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Glossar Auflage Oberste Schicht bei Bodenkonstruktionen. Sie kann schwimmend verlegt oder auf einer Unterkonstruktion befestigt sein. Baustoff Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren Brandverhalten Anforderungen gestellt werden. Baustoffe werden über genormte Prüfungen oder andere VKF-anerkannte Verfahren klassiert. Massgebende Kriterien sind insbesondere Brand- und Qualmverhalten, brennendes Abtropfen und Wärmefreisetzung. Unterschieden werden im wesentlichen zwei Arten von Klassierungssystemen: Die in der Schweiz gebräuchliche und in den aktuellen Brandschutzvorschriften angewendete Klassierung nach der Brandkennziffer (BKZ) und die Klassierung nach EN. Bauteil Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren Feuerwiderstand Anforderungen gestellt werden. Massgebend ist insbesondere die Feuerwiderstandsdauer bezüglich der Kriterien Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I). Bekleidung Bekleidung mit Brandschutzfunktion Siehe Kapitel 1.4 und 3.5 Beplankung Flächenförmige Schicht aus festem, feuerwiderstandsfähigem Material mit mindestens BKZ 4.2, die mit Ständern, Balken oder einem Vollquerschnitt verbunden ist. Beplankungen können aus mehreren Schichten bestehen. Brandkennziffer BKZ Die Brandkennziffer gibt Auskunft über die Klassierung eines Baustoffes. Massgebend sind das Brennverhalten (Brennbarkeitsgrad 1 bis 6) und das Qualmverhalten (Qualmgrad 1 bis 3). Fichtenholz beispielsweise weist die BKZ 4.3 auf, zusammengesetzt aus dem Brennbarkeitsgrad 4 (mittelbrennbar) und dem Qualmgrad 3 (schwache Qualmbildung). Brandabschnitt Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch brandabschnittsbildende Bauteile voneinander getrennt sind. Brandabschnittsbildende Bauteile Brandabschnittsbildende Bauteile sind raumabschliessende Bauteile wie Brandmauern, brandabschnittsbildende Wände und Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen. Brandabschnittsbildende Wände und Decken sind feuerwiderstandsfähige Bauteile, die Bauten und Anlagen in Brandabschnitte unterteilen.
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Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand
Dämmung, brandschutztechnisch wirksam Dämmaterial, das einen Beitrag zur Brandabschnittsbildung leistet und/oder tragende Elemente für eine bestimmte Zeit vor dem Abbrand schützt. Feuerwiderstand Der Feuerwiderstand kennzeichnet das Brandverhalten von Bauteilen. Er ist die Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die gestellten Anforderungen (beispielsweise Tragfähigkeit ‹R›, Raumabschluss ‹E› oder Wärmedämmung ‹I›) erfüllen muss. nbb (nicht brennbar) Mit dem Zusatz ‹(nbb)› bezeichnete Bauteile müssen ganz oder teilweise aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Die detaillierten Anforderungen an den Schichtaufbau von Holzbauteilen können den Kapiteln 1.3 und 1.4 entnommen werden. Raumabschluss ‹E› (Etanchéité – Dichtigkeit) Kriterium für die Fähigkeit raumabschliessender Bauteile, den Durchtritt von Feuer und Rauch zu verhindern. Schmelzpunkt Der Schmelzpunkt von Mineralfaserplatten wird gemäss DIN 4102, Teil 17 ermittelt. Erfüllen die Mineralfaser-Dämmstoffe die in Teil 17 festgelegten Anforderungen, ist der Nachweis eines ‹Schmelzpunktes ≥ 1000 °C› erbracht. Tragschicht Erste obere Beplankung auf Balkenlagen mit tragender Funktion (Übertragung der Vertikallasten auf Balkenlage). Tragfähigkeit ‹R› (Résistance – Tragfähigkeit) Kriterium für die Standsicherheit von Tragwerken oder Bauteilen gegenüber bestimmten Einwirkungen. Trittschalldämmung Dämmschicht in Decken, die in der Regel zwischen Tragschicht und Auflage liegt. Sie kann flächig (mit schwimmender Auflage) oder zwischen Latten verlegt sein. Verkleidung Der Begriff ‹Verkleidung› wird durch ‹Bekleidung› ersetzt. Siehe Kapitel 1.4 und 3.5. Wärmedämmung ‹I› (Isolation – Wärmedämmende Wirkung) Kriterium für die Fähigkeit einer raumabschliessenden Konstruktion, den Wärmedurchgang zu begrenzen.
Literaturverzeichnis [1]
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[11] SN 505 265, 2003: Holzbau, SIA, Zürich [12] SN 505 265/1, 2003: Holzbau – Ergänzende Festlegungen, SIA, Zürich [13] SN EN 1995-1-2 (SIA 265.002), 2004: Eurocode 5: Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Holzbauten, Teil 1-2: Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung für den Brandfall [14] Merkblatt Brandschutz, Bemessung von Holz-BetonVerbunddecken bis 60 Minuten Feuerwiderstand, Lignum, 2001, Zürich [15] Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau, SZS Stahlbau Zentrum Schweiz, 2006, Zürich [16] DIN 4102, Teil 4, 1994: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Beuth Verlag, Berlin [17] DIN 4102, Teil 22, 2004: Anwendungsnorm zu DIN 4102-4 auf der Bemessungsbasis von Teilsicherheitsbeiwerten, Beuth-Verlag, Berlin [18] Kordina K., Meyer-Ottens C., 1994: Holz-BrandschutzHandbuch, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, München [19] SEV 2005: Technische Norm SN SEV 1000:2005, Niederspannungs-Installations-Norm (NIN), Schweizerischer Elektrotechnischer Verein SEV, Fehraltdorf