaren Oberflächen 1 Bauteile aus zusammengesetzten Querschnitten 2 Bauteile aus Vollquerschnitten 3 Befestigung der flächigen Beplankung und des Kragens im Bereich der Bauteilleibung
Haustechnik – Installationen und Abschottungen
c 3 1 Ein- oder mehrschichtiger Kragen aus nicht brennbaren Bekleidungen als Aufdopplung, c ≥ 50 mm 2 Kragen aus Bekleidung mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb), c ≥ 50 mm 3 Leibungsauskleidung mit Versatz gemäss Kap. 8.4.1 4 Abschottung gemäss Kap. 8.3 c Breite des Kragens: mindestens 50 mm h minimale Dicke der Abschottung gemäss VKF-Brandschutzanwendung