Accounting News Aktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS März 2020
Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe berichten wir über den am 4. März 2020 veröffent lichten fachlichen Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungs legung zum Stichtag 31. Dezember 2019 und deren Prüfung. Außerdem wurde das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen ergänzt. Die Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen im Lichte des geänderten EU-Wertpapierprospektrechts ist ein weiteres Thema dieser Ausgabe. Ihnen eine anregende Lektüre.
Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice
Inhalt 1 Topthema 2 IDW veröffentlicht fach lichen Hinweis zu den Aus wirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rech nungslegung zum Stichtag 31. Dezember 2019 und deren Prüfung 2 2 HGB-Rechnungslegung 3 IDW-Positionspapier zu Nicht prüfungsleistungen ergänzt 3 Prüfung von Gewinnprogno sen und -schätzungen im Lichte des geänderten EU- Wertpapierprospektrechts
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1Topthema IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31. Dezember 2019 und deren Prüfung Das neuartige Coronavirus (SARSCoV-2) breitet sich in vielen Ländern weiter aus. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus haben auch Folgen für die Rech nungslegung (HGB/IFRS) sowie auf die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte der betroffenen Unternehmen bzw. Konzerne. Fraglich ist, ob etwaige bilanzielle Konsequenzen, die aus der inzwi schen nahezu globalen Ausbreitung des Coronavirus resultieren (bei spielsweise das Erfordernis außer planmäßiger Abschreibungen oder zur Bildung von Rückstellungen), bereits in zum 31. Dezember 2019 aufzustellenden Jahres- oder Konzernabschlüssen oder erst in Abschlüssen für Folgeperioden zu berücksichtigen sind. Da erst die sprunghafte Ausweitung der Infektionen zu den aktuellen wirt schaftlichen Auswirkungen geführt hat (beispielsweise Schließung von Betrieben und dadurch bedingte Beeinträchtigungen von Liefer- und Absatzprozessen) und diese Aus weitung erst seit Januar 2020 aufge treten ist, ist nach Auffassung des IDW in der Regel davon auszugehen, dass das Auftreten des Coronavirus als weltweite Gefahr wertbegrün dend einzustufen ist und dement sprechend die bilanziellen Konse quenzen nach HGB und IFRS erst in Abschlüssen mit Stichtag nach dem 31. Dezember 2019 zu berücksichti gen sind.
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Werden die Entwicklungen rund um das Coronavirus nach den obigen Überlegungen als wertbegründend eingestuft, ist im (Konzern-)Anhang des handelsrechtlichen Abschlusses zum 31. Dezember 2019 hierüber zu berichten, wenn ein „Vorgang von besonderer Bedeutung“ nach § 285 Nr. 33 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB vorliegt. Die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus können nach Auf fassung des IDW im Einzelfall die Voraussetzungen für eine unange messene Verzögerung im Sinne des § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB erfül len, wenn sogenannte „Reporting Packages“, zum Beispiel wegen Ausfalls von Personal im Rech nungswesen des jeweiligen Toch terunternehmens, nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung an das Mutterunternehmen geliefert werden können und keine geeignete Hochrechnung von bereits vorliegen den Finanzinformationen möglich ist und auch keine vorläufigen Zahlen vorliegen. Die Inanspruchnahme des Konsolidierungswahlrechts ist nach § 296 Abs. 3 HGB im Konzernanhang zu begründen. Im Rahmen der IFRS-Rechnungs legung gibt es kein ausdrückliches, mit den Regelungen § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB vergleichbares Konsoli dierungswahlrecht. Die Entwicklungen rund um das Coronavirus werden sich in vielen Fällen in den (Konzern-)Lageberich ten für am 31. Dezember 2019
endende Geschäftsjahre zumindest in den Risikoberichten niederschla gen. Eine Berichtspflicht im Risiko bericht besteht grundsätzlich, wenn die möglichen weiteren Entwicklun gen zu negativen Abweichungen von Prognosen oder Zielen des Unter nehmens führen können, es sich dabei um ein wesentliches Einzel risiko handelt und andernfalls kein zutreffendes Bild von der Risikolage des Konzern vermittelt wird (verglei che DRS 20.11 und 20.146 ff.; zum Erfordernis der Berücksichtigung von nach dem Schluss des Berichtszeit raums neu aufgetretenen Risiken vergleiche DRS 20.155). Wenn infolge der aktuellen Gescheh nisse bereits eine geänderte Erwar tung des Managements zu den prognostizierten Leistungsindikato ren besteht, ist dies sachgerechter weise entsprechend im Prognose bericht zu verarbeiten. Nach Auffassung des IDW können für Unternehmen, deren Tätigkeiten wesentlich von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind bzw. nach vernünftiger Erwartung betroffen sein dürften, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleich terung des DRS 20.133 erfüllt sein. Ein vollständiger Verzicht auf eine Prognoseberichterstattung ist dagegen unzulässig. Den fachlichen Hinweis zu den Aus wirkungen der Ausbreitung des Coro navirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31. Dezember 2019 und deren Prüfung finden Sie hier.
© 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2HGB-Rechnungslegung IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen ergänzt Um die Unabhängigkeit des Ab schlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander. Die seit Juni 2016 geltende EU- Abschlussprüfungsverordnung (EU-APrVO) hat zahlreiche Aus legungs- und Zweifelsfragen im Hinblick auf die Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleis tungen durch den Abschlussprüfer offen gelassen. Das vom IDW vorgelegte Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungs
hinweise und soll zur Rechtssicher heit beitragen. Antworten und Hinweise in diesem Papier reflektieren den Erkenntnisund Diskussionsstand zum Zeit punkt seiner Veröffentlichung. Das Positionspapier stellt ein „lebendes Dokument“ dar, das weiterent wickelt und ergänzt werden soll. Die bisherige fünfte Auflage des IDW-Positionspapiers wurde vor dem Hintergrund der Äußerungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO (sogenannte Blacklist)
ergänzt. Die Ergänzungen betreffen Abschnitt 2.4.3. des Positions papiers zu den Konsequenzen bei einem vor Testaterteilung erkannten Verstoß gegen die Blacklist und dienen dazu, den Nutzer des Papiers auf die Auffassung der APAS hinzu weisen. Dies betrifft insbesondere die Konsequenzen für die Beurtei lung der Unabhängigkeit des Ab schlussprüfers und gegebenenfalls für die Berichterstattung im Bestäti gungsvermerk. Das ergänzte Positionspapier ist unter folgendem Link abrufbar.
Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen im Lichte des geänderten EU-Wertpapierprospektrechts Die neue EU-Prospektverordnung 2017/1129 gilt seit dem 21. Juli 2019. Aus ihr ergeben sich unter anderem auch Änderungen zur Prüfung von in einen Wertpapierprospekt aufge nommenen Gewinnprognosen und -schätzungen. Die bisherige Verpflichtung, eine Gewinnprognose oder -schätzung, die in einen Wertpapierprospekt aufgenommen wird, zu prüfen, ist entfallen. Stattdessen kann eine vergleichbare Prüfungsaussage des Wirtschaftsprüfers nun in einen Comfort Letter aufgenommen wer den. Die inhaltlichen Anforderungen und der Umfang der Prüfung einer
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Gewinnprognose haben sich so gut wie nicht geändert. So umfasst die Prüfung weiterhin die Ordnungs mäßigkeit des Erstellungsprozesses und verlangt keine Prüfung der zu grunde liegenden Annahmen.
–– IDW-Prüfungshinweis Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i. S. v. IDW RH HFA 2.003 und Bestätigung zu Gewinn schätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW PH 9.960.3)
In Reaktion darauf wurden zwei IDW-Verlautbarungen geändert:
IDW PH 9.960.3 trägt nun wegen der gewählten Anknüpfung an einen Comfort Letter die Kurzbezeichnung IDW PH 9.910.1 Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i. S. von IDW RH HFA 2.003.
–– IDW-Rechnungslegungshinweis Erstellung von Gewinnprognosen und -schätzungen nach den besonderen Anforderungen der Prospektverordnung sowie Gewinnschätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW RH HFA 2.003)
Beide Verlautbarungen werden in Heft 3/2020 der IDW Life veröffent licht.
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3Veranstaltungen TERMINE / VERANSTALTUNGSORT Webinar, 10.00–11.00 Uhr Freitag, 27. März 2020 Dienstag, 21. April 2020
Future Finance 2040 – bereit für die Zukunft? Der Finanzbereich befindet sich aktuell im Spannungsfeld zwischen Algorithmen und Humanorientierung. Neue Technologien helfen, zeitauf wändige, repetitive und hoch stan dardisierte Prozesse zu automati sieren und menschliches Eingreifen zunehmend überflüssig zu machen. Gleichzeitig wachsen die Anforde rungen an Mitarbeiter – neben fachlichem und technologischem Know-how gewinnen strategische, analytische und sozial-kommuni kative Fähigkeiten immer mehr an Bedeutung. Die Digitalisierung lei tet einen ganzheitlichen Transfor mationsprozess im Unternehmen ein. Traditionelle Strukturen werden zu agilen, offenen Netzwerken, Ab teilungsgrenzen verschwimmen zusehends. Was die Digitalisierung für den Finanzbereich der Zukunft bedeutet und welche möglichen Zukunfts szenarien sich daraus ableiten las sen, stellen wir in unserem Webi nar „Future Finance 2040“ vor.
Das Webinar befasst sich mit dem aktuellen Digitalisierungsstand in deutschen Unternehmen, den Herausforderungen durch Schlüssel technologien, veränderten Anfor derungen an Mitarbeiter sowie der neuen Rolle des CFO. Ziel des Webi nars ist es, Unternehmen die sechs wichtigsten Fragen der Digitalisie rung an die Hand zu geben und dadurch den Reifegrad ihrer Orga nisation einschätzen zu können. Das Webinar findet am 27. März und 21. April 2020 statt. Ihr Ansprechpartner Gabriele Geerlings-Wasse T +211 475-7640 ggeerlings@kpmg.com Teilnahmegebühr Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in das deutsche Fest netz einwählen müssen, wofür Gebühren anfallen können. Anmeldung Für Ihre Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier online oder sen den Sie eine E-Mail an: Gabriele Geerlings-Wasse.
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TERMIN / VERANSTALTUNGSORT
Carve-out: Wie wirkt sich die Trennung auf ausgewählte Finanzkennzahlen aus? Eine Fallstudie
Webinar, 10.00–11.00 Uhr Mittwoch, 22. April 2020
Immer mehr Unternehmen fokus sieren sich auf ihr Kerngeschäft und trennen sich von Randaktivitäten. Auch Siemens, Continental und Thyssenkrupp planen 2020, einzelne Sparten aus ihrem Konzern heraus zulösen. Welche Auswirkung hat die Trennung auf die Finanzkennzahlen der Unternehmen? Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat dazu Ende 2019 einen neuen Modulentwurf veröffentlicht. Er befasst sich insbesondere mit dem Übergang von einem Carve-outauf einen IFRS-Konzernabschluss aufgrund eines geplanten Börsen gangs. Darauf wollen wir in unserem Webi nar eingehen. Anhand einer Fallstu die nehmen wir das Zusammenspiel zwischen Carve-out- und konsoli dierten Folgeabschlüssen unter die Lupe. Wie wirkt sich dieser Schritt auf wesentliche Kennzahlen wie EBIT, EBITDA, Eigenkapitalquote und Goodwill-Quote aus? Wir gehen auf die Auswirkungen im übergeord neten Konzernabschluss ein, insbe sondere auf eine mögliche Klassifi zierung als zur Veräußerung bzw. zur Ausschüttung verfügbar und auf das mögliche Erfordernis der Erfassung einer Sachdividendenverpflichtung.
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Zielgruppe Das Webinar richtet sich branchen übergreifend an: CFOs, Leiter M&A, Leiter Finanzen und Leiter Konzern rechnungswesen Ihre Ansprechpartnerin Martina Antolovic T +49 30 2068-4339 mantolovic@kpmg.com Teilnahmegebühr Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in das deutsche Festnetz einwählen müssen, wofür Gebühren anfallen können. Anmeldung Für Ihre Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier online oder senden Sie eine E-Mail an Martina Antolovic.
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4Veröffentlichungen An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG-Publikationen auf dem Gebiet der handels rechtlichen und internationalen Rechnungslegung. Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen: Veröffentlichungen zu IFRS Bilanzierung vorgelagerter Entwicklungsleistungen nach IFRS 15 am Beispiel der Automobilzuliefererindustrie
KoR 02/2020 Seite 84
WP StB Katharina Bienert, WP Felix Schieler, WP StB Timo Pütz
Share-/Stakeholder Value
Shareholder Value durch Stakeholder Value
Der Aufsichtsrat 02/2020 Seite 18
WP CPA Jens C. Laue
ESEF
ESEF-RegE: Nur begrenzte Verbesserung gegenüber dem RefE
BB 09/2020 Seite 491
WP StB Dr. Dirk Rabenhorst
IFRS 15
Sonstige Themen
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS 17 IFRS 17 amendments – Five more topics redeliberated
At its first meeting of 2020, the International Accounting Standards Board further considered feedback from respondents on IFRS 17. It confirmed three proposed amendments in relation to interim reporting, insurance acquisition cash flows and a scope exclusion for credit cards and similar arrangements. In addition, the Board further progressed its redelibe ration plan by deciding to leave the following areas of IFRS 17 unchanged: Business combinations – Classifi cation of insurance contracts acquired in their settle ment period; Prohibition from applying the risk mitiga tion option retrospectively on transition.
Implementing IFRS 17 – Insurance Contracts
IFRS 17 Insurance Contracts is currently expected to have a mandatory effective date of 1 January 2022. Implementation will be challenging, as application is complex and there is a range of approaches and out comes. Audit committees need to be active now if they are to provide the strong governance needed to help ensure a robust implementation. KPMG has published a quick guide to the Global Public Policy Committee (GPPC) – which comprises represen tatives from the six largest global accounting networks BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG and PwC – papers to give audit committees and preparers an over view of the key contents.
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Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS 17 amendments – Final topics analysed
The last discussions in the redeliberation process for amendments to IFRS 17 Insurance Contracts have brought further clarity on how the new standard will be applied. The International Accounting Standards Board has con firmed amendments in areas including the contractual service margin attributable to investment services, the risk mitigation option, transition modifications and reli efs, plus a number of minor amendments, while leaving some other areas unchanged.
IFRS 16 IFRS 16 – Applying the new leases standard
In the first in a series of IFRS Today videos, Brian O’Donovan (KPMG global IFRS leasing standards deputy leader) looks at some key considerations for those preparing their first financial statements under IFRS 16 Leases.
Focus on income taxes
In the latest of our series of IFRS Today videos, Irina Ipatova (KPMG global IFRS income tax topic team) summarises three things to consider about the treat ment of income taxes while preparing 2019 financial statements.
IBOR reform – Broad discussions including new disclosures
The second-phase discussions are reaching their conclusion and have highlighted that the impact of the reform could extend beyond hedging relationships and financial instruments.
Income taxes
IBOR reform
The International Accounting Standards Board has tentatively agreed: that the effectiveness assessment could reset to zero when Phase 1 exceptions cease to apply; amendments to the insurance and lease con tracts standards; additional disclosures for Phase 2 of IBOR reform. IBOR reform – End of second-phase discussion
The second phase of discussions on the potential impact of IBOR reform on IFRS® Standards, and on when and how to apply potential amendments, has now concluded. The International Accounting Standards Board has tentatively agreed: a limit to the scope of the proposed amendments on modification of financial instruments; additional relief from the ‘separately identifiable’ requi rement for a hedge of a risk component; and that appli cation would be mandatory and retrospective.
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5Ansprechpartner Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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