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Gemeinde: Jörg Sommer zum stellvertr. Ortsbrandmeister ernannt, S

Jörg Sommer zum stellvertretenden Ortsbrandmeister ernannt

v.l. Bürgermeister Guido Halfter überreicht Jörg Sommer die Ernennungsurkunde. Oliver Eckl (Ortsbrandmeister), Torben Preuss (Gemeindebrandmeister), Bernd Stegmann (Fachdienstleiter) und Stefan Hoge (stellv. Gemeindebrandmeister) gratulieren.

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Seit Jahresbeginn ist Jörg Sommer stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Schledehausen. Bei der Feuerwehr ist Sommer kein Unbekannter: Seit genau 40 Jahren ist er Mitglied. „Ich bin wortwörtlich im Feuerwehrhaus groß geworden“, lachte Sommer bei der offiziellen Vereidigung im Rathaus. „Meine Eltern waren Gerätewarte im Feuerwehrhaus Bissendorf. Ich bin dann selbst in der Jugend in die Feuerwehr eingetreten, mit 34 Jahren in die Leitung der Einsatzteams und irgendwann dann ins Kommando aufgestiegen“, berichtete er.

Jetzt wird Sommer Ortsbrandmeister Dietmar Kienker unterstützen und vertreten, sowie Gemeindebrandmeister Torben Preuss zuarbeiten. „Die Arbeit in der Feuerwehr lag mir immer schon am Herzen“, so Sommer. „Als stellvertretender Ortsbrandmeister bin ich jetzt für die Geschicke der Wehr an oberster Stelle mit verantwortlich.“ Und das ist durchaus Arbeit, wie Gemeindebrandmeister Preuss feststellte: „Die Feuerwehrführung ist ein Team“, erklärte er. Man leite in dieser Position einerseits die Einsätze in Kooperation mit den Kameraden, müsse sich gleichzeitig aber auch um die Verwaltung kümmern. „Und das alles im Ehrenamt“, wie Preuss betonte.

Sommer wurde von der Ortsfeuerwehr Schledehausen zur Wahl vorgeschlagen und durch den Rat bestätigt. Mit seiner Ernennung kann er jetzt seinen neuen Posten antreten. Er ist der erste stellvertretende Ortsbrandmeister in Schledehausen, der diesen hohen Dienstgrad erreicht hat. Feuerwehrleute können sich in speziellen Kursen immer weiter fortbilden und so für höhere Leitungsfunktionen qualifizieren – über Gruppenführer und Zugführer, die Löschzüge anführen, bis hin zur Feuerwehrleitung.

Text und Foto: Robert Schäfer

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Fachwerkwand auf dem Hof Ochterbeck vor … ... und nach der Sanierung

Die Ortsteile Wissingen und Jeggen wurden im Jahr 2012 vom Land Niedersachsen in das „Förderprogramm zur Dorferneuerung“, heute „Dorfentwicklung“, aufgenommen. Unterschiedlichste Maßnahmen und Projekte können seitdem durch Landesmittel bezuschusst werden. Jetzt steht das Ende des Förderprogramms in einem Jahr bevor. Die Gemeinde Bissendorf lädt daher im Februar noch einmal alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner zu einer virtuell durchgeführten Informationsveranstaltung ein.

Grundsätzlich können bei vielen privaten Maßnahmen Förderungen im Anspruch genommen werden. Im Zentrum stehen dabei die Erhaltung und Gestaltung von „ortsprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden“, so zum Beispiel Dacherneuerungen, Sanierungen von Fassaden, Fenstern und Türen einschließlich der Hof-, Garten- und Grünflächen. Aber auch die Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sowie von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden kann gefördert werden. Dabei steht die Anpassung der Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im Mittelpunkt. So ist auch der Innenausbau ungenutzter und leerstehender Bausubstanz und die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen förderfähig. Entsprechende Zuschussanträge müssen beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), Geschäftsstelle Osnabrück, bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Nur wenn die erforderlichen Anträge neben den beizufügenden Unterlagen rechtzeitig vorliegen, können sie bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die kostenlose Beratung durch das beauftragte Ingenieurbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst in Anspruch zu nehmen.

„Eigentlich ist es ganz einfach, die Förderung zu bekommen“, berichtet Friedrich Ochterbeck. Er selbst hat vor einiger Zeit mit der Sanierung seines Hofgebäudes begonnen und dabei gerne die Fördermöglichkeiten genutzt. „Man setzt sich mit der IPW in Verbindung und die übernehmen die gesamte Antragserstellung“, sagt er. Gerade in rechtlichen Fragen hatte ihn das Planungsbüro gut beraten.

„Ich musste nur drei Angebote pro Maßnahme, die gefördert werden sollte, einholen“, so Ochterbeck. Für die Sanierung des Fachwerks seines 1797 erbauten Haupthauses konnte er mit dem Zimmermann seines Vertrauens zusammenarbeiten. „Ich wollte das Fachwerk unbedingt erhalten“, sagt Ochterbeck. Ein Abriss und Neubau auf dem historischen Hof, wie er in den 1970er Jahren oft durchgeführt wurde, kam für ihn nicht in Frage. „Ich liebe das Fachwerk“, stellt er klar. Das Ausmauern der Felder habe er sogar selbst gemacht, berichtet er. Grundsätzlich wäre auch diese Arbeit förderfähig gewesen, allerdings nur wenn sie von einem Unternehmen ausgeführt wird. Die eigene Arbeitsleistung kann nicht gefördert, das benötigte Material für Eigenleistungen aber durchaus bezuschusst werden. Unbedingt zu beachten ist, dass eine Maßnahme nicht begonnen werden darf, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt. Dies gilt sowohl für eine Auftragsvergabe an ein Unternehmen als auch den Materialkauf. Ansonsten ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt für private Antragstellerinnen und Antragsteller grundsätzlich 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Trägt das Projekt zur Erreichung der Ziele des ILEK Hufeisen bei, erhöht sich die Förderung um fünf Prozent. Die Bagatellgrenze bei privaten Vorhaben liegt bei einer Mindestförderung von 2.500 Euro. Die Förderhöchstgrenze für die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude liegt laut der aktuellen Richtlinie bei 50.000 Euro. Für die übrigen Maßnahmen sind mitunter höhere Höchstgrenzen möglich, die von dem geplanten Vorhaben abhängig sind.

Wer Interesse an einer Förderung aus dem Förderprogramm zur Dorfentwicklung hat, kann sich am Mittwoch, dem 16. Februar 2022 um 18 Uhr in eine Zoom-Konferenz einwählen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden Vertreter des ArL, der IPW Ingenieurplanung GmbH & Co.KG sowie der Gemeinde Bissendorf das Programm noch einmal vorstellen und Fragen beantworten. Interessierte mögen sich bis zum 11. Februar 2022 bei Frau Friesen per Email unter friesen@bissendorf.de oder info@bissendorf.de melden, damit ihnen der Link zu der Zoom-Konferenz rechtzeitig von der Gemeindeverwaltung zugesandt werden kann.

Aktion fürs Allgemeinwohl: Gemeinde Bissendorf erreichen 52 Geburtsbaum-Anfragen

GeburtsbaumÜbergabe am Baubetriebshof der Gemeinde Bissendorf: (v.l.) Alexander und Judith Striewski mit Tochter Emma erhielten von Bauhof leiter Peter Kühn einen hohen Apfelbaum. Serda Yesil wählte eine kleinere Säulenbirne.

Ende 2020 beschloss der Gemeinderat jeder Familie in Bissendorf, die 2021 Nachwuchs bekommt, einen Geburtsbaum zu sponsern. 52 dieser nachhaltigen Geschenke, die symbolisch mit den neuen Bürgern mitwachsen sollen, wurden bereits geordert.

Die Übergabe der Geburtsbäume wickelt die Gemeindeverwaltung Bissendorf über ihren Baubetriebshof ab. In Verbindung mit dem Kinder- und Familienservicebüro im Rathaus wurde auch eine „schlanke Lösung“ für den Informationsfluss gefunden. Seit dem letzten Frühjahr wird mit dem üblichen Willkommensgruß zur Geburt eines Babys ein Flyer verschickt, über den der Geburtsbaum bestellt werden kann.

Die Initiative selbst geht auf eine Idee der ehemaligen Ratsfrau Kerstin Willing zurück. Dank mehrheitlichem Ratsbeschluss konnten alle im Jahr 2021 frischgebackenen Eltern aus Bissendorf erstmals einen von der Gemeindeverwaltung finanzierten Obstbaumsetzling zur Pflanzung auf privatem Grund ordern. Steht kein entsprechender Platz zur Verfügung, vermittelt die Verwaltung auch gerne eine geeignete Stelle auf Gemeindegrund. Nach kurzer unkomplizierter Beantragung konnten die ersten Obstbäume zum Jahresende am Baubetriebshof der Gemeinde von den Familien in Empfang genommen werden. Neben hochstämmigen Sorten für den eigenen Garten standen dabei auch niedrigere Sorten zur Pflanzung auf der Terrasse oder dem Balkon zur Auswahl.

„Die Beantragung eines Geburtsbaums war auch rückwirkend für alle ab Anfang 2021 geborenen Babys möglich. Bis zur ersten Meldefrist am 30. September haben wir 52 Anfragen erhalten. Ein Großteil der 26 Hochstämme und 26 Stammsäulen wurde bereits übergeben. Oftmals war auch der Nachwuchs dabei anwesend“, berichtet Bauhofleiter Peter Kühn.

So war es kurz vor Weihnachten auch bei Judith und Alexander Striewski. Das junge Paar, das aktuell in Wissingen-Nord baut, kam mit seiner vier Monate alten Tochter Emma in der Babytrage zum Bauhof. „Die Info zur Geburtsbaumaktion hat uns mit dem Begrüßungspaket des Babybesuchsdienstes erreicht. Eine tolle Sache!“, so Striewskis, die ihren hochstämmigen Apfelbaum bis zur Gestaltung des neuen Gartens im Kreis der Familie zwischenlagern wollen. Serdar Yesil kam dagegen ohne seine knapp einjährige Tochter Eda zum Abholtermin. Diese verschlief die Übergabe ihres Säulenbirnbaums lieber selig zuhause.

Neben der gelblichen Herbstbirnensorte Pyrus Condo war auch die rote, saftige Säulenbirne Pyrus Starcrimscon im Auftaktjahr für die Familien erhältlich.

„Aufgrund des großen Runs auf Obstbäume kam es dieses Jahr allerdings zu Lieferengpässen bei den Baumschulen. Es scheint, dass viele Menschen in der Corona-Krise stärker als bislang auf Selbstversorgung setzen“, erklärt Kühn. So konnte der Bauhof zwar ausreichend Obstbäume für die Geburtsbaumaktion bestellen, allerdings musste teilweise auf andere, aber gleichwertige Sorten zurückgegriffen werden.

Die Geburtsbaum-Aktion der Gemeinde Bissendorf läuft auch im neuen Jahr weiter. 13 neue Anmeldungen lagen der Gemeinde bereits Ende 2021 vor.

Text und Foto: Johanna Kollorz

Die nächste Blickpunkt-Ausgabe erscheint am 25. Februar 2022

Baum des Jahres 2021 am Sonnensee gepflanzt

v.l.: Ortsvorsteherin Lisa Düsterberg, Reinhard Nüße, Harald Kämper und Stefan Braksiek pflanzen ein Exemplar der Stechpalme ein.

Zwei Exemplare des „Baum des Jahres“ wurden am Ostufer des Sonnensees eingepflanzt. Baum des Jahres 2021 ist die Stechpalme. Unterstützt wurden die Mitarbeiter des Baubetriebshofes dabei von Lisa Düsterberg, Ortsvorsteherin des Ortsteils Bissendorf, und Reinhard Nüße, Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung und Soziales.

Die Stechpalme ist ein immergrüner Baum mit tiefgrünen, glänzenden und stachligen Blättern und im Winter mit ihrer roten Beere auch sehr dekorativ. Achtung: Zum Verzehr ist die Pflanze nicht geeignet, für den Menschen ist sie giftig! Sie ist jedoch ein hervorragender Brutplatz und Nahrungsquelle für Vögel und Insekten. Ihr kommt damit eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zu.

„Ich freue mich, dass mit den zwei neuen Stechpalmen die Baumvielfalt am Sonnensee wächst“, so Lisa Düsterberg, die als eine ihrer ersten Handlungen als Ortsvorsteherin bei der Pflanzaktion tatkräftig mit angepackt hat.

Foto: Gemeinde Bissendorf

Redaktions- und Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe ist am 7. Februar 2022

Erscheinungstermin: 25. Februar 2022

Joachim Pilgrim

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Pilgrim

Bau- u. Architektenrecht Beamten-, Dienst- u. Arbeitsrecht Straßenverkehrsrecht Straf- u. Strafverfahrensrecht Inkasso/Zwangsvollstreckung Astruper Straße 6 49143 Bissendorf/Schledehausen Telefon (0 54 02) 607 37-65 Telefax (0 54 02) 607 37-66 pilgrim@rechtsanwalt-pilgrim.de www.rechtsanwalt-pilgrim.de

Neuer Service bei Gefahrenmeldungen: Warn-App KATWARN für Smartphones

Auf die neuen Funktionen der bewährten App KATWARN macht Peter Hoffmann (Projektverantwortlicher für Warnsysteme) aufmerksam.

Die bekannte und viel genutzte App KATWARN bietet für iPhones ab iOS 12 sowie Android Phones ab sofort zusätzliche Sicherheit. Alle Gefahrenmeldungen – außer Unwetterwarnungen – der „hohen Warnstufe“ (violett) werden als „kritischer Alarm/Hinweis“ (critical alert) ausgegeben. In den Wintermonaten ist die App zudem ein zentrales Medium, um gegebenenfalls über Schulausfälle zu benachrichtigen.

Nicht zuletzt die Funktion von KATWARN, umgehend über Schulausfall aufgrund von Schlechtwetterwarnungen zu informieren, hat viele Bürgerinnen und Bürger dazu bewogen, sich die App herunterzuladen. Auch derzeit droht aufgrund von Wintereinbrüchen die Gefahr, dass die Schülerbeförderung nicht gewährleistet werden kann.

Zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer verwenden bereits den neuen Service bei hoher Warnstufe. Für andere empfiehlt es sich, jetzt das Update zu installieren. Mit dem neuen Service umgehen Warnungen bei extremer Gefahr alle anderen Ton-Einstellungen der Smartphones wie etwa den Lautlosmodus oder auch parallele Telefonate. Der kritische Alarm ist auf maximale Lautstärke gestellt und soll nur bei der hohen Warnstufe (violett) zum Einsatz kommen, wenn also eine sofortige Reaktion der Betroffenen nötig ist. Der Ton selbst bleibt gleich. Ausgenommen von dieser Neuerung sind Meldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die weiterhin mit dem „System-Ping-Ton“ und ohne kritischen Alarm verbreitet werden.

Damit die Funktion aktiviert werden kann, ist sowohl ein Update der KATWARN-App aus dem App Store für das iPhone oder im Google Play Store für Android Phones nötig. Nach der Aktualisierung sollte die App einmal geschlossen und neugestartet werden. Beim ersten Start der aktualisierten KATWARN-App erscheint auf dem Display die Frage, ob die Funktion „kritischer Alarm“ oder „kritischer Hinweis“ aktiviert werden soll. Dies muss bestätigt werden. Die Auswahl kann beim iPhone jederzeit wieder revidiert werden. Dazu muss die Einstellungs-App („Einstellungen“) des Smartphones geöffnet werden und dort auf „Mitteilungen“ getippt werden. Hier kann die KATWARN-App ausgewählt und gleich oben der kritische Alarm oder kritischer Hinweis deaktiviert werden, indem der Regler daneben nach links gezogen wird. Bei Smartphones mit Android muss der kritische Alarm im Navigationsmenü eingeschaltet werden, die zusätzlich dazu notwendigen Betriebssystemeinstellungen werden dabei mit abgefragt. Die Auswahl kann im Navigationsmenü jederzeit wieder revidiert werden.

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