eine Geschäftsbeziehung
Für die Zusammenarbeit mit VIVATIS werden von allen direkten und indirekten Geschäftspartnern (in weiterer Folge kurz Geschäftspartner genannt) Vorkehrungen getroffen, damit die Grundsätze und Anforderungen des vorliegenden Verhaltenskodex erfüllt und auch entlang der gesamten Aktivitäts- und Lieferkette eingehalten werden können. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für VIVATIS Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehung oder das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Der Verhaltenskodex stützt sich auf Gesetze und Vorschriften sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, insbesondere auf jene der Europäischen Union sowie auf internationale Übereinkommen wie die UNLeitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln, die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation ILO sowie den UN-Global Compact der Vereinten Nationen.
Im Rahmen des ESG-Ansatzes (ESG steht für Umwelt / Soziales / Unternehmensführung) ergeben sich für Geschäftspartner von VIVATIS aufgrund geltender gesetzlicher Anforderungen an Sorgfaltspflichten und Kontrollsystemen entlang der Aktivitäts- und Lieferketten die nachfolgenden Bestimmungen:
2.1 Soziale Verantwortung
Bei VIVATIS steht der Mensch im Mittelpunkt. Die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, die dabei unterstützen, qualitativ hochwertige Nahrungs- und Genussmittel zu produzieren, zu lagern, zu transportieren und zu vermarkten, um so einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist von zentraler Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass sowohl innerhalb der Unternehmensgruppe als auch entlang der Aktivitäts- und Lieferketten auf die Menschenrechte und die Einhaltung der anwendbaren Grundprinzipien der ILO geachtet wird. Gleiches wird auch von den Geschäftspartnern anhand der nachfolgend angeführten Anforderungen erwartet, mit dem Ziel, den Lebensstandard der Mitarbeitenden stetig zu verbessern:
• Achtung der Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte stellt ein wesentliches Kriterium für eine Geschäftsbeziehung mit VIVATIS dar. Es wird daher erwartet, dass die Geschäftspartner nicht nur im eigenen Geschäftsumfeld, sondern auch entlang ihrer Aktivitäts- und Lieferketten ihr Möglichstes tun, damit die Menschenrechte eingehalten werden. Es sind daher regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen.
• Chancengleichheit und Verbot der Diskriminierung
VIVATIS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie Chancengleichheit und Gleichbehandlung bei den Mitarbeitenden fördern und Diskriminierung in jeglicher Form verhindern (dies gilt vor allem bei der Einstellung, der Beförderung und bei Weiterbildungsmöglichkeiten) Insbesondere darf es zu keinen Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Nationalität, sozialer Herkunft, Hautfarbe, Beeinträchtigung, politischer Überzeugung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung kommen. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu respektieren. Das ILO-Übereinkommen 111 über Diskriminierung bei Beschäftigung und Beruf ist auf jeden Fall einzuhalten.
• Ausschluss von Zwangsarbeit
Die Geschäftspartner halten sich an das ILO-Übereinkommen 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit). Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit, Menschenhandel oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein (ILO-Übereinkommen 29) und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Die EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt ist jedenfalls einzuhalten.
• Verbot der Kinderarbeit
Geschäftspartner verpflichten sich, jegliche Form von Kinderarbeit zu unterlassen und, falls diese entlang ihrer Aktivitätsketten bekannt werden, sofort Maßnahmen zur Abhilfe setzen. Das ILOÜbereinkommen 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) ist auf jeden Fall von allen Geschäftspartnern zu erfüllen. Die Geschäftspartner sind aufgefordert, sich auch an die Empfehlung aus dem ILO-Übereinkommen 138 zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre. Minderjährige Mitarbeitende unter 18 Jahre dürfen nur für Arbeiten herangezogen werden, die mit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.
• Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den vor Ort geltenden Gesetzen und Möglichkeiten ist einzuhalten. Den Arbeitskräften muss es möglich sein, mit der Unternehmensleitung offen und ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung zu kommunizieren. Die Geschäftspartner müssen die ILO-Übereinkommen 87 (Vereinigungsfreiheit) und 98 (Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen) einhalten.
• Verbot von Schwarzarbeit
Geschäftspartner unterlassen es, Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen, Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorzuenthalten, betreffende Steuern nicht abzuführen oder Schwarzarbeit organisiert zu betreiben.
• Mindestlohn und Arbeitszeit
VIVATIS erwartet sich von seinen Geschäftspartnern eine faire Vergütungspolitik, die alle lokalen Gesetze zu Arbeit und Entlohnung berücksichtigt. Sofern keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen, richten sich Löhne und Sozialleistungen nach branchenspezifischen, vertraglich ausgehandelten Vergütungen und Leistungen, die für den jeweiligen Standort typisch sind und einen angemessenen Lebensstandard für die Mitarbeitenden und ihren Familien sicherstellen. Alle Geschäftspartner müssen das ILO-Übereinkommen 100 (Gleichheit des Entgelts) einhalten.
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten und Überstunden dürfen nicht dauerhaft geleistet werden (Ausnahmen sind kurzfristige Notfälle und außergewöhnliche Umstände) Auf kollektivvertragliche Regelungen ist allenfalls Rücksicht zu nehmen.
• Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Geschäftspartner haben ihre Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden wahrzunehmen und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ihrer Mitarbeitenden ergeben können, getroffen. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen informiert und geschult. Den Mitarbeitenden wird sowohl der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht als auch der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen.
• Keine Enteignung
DieGeschäftspartnerdürfen sich nicht ander unrechtmäßigen Aneignung, Zerstörung und Abholzung von Land, Gewässern und Wäldern beteiligen, die die Lebensgrundlage von Menschen bilden. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich gegebenenfalls, die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) aller betroffenen Parteien einzuholen und eine angemessene Entschädigung für die Landnutzung bereit zu stellen. Das ILO-Übereinkommen 169 über die Rechte der indigenen Völker ist jedenfalls einzuhalten.
• Beschwerdeverfahren
Für die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus für Personen und Gemeinschaften, die von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten, haben die Geschäftspartner auf ihren Betriebsebenen zu sorgen VIVATIS selbst hat ein Beschwerdesystem unter www.vivatis.at eingerichtet.
2.2 Ökologische Verantwortung
VIVATIS erwartet sich von den Geschäftspartnern geeignete Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so zur Erreichung des Pariser Klimaschutzabkommens beizutragen. Nachhaltige Energiequellen, Umweltschutzmaßnahmen, Verstärkung der Biodiversität, schonende Ressourcennutzung und die Forcierung der Kreislaufwirtschaft sind dabei die tragenden Säulen für die nachfolgenden Anforderungen:
• Energieverbrauch und Energieeffizienz
Die Geschäftspartner sind angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern sowie Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen auch entlang ihrer Aktivitäts- und Lieferketten zu minimieren. Der eigene Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren, idealerweise gibt es ein eigenes Energiemanagementsystem. Die Zielsetzungen der EU-Staaten zum Umstieg auf CO2-freie und nachhaltige Energiequellen sind anzustreben.
• Umweltschutz und Ressourcenverbrauch
Für VIVATIS hat der Schutz der Umwelt und die Schonung der Ressourcen (insbesondere von wertvollen Lebensmitteln) einen hohen Stellenwert. Deshalb erwartet sich VIVATIS von seinen Geschäftspartnern, dass diese die jeweils geltenden und relevanten umweltrechtlichen Regelungen und Standards kennen und auch einhalten. Die Geschäftspartner sind aufgefordert entlang ihrer Aktivitätsketten möglichst schonend mit wertvollen Ressourcen umzugehen bzw. kontinuierlich Optimierungsmaßnahmen zu setzen, die Umwelt zu schonen, die Biodiversität zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies gilt insbesondere für Rohstoffe, Verpackungen und Waren
• Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu klassifizieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.
• Umgang mit Luft- / Lärm- und Treibhausgasemissionen
Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (wie Luft- und Lärmemissionen) sowie die schädlichen Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu klassifizieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln Die Geschäftspartner sind zudem angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.
• Umgang mit Abfall, gefährlichen Stoffen und Konfliktmaterialien
Die Geschäftspartner folgen einer systematischen Herangehensweise, um Abfälle zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren, verantwortungsvoll zu recyceln oder fachgerecht zu entsorgen. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling, der Wiederverwendung oder bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. Im Bedarfsfall müssen chemische Stoffe in der zentralen Datenbank der REACHBehörde ordnungsgemäß erfasst werden.
Die Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine Rohstoffe aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten enthalten und sind entlang ihrer Aktivitätskette aufgefordert, Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu etablieren. Diese müssen auch mit der EURichtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) übereinstimmen.
• Ökosysteme und Entwaldung
Der Schutz der Wälder und anderer wertvoller Ökosysteme spielt bei der Eindämmung des Klimawandels und dem Erhalt der Artenvielfalt eine zentrale Rolle. VIVATIS erwartet sich von allen Geschäftspartnern entlang der Aktivitäts- und Lieferkette, dass diese ihren Beitrag zu einer NettoNull-Entwaldung leisten. Alle Geschäftspartner haben sich darum zu bemühen, dass für die Rohstoffgewinnung keine Rodung von Primärwäldern und anderen besonders schützenswerten Gebieten stattfindet und dass bei legaler Entwaldung eine Kompensation durch Wiederaufforstung geleistet wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen (u.a. Holz, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch) hingewiesen. Die Geschäftspartner erklären sich bereit, dazu VIVATIS alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten
VIVATIS bevorzugt Geschäftspartner, die sich bereits an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Verhaltenskodex der BSCI oder an den UN-Global Compact orientieren, auf jeden Fall müssen folgende ethische Aspekte in ihrer Unternehmensführung eingehalten werden:
• Respekt vor dem Gesetz
Die Geschäftspartner von VIVATIS haben alle anwendbaren lokalen und internationalen Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften und Übereinkommen zu respektieren und einzuhalten.
• Ehrlichkeit und Vertrauen
Die Geschäftspartner mit ihren Mitarbeitenden handeln entlang ihrer Aktivitätsketten im Geschäftsverkehr mit Authentizität, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Transparenz und Fairness und vermeiden jegliches Verhalten, dass die Integrität und den Ruf von VIVATIS schädigt oder dazu beitragen könnte, diese zu schädigen.
• Fairer Wettbewerb / Kartellverbot
VIVATIS erwartet von allen Geschäftspartnern, dass diese alle Geschäfte unter Einhaltung des fairen Wettbewerbs und entsprechend allen anzuwendenden Gesetzen über fairen Wettbewerb führen. Darüber hinaus müssen alle geltenden Kartellgesetze, insbesondere jene der Europäischen Union und des jeweiligen Landes, strikt eingehalten werden.
• Vertraulichkeit / Datenschutz / geistiges Eigentum
Die Geschäftspartner verpflichten sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen von VIVATIS, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Mitarbeitenden sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Alle Geschäftspartner haben bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten. Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren, Technologie- und Knowhow-Transfer haben so zu erfolgen, dass sowohl geistigen Eigentumsrechte als auch Kundeninformationen geschützt sind.
• Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Geschäftspartner handeln immer im besten Interesse von VIVATIS. Geschäftspartner vermeiden Kontakte und Verhaltensweisen, die zu einem Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und jenen von VIVATIS führen, als solche wahrgenommen werden könnten oder anderweitig das Ansehen von VIVATIS schädigen würden
• Integrität / Betrugs- und Korruptionsbekämpfung
Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Die Geschäftspartner müssen bei allen Formen von Bestechung, Betrug, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. Angemessene interne Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden, um die Einhaltung der jeweiligen Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten. VIVATIS bevorzugt Geschäftspartner mit eigenen Compliance- und Risikomanagementsystemen, darüber hinaus behält sich VIVATIS das Recht vor, solche Prozesse bei den Geschäftspartnern auch einzufordern.
• Geldwäsche und Besteuerung
VIVATIS erwartet, dass die Geschäftspartner entlang ihrer Aktivitäts- und Lieferketten alle einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen. Außerdem sind alle steuer- und abgaberechtlichen Gesetze und Vorgaben länderspezifisch einzuhalten.
• Tierwohlkriterien
VIVATIS erwartet sich von den Geschäftspartnern, dass national geltenden Gesetze zum Tierschutz und Tierwohl eingehalten werden. Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass die Haltungsformen von Nutztieren an die Bedürfnisse der Tiere bestmöglich angepasst werden. Dabei soll möglichst sichergestellt werden, dass die Tiere weder während des Transports noch während des Betäubungs- und Schlachtprozesses Schmerzen, Verletzungen oder sonstigen Leiden ausgesetzt sind.
• Sicherheit und Qualität von Produkten
Die Geschäftspartner halten alle jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zur Produktsicherheit, insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Materialien ein
Bei der Planung, Entwicklung, Herstellung oder Umsetzung von Produkten und Dienstleistungen mit VIVATIS soll von den Geschäftspartnern eine gesunde Balance zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Anforderungen angestrebt werden. Zudem müssen die Produkte so beschaffen sein, dass bei Inverkehrbringung der aktuelle Stand des Wissens und der Technik über den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigt wurde Die Produktqualität selbst muss den Anforderungen und Spezifikationen von VIVATIS entsprechen.
• Transparenz / Rückverfolgbarkeit / Auskunftspflicht VIVATIS erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie angemessene Prozesse zur Verfolgung und Dokumentation ihrer eigenen Aktivitäts- und Lieferketten etablieren, sofern dies praktisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist und insbesondere, wenn VIVATIS dies verlangt. Darüber hinaus unternehmen die Geschäftspartner alles, um sicherzustellen, dass für Vertragsbeziehungen in den relevanten Aktivitäts- und Lieferketten ebenfalls die in diesem Verhaltenskodex hervorgehobenen Werte und Standards eingehalten werden. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Geschäftspartnern größtmögliche Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu schaffen und mögliche Risiken aktiv bearbeiten und minimieren zu können. Die Geschäftspartner sind jederzeit in der Lage, VIVATIS darüber auch Auskunft zu erteilen und Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
3 Umsetzung der Anforderungen
In Bezug auf ihre eigenen Aktivitäts- und Lieferketten wird von den Geschäftspartnern erwartet, dass sie Risiken regelmäßig identifizieren sowie angemessene Pläne zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen verfolgen Bei einem vermuteten Verstoß sowie bei Aktivitätsketten mit erhöhten Risiken werden die Geschäftspartner VIVATIS immer darüber informieren und ihre Maßnahmen zu Verbesserung oder Beseitigung darlegen.
Die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Regelungen und Standards überprüft VIVATIS mithilfe eines Self-Assessment-Prozesses sowie Audits an Standorten der Geschäftspartner. Die Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass VIVATIS solche Audits zur Überprüfung der Einhaltung dieses Verhaltenskodex an deren Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung durch von ihr beauftragte Personen durchführt. Die Geschäftspartner können einzelnen Auditmaßnahmen widersprechen, wenn durch diese, zwingende, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen verletzt werden würden. Die Angaben der Geschäftspartner aus Fragebögen und die Erkenntnisse aus Audits fließen in die Bewertungen von VIVATIS ein. Die Geschäftspartner stimmen zu, dass VIVATIS zur Bewertung auch branchenübliche IT-Tools verwenden darf oder eigene Prüf- und Zertifizierungsstellen damit beauftragen kann. VIVATIS bevorzugt Geschäftspartner, die selbst Audit- und Zertifizierungsprozesse implementiert haben.

4 Vorgehen bei Verstößen
Die Geschäftspartner haben Verstöße gegen verpflichtende Bestimmungen dieses Verhaltenskodex unverzüglich nach Kenntniserlangung an VIVATIS zu melden. Bei Verstößen wird VIVATIS, sofern vertraglich nicht anders geregelt, gemeinsam mit den Geschäftspartnern geeignete Maßnahmen zur Problemlösung festlegen. Dazu können auch stufenweise Programme zur Beseitigung von Missständen erarbeitet werden, über deren Fortschritt VIVATIS laufend zu informieren ist. Kann keine Einigung erzielt werden oder werden die vereinbarten Maßnahmen von den Geschäftspartnern nicht oder nicht ausreichend umgesetzt, behält sich VIVATIS das Recht vor, die Geschäftsbeziehung bzw. das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. VIVATIS wird das Recht eingeräumt, in diesem Zusammenhang auch Überprüfungen über den Status quo einzuholen. Ein mögliches gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung bleibt ebenso unberührt wie das Recht auf Schadenersatz.
5 Beschwerdeverfahren und Hinweisgeber
Die Geschäftspartner werden angehalten die gesetzlichen Vorgaben, betreffend der Einrichtung von internen (anonymen) Meldekanälen für die Anzeige von Gesetzesverstößen aller Art, aber auch für Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt umzusetzen. Es ist somit ein allgemeines Beschwerdemanagement einzurichten und dieses der eigenen Aktivitäts- und Lieferkette (und damit auch VIVATIS) bekannt zu geben.
Bei VIVATIS selbst können Verstöße persönlich, telefonisch, per E-Mail unter compliance@vivatis.at oder über eine eigene Hinweisgeberplattform unter www.vivatis.at (selbstverständlich auch anonym) gemeldet werden. VIVATIS garantiert höchste Vertraulichkeit und den Schutz der Hinweisgeber. Repressalien jeglicher Art aufgrund von Meldungen lehnt VIVATIS strikt ab.
6 Kenntnisnahme und Einverständnis der Geschäftspartner
Die Geschäftspartner verpflichten sich automatisch mit der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu VIVATIS fair und verantwortungsvoll zu handeln und sich auf die in diesem Verhaltenskodex angeführten Grundsätze und Anforderungen zu halten. Die Geschäftspartner verpflichten sich in wirksamer Weise alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Umsetzung dieses Verhaltenskodex entlang der gesamten Aktivitätsund Lieferkette ermöglicht wird.
Konzernansprechpartner:
Prok. Walter FRANEK
Leitung Strategischer Zentraleinkauf und Nachhaltigkeitsmanagement
VIVATIS Holding AG
Lindengasse 8 l A-4040 Linz
Tel: +43 (732) 771933-0
Email: w.franek@vivatis.at l Web: www.vivatis.at
FN 119190f, Landes- als Handelsgericht Linz
Linz, Dezember 2024