KPMG Accounting News - März 2020

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2HGB-Rechnungslegung IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen ergänzt Um die Unabhängigkeit des Ab­ schlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander. Die seit Juni 2016 geltende EU-­ Abschlussprüfungsverordnung (EU-APrVO) hat zahlreiche Aus­ legungs- und Zweifelsfragen im Hinblick auf die Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleis­ tungen durch den Abschlussprüfer offen gelassen. Das vom IDW vorgelegte Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungs­

hinweise und soll zur Rechtssicher­ heit beitragen. Antworten und Hinweise in diesem Papier reflektieren den Erkenntnisund Diskussionsstand zum Zeit­ punkt seiner Veröffentlichung. Das Positionspapier stellt ein „lebendes Dokument“ dar, das weiterent­ wickelt und ergänzt werden soll. Die bisherige fünfte Auflage des IDW-Positionspapiers wurde vor dem Hintergrund der Äußerungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO (sogenannte Blacklist)

ergänzt. Die Ergänzungen betreffen Abschnitt 2.4.3. des Positions­ papiers zu den Konsequenzen bei einem vor Testaterteilung erkannten Verstoß gegen die Blacklist und dienen dazu, den Nutzer des Papiers auf die Auffassung der APAS hinzu­ weisen. Dies betrifft insbesondere die Konsequenzen für die Beurtei­ lung der Unabhängigkeit des Ab­ schlussprüfers und gegebenenfalls für die Berichterstattung im Bestäti­ gungsvermerk. Das ergänzte Positionspapier ist unter folgendem Link abrufbar.

Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen im Lichte des geänderten EU-Wertpapierprospektrechts Die neue EU-Prospektverordnung 2017/1129 gilt seit dem 21. Juli 2019. Aus ihr ergeben sich unter anderem auch Änderungen zur Prüfung von in einen Wertpapierprospekt aufge­ nommenen Gewinnprognosen und -schätzungen. Die bisherige Verpflichtung, eine Gewinnprognose oder -schätzung, die in einen Wertpapierprospekt aufgenommen wird, zu prüfen, ist entfallen. Stattdessen kann eine vergleichbare Prüfungsaussage des Wirtschaftsprüfers nun in einen Comfort Letter aufgenommen wer­ den. Die inhaltlichen Anforderungen und der Umfang der Prüfung einer

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Gewinnprognose haben sich so gut wie nicht geändert. So umfasst die Prüfung weiterhin die Ordnungs­ mäßigkeit des Erstellungsprozesses und verlangt keine Prüfung der zu­ grunde liegenden Annahmen.

–– IDW-Prüfungshinweis Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i. S. v. IDW RH HFA 2.003 und Bestätigung zu Gewinn­ schätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW PH 9.960.3)

In Reaktion darauf wurden zwei IDW-Verlautbarungen geändert:

IDW PH 9.960.3 trägt nun wegen der gewählten Anknüpfung an einen Comfort Letter die Kurzbezeichnung IDW PH 9.910.1 Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i. S. von IDW RH HFA 2.003.

–– IDW-Rechnungslegungshinweis Erstellung von Gewinnprognosen und -schätzungen nach den besonderen Anforderungen der Prospektverordnung sowie Gewinnschätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW RH HFA 2.003)

Beide Verlautbarungen werden in Heft 3/2020 der IDW Life veröffent­ licht.

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