LEG Geschäftsbericht 2013

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READY. STEADY. GROW.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von 10.000 Euro; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte (20.000 Euro). Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats (z. B. Akquisitionsausschuss) angehören, die mindestens einmal im Jahr tätig geworden sind, erhalten für die Mitgliedschaft in jedem Ausschuss eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von 2.500 Euro, im Falle des Ausschussvorsitzenden 5.000 Euro. Für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Die Summe jeglicher Vergütungen nach § 8.10 der Satzung zuzüglich der Vergütung für die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Konzernunternehmen darf je Aufsichtsratsmitglied unabhängig von der Zahl der Ausschussmitgliedschaften und der Funktionen einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro je Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden angemessenen Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und sie dieses Recht ausüben. Die Gesellschaft hatte für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögenshaftpflichtversicherung (d&oVersicherung) mit einer angemessenen Versicherungssumme ohne Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2013 beschlossen, sich der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex künftig anzuschließen und einen Selbstbehalt ab dem 1. Januar 2014 zu übernehmen. Die Empfehlung des Kodex sieht einen durch die Aufsichtsratsmitglieder selbst zu bezahlenden Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme im Einzelfall, maximal jedoch dem 1,5-Fachen der festen jährlichen Aufsichtsratsvergütung für alle Schadensfälle in einem Jahr vor.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289A HGB Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist die leg Immobilien ag gemäß § 289a hgb zu einer Erklärung zur Unternehmensführung verpflichtet. Diese schließt ein (i) die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG, (ii) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über gesetzliche Anforderungen hinaus angewandt werden, und (iii) eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Vor diesem Hintergrund gibt die leg Immobilien ag die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab:

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 ABS. 1 AKTG Vorstand und Aufsichtsrat der leg Immobilien ag haben, nachdem im März 2013 erstmalig eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben wurde, die bereits im Geschäftsbericht 2012 abgedruckt wurde, im Dezember 2013 die folgende Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht: »Vorstand und Aufsichtsrat der leg Immobilien ag erklären, dass die leg Immobilien ag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (»Kodex«) in der Fassung vom 15. Mai 2012 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit Ausnahme von Ziffer 3.8 Absatz 3 (Kein Selbstbehalt in der d&o-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats), Ziffer 5.4.2 Satz 4 (Organfunktion von Aufsichtsratsmitgliedern bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens) und Ziffer 7.1.2 Satz 4 (Verkürzte Veröffentlichungsfristen des Kodex für Finanzberichte) entsprochen hat. Im Zeitraum seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung bis zur Aufsichtsratssitzung am 23. April 2013 lag zudem eine Abweichung von den Empfehlungen nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 (Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats) vor.

Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2013 keine Vorschüsse oder Kredite gewährt oder ausgezahlt.

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