UFA-Revue 7-8/2010

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NUTZTIERE

Handystrahlen fordern Opfer MOBILFUNKANTENNEN können die Gesundheit von Mensch und Tier massiv beeinträchtigen. Steht eine Antenne einmal in der Nähe eines Bauernhofs, muss bei auftretenden Problemen erst bewiesen werden, dass ein Zusammenhang mit der Funkstrahlung besteht. Ansonsten wird der Betrieb die Schadstrahlen nicht mehr los. Darum unbedingt vorher Einsprache machen!

Seit ein paar Monaten wird Hans Sturzenegger immer häufiger von besorgten Mitbürgern um Rat ersucht, wie man sich gegen eine Mobilfunkantenne wehren kann. Der Landwirt aus Winterthur-Reutlingen musste hautnah erleben, welche Folgen die Handystrahlung haben kann.

Grauer Star Im Jahr 1999 wurde auf seinem Hof eine Funkantenne durch die Firma Orange in Betrieb genommen. 50 Kälber kamen ab diesem Zeitpunkt mit Grauem Star zur Welt. Auch die Kühe hatten Probleme. Manche wurden am ganzen Körper von Abszessen geplagt und es gab Totgeburten. Nach jahrelangem Tauziehen baute Orange die Antenne im Jahr 2006 ab und es kehrte wieder Ruhe ein im Stall. Kein Einzelfall Die Vorfälle bei Hans Sturzenegger wurden von 2001 bis 2009 von der Universität Zürich dokumentiert. Weitere Studien der Universität Zürich und ausländischer Institute (www.emf-portal.de) sowie Erhebungen des Bundesamtes für Veterinärwesen bestätigen, dass zwischen Grauem Star und Mobilfunkantennen ein statistischer Zusammenhang besteht. Auch Probleme wie mangelnde Fruchtbarkeit, Euterentzündungen, Abszesse und Aborte scheinen mit der Funkstrahlung zuzunehmen. Auch für Mensch schädlich Darüber hinaus hat Hans Sturzenegger ab Inbetriebnahme der Funkantenne bei sich und seiner Familie zunehmende Probleme beobachtet: Verhärtungen des Fettgewebes, Verspannungen, Ohrensausen und Schwindelanfälle. Die UFA-REVUE · 7-8 2010

Handystrahlung erhöht laut der Weltgesundheitsorganisation WHO das Risiko einer Krebserkrankung. Auch Hirntumore, Leukämie und Schlafstörungen werden mit diesen Strahlen in Verbindung gebracht. Neben Orange betreiben Swisscom, Sunrise, die SBB und die Polizei eigene Mobilfunkantennen.

Wie verhalten? «Wer eine Mobilfunkantenne auf seinem Bauernhof verhindern will und rechtzeitig Einsprache erhebt, hat gute Chancen», erklärt Hans Sturzenegger. Schwieriger wird es, wenn die Antenne bereits steht und ein Vertrag unterzeichnet wurde. Dann muss der Landwirt beweisen können, dass entstandene Schäden mit der Funkanlage zusammenhängen. In jedem Fall lohnt es sich, folgende Tipps zu beachten: • Gegen neue Mobilfunkantennen unbedingt Einsprache machen. • Wichtige Dokumente eingeschrieben senden. • Korrespondenz mit Mobilfunkfirmen und Behörden aufbewahren. • Strahlungsmessungen durchführen lassen.

Der maximale Immissionsgrenzwert von Funkantennen liegt in der Schweiz bei 61 V/m und der maximale Anlagegrenzwert bei 6 V/m, obwohl auch bei viel tieferen Werten bereits Schäden nachgewiesen wurden.

• Schäden zu 100 % dokumentieren. Auch bei Anwohnern nachfragen und deren Gesundheitszustand einbeziehen. • Bewiesene Schadfälle den Gesundheitsbehörden und der Politik melden. 䡵

Autor Matthias Roggli, UFA-Revue, 3360 Herzogenbuchsee

Grauer Star, auch Kälberblindheit oder Nukleärer Katarakt genannt.

Umfrage Um den politischen Druck für tiefere Strahlungsgrenzwerte zu erhöhen, sammelt Hans Sturzenegger Informationen über Probleme in Zusammenhang mit Mobilfunkantennen: festgestellte Schäden (durch Tierarzt bestätigt), Entfernung des Hofs zur Mobilfunkantenne, Resultate von Strahlungsmessungen und die Reaktion der Behörden nach Mitteilung von Problemen. Kontakt: Hans Sturzenegger, Gusslistrasse 30, 8404 Reutlingen, antennenhof@gmail.com

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