KV-Intern 04/2017

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Intern

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KVBB-Vertreterversammlung: Akut- und Notfallpatienten im Fokus „Zeit ist nicht vermehrbar”: Interview mit Dipl.-Psych. Hartmut Uhl Informationen für den Praxisalltag: Vergütung Psychotherapie Honorarverteilungsmaßstab geändert Märkischer Praxistag 2017


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Intern Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

psychische Erkrankungen sind längst eine Volkskrankheit. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde wird bei jedem dritten Deutschen im Jahr eine psychische Erkrankung, inklusive Abhängigkeiten, diagnostiziert. Daher war es ein lange überfälliger Schritt, die Psychotherapie-Richtlinie neu zu gestalten. Ziel des Gesetzgebers war es, den Patienten einen zeitnahen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen.

Mit der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses wird dieses Ziel nun jedoch konterkariert und ad absurdum geführt. Die neuen Angebote einzurichten und anzubieten, bringt für die ambulant tätigen Psychotherapeuten einen großen inhaltlichen und administrativen Mehraufwand mit sich. Es kann und darf nicht sein, dass dieser Mehraufwand schlechter bewertet wird, als die genehmigungspflichtige Psychotherapie. Dass die Krankenkassen dies nicht anerkennen, ist eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der Therapeuten und der Patienten!

Dank des erfolgreichen KVBB-Pilotprojektes „Verbesserung psychotherapeutischer Akutversorgung und Therapieplatzvermittlung“ aus dem vergangenen Jahr wissen wir, welch hohen Mehrwert ein niederschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Praxen für den Patienten hat. Wir wissen auch, wie viel Arbeit es bedeutet, ein solch patientenfreundliches Angebot anzubieten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat angekündigt, Klage gegen die Entscheidung des Bewertungsausschusses einzulegen. Das scheint die einzige Möglichkeit zu sein, doch noch eine gerechte und adäquate Vergütung für die patientenfreundliche Arbeit der ambulant tätigen Psychotherapeuten zu erreichen. Es grüßt Sie freundlich

Ihr MUDr./ČS Peter Noack Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

Berufspolitik

4 7 12 13

14 Praxis aktuell

16 18 22

24 25

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Akut- und Notfallpatienten in die Praxen zurückholen Erste Arbeitssitzung der neuen Vertreterversammlung

Wer nicht fragt … Die neue Vertreterversammlung stellt sich vor

Patient zum Arzt: KV RegioMed Bereitschaftspraxis mit Pilotcharakter

Information des Hausärzteverbands Brandenburg „Zeit ist nicht vermehrbar“ Interview mit Dipl.-Psych. Hartmut Uhl

Vergütung für neue psychotherapeutische Angebote steht Änderungen Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung Fragen und Antworten Honorarverteilungsmaßstab geändert

Neuer Test für Darmkrebsfrüherkennung

Neue Leistung bei häuslicher Krankenpflege Symptomkontrolle bei Palliativpatienten

Unbedingt nutzen! Interview mit Hausärztin Dr. Annekathrin Möwius

Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss im März 2017


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Inhaltsverzeichnis

34 34 35 35

36 Service

40

44 46 48

54 55 56

Niederlassungen im Februar/März 2017

Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen

Zulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Praxisbörse

Notfall ist nicht gleich Notfall Abrechnung von Notfallleistungen auf dem Märkischen Praxistag 2017 Großes Interesse an Info-Veranstaltungen Änderungen in psychotherapeutischer Versorgung im Fokus Fortbildungen

Genitalverstümmelung: Fortbildung und Informationen

Klinisches Krebsregister: Neu eingerichtet und schon veraltet!? Leserbrief Impressum

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Berufspolitik

Vertreterversammlung

Akut- und Notfallpatienten in die Praxen zurückholen

Erste Arbeitssitzung der neuen Vertreterversammlung / Akutversorgung und Patientensteuerung im Fokus Das Wort direkt nach dem Präsidenten der Vertreterversammlung (VV) ergreifen zu können, war für den neuen Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) noch etwas ungewohnt. „Das ist schon ein anderes Gefühl, als erster vor Ihnen reden zu können“, räumte MUDr./ČS Peter Noack auf der jüngsten VV am 24. März in Potsdam ein.

Und obwohl er da gerade mal einen knappen Monat offiziell im Amt war, hatte er den Vertretern schon einiges zu berichten. Etwa von der Wahl des neuen Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dr. Noack zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem Führungstrio ein wirklicher Neuanfang in der KBV gelingen könne. Bereits jetzt gebe die KBV ein anderes, einheitliches Bild in der Öffentlichkeit ab und werde auch von der Politik wieder wahrgenommen. „Ich bin guter Hoffnung, dass das Schiff KBV wieder in das richtige Fahrwasser kommt.“ Apropos neues Führungstrio – damit kann ja die KVBB nun auch aufwarten. Wo die Reise unter dem neuen Vorstand in den nächsten Jahren hingeht,

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umriss Dr. Noack bereits in einigen Schlagworten. Ganz oben auf der Agenda stehe demnach der Service für die Mitglieder. Er soll erweitert und verbessert werden.

Ein weiteres zentrales Anliegen wird die „Stärkung der Rolle der ambulanten Medizin in Brandenburg gegen die bundespolitische Agenda und für die (wirtschaftliche) Zukunft der Praxen“ sein. Dafür sei es wichtig, dass die Patientensteuerung in ambulanter Hand bleibe. Hier setze die KVBB auf ihr Konzept „Bereitschaftsdienst 4.0“. Auch gelte es, neue Themen- und Geschäftsfelder für Ärzte und KV zu erschließen, zum Beispiel die besonders qualifizierte Palliativversorgung.

In der Gestaltung der medizinischen Versorgungslandschaft in Brandenburg möchte die KVBB weiterhin ein konstruktiver Partner von Politik, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft sein. Auch will sich die KVBB aktiv in den Aufbau und die Gestaltung des Gesundheitscampus Brandenburg einbringen. Ein weiterer Schwerpunkt, so der KVBB-Chef, liege – zumal im Bundes-


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Berufspolitik

tagswahljahr – auf der politischen Kommunikation. Das „Kennlerngespräch“ zwischen Brandenburgs Gesundheitsministerin Golze und dem neuen Vorstand sei bereits vereinbart. Er freue sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

Mit dem Thema Patientensteuerung, das derzeit bundesweit heiß diskutiert wird, schlug Dr. Noack den Bogen vom politischen zum Tagesgeschäft. Denn die KVBB wolle etwas Neues ausprobieren, um vermeintliche Notfallpatienten in die Praxen zurückzuholen und damit die Notaufnahmen der Kliniken zu entlasten: Zehn Euro sollen ambulant tätige Ärzte erhalten, wenn sie Patienten aus der Notaufnahme übernehmen, die dort nicht behandelt werden müssen. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen sie den Patienten noch am gleichen Tag oder am Folgetag in ihrer Praxis versorgen.

Mit dem Vorschlag, der von den Vertretern mehrheitlich angenommen wurde, reagierte Dr. Noack auf einen Antrag von Dr. Hanjo Pohle aus der VV im Dezember 2016. Darin hatte der Hausarzt aus Rathenow den Vorstand beauftragt, ein Anreizsystem für Praxen, die fehlgeleitete Patienten aus der Rettungsstelle versorgen, zu entwickeln. Dr. Pohle unterstützte dann auch den Vorschlag. Er finde die nieder-

Foto: Ute Menzel

schwellige Handhabung gut und angemessen. Von einem Verfall sittlicher Moral sprach Dr. Johannes Becker. „Wir kriegen Geld für die Fehlerziehung der Bevölkerung“, schimpfte der Hausarzt aus Ruhland. Bei ihm auf dem Land klappe das ja noch ganz gut, da würden die Menschen nicht gleich ins Krankenhaus gehen. Aber weil dies offensichtlich nicht überall so sei, komme man wohl nicht darum herum. Er schlug vor, die Regelung auf maximal drei Jahre zu begrenzen. Die sei ohnehin nicht in Stein gemeißelt, entgegnete Dr. Noack. Sie würde genauso beobachtet werden wie auch die Regelungen zur Terminservicestelle.

Bessere Patientenkoordination

Das Thema Akutversorgung war auch ein Schwerpunkt in der Rede von Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBB. Er erläuterte der Vertreterversammlung, dass sich die Inanspruch-

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Berufspolitik

nahme der Rettungsstellen durch die Patienten je nach Klinikstandort stark unterscheide. Eigentlich seien die Fallzahlen sehr gering, das Thema habe aber eine enorme politische Bedeutung erlangt. „Manche Kliniken behaupten, wir ambulant tätigen Ärzte würden uns aus der Akutversorgung zurückziehen. Das können wir so nicht stehen lassen!“ Er wolle daher offen und ehrlich mit den Kollegen über die Gegenwart und die Zukunft der ambulanten Versorgung sprechen.

Daneben will sich Dipl.-Med. Schwark verstärkt um eine bessere Koordination der Patienten kümmern. So kündigte er an, dass die Online-Arztsuche auf der Website der KVBB weiter verbessert werde. Schon bald könnten die Praxen ihre Sprechzeiten sowie Praxisschließungen und Vertretungen selbst einpflegen. Patienten und auch Rettungsstellen erhielten damit ein tag- und uhrzeitaktuelles Informationsmedium. Darüber hinaus plane die KV Brandenburg eine breit angelegte Informationskampagne, die sich an Niedergelassene, Rettungsstellen und Patienten wende. Die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg habe hierfür ihre Unterstützung zugesagt.

Sicherheitsrisiko IT

Mit dem Ressortbericht von Holger Rostek stand dann noch eine weitere Premiere auf der Tagesordnung. Als neu gewählter stellvertretender Vor-

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sitzender war es seine erste Rede an die Vertreterversammlung. Inhaltlich drehten sich seine Ausführungen vor allem um interne und externe digitale Herausforderungen.

Herr Rostek berichtete unter anderem von einer zunehmenden Zahl von Hackerangriffen, die sich gegen die KVBB aber auch gegen einzelne Arztpraxen richteten. Wie gefährlich die Situation sei, zeige das Beispiel einer Praxis, deren Computersystem vom „Locky-Virus“ lahmgelegt worden sei. Locky verschlüsselt die gesamten Dateien auf einem Computer und erst nach Zahlung eines „Lösegelds“ können Opfer wieder auf ihre Dokumente zugreifen. „Wenn das am Ende eines Abrechnungsquartals passiert, dann wird es auch wirtschaftlich schwierig. Denn es ist ein riesiger Aufwand, alle Daten nachträglich wieder einzugeben“, so Herr Rostek.

Die Ausführungen des für die Verwaltung zuständigen Vorstands sorgten bei den VV-Mitgliedern für Erstaunen. Dr. Becker etwa zeigte sich „erschüttert“. Vor allem Fragen zur Haftung standen im Raum. Hier konnte Herr Rostek die Vertreter jedoch beruhigen. Kein Arzt, der seiner Sorgfaltspflicht nachkomme, sei haftbar. Auf jeden Fall müssten eine Firewall und ein Virenscanner installiert sein. Ute Menzel / Christian Wehry


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Berufspolitik

Wer nicht fragt …

Sieben „Neue“ gibt es in der VII. Vertreterversammlung der KV Brandenburg. Und die wollen wir Ihnen natürlich gerne etwas näher vorstellen. Doch auch die erfahrenen „alten Hasen“ möchten wir Ihnen selbstverständlich nicht vorenthalten.

Wir haben deshalb jedem Mitglied der neu gewählten Vertreterversammlung die gleichen vier Fragen gestellt. Lesen Sie im Folgenden sowie in den kommenden Ausgaben die Antworten der von Ihnen gewählten Mitglieder.

Name

Dr. med. Karin Harre

Praxisort

Walsleben bei Neuruppin

Hobbys

Posaune spielen

Fachärztin für Allgemeinmedizin Wahlperiode

Erste

Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung?

Dass wir gut zusammenarbeiten und das auch in die Öffentlichkeit tragen. Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode?

Ich möchte dazu beitragen, den Kollegen, insbesondere den jüngeren Kollegen, die Wichtigkeit der Selbstverwaltung zu verdeutlichen; wir sägen sonst an unserem eigenen Ast. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis?

Zumindest Interesse an Information und auch Diskussionsbeiträge zu den anstehenden Fragen.

Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten:

Dass nicht soviel Geld in neue Projekte gesteckt wird, das dann in der Normalversorgung fehlt: Also weniger Innovation sondern mehr Ausstattung des Bestehenden und auf die Meinung derjenigen hören, die an der Basis die Patienten versorgen.

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Berufspolitik

Name

Dr. med. Peter Ledwon

Praxisort

Brandenburg an der Havel

Facharzt für Wahlperiode Hobbys

Gynäkologie und Geburtshilfe Zweite

Ausdauersportarten, Fußball, Musik

Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung? • Konstruktivität • Kreativität

• Förderung des Zusammenhalts der Ärzteschaft

Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode?

Überwinden der oft ideologisch geprägten Sektorengrenzen

Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis?

Ich benötige Informationen über die Probleme der Basis und würde mich über zahlreiche konstruktive Vorschläge freuen. Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten: • Mehr an den Nöten und Sorgen der Leistungserbringer orientieren

• Aufrichtigkeit den Patienten gegenüber, welche Ziele die Gesundheitspolitik verfolgt • Transparenz der Entscheidungsfindung

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Berufspolitik

Name

Antje Meinecke

Praxisort

Potsdam West

Hobbys

Sport, Lesen

Fachärztin für Allgemeinmedizin Wahlperiode

Erste

Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung?

Konstruktive Zusammenarbeit der gewählten Vertreter, um bestmögliche Ergebnisse gegenüber den Krankenkassen zu erzielen. Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode?

Einarbeiten als Neuling in der Vertreterversammlung und im Haushaltsausschuss, hier insbesondere Verwaltungskosten halten, besser senken. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis?

Probleme und Fragen an die gewählten Vertreter herantragen. Mitwirken bei der Selbstverwaltung.

Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten: Einen Montagvormittag in einer Brandenburger Hausarztpraxis zu verbringen, und dann zu überlegen, ob weniger Regularien uns in unserer eigentlichen Arbeit entlasten würden.

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Berufspolitik

Name

Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat

Praxisort

Nauen OT Börnicke

Facharzt für Wahlperiode Hobbys

Allgemeinmedizin Erste

Cello, Retriever-Dummytraining, Lesen, Brett- und Gesellschaftsspiele

Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung?

Ich erhoffe mir eine kollegiale fachgruppenübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Sicherung und gemeinsamen Erstarkung unserer Selbstverwaltung und des Versorgungsauftrages. Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode?

Ein wichtiges Ziel der Arbeit wird die Patientensteuerung innerhalb der ambulanten Versorgung sein. Engagieren werde ich mich bei der Weiterentwicklung und Finanzierungsabsicherung der zunehmenden sektorenübergreifenden Versorgung, insbesondere bei der Verlagerung stationärer Aufgaben in den ambulanten Bereich. Es bedarf einer klaren Formulierung und Positionierung gegenüber Politik und Kassen. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis?

Ich wünsche mir ein noch stärkeres Interesse und Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen in die eigene Selbstverwaltung. Nur was wir heute gemeinsam diskutieren, können wir konstruktiv in Entwicklungsprozesse und Verhandlungen mit einfließen lassen. Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten:

Der ambulante Versorgungsauftrag darf nicht mit immer neuen gesetzlichen Änderungen aufgeweicht und in Frage gestellt werden. Die Politik und Gesellschaft müssen bekennen, was ihnen Gesundheit und eine Sicherung der medizinischen Versorgung wert sind.

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Berufspolitik

Name

Dr. med. Reimund Parsche

Praxisort

Neuruppin

Facharzt für Wahlperiode Hobbys

Radiologie, Schwerpunkt Neuroradiologie Erste

Geschichte, Fotografie, Kunst, Wandern, Natur und Reisen

Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung? • Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten

• Einsatz für unsere gemeinsamen ärztlichen Interessen von niedergelassenen und auch angestellten Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber politischer und ökonomischer Fremd- und Fehlsteuerung Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode?

Da es meine erste Wahlperiode ist, zunächst Erfahrungen sammeln über die Tätigkeit der Vertreterversammlung und rege Teilnahme am interkollegialen Meinungsaustausch. Ich möchte mich für die Stärkung der Möglichkeiten der Facharztausbildung im ambulanten Bereich einsetzen. Als einziger Radiologe in der Vertreterversammlung werde ich natürlich für die Belange meines interdisziplinären Methodenfaches eintreten, und ich hoffe hier auch Klischees und Vorbehalte abbauen zu können. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis?

Fragen und realistisch lösbare Probleme an mich heranzutragen, ebenso konstruktive Kritik und Hinweise.

Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten:

Ich würde ihm vorschlagen, endlich ein regionales und durch die Selbstverwaltung in ärztlicher Verantwortung umzusetzendes System der Bedarfsplanung von Vertragsarztsitzen zu schaffen, um wirklich eine angemessene ambulante medizinische Versorgung auch im Flächenland zu gewährleisten und uns Ärzten vernünftige Arbeitsbedingungen für unsere Patienten zu sichern.

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Berufspolitik

Patient zum Arzt: KV RegioMed Bereitschaftspraxis mit Pilotcharakter Am 3. April eröffnete die sechste KV RegioMed Bereitschaftspraxis direkt im Achenbach-Krankenhaus und steht den Patienten von nun an als ergänzendes Versorgungsangebot bei akuten gesundheitlichen Beschwerden außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten zur Verfügung. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) übernimmt zeitgleich für die Region Königs Wusterhausen erstmals die zentrale Patientensteuerung im ärztlichen Bereitschaftsdienst: Eine neu gegründete Organisationseinheit innerhalb der KVBB bewertet und disponiert die Patientenanrufe, die über die Bereitschaftsdienstnummer 116117 ankommen.

Patienten, die die kostenlose Servicenummer 116117 wählen, werden durch medizinisch-geschultes Personal effizient und qualitativ hochwertig gesteuert – der Anrufer erreicht über diese Telefonnummer somit immer den richtigen Ansprechpartner und schnelle Hilfe. Zunächst wird der Grund des Anrufes (allgemeine Anfrage oder medizinisches Anliegen) erfasst. Nach Klärung des Anliegens erfolgt die kompetente Weitergabe von Informationen (z.B. Standort der nächstgelegenen Apotheke), die Vermittlung zum diensthabenden Arzt für eine telefonische Beratung/Abklärung des medizinischen Seite 12 | AUSGABE 4 / 2017

Anliegens, die Vermittlung an die Bereitschaftsdienstpraxis in Königs Wusterhausen oder bei lebensbedrohlichen Notfällen die direkte Weiterleitung an die Regionalleitstelle (112).

Dipl.-Med. Hayk-Sten Möpert (vorn), Benno Bretag, Michael Kabiersch, Stephan Loge, Dipl.-Med. Andreas Schwark (stehend v.l.n.r.)

Zu der Eröffnung der KV RegioMed Bereitschaftspraxis sagte Dipl.-Med. Andreas Schwark: „In Königs Wusterhausen setzen wir das Standortprinzip im Bereitschaftsdienst um. Es gilt der Grundsatz ‚Patient zum Arzt’. Alle Patienten, die selbstständig die Praxis erreichen können, bekommen hier die notwendige ärztliche Hilfe. Hausbesuche zu Zeiten des Bereitschaftsdienstes werden somit in der Region Königs Wusterhausen zukünftig Ausnahmefälle sein.“ Michael Kabiersch, Geschäftsführer des Klinikums Dahme-Spreewald: „Im letzten Jahr haben wir mit 43.000 Pa-


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Berufspolitik

tienten in der Notfallambulanz des Achenbach-Krankenhauses einen neuen Höchststand erreicht. Viele von ihnen kommen zu uns, obwohl sie auch einen Hausarzt hätten aufsuchen können. Für diese Fälle schaffen wir durch die

Kooperation mit der KV RegioMed Praxis das richtige Angebot. Wir holen den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu uns und entlasten damit unsere Notfallaufnahme.“ Text und Foto: Christian Wehry

Information des Hausärzteverbands Brandenburg

In der letzten Zeit erhielten Sie Post vom BDA Berlin-Brandenburg und einer Managementgesellschaft (HÄVG) zu einem Hausarztvertrag mit der IKK classic. Der Hausärzteverband Brandenburg sieht diese Hausarztverträge (HzV) kritisch, denn es handelt sich um einen Vollversorgungsvertrag. Hier einige Gedanken dazu: 1. Die angegebene Krankenkasse ist wahrscheinlich bei Ihnen nur mit geringer Patientenzahl vertreten, somit nicht relevant. 2. Sie als Vertragsarzt und die eingeschriebenen Patienten verlassen das KV-System. 3. Sie müssen sich im Urlaub und Krankheitsfall selbst um Vertretung bei einem anderen teilnehmenden Arzt kümmern. 4. Laborleistungen gehen nicht mehr über KV-Abrechnung. Sie gehen in Vorleistung. 5. Eigene Regularien, eigene Abrechnungsziffern (zugegeben deutlich weniger). Bestimmte Leistungen gehen aber wieder über die KV... 6. Ihr Honoraranspruch bei der KV wird um die HzV gemindert. 7. Das Verwalten und Abrechnen geht nur mit angepasster und zusätzlich erworbener Software. 8. Sie sind vom Verhalten der eingeschriebenen Patienten abhängig. Sie können sanktioniert werden, wenn sich Ihre Patienten nicht an die Regeln halten.

Es stellt sich die Frage, ob es sich wirklich lohnt, in das Paralleluniversum jenseits der KV zu wechseln? Steht diesem Aufwand ein entsprechender Ertrag gegenüber? Wir glauben nein.

Und noch ein letztes Argument: Wir Hausärzte sollten als Einheit agieren und uns nicht spalten lassen. Ihr Vorstand des Hausärzteverbands Brandenburg

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Aktuell im Gespräch

„Zeit ist nicht vermehrbar“

Aktuell im Gespräch mit Dipl.-Psych. Hartmut Uhl, Landesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung in Brandenburg, zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April Herr Uhl, auf den letzten Drücker hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 29. März den EBM um die neuen psychotherapeutischen Versorgungsangebote angepasst … Diese Anpassung bestand darin, die Leistungen „Sprechstunde“ und „Akuttherapie“ neu in den EBM aufzunehmen und gleichzeitig geringer zu bewerten als die bisherigen Leistungen im Rahmen der genehmigungspflichtigen Psychotherapie. Es ist skandalös, wie sich die Krankenkassen gegenüber den Forderungen der KBV positioniert haben und Mehrleistungen mit weniger Honorar einkaufen wollen – und auch erstmal können! Die kurze Zeitspanne zwischen dieser Entscheidung und dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie ist eine Zumutung für alle, die damit arbeiten müssen. Dieses Vorgehen ist mir mehr als unverständlich, wobei ich mit dieser Meinung nicht allein bin.

Welche Herausforderungen bringen die Neuregelungen für Sie und Ihre Kollegen im Praxisalltag mit sich? Bei einem vollen Versorgungsauftrag muss die Praxis 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein, um einen

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Termin für einen Erstkontakt innerhalb von vier Wochen zu vergeben. Kostenlos! 100 Minuten pro Woche, das heißt zwei Sitzungen à 50 Minuten, müssen für die Sprechstunde zur ersten Abklärung der Therapieindikation freigehalten werden. Wenn innerhalb dieses Rahmens Patienten nicht innerhalb von vier Wochen einen ersten Termin bekommen, können sie die Terminservicestelle einschalten, die den Mangel verwalten muss. Das alles reduziert die zeitlichen Kapazitäten für die Durchführung der kontinuierlich, in der Regel einmal wöchentlich, stattfindenden Psychotherapie. Mit welchen Folgen? Zeit ist nicht vermehrbar. Die zeitliche Vorgabe einer telefonischen Erreichbarkeit der Praxis suggeriert, dass damit mehr Patienten in die Praxis aufgenommen werden können. Das


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Aktuell im Gespräch

täuscht jedoch. Bisher sind alle Praxen ausgelastet, so dass es auf dieser Ebene nur eine weitere, krankenkassenbürokratisch geprägte Vorgabe gibt, die nicht zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung beiträgt. Im Gegenteil, die Flexibilität der Psychotherapeuten bei der Terminvergabe wird behindert. Leidtragender ist am Ende der Patient. Warum? Während einer telefonischen Präsenzzeit des Psychotherapeuten, die der KV gemeldet werden muss, können keine psychotherapeutischen Leistungen im direkten Patientenkontakt erbracht werden. Zur Einschätzung der Dringlichkeit eines Erstkontaktes gehört bei der Terminvergabe am Telefon psychotherapeutische Kompetenz, die nicht delegierbar ist. Somit können zu diesen Zeiten keine kurzfristig notwendigen Termine an Patienten vergeben werden.

Das Bundesgesundheitsministerium verspricht sich aber eine niedrigschwellige, flexible und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung sowie kürzere Wartezeiten für Patienten … Es wird keine zusätzliche Behandlungskapazität geschaffen. Eine solide

Bedarfsplanung – oder besser Versorgungsplanung, denn Bedarf ist nicht planbar – ist notwendig, um die Situation nachhaltig zu verbessern und alle Beteiligten von diesem unerträglichen Druck zu entlasten. Es macht uns Therapeuten alles andere als Vergnügen, Patienten wegen mangelnder Kapazität abzuweisen.

Trotz aller Kritik: Können Sie den Neuerungen auch etwas Positives abgewinnen? Ja, die Sprechstunde ist ein Fortschritt. Wir haben 2016 in Brandenburg gute Erfahrungen mit dem Modellprojekt „Sprechstunde” gemacht. Patienten finden eher einen Kontakt zu einem kompetenten Therapeuten, der notwendige Wege bahnen kann. Auch der Wegfall des Gutachterverfahrens bei Erstbeantragung einer Kurzzeittherapie, deren Weiterführung über zwölf Stunden hinaus allerdings erneut beantragt werden muss, und die Vereinfachung des Gutachterverfahrens bei Verlängerung der Therapie sind positiv. Herr Uhl, vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Ute Menzel

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Praxis aktuell

Vergütung für neue psychotherapeutische Angebote steht Erweiterter Bewertungsausschuss fasst Beschluss

Kurz vor dem Start des neuen ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebotes hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 29. März gegen die Stimme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Beschlüsse zur Vergütung gefasst.

Psychotherapeutische Sprechstunde und psychotherapeutische Akutbehandlung

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) für die neu eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung werden in den Abschnitt 35.1 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Gebührenordnungs- Bezeichnung position

Vergütung*

35152

406 Punkte / 42,75 Euro

35151

Psychotherapeutische Sprech- 406 Punkte / 42,75 Euro stunde Psychotherapeutische Akutbehandlung

Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis.

Außerdem wurde festgelegt, dass auf die psychotherapeutische Sprechstunde und auf die psychotherapeutische Akutbehandlung ebenfalls ein Strukturzuschlag zur Deckung von Personalausgaben gezahlt wird. Gebührenordnungs- Bezeichnung position 35254

Zuschlag zu den GOP 35151 und 35152

Vergütung*

69 Punkte / 7,72 Euro

* auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent) Seite 16 | AUSGABE 4 / 2017


Intern

Praxis aktuell

Der Strukturzuschlag wird auf die psychotherapeutische Sprechstunde und auf die psychotherapeutische Akutbehandlung gezahlt, sobald die Gesamtpunktzahl von 162.734 Punkten je Vertragsarzt bzw. -therapeut (voller Tätigkeitsumfang) bzw. 81.367 Punkten (hälftigem Versorgungsauftrag) im Quartal erreicht ist. Der Strukturzuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt.

Probatorische Sitzungen

Die Abrechnung erfolgt weiterhin über die GOP 35150, auch die Bewertung der Leistung bleibt unverändert. Neu ist, dass die GOP bei Erwachsenen maximal viermal, Versicherten bis zum 21. Lebensjahr höchstens sechsmal im Krankheitsfall (= vier Quartale) abgerechnet werden kann. Übergangsregelung: Probatorische Sitzungen, die vor dem 1. April 2017 begonnen wurden, können weiterhin nach den Vorgaben der alten Psychotherapie-Richtlinie abgerechnet werden, das heißt: bis zu fünfmal für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie, bis zu achtmal für analytische Psychotherapie. Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Probatorik nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die Sitzungen in der Abrechnung mit einem „L“ bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit „S“ kennzeichnen.

Gruppentherapie

Gruppentherapien sind nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie in allen Verfahren mit drei bis neun Teilnehmern möglich – bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen. Um diese Leistungen besser abzubilden, wird die Vergütungssystematik zum 1. Juli 2017 umgestellt. Der Bewertungsausschuss aus KBV und Krankenkassen will dazu im April einen Beschluss fassen.

Die Abrechnung von Gruppenleistungen erfolgt übergangsweise (vom 1. April bis 30. Juni 2017) mit den alten GOP. Neu ist, dass die GOP für kleine Gruppen nun auch für Erwachsene angesetzt werden dürfen (nicht mehr nur für Kinder und Jugendliche).

Übergangsregelung: Gruppentherapien im Rahmen einer Verhaltenstherapie können auch mit zwei Teilnehmern durchgeführt werden, wenn diese Leistungen vor dem 1. April 2017 beantragt worden sind.

Lesen Sie weiter auf Seite 18. AUSGABE 4 / 2017 | Seite 17


Intern

Praxis aktuell

Kurzzeittherapie

Nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie dürfen Therapien, die vor dem 1. April 2017 beantragt und auch schon begonnen wurden, nach den alten Regelungen durchgeführt werden. Der Beschluss sieht Übergangsregelungen für die Abrechnung dieser Leistungen vor. So können bei Kurzzeittherapien, die vor dem 1. April 2017 beantragt wurden, weiterhin 25 Sitzungen abgerechnet werden. Nach der neuen Richtlinie sind nur noch 24 Sitzungen möglich.

Diese Regelung gilt für Einzel- und Gruppentherapien. Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Therapie nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die 25. Sitzung in der Abrechnung mit einem „L“ bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit „S“ kennzeichnen.

Weitere EBM-Änderungen betreffen redaktionelle Anpassungen des Kapitels 35. Die Veröffentlichung des vollständigen Wortlautes des Beschlusses finden Sie unter dem Webcode „web122”. Geben Sie diesen auf unserer Website www.kvbb.de in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zum G-BA-Beschluss. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Qualitätssicherung 0331/23 09 318

Änderungen PsychotherapieRichtlinie und -Vereinbarung Fragen und Antworten

Der Patient erhält eine Ablehnung auf seinen Antrag zur Kurzzeittherapie. Wer schaltet den Gutachter ein? Der Patient kann Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Die Krankenkasse kann dann eine gutachterliche Stellungnahme einholen. (Psychotherapie-Vereinbarung PT-V, § 13 Abs. 3)

Muss bei bereits laufender Langzeittherapie, die vom Gutachter mit 45 Stunden

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Verhaltenstherapie genehmigt wurde, ein Fortführungsantrag auf das volle Kontingent von 60 Stunden gestellt werden oder genügt hier die Anzeige bei der Krankenkasse? Eine Anzeige gegenüber der Kasse ist nicht ausreichend. Eine Langzeittherapie ist auch beim zweiten Bewilligungsschritt antragspflichtig. Die Krankenkasse wird im Einzelfall über die Einschaltung eines Gutachters entscheiden (PT-V, § 11 Abs. 6).


Intern

Praxis aktuell

Ist in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Zeit für die Durchführung von Testverfahren für diagnostische Abklärung enthalten bzw. kann gegebenenfalls ein Teil der Sprechstunde (für Tests) delegiert werden? Nein, der obligate Leistungsinhalt der psychotherapeutischen Sprechstunde umfasst 25 Minuten Gesprächszeit. Die Sprechstunde ist eine therapeutische Leistung und kann nicht delegiert werden.

Ein Patient nimmt psychotherapeutische Sprechstunden bei Therapeut A in Anspruch. Therapeut A rechnet die Sprechstunde ab. Der gleiche Patient geht dann zu Therapeut B zur Sprechstunde ohne Information zur bereits erfolgten Sprechstunde. Darf Therapeut B die Sprechstunde abrechnen?

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist auf dreimal à 50 Minuten im Krankheitsfall (KHF) bezogen. Der KHF ist definiert durch die Behandlung eines Patienten bei einem Therapeuten innerhalb von vier Quartalen. Das heißt, wenn durch den Patienten ein zweiter Therapeut für eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen wird, kann auch dieser die entsprechende GOP abrechnen. Wie muss die Beendigung der Psychotherapie angezeigt werden? Muss auch die Beendigung der Rezidivprophylaxe angezeigt werden? Die Beendigung der Psychotherapie wird der Krankenkasse über das Formblatt PTV 12 angezeigt. Die Beendigung der Rezidivprophylaxe muss nicht angezeigt werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 20.

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AUSGABE 4 / 2017 | Seite 19


Intern

Praxis aktuell

Was gilt als Ende der Zwei-Jahresfrist, Rezidivprophylaxe oder das Therapieende? Die Zwei-Jahresfrist beginnt mit der angezeigten Beendigung der Langzeittherapie auf PTV 12. Sie gilt unabhängig von den in diesem Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen der Rezidivprophylaxe. (PT-V, § 16 Abs.4)

Können die Rezidivprophylaxe und das psychotherapeutische Gespräch kombiniert werden? Die GOP 23220 EBM ist nicht neben Leistungen der Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM berechnungsfähig. (EBM, Anmerkung zur GOP 23220)

Wenn keine Rezidivprophylaxe beantragt wurde, darf dann nicht „ausgeschlichen“ werden? Wie bisher auch, können am Ende der Langzeittherapie (LZT) die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen vergrößert werden. Eine solche ausschleichende Behandlung ist auch weiterhin ohne einen ausdrücklichen Antrag auf Rezidivprophylaxe möglich. Dabei ist nur zu beachten, dass nach der Psychotherapie-Vereinbarung eine Psychotherapie grundsätzlich nicht länger als sechs Monate unterbrochen werden soll.

Kann ich zur Bildung einer Gruppe für die Anzahl der Mitglieder (Gruppenstärke) auch die Privatpatienten mitzählen oder nur GKV-Versicherte? Die Regelungen der PsychotherapieRichtlinie gelten für die Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

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Privatpatienten können bei der Ermittlung der Gruppengröße nicht berücksichtig werden.

Die Testverfahren nach den GOP 35300 bis 35302 dürfen während einer Kurzzeittherapie bis zu dreimal abgerechnet werden. Ein Depressionsfragebogen am Anfang, in der Mitte und am Ende der Therapie. Ist sonst keine Abrechnung möglich? Bisher wurden die GOP nach Minuten abgerechnet. Ist das jetzt anders? Während der Durchführung oder Fortsetzung einer bewilligten Psychotherapie können Testverfahren nach den GOP 35300 bis 35302 des EBM mit besonderer Begründung bei Kurzzeittherapie bis zu dreimal berechnet werden (PT-V, § 17 Abs. 2). Die Formulierung „…Testverfahren bis zu dreimal…“ bedeutet, dass maximal drei Testverfahren während einer laufenden Therapie durchgeführt werden können, d.h. dass die Anwendung und Auswertung eines Testverfahrens dreimal stattfinden darf. Die Leistungsbeschreibung der GOP 35300 bis 35302 im EBM hat sich nicht geändert. Somit sind die GOP weiterhin je vollendete 5 Minuten, unter Beachtung der Höchstwertregelung, berechnungsfähig. Wie zeige ich Urlaub bzw. Krankheit an? Muss auch bei Psychotherapeuten eine Vertretung angezeigt werden? Ist der Vertragsarzt/Psychotherapeut länger als eine Woche an der Ausübung seiner Praxis verhindert, so hat er dies der Kassenärztlichen Vereinigung unter Benennung der vertretenden Ärzte/ Therapeuten unverzüglich mitzuteilen.


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Praxis aktuell

Darüber hinaus soll der Vertragsarzt/ Therapeut auch bei Verhinderung von weniger als einer Woche dies in geeigneter Weise (z. B. durch Aushang) bekanntgeben. Die Vertretung ist jeweils mit dem vertretenden Arzt/Therapeut abzusprechen (BMV-Ä, § 17, Abs. 3). Die Anzeige erfolgt über die „Erklärung zur Vierteljahresabrechnung“ und/oder über den Vordruck „Anzeige einer Praxisvertretung“. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite (www.kvbb.de/praxis/service/ downloads/). Vertretung bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen einschließlich der probatorischen Sitzungen ist grundsätzlich unzulässig. (BMV-Ä, §14 Abs. 3)

Nach § 14 der Psychotherapie-Richtlinie sind mindestens 50 Minuten Sprechstunde Voraussetzung für eine weitere psychotherapeutische Behandlung. Die Sprechstunde kann in Einheiten von 25 Minuten durchgeführt werden. Können zwei unterschiedliche Therapeuten für einen Patienten jeweils 25 Minuten Sprechstunde erbringen? Müssen dann beide Therapeuten das Formblatt PTV 11 ausfüllen? Der Patient hätte dann zur Erfüllung der Sprechstundenvorgabe (50 Min.) zwei PTV 11? Möglich wäre das. Der Patient bekäme in diesem Fall von jedem Therapeuten ein eigenes PTV 11. Auf dem PTV 1 (Antrag des Versicherten) müssten dann die Daten der Sprechstunden eingetragen werden. Nach § 23 Psychotherapie-Richtlinie sind die erbrachten Stunden der Akutbe-

handlung Bestandteil des Therapiekontingentes. Wird die Akutbehandlung, die bei Therapeut A erfolgte, somit auf das Therapiekontingent (Kurzzeit-/ Langzeittherapie) bei Therapeut B angerechnet? Sofern die Akutbehandlung vor Antragstellung durchgeführt wurde, ja. Das muss der Therapeut beim Patienten erfragen. Bei laufenden Therapien gilt natürlich das bewilligte Kontingent, auch wenn der Patient parallel eine Akutbehandlung bei einem anderen Therapeuten in Anspruch nimmt.

Ist für oder während einer Akutbehandlung ein Konsiliarbericht erforderlich? Zur Einholung des Konsiliarberichts überweist der Therapeut den Patienten spätestens nach Beendigung der Probatorischen Sitzungen und vor Beginn der Richtlinientherapie an einen Konsiliararzt. Das heißt, der Therapeut sollte möglichst frühzeitig einen Konsiliarbericht einholen. Die Akutbehandlung kann jedoch auch beginnen, falls der Konsiliarbericht zwar veranlasst wurde, aber noch nicht vorliegt.

Der Patient benötigt eine Kurzzeittherapie (KZT) mit 24 Therapieeinheiten. Die Akutbehandlung mit 8 Stunden wird der KZT angerechnet. Somit verbleiben 16 Therapieeinheiten für die KZT. Wie erfolgt die Beantragung auf dem PTV2? Müssen zwei Anträge gestellt werden (einmal für KZT1 und einmal für KZT 2) oder wird ein Antrag gestellt und müssen beide Felder (KZT1 und KZT2) oder nur KZT2 angekreuzt werden? Nach § 11 Abs. 4 der PT-V kann nach der siebten Sitzung der KZT 1 die KZT 2

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Praxis aktuell

beantragt werden. Da die Akutbehandlung mit einer anschließenden Therapie verrechnet wird, gilt diese Regelung auch hier. In obigem Beispiel könnte der Therapeut die restlichen Stunden der KZT 1 und direkt die KZT 2 auf dem PTV 2 angeben.

Muss die Behandlung von Erwachsenen bei Einbeziehung von Bezugspersonen mit einem „B“ gekennzeichnet werden? Und müssen im PTV2 Therapieeinheiten dafür beantragt werden? Die Kennzeichnung von Bezugspersonenstunden in der Abrechnung

dient der Überprüfung, ob das mögliche Therapiekontingent überschritten wurde. Bei Kindern und Jugendlichen können Therapeuten bis zu eine pro vier Sitzungen mit dem Patienten für Bezugspersonen zusätzlich zum beantragten Kontingent durchführen. Diese Bezugspersonenstunden müssen im PTV 2 angegeben werden. Werden bei Erwachsenen Bezugspersonen einbezogen, gehen die Stunden vom Kontingent des Patienten ab. Daher besteht hier kein gesonderter Kennzeichnungsbedarf in der Abrechnung.

Honorarverteilungsmaßstab geändert Neuerungen gelten seit 1. April 2017

Die Vertreterversammlung der KVBB hat am 24. März 2017 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) beschlossen. Diese beziehen sich auf zwei Punkte, für die auf Bundesebene Neuerungen erfolgten.

Zum einen gelten mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April 2017 die Vorgaben des § 75 Abs. 1a SGB V zur Terminvermittlung (Terminservicestelle) auch für die Psychotherapie. Details hierzu sind in der Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Die Psychotherapeuten werden daher in die entsprechende Regelung des § 9 Abs. 2 HVM einbezogen.

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Zum anderen wurde auf Bundesebene eine Anpassung des EBM für die Versorgung im Notfall und Bereitschaftsdienst vorgenommen. Hierzu hatte der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 4. Sitzung Schweregradzuschläge und sogenannte Abklärungspauschalen (GOP 01205 und 01207) in den EBM implementiert. Letztere dokumentieren den begrenzten Versorgungsauftrag des Krankenhauses bzw. den auf das Vorliegen eines Notfalles eingeschränkten Versorgungsanspruch des Versicherten. Hiermit wird das Ziel verfolgt, die Notfallstrukturen zu entlasten und Patienten, die keine sofortige Behandlungsmaßnahme benötigen, in den


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vertragsärztlichen Praxen weiter zu versorgen.

Um eine Übernahme dieser Patienten aus der ambulanten Notfallversorgung in Krankenhäusern (Rettungsstellen) zu unterstützen, ist hierfür gemäß § 9 HVM ein Zuschlag zur weiteren ambulanten Behandlung vorgesehen. Um diesen zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie ab dem II. Quartal 2017 in den betreffenden Fällen die Symbolnummer 90057 angeben.

Die Angabe der SNR 90057 setzt voraus, dass • der Versicherte sich am gleichen Tag oder am Vortag in einer Rettungsstelle im Land Brandenburg vorgestellt hat und dort nach der Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit abgewiesen

wurde (Gebührenordnungspositionen 01205 bzw. 01207 EBM). • Eine Weiterbehandlung des Patienten im Rahmen Ihrer Sprechstundentätigkeit erfolgt ist. Die Höhe der Förderung beträgt 10 Euro je Behandlungsfall.

Zudem ist gem. § 14 Abs. 1 HVM auf Antrag eine Berücksichtigung dieser Patienten bei der Fallzahlzuwachsbegrenzung (ohnehin ausgesetzt für Hausärzte) möglich. Die aktuell gültige Fassung des HVM finden Sie wie üblich unter: www.kvbb.de/praxis/honorar/

Gleichfalls sind dort die RLV-/QZVFallwerte und die durchschnittlichen Fallzahlen für das II. Quartal 2017 zu finden.

Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Statistik/Honorar Anzeige

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Neuer Test für Darmkrebsfrüherkennung Stuhltest iFOBT ersetzt Guajak-basiertes Verfahren

Seit dem 1. April 2017 ersetzt der quantitative immunologische Test zum Nachweis von fäkalem occultem Blut im Stuhl (iFOBT) den derzeit verwendeten Guajak-basierten Test (gFOBT).

Für Vertragsärzte, die die Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom nach der GOP 01734 abrechnen, ändert sich damit Folgendes: • Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01734 für die Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl, die auch die Kosten für die Testbriefchen beinhaltete, wird gestrichen. • Mit der neuen GOP 01737 (57 Punkte) wird Folgendes vergütet: - die Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems, - die damit zusammenhängende Beratung (auch nach positivem iFOBT) und - die Veranlassung einer Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl. Eine Abrechnung der GOP 01737 EBM kann erst nach Erhalt des Befundes und ggf. Beratungsgespräch mit dem Patienten erfolgen. Daher sollten Sie darauf hinwirken, dass die Patienten das Probenentnahmesystem auch tatsächlich zurückbringen.

Abrechnen können alle Fachgruppen, die bisher die GOP 01734 berechnen

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konnten (Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, Internisten, Urologen). Das Stuhlprobenentnahmesystem beziehen die Ärzte über das Labor. Die Kosten hierfür sind in der Laborleistung enthalten.

Ein Guajak-basierter Nachweis von occultem Blut im Stuhl (gFOBT) ist somit seit 1. April 2017 im präventiven Bereich nicht mehr zulässig. Im kurativen Bereich kann dieser Test übergangsweise noch bis zum 30. September 2017 durchgeführt und abgerechnet werden.

Für Laborärzte ändert sich Folgendes: • Mit der neuen GOP 01738 (75 Punkte) ist die automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl mit umgehender Befundübermittlung abgebildet. • Bei kurativer Untersuchungsindikation ist die neue GOP 32457 (6,21 Euro) zur quantitativen immunologischen Bestimmung von occultem Blut im Stuhl (Abschnitt 32.3.5) berechnungsfähig. • Für die Abrechnung des Tests ist eine vorherige Genehmigung durch die KVBB erforderlich. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Qualitätssicherung 0331/23 09 317


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Praxis aktuell

Neue Leistung bei häuslicher Krankenpflege Symptomkontrolle bei Palliativpatienten Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2017 seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege angepasst.

Zur Klarstellung der Leistungsbeschreibung zu Nr. 26 „Medikamentengabe“ der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie) wurde eine Änderung beschlossen, dass die Medikamentengabe sowohl das Verabreichen als auch das Vorbereiten (Richten) von ärztlich verordneten Medikamenten umfasst.

Zusätzlich wurde das Hospiz- und Palliativgesetz weiter umgesetzt. Dazu wurde neu die „Symptomkontrolle bei Palliativpatienten“ in das Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie als Nr. 24a aufgenommen.

Diese Symptomkontrolle umfasst das Erkennen, Erfassen und Behandeln von Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen, wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen, sowie die Wundkontrolle und wenn nötig eine Krisenintervention. Die Leistung ist anhand des Behandlungsplanes des verordnenden Arztes durchzuführen. Die Zusammenarbeit zwischen Arzt und beauftragtem Pflegedienst ist in § 7 der HKP-Richtlinie geregelt.

Die Symptomkontrolle kann nicht verordnet werden, wenn der Patient bereits Leistungen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erhält. Jeder Vertragsarzt kann die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten verordnen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Verordnungsdauer beträgt für Erstund Folgeverordnung jeweils bis zu 14 Tage.

Die Leistungsziffer Nr. 24a (Symptomkontrolle bei Palliativpatienten) wird auf dem Verordnungsformular (Muster 12 – Verordnung häuslicher Krankenpflege) angegeben. Alle anderen behandlungspflegerischen Maßnahmen sind wie gewohnt auf dem Muster zu vermerken.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der KBV-Themenseite zur häuslichen Krankenpflege. Bitte beachten sie auch, dass die Beschlüsse des G-BA noch zur Prüfung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorliegen. Sollten diese nicht beanstandet werden, treten sie mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

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Praxis aktuell

Unbedingt nutzen!

Wie kommt das neue KVBB-Serviceangebot der Abrechnungsberatung vor Ort bei den Ärzten an? „KV-Intern“ hat nachgefragt bei Dr. Annekathrin Möwius, Hausärztin in Templin Warum haben Sie sich für die Vor-OrtBeratung unserer Abrechnungsberater angemeldet? Es ist immer interessant zu erfahren, wie die Abrechnung ist und wie man im Vergleich zu den Fachkollegen liegt. Zudem finde ich, wenn es ein Beratungsangebot quasi direkt vor der eigenen Praxistür gibt, sollte man dieses nutzen.

Worum ging es in Ihrer Beratung? Frau Schönert hat mir zum einen meinen Honorarbescheid samt Anlagen erläutert. Zum anderen hat sie mir anhand der Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgezeigt, wie ich bei der Behandlungsweise im Vergleich zu den Fachkollegen stehe.

Wie gefällt Ihnen dieses neue Angebot der Vor-Ort-Beratung? Sehr gut. Damit entfällt für mich der Anfahrtsweg nach Potsdam.

Würden Sie es wieder nutzen bzw. Ihren Kollegen empfehlen? Unbedingt! Ich kann den Kolleginnen und Kollegen nur raten, einmal jährlich die Beratung in Anspruch zu nehmen. Frau Dr. Möwius, vielen Dank für das kurze Gespräch.

Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Die Restzahlung für das Quartal 4/2016 erfolgt am 27.4.2017.

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Sicherstellung

Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss im März 2017 Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen

Dr. med. Basel Allozy Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Ladeburger Chaussee 13/14 16356 Ahrensfelde ab 01.10.2017

Dr. med. Dorte Krolop Fachärztin für Allgemeinmedizin Friedrichstr. 13 14542 Werder (Havel)/OT Glindow ab 01.07.2017 Dr. med. Heike Wlost Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dargersdorfer Str. 13 a 17268 Templin ab 01.10.2017 Anstellungen

Praxis Dr. sc. med. Jörg Krenzien Facharzt für Chirurgie/ SP Gefäßchirurgie Platz der Einheit 14 14467 Potsdam Anstellung: Seite 28 | AUSGABE 4 / 2017

Dr. med. Matthias Krause Facharzt für Gefäßchirurgie und Facharzt für Chirurgie ab 01.04.2017

Praxis Dr. med. Hans-Rudolf Peikert Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Berliner Str. 1 a 15378 Rüdersdorf b. Bln./ OT Hennickendorf Anstellung: Nadja El Shamsy Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.07.2017 Praxis Dr. med. Sonja Röger Fachärztin für Radiologie Thiemstr. 112 03050 Cottbus Anstellung: Dr. med. Angelika Nobis Fachärztin für Radiologie ab 01.04.2017

Praxis Dipl.-Med. Heidelind Schäfer Fachärztin für Allgemeinmedizin Kirchstr. 5 16831 Rheinsberg


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Sicherstellung

Anstellung: Markus Kersten Facharzt für Allgemeinmedizin ab 20.03.2017

Praxis Silvia Schiffer Fachärztin für Diagnostische Radiologie Havelplatz 1-5 16761 Hennigsdorf Anstellung: Said El Bali Facharzt für Allgemeinmedizin ab 01.04.2017

Poliklinik Rüdersdorf Seebad 82/83 15562 Rüdersdorf Anstellung: Dr. med. Holger Kulse Facharzt für Chirurgie/ SP Unfallchirurgie ab 20.03.2017

Med. Dienstleistungszentrum Havelland GmbH, Betriebsteil Nauen Ketziner Str. 20 14641 Nauen Anstellung: Dipl.-Med. Luise Krämer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Curlandstr. 70 14712 Rathenow ab 01.04.2017

Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste OGD/ MVZ Neuruppin II Fehrbelliner Str. 38 16816 Neuruppin Anstellung: Daniela Szlaza Fachärztin für Neurochirurgie ab 20.03.2017

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Intern

Sicherstellung

MVZ der Oberhavel Gesundheitszentrum GmbH Robert-Koch-Str. 2-12 16515 Oranienburg Anstellung: Dr. med. Michael Kluge Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab 20.03.2017 Augen-MVZ Lausitz GmbH Spremberg Lange Str. 14 03130 Spremberg Anstellung: Dr. med. Barbara Linke Fachärztin für Augenheilkunde für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Schweriner Str. 3 03046 Cottbus ab 01.04.2017 Ermächtigungen

Dr. med. Michael Fischer Facharzt für Chirurgie, Immanuel Klinik Rüdersdorf ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten zur Versorgung chronisch Schmerzkranker und Palliativpatienten. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Radiologen, Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen, Rheumatologen sowie Labormediziner wird zugestimmt. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020

Dr. med. Diana Jüge Fachärztin für Diagnostische Radiologie, Elbe-Elster-Klinikum GmbH/Krankenhaus Finsterwalde

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ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten sowie von ermächtigten Krankenhausärzten und auf Überweisung des Instituts für Strahlentherapie Cottbus, auf Überweisung des KfH-Kuratorium für Heimdialyse und Nierentransplantation, auf Überweisung von Zahnärzten und Fachärzten für Mund-KieferGesichtschirurgie, auf Überweisung der Institutsambulanz Psychiatrie der Elbe-Elster Klinikum GmbH/KH Finsterwalde, auf Überweisung von Fachärzten, die die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oder die Zusatzweiterbildung Schmerztherapie gemäß der Weiterbildungsordnung für CT-gesteuerte schmerztherapeutische Intervention(en) bei akutem und/oder chronischem Schmerz nach vorausgegangener interdisziplinärer Diagnostik besitzen. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Pathologen und Labormediziner wird stattgegeben. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020

Dr. med. Diana Jüge Fachärztin für Diagnostische Radiologie, Elbe-Elster-Klinikum GmbH/Krankenhaus Herzberg ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten sowie von ermächtigten Krankenhausärzten und auf Überweisung des Instituts für Strahlentherapie Cottbus auf dem Gebiet der Mammadiagnostik.


Intern

Sicherstellung

Einer Möglichkeit zur Überweisung an Pathologen und Labormediziner wird stattgegeben. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020

Dipl.-Med. Susanne Kloß Fachärztin für Urologie, DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH/ DRK Krankenhaus Luckenwalde ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Urologie zur ambulanten parenteralen antineoplastischen Therapie urologischer Malignome und für die Durchführung der oralen antineoplastischen Chemotherapie bei urologischen Tumoren. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Labormediziner, Mikrobiologen, Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten wird stattgegeben. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020 Dr. med. Michael Manthey Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Asklepios Klinikum Uckermark, in Schwedt/Oder ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie sowie Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie zur Mit- und Weiterbehandlung auf dem Gebiet der Orthopädie für Problemfälle ausschließlich im Bereich der Wirbelsäule. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Radiologen und Nuklearmediziner wird

zugestimmt. für den Zeitraum vom 20.03.2017 bis 31.03.2018

Dr. med. Cristine Pietsch Fachärztin für Innere Medizin/ SP Diabetologie, Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH/ Betriebsteil Strausberg ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten für eine Sprechstunde zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen und Labormediziner wird stattgegeben. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020

Dr. med. Daniel Pink Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Helios Klinikum Bad Saarow ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Innere Medizin/Schwerpunkt Internistische Hämatologie und Onkologie für eine internistische Sarkomsprechstunde ausschließlich für die Behandlung von Patienten mit den gesicherten ICD-Diagnosen C40 und C41 sowie C45 bis C49. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Nuklearmediziner, Pathologen und Labormediziner wird stattgegeben. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2019

Dr. med. Jana Remschmidt Fachärztin für Diagnostische Radiologie, Screening-Einheit Brandenburg Nord AUSGABE 4 / 2017 | Seite 31


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Sicherstellung

in Neuruppin ermächtigt zur Unterstützung des Teams der Mammographie-ScreeningEinheit Brandenburg Nord von Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816 Neuruppin, Fehrbelliner Straße 38, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening auf Veranlassung programmverantwortlicher Ärzte zur konsiliarischen Beurteilung von Screening-Mammographieaufnahmen. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020

Dr. med. Kristin Sari Fachärztin für Innere Medizin/ SP Endokrinologie, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten fachärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin, Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Augenheilkunde und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie auf Überweisung von Herrn Dr. med. Klement zur Betreuung von Patienten (mit Ausnahme von Kindern) mit folgenden endokrinologischen Krankheitsbildern: komplizierte Fälle von Schilddrüsenerkrankungen, Nebenschilddrüsenerkrankungen, Hypophysentumoren, Nebennierenerkrankungen, Gonadenerkran-

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kungen, Hirsutismus, Gynäkomastie, Pubertas tarda. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie, Labormedizin und Nuklearmedizin wird zugestimmt. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2018

Dipl.-Med. Axel Schacht Facharzt für Neurologie, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten sowie von ermächtigten Fachärzten für Chirurgie, Neurochirurgie, Neurologie und Orthopädie für elektroenzephalographische Untersuchungen, Blinkreflexprüfung und Messung evozierter Hirnpotentiale, Abklärung einer neuromuskulären Erkrankung, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Augenärzten, Kinderund Jugendmedizinern, Neurologen und Psychiatern, Orthopäden sowie von am Klinikum Frankfurt (Oder) ermächtigten Nervenärzten (bei Wiederholungsbehandlungen der Dystonien mit Botulinum-Toxin A ist auch die Überweisung von Hausärzten möglich) für die Behandlung von Bewegungsstörungen, Hyperhidrosis axillaris und speziellen Formen der Spastik mit Botulinum-Toxin A. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020


Intern

Sicherstellung

Dr. med. Mechthild Schmidt Fachärztin für Innere Medizin/ SP Hämatologie und Internistische Onkologie, Havelland Kliniken GmbH/ Klinik Nauen ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten zur ambulanten Chemotherapie von zuvor in der Havelland Kliniken GmbH/ Klinik Nauen behandelten Patienten. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Pathologie und Labormedizin wird zugestimmt. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020

Dr. med. Harald Warda Facharzt für Radiologie, ScreeningEinheit Brandenburg West in Potsdam ermächtigt zur Unterstützung des Teams der Mammographie-ScreeningEinheit Brandenburg West von Dr. med. Christiane Pietrkiewicz und Dipl.-Med. Andreas Sterzenbach in 14473 Potsdam, Friedrich-Engels-Straße 99, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening auf

Veranlassung des programmverantwortlichen Arztes zur konsiliarischen Beurteilung von Mammographieaufnahmen, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2020 Praxisverlegungen

Tilmann Lilienfein Facharzt für Neuroradiologie neue Adresse: Georg-Herwegh-Str. 12 16225 Eberswalde ab 01.04.2017 Verlegung Zweigpraxis Praxisklinik Herz und Gefäße neue Adresse: Straße des 3. Oktober Nr. 14 04910 Elsterwerda ab 01.04.2017

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Sicherstellung

Niederlassungen im Februar/März 2017 Planungsbereich Mittelbereich Falkensee

Dr. med. Falk Lippitz FA für Allgemeinmedizin Bahnhofstr. 44 14612 Falkensee

Planungsbereich Mittelbereich Neuenhagen bei Berlin

Dr. med. Katharina Weinert FÄ für Allgemeinmedizin Brückenstr. 7 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf/ OT Fredersdorf

Marina Hentschel FÄ für Innere Medizin Fredersdorfer Chaussee 98 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf/ OT Fredersdorf

Planungsbereich Ostprignitz-Ruppin

Dipl.-Psych. Elke Herzberg Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Rotdornstr. 14 16845 Temnitztal/OT Garz Planungsbereich Raumordnungsregion Havelland-Fläming

Dr. med. Alexandra Köppe FÄ für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie (Sonderbedarf – nur Leistungen auf dem Gebiet der Gasteroenterologie) Bahnhofstr. 66 14612 Falkensee

Planungsbereich Elbe-Elster

Jörg Rademacher Psychotherapeutisch tätiger Arzt Kirchhainer Str. 1 03238 Finsterwalde

Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Seite 34 | AUSGABE 4 / 2017


Intern

Sicherstellung

Bekanntmachung:

Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

Zulassungsförderungen

In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Beeskow, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Fürstenwalde, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Rathenow, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Prenzlau, Rathenow, Zehdenick-Gransee sowie Praxisstandort Guben Frauenheilkunde: Mittelbereiche Eberswalde, Guben, Lübben sowie Praxisstandort Gransee

Kinderheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Finsterwalde, Templin

Dermatologie: Mittelbereiche Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Templin, Zehdenick-Gransee sowie Praxisstandort Frankfurt (Oder) HNO-Heilkunde: Mittelbereich Perleberg-Wittenberge

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Intern

Sicherstellung

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen

In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer 28/2017 29/2017 30/2017 31/2017

33/2017 34/2017 35/2017 36/2017 37/2017

38/2017 39/2017

40/2017

Pathologie

(1/2 Versorgungsauftrag)

KVBB Potsdam

Innere Medizin/HA

Mittelbereich Teltow

Kinderheilkunde Radiologie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Innere Medizin/HA Frauenheilkunde

(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland

Raumordnungsregion Lausitz-Spreewald

Mittelbereich Bad Belzig Prignitz

gewünschter Übergabetermin

2017 31.12.2017

01.10.2017 01.10.2017 2017 01.01.2018 01.01.2018

Frauenheilkunde

Havelland

Kinderheilkunde

Cottbus

02.01.2018

Mittelbereich Cottbus

01.04.2018

Chirurgie

Dahme-Spreewald

Orthopädie/Unfallchirurgie Oberspreewald-Lausitz Allgemeinmedizin Augenheilkunde

42/2017

Kinderheilkunde

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Planungsbereich

Hautarzt

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43/2017

Bewerbungsfrist bis 5.6.2017

Allgemeinmedizin

(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

Januar 2018

01.10.2017

15.01.2018

01.01.2019

Märkisch-Oderland

02.01.2018

Mittelbereich Teltow

01.10.2017


Intern

Sicherstellung

laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer 44/2017 45/2017 46/2017 47/2017 48/2017 49/2017 50/2017 51/2017 52/2017 53/2017 54/2017 55/2017 56/2017 57/2017 58/2017 59/2017

HNO-Heilkunde

(1/2 Versorgungsauftrag)

Allgemeinmedizin

Innere Medizin/HA

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (ÄPT)

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (ÄPT)

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (Traumatherapie)

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

Planungsbereich Spree-Neiße

Mittelbereich Perleberg-Wittenberge Mittelbereich Bad Belzig

gewünschter Übergabetermin 2017 Mai 2018 2017

Potsdam

2017

Potsdam

01.10.2017

Brandenburg (Stadt)/ Potsdam-Mittelmark Brandenburg (Stadt)/ Potsdam-Mittelmark

01.10.2017 2017

Brandenburg (Stadt)/ Potsdam-Mittelmark

01.01.2018

Havelland

01.01.2018

Havelland

01.10.2017

Havelland

2017

Cottbus

2017

Teltow-Fläming

01.10.2017

Oberhavel

2017

Elbe-Elster

01.10.2017

Elbe-Elster

01.01.2018

AUSGABE 4 / 2017 | Seite 37


Intern

Sicherstellung

laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer 60/2017 61/2017 62/2017 63/2017 64/2017 65/2017 66/2017 67/2017

Psychotherapie (ÄPT)

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (KJPT) Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag)

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag

Psychotherapie

(1/2 Versorgungsauftrag

Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag)

Planungsbereich Dahme-Spreewald Cottbus

Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

2017

Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

2017 2017

Märkisch-Oderland

2017

Bewerbungsfrist bis 5.5.2017

Urologie

25/2017

Frauenheilkunde

26/2017

Hausarzt

Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

Seite 38 | AUSGABE 4 / 2017

2017

Märkisch-Oderland

24/2017

(1/2 Versorgungsauftrag)

2017 01.01.2018

Planungsbereich

Chirurgie

01.10.2017

Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer

27/2017

gewünschter Übergabetermin

Barnim

Mittelbereich Herzberg Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

gewünschter Übergabetermin

01.10.2017 2017 01.07.2018 01.10.2017


Intern

Sicherstellung

• Ihre schriftliche Bewerbung muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung (bei Psychotherapeuten das Richtlinienverfahren und Approbationsdatum) sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Ihre Bewerbung wird

mit der Bitte um die Kontaktaufnahme an den Praxisabgeber weitergeleitet.

• Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Ihre schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze schicken Sie per Mail an boersen@kvbb.de Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Iris Kalsow Tel.: 0331/23 09 322

Weitere Informationen unter www.kvbb.de Anzeige

AUSGABE 4 / 2017 | Seite 39


Intern

Praxisbörse

Praxisbörse Praxisabgabe

•Kinderarztpraxis in Oberhavel, unweit Berliner Stadtgrenze, sucht zum 01.10.2017 Praxisnachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer, zusätzlicher Funktionsraum, zur Miete; Lungenfunktion, EKG, kleines Labor, Behandlungen von Allergien. Kontakt: 0172/32 37 712 taprax@web.de

•Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Fürstenwalde/Spree sucht Nachfolger/In. Einarbeitung in Form einer Praxisgemeinschaft möglich. Geplante Übergabe der Praxis bis spätestens 2020. Tourismusregion mit Klinikum und Therme im unmittelbaren Umkreis, optimale Verkehrsanbindung nach Berlin und Potsdam. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 100 m² in interdisziplinärem Ärztehaus; alle großen Fachgebiete einschließlich Röntgenabteilung, Aufzug, Apotheke, Physiotherapie, Hauskrankenpflege, Fahrdienst, Parkplatz, Personal: 1 examinierte Arzthelferin (Vollzeit). Chiffre: PA/09/2017

Seite 40 | AUSGABE 4 / 2017

•Allgemeinarztpraxis im Mittelbereich Neuenhagen bei Berlin sucht Nachfolger/In! Bis Berliner Stadtzentrum sind es ca. 50 km. Sehr gute S-Bahnanbindung (im 20-Minuten-Takt) Praxis/Ausstattung: 140 m² zur Miete, 2 Behandlungsräume, 2 Labor- und Untersuchungsräume, Wartebereich, Personalbereich Personal: 2 Schwestern (TZ), Raumpflegerin (geringfügig beschäftigt). Die Übergabe ist für 2019 geplant. Vorher Einarbeitung bis 2 Jahre möglich. Chiffre: PA/10/2017

•Nachfolger/In für Hausarztpraxis in Cottbus-Nord ab 2018 gesucht. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 114 m² zur Miete; Labor mit Blut- und Urinabgabe, BZ-Bestimmung, Sonographie Abdomen und Schilddrüse, EKG, Ergometrie Personal: 2 Schwestern (1 Vollzeit, 1 Teilzeit). Kontakt: 0355/82 20 06

•Kleine hausärztliche Praxis im Mittelbereich Fürstenwalde/Spree, 25 km südöstlich von Berlin, sucht ab 2018 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 3 Praxisräume zur Miete; Ultraschallgerät, EKG-Gerät; 1 Arzthelferin. Kontakt: 03362/82 15 20 stoschwo@imails.de


Intern

Praxisbörse

•Arbeiten, wo andere Urlaub machen! Hausarztpraxis im wunderschönen Bad Saarow sucht ab sofort Praxisnachfolger/In! Die zentral gelegene Praxis ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Praxis/Ausstattung: 95 m² zur Miete (Weitervermietung möglich), barrierefreier Neubau im EG, 3 helle Behandlungsräume, 1 Empfang, 1 Wartebereich, 1 Personalraum, 3 WCs. EKG, LZ-RR, INR-Messgerät, Teilnahme an DMPs: Diabetes mell. 2, KHK. Personal: 1 erfahrene MFA mit Zusatzqualifikation NäPA (Vollzeit), 1 Azubi (2. Lj.), 1 Reinigungskraft (Minijob) Anzahl der Behandlungsfälle pro Quartal entspricht dem Fachgruppendurchschnitt. Vorherige Einstellung zur Einarbeitung möglich. Kontakt: 033631/55 08 (AB vorhanden) praxis-otto@mail.de

•FA für Gynäkologie und Geburtshilfe in Brandenburg an der Havel sucht Nachfolger/In. Die Praxis ist 100 m² groß und befindet sich in einem Ärztehaus in der Nähe von Zentrum und Hauptbahnhof. Geplante Übergabe 2020. Vor Übernahme wäre auch gern eine Anstellung zur Einarbeitung, Teilzeitarbeit, Ausbildung etc. erwünscht. Kontakt: 0151/12 23 40 97 (bitte per SMS)

•Etablierte hausärztliche Gemeinschaftspraxis im Mittelbereich Brandenburg an der Havel (Stadtgebiet Brandenburg) sucht ab 01.01.2018 Nachfolger/In für ausscheidende Praxismitinhaberin. Vollzeitbeschäftigung erwünscht. Kontakt: 03381/30 03 33 becker.zimny@telemed.de

Anzeige

AUSGABE 4 / 2017 | Seite 41


Intern

Praxisbörse

Praxissuche

•Fachärztin für Allgemeinmedizin (Weiterbildung Akupunktur) sucht ab 01/2018 Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen, Neuenhagen bei Berlin, Strausberg. Kontakt: 0170/20 40 432 vmp@posteo.de Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche

•Fachärztin für Allgemeinmedizin ab sofort für 10-20 Std. für moderne Familienpraxis in Dallgow-Döberitz (15 Min. ab Bhf. Jungfernheide) gesucht. Kontakt: praxis@drbirkner.de

•Hausärztliche Praxis in Brandenburg an der Havel bietet Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder Facharzt/In Innere Medizin/HA, gerne auch mit Kenntnissen der NHV, Homöopathie oder andere Spezialisierungen. Anstellungsumfang verhandelbar. Längerfristig auch Praxisübernahme möglich. Weiterbildungsermächtigung für 1/2 Jahr Homöopathie vorhanden. Kontakt: brb124@gmx.de •Hausärztliche Praxis in Templin bietet ab Oktober 2017 eine Anstellungsmöglichkeit. Die Praxis bietet ein breites hausärztliches Praxisspektrum sowie Aku-

Seite 42 | AUSGABE 4 / 2017

punktur, Reisemedizin, Ergometrie, Spirometrie, Sonografie. Anstellungsumfang verhandelbar. Kontakt: 03987/50 555 a.moewius@allgemeinarztpraxistemplin.de

•Verstärkung gesucht! Internistische Gemeinschaftspraxis im östlichen Randgebiet von Berlin bietet eine Anstellungsmöglichkeit für einen Diabetologen/In (ca. 30 Stunden je Woche). Kontakt: 0172/30 04 379 Sonstiges

•Suche zum 1. Mai 2017 oder später freundliche und aufgeschlossene MFA für 30-35 Std. für mittelgroße hausärztliche Praxis in Falkensee. Gewünschte Kenntnisse (keine Bedingung): Labor mit Blutabnahme, EKG, LUFU, ERGO, Verbandswechsel/Wundversorgung, Praxisverwaltung/Patientenannahme (Programm Turbomed). Es erwartet Sie ein nettes Team und leistungsgerechte Bezahlung. Kontakt: 0176/52 80 88 72 Dr. med. Christopher Lorenz FA f. Allgemeinmedizin Spandauer Str. 146, 14612 Falkensee Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung Iris Kalsow 0331/23 09 322 ikalsow@kvbb.de KVBB, Pappelallee 5, 14469 Potsdam



Intern

Fortbildung

Notfall ist nicht gleich Notfall

Abrechnung von Notfallleistungen auf dem Märkischen Praxistag 2017 Die Abrechnung von Notfallleistungen, ein „Brief mit sieben Siegeln“? Welche Formulare müssen nach der Vordruckvereinbarung verwendet und wo das Kreuz gesetzt werden? Wie ist es mit der Vergütung von zur

gleich Notfall – Abrechnung von Notfallleistungen“ auf dem Märkischen Praxistag am 12. und 13. Mai 2017 im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft in Potsdam.

Kompetent aufbereitet und vermittelt werden die Informationen von Daniela Bartz, Referentin der PVS berlinbrandenburg-hamburg GmbH CO KG, Geschäftsstellenleiterin in Potsdam und Cottbus, sowie Steffanie Stolle und Franziska Schönert, beide Abrechnungsberaterinnen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

Jetzt anmelden und Fortbildungspunkte sammeln!

Die KVBB-Abrechnungsberater waren bereits beim Praxistag 2016 dabei. Foto: KVBB/Archiv

Notfallbehandlung gehörenden weiteren Gebührenordnungspositionen, die zusätzlich zu den Notfallpauschalen im Bereitschaftsdienst erbracht werden (z. B. Sonographie, Spirometrie etc.)? Und wie läuft die Abrechnung bei Privatpatienten? Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt des Moduls „Notfall ist nicht

Seite 44 | AUSGABE 4 / 2017

Auch 2017 ist der Märkische Praxistag wieder gleichzeitig Fortbildungsforum und Hausmesse für die ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sowie ihrer Mitarbeiter. Nutzen Sie diese Veranstaltung zur Fortbildung, zum Informationsaustausch aber auch für beratende oder kollegiale Gespräche. Aufgrund der hohen Nachfrage sind einige Module zu bestimmten Zeiten bereits ausgebucht. Kein Grund, Zuhause zu bleiben! Stellen Sie sich aus der Vielfalt der Angebote ein interessantes und lehrreiches


Intern

Fortbildung

Fortbildungsprogramm zusammen und nutzen Sie vor allem die individuelle Kombination von Modulen an beiden Veranstaltungstagen. Wo sonst gibt es außerdem die Möglichkeit, in so kompakter Form Fortbildungspunkte zu sammeln?

Team-Spaß mal ganz anders erleben

Alle Informationen rund um den Märkischen Praxistag finden Sie online unter www.maerkischer-praxistag.de

Foto: Falkenhof

Abenteuer auf dem Falkenhof

Erleben Sie oder gemeinsam mit Ihrem Team auch die Abendveranstaltung am Freitag, dem 12. Mai 2017 mit! Wer sich gerne in lockerer Atmosphäre in der Natur bei gutem Essen an einem Lagerfeuer vergnügen möchte, kommt auf dem Falkenhof im Landschaftsschutzgebiet Ravensberg auf seine Kosten. Sie werden interessante Einblicke in die Falknerei und die Lebensräume der einheimischen Greifvögel erhalten sowie die Möglichkeit haben, sich mit einem Falken oder einer Eule auf der Hand fotografieren zu lassen.

Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie zudem den Verein Wald-Jagd-Naturerlebnis e.V., der sich nicht nur als Wildtierrettungs- und Aufzuchtstation versteht, sondern auch als Umweltbildungseinrichtung und Lernort Natur.

Melden Sie sich jetzt an: Los geht es mit dem Busshuttle um 18:45 Uhr vom Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft. Die Rückfahrt erfolgt gegen 22 Uhr. Die Kosten belaufen sich inklusive Abendessen auf 50 Euro pro Person (Getränke exklusive). Ansprechpartner: Gert-Günter Krenkel 0331/23 09 198 Wenke Marquardt 0331/23 09 372

AUSGABE 4 / 2017 | Seite 45


Intern

Fortbildung

Großes Interesse an Info-Veranstaltungen Änderungen in psychotherapeutischer Versorgung im Fokus Vier Informationsveranstaltungen zu den Neuerungen in der psychotherapeutischen Versorgung bot die KV Brandenburg interessierten Ärzten und Psychotherapeuten im März und April an. Das Interesse daran war sehr groß. Mehrere 100 Teilnehmer kamen insgesamt zu den Fortbildungen in Potsdam.

Fotos: Ute Menzel

Die KVBB-Abrechnungsbera- Volles Haus bei der Veranstaltung am 22. März. terinnen Daniela Mühl und Heike Schwind erläuterten die Neuerungen reich Service vor. Manfred Spigiel, in der Psychotherapie-Richtlinie sowie Fachbereichsleiter Sicherstellung, der Psychoinformierte über die neue Arztsuche therapie-Verder KVBB. einbarung. Wie die VerSoweit die theoretische Seite. Ob mittlung über und wie die neuen Anforderungen die Terminjedoch praktikabel und in den Praxisservicestelle alltag zu integrieren seien, werde sich erfolgt und jedoch erst zeigen müssen, sagte eine welche AngaPotsdamer Psychotherapeutin am ben der KV Rande einer Veranstaltung. ute dafür mitgeteilt werden sollen, stellten Yvonne Becker und Harald Metzner aus dem Fachbe-

Daniela Mühl

Seite 46 | AUSGABE 4 / 2017


Intern

Fortbildung

Existenzgründertag 2017

Gut besucht war der KVBB-Informationstag für Existenzgründer am 11. März 2017. 86 Teilnehmer waren ins Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft nach Potsdam gekommen, um sich über die Bedingungen und Chancen der Niederlassung in Brandenburg zu informieren. Unter ihnen waren auch 38 Ärzte, die ihre Praxen abgeben wollen. Sie nutzten die Veranstaltung unter anderem auch dafür, um mit potentiellen Nachfolgern ins Gespräch zu kommen. Foto: Claudia Kintscher

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Intern

Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort

12.05.2017 14.00 – 19.00 13.05.2017 09.00 – 17.00 Potsdam 31.05.2017 14.00 – 19.00 Teltow

07.06.2017 14.00 – 18.30 Potsdam

10.06.2017 09.00 – 16.00 Potsdam 14.06.2017 13.00 – 19.00 17.06.2017 09.00 – 17.00 Potsdam

Seite 48 | AUSGABE 4 / 2017

Thema | Referent | Punkte

Kosten

Märkischer Praxistag KVBB & Partner

(nähere Infos unter www.maerkischer-praxistag.de)

Hygiene intensiv – Auffrischungsseminar Marion Peißker, ZSVA Universitätsklinikum Halle Alexander Gehse, Torsten Kasper, Medizintechnik Stusche Fortbildungspunkte

5

Fortbildungspunkte

5

Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Normalinsulin spritzen Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin

Der Praxismanager – ein Leitfaden für Führungskräfte in der Arztpraxis Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin Fortbildungspunkte

8

100 Euro HT UC GEB AUS

100 Euro

100 Euro HT UC GEB AUS 105 Euro pro Arzt, 160 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage)


Intern

Fortbildung

Termin | Ort

21.06.2017 15.00 – 18.00 Potsdam

21.06.2017 14.00 – 19.00 Potsdam

Thema | Referent | Punkte

Kosten

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivierung in der Arztpraxis Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner Fortbildungspunkte

4

Fortbildungspunkte

6

Fortbildungspunkte

5

Fortbildungspunkte

5

45 Euro

T UCH GEB S U A

Zusatzseminar! Sag nicht „Ja“, wenn Du „Nein“ denkst Dipl.-Theol. Torsten Klatt-Braxein, Praxis- u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

83 Euro

21.06.2017 14.00 – 20.00 24.06.2017 09.00 – 18.00 Cottbus

Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Michela-Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

30.06.2017 14.00 – 20.00 01.07.2017 09.00 – 18.00 Potsdam

Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

Ansprechpartner:

Frau Friedrich Frau Thiele Herr Krenkel

Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Tel.: 0331/23 09 198

105 Euro pro Arzt, T 160 Euro UCH SGEB proAUPraxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 105 Euro pro Arzt, 160 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage)

Fax: 0331/23 09 288

AUSGABE 4 / 2017 | Seite 49


Intern

Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot Ärzte und Psychotherapeuten Termin | Ort

03.05.2017 15.00 – 17.00 Potsdam

Thema | Referent | Punkte

Handchirurgie – Handchirurgischer Alltag vom Schnappen der Finger bis zur Handwurzelchirurgie Dr. med. Mojtaba Ghods, Chefarzt Klinik f. Plastische, Ästhetische u. Rekonstruktive Mikrochirurgie, Klinikum EvB Potsdam Fortbildungspunkte

14.06.2017 15.00 – 18.00 Frankfurt (O.)

16.06.2017 15.00 – 18.30 17.06.2017 09.00 – 17.30 Potsdam

Ansprechpartner:

Seite 50 | AUSGABE 4 / 2017

4

Moderatorentraining für Qualitätszirkel Dr. med. Friederike Bressel, FÄ f. Allgemeinmedizin, Moderatorin, Tutorin Fortbildungspunkte Frau Friedrich Frau Thiele Herr Krenkel

Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Tel.: 0331/23 09 198

45 Euro

3

Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früher schon an später denken Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB Karin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB Fortbildungspunkte

Kosten

15

für Mitglieder der KVBB kostenfrei Nichtmitglieder 45 Euro

für Mitglieder der KVBB kostenfrei Nichtmitglieder 100 Euro

Fax: 0331/23 09 288


Intern

Fortbildung

Termin | Ort

28.06.2017 15.00 – 18.00 Potsdam 12.07.2017 15.00 – 18.00 Potsdam

Thema | Referent | Punkte

Quo vadis Facharzt? – Modul 1 KVBB & Partner

Kosten

45 Euro Modul 1 + 2

(Zertifizierung beantragt)

Quo vadis Facharzt? – Modul 2 KVBB & Partner

(Zertifizierung beantragt)

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AUSGABE 4 / 2017 | Seite 51


Intern

Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin | Ort

19.05.2017 14.00 – 19.00 Potsdam 31.05.2017 15.00 – 17.30 Neuruppin

Thema | Referent | Punkte

Der fordernde Patient – das tägliche Dilemma in der Arztpraxis Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung EBM-Schulung für das Praxispersonal – Grundseminar Abrechnungsberater der KVBB

14.06.2017 15.00 – 18.00 Brandenburg

Notfälle in der Praxis mit Reanimation Lehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe

16.06.2017 15.00 – 18.00 Cottbus

EBM-Aufbauseminar für das hausärztliche Praxispersonal – Abrechnung nach Verträgen über die KVBB Abrechnungsberater der KVBB

23.06.2017 15.00 – 18.00 Neuruppin 23.06.2017 13.00 – 18.00 Potsdam 23.06.2017 13.00 – 18.00 Potsdam

Seite 52 | AUSGABE 4 / 2017

Kosten

83 Euro T UCH GEB AUS 40 Euro

50 Euro

40 Euro T UCH GEB AUS

EBM-Aufbauseminar für das hausärztliche Praxispersonal – Abrechnung nach Verträgen über die KVBB Abrechnungsberater der KVBB

40 Euro

Bevor alles zusammenbricht – Beratung von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz Birgitta Neumann, Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg

83 Euro

Von akut bis chronisch – die Wundversorgung im Praxisalltag Catrin Räther, Podologin DDG, Wundassistentin DDG

83 Euro


Intern

Fortbildung

Termin | Ort 28.06.2017 15.00 – 17.30 Cottbus

28.06.2017 14.00 – 19.00 Potsdam Ansprechpartner:

Thema | Referent | Punkte

EBM-Aufbauseminar für das fachärztliche Praxispersonal – Abrechnung ambulanter Operationen Abrechnungsberater der KVBB Telefontraining für das Praxispersonal Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung Frau Friedrich Frau Thiele Herr Krenkel

Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Tel.: 0331/23 09 198

Kosten

40 Euro

83 Euro T UCH GEB AUS

Fax: 0331/23 09 288

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AUSGABE 4 / 2017 | Seite 53


Intern Service

Genitalverstümmelung: Fortbildung und Informationen Mit der wachsenden Zahl geflüchteter Frauen wird das Thema weibliche Genitalverstümmelung auch im Land Brandenburg zunehmend aktuell. Darauf weist das brandenburgische Gesundheitsministerium (MASGF) in einem Schreiben an die KV Brandenburg hin.

Um Frauen mit Genitalverstümmelung helfen zu können, gibt es in Brandenburg ein Fortbildungsprojekt für medizinisches Personal und Mitarbeitende in der Sozialarbeit. Es soll über mögliche Beschwerden, Behandlungen und auch psychologische Betreuungsoptionen informieren.

Betreut wird das Fortbildungsprojekt von dem Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz (FaZIT), gefördert vom MASGF.

Bei Interesse an dieser Fortbildung können Sie sich per Mail an FaZIT wenden: info@fazit-brb.de

Seite 54 | AUSGABE 4 / 2017

Für weitere Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung verweist das MASGF auf die europäische Wissensplattform „United to End Female Genital Mutilation“ (UEFGM). Dort werden unter anderem im Rahmen von kostenfreiem E-Learning Hintergrundinformationen zum Thema vermittelt. Die Plattform finden Sie unter: www.uefgm.org

Nicht zuletzt hat auch die Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zum Umgang mit betroffenen Patientinnen veröffentlicht. Diese können Sie auf der BÄK-Homepage unter www.bundesaerztekammer.de/ richtlinien/ empfehlungenstellungnahmen/ genitalverstuemmelung/ abrufen.


Intern

Leserbriefe

Klinisches Krebsregister: Neu eingerichtet und schon veraltet!?

Im April 2013 ist das neue Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet alle Bundesländer zum Aufbau eines Krebsregisters. Per Staatsvertrag ist am 1.7.2016 das Gesetz auch in Brandenburg umgesetzt worden. Alleingesellschafterin des Klinischen Krebsregisters ist die Landesärztekammer Brandenburg. Per Gesetz sind alle Ärzte verpflichtet, entsprechende Meldungen abzugeben, und schmerzhafte Ordnungsstrafen (bis zu 50.000 Euro) drohen, soweit man sich nicht an diese neuen Regelungen hält. Soweit so gut. Wer nun eine solche Meldung abgeben muss, findet die Unterlagen auf der Internetseite der Ärztekammer. Auch das Herunterladen der notwendigen Meldeformulare als pdf-Dokument funktioniert noch recht gut. Hier stellt sich dem Anwender schon mal die Frage, warum dieses Dokument nicht auch online verbindlich ausgefüllt werden kann … ?

Nach dem Download kann das pdfDokument zwar am PC ausgefüllt werden, muss danach aber leider ausgedruckt und separat versandt werden. Hier heißt es ausdrücklich in den allgemeinen Hinweisen zu diesen Meldebögen: „Der Bogen darf keinesfalls per E-Mail versandt werden. Der aus-

gefüllte Dokumentationsbogen soll ausgedruckt und per Post zugesendet werden.“ Warum geht das nicht besser? Warum ist der Faxversand nicht zulässig? Und insbesondere stellt sich die Frage, warum wir überall um papierlose Praxisführung kämpfen und moderne Kommunikationswege in die Praxen bringen wollen, dies aber hier nicht tun. Ich meine damit den Versand per eBrief. Gerade bei einer neu aufgebauten Institution wäre es von Anfang an einfach gewesen, den eBriefVersand mit einzurichten. Der Gesetzgeber verpflichtet uns ohnehin bis 2018, den eBrief zur Kommunikation zu nutzen. In den Unterlagen des Krebsregisters heißt es dazu: „bis zum 31.12.2020 (!) soll die Übermittlung auch elektronisch erfolgen“.

Hier hat man die Chance vertan, von Anfang an moderne Kommunikationswege, die befördert werden, zu nutzen. Die Mitarbeiter des Krebsregisters sind nach telefonischer Auskunft durchaus dazu bereit, und es würde ihre Arbeit sogar erleichtern!

Dr. med. Klaus-Günter Karich FA für Diagnostische Radiologie Senftenberg AUSGABE 4 / 2017 | Seite 55


Intern

Impressum

Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam Telefon: 0331/23 09 0 Telefax: 0331/23 09 175 Internet: www.kvbb.de E-Mail: info@kvbb.de

Redaktion: MUDr./CS Peter Noack (ViSP) Dipl.-Med. Andreas Schwark Holger Rostek Kornelia Hintz, Christian Wehry Ute Menzel

Redaktionsschluss: 11. April 2017 Redaktionelle Beiträge, die der Ausgabe beigelegt werden, sind nach Redaktionsschluss eingegangen. Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/23 09 196 Telefax: 0331/23 09 197

Druck und Anzeigenverwaltung vierC print+mediafabrik GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße 2 10317 Berlin Telefon: 030/53 32 70 0 Telefax: 030/53 32 70 44 E-Mail: info@vierc.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 3. des Monats Zurzeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 5.200 Exemplare

Über die Veröffentlichung von Anzeigen entscheidet die Redaktion. Dafür erhält sie die nötigen Daten von der Anzeigenverwaltung.

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