Das Finanzausgleichsgesetz 2024

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Das Finanzausgleichsgesetz 2024

MMag. Marco Rossegger 22. Februar 2024


Ausgangslage • Finanzausgleichsgesetz 2017 • Seit 1. Jänner 2017 in Kraft

• Ursprünglich: Am 31. Dezember 2021 außer Kraft • Corona-Pandemie: „Unveränderte“ Verlängerung um zwei Jahre • Letztlich: Am 31. Dezember 2023 außer Kraft Finanzausgleich ab 2024

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Nochmalige Verlängerung des FAG 2017?


Politischer Kick-off am 19. Dezember 2022 • Festlegung, auf Ebene der Expertinnen und Experten bis zum Sommer 2023 Lösungen zu erarbeiten • Drei Arbeitsgruppen − AG Gesundheit − AG Pflege

− AG Finanzausgleich-Kernthemen • Ziel: Ein FAG 2024 tritt mit 1.1.2024 in Kraft


Verhandlungen auf Ebene der Expertinnen und Experten • Start im Jänner 2023

• Alle vierzehn Tage: Verhandlungen aller drei Arbeitsgruppen • Alle Sitzungen im Bundesministerium für Finanzen • Bis Anfang Oktober rund 70 Sitzungen – ohne Ergebnis • 3. Oktober 2023: „Grundsatzeinigung für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024“ Finanzausgleich ab 2024

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Grundsatzeinigung für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 • Finanzausgleichsperiode: 2024 bis 2028

• Gesamtvolumen: 3,4 Mrd. € • Ab 2024 zusätzliche Mittel iHv. − Gesundheit: ~ 973 Mio. € − Pflege: ~ 544 Mio. € − Finanzausgleich-Kernthemen: ~ 1.884 Mio. € Finanzausgleich ab 2024


Grundsatzeinigung – Finanzausgleich-Kernthemen • Verdoppelung der Finanzzuweisung gemäß § 24 FAG 2017: + 300 Mio. € jährlich − Inklusive einer Verdoppelung des Strukturfonds für Gemeinden auf 120 Mio. € jährlich • Erhöhung der Finanzzuweisung für Personennahverkehr: + 30 Mio. € jährlich • Erhöhung der Zweckzuschüsse an Länder und Gemeinden als Theatererhalter: + 10 Mio. € jährlich • Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen – Überbrückungshilfe: 10 Mio. € bis 2025 Finanzausgleich ab 2024

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Grundsatzeinigung – Finanzausgleich-Kernthemen (2) • Erhöhung der Mittel für Schülertransport („Gelegenheitsverkehr“): + 15 Mio. € jährlich • Verlängerung des Zweckzuschusses für Eisenbahnkreuzungen vom Jahr 2029 auf 2034 • Einrichtung eines „Zukunftsfonds“: Durchschnittlich 1.160 Mio. € jährlich für die Bereiche Elementarpädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima

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Nach der Grundsatzeinigung • Zahlreiche weitere Gesprächsrunden auf Ebene der Expertinnen und Experten sowie auf politischer Ebene • Im Zentrum der Diskussionen der AG Finanzausgleich-Kernthemen: Zukunftsfonds − Verteilung der Mittel auf Länder und Gemeinden − Formulierung von Zielen für die drei Bereiche Elementarpädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima

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Abschluss der Verhandlungen inklusive Einigung • Am 21. November 2023 • Das Paket für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 − Zehn Gesetze − Vier Art. 15a B-VG-Vereinbarungen − „Paktum zum Finanzausgleich“ • Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 Foto: BKA/Wenzel

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Ergebnisse • Gesundheit − Stärkung des niedergelassenen Bereiches: durchschnittlich + 300 Mio. € p.a.

− Stärkung des spitalsambulanten Bereiches: durchschnittlich + 603 Mio. € p.a. • Pflege − Aufstockung Pflegefonds: durchschnittlich + 544 Mio. € p.a. • Transparenzdatenbank − Vollständige Einmeldung der Länder (inklusive „sensible“ Förderungen sowie Förderungen des Hoheitsbereiches und durch ausgelagerte Einheiten) 11


Zukunftsfonds • Jährliche Finanzzuweisung ab dem Jahr 2024 an die Länder (Verteilung: Volkszahl) • In der Höhe von 1.100 Mio. Euro, ab 2025 wertgesichert (2025: 1.133 Mio. €; 2026: 1.161 Mio. €; 2027: 1.187 Mio. €; 2028: 1.211 Mio. €) • Für die Bereiche − Elementarpädagogik (2024: 500 Mio. €; 50 % der Mittel an die Gemeinden) − Wohnen und Sanieren (2024: 300 Mio. €) − Umwelt und Klima (2024: 300 Mio. €) Finanzausgleich ab 2024

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Zukunftsfonds (2) • Bei Zielerreichung vor Ablauf der Finanzausgleichsperiode: Verwendung der Mittel für andere Zwecke (nicht bei Elementarpädagogik!) • 2026 Zwischenbericht bezüglich Zielerreichung sowie 2028 Endbericht bezüglich Zielerreichung und Mittelverwendung • Paktum zum Finanzausgleich: „(…) die Mittel des Zukunftsfonds im Jahr 2028 dauerhaft verankert, wobei künftig auch neue Themenbereiche und Herausforderungen als Bestandteile des Zukunftsfonds (…)“

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Zukunftsfonds – Elementarpädagogik • Erhöhung der Zahl der Betreuungsplätze und der Betreuungsquoten. Insbesondere für − unter Dreijährige

− den Ausbau der Öffnungszeiten (VIF-Konformität) − die Verbesserung der Qualität (Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengröße) • Mitteleinsatz sowohl für Infrastruktur als auch für Personalaufwand • Betreuungsquote der unter Dreijährigen − von 38 % oder − Erhöhung dieser Quote um mindestens einen Prozentpunkt pro Jahr

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Zukunftsfonds – Wohnen und Sanieren • Bereitstellung von leistbarem Wohnraum bzw. Erhaltung bestehenden Wohnraums durch Sanierung • Bodenschonende Baulandnutzung • Renovierungsquote öffentlicher Gebäude (Nutzfläche: > 250 m²) iHv. 3 % pro Jahr • Zumindest 30 % der Jahreserträge am Wohnbauförderungsbeitrag (Durchschnitt; 20182022) oder Steigerung dieses Wertes um mindestens zwei Prozentpunkte pro Jahr für Maßnahmen der Wohnbausanierung oder • die Zahl der Wohneinheiten durch Bestands- oder Aufstockungssanierungen, Zu- und Umbau ist größer als jene der Neuerrichtungen auf unversiegelten Flächen 15


Zukunftsfonds – Umwelt und Klima • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch durch Investitionen − in erneuerbare Energieträger − in den Verkehrsbereich − in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz − zur Förderung nachhaltiger Heizungssysteme • Anteil der Erneuerbaren am Bruttoenergieverbrauch erhöht sich jährlich um mindestens einen Prozentpunkt. In Ländern mit einem Deckungsgrad von 50 % Erneuerbarer: jährliche Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte

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Fertig? Nicht ganz … • Arbeitsgruppe Grundsteuer • Pilotprojekt Green Budgeting

• Arbeitsgruppe Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus • Arbeitsgruppe Transparenzdatenbank – Fördertaskforce • Arbeitsgruppe Transparenzdatenbank – Erarbeitung von Wirkungsindikatoren • Reform des Österreichischen Stabilitätspaktes • … 17



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