EIN LEITFADEN FÜR SCHULEN
KRISENSITUATIONEN
KRISENSITUATIONEN — EIN LEITFADEN FÜR SCHULEN
WICHTIGE ADRESSEN
HINWEISE ZU DEN BEGRIFFEN UND ZUM TEXT Mit Krisensituation ist ein plötzlich auftretendes, unerwartetes und aussergewöhnliches Ereignis gemeint, das für die Betroffenen und für ihr Umfeld eine schwere Belastung darstellt. An einigen Stellen im Text werden deshalb aussergewöhnliches Ereignis, unerwartetes aussergewöhnliches Ereignis oder aussergewöhnliche Situation synonym verwendet. Der Leitfaden geht von geleiteten Schulen aus, auch wenn die Realisierung in den Kantonen unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Die Schulleitung ist dabei dasjenige Organ der Schule, das vor Ort die administrative, personelle und pädagogische Leitung der Schule innehat. Die unmittelbare lokale Aufsichts- und Anstellungsbehörde der Schulen wird in den Kantonen unterschiedlich bezeichnet (Schulpflege, Schulkommission, Schulrat, ...) und hat unterschiedliche Kompetenzen. Im Leitfaden wird durchgängig der Begriff Schulbehörde verwendet. Die Fachstelle, die für die psychologische und z.T. auch psychiatrische Abklärung und Therapie von Kindern, Beratung ihrer Eltern und Schulen zuständig ist, heisst in den meisten Kantonen Schulpsychologischer Dienst. Für den Leitfaden wird diese Bezeichnung übernommen.
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
Conférence suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique
Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione
Conferenza svizra dals directurs chantunals da l’educanziun publica
Ebenso werden die im Jugendstrafrecht handelnden Organe kantonal unterschiedlich bezeichnet: im Leitfaden wird mit dem Begriff Jugendanwaltschaft gearbeitet. Der Leitfaden besteht aus drei voneinander abgegrenzten Teilen mit durchnummerierten Kapiteln. Ein Anhang ergänzt den Leitfaden.