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342-1
Abbrand bei linearen Holzbauteilen, die während der gesamten Branddauer ungeschützt sind
3.4
Lineare Bauteile
3.4.1
Allgemeines
Das massgebende Kriterium für den Feuerwiderstand linearer Bauteile ist die Tragfähigkeit R. Bei der Beurteilung muss berücksichtigt werden, von wie vielen Seiten die Brandeinwirkung erfolgt; bei freistehenden Stützen beispielsweise ist die Brandeinwirkung vierseitig; bei sichtbaren Deckenbalken, auf denen sich ein feuerwiderstandsfähiger Bodenaufbau befindet, dreiseitig usw. Verbindungen und Anschlüsse müssen denselben Feuerwiderstand aufweisen wie der anzuschliessende Bauteil. Angaben zur Feuerwiderstandsbemessung von Verbindungen sind in der SIA/Lignum Dokumentation 83, Brandschutz im Holzbau [3] und in der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Feuerwiderstandsbemessung – Bauteile und Verbindungen› [5] zu finden.
3.4.2
Rechnerischer Nachweis des Feuerwiderstands linearer Holzbauteile
Beim rechnerischen Nachweis des Feuerwiderstands linearer Holzbauteile muss unterschieden werden zwischen Holzoberflächen, die während der gesamten Branddauer ungeschützt sind (Kap. 3.4.2.1), und Holzoberflächen, die anfänglich durch eine Beplankung/Bekleidung mit Brandschutzfunktion oder durch Dämmstoffe vor der Brandeinwirkung geschützt sind (Kap. 3.4.2.2). 3.4.2.1
Während der gesamten Branddauer ungeschützte Holzbauteile Bei linearen Holzbauteilen, die während der gesamten Branddauer dem Brand ausgesetzt sind (bei denen keine schützende Wirkung von Beplankungen, Bekleidungen mit Brandschutzfunktion oder Dämmstoffen berücksichtigt wird), kann der Nachweis des Feuerwiderstands gemäss den in der Norm SIA 265, Holzbau [11], der SIA/Lignum Dokumentation 83, Brandschutz im Holzbau [3] und der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Feuerwiderstandsbemessung – Bauteile und Verbindungen› [5] beschriebenen Verfahren erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die in diesen Publikationen angegebenen Abbrandgeschwindigkeiten β0 von 0,8 mm/min für Vollholz und 0,7 mm/min für Brettschichtholz für vollflächige Rechteckquerschnitte mit einer Mindestbreite von 80 mm für 30 Minuten Brandeinwirkung und 140 mm für 60 Minuten Brandeinwirkung gelten (Abb. 342-1). Bei kleineren Querschnitten ist die Abbrandgeschwindigkeit zu erhöhen.
Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand
342-1
x
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x
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zu berücksichtigender Abbrand
Voraussetzungen Für R 30: x1, x2 ≥ 80 mm Für R 60: x1, x2 ≥ 140 mm Abbrandgeschwindigkeit β0 für Vollholz, Leimholz: β0 = 0,8 mm/min für Brettschichtholz: β0 = 0,7 mm/min Schichtdicke dred dred = 7 mm
3.4.2.2 Anfänglich vor der Brandeinwirkung geschützte Holzbauteile Bei linearen Holzbauteilen, die anfänglich durch eine Beplankung oder Bekleidung mit Brandschutzfunktion vor der Brandeinwirkung geschützt sind, ist zu beachten, dass die Abbrandgeschwindigkeit nach dem Versagen der Beplankung/Bekleidung höher ist als die in der Norm SIA 265, Holzbau [11] und der SIA/Lignum Dokumentation 83, Brandschutz im Holzbau [3] angegebenen Werte. Dies gilt auch für Bauteile, bei denen aufgrund der Schutzwirkung von Mineralwolle mit Schmelzpunkt ≥ 1000 °C ein einoder zweiseitiger Abbrand angenommen werden kann. Ein detailliertes Verfahren zum Nachweis des Feuerwiderstands linearer Holzbauteile kann für diese Fälle der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Feuerwiderstandsbemessung – Bauteile und Verbindungen› [5] entnommen werden. Wird in den Tabellen der vorliegenden Publikation die Bemessung von vor der Brandeinwirkung geschützten linearen Bauteilen (Balken oder Ständern) für eine bestimmte Abbranddauer verlangt, kann der rechnerische Nachweis des Feuerwiderstands näherungsweise gemäss dem in der Norm SIA 265, Holzbau [11] beschriebenen Berechnungsverfahren unter Berücksichtigung der in den Abbildungen 342-2, 342-3 und 342-4 angegebenen Werte durchgeführt werden. Die Werte können vereinfachend für Vollholz, Leimholz und Brettschichtholz verwendet werden.