Weser Report - Huchting Stuhr Brinkum vom 18.12.2022

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Auflagenstärkste Anzeigenzeitung in Bremen und Umgebung

SONNTAG, 18. DEZEMBER 2022

NR. 3630/52. JAHRGANG

„Da satteln wir drauf“

Wende beim Shoppen

„Ich läute die Friedensglocke“

Was Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte plant

Wie Weihnachtsgeschäft und Weihnachtsmarkt laufen

Michael Patrick Kelly über seinen Song mit Rea Garvey und sein neues Konzert

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Lass dich impfen

Eisgekühltes Vergnügen Freie Fahrt auf der Semkenfahrt. Schon am Donnerstag hat der Bremer Eisverein die traditionsreiche Eisfläche freigegeben, mahnt allerdings zur Vorsicht: „Wir können nicht alle Gefahrenstellen kennzeichnen.“ Und Feuerwehr und DLRG warnen grundsätzlich: Nicht jedes Eis in Bremen trägt. Foto: Schlie

Schütz dich und andere – mit einer Impfung gegen das Corona-Virus. Alle Infos rund um die Impfung findest du unter aok.de/bremen

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Gutschrift für Erdgaskunden

Im Auftrag des Bundes überweist der Energieversorger SWB den Erdgaskunden jetzt die beschlossene Einmalzahlung. Ihre Höhe richtet sich nach dem Abschlag, der im Dezember fällig gewesen wäre. Noch vor Weihnachten sollen alle Gutschriften auf den Konten eingegangen sein, hofft SWB. (WR)

Kita-Kinder anmelden Vom 1. Januar an können Eltern ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Kita-Portal der Stadt Bremen: kitaportal.bremen.de. Informationen zu den städtischen Kitas und den Tagen der offenen Tür stehen unter kita.bremen.de (WR)

Bonus für Haushaltsbuch Das Statistische Landesamt sucht 300 Haushalte, die bereit sind, drei Monate lang ein Haushaltsbuch zu führen. Für den Aufwand gibt es mindestens 100 Euro und für minderjährige Kinder zusätzlich 50 Euro. Wer sich daran beteiligen will, der kann sich ab sofort melden unter evs2023.de (WR) Anzeige

Trinkgeld zu Weihnachten? Was Briefträger, Paketboten und Stadtreiniger jetzt noch annehmen dürfen K AT H R I N H A R M Sie sind das gesamte Jahr über bei Wind und Wetter unterwegs, tragen Brief und Paket aus oder leeren Mülltonnen. Jetzt, wenige Tage vor Weihnachten, wollen ihnen viele Menschen danken – doch dürfen sie das? Dürfen Postboten, Paketzusteller und Mitarbeiter der Stadtreinigung überhaupt Geschenke annehmen? Die Haltung der Bremer Stadtreinigung (DBS) ist klar: „Nein“, sagt DBS-Sprecherin Antje von Horn. Es „gilt ein generelles Annahmeverbot von Belohnungen und Geschenken, die im Zusam-

menhang mit der Tätigkeit bei der Bremer Stadtreinigung stehen“, betont die DBS-Sprecherin. Selbst Trinkgeld ist tabu. Auch geldwerte Vorteile wie etwa Einladungen zu Veranstaltungen, Rabattkarten oder Gutscheine müssen die Beschäftigten der Stadtreinigung ablehnen. Ausnahmen sind erlaubt, aber nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstands und nur in Einzelfällen. „Wir weisen jedes Jahr in der Adventszeit alle Mitarbeitende auf das generelle Annahmeverbot hin“, sagt von Horn. Der Paketzusteller Hermes ist nicht so streng. Seine Zustellerinnen und Zusteller dürfen Geld

oder Sachgeschenke einstecken – allerdings nur im Wert von höchstens 10 Euro. Gaben, deren Wert darunter liegt, müssen auch nicht gemeldet werden. „Zu beachten ist, dass wir bundesweit in der Paketzustellung mit regionalen Logistikunternehmen zusammenarbeiten. Diese sind zu 100 Prozent selbständige Unternehmen mit eigenen Richtlinien, was das Thema Trinkgeld betrifft“, sagt Hermes-Sprecherin Julia Kühnemuth. Für die Empfänger an der Haustüre sei nicht direkt ersichtlich, ob ein Zusteller für Hermes arbeitet oder für einen anderen Servicepartner, erklärt Kühnemuth die Regel. Daher sei-

en Kunden auf der sicheren Seite, wenn sie sich an dem Wert von 10 Euro orientierten. Für Briefträger der Deutschen Post und DHL-Zusteller gebe es keine besondere Regel, sagt Maike Wintjen, Sprecherin des DHLKonzerns, zu dem die Deutsche Post gehört. Wintjen betont aber, Arbeitnehmern sei es grundsätzlich nicht erlaubt, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. „Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um ein geringwertiges Sachgeschenk bis zu einem Wert von 25 Euro handelt“, erklärt die Sprecherin. „Die Trinkgelder zu Weihnachten liegen regelmäßig deutlich unter dieser Summe.“

Maskenpflicht in Bussen und Straßenbahnen soll fallen Vom 1. März an ohne Maske mit Bus, Straßenbahn oder S-Bahn fahren – das plant der Senat. An dem Tag soll die Maskenpflicht im Land Bremen fallen. Einen Beschluss hat der Senat aber noch nicht gefasst. Zuvor will er sich

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mit der niedersächsischen Regierung abstimmen, „da wir länderübergreifenden Verkehr haben“, wie Mobilitätssenatorin Maike Schaefer sagt. Entscheidend sei zudem, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, wie sich die

Corona-Lage entwickle. Allerdings geht auch sie derzeit davon aus, dass die Schutzmaßnahmen stückweise aufgehoben werden können. In den Fernzügen und Fernbussen gilt die Maskenpflicht bis zum

7. April. Das trifft auch auf Kliniken, Pflegeheime und Praxen zu. Die Vorschriften für diese Bereiche regelt der Bund. Für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sind die einzelnen Bundersländer zuständig. (WR)


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