Impulskonferenz 2024 - Zusammenfassungen und CVs

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IMPULSKONFERENZ FINANZAUSGLEICH 2024 - GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT?

Session I Finanzausgleichsgesetz 2024 im Überblick Marco Franz Rossegger (BMF) Finanzausgleichsgesetz 2024 Das FAG 2017 trat nach einer einmaligen, Corona bedingten Verlängerung um zwei Jahre mit 31. Dezember 2023 außer Kraft. Schon mehr als ein Jahr zuvor begannen daher die Vorbereitungen für Verhandlungen für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024. Mit Beginn das Jahres 2023 verhandelten Expertinnen und Experten in den drei Arbeitsgruppen Gesundheit, Pflege sowie Finanzausgleich-Kernthemen. Neben diesen Expertengesprächen fanden auch Verhandlungen auf politischer Ebene statt. Nach mehr als 70 Verhandlungsrunden konnte am 3. Oktober in einer „Grundsatzeinigung“ der finanzielle Rahmen für einen neuen Finanzausgleich abgesteckt werden. Am 21. November 2023 schließlich wurden die Verhandlungen mit einer Gesamteinigung für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 abgeschlossen. Der Vortrag gibt diesen Prozess der Genese für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 wieder und präsentiert schwerpunktartig die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Finanzausgleich-Kernthemen“. MMag. Marco Rossegger wurde 1978 in der Steiermark geboren. Er schloss die Studien der Volkswirtschaftslehre sowie der Rechtswissenschaften ab. Seit 2010 geht Rossegger seiner beruflichen Tätigkeit für das Bundesministerium für Finanzen nach – zuerst in den Bereichen IT und E-Government, seit 2018 in der Abteilung Finanzverfassung und Finanzausgleich, die er stellvertretend leitet. Rossegger beschäftigt sich u.a. mit Verfassungs- und Föderalismusfragen und unterrichtet nebenberuflich zum Thema Staatsfinanzrecht. Rossegger lebt heute mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Wien.

Michael Getzner (TU) Reflexion – Resilienz und Nachhaltigkeit Im Lichte des Evaluierungsrahmens für den Finanzausgleich von Bröthaler und Getzner (2017) kann der neue Finanzausgleich 2024 differenziert beurteilt werden. Während sich aus systemischer Sicht eine Abkehr von einer weiteren Vereinfachung des Finanzausgleichs i.S. der Umwandlung von Transfers in Ertragsanteilen zeigt, wurde strukturell die Zielorientierung im Finanzausgleich durch verschiedene inhaltliche Festlegungen ausgebaut (z.B. Gesundheit, Pflege, Klimaschutz, Elementarbildung). Einige neue Elemente tragen zur Verbesserung zumindest der langfristigen Resilienz des Systems bei (z.B. Nachhaltigkeit durch Ausbau des ÖPNV), allerdings ist das Monitoring und die Verbindlichkeit der vereinbarten Ziele wenig zukunftsorientiert. Wichtige materielle Rahmenbedingungen (z.B. Klimaschutzgesetz) fehlen nach wie vor, diese können durch den Finanzausgleich naturgemäß nicht ersetzt werden. Wesentliche Änderungen im Gesamtsystem ergeben sich zusammenfassend nicht.


IMPULSKONFERENZ FINANZAUSGLEICH 2024 - GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT? Dr. Michael Getzner ist Professor für Finanzwissenschaft und Infrastrukturökonomie am Institut für Raumplanung der Technischen Universität Wien. Er studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien, und habilitierte sich 2001 an der Universität Klagenfurt in Volkswirtschaftslehre. Seine Forschungsgebiete liegen in der Finanzwissenschaft, der Infrastrukturpolitik, der Ökologischen Ökonomik und der Kulturökonomik. Bislang publizierte er über 200 wissenschaftliche Beiträge in wissenschaftlichen Journalen sowie eine Reihe von Monographien. Karoline Mitterer (KDZ) Reflexion – Kinderbetreuung und Pflege Im Vortrag werden anhand der Beispiele Kinderbetreuung und Pflege die derzeitigen Herausforderung in diesen Bereichen herausgearbeitet und die entsprechenden Lösungsansätze im Finanzausgleichsgesetz 2024 aufgezeigt und kritisch betrachtet. Im Bereich der Pflege erfolgt eine Aufwertung des Pflegefonds durch Überführung bisher vom Bund alleine finanzierten Maßnahmen in den Pflegefonds. Eine Dotierung des Pflegefonds entsprechend der Projektionen der öffentlichen Ausgaben für Langzeitpflege erfolgte nicht, sodass die langfristige Finanzierbarkeit weiterhin ungelöst ist. Im Bereich der Elementarpädagogik besteht hoher Finanzierungsbedarf im Bestand (Herausforderung Teuerung) sowie aufgrund der Ausbauziele (kleinere Gruppengrößen, höhere Betreuungsquote). Hinzu kommt Personalmangel. Hier braucht es eine Reform bzw. gute Abstimmung der Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente zwischen den Gebietskörperschaftsebenen, wenn die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden sollen. Dr.in Karoline Mitterer ist langjährige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung und koordiniert den Aufgabenbereich öffentliche Finanzen und Föderalismus. Zu ihren Arbeits- und Forschungsschwerpunkten zählen Finanzausgleichsagenden, Gemeindefinanzen und die Finanzierung und Steuerung öffentlicher Aufgaben, wie etwa Bildung, Pflege oder öffentlicher Verkehr.


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Session II Einschätzungen zum Finanzausgleich aus mehreren Blickwinkeln Diskussion und Einschätzungen Alfred Heiter (IV) Alfred Heiter studierte Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Wien sowie an der Universität Wien. Nach dem Studium startete er seine berufliche Karriere in der Wirtschaftsprüfung bei einer BIG-4 Gesellschaft, für die er Projekte sowohl in Österreich als auch in anderen europäischen Ländern und in den USA leitete. Die Berufsprüfungen zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer absolvierte er 2003 bzw. 2007. Nach einer weiteren beruflichen Station in der Bauindustrie steht er seit 2014 der Industriellenvereinigung als Bereichsleiter Wirtschafts-, Finanz- und Rechtspolitik vor. Alfred Heiter ist als Autor diverser Beiträge in Fachpublikationen sowie als Vortragender an der FH Kärnten tätig. Bernhard Grossmann (Fiskalrat) Bernhard Grossmann ist Ökonom und leitet das Referat Fiskal- und Produktivitätsrat, das in die Hauptabteilung Volkswirtschaft der Oesterreichischen Nationalbank eingebettet ist und die beiden externen Gremien bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen die Steuerungsarchitektur der EU, regelgebundene Fiskalpolitik und Föderalismus. Jana Schultheiß (AK) Jana Schultheiß hat an der Universität zu Köln Volkswirtschaftslehre studiert. Nach zwei Jahren in der Frauensektion im österreichischen Bundeskanzleramt und verschiedenen Stationen in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialpolitik bei der Stadt Wien, ist sie seit 2020 Referentin für wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik, öffentliche Haushalte und Sozialstaat in der Abteilung Wirtschaftswissenschaft und Statistik der Arbeiterkammer Wien. Jana Schultheiß schreibt regelmäßig auf dem A&W-Blog und auf Twitter @SchultheissJana.


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Session III Perspektiven Mathias Eller (Institut für Föderalismus) Föderale Perspektive Das historisch gewachsene System der österreichischen Finanzverfassung wurde in der rechts- und finanzwissenschaftlichen Literatur bereits intensiv und umfassend bearbeitet und auf deren föderalistische Defizite, wie den hohen Zentralisierungsgrad und die beschränkten Möglichkeiten insbesondere der Länder, eine eigene Abgabenhoheit zu entwickeln, mehrfach hingewiesen. Der jüngst ausgehandelte Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bietet erneut Anlass, sich mit diesem komplexen System aus föderaler Perspektive näher auseinanderzusetzen. Im Rahmen dieses Kurzreferates wird zunächst die (zentralistische) Struktur der Finanzverfassung beleuchtet und auf den immer wieder betonten Reformbedarf in diesem für die bundesstaatliche Ordnung ganz zentralen Bereich eingegangen. Sodann wird das FAG 2024 aus föderaler Perspektive beleuchtet, wobei sich die Ausführungen auf die rechtliche Einordnung des neu installierten Zukunftsfonds sowie auf den in den vergangenen Jahren beobachtbaren Trend der vermehrten Inanspruchnahme von Art 15a B-VG-Vereinbarungen fokussieren werden. Nach einer kritischen Analyse dieser „Auslagerungstendenzen“ schließt das Referat mit zusammenfassenden Bemerkungen ab. Mathias Eller fungiert seit August 2020 als Institutsassistent am Institut für Föderalismus. In seiner Tätigkeit beschäftigt er sich mit dem Thema Föderalismus in all seinen Facetten aus rechtlicher Sicht. Zudem ist er für die Organisation von Veranstaltungen des Institutes federführend verantwortlich. Zuvor promovierte er an der Universität Innsbruck und war von 2016-2020 als Universitätsassistent am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre tätig.

Peter Biwald (KDZ) Gemeindeautonomie und Finanzausgleich Die Übereinstimmung von eigener Kostentragung für die zu erfüllenden Aufgaben und die daraus entstehenden Lasten sollte ausgewogen in Relation zur Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge einschließlich der Transferzahlungen sein – um die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der subnationalen Ebene – und damit auch der Gemeinden - nicht zu überschreiten. Eine langfristige finanzstatistische Analyse zeigt, dass zwischen 2001 und 2022 es zu Verschiebungen gekommen ist. Bei der Finanzmittelausstattung hat der Anteil der Ertragsanteile und Transfers an den Gesamteinahmen seit 2001 zugenommen, während die Bedeutung der eigenen Steuern, Gebühren und Entgelte zurückgegangen sind. Bei der Finanzmittelverwendung sind die operativen Auszahlungen inkl. Investitionen insbesondre für Bildung und Soziales in der Periode 2001 und 2022 prozentuell stärker gestiegen als die Ertragsanteile und Transfereinzahlungen. Durch das Transfersystem wurden die Ertragsanteile der Gemeinden aus dem Finanzausgleich 2001 um rund 20 Prozent insbesondere zugunsten der Länder reduziert, 2022 waren dies bereits 32 Prozent. Der Überschuss der operativen Gebarung ist nachhaltig von 16 Prozent (2001) auf 12 bis 13 Prozent (2013-2021) gesunken. 2022 wurde einmalig ein besseres Ergebnis erzielt. Ab 2023 ist aufgrund der Einnahmen-Ausgabenschere mit einem nachhaltigen Rückgang des Überschusses auf 7 bis 8 Prozent zu rechnen, dies reduziert das Investitionspotenzial um mindestens ein Drittel.


IMPULSKONFERENZ FINANZAUSGLEICH 2024 - GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT? Die sinkende Bedeutung der eigenen Einnahmen, die wachsende Transferabhängigkeit der Gemeinden wie auch die steigenden Lasten im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich hat in den letzten Jahren nicht zu einer Stärkung der Gemeindeautonomie geführt. Dafür bedarf es weitergehender Reformen, wie Grundsteuerreform, Aufgaben- und Transferentflechtung, eine stärkere Berücksichtigung der Aufgaben- und Ausgabenentwicklung wie auch institutionalisierte Länder-Finanzausgleiche. Mag. Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung, beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit Grundlagenarbeiten zu Public Management und Governance, Ergebnis- und Wirkungsorientierung, mit integrierten Steuerungssystem sowie mit der Finanzierung öffentlicher Leistungen und dem Finanzausgleich. Weitere Schwerpunkte des studierten Betriebswirtes sind die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente und Konsolidierungsstrategien im öffentlichen Sektor. Biwald ist als Vortragender in Managementlehrgängen für die Bundesverwaltung in Wien, NÖ, Steiermark, Tirol und Burgenland tätig, sowie Lektor an der Donauuniversität Krems, der FH des bfi Wien und der FH Campus Wien.

Margit Schratzenstaller (WIFO) Klimaschutz und Klimawandelanpassung im Finanzausgleich Das neue Paktum setzt erstmals explizit ökologische Akzente in einem Finanzausgleich. Finanziell schlagen sich diese in mehreren Transfers nieder. Dabei werden bestehende Transfers fortgeführt und teilweise aufgestockt (für Personennahverkehr, Siedlungswasserwirtschaft und Katastrophenfonds) und neue Transfers eingeführt (Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder in den Bereichen Wohnen und Sanieren sowie Klima und Umwelt im Rahmen des neuen Zukunftsfonds). Hinzu kommen mehrere Art. 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Bundesländern, die Zahlungen des Bundes an die Bundesländer zur Kofinanzierung umweltrelevanter Ausgaben (Nationalparks, Hochwasserschutz, Ausbau der Wiener U-Bahn) vorsehen. Schließlich leistet der Bund im Zeitraum 2020 bis 2024 im Rahmen des Kommunalen Investitionsgesetzes Zahlungen an die Gemeinden, die teilweise in Klimainvestitionen fließen sollen. 2024 erreichen die ökologisch relevanten Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden 1,61 Mrd. € (9,7% der gesamten Transfers des Bundes an die nachgeordneten Gebietskörperschaften). Neben ökologisch relevanten Transfers ist auch die Klima-Governance zwischen Bund und den nachgeordneten Gebietskörperschaften ein wichtiges Element einer Ökologisierung des Finanzausgleichs. Klimaschutzkoordinations- und -verantwortlichkeitsmechanismus werden im neuen Finanzausgleich fortgeführt. Zudem bekennen sich die Finanzausgleichspartner zum Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen. Auch soll in einem Pilotprojekt die Ausweitung des auf Bundesebene praktizierten Green Budgeting erprobt werden. Der Finanzausgleich bietet eine Reihe weiterer Hebel, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes stärker genutzt werden sollten. So ist die Klima-Governance weiter zu stärken. Zudem sind eine Gesamtstrategie und eine gesamtstaatliche Koordination (der Finanzierung) von Klimainvestitionen von Nöten. Auch werden Potenziale zur Stärkung von "grünen" Abgaben auf der Ebene von Ländern und Gemeinden zu wenig ausgeschöpft.


IMPULSKONFERENZ FINANZAUSGLEICH 2024 - GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT? Margit Schratzenstaller arbeitet seit 2003 in der Forschungsgruppe "Makroökonomie und öffentliche Finanzen" des WIFO. Sie war Stellvertretende Leiterin 2006/2008 sowie 2015/2019. Sie ist Mitglied im Österreichischen Fiskalrat, Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik sowie Mitglied des Advisory Boards Wissenschaft des Wiener Klimarates und des Kuratoriums des KDZ. Sie arbeitet zu Fragen der (europäischen) Steuer- und Budgetpolitik, EUBudget, Fiskalföderalismus, Ökologisierung der Öffentlichen Finanzen sowie Familienpolitik und Gender Budgeting.

Johann Bröthaler, (TU Wien) Raumwirksamkeit im Finanzausgleich Im Rahmen einer Studie der TU Wien (2024) zu "klimaorientierter und ressourcenschonender Raumentwicklung und Finanzausgleich" wurden Zusammenhänge zwischen Raumentwicklung und Finanzausgleich und Anreizmechanismen fiskalischer Instrumente im Hinblick auf die nicht nachhaltige Entwicklung der Flächeninanspruchnahme in Österreich untersucht. Ausgehend von einer finanzausgleichsorientierten Analyse des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK 2030) standen dabei insbesondere die Raumwirksamkeit des Finanzausgleichs und mögliche Lösungsansätze für eine stärke Einbeziehung finanzieller Anreize in Entscheidungen zur Flächenwidmung und Flächennutzung im Fokus. Ergebnis einer statistisch-ökonometrischen Analyse zu den Bestimmungsgründen der Flächeninanspruchnahme war, dass der direkte Einfluss kommunaler Einnahmen auf Flächennutzungsentscheidungen begrenzt ist und viel stärker strukturelle Determinanten (Lage, Größe, Sozioökonomie) zum Tragen kommen. Finanzielle Lösungsansätze für nachhaltige Raumentwicklung liegen nach derzeitiger Einschätzung nicht im Finanzausgleich im engeren Sinn (vertikale und horizontale Mittelverteilung), sondern im weiteren Finanzausgleich in neuen und adaptierten Anreizinstrumenten zu Widmung und Nutzung von Flächen. Eine wesentliche Rolle können dabei eine Flächenwidmungs- und Versiegelungsumlage (als Anreiz für EntscheidungsträgerInnen) und eine Widmungsabgabe (für GrundstückseigentümerInnen) spielen, wobei diese Mittel zugleich eine Finanzierungsbasis für Ausgleichsflächen, Rückwidmung und Entsiegelung darstellen. Flankierend sollten bestehende Instrumente (Grundsteuer, Leerstands-, Zweitwohnsitzabgaben) sowie Förderungen an Gebietskörperschaften und Private verstärkt auf nachhaltige Flächeninanspruchnahme ausgerichtet und in einem strategischen Finanzausgleichspaktum zum Boden- und Klimaschutz abgestimmt werden. Dr. Johann Bröthaler ist Assistenzprofessor am Forschungsbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik im Institut für Raumplanung der Technischen Universität Wien. Seine Schwerpunkte der Lehrtätigkeit für die Studienrichtungen Raumplanung und Wirtschaftsinformatik sowie der Forschungstätigkeit sind Öffentliche Haushalte, Finanzausgleich, Gebarungsstatistik, ökonomische Bewertungsverfahren, fiskalische Wirkungsanalysen, E-Government sowie Modelle, Software und Informationssysteme im Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft und Infrastrukturökonomie.


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Session IV Podiumsdiskussion „FAG 2024 – Was bleibt (offen)?“ Christian Sturmlechner (BMF) Mag. Christian Sturmlechner, Jurist, Jahrgang 1962, ist Leiter der Abt. II/3 Finanzverfassung und Finanzausgleich im Bundesministerium für Finanzen.

Daniela Ebner (Land Kärnten) Geboren 1975 in Villach • • • • • •

Studium und Promotion in Angewandter Betriebswirtschaftslehre an der AAU Klagenfurt Auslandsstudium: University of New South Wales, Australia Akademisch geprüfte Rechnungshofprüferin wissenschaftliche Mitarbeiterin der AAU Klagenfurt am Lehrstuhl für Public & Nonprofit Management (bis 2008) Amt der Kärntner Landesregierung – Abt. 3 – Gemeinden, wirtschaftliche Gemeindeaufsicht (bis 2014) Lehrbeauftragte der AAU Klagenfurt sowie Fachhochschule Technikum Kärnten

Aktuelles Beschäftigungsverhältnis: Amt der Kärntner Landesregierung; Abt. 2 – Finanzen, Beteiligungen & FTI, Abteilungsvorständin

Walter Leiss (Gemeindebund) Dr. Walter Leiss ist seit 2011 Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes. In dieser Funktion vertritt er die Interessen von 2.084 österreichischen Städten und Gemeinden. Sein Praxisbezug und Verständnis für die Probleme der Gemeinden resultiert aus seiner langjährigen beruflichen Erfahrung in diesem Bereich, u.a. im Verwaltungsdienst des Landes NÖ, in der Abteilung Gemeinden beim Amt der NÖ Landesregierung sowie im Landtagsklub der VP NÖ.

Thomas Weninger (ÖSTB) Obersenatsrat Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS leitet seit Ende 2006 das Generalsekretariat des Österreichischen Städtebundes. Er studierte Politikwissenschaften an der Universität Wien und startete seine berufliche Laufbahn am Institut für Höhere Studien (IHS). Seine weiteren KarriereStationen waren die wissenschaftliche Mitarbeit beim Institut für Konfliktforschung (IKF) und dem Kommunalwissenschaftlichen Doku-


IMPULSKONFERENZ FINANZAUSGLEICH 2024 - GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT? mentationszentrum (KDZ). Zwischen 1993 und 1994 war Weninger Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft (ÖGPW). Darauf folgend wechselte er in die Magistratsdirektion der Stadt Wien in das Koordinationsbüro, wo er im Bereich Europäische Integration und Internationales tätig war. Zwischen 2003 und 2004 war Weninger Magistratsdirektions- Leiter des Referats „Wissensmanagement und Koordination“, bis er Ende 2004 an die Spitze der Magistratsabteilung 27 wechselte, wo er für die EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung in der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke verantwortlich zeichnete. Er absolvierte berufsbegleitend den Master of Legal Studies an der Donauuniversität Krems. Geb. 12.07.1963; verheiratet, 2 Kinder

Margit Schratzenstaller (WIFO) Margit Schratzenstaller arbeitet seit 2003 in der Forschungsgruppe "Makroökonomie und öffentliche Finanzen" des WIFO. Sie war Stellvertretende Leiterin 2006/2008 sowie 2015/2019. Sie ist Mitglied im Österreichischen Fiskalrat, Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik sowie Mitglied des Advisory Boards Wissenschaft des Wiener Klimarates und des Kuratoriums des KDZ. Sie arbeitet zu Fragen der (europäischen) Steuer- und Budgetpolitik, EUBudget, Fiskalföderalismus, Ökologisierung der Öffentlichen Finanzen sowie Familienpolitik und Gender Budgeting.


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