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1.4
Bekleidungen mit Brandschutzfunktion
Bekleidungen mit Brandschutzfunktion schützen Bauteile für eine bestimmte Dauer vor der Brandeinwirkung und können die tragende und/oder brandabschnittsbildende Funktion des Bauteils verbessern. Abbildung 140-1 zeigt zwei Beispiele für den Einsatz von Bekleidungen: • Bekleidungen mit Brandschutzfunktion an einer für die Einwirkungen unter Raumtemperatur bemessenen Holzstütze gewährleisten die Tragfähigkeit der Stütze unter Brandeinwirkung während der Feuerwiderstandsdauer der Bekleidung. • Bekleidungen mit Brandschutzfunktion, die beidseitig an einem für die Einwirkungen unter Raumtemperatur bemessenen Bauteil (z.B. Decke) angebracht werden, gewährleisten die tragende und brandabschnittsbildende Funktion des Bauteils während der Feuerwiderstandsdauer der Bekleidung.
140-1
Beispiele zum Einsatz von Bekleidungen mit Brandschutzfunktion
Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand
Nach dem neuen europäischen Normungs- und Klassierungssystem werden Bekleidungen mit Brandschutzfunktion mit K gekennzeichnet und den Feuerwiderstandsklassen K 30 und K 60 zugeordnet. Falls diese Bekleidungen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen, werden die Bezeichnungen in den Anwendungsvorschriften mit dem Zusatz ‹(nbb)› ergänzt. Diese Klassierungen für feuerwiderstandsfähige, nicht brennbare Bekleidungen entsprechen weitgehend den alten F 30- und F 60Klassierungen nach VKF für Verkleidungen von brennbaren Bauteilen. In den europäischen Regelungen gibt es keine Klassierung für Bekleidungen mit 90 Minuten Feuerwiderstand (wie z.B. die F 90-Klassierung nach VKF). Die europäischen Klassierungen K30 und K60 werden voraussichtlich die in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1] bei Bekleidungen angewendeten Bezeichnungen EI 30 und EI 60 ablösen. Da die Brandschutzanforderungen bezüglich Bekleidungen in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1] mit der Bezeichnung ‹EI› formuliert sind, wird in der vorliegenden Publikation ebenfalls die Bezeichnung ‹EI› verwendet. Hingegen wird in Anlehnung an die europäischen Bezeichnungen von ‹Bekleidungen› gesprochen, an Stelle des in den VKF-Brandschutzvorschriften verwendeten Begriffs ‹Verkleidung›. In Tabelle 140-2 sind die verschiedenen Bezeichnungen und die Anforderungen an Bekleidungen mit Brandschutzfunktion dargestellt.
140-1
Stütze, für Raumtemperatur bemessen
Bekleidung mit Brandschutzfunktion EI tt
+
Decke, für Raumtemperatur bemessen
Stütze R tt
=
Bekleidungen mit Brandschutzfunktion EI tt
+
Decke R tt, REI tt
=