KV-Intern 12/2011

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Dr. Helming im aktuellen Interview: Chancen des neuen Gesetzes mit engagierten Partnern nutzen KVBB-Vertreterversammlung: Bilanz und Ausblick Haushalt 2012 einstimmig beschlossen Informationen f체r den Praxisalltag: Onkologie-Vereinbarung verl채ngert Hilfe bei Anwendung der ICD-10-GM IT-Informationsoffensive der KVBB



Editorial

Liebe Leserinnen und Leser Das Jahr 2011 geht, um im Bild zu bleiben, mit einem Knaller zu Ende; der Bundestag verabschiedete nach monatelanger Diskussion das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. Wie das konkret aussieht, darüber kann man jetzt noch wenig sagen. Fakt ist allein, dass uns die Umsetzung in den kommenden zwölf Monaten intensiv beschäftigen wird. Genau das ist auch die Crux, weshalb es so schwer fällt, dieses Gesetz zu bewerten. Vergleicht man es mit den Vorgänger-Reformen einer Ulla Schmidt, dann ist zumindest festzustellen, dass es vor allem strukturpolitisch neue Möglichkeiten eröffnet. Das ist positiv. Ebenso, dass die zentrale Rolle des Arztes und – mit einigen Abstrichen – auch jene der ärztlichen Selbstverwaltung gestärkt werden. Aber es begrenzt, wie unter der Ägide von Ministerin Schmidt, die Mittelbereitstellung auf einen Zuwachs von lediglich 1,25 Prozent. Definitiv. Mit anderen Worten: Bei einer moderat geschätzten Inflationsrate von 3 Prozent eine glatte Minusrunde! Dies wird noch heftiger, zieht man von den 1,25 Prozent noch 0,7 für den Mitgliederschwund der Kassen in Brandenburg mit ab. Ob das Gesetz daher dazu taugt, zielgenauer (mehr) Ärzte dorthin zu bringen, wo sie aufgrund der vorhandenen Morbidität der Versicherten auch benötigt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich eingeschätzt werden. Übrigens auch nicht von all denen, die heute bereits genau wissen, dass das Gesetz „untauglich“, ein „Ärzte-Beglückungs-Gesetz“ ist und vollkommen in die falsche Richtung geht. Aber auch solche Äußerungen gehören ja seit Jahren zum politischen Alltag vor allem der selbsternannten Gesundheitsexperten; mit und ohne Fliege. Apropos: Für das unmittelbar bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Redaktionsteams erholsame und besinnliche Stunden und dann natürlich einen tollen Start - feucht, fröhlich und vergnügt – ins Jahr 2012! Bleiben Sie gesund und möglichst auch weiterhin neugierig auf unser „KV-Intern“. Ralf Herre Pressesprecher der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

Berufspolitik

Praxis aktuell

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Das neue Jahr stellt uns vor viele Herausforderungen Aktuell im Gespräch mit Dr. med. Hans-Joachim Helming

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VV stellte Weichen für 2012 Intensiver Gedankenaustausch zum neuen Versorgungsstrukturgesetz / Haushalt 2012

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Erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2010

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Haushaltsplan 2012 beschlossen

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Wir sind gut - trotz mancher Kakophonie KBV-Chef Dr. Köhler zog positive Bilanz

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(Auf)gelesen

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Hohe Wertschätzung und viel Vertrauen, aber ... Anmerkungen zur jüngsten Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen

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Dritte KVBB-Impfkampagne war ein voller Erfolg

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Tonsillotomie-Vertrag mit Bahn-BKK

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Übergangsregelungen zur OnkologieVereinbarung verlängert

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BKK Heilberufe schließt zum 31.12.2011

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Unterstützung bei Anwendung der ICD-10-GM

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Beteiligen Sie sich am ZI-Praxis-Panel!

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Befreiung von Zuzahlung der Praxisgebühr 2012


Inhaltsverzeichnis

Praxis aktuell

Service

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IT in der Arztpraxis: Informationsoffensive der KVBB

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Neues E-Learning-Programm zum Einsatz von Antibiotika

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Termine für Abschlagzahlungen im Jahr 2012

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Bestellung von Grippeimpfstoffen bei Primärkassen

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Verordnungsfähigkeit von Axanum® zulasten der GKV

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Änderungen in Desinfektionsmittelliste des VAH

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Neuer Vorstand für Brandenburger Akupunkturärzte

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Niederlassungen im November 2011

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Zulassungen und Ermächtigungen

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Zulassungssperren

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Nachbesetzungen

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Praxisbörse

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“agnes zwei”-Schulung startet im Januar

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Fortbildungen

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Leserpost

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Glückwünsche

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Impressum

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Aktuell im Gespräch

Das neue Jahr stellt uns vor viele Herausforderungen Aktuell im Gespräch mit Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg

Bereitschaftsdienstnummer – zum 1. März des kommenden Jahres abgeschlossen. Und wir haben es sogar geschafft, durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes diese Rufnummer den Notrufen 110 und 112 gleichzustellen!

Ein Jahr geht zu Ende – wie fällt Ihr Fazit dazu aus? Es war - eigentlich wie immer - ein Jahr voller Herausforderungen in den verschiedensten Bereichen. Davon haben wir viele gemeistert; also kann ich schon insgesamt ein positives Fazit ziehen. Was stand besonders im Fokus? Das Versorgungsstrukturgesetz, das wir aus Sicht der Ärzte natürlich durch unser Tun, unsere Argumente noch beeinflussen wollten und auch haben. Zudem haben wir gemeinsam mit der KBV alle Vorarbeiten für einen erfolgreichen Start der 116 117 – der bundeseinheitlichen, europäischen

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Der Vorsitzende einer KV ist immer auch vielfältig auf der Bundesebene eingespannt … Das ist sehr wichtig, leider aber auch ausgesprochen zeitintensiv. Als Vorsitzender des KBV-Finanzausschusses galt es, viele Aufgaben zu erledigen. Und auch die Arbeit in anderen Gremien der KBV (z.B. im Bewertungsausschuss) und der gemeinsamen Selbstverwaltung sind zwar sehr interessant und einflussreich, aber erfordern eben auch viel Zeit. Das geht nur mit einem stringenten Zeitmanagement. Vor allem benötigt man gute Partner an seiner Seite. Insofern ist es gut, dass ich mich im Vorstand auf gute Stellvertreter und in der KV-Verwal-


Aktuell im Gespräch

tung ein kompetentes ManagementBoard verlassen kann. Dafür an dieser Stelle ein großes Dankeschön! Sie erwähnten den Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungen. Der Bundestag hat über das neue Versorgungsstrukturgesetz am 2. Dezember entschieden. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte darin? Die wichtigste Neuerung ist, dass die ärztliche Selbstverwaltung wieder deutlich gestärkt wurde. Die Irrwege der Zentralisierung und der politischen Bevormundung sind an entscheidenden Stellen beendet worden. An welchen? Die Honorarverteilungskompetenz wurde wieder regionalisiert. Wir haben in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Kassen endlich die lange geforderten Instrumente und Befugnisse zur bedarfsgerechten Strukturierung der sogenannten Bedarfsplanung erhalten. Und nach einem vor uns liegenden Jammertal von 2012 soll endlich die Morbidität DER Parameter zur Entwicklung der Honorare sein. Honorar ist ein gutes Stichwort. Es sind neue Perspektiven für eine leistungsgerechte Gestaltung des EBM fernab der unseligen Pauschalierung verankert worden. Wir haben zwar nicht alles erreicht, aber das war auch nicht zu erwarten. Das Gesetz hat jedoch sehr viele Optionen für eine sinnvolle Weiterentwicklung der

Strukturen im Gesundheitswesen. Das ist mindestens genauso wichtig. Im Vorfeld dieses Strukturgesetzes hat sich die KV Brandenburg, haben Sie sich persönlich intensiv eingebracht … Wenn man so lange wie ich in der Berufspolitik unterwegs ist, kennt man viele Entscheidungsträger. Und die kennen mich. Da öffnen sich viele Türen, man hat Vertrauen zueinander und weiß, wofür jemand steht, was er vermag und was nicht. Da lässt sich schon sehr viel bewegen. Und so waren sehr viele politische Kontakte im Bundestag, auf Landesebene, mannigfaltige Überzeugungsarbeit in Gremien und bei Kassenvertretern sowie tiefgehende Sacharbeit erforderlich. Schließlich war dann die Gründung der LAVA-KVen-Gruppe sowie die Koordinierung der gemeinsamen Aktivitäten eine das ganze Jahr über anhaltende Aufgabe, der wir uns mit viel Verve und Erfolg gewidmet haben. Hätten Sie sich manchmal mehr Verständnis oder vielleicht auch mehr Unterstützung erhofft? Ja, natürlich! Politik macht man nicht allein. Mitunter zählen natürlich

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Aktuell im Gespräch

nur die wirklich guten Argumente – häufiger verpuffen die an einer Betonwand aus ideologischer Voreingenommenheit, Parteistrategie und persönlicher Inkompetenz des Gesprächspartners. Da hilft dann nur öffentlicher Druck, die „Trägerwelle“! Kein General gewinnt die Schlacht allein – schon gar nicht, wenn die Soldaten in den Schützengräben verharren und Putzund Flickstunde absolvieren! Das war jetzt sehr allgemein … Besonders enttäuschend empfand ich das Verhalten unserer Landesregierung in der Frage der sachgerechten Mittelverwendung des Gesundheitsfonds für die ambulante Versorgung. Weniger war es die Sprach- und Tatenlosigkeit unseres „Landesvaters“, das sind wir ja, seit er Ministerpräsident ist, von ihm gewöhnt. Leider. Dass aber unser Fachministerium eine Steilvorlage der Länder Thüringen, Sachsen und SachsenAnhalt im Bundesrat einfach mal so ignoriert, das war schon eine sehr herbe Enttäuschung! Möglicherweise eine mit Folgen. So ist es. Wir werden in jedem Fall

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2012 eine drastische MINUS-Runde im Honorar drehen. Und was ab 2013 wird, will ich heute noch nicht prognostizieren, da ich nicht riskieren will, als Schwarzmaler zu gelten. Brandenburg gehört zu den LAVA-Aktivisten. Müssen wir uns daran gewöhnen, dass die KVen in Zukunft immer weniger mit einer Sprache sprechen und sich immer wieder unterschiedliche Zweckbündnisse bilden? Zunächst ist die Interessengemeinschaft eine absolut legitime politische Struktur in einer Demokratie. Insoweit schadet dies nicht dem System der ärztlichen Interessenvertretung. LAVA ist eine Weiterentwicklung unseres schon fast erwachsen gewordenen „Tabakskollegiums“, also der Arbeitsgruppe der Ost-KVen. Daran haben sich die KVen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz angeschlossen. Alle LAVA-KVen repräsentieren fast die Hälfte der ambulant tätigen Ärzteschaft in der Bundesrepublik! Damit hat dieses Bündnis schon ein beachtliches Standing und ist daher geeignet, anderen Interessengruppen – FALK beispielsweise - sehr bedeutsam entgegenzutreten. Bringt das letztlich die KBV als Partner von Kassen und Politik auf Bundesebene in die Bredouille? Diese Gefahr sehe ich nicht. Die Länder mit ihren Spezifika haben sich über die Jahre sehr unterschiedlich entwickelt, da kann es in der KV-Land-


Aktuell im Gespräch

schaft keine „Einheitssoße“ geben. Die Politik hat den Solidargedanken im GKV-System – zu dem auch wir Vertragsärzte gehören – zur Farce degradiert, somit sind Konkurrenz und Streit um den eigenen Vorteil systemimmanent geworden. Das muss man zur Kenntnis nehmen, sonst wird man zum Traumtänzer. Sie hatten die Stärkung der Selbstverwaltung erwähnt: Werden dadurch die Entscheidungsmöglichkeiten für die KV besser? In der Tat hat der Gesetzgeber aus den Irrwegen der Schmidt´schen Ideologie-Geisterbahn gelernt und eine Reihe von Fehlentscheidungen wieder korrigiert. Knitterfalten bleiben dennoch. Aber wir können wieder – wie früher – unsere Sachkompetenz bei der Verteilung der viel zu geringen Honorare wirken lassen und müssen das Störfeuer der Kassen, teilweise aus Unkenntnis, teilweise aus wettbewerblichen Intentionen, nicht mehr berücksichtigen. Wir können nun wieder zielgenauer, flexibler, individueller – einfach sachgerechter – die Honorarverteilung gestalten. Beeinflusst dies das Miteinander von KV und Krankenkassen in Brandenburg? Ich bin überzeugt, dass in Brandenburg - zumindest mit AOK und BARMER GEK - interessante Perspektiven vorstellbar sind. Wir haben in den vergangenen beiden Jahren durch das enge Miteinander in der IGiB viele

wertvolle Erfahrungen in der gemeinsamen Problemlösung gewonnen und dadurch erfolgreich Projekte entwickelt und in die Praxis überführt, die ohne dieses Joint Venture nicht denkbar gewesen wären. Und wir haben noch vieles vor! Aber nicht nur mit Blick auf diese beiden Kassen? Wenn bei den anderen Kassen, die im Wettbewerb mit unseren Partnern stehen, der „Groschen fällt“, dass sie mit einer akzeptierten KV zum eigenen Vorteil sehr viel mehr Nutzen generieren können, dann sind wir für alle offen. Wann das der Fall ist, ist derzeit ungewiss. Noch gefallen sie sich als Trittbrettfahrer. Leider. Innovative Lösungsansätze sind ein gutes Stichwort. Brandenburg hatte da schon immer die Nase weit vorn. Auch 2012? Ja, Erfolg verpflichtet! Wir setzen auch in 2012 auf den Anziehungseffekt für junge Ärzte, der in der Berücksichtigung ihrer Vorstellungen von Umfeldstrukturen ärztlicher Tätigkeit liegt. Und da sind die Weiterbildungsnetzwerke genauso wichtig wie die Möglichkeiten des „KV-RegioMed-Konzeptes“.

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Aktuell im Gespräch

Ein sehr variables Konzept … Ja, es geht im engeren und im weiteren Sinne um kooperative Tätigkeitsformen, auch in Anstellung bei anderen Ärzten oder in Eigeneinrichtungen der KV, auch in Teilzeit – sektorübergreifend und flexibel in der Region sowie unter Einbeziehung arztentlastender Supportstrukturen wie der Fallmanagerin „agnes zwei“. All das sind Module dieses innovativen Konzeptes. Derzeit planen wir

gerade mit einem Krankenhausträger die Entwicklung einer Strukturmigration des Krankenhauses hin zu einer, die ambulanten Ärzte in der Region entlastend-unterstützenden Kooperationsoption. Und im Januar starten wir das erste Curriculum für zunächst 30 „agnes zwei“-Kräfte. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Bis Ende 2015 wird die KV Brandenburg in Potsdam ein neues Domizil beziehen.

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Der Neubau unseres Verwaltungsgebäudes wird tatsächlich in den kommenden 4 Jahren neben unserer regulären Arbeit als Vorstand und Management-Board zusätzliche Energie kosten. Aber die Erwartung, dass dann viele Arbeitsabläufe geordneter, effizienter und damit auch schneller und sicherer werden, motiviert alle. 28 Millionen Euro sind kein Pappenstil. Nun, die Vertreterversammlung hat eine überaus kluge Entscheidung getroffen, sich das Geld für den Bau quasi selbst zu leihen; also über eine später zurückzuzahlende Sonderumlage für eine begrenzte Zeit vorzustrecken. Die Rückzahlung erfolgt dann aus dem Haushaltsvolumen, welches ansonsten für Mieten aufzuwenden gewesen wäre. Unsere indexierten Mietverträge – also Anpassung an die Inflationsrate - führen zu einer erheblichen Ausgabensteigerung in den nächsten Jahren. Mit dem Umzug in unser Eigentum wird diesem Fass ohne Boden der Rücken gekehrt! Wir hätten diese Entscheidung schon früher treffen sollen; wir hätten sehr viel Geld gespart. Es geht aber nicht nur um Kosten. Richtig, es geht auch und vor allem um effiziente Arbeitsabläufe. Ein willkommener Nebeneffekt ist zudem, dass Partner und andere Körperschaften prüfen, gegebenenfalls mit uns gemeinsam den neuen Standort zu entwickeln. Es besteht die Chance, für alle Ärzte und Zahnärzte eine zentrale


Aktuell im Gespräch

Dienstleistungsstruktur nutzen zu können. Schließlich haben wir traditionell zu beiden Körperschaften – Landesärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung - ausgezeichnete Beziehungen.

losen Service notwendig sind, das war mindestens genauso schwer – und nicht minder zeitaufwendig. Aber nun ist es so gut wie vollbracht, und ich bin schon sehr auf den 1. März gespannt!

Herr Dr. Helming, wieviele Ziffern hat unsere aktuelle Rufnummer im Bereitschaftsdienst? Ich weiß, dass sie mit 14 Ziffern ziemlich lang ist …

Worin sehen Sie die größten Vorteile? Zunächst ist es die Kürze der Ziffernfolge; das lässt sich leicht merken. Die Rufnummer ist überall in Europa kostenlos – sie ist ab 1. März 2012 in Deutschland den Notrufen 110 und 112 gleichgestellt. In den nächsten Jahren werden sukzessive weitere Mitgliedsländer der EU diesen Service installieren, dann kann man auch im Urlaub oder als Geschäftsreisender im Ausland über diesen Ruf zu den jeweiligen Bereitschaftsdienst-Strukturen gelangen.

Aber das wird sich ja ab März kommenden Jahres ändern, dann kommt die 116 117. Genau! Und darauf können wir Brandenburger zurecht stolz sein, denn wir haben diese Rufnummer für Europa in Brüssel organisiert und gemeinsam mit der KBV für Deutschland technisch soweit vorbereitet, dass zum 1. März jeder Hilfesuchende nur noch diese Nummer wählen muss, um egal, wo er sich in Deutschland befindet, an den in der Region zuständigen Bereitschaftsdienst vermittelt zu werden. Kommt die Nummer, ist damit erst einmal das Ende eines über fünfjährigen Prozesses erreicht. Es war ein schwieriger und langer Weg – in Brüssel, um die Mitgliedsländer, auch das Parlament und die EUKommission davon zu überzeugen, dass diese Rufnummer für ganz Europa einen enormen Wert hat. Aber auch in Deutschland diese Strukturen zu entwickeln, die für einen reibungs-

Und es ist auch ein Imagegewinn … Der ist für unser KV/KBV-System enorm! Niemand in der Bundesrepublik ist außer uns in der Lage, ein solches System zu etablieren! Dieses Projekt war unter anderem ein Argument für die politischen Entscheidungsträger, dem KV/KBV-System, der ärztlichen Selbstverwaltung, wieder mehr Handlungsfreiheit zu geben. Vielen Dank für das Gespräch. Gefragt und notiert von Ralf Herre Fotos: Judith Dannenberger

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Berufspolitik Vertreterversammlung

VV stellte Weichen für 2012

Intensiver Gedankenaustausch zum neuen Versorgungsstrukturgesetz / Haushalt für kommendes Jahr einstimmig verabschiedet mit Bundestagsabgeordneten und dem brandenburgischen Gesundheitsministerium versucht, auf dieses Gesetz noch Einfluss zu nehmen.

Natürlich stand das Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung im Fokus der in diesem Jahr letzten Zusammenkunft der Vertreterversammlung, natürlich gab es dazu jede Menge Anmerkungen, Diskussionen, Fragen und Kritik.

Viele Initiativen für mehr Finanzmittel

Die Grundlage für den intensiven Gedankenaustausch hatte der KVVorsitzende Dr. Helming in seinem Bericht gegeben. Über 40 Anträge seien quasi in letzter Minute noch in die Gesetzesvorlage aufgenommen wurden, und überhaupt sei es wieder einmal „gleitende Bauplanung“ gewesen, gepaart mit leider nach wie vor geringer Sachkompetenz vieler Parlamentarier.

Im Zentrum dabei: eine Erhöhung der Finanzmittelbereitstellung je Versichertem auf mindestens Bundesdurchschnitt. All die Gespräche, der öffentliche Druck, die Petition mit letztlich über 100.000 Unterschriften – all das hat sich (bislang) nicht positiv im Gesetz niedergeschlagen. Nun bereiten die LAVA-KVen einen Normenkontrollantrag vor, dessen Ausgang jedoch ungewiss ist.

In den Monaten vor der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag hatten sich die unterschiedlichen Interessenvertreter praktisch die Klinke in die Hand gegeben. Auch die KV Brandenburg hatte sowohl im Rahmen der LAVA-KVen (wir berichteten darüber in den vorangegangenen Ausgaben von „KV-Intern“), aber auch durch Nutzung zahlreicher individueller Kontakte von Dr. Helming

Damit müssen all jene Länder, die nachweislich bei ihren Versicherten die höchste Morbidität aufweisen, auch in Zukunft mit bundesunterdurchschnittlichen Geldern zurechtkommen. Mehr noch, es besteht zumindest für 2012 keine Möglichkeit, bei nachweislich höherem Leistungsbedarf mit den Kassen auf Landesebene ein Mehr an Morbiditätsorientierter Gesamtvergütung zu verhan-

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Berufspolitik

deln. Für 2012 heißt das: plus 1,25 Prozent und Schluss. In Wirklichkeit, und darauf verwies der KV-Chef, bedeutet dies jedoch sogar eine Minusrunde; denn von diesen 1,25 Prozent müssen rund 0,7 Prozent aufgrund des Versichertenschwundes abgezogen werden. Und dies bei moderat prognostizierter Inflationsrate von lediglich 3 Prozent im kommenden Jahr. Scharf kritisierte in diesem Zusammenhang Dr. Helming die Position der Landesregierung, hatte sich doch Brandenburg bei einem Antrag Thüringens, Sachsen-Anhalts und Sachsens, der eine größere Finanzmittelbereitstellung im Bundesrat gefordert hatte, der Stimme enthalten. Angesichts der Versorgungssituation in Brandenburg sei dies „in keiner Weise nachvollziehbar“. Als ausgesprochen positiv hingegen sei die im Gesetz geregelte Organisationsrichtlinie für die KBV zur Umsetzung der einheitlichen europäischen Bereitschaftsdienstnummer 116 117. Einher geht damit die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die die Ortskennung auch im Mobilfunknetz beim Ruf der 116 117 – analog zu 110 und 112 – ermögliche. „Dadurch benötigen wir deutschlandweit erheblich weniger Kapazitäten in Call Centern und sparen so erhebliche Kosten ein“, bilanzierte der KV-Vorsitzende. Dass dieser Entwicklung unzählige Gesprä-

che und Initiativen, Anträge und Vorschläge auch und gerade mit Brandenburger KV-Unterstützung vorausgingen, sei hier nur noch einmal erwähnt.

Weniger Pauschalen - mehr Einzelleistungsvergütung Dass der Pauschalierungszwang bei der haus- und fachärztlichen Vergütung zugunsten einer Einzelleistungsvergütung zurückgeführt werden soll, stieß auf breite Zustimmung. Nun ist der Bewertungsausschuss am Zuge. Er soll für eine Differenzierung der Vergütung ärztlicher Leistungen die Voraussetzungen schaffen. Beispielsweise nach „neuen“ und „bereits in der Praxis behandelten“ Patienten sowie nach dem Schweregrad der Erkrankung. Übergeordnetes Ziel dabei ist, statt der Diagnosekodierung den Versorgungsbedarf bei definierter Morbidität über die Abrechnung spezifischer EBM-GNRn darzustellen. Das Honorar definiert sich dann nicht mehr über die Dokumentation der Diagnose, sondern über den Umfang der ärztlichen Tätigkeit – ausgedrückt über die entsprechende Gebührenordnungsziffer (GNR). Dafür ist nach gegenwärtiger Einschätzung keine radikale EBM-Änderung vorgesehen – allerdings auch keine schnelle Lösung. Auf heftige Kritik stießen die Regelungen zur „Zwangsenteignung der Vertragsärzte“, wie es Dr. Helming

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Berufspolitik

formulierte. Gemeint ist die Pflicht der KVen, also der Ärzte, der Mitglieder einer KV, abzugebende Arztsitze in „überversorgten“ Regionen, die nach Ansicht des Zulassungsausschusses nicht zwingend nachbesetzt werden müssen, zum Verkehrswert aufzukaufen. „Damit dürfen wir uns nicht abfinden, sondern wir müssen laut und nachhaltig dagegen auftreten“, so der KV-Chef.

pflichtet werden (Anm. d. Red.: zwischenzeitlich ist es per Gesetz genauso). Dies sei –insbesondere in Brandenburg, „wo in der Regel die Ärzte für zwei arbeiten müssen“, ein aberwitziges Unterfangen und – betrachtet man die Ergebnisse der jüngsten bundesweiten Patientenbefragung an der Realität vorbei. Detailliert legte anschließend der KV-Vize Dr. Peter Noack die Berechnungen zur Honorarverteilung für das

Kritisch sieht der KVBB-Vorstand auch die Vorhaben im Gesetz zur spezialfachärztlichen Versorgung. Hier sei insbesondere die Vergütung Das war ein Novum in der KVBB-Geschichte: dieser Leistungen absolut Zwei VV-Mitglieder enthielten sich bei den ungenügend geregelt. Die Beschlüssen zur Billigung des Wirtschaftsjahres Forderung, die Morbiditäts2010 und der Entlastung des Vortandes für orientierten Gesamtvergüdiese Zeit. tungen für diese Leistungen zu bereinigen und gleichWas bedeutet bei solchen Entscheidungen, sich zeitig zu fordern, dass zu enthalten? Ist es ein grundsätzliches Missdadurch die Grundversortrauen gegenüber dem Vorstand? Das Tadeln gung nicht beeinträchtigt seines Wirkens? Oder beides? Oder ist es werden darf, sei schlichtschlichtweg nur Unentschlossenheit, Uninweg Unsinn, gehe nicht auf. formiertheit?

Enthalten

Hart ins Gericht ging der KV-Vorsitzende auch mit der Länderinitiative zur „Stärkung der Patientenrechte“, die „unsere Landesregierung im Gegensatz zu jener für mehr Geld, natürlich bereitwillig unterstützt“. So sollen die KVen unter anderem zu „Terminvergaben in angemessener Frist“ ver-

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Gleich wie - dann wäre ein offenes Wort in der Vertreterversammlung angebracht gewesen. Schließlich ist die Tätigkeit des Ärzteparlamentes ebensowenig ein „Zeitvertreib“ wie die Arbeit des Vorstandes; vielmehr verantwortungsvoll, akribisch, konsequent und transparent. Und da ist bei Beschlüssen derartiger Tragweite eine Enthaltung nur schwer zu tolerieren. helm


Berufspolitik

I. Quartal 2012 dar. Basiszeitraum sei erneut das Vorjahreshalbjahr – die anzuwendende Systematik richte sich gegenwärtig noch nach dem Status quo des SGB V. Im Rahmen der Honorarverteilung werde eine Quartalsaufteilung der kalkulierten Halbjahresfonds auf der Basis der Vorjahresquartale vorgenommen. Die notwendigen Veränderungen in einzelnen Fachgruppen – unter anderem bei HNO- und Augenärzten – seien detailliert in den Zuweisungsbescheiden, die rechtzeitig versandt wurden, erläutert.

Schnellere RLV-Anpassung bei zusätzlichen Patienten Insbesondere wies Dr. Noack auf die Anpassung der RLV im hausärztlichen Bereich bei Übernahme zusätzlicher Patienten hin. Ab I. Quartal 2012 erfolge diese, wenn mindestens 50 Versicherte zusätzlich (z.B. durch Praxisschließung in der Nachbarschaft) übernommen wurden und die Fallzahl damit um diese Fälle gestiegen ist. Dies sei ein wichtiger, unbürokratischer Schritt zu einer besseren Sicherstellung der Versorgung. Aktuell seien die Honorartöpfe so unterschiedlich gefüllt, dass im hausärztlichen Bereich nur rund fünf Prozent der Leistungen und im fachärzt-

lichen Bereich allerdings 19 Prozent nicht vergütet würden. Gegenüber den Krankenkassen habe die KV Brandenburg Mindestforderungen artikuliert, beispielsweise die Neuvereinbarung von Zusatzpunktwerten analog 2010.

VV verabschiedete einstimmig Haushalt 2012 In geschlossener Sitzung diskutierte die Vertreterversammlung den Haushalt für das Jahr 2012. Es sei erneut ein sehr maßvoller, sparsamer Haushalt, so Dr. Helming. Der sorgsame Umgang mit den Verwaltungskostenumlagen der Ärzte und Psychotherapeuten habe oberste Priorität. Als positiv bewertete der KV-Vorsitzende eine geringer als geplante Entnahme aus den Rücklagen, die auf wirtschaftliche, sparsame Haushaltsführung und einen Anstieg der Honorare zurückzuführen sei. Einstimmig beschlossen die Mitglieder der Vertreterversammlung diesen Haushalt, nachdem sie vorher mehrheitlich (bei jeweils zwei Enthaltungen) das Wirtschaftsjahr 2010 gebilligt und den Vorstand entlastet hatten. R.H.

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Haushalt

Erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2010 Der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wurde, wie auch in den Vorjahren, durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen e.V. Münster der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für das Jahr 2010 erteilt, wonach die Buchführung und der Jahresabschluss nach der pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen. Das Jahresergebnis wurde gegenüber der im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Entnahme aus den Rück-

lagen in Höhe von 5.318 TEUR um 3.116 TEUR unterschritten, die sich damit auf 2.202 TEUR reduzierte. Angaben gem. § 78 Abs. 3 in Verbindung mit § 305 b SGB V Dies beinhaltet die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen, ihre Mitglieder über die Verwendung der Mittel aus dem Vorjahr einschließlich des Umlageanteils der Verwaltungskosten zu informieren.

1. Abrechnungsdaten Ärzte/psychologische Psychotherapeuten

Anzahl

4.062

Honorarvolumen

TEUR

796.200

Abrechnungsfälle

Anzahl

20.352.386

Verwaltungshaushalt gesamt

TEUR

23.367

Personalaufwand

TEUR

Sachaufwand

TEUR

14.985 3.590

Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen

TEUR

821

Verwaltungskostenumlage

TEUR

18.348

Sonstige Erträge

TEUR

1.125

Investitionshaushalt

TEUR

1.289

Jahresergebnis

TEUR

0

2. Haushaltsdaten

3. Sonstige Daten Verwaltungskostenumlage IV. Quartal 2009 bis III. Quartal 2010

Prozent

2,3

Vollzeitstellen

Anzahl

283

Bilanzsumme

Mio. EUR

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320,4


Haushalt

Haushaltsplan 2012 beschlossen Der Haushaltsplan für das Jahr 2012 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 27.211.300 Euro aus. Davon entfallen auf den Investitionshaushalt auf den Verwaltungshaushalt

1.300.850 Euro 25.910.450 Euro

Das hat die Vertreterversammlung am 25.11.2011 einstimmig beschlossen. Der Investitionshaushalt wird auch im Jahr 2012 vollständig aus dem Vermögen finanziert. Der Anteil der zusammengefassten Aufwands- und Ertragspositionen in den einzelnen Kontengruppen am Verwaltungshaushalt stellt sich im Haushaltsjahr 2012 wie folgt dar: Verwaltungshaushalt gesamt

25.910 TEUR

darunter Kontengruppe: 60 - Personalaufwand

16.991 TEUR

61 - Aufwand für die Selbstverwaltung

371 TEUR

62 - Aufwand für die gemeinsame Selbstverwaltung

839 TEUR

63 - Sachaufwand Verwaltung u. Sachaufwand f. Ärzte

3.641 TEUR

64 - Abschreibungen

1.100 TEUR

65 - Organisatorische Aufgaben 66 - 67 - Vermögens- und Sonstiger Aufwand Erträge gesamt

2.908 TEUR 60 TEUR 25.910 TEUR

darunter Kontengruppe: 70 - Verwaltungskostenumlage

20.347 TEUR

71 - Kostenbeiträge/Erstattungen von Vertragspartnern

140 TEUR

73/74/76 - Gebühren/Grundstückserträge

619 TEUR

75 - Kapitalerträge 77 - Sonstige Erträge 78 - Entnahmen aus Rücklagen

1.250 TEUR 726 TEUR 2.828 TEUR AUSGABE 12 / 2011 | Seite 15


Berufspolitik

Vertreterversammlung

Wir sind gut – trotz mancher Kakophonie KBV-Chef Dr. Köhler zog positive Bilanz / Versorgungsstrukturgesetz wertet Arbeit der KVen auf / Vorstand Dr. Müller tritt zurück zenverbandes der Krankenkassen um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Die Dezember-Vertreterversammlung der KBV endete mit einem Paukenschlag. Nach seinem Bericht an die VV-Mitglieder verkündete KBVVorstand Dr. Carl-Heinz Müller seinen Rücktritt zu Anfang des kommenden Jahres. Er sei nach wie vor „Überzeugungstäter“ der ärztlichen Selbstverwaltung, aber es gäbe neben dem Beruflichen auch noch die Familie und seine Hausarztpraxis. Und „letztlich haben wir alle nur eine begrenzte Lebenszeit“, so Müller. Letzter Anstoß für diesen Schritt, der ganz offensichtlich selbst für die Spitze der KBV vollkommen überraschend kam und bei allen Anwesenden erhebliche Betroffenheit hinterließ, war wohl das monatelange Gerangel mit den Vertretern des Spit-

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Es sei im höchsten Maße unwürdig gewesen, wie hier die Kassenseite agiert hätte, wie sie neun Monate lang die Verhandlungen blockiert und dann mit einer eigenen Initiative vorgeprescht war, mit dem Ziel, die gematik auszuschalten und allein als Spitzenverband der Kassen zu agieren. Er sei menschlich maßlos insbesondere von der Chefin des Spitzenverbandes der Kassen, Frau Pfeiffer, enttäuscht, die mit ihrer Haltung der gemeinsamen Selbstverwaltung enormen Schaden und großen Imageverlust zugefügt habe.

Ethische Aspekte der Versorgung mehr beachten Für die Zukunft gelte es, dass die ethischen Aspekte im Gesundheitswesen wieder die entscheidende Rolle spielten, forderte der KBV-Vorsitzende Dr. Köhler. Er kritisierte die


Berufspolitik

Krankenkassen, die „nur noch über Ausgabenanstieg, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb“ redeten. Dabei würden sie vergessen, dass „der freie Zugang zur ambulanten Versorgung mit gleichen Standards für alle Versicherten ein Beitrag zum sozialen Frieden in Deutschland“ sei.

hen fachärztlichen Versorgung“. Kritisch bewertete er auch das Vorhaben, den Sicherstellungauftrag auf mehrere Akteure zu verteilen. Statt Versorgung aus einer Hand, könnte „dann das Motto lauten: Wer kann – vielleicht sollte ich besser sagen: wer glaubt zu können – der darf!“

Mit Blick auf das sich in der abschließenden parlamentarischen Phase befindende Versorgungsstrukturgesetz stellte Köhler fest, dass es die Kompetenz und Stärke der Selbstverwaltung betone. Die Politik erwarte von den KVen, dass sie „die Probleme anpackt und löst. Sie anerkennt den Wert des Kollektivvertrages.“ Und sie anerkenne den Wert der KVen als Garanten dafür.

Ärzteschaft muss sich auch den „heißen“ Themen stellen

Diese Chance, so der KBV-Chef, sollten die KVen nicht verspielen. Denn schnell könnte sich diese „Morgenröte als Abenddämmerung erweisen“. Damit spielte Köhler auf einen möglichen Regierungswechsel 2013 an, der mit Sicherheit bereits im kommenden Jahr seine Schatten vorauswerfe.

Die Ärzteschaft, so Köhler, müsse sich auch unpopulären Fragen stellen. Beispielsweise, ob das duale Versicherungssystem noch ein Modell für die Zukunft sei. Auf alle Fälle gelte es, die „Basis der Finanzierung zu verbreitern“. Den Ärzten, die künftig noch mehr Patienten behandeln (müssen), dürften keine Nachteile entstehen. Dafür zu sorgen, sei eine Kernaufgabe für die kommenden sechs Jahre. Auch die Frage einer stärkeren Eigenbeteiligung der Versicherten – natürlich sozial abgefedert – sei ein eminent wichtiges Thema. Es müsse die Frage erlaubt sein, ob das reine

In dem Zusammenhang attackierte er die von der SPD in ihrem Leitantrag vorgesehene Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen. Dies sei der „Anfang vom Ende der wohnortna-

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Berufspolitik

Umlageverfahren heute überhaupt noch nachhaltig sei. Nicht zuletzt mit Blick auf die Generationengerechtigkeit. Eine zentrale Frage bei der Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems sei jene, wie die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen besser gesteuert werden könne. Hausärzte

als Primärärzte in der Rolle des Gatekeepers für den ambulanten fachärztlichen Bereich? Und Fachärzte als Organisatoren des Übergangs in den stationären Bereich?

Diese Themen dürften kein Tabu sein, ebenso der Umgang mit Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen. „Solange es einen Ärztemangel gibt, kommen wir an dieser Diskussion nicht vorbei“, so der KBVKeine wichtigen Themen auslassen, auch unpopuläre, Vorsitzende. Er forsich aktiv einbringen, mitmachen, auch quer denken. Die derte die ÄrzteKBV will und muss so wie in den zurückliegenden Monaschaft zu einem ten politisch eine stärkere Rolle spielen. Dass sie es aktiven Mitwirken kann, hat sie mit ihrer Einflussnahme auf das Versorauf. Diese Diskussigungsstrukturgesetz bewiesen. on müsse im nächsten Jahr beginnen. Dafür benötigt sie aber die Rückendeckung der KVen. An Themen und Herausforderungen mangelt es nicht, Praxisaufkauf an kompetenten Köpfen und guten Ideen ganz offendurch die KVen sichtlich auch nicht. Wenn es jetzt noch gelingt, dass die darf nicht kleinkarierten Diskussionen zu meist unwichtigen Detailvorgegeben fragen auf jene Gremien begrenzt bleiben, die sich damit werden beschäftigen müssen, und eben nicht in der KBV-Vertreterversammlung immer wieder artikuliert werden, dann Die Regelung im kann das KBV- / KV-System eine ganz neue, konstruktive, neuen Gesetz, dass wegweisende Rolle spielen. ein Zulassungsausschuss entscheiden Das jedenfalls ist die Botschaft der KBV-VV an diesem könne, ob eine Pra9. Dezember. Und die Kassen sollten sich endlich ernstxis durch die KV haft fragen, ob ihre permanenten Alleingänge wirklich aufgekauft werden Ausdruck angeblich gewachsener Stärke, Stichwort müsse, sei falsch. Fusionen, oder nicht eher mangelnder Kompromiss„Es kann nicht fähigkeit und fehlendem echten Interesse an der Versein, dass die Kassorgung ihrer Versicherten sind. sen mitentschei-re den, die KVen dann

Mitmachen Kommentar

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aber allein den Aufkauf aus der Gesamtvergütung bezahlen müssen.” Diese Entscheidung müsse einzig und allein bei der KV liegen.

tems befürchtet. Beides sei nicht eingetreten. Im Gegenteil. Auch die teilweise konträren unterschiedlichen Gruppierungen – FALK und LAVA – hätten nicht ins befürchtete Chaos geführt.

Eine Lanze brach der KBV-Chef für die neue spezialfachärztliche Versorgungsebene. Die Leistungen seien reduziert Sicherlich gäbe worden auf seltene es AuseinanderErkrankungen und setzungen. solche mit besonders „Aber ich erlebe schweren Verläufen. sie nicht als zerNoch-KBV-Vorstand Dr. Müller im Gespräch Ambulante Operatiostörend, sondern mit Brandenburgs KV-Chef Dr. Helming. nen und stationser– meistens jedensetzende Eingriffe seien nicht mehr falls – als konstruktiv und belebend.“ enthalten, und damit blieben die KosAußerdem bedeute die Tatsache, dass ten überschaubar. Besonders positiv: die eigene Position infrage gestellt Die Vergütung erfolge einzelleistungs- werde ja nicht, sie aufzugeben. Köhbezogen und ohne Mengensteueler: „Es soll Pflanzen geben, die unter rung. Das „kommt einem Kostenbesonders widrigen Umständen erstattungsverfahren schon sehr besonders kräftig gedeihen. Manchnahe“, so Köhler. Damit könne die mal glaube ich, die KBV ist mit solch Ärzteschaft „sehr gut leben“. einer Pflanze vergleichbar.“

Das KV-System ist nicht infrage zu stellen Für 2011 zog der KBV-Vorsitzende ein positives Fazit. Viele hätten eine Schwächung des KV-Systems und eine Bedrohung des Kollektivvertragsys-

Und so zog er das Fazit: „Wir sind gut, trotz mancher Kakophonie!“ R.H. Fotos: KBV

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... und die Ministerin hat doch Recht! „Das VStG ist Mist!“ Kommentar Irgendwie hatte ich so eine Ahnung, die Ministerin wäre nur aus parteipolitischen Erwägungen gegen das „Koalitionsgesetz“ – nun beschleicht mich erhebliches Unbehagen. Warum? Ich muss mich ab Januar permanent selbst bestrafen! Die KV (Zitat Joschka Fischer, Sigmar Gabriel et al.: „Wozu brauchen wir eine KV?“) wird nämlich im Versorgungsstrukturgesetz, kurz VStG, verpflichtet, für „angemessene Wartezeiten“ - gemeint ist Terminvergabe - zu sorgen. Na prima; da arbeite ich schon 12 bis 13 Stunden an einem Tag (reiner Patientenkontakt / Arztbriefe und DMP-Doku am Wochenende), wenn ich Pech habe, auch mal 14 Stunden, mit 30 Minuten Mittagspause und Telefon, und habe trotzdem 3 Monate Anmeldezeiten für Krebsvorsorgetermine, weil: Beschwerdepatienten sofort, ohne Termin. Aber soweit muss man als Gesetzgeber ja nicht differenzieren. Und jetzt kommt die „blöde KV“, also ich, und bestraft mich, weil das unsere oberschlauen Politiker im Deutschen Bundestag für richtig hielten.

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Eigentlich clever! Dann muss ich neben der Früh- und Spätsprechstunde an einem Tag auch noch die Nachtsprechstunde bis 24 Uhr anbieten und komme nicht mehr dazu, diese Herren und Damen im Bundestag zu besuchen und bekehren zu wollen. Über den Wegfall der Präsenzpflicht müssen sich die unterschiedlichen Lager innerhalb der Ärzteschaft auch nicht mehr heiß reden – die kurze Zeit zwischen 24 und 7 Uhr ist man dann auf der Untersuchungsliege im Halbschlaf präsent! Und noch ein Gutes hat diese Regelung: Man kommt nicht mehr dazu, Geld auszugeben – wozu also zu niedrige Honorare beklagen? Übrigens ist es ein Gerücht, dass diese Gesetzesregelung die gleichen Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen haben, die vor vielen Jahren die Zwangsvergreisung des deutschen Arztes mit 68 Jahren beschlossen (da waren diese Herren und Damen zwar schon 70 plus – weswegen nun nicht mehr alle „dabei“ waren!). helm


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Passt schon Mitten in der finalen Phase der Diskussion zum Versorgungsstrukturgesetz legt das WIdO, das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen, einen Versorgungsreport auf den Tisch, der zu erstaunlichen Ergebnissen kommt: Der dramatische demographische Wandel wird die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung weit weniger belasten als vielfach angenommen. Der Grund: Den WIdO-Berechnungen liegt die Beobachtung zugrunde, „dass die Behandlungskosten vor dem Tod eines Menschen besonders hoch sind – unabhängig, ob er mit 70, 80 oder 90 Jahren stirbt“. Was soll uns wohl damit verklickert werden? Richtig: Es wird längst nicht so viel Geld für die ärztliche Behandlung benötigt, wie die Ärzteschaft immer fordert. Ein Schelm, wer an einen Zufall beim Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Reportes denkt. Auch wenn diese These im Kern sicher richtig ist, wird bei der Aussage schlicht vergessen, dass in den Jahren unmittelbar vorm Tod ja auch verstärkt Behandlungen stattfinden (müssen). Und da macht es mit Sicherheit einen Unterschied, ob jemand mit 60 oder 90 Jahren verstirbt. Oder anders ausgedrückt, wenn die Menschen

immer älter werden, das zweifelt übrigens auch der Report nicht an, dann wird der Behandlungsbedarf natürlich erheblich größer, als er jetzt bereits ist. Interessant ist auch die zweite Kernbotschaft des WIdO-Werks: Die gesundheitlichen Risiken für ältere Menschen sind dramatisch, weil – O-Ton - rund vier Millionen Menschen über 65 Jahre mindestens ein problematisches Medikament, also eines, bei dem die Nachteile den Nutzen überwiegen, verordnet bekommt. Und 5,5 Millionen älterer Menschen sind den Risiken durch die gleichzeitige Einnahme unterschiedlicher Medikamente ausgesetzt. Ergo: Arzneimittelverordnungen müssen drastisch eingespart werden. Also noch mehr Rabattverträge, noch mehr Reglementierung, noch mehr Einschränkung der ärztlichen Therapiehoheit. Hoch lebe das Kassen-Controlling. Natürlich allein nach wirtschaftlichen Kriterien. Auch wenn er nicht unbedingt ein Weihnachtsgeschenk ist - irgendwie passt er schon in die Zeit, dieser Kassen-Report, meint Ihr nachdenklicher … … specht

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(Auf)gelesen Ärzte Zeitung, 5.12.2011 Zu Praxis für den Bereitschaftsdienst „Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) eröffnet zum Jahresbeginn 2012 eine Bereitschaftsdienstpraxis neben der Rettungsstelle am Potsdamer St. Josefs Krankenhaus. Sie soll den fahrenden Bereitschaftsdienst ergänzen. Zugleich würden die Ärzte in der Rettungsstelle von der Behandlung sogenannter Bagatellerkrankungen entlastet, so KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming. (…) Die Bereitschaftsdienstpraxis ist Teil des Konzeptes KVRegioMed, das die Arbeitsgemeinschaft IGiB von KVBB, AOK und BARMER GEK in Brandenburg zur Erprobung neuer Versorgungsmodelle gestartet hat. (…)“ Ärzte Zeitung, 5.12.2011 Zu: 116 117 gleichgestellt „Die bundesweite Rufnummer 116 117 zur Anforderung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes wird den Notrufen der Feuerwehr und Polizei im Telekommunikationsgesetz gleichgestellt. Das hat der Bundestag mit dem Versorgungsstrukturgesetz beschlossen. (…) Sie bringt nach Angaben der KV Brandenburg (KVBB)

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„erhebliche Einsparungen.“ (…) Durch die Gleichstellung ist es laut KVBB auch bei der Bereitschaftsdienstnummer möglich, Anrufer von Mobilfunkgeräten im Notfall über eine Ortskennung zu orten. (…)“ Deutsches Ärzteblatt online, 29.11.2011 Zu: Kritik zur Substitution ärztlicher Leistungen aus Brandenburg „Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Brandenburg haben die jüngsten Überlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kritisiert, ärztliche Tätigkeiten im Rahmen von Modellversuchen an Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zu übertragen. (…) ‚Die medizinische Versorgung kranker Menschen ist keine Spielwiese für Experimente, die allein dem Zweck dienen, Geld einzusparen‘, erklärten der Präsident der Landesärztekammer, Udo Wolter, und der brandenburgische KV-Vorsitzende Hans-Joachim Helming. (…) Vielmehr gelte es, Strukturen zu entwickeln, die den Arzt von vielen unsinnigen und administrativen Tätigkeiten entlasten. (…)“


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Hohe Wertschätzung und viel Vertrauen, aber … Anmerkungen zur jüngsten Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast. Ein wenig wird man an diese Worte des einstigen britischen Premiers Churchill erinnert, wenn man sich die Ergebnisse und die jeweiligen Interpretationen von Medien und Verbänden dazu ansieht. Dabei ist unstrittig: Die repräsentative Befragung von über 2.000 Bürgern zwischen 18 und 79 Jahren durch die Forschungsgruppe Wahlen ergab, dass das Vertrauen in Deutschlands niedergelassene Ärzte nach wie vor sehr groß ist und sie als ausgesprochen fachkompetent wahrgenommen werden. Fast 91 Prozent der Befragten schätzen das Vertrauensverhältnis zum Arzt als „sehr gut“ und „gut“ ein. Das ist zwar ein Prozent weniger als bei der Umfrage in 2010, aber mit Blick auf andere Berufsgruppen immer noch einsame Spitze. Interessant sind jedoch auch einige Details, eventuell Trends, die bei aller Zufriedenheit zumindest nachdenklich machen sollten. So votierten sechs Prozent weniger für ein „sehr gut“ beim Vertrauensverhältnis als 2010 (von 53 auf jetzt 47 Prozent) und die Zahl der kritischen Stimmen – „weniger gut“ – stieg um zwei auf nunmehr fünf Prozent.

Dass 44 Prozent aller Befragten den Austausch wirkstoffgleicher Präparate durch den Apotheker nicht richtig

Uninformiert Kommentar Die Patientenbefragung verdeutlichte bei mehreren unterschiedlichen Themen, dass sich „Otto Normalverbraucher“ nicht ausreichend und umfassend informiert fühlt. Umfassende Information jedoch ist sein gutes Recht, egal, ob bei Diagnosen und Therapien im GKV-Leistungsbereich oder bei IGeL, den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen. In der Pflicht sind vor allem die Krankenkassen als Versicherer des Bürgers. Warum welches Medikament, Heil- und Hilfsmittel nicht mehr oder nur noch verordnet werden kann; worauf ein Versicherter Anspruch hat, und warum auf manch Gewohntes nicht mehr – dies verständlich zu erklären, ist gewissermaßen oberste Kassenpflicht. Doch nicht nur für sie. Auch die Ärzteschaft ist (stärker) gefordert, vor allem dann, wenn es IGeL betrifft. Der schnelle Verkauf bestimmter Leistungen an Kunden mag sich zwar als Vokabular eines Industrieunternehmens realistisch anhören, in der Arzt-Patienten-Beziehung ist diese Denke fehl am Platze. Vertrauen aufzubauen und zu festigen ist allemal wichtiger und letztlich auch erfolgversprechender, als der eine oder andere schnelle Euro. Das gilt übrigens nicht nur für den Arzt, sondern ebenso für die Kasse. R.H. AUSGABE 12 / 2011 | Seite 23


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finden, dass vor allem ältere Menschen verunsichert sind, sollte insbesondere den Krankenkassen zu denken geben. Ganz offensichtlich scheint deren Information ihrer Versicherten über Hinter- und Beweggründe von Rabattverträgen und deren Auswirkungen auf die Verordnungstätigkeit der Ärzte zu gering zu sein oder nicht akzeptiert zu werden. Kritisch beurteilt jeder Fünfte der Befragten das Thema Individuelle Gesundheitsleistungen, vor allem, dass nicht ausreichend Bedenkzeit gelassen werde, ein solches Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Dies sollte von allen Ärzten, die IGeL anbieten, sehr ernst genommen werden, sagte der KBV-Vorsitzende Dr. Köhler und appellierte an seine Kollegen, mit diesem Thema sensibel umzugehen und das Vertrauen nicht auf diese Weise aufs Spiel zu setzen. Den erwartet breiten Raum nahmen insbesondere in den Tagesmedien die Ergebnisse der Befragung zur Terminvergabe ein. Und, auch das nicht verwunderlich, hier stand vor allem die Kritik im Fokus der Berichterstattung. 22 Prozent der Versicherten mussten mehrere Wochen auf einen Termin warten, 11 Prozent zwischen einer und drei Wochen. Andererseits: Über die Hälfte aller Befragten erhielt Termine innerhalb von drei Tagen, 32 Prozent davon übrigens ohne jegliche Wartezeit. Das entspricht fast einer Punktlandung Seite 24 | AUSGABE 12 / 2011

gegenüber den Ergebnissen von 2010. Leider lieferte die Befragung keine differenzierten qualitativen Ergebnisse. So bleibt die wichtige Frage, wer musste denn mit welchem Anliegen wie lange auf einen Termin warten – akut oder präventiv -, in der Beantwortung offen. Nicht minder interessant die ermittelten Wartezeiten in den Praxen. Positiv: 71 Prozent mussten maximal eine halbe Stunde warten, ehe sie „dran“ waren. Das ist ein durchaus respektables Ergebnis. Ernüchternd sind die Ergebnisse der Befragung zum Einsatz und Nutzen der neuen Medien; also der Webseiten von Ärzten sowie der Ärzteportale der Krankenkassen. Lediglich 10 Prozent gaben an, schon einmal im Vorfeld eines Arztbesuches ein solches Portal in Anspruch genommen zu haben. Und 55 Prozent davon resümierten, dass es ihnen keinen Nutzen gebracht hat. Ähnlich, wenn auch nicht ganz so drastisch, das Ergebnis bei der Frage nach der Bedeutung einer Arzt-Website für die Auswahl der Praxis: Lediglich 21 Prozent finden es „sehr wichtig“ und „wichtig“. Das Verblüffende dabei, es waren in der Befragung kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Altersgruppen zu erkennen. Im Mittelpunkt des Informationsinteresses standen im Übrigen das medizinische Leistungsspektrum, Öffnungs- und Sprechzeiten sowie die Vita des Arztes. Doch das kann kaum überraschen. R.H.


Berufspolitik

Rolle rückwärts Der Karl kann’s eben. Er weiß alles, er weiß meist auch alles besser. Und er ist, wie es sich für einen Experten gehört, flexibel. Während ich noch die vehemente Argumentation von der Abschaffung der PKV im Ohr habe, hat der Karl sich schon gedreht und nun erkannt: Geht nicht. Na gut, das hatten viele andere Experten schon lange vor ihm festgestellt, aber jeder hat nun mal eine zweite Chance verdient. Jetzt ist der Guru mit dem starren Blick, der Fliege und der Haarsträhne zu der Erkenntnis gekommen, dass die pauschale Vergütung ärztlicher Leistungen nicht das Gelbe vom Ei sei. Und das, obwohl er sich vor nicht einmal einer Legislaturperiode vehement für selbige eingesetzt hat. Dafür will der Karl jetzt eine Angleichung der Vergütung von ärztlichen Leistungen in der PKV und GKV. Im Interview mit der Berliner Zeitung gefragt, was das für die Honorierung bedeute, antwortete er, dass die Vergütung in der GKV auf das Niveau der

PKV angehoben werden solle. Dann bestünde auch für die Ärzte kein Grund mehr, Privatpatienten zu bevorzugen und zugleich müsste den PKV-Versicherten damit der Weg geebnet werden, in die GKV zu wechseln. Ist er nicht ein Schlitzohr, unser Karl? Verbieten will er die PKV nicht, weil er das nicht kann. Aber austrocknen wäre doch eine ganz veritable Option. Und woher will er das Geld nehmen für eine bessere Honorierung? Richtig, aus Einsparungen im Arzneimittelbereich. Das ist zwar kein neuer Ansatz, auch kein Salti-Karli a la GKV – PKV, aber der Karl sieht hier genügend Spielraum. Schließlich lägen die Arzneimittelpreise in Deutschland rund 30 Prozent über jenen in den anderen europäischen Staaten. Tja, der Karl weiß, wie’s geht, meint Ihr wieder einmal total verdutzter … … specht

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Praxis aktuell

Danke fürs Impfen

Dritte KVBB-Impfkampagne war ein voller Erfolg „Unsere Impfkampagne hat einmal mehr gezeigt, dass Brandenburger keine Impfmuffel sind und die märkischen Vertragsärzte die Prävention von gefährlichen Infektionskrankheiten sehr ernst nehmen.“ Diese Bilanz zieht der Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, Dr. HansJoachim Helming, aus der dreiwöchigen KVBB-Impfkampagne im Herbst unter dem Motto „Impfen schützt in jedem Alter“. „Ein großes Dankeschön geht deshalb an alle Kolleginnen und Kollegen, die in den drei Wochen ein ganz besonderes Augenmerk auf dem Impfschutz hatten und so die Kampagne mit Leben gefüllt haben“, so Dr. Helming weiter. Ein Schwerpunkt der Aktion lag auf der Grippeschutzimpfung. Erste statistische Auswertungen zeigen, dass – hochgerechnet – rund 210.000 Brandenburger allein während der drei Aktionswochen gegen Influenza geimpft wurden. „Bedenkt man, dass es in der vergangenen Grippe-Saison insgesamt rund 700.000 Brandenburger waren, ist dies eine Zahl, die sich sehen lassen kann“, betonte der KVBB-Chef.

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400 Ärzte haben ihre Impfzahlen aus dem Kampagnenzeitraum an uns gemeldet – auch dafür besten Dank. Demnach wurden in den märkischen Praxen rund 3.500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gegen Tetanus und Diphtherie geimpft; rund 3.100 gegen Keuchhusten. Rund 2.200 ließen sich gegen Kinderlähmung impfen, 1.600 gegen Pneumokokken und 1.414 gegen Hepatitis B. Circa 900-mal wurde die Masern-Impfung verabreicht, 300 Mädchen und junge Frauen bekamen eine Impfung gegen die Humanen Papillomaviren. Alle Brandenburger Haus-, Kinderund Frauenärzte hatten speziell für die Impfkampagne von der KVBB ein so genanntes „Impf-Paket“ bekommen. Darin enthalten waren InfoMaterialien zum Impfen für Ärzte, Praxisteams und Patienten. Unterstützt wurde die Vorbereitung und Umsetzung unserer Impfkampagne von den Impfstoffherstellern GlaxoSmithKline und Pfizer. Ein Dankeschön auch an die Brandenburger Labore, die bei der Verteilung der Impfplakate tatkräftig geholfen haben! ute


Praxis aktuell

Tonsillotomie-Vertrag mit Bahn-BKK Mit Wirkung ab 01.01.2012 konnte ein weiterer Vertrag zur Durchführung der Tonsillotomie abgeschlossen werden – mit der Bahn-BKK. Der Vertrag entspricht inhaltlich, insbesondere hinsichtlich der Vergütung, dem mit der Novitas BKK geschlossenen, den wir Ihnen mit „KV-Intern“ 6/2011 und auf der Homepage der KVBB vorgestellt haben. Damit ist es gelungen, mit einer zweiten Krankenkasse eine Erhöhung der Anästhesiepauschalen um jeweils 25 Euro gegenüber den übrigen Tonsillotomieverträgen zu vereinbaren (210 Euro für die Anästhesie bei den Kombinationseingriffen, 175 Euro für die Anästhesie bei den übrigen Eingriffen). Den Vertrag finden Sie auf der Homepage der KVBB www.kvbb.de > Verträge. Über den Button „Teilnahme“ gelangen Sie zu den Teilnahmeerklärungen

der Vertragsärzte und zu allen übrigen relevanten Dokumenten: den Teilnahmeerklärungen der Versicherten, den Informationsblättern für die Versicherten und den Vordrucken für die Arztbriefe. Auch für die Bahn-BKK-Versicherten wird die Teilnahmeerklärung direkt an die Krankenkasse gesandt: Bahn-BKK Regionalgeschäftsstelle Mitte-West KompetenzCenter Ambulante Versorgung Postfach 90 02 52 60442 Frankfurt am Main oder per Fax: 069 77 079 85 777.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03 Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge

Hausarztvertrag mit Knappschaft Nach Redaktionsschluss erreichte uns ein KBV-Rundschreiben zu weiteren Vertragsabschlüssen der AG Vertragskoordinierung der KBV und einzelner Krankenkassen. Bitte beachten Sie dazu den entsprechenden Beileger in dieser Ausgabe.

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Praxis aktuell

Übergangsregelungen zur Onkologie-Vereinbarung verlängert Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich nunmehr mit den Krankenkassen geeinigt, dass die Übergangsregelungen der Onkologie-Vereinbarung aus Gründen der Sicherstellung der ambulanten Versorgung krebskranker Patienten zum 1.1.2012 erneut verlängert werden. Damit können bis zum 31.12.2012 weiterhin auch Ärzte an der Vereinbarung teilnehmen, die die Mindestpatientenzahl unterschreiten und/oder die Inhalte der Weiterbildung medikamentöse Tumortherapie nicht vollständig nachweisen können. Diese Verlängerung der Übergangsregelungen ist im Wesentlichen auf die wichtigsten Ergebnisse der Analyse der Abrechnungsdaten zurückzu-

führen. Dadurch konnte die KBV darstellen, dass die Übergangsvereinbarung zur Aufrechterhaltung einer qualifizierten ambulanten Versorgung Krebskranker notwendig ist. Durch die Fortführung der Übergangsregelungen kann auch künftig eine flächendeckende und vor allem wohnortnahe qualifizierte ambulante Versorgung Krebskranker sichergestellt werden. Die Partner der Bundesmantelverträge haben darüber hinaus einige redaktionelle Änderungen vorgenommen: Dabei wurden die ICD-Codes (§ 1 Abs. 2) mit Wirkung vom 1.10.2011 an die ICD-10-GM Version 2011 wie folgt angepasst:

Neu aufgenommene Kodes ICD-10-GM Version 2011

Bezeichnung

D 46.5

Refraktäre Anämie mit Mehrlinien-Dysplasie

D 46.6

Myelodysplastisches Syndrom mit isolierter del(5q)-Chromosomenanomalie

D 47.4

Osteomyelofibrose

D 47.5

Chronische Eosinophilen-Leukämie (Hypereosinophiles Syndrom)

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Bereich OnkologieVereinbarung

§ 1 Abs. 2 Punkt d


Praxis aktuell

Gelöschte Kodes aus § 1 ICD-10-GM Version Bezeichnung 2010 Refraktäre Anämie mit BlastenüberD 46.3 schuss in Transformation

D 76.0

Bereich OnkologieVereinbarung

Kodierung Neu ICD-10-GM Version 2011

Bezeichnung

§ 1 Abs. 2 Punkt d C 92.01

Akute myeloblastische Leukämie [AML]: In kompletter Remission

Langerhans-ZellC 96.5 Histiozytose, § 1 Abs. 2 Punkt e anderenorts nicht klassifiziert C 96.6

Multifokale und unsystemische Langerhans-Zell-Histiozytose Unifokale LangerhansZell-Histiozytose

Ansprechpartner: Fachbereich Qualitätssicherung

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AUSGABE 12 / 2011 | Seite 29


Praxis aktuell

Die BKK für Heilberufe schließt zum 31.12.2011 Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mitgeteilt, dass die BKK für Heilberufe mit Ablauf des 31.12.2011 geschlossen wird. Übergangsregelung längstens bis zum 31.3.2012 Für den Fall, dass ehemalige Versicherte der BKK für Heilberufe im 1. Quartal 2012 (noch) keine Krankenversichertenkarte (KVK) der neu gewählten Krankenkasse erhalten haben, können sie bei einem Arztbesuch vorübergehend ihre alte KVK oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegen. Sowohl das Einlesen der Karte als auch die Abrechnung ist in gewohnter Weise bis 31.3.2012 möglich. Beides ist über die Kennzeichnung in der Praxisverwaltungssoftware gewährleistet. Neue Karte spätestens am 1.4.2012 Ab dem 1.4.2012 wird das Einlesen

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der KVK der BKK für Heilberufe technisch verhindert. Eine Abrechnung zu Lasten der BKK für Heilberufe (auch im Ersatzverfahren) kann für ärztliche Behandlungen dann nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen auf der Grundlage von Überweisungsscheinen. Für auftragnehmende Vertragsärzte ohne ArztPatienten-Kontakt wird ein Überweisungsschein mit den Angaben zur neuen Krankenkasse erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, Vorquartalsfälle zur BKK für Heilberufe zu vermeiden und alle Behandlungsfälle spätestens mit der Abrechnung des 1. Quartals 2012 einzureichen.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03


Praxis aktuell

Unterstützung bei Anwendung der ICD-10-GM Version 2012 in der Praxissoftware – Update 1/2012 ausgeliefert Mit dem endgültigen Wegfall der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu Jahresbeginn werden die Funktionalitäten in der Praxisverwaltungssoftware entsprechend angepasst. Die KBV hat das Software-Update für das erste Quartal 2012 ausgeliefert. „Alle jetzt noch enthaltenen Informationen zu den AKR in der Software werden danach komplett herausgenommen“, heißt es in einem Rundschreiben der KBV. Und weiter: „Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben stattdessen künftig die Möglichkeit, sich Hinweise zur Anwendung der ICD-10GM anzeigen lassen. Die Nutzung dieses Services ist freiwillig. Er soll Praxen bei der Verschlüsselung von Behandlungsdiagnosen unterstützen. Denn mit dem Versorgungsstrukturgesetz soll zwar die Vorgabe zur Vereinbarung von AKR auf Bundesebene entfallen, die gesetzliche Verpflichtung zum Kodieren nach der ICD-10GM aber bleibt weiterhin bestehen.“ Die KBV-eigenen Produkte wie der Kodierassistent und der ICD-Browser werden angepasst.

Folgendes sieht der KBV-Anforderungskatalog an die Softwarehersteller vor: •AKR-Inhalte werden in der Praxisverwaltungssoftware (PVS) nicht mehr angezeigt, Kodes und Regeln der ICD-10-GM sind nach wie vor hinterlegt. •Es gibt weiterhin zwei Schalter zum freiwilligen Ein- und Ausschalten von Unterstützungsfunktionen zur Anwendung der ICD-10-GM in der Praxissoftware: Schalter 1: Ablagemöglichkeit für anamnestische Diagnosen Ärzte, die die AKR schon angewendet haben und eine Gliederung der Dauerdiagnosen in anamnestische und behandlungsrelevante Dauerdiagnosen vorgenommen haben, können somit den Schalter auf freiwilliger Basis nach wie vor aktiviert lassen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Aufteilung erhalten bleibt. Sie entspricht den Vorgaben der ICD-10-GM und ist weiterhin sinnvoll. Inwieweit eine Praxis diese Unterscheidung in anamnestische und Dauerdiagnosen weiterhin nutzen will, bleibt ihr selbst überlassen.

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Praxis aktuell

Schalter 2: Aktivierung von Hinweisen zur richtigen Anwendung der ICD-10-GM Bereits freigeschaltete Regelwerke mit Hinweisen zur korrekten Kodierung nach ICD-10-GM können ebenfalls vorerst durch Einschalten des entsprechenden Schalters weiter auf freiwilliger Basis genutzt werden. Die Regeln wurden • um AKR-Inhalte bereinigt • komplett überarbeitet • und auf häufige fachgruppenübergreifende chronische Erkrankungen wie Diabetes und Hypertonie reduziert.

Ergänzende Werkzeuge zur Kodierunterstützung wie die ZI-Kodierhilfe werden ebenfalls zur optionalen Einbindung in die Praxisverwaltungssoftware zur Verfügung gestellt. Sie sind zur ICD-10-GM-Kodierunterstützung angepasst worden.

Grundsätzlich empfiehlt die KBV, die Schalter 1 und 2 durch die Ärzte eingeschaltet zu lassen.

„Den Ärzten und Psychotherapeuten entstehen durch diese Maßnahmen keine Kosten“, teilt die KBV mit. „Bereits durchgeführte Anpassungen und Bereinigungen von Diagnosekodierungen bleiben bestehen. Geleistete Arbeit geht damit nicht verloren.“

Die ICD-10-GM-Stammdatei der KBV wurde an die Version 2012 angepasst und um ein Element erweitert, welches einen „Diagnosethesaurus-Eintrag“ als „Hausarztrelevant“ kennzeichnet. Damit steht neben dem systematischen und alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM eine dritte Suchmöglichkeit zur Verfügung. Sie soll besonders Hausärzte bei der Ermittlung eines ICD-Kodes im Rahmen einer Freitextsuche unterstützen. Durch die Möglichkeit, die Suchgrundlage einzuschränken, wird die Menge an angezeigten Ergebnissen bei Freitexteingabe deutlich reduziert.

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Der ICD-10-Browser als Suchmaschine zur Ermittlung des korrekten ICD-10-GM-Kodes wird auch zukünftig inklusive der „Hausarztfunktion“ weiter zur Kodierunterstützung bereitgestellt. Ärzten entstehen keine Kosten.

Weitere Kodierhilfen finden Sie auf der Internetseite „ICD kodieren“. Dort werden sukzessive praktische Hilfen wie Checklisten, FAQ und Beispiele zur Anwendung der ICD-10 bereitgestellt, um das Kodieren möglichst unkompliziert in den Praxisalltag zu integrieren.


Praxis aktuell

Beteiligen Sie sich am ZI-Praxis-Panel! Das ZI – Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland - bittet die KVen in einem Schreiben um aktive Mitwirkung beim sogenannten ZI-Praxis-Panel (ZIPP). Das ZI schätzt ein, dass relevante Veränderungsraten bei den Praxiskosten sowie Nachholbedarf im Bereich der EBM-Bewertung dargelegt werden können. Beides sind relevante Eckpunkte für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Wichtig ist es, dass jene Praxen, die 2010 am ZI-Praxis-Panel teilgenommen haben, dies auch künftig tun. In den nächsten Tagen werden all diese Praxen diesbezüglich noch einmal angeschrieben. Der Vorstand der KV Brandenburg bittet all jene Kolleginnen und Kollegen, sich diesem Anliegen des ZI nicht zu verschließen.

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Praxis aktuell

Befreiung von Zuzahlung der Praxisgebühr für 2012 Aufgrund des anstehenden Jahreswechsels bitten wir Sie, Folgendes zu beachten. Wird die Belastungsgrenze gemäß § 62 Abs. 1 SGB V bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, erteilt die Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres eine Zuzahlungsbefreiung. Befreiungsbescheide oder Befreiungsausweise der Krankenkassen verlieren aufgrund des Erreichens der Belastungsgrenze zum 31.12.2011 ihre Gültigkeit. Für das Kalenderjahr 2012 sind demzufolge erneut die gesetzlichen Zuzahlungen zu entrichten, bis das Erreichen der Belastungsgrenze durch die Krankenkassen für das Kalenderjahr 2012 bescheinigt wird (SNR 80032). Anders stellt sich die Zuzahlungsbefreiung nach § 65a Abs. 2 SGB V „Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten“ dar. So können die einzelnen Krankenkassen für ihre Versicherten für den Zeitraum der Teilnahme z. B. an einem strukturierten Behandlungsprogramm bei chronischen Erkrankungen, die Zuzahlungen, die nach dem Gesetz zu leisten sind, ermäßigen (SNR 80040)

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oder auch vollständig befreien (SNR 80032). Zuzahlungsermäßigungen beziehen sich oftmals als „Teilbefreiungen“ nur auf die Befreiung von der Zahlung der Praxisgebühr (SNR 80040); Verordnungen u. a. bleiben weiterhin zuzahlungspflichtig. Diese Bonusregelungen sind nicht auf ein Kalenderjahr bezogen. Die Art der Befreiung muss aus dem vom Versicherten vorzulegenden „Ausweis“ ersichtlich sein. Auch die Teilnahme an den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung befreit die Versicherten nicht automatisch von der Zahlung der Praxisgebühr. Wenn durch die beteiligte Krankenkasse eine solche Regelung vorgesehen wird, erhalten die Versicherten einen entsprechenden Befreiungsausweis. Wir bitten Sie auf die Gültigkeit und den Umfang der vorgelegten Befreiungsausweise zu achten.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03


Praxis aktuell

IT in der Arztpraxis: Informationsoffensive der KVBB Gründung eines „IT-Beirates“ und engere Zusammenarbeit mit den Systembetreuern Seit Anfang 2011 ist die OnlineAbrechnung für die Vertragsärzte Pflicht. Doch damit erschöpfen sich längst nicht die Möglichkeiten der modernen Telekommunikation und des Internets. Im Gegenteil. Die KVBB möchte gerne die Lösungen rund um die Praxis-IT verbessern und ausbauen. Themen wie Optimierung der Online-Anbindung ( z.B. DatenNerv) und der Praxis-IT, Kommunikation zwischen den Praxen, Abrechnung von Selektivverträgen sowie das Intranet-Angebot für unsere Ärzte sind aktuelle Themen. Welche Möglichkeiten bieten sich dafür? Wie sicher sind die angebotenen Lösungen, und wohin geht die „Reise“ in den kommenden Jahren? Welche Wünsche und Anforderungen haben die Ärzte? Hierzu soll, so hat es der Vorstand der KVBB beschlossen, ein „IT-Beirat“ gegründet werden, in dem Ärzte und IT-Experten der KVBB gemeinsam sich diesen Themen widmen werden. Die erste Zusammenkunft soll Ende Januar, Anfang Februar in Potsdam stattfinden. Das Gremium sollte 10 Personen nicht überschreiten und zwei bis drei Mal im Jahr tagen.

Wir bitten interessierte Ärzte, die in diesem „IT-Beirat“ mitarbeiten möchten, sich bei der KV Brandenburg unter der E-Mail online@kvbb.de oder der Rufnummer 0331/23 09 330 (Unternehmensbereichsleiter IT, Herr Rostek) zu melden.

Workshop für Systembetreuer

Parallel dazu plant die KVBB eine engere Zusammenarbeit mit den Systemhäusern, respektive den Systembetreuern. Im Fokus steht insbesondere das Thema Anbindung und Zusammenarbeit mit der KVBB sowie die dazu notwendigen Maßnahmen.

Das Gros der Ärzte weiß ebenso wie die KVBB um die alltäglichen größeren und kleineren Probleme mit und rund um die Praxissoftware und ihre Anwendung. Diese zu beseitigen und Verbesserungen zu diskutieren, ist das Ziel dieses Workshops. Dieser Ausgabe von „KV-Intern“ liegt ein Einladungsschreiben an die Systembetreuer bei. Wir bitten alle Ärzte und Psychotherapeuten, „Ihrem“ Systembetreuer diese Einladung zukommen zu lassen. Letztlich profitiert davon jeder Beteiligte; der Arzt, die KV und der Systembetreuer.

AUSGABE 12 / 2011 | Seite 35


Praxis aktuell

Neues E-Learning-Programm zum Einsatz von Antibiotika Bis zur Hälfte aller Antibiotikatherapien sind in Bezug auf Indikation, Dosierung und/ oder Wirkspektrum nicht adäquat. Gleichzeitig spielen in den letzten Jahren multiresistente Erreger bei der Behandlung bakterieller Infektionen eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) mit dem Ziel entwickelt, unterschiedliche Maßnahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung auf den Weg zu bringen, um einen rationalen Einsatz von Antibiotika zu befördern. Im Rahmen von DART ist auch das Brandenburger Resistenz- und Antibiotika-Netzwerk (BRAND) entstanden. Da der überwiegende Teil, circa 85 Prozent aller Antibiotika in Deutschland in der ambulanten Versorgung verschrieben werden, ist es wichtig, nun die Aufmerksamkeit auch auf die ambulante Antibiotikatherapie zu richten. Daher hat das Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité gemeinsam mit der KV Brandenburg, der AOK Nordost und der delphi-Gesellschaft für For-

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schung, Beratung und Projektentwicklung mbH ein internetbasiertes Fortbildungsprogramm zum Thema Antibiotika-Verordnung und multiresistente Erreger entwickelt und plant nun, in einer Pilotstudie zu testen, ob ein solches Fortbildungsprogramm dazu beitragen kann, die Verordnungsgewohnheiten zu verbessern. Wir haben daher nach dem Zufallsprinzip einige Arztpraxen ausgewählt und wollen sie demnächst zur Teilnahme einladen. Alle Anderen können nach der Pilotstudie diese Fortbildung ebenfalls nutzen. Für die Fortbildungsmaßnahme werden Punkte bei der Berliner Ärztekammer beantragt.

Ansprechpartner: Dr. Janine Zweigner, Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité Campus Benjamin Franklin Hindenburgdamm 27 12203 Berlin Tel: 030/84 45 36 80


Praxis aktuell

Termine f체r Abschlagszahlungen im Jahr 2012 Abschlagsmonat

Zahlungstermin

Wochentag

Januar

06.02.2012

Montag

Februar

05.03.2012

Montag

M채rz

04.04.2012

Mittwoch

April

07.05.2012

Montag

Mai

06.06.2012

Mittwoch

Juni

05.07.2012

Donnerstag

Juli

06.08.2012

Montag

August

05.09.2012

Mittwoch

September

04.10.2012

Donnerstag

Oktober

05.11.2012

Montag

November

05.12.2012

Mittwoch

Dezember

07.01.2013

Montag

Diese Termine stehen noch unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit den Krankenkassen.

AUSGABE 12 / 2011 | Seite 37


Praxis aktuell

Bestellung von Grippeimpfstoffen bei Primärkassen Die Brandenburger Primärkassen haben erneut zusammen mit dem Brandenburger Apothekerverband das bereits bekannte Modell aus dem Vorjahr zur einfachen, rationellen und wirtschaftlichen Versorgung mit Grippeimpfstoffen für die Saison 2012/2013 vereinbart. Das Procedere der Bestellung gleicht dem des Vorjahres. Ab sofort können Sie bei allen Brandenburger Apotheken Ihren Bedarf an Grippeimpfstoffen für die kommende Saison 2012/2013 nach folgendem Muster bis zum 31.1.2012 bestellen: • Planen Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf für die Saison 2012/2013. • Kennzeichnen Sie auf der Verordnung (Muster 16) die Bestellung als „Grippeimpfstoff Saison 2012/2013 – Verordnung gültig bis 30.4.2013“ und vermerken Sie die Anzahl der Impfdosen.

• Bitte bestellen Sie pro Rezept mindestens 10 und höchstens 250 Impfdosen Grippeimpfstoff (ohne Adjuvanz). Bei höherem Impfstoffbedarf benutzen Sie entsprechend mehrere Rezeptformulare. Bestimmte Grippeimpfstoff-Präparate und Grippeimpfstoff mit Adjuvanz für den Einzelfall müssen separat bestellt werden – ebenfalls zu Lasten der Primärkassen ohne Namensnennung des Versicherten. Hier wird Ihre Apotheke Rücksprache mit Ihnen nehmen und einen Kostenvorschlag bei der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse einreichen. Ansprechpartner: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse: Julia Möllmann, Beratende Apothekerin Tel.: 0800/265 080 25313

Anmerkung der Redaktion: Bitte beachten Sie bei der Bestellung der Impfdosen für das nächste Jahr, dass dies getrennt nach Primär- und Ersatzkassenpatienten entsprechend ihrer Fallzahlen erfolgt. Ansonsten könnten Sie wegen „sonstigen Schaden“ in die Prüfung kommen.

Seite 38 | AUSGABE 12 / 2011


Praxis aktuell

Verordnungsfähigkeit von Axanum® zulasten der GKV Axanum® ist ein neues Kombinationspräparat, bestehend aus ASS (81mg) und Esomeprazol (20mg). Die Zulassung bezieht sich auf die Prävention thrombotischer, kardio- und zerebrovaskulärer Ereignisse bei Patienten, die eine kontinuierliche niedrig dosierte Acetylsalicylsäure-Behandlung benötigen sowie einer Prophylaxe gegen Acetylsalicylsäure-assoziierte gastrische und/oder duodenale Geschwüre bedürfen. Formell ist Axanum® als verschreibungspflichtiges Arzneimittel im

Rahmen der Zulassung zulasten der GKV verordnungsfähig. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfehlen wir aber, die Verordnungseinschränkungen der Arzneimittel-Richtlinie für ASS als Thrombozytenaggregationshemmer (nur in der Nachsorge von Herzinfarkten und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen auf Kassenrezept) zu beachten. Ansprechpartner: Beratende Apotheker

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AUSGABE 12 / 2011 | Seite 39


Praxis aktuell

Hygiene-Info-Ecke

Änderungen in der Desinfektionsmittelliste des VAH Eine Standardfrage bei einer Begehung, z.B. durch das Gesundheitsamt, ist, ob die in der Praxis verwendeten Desinfektionsmittel wie vorgeschrieben VAH-gelistet sind (Verbund für Angewandte Hygiene). Grund: Der Nachweis der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln ist grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche und sinnvolle Anwendung. In der Praxis wird sie dadurch realisiert, dass gemäß den Richtlinien des Verbundes für Angewandte Hygiene nur geprüfte chemische Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen. Es existieren Unterschiede in der bakteriziden, fungiziden und vor allem viruziden Wirksamkeit der dort gelisteten Desinfektionsmittel. Deshalb ist es elementar, unter Berücksichtigung der weiteren Verwendung eine Risikobewertung und Einstufung der eingesetzten Instrumente vorzunehmen.

Seite 40 | AUSGABE 12 / 2011

Ebenso muss bei der Flächendesinfektion festgelegt werden, welche Flächen wann, womit, wie und von wem gereinigt werden sollen (Hygieneplan). Dadurch wird die Wahl des Desinfektionsmittels entscheidend beeinflusst. Aufgrund von Nachtestungen ergaben sich bei einer Reihe von Produkten im Bereich „Flächendesinfektion“ und „Instrumentendesinfektion“ immer wieder Änderungen bei den gelisteten Desinfektionsmitteln bzw. der organischen Belastung. Eine aktuelle VAH-Liste können Sie unter www.vah-online.de bestellen (Stand: August 2011). Ansprechpartner: Claudia Kintscher, FBL Qualitätssicherung/Ärztin, Tel.: 0331/23 09 377 Petra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung, Tel.: 0331/23 09 375


Praxis aktuell

Neuer Vorstand des VBA Am 16.11.11 wählte der Verband Brandenburger Akupunkturärzte e.V. (VBA) seinen neuen Vorstand. Nach vierjähriger Tätigkeit an der Spitze des Verbandes erhielten Dr. Jörg Reibig (Falkenberg) als Präsident und Dr. Lutz Franz (Potsdam) als Vizepräsident erneut einstimmig das Vertrauen der Mitglieder. Der Kollege Franz wird zusätzlich als Schatzmeister tätig sein. Als neues Vorstandsmitglied wurde ebenfalls einstimmig Dr. Birgit Gneuß (Trebbin) gewählt.

Der neue Vorstand sieht seine vorrangige Aufgabe in der Qualitätssicherung und der Weiterführung des Qualitätszirkels Akupunktur in neuer Form in Potsdam und in der Vertretung der akupunktierenden Kollegen gegenüber der KVBB. Wir danken Dr. Claudia Eckert und den Dres. Holger Klingbeil und Matthias Becke für die Arbeit in den vergangenen Jahren. Dr. Jörg Reibig, Präsident

Niederlassungen im November 2011 Planungsbereich Cottbus Dipl.-Soz.-Päd. Uwe Arndt Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut/Verhaltenstherapie Calauer Str. 70 03048 Cottbus (Übernahme der Praxis von Frau Dörte Dschietzig)

Dipl.-Päd. Volker Stingl Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut/Tiefenpsychologie Görlitzer Str. 22 03046 Cottbus (Übernahme der Praxis von Frau Änne Kossak M.A.)

AUSGABE 12 / 2011 | Seite 41


Sicherstellung

Zulassungen und Ermächtigungen Neuzulassungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dr. med. Jochen Böer Facharzt für Neurochirurgie in Potsdam ab 01.01.2012 Priv.-Doz. Dr. med. Olaf Burkhardt Facharzt für Innere Medizin / HA in Templin ab 01.01.2012 Nico Draheim Facharzt für Innere Medizin / HA in Neuruppin ab 01.01.2012 Dr. med. Carsten Gutzschebauch Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Prenzlau ab 02.01.2012 Dipl.-Med. Claudia Lindner Fachärztin für Innere Medizin / HA in Lychen ab 01.01.2012 Dipl.-Med. Claudia Lüdcke Fachärztin für Orthopädie in Potsdam ab 01.01.2012 Seite 42 | AUSGABE 12 / 2011

Priv.-Doz. Dr. med. Katja Klugewitz Fachärztin für Innere Medizin / Gastroenterologie in Königs Wusterhausen ab 01.01.2012 Ulrike Pilz Fachärztin für Innere Medizin / HA in Strausberg halbe Zulassung ab 01.01.2012 Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Poliklinik Ernst von Bergmann in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Lars-Peter Götz Facharzt für Chirurgie / Unfallchirurgie ab 01.01.2012 Planungsbereich Brandenburg St./ Potsdam-Mittelmark Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann.


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Sicherstellung

OGD MVZ Neuruppin II in Neuruppin Genehmigung zur Anstellung von: Jan Böhm Facharzt für Strahlentherapie ab 01.12.2011 Mario Scheffold Facharzt für Strahlentherapie ab 01.12.2011 Diaverum MVZ Am Neuen Garten in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Sabine Jander Fachärztin für Innere Medizin / Nephrologie ab 01.01.2012 Medizinisches Versorgungszentrum in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Philip Bartels Facharzt für Neurochirurgie ab 01.01.2012 MVZ Schwedt Genehmigung zur Anstellung von: Barbara Oelschlägel Fachärztin für Anästhesiologie ab 01.03.2012 Dipl.-Med. Eberhard Peglow Facharzt für Anästhesiologie ab 01.03.2012 MVZ Märkisch-Oderland in Strausberg Genehmigung zur Anstellung von: Heidrun Badalus Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin ab 01.01.2012 Seite 44 | AUSGABE 12 / 2011

Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Katrin Bohlmann Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Epilepsiezentrum BerlinBrandenburg in Bernau b. Bln. ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Neurologie und Psychiatrie sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und erm. FÄ f. Neurologie und Psychiatrie sowie diesen in Institutsambulanzen gem. § 118 SGB V für Patienten mit schwer diagnostizierbaren oder schwer behandelbaren Epilepsien sowie auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Epilepsiekranke, die in den Wohnstätten der Hoffnungstaler Anstalten untergebracht sind für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Eckart Braasch Facharzt für Innere Medizin am Werner Forßmann KH in Eberswalde ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Hausärzten, fachärztl. tätigen Internisten und FÄ f. Urologie sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Leistungen im Bereich der Nephrologie, soweit deren Verrichtung nicht durch die


Sicherstellung

Institutsermächtigung des KfH Eberswalde abgedeckt sind, für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Univ.-Doz. Dr. med. Georg Ebersbach Facharzt für Neurologie ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Neurologie und Psychiatrie, Nervenärzten und FÄ f. Neurochirurgie sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mitbehandlung von Parkinson-Problemfällen und Patienten mit Apomorphin-Pumpen und TiefenhirnStimulatoren für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Thomas Feldmann Facharzt für Innere Medizin am KMG Klinikum Mitte in Wittstock ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. fachärztl. tätigen FÄ f. Innere Medizin sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die zweidimensionale echokardiographische Untersuchung für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Fred Gätcke Facharzt für Chirurgie am KMG Klinikum Mitte in Kyritz ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Chirurgen, Orthopäden, Neurologen und Allgemeinmedizinern/Prakt. Ärzten, die über die chirurgische Facharztanerkennung verfügen, sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach

§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie auf dem Gebiet der Handchirurgie für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Kerstin Hahlweg Fachärztin für Innere Medizin am Werner Forßmann KH in Eberswalde ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Überwachung und Kontrolle von Herzschrittmachern für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dariusz Hinc Facharzt für Gefäßchirurgie am Asklepios Klinikum Uckermark in Schwedt ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Chirurgie und fachärztl. tätigen Internisten sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.03.2013. Dipl.-Med. Jost Kluttig Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am KH Forst ermächtigt gem. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschafts-Richtlinien Teil B Nr. 6 auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Planung der Geburtsleitung für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013.

AUSGABE 12 / 2011 | Seite 45


Sicherstellung

Dr. med. Frank Kozian Facharzt für Chirurgie am Werner Forßmann KH in Eberswalde ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ für Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Prakt. Ärzten mit der Facharztanerkennung Chirurgie sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der weiterführenden Mammadiagnostik und ermächtigt gem. § 31 a Abs. 1 Ärzte-ZV i.V.m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMVÄrzte/EKV zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening zur konsiliarischen Beurteilung von Mammographieaufnahmen und zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Ines Nitzschke Fachärztin für Allgemeinmedizin am Berufsbildungswerk im Oberlinhaus in Potsdam ermächtigt gem. § 31 Abs. 1 b Ärzte-ZV auf Originalschein und auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V ausschließl. für die Betreuung der Rehabilitanden im Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Sigrid Schadow Fachärztin für Innere Medizin an den Oberhavel Kliniken in Oranienburg ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV Seite 46 | AUSGABE 12 / 2011

auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Rheumatologie für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012. Birgit Schrader Fachärztin für Nervenheilkunde am Klinikum Frankfurt (Oder) für eine Sprechstunde in: • Lebenshilfewohnheim in Eisenhüttenstadt • Städt. Alten- u. Altenpflegeheim in Eisenhüttenstadt • Florian-Stift Neuzelle ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung der Bewohner des Lebenshilfewohnheimes und des Städtischen Alten- und Altenpflegeheimes in Eisenhüttenstadt sowie des Florian-Stifts Neuzelle auf dem Gebiet der Neurologie/Psychiatrie für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013. Dr. med. Jörg Seemann Facharzt für Diagnostische Radiologie am Werner Forßmann KH in Eberswalde ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Werner Forßmann KH Eberswalde erm. Ärzten auf dem Gebiet der MRT-Untersuchungen, auf dem Gebiet der Duplex-Sonographie und Myelographien, zur Durchführung von Interventionen; auf Über-


Sicherstellung

weisung von am Werner Forßmann KH Eberswalde erm. FÄ f. MundKiefer-Gesichtschirurgie und auf Überweisung von Ärzten der Institutsambulanz nach § 118 Abs. 1 SGB V am Martin Gropius KH Eberswalde zur MRT-Untersuchung des Neurocraniums und zu MRT-Angiographien für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013.

Verlegung Praxissitz Dipl.-Med. Birgit Fischer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Frankfurt (Oder) neue Adresse ab 01.01.2012: Dresdener Str. 6 Dr. med. Hans-Christoph Kratzsch Facharzt für Frauenheilkunde und Anzeige

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Sicherstellung

Geburtshilfe in Potsdam neue Adresse ab 01.02.2012: Berliner Str. 135 Dr. med. Uta Krieg-Oehme Fachärztin für Allgemeinmedizin in Schönwalde-Glien/OT Schönwalde neue Adresse: Berliner Allee 7 Pascal Pabst-Thuro Facharzt für Innere Medizin / HA in Eichwalde neue Adresse: Friedenstr. 4 Dr. med. Christiane Pache Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Brandenburg/ Havel neue Adresse: Magdeburger Landstr. 5 Dipl.-Med. Barbara Purfürst Fachärztin für Urologie in Cottbus

neue Adresse ab 01.01.2012: Schillerstr. 22 Dipl.-Med. Ralf Tarnow Facharzt für Innere Medizin / HA in Brüssow neue Adresse ab 01.01.2012: Prenzlauer Allee 6 Detlef Wirth Facharzt für Orthopädie in Potsdam neue Adresse: Großbeerenstr. 301 Korrektur zu “KV-Intern” 10/2011 MVZ Ges.-Zentrum Eisenhüttenstadt Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.-Med. Heidrun Finke Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.10.2011

Info-Kasten zu Planungsbereichen auf Seite 49

Zulassungsanträge

für Hausärzte - Potsdam (Stadt) und für Augenheilkunde - Brandenburg a.d. Havel/PotsdamMittelmark sind bis zum 11.2.2012 einzureichen.

Im Auswahlverfahren werden nur die Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bis zu diesem Termin eingereicht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie eine Überversorgung dann angezeigt ist, wenn durch einen Vergleich zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten örtlichen Verhältniszahl eine Überschreitung von 10 v. H. festgestellt wird. Insofern ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass für die in der Übersicht noch nicht gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen eine Unterversorgung angezeigt ist. Wir empfehlen daher dringend jedem niederlassungswilligen Arzt, sich vor der Antragstellung in der KV Brandenburg, Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung, über die jeweilige Versorgungssituation zu informieren. Seite 48 | AUSGABE 12 / 2011


Sicherstellung

Anästhesie

Augen

Chirurgie

Fachärztlich Internisten

Frauen

HNO

Hautkrankheiten

Kinder

Nerven

Orthopädie

Psychotherapie

Radiologie

Urologie

Hausärzte

Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1-3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte-ZV

Potsdam/Stadt

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Brandenb./Havel/St. Potsdam-Mittelmark

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Havelland

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Prignitz

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Teltow-Fläming

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Elbe-Elster

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OberspreewaldLausitz

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Uckermark

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Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 9.11.2011 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 54/11. x

gesperrte Planungsbereiche

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mögliche Zulassungen

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Zulassungsmöglichkeit für ärztliche Psychotherapeuten Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln

Bitte beachten: Info-Kasten zu Planungsbereichen auf Seite 48 AUSGABE 12 / 2011 | Seite 49


Sicherstellung

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.2.2012 Kennziffer

Fachrichtung

Planungsbereich

63/2011

HNO-Heilkunde

Cottbus/Stadt

64/2011

HNO-Heilkunde

Elbe-Elster

65/2011

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Frankfurt (Oder) Oder-Spree

66/2011

Psychologischer Psychotherapeut

Potsdam/Stadt

Übergabetermin

sofort

01.07.2012

sofort

01.07.2012

(1/2 Vertragsarztsitz)

67/2011

Psychologischer Psychotherapeut

Teltow-Fläming

sofort

(1/2 Vertragsarztsitz)

68/2011

Seite 50 | AUSGABE 12 / 2011

Facharzt für Allgemeinmedizin

Frankfurt (Oder) Oder-Spree

01.07.2012


Sicherstellung

Bewerbungsfrist bis 10.1.2012 Kennziffer

Fachrichtung

Planungsbereich

60/2011

Chirurgie

Dahme-Spreewald

01.04.2012

61/2011

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Brandenburg a.d.H./ Potsdam-Mittelmark

01.01.2013

62/2011

Psychologischer Psychotherapeut

Oberhavel

• Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.

Übergabetermin

sofort

• Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unter www.kvbb.de

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Service

Praxisbörse Praxisabgabe •Etablierte Hausarztpraxis im Stadtzentrum von Frankfurt (Oder), sehr gute Verkehrsanbindung, ausreichend Parkplätze. Praxis (zur Miete, 80 qm) ist gut zugänglich, behindertenfreundlich, helle Räume bei funktionalem Grundriss. Klassisches hausärztliches Profil, 650 Abrechnungsscheine pro Quartal. Kollegiale Zusammenarbeit mit umliegenden Kollegen, dem Klinikum und den zwei netten, kompetente Arzthelferinnen (1,5 Stellen). Bewerbungskennziffer: 68/2011 •Einmalige Gelegenheit für junge Familie, die Wohnung, Familienleben, naturnahes Hobby und Beruf nicht trennen möchte. Große hausärztliche Praxis (stabil 1.100 Scheine) aus Altersgründen zum nächstmöglichen Termin abzugeben. 120 qm Praxis in eigenem Haus (Bj. 1989), das mit über-nommen werden kann. 200 qm Wohnfläche, 1.000 qm Grundstück, 2 Garagen. Unverbaubare, idyllische Waldrandlage mit Panoramablick. Große Wohnsiedlungen in fußläufiger Entfernung. Kleinstadt im Südosten Brandenburgs, alle Schularten sowie Kita und Krippe am Ort. Die Ausstattung der Praxis ist auf neustem Stand: EKG, Ergometrie,

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24-h-RR, Spirometrie, kleine Chirurgie. Der Praxisschwerpunkt ist schulmedizinisch orientiert mit kardiologischer, diabetologischer, geriatrischer (Demenz) Ausprägung. Zwei langjährig erfahrene, loyale und fleißige Arzthelferinnen helfen in der Aufbauphase. Die Patientenklientel ist langjährig treu, die Atmosphäre fast familiär. Chiffre: AB/57/11 Praxissuche •Ich bin 51 Jahre und habe eine Approbation seit 1999 sowie einen Kassensitz in Bielefeld. Möchte aus persönlichen Gründen ins Berliner Hinterland. Neben meiner Tiefenpsychologischen Ausbildung habe ich noch weitere Therapiemethoden zur Anwendung: Klinische Hypnose, Traumatherapie PITT, Systemische und energetische Therapie. Meine Schwerpunkte sind Angststörungen und Traumatherapie. Kontakt: karimey@freenet.de •Sympathische, kompetente FÄ für Gynäkologie/Geburtshilfe mit 11-jähriger Berufserfahrung, davon 5 Jahre als angestellte Ärztin im niedergelassenen Bereich, sucht wegen Wohnsitz und schulpflichtigen Kindern in Potsdam zum nächstmöglichen Zeitpunkt


Service

einen KV-Sitz in Potsdam Stadt, alternativ auch als Teilhaberin mit geteiltem Kassensitz. Chiffre: 11/12/01

eine sehr gute Arbeitsatmosphäre. Eine Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate liegt vor. Kontakt: 0331/624833

•FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (ZB Naturheilverfahren) sucht in Potsdam und Umgebung baldmöglichst eine Vertragsarztpraxis zur Übernahme, Praxisteilhabe oder Anstellung. Verfüge über langjährige Erfahrungen; habe neben der konservativen HNO auch die üblichen Operationen (ambulante und belegärztlichstationäre Eingriffe) durchgeführt. Chiffre: 11/12/04

•Allgemeinmedizinische Praxis in Ludwigsfelde (mit NHV, Akupunktur, Chirotherapie) sucht Arzt/Ärztin in Weiterbildung ab 2012. Eine Weiterbildungsermächtigung zum FA Allgemeinmedizin über 3 Jahre liegt vor. Praxis ist modern ausgestattet, liegt verkehrsgünstig nahe dem Bahnhof und hat für weiteren Arzt eigenständiges Sprechzimmer. Ein kompetentes und nettes Praxisteam freut sich auf Sie. Kontakt: praxismette@gmx.de oder 03378/802184

Kooperations-/Anstellungsangebot •Hausärztin in Kleinmachnow sucht Allgemeinmediziner/in zur Erweiterung der bereits bestehenden Praxis. Form der Zusammenarbeit ist offen (Anstellung oder Zulassung); auch Teilzeit mit späterer Steigerung möglich. Die Praxis bietet ein umfangreiches Tätigkeitsfeld und eine große, stabile Patientenklientel. Chiffre: 11/12/02 Weiterbildungsangebot •Große allgemeinmedizinische Hausarztpraxis in Potsdam sucht möglichst zum 1. Januar 2012 oder auch später eine/n Arzt/Ärztin in Weiterbildung für Voll- oder Teilzeit. Geboten wird: breites Patienten- und LeistungsSpektrum, sehr gute Verkehrsanbindung, gute räumliche Bedingungen,

•Weiterbildungsassistent/in für moderne allgemeinmed. Praxis in Kleinmachnow ab 01/2012 gesucht. Großes Patientenkollektiv mit breitem diagnostischen und therapeutischen Angebot ( NHV, Aku, Sono, Kardio) und nettem jungen Praxisteam. Teil-/ Vollzeit möglich, ggf. mit späterem Praxiseinstieg/ Anstellung oder Kooperation möglich. Kontakt: www.praxisganal.de; Ganal47@t-online.de Sonstiges •Suche Praxisräume 20h/Woche zur Miete, auch in bestehender Praxis. KV-Sitz für Teltow liegt vor. Chiffre: 11/12/03

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Service

Praxisauflösung •Nachfolgende Geräte/Gegenstände stehen zur Abgabe bereit: Belastungs-EKG mit Fahrradergometer: boso ergofit 777, Defibrillator, 2 Behandlungsliegen, Mikrowelle: Bosch Radarmed Typ 12 s 150, Steri: Melag Typ 221 850W, Lungenfunktionsmessgerät: Schiller Typ SP-200, Sehtester: Auergesellschaft GmbH Vision Tester II, Röntgenbildbetrachter, Blutdruckmessgerät, 2 große abschließbare Stahlschränke für Medikamente, 2 Stahlschränke für Patientenakten, 2 Holzschränke für Patientenakten, Schrankwand, Kühlschrank, Empfangstresen,, 2 große Schreibtische, verspiegelte Werbe-fläche mit Fernseher (SEG) und DVDPlayer (beide mit Fernbedienung), portable Klimaanlage: Climair HCL58RE envircaire, Kopierer: Samsung

SCX4521F, Fax: OKI Microline 3390, Kartenlesegerät, 2 Tower PCs Kontakt: UweStahn@t-online.de oder 0172 3059135 Besichtigung vormittags - nach Vereinbarung - in Humboldtstr. 68, 14712 Rathenow. •Verkaufe dringend zum Jahresende: 1 Anmeldetresen mit Karteikartenschrank in Eichefarben (Maße: Gesamtbreite 3,85 m, Höhe der Arbeitsplatte 76 cm, Höhe 1,13 m, Tiefe 84 cm / 74 cm), 2 Untersuchungsliegen, 2 Gerätewagen, davon 1 Gerätewagen mit EKG-Kabelhalter, 3 Küchenunterteile unterschiedlicher Größe und Farbe. Preis VB, weitere Informationen gern auf Anfrage. Tel.: 03322/24 45 01, Fax: 03322/23 83 08

Schulung zur „agnes zwei“-Fachkraft im Land Brandenburg Die langersehnte „agnes zwei“Schulung beginnt im Januar 2012. Sie besteht aus zwei Modulen: Modul A „IGiB-Schulung“ und Modul B „Fallmanagement“. Das Modul A wird über die KV Brandenburg angeboten und startet am 14.1.2012. Die Kenntnisse aus dem Modul B können anschlie-

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ßend parallel zur „agnes zwei“-Tätigkeit bei anderen Anbietern erworben werden. Die Schulung zum Modul A umfasst ca. 30 Stunden und wird an vier Samstagen im ersten Quartal 2012 in der Gregor-Mendel-Str. 10/11 in Potsdam


Fortbildung

durchgeführt. Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro. Am vierten Samstag erfolgt schriftlich die Lernzielkontrolle. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das IGiBZertifikat für das Modul A. Voraussetzung für die Tätigkeit als „agnes zwei“ sind entsprechende Qualifikationen: • Ausbildung zur examinierten Krankenschwester oder • Fachwirtin ambulante medizinische Versorgung oder • Nichtärztliche Praxisassistentin (nPA / AGnES) oder • Medizinische Fachangestellte mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung. Die „agnes zwei“ ist - anders als die nichtärztliche Praxisassistentin AGnES - vorrangig die Fallmanagerin, die sowohl in einer Fach- als auch einer Hausarztpraxis oder in kooperativen Strukturen zum Einsatz kommt, um den Arzt zu unterstützen. In insgesamt sechs nacheinander gestarteten Pilotprojekten wurde der Einsatz getestet und ein Schulungsprogramm konzipiert. Gemeinsam mit der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der BARMER GEK wird ab 2012 der Einsatz der „agnes zwei“ über die Pilotprojekte hinaus flächendeckend in Brandenburg möglich sein.

Der Versorgungsauftrag der „agnes zwei“-Fachkraft umfasst patientenindividuell insbesondere die nachfolgend aufgeführten Leistungen: • Fallmanagement für Hochkostenfälle • Indikationsbezogenes Fallmanagement • Überleitungsmanagement (intersektoral) • Schnittstellenmanagement zwischen Haus- und Fachärzten sowie anderen Akteuren im Gesundheitswesen (z.B. Pflegeoder Sozialdiensten, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen) • Terminkoordination • Patientenbetreuung sowie Unterstützung bei strukturierten Behandlungsprogrammen • Überwachung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege • Medikamentenkontrolle • Unterstützung bei der Palliativversorgung • Angehörigenunterstützung • Vermittlung von Unterstützung durch soziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen usw. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl von 30 Plätzen bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung. Ansprechpartnerin: Frau Thiele, 0331-2309-459

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Fortbildung

Schulung “agnes zwei” - Modul A 14. Januar 2012 Einführungsveranstaltung

• zur Rolle und den Aufgaben der “agnes zwei” als Fallmanagerin • ihr Wirken in den Strukturen des Gesundheitswesens

Geriatrisches Assessment • • • • • • • • • • • • •

Herz-/Kreislauf-Erkrankungen Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen Diabetes mellitus Neurologische und psychiatrische Erkrankungen Osteoporose und andere Erkrankungen des Bewegungsapparates Schmerzen Krebserkrankungen und Palliativsituation Niereninsuffizienz / Dialyse Anämie Exsikkose, Elektrolytstörungen Suchterkrankungen Magen-Darm-Erkrankungen Blutungen; Übelkeit und Erbrechen durch Medikamentennebenwirkungen

21. Januar 2012 Arzneimittel • • • •

Die Rolle der Rabattarzneimittel und der Generika Hilfen bei der Einnahme und Lagerung von Arzneimitteln Patientensicherheit und Medikamentenmanagement Interaktionen (er)kennen

Präventionsmanagement

• Zum Impfmanagement gehörende Schutzimpfungen • Risikofaktoren beschreiben

Fahrkosten

• Gesetzliche Grundlagen zum Thema “Krankenbeförderung” • Verordnung von Krankenbeförderungen

18. Februar 2012 Häusliche Krankenpflege • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege • Vertiefung der Häuslichen Krankenpflegerichtlinie • Verzeichnis verordnungsmäßiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege

Heil- und Hilfsmittel Schwerbehindertengesetz und Landespflegegeld 3. März 2012 Lernzielkontrolle Veranstaltungsort: KV Brandenburg, Gregor-Mendel-Str. 10/11, 14469 Potsdam Seite 56 | AUSGABE 12 / 2011

Terminänderungen vorbehalten


Fortbildung

Aktuelles Fortbildungsprogramm Seminare für Ärzte Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

27.01.2012 14.00-19.00 28.01.2012 09.00-18.00 Potsdam

Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

08.02.2012 15.00-18.00 Potsdam

Die ärztliche Leichenschau MR PD Dr. med. Wolfgang Mattig, FA f. Rechtsmedizin Fortbildungspunkte

Fortbildungspunkte

Kosten

5

40 Euro 4

08.02.2012 14.00-20.00 11.02.2012 09.00-17.00 Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Diabetiker (ZI) Michela-Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

10.02.2012 15.00-17.00 Potsdam

Qualitätsgesicherte Arzneimittelverordnung in der ärztlichen Praxis Beratende Apothekerinnen der KVBB Fortbildungspunkte 2

Ansprechpartner:

Fortbildungspunkte

Frau Thiele Frau Stezaly

100 Euro pro Arzt 150 Euro pro Praxismitarbeiter Teampreise auf Anfrage

8

100 Euro pro Arzt 150 Euro pro Praxismitarbeiter Teampreise auf Anfrage

40 Euro

Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288 Tel.: 0331/23 09 426

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Fortbildung

Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

18.02.2012 09.30-15.00 BlankenfeldeMahlow

Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung Themenschwerpunkte für Ärzte Diabetes mellitus Typ II / KHK / Asthma/COPD Themenschwerpunkte für Praxispersonal EKG-Update (Seminar 1) / Motivation zur Lebensstiländerung (Seminar 2) KVBB & Partner (Zertifizierung beantragt)

22.02.2012 15.00-17.00 Potsdam

Optimale Praxisabläufe in der Praxis-IT Mitarbeiter des Unternehmensbereichs IT der KVBB

Kosten 85 Euro pro Arzt 35 Euro pro Praxismitarbeiter pro Seminar

40 Euro

Aktuelles Fortbildungsprogramm Seminare für Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent

Kosten

25.01.2012 15.00-17.00 Potsdam

Die Arzneimittel-Richtlinie Beratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

25.01.2012 15.00-18.00 Brandenburg

Notfälle in der Praxis mit Reanimation Dennis Körbächer, Lehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

40 Euro

15.02.2012 14.00-19.00 Potsdam

Telefontraining für das Praxispersonal Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

25.02.2012 09.00-16.00 Potsdam

Grundlagen der Textverarbeitung mit Word Lehrer der Volkshochschule Potsdam

85 Euro

Ansprechpartner:

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Frau Thiele Frau Stezaly

Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288 Tel.: 0331/23 09 426


Anzeige

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Fortbildung

Externe Fortbildungsangebote für Ärzte und Psychotherapeuten

“Doppler- und Duplexsonographie der Gefäße” (einschl. Farbcodierung) (DGKN-, KV- und DEGUM-anerkannt) Aufbaukurs der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Termin: Ort: Kosten: Punkte: Leitung: Anmeldung:

3. bis 5. Februar 2012 Neurologisches Facharztzentrum Berlin am St. Gertrauden Krankenhaus, Paretzer Str. 12, 10713 Berlin 410 Euro 27 CME-Punkte Dr. med. Elke Becker, DEGUM-Kursleiterin Tel./Fax: 030/86 20 75 65 Mail: info@dopplerkurs.de

“ 3. Potsdamer ophthalmologisches Symposium” Termin: Ort: Kosten: Punkte: Leitung: Anmeldung:

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3. März 2012, 10 bis 15 Uhr Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam, Augenklinik Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. zertifizierte Fortbildung PD Dr. med. Anja Liekfeld, Chefärztin der Augenklinik Tel.: 0331/24 14 016 Fax: 0331/24 14 07 09 Mail: jrauhut@klinikumevb.de


Leserpost

Medi-Unsinn Die Neugründung eines Hausärzteverbandes für Brandenburg (HÄVBB) wurde in der letzten Novemberwoche von einer – vorsichtig ausgedrückt – nebulösen Aussendung eines MediSchreibens an die Hausärztinnen und Hausärzte begleitet. Der Medi-Verbund streute (wider besseres Wissen?) seine wahrscheinlich diffamierend gemeinte Vermutung, der HÄVBB sei eine Körperschaft der KV. Einziger Kommentar: Welch ein Unsinn! Welche Unkenntnis über Organisationsstrukturen! Richtig ist aber, dass der HÄVBB die spezifisch brandenburgischen Interessen vertreten will. Und wir bescheiden uns auf die Interessen der hausärztlich tätigen Kolleginnen und

Nichts wie weg!

Kollegen. Es geht uns laut Satzung um eine „sich stets entwickelnde bessere Versorgung“ unserer Patienten bei einer „leistungsgerechten Honorierung“. Dieses zu erreichen, setzen wir auch auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Gebietsärzten. Den ärztlichen Nachwuchs fördern wir vom Studium an bis in die Weiterbildung. Für eine qualitativ hochstehende Fortbildung bieten wir unsere Unterstützung. Die Partner für unsere Ziele sehen wir vor allem in Brandenburg, bei überregionalen Fragen allerdings auch darüber hinaus und gemeinsam mit anderen Verbänden. Der neue HÄVBB soll die gesunde Basis für hausärztliche Belange in Brandenburg sein. Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, Vorstandsmitglied des HÄVBB

Aus Babelsberg kommend, näherte ich mich dem Hauptbahnhof, um meinen KV-Termin wahrzunehmen. Weit hinten an der Ampel sah ich den blauen Geradeauspfeil – also schnell vorher rum, um ins Parkhaus zu gelangen. Ist aber nicht das Parkhaus, sondern der Busbahnhof.

auch schon die Einfahrt ins Parkhaus. Ich biege rechts ab, um ins Parkhaus zu fahren, aber das ist auch falsch. Die Einfahrt ins Parkhaus befindet sich hinter der Mittelinsel, jedenfalls sieht das so aus, wenn man da nicht oft fährt. Im Parkhaus ist alles schlecht ausgeschildert. Nur die violette Markierung in der 2. Ebene ist eindeutig. Hier bin ich richtig.

Also zurück auf die Straße, am Geradeauspfeil vorbei, da sehe ich

Der Weg zur KV ist auch gut ausgeschildert, der Empfang freundlich,

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Leserpost

mein Termin exzellent vorbereitet, hoch professionell durchgeführt und ausführlich genug, so dass am Ende nur wenige Fragen offen sind, die prompt am nächsten Tag per E-Mail beantwortet werden. Ich habe noch 30 min auf dem Parkschein und denke, da kann ich noch ein bisschen bummeln. Die Bahnhofspassagen sind triste, jedenfalls wenn man nicht gerade Hunger hat oder ein Handy braucht. Ich schleiche überall herum, vielleicht gibt es ja doch etwas Interessantes zu sehen, aber vergebens. Dann habe ich noch etwas Zeit, kehre um und folge dem Schild zum Parkhaus. Dort gibt es aber keine 2. Etage und ich suche verzweifelt mein Auto und verlasse schließlich frustriert das Bahnhofsgebäude. Jetzt sehe ich, dass ich im falschen Parkhaus bin und versuche, das Bahnhofsgebäude wieder zu betreten. Auf der Suche nach einem geeigneten Eingang schaue ich mir die Fassade an und stelle fest, wie wirklich hässlich dieser Bau ist. Jetzt ist mein Parkschein abgelaufen und ich muss Parkgebühr bezahlen. Am

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Parkautomat stelle ich fest, dass ich kein Geld habe. Ich drücke den Telefonknopf. Nein, Karten akzeptieren sie nicht, ich müsse schon zum Geldautomaten und Geld abheben, werde ich blechern angeplärrt und renne schnell weg. Mit dem Geld aus dem Automaten kehre ich zurück und versuche, meine Parkgebühr zu bezahlen. Nun sind aber die Scheine nicht klein genug, also kehre ich um und wechsele das Geld an dem erstbesten Geschäft in der Passage, natürlich ein Fressladen. Zurück im Auto verlasse ich völlig verschwitzt das Bahnhofsgebäude mit dieser unglaublich unübersichtlichen und hässlichen Architektur und frage mich: Wie habt Ihr, liebe Kollegen und Mitarbeiter der KV, es so lange hier ausgehalten, und warum zieht Ihr erst jetzt um? Und bitte: Nehmt Euch einen anständigen Architekten! Friedel Hartmann, Orthopäde, Teltow


50

Herzliche Glückwünsche Dr. med. Heidi Boschmann, Potsdam

Dipl.-Med. Silke Tienken, Jüterbog

Dr. med. Björn Dahlke, Cottbus

Dipl.-Med. Petra Wilhelm, Lübbenau/Spreewald

Dr. med. Holger Domann, Golßen Dipl.-Med. Thomas Eichler, Finsterwalde Dr./FU Brüssel Daniela Francesconi, Potsdam/OT Groß Glienicke Dr. med. Ulrich Freyburg, Oranienburg Dipl.-Med. Brita Hahn, Zeuthen Prof. Dr. med. Johannes Hierholzer, Potsdam Dr. med. Volker Hitz, Wittstock/Dosse Dipl.-Med. Christina Klawitter, Fehrbellin/OT Linum

Ulf Fitz, Templin

60

Dr. med. Birgit Göhre, Templin Dipl.-Med. Leonore Greil, Bestensee Dr. med. Georg Günther, Potsdam Dr. med. Horst Keller, Potsdam Dipl.-Med. Marina Köhn, Joachimsthal Doris Krause, Prenzlau Dr. med. Siglinde Mathe, Forst (Lausitz) Dr. med. Gabriele Noack, Schipkau

Dipl.-Med. Peter Krause, Brandenburg an der Havel

Dr. med. Hans-Joachim Rohr, Herzberg (Elster)

Dr. med. Matthias Lachmann, Großbeeren

Dipl.-Med. Hans-Joachim Rütenik, Neuruppin

Dipl.-Psych. Andreas Roske, Frankfurt (Oder)

Dipl.-Med. Marianne Scholz, Kremmen

Dipl.-Med. Carola Saati, Brandenburg an der Havel

Dipl.-Med. Sigrid Schüler, Fürstenwalde/Spree

Detlef Schreiber, Trebbin/OT Glau

Dipl.-Psych. Hans Joachim Stöckel, Herzberg (Elster)

Dr. med. Ralf Steinborn, Trebbin

Geburtstage

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Geburtstage

65

67

68

69

Herzliche Glückwünsche

Dr. med. Ingrid Wagner, Oranienburg

Dr. med. Brigitte Freier, Frankfurt (Oder)

Dr. med. Christian Groß, Potsdam

Roswitha Hasse, Erkner

Dipl.-Med. Kurt Hildebrand, Eberswalde

Dr. med. Frank Rauhut, Königs Wusterhausen

Dr. med. Regina Lehmbruck, Stahnsdorf

Susanne Brosche, Rückersdorf

Dr. med. Klaus Nogai, Nauen

Wolfgang Grüger, Forst (Lausitz)

Dr. med. Brigitte Lotz, Potsdam

71

Christa Matting, Niemegk

Bärbel Michler, Strausberg

MR Dr. med. Siegfried Stadelmayer, Lübbenau/Spreewald

Dr. med. Felix Muchamedjarow, Senftenberg

Dr. med. Klaus Dräger, Ludwigsfelde

Heidemarie Kuntze, Lübben (Spreewald)

70

74

MR Dr. med. Herbert Steudel, Hoppegarten/Dahlwitz-Hoppeg.

Rainer Suske, Werneuchen

Jürgen Wiehr, Guben

75

Dr. med. Peter Hanusch, Cottbus

Dr. med. Hartmut Gahlow, Wandlitz/OT Klosterfelde

76

Dr. med. Heidi Kreutz, Michendorf Dr. med. Dagmar Wolf, Treuenbrietzen

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"Diesmal keine Päckchen, sondern Landärzte!" Karikatur: Achim Purwin

Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Str. 10-11 14469 Potsdam Telefon: 0331/28 68 100 Telefax: 0331/28 68 175 Internet: http://www.kvbb.de Email: info@kvbb.de Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Ralf Herre Redaktionsschluss: 14. Dezember 2011

Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/28 68 196 Telefax: 0331/28 68 197 Druck: Druckerei Humburg Berlin Zimbelstraße 26, 13127 Berlin Telefon: 030/47 49 78 0 Telefax: 030/47 49 78 99 E-Mail: info@humburg-berlin.de Anzeigenverwaltung: Druckerei Humburg Berlin Zimbelstraße 26, 13127 Berlin Telefon: 030/47 49 78 0 Telefax: 030/47 49 78 99 E-Mail: info@humburg-berlin.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 4.700 Exemplare


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