KPMG AG Transparenzbericht 2022

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Erklärungen des Vorstands von KPMG zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems, zur Unabhängigkeit und zur Fortbildungsverpflichtung Gemäß § 55 b WPO hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Regelungen, die die Einhaltung der Berufspflichten gewährleisten, zu schaffen und ihre Anwendung zu überwachen und durchzusetzen. Die Gesamtheit der hierzu erforderlichen Maßnahmen wird als Qualitätssicherungssystem bezeichnet. Die in diesem Bericht dargestellten Maßnahmen und Verfahren, die als Grundlage für das Qualitätssicherungssystem von KPMG dienen, sollen mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass die von KPMG durchgeführten Abschlussprüfungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Aufgrund seiner innewohnenden Einschränkungen ist das Qualitätssicherungssystem nicht darauf ausgelegt, der Nichteinhaltung einschlägiger Gesetze und Vorschriften mit absoluter Sicherheit vorzubeugen oder diese zu erkennen. Der Vorstand von KPMG berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte: – die Ausgestaltung und Wirkungsweise des in diesem Bericht beschriebenen Qualitätssicherungssystems, – die Feststellungen aus den verschiedenen von KPMG durchgeführten Überwachungsprogrammen (einschließlich der in diesem Bericht beschriebenen Überwachungsprogramme von KPMG International und weiterer Programme von KPMG zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften) und

KPMG-Werte und Vorwort Unternehmenswerte und -kultur

Anwendung von Fachwissen und -kenntnissen

Auf dieser Grundlage gibt der Vorstand von KPMG mit hinreichender Sicherheit folgende Erklärungen ab:

Digitale Technologie nutzen

Erklärung zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungs­ systems nach Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe d VO (EU) Nr. 537/2014 „Der Vorstand erklärt, dass das interne Qualitätssicherungssystem von KPMG wirksam ist.“

Förderung von vielfältig qualifizierten Teams

Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit nach Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe g VO (EU) Nr. 537/2014 „Der Vorstand erklärt, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit (Seite 24 ff.) Bestandteil des Qualitätssicherungssystems von KPMG sind und eine interne Überprüfung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.“ Erklärung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht der Berufsangehörigen nach Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe h VO (EU) Nr. 537/2014 „Der Vorstand erklärt, dass die Berufsangehörigen von KPMG zur Erfüllung der Fortbildungspflichten (Seite 19 f.) angehalten worden sind.“

Gezielte Mandantenund Auftragsauswahl Unabhängigkeitsgrundsatz und ethisch unbedenkliches Handeln

Durchführung von Aufträgen auf hohem Qualitätsniveau Bewertung von Qualitätsrisiken Effektive Kommunikation

Überwachung und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

Berlin, 31. Januar 2022 Der Vorstand

Finanzinformationen

– die Feststellungen aus der Inspektion der APAS und anschließende Folge- beziehungsweise Verbesserungsmaßnahmen.

Vergütungsgrundlagen

Klaus Becker

Boris Schroer Netzwerkeinbindung

Erklärungen des Vorstands von KPMG Transparenzbericht 2022 I 44 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.

Anhang


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