Amtsblatt des Landkreises Gotha Nr. 1/2018 vom 18.01.2018

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DER LANDKREIS

Amtlicher Teil Bekanntmachungen des Wahlleiters zur Landratswahl S. 2 Sitzungstermine des Kreistages und der Ausschüsse ab S. 4

Nichtamtlicher Teil

AMTSBLATT

Stellenausschreibungen Kreisstraßennetz verkleinert Neujahrsbabys

S. 16 S. 26 S. 28

Ausgabe vom 18. Januar 2018 | 27. Jahrgang | Nr. 1

Skulpturenfest: Im Rahmen des internationalen Skulpturenfestes „start‘18“ können sich am 28. Januar ab 11 Uhr Besucher des KunstForums Gotha mit Künstlern, Kuratoren, Galeristen, Kritikern und Architekten zum Thema „Skulptur und Architektur“ austauschen. Neben der aktuellen Ausstellung „Skulpturen der Sehnsüchte und Hoffnung“ von Rüdiger Wilfroth haben Besucher die Möglichkeit, spannende Vorträge zum Thema „Kunst und Energie“ zu erleben. Der Eintritt ist kostenfrei. Mehr Informationen unter www.KunstForum-Gotha.de.

Lutherweg: In Reinhardsbrunn eröffnet

| Gemeinsam mit Oberbürgermeister Knut Kreuch und Oberstleutnant Wolfgang Gabriel stößt Landrat Konrad Gießmann auf das neue Jahr an.

Gemeinsame Begrüßung des neuen Jahres Aufklärungsbataillon, Stadt und Landkreis Gotha feiern gemeinsam Gotha | Bereits zum zwölften Mal luden das Aufklärungsbataillon 13, die Stadt und der Landkreis Gotha zum traditionellen Neujahrsempfang ein. Über 400 Gäste nutzten die Einladung, um miteinander ins Gespräch zu kommen, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und neue Projekte zu besprechen. In seiner Neujahrsansprache hob Landrat Konrad Gießmann vor allem die bauliche Entwicklung im vergangenen Jahr zwischen Fahner’scher Höhe und Rennsteig hervor. So schreitet die 2017 begonnene Komplexsanierung des Gymnasiums Ernestinum sichtbar voran. Investiert hat der Landkreis Gotha auch und insbesondere in der Fläche: So nimmt der Neubau der Schulsporthalle am Gymnasium Neudietendorf bereits deutliche Konturen an. Zum Schuljahr 2018/19 soll die Anderthalbfeldhalle für rund 3,5 Millionen Euro dann für Unterricht und Vereine zur Verfügung stehen. Ein weiteres Beispiel ist die Grundschule Ohrdruf, wo ein Ersatzneubau im Wert von 3,5 Millionen Euro entsteht, der im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden soll. Und auch an der Grundschule

in Hörselgau wird die Aufstockung im Frühjahr 2018 beendet sein. Oberbürgermeister Knut Kreuch ging in seinem Jahresrückblick insbesondere auf den für ihn gelungenen Weihnachtsmarkt in der Residenzstadt ein. Auch die zahlreichen Bauprojekte und Kulturprojekte prägten das Jahr 2017 für die Stadt Gotha. Oberstleutnant Wolfgang Gabriel erinnerte an die 234 Soldatinnen und Soldaten des Aufklärungsbataillons 13, die das ganze Jahr hinweg in Mali, Litauen und im Kosovo unter Einsatz ihres Lebens ihren Dienst leisten. In der zweiten Jahreshälfte diesen Jahres stehen darüber hinaus weitere Auslandseinsätze für etwa 180 Soldatinnen und Soldaten der Friedenstein-Kaserne an. Dabei war es für Oberstleutnant Wolfgang Garbriel der letzte Neujahrsempfang als Kommandeur des Aufklärungsbataillons 13. Am 22. März wechselt er an einen anderen Standort. Sein Nachfolger wird Matthias Weber sein. Für den musikalischen Höhenpunkt des Abends sorgte die Bigband der Kreismusikschule „Louis Spohr“ mit beschwingten und rhythmischen Klängen.

am 18. Januar das Thüringer LutherwegInformationszentrum. Pilger und Touristen können sich dort über die Reformation und den einstigen Mönch und Theologieprofessor Luther und seine Wege durch Thüringen informieren. Eine weitere Ausstellung widmet sich den Täufern, die am 18. Januar 1530 in Reinhardsbrunn hingerichtet wurden und als Märtyrer der Reformation in Thüringen gelten.

Glanzlichter 2017: Das Museum der Natur Gotha auf Schloss Friedenstein zeigt vom 21. Januar bis 18. März mit preisgekrönten Naturfotografien aus aller Welt die Ausstellung „Glanzlichter 2017“. Der internationale Fotowettbewerb jährt sich nun schon zum 19. Mal. In zehn verschiedenen Kategorien werden faszinierende Landschaftsstudien und Tierporträts ausgezeichnet. 2017 wurden 20.162 Bilder aus 35 Ländern eingereicht.

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2 E r st e Be k a n n t ma c h u n g d e s Wa h l l ei t er s d e s La n d k r ei s es G ot h a f ür d i e Wa h l d es L a n d r a tes im Lan d k r ei s G ot h a a m 1 5 . A p r i l 2018 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. In dem Landkreis Gotha wird am 15. April 2018 ein Landrat gewählt. Zum Landrat, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum Landrat kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht im Landkreis hat. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Landrat kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Landrat nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Landrates hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.

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Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 28 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im ThürKWG nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,


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e) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 250 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Landrat als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO, c) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten

Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Gotha vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Gotha vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter des Landkreises Gotha beim Landratsamt Gotha bis zum 12. März 2018 bis 18.00 Uhr ausgelegten Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Gotha von Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Zimmer 168 ausgelegt. Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Gemeindeverwaltungen sind auch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung geleistet wird. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter un-

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zumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter des Landkreises mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Landkreises Gotha spätestens am 02. März 2018 bis 18.00 Uhr einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02. März 2018 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.

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7. Die im ThürKWG oder in der ThürKWO vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen. 8. Auskunft über Fragen, welche die Einreichung von Wahlvorschlägen betreffen, erteilt das Büro des Wahlleiters des Landkreises Gotha. Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Anlagen 5, 6a, 7, 7a, 23 und 24 zur ThürKWO für die Einreichung von Wahlvorschlägen kostenfrei erhältlich. Diese Anlagen sind auch im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de abrufbar. 9. Der Zugang rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation im Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist nicht eröffnet. In dem Zusammenhang wird auf die Internetseite des Landkreises Gotha zur elektronischen Kommunikation unter www.landkreis-gotha.de verwiesen. 10. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Erreichbarkeit des Wahlleiters des Landkreises Gotha: Wahlleiter des Landkreises Gotha Herr Rainer Schulz Landratsamt Gotha 18.-März-Straße 50 (Wahlbüro-Dienstzimmer 168) 99867 Gotha Telefon: 03621/214444 Telefax: 03621/214411 Kreiswahlleiter@kreis-gth.de Internet: www.landkreis-gotha.de Gotha, 18.01.2018 gez. Rainer Schulz Wahlleiter des Landkreises Gotha

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Die zur Entgegennahme von Wahlvorschlägen zuständige Dienststelle des Wahlleiters des Landkreises befindet sich im Wahlbüro des Landratsamtes Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Straße 50, Zimmer 168.

Die 26. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 - 2019 findet am 23.01.2018 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Str. 23 statt. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr.

5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.

Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 06.12.2017 2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Kreistages 3. 3. Lesung zum Haushaltsplanentwurf des Landkreises Gotha für das Jahr 2018 Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018 sowie zum Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 Vorlage: 27/2017 einschließlich Änderungen Vorlage: 28/2017 einschließlich Änderungen 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha Vorlage: 01/2018 5. Umbesetzung von Gremien Vorlage: Antrag 02/2018 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. März 2018 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 13. März 2018 tritt der Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das ThürKWG und der ThürKWO gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.

gez. Gießmann Landrat

Gotha, 12.01.2018


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Amtl i c h e Be k a n n t ma c h u n g der Sitzungstermine der Ausschüsse des Kreistages Gotha im Januar 2018 Werkausschuss Kommunaler Abfallservice Termin: 30.01.2018 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Beginn: 16:00 Uhr Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses KAS vom 24.10.2017 2. Bericht der Werkleitung entsprechend § 4 Abs. 4 der Betriebssatzung für den KAS 3. Verschiedenes gez. Gießmann Landrat

Gotha, 12.01.2018

Bekan n t m a c h u n g de r Be sc h l üs s e, die in der Sitzung des Kreistages Gotha am 27.09.2017 gefasst wurden Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Beschluss Nr. 29/2017 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 28.06.2017 und der Ergänzungen zu den Niederschriften der Sitzungen des Kreistages am 25.05.2016 sowie am 30.11.2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 28.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 002 Die Ergänzung zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 25.05.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 003 Die Ergänzung zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 30.11.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Beschluss Nr. 30/2017 Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Gotha und dem Ilmkreis für ein gemeinsames Regionalmanagement und Regionalbudget Vorlage: 29/2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Landrat des Landkreises Gotha wird beauftragt, mit dem Ilm-Kreis die in der Anlage 1 enthaltene Zweckvereinbarung für ein gemeinsames Regionalmanagement und Regionalbudget abzuschließen. Die finanziellen Mittel sind in die Haushaltspläne der entsprechenden Jahre einzuordnen.

Beschluss Nr. 31/2017 Berufung des Wahlleiters und der stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 Vorlage: 26/2017

Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Zum Wahlleiter für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 wird Herr Rainer Schulz, Bediensteter des Landratsamtes Gotha, gemäß § 28 i. V. m. § 4 ThürKWG berufen. 002 Zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 wird Frau Sabine Parade, Bedienstete des Landratsamtes Gotha, gemäß § 28 i. V. m. § 4 ThürKWG berufen.

Beschluss Nr. 32/2017 Die Kreisvolkshochschule erhält den Ehrennamen „Friedrich Myconius“ Vorlage: A 11/2017 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen in der Fassung des Änderungsantrages Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Kreisvolkshochschule wird der Ehrenname „Friedrich Myconius“ mit dem Umzug der Verwaltung der Kreisvolkshochschule in das Gebäude der Friedrich Myconius Schule verliehen.

Beschluss Nr. 33/2017 Umbesetzung von Gremien Vorlage: A 24/2017 der Fraktion CDU/FDP Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Frau Jaqueline Wettstein scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration aus. Neues stellvertretendes Mitglied wird Herr Dr. Gerhard Päselt. 002 Herr Thomas Kratsch scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport aus. Neues Mitglied wird Herr Werner Kukulenz. Neues stellvertretendes Mitglied für Herrn Werner Kukulenz wird Herr Jürgen Beese. 003 Herr Thomas Kratsch scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Seniorenbeirat aus. Neues stellvertretendes Mitglied wird Herr Dr. Gerhard Päselt.

Beschluss Nr. 34/2017 Umbesetzung von Gremien Vorlage: A 30/2017 der Fraktion Freie Wähler/BI Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Frau Anja Rödiger-Erdmann wird als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen. Frau Katrin Henze scheidet als sachkundige Bürgerin aus dem Ausschuss aus.

Beschluss Nr. 35/2017 Umbesetzung von Gremien Vorlage: A 31/2017 der Fraktion Die Linke. Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Frau Christine Brand scheidet aus dem Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration als sachkundige Bürgerin aus. Herr Veit Bodenstab wird sachkundiger Bürger im Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration. 002 Herr Sebastian Kraußer scheidet aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt aus. Herr Sascha Thein wird sachkundiger Bürger im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt.

gez. Gießmann Landrat

Gotha, 20.12.2017

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18. Januar 2018


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6 Bekanntmachung d e r Be sc h l ü s s e, die in der Sitzung des Kreistages Gotha am 06.12.2017 gefasst wurden Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Beschluss Nr. 36/2017 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 27.09.2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 27.09.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. 37/2017 Beitritt des Landkreises Gotha zum Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e. V. Vorlage: A 37/2017 der Fraktion CDU/FDP Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Landkreis Gotha tritt dem Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e. V. bei. 002 Der Landrat wird ermächtigt, den Beitritt zu beantragen und die hierfür notwendigen Schritte zu vollziehen. 003 Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 1.500 Euro ist im jeweiligen Haushaltsplan zu veranschlagen. Beschluss Nr. 38/2017 Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises Gotha 2018 Änderungsantrag der Verwaltung sowie Änderungsanträge der Fraktionen zur BV 27/2017 Haushaltssatzung 2018 Der Kreistag Gotha beschließt: 1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 27/2017 Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf des Verwaltungshaushalts 2018 nach Anlage 1 werden beschlossen. 002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf des Vermögenshaushalts 2018 nach Anlage 2 werden beschlossen. 003 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zu den Haushaltsvermerken 2018 nach Anlage 3 werden beschlossen. 2. Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion CDU/FDP Erfahrungsaustausch mit dem Landkreis Aichach-Friedberg - kommunalpolitische Reise des Kreistages 001 Der in der Haushaltsstelle 01.00200.61200 unter der Bezeichnung „Sonstige Ausgaben für Partnerschaften“ enthaltene Betrag von 1.500 Euro wird um 2.000 Euro auf 3.500 Euro erhöht. 002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle 01.55000.71300 veranschlagte Betrag „Umlage Zweckverband Stadion Gotha“ von 110.000 Euro um 2.000 Euro auf 108.000 Euro reduziert. 3. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion CDU/FDP Mitgliedsbeitrag für den Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e. V. 001 Der in der Haushaltsstelle 01.12000.66100 unter der Bezeichnung „Mitgliedsbeiträge“ enthaltene Betrag von 500 Euro wird um 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht. 002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle 01.91000.85000 „Deckungsreserve gemäß § 11 ThürGemHV“ veranschlagte Betrag von 50.000 Euro um 1.500 Euro auf 48.500 Euro reduziert. 4. Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktion CDU/FDP Möhrchenheft - Ein Hausaufgabenheft für Grundschüler -

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Zuschuss zur Beschaffung an den Verein Zukunftsfähiges Thüringen e. V. 001 Der in der Haushaltsstelle 01.02400.57300 unter der Bezeichnung „Sonstige Öffentlichkeitsarbeit“ enthaltene Betrag von 5.000 Euro wird um 1.500 Euro auf 6.500 Euro erhöht. 002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle 01.91000.85000 „Deckungsreserve gemäß § 11 ThürGemHV“ veranschlagte Betrag um 1.500 Euro verringert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt 5. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen Unterstützung des Projektes Lokaler Aktionsplan Landkreis Gotha im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ 001 Unter der Haushaltsstelle 01.45160.76920 „Projekt Lokaler Aktionsplan Landkreis Gotha, Demokratie leben“ werden 4.000 Euro veranschlagt. 002 Der in der Haushaltsstelle 01.09100.47010 unter der Bezeichnung „Abzugsbetrag Personalausgaben“ vorgesehene negative Haushaltsansatz wird um 4.000 Euro erhöht. 6. Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen Zuwendungen für den Tourismusverband Thüringer Wald/Gothaer Land e. V. erhöhen 001 Die in der Haushaltsstelle 01.79000.71800 „Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche“ für die Förderung des Tourismus im Landkreis Gotha veranschlagten Mittel werden um 13.500 Euro auf 100.000 Euro erhöht. 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushaltsstelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 13.500 Euro. Die Minderausgaben an dieser Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie Kita-Jahr. 7. Änderungsantrag Nr. 4 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen Fahrzeuganschaffung bei der Bergwacht Tambach-Dietharz unterstützen 001 In der Haushaltsstelle 02.13030.98800 „Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche“ werden für 2018 Mittel in Höhe von 20.000 Euro veranschlagt. 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushaltsstelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kinder- Tageseinrichtungen“ in Höhe von 20.000 Euro. Die Minderausgaben an dieser Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie Kita-Jahr. 003 Die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt wird um 20.000 Euro reduziert. 8. Änderungsantrag Nr. 5 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen (Neufassung) Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer innovativen, integrierten und ganzheitlichen IT-Strategie für die Schulen im Landkreis Gotha 001 Für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer innovativen, integrierten und ganzheitlichen IT-Strategie für die Schulen im Landkreis Gotha wird im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt „Medienzentrum“ für das Jahr 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000 Euro veranschlagt. 9. Änderungsantrag Nr. 6 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen (Neufassung) Kurze Wege für kurze Beine - gestiegenen Schülerzahlen in Tambach-Dietharz durch Aufstellung eines Schulcontainers begegnen 001 Für die Grundschule Tambach-Dietharz wird ein Schulcontainer errichtet, um den gestiegenen Schülerzahlen Rechnung zu tragen. Dafür wird im Haushaltsplan die entsprechende neue Haushaltsstelle geschaffen und es werden


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60.000 Euro eingestellt. 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage in der Haushaltstelle 02.91000.31000 in Höhe von 60.000 Euro. 10. Änderungsantrag Nr. 7 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen Michaelisschule in Ohrdruf sichern - Ursachenforschung für Setzungserscheinungen am Gebäude betreiben 001 Für die Regelschule „Michaelisschule“ in Ohrdruf werden im Vermögenshaushalt 2018 insgesamt 50.000 Euro veranschlagt, um den Ursachen für die Setzungserscheinungen am Gebäude fundiert auf den Grund zu gehen, um die Kosten von Gegen- und Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und um gegebenenfalls erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushaltsstelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 50.000 Euro. Die Minderausgaben an dieser Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie Kita-Jahr. 003 Die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt wird um 50.000 Euro reduziert. 11. Änderungsantrag Nr. 10 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen (Neufassung) Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Richtlinie des Landes Thüringen für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen „Klima Invest“ 001 Das Land fördert in einem „Einstiegspaket“ für Kommunen externe Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Einstiegsberatungen sowie Vergabeverfahren zum Klimaschutz im Rahmen einer 100-Prozent-Förderung mit 7.500 Euro. Zur Nutzung dieser Förderung werden im Verwaltungshaushalt im Unterabschnitt 7910 „Wirtschaftsförderung“ jeweils ein entsprechender Einnahmetitel „Zuweisungen vom Land“ mit einem Ansatz von 7.500 Euro und ein korrespondierender Ausgabetitel mit dem Ansatz von 7.500 Euro veranschlagt. 002 Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in Berufsschulen unter Nutzung des Förderprogramms „Klima Invest“ werden im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt 2400 „Berufsschulen“ in einem neuen Einnahmetitel 13.300 Euro für „Zuweisungen für Investitionen vom Land“ sowie in einem neuen korrespondierenden Ausgabetitel 33.300 Euro für „Beleuchtung“ veranschlagt. 003 Die Deckung der nicht durch Fördermittel des Landes gedeckten Mehrausgaben unter 002 erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage in der Haushaltstelle 02.91000.31000 in Höhe von 20.000 Euro. 12. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion Die Linke. (Neufassung) Weiterentwicklung der Schulstandorte Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst Gotha und Perthes-Gymnasium Friedrichroda 003 Zur Erarbeitung von HH-Unterlagen entsprechend § 10 GemHV werden im Vermögenshaushalt 2018 Planungsleistungen aufgenommen: 02.23050.9400 30.000 Euro Perthes-Gymnasium Friedrichroda 02.28100.94110 30.000 Euro Herzog-Ernst-Gesamtschule Gotha 004 Die Mittel werden aus der Haushaltsstelle 02.91000.31000 „Entnahme aus der allgemeinen Rücklage“ zur Verfügung gestellt.

7 13. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, SPD-Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Freie Wähler/BI Erweiterung Grundschule Goldbach 001 Für den Erweiterungsbau der Grundschule Goldbach ist im Vermögenshaushalt unter der Haushaltsstelle 02.21105.94070 eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 200.000 Euro aufzunehmen. Beschluss Nr. 39/2017 Änderungen zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahres 2019 bis 2021 Änderungsantrag der Verwaltung sowie Änderungsanträge der Fraktionen zur BV 28/2017 Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 Der Kreistag Gotha beschließt: 1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 28/2017 Änderungen zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 im Teil 2 Investitionen werden beschlossen. 002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 im Teil 1 Einnahmen und Ausgaben nach Arten werden beschlossen. 2. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion Die Linke. (Neufassung) Weiterentwicklung der Schulstandorte Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst Gotha und Perthes-Gymnasium Friedrichroda 001 Die Freisportanlage für das Perthes-Gymnasium Friedrichroda wird in den Finanzplan 2019 und 2020 aufgenommen mit je 350.000 Euro. 002 Die Freisportanlage für die Kooperative Gesamtschule wird in den Finanzplan 2019 mit 200.000 Euro und 2020 mit 250.000 Euro aufgenommen. 3. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, SPD-Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Freie Wähler/BI Erweiterung Grundschule Goldbach 002 Der Erweiterungsbau der Grundschule Goldbach wird in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufgenommen. 003 Unter der Haushaltsstelle 02.21105.94070 werden im Investitionsprogramm folgende Beträge vorgesehen: 2019: 1.000.000 Euro 2020: 2.500.000 Euro 2021: 2.000.000 Euro Beschluss Nr. 40/2017 Fortschreibung Schulnetzplan Förderzentren des Landkreises Gotha Vorlage: 25/2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Schulnetzplan Förderzentren des Landkreises Gotha wird in der vorliegenden Form beschlossen. Beschluss Nr. 41/2017 Beschluss über die Betrauung des Regionalverbundes Thüringer Wald e. V. und der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zur Herstellung der EU-beihilferechtlichen Konformität der Mitgliedsbeiträge aus öffentlichen Kassen Vorlage: 32/2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Kreistag des Landkreises Gotha betraut den Regionalverbund Thüringer Wald e. V. und dessen gemeinnützige Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer von 10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Be-

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Amtlicher Teil | trauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen, welche für den Landkreis Gotha von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind. Der Kreistag des Landkreises Gotha beauftragt den jeweiligen Vertreter in der Mitgliederversammlung des Regionalverbundes Thüringer Wald e. V. und in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken. Der Landrat wird beauftragt, auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regionalverbundes Thüringer Wald e. V. und Änderung des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzuwirken. Der Landrat ist zudem beauftragt, auf die Erteilung einer Weisung an die jeweilige Geschäftsführung zur Beachtung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Verpflichtungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken. Der Landrat wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Regionalverbund Thüringer Wald e. V. zu erlassen und bekannt zu geben. Der Landrat trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fortlaufend und rechtzeitig entsprechend den dort festgelegten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landkreise Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmenau, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz, Stadt ZellaMehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz, Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde FlohSeligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Oberschönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach, Gemeinde Neustadt a. R., Gemeinde Blankenstein, Gemeinde Schleusegrund, Gemeinde Frankenblick gleichlautende Beschlüsse fassen.

Beschluss Nr. 42/2017 Jahresrechnung 2016 - Feststellung Vorlage: 33/2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung des Landkreises Gotha für das Jahr 2016 festgestellt. Beschluss Nr. 43/2017 Jahresrechnung 2016 - Entlastung Vorlage: 34/2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Für die festgestellte Jahresrechnung 2016 wird, auf der Grundlage des Schlussberichts, dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu vertreten haben, die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt.

18. Januar 2018

Beschluss Nr. 44/2017 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: 35/2017 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 01.40001.71100 - Rückzahlung von Fördermitteln zur Integration von Flüchtlingen aus Vorjahren - werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 900.073,90 € bewilligt. Beschluss Nr. 45/2017 Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha Vorlage: A 38/2017 der Fraktion Freie Wähler/BI Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9, Abs. 7, wie folgt geändert: § 9 Entschädigung (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung der Vorsitzende des Kreistages 125,00 € monatlich der Vorsitzende einer Fraktion 185,00 € monatlich der Vorsitzende eines permanenten Ausschusses 185,00 € monatlich Der Vorsitzende eines zeitweiligen Ausschusses erhält 50,00 € pro geleitete Sitzung. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 20.12.2017

Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreisausschusses sowie aus dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden.

Kreisausschuss am 14.08.2017 Beschluss Nr. KA 15-2017 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 26.06.2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 26.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. KA 16-2017 Anmietung von Räumen im Gebäude Gotha, Juri-Gagarin-Str. 6, der Baugesellschaft Gotha mbH Vorlage: KA 08-2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Landrat wird legitimiert, den in der Anlage beigefügten Mietvertrag zur Anmietung von Räumen im Gebäude Gotha, Juri-Gagarin-Straße 6, mit der Baugesellschaft Gotha mbH zur Nutzung als Internat für Jugendliche und junge Erwachsene und Berufsschüler, die ihre Berufsausbildung im Kreisgebiet absolvieren, mit einer Festmietzeit von 6 Jahren abzuschließen. Beschluss Nr. KA 17-2017 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 09-2017


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Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 02.21108.94000 - Container Grundschule Mechterstädt - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,00 € bewilligt. Beschluss Nr. KA 19-2017 Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Grundschule „Carl Eduard Meinung“ Ohrdruf, Südstraße 28, 99885 Ohrdruf Vorlage: KA 10-2017 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Zuschlag für die Durchführung der Rohbauarbeiten Los 1 wird auf das Angebot der Firma Förster- Bau, Gewerbegebiet, Nägelstedter Weg 7 99958 Gräfentonna zu einem Angebotspreis von 611.737,33 EUR brutto erteilt. 002 Dieser Beschluss ist nach erteilter Zuschlagserteilung bekannt zu machen.

Kreisausschuss am 25.09.2017 Beschluss Nr. KA 20-2017 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.08.2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.08.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. KA 21-2017 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 11-2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 01.29000.63940 - Freigestellte Schülerbeförderung, Gymnasien und Förderschulen - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,00 € bewilligt. Beschluss Nr. KA 22-2017 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 12-2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 02.21107.94210 - Grundschule Hörselgau, bauzeitliche Auslagerung - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.000,00 € bewilligt.

Kreisausschuss am 06.11.2017 Beschluss Nr. KA 23-2017 Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kreisausschusses vom 25.09.2017 sowie vom 16.10.2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 25.09.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 002 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 16.10.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. KA 24-2017 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 14-2017 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 01.48100.78800 - Leistungen nach dem UVG - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 250.000,00 Euro bewilligt.

Beschluss Nr. KA 26-2017 Stromliefervertrag Vergabenummer 01 / 33501 / 2017 über die Lieferung Strom an alle Mittel- und Niederspannungsanlagen mit und ohne Leistungsmessung des Landkreises Gotha im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren Vorlage: KA 13-2017 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Auftrag „Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: Stadtwerke Gotha GmbH, Pfullendorfer Straße 83, 99867 Gotha 002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Beschluss Nr. KA 27-2017 Erteilung des Zuschlags zur Sozialen Betreuung für Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge im Landkreis Gotha Vorlage: KA 15-2017 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Soziale Betreuung für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge im Landkreis Gotha wird an folgenden Bieter vergeben: Zukunftsorientierte Förderung e.V., Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg 002 Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, wurden nach § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes mit Schreiben vom 27.10 2017 informiert. Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, den Zuschlag an den im Punkt 001 genannten Bieter zu erteilen und die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen 003 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 21.12.2017

Öffent lic he Bekann t mac h u ng 1. Mit Beschluss Nr. 42/2017 hat der Kreistag Gotha am 06.12.2017 die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 in öffentlicher Sitzung festgestellt. 2. Mit Beschluss Nr. 43/2017 hat der Kreistag Gotha in derselben Sitzung dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu vertreten haben, auf der Grundlage des Schlussberichtes für die festgestellte Jahresrechnung die Entlastung erteilt. Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 22.01.2018 bis 04.02.2018 während der üblichen Dienststunden im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, an der Infothek öffentlich aus. Darüber hinaus besteht bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2017 in der Kämmerei des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Str. 50, während der üblichen Dienststunden die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Jahresrechnung 2016 sowie in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 14.12.2017

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Bekanntmachung d e r Be sc h l ü s s e

Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden

aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Werkausschusses Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha sowie aus dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters Werkausschuss KAS am 29.08.2017 Beschluss WA KAS 04-2017 Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Werkausschusses vom 13.06.2017 sowie vom 26.06.2017 Der Werkausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom 13.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 002 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom 26.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Werkausschuss KAS am 24.10.2017 Beschluss WA KAS 05-2017 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom 29.08.2017 Der Werkausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom 29.08.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss WA KAS 07-2017 Gestellung von Abrollcontainern auf den Wertstoffhöfen und im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen Der Werkausschuss KAS beschließt: 001 Der Auftrag „Gestellung von Abrollcontainern auf den Wertstoffhöfen und im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen“ wird an folgenden Bieter vergeben: REMONDIS GmbH & Co. KG Betriebsstätte Arnstadt Hammerecke 4 99310 Arnstadt 002 Für den Fall, dass bis zum Ende der Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von dem nicht berücksichtigten Bewerber keine Einwände gegen diese Absicht vorgebracht werden, beauftragt der Werkausschuss den Werkleiter, den Zuschlag an den im Punkt 001 genannten Bieter - unter Beachtung der Zuschlags- und Bindefrist - zu erteilen und die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen. 003 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. gez. Gießmann Landrat

18. Januar 2018

Amt lic h e Bekann t mac h ung 1. Die nachstehend abgedruckte 8. Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde mit Beschluss Nr. 41/2017 der Verbandsversammlung vom 05.12.2017 beschlossen. 2. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde gemäß § 42 Abs. 2 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) am 13.12.2017 erteilt. 3. Die vorgenannte Satzungsänderung wird entsprechend § 42 Abs. 3 ThürKGG hiermit amtlich bekanntgemacht. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 02.01.2018

Änd er u n gssat zu n g zur Neufassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 05.12.2017 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 Änderung einer Satzung Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 14.01.2009, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 22.01.2009, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung vom 01.10.2014, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 27.11.2014, wird wie folgt geändert: § 21 wird wie folgt ergänzt: Weitere Bekanntmachungen (öffentliche Zustellungen) werden in dem im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes des Wasserund Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden, Kindleber Straße 188 in 99867 Gotha befindlichen Schaukasten ausgehangen. Die Mindestdauer des Aushanges beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Gotha, 21.12.2017 §2 Inkrafttreten Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, 19.12.2017 gez. Hartmut Brand Verbandsvorsitzender

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Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden

Bekanntmachung des Wasserund Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden im Zusammenhang mit den Richtlinien zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 03.11.2015 Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG) gibt als kommunaler Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung hiermit öffentlich bekannt, dass ab sofort Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen privater und sonstiger Bauherren entgegen genommen werden. Dies gilt für Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gemäß Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht vorgesehen ist. Förderfähig ist das gesamte Verbandsgebiet des Zweckverbandes. Nicht zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für Kleinkläranlagen für die abwassertech-

nische Ersterschließung von Grundstücken. Formulare für die Bearbeitung eines Fördermittelantrages finden Sie im Internet unter: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen Hier sind auch alle Unterlagen aufgelistet, die der Antragstellung beizufügen sind. Anträge für das Jahr 2018 sind bis zum 31.03.2018 beim Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden, Kindleber Straße 188, 99867 Gotha, einzureichen. Der WAG wird als Aufgabenträger gegenüber dem Antragsteller beratend und gegenüber der Thüringer Aufbaubank vorschlagend tätig. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet allein die Thüringer Aufbaubank. Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Als Ansprechpartner beim Wasser- und Abwasserzweckverband ist der Sachbearbeiter, Herr Stephan Seeber, erreichbar unter Tel.: 03621 - 387 460 bzw. 0172 - 76 35 473, zuständig. gez. Brand Verbandsvorsitzender

Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden

1 . Än d e r un g s s a t z u n g z u r Ve r w alt u ngsko st en sat zu ng des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 und 23 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) i.V. m §§ 19 Abs. 1; 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO, GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24.04.217 (GVBl. 2016 Nr. 11, S. 558), §§ 1; 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 14.06.2017 (GVBl. 2017 S. 150) sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) vom 23.09.2005 (GVBl. 2005 Nr. 14, S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2012 vom 21.12.2011 (GVBl. 2011 Nr. 12, S. 534) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 05.12.2017 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 Änderung einer Satzung Die Verwaltungskostensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 19.11.2012, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 29.11.2012, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ergänzt: (4) Unterliegt die öffentliche Leistung der Umsatzsteuer, ist diese zu erheben. Für die Erhebung der Umsatzsteuer gelten die Bestimmungen über die Auslagenerhebung entsprechend, sofern das Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386) in der jeweils geltenden Fassung nichts anderes bestimmt. 2. Das Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wird wie folgt neu gefasst:

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Leistungen, die im wirtschaftlichen Sinne erbracht werden, sind umsatzsteuerpflichtig, bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettowerte. Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage A Allgemeine Verwaltungskosten 1. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen einfacher Art (einschließlich Schachtscheine) 2. Bescheinigung und Auskünfte bei besonderer Mühewaltung und erheblichen Aufwand

Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 (ab einem Zeitaufwand von einer halben Stunde)

Gebühr/ Auslage in EUR

gebührenfrei

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18. Januar 2018


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Amtlicher Teil |

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage 3. Vervielfältigungen, Fotokopien aus Akten, öffentlichen Verhandlungen, Statistiken, Rechnungen u.a. bis DIN A 3 Für die ersten 50 Seiten je Seite Für jede weitere Seite Für die ersten 50 Seiten in Papierform in Farbe je Seite Für jede weitere Seite in Papierform in Farbe 4.

Druckstücke von Verbandssatzungen, Gebührenordnungen, Plänen und sonstigen zweckverbandseigenen Vordrucken bis DIN A 3 (beinhaltet nicht Schachtgenehmigung/ Planauskünfte)

Je angefangene Seite

5.

Gewährung von Einsichtnahme in Akten, Bücher, Pläne und sonstiges Schriftgut außerhalb eines anhängigen Verfahrens wenn ein Beschäftigter die Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen muss

Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9

6. Gewährung von Einsichtnahme in Akten, Bücher, Pläne und sonstiges Schriftgut außerhalb eines Je Akte, Buch, Plan bzw. sonstigen anhängigen Verfahrens in sonstigen Fällen Schriftgutes oder Datenträger 7. Zuschlag zur Nr. 2.3 und 2.4 bei weggelegten Akten, Büchern, Plänen und sonstigen Schriftgutes Je Akte, Buch, Plan bzw. sonstigen Schriftgutes oder Datenträger 8. Zuschlag zur Nr. 2.4 für die Versendung von Akten, Büchern, Plänen und sonstigen Schriftgutes Je Sendung 9. Gebühren nach dem Zeitaufwand 9.1 Grundsätze Gebühren nach Zeitaufwand sind zu erheben, wenn für eine Amtshandlung eine Gebührenbemessung nach Zeitaufwand bestimmt ist. Mit diesen Kosten ist der Zeitaufwand der Beschäftigten abzugelten, die an der Vornahme der Amtshandlung direkt beteiligt sind. 9.2 Gebühren für regelmäßige Tätigkeiten a) Angestellte der Entgeltgruppen 10-12 b) Angestellte der Entgeltgruppen 8-9 c) übrige Beschäftigte Zuschlag zu 9.2 a)-c) für Tätigkeiten außerhalb der Dienststunden Werktags 25 v.H. der Kosten nach 9.2 a)-c) Nachtarbeit Zuschläge nach dem jeweils geltenden TVöD zu 9.2 a)-c) B I. 1. 1.1 1.2 1.3

Besondere Verwaltungskosten Betriebszweig Wasserversorgung Entscheidungen über Anträge, Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen und anderer öffentlicher Leistungen aufgrund der Wasserbenutzungssatzung (WBS) in der jeweils gültigen Fassung insbesondere: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und / oder Benutzungszwang gemäß § 6 Abs. 1, 3 WBS und § 20 Abs. 3 WBS - Einstellung (Stilllegung) der Wasserversorgung Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und / oder Benutzungszwang gemäß § 6 Abs. 1, 4 WBS Teilbefreiung Eigengewinnungsanlage Antrag auf Stellungnahme zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung und die Belieferung mit Wasser gemäß § 4 WBS (vereinfachtes Verfahren für nicht gewerblich genutzte Grundstücke)

18. Januar 2018 Gebühr/ Auslage in EUR

0,50 0,15 1,00 0,30

0,30

4,00 mindestens 8,00 (für Zwecke wissenschaftl. Forschung sind nur die baren Auslagen zu erstatten)

4,00 13,50

Je 15 Minuten Je 15 Minuten Je 15 Minuten

20,50 15,50 12,50

mindestens 15,00

50,00

125,00

50,00


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| Amtlicher Teil

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage 1.4 Antrag auf Zulassung der Anlage des Grundstückseigentümers gemäß § 10 Abs. 2 WBS 1.5 Antrag auf Inbetriebsetzung der Anlage des Grundstückseigentümers gemäß § 10 Abs. 5 WBS sowie § 11WBS 2. Entscheidungen über Anträge, Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen und anderer öffentlicher Leistungen die dem unmittelbaren Nutzen der Beteiligten dienen, soweit nicht eine andere Gebühr vorgeschrieben ist 2.1 Antrag auf Nachprüfung des Wasserzählers gemäß § 19 WBS 2.2 Auskunft über die Bereitstellung von Löschwasser aus dem Versorgungssystem 2.3 Antrag auf Stellungnahme zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung und die Belieferung mit Wasser gemäß § 4 WBS für gewerblich genutzte Grundstücke Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 2.4 Antrag auf Stellungnahme zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung und die Belieferung mit Wasser gemäß § 4 WBS für Wohn- und Gewerbegebiete Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 2.5 Verwaltungsaufwendungen für die Vorbereitung, Durchführung oder Aufhebung von Sperrungen Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 3. Pauschalgebühren 3.1 Neueintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes 3.2 Gasteintragung von Installateurunternehmen, die schon bei anderen Versorgungsunternehmen eingetragen sind sowie Verlängerung Installationsausweis

Gebühr/ Auslage in EUR 50,00

50,00

20,00 bis 1.000,00 50,00 zzgl. Prüfkosten 50,00 ggf. zzgl. Aufwand für Vor-Ort-Messung

75,00

25,00

II. Betriebszweig Abwasserentsorgung 1. Entscheidungen über Anträge, Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen und anderer öffentlicher Leistungen aufgrund der Entwässerungssatzung (EWS) des Zweckverbandes in der jeweils gültigen Fassung insbesondere: 1.1 Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und / oder Benutzungszwang gemäß § 6 Abs. 1 EWS (Schmutzwasser/Niederschlagswasser) 1.2 Antrag auf Stellungnahme zum Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Entwässerungsanlage gemäß § 4 EWS (vereinfachtes Verfahren für nicht gewerblich genutzte Grundstücke) 1.3 Antrag auf Zulassung der Grundstücksentwässerungs anlage gemäß § 10 Abs. 2 EWS infolge § 4 EWS 1.4 Antrag auf Inbetriebnahme der Grundstücksent wässerungsanlage gemäß § 11 Abs. 5 EWS 1.5 Antrag zur Reduzierung der Schmutzwassermengen 2. Entscheidungen über Anträge, Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen und anderer öffentlicher Leistungen, die dem unmittelbaren Nutzen der Beteiligten dienen, soweit nicht eine andere Gebühr vorgeschrieben ist 2.1 Antrag auf Einleitung bestimmter Stoffe gemäß § 15 EWS Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 2.2 Untersuchungen des Abwassers gemäß § 17 Abs. 2 EWS infolge von § 12 Abs. 1 EWS Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 2.3 Antrag auf Stellungnahme zum Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Entwässerungs anlage gemäß § 4 EWS für gewerblich genutzte Grundstücke Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9

54,00

54,00 54,00 108,00 108,00

20,00 bis 1.000,00

zzgl. Laborkosten der Beprobung

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Amtlicher Teil |

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage 2.4 Antrag auf Stellungnahme zum Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Entwässerungsanlage gemäß § 4 EWS für Wohn- und Gewerbegebiete Nach Zeitaufwand, vgl. A Nr. 9 3. Pauschalgebühren 3.1 Erstkontrolle von Kleinkläranlagen nach § 3 ThürKKAVO und § 11a EWS 3.2 Regelmäßige Kontrolle der Kleinkläranlage nach § 7 ThürKKAVO (Überprüfung der ordnungsgemäßen Wartung und Betreibung der Kleinkläranlage) und § 12 b Abs. 1 EWS 3.3 Kontrolle nach Mängelbehebung nach § 7 Abs. 4 ThürKKAVO von Kleinkläranlagen und § 12 b Abs. 2EWS

18. Januar 2018 Gebühr/ Auslage in EUR

160,00

80,00

90,00

§2 In-Kraft-Treten Die Satzungsänderung tritt zum am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, 19.12.2017 gez. Hartmut Brand Verbandsvorsitzender

- Siegel -

Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha wurde mit Schreiben vom 06.12.2017 die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden (Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 40/2017 vom 05.12.2017) angezeigt. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (THürKGG) i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz ThürKO sowie § 2 Abs. 5 ThürKAG (alle Gesetze in der aktuellen Fassung) mit Schreiben vom 13.12.2017 den Eingang der Satzung bestätigt. Die Satzung darf gemäß § 23 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt dieser Eingangsbestätigung veröffentlicht werden.

H aush al t s s a t z u n g

und im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von mit Ausgaben in Höhe von ab.

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Betriebszweig Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2018

§2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24.04.2017 (GVBl. 2017, S. 91, 95) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 06/2017 in seiner Verbandsversammlung am 15.11.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2018 *) wird hiermit festgesetzt: er schließt im Erfolgsplan

mit Erträgen in Höhe von mit Aufwendungen in Höhe von mit einem Jahresgewinn in Höhe von

2.954.632 € 2.916.601 € 38.031 €

2.844.573 € 2.844.573 €

§3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 2.070.000 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 400.000 € festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft. Ohrdruf, den 08.01.2018 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra gez. Jobst Verbandsvorsitzender

-Siegel-

I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 06/2017 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2017 die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2018 - Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Mit Schreiben vom 21.12.2017 hat der Landrat des Landkreises Go-


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| Amtlicher Teil

tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 sowie § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.000.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.070.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2018 nicht. II. Auslegungshinweise Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2018 - Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 19.01.2018 bis 16.02.2018 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

sowie - für die abwassertechnische Erschließung von Wochenendund Bungalowsiedlungen, die baurechtliche nicht zum Wohnen zugelassen sind. Aus der Sicht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt - Ohra ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Gotha der gesamte Einzugsbereich des Zweckverbandes förderfähig. Für die Bearbeitung eines Fördermittelantrages ist die Thüringer Aufbaubank zuständig. Entsprechende Formulare finden Sie unter http://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen#download. Hier sind auch alle Unterlagen aufgelistet, die der Antragstellung beizufügen sind. Als Ansprechpartnerin beim Wasser- und Abwasserzweckverband ist unsere Mitarbeiterin, Frau Ute Kellner, Tel.: 03624 - 31703-23 bzw. 0172 - 79 48 317 zuständig. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt - Ohra wird als Aufgabenträger gegenüber dem Antragsteller beratend und gegenüber der Thüringer Aufbaubank vorschlagend tätig. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet die Thüringer Aufbaubank. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht jedoch nicht. gez. Chowanietz Werkleiter

*) hier nicht abgedruckt

Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal

Ohrdruf, den 08.01.2018 gez. Jobst Verbandsvorsitzender

Öffent lic he Bekann t mac h u ng des Wasser- u n d Ab w asserzw ec kv er band es Mit t ler es N esset al

Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 folgendes beschlossen:

Bekanntmachung des Wasserund Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 03.11.2015 Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra gibt als kommunaler Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung jährlich in seinem Zuständigkeitsbereich öffentlich bekannt, dass er für die Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage gemäß Abwasserbeseitigungskonzept von 2014 dauerhaft nicht vorgesehen ist, Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen privater und sonstiger Bauherren entgegennimmt. Nicht zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für Kleinkläranlagen - für die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken, - für die abwassertechnische Erschließung von Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz

-

Der Jahresabschluss für 2016 wird wie folgt festgestellt:

2016 Bilanzsumme Jahresergebnis -

Bereich Abwasser 19.311.959,21 EUR 209.866,84 EUR

Über die Verwendung des Gewinnes bzw. des Verlustes wird wie folgt entschieden:

2016 -

Bereich Wasser 6.615.709,76 EUR 164.452,37 EUR

Bereich Wasser Bereich Abwasser Gewinnvortrag Gewinnvortrag

Mit dem Jahresabschluss werden der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsbesorger für das Jahr 2016 entlastet.

2. Der Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2016 lautet: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung

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Amtlicher / Nichtamtlicher Teil |

und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erfurt, den 31. August 2017 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

- Siegel -

gez. Andreas Kremser gez. Carl Erik Daum Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Auslegungshinweis: Der Jahresabschluss 2016 liegt im Zeitraum 30.01.2018 bis 12.02.2018 in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B, 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen Dienststunden sowie im o. g. Zeitraum immer dienstags jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindeamt Sonneborn, Am Arzbach 2, 99869 Sonneborn, zur Einsichtnahme öffentlich aus. gez. Bernhard Bischof Verbandsvorsitzender

Sonneborn, 10.01.2018

H i n we i s a u f d i e Ve r ö f fe n t l i c h u n g d e r Be ka n n t m a c h u n g der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen für das Haushaltsjahr 2018 im Amtsblatt für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen Der Landkreis Gotha als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen weist gemäß § 18 Abs. 3 der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen für das Haushaltsjahr 2018 im Amtsblatt für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen, Ausgabe vom 13.12.2017, Nr. 4, veröffentlicht auf der Homepage des Zweckverbandes http://www.tierkoerperbeseitigung-thueringen.de, amtlich bekannt gemacht wurde.

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Landratsamt Gotha

S t ellen au ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Beamtenstelle aus:

„Kassenleiter/-in“ der Finanzverwaltung, Kreiskasse/Vollstreckung. Die Tätigkeit umfasst die: · Leitung, Organisation und Koordinierung des Geschäftsganges/ Dienstbetriebes in der Kreiskasse und der Vollstreckungsstelle; · Bewirtschaftung und Verwaltung der Kassenmittel einschließlich Verwahrgelder; · Durchführung und Gewährleistung der Liquiditätsplanung und -sicherung; · Prüfen/ Kontrolle der Tagesabschlüsse sowie die Erstellung von Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüssen; · Durchführung von Kontrollen der Sachbücher sowie Klärung von Differenzen; · Sicherstellung der Kontrolle der Vorschuss- und Verwahrkonten; · Mitwirkung bei der Gewährung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen; · Veranlassung von Vollstreckungsmaßnahmen; · Erstellung und Pflege von Kassenstatistiken; · Kassenseitige Programmfachbetreuung des eingesetzten Finanz- und Haushaltsprogramms. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst; · Kenntnisse auf dem Gebiet des Kassen- und Rechnungswesens sowie im Vollstreckungswesen; · Vertiefte Kenntnisse im Gemeindehaushaltsrecht (ThürGemHV) und angrenzender Bestimmungen; · Mehrjährige Berufserfahrung im Kassenbereich sowie Führungserfahrungen in einer öffentlichen Verwaltung ist wünschenswert und von Vorteil; · Einsatzbereitschaft, Flexibilität, engagiertes, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten im Team; · Organisationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick; · Konzeptionelle und betriebswirtschaftliche Denkweise, schnelle Auffassungsgabe und gutes technisches Verständnis und hohe Serviceorientierung; · Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik sowie Interesse und Erfahrungen mit Datenbanken; · Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. Die Besoldung erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bzw. Urkunden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

­– Ende des Amtlichen Teils –

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht erstattet werden können. Es können nur Bewer-


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| Nichtamtlicher Teil

bungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.

dienstlichen Nutzung des privaten PKW · Teilnahme am Einsatzleitdienst (ELD) / Bereitschaftsdienst

gez. Gießmann Landrat

Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse.

Gotha, 20.12.2017

Landratsamt Gotha

Stel l e n aussc h r ei b u n g Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende Beamtenstelle aus:

„Mitarbeiter/-in Feuerlöschwesen /Abwehrender Brandschutz“ im Amt für Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Die Tätigkeit umfasst die · Bearbeitung von Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes · Aufgaben der Gefahrenabwehrplanung / Einsatzorganisation im Bereich Brand- und technische Gefahren · Konzeption der Einsatzvorbereitung, insbesondere die Erstellung, Abstimmung, Erprobung und Umsetzung von Standardeinsatzregeln, Taktikstandards sowie Einsatzkonzepten / -hinweisen · Mitwirkung bei der Bearbeitung, Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzeptionen z. B. bei Veranstaltungen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes · Erhebung von Statistiken über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz · Bedarfsplanung und Budgetverwaltung einschließlich der Durchführung von Ausschreibungen bei Beschaffungen von Feuerwehrtechnik und -ausrüstung, einschließlich der Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen vor Auslieferung · Bearbeitung von Zuwendungsanträgen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe · Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Feuerwehren in fachtechnischen Fragen · Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung im abwehrenden Brandschutz in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Feuerwehren · Mitwirkung im Katastrophenschutzstab des Landkreises · Mitwirkung bei der Absicherung des Einsatzleitdienstes des Landkreises Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst · Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Haushaltsrecht sowie im Vergaberecht und der FwDV 100 · vertiefte Kenntnisse im ThürBKG, der ThürFwOrgVO, der ThürKatSVO sowie den angrenzenden Bestimmungen · wünschenswert sind Berufserfahrungen im abwehrenden Brandschutz · hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit sowie selbständige Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsfreudigkeit · Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit sowie Organisationsfähigkeit · sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik · Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur

Die Besoldung erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 11.12.2017

Landratsamt Gotha

S t ellenau ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Beamtenstelle aus:

„Mitarbeiter/-in Zivil- und Katastrophenschutz“ im Amt für Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Die Tätigkeit umfasst die · Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der Maßgaben des Katastrophen- und Zivilschutzes im Landkreis nach den gesetzlichen Vorschriften · Organisation und Koordinierung des Krisenmanagements der Gefahrenabwehr einschließlich der Einrichtung geeigneter Stabsstrukturen, Eingliederung in die operativ-taktische Komponente des Stabes sowie der Infrastruktur und der Aus- und Fortbildung · Fortschreibung und Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen, Kreisbeschreibungen und zugehörigen Dokumentationen im Katastrophenschutz sowie Brandschutz · Mitwirkung bei der Aufstellung und Strukturierung von Katastrophenschutzeinheiten sowie deren Ausbildung und Leistungsüberprüfung im Landkreis · Mitwirkung bei der Planung und Überwachung von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des Katastrophenschutzes · Abstimmung und Koordinierung von Maßnahmen, die sich mit dem Brandschutz und Rettungsdienst überschneiden · operative Betreuung der Brandmeldeanlage im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes · Vorbereitung, Mitwirkung und Durchführung von Ausschreibungen im Zuständigkeitsbereich · Mitwirkung bei der Erarbeitung von Finanzierungskonzepten zur Deckung des Bedarfs im Katastrophenschutz · Haushaltsmittelplanung und -bewirtschaftung im Verantwortungsbereich einschließlich der Bewirtschaftung von Bundesund Landesmitteln

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18. Januar 2018


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Nichtamtlicher Teil |

Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · abgeschlossene Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst gemäß ThürFwLAPO · Kenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen · vertiefte Kenntnisse im ThürBKG, in der ThürFwOrgVO, der ThürKatSVO, dem ThürRettG, dem LRDP, dem RDBP, der FwDV 100 sowie den angrenzenden Bestimmungen · hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie selbstständige Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsfreudigkeit · Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit sowie Organisationsfähigkeit · Teamfähigkeit · sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen sowie Informations- und Nachrichtentechnik im Zuständigkeitsbereich · Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW Die Besoldung erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

· Erarbeitung von Vorlageberichten an die Widerspruchsbehörden im Bereich des WoGG und des AslylbLG; · Vorbereitung von Aktenlagen und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen im Rahmen des Klageverfahrens sowie Teilnahme an Gerichtsterminen; · Prüfung und Erstellung von Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen unter Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG); · Führung von Widerspruchs- und Klagestatistik im Sozialamt. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · Abgeschlossenes Studium als Dipl. Verwaltungswirt/-in (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation; · Kenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie in den Teilen des SGB I, II, X; · Vertiefte Kenntnisse im Bereich des SGB XII, Wohngeldgesetz (WOGG) sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie den dazu erlassenen Verwaltungs- und Durchführungsverordnungen; · Belastbarkeit, Engagement/Eigeninitiative und selbständige Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit; · Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz und Koordinierungsvermögen; · Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat

18. Januar 2018

Gotha, 02.01.2018

Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 02.01.2018

Landratsamt Gotha

S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter/-in Widerspruchsbearbeitung“ im Sozialamt. Die Tätigkeit umfasst die · Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens im Sozialamt mit den Schwerpunkten in den Bereichen des Sozialgesetzbuches XII (SGB), des Wohngeldgesetzes (WOGG) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie der Bildung und Teilhabe; · Rechtliche Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung des eingelegten Widerspruchs und Durchführung von Anhörungen zum Verfahren; · Durchführung der Widerspruchsbearbeitung im Abhilfeverfahren im SGB XII; · Durchführung von Stellenausschreibungen und Mitwirkung bei der Besetzung von Stellen; · Erläuterungen und Beratungen der Widerspruchsbeteiligten;

Landratsamt Gotha

S t ellen au ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter/-in Schulsachbearbeitung“ in der Grundschule Wölfis im Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur. Die Tätigkeit umfasst die · Organisation und Koordinierung des Büroablaufes im Schulsekretariat, Postbearbeitung; · Anfertigung von Schreiben; · Führung und Registratur von Aktenlagen, Erstellung von Statistiken; · Bearbeitung von Schülerbeförderungsanträgen; · Beschaffung und Verwaltung von Büromaterial; · Unterstützung der Schulleitung bei schulorganisatorischen


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| Nichtamtlicher Teil

Maßnahmen; · Gebührenabrechnungen und Haushaltsführung. · · Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · Ausbildung als Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung; · Kenntnisse im Umgang mit Bürokommunikationsmitteln und Computertechnik sowie Standartsoftware Word und Excel; · Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen; · Erfahrungen im umsichtigen Umgang mit Menschen; · Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und selbstständige Aufgabenwahrnehmung; · Einarbeitung in schulspezifische Fachanwendungssoftware; · Fahrerlaubnis und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 22 Stunden. Mit Inkrafttreten des Haushaltsplans 2018 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das

Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.

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gentum und zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen; Antragsbearbeitung und Prüfung von Förderanträgen; Überwachung von geförderten Baumaßnahmen, insbesondere Entgegennahme von Auszahlungsanträgen, Durchführung von Bauzustandskontrollen, Bestätigung der sachgerechten Prüfung bestimmungsgemäßer Belegung und Mitteleinsatz des Darlehens, Prüfung des Verwendungsnachweises und Mitteilung des Prüfungsergebnisses an zuständige Stelle; Überwachung der Bindungswirkung von Wohnungen, Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen für Wohnungen mit Belegungsbindungen, Bearbeitung von Anträgen auf Freistellungen von Belegungsbindungen, regelmäßige Kontrollen der Einhaltung von Belegungsbindungen; Bearbeitung von Vorgängen in Zusammenhang mit der Förderung von Wohnungsbauvorhaben, wie z.B. Übertragungsbewilligungsbescheide bei Schuldnerwechsel, Zustimmungen zu Veräußerungen, Berechtigungsprüfung bei Erwerb eines geförderten Objektes; Erstellung von Statistiken.

Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · Abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder vergleichbare Ausbildung; oder alternativ · Abgeschlossenes Bachelorstudium in der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder einen vergleichbaren Studienabschluss; · Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushaltsrecht sowie im Bauplanungsrecht, der Bautechnik sowie angrenzender Bestimmungen; · Vertiefte Kenntnisse in den Vorschriften und Förderrichtlinien im Rahmen der Wohnungsbauförderung; · Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit; · Schnelle Auffassungsgabe, selbständige Arbeitsweise, hohe Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsfähigkeit; · Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte analytisch zu beurteilen sowie in der mündlichen und schriftlichen Darstellung anschaulich zu erläutern; · Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik; · Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Einverständniserklärung zur dienstlichen Nutzung des privaten Fahrzeuges. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.

gez. Gießmann Landrat

Gotha, 02.01.2018

Landratsamt Gotha

Stel l e n aussc h r ei b u n g Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes gem. §§ 3 und 6 (1) Mutterschutzgesetz und einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter/-in Wohnungsbauförderung“ im Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung. Die Tätigkeit umfasst die · Bearbeitung von Wohnungsbauförderungsmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen/Förderprogramme; · Beratung zu Förderprogrammen zur Errichtung und zum Erwerb sowie zur Modernisierung von selbstgenutztem Wohnei-

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 08.01.2018

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18. Januar 2018


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Nichtamtlicher Teil |

18. Januar 2018

Landratsamt Gotha

Gemeinde Günthersleben-Wechmar

S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g

S t ellen au ssc h r eib u ng

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende Stelle aus:

Die Gemeinde Günthersleben-Wechmar stellt zur Verstärkung des Teams der Kindertagesstätten ein:

„Mitarbeiter/-in Wertstoffhof / Hofarbeiter“ im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des Landkreises Gotha

1 Erzieher/in zum baldmöglichen Beginn unbefristet

Die Tätigkeit umfasst die: · Betreuung von gewerblichen und privaten Anlieferern auf den Wertstoffhöfen · Einweisung und Zuweisung zur Entladestelle und der Ablagerungscontainer · Kontrolle der Abfälle auf Zulässigkeit der Annahme · Mengenermittlung von Abfällen und Führen von Annahmeprotokollen · Überwachung der Befüllung der Container durch Dritte sowie Leistung eventuell notwendiger Hilfestellung bei der Befüllung · Überwachung der Füllstände der Container und Mitwirkung beim Containerwechsel · Mitwirkung bei der Überwachung der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf den Wertstoffhöfen · Durchführung von saisonal bedingten Räum- und Reinigungsarbeiten · Vertretungsaufgaben im Aufgabenbereich Deponie und DSD Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: · eine abgeschlossene Berufsausbildung vorzugshalber im handwerklichen Bereich · Kenntnisse in der Abfallentsorgung bzw. berufspraktische Erfahrungen in der Entsorgungswirtschaft · hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, selbständiger Aufgabenwahrnehmung und Teamfähigkeit · Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität im Umgang mit Kunden · Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Einverständniserklärung zur grundsätzlichen dienstlichen Nutzung des privaten Fahrzeuges · Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse.

mit 32 Wochenstunden (eine Anpassung der Arbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit der Anmeldezahlen der Kinder).

1 Erzieher/in zum baldmöglichen Beginn unbefristet mit 25 Wochenstunden (eine Anpassung der Arbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit der Anmeldezahlen der Kinder) Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher/ staatlich anerkannte Erzieherin. Erwartet wird eine positive Einstellung zum Kind, aktive Gestaltung der Elternarbeit, ein hohes Maß an Flexibilität, Engagement und Einsatzbereitschaft bei der Gestaltung des pädagogischen und organisatorischen Prozesses sowie die Mitwirkung bei der Repräsentation der Einrichtung in der Öffentlichkeit. Thüringer Bildungsplan, Beobachtung und Dokumentation sowie fachliche Weiterentwicklung sollten keine Fremdworte sein. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst). Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung an Gemeinde Günthersleben-Wechmar Personalamt Friedrich-Seitz-Weg 1 99869 Günthersleben-Wechmar Soweit Sie Ihren Unterlagen keinen frankierten DIN-A4-Rückumschlag beifügen, gehen wir davon aus, dass Sie auf die Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Ritter Bürgermeister

Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 01.02.2018 zu richten an das

Gemeinde Schwabhausen

Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

Die Gemeinde Schwabhausen stellt zur Verstärkung des Teams der Kindertagesstätte ein:

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 02.01.2018

S t ellen au ssc h r eib u ng

1 Erzieher/in zum schnellstmöglichen Beginn unbefristet 1 Erzieher/in zum schnellstmöglichen Beginn befristet für die Dauer Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit mit jeweils 33 Wochenstunden (eine Anpassung der Arbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit der Anmeldezahlen der Kinder). Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin


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| Nichtamtlicher Teil

Erwartet wird eine positive Einstellung zum Kind, aktive Gestaltung der Elternarbeit, ein hohes Maß an Flexibilität, Engagement und Einsatzbereitschaft bei der Gestaltung des pädagogischen und organisatorischen Prozesses sowie die Mitwirkung bei der Repräsentation der Einrichtung in der Öffentlichkeit. Thüringer Bildungsplan, Beobachtung und Dokumentation sowie fachliche Weiterentwicklung sollten keine Fremdworte sein. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst). Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung an Gemeinde Günthersleben-Wechmar Personalamt Friedrich-Seitz-Weg 1 99869 Günthersleben-Wechmar Soweit Sie Ihren Unterlagen keinen frankierten DIN-A4-Rückumschlag beifügen, gehen wir davon aus, dass Sie auf die Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Jungklaus Bürgermeister

Landratsamt Ilm-Kreis

Stel l e n aussc h r ei b u n g Regi o n a l m an a g em en t Im Landratsamt Ilm-Kreis sind baldmöglichst mehrere Stellen für Mitarbeiter Regionalmanagement zu besetzen. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Projektbewilligung durch den Freistaat Thüringen. Der Ilm-Kreis und der Landkreis Gotha möchten die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung ihrer Wirtschaftsregionen im Rahmen eines gemeinsamen Regionalmanagements zukünftig gemeinsam gestalten. Das zukünftige Regionalmanagement bestehend aus dem Regionalmanager und drei Mitarbeitern unterstützt die Landkreise IlmKreis und Gotha bei der Entwicklung und Gestaltung als gemeinsame Wirtschaftsregion, der Steuerung zugehöriger komplexer Entwicklungsprozesse sowie der Initiierung von Wirtschaftsförderprojekten. Handlungsgrundlage für das Regionalmanagement ist das bereits gemeinsam erarbeitete „Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept (RWEK)“. Wir suchen, beginnend zum baldmöglichsten Projektbeginn mehrere Mitarbeiter für das Regionalmanagement für die Umsetzung unseres Regionalwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes der Region Ilm-Kreis-Kreis Gotha für den Zeitraum von 3 Jahren (Verlängerung des Regionalmanagements wird angestrebt). Folgende Aufgaben sind im Wesentlichen zu erfüllen: · Koordinierung und Begleitung von Projekten und Akteuren bei der Umsetzung des RWEK der Landkreise Ilm-Kreis und Gotha · Unterstützung des Regionalmanagers beim Aufbau eines landkreisübergreifenden Regionalmanagements · Mitarbeit bei der Erarbeitung themenspezifischer Konzepte, Strategien im Bereich Wirtschaftsförderung · Mitarbeit bei der Initiierung, Umsetzung und Umsetzungsbe-

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gleitung von Wirtschaftsförderprojekten im Rahmen eines zukünftigen Regionalbudgets Projekt-, Finanz- und Fördermittelmanagement, incl. Berichtspflichten, Fördermittelakquise, -verwaltung, -abrechnung Vorbereitung, Mitwirkung an Vergabeverfahren (i.d.R. VOL) Mitarbeit beim Aufbau eines landkreisübergreifenden Netzwerkes mit regionalen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus, Verwaltung und Politik Mitarbeit bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen und Arbeitsgruppen Mitarbeit Öffentlichkeitsarbeit Beratung von Projektträgern zu Fördermitteln und Vernetzung

Erwartet werden: · abgeschlossenes Fachschul- oder Hochschulstudium aus den Bereichen Regionalentwicklung, Geografie, Stadt- und Raumplanung, VWL, Medien- und Kommunikationswissenschaften oder vergleichbare Qualifikation · Kenntnisse im Bereich Regional-, Projekt- und Regionalmanagement, insbes. im Wirtschaftsförderbereich · Kenntnisse im Fördermittelrecht (EU, Bund, Land) sowie im Vergaberecht (VOL, HOAI) · Kenntnisse in der betriebswirtschaftlichen Budgetverwaltung und nachweisbare Tätigkeiten im Finanz- und Fördermittelmanagement · Beherrschung Präsentations- und Moderationstechniken sowie Tätigkeiten bei Mitwirkung bei regionalen Entwicklungsprozessen, Veranstaltungen und Gruppenarbeit · Nachweis praktischer Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, · Strukturierte Arbeitsweise, Selbständigkeit und Organisationgeschick · Kenntnisse der Region Thüringen sind wünschenswert, insbes. der Landkreise Ilm-Kreis und Gotha · Führerschein Klasse B · Fremdsprachenkenntnis Englisch

Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Vorschriften des TVöD-VKA. Je nach Qualifikation und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis E9 möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders bevorzugt. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss- und Ausbildungszeugnisse usw.) sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Stellenausschreibung 2017/28“ bis zum 25. Januar 2018 an folgende Adresse zu richten:

Landratsamt Ilm-Kreis Personal- und Schulverwaltungsamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Ilm-Kreis und werden nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

P. Enders Landrätin

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18. Januar 2018


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22 Landratsamt Ilm-Kreis

S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g R e g i o n al ma n a g em en t Im Landratsamt Ilm-Kreis ist baldmöglichst 1 Stelle als Regionalmanagerin/Regionalmanager zu besetzen. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Projektbewilligung durch den Freistaat Thüringen. Der Ilm-Kreis und der Landkreis Gotha möchten die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung ihrer Wirtschaftsregionen im Rahmen eines gemeinsamen Regionalmanagements zukünftig gemeinsam gestalten. Entwicklungspotentiale bieten insbesondere das Erfurter Kreuz als größtes Industriegebiet Thüringens und die Gewerbe- und Industriegebiete entlang der Autobahnen in beiden Landkreisen. Zudem verfügt die Wirtschaftsregion mit der Technischen Universität Ilmenau und weiteren Fachschulen über eine hervorragende Bildungslandschaft. Neben der systematischen Weiterentwicklung gewachsener Standorte liegen die Herausforderungen zukünftig vor allem in der Fachkräfteakquise sowie der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum. Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft spielt eine ebenso große Rolle wie die zeitgemäße Entwicklung von weichen Standortfaktoren um dies meistern zu können. Das zukünftige Regionalmanagement unterstützt die Landkreise Ilm-Kreis und Gotha bei der Entwicklung und Gestaltung als gemeinsame Wirtschaftsregion, der Steuerung zugehöriger komplexer Entwicklungsprozesse sowie der Initiierung von Wirtschaftsförderprojekten. Handlungsgrundlage für das Regionalmanagement ist das bereits gemeinsam erarbeitete „Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept (RWEK)“. Wir suchen, beginnend zum baldmöglichsten Projektbeginn eine/n Regionalmanager/in für die Umsetzung unseres Regionalwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes der Region Ilm-Kreis-Kreis Gotha für den Zeitraum von 3 Jahren (Verlängerung des Regionalmanagements wird angestrebt). Folgende Aufgaben sind im Wesentlichen zu erfüllen: · Koordinierende Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie gem. RWEK · Aufbau eines Regionalmanagements sowie Anleitung und Koordinierung des Teams von drei Mitarbeitern · Erarbeitung themenspezifischer Konzepte, Strategien im Bereich Wirtschaftsförderung, unter Einbeziehung aktueller Herausforderungen (demografischer Wandel, Infrastruktur, Nahversorgung, Mobilität, Daseinsfürsorge) · Initiierung, Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Wirtschaftsförderprojekten im Rahmen eines zukünftigen Regionalbudgets · Projekt- und Prozessmanagement, incl. Berichtspflichten, Evaluierung und Monitoring · zugehöriges Finanz- und Fördermittelmanagement (Regionalmanagement, Regionalbudget) · landkreisübergreifender Netzwerkaufbau und -pflege sowie Kommunikation mit regionalen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus, Verwaltung und Politik · Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen und Arbeitsgruppen · Öffentlichkeitsarbeit · Beratung von Projektträgern zu Fördermitteln und Vernetzung Erwartet werden: · abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom-) oder vergleichbare Qualifikation aus den Bereichen Regionalentwicklung, Geografie, Stadt- und Raumplanung, VWL, Wirtschafts- und Sozialgeographie oder vergleichbare Fachrichtung

Nichtamtlicher Teil |

18. Januar 2018

· Nachweis von Kenntnissen im Bereich Regional-, Projekt- und Regionalmanagement, insbes. im Wirtschaftsförderbereich · Nachweisbare Leitungs- und Führungstätigkeiten · Kenntnisse im Fördermittelrecht (EU, Bund, Land) sowie im Vergaberecht (VOL, HOAI) · Sicherer Umgang mit Präsentations- und Moderationstechniken sowie Erfahrungen bei der Moderation von regionalen Entwicklungsprozessen, Veranstaltungen und Gruppenarbeit · praktische Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Kenntnisse in der betriebswirtschaftlichen Budgetverwaltung und nachweisbare Tätigkeiten im Finanz- und Fördermittelmanagement · Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit · hohe Belastbarkeit, hohes Maß an Selbständigkeit und Eigeninitiative · soziale Kompetenz, Organisationgeschick und ausgeprägte Kommunikationsstärke · Bereitschaft zur Tätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit (auch an Wochenenden und am Abend) · Kenntnisse der Region Thüringen sind wünschenswert, insbes. der Landkreise Ilm-Kreis und Gotha · Führerschein Klasse B · Fremdsprachenkenntnis Englisch B2-Niveau Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Vorschriften des TVöD-VKA. Je nach Qualifikation und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis E11 möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders bevorzugt. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss- und Ausbildungszeugnisse usw.) sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Stellenausschreibung 2017/27“ bis zum 25. Januar 2018 an folgende Adresse zu richten:

Landratsamt Ilm-Kreis Personal- und Schulverwaltungsamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Ilm-Kreis und werden nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. P. Enders Landrätin

WAZV Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal

S t ellen au ssc h r eib u ng Der WAZV Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Sitz in Sonneborn, Landkreis Gotha, und sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Betriebsbereich Wasser und Abwasser eine

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und Abwassertechnik (m/w). Ihre Aufgaben · Betrieb, Kontrolle und Überwachung der Wasser- und Abwasseranlagen (Hochbehälter, 3 Kläranlagen) sowie des Trinkwasserversorgungs- und Kanalnetzes


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| Nichtamtlicher Teil

Wartung, Instandhaltung und Kontrolle der Anlagen Sicherung der Eigenüberwachung Herstellung von Trinkwasser- und Abwasserhausanschlüssen technische Abstimmung und Beratung von Grundstückseigentümern/Kunden zu Anschlussbedingungen

Ihr Profil · abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Abwassertechnik, Rohrleitungsmonteur o. ä. · Spezialkenntnisse der Analytik auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung und -behandlung · mehrjährige Erfahrung im Bereich Druckleitungsbau (speziell Trink- und Abwasser), Kanalbau, Tief- und Straßenbau · PE-Schweißprüfung (GW-330) · selbstständiges Arbeiten, Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität sowie Sorgfalt und Genauigkeit werden vorausgesetzt · Bereitschaft zur Weiterqualifikation · Teilnahme am Wochenend- und Bereitschaftsdienst nach entsprechender Einarbeitung · Führerschein der Klasse B, weitere Klassen von Vorteil (ohne Personenbeförderung) Ihre Bewerbung Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Wir bieten Ihnen ein der Verantwortung Ihrer Tätigkeit angemessenes Einkommen nach Tarif (TVöD) verbunden mit der Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Für Schwerbehinderte ist diese Stelle grundsätzlich geeignet. Wenn Sie sich der Herausforderung einer anspruchsvollen Tätigkeit stellen möchten, freuen wir uns über Ihre aussagefähige Bewerbung, unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16.02.2018 an den

WAZV Mittleres Nessetal c/o ThüWa ThüringenWasser GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt

oder per E-Mail an almut.bimboese@stadtwerke-erfurt.de.

Landratsamt Gotha

Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g , VOB / A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude und Straßenmanagement 18.-März-Straße 50 99867 Gotha Telefon 03621 / 214-253 - Fax 03621 / 214-410 E-Mail gebaeudemanagement@kreis-gth.de Internet www.kreis-gth.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer ... Bei diesem Vergabeverfahren findet das ThürVgG Anwendung c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Bundesrepublik Deutschland Bundesland Thüringen, Landkreis Gotha

23 Kreisstraße K 7, 99869 Goldbach, Bahnhofstraße f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Brückenbau und Straßenbau, Planungsleistungen 1-Feld-Stahlbetonrahmen, Flachgründung; lichte Weite = 7,50 m, Nutzbreite = 8,00 m, Kreuzungswinkel = 64,643 gon - ca. 330 m3 Baugrubenaushub - ca. 72 m Verbau - ca. 140 m3 Beton C 30/37 - ca. 50 m3 Beton C 35/45 - ca. 3 m3 Beton C 25/30 LP - ca. 15 t Betonstahl - ca. 37 m Stahl-Füllstabgeländer - ca. 87 m2 Dichtungsbahn Straßenbau - ca. 160 m2 Asphalttragschicht AC 32 TN - ca. 220 m2 Asphaltdeckschicht AC 11 DN - ca. 40 m3 Bodenaustausch - ca. 95 m3 Frostschutzschicht Planungsleistungen Ausführungsunterlagen für Baubehelfe, Bestandsunterlagen, Bauwerksbuch g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Ersatzneubau einer bestehenden Brücke h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 26.03.2018 Fertigstellung der Leistungen: 23.11.2018 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Ingenieurbüro Kleb GmbH Gustav-Freytag-Straße 29, 99096 Erfurt Tel. 0361/ 301130, Fax 0361/ 3011333, E-Mail: ingenieure@ib-kleb.de Abholung / Versand der Unterlagen ab dem 23.01.2018 l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 70,00 € incl. 19% MwSt. zzgl. 5,00 € für Versand Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Ingenieurbüro Kleb GmbH Verwendungszweck Ausschreibung Brücke in Goldbach Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE11 8206 4228 0000 4211 89 BIC-Code ERFBDE8EXXX Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle s. a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist am 15.02.2018 um 10:00 Uhr Eröffnungstermin am 15.02.2018 um 10:00 Uhr Ort:

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Nichtamtlicher Teil |

r)

Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Emminghausstraße 8, 99867 Gotha Beratungsraum 1.16 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten geforderte Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen. Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 4 Jahre s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Gemäß VOB (B) § 16 t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung der deutschen Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Anforderungen nach VOB/A §6a Abs. 2 sind durch die Bieter und Nachunternehmer zu erfüllen Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3VOB/A zu machen: - Nachweis der Haftpflichtversicherung und der Krankenkasse - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ v) Ablauf der Bindefrist 23.03.2018 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach ThürVgG sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a) zu richten. Auf das im § 19 Abs. 2 ThürVgG beschriebene Verfahren im Fall der Nichtabhilfe und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer Weimarplatz 4, 99423 Weimar gez. Gießmann Landrat

Gotha, 09.01.2018

18. Januar 2018

Landkreis Gotha

Öffen t lic he Au ssc hr eib u ng n ac h VOL/A a) Öffentlicher Auftraggeber Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/ 214-410 E-Mail: Gebaeudemanagement@kreis-gth.de b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form der Angebote: Die Unterlagen müssen schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk - ANGEBOT - eingereicht werden. Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Landratsamt Gotha, Amt für Straßen- und Gebäudemanagement, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen - Deutsch d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistung Bauvorhaben/Baustelle/Lieferort Umnutzung ehemaliges Schulgebäude in ein Verwaltungsgebäude Schützenallee 31, 99867 Gotha Los 8 - Ausstattung Büroräume Ausstattung von ca. 44 Büroräumen in verschiedenen Nutzungen, Besprechungsraum, Empfangsbereich Los 9 - Beschilderung ca. 67 Stück Zimmertürschilder Aluminium elox. mit Kopfleiste und Papiereinlage ca. 7 Stück Türschilder Aluminium elox. mit Piktogramm ca. 6 Stück Etagenwegweiser Aluminium elox. ca. 1 Stück Hauptwegweiser Aluminium elox. mit austauschbaren Paneelen Los 10 - Schließanlage Schließanlage für ca. 120 Stück Türen incl. Schließplanerstellung e) Unterteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der o. g. Ausschreibung ist nicht vorgesehen. f) Nebenangebote sind entsprechend VOL/A zugelassen. Sie müssen als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden. g) Liefer- und Ausführungsfristen Los 8 16.04. - 27.04.2018 Los 9, 10 23.04. - 27.04.2018 h) Anforderung der Verdingungsunterlagen Thinschmidt GmbH, Ingenieurbüro für Hochbauplanung, Mönchallee 4, 99867 Gotha Tel. 03621/300153, Fax 03621/300154, E-Mail: andrea.thinschmidt@t-online.de Abholung/Versand (um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten) Los 8 ab: 22.01.2018 Los 9, 10 ab: 19.02.2018 i) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote, Zuschlags- und Bindefrist Einreichung der Angebote: Los 8 06.02.2018, 13.00 Uhr Los 9, 10 06.03.2018, 13.00 Uhr Zuschlags- und Bindefrist: Los 8 05.03.2018 Los 9, 10 05.04.2018 j) Geforderte Sicherheiten keine k) Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B § 17, Vorauszahlungen werden nicht vereinbart.


l) Eignungsnachweise der Bieter Nachweise gemäß VOL/A, Abschnitt 1, § 6 Abs. 3 und 4 und Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem der Unternehmer ansässig ist, aus der hervor geht, dass der Unternehmer - seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, - seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Unternehmer ansässig ist, erfüllt hat. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen. m) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Kostenpauschale Los 8 10,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Los 9 8,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Los 10 8,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den Postversand. Versand nur auf Anforderung und auf eigene Gefahr. Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im Format GAEB 83 oder/und GAEB XML erfolgt per E-Mail. Hierzu sind bei Anforderung eine E-Mail-Adresse und das GAEB-Format anzugeben. In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten. Die Zahlung kann direkt im Büro der Thinschmidt GmbH, per Verrechnungsscheck oder durch Überweisung auf das Konto: Thinschmidt GmbH, Mönchallee 4, 99867 Gotha, IBAN: DE75 8205 2020 0750 0420 44, BIC: HELADEF1GTH erfolgen. Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung beizufügen. Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Zuschlagskriterien wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den Preis Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar gez. Gießmann Landrat

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Hi nwe i s auf d i e A u f t r a g s be ka n n t m a c h u n g i m Ra h m e n e i n es Of f en en Ve rfa h r e n s n a c h V g V Der Landkreis Gotha beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach VgV für Schulen des Landkreises Gotha folgende Leistungen zu vergeben: Unterhalts- und Grundreinigung 01-33532-2018 Grundschule Dachwig, Grundschule Großfahner, Grundschule Friemar, Staatliche Gemeinschaftsschule Tonna, Regelschule Molschleben Ausführungszeitraum: 01/08/2018 bis 31/07/2022 Ablauf der Angebotsfrist: 26.02.2018 um 12:00 Uhr Die Vergabeunterlagen können unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. gez. Gießmann Landrat

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Hinw eis au f d ie Au ft r agsbekann t mac h u ng im Rahmen eines Offenen Ver fah r ens nac h VgV Der Landkreis Gotha beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach VgV für Schulen des Landkreises Gotha folgende Leistungen zu vergeben: Unterhalts- und Grundreinigung 02-33532-2018 Grundschule Wandersleben, Grundschule Wechmar, Grundschule Neudietendorf, Regelschule Wechmar, Regelschule Neudietendorf, Gymnasium Neudietendorf, Gymnasium Neudietendorf Außenstelle Apfelstädt Ausführungszeitraum: 01/08/2018 bis 31/07/2022 Ablauf der Angebotsfrist: 26.02.2018 um 12:00 Uhr Die Vergabeunterlagen können unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. gez. Gießmann Landrat

Gotha, 09.01.2018

Der Landkreis bei Facebook Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via Facebook erhalten: https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha

Alle Stellenausschreibungen finden Sie auch auf www.landkreis-gotha.de

Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Emanuel Cron, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: LRA, S. 1 rechts Guiseppe Bonali | Gesamtproduktion: Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 15. Februar 2018.

A u sschrei bu ng en

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Schützenallee 31, 99867 Gotha Tel.: 03621 8230-49, Fax: 03621 8230-48 Internet: www.vhs-gotha.de (vollständiges Programm und Anmeldung)

Aktuell! Frühjahrssemester 2018 Das neue Programm der Volkshochschule erscheint am 05.02.2018. Anmeldung: 05.02. - 16.02.2018 Semesterbeginn: 26.02.2018 Sprachenberatung: Mittwoch, 07.02.2018, 16:00 - 18:00 Uhr Donnerstag, 15.02.2018, 16:00 - 18:00 Uhr Dienstag, 20.02.2018, 16:00 - 18:00 Uhr Kurse VOR Semesterbeginn: Politik - Gesellschaft - Umwelt Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)/ j.heinrich@vhs-gotha.de Einkommenssteuererklärung verständlich gemacht 25.01. und 01.02.18, Do, 18:00 - 20:30 Uhr Gesundheit Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)/ h.strumpf@vhs-gotha.de Tai Chi

ab 24.01.18, Mi, 18:45 - 20:15 Uhr Harmonie für Körper, Geist und Seele am 17.02.18, Sa, 09:00 - 14:00 Uhr VHS-Sprachenland Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)/ h.strumpf@vhs-gotha.de Italienisch Schnupperkurs am 17.02.18, Sa, 09:00 - 14:00 Uhr Ausgewählte Kurse aus dem Frühjahrssemesterprogramm 2018: Kultur - Gestalten - Freizeit Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)/ j.heinrich@vhs-gotha.de Malen und Zeichnen ab 01.03.18, Do, 18:00 - 20:30 Uhr Fotografie in der Praxis ab 07.03.18, Mi, 18:00 - 20:30 Uhr VHS-Sprachenland Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)/ h.strumpf@vhs-gotha.de Kurse für Anfänger: Englisch A1.1 ab 27.02.18, Di, 17:00 - 18:30 Uhr

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Französisch A1.1 ab 28.02.18, Mi, 18:00 - 19:30 Uhr Spanisch - Französisch - Niederländisch 1. Semester ab 26.02.18, Mo, 19:00 - 20:30 Uhr Arbeit - Beruf - EDV Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)/ j.heinrich@vhs-gotha.de Einführungskurs: Mein neues Smartphone / Tablet (Android ab 4) am 03.03.18, Sa, 09:00 - 14:00 Uhr Windows 10 optimal einrichten ab 26.02.18, Mo, 14:00 - 17:15 Uhr Einzelveranstaltung Grüner Tee - Zubereitung, Wirkung und Poesie eines jahrtausendealten Heilmittels am 03.03.18, Sa, 14:30 - 17:00 Uhr *** Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621 8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: www. vhs-gotha.de.

K r e i sst r a ß en n et z g er i n g fü gig v er kleiner t Landkreis | Zum jüngsten Jahreswechsel hat sich das Netz der Kreisstraßen - also jener Strecken, für deren Unterhaltung und Instandsetzung die Kreisverwaltung verantwortlich ist - geringfügig verändert. Statt bislang rund 126,3 Kilometern Gesamtlänge inner- und außerorts stehen nun knapp 123,1 Kilometer zu Buche. Grund hierfür ist die Abstufung von sechs Ortsdurchfahrten in die gemeindliche Baulastträgerschaft. Das betrifft die Ortsdurchfahrt des LeinatalOrtsteils Gospiteroda, die 2017 für rund 100.000 Euro eine neue Deckschicht erhalten hat, ebenso wie die Hauptstraße des Hörsel-Ortsteils Metebach, für deren Deckschicht-Erneuerung 130.000 Euro bereitstanden. Kurz vor Jahresende abgeschlossen wurde zudem die neue Deckschicht in der Ortslage Eschenbergen (110.000 Euro). Ebenfalls abgestuft wurden die Ortslage Leina, für deren nachträgliche Instandsetzung der Landkreis 2018 rund 320.000 Euro aufwenden will, sowie die Ortslage des Friedrichrodaer Stadtteils Finsterbergen, die bislang als Kreisstraße 9 firmierte und in diesem Jahr nachträglich eine neue Decke für 270.000 Euro erhalten soll. Ohne

| Knapp 1 Million Euro hat der Landkreis Gotha in die nun abgestuften Straßen investiert.

Baumaßnahmen, da in gutem Zustand, ging zudem die Ortslage Wipperoda in die Verantwortung der Gemeinde Leinatal über. „Die Gemeinden haben Anspruch darauf, die Straßen in einem passablen Zustand zu übernehmen. Deshalb haben wir mit einigem finanziellen Aufwand die Arbeiten entweder bereits durchführen lassen oder werden sie in diesem Jahr nachholen. In je-

dem Fall bleibt keine Kommune auf einer sanierungsbedürftigen Piste sitzen“, betont Landrat Konrad Gießmann. Maßgeblich für die Ab- und auch Aufstufungen von Straßen ist deren Verkehrsbedeutung. Diese hängt unter anderem von der Frequentierung ab, würdigt aber darüber hinaus die Anbindung von Ortschaften an weiterführende Straßen.


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Philha r m o n ie f ei er t f ü n f t e Jahr eszeit Trotz trüber Wetteraussichten ist bei der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach nicht an Winterblues zu denken. Auf den Notenpulten liegen Piratenabenteuer und musikalische Späße für zwei Konzerte zur fünften Jahreszeit bereit. Den Beginn macht das Familien-Faschingskonzert am Samstag, den 20. Januar 2018, um 16.30 Uhr im Gothaer Kulturhaus, das in diesem Jahr unter dem Motto „Die Piraten sind los!“ steht. Das große Orchesterschiff ist mit voller Besatzung unterwegs, um so manchen Musikschatz unter anderem von Richard Wagner, Rimski-Korsakow oder Klaus Badelt zu heben. Chefpirat und Moderator Patrick Rohbeck wird gemeinsam mit dem Publikum die Crew mustern, um festzustellen welche Instrumentengruppe am besten für den Seeräuberkampf ausgestattet ist. Am Programm wirken außerdem der Evangelische Kinderchor „Lebensgeister“ sowie das Tanzensemble „Alles Balletti“ der Kreismusikschule „Louis Spohr“ Gotha mit. Für alle kleinen und großen Zuhörer, die gerne auch als Seeräuber oder Meeresnixe verkleidet kommen können, öffnet das Kulturhaus Gotha bereits um 15.30 Uhr und lädt an die Piratenbar, zum Kinderschminken oder zur Glitzer-Tattoo-Gestaltung.

Zum Rosenmontag spielt das Orchester zwar traditionell im Landestheater Eisenach auf, das zu diesem Anlass von Chefdirigent Russell Harris zusammengestellte „Heitere musikalische Potpourri“ wird aber am 22. Februar 2018 um 20 Uhr in der Gothaer Stadthalle noch einmal zu erleben sein. Harris, der regelmäßig die bundesweiten Konzertevents „Last Night of the proms“ dirigiert und moderiert, wird auch dieses Konzert der Anrechtsreihe B musikalisch leiten und das Publikum mit seinem charmanten, britischen Humor durch den Abend begleiten. Präsentiert werden die unterschiedlichen humorvollen Seiten so namhafter Komponisten wie Rossini, Mendelssohn, Rimski-Korsakow, Rachmaninow, Chatschaturjan oder Leroy Anderson. Karten für die angekündigten Konzerte der Thüringen Philharmonie in Gotha sind erhältlich in der Tourist-Information Gotha und an allen Vorverkaufsstellen des Ticketshop Thüringen (online: www.ticketshopthueringen.de). Alle Konzerttermine sind unter www.thphil. de zu finden.

Übersicht Konzerte Januar/Februar Familien-Faschingskonzert „Die Piraten sind los“ Sa, 20. Januar 2018, 16.30 Uhr | Kulturhaus Gotha Mit Musik von Korngold, Wagner, RimskiKorsakow, Badelt u. a. Gäste: Evangelischer Kinderchor „Lebensgeister“, Tanzensemble „Alles Balletti“ der Kreismusikschule „Louis Spohr“ Gotha Pirat und Moderator: Patrick Rohbeck Kapitän und Dirigent: Juri Lebedev Comedy meets Classics - Ein heiteres musikalisches Potpourri Do, 22. Februar 2018, 20 Uhr | Stadthalle Gotha

Rossini: Ouvertüre aus „Die diebische Elster“ Ponchielli: „Tanz der Stunden“ aus „La Gioconda“ Rimski-Korsakow: Hummelflug Anderson: The Typewriter sowie weitere humorvolle Werke von Mendelssohn, Rachmaninow, Chatschaturjan, Giménez, Jacob u. a. Dirigent & Moderator: Russell Harris Karten für Gotha: Tourist-Information Gotha und alle Vorverkaufsstellen des Ticketshop Thüringen (online: www.ticketshop-thueringen.de)

Der Land kr eis Go t ha gr at u lier t r ec h t her zlic h zum 100. Geburtstag Frau Berta Zöllner aus Gotha zur Diamantenen Hochzeit Erika und Dieter Raumschüssel aus Remstädt am 21. Dezember 2017 Helga und Günther Köllmer aus Kornhochheim am 23. Dezember 2017 Heike und Dr. Gerhard Päselt aus Wandersleben am 23. Dezember 2017 Edeltraud und Manfred vom Schemm aus Gotha am 24. Dezember 2017 Isolde und Günther Pabst aus Crawinkel am 3. Januar 2018 Brunhilde und Armin Köllner aus Gotha am 4. Januar 2018 zur Eisernen Hochzeit Elfriede und Heinz Ehrlich aus Friemar am 10. Januar 2018 zur Gnadenhochzeit Ingeborg und Karl Triebel aus Waltershausen am 24. Dezember 2017 Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landrat

Di e Vo l ksso l i d a r i t ä t l ä d t ei n Mo. 22. Januar 09.00 Uhr „Seniorengymnastik“ mit Karin Eberhard 09.00 Uhr Englisch für alle 14.00 Uhr geselliger Kaffeenachmittag mit Handarbeiten und Kartenspiel 16.30 Uhr Schachkurs Di. 23. Januar 09.30 Uhr Yoga mit Ursula 14.00 16.00 Uhr Beratung „Frauen in Not“ 14.00 Uhr Neujahrssingen mit dem Seniorenchor der Stadt Gotha Eintritt: frei

Mi. 24. Januar 09.00 Uhr „Fit im Alter“ mit Karin Eberhard 09.30 Uhr Englisch für alle 16.00 Uhr geschlossene Veranstaltung Do. 25. Januar 14.00 Uhr Reisebericht mit Ute Stadelhofer Titel: „So sah ich: Chile“ Eintritt: Mitglieder 2,00 €, Nichtmitglieder 3,00 € Fr. 26. Januar 09.30 Uhr Tanzkurs (Line Dance) mit Marlene „Fortgeschrittene“ Mo. 29. Januar 09.00 Uhr „Seniorengymnastik“ mit Karin Eberhard 09.00 Uhr Englisch für alle

14.00 Uhr „Reisecafe“ mit Holger Richter vorgestellt wird das Reiseangebot 2018 der Volkssolidarität Eintritt: frei 16.30 Uhr Schachkurs Di. 30. Januar 09.30 Uhr Yoga mit Ursula 14.00 16.00 Uhr Beratung „Frauen in Not“ 14.00 Uhr Der Kinoklub „Galletti“ lädt ein: Titel: ??? (Überraschung) Eintritt: frei Mi. 31. Januar 09.00 Uhr „Fit im Alter“ mit Karin Eberhard 09.30 Uhr Englisch für alle

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S p o r t ler ehr u n g

| Herzlich willkommen: Die Zwillinge Minna und Simon Winkler sind die Neujahrsbabys 2018 im Landkreis Gotha. Am Neujahrstag erblickte zunächst Minna um 14.38 Uhr mit 2930 Gramm und 47 Zentimetern das Licht der Welt, nur drei Minuten später folgte ihr Bruder Simon mit 2295 Gramm und 44 Zentimetern. Die beiden sind der ganze Stolz von Mutter Jessica. Traditionell übernimmt der Landrat die Patenschaft für das Neujahrsbaby. Dabei sind Minna und Simon die ersten Zwillingspatenkinder.

Gotha | Bereits zum 26. Mal ehrt der Landkreis Gotha gemeinsam mit dem Kreissportbund anlässlich der Sportlergala verdiente Sportler des Gothaer Landes. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden am 17. März die besten Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften des Landkreises Gotha für das Kalenderjahr 2017 geehrt. Auch der Nachwuchsförderpreis, der Ehrenpreis des Landrates, der Ehrenpreis 60 plus sowie die Sportehrenpreise für verdienstvolle Sportfreundinnen und Sportfreunde werden während des Abends vergeben. Eine Fachjury, bestehend aus Sportjournalisten, Vertretern des Kreissportbundes und Mitarbeitern des Landratsamtes, ermittelt im Vorfeld die Sieger und Platzierten. In Vorbereitung des Galaabends haben alle Sportvereine der Region die Möglichkeit, ihre Vorschläge bis spätestens 16. Februar 2018 im Landratsamt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur, 18.-MärzStr. 50 in 99867 Gotha einzureichen oder per E-Mail an schulvw@kreis-gth.de zu senden.

Vo r sc h l ä g e f ü r T h ü r i n g er Ku lt u r n adel gesu c ht Landkreis | Seit 2014 wird die „Kulturnadel des Freistaats Thüringen“ an Einzelpersönlichkeiten vergeben, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben. Damit stärkt das Land die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements.

Im Jahr 2018 werden vom für Kultur zuständigen Minister bis zu zehn, mit jeweils 750 Euro dotierte »Kulturnadeln des Freistaats Thüringen« vergeben. Vorschläge können noch bis zum 31. Januar 2018 in der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden. Hier sind zu jedem vorgeschlagenen Preisträger eine Kurzbiografie, eine sachlich fundier-

te Begründung (max. 3 A4-Seiten) und die aktuellen Kontaktdaten des Preisträgers (Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer) abzugeben. Vorschlagsberechtigt sind kulturelle Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen in Thüringen. Mit Anregungen kann sich jeder Bürger an die Vorschlagsberechtigten wenden.

S t e r n si n g er ü b er b r i n g en S egen fü r das J ah r 2018 Gotha | Gemeinsam mit Landrat Konrad Gießmann bringt die fünfjährige Clara Queck aus dem Kindergarten Teeschlösschen den Segen 20*C+M+B+18 über dem Eingang des Landratsamtes an. Dabei steht der Stern sinnbildlich für den Stern, dem die Weisen aus dem Morgenland gefolgt sind. Zugleich ist er Zeichen für Christus. Die Buchstaben C+M+B stehen für die lateinischen Worte „Christus Mansionem Benedicat“ – Christus segne dieses Haus. Die drei Kreuze bezeichnen den Segen: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die letzte Zahl steht für das aktuelle Jahr. Rund 300.000 Sternsinger in ganz Deutschland zogen die vergangenen Tage von Tür zu Tür, segneten Häuser und Wohnungen und sammelten Spenden für Not leidende Kinder. In diesem Jahr stand die Spendensammlung unter dem Motto „Segen bringen, Segen sein. Gemeinsam gegen Kinderarbeit - in Indien und weltweit!“ Das Sternsingen ist ein alter Brauch, der bis ins Mittelalter zurückreicht.

| Die Kinder des Kindergartens Teeschlösschen überbrachten den Segen für das Landratsamt.


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