Intern
Aktuell im Gespräch
„Zeit ist nicht vermehrbar“
Aktuell im Gespräch mit Dipl.-Psych. Hartmut Uhl, Landesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung in Brandenburg, zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April Herr Uhl, auf den letzten Drücker hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 29. März den EBM um die neuen psychotherapeutischen Versorgungsangebote angepasst … Diese Anpassung bestand darin, die Leistungen „Sprechstunde“ und „Akuttherapie“ neu in den EBM aufzunehmen und gleichzeitig geringer zu bewerten als die bisherigen Leistungen im Rahmen der genehmigungspflichtigen Psychotherapie. Es ist skandalös, wie sich die Krankenkassen gegenüber den Forderungen der KBV positioniert haben und Mehrleistungen mit weniger Honorar einkaufen wollen – und auch erstmal können! Die kurze Zeitspanne zwischen dieser Entscheidung und dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie ist eine Zumutung für alle, die damit arbeiten müssen. Dieses Vorgehen ist mir mehr als unverständlich, wobei ich mit dieser Meinung nicht allein bin.
Welche Herausforderungen bringen die Neuregelungen für Sie und Ihre Kollegen im Praxisalltag mit sich? Bei einem vollen Versorgungsauftrag muss die Praxis 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein, um einen
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Termin für einen Erstkontakt innerhalb von vier Wochen zu vergeben. Kostenlos! 100 Minuten pro Woche, das heißt zwei Sitzungen à 50 Minuten, müssen für die Sprechstunde zur ersten Abklärung der Therapieindikation freigehalten werden. Wenn innerhalb dieses Rahmens Patienten nicht innerhalb von vier Wochen einen ersten Termin bekommen, können sie die Terminservicestelle einschalten, die den Mangel verwalten muss. Das alles reduziert die zeitlichen Kapazitäten für die Durchführung der kontinuierlich, in der Regel einmal wöchentlich, stattfindenden Psychotherapie. Mit welchen Folgen? Zeit ist nicht vermehrbar. Die zeitliche Vorgabe einer telefonischen Erreichbarkeit der Praxis suggeriert, dass damit mehr Patienten in die Praxis aufgenommen werden können. Das