KV-Intern 6/2010

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Praxis aktuell

Laborparameter bei radiologischen Untersuchungen Werden diagnostische Maßnahmen mittels Überweisung von Fachärzten für Radiologie angefordert, ist eine zusätzliche Veranlassung einzelner Laborparameter nicht zwingend auszulösen, sofern diese zur eigenen Diagnosestellung nicht erforderlich sind. Benötigt der Facharzt für Radiologie bei speziellen Risikopatienten aktuelle spezifische Laborwerte, so kann er diese selbst entsprechend in Auftrag geben.

Für den Fall, dass solche noch aktuellen Laborwerte bereits dem Arzt vorliegen, der die radiologische Untersuchung veranlasst, muss er diese dem Radiologen zur Verfügung stellen. Ansprechpartner: Abrechnungshotline 01801/58 22 433* * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

Labor – Begründungspflicht für „Ähnliche Untersuchungen“ Mit Wirkung zum 1.7.2010 haben sich KBV und Kassen auf eine erweiterte Begründungspflicht für „Ähnliche Untersuchungen“ im Bereich Labor geeinigt. Dazu ist es notwendig, dass die Praxen bereits bei der Anforderung derartiger Laboruntersuchungen die medizinische Indikation angeben. Abweichend davon kann in besonderen Fällen (z. B. GNR 32361 „Anti-Müller-Hormon“) die Begründung entfallen. Diese spezifischen Ausnahmeregelungen sind in den Anmerkungen zu der jeweiligen GNR benannt. Zu

Einzelheiten verweisen wir auf die Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt 14/2010. Bitte beachten Sie diese neue Verfahrensweise, sofern Sie „Ähnliche Untersuchungen“ im Labor anfordern.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 01801/58 22 433* * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

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